Autor Thema: Überwachung, Transparenz, Datenschutz  (Gelesen 121052 mal)

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BKA-Chef: Bisher noch keine Online-Durchsuchungen
« Antwort #885 am: 25 Mai, 2009, 19:41 »
Das Bundeskriminalamt (BKA) hat in den fünf Monaten seit der Einführung von Online-Durchsuchungen angeblich noch kein einziges Mal auf diese Ermittlungsmethode zurückgegriffen.

Das sagte BKA-Chef Jörg Ziercke gegenüber der morgigen Ausgabe des 'Westfalen-Blatts'. "Ich setze die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes, diese Durchsuchungen nur als ultima ratio, also als letztes Mittel einzusetzen, konsequent um", sagte er.

Die Nutzung der Online-Dursuchung sei bisher noch nicht notwendig gewesen. Bei den in der letzten Zeit behandelten hätten herkömmlichen Ermittlungsmöglichkeiten zur Aufklärung ausgereicht, so der BKA-Chef weiter. Zukünftig werde sich dies aber vermutlich ändern - mit vier oder fünf Durchsuchungen rechnet Ziercke dann jährlich.

Wenn es weniger seien, wäre ihm das auch recht, führte er aus. Es sei ihm aber wichtig, wenn seine Beamten im Ernstfall auf dieses Mittel zurückgreifen könnten.

Quelle : http://winfuture.de

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Frankreichs Regierung will den "Franzosentrojaner"
« Antwort #886 am: 27 Mai, 2009, 14:47 »
Nach den Debatten über die Internetsperren wegen Urheberrechtsverletzungen stehen Frankreich nun neue Diskussionen bevor: Die Sperre von Webseiten mit Kinderpornografie und der Einsatz von Trojanern zur Überwachung von verdächtigen Computer sind Bestandteil eines neuen Gesetzentwurfes zur Verbesserung der inneren Sicherheit, den die Innenministerin Michèle Alliot-Marie heute Morgen ihren Ministerkollegen vorgestellt hat.

Ziel des Gesetzespakets mit über 40 Paragrafen und dem langen Namen "Loi d'orientation et de programmation pour la performance de la sécurité intérieure" und dem freundlicheren Kürzel LOPPSI: die Anpassung der französischen Ordnungskräfte an neuere Entwicklungen der Kriminalität. Zwar freute sich die Innenministerin über rückläufige Zahlen in der Kriminalitätsstatistik, aber deutlich sei auch, dass bei der Kriminalität "neue Formen der Gewalt aufgetaucht sind".

Mit Hilfe von vorgesehenen Mitteln in Höhe von 2,5 Milliarden Euro will man nun die innere Sicherheit in den nächsten fünf Jahren ausbauen und auf neue Herausforderungen einrichten. Neben schärferen Regelungen für Gesetzesüberschreitungen im Straßenverkehr, für Gewalt in Fußballstadien und einer Neuorganisation der Polizeiarbeit gehören die Computerüberwachung und die Bekämpfung der Cyberkriminalität zu den zentralen Punkten des Reformprojekts zur inneren Sicherheit.

Zu den neuen technischen Mitteln, mit denen Strafverfolger laut Loppsi künftig ausgestattet werden sollen, gehört allen voran die Möglichkeit mittels einer "Spionage-Software" die Computer von verdächtigen Personen zu überwachen – nach erteilter Befugnis durch einen Magistratrichter. Die "Cyber-Hausdurchsuchung", die vom Innenministerium mit dem Abhören des Telefons verglichen wird, sei vor allem für Fahndungen in Fällen von Terrorismus und Schwerkriminalität gedacht.

Seiten mit kinderpornografischen Inhalten sollen laut Loppsi künftig in Frankreich gesperrt werden, auch das ist neu und dürfte auch im Nachbarland zu einigen Diskussionen führen. Die Liste für die zu sperrenden Seiten werden den Internetprovidern laut Gesetzesentwurf künftig vom Innenministerium zugeschickt.

Eine Neuerung gibt es auch beim Idenditätsdiebstahl: So sollen auch dann Gefägnisstrafen (bis zu einem Jahr) und Geldstrafen bis zu 15.000 Euro verhängt werden, wenn dem Geschädigten ein "moralischer Schaden" entstanden ist. Bislang orientierte sich das entsprechende Gesetz einzig am finanziellen Schaden.

Der Gesetzesentwurf wird nicht vor Mitte Juli zur ersten Lesung im Parlament erwartet, Bis dahin verspricht der Vorschlag, für eine rege öffentliche Diskussion zu sorgen.

Quelle : www.heise.de

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Die Bundesregierung spielt mit dem Gedanken, nach dem Bundeskriminalamt (BKA) auch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) mit Kompetenzen zum Einsatz des Bundestrojaners auszurüsten. Der entsprechende verdeckte Zugriff auf informationstechnische Systeme könne angesichts der IT-Nutzung etwa bei Anschlagsvorbereitungen in terroristischen Netzwerken auch den Staatsschützern "nützlich" sein, schreibt das federführende Bundesinnenministerium in einer jetzt veröffentlichten Antwort (PDF-Datei) auf eine Anfrage der Bundestagsfraktion der Linken. Eine entsprechende Regelung werde "in die Prüfung des Handlungsbedarfs der nächsten Wahlperiode einbezogen".

BfV-Präsident Heinz Fromm hatte zuletzt Ende vergangenen Jahres öffentlich seine Forderung nach einer Lizenz für heimliche Online-Durchsuchung für die Agenten erneuert. Die Verfassungsschutzbehörde brauche diese Befugnis, falls sie von einem anderen Nachrichtendienst eine Information über terroristische Gefahren bekomme und diese nicht an die Polizei weitergeben dürfe. Es sei dann wichtig, selbst Festplatten Verdächtiger inspizieren zu dürfen. BKA-Präsident Jörg Ziercke verkündete unterdessen, dass die Wiesbadener Polizeibehörde von der ihr Anfang 2009 anvertrauten Kompetenz für den heimlichen Zugriff auf IT-Systeme bislang noch keinen Gebrauch gemacht habe.

Bedeckt hält sich die Bundesregierung angesichts weiterer Fragen der Linken, ob der Verfassungsschutz bereits ohne rechtliche Regelung das Instrument der Online-Durchsuchung angewendet oder dazu Amtshilfe erbeten habe. Keinen Kommentar gab das Innenministerium auch zu Spekulationen, dass das BfV bereits intern über technische Mittel zum Einsatz des Bundestrojaners verfüge. Zur Begründung heißt es, dass man zum Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel und operativer Methodik der Geheimdienste des Bundes grundsätzlich nur im dafür zuständigen parlamentarischen Kontrollgremium Stellung nehme.

Quelle : www.heise.de

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Bundestag verabschiedet neue Anti-Terror-Paragraphen
« Antwort #888 am: 28 Mai, 2009, 12:49 »
Mit den Stimmen der großen Koalition hat der Bundestag am heutigen Donnerstag den umstrittenen Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Einführung neuer Straftatbestände im Staatsschutzrecht abgesegnet. Mit dem von CDU/CSU und SPD nur redaktionell überarbeiteten Vorhaben sollen unter anderem die gezielte Verbreitung von Bombenbau-Anleitungen über das Internet und der vorsätzliche Besuch von Terrorcamps kriminalisiert werden. Die vorgesehenen Freiheitsstrafen für derlei "schwere staatsgefährdende Gewalttaten" betragen bis zu zehn Jahren.

Die Opposition votierte geschlossen gegen den Vorstoß und kritisierte ihn scharf. Der rechtspolitische Sprecher der Grünen, Jerzy Montag, sah in den neuen Anti-Terror-Paragraphen "mehr als einen rechtsstaatlichen Kollateralschaden". Dass die Vorbereitung einer Vorbereitung einer Straftat unter Strafe gestellt werden solle, sei "Ausdruck einer Sicherheitsphobie", die keine Grenzen kenne. Die Gefahr, dass unbescholtene Bürger betroffen sein würden, "ist nicht vertretbar". Scheibchenweise habe Schwarz-Rot die Grundpfeiler des Rechtsstaates geopfert. Die Gesellschaft müsse dagegen lernen, mit Risiken zu leben, um stark zu sein gegen Straftäter, "die unsere freiheitliche Rechtsordnung im Visier haben". Ähnlich äußerten sich Vertreter der FDP und der Linken, die vor einem Gesinnungsstrafrecht warnten.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hatte die Initiative dagegen vorab gegenüber der Frankfurter Rundschau verteidigt. Strafbar mache sich nicht, wer zufällig auf eine Webseite mit Anleitungen zum Bombenbau gerate oder sich bei Wikipedia informiere. Es gehe der Koalition nicht darum, "neugierige Surfer zu bestrafen". Der Täter müsse den Vorsatz haben, eine schwere, den Staat gefährdende Straftat zu begehen. Telefone abgehört oder Computer ausgespäht werden dürften bei dieser Straftat nicht. Es würden auch keine Gesinnungen bestraft, sondern nur konkrete Vorbereitungshandlungen.

Gleichzeitig mit den neuen Paragraphen 91 und 89a Strafgesetzbuch (StGB) hat die Koalition ein Bündel weiterer rechtspolitischer Vorhaben wie die Wiedereinführung der Kronzeugenregelung oder zur Verständigung in Strafverfahren (umgangssprachlich "Deals" genannt) verabschiedet. Abgeordnete der Regierungsmehrheit nutzten die abschließende gemeinsame Lesung der entsprechenden umfangreichen Gesetzesentwürfe in nur 90 Minuten daher auch zu einer Generaldebatte. Schwarz-Rot habe in den vergangenen vier Jahren "rechtspolitische Geschichte geschrieben", betonte etwa Joachim Stünker von der SPD.

Siegfried Kauder von der Unionsfraktion erklärte die CDU zur "Partei der inneren Sicherheit". Ohne sie gäbe es keine heimlichen Online-Durchsuchungen oder keine Vorratsdatenspeicherung. Das Strafrecht könne generell auch präventiv wirken und es sei etwa möglich, schon in Vorbereitungsphasen Telekommunikation zu überwachen, um Ermittlungsansätze zu erhalten. Für die FDP in Baden-Württemberg signalisierte der dortige Justizminister Ulrich Goll unterdessen bereits seine Zustimmung im Bundesrat zum erweiterten Staatsschutzrecht. Es gebe trotz des Neins der Liberalen im Bund keine Blockade der Länder mit FDP-Regierungsbeteiligung.

Quelle : www.heise.de

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BKA-Studie zu Online-Durchsuchung und Skype-Ausleitung
« Antwort #889 am: 29 Mai, 2009, 17:22 »
Im Zuge der jüngst angelaufenen Diskussion über Online-Durchsuchungen durch den Verfassungsschutz hat BKA-Chef Jörg Ziercke darauf hingewiesen, dass seine Behörde von der seit Anfang 2009 bestehenden Möglichkeit zur Online-Durchsuchung keinen Gebrauch gemacht hat. Prompt ist eine BKA-Studie aufgetaucht, die Online-Durchsuchungen, Skype-Abhörmaßnahmen und die Chat-Teilnahme von Kriminalbeamten in den Jahren 2006 bis 2008 analysiert.

Die vom BKA-Referat KI 15 verfasste Studie "Auswirkungen gesetzlicher Neuregelungen auf die Ermittlungspraxis der Strafverfolgungsbehörden" (AGNES) ist im Rahmen des sogenannten Retasast-Programms entstanden. Retasast steht für Rechtstatsachensammelstelle und ist der Versuch, aus konkreten Vorfällen ein generelles Vorgehen der Polizei zu destillieren. Dieser Versuch ist unter Wissenschaftlern umstritten. So bezeichnet der Politikwissenschaftler Stephan Heinrich die Arbeit der Abteilung KI 15 als "Lobbyinstrument", das durch gezielte Auswahl der Fälle die Wirkung neuer polizeilicher Befugnisse "beweisen" soll. Dennoch sind Details der AGNES-Studie im Hinblick auf die weitere Diskussion zur Online-Durchsuchung und des Schutzes des Privatsphäre durch ein "Richterband" interessant.

Der 160 Seiten starke AGNES-Bericht untersuchte auf der Basis konkreter polizeilicher Ermittlungen der Jahre 2006 bis 2008 drei Bereiche:

1. Die akustische Wohnraumüberwachung und das Problem, wie der grundgesetzlich garantierte Schutz des Kernbereichs privater Lebensführung gewahrt bleiben kann. Dabei wurden 16 von 18 Verfahren ausgewertet, bei denen der "Große Lauschangriff" in den Jahren 2006/2007 zum Einsatz kam.

2. Ermittlungen wegen des Verdachts auf Bildung einer terroristischen Vereinigung nach § 129a und das Problem, wie möglichst frühzeitig eine terroristische Absicht nachgewiesen werden kann, die obendrein geeignet ist, einen Staat oder eine internationalen Organisation erheblich zu schädigen. Dabei wurden 24 Verfahren ausgewertet, wobei 21 von ihnen dem Linksterrorismus zugerechnet wurden, zwei einen islamischen Hintergrund hatten. Ein Verfahren wurde dem Rechtsterrorismus zugerechnet, mangels Bekennerschreiben aber nicht ausgewertet,

3. Die kurzfristige Online-Durchsuchung beziehungsweise langfristige Online-Überwachung, definiert als Technik, "ohne Wissen des Betroffenen mit technischen Mitteln in vom Betroffenen genutzte informationstechnische Systeme" einzugreifen. Dieser Technik fehlte zum Zeitpunkt des Abschlussberichts von AGNES wegen eines Urteil des Bundesverfassungsgerichtes über Maßnahmen des Verfassungsschutzes in Nordrhein-Westfalen die gesetzliche Grundlage. Die Auswertung von 13 Vorfällen und Gespräche mit Experten für die Online-Durchsuchung respektive "Quellen-TKÜ" sollte das Problem eingrenzen, wie die Polizei an "verschlüsselte und geronnene Kommunikation" (im Unterschied zur laufenden Kommunikation der TKÜ kommen kann, ohne im Besitz von Passwörtern durch den Einsatz von Hardware (Keyloggern) zu sein. Die in AGNES ausgewerteten Fälle polizeilicher Ermittlungspraxis umfassten dabei unter der Rubrik "verdeckter Zugriff auf zwischengespeicherte Daten" nicht die Online-Untersuchung, sondern Probleme, die verschlüsselte Kommunikation mittels Skype zu verfolgen und auf Web-Mailboxen im In- und Ausland zuzugreifen.

Bezogen auf die Wohnraumüberwachung kommt die Studie zu dem Schluss, dass dieses Instrument der "einzige erfolgversprechende" Ermittlungsansatz im linksextremistischen Bereich darstelle. Dennoch seien Polizeibehörden angesichts des hohen technischen und personellen Aufwandes (Live-Dolmetscher) wie der hohen rechtlichen Hürden skeptisch, was die Zukunft der Überwachungstechnik anbelangt. Ein "Richterband" könne helfen, den Aufwand zu minimieren, auch sei es als forensisches Beweismittel besser geeignet als aufgezeichnete/übersetzte Gesprächsabschnitte. Dies sei umso wichtiger, als die "abschließende Definition des Kernbereichs privater Lebensgestaltung bislang nicht gelungen" sei.

Weiterhin sei Wohnraumüberwachung durch eine begleitende Videoüberwachung im "Nahbereich von Wohnungen" (etwa das Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses) zu ergänzen, was aber derzeit für die Strafverfolger unzulässig sei. Die Autoren der Studie plädieren zusammenfassend für einen "zweistufigen" Kernbereichsschutz zumindest bei fremdsprachigen Gesprächen: "Dies bedeutet, dass zunächst bei der Anordnung einer Maßnahme Kernbereichsschutz zu realisieren ist; ist dies nicht möglich, genügt adäquater Schutz bei der Auswertung."

Der mittlere Teil der Studie über die Bildung terroristischer Vereinigungen ist vor dem Hintergrund der hier erfolgenden IT-Berichterstattung wenig ergiebig. In Hinblick auf Berichte zu einem Verfahren gegen einen Berliner Soziologen mag die Mahnung der Autoren zur Einzelfallbetrachtung mutmaßlicher terroristischer Aktivitäten wichtig sein: So seien Brandstiftungen an Gebäuden und Sachen mit durchaus hohen Sachschäden nicht geeignet, einen Umsturz des politischen Systems herbeizuführen, würden also keinen terroristischen Hintergrund haben. Anders sei der Fall gelagert, wenn Betriebe oder Institutionen ausländischer Mitbürger angegriffen würden.

In Bezug auf die seinerzeit verbotene, inzwischen durch das verabschiedete BKA-Gesetz mögliche Online-Durchsuchung beziehungsweise Online-Überwachung kommt die Studie zu dem Schluss, dass durch die "stetig zunehmende Kryptierung" die versteckte Technik im engen rechtsstaatlichen Rahmen zugelassen werden müsse. Auch bei der Online-Durchsuchung plädiert die AGNES-Studie für einen zweistufigen Kernbereichsschutz. Ohne verdeckte Online-Durchsuchung seien besonders Verfahren mit Tatverdächtigen aus dem IuK-Breich (Information und Kommunikation) aussichtslos, da diese alles auf einem PC speichern und keine schriftlichen Beweismittel hinterlassen würden.

In der Auswertung der Einzelfälle beschäftigt sich die Studie vor allem mit Mailbox-Fächern als zwischengespeicherte Kommunikation. Danach gelang es den Ermittlern, in 8 von 13 Fällen, Einsicht in teils verschlüsselt gespeicherte Kommunikation zu bekommen, wobei man entweder zunächst über eine TKÜ die Passwörter ermittelte oder eine Ausleitung der Daten durch den Provider erfolgte. Dies funktionierte offenbar auch mit ausländischen Providern. Weiterhin nahmen verdeckte Ermittler in zwei Fällen an einem Chat teil, in weiteren zwei Fällen war diese Maßnahme nur angedacht. Die Studie bemängelt, dass Chats von den Ermittlern zu wenig beachtet würden.

Während normale VoIP-Gespräche den Ermittlern keine Probleme bereiteten (Ausleitung durch Provider), scheiterten sie beim Einsatz der Verschlüsselung, bei der Passwörter benötigt werden. "Dies kann durch die Installation einer speziellen Software ähnlich der Online-Durchsuchungs-Software ermöglicht werden", heißt es in der Studie. Die Installation entsprechender Programme wurde in allen zitierten Fällen von den Gerichten gestattet.

Quelle : http://www.heise.de/newsticker/BKA-Studie-zu-Online-Durchsuchung-und-Skype-Ausleitung--/meldung/139631

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Bundestag beäugt Abkommen zum Datenaustausch mit den USA skeptisch
« Antwort #890 am: 02 Juni, 2009, 15:30 »
Die geplante gesetzliche Verankerung der Regierungsübereinkunft zur Weitergabe sensibler personenbezogener Informationen über Deutsche an die USA wird nur von der Union ohne Abstriche befürwortet. Dies zeigte sich bei der 1. Lesung eines Gesetzesentwurfs zur Umsetzung des Abkommens zwischen Berlin und Washington über die "Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität" im Bundestag am Donnerstagabend, bei der die Reden angesichts der späten Stunde zu Protokoll gingen und erst heute veröffentlicht wurden. Clemens Binninger betonte demnach im Namen der CDU/CSU-Fraktion, dass das Abkommen erforderlich sei, da "vom islamistischen Terrorismus nach wie vor eine sehr ernst zu nehmende Bedrohung für Deutschland ausgeht".

Für wichtig hält es der CDU-Politiker dabei, dass sich beide Seiten nach Vorbild des Prümer Vertrags keinen vollen Zugriff im Rahmen des geplanten automatisierten Austauschs von Fingerabdruck- und DNA-Daten gewähren. Personenbezogene Daten müssten auf dem normalen Weg der Rechtshilfe bei Treffern im Rahmen dieses Verfahrens abgefragt werden. Generell werde das Thema Datenschutz "sehr groß geschrieben" bei der Vereinbarung. So würden nur Informationen über Personen weitergegeben, die mit einem "konkreten und bestätigten Verdacht dem terroristischen Umfeld zugerechnet werden".

Als "sensiblen Punkt" bezeichnete dagegen Wolfgang Gunkel vom Koalitionspartner SPD just den Datenschutz bei dem Abkommen. Zu Recht habe schon der Bundesrat auf unterschiedliche Grundstandards in diesem Bereich in beiden Ländern hingewiesen. Nicht konkret genug seien vor allem die Anforderungen an die Übermittlung besonders sensibler Daten über Rasse oder ethnische Herkunft, politische Anschauungen, religiöse Überzeugungen, die Mitgliedschaft in Gewerkschaften oder die Gesundheit und das Sexualleben. Viele dieser Informationen seien für die Verhinderung terroristischer Straftaten nicht von Bedeutung. Kritisch seien weiter die fehlenden verbindlichen Löschungs- oder Prüffristen.

Für die FDP bemängelte deren Innenexpertin Gisela Piltz die geplante "umfassende Weitergabe von Daten über eine Vielzahl von Personen auf völlig unbestimmter rechtlicher Grundlage, ohne datenschutzrechtliche Absicherung und mit schwerwiegenden Eingriffen in die Grundrechte". Damit würden "rechtsstaatliche Grundgewissheiten infrage gestellt". Das auch von Bürgerrechtlern scharf kritisierte Abkommen dürfe daher nicht ratifiziert werden.

Jan Korte von den Linken beklagte, dass die Regierung nicht einmal den eigentlichen Inhalt des Abkommens vorgelegt habe und das Thema "möglichst geräuschlos an der Öffentlichkeit vorbei zu den Akten" gelegt werden solle. Das Parlament sei aber nicht das "Abnickorgan exekutiver Überwachungs- und Allmachtsphantasien". Die grundgesetzwidrige Vereinbarung müsse aufgrund ihrer "bürgerrechtlichen Brisanz und der Tiefe der Eingriffe" gestoppt werden. "Brüche mit unseren Rechtsstaatstraditionen" machte auch Wolfgang Wieland von den Grünen in dem Vorhaben aus. Es würden neue Datensammlungen angelegt und "die Prinzipien des Datenschutzes über Bord geworfen". Einen "uferlosen Datenaustausch mit den USA" lehne seine Fraktion ab.

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Neue Online-Überwachungspläne der Innenminister kritisiert
« Antwort #891 am: 04 Juni, 2009, 09:42 »
FDP-Innenexpertin sieht "Axt an der Freiheit der Menschen"

Laut einem Plan der Innenministerkonferenz in Bremerhaven soll die Überwachung der Informations- und Kommunikationstechnik erneut massiv ausgebaut werden. Ziel sei es, mittels Ausweitung der Onlinedurchsuchung, Internetüberwachung und verdeckter Überwachung der Telekommunikation gegen kriminelle Hacker und Terroristen vorzugehen.
Die Innenminister von Bund und Ländern wollen dem Terror aus dem Internet Einhalt gebieten und provozieren heftige Kritik der Bundestags-Opposition. Die FDP lehnt die Pläne der Minister strikt ab und warnt davor, "die Axt an die Freiheit der Menschen" zu legen.

Die innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Gisela Piltz, hat die Pläne der Innenminister von Bund und Ländern für erweiterte Befugnisse zur Bekämpfung der steigenden Internetkriminalität scharf kritisiert. "Mit Forderungen nach einer Ausweitung der Onlinedurchsuchungen über die Terrorismusbekämpfung hinaus sowie für den Verfassungsschutz sowie der Forderung nach einer insgesamt stärkeren Überwachung des Internets untergräbt der Bundesinnenminister das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Rechtsstaat", sagte Piltz am Mittwoch im Gespräch mit Handelsblatt.com.

Auch im Internet gilt die Verfassung

Das Internet sei kein rechtsfreier Raum, auch hier fänden die Strafgesetze Anwendung. Aber genauso gelte auch die Verfassung im Internet. "Wer immer nur betont, dass die Freiheiten der Kommunikation und der Information angeblich vor allem Terroristen nutzen, legt die Axt an die Freiheit der Menschen", warnte Piltz.

Die FDP-Politikerin reagierte damit auf einen Bericht des Handelsblatts. Darin heißt es unter Berufung auf ein Programm "Innere Sicherheit", das an diesem Mittwoch anlässlich der Innenministerkonferenz in Bremerhaven vorgestellt wurde, die Nutzung moderner Informations- und Kommunikationstechnik erfordere etwa Befugnisse für verdeckte Eingriffe in informationstechnische Systeme oder die Anpassung der Möglichkeiten zur Telekommunikationsüberwachung.

"Die FDP-Fraktion lehnt heimliche Online-Durchsuchungen strikt ab, erst recht kommt eine Ausweitung auf andere Kriminalitätsbereiche, die Nutzung für die Strafverfolgung und auf den Verfassungsschutz nicht in Frage", betonte Piltz. Auch der Einsatz der Bundeswehr im Innern komme für die FDP nicht in Frage. "Innere Sicherheit ist Sache der Polizei, nicht des Militärs", sagte Piltz und fügte hinzu: "Wer davon abrückt, verletzt Grundprinzipien unseres Rechtsstaates."

Die Innenminister treffen sich an diesem Donnerstag und Freitag zu ihrer Frühjahrskonferenz in Bremerhaven.

Quelle : www.golem.de

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Schaar: Viele Unternehmen überwachen ihre Mitarbeiter
« Antwort #892 am: 22 Juni, 2009, 11:12 »
Zwischen großen Unternehmen gibt es nach Vermutung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz einen regen Austausch unter den Sicherheitsabteilungen. "Möglicherweise sind bei der Kooperation auch personenbezogene Daten im Spiel", sagte Peter Schaar dem Tagesspiegel. Die Firmen bedienten sich teilweise sogar derselben Detekteien. "Aber es gibt natürlich keine schriftlichen Protokolle über solche Vorgänge. Ich vermute, die Dunkelziffer ist hoch", sagte Schaar der Zeitung.

"Mitarbeiter zu überwachen, ist eine sehr weit verbreitete Praxis", betonte Schaar nach dem jüngsten Datenskandal bei der Post. Ein Indiz dafür sei der starke Absatz von so genannter Spionagesoftware, die angeblich der Wartung der EDV diene. "Aber man kann damit auch gut die Computer der Mitarbeiter ausforschen."

Auch ein Arbeitnehmer-Datenschutzgesetz, an dem derzeit im Bundesarbeitsministerium gearbeitet wird, könne nach Meinung Schaars nicht die illegale Überwachung von Arbeitnehmern verhindern, aber es könne in Zweifelsfragen helfen. "Einem Massenscreening, wie wir es bei der Deutschen Bahn erlebt haben, würde ein solches Gesetz einen engeren Rahmen setzen."

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Kfz-Scanning soll in Hessen bald wieder möglich sein
« Antwort #893 am: 23 Juni, 2009, 16:13 »
Hessens Polizei soll bald wieder automatische Nummernschild-Lesegeräte aufstellen dürfen. Derzeit ruht ihr Einsatz wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts. Ein heute von CDU und FDP vorgestellter Entwurf zur Änderung des Gesetzes über die Öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) verschafft ihnen eine neue Rechtsgrundlage. Er erlaubt ferner unter bestimmten Bedingungen das Abhören von Internet-Telefonaten und das Stören von Mobilfunkverbindungen. Bei der Wohnraumüberwachung wird der Schutz des privaten Kernbereichs gestärkt.

CDU und FDP sprachen von einer Abwägung zwischen Grundrechten und der Anpassung polizeilicher Mittel an technische Entwicklungen und neue Bedrohungslagen; ähnlich äußerte sich Innenminister Volker Bouffier (CDU). Die Grünen beklagten massive Einschränkungen bürgerlicher Freiheitsrechte, die SPD erklärte den Entwurf für ungenügend. Die Regierungsfraktionen wollen den Entwurf im Juli ins Parlament einbringen.

Kennzeichen-Lesegeräte darf die hessische Polizei künftig etwa zur Suche nach Entführungsopfern oder zur Überwachung von Kriminalitäts-Schwerpunkten einsetzen. Mit Hilfe der Geräte werden Nummernschilder entziffert und automatisch mit der Fahndungsdatenbank abgeglichen. Gespeichert werden nur noch die Treffer, Bewegungsbilder bestimmter Personen sind nicht zulässig. Die SPD kritisierte allerdings, dass auch Bildaufzeichnungen zulässig sind, die Fahrzeuginsassen miterfassen.

Einen flächendeckenden Einsatz der Lesegeräte hatte das Bundesverfassungsgericht im März 2008 untersagt. Auch bei der Rasterfahndung berücksichtigt das Gesetz neue Urteile und grenzt sie auf konkrete Gefahrensituationen ein. Die SPD beurteilt die Formulierungen als ungenau.

Das Gesetz ermächtigt die Polizei auch, mit richterlicher Erlaubnis Wohnungen und Garagen zu betreten, um technische Überwachungsmittel zu installieren. Abhören darf sie Wohnungen aber nur zur Abwehr einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person. Schutz vor Abhörmaßnahmen genießen Geistliche, Rechtsanwälte, Abgeordnete und Journalisten; damit geht das hessische Polizeirecht künftig über die Vorschriften für die Bundespolizei hinaus.

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Bürgerrechtler rufen zu Demonstration gegen Überwachung auf
« Antwort #894 am: 01 Juli, 2009, 16:38 »
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und andere Bürgerrechtler rufen für den 12. September 2009 zu einer Demonstration gegen Überwachung in Berlin auf. Die Demonstration soll Teil des europaweiten Aktionstages "Freedom not Fear – Freiheit statt Angst" werden, zu dem länderübergreifend Proteste stattfinden sollen.

Besonders die Überwachung am Arbeitsplatz habe zugenommen, schreiben die Bürgerrechtler in einer Mitteilung. Beschäftigte würden in ihrem Arbeitsumfeld und teilweise auch in ihrem Privatleben überwacht. Zugleich würden staatliche Stellen die Bürger bei immer mehr Gelegenheiten registrieren, überwachen und kontrollieren.

Die Bürgerrechtler fordern einen Abbau der Überwachung, also unter anderem keine heimlichen Durchsuchungen von Privatcomputern, eine Überprüfung der bestehenden Überwachungsbefugnisse und ein Moratorium für neue. Außerdem müsse die Meinungsfreiheit und der freie Informationsaustausch über das Internet gewährleistet werden. Hiermit wenden sich die Bürgerrechtler unter anderem gegen die vom Bundestag beschlossenen Websperren.

Treffpunkt für die Demonstration ist um 15.00 Uhr am Potsdamer Platz. Der Protestmarsch durch die Stadt soll am Roten Rathaus mit einer Abschlusskundgebung enden. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ist unter anderem Initiator einer "Massenklage" von über 34.000 Bürgern beim Bundesverfassungsgericht gegen die seit 1. Januar 2008 geltende Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung.

Quelle : http://www.heise.de/newsticker/Buergerrechtler-rufen-zu-Demonstration-gegen-Ueberwachung-auf--/meldung/141417

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Auch die Sparkasse hat nun ihren Datenskandal
« Antwort #895 am: 02 Juli, 2009, 16:37 »
Nachdem einige Zeit keine größeren Datenpannen mehr bekannt wurden, berichtet der Westdeutsche Rundfunk (WDR) nun von einem Vorfall, der sich bei der Sparkasse Köln/Bonn ereignet haben soll.

25 Festplatten mit sensiblen Daten sollen bei einem externen Unternehmensberater gelegen haben, hieß es. Zu dem Material gehörten Informationen über Kunden und Mitarbeiter sowie auch Protokolle von Vorstands- und Verwaltungsrats-Sitzungen, berichtete der Sender.

So sei unter anderem zu sehen, wer wieviel Geld in welchen Fonds angelegt hat. Hinzu kommen Beurteilungen von Beschäftigten und Geschäftsdaten einzelner Filialen. In einer Stellungnahme durch die Sparkasse hieß es, die Weitergabe dieser Daten sei nicht genehmigt worden. Man will nun rechtliche Schritte gegen den Berater einleiten.

Die Daten erhielt dieser nach eigenen Angaben im Rahmen eines Auftrags zur Optimierung des Vertriebssystems. Die Informationen stellte man ihm demnach sofort und ohne die sonst übliche Anonymisierung zur Verfügung. Auch eine Vertraulichkeitserklärung habe er nicht unterzeichnen müssen.

Die nordrhein-westfälische Datenschutzbeauftragte Bettina Sokol kündigte an, die Einleitung eines Verfahrens zu prüfen. Wird der Sparkasse ein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz nachgewiesen, könnten ihr Bußgelder von bis zu 250.000 Euro drohen.

Quelle : http://winfuture.de

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Bundestag bestätigt Abkommen zum Datentransfer an die USA
« Antwort #896 am: 04 Juli, 2009, 17:02 »
Der Bundestag hat mit den Stimmen der großen Koalition am gestrigen Freitag die umstrittene Regierungsübereinkunft zur Weitergabe sensibler personenbezogener Informationen über Deutsche an die USA abgenickt. Als letzten gesamtparlamentarischen Akt vor der Sommerpause beschlossen die Abgeordneten mit der Mehrheit von Schwarz-Rot zugleich ein Gesetz zur Umsetzung des Abkommens zwischen Berlin und Washington über die "Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität".

Die Opposition stimmte geschlossen gegen die Initiative, mit der unter anderem zur Terrorismusbekämpfung ein Online-Zugriff auf nationale DNA- und Fingerabdruckdatenbanken für einen automatisierten Abgleich nach Vorbild des Prümer Vertrags für europäische Staaten gestattet werden soll.

Besonders umkämpft war im Vorfeld, dass auch Informationen über die Rasse oder ethnische Herkunft, politische Anschauungen, religiöse oder sonstige Überzeugungen oder die Mitgliedschaft in Gewerkschaften sowie die Gesundheit und das Sexualleben zur Verfügung gestellt werden dürfen, wenn sie "besonders relevant" sind. Der Bundestag mahnt nun in einer zusätzlichen Entschließung an, diese Daten restriktiv zu behandeln.

Damit gibt sich der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar aber nicht zufrieden. Entsprechende Einschränkungen hätten seiner Ansicht nach im Umsetzungsgesetz verbindlich geregelt werden können. Es fehlten zudem Konkretisierungen, welche Straftaten nach nationalem Recht als "schwerwiegend" beziehungsweise "terroristisch" gelten, und damit eine klare Bestimmung des Anwendungsbereiches des Abkommens.

Offen bleibt laut Schaar ferner, ob Fingerabdrücke, zu denen US-Behörden Zugang erhalten, auch von Asylbewerbern und Ausländern stammen können. Zudem wäre eine klarstellende Verpflichtung im Umsetzungsgesetz zur Mitteilung der im Inland geltenden Löschungsfristen im Falle einer Datenübermittlung geboten gewesen. Derlei zusätzliche Regelungen im Umsetzungsgesetz wären umso dringender gewesen, als in den USA ein angemessenes Datenschutzniveau nach europäischen Maßstäben mit Auskunftsrechten der von einer staatlichen Datenverarbeitung Betroffenen und einer unabhängigen Datenschutzkontrolle nicht besteht. Generell habe der Bundestag die Chance verpasst, "verbliebene Interpretationsräume" beim Grundrechtsschutz auszumerzen.

Die FDP-Fraktion hatte zuvor an die Bundesregierung in einem eigenen vom Plenum abgelehnten Antrag appelliert, unverzüglich Nachverhandlungen zu der Sicherheitsvereinbarung aufzunehmen. Ziel sollte es sein, Rechte zur Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten sowie Höchstfristen zur Speicherdauer festzulegen. Zudem seien die Angaben einer strengen Zweckbindung zu unterwerfen und die besonders sensiblen persönlichen Informationen herauszuhalten. Auch die Grünen hatten sich in einem ebenfalls abgewiesenen Antrag gegen einen "uferlosen Datenaustausch mit den USA" eingesetzt und ähnliche Einschränkungen gefordert.

Quelle : www.heise.de

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Re: Bundestag bestätigt Abkommen zum Datentransfer an die USA
« Antwort #897 am: 05 Juli, 2009, 21:55 »
Ich frage mich gerade, was Sexualleben, Rasse und ähnliche Merkmale mit Terrorismus zu tun haben könnten  ::)
Grundsätzlich ist anzumerken, dass so ein Staat nicht UNSERER ist. Niemand hat ihn zu solchem Verrat ermächtigt. Aber dessen Verhalten weist selbst zunehmend Züge von Terrorismus auf.
Parallelen mit der unsäglichen Nazi-Zeit sind unverkennbar, aber diesmal nicht nur im Alten Europa  >:(
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Bundesrat soll Datenauslieferung an die USA stoppen
« Antwort #898 am: 07 Juli, 2009, 15:58 »
Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat an den Bundesrat appelliert, dem umstrittenen Gesetzesentwurf zur Umsetzung des Abkommens zur Weitergabe sensibler personenbezogener Daten über Deutsche an die USA nicht zuzustimmen. "Unverhältnismäßigkeit, mangelnde Bestimmtheit und Vorhersehbarkeit, unzureichende Zweckbindung, fehlende Sicherungen, kein effektiver Rechtsschutz – diese Übereinkunft verfehlt in nahezu allen Punkten die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts an Grundrechtsbeschränkungen", wendet sich der Jurist in einem offenen Schreiben an die Länderkammer. Nach den "spektakulären Fehltritten des Gesetzgebers in den letzten Jahren wie etwa mit dem großen Lauschangriff oder der anlasslosen Protokollierung von Nutzerspuren sollte nicht riskiert werden, dass auch diese Vereinbarung für verfassungswidrig erklärt wird.

Die erst am Freitag vom Bundestag bestätigte Übereinkunft sieht laut Breyer vor, einer ungenannten Zahl US-amerikanischer Behörden bis hin zu Geheimdiensten einen direkten Online-Abgleich von Fingerabdrücken und DNA-Körperproben mit deutschen Datenbanken zu ermöglichen. Außerdem sollen deutsche Behörden den USA ungefragt melden dürfen, welche Personen sie der Beteiligung an oder Planung von terroristischen Aktivitäten verdächtigen. Die Betroffenen würden niemals von dem Informationsaustausch erfahren. Europäer hätten auch kein Recht, unabhängige Gerichte anzurufen, um sich gegen irrtümliche oder illegale Maßnahmen der US-Behörden zu wehren. Generell sei das Abkommen von der Bundesregierung in Verkennung des geringen Grundrechtsschutzes in den USA auf Basis vergleichbarer europäischer Regelungen konzipiert worden.

Weiter verweist der Jurist darauf, dass beim Bundesverfassungsgericht bereits eine Verfassungsbeschwerde gegen die Datenauslieferung an die USA im Rahmen der Cybercrime-Konvention des Europarates anhängig sei. Vor der Entscheidung Karlsruhes sollte sich der Bundesrat daher einer noch weiter gehenden Informationsauslieferung widersetzen und den Vermittlungsausschuss mit dem Bundestag anrufen. Ferner seien andere EU-Staaten irritiert über den Alleingang Deutschlands, da in den USA die Mindestgarantien der Europäischen Menschenrechtskonvention nicht gälten. Es sei daher auch mit Blick auf Brüssel besser, die Ratifizierung des Übereinkommens zu stoppen.

Der Bundesrat wird sich in seiner Plenarsitzung am Freitag vor der Sommerpause außerdem unter anderem mit dem umkämpften Gesetzesentwurf für Web-Sperren zur Bekämpfung von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen beschäftigen. Dass die Länder dem Vorhaben ihre Zustimmung vorenthalten, ist nicht zu erwarten. So heißt es in der Erläuterung (PDF-Datei) zum entsprechenden Tagesordnungspunkt, dass der Bundestag mit seinen umfangreichen Änderungen und der Verabschiedung eines Spezialgesetzes "wesentliche Forderungen" des Bundesrates erfüllt habe. So sei etwa ein unabhängiges Expertengremium beim Bundesdatenschutzbeauftragten einzurichten, das die Sperrliste jederzeit einsehen könne und diese quartalsweise zu überprüfen habe.

Zu dem von der Länderkammer zu absolvierenden Pensum gehört ferner das Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts. Im Zentrum der Initiative steht die Straffung von Nichtigkeitsverfahren, in denen es um die Prüfung bereits erteilter gewerblicher Schutzrechte geht. Der federführende Rechtsausschuss empfiehlt auch hier, das Vorhaben passieren zu lassen. Ebenfalls auf der Tagesordnung steht die erst kürzlich vom Parlament verabschiedete Reform des Datenschutzrechts, mit der die Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte an etwas strengere Maßgaben geknüpft werden soll. Eine Empfehlung aus den Ausschüssen für das Abstimmverhalten der Länderchefs zu diesem Punkt liegt noch nicht vor.

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Bundesrat stimmt für neue Datenschutz- und Sicherheitsgesetze
« Antwort #899 am: 10 Juli, 2009, 20:24 »
Der Bundesrat hat in seiner letzten Plenarsitzung vor der Sommerpause am heutigen Freitag eine Reihe neuer Gesetze zum Datenschutz und zur inneren Sicherheit bestätigt. Ohne weitere Aussprache segneten die Länderchefs etwa die lange umstrittene Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes ab, mit der die Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte an etwas strengere Maßgaben geknüpft wird. Ebenfalls direkt passieren ließen sie Gesetze, mit denen die Ausweitung der Befugnisse und eine neue rechtlicher Verankerung Europols sowie der Prümer Vertrag zum einfacheren Austausch von Fahndungsdaten innerhalb der EU umgesetzt werden.

Mehr Bauchschmerzen hatte der Bundesrat bei einem vergleichbaren Abkommen zur Weitergabe sensibler Daten deutscher Staatsbürger an die USA. Hier fassten die Länder auf Empfehlung Hamburgs eine Entschließung (PDF-Datei). Darin wird die Bundesregierung angehalten, mit Washington Nachverhandlungen aufzunehmen. In die Vereinbarung sollen nach Ansicht des Bundesrates verbindliche Definitionen der Begriffe "schwerwiegende Kriminalität" und "terroristische Straftaten" aufgenommen werden. Die Voraussetzungen für eine Übermittlung besonders privater Daten etwa zur Gewerkschaftsmitgliedschaft, zu Gesundheit oder zum Sexualleben seien zu überarbeiten. Für eine allgemeine Verbesserung des Datenschutzniveaus nennen die Länder Rechte der Betroffenen auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung der personenbezogenen Informationen.

Der Rechtsausschuss des Bundesrates hatte zuvor die Einberufung des Vermittlungsausschusses mit dem Bundestag und die Aufhebung der vom Parlament beschlossenen Gesetze zur Umsetzung des Abkommens gefordert (PDF-Datei). Die Ländervertreter äußerten Bedenken, dass das Bundeskriminalamt statt der Staatsanwaltschaft über die Weitergabe der Daten entscheide. Entsprechende deutsche Ermittlungsergebnisse dürften aber nur ans Ausland gegeben werden, wenn gewährleistet sei, dass sie nicht zum Zweck der Verhängung der Todesstrafe verwendet werden. Weiter führte der Ausschuss umfangreiche datenschutzrechtliche Einwände ins Feld.

Die von der Bundesregierung ausgehandelte Übereinkunft sieht vor, US-amerikanischen Behörden bis hin zu Geheimdiensten einen direkten Online-Abgleich von Fingerabdrücken und DNA-Körperproben mit deutschen Datenbanken zu ermöglichen. Außerdem sollen deutsche Behörden den USA ungefragt melden dürfen, welche Personen sie der Beteiligung an oder Planung von terroristischen Aktivitäten verdächtigen. Auch Bürgerrechtler hatten an den Bundesrat den dringenden Appell gerichtet, die Umsetzung dieser Bestimmungen zur Datenauslieferung zu stoppen.

Bei der abgenickten Reform des Datenschutzrechts ist vom ursprünglich vorgesehenen Opt-in-Prinzip zur Weitergabe persönlicher Daten für Werbung, Markt- und Meinungsforschung nicht viel übrig geblieben. Laut dem jetzigen Gesetz dürfen listenmäßig erfasste Daten wie Name, Beruf, Adresse, Geburtsjahr oder Titel weiterhin auch ohne Zustimmung weitergegeben werden. Die Übermittlung muss aber grundsätzlich zwei Jahre dokumentiert werden. Betroffene sind über gespeicherte Daten und deren Herkunft zu informieren. Damit soll es für sie leichter werden, der Weitergabe und der Nutzung ihrer Daten wirksam zu widersprechen.

Die Datensicherheit will der Gesetzgeber durch Vorschriften zur Verschlüsselung verbessern. Hervorgehoben wird die Pflicht zur Datensparsamkeit. Neu ist eine Informationspflicht bei Datenpannen. Gestärkt wird die Stellung der betrieblichen Datenschutzbeauftragten. Daneben werden die Aufsichtsbehörden bei Verstößen gegen Datenschutzregelungen nicht mehr nur Sanktionsverfahren mit höheren Bußgeldern einleiten können. Vielmehr dürfen sie auch anordnen, dass der entsprechende Verstoß eingestellt wird.

Quelle : www.heise.de

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