Anzeigen der neuesten Beiträge
0 Mitglieder und 6 Gäste betrachten dieses Thema.
"Es wurden immer nur Kunden angerufen, die vorher auch ihre Zustimmung gegeben hatten"
In Wirklichkeit ist deren Verhalten noch dreister.Noch vor kurzem haben die sich angemasst, Leute anzurufen, bloss weil die 'mal deren Vor-Vorwahl genutzt haben. Die sich also niemals sonst irgendwie mit denen befasst haben, weder telefonisch, noch über's Web...Auf Nachfrage haben die einfach behauptet, dass allein durch Nutzung derer Call-by Call-Dienste eine Geschäftsbeziehung zustandegekommen sei, die per se Anrufe zur Kundenpflege erlaube. Man möge doch vor jeder Nutzung solcher Dienste deren AGB sorgfältig lesen... Mir fällt dazu noch ein, dass erstens AGB für Endverbraucher keinerlei überraschenden Klauseln enthalten dürfen, und zweitens ganz sicher viele Telefon-Kunden immer noch gar kein Internet nutzen, sondern die Einwahl-Nummer schlicht aus der Zeitung oder dem Videotext haben. Somit müssten die Anbieter die (aktuellen) AGB eigentlich allgemein verfügbar machen, nicht nur für Internet-Nutzer und ganz bestimmt nicht sonst nur z.B. auf ein Anschreiben hin.Höchste Zeit, dass der Gesetzgeber dazwischengeht, oder zumindest die Regulierungsstellen!
"Könnte man sich mit den Augen der anderen sehen, man würde sogleich spurlos verschwinden."