Autor Thema: Überwachung, Transparenz, Datenschutz  (Gelesen 123046 mal)

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Merkel will rasches Gesetz für heimliche Online-Durchsuchungen
« Antwort #360 am: 09 Juli, 2007, 16:23 »
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) macht sich für eine rasche Verabschiedung des neuen Anti-Terrorpakets für das Bundeskriminalamt (BKA) und die damit einhergehende Befugnis für heimliche Online-Durchsuchungen stark. Die Kanzlerin wolle, dass die umstrittene Novelle des BKA-Gesetzes in den nächsten Tagen unter Dach und Fach gebracht werde, sagte Regierungssprecher Thomas Steg am heutigen Montag laut Agenturmeldungen in Berlin. "Sie will sich auch selbst in die Gespräche einschalten und eine Verständigung herbeiführen." Ursprünglich hätte der Entwurf nach der Planung von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble schon am Mittwoch vom Bundeskabinett verabschiedet werden sollen. Der CDU-Politiker war mit diesem Vorhaben aber am Widerstand des Koalitionspartners SPD gescheitert.

Die Regierungsfraktionen werfen sich gegenseitig vor, die Verabschiedung des BKA-Gesetzes zu verzögern. Ohne die Befugnis für die Netzbespitzelungen könne die Reform "sofort kommen", erklärte jüngst SPD-Fraktionsvize Fritz Rudolf Körper. Seine Partei würde dafür sogar prinzipiell kritische Punkte wie andere neue präventive Befugnisse für das BKA zur Telekommunikationsüberwachung, zur bislang wenig erfolgreichen Rasterfahndung oder zum großen Lauschangriff mittragen. Auch Steg wies nun darauf hin, dass mit Ausnahme der Regelung zur Ausforschung privater Computer und von Online-Speicherplattformen eine Verständigung erreicht sei. Die Notwendigkeit von Online-Durchsuchungen sieht die SPD dagegen noch nicht ausreichend belegt, die entsprechenden Verfahren hält sie für technisch unausgereift. Zudem will sie erst die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht zu entsprechenden Möglichkeiten der Netzbespitzelung in Nordrhein-Westfalen abwarten.

Merkel will laut Steg nun ausloten, welche Möglichkeiten auf eine schnellstmögliche Einigung trotz der sich bislang nicht annähernden Fronten noch bestehen könnten. Beim Bundesinnenministerium heißt es aber, der Punkt der Online-Durchsuchungen sei nicht verhandelbar. Schäubles Gesetzesentwurf sieht vor, dass das BKA Netzüberwachungen und Durchsuchungen privater Computer durchführen darf, wenn die Gefahrenabwehr "auf andere Weise aussichtslos ist oder wesentlich erschwert wäre". Einen entsprechenden Antrag soll der BKA-Präsident oder einer seiner Vertreter stellen können. Ein Richter soll dann die tief in die Grundrechte einschneidende Maßnahme für zunächst drei Monate anordnen können. Bei "Gefahr in Verzug" ist vorgesehen, dass allein eine Anordnung des BKA-Präsidenten ausreicht, um den so genannten Bundestrojaner in Stellung zu bringen. Binnen drei Tagen sei aber auch in diesem Fall die Bestätigung der Maßnahme durch einen Richter einzuholen. Weiter ist geplant, dass die Vierteljahresfrist um "jeweils drei Monate" verlängert werden kann.

Die Kanzlerin äußerte sich über ihren Sprecher auch erstmals zum Streit über die jüngsten Überlegungen ihres Innenministers zum Umgang mit potenziellen Terroristen und "Gefährdern" Demnach habe man im Bundeskanzleramt keinen Zweifel daran, dass Schäuble "kein leichtfertiger Mensch" sei, sondern vielmehr "seine Worte mit Bedacht wählt". Angesichts einer "unbestreitbaren neuen terroristischen Bedrohung" dürfe es nach Meinung Merkels "weder Denkblockaden noch Denkverbote geben". Mit der konkreten, kurzfristigen Regierungspolitik hätten Schäubles Vorhaben, bei denen es etwa um ein Handy- und Internetverbot für Gefährder und die Schließung rechtlicher Lücken bei der gezielten Tötung möglicher Terroristen geht, aber nichts zu tun.

Auch die CDU-Spitze hat Schäuble Rückendeckung gegeben. Nach einer Präsidiumssitzung der Partei begrüßte CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla laut dpa jüngste Überlegungen von Innenminister Wolfgang Schäuble zu weiteren Maßnahmen im Kampf gegen den Terrorismus, ohne sie jedoch ausdrücklich im Einzelnen zu billigen. Für die verdeckten Online-Durchsuchungen und eine verstärkte Videoüberwachung plädierte die Parteiführung aber konkret. Pofalla befand es für richtig, dass der Innenminister ständig darüber nachdenke, wie das höchste Maß an Sicherheit geschaffen werden könne.

SPD-Generalsekretär Hubertus Heil erteilte Schäubles jüngsten Ansinnen dagegen eine klare Absage: Wer glaube, die Freiheitsrechte in diesem Land gleichsam komplett einschränken zu können, "der geht einen falschen Weg". Die Vorschläge des Ministers seien unerfreulich und könnten nicht ernst genommen werden. Eine "Militarisierung der Innenpolitik" werde es mit der SPD auf jeden Fall nicht geben. Nach der Grünen-Spitze zeigte sich derweil auch FDP-Chef Guido Westerwelle entsetzt und rief Schäuble auf, sich von seinen Überlegungen zu distanzieren. Die angestrebte "Guantánamoisierung" der deutschen Innenpolitik werde mit der FDP niemals eine Mehrheit finden. Die Erschießung auf Verdacht sei kein Mittel eines Rechtsstaats, sondern ein Gedanke des Feindstrafrechts.

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Sicherheitspolitik nach dem Vorbild der USA
« Antwort #361 am: 09 Juli, 2007, 19:35 »
Bundesinnenminister Schäuble besetzt mit provozierenden Vorschlägen das Feld der inneren Sicherheit

Die Parlamentsferien haben begonnen und schon ist der alljährliche Run auf den ersten Platz im Besetzen der so genannten Sommerlochthemen angebrochen. Dabei kann Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble vorerst als eindeutiger Gewinner gelten. Mit seinem Interview im Spiegel hat er ein Thema vorgegeben, das die Öffentlichkeit sicherlich noch in den nächsten Monaten beschäftigen und auch in den kommenden Wahlkämpfen eine wichtige Rolle spielen dürfte: die innere Sicherheit.

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Re: Schäuble: Anti-Terror-Gesetze haben sich bewährt
« Antwort #362 am: 09 Juli, 2007, 21:07 »
Dann gründe ich mal nächste Woche meine Homeland Security Ortsgruppe........             ;D >:( :( ::) :-X
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Mit neuen Vorschlägen mischt Schäuble die Sicherheitsdebatte auf
« Antwort #363 am: 10 Juli, 2007, 10:07 »
Selbst Fachleute können allmählich den Überblick verlieren. Welche Anti-Terror-Maßnahmen sind noch geplant, welche bereits beschlossen? Es sind lange Listen. Der Staat muss seine Bürger gegen die neue Herausforderung des internationalen Terrorismus schützen, sagen die Sicherheitspolitiker. Die Kritiker sehen indes mit jeder neuen Maßnahme den Rechtsstaat weiter gestutzt und Bürgerrechte eingeschränkt. Mit seinen neuesten Vorschlägen hat Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) die Sicherheitsdebatte mächtig aufgemischt. Schäuble, der sich in jüngster Zeit mehrfach mit US-Heimatschutzminister Michael Chertoff traf, nahm in einem Spiegel- Interview kein Blatt vor den Mund. Ein Kommunikationsverbot für Verdächtige, ein neuer Straftatbestand Verschwörung, ja sogar die gezielte Tötung eines Terroristen brachte er ins Gespräch.

Selbst Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU), der im Anti-Terror-Kampf eine schärfere Gangart einschlagen will, zeigte sich von den Vorschlägen seines Berliner Parteifreunds überrascht, wie er dem Südwestrundfunk gestand. Man müsse das verfassungsrechtlich sehr sorgfältig prüfen. Die Verfassung ist auch für Schäuble die rote Linie. Allerdings könne man die ändern: "Ein Vorschlag, das Grundgesetz zu modifizieren, ist kein Anschlag auf die Verfassung."

Der Koalitionspartner SPD zeigt bislang wenig Neigung, den Weg Schäubles mitzugehen. SPD-Fraktionschef Peter Struck vergleicht Schäuble sogar mit einem Amokläufer. Auch die Opposition setzt sich deutlich von den Vorstellungen des Innenministers ab. "Diese "Guantánamoisierung" der deutschen Innenpolitik wird niemals eine Mehrheit im Bundestag finden", sagt der FDP-Partei- und Fraktionsvorsitzende Guido Westerwelle.

Seit den Terroranschlägen des 11. September 2001 in den USA wurden immer neue Sicherheitsgesetze erlassen. Diese berührten durchaus sensible Daten und betrafen auch Bürgerrechte. Neue Terrorakte führten zu neuen Maßnahmen. Deutschland blieb bislang von Anschlägen verschont. Vielleicht war es nur Glück, wie die gescheiterten Kofferbombenattentate 2006 auf Regionalzüge zeigten. Schäuble hält Selbstmordattentate in der Bundesrepublik durchaus für möglich. Sein Staatssekretär August Hanning warnte erst kürzlich davor, dass Deutschland zur Zielscheibe von Terroristen werden könne.

Auf dem Weg zum Präventionsstaat

Bei der Debatte, der Abwägung von Freiheit und Sicherheit, geht es um grundsätzliche Fragen. Und auch um das Verhältnis von Strafrecht und Polizeirecht. Während die Justiz erst tätig wird, wenn ein Verbrechen geschehen ist, soll die Polizei nicht nur Verbrechen verfolgen, sondern auch Gefahren abwehren. Die Prävention will Schäuble mit all seinen Maßnahmen und Plänen stärken und einen starken Präventionsstaat schaffen. Die terroristische Bedrohung hat für ihn die klare Trennung zwischen innerer und äußerer Sicherheit, zwischen den Aufgaben von Polizei und Militär aufgehoben. Deshalb lässt er auch nicht locker mit seiner Idee, mit einer neuen Verfassungsnorm den Einsatz der Bundeswehr im Inneren zu ermöglichen. Und da Terroristen intensiv das Internet nutzen, beharrt er auf heimliche Online-Durchsuchungen von Computern.

Manch einem Sicherheitspolitiker beim Koalitionspartner SPD wird dabei ganz unheimlich. "Sicherheit darf keine Obsession werden, sondern kann nur mit Verstand und Augenmaß hergestellt werden", hält deren Innenexperte Dieter Wiefelspütz dem Innenminister entgegen. SPD-Fraktionschef Peter Struck allerdings zeigte sich trotz aller Kritik auch gesprächsbereit. Über die vorbeugende Festsetzung potenzieller Gefährder "wird man reden können", sagte Struck am Montagabend in der ARD. Er kritisierte, dass Schäuble lediglich Ideen äußere, aber keine konkreten Gesetzesvorschläge unterbreite. Seinen Weg zu mehr Sicherheit bei weniger Freiheit werde die SPD jedoch nicht mitgehen. Von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) verlangte Struck erneut, sie solle ihren Innenminister "mehr an die Kandare nehmen". "Die Führungskraft der Bundeskanzlerin ist gefordert", sagte er.

Aber auch wenn die Unions-Präsiden dem Bundesinnenminister teilweise Rückendeckung gaben, gehen selbst einige Unionspolitiker auf Distanz zu Schäuble; besonders die Gedankenspiele von Schäuble zur gezielten Tötung von Terroristen in Extremfällen rufen Kritik hervor. Unionsfraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) sagte am Dienstag im Deutschlandradio, er halte eine gezielte Tötung von Terroristen für mehr als problematisch. Dafür gebe es im innerstaatlichen Recht keine Grundlage. Auch bei einem Terroristen wie El-Kaida-Führer Osama bin Laden müssten die rechtsstaatlichen Grundsätze mit Anklage und Aburteilung eingehalten werden. Die Todesstrafe sei aus guten Gründen abgeschafft worden. Der CDU-Innenpolitiker Ralf Göbel sagte der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung: "Wir brauchen keine Lizenz zum Töten auf Verdacht, wir haben keine, und wir werden auch keine bekommen."

FDP-Generalsekretär Dirk Niebel sagte im ARD-Morgenmagazin, er vermisse bei Schäubles Vorschlägen die Verhältnismäßigkeit. Die FDP sei "kategorisch gegen eine Vermischung von Polizei- und Kriegsrecht". Schäuble sei als Verfassungsminister beauftragt, "das Grundgesetz zu schützen und nicht, das Grundgesetz zu demontieren". Baden-Württembergs Justizminister Ulrich Goll (FDP) warf Schäuble "Verschärfungsrhetorik" vor. Sie sei "weniger in der Sache begründet, als politisch motiviert", sagte der FDP-Politiker der dpa. Schäuble habe noch "überhaupt nicht ausreichend dargetan, wie man den Terrorismus mit diesen neuen Fahndungsmethoden zielführend bekämpfen kann". "Jede neue Überwachungsmaßnahme sollte zuerst nach einer einfachen Formel abgeklopft werden: Was kann es nutzen, was kann es schaden? Solange der Nutzen beschränkt, aber der Schaden groß ist, rate ich ab." Es sei schließlich nicht so, "dass wir heute noch gar nichts dürften, um den Terrorismus zu bekämpfen". Golls Kabinettschef, der baden-württembergische Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU), hatte dagegen den Bundesinnenminister ausdrücklich unterstützt und eine Änderung des Grundgesetzes ins Gespräch gebracht.

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) kritisierte, Schäuble stelle sich mit den Vorschlägen außerhalb der Verfassung. DAV-Vorstandsmitglied Ulrich Schellenberg sagte der Berliner Zeitung, es sei auffallend, dass Schäubles Forderungen an Radikalität zunähmen. Das zeige Züge der Hilf- und Machtlosigkeit. Der Islamratsvorsitzende Ali Kizilkaya warnte vor "Hysterie und Aktionismus" im Antiterrorkampf. "Allein die Eigenschaft, Muslim zu sein", dürfe noch nicht das "erste Verdachtsmoment" darstellen, sagte Kizilkaya dem Fernsehsender N24.

Beschlossene Anti-Terror-Maßnahmen und neue Vorschläge

Wolfgang Schäuble (CDU) hat jedenfalls eines geschafft: Mit seinen Vorschlägen hat er die Debatte um den Schutz vor terroristischen Anschlägen erneut angefacht. Eine Übersicht über Planungen und bereits nach dem 11. September 2001 umgesetzte Maßnahmen:

Todesschuss: In einem "Spiegel"-Gespräch brachte Schäuble in Extremfällen die gezielte Tötung von Terroristen ins Gespräch. Wenn man wüsste, in welcher Höhle El-Kaida-Führer Osama bin Laden säße, "könnte man eine ferngesteuerte Rakete abfeuern, um ihn zu töten".

Verschwörung: Nach dem Vorbild der USA will Schäuble einen Straftatbestand der Verschwörung einführen. Dann könnten auch "Gefährder", die nicht abgeschoben werden können, interniert werden.

Kommunikationsverbot: Als Präventionsmaßnahme für Verdächtige, die man nicht abschieben kann, denkt Schäuble daran, die Nutzung des Internets und eines Mobiltelefons zu verbieten.

Bundeswehr im Innern: Die Union will seit Langem im Anti-Terror- Kampf die Bundeswehr auch im Inneren einsetzen können. Die SPD lehnt das ab. Debattiert wird noch eine Rechtsgrundlage für den Abschuss eines von Terroristen entführten und als Waffe eingesetzen Flugzeuges. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar 2006 den entsprechenden Paragraph 14 des rot-grünen Luftsicherheitsgesetzes kassiert, weil das nicht mit dem verfassungsrechtlich garantierten Recht auf Leben vereinbar sei.

Online-Durchsuchungen und Rasterfahndung: Das Bundeskriminalamt (BKA) hat mit der Föderalismus-Reform die Zuständigkeit für die Terrorabwehr erhalten. Deshalb muss das BKA-Gesetz geändert werden. Schäuble will mit der Gesetzesänderung auch heimliche Online- Durchsuchungen von Computern verdächtiger Personen erlauben. Strittig ist auch, ob das BKA die Kompetenz zur Rasterfahndung erhalten soll.

Fluggastdaten: Zum Schutz vor Terroranschlägen will Schäuble wie die USA Daten von einreisenden Fluggästen sammeln.

LKW-Mautdaten: Noch nicht umgesetzt ist ein Vorschlag der Union, die Daten aus der Lkw-Maut zur Strafverfolgung zu nutzen. Dabei geht es um schwere Verbrechen wie Mord, Totschlag oder Terroranschläge.

Kronzeugenregelung: Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) will die Ende 1999 abgeschaffte Regelung in abgewandelter Form wieder in das Strafrecht einführen. Danach könnten Kriminelle und Terroristen, die helfen, Straftaten aufzuklären oder zu verhindern, künftig Strafmilderung oder Straffreiheit erhalten.

Vorratsdatenspeicherung: Ebenfalls bereits im Verfahren der Gesetzgebung ist ein weiterer Zypries-Entwurf zur vorsorglichen Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten. Damit wird eine EU-Richtlinie umgesetzt. Künftig wird erfasst, wer wann mit wem telefoniert hat. Die Daten werden ein halbes Jahr lang gespeichert und können bei Verdacht auf eine Straftat abgerufen werden.

Bereits beschlossen sind:

Digitale Passbilder und Fingerabdrücke: Auf Reisepässen werden neben dem digitalen Passfoto bei neu ausgestellten Pässen von November 2007 an auch die Fingerabdrücke der Inhabers elektronisch gespeichert. Die Polizei darf im Eilfall bei einem konkreten Ermittlungsverfahren online Passfotos von Verdächtigen bei den Meldebehörden abrufen.

Anti-Terror-Datei: Seit dem 30. März 2007 können Polizei und Geheimdienste auf die gemeinsame Datei zugreifen. Gespeichert sind Informationen über Familienstand, Religionszugehörigkeit, Bildungsabschlüsse, Bankverbindungen oder Waffenbesitz von Terroristen und verdächtigen Personen.

Terrorismusabwehrzentrum: Seit Dezember 2004 arbeiten im "Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum" in Berlin-Treptow rund 200 Spezialisten der Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern zusammen.

Terrorismusbekämpfungs-Ergänzungsgesetz: Damit wurden die auf fünf Jahre befristeten Anti-Terror-Gesetze der rot-grünen Regierung um fünf Jahre verlängert. Nach den Anschlägen in den USA waren Ende 2001 und Anfang 2002 zahlreiche Sicherheitsgesetze erlassen worden. Verfassungsschutz und Bundeskriminalamt (BKA) erhielten mehr Kompetenzen. Auskünfte von Postdienstleistern, Banken und Flugunternehmen sollen Finanztransfers von Terrorgruppen offenlegen. Die Bundespolizei darf seither Sicherheitskräfte in Flugzeugen (Sky Marshalls) einsetzen. Die Überprüfungen im Luftverkehr wurden verschärft. Auch Anhänger ausländischer Terrorgruppen können jetzt verfolgt werden. Das Religionsprivileg wurde gestrichen. Damit sind extremistische Religionsgemeinschaften nicht mehr durch das Vereinsgesetz geschützt. Das Terrorismusbekämpfungs-Ergänzungsgesetz fügte weiter Verschärfungen an.

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Schäuble: "Wir stecken den Kopf in den Sand."
« Antwort #364 am: 10 Juli, 2007, 17:09 »
Nach den Vorstößen von Bundesinnenminister Schäuble, über gezielte Tötungen und ausgedehnte Internierung von "Gefährdern" nachzudenken, hat sich eine intensive Debatte über Sicherheitspolitik in Deutschland etabliert. Dabei müssen aber anscheinend Selbstverständlichkeiten eines demokratischen Rechtsstaats erörtert und verteidigt werden. So sah sich der hessische Innenminister Bouffier heute genötigt, im Deutschlandfunk zu sagen: "Ein schlichter Verdacht kann doch nie und nimmer im Rechtsstaat dazu ausreichen, jemanden umzubringen und die Diskussion darf man gar nicht führen, weil dann die Diskussion in die völlig falsche Richtung geht." Auch andere Unionspolitiker gingen zu den Vorschlägen, die von der Opposition scharf kritisiert werden, auf Distanz.

In einem Interview mit dem Deutschlandfunk hat sich nun der Bundesinnenminister gegen die Kritiker gestellt und seine Überlegungen noch einmal verteidigt. Er habe keine Forderungen gestellt, sondern nur Fragen gestellt, die weltweit auch gestellt würden: "Wenn man das in Deutschland tut, dann gibt es reflexartige Reaktionen in der politischen Debatte und auch in einem Teil der Medien, die erinnern ein wenig an die Pawlowschen Reflexe." Das dürfe aber nicht dazu führen, dass Politiker unter Druck geraten, die seiner Ansicht nach notwendigen Fragen nicht mehr zu stellen, "weil man Angst hat, nach den Regeln der 'political correctness' dann gewissermaßen des Tabu-Bruchs geziehen zu werden".

Schäuble forderte "mehr Ehrlichkeit" in der Diskussion um die Terrorbekämpfung. Man dürfe nicht so tun, als wäre man von den Bedrohungen nicht betroffen. In Deutschland betreibe man eine Art "Vogel-Strauß-Politik" und vermeide dadurch eine rechtzeitige Diskussion über die Bedrohungen und deren Bekämpfung: "Wir stecken den Kopf in den Sand und das ist unverantwortlich."

Überdies gab sich Schäuble optimistisch, mit der SPD eine Rechtsgrundlage für die geplante Online-Überwachung zu finden, zumal sich nun auch Bundeskanzlerin Merkel dafür eingesetzt habe: "Zu allen Zeiten mussten Sicherheitsbehörden notfalls auch Kommunikation kontrollieren können, unter klaren rechtsstaatlichen Voraussetzungen, um zu verhindern, dass schwere Anschläge stattfinden", begründete der Bundesinnenminister sein Drängen auf eine Rechtsgrundlage für Online-Untersuchungen.

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Nein der SPD zu heimlichen Online-Durchsuchungen wackelt
« Antwort #365 am: 10 Juli, 2007, 20:32 »
Im Streit um heimliche Online-Durchsuchungen durch das Bundeskriminalamt (BKA) zeigt sich die SPD laut dem Berliner Tagesspiegel weniger sperrig, als es Äußerungen aus ihrer Führungsriege erahnen lassen. "Wir haben auch Fehler gemacht", soll es zu dem Thema in Parteikreisen geheißen haben. Einflussreiche SPD-Politiker wollen demnach mit Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) schon vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgericht zur nordrhein-westfälischen Regelung der Netzbespitzelung über eine Lizenz für das BKA zum Ausforschen von Festplatten und Speicherplattformen im Web sprechen. Hintergrund des Zweifels am eigenen Kurs sei auch die Befürchtung, die Wählerschaft könne irritiert reagieren, wenn die Genossen im Antiterrorkampf nicht als starke Schutzmacht der Bürger auftreten.

"Wir werden uns in der Sacharbeit nicht beirren lassen", erklärte der SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz gegenüber Schäubles heftig umstrittenen jüngsten Überlegungen zum Umgang mit potenziellen Terroristen und "Gefährdern". Er befürwortet im Gegensatz zu anderen Sozialdemokraten wie Bundesjustizministerin Brigitte Zypries die Einführung verdeckter Online-Durchsuchung unter engen Voraussetzungen und nach strenger rechtlicher Prüfung. Wiefelspütz appellierte an Schäuble, nicht durch ständige und übermäßige Forderungen Einigungschancen mit der SPD zu verspielen. "Der Innenminister provoziert mit seiner Art der Kommunikation bei uns mehr Widerstand, als aus sachlichen Gesichtspunkten geboten wäre."

"Felsenfest" stehe die SPD momentan angesichts der vielen offenen rechtlichen und technischen Fragen zum Einsatz des so genannten Bundestrojaners, hatte SPD-Fraktionsvize Fritz Rudolf Körper jüngst zu Protokoll gegeben. Ohne diesen Punkt könne die Novelle des BKA-Gesetzes kommen. Seine Partei würde dafür sogar prinzipiell kritische Punkte wie andere neue präventive Befugnisse für das BKA zur Telekommunikationsüberwachung, zur bislang wenig erfolgreichen Rasterfahndung oder zum großen Lauschangriff mittragen.

SPD-Generalsekretär Hubertus Heil warf Schäuble vor, eine effektive Terrorbekämpfung zu verhindern. "Anstatt Vorschläge außerhalb unserer Rechtsordnung in den Medien zu inszenieren, sollte Herr Schäuble lieber seine Pflichten als Innenminister erfüllen." Der Entwurf der Koalition zur präventiven Terrorismusbekämpfung durch das BKA liege seit Monaten vor. Schäuble selbst blockiere ihn aus ideologischen Gründen durch sein Pochen auf die Ausweitung der Internetüberwachung. Der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hans-Peter Uhl, appellierte dagegen an den Koalitionspartner, sich seiner "Verantwortung" im Kampf gegen den Terrorismus stellen: "Wir müssen sofort mit der Online-Durchsuchung beginnen und dürfen den Terroristen nicht noch weiter Gelegenheit geben, ihre Anschlagspläne unbehelligt im Internet zu verabreden."

Verfassungsschutz-Präsident Heinz Fromm sprach sich vor dem angekündigten Gespräch von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) mit Schäuble und Zypries derweil für Online-Durchsuchungen aus. Diese seien für die nachrichtendienstliche Arbeit unverzichtbar angesichts der immens steigenden Bedeutung des Internet, sagte der Geheimdienstchef der Zeitung Die Welt. Mit Sorge beobachte sein Haus etwa "die Verbreitung von menschenverachtenden Propagandafilmen, Aufrufe zu Gewalttaten und Anleitungen zum Bombenbau in diesem Medium". "Wenn wir die dafür Verantwortlichen ermitteln wollen, müssen die technischen und rechtlichen Möglichkeiten entsprechend angepasst werden."

Geheimdienstkreise zeigten sich zugleich aber "sichtlich irritiert" über die jüngsten Anti-Terrorvorschläge Schäubles. "Wir dürfen uns nicht durch die Terroristen in die Ungesetzlichkeit treiben lassen und es ihnen praktisch damit nachmachen", erklärte ein Vertreter eines Nachrichtendienstes laut ddp. Schäuble übertreffe seinen als "stets hartgesotten" eingeschätzten Vorgänger Otto Schily (SPD) bei weitem, wenn er die Rechtmäßigkeit der gezielten Tötung Verdächtiger durch den Staat prüfen lassen wolle. Auch die Vorschläge des Ministers, islamistische Gefährder vorbeugend einzusperren, mit Handy- und Internetverbot zu belegen und einen Straftatbestand der Verschwörung einzuführen, werde "mit großer Skepsis" gesehen. Es stelle sich bereits die Frage, wie solche Vorgaben überwacht werden sollten. Schäuble laufe Gefahr, "sich völlig falsch mit den Problemen des islamistischen Terrorismus auseinander zu setzen".

Nach den Linken forderten auch die Grünen den Rücktritt des CDU-Politikers. Der linke Innenexperte Jan Korte bezeichnete die Funktionsweise der Arbeitsteilung in der Bundesregierung ferner als "perfekt". Nachdem Schäuble sich mit seiner Forderung nach einer Lizenz zum Töten als Hardliner inszeniert habe, "kann die Kanzlerin im Anschluss Machtworte sprechen, die Wogen glätten und das BKA-Gesetz durchdrücken". So würden dann alle bereitwillig die Kröte Online-Durchsuchung schlucken. Würden dabei nicht die Freiheitsrechte auf der Strecke bleiben, "könnte man angesichts der Kaltschnäuzigkeit des Vorgehens sogar anerkennend den Hut ziehen". Der Rechtsstaat erscheint "den Ausnahmezustandspolitikern" Korte zufolge "einzig als Fessel, die es so schnell wie möglich abzuschütteln gilt". Die Zeit sei daher reif für eine neue Bürgerrechtsbewegung, "im Parlament und auf der Straße".

Auch der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) hat die Regierungskoalition davor gewarnt, mit einer Änderung des BKA-Gesetzes die bisher fehlende gesetzliche Grundlage für Online-Durchsuchungen zu schaffen. "Staatliche Schnüffler in den Computern von Redaktionen und freien Journalisten sind mit dem Grundrecht der Pressefreiheit nicht vereinbar", erklärte der DJV-Bundesvorsitzende Michael Konken. Wenn Ermittler die PCs von Journalisten sowie deren Informanten ausspähten, würden wichtige Rechte der Medien auf einen Schlag de facto gestrichen: das Redaktionsgeheimnis, das Zeugnisverweigerungsrecht und damit der Informantenschutz und die Freiheit der Berichterstattung.

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Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hat für seine umstrittenen neuen Vorstöße zur Verschärfung der Sicherheitsgesetze Rückendeckung von Kanzlerin Angela Merkel erhalten. Merkel verwies im Fernsehsender RTL auf neue Bedrohungen durch den internationalen Terrorismus und fügte hinzu: "Ich will einen Innenminister, der sich mit diesen neuen Bedrohungen auseinander setzt. Denkverbote helfen nicht weiter."

Merkel ging in dem am Dienstag aufgezeichneten Interview nicht im Detail auf Schäubles neueste Überlegungen – zum Beispiel die gezielte Tötung von Terroristen oder ein Internet- und Handy-Verbot für "Gefährder" – ein. Vizekanzler Franz Müntefering (SPD) forderte in der Süddeutschen Zeitung ein klares Wort von Merkel: "Bei solchen zentralen Themen erwarte ich, dass auch die Kanzlerin erkennbar macht, was sie denkt und will – auch wenn nicht klar ist, ob sie damit gewinnt oder verliert." Merkel müsse sich erklären. "Und zwar in aller Klarheit." Müntefering warnte vor "lautstarker Panikmache" bei der inneren Sicherheit. "Man darf Menschen keine Angst machen. Ich bestreite nicht, dass über innere Sicherheit gesprochen werden muss. Gefahren gibt es. Das müssen die Verantwortlichen miteinander machen, und zwar erst mal intern."

Schäuble selbst warf am Dienstag seinen Kritikern eine "Vogel- Strauß-Politik" und ein Ignorieren der Gefahren durch den Terrorismus vor. "Wir stecken den Kopf in den Sand, und das ist unverantwortlich", sagte er im Deutschlandradio Kultur. Man dürfe nicht so tun, "als wären wir von diesen Bedrohungen gar nicht betroffen".

Merkel betonte, natürlich müsse eine "Balance zwischen Sicherheit und Freiheit" gefunden werden. "Aber die Menschen erwarten mit Sicherheit vom Staat auch, dass er sie schützt." Die Bundeskanzlerin unterstützte zudem erneut Schäubles Forderung, zusammen mit der anstehenden Änderung des BKA-Gesetzes auch Online-Durchsuchungen von Computern rechtlich abzusichern. Sie betonte, nicht jeder Computer werde durchsucht. "Aber für Menschen, die eine solche terroristische Aktion planen, muss eine Online- Durchsuchung auf richterliche Anordnung möglich sein."

Grünen-Fraktionschefin Renate Künast forderte Merkel derweil auf, ihren Innenminister in rechtsstaatliche Bahnen zu verweisen. "Schäubles Äußerungen versperren eine nüchterne Debatte darüber, wie wir Sicherheit herstellen, aber dabei Bürgerrechte schützen und bewahren können."

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Zypries signalisiert Kompromissbereitschaft bei Online-Durchsuchungen
« Antwort #367 am: 11 Juli, 2007, 19:17 »
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) für dessen Gedankenspiele über den Umgang mit "Gefährdern" und potenziellen Terroristen scharf gerügt. "Es gibt eine rote Linie, die das Grundgesetz setzt" und die nicht überschritten werden dürfe, sagte die SPD-Politikerin der Zeit: "Zum Beispiel die Menschenwürde, das Folterverbot und das Recht auf Leben, also das Verbot, mutmaßliche Terroristen gezielt zu töten. Oder die Gewaltenteilung, wozu auch der Respekt gegenüber dem Bundesverfassungsgericht gehört." Zugleich zeigte die Ministerin aber in der heftig umstrittenen Frage der heimlichen Online-Durchsuchung Kompromissbereitschaft. Die von Schäuble gewünschte entsprechende Befugnis für das Bundeskriminalamt (BKA) müsse "sorgfältig und unaufgeregt" diskutiert werden. Vorstellbar seien entsprechende Maßnahmen, wenn "höchstpersönliche Bereiche" auf der Festplatte von PCs oder von Speicherplattformen im Netz vor einem Zugriff der Ermittler geschützt bleiben würden.

Das von Oppositionspolitikern ausgemachte Kalkül des Innenministers könnte damit bald aufgehen: Während es Proteste gegen Schäubles Rütteln an den Pfeilern des Rechtsstaates hagelt, wird die Verabschiedung einer gesetzlichen Regelung zum Ausbau der Netzbespitzelung mehrheitsfähig. So war schon am gestrigen Mittwoch über ein Einlenken der SPD spekuliert worden. Vor der Presse in Berlin sandte Zypries heute keine klaren Signale aus: "Auf ein beschlossenes Gesetz zur Erweiterung der Befugnisse des Bundeskriminalamts warten wir immer noch, obwohl wir konstruktiv zugearbeitet haben und wir uns praktisch in allem bis auf die Online-Durchsuchungen einig sind". Anscheinend hängt das Schicksal der gesetzlichen Basis für die verdeckte Durchforstung von Festplatten aber nur noch von der konkreten Ausgestaltung und Eingrenzung der entsprechenden Regelung ab. Ein kategorisches Nein zu dem Thema hört man diese Woche im Gegensatz zur vergangenen nicht mehr bei den Sozialdemokraten.

Mit der Novelle des BKA-Gesetzes soll die Polizeibehörde mit neuen präventiven Befugnissen zur Telekommunikationsüberwachung, zur bislang wenig erfolgreichen Rasterfahndung und zum großen Lauschangriff ausgerüstet werden. Schäubles Vorstellung über die juristischen Vorgaben zum Einsatz des so genannten Bundestrojaners sind bereits publik, nicht jedoch Erläuterungen zur technischen Machbarkeit und zum Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung.

Zypries erklärte, sie wisse nicht, wie es nun weitergehe mit dem Vorhaben. Nach ihren Informationen will das Innenministerium für Freitag die entsprechende gemeinsame Arbeitsgruppe mit ihrem Haus erneut einladen. Ein Dreiergespräch mit ihr und Schäuble bei der Kanzlerin habe es dagegen nicht gegeben. Die Justizministerin würde es auch "für überzogen" halten, wenn sich Kanzlerin Angela Merkel direkt in den Streit einschalten würde. Laut Kanzleramt hat sich die Regierungschefin jeweils von Schäuble und Zypries über den Stand der Verhandlungen unterrichten lassen. Merkel setzte sich jüngst für eine rasche Verabschiedung der Reform des BKA-Gesetzes und Online-Durchsuchungen ein.

Allgemein mahnte Zypries, dass es im Anti-Terrorkampf nicht einseitig darum gehen dürfe, den Staat im Namen der Sicherheit aufzurüsten. Vielmehr müsse auch die Freiheit der Bürger und der Rechtsstaat verteidigt werden. "Wir sollten nicht die Arbeit der Terroristen tun und unsere freiheitliche Gesellschaft und ihre Werteordnung selbst beseitigen." Derlei Distanzierungen zu Schäuble gehen dem Parteivorsitzenden der Grünen, Reinhard Bütikofer, aber nicht weit genug. Der Innenminister mache so weit reichende und hanebüchene Vorschläge, dass sich alles in der öffentlichen Diskussion nur noch darauf konzentriert, sie abzulehnen, sagte er dem rbb-Inforadio. Hinter dem Vorhang versuche Schäuble dann "andere Pläne durchzusetzen, die genau so wenig mit unserer Rechtsordnung zusammenpassen". Bütikofer hält "diese so genannten Online-Durchsuchungen für ganz unakzeptabel, das ist sogar im Wort schon eine Beschönigung. Bei jeder Durchsuchung hat der Betreffende das Recht, dabei zu sein. Diese so genannten Online-Durchsuchungen finden vollständig ohne Wissen des Betroffenen statt."

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Eine klarere Differenzierung von Maßnahmen der Online-Durchsuchung und der Online-Überwachung und mehr Zeit bei der Diskussion dafür notwendiger Schutzmaßnahmen für die Bürgerrechte forderten Juristen bei einer Diskussion der Max-Planck-Gesellschaft und der Deutschen Bank in Freiburg zum so genannten "Bundestrojaner". Vor einem Vorpreschen im BKA-Gesetz für präventive Maßnahmen, wie es der Bundesinnenminister derzeit propagiert, warnte Michael Bruns, Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof. Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte angekündigt, sie werde noch in dieser Woche eine Entscheidung zur Online-Durchsuchung herbeiführen. BKA-Chef Jörg Ziercke sagte in Freiburg, er rechne bei der heimlichen Online-Durchsuchung privater PCs mit zehn bis 20 Fällen pro Jahr, sollte das BKA-Gesetz die neue Maßnahme zulassen. Über im Kanzleramt geführte Gespräche zu dem Thema konnten die Diskussionsteilnehmer in Freiburg nichts sagen.

Wenn alles verschlüsselt auf Festplatten liege, gehe die "Verbrechensbekämpfung schweren Zeiten entgegen", meinte Ziercke. Der Zugriff auf die Daten bevor sie verschlüsselt abgelegt werden, sei daher unverzichtbar. "Wir müssen an den Rechner, bevor verschlüsselt wird", betonte Ziercke, der neben dem Terrorismus auch Rechtsextremismus, organisierte Kriminalität und Kinderpornographie per Online-Durchsuchung ausforschen lassen will: "Es geht nicht um den, der Musik runterlädt, oder glaubt, dass er das Internet zu anderen Zwecken nutzen kann."

Bekomme das BKA die notwendige Rechtsgrundlage für die heimliche Online-Durchsuchung von PCs, werde man eine jeweils auf den Einzelfall bezogene forensische Software entwickeln. "Den Quellcode werden wir beim Richter hinterlegen, wenn wir die Maßnahme beantragen", versicherte Ziercke. "Wir entwickeln keine Schadsoftware oder Software mit eigenen Verbreitungsroutinen." Per "Steuerungssoftware" soll anschließend der Rechner gezielt nach "Schlüsselbegriffen" abgesucht und ausgeforscht werden.

Er halte es für fatal, sagte andererseits Bruns, wenn im Rahmen der Prävention mehr Kompetenzen zugestanden würden als bei der eigentlichen Verfolgung von Straftätern. "Prävention und Repression müssen in diesem Bereich gleichziehen", forderte Bruns. Sonst kämen irgendwann Fälle zur Bundesanwaltschaft, bei denen die BKA-Ermittler online durchsucht hätten. "Was machen wir dann, dürfen wir das dann verwenden?" Im Übrigen ärgere ihn die "babylonische Sprachverwirrung" in der Debatte. "Es wird von Online-Durchsuchung gesprochen, und jeder versteht etwas anderes darunter." Laut Bruns muss zwischen der einmaligen Online-Durchsuchung und einer Online-Überwachung samt Zugriff auf die lediglich im Arbeitsspeicher vorhandenen Daten unterschieden werden. Die Online-Durchsuchung unterscheide sich von der klassischen Hausdurchsuchung nur darin, dass sie verdeckt passiere. Genau das hatte der dritte Strafsenat des Bundesgerichtshofes allerdings zum Anlass genommen, derartige Maßnahmen wegen fehlender gesetzlicher Regelungen für unzulässig zu erklären: Dafür sei eine neue Rechtsgrundlage notwendig.

Die Online-Überwachung sei zu unterscheiden von der Überwachung der Kommunikation übers Internet, die laut Bruns schon jetzt gedeckt ist durch Paragraph 100 a der Strafprozessordnung (StPO). Ein Gespräch über Skype oder eine E-Mail könne überwacht werden, die Ermittler seien gezwungen, ins Netz zu migrieren, wenn sie nicht künftig generell auf die Telefonüberwachung verzichten wollten. Grundgesetzlich schwierig sei dagegen die Möglicheit, die Adhoc-Eingabe von Daten durch einen Verdächtigen zu überwachen, die nicht die Kommunikation betreffen.

"Wir haben es mit einer Maßnahme zu tun, die tief in die Rechte des Einzelnen eingreift", sagte Frederik Roggan, stellvertretender Vorsitzender der Humanistischen Union. Es gehe mindestens beim BKA-Gesetz nicht um Täter, sondern um Verdächtige und um Ermittlungen im Vorfeld von Verbrechen, die möglicherweise in der Zukunft begangen werden könnten. "Es gibt gute Argumente, dass das nicht ohne Grundgesetzänderung zu machen ist, und wir müssen diskutieren, ob wir das wollen." Wird auf die Grundgesetzänderung verzichtet, meint Roggan, erwarte er eine weitere Nachhilfestunde in Verfassungsrecht für den Gesetzgeber durch das Bundesverfassungsgericht. Das hatte die ursprüngliche Regelung des Großen Lauschangriffs gekippt. Roggan vertritt die Verfassungsklage gegen das Verfassungsschutzgesetz in NRW, das die Online-Durchsuchung eingeführt hat.

Strenge Auflagen für einmalige Online-Durchsuchungen, wenn sie eingeführt werden sollten, forderte Ulrich Sieber, Direktor des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht. Der Richtervorbehalt, wie bei den Telekommunkationsüberwachungen praktiziert, reiche nicht aus, sagte er. Ein dreiköpfiges Richterkollegium statt eines überlasteten Einzelrichters müsse entscheiden, betonte Sieber. Zudem seien Protokollierung und Offenlegungspflichten zu diskutieren. Ziercke und Bruns versicherten dagegen, die Online-Durchsuchung sei nicht als Standardmaßnahme gedacht. Warum, kommentierte Bruns, unterstelle man den allseits gescholtenen Beamten eigentlich, dass sie ausgerechnet im Sicherheitsbereich mehr machten, als unbedingt notwendig. Sieber warnte wiederum vor einem mit dem "Quantensprung in der Technik" verbundenen "Quantensprung in der Überwachung". Es müsse ernsthaft diskutiert werden: "Wie bringen wir die neuen Bedürfnisse der Ermittler zusammen mit den Freiheitsrechten der Bürger?"

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Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble drückt im Streit um heimliche Online-Durchsuchungen weiter aufs Gaspedal. Nachdem der Koalitionspartner SPD eine Einigung vor der parlamentarischen Sommerpause verhindert und damit die ursprüngliche Zielsetzung des CDU-Politikers durchkreuzt hat, strebt er nun nach Informationen der Tageszeitung Die Welt die Durchsetzung seines Prestigeprojekts bis Ende August noch während der sitzungsfreien Wochen des Bundestags an. Ein erstes neues Gespräch zu dem umkämpften Thema der Netzbespitzelungen nach dem Abbruch der Verhandlungen durch die SPD-Fraktion ist bereits für den morgigen Freitag zwischen seinem Haus und dem Bundesjustizministerium geplant.

Nachdem in den Reihen der Sozialdemokraten die Kompromissbereitschaft zunimmt, hat der SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz drei Mindestbedingungen für eine Befugnis des Bundeskriminalamtes (BKA) für das Ausspähen von Festplatten privater PCs und von Speicherplattformen im Netz genannt. "Nötig sind ein Richtervorbehalt, der Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung und eine Benachrichtigungspflicht des Bundeskriminalamtes an die Betroffenen", erklärte er im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu möglichen Eingriffen in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.

Unklar ist bei der geplanten, tief in die Grundrechte einschneidenden Ermittlungsmaßnahme aber weiterhin, wie höchstpersönliche Bereiche auf der Festplatte konkret einem Zugriff der Polizei verwehrt bleiben könnten. BKA-Präsident Jörg Ziercke hatte hier schon frühzeitig als mögliche Lösung ins Feld geführt, durch den Einsatz von "Schlüsselbegriffen" bei der verdeckten Durchsuchung private Dateien bewusst außen vor zu halten. Sicherheitsexperten und Datenschützer halten einen solchen Ansatz aber für gänzlich impraktikabel und nicht ausreichend für den Kernbereichsschutz. Auch ein Ansatz, die Verwertbarkeit der abgezogenen Informationen erst durch einen Richter im Nachhinein prüfen zu lassen, dürfte nur schwer mit dem Grundgesetz vereinbar sein.

Andere Innenpolitiker der SPD halten ihre Bedenken gegen eine rasche Verabschiedung der Novelle des BKA-Gesetzes mit der Lizenz zum Online-Schnüffeln und zahlreichen weiteren neuen Präventivbefugnissen für die Polizeibehörde wie etwa zur Rasterfahndung oder zum Abhören von Internet-Telefonaten daher weiter aufrecht. "Es macht keinen Sinn, das Thema Online-Durchsuchungen gesetzlich zu regeln, bevor nicht das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vorliegt. Das hat die Arbeitsgruppe Inneres der Fraktion beschlossen", meint der sozialdemokratische Vorsitzende des Innenausschusses des Bundestags, Sebastian Edathy. Die Karlsruher Richter prüfen derzeit das nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz, das erstmals eine gesetzliche Grundlage für den verdeckte Online-Durchsuchungen für Verfassungsschützer enthält.

Weitere Rückendeckung hat Schäuble derweil vom EU-Justizkommissar Franco Frattini erhalten. Dieser begrüßte erneut das Durchforsten von Festplatten bei Menschen, die ernsthafter Verbrechen wie Terrorismus verdächtigt werden: "Ich bin dafür", sagte er der Financial Times Deutschland. Auch die Idee des Bundesinnenministers, Terrorverdächtige und "Gefährder" mit Handy- und Internetverboten zu überziehen, hält Frattini für "fantastisch". Er räumte aber zugleich ein, dass die Kontrolle einer solchen Regelung wohl kaum möglich sei. Die heftig umstrittene gezielte Tötung von Terrorverdächtigen, die Schäuble ebenfalls ins Gespräch gebracht hatte, lehnte der Brüsseler Politiker ab: "Dass wir gegen den Terrorismus kämpfen, kann nicht implizieren, dass wir Leute töten." Er widersprach insgesamt dem Ansatz, dass Defizite bei der Terrorabwehr hauptsächlich mit neuen gesetzgeberischen Initiativen gedeckt werden sollten. Im "operativen" Bereich der Umsetzung bestehender Anti-Terror-Regelungen besteht seiner Ansicht nach "ganz sicher" mehr Handlungsbedarf als im legislativen.

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Neue Details zu Schäubles umstrittenen Anti-Terrorkatalog
« Antwort #370 am: 13 Juli, 2007, 11:52 »
Die von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble geplanten Präventivbefugnisse für das Bundeskriminalamt (BKA) umfassen einem Bericht der taz zufolge neben den heftig umstrittenen Online-Durchsuchungen auch eine deutliche Ausweitung des großen Lauschangriffs und tief greifende Mittel gegen potenzielle Terroristen. Aufgegriffen hat der CDU-Politiker demnach etwa die alte Forderung der Union, die akustische Wohnraumüberwachung auch dann zuzulassen, wenn möglicherweise intime Gespräche geführt werden und der vom Bundesverfassungsgericht besonders geschützte Kernbereich der privaten Lebensgestaltung berührt wird. Schäuble will in solchen Fällen die von der SPD lange Zeit strikt abgelehnte Lösung durchsetzen, ein "Richterband" mitlaufen zu lassen. In insgesamt 25 Paragrafen werden dem BKA neue "vorsorgliche" Ermächtigungen eingeräumt. So soll es auch "Gefährder" vorübergehend in Gewahrsam nehmen oder deren Wohnungen durchforsten können.

Vor einer neuen Sitzung einer Koalitionsarbeitsgruppe zu dem Thema am heutigen Freitag schlossen Teile der SPD eine schnelle Einigung strikt aus. Der zuständige Berichterstatter der Fraktion, der frühere SPD-Generalsekretär Klaus-Uwe Benneter, widersprach gegenüber der Frankfurter Rundschau dem innenpolitischen SPD-Sprecher Dieter Wiefelspütz. Dieser hatte in einer von Benneter als "Einzelmeinung" bezeichneten Stellungnahme Bedingungen wie den Kernbereichsschutz genannt, unter denen die Genossen den Online-Durchsuchungen zustimmen könnte. Als unzulässigen Eingriff in die Privatsphäre hat Matthias Jarke, Präsident der Gesellschaft für Informatik (GI) zudem die Bestrebungen der Bundesregierung bezeichnet, die heimliche Online-Durchsuchung von Computern auf breiter Basis einsetzen zu wollen.

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Union: Technik für heimliche Online-Durchsuchungen einsatzbereit
« Antwort #371 am: 13 Juli, 2007, 16:29 »
Der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, Hans-Peter Uhl, hat die Technik für verdeckte Online-Durchsuchungen als startklar bezeichnet. Die Software für die Durchführung der heftig umstrittenen Maßnahme existiere bereits und könne auch eingesetzt werden, sagte der CSU-Politiker der Tagesschau. Sicherheitsbehörden würden ihm zufolge dabei heimlich ein Programm auf einen Zielcomputer übertragen, die dort gespeicherten Dateien auf Stichworte hin durchsuchen und die so aufgefundenen Informationen online zurück übertragen. Auf technische Details – wie etwa dieser "Bundestrojaner" auf die PCs der Verdächtigen gelangt und wie er beispielsweise vor Schutzsoftware wie Intrusion Detection Systems oder Antiviren-Software versteckt wird – ging Uhl allerdings nicht ein.

Es sei geplant, die abgezogenen Daten einem Richter vorzulegen, führte Uhl zum geplanten Vorgehen weiter aus. Dieser solle überprüfe, ob höchstpersönliche Informationen enthalten seien. Die Union schlägt somit eine Regelung analog zum so genannten Richterband beim großen Lauschangriff vor, wo die Ermittler auf Drängen der Konservativen ebenfalls erst alle zu erhaltenden Kommunikationsinhalte aufzeichnen und ein Richter dann über ihre Verwertbarkeit entscheiden soll.

Eine Arbeitsgruppe der Innenpolitiker der großen Koalition konnte sich am heutigen Freitag aber nicht auf eine Linie zu der von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) vorgeschlagenen Novelle des BKA-Gesetzes einigen. Sie vertagte sich auf Ende August. An der Sitzung hatten auch Vertreter des Innen- und Justizministeriums, des Bundeskriminalamts (BKA) und der Geheimdienste teilgenommen. Während sich die Gruppe dieses Mal vorrangig mit technischen Fragen befasste, sollen am Ende der parlamentarischen Sommerpause rechtliche Fragen erörtert werden.

Innerhalb der SPD laufen die Meinungen zum Ausbau der Netzüberwachung nach wie vor weit auseinander. Der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Dieter Wiefelspütz, und sein Stellvertreter Michael Hartmann halten Online-Durchsuchungen zur Abwehr terroristischer Gefahren für notwendig. Wiefelspütz möchte aber ebenso wie die Rechtspolitiker der Sozialdemokraten, die sich stärker gegen das Ausspähen von Festplatten von PCs und Speicherplattformen im Netz sperren, vor einer Gesetzesinitiative des Bundes noch die anstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abwarten.

Der Koalitionsstreit um neue Präventivbefugnisse für das BKA hat sich zugleich weiter aufgeheizt. Die Union lehnte es ab, die Novelle von den Internet-Schnüffeleien abzutrennen, wozu Wiefelspütz geraten hatte. "Die Online-Durchsuchung ist ein untrennbarer Bestandteil der Novellierung des BKA-Gesetzes", erklärte Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach laut dpa. Er sprach von einer Hängepartie, die hoffentlich bald beendet werde. Angesichts des Widerspruchs einiger SPD-Politiker warf Uhl dem Koalitionspartner sogar politisch unredliches Verhalten vor: "Ich bin verärgert über die Art, wie die SPD sich dumm stellt."

Uhls Kollegin der Linksfraktion, Ulla Jelpke, monierte dagegen, dass Wiefelspütz dem Großen Bruder Schäuble im weiteren Kampf gegen die Bürgerrechte zur Seite springe. Der bisherige Widerstand der Genossen gegen die Online-Schnüffelei drohe sich damit als Schaumschlägerei zu erweisen. Die Bedingungen, die Wiefelspütz an eine heimliche Durchsuchung von Computern stellt, seien genau so windelweich wie die bisherigen Regelungen zur Telefonüberwachung. Ein effektiver Datenschutz sei damit nicht gewährleistet. "Richtervorbehalt, Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung, nachträgliche Benachrichtigung der Betroffenen, all das steht bereits in den Gesetzen zur Telekommunikationsüberwachung, wird aber in aller Regel nicht oder nur pro forma eingehalten", konstatiert Jelpke. Richter seien für Einzelfallentscheidungen bereits zu überlastet. Benachrichtigungspflichten würden regelmäßig umgangen und das Grundrecht auf Schutz der Privatsphäre bleibe so auf der Strecke.

Nach Einschätzung des Deutschen Richterbundes (DRB) ist die Umsetzung des Ansatzes mit dem Richterband und der vergleichbaren Regelung bei Online-Durchsuchungen in der Praxis sehr schwer vorstellbar. Das wäre ein "gigantischer Arbeitsaufwand" und würde ein "deutliches Nachrüsten" der personellen Kapazitäten beim zuständigen Bundesgerichtshof (BGH) erfordern, sagte der DRB-Vorsitzende Christoph Frank. Für die zuständigen Ermittlungsrichter wäre eine solche Aufgabe ein "Vollzeitjob". Der Staatsanwalt gab auch zu Bedenken, dass neben neuen Richtern viele Übersetzer benötigt werden dürften. Angesichts des äußerst komplizierten Verfahrens sei es fraglich, ob die Unionspläne so dem Ziel der Stärkung der Sicherheit dienen würden. Durch den nötigen massiven Aufwand und die Bindung von Kapazitäten könnten Ermittlungen eher behindert werden.

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Re: Schäuble: Anti-Terror-Gesetze haben sich bewährt
« Antwort #372 am: 14 Juli, 2007, 00:13 »
Ich frage mich gerade, ob es überhaupt zulässig sein kann, dass der Ausgespähte den verursachten Traffic selbst zu bezahlen hat, obwohl er den nicht verursacht hat.

Immerhin ist nach wie vor ein grosser Teil der Bevölkerung ohne DSL-Flat unterwegs.

Und insbesondere bei Analogmodem- oder GSM-Zugang kann sowas ganz schön auf den Zähler gehen, entweder durch deutlich verlängerte Online-Zeit für das Gewollte, oder weil nach Volumen abgerechnet wird. Mit ein paar Kilobytes ist so eine System-Durchleuchtung sicher nicht getan...
Ich glaube auch nicht, dass man aus der Ferne 'nur' eine verdeckte Desktop-Suche nach Schlüsselworten nutzen wird, eher ist mit heimlicher Überspielung mindestens aller 'Eigenen Dateien', sämtlicher 'zuletzt verwendeten', des 'Verlaufs' und der 'Favoriten' zu rechnen.
Und all' das wird sicher in kleinen unauffälligen Fragmenten passieren, was speziell bei GSM ein wahres Vermögen kosten kann. 

Es wäre ja wohl das Letzte, wenn ein Verdächtiger, der ja immerhin bis zu einer Verurteilung als unschuldig zu gelten hat, für die Tätigkeit der Grossohren auch noch direkt zu bezahlen hätte...

Aber wirklich neu wär's nicht. Immerhin kriegen arme Teufel von einer eventuellen Haftentschädigung oft noch den Gefängnisfrass abgezogen, demnächst dann wohl als Hotel-Kosten...

Kommt Zeit, kommt Wahl  :P
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Schäuble will Terror- Paragrafen verschärfen
« Antwort #373 am: 14 Juli, 2007, 12:53 »
Neue Mittel im Kampf gegen den Terror: Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble will die umstrittenen Terror-Paragrafen im Strafgesetzbuch verschärfen. Künftig sollen schon sogenannte Vorfeldhandlungen unter Strafe stehen.

Hamburg - Nach Informationen des SPIEGEL soll im Strafgesetzbuch der Paragraf 129a ergänzt werden. Der Paragraf belegt seit 1976 die Bildung einer terroristischen Vereinigung mit einer Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren Haft. Nun sollen zwei Paragrafen 129c und d hinzu kommen. Diese würden künftig bereits Terrorvorbereitungen unter Strafe stellen.

Einem internen Arbeitspapier des Bundesinnenministeriums von Ende Juni zufolge zählen dazu unter anderem die Ausbildung in sogenannten Terror-Camps, das Sammeln von Geld für terroristische Anschläge, aber auch der Besitz und die Verbreitung von Bombenbau-Anleitungen. Zudem sollen künftig bereits politisch motivierte Einzeltäter von dem Paragrafen erfasst werden; bislang galt er nur für Gruppierungen ab drei Mitgliedern.

Den bisherigen Vorschlägen zufolge sollen auch Terror-Vorbereitungen außerhalb der EU unter den erweiterten Paragrafen fallen. Zuständig für die Erweiterung des Strafgesetzbuches ist das Bundesjustizministerium von Brigitte Zypries (SPD). Dort hat das zuständige Referat bereits einen Entwurf erarbeitet, den die Bundesjustizministerin aber vorerst verworfen hat.

Wie bei den umstrittenen Online-Durchsuchungen drängt Wolfgang Schäuble (CDU) auch bei der Verschärfung der Terror-Gesetze zur Eile: "Wir wünschen uns, dass der Entwurf bald kabinettsreif ist", sagt der Bundesinnenminister.

Quelle : www.spiegel.de

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Schönbohm kritisiert Sicherheitsdebatte
« Antwort #374 am: 14 Juli, 2007, 15:22 »
Die aktuelle Debatte über Sicherheitsmaßnahmen gegen terroristische Angriffe läuft aus Sicht des brandenburgischen Innenministers Jörg Schönbohm (CDU) in die falsche Richtung. Es sei empörend, wenn der Eindruck vorherrsche, der eine wolle Recht und Freiheit verteidigen, während der andere den "Unrechtsstaat" anstrebe, sagte Schönbohm gegenüber der deutschen Presseagentur (dpa). Ausdrücklich nahm er Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) in Schutz, der die Diskussion mit Vorschlägen zu einer wirksameren Terrorabwehr ausgelöst hatte, und kritisierte, es sei undemokratisch, Schäuble als "Amokläufer" zu bezeichnen.

Diesen Begriff hatte der Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Peter Struck, benutzt, während der SPD-Bundesvorsitzende Kurt Beck warnte: "Wir dürfen die Freiheit nicht zu Tode schützen." Dem hielt Schönbohm entgegen: "Ich möchte, dass wir unsere Bürger vor dem Tode schützen." Die Bedrohungslage habe sich gegenüber früheren Zeiten grundlegend verändert. Angesichts dessen müsse man darüber reden, "welche Möglichkeiten der Rechtsstaat bekommen muss, um auf einer grundgesetzlich einwandfreien Grundlage reagieren zu können".

Angriffe auf die rechtsstaatliche Ordnung seien heute nicht mehr wie noch zu Zeiten des Kalten Krieges von staatlichen, sondern vielmehr von nichtstaatlichen Organisationen zu erwarten, erläuterte Schönbohm. Damit verschwinde der alte Unterschied zwischen äußerer und innerer Sicherheit. Schäuble hatte eine Rechtsgrundlage für die gezielte Tötung von Terroristen sowie ein Internet- und Handy-Verbot für so genannte Gefährder ins Gespräch gebracht und dafür zum Teil heftige Kritik geerntet.

Während alle klaglos die Kontrollen an Flughäfen hinnähmen und akzeptierten, werde beispielsweise im Falle des Datenaustauschs für Überprüfungszwecke der Vorwurf laut, dass hier alle unter einen Generalverdacht gestellt würden, bemerkte Schönbohm. Gerade eine solche Überprüfung – ebenso wie die Rasterfahndung nach den Anschlägen vom 11. September 2001 – bringe aber gerade darüber Klarheit, ob es überhaupt Terrorverdächtige gebe. Für Brandenburg habe man damals auf diese Weise Entwarnung geben können.

Der frühere Bundeswehrgeneral unterstützte auch Schäubles Pläne, Online-Durchsuchungen von Computern zu ermöglichen und die Streitkräfte im Inneren einzusetzen. Er habe "hohes Vertrauen in die Organe der Rechtspflege", wenn es um die Überwachung von Computern gehe, sagte der Potsdamer Ressortchef. Mit den so gewonnenen Informationen werde gesetzmäßig umgegangen.

Die Bundeswehr sei zwar seit der Notstandsgesetzgebung von 1968 im Landesinneren einsetzbar, als Voraussetzung müsste jedoch der Spannungsfall einer Bedrohung von außen festgestellt werden. "Jetzt gibt es aber eine Bedrohung von nichtstaatlichen, von Terrororganisationen, gegen die der Spannungsfall nicht hilft – das heißt: Hier fehlt etwas." Um Leib und Leben der Bürger zu schützen, müsse der Staat heute weiter gehen als noch vor 20 Jahren.

Quelle : www.heise.de

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