Autor Thema: Überwachung, Transparenz, Datenschutz  (Gelesen 92776 mal)

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Offline SiLæncer

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Netzbetreiber sollen IP-Adressen und Passwörter herausgeben
« Antwort #1155 am: 25 Oktober, 2012, 19:20 »
Eine Gesetzesergänzung des Bundesinnenministeriums soll Telekommunikationsbetreiber verpflichten, dynamische IP-Adressen, PIN-Codes oder E-Mail-Passwörter jederzeit an Geheimdienste und Polizei herauszugeben. Dazu soll der Verdacht auf Bagatellstraftaten ausreichen.

Das Bundesinnenministerium will das Telekommunikationsgesetz (TKG) ergänzen lassen, um Netzbetreiber zum Übermitteln von IP-Adressen, PIN-Codes und E-Mail-Passwörtern der Nutzer an staatliche Stellen veranlassen zu können.

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Aber sonst gehts noch ?!  :enno

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Offline Jürgen

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Re: Netzbetreiber sollen IP-Adressen und Passwörter herausgeben
« Antwort #1156 am: 26 Oktober, 2012, 00:46 »
Wozu sollten die Stasi-Nachfolger meine E-Mail-Passwörter benötigen, zum Versenden von BKA-Trojanern über meinem Account oder zur beliebigen Unterdrückung von Nachrichten Dritter an mich?
Wozu brauchen die Erben der GeStaPo meine Handy-PIN? Wollen die ihre (Neo-)Nazi-V-Leute mit meiner Identität ausstatten, bei ihren Attentaten?

Wahrscheinlich begründet schon der bloße Verdacht der Internet- oder Handy-Nutzung die Annahme von Gefahr im Verzuge, mit sofortigem Durchsuchungs- und Beweissicherungsbedarf ohne vorherige richterliche Anordnung.
Aber selbst dafür bräuchten sie eigentlich weder meine E-Mail-Passwörter, noch meine PIN-Codes.

Die wahren Verfassungsfeinde und Verbrecher sitzen offenbar ganz oben in den Ministerien und im Kanzleramt.
Wurden wir alle Opfer einer gigantischen Verschwörung von Stasi und KGB, der Beitritt der Ex-DDR nur vorgetäuscht und in Wirklichkeit hier der ganze Laden von Honnecker und Mielke übernommen  :Kopf

Jürgen
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Re: Netzbetreiber sollen IP-Adressen und Passwörter herausgeben
« Antwort #1157 am: 26 Oktober, 2012, 01:03 »
Das macht mich doch jetzt fast sprachlos, das kann doch eigentlich nicht wahr sein. Big Brother ist not only watching you....Ich dachte, dass wir in einer Demokratie leben...und jetzt wird es ein Schei---Überwachungsstaat!
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Re: Netzbetreiber sollen IP-Adressen und Passwörter herausgeben
« Antwort #1158 am: 27 Oktober, 2012, 00:40 »
Vielleicht ist die Sache auch ganz einfach, Bandsalat im Simulacron*  umpf
Das wäre jedenfalls mit Abstand die freundlichste Erklärung, die mir dazu einfällt.

Jeder andere Erklärungsversuch führt letztendlich immer zum Widerstandsrecht nach Art. 20 (4) und 19 (2) GG.
 
Jürgen

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Re: Netzbetreiber sollen IP-Adressen und Passwörter herausgeben
« Antwort #1159 am: 27 Oktober, 2012, 00:53 »
ich habe in den späten Sechzigern auf den Schienen gesessen, ich würde heute als Teilzeitrentner wieder auf die Strasse gehen gegen so einen Schwachsinn
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Offline yvmifi

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Re: Netzbetreiber sollen IP-Adressen und Passwörter herausgeben
« Antwort #1160 am: 27 Oktober, 2012, 01:03 »
wir haben schon gestern Formulare in der Regionalzeitung gehabt was du ausschneiden kannst und der Gemeindeverwaltung ausgefüllt,zurückschicken sollst ansonnsten geben sie alle Daten bei Anfragen jeglicher Art weiter.

Sowas ähnliches, nur nicht so offiziel und so Hirnverbrannt hatte ich 40 Jahr meines Lebens.Da Mielke ja alle liebte, muss der unheimlich viele Nachkommen haben ,die wieder in gehobenen Staatsposten sitzen müssen.

Das klingt nach einer schleichenden revolution--oder man bereitet sich auf die Chinesen vor.

yvmifi
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« Antwort #1161 am: 03 Dezember, 2012, 14:27 »
Politik, Wirtschaft und Webzensur. Eine Bestandsaufnahme

Nachdem Websperren, SOPA, ACTA und andere Zensur- und Überwachungsgesetze erfolgreich von der Zivilgesellschaft gegen den Willen der Entscheidungsträger abgewendet werden konnten, ist vorübergehend Ruhe eingekehrt in Europa und den USA. Oder doch nicht? Ein kleines Tal namens Silicon Valley bereitet still und heimlich eine neue Offensive vor.

Kernstück dieser Offensive sind "freiwillige" Inhaltskontrollen, die Unternehmen automatisch durchführen lassen. Sie werden durch die AGB abgesichert, die jeder Nutzer akzeptieren muß, bevor er sein jeweiliges Lieblingsportal benutzen darf. So werden demokratische Entscheidungsprozesse umgangen - nicht ganz so elegant wie durch internationale Verträge, aber genauso wirksam. Um zu klären, wer für diese jüngste Entwicklung verantwortlich ist und welche Motivation dahintersteht, soll hier kurz eine Bestandsaufnahme versucht werden.

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Bundesrat nickt schärfere Telefon-Überwachung ab
« Antwort #1162 am: 15 Dezember, 2012, 14:30 »
Die Regierung will das Telekommunikationsgesetz verschärfen, die Polizei soll etwa private Telefon-PIN-Codes erfahren dürfen. Der Bundesrat hat dagegen keine Einwände.

Der Bundesrat hat die geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) mit nur kleinen Änderungswünschen durchgewunken. In ihrem Gesetzentwurf hatte die Bundesregierung vor allem gefordert, dass Mobilfunkbetreiber die Daten ihrer Kunden der Polizei nicht mehr nur "im Einzelfall" herausgeben müssen. Das soll automatisch und ohne größere Hürden erfolgen, eine konkrete Gefahr oder ein konkreter Verdacht sollen dafür nicht notwendig sein. Außerdem sollen Internetnutzer leichter identifiziert werden können, da die Provider nun auch mitteilen müssen, wer sich hinter einer sogenannten dynamischen IP-Adresse verbirgt - somit also im Zweifel hinter jeder Kommunikationsverbindung.

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Re: Bundesrat nickt schärfere Telefon-Überwachung ab
« Antwort #1163 am: 16 Dezember, 2012, 02:16 »
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Verfassungsgericht diese Version abnickt, da sie noch weniger Gewicht auf Verhältnismäßigkeit legt und noch tiefer in die schützenswerte Privatsphäre eingreift als die zuletzt abgelehnte.

Eine Handy-PIN in Händen einer Behörde kann meiner Ansicht nach überhaupt keine legale Anwendung haben, wenn dieses Gerät nicht bereits beschlagnahmt und gerichtlich als Beweismittel zugelassen wurde.
In so einem Fall aber besteht keine Verdunkelungsgefahr mehr, und daher auch keine besonders dringliche Gefahr im Verzuge, sodass es stets zumutbar ist, zumindest erst so einen Richterbeschluss zu erwirken.

Ansonsten sind nur wenige gespeicherte Daten mit der PIN gesichert, hauptsächlich Kontakte und gespeicherte empfangene Nachrichten.

Die aber, und auch viele technisch eventuell gar nicht geschützte, sind auch von der Verfassung ganz besonders geschützt, und erstere haben sogar noch nicht einmal unbedingt irgendwelchen Bezug auf Telekommunikation.
Das können Termine sein, z.B. anwaltlicher oder intimer Natur, oder private Photos, vertrauliche Gesprächsmitschnitte usw.

Der Lauscher an der Wand hört seine eigene Schand'...

Für den Fall der Fälle verfüge ich selbst bereits über Kommunikationswege, die nicht mehr ohne weiteres auf meine Person zurückgeführt werden können.
Das bleibt nicht nur so (und deshalb werden auch keinerlei Details verraten), sondern es wird mit Sicherheit künftig noch ausgebaut.

Wir bräuchten ein Tag oder einen Smiley für "kräftige Flüche und Verwünschungen, die hier nicht zitiert werden können" (© ca. 1970 Gudrun Penndorf MA / Ehapa Verlag, wenn ich mich nicht irre)

Jürgen
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Generalbundesanwalt: Quellen-TK-Überwachung ist illegal
« Antwort #1164 am: 23 Januar, 2013, 16:30 »
Der deutsche Generalbundesanwalt sieht für die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) keine Rechtsgrundlage. Die Infiltration eines Rechners per Staatstrojaner verletzt das Grundrecht auf Gewährleistung der Integrität und Vertraulichkeit informationstechnischer Systeme, so das Fazit eines Gutachtens, das das Blog "Netzpolitik" am heutigen Mittwoch veröffentlichte.

Bereits im Dezember hatte Netzpolitik über eine Antwort der Bundesregierung zum Einsatz der Quellen-Telekommunikationsüberwachung. Aus dieser ging hervor, dass der Generalbundesanwalt die Quellen-Telekommunikationsüberwachung - ein Verfahren, bei dem Telekommunikation direkt auf dem Gerät eines Beteiligten per "Staatstrojaner" mitgelesen wird, um eine eventuelle Verschlüsselung bei der Übertragung zu umgehen - für rechtswidrig hält. Netzpolitik forderte das entsprechende Gutachten des Generalbundesanwalts unter dem Informationsfreiheitsgesetz über die Plattform "Frag den Staat" an und bekam dieses heute ausgehändigt.

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Re: Generalbundesanwalt: Quellen-TK-Überwachung ist illegal
« Antwort #1165 am: 24 Januar, 2013, 04:05 »
Es kommt wahrlich nicht oft vor, dass der Generalbundesanwalt und ich einer Meinung sind.
Mir ist nur noch nicht klar, ob ich das rot oder schwarz am Kalender markieren sollte  :wall

Allerdings stellt sich nun dringend die entscheidende Frage, ob diese Feststellung überhaupt zu irgendwelchen Konsequenzen führen wird.
Mir ist nicht klar, wer jetzt wie rechtliche Schritte gegen den status quo einleiten könnte.
Von der Politik erwarte ich da ebensowenig Gutes wie von den beteiligten Staatsorganen.

Jürgen
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Die Feinde des Internets und die Gefahr durch Überwachung
« Antwort #1166 am: 12 März, 2013, 18:35 »
Im Rahmen der heutigen Veröffentlichung der Listen der "Feinde des Internets" und des damit verbundenen "Welttages gegen Internet-Zensur" macht die Journalisten-Organisation "Reporter ohne Grenzen" (ROG) vor allem auf das Thema Überwachung aufmerksam. Online-Überwachung sei "eine wachsende Gefahr für Journalisten, Blogger, Bürger-Journalisten und Menschenrechts-Aktivisten", so ROG.

Mit Bezug auf die im Dezember 2011 von WikiLeaks veröffentlichten "Spy Files" verweist ROG auf die wachsende Überwachungs-Industrie. Diese verfüge über einen großen Markt, einen Umsatz von über fünf Milliarden US-Dollar (umgerechnet etwa vier Milliarden Euro) und sehr hoch entwickelte und spezialisierte Produkte, so die Pressefreiheits-Aktivisten.

Nach wie vor gebe es auch "traditionelle Überwachung" durch Beschattungen oder das Abhören von Telefonen, so ROG. Durch Online-Überwachung aber sei "die Auswahl der Möglichkeiten für Regierungen" stark gewachsen. Aus diesem Grund habe der diesjährige "Feinde des Internets"-Bericht das Schwerpunktthema Überwachung. Er solle auf "all die Überwachung und Spionage, die durchgeführt wird, um Dissidenten zu kontrollieren und die Analyse von sensitiven Informationen zu verhindern, Aktivitäten, die dazu gedacht sind, Regierungen zu stützen und potentielle Destabilisierung zu unterbinden" aufmerksam machen.

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Bundestag segnet Neuregelung der Bestandsdatenauskunft ab
« Antwort #1167 am: 22 März, 2013, 18:40 »
Der deutsche Bundestag verabschiedete am Abend des gestrigen Donnerstag wie erwartet eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes, die die Abfrage sogenannter Bestandsdaten bei Telekommunikations-Dienstleistern durch die Ermittlungsbehörden neu regelt. Kritiker bezeichnen den Gesetzesentwurf als gegen den Datenschutz und sogar verfassungswidrig.

Am Mittwoch war der Entwurf bereits vom Innenausschuss des Bundestages abgesegnet und daraufhin an die Vollversammlung weitergereicht worden. Gestern Abend verabschiedete dann auch das Bundestagsplenum die Änderung der sogenannten Bestandsdatenauskunft; der Beschluss ist auch auf der Bundestags-Website verfügbar.

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Bundesrat winkt Neuregelung der Bestandsdatenauskunft durch
« Antwort #1168 am: 03 Mai, 2013, 13:49 »
Das umstrittene Gesetz zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft wurde am Vormittag des heutigen Freitag vom deutschen Bundesrat abgesegnet. Gegner halten das Gesetz nach wie vor in Teilen für verfassungswidrig und kündigten bereits an, Verfassungsbeschwerde dagegen einzulegen.

Der neue Gesetzesentwurf stand und steht massiv in der Kritik, weil er eine einfache Identifizierung von Internetnutzern - in besonderen Fällen auch die Abfrage von PINs und Passwörtern - ermöglicht. Die Identifizierung von Nutzern, von denen lediglich die IP-Adresse bekannt ist, soll dabei schon bei Ordnungswidrigkeiten möglich sein und ist nicht an einen Richtervorbehalt geknüpft. Telekommunikations-Dienstleister sollen zur Einrichtung von Schnittstellen für die einfachere Abfrage dieser Daten verpflichtet werden.

Nachdem der Gesetzesentwurf im März vom Bundestag beschlossen worden war (gulli:News berichtete) setzten viele Oppositionspolitiker und Aktivisten ihre Hoffnungen in den Bundesrat. Durch politischen Druck, Gespräche mit Abgeordneten und bundesweite Proteste versuchten sie, eine Ablehnung des Entwurfs in der Länderkammer des Parlaments herbeizuführen.

Diese Hoffnung bestätigte sich nun aber nicht. In der heutigen Bundesrats-Sitzung wurde der Gesetzesentwurf, wie eine Sprecherin des Bundesrats gegenüber dem Blog netzpolitik.org bestätigte, durchgewunken.

Gegner des Gesetzes, unter anderem der Grünen-Abgeordnete Konstantin von Notz und der Piraten-Abgeordnete Patrick Breyer, kündigten bereits Verfassungsbeschwerden an. Breyer hatte bereits zuvor eine teils erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen das bis dato gültige Telekommunikationsgesetz eingelegt, die die nun erfolgte Neuregelung erst notwendig machte. In der aktuellen Form sei das nun beschlossene Gesetz aber immer noch in Teilen verfassungswidrig, so Breyer. Er fordert, dass derartige Überwachungsmaßnahmen auf schwerste Straftaten beschränkt werden. Die Abfrage von Passwörtern oder der Zugriff der Geheimdienste auf die Bestandsdaten sollen nach Breyers Ansicht ganz anusgeschlossen werden, ebenso wie die verpflichtende Einführung von Überwachungs-Schnittstellen bei Telekommunikations-Dienstleistern.

Quelle: www.gulli.com

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Freiheit statt Angst 2013: Demo am 7. September in Berlin
« Antwort #1169 am: 20 Juni, 2013, 21:36 »
Auch im Jahr 2013 wollen Aktivisten wieder unter dem Motto "Freiheit statt Angst - Stoppt den Überwachungswahn!" für Datenschutz und Bürgerrechte auf die Straße gehen. Am 7. September 2013 soll in Berlin gegen zahlreiche aktuelle Überwachungs-Projekte demonstriert werden.

"Die Themen rund um Überwachung und Einschnitte in unsere Freiheit reißen nicht ab", kritisiert das Demo-Bündnis in seiner Ankündigung der Protestkundgebung. Als Beispiele für derartige Projekte werden unter anderem die Bestandsdatenauskunft, die Vorratsdatenspeicherung und der verstärkte Einsatz von Drohnen, aber auch das aktuelle Aufreger-Thema PRISM genannt. Gegen diese und andere politische Maßnahmen, durch die im Namen der Sicherheit auch unschuldige Menschen überwacht werden, wollen die Aktivisten ein Zeichen setzen.

Der Protestmarsch soll um 13 Uhr am Potsdamer Platz beginnen. Unterstützer sind aufgefordert, zu mobilisieren und ihr Umfeld auf die Kundgebung hinzuweisen.

Quelle: www.gulli.com

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