Autor Thema: Überwachung, Transparenz, Datenschutz  (Gelesen 92748 mal)

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Machtpoker in Brüssel um Bankdaten-Transfer in die USA
« Antwort #990 am: 22 Januar, 2010, 16:32 »
In Brüssel geht der Machtkampf  zwischen den EU-Institutionen um die transatlantische Vereinbarung zur Weitergabe von Bankdaten weiter. So häufen sich im EU-Parlament die Stimmen, die eine Verschiebung des Inkrafttretens des Abkommens zur Auswertung der Überweisungsinformationen des Finanznetzwerks SWIFT (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication) fordern. "Das ist unsere zentrale Forderung", erklärte Jan Philipp Albrecht, Innen- und Rechtspolitiker der Grünen, gegenüber heise online. Parlamentspräsident Jerzy Buzek habe einen entsprechenden Appell bereits dem Gremium der Regierungsvertreter übermittelt.

Darüber hinaus will Albrecht auf eine inhaltliche Prüfung des Vertragstexts durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) drängen: "Der Innenausschuss könnte die Anfertigung eines entsprechenden Gutachtens prüfen." In diesem Zusammenhang wäre es auch möglich, die auch bei der Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten entscheidende Frage zu klären, inwieweit eine verdachtsunabhängige Aufbewahrung personenbezogener Informationen im großen Stil überhaupt mit den verbrieften Grundrechten in der EU vereinbar ist. Sollte sich der Rat gegen ein späteres Inkrafttreten des Abkommens stemmen, sollten die Abgeordneten Albrecht zufolge eine Klage vor dem EuGH in Betracht ziehen. Die dafür zuständigen Fraktionsvorsitzenden hätten sich in dieser Angelegenheit schon beratschlagt, aber noch keine Entscheidung getroffen.

Die im November vom Rat beschlossene Vereinbarung soll am 1. Februar rechtsgültig werden. Es war zunächst geplant, dass das Parlament kurz zuvor darüber abstimmt. Unter anderem aufgrund der verlängerten Prüfung der Mitglieder der neuen EU-Kommission ist eine dafür nötige Sonder-Plenarsitzung in der kommenden Woche aber abgesetzt worden. Die Volksvertreter können daher frühestens am 9. oder 10. Februar ihr Votum abgeben. Zu diesem Zeitpunkt wäre der Vertrag aber bereits in Kraft, was das Parlament als Affront wertet. Der Rat müsste für die geforderte Verschiebung andererseits die völkerrechtliche Vereinbarung im Einklang mit den USA hinauszögern, die davon nichts wissen möchten. Zudem will SWIFT Anfang Februar mit Verspätung die neuen Server in der Schweiz und den Niederlanden in Betrieb nehmen, mit denen der vergleichsweise einfache Zugriff Washingtons auf die internationalen Überweisungsinformationen ein Ende hätte.

Bundesinnenminister Thomas de Maizière warb in diesem Sinne auf dem informellen Treffen der Innen- und Justizminister der EU mit der US-amerikanische Heimatschutzministerin Janet Napolitano im spanischen Toledo am gestrigen Donnerstag für das Interimsabkommen. Europa muss seiner Ansicht nach mit den USA als "vertrauensbildende Maßnahme im Interesse der Flugsicherheit Informationen austauschen". Parallel schlug der CDU-Politiker vor, dass beide Seiten auch ein besseres Datenschutzabkommen aushandeln: "Wenn wir dann zu einem guten Ergebnis kommen, ist das auch eine Geste der Amerikaner der europäischen Datenschutzkultur gegenüber."

Die Abneigung vieler EU-Abgeordneten gegenüber dem gesamten Verfahren und den Inhalten des Vertrags wächst unterdessen ständig. Bei der jüngsten Plenardebatte dazu am Mittwoch war viel Kritik zu hören im Stile eines "einfach unzulässigen Vorgangs" über das vorgelegte "Affentempo" bis zu "wirklich beschämend". Der Vizefraktionschef der konservativen Europäischen Volkspartei (EVP), Othmar Karas, und sein CSU-Kollege Manfred Weber halten die Wahrscheinlichkeit für groß, dass das Parlament das Abkommen ablehnt. Die Innenminister sollten sich ihrer Ansicht nach besser darauf konzentrieren, ihre Behörden stärker untereinander zu vernetzen. Ähnlich äußerten sich Fraktionschefs der Sozialisten und der Liberalen. Grüne und Linke lehnen die Übereinkunft generell ab.

Sollte sich im Parlament keine Mehrheit für das Abkommen finden, muss die EU die USA darüber in Kenntnis setzen, dass es wieder außer Kraft tritt. Dann dauert es laut Vertragstext 40 Tage, bis es endgültig eingestellt wird. Gleichzeitig werden sich Regierungen und Abgeordnete bei den Verhandlungen um das angestrebte dauerhafte Abkommen stärker bemühen müssen, den Anforderungen des Parlaments gerecht zu werden.

Quelle : www.heise.de

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EU nimmt neuen Anlauf zur Fluggastdaten-Auswertung
« Antwort #991 am: 24 Januar, 2010, 17:47 »
Die Innen- und Justizminister der EU wollen ihre Initiative  zum Aufbau eines Systems zur Sammlung und Auswertung von Flugpassagierdaten wieder aufnehmen. Brüssel hatte den ursprünglichen Plan zur 13-jährigen Aufzeichnung der sogenannten Passenger Name Records (PNR) Ende 2008 zunächst vor allem aufgrund des Widerstands der Bundesregierung auf Eis gelegt. Nach dem Anschlagsversuch auf ein US-Flugzeug bei Detroit beschlossen die europäischen Regierungsvertreter bei einem informellen Ratstreffen in Toledo Ende dieser Woche nun aber, einen zweiten Vorstoß zu unternehmen. "Wenn man das machen will, dann jetzt", erklärte Bundesinnenminister Thomas de Maizière am Rand der Tagung. Nach Ansicht des CDU-Politikers geht es nicht mehr um die Frage des "ob", sondern nur noch um das "wie". Im Unterschied zum ersten Anlauf forderte er dieses Mal strengere Datenschutzbestimmungen.

Das Projekt für eine Art Rasterfahndung in 19 Datenkategorien einschließlich Name, Telefon-, Konten- und Kreditkartennummern sowie Essenswünschen ist aber nach wie vor heftig umstritten. "Bei uns gibt es da ganz, ganz große Zurückhaltung", betonte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). Wenn überhaupt ein PNR-Abkommen zu Stande komme, müsse es dabei "ganz klare, hohe Datenschutz-Vorgaben geben".

Auch im EU-Parlament, das nach dem Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags nun ein Mitspracherecht in der Frage hat, ist die Skepsis groß. Es werde sehr schwierig für den Rat, mit diesem Vorschlag eine Mehrheit der Abgeordneten zu bekommen, sagte Manfred Weber, Vize-Fraktionschef der konservativen Europäischen Volkspartei (EVP), der Financial Times Deutschland. Die Innenminister sollten sich gemäß dem CSU-Politiker lieber darauf konzentrieren, ihre Behörden besser zu vernetzen. Auch Grüne und Sozialdemokraten kündigten Widerstand gegen das Vorhaben an.

Quelle : www.heise.de

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Überwachung aus der Luft: Einsatz von Dronen ab 2012
« Antwort #992 am: 24 Januar, 2010, 23:02 »
Schon in zwei Jahren könnten unbemannte Fluggeräte den Himmel über Großbritannien patrouillieren. Das Ziel: Unmerkliche Überwachung aus der Luft, etwa im Einsatz gegen Verkehrssünder, Demonstranten und Umweltverschmutzer.

Bisher stellt das Unternehmen BAE Systems Dronen für den Einsatz in Kriegsgebieten her, etwa in Afghanistan. Doch im Auftrag britischer Behörden entwickelt der Waffenlieferant unbemannte Fluggeräte für den inländischen Überwachungsapparat. Das konnte der Guardian durch eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz in Erfahrung bringen.

Die Dronen würden die Überwachungskapazitäten des Staates "deutlich erweitern" und die "Polizeiarbeit revolutionieren", sagen der Hersteller und sein Auftraggeber, die Polizei der Region Kent. Dem Pilotprojekt haben sich fünf weitere Polizeibehörden angeschlossen. Sie wollen die Technologie für "Überwachung, Kontrolle und Sammlung von Beweisen" benutzen. Langfristig ist ihr Ziel, unbemannte Fluggeräte "in die Arbeitsroutine von Polizei, Grenzschützern und anderen staatlichen Behörden" einzuführen.

Technisch sind die Dronen den bisher eingesetzten ferngesteuerten Helikoptern, die bis zu 50 Meter hoch fliegen können, weit überlegen. Sie erreichen Höhen von mehr als 6000 Metern, in denen sie mit bloßem Auge nicht mehr erkennbar sind. Die unbemannten Fluggeräte sind mit HD-Kameras, Radargeräten und Infrarot-Sensoren ausgerüstet, um Aufnahmen zu machen und an eine Basisstation zurückzusenden. Bis zu 15 Stunden lang können sie so automatisiert vorbestimmte Aufgaben erfüllen, aber auch von ihrer Routine abweichen, wenn sie verdächtige Beobachtungen machen. Bisher will die Flugaufsicht die Geräte wegen drohender Zusammenstöße noch nicht lizenzieren, doch bald sollen Dronen auch damit selbstständig umgehen können.

Erstmals großflächig zum Einsatz kommen könnten die fliegenden Spione während der Olympischen Spiele 2012 in London. Die Kontrolle von Großveranstaltungen gehört zu den wichtigsten potentiellen Einsatzgebieten der Dronen. Aber auch "das Aufdecken von Diebstahl aus Bankautomaten, die Verhinderung von Traktor-Diebstählen und die Überwachung 'anti-sozialen' Verkehrsverhalten" steht auf der Liste. An anderer Stelle ist die Rede von "illegaler Müllentsorgung, verlassenen Fahrzeugen, ungewöhnlichen Frachten, Abfallbeseitigung".

Dass die Überwachung der Bürger bis hinein in kleinste Details nicht überall auf Gegenliebe stößt, scheint auch den Verantwortlichen klar zu sein. Nach außen hin wird deshalb vor allem davon gesprochen, die Dronen zur Kontrolle der britischen Hoheitsgewässer einzusetzen, etwa, um illegale Einwanderer abzufangen. "Es gibt das Potential, dass diese [maritimen] Nutzungsformen gegenüber der Öffentlichkeit eher als 'gute Nachrichten' denn als mehr 'Big Brother' dargestellt werden", heißt es in einem Protokoll.

Ebenfalls findig erwiesen sich die Freunde der fliegenden Spione bei der Frage der Finanzierung. Die Anschaffung der Dronen wird sich als ausgesprochen teuer erweisen, auch wenn verschiedene Behörden dafür zusammenlegen. Daher wurde auf einem Treffen vorgeschlagen, die Fluggeräte könnten in ihrer "Freizeit" Aufgaben für private Unternehmen erledigen, um Einnahmen zu generieren.

Bisher kamen Dronen lediglich in Kriegsgebieten zum Einsatz. Die US-Armee setzt in Afghanistan massiv auf unbemannte Fluggeräte. Ihr Einsatz war allerdings von Skandalen überschattet. Die Dronen gelten als unzuverlässig und werden immer wieder für die Ermordung von Zivilisten verantwortlich gemacht. Zudem wurde erst kürzlich publik, dass das Videosignal der eingesetzten Überwachungsflieger abfangen ließ.

Quelle : www.gulli.com

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Datenschützer sehen Verstöße bei Buchhändler und Drogeriekette
« Antwort #993 am: 25 Januar, 2010, 12:00 »
Der Hamburger Datenschutzbeauftrage Johannes Caspar sieht es als "absolut inakzeptabel" an, dass der Verlag Taschen GmbH Bilder von Webcams aus seinen Filialen im Internet zeigt. Das berichtete  der Radiosender NDR Info. Wie bereits das erste Geschäft in Paris, das im Jahr 2000 eröffnet wurde, seien alle Filialen des Verlags mit Kameras ausgestattet, die neben den Verkaufsräumen auch den Kassenbereich erfassen. Die Übertragung der Bilder ins Internet aus allen Filialen sei eine Werbemaßnahme, sagte eine Sprecherin des Verlags laut dem Sender.

Außerdem haben laut NDR Info Datenschützer die Drogeriekette  "Ihr Platz" in Visier genommen, die zum Schlecker-Konzern gehören. Dort würden Kunden und Mitarbeiter von Videokameras überwacht. Die bundesweit 700 Filialen umfassende Kette mit Sitz in Osnabrück verstoße damit gegen das Bundesdatenschutzgesetz, da die Filialen ohne Verfahrensbeschreibungen überwacht würden. Diese seien laut dem Gesetz erforderlich, bevor eine Überwachungsanlage installiert wird. Darin sei unter anderem geregelt, welchen Bereich eine Kamera erfasst, wie lange sie aufzeichnet und welches Datenschutzkonzept es gibt.

Der Sprecher des Datenschutzbeauftragten in Niedersachsen, Michael Knaps, habe den Bericht bestätigt, berichtete NDR Info. Die Behörde ermittele seit gut drei Monaten gegen "Ihr Platz". Ein Hinweisgeber habe die Datenschützer auf die Missstände aufmerksam gemacht. Knaps sagte weiter demnach: "Wir gehen schon davon aus, dass wir mit unseren Ermittlungen bei 'Ihr Platz' in ein Wespennest stoßen, denn es ist ja noch nie flächendeckend überprüft worden, wie groß die Kameradichte ist.". Der Hamburger Datenschützer Caspar bedauerte laut dem Bericht, dass das Bewusstsein der Firmen mit Blick auf das informationelle Selbstbestimmungsrecht von Kunden und Mitarbeitern "deutlich zu wenig entwickelt" sei.

Quelle : www.heise.de

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Überwachungskameras: Anzapfen für unter 100 Euro
« Antwort #994 am: 29 Januar, 2010, 14:27 »
Überwachungskameras werden von Kritikern oftmals als Symbol für den Verlust ihrer Privatsphäre gesehen. Nun kam heraus: neben dieser grundsätzlichen Problematik weisen einige der Geräte auch massive Sicherheitslücken auf.

Viele Menschen fühlen sich sicherer, wenn in einem Geschäft, an einer Tankstelle oder auch an öffentlichen Plätzen wie Bahnhöfen Überwachungskameras verwendet werden. Sie hoffen, so nicht so leicht Opfer eines Verbrechens zu werden. Gegner der Video-Überwachung dagegen fühlen sich im Blick der mittlerweile weit verbreiteten Kameras unwohl, beobachtet. Sie sehen ihre Privatsphäre gefährdet und bezweifeln außerdem den Nutzen bei der Kriminalitätsbekämpfung. In den vergangenen Jahren verlief die Debatte zumeist zwischen diesen beiden Polen. Nun müssen Befürworter wie Gegner noch ein weiteres Thema in Betracht ziehen: Die Sicherheit der Systeme. Bei den beliebten Funk-Überwachungskameras gibt es hier offenbar teils erhebliche Mängel. Das ergaben Recherchen der Nachrichtensendungen Niedersachsen 19.30 und der ARD-Tagesthemen.

Es handelt sich bei den kritisierten Kameras um Geräte, die sowohl im kommerziellen wie auch im privaten Bereich populär sind. Alleine in der Stadt Hannover soll es nach Angaben von Experten "Hunderte" dieser Kameras geben, was eine bundesweite Verbreitung von Zehntausenden der Kameras durchaus wahrscheinlich wirken läßt. Die beanstandeten Geräte können nach Angaben der Journalisten "ohne größeren technischen Aufwand unbemerkt von Dritten angezapft werden".

Bei den kritisierten Geräten handelt es sich um sogenannte analoge Funkkameras, die ihre Daten kabellos auf einen Bildschirm übertragen. Die so übermittelten Daten können mithilfe eines Funkempfängers von Unbefugten unbemerkt aufgezeichnet und verbreitet werden. Solche Empfänger werden bereits für weniger als 100 Euro angeboten und können von jedermann gekauft werden.

Mit Hilfe der abgefangenen Video-Signale könnten sich beispielsweise Kriminelle ein Bild von der Situation in einem Geschäft verschaffen, bevor sie dieses überfallen. Auch für die Privatsphäre der Menschen, die von den Kameras erfasst werden, könnte die schlechte Sicherheit der Geräte negative Folgen haben. Dies wird insbesondere dadurch verschärft, dass neben den Bild- auch die Tonsignale abgefangen werden können. So könnten, wie die NDR-Journalisten bemerken, beispielsweise Beratungsgespräche zwischen Apotheker und Kunde von Unbefugten verfolgt werden. 

Das Problem bei diesen Kameras besteht darin, dass die Signale unverschlüsselt übertragen werden. Zudem senden die Geräte auf einer frei zugänglichen Funkfrequenz, was die Beschaffung geeigneter Empfänger erleichtert. Viele Benutzer sind sich des Problems nicht bewusst, zumal in der Dokumentation der Geräte nicht auf die Problematik hingewiesen wird.

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EU-Abgeordnete erhöhen Druck beim SWIFT-Abkommen
« Antwort #995 am: 29 Januar, 2010, 16:37 »
Der Chef der deutschen Unionsabgeordneten im EU-Parlament, Werner Langen, hat sich entschieden gegen die transatlantische Interimsvereinbarung zur Weitergabe von Bankdaten ausgesprochen. "Ich gehe davon aus, dass das Abkommen am 1. Februar nicht in Kraft tritt", sagte der CDU-Abgeordnete. Der Vertrag dürfe am kommenden Montag nicht umgesetzt werden, befand auch Langens CSU-Kollege Markus Ferber. Andernfalls werde der Widerstand  der Abgeordneten gegen das Vorhaben bei der geplanten Abstimmung über das Abkommen zur Auswertung der Überweisungsinformationen des Finanznetzwerks SWIFT (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication) in der zweiten Februarwoche nur noch größer sein. Ferber erwartet eine "relativ große Koalition" gegen die Initiative, auch wenn die Fraktionen und der federführende Innenausschuss erst kommende Woche ihre Positionen festlegen.

Für den Innenexperten der Grünen im EU-Parlament, Jan Philipp Albrecht, ist klar, dass die Volksvertreter "das Abkommen klar ablehnen" müssen. Der Rat sei immer noch nicht gewillt, konkrete Antworten zu geben und die angeblich vorhandenen Informationen über die Notwendigkeit der Bankdaten zur Terrorismusbekämpfung offen zu legen. Dies sei ein schwerer Vertrauensmissbrauch. Der Grüne forderte die Regierungen im Rat daher auf, "jetzt das Inkrafttreten des Abkommens zu verhindern und die neue Rolle des Parlaments als Gesetzgeber in diesem Bereich endlich zu akzeptieren".

Die im November vom EU-Rat beschlossene Vereinbarung soll am Montag rechtsgültig werden. Das EU-Parlament geht aber davon aus, dass seine Zustimmung nach dem Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags erforderlich ist und will es möglicherweise auf einen Rechtsstreit ankommen lassen. Den Abgeordneten reicht es nicht, dass sie gemäß den Plänen der Regierungsvertreter rasch an der Ausarbeitung einer langfristigen Vereinbarung zum Bankdaten-Austausch bis zum Jahresende offiziell beteiligt werden sollen. Nun weist vieles auf einen Eklat zwischen den EU-Gremien hin. Sollte das Parlament dem Interimsabkommen seinen Segen verweigern, müsste es baldmöglichst von europäischer Seite entgegen dem enormen Druck Washingtons wieder ausgesetzt werden. Im Vertrag sind Kündigungsfristen von 40 Tagen vorgesehen.

Der Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), Thilo Weichert, appellierte unterdessen an SWIFT-Chef Lázaro Campos, bei einem Inkrafttreten des Abkommens Ersuchen der USA zur Herausgabe der Überweisungsinformationen nicht zu folgen. Die Vereinbarung möge zwar völkerrechtlich zustande gekommen sein, damit werde aber "keine wirksame Rechtsgrundlage" geschaffen, um in die Grundrechte von SWIFT, der Banken und vor allem ihrer Kunden einzugreifen. Daher sei das Finanznetzwerk "weder verpflichtet noch berechtigt, auf Ersuchen der belgischen zentralen Behörde Transaktionsdaten" weiterzugeben. Dem EU-Rat warf Weichert ein "erschreckendes Grundrechtsbewusstsein" vor.

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Offline Jürgen

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Re: Überwachungskameras: Anzapfen für unter 100 Euro
« Antwort #996 am: 31 Januar, 2010, 20:21 »
Entsprechende Berichte gibt es immer wieder, so auch vor ein paar Tagen in der Hamburger Morgenpost.
Ein hier nun nicht persönlich zu nennender Fachberater und Techniker hat vorher mit den Reportern intensive Gespräche geführt, um rechtliche Probleme bei deren Ermittlungen zu vermeiden, auch was eventuelle Vorwürfe von Beihilfe oder Anstiftung betrifft. So wurden natürlich manche Möglichkeiten bewusst verschwiegen oder entscheidend abweichend dargestellt.

Der Empfang solcher Funkkamera-Ausstrahlungen ist tatsächlich noch einfacher und billiger als jeweils geschildert.
Und nicht eben wenige Zeitgenossen haben sogar geeignete Empfänger, ohne sich dessen bewusst zu sein, und betreiben ebensolche Sender.
Welche handelsüblichen Geräte selbst bei Lebensmittel-Discountern ohne Warnungen verömmelt werden, möchte ich auch hier lieber nicht aufführen.
 
Es werden tatsächlich vier Funkfrequenzen verwendet, und fast jeder Empfänger kann diese sogar zyklisch durchschalten.

Die meisten entsprechenden Kameras übertragen dabei auf ihrem Kanal ständig Bild UND Ton in die Nachbarschaft, selbst wenn der Empfänger mit Bewegungs- oder Lautstärkeerkennung ausgestattet ist und dem Nutzer daher den Eindruck vermittelt, das Ganze arbeite nur im Falle festgelegter Ereignisse.

Hinzu kommt, dass dabei regelmässig Signale gemäss unseres PAL-Fernsehstandards genutzt werden, die natürlich mit üblichen Video- / DVD- / HDD-Recordern oder z.B. USB-Interfaces auch nach Belieben aufgezeichnet, verbreitet und nachbearbeitet werden können.

Die angegebene Reichweite mag mit der Originalausstattung zwar sogar recht optimistisch sein, aber da es Empfangsantennen mit 20 dB und ggf auch weit mehr Gewinn gibt, oder man solche auch einfach selbst bauen kann (Stichwort Kaffeedosen-Antenne), kann der Lauscher auch aus viel grösserer als der zu erwartenden Entfernung angreifen, z.B. irgendwo von der Strasse aus im Fahrzeug.

Diese Risiken mag ja vielleicht ein Anwender für seinen eigenen privaten Bereich in Kauf nehmen können, aber sobald irgendwelche andere Personen in's Spiel kommen, hört jeder Spass auf, und es wird eindeutig kriminell. Man verstehe diese Ausstrahlungen bitte als Rundfunk  ::)
Am Empfang eines Hotels, eines Anwaltsbüros, einer Artztpraxis, am Tresen einer Apotheke usw. hat solche Funktechnik ABSOLUT nichts verloren.
Das alles geschieht nur, weil man Angst um die Wandfarbe oder Tapete hat und daher kein Videokabel legen will. Und das, obwohl die Systemkabel vieler verdrahteter Kameras kaum noch mehr als drei Millimeter dick ist und zudem auch die Stromversorgung übernimmt.

Wenn ich solche Funkkameras irgendwo entdecke und selbst erfasst werden könnte, hat der Betreiber regelmässig mit erheblichem Ärger zu rechnen...
Als Verkäufer rate ich stets ausdrücklich und strikt davon ab und erkläre die rechtliche Situation sehr drastisch.
Es gibt m.e. für solche Produkte kaum überhaupt irgendeine legale Anwendung, und daher gehören diese eigentlich komplett verboten.

Jürgen
« Letzte Änderung: 31 Januar, 2010, 20:35 von Jürgen »
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Justitias Machtlosigkeit gegen Polizeigewalt
« Antwort #997 am: 01 Februar, 2010, 11:24 »
Gegen gewaltätige Übergriffe durch Polizisten scheint selbst Justitia machtlos zu sein. In Hamburg scheitert die Staatsanwaltschaft scheinbar bereits an der Ermittlung der Personalien gewalttätiger Polizisten.

Bei einer Hamburger Aktion gegen Gentrifizierung wurde ein Demonstrant im August 2008 Opfer willkürlicher Polizeigewalt. Schauplatz des Übergriffs auf einen Gentrifizierungskritiker war die Aktion "Landgang durch die Sonderrechtszone" des "Antriassistischen- und Klima-Camps", die als künstlerischer Rundgang in Hamburg veranstaltet worden war. Bis heute sind die Ermittlungen in diesem Verfahren jedoch immer noch nicht abgeschlossen und der gewalttätige Bereitschaftspolizist weder ausfindig gemacht noch zur Verantwortung gezogen worden. Nun haben Linkspartei und das "Netzwerk Gentrification" Bildmaterial veröffentlicht, das den Übergriff der Polizei auf den Mann zeigt.

Auf dem Video (siehe unten) sind die Gesichter der gewalttätigen Polizisten deutlich zu erkennen, doch dauerte es bis zum Mai 2009 bis ein Ermittlungsverfahren gegen einen der Polizisten wegen "Verdachts der versuchten Körperverletzung im Amt" eingeleitet wurde. In dieser gesamten Zeit war es dem Dezernat Interne Ermittlungen der Polizei nicht möglich, die Personalien der im Video erkennbaren Beamten festzustellen. Bekannt ist lediglich, dass der übergriffige Beamte zum ersten oder zweiten Zug der 3. Hundertschaft gehören müsste.

Christiane Schneider, innenpolitische Sprecherin der Partei DIE LINKE, vermutet, die Staatsanwaltschaft, in diesem Fall vertreten durch Staatsanwältin Dorothea Fellows, habe Probleme, in einen Konflikt mit der Polizei zu treten. Sie moniert an dieser Stelle weiter:

„Es ist ein handfester Skandal, dass Polizei und Staatsanwaltschaft die offensichtlich rechtswidrige Polizeigewalt gegenüber einem Jugendlichen bisher nicht zur Anklage gebracht haben. DIE LINKE fordert jetzt sofortige Aufklärung, warum die Namen der beteiligten Polizeibeamten nicht ermittelt wurden und ob es eine Mauer des Schweigens bei der Polizei gibt. Seit Jahren stellen sowohl das Dezernat Interne Ermittlungen der Polizei als auch die Abteilung 73 der Staatsanwaltschaft fast alle Strafverfahren gegen Polizeibeamte ein. Die Staatsanwaltschaft hat seit 2003 jährlich zwischen 543 und 366 Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamte wegen Körperverletzung im Amt geführt. Insgesamt wurde von Januar 2003 bis Juli 2008 gegen 2.461 beschuldigte Polizeibeamte ermittelt. Von diesen 2.461 Beschuldigten wurde von 2003 bis 2005 nur gegen 17 Polizeibeamte Anklage erhoben. In den Jahren 2006 bis Juli 2008 wurde von der Staatsanwaltschaft keine einzige Anklage erhoben. Die signifikanten Zahlen verdeutlichen, dass sowohl die Dienststelle Interne Ermittlungen als auch die Abteilung 73 der Staatsanwaltschaft Körperverletzungsdelikte von Polizeibeamten als Kavaliersdelikte auffassen. Aufgeklärt werden muss jetzt auch die Frage, warum das DIE und die Staatsanwaltschaft nicht gegen die drei anderen Polizeibeamten ermittelt hat, die sich sowohl wegen Mittäterschaft bei der Körperverletzung als auch wegen Strafvereitelung im Amt strafbar gemacht haben. DIE LINKE fordert deshalb gemeinsam mit Bürgerrechtsorganisationen die individuelle Kennzeichnungspflicht von Polizeibeamten und die Einrichtung eines unabhängigen Polizeibeauftragten, damit polizeiliches Handeln individuell zurechenbar wird und der Corpsgeist innerhalb der Polizei durchbrochen werden kann."

Auch Martin Reiter vom "Netzwerk Gentrification" misstraut der mangelnden Aufklärungsarbeit des Dezernats Interne Ermittlung: "Den Namen findet doch jeder Praktikant in 20 Minuten raus. Die Polizisten kennen sich doch alle untereinander."

Bereits Ende August 2008 erhielt Generalstaatsanwältin Angela Uhlig van Buren das Video von der Linkspartei als Beweismittel. Es zeigt den Tathergang, bei dem drei Beamte den 20-jährigen Daniel Z. am Boden halten, während ein vierter Polizist sich zu ihm kniet und ihm zweimal mit der Faust in den Bauch schlägt. Der Grund für diese Strafaktion war scheinbar die Gegenwehr des Demonstranten gegen einen vorherigen ersten Übergriff durch die Polizei, wie Daniel Z. berichtet: "Ich hatte den Polizisten als Reaktion geboxt, nachdem er meiner Freundin grundlos einen Knüppelschlag an den Kopf und mir einen in den Bauch versetzt hatte."

Der junge Programmierer aus Oldenburg hatte auf eine Anzeige wegen Körperverletzung im Amt verzichtet, weil das Verfahren gegen ihn eingestellt wurde. Auf Weisung der Generalstaatsanwältin hatte Dorothea Fellows allerdings trotzdem gegen den Polizeibeamten ermitteln müssen. Woraufhin sie laut dem Opfer des Angriffs keinen Zweifel daran gelassen habe, den gewalttätigen Polizisten ausfindig machen zu können. Darüber hinaus ist Christine Schneider von der Mittäterschaft oder "zumindest der Strafvereitelung im Amt, da sie die Körperverletzung nicht angezeigt haben" der beteiligten Polizisten, die Daniel Z. am Boden festhielten, überzeugt.

Problematisch scheint an diesem Tag auch das gesamte politische Klima in Hamburg gewesen zu sein. Denn an diesem Tag war es in der Ausländerabteilung des Bezirksamts Hamburg-Nord zu Sachbeschädigungen durch 20 unbekannte Personen gekommen, die jedoch durch Innensenator Christoph Ahlhaus sofort der Antirassistischen- und Klima-Camp zugeordnet wurden. Daraufhin orderte er in Bezug auf den "Rundgang durch die Sonderrechtszone" hartes Durchgreifen gegen die "Chaoten" an.

Entsprechend wurde der Stadtteilrundgang auf der Reeperbahn drei Stunden lang von den Beamten der dort zuständigen Davidswache begleitet. Doch plötzlich griffen Bereitschaftspolizisten grundlos die Aktionsteilnehmer an, obwohl der Rundgang laut Martin Reiter bereits beendet gewesen sei, was die Polizeileitstelle anhand der laufenden Kameraüberwachung auch bewusst war. Daraufhin wurde gegen die Teilnehmer des Rundgangs wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz und Widerstands gegen die Staatsgewalt ermittelt, wobei alle Verfahren jedoch eingestellt werden mussten. Die gewalttätigen Polizisten wurden bis heute nicht zur Rechenschaft gezogen.

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EU gibt USA vorübergehend Einblick in Bankdaten
« Antwort #998 am: 01 Februar, 2010, 11:59 »
Die umkämpfte  transatlantische Übergangsvereinbarung zur Weitergabe von Bankdaten ist unter Protesten von Datenschützern am heutigen Montag zunächst in Kraft getreten. Mit der Vereinbarung sollen US-Sicherheitsbehörden weiterhin Einblick in Überweisungsinformationen des Finanznetzwerks SWIFT  (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication) erhalten. Der europäische Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx monierte laut Handelsblatt, dass der Vertrag massiv in die Privatsphäre der EU-Bürger eingreife und nicht ausreichend vor Datenmissbrauch schütze. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar kritisierte das vom EU-Rat im November im Alleingang beschlossene Übereinkommen als "weder datenschutzgerecht noch demokratisch legitimiert".

Geht es nach führenden EU-Parlamentariern, wird das Abkommen schon sehr bald wieder außer Kraft gesetzt. Die Volksvertreter stimmen kommende Woche über den Text ab. Da sie ihre inhaltliche Kritik nicht vom Rat aufgegriffen sehen, formiert sich eine starke Mehrheit aller Fraktionen gegen das Konstrukt, das nach dem Willen der Regierungsvertreter eigentlich neun Monate gültig sein soll.

Der EU-Abgeordnete Markus Ferber (CSU) begründete die voraussichtliche Ablehnung der Interimsvereinbarung damit, dass Europa sonst nicht "aus einer starken Position heraus" die eigenen Interessen zum Datenschutz und zur Eingrenzung der verfügbaren Informationen bei den Verhandlungen über ein langfristiges Abkommen vertreten könne. Auch die designierte EU-Justizkommissarin Viviane Reding stellte Ende vergangener Woche die SWIFT-Übereinkunft im Wesentlichen mit datenschutzrechtlichen Argumenten in Frage.

Quelle : www.heise.de

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SWIFT gibt keine Finanzdaten an die USA heraus
« Antwort #999 am: 01 Februar, 2010, 18:45 »
Der belgische Finanzdatendienstleister SWIFT wird vorerst keine Transaktionsdaten an die USA weitergeben. Solange das EU-Parlament die umstrittene transatlantische Übergangsvereinbarung zwischen der EU und den USA nicht abgesegnet habe, fehle die notwendige Rechtssicherheit, erklärte eine SWIFT-Sprecherin gegenüber heise online und bestätigte entsprechende Medienberichte.

Die Vereinbarung mit den USA ist am heutigen Montag in Kraft getreten. Mit der Übergangslösung sollen US-Sicherheitsbehörden weiter auf Daten des Finanzdienstleisters zugreifen zu können. Die in Belgien beheimatete Genossenschaft bündelt Transaktionsinformationen von 9000 Banken aus über 200 Ländern, darunter auch Daten über Geldanweisungen innerhalb der EU (nicht Überweisungen) und Eilüberweisungen innerhalb Deutschlands.

SWIFT will nun abwarten, wie das EU-Parlament in der kommenden Woche abstimmt. Unter Abgeordneten und Datenschützern regt sich heftiger Widerstand gegen das vom EU-Rat abgesegnete Abkommen. Im Parlament formiert sich über alle Fraktionen hinweg eine Mehrheit gegen die Vereinbarung. Der EU-Rat hatte die umstrittene Lösung Ende November noch kurz vor Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags durchgewunken; andernfalls hätte das Parlament zwingend beteiligt werden müssen. Sollten die Abgeordneten das SWIFT-Abkommen in der nächsten Woche ablehnen und die EU das Abkommen dennoch nicht aussetzen, droht ein Eklat.

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EU-Innenpolitiker lassen SWIFT-Abkommen durchfallen
« Antwort #1000 am: 04 Februar, 2010, 16:46 »
Der Innenausschuss des EU-Parlaments hat sich in seiner Sitzung am Donnerstag mit 29 zu 23 Stimmen gegen die transatlantische Übergangsvereinbarung zur Weitergabe von Bankdaten ausgesprochen. Ein Abgeordneter enthielt sich. Das Votum gilt als Empfehlung für die entscheidende Abstimmung im Parlament Mitte kommender Woche. Sollte die Vollversammlung der Linie der Innenexperten folgen, wäre dies eine Kampfansage an den EU-Rat. Die darin versammelten Regierungsvertreter hatten das Anfang der Woche in Kraft getretene Abkommen Ende November ohne Beteiligung des Parlaments in einer Hauruck-Aktion beschlossen.

Ein Abgeordneter der Fraktion der konservativen Europäischen Volkspartei (EVP) suchte die Vorabstimmung im Ausschuss mit Verweis auf verfahrensrechtliche Probleme zu verhindern. Die liberale Berichterstatterin Jeanine Hennis-Plasschaert hielt dagegen, dass ein klares Signal an den Rat in Form einer Warnung abgegeben werden müsse. Das Parlament sei nicht dafür da, nur von Beschlüssen der Minister Notiz zu nehmen. Die Abgeordneten haben seit dem Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags verstärkte Mitspracherechte auch in Fragen der inneren Sicherheit. Der Innenexperte der Grünen, Jan Philipp Albrecht, werte das Ergebnis im Ausschuss als gutes Zeichen "für Bürgerrechte und Demokratie in Europa". Rat und EU-Kommission müssten begreifen, "dass sie künftig keine Geheimverhandlungen mehr führen können".

Die US-Regierung und die Kommission haben unterdessen den Druck auf EU-Parlamentarier deutlich verstärkt. Damit sollen US-Sicherheitsbehörden weiterhin Einblick in Überweisungsinformationen des Finanznetzwerks SWIFT (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication) erhalten. Von regelrechten Stoßtrupps auf den Fluren des Abgeordnetenhauses und in den Büros entscheidender Volksvertreter unter Beteiligung von William Kennard, EU-Botschafter der USA, ist die Rede. Den Abgeordneten werde vor Augen gestellt, dass Bürger bei einer Blockade des Abkommens nicht mehr ausreichend vor terroristischen Anschlägen geschützt seien.

Die Front gegen die Vereinbarung hat daher erste Brüche erhalten. Bei einer Testabstimmung der EVP am Mittwoch votierte nur rund ein Drittel der versammelten Konservativen gegen das Abkommen. Die CDU/CSU-Gruppe will ihren Protest zwar aufrechterhalten. Kollegen aus anderen Mitgliedsstaaten wie Italien, Spanien oder Irland nehmen es mit dem Datenschutz und den Befürchtungen von Wirtschaftsspionage aber weniger genau. Die Fraktionsspitzen von Sozialdemokraten, Liberalen, Grünen und Linken haben sich klar gegen die Übereinkunft positioniert. Trotzdem dürfte es bei der Stimmabgabe im Plenum am kommenden Mittwoch in Straßburg sehr eng werden. SWIFT selbst will vor der Entscheidung des Parlaments Auskunftsersuchen der Vereinigten Staaten nicht nachkommen.

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SWIFT-Streit: Druck auf EU-Parlamentarier wächst
« Antwort #1001 am: 05 Februar, 2010, 13:28 »
Die US-Regierung droht einem Zeitungsbericht zufolge, Gespräche mit der EU über den Transfer von Bankdaten abzubrechen, sollte das EU-Parlament das vom Rat verabschiedete Interims-Abkommen in der kommenden Woche ablehnen. Stattdessen könne über die Weitergabe der vom belgischen Dienstleister SWIFT verwalteten Daten mit den 27 EU-Mitgliedsstaaten direkt verhandelt werden. Das berichtet die Financial Times Deutschland unter Berufung auf einen Brief des amerikanischen EU-Botschafters William Kennard an die Fraktionsvorsitzenden des Parlaments. Abgeordnete sprächen von "Erpressung".

In der kommenden Woche stimmt das EU-Parlament über die Anfang Februar in Kraft getretene Übergangsvereinbarung zur Weitergabe von Bankdaten an die USA ab. Abgeordnete aller Fraktionen lehnen das zunächst auf neun Monate befristete Abkommen allerdings ab. Im Innenausschuss des Parlaments fiel die Vereinbarung am Mittwoch bereits knapp durch. Der belgische Dienstleister SWIFT, der den Bankdatenverkehr verwaltet, lehnt die Übergabe der Daten ohne Zustimmung des Parlaments ab und hatte angekündigt, dem Abkommen zunächst nicht Folge zu leisten.

Derzeit sieht es nach einem Nein der Volksvertreter aus. Gegen die Vereinbarung wollen dem Bericht zufolge nahezu alle Sozialisten, Liberale, Grüne und Kommunisten stimmen. Auch einige Christdemokraten sind gegen den SWIFT-Vertrag. Der Druck auf die Abgeordneten wächst; neben den USA wollen die EU-Kommission und einige Mitgliedsstaaten das Abkommen durchdrücken. Die Befürworter hätten bereits die Abstimmung von Mittwoch auf Donnerstag verschieben können und damit einen Tag länger Zeit, um einzelne Abgeordnete noch umzustimmen. Gerade die Christdemokraten sollten noch auf Linie gebracht werden. Die Delegationen aus Italien, Spanien und Frankreich wollten fast geschlossen für das Abkommen stimmen.

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EU-Abgeordnete wollen beim SWIFT-Abkommen hart bleiben
« Antwort #1002 am: 06 Februar, 2010, 18:36 »
Die Innenexpertin der Sozialisten im EU-Parlament, Birgit Sippel, hat die hartnäckigen Versuche  der USA, die transatlantische Übergangsvereinbarung  zur Weitergabe von Bankdaten aufrechtzuerhalten, als "lächerlich" und "albern" abgetan. Washington habe "jegliches Maß für die Relationen verloren", sagte die SPD-Politikerin im Deutschlandradio.

Die Sozialdemokratin ließ auch das Argument der US-Diplomaten und der EU-Kommission nicht gelten, dass Überweisungsdaten des Finanznetzwerks SWIFT (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication) nötig seien, um Terroranschläge zu verhindern. Das SWIFT-Übereinkommen sei dafür "nicht das einzige Instrument". Die Terrorismusbekämpfung in der EU und den USA würde nicht generell beendet sein, wenn die Abgeordneten das Interimsabkommen kommende Woche bei der entscheidenden Abstimmung ablehnten. Zuvor hatte am Donnerstag der Innenausschuss des EU-Parlaments die Initiative des EU-Rats und Washingtons durchfallen lassen und damit eine Empfehlung für das Votum im Plenum gegeben.

Der innenpolitische Sprecher der FDP in dem Abgeordnetenhaus, Alexander Alvaro, geht trotz des "allgegenwärtigen Drucks" der USA auf die Abgeordneten davon aus, dass das Parlament zu der getroffenen Vorentscheidung stehen werde. Das Abkommen genüge "nicht den Ansprüchen, die wir an die Sicherheit von EU-Bürgern stellen". Die europäischen Datenschutzstandards würden nicht eingehalten, worauf die Liberalen im Vorfeld vielfach hingewiesen hätten.

Washington lässt unterdessen wenig unversucht, um bei den Volksvertretern noch einen Meinungswechsel herbeizuführen. So setzte sich mittlerweile US-Außenministerin Hillary Clinton bei der EU-Außenbeauftragten Catherine Ashton für die Vereinbarung ein. Auf der Münchner Sicherheitskonferenz betonte James Jones,  Sicherheitsberater des US-Präsidenten Obama, dass das Abkommen als Zeichen des Kampfs gegen den Terror nicht scheitern dürfe. "Es hat Terrorangriffe verhindert und Leben gerettet, auch hier in Europa", warb er. Die Auswertung sei wichtig, um Finanzströme etwa von Al-Kaida nachzuvollziehen. Die Privatsphäre der Bürger werde ausreichend geschützt.

Der im US-Finanzministerium für das Terrorist Finance Tracking Program zuständige Abteilungsleiter, Adam Szubin, warnte laut dem "Spiegel" zudem vor ernsten diplomatischen Folgen beim Scheitern des Vertrags. Die US-Regierung sehe diesen als "ersten großen Testfall für die transatlantische Sicherheitskooperation nach dem Vertrag von Lissabon". Europa und insbesondere Deutschland seien derzeit "im Fadenkreuz des islamistischen Terrors und damit die Hauptprofiteure von SWIFT-Auskünften", sagte Szubin. Deutsche Behörden hätten allein in den Ermittlungen gegen die Sauerland-Gruppe rund 20 einschlägige Berichte aus den USA erhalten. Insgesamt seien seit 2006 deutlich mehr als hundert Reports mit Auswertungen der Überweisungsdaten nach Deutschland gegangen.

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Datenschutz: Mehrheit fühlt sich schlecht informiert
« Antwort #1003 am: 06 Februar, 2010, 19:07 »
In punkto Datenschutz herrscht noch immer Verunsicherung. Die Mehrheit der Europäer fühlt sich laut einer aktuellen Studie nicht ausreichend über die Verwendung ihrer personenbezogenen Daten aufgeklärt.

Die Umfrage wurde von der auf Datensicherheit spezialisierten Firma SafeNet im Zuge des kürzlich begangenen vierten europäischen Datenschutztages durchgeführt. Das Ergebnis ist eindeutig: lediglich 15 Prozent der Befragten fühlen sich von den Unternehmen hinsichtlich der Verwendung von personenbezogenen Daten gut informiert. In Deutschland sind es mit zwölf Prozent sogar noch weniger.

"Wir haben in der Umfrage nicht direkt nach eigenen negativen Erfahrungen gefragt, doch ein Grund für die Verunsicherung ist sicherlich die Häufung von Datenskandalen, die während der vergangenen zwölf Monate an die Öffentlichkeit kamen", meint Ansgar Dodt, Director Sales EMEA bei Safenet. Immer wieder waren Unternehmen durch schlampigen Umgang mit Mitarbeiter- oder Kundendaten in die Kritik geraten. Dies ist offenbar auch einer zunehmend großen Anzahl von Menschen bewusst. Das Bewusstsein für Datenschutz-Problematiken scheint insgesamt zu steigen. Viele Menschen fühlen sich allerdings überfordert mit der Umsetzung ihres Wunsches nach informationeller Selbstbestimmung. So werden Datenschutzvereinbarungen von vielen Menschen nicht oder nur flüchtig gelesen, weil sie oft sehr schwer verständlich sind.

Ein großes Thema im Datenschutz-Bereich waren im vergangenen Jahr auch sogenannte Social Networks wie Facebook, Myspace oder die deutschen VZ-Netzwerke. Offenbar sind sich viele Menschen der Tatsache, dass Social Networks ihre Privatsphäre gefährden, durchaus bewusst: Wenn es um Vertrauen in verschiedene Unternehmenstypen geht, schneiden Social Networks Europa weit am schlechtesten ab. In Deutschland erzielten die Sozialen Netzwerke sogar ein noch schlechteres Ergebnis als im Europa-Schnitt - ob dabei auch der SchülerVZ-Skandal des vergangenen Jahres (gulli:News berichtete) eine Rolle spielt?

Insgesamt ist das Ergebnis eher unerfreulich. "Die Umfrage zeigt, dass es bei den Bürgern offensichtlich eine große Unsicherheit in Bezug auf Datenschutz gibt. Die Menschen möchten sich einerseits nicht durch komplizierte Richtlinien kämpfen, andererseits sind sie sehr daran interessiert, dass ihre Daten gut geschützt sind", sagt Dodt.

Ein Verlust persönlicher Daten wäre für die Hälfte der Befragten Grund genug, die Geschäftsbeziehungen zum betreffenden Unternehmen abzubrechen. 30 Prozent würden die Polizei oder eine Verbraucherzentrale einschalten und 14 Prozent würden rechtliche Schritte einleiten.

"In den USA gibt es bereits Gesetze, die Unternehmen dazu zwingen, Vorfälle zu melden. Es ist nicht auszuschließen, dass in Europa ähnliche Regularien verabschiedet werden", so Dodt. Entsprechende Regelungen werden von zahlreichen Datenschützern gefordert. Aber auch ohne solche Vorschriften würden Unternehmen nicht umhin kommen, sich künftig stärker um die Sicherheit der Kundendaten zu kümmern. "Die Umfrage hat ziemlich deutlich gezeigt, dass diejenigen, die dies nicht tun, Kunden verlieren. Hinzu kommt der Image-Schaden, den Unternehmen dadurch erleiden", ergänzt Dodt. Wenn die Anzahl der Datenskandale zurückgehe, werde auch das Vertrauen der Verbraucher wieder ansteigen. Dahin jedoch scheint es angesichts der momentanen Situation noch ein weiter Weg zu sein. 

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Gemeinsame Abhörzentrale von Polizei und Verfassungsschutz gestoppt
« Antwort #1004 am: 07 Februar, 2010, 11:44 »
Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hat die Pläne  seines Amtsvorgängers Wolfgang Schäuble gestoppt, eine gemeinsame Abhörzentrale von Polizei und Verfassungsschutz einzurichten. Er habe entschieden, dass es in Deutschland "keine Abhörzentrale nach britischem Vorbild" geben werde.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz soll damit nicht die technischen Einrichtungen zur Überwachung der Telekommunikation nutzen, die Bundespolizei und Bundeskriminalamt beim Bundesverwaltungsamt in Köln zur Verfügung stehen. Der frühere Innenminister Schäuble (CDU) hatte ab 2013 die Mitwirkung des Verfassungsschutzes an dem Mitte 2009 eingerichteten Zentrum beim Bundesverwaltungsamt in Köln-Riehl geplant.

"Ich halte es prinzipiell für richtig, das nach anderen Regeln funktionierende Abhören des Bundesamtes für Verfassungsschutz von dem Abhören von Bundespolizei und Bundeskriminalamt auch räumlich zu trennen" www.inforadio.de/programm/schema/sendungen/zwoelfzweiundzwanzig/201002/136629.html  sagte de Maizière am Samstag im RBB-Inforadio (ab Minute 28).

"Das ist eine gewisse Grundentscheidung, die ich hier mitteile. Wie genau das geht, das werde ich sehr bald entscheiden." Ob und gegebenenfalls wo es eine Verknüpfung zwischen Bundespolizei und BKA geben werde, sei mehr eine technische als eine rechtliche Frage, "die auch bei meiner Kollegin Justizministerin ziemlich unumstritten ist", sagte de Maizière. "Das Abhören sollte zwischen Polizei und Verfassungsschutz jedoch getrennt stattfinden."

Politiker der Opposition, aber auch der FDP hatten in der Vergangenheit kritisiert, dass der Verfassungsschutz und die Landeskriminalämter von Köln aus mit Abhördiensten versorgt werden sollten. Dadurch sei das Trennungsgebot von Polizei und Nachrichtendienst faktisch nicht mehr einzuhalten, hieß es. Gisela Piltz, innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, teilte nun mit, de Maizères Entscheidung sei richtig. "Es zeigt sich, dass die längst überfällige Kehrtwende in der Innenpolitik nun erste Früchte trägt."

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