Autor Thema: Überwachung, Transparenz, Datenschutz  (Gelesen 92743 mal)

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Staatsgewalt mit Tarnkappe
« Antwort #945 am: 25 September, 2009, 15:46 »
Zu SiL's Postings noch der Originalkommentar von Herbert Prantl ("SZ") - ohne Worte!
Die Wand, die den Inlandsgeheimdienst bislang von der Polizei trennte, wird eingerissen. Warum aus dem Verfassungsschutz keine geheime Polizei werden darf.

45 Jahre lang war die Tür zwischen Polizei und Geheimdienst in Deutschland zugesperrt und verriegelt. Vor 15 Jahren wurde sie erstmals aufgesperrt und einen Spalt weit geöffnet; das geschah mit dem sogenannten Verbrechensbekämpfungsgesetz von 1994.


Online-Durchsuchung: Die Tür zwischen
Polizei und Geheimdienst soll ganz
aufgerissen werden. (Foto: ddp)


Dann wurde die Tür zwischen Polizei und Geheimdienst ganz aufgerissen; das geschah mit den Sicherheitsgesetzen nach dem 11. September 2001.

Dann wurde sie ganz aus den Angeln gehoben und ausgehängt; das geschah mit dem sogenannten Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz von 2006.

In der nächsten Legislaturperiode soll nun, so die Pläne des Bundesinnenministeriums, die ganze Wand eingerissen werden. Aus dem Verfassungsschutz, aus dem Inlandsgeheimdienst also, soll eine allgemeine Sicherheitsbehörde werden. Das heißt: Polizei und Geheimdienst werden zusammengeführt. Die Verquickung von Polizei und Geheimdienst, die 1994 begonnen hat, soll nun vollendet werden. Das also ist die neue Sicherheitsarchitektur, von der seit Jahren die Rede ist.

Die Geheimdienste erhalten, darin besteht die Politik der inneren Sicherheit seit 15 Jahren, immer mehr Kompetenzen, und zwar nicht irgendwelche, sondern Kompetenzen im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung. Das heißt: Der Geheimdienst übernimmt immer mehr Polizei- und Staatsanwaltsaufgaben, ohne aber den gerichtlichen Kontrollen zu unterliegen, wie sie für die ordentlichen Sicherheitsbehörden, also für Polizei und Staatsanwaltschaft, vorgesehen sind. Aus dem Geheimdienst wird eine Geheimpolizei.

1994 wurde der Bundesnachrichtendienst, also der Auslandsgeheimdienst, zum großen Ohr der Polizei; er bekam das Recht, zur Bekämpfung der Drogenkriminalität Gespräche des internationalen Telefonverkehrs aufzuzeichnen, sobald bestimmte Stichwörter fallen. Die Erkenntnisse darüber werden, ohne dass Betroffene davon erfahren, an andere Sicherheitsbehörden weitergegeben. Solche Ermittlungsbefugnisse wurden seitdem stark ausgeweitet. Den Geheimdiensten sind Sonderrechte aber eigentlich nur zum Schutz der freiheitlichen Grundordnung eingeräumt. Die neueren Sicherheitsgesetze verleihen ihnen diese Sonderrechte auch zur allgemeinen Kriminalitätsbekämpfung und losgelöst von den Kontrollen, die sonst bei der Verhütung und Verfolgung von Straftaten gelten.

Die Pläne, die im Bundesinnenministerium ausgearbeitet wurden und die Grundlage für die Koalitionsverhandlungen werden sollen, sehen alles vor, was das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verboten hat: Der Inlandsgeheimdienst soll künftig Computer online durchsuchen dürfen. Das höchste Gericht in Karlsruhe hat das, als Nordrhein-Westfalen ein solches Gesetz für den Landesverfassungsschutz gemacht hat, ausdrücklich verboten.

Der Inlandsgeheimdienst soll auch auf die Daten der Vorratsspeicherung zugreifen dürfen, also auf die Verbindungsdaten jedes Menschen, der in Deutschland telefoniert, faxt, E-Mails oder SMS-Kurzmitteilungen verschickt. Das dürfen bislang nur Polizei und Justiz, und auch diese Befugnis ist äußerst umstritten. Das einschlägige Gesetz liegt dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vor. Dem Inlandsgeheimdienst sollen schließlich Lausch- und Spähangriffe in Privatwohnungen erlaubt werden, offensichtlich ohne die strikten und scharfen Bedingungen, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zum großen Lauschangriff der Polizei und der Justiz auferlegt hat. Der Verfassungsschutz wird auf diese Weise zur Geheimpolizei.

Von langer Hand vorbereitet

Die Pläne zum Umbau des Verfassungsschutzes in eine allgemeine Sicherheitsbehörde sind von langer Hand vorbereitet. Man muss zwanzig Jahre zurückblättern, in die Jahre 1989/90. Der damalige und heutige Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble stellte mit gelassener Genugtuung den Verfassungsschutzbericht vor: Die Bedrohung aus dem Osten war zusammengebrochen, die Gefahren, so lange beschworen, existierten nicht mehr. Wer sollte jetzt noch wühlen, wer noch zersetzen? Die zahlreichen Ableger der SED im Westen waren eingegangen.

Der Verfassungsschutzbericht, den der Bundesinnenminister Schäuble im Juli 1990 vorlegte, war deshalb der letzte von der alten Art. War mit dem Ende des Berichtszeitraums 1989 die große Geschäftsgrundlage entfallen, auf welcher der Verfassungsschutz seit seiner Gründung gearbeitet hatte? War der Verfassungsschutz nun überflüssig. Spannend war deshalb damals nicht Schäubles Rückblick, sondern sein Ausblick in die Zukunft. Das gesetzliche Aufgabenspektrum, so sagte er damals, "wird sich allen politischen Umwälzungen zum Trotz nicht verengen". Das machte hellhörig. Neue Aufgaben sollten die alten, die entfallenen, ersetzen.

Schäuble meinte unter anderem Aufgaben im Bereich der organisierten Kriminalität und des Handels mit Rauschgift. Es sei darüber nachzudenken, "ob und gegebenenfalls wie der Verfassungsschutz zur Lösung der Probleme eingesetzt werden kann". Damals begannen die Überlegungen, aus dem Verfassungsschutz eine Bundesbehörde für innere Sicherheit zu machen.

Dieser Umbau wurde sodann betrieben - er begann noch zu Zeiten der Regierung Kohl, also während der CDU/CSU-FDP-Koalition, er wurde fortgesetzt zu Zeiten der Regierung Schröder, also während der rot-grünen Koalition und unter der Ägide von Innenminister Schily, und er ging weiter zu Zeiten der Regierung Merkel, also während der schwarz-roten Koaliton mit Innenminister Schäuble.

Eine Geschichte der Affären

Diese Politik durchbricht und beendet die Trennung zwischen Polizei und Geheimdienst. Die hatte und hat aber ihren guten Grund. Die Geheimdienste stehen nämlich außerhalb der allgemeinen rechtsstaatlichen Kontrolle, sonst könnten sie ihre geheime Arbeit nicht tun.

Zwingende Konsequenz dieses Privilegs aber ist eine äußerst enge Beschreibung von Aufgabe und Kompetenzen. Geheimdienst und geheimdienstliche Methoden - das bedeutet immer: der Betroffene erfährt nichts, er kann sich nicht wehren, eine richterliche Kontrolle gibt es nicht.

Die Zurückhaltung der Geheimdienste, die Beschneidung ihrer Kompetenzen, gehört zur Staatsvernunft, sie gehört zu den Lehren aus der deutschen Geschichte, sie steht am Anfang der Geschichte der Bundesrepublik. Warum? Zu Beginn des Zweiten Weltkriegs war von den Nationalsozialisten ein Reichssicherheitshauptamt eingerichtet worden: ein Generalstab, der die Führung von Geheimer Staatspolizei, Sicherheitsdienst SD und Kriminalpolizei koordinierte.

Alles, was in diese Richtung geht, sollte in der demokratischen Bundesrepublik Deutschland verboten sein. Deshalb schrieben die West-Alliierten im sogenannten Polizeibrief der Militärgouverneure vom 8./14. April 1949 über die Geheimdienste: "Der Bundesregierung wird es gestattet, eine Stelle zur Sammlung und Verbreitung von Auskünften über umstürzlerische, gegen die Bundesregierung gerichtete Tätigkeiten einzurichten. Diese Stelle soll keine Polizeibefugnis haben." Entscheidend ist und bleibt dieser letzte Satz. Er ist zur Verfassungstradition der Bundesrepublik geworden. Diese Verfassungstradition wird nun zerstört.

Seltsame Dinge des Geheimdienstes

Die bundesdeutsche Geschichte zeigt, wie viele seltsame Dinge sich die Geheimdienste schon erlaubt haben. Ihre Geschichte ist auch eine Geschichte der Affären. Mehr als die Hälfte aller Untersuchungsausschüsse, die in den deutschen Parlamenten eingerichtet wurden, haben sich mit Geheimdienstaffären beschäftigt.

Die Affäre um das sogenannte Celler Loch gehört zu den Spitzenreitern auf der Liste geheimdienstlicher Verfehlungen: 1978 hatte der niedersächsische Verfassungsschutz nach Absprache mit dem Ministerpräsidenten ein Loch in die Mauer des Gefängnisses von Celle gesprengt und die Aktion Terroristen in die Schuhe geschoben, auf dass man sich so beim Wähler als effektiver Terroristenverfolger empfehlen konnte. Opfer wurden Unschuldige, aber auch die Polizei, die an eine terroristische Aktion glaubte; das Parlament und die Öffentlichkeit wurden zum Narren gehalten.

Der Skandal um das Celler Loch wird noch übertroffen von einem Schmuggel, den der Bundesnachrichtendienst 1994 einfädelte: Ein hochgefährlicher Plutonium-Schmuggel von Moskau nach München im August 1994 war von vorn bis hinten eine Inszenierung des Geheimdienstes.

Deutsche sogenannte Lockspitzel hatten so lange mit so viel Geld gewedelt, bis "normale" Kriminelle ins Nuklearschmuggel-Geschäft eingestiegen waren. Sie waren mit der Nase aufs Plutonium gestoßen worden - und der zu bekämpfende Markt auf diese Weise erst geschaffen worden. Kriminelle Banden handeln mit nuklearem Material: Aus dieser abstrakten Gefahr machte der Geheimdienst eine konkrete - und gefährdete damit die öffentliche Sicherheit in erheblicher Weise.

Die Vermischung von Geheimdienst und Polizei macht die Bekämpfung und Verfolgung von Straftaten zu einem unverantwortlichen Abenteuer für den Rechtsstaat. Auf diese Weise setzt sich die Staatsgewalt eine Tarnkappe auf.

Es geht nicht an, dass die Regeln, die das Polizeirecht und die Strafprozessordnung formulieren, dadurch umgangen werden, dass man die Bekämpfung von Straftaten einem Organ überträgt, für das diese Gesetze nicht gelten. Wenn ein Geheimdienst wie eine Polizei arbeitet, muss er künftig auch wie die Polizei angeleitet und kontrolliert werden - von Staatsanwaltschaft und Justiz. Eine Geheimpolizei darf es im Rechtsstaat Bundesrepublik nicht geben.

Quelle: www.sueddeutsche.de
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Schäubles "Horrorkatalog"
« Antwort #946 am: 25 September, 2009, 17:15 »
Kurz vor der Wahl zeigt ein Papier aus dem Innenministerium, wie man hier den Sicherheits- und Überwachungsstaat munter weiter ausbauen will.

Aus dem Haus von Bundesinnenminister Schäuble ist gerade noch rechtzeitig vor der Wahl eine Wunschliste in die Hände der Süddeutschen Zeitung gelangt, die weiter geht als alles, was man bislang aus dem Mund des Innenministers hörte, aber durchaus glaubwürdig wirkt und das Konzept des Sicherheits- und Überwachungsstaats nur weiter ausbaut.

Ob der Brisanz des Papiers versucht man im Bundesinnenministerium, es herunterzu spielen, wie das auch im Fall des Papiers aus dem von Guttenberg geleiteten Wirtschaftsministerium der Fall war. Es sei nur ein Wunschzettel der Referate des Ministeriums am Ende der Legislaturperiode, sagte Bruno Kahl, der Büroleiter von Minister Wolfgang Schäuble (CDU). Zur Leitungsebene sei es noch nicht gelangt. Zudem sei es nur ein "Ministeriums-Internum", aber kein Papier, das Koalitionsgesprächen zugrunde liegen soll, wie die SZ berichtete. Allerdings steht auf dem Bericht: „Vorbereitung Koalitionspapier“, und beruhigend ist auch nicht, wenn es heißt, dass doch nur im Auftrag von Referatsleitern aufgeschrieben worden sei, was man in der laufenden Legislaturperiode nicht geschafft habe. Das wiederum heißt dann doch, dass es sich um eigentlich verfolgte Ziele handelt.

Nach dem Papier besteht die Absicht, Die Aufgaben von Polizei und Verfassungsschutz wieder zusammenzufassen, also die strikte Trennung zwischen den Behörden einzureißen, die nach den Erfahrungen im Nationalsozialismus aufgebaut wurde. Überhaupt sollen die Kompetenzen des Geheimdienstes drastisch erweitert werden. Auch er soll Computer online durchsuchen oder auf die Daten zugreifen können, die im Zuge der Vorratsdatenspeicherung so praktisch bereitliegen. Zudem soll er Lausch- und Spähangriffe in Privatwohnungen vornehmen, also heimlich in diese eindringen können. Dazu würde man gerne möglichst vielen Menschen als "erkennungsdienstliche Standardmaßnahme" Fingerabdrücke abnehmen und speichern können, um ähnlich wie in Großbritannien eine möglichst umfassende Datenbank anzulegen. Und zudem sollen sich verdeckte Ermittler die Finger schmutzig machen dürfen und nicht bestraft werden, wenn diese zum "szenetypischem Verhalten" gehören.

Die FDP, der Wunschpartner der Union, wird zeigen können, ob sie bei einer etwaigen Regierungskoalition auch glaubwürdig bleibt oder die Bürgerrechte der Macht opfert, was sie in den Länderkoalitionen schon gerne praktiziert. Noch erklärt die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: "Die Horrorliste aus dem Hause Schäuble ist für die FDP absolut inakzeptabel. Der Verfassungsschutz darf nicht zur Polizei werden."

Thomas Oppermann, der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, meinte zum Spiegel: "Schäuble hat jedes Augenmaß verloren. Er überschreitet die roten Linien einer rechtstaatlichen Innenpolitik." Der SPD-Innenpolitker Sebastian Edathy hält die Pläne für "vollkommen inakzeptabel". Schäuble habe "die Balance zwischen den Sicherheitsinteressen des Staates und den Bürgerrechten vollkommen aus den Augen verloren". Allerdings hat die SPD schon unter Schröder und dann in der großen Koalition schon viele Schranken abgerissen und den Überwachungsstaat befördert.

Wolfgang Wieland, der innenpolitische Sprecher der Bündnisgrünen, spricht von einem "Horrorkatalog". Die Vermischung von Polizei und Geheimdiensten orientiere sich an Russland und China. Dem Tagesspiegel gegenüber sagte er, dass er eine Stellungnahme von Schäuble fordert: "Ich erwarte von ihm als Dienstherr, dass er sich entweder hinter die Giftliste aus seinem Haus stellt oder sich von ihr distanziert."

Ulla Jelpke, die innenpolitische Sprecherin der Fraktion der Linken, bezeichnet den Wunschzettel ebenfalls als "wahren Horrorkatalog": "Es wird höchste Zeit, Wolfgang Schäuble in seinem Wahn zu stoppen. Dem Marsch in den autoritären Sicherheitsstaat wird DIE LINKE parlamentarisch, außerparlamentarisch und juristisch Widerstand entgegensetzen".

Quelle : http://www.heise.de/tp/

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Verfassungsschutz - CDU backt kleine Brötchen
« Antwort #947 am: 26 September, 2009, 20:00 »
Nachdem Pläne, das Bundesamt für Verfassungsschutz mit umfangreichen neuen Befugnissen auszustatten, von mehreren Seiten für Kritik sorgten, rudert die CDU nun zurück.

Das Bundesinnenministerium hatte eine umfangreiche "Wunschliste" mit neuen Befugnissen für den Verfassungsschutz zusammengestellt, die unter anderem Online-Durchsuchungen, den Zugriff auf gespeicherte Vorratsdaten und die Durchführung von Lausch- und Spähangriffen umfasst (gulli:news berichtete). Von mehreren Seiten, unter anderem von Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar, aber auch von der Deutschen Polizeigewerkschaft, war sofort heftige Kritik an diesen Plänen zu hören. Dies veranlasste den Vizevorsitzenden der Unionsfraktion, Wolfgang Bosbach, zu der Aussage, eine entsprechende Kompetenzerweiterung sei "weder mit der FDP noch mit der SPD als Koalitionspartner durchzusetzen".

Bosbach bezeichnete die Diskussion über das Dokument als "Phantomdebatte" und betonte: "Neue Befugnisse wie Online-Durchsuchungen, Späh- oder Lauschangriffe für den Verfassungsschutz werden nach der Bundestagswahl keine Rolle spielen."

Diese Beteuerungen mögen sich für Kritiker einer derartigen Kompetenzerweiterung zunächst beruhigend anhören. Ob jedoch wirklich schon das letzte Wort zu diesem Thema gesprochen ist?

Quelle : www.gulli.com

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Bundesregierung erstattet Bericht zum großen Lauschangriff
« Antwort #948 am: 01 Oktober, 2009, 15:25 »
Laut der Jahresstatistik der Bundesregierung über den Einsatz von Maßnahmen zur akustischen Wohnraumüberwachung haben Strafverfolger von Bund und Ländern 2008 in sieben Ermittlungsverfahren zum Mittel des großen Lauschangriffs gegriffen. Einen entsprechenden Bericht haben Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) und ihr Kollege im Innenressor, Wolfgang Schäuble, dem Bundestag übergeben. Sie weisen dabei auf eine sinkende Tendenz hin, da im Jahr 2007 eine Verwanzung von Wohnräumen noch in insgesamt zehn Fällen angeordnet worden sei.

Die Zahl der Genehmigungen für einen großen Lauschangriff liegt seit mehreren Jahren auf vergleichsweise niedrigem Niveau. 2005 ordneten Gerichte ebenfalls in sieben Verfahren eine akustische Wohnraumüberwachung an, 2006 in drei Fällen. In den Jahren davor lag die Zahl dagegen jeweils bei rund 30 Genehmigungen. Den Rückgang hat hauptsächlich das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Eingrenzung des großen Lauschangriffs vom März 2004 sowie dessen gesetzliche Umsetzung im Jahr darauf verursacht. Karlsruhe hatte damals vor allem einen besseren Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung gefordert.

Nach Angaben der Bundesregierung sind die Wohnraumüberwachungen 2008 zur Aufklärung von Kapitalverbrechen wie Mord und Totschlag sowie von Straftaten wie Menschenraub, Geiselnahme, Menschenhandel und im Rahmen Organisierter Kriminalität begangenen Betäubungsmittelverbrechen angeordnet worden. Dazu kamen große Lauschangriffe wegen der Bildung einer kriminellen beziehungsweise terroristischen Vereinigung. Entsprechende Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und zur "Eigensicherung" von Ermittlern seien im Zuständigkeitsbereich des Bundes im Berichtsjahr nicht durchgeführt worden. Über den Erfolg der eingesetzten Mittel und die Verwertbarkeit von aufgezeichneten Beweismitteln vor Gericht sagt die Mitteilung der beiden Minister nichts aus.

In einer Auflistung noch unerledigter Aufgaben hatten Referate des Innenministeriums vor der Bundestagswahl eine Ausweitung des großen Lauschangriffs gefordert. Demnach sollen die Bänder bei der akustischen Wohnraumüberwachung und dem mittlerweile dem Bundeskriminalamt (BKA) zur Terrorabwehr erlaubten großen Spähangriff mit kleinen Kameras nicht sofort abgeschaltet werden müssen, wenn Verdächtige über Privates sprechen. Die kompletten Aufzeichnungen würden dann im Nachhinein an einen Richter gehen, der intime und somit besonders geschützte Inhalte auszusortieren hätte. Zudem sollen die Befugnisse des Verfassungsschutzes zur Wohnraumüberwachung ausgebaut werden. Die Opposition kritisierte den "Wunschzettel" aus Berlin als "Horror-Katalog".

Quelle und Links : http://www.heise.de/newsticker/Bundesregierung-erstattet-Bericht-zum-grossen-Lauschangriff--/meldung/146201

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Innere Sicherheit - Unionsparteien nicht kompromissbereit
« Antwort #949 am: 04 Oktober, 2009, 19:03 »
Kurz nach der Wahl betonte die CDU/CSU erneut, dass mit ihr kein Kompromiss zum Thema Bürgerrechte und innere Sicherheit zu machen ist. Dabei griff sie die politischen Gegner scharf an.

Manche Bürgerrechtler setzen große Hoffnungen in die FDP, in der kommenden Legislaturperiode den Kurs der Sicherheitspolitik in Deutschland zu verändern - hin zu einem größeren Schutz von Bürgerrechten. Dies jedoch will die CDU nicht zulassen. Wichtige Landesminister der konservativen Partei bezogen gegenüber der Zeitung Welt am Sonntag deutlich Stellung und erklärten, dass für sie ein Eingehen auf Forderungen der FDP auf keinen Fall in Frage kommt.

"Mit der Union wird es auf diesem Feld keinen Kurswechsel geben", sagte der Innenminister-Sprecher der unionsregierten Länder, Volker Bouffier (CDU) aus Hessen. Wer die angesprochenen Sicherheitsgesetze, zu denen das BKA-Gesetz zählt, ersatzlos streichen wolle, handele "unverantwortlich". "Online-Durchsuchungen, das Abhören von Wohnungen, die Speicherung von Telefondaten und die Erfassung von Autokennzeichen sind absolut notwendig. Dieser Sicherheitsstandard darf von der FDP nicht untergraben werden", so Bouffier.

Auch die geplanten Netzsperren verteidigte Bouffier, unter anderem mit dem bekannten Argument, es gäbe keinen Rechtsanspruch darauf, kinderpornographische Darstellungen herunterzuladen, ohne dass der Staat eingreift.

Anstatt Sicherheitsmaßnahmen abzubauen, forderte Bouffier gar deren Erweiterung. Ein von ihm befürwortetes Konzept: "Der Verfassungsschutz muss zuständig werden für die Beobachtung der organisierten Kriminalität." Mit einer ähnlichen Forderung hatte das Innenministerium kurz vor der Wahl bereits für Aufsehen gesorgt (gulli:news berichtete). Zudem sprach sich der CDU-Politiker für einen Einsatz der Bundeswehr im Inneren "in einem vernetzten Sicherheitssystem für besondere Aufgaben" aus.

In eine ähnliche Richtung gehen auch die Äußerungen von Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU), der nach Berichten der Welt "an die Vernunft der FDP appelliert". "Es darf an dem Sicherheitspaket, das die große Koalition geschnürt hat, keine Abstriche geben," betonte Schünemann, "Die FDP will dahinter zurück, aber das ist angesichts der angespannten Sicherheitslage und immer neuer Terror-Drohvideos schlichtweg unverantwortlich". Schünemann sprach sich dafür aus, die bisher nur dem BKA eingeräumten Befugnisse zur Terrorismusbekämpfung (wie etwa Online-Durchsuchungen sowie optische und akustische Wohnraum-Überwachung) auch den Behörden der Bundesländer zu ermöglichen. Auch Maßnahmen wie die Vorratsdatenspeicherung und die Überprüfung von Autokennzeichen seien für eine effektive Verbrechensbekämpfung unbedingt erforderlich, so der CDU-Politiker. Daher werde in diesen Fragen "die Union der FDP auch [...] nicht entgegenkommen."


Bayerns Innenminister Joachim Herrmann schloss sich seinen Parteifreunden an. Bei seiner Ablehnung der FDP-Positionen wird er sogar polemisch: "Wir können den Terror nicht mit der Steinschleuder bekämpfen, wie es die FDP offensichtlich vorhat", sagte er der "Welt am Sonntag". Er kritisierte, der Forderungskatalog des potenziellen Koalitionspartners sei "von einem tiefen Misstrauen gegen alle staatlichen Einrichtungen geprägt". Nach Berichten der Online-Ausgabe der Welt nannte Hermann es "einen eklatanten Widerspruch, dass die FDP einerseits völlige Freiheit für sämtliche Aktivitäten im Internet verlange, andererseits aber dem Staat bei der Verfolgung von Terroristen und Schwerverbrechern Fesseln anlegen wolle." "Freiheit für Terroristen, massive Beschränkungen für Polizisten - das kann nicht die Lösung sein", sagte Herrmann. Er sehe es als Aufgabe der Unionsparteien an, zu "verhindern, dass die Koalitionsverhandlungen bei der inneren Sicherheit zu einer Profilierungsshow der FDP verkommen".

Angesichts dieser offensichtlich sehr stark abweichenden Positionen der beiden potenziellen Koalitionspartner ist es absehbar, dass sich die anstehenden Koalitionsverhandlungen schwierig gestalten werden. Dies vermutet auch Bouffier. Wichtig sei nun, so der Politiker, dafür zu sorgen, dass es zu "keiner Blockade bei der inneren Sicherheit kommt". In vielen Fällen würde wohl kaum ein Konsens zu erzielen sein. "Man kann sich mit der FDP aber darauf verständigen, bestimmte gesetzgeberische Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen", schlug er vor. Bouffiers Parteifreund Hermann sieht einen Kompromiss zumindest bei der Fluggastdatenspeicherung als machbar an. Diese nämlich findet auch der CSU-Politiker selbst "völlig überzogen".

Verärgert zeigten sich die Unions-Innenminister dagegen über das generelle Auftreten der FDP. Sie werfen den Liberalen vor, "ein Exklusivrecht zur Verteidigung der Bürgerrechte" für sich zu beanspruchen. Für die Unionsparteien stünde dagegen "die Schutzverpflichtung des Staates gegenüber den Bürgern" im Vordergrund. "Für die Union heißt das erste Bürgerrecht ganz klar die innere Sicherheit. Ohne sie gibt es keine Freiheit. Doch die FDP will diesen Grundsatz umdrehen. Das machen wir nicht mit", sagte Schünemann. Dem Staat die Möglichkeit einzuräumen, seine Bürger effektiv zu schützen, müsse "eigentlich auch das Anliegen der FDP sein. Deren Forderungskatalog ist ein Oppositionspapier, das für Parteitage taugt, aber nicht für die Regierung."

Um der FDP einen Anreiz zu geben, nicht direkt von zu vielen ihrer Forderungen abzurücken, planen Bürgerrechtler für den kommenden Montag eine Mahnwache vor dem Schauplatz der Koalitionsverhandlungen. Unterstützt wird diese Aktion unter anderem von Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, Arbeitskreis gegen Zensur und Internetsperren, FoeBuD und dem Verein Missbrauchsopfer gegen Internetsperren. Ob ihre Forderungen Gehör finden, wird sich zeigen - fest steht, dass es auf beiden Seiten dieser Debatte sehr leidenschaftliche Vertreter gibt, die kaum bereit sein werden, von ihrer Position abzurücken.

Quelle : www.gulli.com

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EU und USA wollen Abkommen zu Bankdatentransfer zügig abschließen
« Antwort #950 am: 05 Oktober, 2009, 14:52 »
Bei den im Juli gestarteten Verhandlungen zwischen der EU und den USA über die Weitergabe von Daten des Finanzdienstleisters SWIFT (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication) zeichnet sich eine Einigung ohne Mitsprache des EU-Parlaments ab. Die jüngste Gesprächsrunde Ende September habe große Fortschritte gebracht, berichtet das Handelsblatt unter Berufung auf einen Diplomaten. Das geplante neue Abkommen müsse bereits im Dezember stehen, da sonst der Transfer internationaler Überweisungsinformationen an US-Behörden nicht mehr gewährleistet sei. Außerdem stünden Änderungen im EU-Recht bevor, falls in einigen Monaten der EU-Reformvertrag von Lissabon in Kraft tritt. Dann müssten die Volksvertreter an der Ausarbeitung einer entsprechenden Vereinbarung beteiligt und der Datenschutz strenger gefasst werden.

Laut einem Zwischenbericht steht der Entwurf für das Abkommen, er soll bei einem der nächsten Treffen der Justiz- und Innenminister der EU im Oktober oder November verabschiedet werden. Demnach wollen die USA EU-Bürgern beim Datenschutz die gleichen Garantien etwa für Akteneinsicht und Korrekturmöglichkeiten einräumen wie US-Bürgern. Beide Seiten versichern zudem, die Bankdaten nur zum Kampf gegen den Terrorismus zu nutzen und nicht zu anderen Zwecken wie etwa der Strafverfolgung. Washington habe zudem versprochen, eigene Erkenntnisse über Bedrohungen weiterhin mit den Europäern zu teilen. Die EU-Staaten sollen selbst Suchanfragen in der US-amerikanischen Anti-Terror-Datenbasis starten können.

Den transatlantischen Überlegungen zufolge könnte auch die EU ein "Terrorist Finance Tracking Program" (TFTP) einrichten, um die Überweisungsangaben selbst auszuwerten. Die USA seien bereit, ein solches System gemäß den Forderungen aus Brüssel mit einem geeigneten Betreiber zu unterstützen. Das SWIFT-Abkommen könnte so den Anstoß zum Aufbau gemeinsamer Terror-Fahndungsdatenbanken geben. Noch werde schon bei der geplanten Vereinbarung über Grundsatzfragen wie eine Definition von Terrorismus sowie Verfahrensfragen und mögliche Regressforderungen gestritten.

Das in Belgien beheimatete SWIFT-Netzwerk bündelt Überweisungsdaten von 9000 Banken aus über 200 Ländern. Über SWIFT werden täglich im Durchschnitt fast 15 Millionen Transaktionen und Transfers mit einem Volumen von etwa 4,8 Billionen Euro abgewickelt. Eingeschlossen sind auch Überweisungen innerhalb der EU und Eil-Anweisungen innerhalb Deutschlands. SWIFT hatte im Herbst 2007 angekündigt, sein Datenverarbeitungszentrum bis Ende dieses Jahers in die Schweiz zu verlagern. Danach sollen alle übermittelten Daten zwischen Institutionen in Europa auch in Europa verbleiben. Sie würden so den Beschlagnahmeanordungen des US-Finanzministeriums für derzeit noch in den USA vorgehaltene Spiegel-Server entzogen, was die beiden Verhandlungspartner mit dem Übergangsabkommen verhindern wollen. Nach Angaben der EU-Ratspräsidentschaft soll 2010 über eine dauerhafte Vereinbarung unter Einbezug des EU-Parlaments beraten werden.

Quelle : www.heise.de

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Innere Sicherheit - Weiterhin kein Kompromiss in Sicht
« Antwort #951 am: 06 Oktober, 2009, 00:11 »
Das Thema innere Sicherheit sorgt nach der Bundestagswahl nach wie vor für heftige Debatten. Nun meldete sich auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) zu Wort.

Bürgerrechtler gegen die Befürworter von mehr und umfassenderen Sicherheitsmaßnahmen - so läßt sich die Kontroverse, die derzeit einen großen Teil der politischen Debatten einnimmt, wohl zusammenfassen. Union und FDP vertreten dabei offensichtlich sehr gegensätzliche Standpunkte und geben sich beide wenig kompromissbereit (gulli:news berichtete). Die Union tritt dabei entschlossen dafür ein, bestehende Sicherheitsgesetze wie die Vorratsdatenspeicherung, das BKA-Gesetz und die Netzsperren beizubehalten und womöglich auch noch weitere Projekte, wie eine Kompetenzerweiterung für den Verfassungsschutz, ins Auge zu fassen. Dieser Meinung schloss sich heute, pünktlich zum Beginn der Koalitionsverhandlungen, auch die GdP an.

Der GdP-Vorsitzende Konrad Freiberg erklärte: "Der Koalitionsvertrag darf nicht auf Kosten der Inneren Sicherheit zustande kommen. Von einer Verwässerung der rechtlichen Grundlagen zur Verbrechensbekämpfung profitieren allein die organisierte Kriminalität und der islamistische Terrorismus." Die Ermittler fürchten dabei offenbar vor allem eine zu konsequente Haltung der FDP - nämlich, dass "angesichts der drohenden Auswirkungen der Finanzkrise und des Versprechens der Union, den sozialen Frieden nicht zu gefährden, für die FDP die Innen- und Rechtspolitik als einziges Profilierungsfeld übrig bleibe". Statt dieses in seinen Augen nicht wünschenswerten und sogar gefährlichen Szenarios wünscht sich Freiberg "eine Innenpolitik mit Augenmaß". Zudem sollten "personelle Defizite bei der Polizei" behoben werden, so der GdP-Vorsitzende.

Eine entgegengesetzte Meinung vertreten dagegen die Bürgerrechtler, die heute während der Koalitionsverhandlungen eine Mahnwache in Berlin durchführten. Sie wollten, wie sie selbst sagen, "die FDP am Umfallen hindern" - also von den Liberalen genau jene Konsequenz einfordern, die die GdP so fürchtet. Die Frage sei nun, "wie wichtig die FDP das Thema Bürgerrechte wirklich nimmt", sagt Rena Tangens vom Foebud. "Die Liberalen haben sich in der Vergangenheit extrem in Szene gesetzt mit diesem Thema, jetzt werden sie daran gemessen werden, ob sie in den Koalitionsverhandlungen zu ihrem Wort stehen", so die Datenschützerin. Es gehe um das Profil der Partei, für nichts habe die FDP in der Öffentlichkeit so sehr gestanden wie für die Freiheitsrechte des Einzelnen. Daran hänge nun ihre Glaubwürdigkeit. Einen Kompromiss zugunsten anderer Themen sind die sich kämpferisch gebenden Aktivisten nicht bereit zu akzeptieren. In punkto Kompromisslosigkeit allerdings tut sich wie gesagt auch die Gegenseite hervor. Man wird sehen, was aus diesem Konflikt noch erwächst.

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Online-Durchsuchungen - Bisher kein Einsatz des Bundestrojaners
« Antwort #952 am: 14 Oktober, 2009, 20:40 »
In Deutschland gab es bisher nach Angaben des Bundeskriminalamtes (BKA) noch keine einzige Online-Durchsuchung. Trotzdem hält man den "Bundestrojaner" für ein wichtiges Instrument bei der Wahrung der inneren Sicherheit.

Seit dem 1. Januar dieses Jahres dürfen, so sieht es das BKA-Gesetz vor, in Deutschland unter bestimmten Umständen Online-Durchsuchungen durchgeführt werden. Dies wurde jedoch nach Angaben des BKA noch kein einziges Mal wirklich genutzt. Das teilte ein Sprecher der Behörde auf Anfrage der "taz" (Donnerstag-Ausgabe) mit.

Trotzdem wollen die Ermittler nicht, wie es viele Kritiker, unter anderem in der FDP, fordern, künftig auf den Einsatz des "Bundestrojaners" verzichten. Sie sind nach wie vor der Ansicht, dass die Online-Durchsuchung ein wichtiges Instrument bei der Bekämpfung von Terrorismus ist. "In Zeiten der terroristischen Bedrohung halten wir die Online-Durchsuchung dennoch für ein unverzichtbares polizeiliches Instrument", sagte ein BKA-Sprecher auf eine entsprechende Frage hin.

Trotz dieser Aussage jedoch dürfte der bisherige Verzicht auf Online-Durchsuchungen Wasser auf die Mühlen vieler Kritiker sein, die betonen, dass herkömmliche Polizeiarbeit auch zur Verhinderung und Aufklärung terroristischer Straftaten ausreicht.

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Der geplante Vertrag der EU mit den USA über den Austausch von Zahlungsverkehrsdaten sieht vor, dass auch Datensätze über nationale Zahlungen grundsätzlich einsehbar wären. Das berichtet das Brüsseler WDR/NDR-Hörfunkstudio, dem nach eigenen Angaben der Entwurf vorliegt. Demnach sollen die Europäische Union und das US-Finanzministerium entscheiden dürfen, welche Banken-Dienstleister ihre Daten an die USA übermitteln müssen. Dann wären nicht nur Datensätze des internationalen Dienstleisters SWIFT für die Behörden zugänglich, sondern auch Angaben wie zum Beispiel zu Gehalts- und Mietüberweisungen.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, sagte laut WDR/NDR, es wäre nicht vertretbar, zukünftig auch rein nationale Zahlungsvorgänge einzubeziehen. Daten aus ausschließlich innerstaatlichen Transfers sollten deshalb ausdrücklich von der Übermittlung ausgeschlossen werden. Der FDP-Europaabgeordnete Alexander Alvaro bemängelt, dass es noch keine Regel für Löschungsfristen gebe. Außerdem habe er noch Bedenken, dass Informationen an Drittstaaten weitergegeben werden könnten, die europäische Datenschutzstandards nicht erfüllen.

Der grüne Europaabgeordnete Jan Albrecht fordert, dass die Verhandlungen ausgesetzt werden, damit das EU-Parlament in die Vertragsarbeit einbezogen werden könne. Das sei ab Januar möglich, wenn der Vertrag von Lissabon gelte. Albrecht vermisst eine klare Definition von Terrorismus in dem Abkommen. Es müsse sichergestellt werden, dass nur Daten ausgetauscht werden, wenn sie im Zusammenhang mit Terrorismus stehen. Am besten müsse ein Richter entscheiden, wann Informationen weitergegeben werden dürfen.

Das SWIFT-Netzwerk in Belgien bündelt Überweisungsdaten von 9000 Banken aus über 200 Ländern. Eingeschlossen sind auch Überweisungen innerhalb der EU und Eilanweisungen innerhalb Deutschlands. SWIFT hatte im Herbst 2007 angekündigt, sein Datenverarbeitungszentrum bis Ende dieses Jahres in die Schweiz zu verlagern. Danach sollen alle übermittelten Daten zwischen Institutionen in Europa auch in Europa verbleiben. Sie würden so den Beschlagnahmeanordungen des US-Finanzministeriums für derzeit noch in den USA vorgehaltene Spiegel-Server entzogen, was die beiden Verhandlungspartner mit dem Übergangsabkommen verhindern wollen. Momentan wird über eine Übergangsregelung verhandelt; nach Angaben der EU-Ratspräsidentschaft soll 2010 über eine dauerhafte Vereinbarung unter Einbezug des EU-Parlaments beraten werden.

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Datenschutz: "Demokratie zeichnet sich durch Informationsverzicht aus"
« Antwort #954 am: 28 Oktober, 2009, 15:17 »
Spiros Simitis, Spiritus Rector des Datenschutzrechts in Deutschland, hat bei der Feier zum 30. Geburtstag der Institution des Berliner Datenschutzbeauftragten die Datenspeicherung zu präventiven Zwecken scharf kritisiert. "Demokratie zeichnet sich durch Informationsverzicht aus", betonte der Professor für Rechtsinformatik. Wann immer personenbezogene Informationen gesammelt würden, "streuen sie", warnte Simitis vor Datenabflüssen in die Hände von Unternehmen oder Sicherheitsbehörden. Eine konsequent betriebene Politik der Prävention etwa von Straftaten oder Krankheiten führe zu einer "Steuerbarkeit" der Betroffenen. Wenn der Bürger Daten absichtlich oder unbewusst abgebe, dürften diese daher in einer Demokratie nicht in jedem Fall verwendet werden.

"Menschen sollen sich nicht wieder finden in allen möglichen Dateien, die anderen zugänglich gemacht werden", erklärte der langjährige Kämpfer für die Sicherung der Privatsphäre. Um diesen Ansatz durchzusetzen, müsse der Datenschutz die Grundprinzipien seiner Entstehungszeit aus den 1970ern überdenken. Es reiche nicht mehr aus, aus Reaktion auf die Informationstechnologie die Prinzipien der Zweckbindung und Erforderlichkeit der Informationsverarbeitung festzuschreiben. Vielmehr gebe es angesichts der "immer perfekteren Vernetzung" und Verlinkung "keine Daten des Einzelnen" mehr, "die nicht relevant sind oder nicht erreichbar wären". Personenbezogene Informationen seien zu einem "Verhaltensschlüssel" geworden, die gemäß der Politik der Prävention eine "Erkennbarkeit" individueller Vorhaben sicherstellen sollten.

Simitis führte vier Beispiele dafür an, dass die Verfügbarkeit und Verknüpfbarkeit von Daten von der Politik bewusst für Überwachungszwecke herangezogen werde. So habe das französische Innenministerium vor drei Wochen eine Verordnung erlassen, "um die Effizienz der Tätigkeit der Sicherheitsbehörden neu zu begründen". Sie schließe das Recht ein, "alle Daten zu sammeln, zu speichern und zu analysieren, von Personen, deren bisheriges individuelles oder kollektives Verhalten erkennen lässt, dass die öffentliche Sicherheit gefährdet werden könnte". Wie bei der deutschen Anti-Terror-Datei dürften auch alle Kontaktpersonen erfasst werden. Weiter verwies der Jurist auf eine FBI-Initiative, die es ermöglichen solle, potenziell verdächtige Personen rechtzeitig auszumachen. Dabei erreiche "die Biometrie einen Höhepunkt". So würden Gesichtsfelder von Millionen Fahrern auf öffentlichen Straßen aufgenommen und mit Fotos von Führerscheinbesitzern abgeglichen.

Auch die britische Regierung gab Simitis Stoff zur Begründung seiner These. Sie habe einen Entwurf für eine Dringlichkeitsmaßnahme veröffentlicht, mit der Haushalte zur Installation intelligenter Stromzähler verpflichtet würden. Ziel sei es, die abgerufenen Daten bei den zuständigen Stellen zu bewerten und als Grundlage für eine alternative Energiepolitik anzusehen. Bei der britischen Biobank würden nicht nur Anzeichen für spezifische Alterskrankheiten gesammelt, sondern auch Informationen über die Lebensumstände. Zugänglich sei die Datenbank auch Strafverfolgern und Geheimdiensten.

Generell müssen Gesellschaft und Politik laut dem Rechtsprofessor die Möglichkeiten der Informationstechnik kritisch hinterfragen, "über jeden von uns ein vollständiges Profil" erstellen zu können. Mehr denn je sei klar: Entscheidend sei nicht etwa die Vertrauenswürdigkeit eines Ministers, "sondern, ob es objektive Grenzen gibt, die jeder einhalten muss". Nie zuvor sei die Bedeutung des Datenschutzes so elementar gewesen wie heute. Es handle sich um "eine elementare Funktionsbedingung einer demokratischen Gesellschaft". Genauso groß sei aber die Gefahr, dass alle Bemühungen zu seiner Umsetzung "vergeblich sind".

Der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum zeigte sich zuversichtlich, dass sich mit dem Regierungswechsel auf Bundesebene "das Spannungsfeld zwischen Sicherheit und Freiheit wieder stärker zur Freiheit hin orientiert". Der FDP-Politiker machte "Tendenzen" aus, unter Schwarz-Gelb vom Trend hin zum "Feindstrafrecht" wegzukommen. Gerade auch viele junge Leute engagierten sich wieder für den Datenschutz. Diese positive Entwicklung sei durch die Vorratsdatenspeicherung, heimliche Online-Durchsuchungen und das Gesetz für Web-Sperren vorangetrieben worden, da derlei Überwachungs- und Zensurbestrebungen Widerstand provoziert hätten. Es gebe aber "noch sehr viel zu tun". Die Politik müsse der fortdauernden Gefahr der "Verführbarkeit, die Verfassung nicht ernst zu nehmen", widerstehen.

Zugleich machte Baum klar, dass es auch unter der neuen Koalition "keine rechtliche Durchregulierung des Netzes geben" dürfe. Vor allem das Urheberrecht könne "sehr schnell zum Einfallstor für staatliche Kontrolle werden", warnte der Liberale vor einer "Urheberpolizei". Er wünsche sich dagegen, dass der Datenschutz wie der Umweltschutz "immer stärker ins Bewusstsein tritt" und zur Bürgerbewegung werde. Dazu müsse auch das neue, vom Bundesverfassungsgericht aufgestellte Grundrecht auf Integrität und Vertraulichkeit von IT-Systemen "ausgeschöpft" werden. Nötig sei eine "umfassende Renovierung des Datenschutzrechtes". Dabei müsse Schwarz-Gelb aufpassen, "dass nicht noch einmal starke Lobbykräfte die Reformen zum Teil kaputt machen".

Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar freute sich darüber, dass im Koalitionsvertrag Datenschutz "nicht mehr als Bedrohung und bürokratisches Hindernis" erscheine wie unter der großen Koalition. Die Sicherung der Privatsphäre sei eine "gesellschaftliche Aufgabe". Datenschutz werde wichtiger in einer Gesellschaft, in der jeder nicht nur Objekt der Datenverarbeitung sei, sondern etwa in sozialen Netzwerken auch selbst Informationen über sich und andere bereitstelle. Schaar forderte die neue Regierung zugleich auf, es "nicht bei einer Absichtserklärung zu belassen". Die Modernisierung des Datenschutzrechts sei schon 1989 von Rot-Grün angekündigt worden, aber "auf den ersten Metern stecken geblieben". Das Berliner Datenschutzgesetz lobte Schaar, da es dem Pendant auf Bundesebene "etwa beim technischen Datenschutz einen Schritt voraus ist".

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Streit um Kfz-Kennzeichen-Scanning geht in die nächste Runde
« Antwort #955 am: 30 Oktober, 2009, 12:20 »
Der Informatiker Benjamin Erhart will gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts München zur Rechtmäßigkeit der in Bayern praktizierten massenhaften automatischen Erfassung von Autokennzeichen und dem Abgleich der Daten mit Fahndungsdateien in die Berufung gehen. Dies erklärte sein Anwalt, der im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung aktive Jurist Patrick Breyer, nach der Veröffentlichung des erstinstanzlichen Beschlusses (Az.: M 7 K 08.3052) am heutigen Freitag. Der Kläger will demnach verhindern, dass "50 Millionen Autofahrer in Deutschland als potenzielle Verbrecher unter Generalverdacht gestellt werden".

Erhart befürchtet, Autofahrer könnten durch den Massenabgleich jederzeit irrtümlich angehalten und kontrolliert werden. Selbst wenn die Fehlerkennungsrate nur 5 Prozent betrage, komme es aufgrund des massenhaften Abgleichs stündlich zu Falschmeldungen. Die permanenten Überprüfungen mit Fahndungsdatenbanken, mit deren Hilfe auch verdeckte Bewegungsprofile für Polizei und Geheimdienste erstellt werden könnten, entfalte insgesamt "eine schädliche und abschreckende Wirkung auf unsere Gesellschaft". Diese könne sich etwa im Vorfeld von Demonstrationen auswirken.

Argumentative und finanzielle Unterstützung erhält der IT-Experte und ehrenamtliche Freiheitsredner vom ADAC, der ein "Recht auf datenfreie Fahrt" fordert. Ulrich Becker, Vizepräsident des Automobilclubs, bemängelte im Rahmen der Bekanntgabe des Widerspruchsvorhabens, dass die "anlass- und verdachtslose Video-Rasterfahndung bisher keine erwähnenswerten Erfolge brachte". Erhart bittet auf seiner Homepage zusätzlich um Spenden zur Finanzierung des Gangs vor den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Seine Vertretung dort wird der Freiburger Rechtsanwalt Udo Kauss übernehmen, der bereits die Verfassungsbeschwerde anderer Kläger gegen das Kfz-Kennzeichen-Scanning in Hessen und Schleswig-Holstein erfolgreich durchgefochten hat.

Aus der jetzt vorliegenden schriftlichen Urteilsbegründung aus München geht hervor, dass das Verwaltungsgericht zwar beim automatischen Abgleich von Nummernschildern ein Risiko der "fehlerhaften Erfassung" unschuldiger Autofahrer sieht. Zweck der automatisierten Kennzeichenerfassung sei "die präventive Datenerhebung ohne konkreten Anlass" als Vorsorge zur Verfolgung von beziehungsweise Verhütung von Straftaten. Es handle sich dabei naturgemäß um eine "wenig zielgenaue Befugnis". Obwohl der erfasste Autofahrer "keinen ihm zurechenbaren Anlass durch sein Verhalten" setze, sei die Maßnahme aber zulässig und auch verfassungsgemäß.

Die bayerische, auch auf stationäre Anlagen im Dauerbetrieb setzende Polizeipraxis greift nach Ansicht der Richter in den Schutzbereich des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung nur dann ein, wenn ein Kennzeichen nicht unverzüglich mit dem Fahndungsbestand abgeglichen und ohne weitere Auswertung nicht sofort wieder gelöscht wird. Zwar könne bereits die reine Informationserhebung einen Eingriff in den Schutzbereich des Grundrechts darstellen. Maßgeblich sei aber, "ob sich bei einer Gesamtbetrachtung mit Blick auf den durch den Überwachungs- und Verwendungszweck bestimmten Zusammenhang das behördliche Interesse an den betroffenen Daten bereits derart verdichtet hat, dass ein Betroffensein in einer einen Grundrechtseingriff auslösenden Qualität zu bejahen ist".

Datenerfassungen begründeten andernfalls laut dem Grundsatzurteil aus Karlsruhe keinen Gefährdungstatbestand, soweit die Informationen unmittelbar nach der Erfassung "technisch wieder spurenlos, anonym und ohne die Möglichkeit, einen Personenbezug herzustellen, ausgesondert werden". Zu einem Eingriff in den Schutzbereich des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung komme es daher in den Fällen der elektronischen Kennzeichenerfassung dann nicht, "wenn der Abgleich mit dem Fahndungsdatenbestand unverzüglich vorgenommen wird und negativ ausfällt". Zusätzlich müsse rechtlich und technisch gesichert sein, dass die Daten "anonym bleiben und sofort spurenlos und ohne die Möglichkeit, einen Personenbezug herzustellen, gelöscht werden". Die entsprechende Rechtsgrundlage im bayerischen Polizeigesetz stelle dies entsprechend den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts rechtlich sicher. Bei einem Nichttrefferfall sei ferner davon auszugehen, dass lediglich eine im Rahmen der Gefahrenabwehr zu akzeptierende grundrechtliche "Beeinträchtigung" vorliege.

Auch die Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne ist laut der Entscheidung gegeben. Im Gegensatz zu den in Karlsruhe beanstandeten Regelungen in Hessen und Schleswig-Holstein sei nach den bayerischen Bestimmungen gerade kein anlass- und verdachtsunabhängiger Abgleich mit beliebigen Dateien möglich. Die automatisierte Kennzeichenerfassung werde auf Situationen begrenzt, "in denen Umstände der konkreten Örtlichkeit oder dokumentierte Lageerkenntnisse über Kriminalitätsschwerpunkte einen Anknüpfungspunkt geben, der auf gesteigerte Risiken der Rechtsgutgefährdung oder -Verletzung und zugleich auf eine hinreichende Wahrscheinlichkeit hinweist", dass diesen Bedrohungen mit Hilfe des Mittels begegnet werden könne. Eine Begrenzung auf eine stichprobenhafte Durchführung der Maßnahme sei laut Bundesverfassungsgericht lediglich eine "beispielhafte Möglichkeit", die Eingriffsintensität im Rahmen der Verhältnismäßigkeit zu begrenzen.

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Hannover: 500 Überwachungskameras auf 300 Meter
« Antwort #956 am: 08 November, 2009, 12:45 »
Die Überwachung des täglichen Lebens wird nach Beobachtungen des niedersächsischen Datenschutzbeauftragten von Jahr zu Jahr engmaschiger. Seit der Affäre um die Ausspähung von Beschäftigten beim Discounter Lidl flattern den Datenschützern immer schneller ähnliche Fälle auf den Tisch. "Alle zwei Tage haben wir einen neuen Skandal", sagte der Datenschutzbeauftragte Joachim Wahlbrink am Freitag in Hannover bei der Vorstellung seines Jahresberichts.

Zuletzt mussten sich die Datenschützer unter anderem um den Missbrauch von Kundendaten von Internet-Netzwerken und Banken kümmern, aber auch um unzulässige Bluttests bei großen Firmen, die neue Mitarbeiter einstellen. Auch die Dummheit eines Finanzbeamten beschäftigte den niedersächsischen Datenschutz. Der Mann hatte im hannoverschen Rathaus einen USB-Stick unter anderem mit sensiblen Steuererklärungen verloren. Ein Finder schaute sich die Daten an und schickte den Stick dann an das Team von Datenschützer Wahlbrink.

Zugenommen haben in seiner Behörde auch die Nachfragen besorgter Bürger zum Thema Handy-Ortung. Immer mehr Firmen bieten an, damit Kinder oder den Liebsten heimlich über das Handy zu überwachen. Dabei wird der Standort des Handys getrackt – und so können überbesorgte Eltern oder misstrauische Partner heimlich bis auf wenige Meter genau Auskunft darüber bekommen, wo sich der Handy-Besitzer gerade befindet. Auch ein genaues Bewegungsprofil kann mit dieser Technik erstellt werden.

Ferner können auch immer mehr Firmen den Standort ihrer Mitarbeiter per GPS oder Handy jederzeit orten. Vor allem Speditionen und Unternehmen mit vielen Außendienstlern nutzen diese Möglichkeit – nach Angaben der Datenschützer allerdings bisher in der Regel mit dem Einverständnis der Beschäftigten.

Nach wie vor versuchen die Datenschützer, vollständig zu erheben, wo überall in Niedersachsen an öffentlichen Stellen Überwachungskameras installiert sind. "Das sind sicherlich Tausende", sagte Wahlbrink. Allerdings kommt es zu Verzögerungen bei der Studie, weil das Justizministerium vergaß, auch die Kameras in den Gefängnissen mit anzugeben. Polizei, Behörden, alle Ministerien und Kommunen sollen Auskunft über Standorte der Kameras geben.

Nach Angaben von Wahlbrink gibt es in Hannover allein auf den wenigen Metern vom Bahnhof bis zum zentralen Platz Kröpcke 500 Überwachungskameras von Geschäften und Banken, aber auch von der Polizei. Viele davon seien illegal, erklärte Wahlbrink. "Was sie in der Fußgängerzone erleben, das ist permanente Überwachung", sagte er. So haben beispielsweise viele Polizei-Kameras auf öffentlichen Plätzen starke Zooms und sind rundum schwenkbar, so dass damit theoretisch auch Arztpraxen oder Privatwohnungen ausgespäht werden könnten.

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EU will USA nahezu unbegrenzten Zugriff auf Bankdaten gewähren
« Antwort #957 am: 12 November, 2009, 12:05 »
Die Europäische Union will den USA nahezu unbegrenzten Zugriff auf Zahlungsverkehrsdaten gewähren. Das geht aus einem Vertragsentwurf der schwedischen Ratspräsidentschaft hervor, der der Financial Times Deutschland (FTD) nach eigenen Angaben vorliegt. Die Schweden haben den Entwurf demnach zusammen mit EU-Justizkommissar Jacques Barrot ausgehandelt. Er sehe vor, dass Terrorfahnder der USA künftig legal Daten zu grenzüberschreitenden und inländischen Überweisungen in Europa auswerten können.  Außerdem werde den US-Ermittlern ausdrücklich das Recht eingeräumt, ihre Daten auch an Drittstaaten weiterzugeben.

Zwar sollen die US-Terrorfahnder ihre Anfrage begründen und "so eng wie möglich zuschneiden", schreibt die FTD. Sei die auf dem Weg der Rechtshilfe gestellte Anfrage nicht präzise formuliert, sollten alle relevanten Daten wie Name, Adresse, Konto- und Personalausweisnummer im Paket übermittelt werden. Die Fahnder hätten nicht nur auf Daten des internationalen Dienstleisters SWIFT, sondern auch auf nationale Zahlungsverkehrsdienstleister Zugriff. Darüber hatte zuvor bereits der WDR aus Brüssel berichtet.

Der Entwurf soll laut FTD von den zuständigen Ministern am 30. November von den zuständigen Ministern abgesegnet werden – einen Tag vor Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags, mit dem das EU-Parlament erstmals Mitspracherechte in der Justiz- und Innenpolitik erhält. Das sehe der Grünen-Europaabgeordnete Jan Philipp Albrecht als Affront. Auch die Botschafter Deutschlands, Frankreichs, Finnlands und Österreichs hätten Bedenken angemeldet, sagten Diplomaten laut FTD.

Das SWIFT-Netzwerk in Belgien bündelt Überweisungsdaten von 9000 Banken aus über 200 Ländern. Eingeschlossen sind auch Überweisungen innerhalb der EU und Eilanweisungen innerhalb Deutschlands. SWIFT hatte im Herbst 2007 angekündigt, sein Datenverarbeitungszentrum bis Ende dieses Jahres in die Schweiz zu verlagern. Danach sollen alle übermittelten Daten zwischen Institutionen in Europa auch in Europa verbleiben. Sie würden so den Beschlagnahmeanordungen des US-Finanzministeriums für derzeit noch in den USA vorgehaltene Spiegel-Server entzogen, was die beiden Verhandlungspartner mit dem Übergangsabkommen verhindern wollen. Momentan wird über eine Übergangsregelung verhandelt.

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Justizministerin gegen Überwachung
« Antwort #958 am: 12 November, 2009, 20:00 »
Die frischgebackene Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) kündigte kürzlich an, sie wolle einige der neu eingeführten Sicherheitsmaßnahmen, die wegen ihrer Auswirkung auf die Bürgerrechte in der Kritik stehen, zurücknehmen.

Schon vor ihrer Ernennung wurde Leutheusser-Schnarrenberger als Gegnerin allzu weitreichender Sicherheitsgesetze bekannt. Im Jahr 1996 trat sie sogar aus Protest gegen den sogenannten Großen Lauschangriff von ihrem Posten als Bundesjustizministerin zurück. In den letzten Jahren äußerte sie sich immer wieder kritisch über Gesetze wie das zur Vorratsdatenspeicherung, zur elektronischen Gesundheitskarte und das BKA-Gesetz. Nun, da sie in Amt und Würden ist, will sie offenbar Taten folgen lassen. In ihrer ersten Rede nach dem Amtsantritt kündigte sie an, sie werde Gesetzesverschärfungen der vergangenen Jahre wieder zurücknehmen.

Auch bei der Verabschiedung neuer Sicherheitsgesetze will die FDP-Politikerin offenbar für mehr Mäßigung und eine größere Beachtung der Bürgerrechte eintreten. "Unser Grundsatz - niedergelegt in der Koalitionsvereinbarung - ist: Kein Weiterso mit dem Stakkato immer neuer Gesetze in der Sicherheitspolitik", sagte Frau Leutheusser-Schnarrenberger. Zahlreiche Gesetzesänderungen seit dem 11. September 2001 hätten dazu geführt, dass "Menschen nicht mehr dieses Vertrauen in den Rechtsstaat haben, wie wir es brauchen." Mit einem Umdenken bei der Sicherheitspolitik will sie dieses Vertrauen nun zurückgewinnen.

So plädiert die Politikerin im Fall der Netzsperren kinderpornographischer Internetseiten für den auch von Anti-Zensur-Aktivisten, die in den Sperren eine Gefahr für die Informationsfreiheit sehen, propagierten Grundsatz "Löschen statt Sperren". "Wir nehmen hier die Befürchtungen und Sorgen der Menschen vor einer möglichen Zensur ernst, aber wir verschließen nicht die Augen davor, dass das Internet kein rechtsfreier Raum sein darf," so die Ministerin. Strenger eingefordert werden soll künftig allerdings das Urheberrecht im Internet.

Eine Nachricht, die viele Gegner der bisherigen Sicherheitspolitik begrüßen werden, ist, dass sich Leutheusser-Schnarrenberger für einen besseren Schutz von Berufsgeheimnisträgern einsetzen will. Dieser war in den letzten Jahren stark eingeschränkt worden. Welche Berufsgruppen konkret betroffen sein werden und wie der verbesserte Schutz aussehen soll, ist allerdings noch unklar.

Inwieweit Frau Leutheusser-Schnarrenberger und ihre Bündnispartner es allerdings schaffen werden, ihre Pläne auch in die Tat umzusetzen, ist fraglich. In der CDU/CSU dürften sie auf jeden Fall einen eher unwilligen Koalitionspartner haben. Entsprechend gibt es zahlreiche skeptische Stimmen. "Wenn es um die Verteidigung bürgerlicher Freiheitsrechte geht, finden sich womöglich außerhalb der Koalition mehr Bündnispartner als innerhalb", kommentierte beispielsweise der Linkspartei-Abgeordnete Raju Sharma die Pläne der Bundesjustizministerin. Nun heißt es abwarten, wer sich in der kommenden Legislaturperiode in welchen Punkten durchsetzen wird.

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Kritik an Bankdaten-Austausch
« Antwort #959 am: 13 November, 2009, 00:08 »
Das geplante Abkommen zur Weitergabe von SWIFT-Bankdaten an die USA, über das die EU momentan verhandelt, zieht harsche Kritik von Datenschützern auf sich.

So bezeichnen beispielsweise die führenden Grünen-Politiker Claudia Roth und Malte Spitz die Pläne in einer aktuellen Stellungnahme als "Coup gegen den Datenschutz". "Die Europäische Union soll zukünftig Bankdaten ungeschützt an die USA ausliefern, ohne rechtsstaatliche oder datenschutzrechtliche Kontrolle," erklären die beiden. Sie kritisieren, die Verantwortlichen hätten sich "in den Verhandlungen offensichtlich vollkommen über den Tisch ziehen lassen und alle Bedenken gegen unzureichende Datenschutz- und Bürgerrechtsstandards beiseite gewischt."

Zudem werfen die Grünen-Politiker den verantwortlichen Innen- und Justizministern mangelnde Transparenz bei den Verhandlungen vor. "Dass sie den Abkommensentwurf wie ein Geheimdokument behandeln, macht das Versagen der verantwortlichen Minister nur noch schlimmer," erklären sie.

Roth und Spitz sehen die neue Bundesregierung in der Pflicht, den Datenaustausch noch zu verhindern und so für eine Wahrung des Datenschutzes zu sorgen. Deutschland hat im Rahmen des Lissabon-Vertrags ein Vetorecht gegen derartige Pläne. "Datensparsamkeit und Datenschutz müssen die Maximen in Europa sein," fordern die Grünen-Abgeordneten. Sie gehen sogar noch weiter, indem sie betonen, es bedürfe "einer grundlegenden Neuregelung zur Frage, ob und in welchen konkreten Fällen überhaupt persönliche Daten an andere Staaten weitergegeben werden dürfen. Der immer neue Aufbau von Datenbergen und Überwachungsbefugnissen muss beendet werden, der jetzige Entwurf des SWIFT-Abkommens darf nicht einmal ansatzweise in Kraft treten!"

Ebenfalls kritisch äußerte sich der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar über das Abkommen. Er sagte gegenüber Spiegel Online, die Pläne seien "ein ganz schlechtes Zeichen für den Datenschutz in der EU". Es seien, so der Datenschützer, auch Unschuldige gefährdet: "Betroffen wären auch viele Daten von Bankkunden, bei denen keinerlei Zusammenhang zum Terrorismus besteht, die aber aufgrund irgendwelcher allgemeinen Kriterien, etwa dem Ziel oder Zeitpunkt der Überweisung, für die US-Behörden interessant sein könnten."

Die Datenschutz-Bestimmungen in den USA sieht Schaar als unzureichend an, was die ganze Maßnahme zu einem "verfassungsrechtlich höchst bedenklichen Verfahren" mache. Allgemein seien bereits vorhandene Möglichkeiten der Kooperation für die Terrorismusbekämpfung ausreichend. Es bedürfe keiner derart drastischen neuen Regelungen, um die Sicherheit zu gewährleisten - weder in den USA noch in Europa. Der Entwurf ist hier bei Netzpolitik.org einsehbar.

Quelle : www.gulli.com

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