Autor Thema: Überwachung, Transparenz, Datenschutz  (Gelesen 121127 mal)

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Freiheit statt Angst - Veranstalter zufrieden
« Antwort #930 am: 12 September, 2009, 20:40 »
Vor etwa einer halben Stunde ging in Berlin die Großdemonstration "Freiheit statt Angst" gegen Überwachung und Zensur zu Ende. Die Demo wurde von den Veranstaltern als "großer Erfolg" gewertet.

Die Veranstalter, ein Bündnis von 167 Organisationen aus beinahe allen gesellschaftlichen Gruppen, betonten, der Erfolg sei um so höher zu bewerten, weil eine Woche nach der Anti-Atom-Demonstration abermals so viele Menschen mobilisiert werden konnten. "Das zeigt uns, dass die Menschen keinesfalls politikverdrossen sind - sie haben nur kein Vertrauen in die herrschende Politik", erklärte Rena Tangens vom Presseteam des Veranstalter-Bündnisses. "Jetzt müssen die neuen Überwachungsgesetze wie die Vorratsdatenspeicherung endlich wieder abgeschafft werden, sowohl national wie auch europaweit."

Ganz so viele Menschen wie im vergangenen Jahr, als mehrere 10.000 Menschen in Berlin für "Freiheit statt Angst" demonstrierten, konnte man allerdings diesmal nicht mobilisieren. Unabhängige Quellen sprechen von rund 15.000, die Veranstalter von gut 20.000 Teilnehmern. Die Polizei schätzt wie üblich etwas konservativer und geht von etwas mehr als 10.000 Demonstranten aus.

Auch einige organisatorische Pannen und Querelen im Vorfeld trübten das Bild etwas. Trotzdem gelang es heute bei strahlend schönem Wetter, die politischen Inhalte in den Vordergrund zu rücken. Neben dem Datenschutz, der schon auf den Vergangenen "Freiheit statt Angst"-Demonstrationen stets Thema war, ging man diesmal auch gegen die von der Bundesregierung kürzlich beschlossenen Netzsperren auf die Straße. "Eine Politik die uns, die Bürger dieses Landes, in erster Linie als potenzielle Terroristen, Kinderschänder oder Amokläufer sieht, zerstört die Grundlagen unserer Demokratie", sagte Franziska Heine auf der Abschlusskundgebung. Heine initiierte im Frühjahr dieses Jahres die Onlinepetition gegen Netzsperren an den Bundestag.

Parallel zur Demonstration in Berlin fanden im Rahmen eines internationalen Aktionstages auch in mehreren anderen Ländern Demonstrationen, öffentliche Anhörungen oder Aktionstage statt, so etwa in Tschechien (wo gleich zum Auftakt der Aktionswoche ein Haus besetzt wurde), in Schweden, Finland, Großbritannien, Slowenien, Österreich und auch in Guatemala. In Bulgarien wurde demonstriert, um die Menschenrechte in der digitalen Welt zu verteidigen.

Quelle : www.gulli.com

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Her mit der Hypernanny
« Antwort #931 am: 13 September, 2009, 15:27 »
Er hält es für die "Armbanduhr des 21. Jahrhunderts": TechCrunch-Blogger Michael Arrington ist davon überzeugt, dass ein kompaktes Aufzeichnungsgerät große Veränderungen nach sich ziehen wird. "Stell dir ein kleines Kästchen vor, das du an einer Halskette trägst und das alle paar Sekunden ein Foto deiner Umgebung schießt und den ganzen Tag lang alles aufnimmt, was rund um dich herum zu hören ist." Es habe GPS und könne die aufgezeichneten Daten drahtlos in die Cloud hochladen, wo sie mit Timestamps und Geokoordinaten verknüpft und die Soundfiles transkribiert und indiziert würden. "Menschen auf Fotos werden automatisch identifiziert und mit Tags markiert. Man muss sich vorstellen, dass bald ein ganzes Leben aufgezeichnet und durchsuchbar gemacht werden kann."

"Und das ganze", kommentiert man drüben beim Perlentaucher sarkastisch, "wird wahrscheinlich vom Innenminister anstelle des Personalausweises ausgegeben".

Arrington sieht die Selbstüberwachungstechnik in kurzer Zeit schon "so verbreitet wie Armbanduhren" (wobei ihm vielleicht noch nicht aufgefallen ist, dass immer weniger Menschen eine Armbanduhr tragen, weil sie die Uhrzeit von ihrem Handy ablesen). Er würde sich sowas sofort umhängen. Privatsphäre? Was die Leute heute – als genüssliches soziales Experiment – auf Facebook und Twitter von sich vor allen anderen ausbreiten, wäre vor zehn Jahren ein Datenschutz-Alptraum gewesen. Wie hätte eine Familie gar in den siebziger Jahren reagiert, wenn ihre Fotoalben pötzlich auf Computern verfügbar und für die ganze Welt zu sehen gewesen wären? Sie wäre fassungslos gewesen.

"Die Hardware ist nicht das Problem, sondern die Frage, wie man die anfallenden Datenmengen online transkribiert, indiziert und sichert", umreißt Arrington das Projekt "Life Recorder" – und dann kommt's: "Nur einige wenige Firmen (Microsoft, Google, Amazon) sind in der Lage, mit solchen Datenmengen umzugehen."

Ich kenne da noch andere, Handelsunternehmen wie Wal-Mart beispielsweise, deren Computerpower und Data Mining-Werkzeuge man nicht unterschätzen darf. Nicht zu vergessen sind außerdem unsere alten Freunde von der NSA. Die Vorstellung, dass eine lückenlose Aufzeichnung "meines Lebens" von Google verwaltet wird, ist aber eher niedlich als erschreckend. Sie macht deutlich, dass jemand wie Michael Arrington sich nach einer Hypernanny sehnt, die ihn algorithmisch pampert und mit Komfort versorgt.

Dass "mein Leben" in diesem Zusammenhang in Anführunsgzeichen steht, hat damit zu tun, dass mein Leben mit dem, was sich von meinen Aktivitäten aufzeichnen lässt, nur peripher etwas zu tun hat. Mein Denken und meine Empfindungen, das, was wir "Ich" nennen und was als ein rätselhaftes Kontinuum über den ständigen Augenblick der Gegenwart hinwegfließt – alles das kann nur aufgezeichnet werden, wenn ich bereit bin, mich auszudrücken und auch dann nur in fragmentierter und reduzierter Form. Was sich aufzeichnen lässt, sind Versteinerungen des Lebens, aber nicht das Leben selbst.

Ganz unabhängig von der Frage, wie viel sich tatsächlich technisch aufzeichnen lässt von dem, was wir Persönlichkeit, Individualität oder Bewusstsein nennen, wird der Life Recording-Ansatz an Informationsüberdruss scheitern. 24-Stunden-Aufzeichnungen von 365 Tagen im Jahr sind weder nützlich noch eine Freude. Die totale Erinnerung (die das natürlich gar nicht ist) ist eine Last, und das nicht nur, weil sie ignoriert, dass auch Erinnerung lebt und nicht aus den immergleichen, mumifizierten Records besteht.

Wir erinnern uns nicht an alles, sondern an bestimmte Dinge, interessante, schöne, wissenswerte, tragische, dramatische. Wozu soll ich mir nochmal 50 Minuten Illustriertenumblättergeräusche aus einem Arztwartezimmer anhören oder mir meinen Ausweichaktivismus auf der Flucht vor dringener Arbeit nochmal ansehen? So etwas will mich doch nur daran hindern, mich zu ändern. In technischer Form ist Erinnerung nichts als Gerät gewordener Konservativismus: so war es immer, so bleibt es.

An der Idee des Life Recording wird schon länger herumgebastelt. Sie entstammt ursprünglich militärischen Überlegungen. Soldaten auf Patrouille oder im Gefecht, so die Vision, sollen mit massiver Aufzeichnungskapazität ausgestattet werden, um die Kommandeure mit jeder nur erdenklichen Information zu versorgen, um eventuell Übersehenes zutage zu fördern oder detsillierte Manöverkritik zu ermöglichen.

Auch Marketingleute träumen von der totalen Aufzeichnung. Für Microsoft Research etwa arbeitet Gordon Bell an einem solchen Projekt, das er "Life Caching" nennt. Er selbst digitalisiert alles, was er besitzt, aufschreibt, fotografiert, hört und präsentiert. Das System nimmt seine Telefongespräche auf, was er im Radio und sonst an Musik hört und im Fernsehen sieht. Ein Logger zeichnet jeden Tastendruck, jede Mausbewegung, jedes verschobene Fenster auf seinem Rechner auf. Die Speicheranforderungen sind erstaunlich moderat, 300.000 Datensätze nehmen etwa 150 Gigabyte Speicherplatz in Anspruch. Etwa 60 Gigabyte nehmen die Videodaten ein, 25 Gigabyte die Fotos, 18 Gigabyte Musik- und Audiodaten. Den Rest teilen sich etwa 100.000 Webseiten, E-Mails, 15.000 Textdateien, 2.000 Powerpoint-Files und ein bisschen Vermischtes.

Für ein Unternehmen ist vor allem die Marketing-Potenz eines solchen Lebensspeichers von Interesse – so würde kein Produkt mehr vergessen, das man jemals gekauft hat. Für Marktforscher ist die Schatzkiste, in der sich die Objekte unserer persönlichen Aufmerksamkeit befinden, von größtem Interesse. Diesen Fundus vollumfänglich anzapfen zu können, ist für die einen eine wundervolle Vorstellung, für die anderen ein Horror.

Angesichts solcher Entwicklungen, die letztlich in einen Terabyte-Totalitarismus führen würde, wird auch wieder deutlich, dass das Vergessen kein Mangel ist. Es ist keine Fehlerhaftigkeit, sondern etwas, das unser Menschsein bestimmt. Es entlastet uns von unnötigem Erinnerungsballast, erleichtert Veränderung und Entwicklung. Wir brauchen keinen Life Recorder, Michael. Was wir brauchen, sind noch viel bessere und raffiniertere Formen des Vergessens als die, die wir bereits beherrschen – um uns in dem wunderbaren Übermaß an Information, Wissen und aller nichtgoogelbaren Dinge auf das Wesentliche konzentrieren zu können. Versuchsweise jedenfalls.

Quelle : http://www.heise.de/tr/

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Ermittlungen gegen Polizisten nach Einsatz auf Datenschutz-Demo
« Antwort #932 am: 13 September, 2009, 17:52 »
Veranstalter und Teilnehmer von zwei Demonstrationen am Wochenende in Berlin haben das unverhältnismäßig harte Vorgehen der Polizei gegen Demonstranten kritisiert. Nach der Demonstration "Freiheit statt Angst–Stoppt den Überwachungswahn" ermittelt die Polizei jetzt wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt in den eigenen Reihen, wie ein Polizeisprecher der dpa am heutigen Sonntag in Berlin sagte. Ein auf YouTube veröffentlichtes Video zeigt, wie ein Radfahrer von einem Polizisten am Hemd gezogen und ins Gesicht geschlagen wird, um im Anschluss von mehreren Kollegen zu Boden gezerrt und getreten zu werden. Mitarbeiter des Landeskriminalamts arbeiteten mit Hochdruck an der Aufklärung des Zwischenfalls, sagte der Polizeisprecher.

An der Echtheit des Videos bestünden keine Zweifel, sagte der Polizeisprecher. Problematisch sei aber, dass die Vorgeschichte nicht gezeigt werde. Im Nebentext zum Video heißt es, der Radfahrer wollte Anzeige gegen einen Beamten erstatten, der zuvor einen Freund "unter unfreundlichen Umständen festgesetzt" hatte. Nach Darstellung der Polizei hatte der 37-jährige zuvor Überprüfungen "massiv gestört" und mehrere Platzverweise erhalten, die er nicht befolgte. Die Vorgehensweise der Beamten habe die Polizei veranlasst, ein Strafverfahren wegen Körperverletzung im Amt einzuleiten.

Die Organisatoren der Demonstration zeigten sich "bestürzt über diesen Vorfall". "Uns ist völlig unverständlich, wie die Polizei so agieren konnte", hieß es in einer Pressemitteilung. An der Demonstration hatten sich nach Polizeiangaben rund 10.000 Menschen beteiligt, die Veranstalter selbst sprechen von "insgesamt 25.000" Teilnehmern. 900 Beamte waren im Einsatz. Etwa 700 Demonstranten gehörten laut Polizei dem "antikapitalistischen Block" an. Einige störten demnach die Überprüfung eines Lautsprecherwagens, von dem aus zuvor zu Straftaten aufgerufen worden war. Insgesamt wurden 19 Personen festgenommen.

Quelle : www.heise.de

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Chaos Computer Club - Polizisten identifizierbar machen!
« Antwort #933 am: 13 September, 2009, 23:36 »
Anlässlich der Polizeigewalt auf der "Freiheit statt Angst"-Demonstration fordert der Chaos Computer Club (CCC) die verpflichtende Einführung von Identifikationsnummern für Polizisten.

Im Umfeld der Abschlusskundgebung am gestrigen Samstag kam es zu gewalttätigen Szenen zwischen Polizei und Demonstranten, wobei viele Beobachter das Verhalten der beteiligten Polizisten als unverhältnismäßig einstufen (gulli:news berichtete). Dieser Ansicht schließt sich auch der CCC an. Ein CCC-Mitglied hatte die Auseinandersetzungen dokumentiert und im Internet veröffentlicht.

Der CCC verurteilt die Angriffe aufs Schärfste und fordert die Durchsetzung der Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte auf Demonstrationen sowie regelmäßige psychologische Überprüfung von Polizisten, die in direkten körperlichen Kontakt mit Demonstranten kommen. Die Mitglieder der Hacker-Vereinigung merken an, dass der an der Auseinandersetzung beteiligte Beamte offenbar nicht bereit war, seine Dienstnummer auf Nachfrage zu nennen. "Wenn die Identifikation von gewalttätigen Polizisten durch die Beamten selbst so unterlaufen wird, bleibt als einzige nicht die polizeilichen Maßnahmen störende Option das Anbringen von gut sichtbaren auf der Veranstaltung eindeutigen Identifikationsnummern an den eingesetzen Kräften. Die zur Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen eingesetzte Schriftart eignet sich dabei gut für eine Erkennung von Straftätern in der Polizei auch auf unscharfen und verwackelten Bildern," schlussfolgern die Aktivisten.

Der CCC merkt an, dass es auch von anderen Veranstaltungen (Demonstrationen, aber auch beispielsweise Fußballspielen) zuletzt häufiger Berichte über "unverhältnismäßige Gewalt der Polizei gegen Zuschauer und Demonstranten" gab. Indem man eine Möglichkeit schafft, Polizisten zweifelsfrei zu identifizieren und im Falle eines Fehlverhaltens zur Rechenschaft zu ziehen, hofft man, diesem besorgniserregenden Trend entgegen zu wirken. "Offensichtlich kann man die Übergriffe - wie sie nun zum ersten Mal in HD-Qualität dokumentiert wurden - nicht als bedauerliche Einzelfälle abtun. Innerhalb der Polizeitruppe gibt es einzelne Beamte, die - auch unter Deckung ihrer Kollegen - Veranstaltungen zum Aggressionsabbau benutzen," so der CCC. Andy Müller-Maguhn, Sprecher des CCC sagte, "Polizeieinsätze dürfen kein rechtsfreier Raum sein, die im Schutz der Anonymität zu Entgleisungen einladen."

Die CCC-Mitglieder gehen noch weiter: "Während bisherige Berichte über Polizeiübergriffe zu leichtfertig als übertrieben abgetan wurden, gibt es nach Erscheinen dieses Videos keinen Zweifel mehr. Wir fordern daher weiter, Polizisten regelmäßig Kontrollen zu unterziehen, ob sie die charakterliche Festigkeit besitzen, der teils aufgeheizten Stimmung in großen Menschenmengen gelassen und unter verhältnismäßigem Einsatz des ihnen vom Souverän eingeräumten Gewaltsmonopols zu begegnen," schreiben sie.

Nach Ansicht der Hacker-Vereinigung schadet ein solches Fehlverhalten der Polizei letztendlich nicht nur den Opfern, sondern auch dem Staat selbst: "Werden von Polizisten begangene Straftaten nicht mit der selben Härte verfolgt wie die ebenfalls verabscheuenswürdigen Angriffe von Demonstranten auf die Beamten, und wenn falsch verstandener Korpsgeist die Strafverfolgung behindert, besteht die Gefahr, dass das Internet als öffentlicher Pranger mißbraucht wird. Der Achtung vor unserem Staat und seinen Organen wird durch Vertuschung dieser Vorkommnisse ein Bärendienst erwiesen."

Mit seiner Forderung nach einer Identifikationsmöglichkeit für Polizisten durch Nummern- oder Namensschilder betritt der CCC keineswegs Neuland. Bereits seit mehreren Jahrzehnten werden solche Forderungen von Aktivisten, aber auch in der Politik immer wieder ins Gespräch gebracht. Sie sind aber bisher stets gescheitert. Auch in den letzten Jahren stellten sich Mitglieder der Polizei, insbesondere der Polizeigewerkschaften, vehement gegen diese Pläne. Häufig geschah dies mit der Begründung, dass die Beamten durch diese Maßnahme Opfer von "Racheaktionen" werden könnten. Der Status Quo jedoch, das hat die gestrige Demonstration gezeigt, ist auch alles andere als optimal. So wird die Forderung des CCC wohl erneut eine alte, aber keineswegs befriedigend gelöste Debatte anfachen.

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BKA-Panne stellt Instrument der Videofahndung in Frage
« Antwort #934 am: 16 September, 2009, 19:36 »
Eine gestern vom Bundeskriminalamt (BKA) ausgelöste öffentliche Videofahndung des Kriminaldauerdienstes hat sich als unnötige Maßnahme erwiesen. Der im Bild gezeigte Mann war bereits im Jahr 1994 wegen der ihm vorgeworfenen Taten verurteilt worden. Nach Angaben von Peter Lückemann, Sprecher der zuständigen Rostocker Staatsanwaltschaft, ist man sich sicher, dass ein online gestelltes Video mit Missbrauchsszenen von Kindern vor 1994 produziert wurde und damit keine neue Straftat betreffen kann. Die BKA-Fahnder sollen das Online-Video Ende 2008 im Rahmen einer Ermittlung gegen kinderpornographische Tauschringe gefunden haben.

Die ausgelöste öffentliche Videofahndung war die zweite ihrer Art. Während das BKA lediglich mitteilt, dass die Fahndung beendet sei und die Medien bittet, Hinweise aus ihren Internetportalen zu löschen, läuft die Ursachenforschung für die Fahndungspanne erst an. Offenbar hatte man nach einer ersten erfolgreichen Videofahndung Anfang August den Eindruck gewonnen, über ein Instrument zu verfügen, das schnelle Erfolge verspricht: Der mutmaßliche Täter meldete sich bereits nach einem Tag bei einer Polizeidienststelle.

In beiden Fällen lief die öffentliche Videofahndung nicht einmal über volle 24 Stunden. Die Geschwindigkeit, mit der ein Erfolg, aber auch ein Misserfolg erzielt wurde, zeigt die Möglichkeiten, die das BKA mit der Videofahndung hat. Sie zeigt aber auch, dass nicht immer gründliche Vorermittlungen durchgeführt werden. Das BKA ist die Behörde, die die Listen für die DNS-Sperren liefert und aktualisiert, die nach dem Zugangserschwernisgesetz von deutschen Providern implementiert werden müssen.

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Wolfgang Schäuble : Geheimdienst-Kontrolle abschaffen
« Antwort #935 am: 17 September, 2009, 18:00 »
Innenminister Wolfgang Schäuble will dem Bundestag die Kontrolle der Geheimdienste entziehen. Dort herrsche zu viel Öffentlichkeit, welche die Ermittler nicht gebrauchen könnten.

"Parlamentskontrolle zielt auf Öffentlichkeit, Nachrichtendienste aber brauchen den Verzicht auf Öffentlichkeit", erklärte Schäuble auf der Sicherheits- und Verteidigungskonferenz des Handelsblatts in Berlin. "Wir benötigen eine andere Art der Kontrolle der Nachrichtendienste, vielleicht sollten wir eine bestimmte Persönlichkeit dafür berufen", sagte Schäuble. "Das machen wir bei der Finanzkontrolle mit den Rechnungshöfen ja auch."

Der Innenminister begründete seinen Vorstoß damit, dass ausländische Geheimdienste mittlerweile im Umgang mit den deutschen Stellen vorsichtig geworden seien. Sie befürchteten, dass Zusammenarbeit und Informationsaustausch mit Bundesnachrichtendienst (BND), Militärischem Abschirmdienst (MAD) oder dem Verfassungsschutz nicht vertraulich blieben.

Die Kontrolle der Geheimdienste war erst in der vergangenen Legislaturperiode reformiert worden. Gerade einmal zwei Monate sind vergangen, seitdem die Aufgaben des Parlamentarischen Kontrollgremiums im Grundgesetz festgeschrieben wurden. Damit soll verhindert werden, dass es erneut zu Skandalen wie um die Bespitzelung von Journalisten durch den BND und die Rolle deutscher Agenten im Irakkrieg kommt.

Die Reform verpflichtet unter anderem die Bundesregierung, das Parlamentarische Kontrollgremium umfassend über die allgemeinen Tätigkeiten der Geheimdienste, sowie besonders bedeutsame Vorgänge zu informieren. Das diese Bestimmung einigen Parlamentariern ein Dorn im Auge ist, überrascht kaum. Über das Ausmaß dieser Verpflichtung hatte es immer wieder Streit im Bundestag gegeben.

Entsprechend schnell kam denn auch die Kritik an Schäubles Vorstoß. Der Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums, FDP-Politiker Max Stadler, meint, "Schäuble sollte nun doch erst einmal abwarten, ob das neue Gesetz wirkt". Zudem glaube er nicht, dass der Bundestag dem Vorschlag zustimmen werde, "denn die Kontrolle der Geheimdienste ist die ureigenste Aufgabe des Parlaments."

Thomas Oppermann (SPD) nannte Schäuble sogar "nicht auf der Höhe der Zeit". Es sei "völlig unverständlich, warum der Verfassungsminister gegen eine gerade beschlossene Verfassungsreform anrennt". Der Geheimdienst-Experte der Grünen, Hans-Christian Ströbele, wies auf die Gefahren von Schäubles Ansinnen hin. Es stelle sich die Frage, wie denn ein mit Mehrheit der Regierungskoalition gewählter Geheimdienstbeauftragter objektiv die der Bundesregierung unterstellten Dienste überwachen solle und was er mit seinen Erkenntnissen mache.

Gerade die Positionen von Ströbele und Schäuble könnten unterschiedlicher nicht sein. "Missstände müssen öffentlich gemacht werden", forderte der Grünen-Politiker. Der Innenminister dagegen äußerte sich ablehnend über die Forderung, Akten über die Zusammenarbeit des Verfassungsschutzes mit der ehemaligen RAF-Terroristin Verena Becker im Mordfall Buback zu veröffentlichen: Die Zusage von Vertraulichkeit, so Schäuble, sei das Lebenselixier für Dienste und Informanten.

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Re: Wolfgang Schäuble : Geheimdienst-Kontrolle abschaffen
« Antwort #936 am: 18 September, 2009, 00:26 »
Der Herr hätte gerne eine teilweise nur noch als diktatorisch einzuordnende Machtfülle ohne jede Kontrolle.
Das aber verbietet unsere Verfassung unabänderlich, glücklicherweise.
Und das weiss er. Muss er wissen, von Amts wegen.
Und er hat geschworen.
Man sieht sich gezwungen, über die Bedeutung des Begriffs Meineid nachzudenken...

Der oberste Souverän ist der Bürger.
Ihm und nur ihm ist jeder Teil der Staatsgewalt volle Rechenschaft schuldig.
Auch er.

Ein offenkundiger Verfassungsfeind als Verfassungsminister, das ist hanebüchen und pervers und zuletzt in den dreissiger Jahren des vorigen Jahrhunderts vorgekommen, einer Zeit, aus der er offenbar sein Verständnis von Recht und Ordnung bezieht.

Absolut untragbar, der Mann muss endlich aller Ämter enthoben werden. Kopfschuss hin oder her, sowas geht absolut nicht.

Jürgen
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Veränderungen stehen an. Dies ist der bisherige Stand:
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1mØ mit DiSEqC 1.3/USALS als LNB2 an DVB-S2 STB, aktuell 30°W bis 55°O
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Ausschuss befasst sich mit prügelnden Polizisten
« Antwort #937 am: 20 September, 2009, 16:17 »
Eine Woche nach den gewalttätigen Übergriffen von Berliner Polizisten auf der Datenschutz-Demonstration Freiheit statt Angst – Stoppt den Überwachungswahn müssen Innensenator Ehrhart Körting (SPD) und Polizeipräsident Dieter Glietsch im Innenausschuss die Vorfälle erklären. Auf Antrag der FDP steht das Thema am Montag um 10 Uhr im Ausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses auf der Tagesordnung. Glietsch hatte angekündigt, den Fall "lückenlos" aufzuklären.

Videos im Internet zeigen, wie ein Polizist einen Radfahrer, der sich zuvor Notizen gemacht hatte, am Hemd zurückzerrt, ein anderer Polizist ihm ins Gesicht schlägt und der Mann dann zu Boden gedrückt wird. Die beiden beschuldigten Polizisten wurden in den Innendienst versetzt, aber nicht suspendiert. Glietsch kündigte inzwischen an, auch bei Demonstrationseinsätzen sollten Polizisten von 2010 an eine Kennzeichnung mit ihrem Namen oder ihrer Dienstnummer tragen.

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Berlins Polizeipräsident Dieter Glietsch hat Konsequenzen für die Polizisten angekündigt, die an einem Übergriff auf einen 37-jährigen Radfahrer auf der Datenschutz-Demonstration "Freiheit statt Angst – Stoppt den Überwachungswahn" beteiligt gewesen sein sollen. Gegen sie sei ein Verfahren wegen Körperverletzung im Amt eingeleitet worden, sagte Glietsch am heutigen Montag im Inforadio des RBB. Die Übergriffe sind heute auch Thema im Innenausschuss des Abgeordnetenhauses.

Videos im Internet zeigen, wie auf einer Datenschutz-Demonstration am 12. September ein Polizist einen Radfahrer am Hemd zurückzerrt, ein anderer Polizist ihm ins Gesicht schlägt und der Mann dann zu Boden gedrückt wird. Glietsch muss heute gemeinsam mit Innensenator Ehrhart Körting im Innenausschuss des Abgeordnetenhauses zu dem Vorfall Stellung beziehen. Im Radiointerview sagte der Polizeipräsident, es lasse sich nicht ausschließen, dass die Polizisten überreagiert hätten, der Anschein spreche dafür.

Glietsch wies darauf hin, dass die Vorgeschichte der Ereignisse in dem Video im Internet nicht erfasst wurde. Es gebe unterschiedliche Darstellungen dazu. Er wolle den Sachverhalt nicht bewerten, da dies Gegenstand der laufenden Ermittlungen sei. Polizisten seien starken Belastungen ausgesetzt, sie würden oft gerade bei derartigen Großdemonstrationen angefeindet, beleidigt, angegriffen. Vor diesem Hintergrund könnten einem Polizisten im Einzelfall die Nerven durchgehen.

Der Berliner Polizeipräsident kündigte an, dass die Polizisten künftig im täglichen Dienst und bei Demonstrationen Namensschilder tragen. Dabei gehe es nicht darum, dass Übergriffe besser geahndet werden sollten, sondern um mehr Bürgernähe. Die Beteiligten der Vorfälle vor einer Woche seien auch ohne Namens- oder Nummernschild identifiziert worden.

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Anzahl der Verfahren mit Telekommunikationsüberwachung gestiegen
« Antwort #939 am: 23 September, 2009, 09:47 »
Im vergangenen Jahr ist die Zahl der Verfahren, in denen Telefongespräche und Computerkommunikation abgehört oder überwacht wurden, gegenüber dem Vorjahr um 11 Prozent gestiegen. Während es 2007 noch 4806 solcher Verfahren gegeben hat, sind es im vergangenen Jahr 5348 gewesen, berichtet die Süddeutsche Zeitung über eine Statistik des Bundesamtes für Justiz zu den Maßnahmen nach Paragraph 100a StPO. Insgesamt seien 16.463 Mal Überwachungsmaßnahmen angeordnet worden. Besonders stark sei mit 30 Prozent der Anstieg in Bayern gewesen, dort seien 2008 1023 Verfahren mit TK-Überwachung registriert worden.

Die Zahlen beziehen sich laut dem Bericht nur auf die Abhörmaßnahmen, die im Rahmen laufender Ermittlungs- und Strafverfahren wegen eines konkreten Tat-Verdachts eingeleitet wurden. Sie enthalten keine Abhöraktionen und Lauschangriffe der Polizei zu präventiven Zwecken und Eingriffe der Geheimdienste in das Fernmeldegeheimnis. Die Geheimdienste werden nicht von der Justiz, sondern von der G-10-Kommission des Parlaments kontrolliert.

Malte Spitz, Vorstandmitglied von Bündnis 90/Die Grünen, sieht in den Zahlen den Bedarf für eine umfangreiche Reform begründet. Die Telekommunikationsüberwachung dürfe nicht zum Regelinstrument werden, schreibt er in seinem Weblog, in dem er die Statistik des Bundesamts für 2008 veröffentlicht hat (PDF-Datei). Auch meint Spitz, die Vorratsdatenspeicherung sei ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Grundrechte, sie müsse beendet werden.

2008 gab es laut einer weiteren von Spitz veröffentlichten Statistik (PDF-Datei) 8316 Verfahren, in denen nach Paragraph 100g StPO Verkehrsdaten erhoben wurden. In etwa der Hälfte der Fälle waren die Daten allerdings nicht älter als einen Monat. Peter Schaar, Bundesbeauftragter für den Datenschutz, hatte in seinem Jahresbericht auf ein Gutachten (PDF-Datei) des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht verwiesen, dass die datenschutzrechtliche Kritik an der Ausgestaltung der Verkehrsdatensabfrage zu Strafverfolgungszwecken bestätige.

Quelle : http://www.heise.de/newsticker/Anzahl-der-Verfahren-mit-Telekommunikationsueberwachung-gestiegen--/meldung/145735

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Verwaltungsgericht München: Kfz-Kennzeichen-Scanning ist rechtmäßig
« Antwort #940 am: 23 September, 2009, 15:49 »
Das Verwaltungsgericht München hat eine Klage gegen das automatische Scannen von Autokennzeichen auf den Straßen des Freistaats abgewiesen (Az. M 7 K 08.3052). Die Kammer widersprach der Auffassung des Klägers, des Informatikers Benjamin Erhart, dass die entsprechenden Vorschriften im Bayerischen Polizeiaufgabengesetz (PAG) zu unbestimmt und überdies unverhältnismäßig seien. Da es zum massenhaften Scanning in Bayern aber noch keinerlei Rechtsprechung gebe, lässt die Kammer bewusst eine Berufung zu. "Es gibt durchaus gute Argumente, auch der anderen, der hier unterlegenen Seite zu folgen", meint das Gericht.

Erharts Anwalt, Patrick Breyer, einer der Hauptorganisatoren des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung, hatte in der Verhandlung argumentiert, dass in den einschlägigen Artikeln 33 und 38 des PAG nicht klarwerde, welche Datenbestände konkret für den Abgleich mit den millionenfach gescannten Kennzeichnen herangezogen werden. Es würden keine rechtlichen Normen angegeben, deren Verletzung die Autofahrer in die Trefferliste bringen können. "Der Datenbestand kann sich damit dauernd ändern", warnte Breyer.

Diese Unbestimmtheit wiege schwer, da die automatischen Scans einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte und die informationelle Selbstbestimmung aller Betroffenen darstellten, sagte Breyer und verwies auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom März 2008 gegen das Kennzeichenscanning in Hessen und Schleswig-Holstein. Auf dieses Grundsatzurteil hatte sich Erhart gestützt und gefordert, dass das Verwaltungsgericht die bayerische Regelung ebenfalls dem Bundesverfassungsgericht vorlege. Doch das Gericht hielt die von den Vertretern des Bayerischen Innenministeriums angeführten "allgemeine Bestimmungen" für ausreichend.

Auch in der Frage, ob die Bürger über das Scannen informiert werden müssten, entschieden die Richter im Sinne des beklagten Freistaats. Da nach der bayerischen Regelung die Videodaten von Fahrzeugen, bei denen es keine Übereinstimmung mit Inpol-Fahndungsdaten gebe, sofort und spurlos gelöscht werden, entstehe keine Benachrichtigungspflicht für jedermann. Der Eingriff in Persönlichkeitsrechte und informationelle Selbstbestimmung sei damit gering, erläuterte das Gericht. Wer im Netz hängenbleibt, könne im Rahmen der weiteren, dann offenen Polizeimaßnahmen seine Rechte wahrnehmen. Falsche Treffer, vor denen der Kläger in seiner Klageschrift auch gewarnt hatte, kamen dabei nicht eigens zur Sprache. Der Kennzeichenabgleich auf Bayerns Straßen sei noch nicht mehr als stichprobenhaft, urteilte das Gericht mit Blick auf die Zahl der Anlagen.

Aktuell betreibt die bayerische Polizei laut Auskunft eines Polizeivertreters 22 Anlagen an 12 festen Standorten und zusätzlich eine mobile Anlage. Zwei weitere mobile Anlagen seien derzeit nicht in Betrieb. Durch das Scanning sollen nach Angaben der Polizei Terroristen oder potenzielle Attentäter verfolgt, und nicht, wie im Bayerischen Landtag verschiedentlich befürchtet, ausländerrechtliche Maßnahmen durchgesetzt werden können. Die Anlagen würden bevorzugt entlang von "Kriminalitätsrouten" installiert. Eine umfängliche Statistik zu den Fahndungserfolgen gibt es allerdings nicht. In der Antwort auf eine Anfrage (PDF-Datei) des SPD-Landtagsabgeordneten Florian Ritter im Jahr 2007 wurden neben Autodiebstahl, Trunkenheit, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz auch Grenzfahndungen und Aufenthaltsermittlungen angegeben.

Erhart und sein Anwalt erklärten heute, sie prüften eine Berufung zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Schon bald werde es eine weitere Klage gegen das Kennzeichen-Scanning in Baden-Württemberg geben. Laut einer vom ADAC in Auftrag gegebenen Studie des Datenschutzexperten Alexander Roßnagel zu den Regelungen in verschiedenen Bundesländern sind fast alle existierenden Gesetze in Teilen verfassungswidrig.

Quelle : www.heise.de

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Project Indect: EU forscht an totaler Überwachung
« Antwort #941 am: 23 September, 2009, 15:56 »
Die Europäische Union hat ein Forschungsprojekt namens "Project Indect" gestartet. Dieses soll ein umfassendes Überwachungssystem für das Internet hervorbringen, berichtet die britische Tageszeitung 'The Telegraph'.

Ziel sei es, eine Technologie zu entwickeln, die automatisiert das Internet überwacht und "Bedrohungen, unnormales Verhalten und Gewalt" erkennt. Dazu soll sie Informationen von Webseiten, Foren, File-Servern, Peer-to-Peer-Netzen und auch privaten Computern analysieren.

Das Forschungsprojekt ist auf einen Zeitraum von fünf Jahren angelegt. Rund 11 Millionen Euro sind von der Europäischen Union zur Verfügung gestellt worden. Beteiligt sind Forscher an der britischen York University sowie neun weiteren Universitäten in verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten.

Eingebettet ist das Projekt in ein Programm der EU, das den Kampf gegen Kriminalität und Terrorismus voranbringen und zu einer stärkeren Steuerung der Zuwanderung führen soll. Die Etats in diesen Bereichen wurden dafür um rund 13,5 Prozent auf fast eine Milliarde Euro aufgestockt.

Für Stephen Booth, Analyst beim Think Tank "Open Europe", der dieses EU-Programm umfassend analysiert hat, haben Projekte wie Indect durchaus einen Orwellschen Zug und stellen die persönliche Freiheit der Bürger infrage. "Sie greifen massiv in die Privatsphäre ein und die Bürger sollten sich fragen, ob die EU ihre Steuergelder für so etwas ausgeben soll", sagte er.

"Die Überwachung der gesamten Bevölkerung statt individueller Verdächtiger ist ein ungeheurer Schritt für jede Gesellschaft", erklärte Shami Chakrabarti, Leiterin der Menschenrechtsorganisation Liberty. Das sei auf einer nationalen Ebene bereits sehr gefährlich - auf EU-weitem Niveau sei es hingegen sogar eine erschreckende Vorstellung.

Quelle : http://winfuture.de

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Offline Jürgen

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Re: Project Indect: EU forscht an totaler Überwachung
« Antwort #942 am: 24 September, 2009, 02:21 »
Wer hat die EU eigentlich ermächtigt, die Informations- und Meinungsfreiheit aller Bürger grundsätzlich in Frage zu stellen, jedermann als Verdächtigen hinzustellen und in seinem Privatleben herumzuschnüffeln?

Welcher Teufel reitet die, Begriffe wie "unnormales Verhalten" zu verwenden?

Was GeStaPo und Stasi nicht vermochten, will nun "unser" Europa ermöglichen???

Wie wehrt man sich gegen eine in entscheidenden Gremien demokratisch immer noch nicht legitimierte internationale Organisation, die keine Rücksichten auf Menschen- und Bürgerrechte nimmt?

Auf Glühlampen kann ich verzichten, auf meine Freiheit nicht.
Es wird höchste Zeit, dass dieser Versammlung abgeschobener Hinterbänkler Einhalt geboten wird, bevor umkehrbare Fakten geschaffen werden.

Jürgen
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Veränderungen stehen an. Dies ist der bisherige Stand:
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Innenministerium will Verfassungsschutz zur Polizei machen
« Antwort #943 am: 25 September, 2009, 09:30 »
Ein "Wunschzettel" aus den Referaten des Innenministeriums illustriert weitreichende Forderungen und Vorstellungen des Innenministeriums für Maßnahmen zur inneren Sicherheit nach den Bundestagswahlen. Nach dem Konzept, das der Süddeutschen Zeitung vorliegt, würde der Verfassungsschutz zahlreiche neue Kompetenzen bekommen, die bislang der Polizei vorbehalten waren. Auch soll etwa der genetische Fingerabdruck als erkennungsdienstlicher Standard etabliert werden, berichtet die Zeitung. Aus dem Innenministerium hieß es zu dem Konzept, das Papier sei kein Koalitionsverhandlungs-Papier, sondern ein "Ministeriums-Internum". Es sei nur im Auftrag von Referatsleitern aufgeschrieben worden, was man in der laufenden Legislaturperiode nicht geschafft habe.

Laut diesem Wunschzettel würde der Verfassungsschutz zu einer allgemeinen Sicherheitsbehörde ausgebaut. Die als Reaktion auf nationalsozialistische Herrschaftsinstrumente wie Gestapo und Reichssicherheitshauptamt etablierte strikte Trennung von Geheimdienst und Polizei würde damit weiter aufgeweicht. Der Verfassungschutz soll künftig das Recht zur heimlichen Online-Durchsuchung erhalten – dies ist nach dem jüngst in Kraft getretenen BKA-Gesetz bislang dem BKA vorbehalten. Außerdem soll der Inlandsgeheimdienst Zugriff auf die Daten aus der Vorratsdatenspeicherung erhalten, bei der die Verbindungsdaten der Telekommunikation und des Internet-Zugriffs aller Bürger festgehalten werden. Bislang ist auch dies der Polizei vorbehalten.

Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung allerdings harrt noch der verfassungsrechtlichen Prüfung, eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Massenbeschwerde gegen das Gesetz steht noch aus. Auch das BKA-Gesetz soll zudem einer weiteren Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht unterzogen werden. Die Verfassungsrichter hatten zuvor bereits der Ausforschung von Computern und Festplatten enge Grenzen gesetzt und ein Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme etabliert.

Dem Verfassungsschutz sollen laut Innenministerium aber auch Lausch- und Spähangriffe in Privatwohnungen erlaubt werden. Neben den Plänen zum Verfassungsschutz enthält das Papier aus dem Innenministerium auch die Forderung, den genetischen Fingerabdruck als "erkennungsdienstliche Standardmaßnahme"einzuführen – bislang ist er nur bei "Straftaten von erheblicher Bedeutung" und nur nach Genehmigung durch einen Richter erlaubt. Zudem sollen verdeckte Ermittlern, wenn sie Straftaten begehen und diese zum "szenetypischem Verhalten" gehören, nicht bestraft werden.

Das Innenministerium verfolgt bereits seit geraumer Zeit eine Linie, die nicht nur die Befugnisse der Strafermittler auch im präventiven Bereich immer weiter ausdehnt, sondern auch die Grenzen zwischen Geheimdienst und Polizei aufweicht. Pläne des Innenministeriums, die Befugnisse des Verfassungschutzes auszubauen, wurden bereits Ende vergangenen Jahres bekannt – und von Unionspolitikern verteidigt. Auch kritisierten Datenschützer und Bürgerrechtler bereits beispielsweise das Abhörzentrum im Bundesverwaltungsamt als "Bundesabhörzentrale"; nach den Plänen des Innenministeriums soll sie künftig auch als eine Art übergeordnete Denkfabrik für das Bundesamt für Verfassungsschutz, die Bundespolizei und das BKA fungieren.

Quelle : www.heise.de

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"Wir brauchen in Deutschland keine Geheimpolizei"
« Antwort #944 am: 25 September, 2009, 15:30 »
Die angeblich geplante Zusammenlegung von Polizei und Verfassungsschutz stößt auf den Widerstand der organisierten Polizei. Sowohl die Gewerkschaft der Polizei (GdP) als auch der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) äußerten deutliche Kritik an einem Konzeptpapier des Bundesinnenministeriums, das seinen Weg in die Öffentlichkeit gefunden hat. Auch SPD, FDP und Grüne kritisierten die Pläne.

Hinter den Kulissen ist die Aufregung groß. Das Konzeptpapier, aus dem die Süddeutsche Zeitung zitiert, wird von allen Seiten als Eingriff in den Wahlkampf interpretiert. "Das ist eine einzige Aufforderung, bloß nicht CDU/CSU zu wählen", grantelte ein ranghoher Polizeibeamter gegenüber heise online. "Irgendwelche Bürokraten, die ab Sonntag sowieso nicht mehr im Amt sind, missbrauchen die Kritik an der Polizeiarbeit zu wahltaktischen Manövern."

Auch die verschiedenen Polizeiverbände kritisierten offiziell die Inhalte des Konzeptpapiers. Klaus Jansen vom Bund deutscher Kriminalbeamter wird in einer Pressemitteilung deutlich: "Wir brauchen in der Bundesrepublik Deutschland keine Geheimpolizei". Während Polizei wie Verfassungsschutz verdeckt ermittelten, unterliege die Polizeiarbeit der Überprüfbarkeit durch den betroffenen Bürger. Dieser wichtige Unterschied zum Verfassungsschutz (der in den einzelnen Bundesländern von G10-Kommissionen beaufsichtigt wird) dürfe nicht aufgegeben werden. Konrad Freiberg von der Gewerkschaft der Polizei stellte in einer Mitteilung fest, dass die bewährte Sicherheitsstruktur nicht leichtfertig in Frage gestellt werden sollte. "Im Übrigen sollte man zunächst das Wahlergebnis abwarten, um danach zu wissen, mit welchem Gesprächspartner man es zu tun hat," bemerkte der Gewerkschafter.

Wahlkampfbedingt heftige Reaktionen kamen von den politischen Parteien. Auf Seiten der FDP kündigte der Rechtsanwalt Gerhard Baum eine Verfassungsklage an, sollten die Pläne realisiert werden. SPD-Fraktionsgeschäftsführer Thomas Oppermann ging direkt den Hausherrn des Bundesinnenministerium an: Das Konzeptpapier zeige, das Wolfgang Schäuble die roten Linien einer rechtsstaatlichen Innenpolitik überschreiten möchte. Volker Beck, sein Pendant bei den Grünen, warnte davor, dass nach der Bundestagswahl ein Anschlag auf die Bürgerrechte drohe.

Für die Piratenpartei kommentierte Uli König, der schleswig-holsteinische Parteivorsitzende den Vorgang. Er wolle Herrn Schäuble gerne an seinen Amtseid erinnern, in dem dieser gelobt hatte, das Grundgesetz zu verteidigen. Weiter heißt es in der Stellungnahme der jungen Partei: "Für die Piratenpartei besteht das strikte Trennungsgebot von Polizei und Geheimdiensten in Deutschland aus gutem Grund, da in der deutschen Geschichte insbesondere Inlandsgeheimdienste durch ihre Methoden bei der Bekämpfung Oppositioneller den Staat als Ganzes delegitimiert und in Misskredit gebracht haben." Die Linkspartei orientierte sich in ihrer Stellungnahme gleich am Kommunistischen Manifest: "Ein Gespenst geht um in Europa..."

Im Bundesinnenministerium werden die bekanntgewordenen Pläne unterdessen heruntergespielt. "Es war und ist üblich, dass zur Vorbereitung auf die nächste Legislaturperiode in allen Abteilungen am Ende einer Wahlperiode die Referatsleiter in einer Stoffsammlung die erledigten und noch offenen fachlichen Punkte aus ihrer Sicht zusammenstellen. Dies dient ausschließlich dem eigenen Überblick der betroffenen Arbeitseinheiten. Auch die Referate der Sicherheitsabteilung des BMI waren beauftragt, eine solche Stoffsammlung zu erstellen. Es handelt sich um eine interne Aufzeichnung erledigter und offener Themen", erklärte Staatssekretär August Hanning in einer BMI-Mitteilung den Status des Papiers. Die Zusammenlegung von Polizei und Verfassungsschutz sei keineswegs eine Politik des Bundesinnenministeriums, so Hanning weiter.

Ungeachtet der wahlkampfbedingten Aufregung häufen sich die Indizien, dass nach der Wahl ein großes Revirement bei den Sicherheits- und Polizeibehörden geplant ist. Anfang September berichtete der Behörden-Spiegel von Plänen des Innenministeriums, die SPD-Mitglieder und Amtsleiter Jörg Ziercke (Bundeskriminalamt), Heinz Fromm (Verfassungsschutz) und Ernst Uhrlau (Bundesnachrichtendienst) in der kommenden Legislaturperiode durch CDU-Mitglieder zu ersetzen. Das Blatt spekulierte außerdem darüber, dass der Innen-Staatssekretär Hanning Leiter des Bundeskanzleramtes werden und dessen Leiter Thomas de Maizière als Bundesinnenminister weiter arbeiten könnte.

Quelle : www.heise.de

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