Autor Thema: Überwachung, Transparenz, Datenschutz  (Gelesen 92736 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline bigobelix

  • Premium-Cubie
  • ****
  • Beiträge: 270
  • Ich liebe dieses Forum!
Re: Überwachung, Transparenz, Datenschutz
« Antwort #870 am: 26 April, 2009, 16:34 »
Ein Bild sagt bekanntlich mehr als 1000 Wort:


bigobelix
« Letzte Änderung: 26 April, 2009, 16:49 von SiLæncer »
64GB SSD mit W7prof64 als System, 2x 2TB Raid1 Daten, I7-970, 6GB DDR3, Geforce GTx465 mit Cuda für Crark :-), alles mit Truecrypt 7.0a mit AES Hardwareunterstützung

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 191383
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
Datenschutz zwischen neuen Gesetzen und "Super-GAU"
« Antwort #871 am: 03 Mai, 2009, 10:52 »
Die Pläne zur Verschärfung des Datenschutzes gehen den obersten Datenschützern in Hamburg und Schleswig-Holstein nicht weit genug. In einem Gespräch mit dpa kritisierte der Kieler Datenschutzbeauftragte Thilo Weichert die in Aussicht gestellten Änderungen als unzureichende "Rumpfregelung". In vielen Fällen – etwa beim Schutz von Arbeitnehmerdaten – müssten die gesetzlichen Grundlagen noch viel weiter ausgebaut werden. Weicherts neuer Hamburger Kollege Johannes Caspar plädierte stattdessen dafür, den Datenschutz im Grundgesetz zu verankern.

Der Verfassungsrang könne helfen, Politiker und Behörden für den Datenschutz als gesellschaftliche Aufgabe zu sensibilisieren. "Es besteht eine Schutzpflicht des Staates gegenüber den Bürgern. Das Bewusstsein zum Schutz der Persönlichkeit und des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung ist noch nicht hinreichend entwickelt", sagte Caspar. Angesichts der jüngsten Datenskandale um die Ausspähung von Arbeitnehmern durch Firmen und einer bedenklichen Sorglosigkeit vieler Leute bei der Preisgabe von Informationen im Internet sei die Politik gefragt. Diese verhalte sich bisweilen aber zu passiv.

Dass der Prozess insgesamt nicht vorankomme, liege allerdings nicht an der mangelnden Einigkeit der großen Koalition in Berlin, sondern am Einfluss der Lobbyisten, betonte Weichert. "Beide Parteien sind zurückgerudert. Die Frage ist nicht mehr, ob CDU und SPD sich einigen, sondern ob sie es der Wirtschaft recht machen können", sagte er. Die Koalition will noch vor der Sommerpause über das veränderte Datenschutzgesetz entscheiden, das den Adresshandel einschränken und erste Regelungen zum Datenschutz für Arbeitnehmer enthalten soll. Das werde er natürlich nicht kritisieren, betonte Weichert. "Was möglich ist, sollte man machen", sagte er. "Aber es ist nur der erste Schritt und der wird nicht ausreichen." Es drohe eine "Dauerbaustelle".

Eine Verankerung des Datenschutzes im Grundgesetz sieht er eher skeptisch. "Aus optischen Gründen wäre das vielleicht wünschenswert – als symbolischer Akt", sagte Weichert gegenüber dpa. Wichtiger sei jedoch das Datenschutzgesetz mit umfassenden und detaillierten Regelungen. Caspar argumentierte dagegen, dass der Schutz der Privatsphäre leichter etwa zum verpflichtenden Lehrinhalt an Schulen erklärt werden könnte, wenn er auf einer Verankerung im Grundgesetz aufbaue. Angesichts einer vielfach erschreckenden Unwissenheit von Jugendlichen hinsichtlich der Gefahren sogenannter sozialer Netzwerke im Internet sei dies seiner Meinung nach ein entscheidender Schritt, betonte er.

Auch der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans- Jürgen Papier, hat angesichts jüngster Datenskandale bei großen Unternehmen vor einem "Supergau des Datenschutzes" gewarnt. Zugleich mahnte er mehr Schutz der Privatsphäre der Bürger an. Dem Grundrecht auf Datenschutz drohe nicht nur von staatlicher, sondern auch von privater Seite Gefahren, sagte Papier der Bild am Sonntag. Der Staat habe die verfassungsrechtliche Pflicht, für einen angemessenen Datenschutz der Bürger gegenüber Privaten Sorge zu tragen, betonte Papier.

Quelle : www.heise.de

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 191383
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
Großbritannien - Der Überwachungs-Betrug
« Antwort #872 am: 03 Mai, 2009, 19:45 »
Bei den Plänen der britischen Innenministerin Jacqui Smith, auf eine zentrale Datenbank mit Kommunikationsdaten aus Datenschutz-Gründen zu verzichten, handelt es sich nach Aussagen interner Quellen um eine reine Nebelgranate.

Noch Anfang letzter Woche hatte Smith verzichtet, statt einer derartigen Mega-Datenbank auf dezentrale Speicherung zu setzen. Bürgerrechtler dachten schon, wenn doch nicht die Datenspeicherung als solche, so doch wenigstens deren extrem gefährliche Zentralisierung verhindert zu haben. Angeblich war diese Erleichterung jedoch verfrüht: Pläne für eine entsprechende zentralisierte Infrastruktur sollen, fernab vom kritischen Auge der Öffentlichkeit, längst existieren und derzeit umgesetzt werden.

Nach Angaben der IT-News-Seite The Register und der britischen Zeitung The Sunday Times wird in den Government Communications Headquarters (GCHQ) derzeit fleißig an einem Projekt namens "Mastering the Internet" (MTI) gearbeitet. Zu dem Projekt sollen "Tausende von Deep Packet Inspections" in den Netzen diverser Telekommunikations-Provider gehören. Zur Analyse stehen massive Großrechner-Kapazitäten im Hauptquartier der Behörde in Cheltenham, dem sogenannten "Donut", zur Verfügung. Laut "gut informierten Quellen" wurden längst private Partnerfirmen mit der Umsetzung des Projekts beauftragt. Einer dieser Leute sagte: "Bei MTI werden Computer-Kapazitäten nicht auf die traditionelle Art, in GB, TB, Megaflops oder Teraflops gemessen... sondern in Tonnen!... und sie haben eine Menge davon."

Unter anderem soll an dem Projekt die US-amerikanische, oft an militärischen oder nachrichtendienstlichen Projekten beteiligte Firma Lockheed Martin beteiligt sein, die einen Deal im Wert von 200 Millionen britischen Pfund (rund 225 Millionen Euro) abschließen konnte. Auch das Unternehmen Detica, dem enge Verbindungen zu den britischen Geheimdiensten MI5 und MI6 nachgesagt werden, soll bei MTI mitwirken.

Nach Angaben aus gut unterrichteten Kreisen ist MTI ein zentraler Bestandteil des sogenannten Interception Modernisation Programme (IMP) der britischen Regierung. Die kürzlich von der Regierung gemachten Zugeständnisse seien gegenüber den massiven Überwachungs-Kapazitäten des MTI eine reine "Nebenvorstellung", so ein Regierungsbeamter. Ähnlich äußerte sich Shami Chakrabarti, Direktorin der Bürgerrechtsorganisation Liberty: "Wir waren gegen die 'Big Brother-Datenbank', weil sie dem Staat direkten Zugriff auf die Kommunikation aller Menschen gab. Aber dieses Netzwerk von Black Boxes erreicht dasselbe auf einem Schleichweg."

Eine Sprecherin des GCHQ sagte, ihre Behörde würde keine Auskunft darüber geben, wie die gesammelten Daten genutzt würden, da dies "Rückschlüsse über die Kapazitäten [des GCHQ] zulassen könnte, die die nationale Sicherheit gefährden." Befürworter bezeichnen MTI und IMP als "unabdingbar, wenn die Geheimdienste ihre Fähigkeit aufrecht erhalten wollen, Terror- und andere kriminelle Netzwerke zu überwachen." Es sieht nicht so aus, als würde man sich von diesen Plänen noch abbringen lassen.

Quelle : www.gulli.com

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 191383
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
Verdächtige SMS führt zu 24-stündigem Polizeigewahrsam
« Antwort #873 am: 04 Mai, 2009, 16:51 »
Eine SMS mit "verdächtigem Inhalt" hat einem jungen Franzosen 24 Stunden in Polizeigewahrsam eingebracht. Der Text der Kurzmitteilung lautet nach Angabe der französischen Tageszeitung Le Monde: "Hast du eine Idee, wie man einen Zug zum Entgleisen bringen kann?" Weil er diese Nachricht nicht sofort bei den Behörden meldete, wurde der 29-Jährige aus Abbeville (Picardie) in Nordfrankreich, der als nicht vorbestraft bezeichnet wird, von der Polizei festgenommen.

Abgeschickt hatte die SMS nach Informationen der Lokalzeitung Courrier Picard eine "entfernte Arbeitsbekanntschaft". Abgefangen wurde sie von der Telefongesellschaft, die dem jungen Mann ein Ersatzhandy zur Verfügung gestellt hatte, da sich sein Mobiltelefon in Reparatur befand. Das Mobilfunkunternehmen tat, was der SMS-Empfänger unterließ: Es meldete die verdächtige Kurznachricht bei der Staatsanwaltschaft in Abbeville, die den Mobiltelefonbesitzer anschließend vorlud.

Laut Lokalzeitung fällt der junge Mann "aus allen Wolken", als er vom Staatsanwalt mit dem Terrorismusverdacht konfrontiert wird und vor allem mit der möglichen Konsequenz einer bis zu zehn Tage dauernden Festnahme. Nach eigenen Angaben hat er in der SMS "nichts Böses gesehen". Staatsantwaltschaft und Polizei sehen das allerdings anders. "Das Procedere ist für jeden gleich, egal ob das Risiko mehr oder weniger wahrscheinlich ist" – nach den Worten des Staatsanwalts hat das "Prinzip der Vorsicht" bei allen Belangen, die mit Terrorismus zu tun haben, unbedingten Vorrang.

Zum Nachteil des Verdächtigen wirkte laut Staatsanwalt eine Äffäre, die sich im Herbst letzten Jahres in Frankreich abspielte und noch in frischer Erinnerung sei: die Affäre Tarnac. In deren Verlauf wurde eine Gruppe von Personen festgenommen, die im Verdacht stand, die französische Eisenbahn sabotiert zu haben. Wie Berichte deutscher und französischer Medien zeigen, wurden die Verdächtigen im Fall Tarnac allerdings wieder freigelassen, weil die gegen sie erhobenen Vorwürfe unhaltbar waren.

Weshalb der Arbeitskollege die folgenreiche SMS versandt hat, ist bislang noch nicht öffentlich bekannt.

Quelle : www.heise.de

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline Jürgen

  • der Löter
  • User a.D.
  • ****
  • Beiträge: 4999
  • white LED trough prism - WTF is cyan?
Re: Verdächtige SMS führt zu 24-stündigem Polizeigewahrsam
« Antwort #874 am: 04 Mai, 2009, 20:37 »
Das ist krank.

Auf diese Art könnte jeder Idiot jeden Unschuldigen 'mal eben aus dem Verkehr ziehen lassen.
Und ihm so bei Job, Freundin und Öffentlichkeit ernstlich schaden.

Richtig wäre zweifellos, zunächst den Absender einer eingehenden Prüfung zu unterziehen.
Und ihm dabei klar zu machen, in was für Schwierigkeiten er auch den Empfänger bringen kann.
Auch und gerade wenn er vielleicht "nur" ein bekloppter Spammer oder sonstiger inzüchtiger Menschen-Müll ist...

Jürgen
Kein Support per persönlicher Mitteilung!
Fragen gehören in's Forum.

Veränderungen stehen an. Dies ist der bisherige Stand:
28,x°,23.5°,19,2°,13°Ost
,1mØ Multifeed, mit Quattro LNBs; Multiswitches 4x 5/10(+x) - alle ohne Terrestrik und modifiziert für nur ein 12V DC Steckernetzteil (Verbrauch insgesamt 15 Watt)
1mØ mit DiSEqC 1.3/USALS als LNB2 an DVB-S2 STB, aktuell 30°W bis 55°O
1.) FM2A88X Extreme6+, A8-6600K (APU mit 4x 3,9 GHz und Radeon HD8570D), 16GB DDR3 1866, 128GB SSD, 3TB HDD, Win10 x64 Pro 1909 / 10.0.17763.107, Terratec T-Stick Plus (für DAB+), Idle Verbrauch ca. 35 Watt
2.) FM2A75 Pro 4, A8-5600K (APU mit 4x 3,6 GHz und Radeon HD7530D), 8GB DDR3 1600, 128GB SSD, 2TB HDD, Win10 x64 Pro, Idle Verbrauch ca. 45 Watt
3.) Raspberry Pi 512MB u.a. mit Raspbian
4.) GA-MA770-UD3, Phenom II x4 940, 8GB DDR2, Radeon HD6570, 2TiB, USB 3.0, 10 Pro x64 (+ XP Pro 32bit (nur noch offline)), Ubuntu 10.4 64bit, Cinergy S2 USB HD, NOXON DAB+ Stick, MovieBox Plus USB, ...

Samsung LE32B530 + Benq G2412HD @ HDMI 4:2; Tokaï LTL-2202B
XORO HRS-9200 CI+ (DVB-S2); XORO HRT-8720 (DVB-T2 HD)
Empfänger nur für FTA genutzt / ohne Abos
YAMAHA RX-V663 (AV-Receiver); marantz 7MKII; Philips SHP2700 ...
FritzBox 7590 mit VDSL2 50000

Offline spoke1

  • Alle angenehmen Dinge des Lebens sind entweder illegal, unmoralisch, teuer oder machen dick!
  • Premium-Cubie
  • ****
  • Beiträge: 2718
  • kaffeine Fan
    • skynetR32 Mod HP
Re: Überwachung, Transparenz, Datenschutz
« Antwort #875 am: 05 Mai, 2009, 22:42 »
Ich finde es schon eine Frechheit das die Provider überhaupt die SMS mitloggen. Was geht die das an was ich meiner Liebsten für Sauereien via SMS zuflüster  ??? Hier sollte das Gleiche Recht wie beim Briefgeheimnis gelten!
Produktiv:
ASRock K8S8X, Athlon64 3000+, 1GB Infineon Ram, WinFast A340 8X AGP, Samsung HD160 GB SATA2,
Technisat SkyStar 2, Stab HH100 Rotor und 5° & 19,2° Ost fest
BS: Mandriva-Linux (mdv) 2010.2 PP, kde 3.5.12, kaffeine 0.8.8, skynetR32

Bastelsrechner:
ASRock N570 SLI, Athlon64 X2 6000+ 4GB Geil Ram, EVGA GeForce G 210 Passiv (1GB DDR3, VGA, DVI, HDMI), Samsung HD 500GB SATA2, TT-budget S2-3200 PCI
BS: immer nur Pinguin freundliche

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 191383
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
BGH setzt niedrige Hürden zur E-Mail-Überwachung
« Antwort #876 am: 10 Mai, 2009, 15:23 »
Ein knapp begründeter Beschluss des Bundesgerichtshofes (BGH, Az. 1 StR 76/09, PDF-Datei) löst mit seinem überraschenden Inhalt derzeit unterschiedliche Reaktionen bei Gerichten, Staatsanwaltschaften und Providern aus. Die Karlsruher Richter hatten über die rechtlichen Anforderungen an einen Zugriff auf E-Mails in der Mailbox eines Internet-Nutzers zu entscheiden und wählten einen Weg mit nur geringen Hürden für den staatlichen Zugang.

Seit langem diskutieren Juristen die Frage, unter welchen Voraussetzungen der staatliche Zugriff auf E-Mails, die in der Mailbox ruhen, zulässig ist. Soll die Nachricht während der Phase der Speicherung in der Empfänger-Mailbox beim Provider als Telekommunikation gelten, wäre sie nur nach Maßgabe des Paragraphen 100a der Strafprozessordnung (StPO) überwachbar. Er setzt Strafverfolgern verhältnismäßig hohe Hürden. Sollte hingegen die E-Mail während des Ruhens in der Mailbox nicht als Telekommunikation gelten, kann sie nach Paragraph 94 StPO beschlagnahmt werden – mit deutlich niedrigeren rechtlichen Voraussetzungen. In einer vielbeachteten Entscheidung hatte das Landgericht Hamburg zuletzt hohe Hürden errichtet.

Im vorliegenden Fall wandte sich der Täter gegen seine Verurteilung wegen besonders schwerer Vergewaltigung. Der Angeklagte rügte in seiner Revision unter anderem den Zugriff auf E-Mails. Das Landgericht München I hatte sich in seinem Urteil maßgeblich auf E-Mails gestützt, die Ermittler zuvor einfach beschlagnahmt hatten, ohne dabei den besonderen Anforderungen an eine Telekommunikationsüberwachung gerecht zu werden. Darin sah der BGH jedoch keine Rechtsverletzung. Für die Frage des Zugriffs auf die E-Mails wählte der BGH in seinem Beschluss einen Weg, der weder über den strengen Paragraphen 100a der Strafprozessordnung, noch über den besonders einfach gangbaren Paragraphen 94 StPO führt. Nach Auffassung der Karlsruher Richter stelle der Zugriff auf E-Mails in der Mailbox eine Postbeschlagnahme nach Paragraph 99 StPO dar. In dieser Phase sei der Zugriff "vergleichbar mit der Beschlagnahme beispielsweise von Telegrammen", erläutern die Richter.

Soweit bislang Instanzgerichte mit der Frage beschäftigt waren, ergingen zwar ganz unterschiedliche Entscheidungen. Jedoch wählten nur die wenigsten Gerichte den Weg über die Postbeschlagnahme nach Paragraph 99 StPO. Zu wenig passend erschien der dort erlaubte Zugriff auf "Postsendungen und Telegramme". Für Beobachter der Auseinandersetzung um Grenzen des staatlichen Zugriffs auf E-Mails kam die Entscheidung damit jedoch nur bedingt überraschend. Denn zwei der beteiligten BGH-Richter vertraten in eigenen wissenschaftlichen Veröffentlichungen bereits zuvor die Auffassung, ein Zugriff sei unter den geringeren Voraussetzungen der Postbeschlagnahme zulässig.

Die Provider dürften über diese Wendung kaum erfreut sein. Herabgesetzte Hürden für einen staatlichen Zugriff auf E-Mails könnten die Begehrlichkeiten und damit die anfallende Arbeit für die Provider erhöhen. Insbesondere aber konterkariert der vorliegende BGH-Beschluss die erheblichen Anschaffungen, zu denen die Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV) die Provider zwingt. Die vom Bundesministerium für Wirtschaft erlassene Rechtsverordnung schreibt Anbietern detailliert vor, welche Technik sie bereithalten müssen. Doch dabei bezieht sich die TKÜV auf Telekommunikationsüberwachungen nach Paragraph 100a StPO. Wie der BGH nun jedoch darlegt, muss der Zugriff auf die E-Mails jedenfalls während der Speicherung beim Provider gar nicht auf Grundlage von Paragraph 100a StPO erfolgen. Die TKÜV verpflichtet damit zu teuren Investitionen, um einen rechtlichen Zugriff zu ermöglichen, der nun als Folge der BGH-Entscheidung gar nicht durchzuführen ist.

Quelle : www.heise.de
Meldung mit Links: Meldung 137582
« Letzte Änderung: 10 Mai, 2009, 21:01 von Jürgen »

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 191383
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
Breites Medienbündnis gegen BSI-Überwachungsgesetz
« Antwort #877 am: 11 Mai, 2009, 10:43 »
Verleger und Journalisten sehen Presse- und Rundfunkfreiheit bedroht

Eine breites Bündnis von Medienverbänden, -unternehmen und Journalisten wendet sich gegen ein Gesetz, das die IT-Sicherheitsbehörde BSI ermächtigt, die gesamte Sprach- und Datenkommunikation aller Unternehmen und Bürger mit Bundesbehörden zu überwachen, Voice over IP eingeschlossen.
Journalisten, Verleger und Fernsehsender wollen das BSI-Überwachungsgesetz verhindern. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) soll ermächtigt werden, die komplette elektronische Kommunikation der Bundesbehörden mit Dritten auszuwerten.

"Da Ausnahmetatbestände nicht vorgesehen sind, ist auch die Kommunikation mit Journalisten betroffen. Der Gesetzentwurf umfasst die Nutzung von Internetseiten, E-Mails, IP-Telefonie und anderen Formen der elektronischen Kommunikation", so der Deutsche Journalisten-Verband. Liegt ein Verdacht auf eine mit Hilfe von Telekommunikation begangene Straftat vor, reicht das BSI die gesammelten Daten an die Strafverfolgungsbehörden weiter.

Das Bündnis ist der Auffassung, dass derartige Überwachungsbefugnisse nicht mit der verfassungsmäßig garantierten Presse- und Rundfunkfreiheit vereinbar seien. Der Informantenschutz werde auf diesem Weg weiter ausgehöhlt. Der Gesetzgeber solle den Entwurf keinesfalls in der vorliegenden Form akzeptieren, so der Appell.

Dem Bündnis der Medienverbände und -unternehmen gehören der Deutsche Journalisten-Verband, die Deutsche Journalisten-Union in Verdi, der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger, der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger, der Deutsche Presserat, der Verband Privater Rundfunk und Telemedien, die ARD und das ZDF an.

Mitte Februar 2009 hatte die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder bereits die geplante Gesetzesänderung kritisiert.

Quelle : www.golem.de

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 191383
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
Überwachungsbefugnisse im BSI-Gesetz sollen entschärft werden
« Antwort #878 am: 12 Mai, 2009, 13:36 »
Die große Koalition will die umstrittenen Pläne der Bundesregierung zur Ausrüstung des Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und von Internetfirmen mit umfangreichen Überwachungsbefugnissen zurechtstutzen. Vor allem soll die im Raum stehende Erlaubnis für Anbieter von Telemedien entfallen, Nutzerdaten zum Zweck der Störungsbekämpfung zu speichern. Dies kündigten Vertreter der Fraktionen von CDU/CSU und SPD am gestrigen Montag bei einer Anhörung im Innenausschuss des Bundestags zum Novellierungsentwurf für das BSI-Gesetz an. Der Ausschussvorsitzende, Sebastian Edathy (SPD), erklärte, dass sich aufgrund dieser Klausel "sehr viele besorgte Bürger" an die Abgeordneten gewandt hätten. Die mit dem Vorhaben verknüpfte Änderung auch des Telemediengesetzes (TMG) sei nun vom Tisch.

Zuvor hatten der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und Datenschutzbeauftragte vor einer unverhältnismäßigen Protokollierung des Surfverhaltens etwa durch Google oder eBay gewarnt und teils zu Protesten aufgerufen. Auch der Bundesrat hatte gefordert, dass die Nutzerdaten zumindest "unverzüglich" bei Wegfall der Speichervoraussetzungen gelöscht werden sollten. Die Bundesregierung hatte ihre Initiative indes immer wieder gegen Kritik verteidigt.

"Grundsätzlich geeinigt" haben sich die Koalitionsfraktionen auch auf eine Entschärfung der nicht weniger umkämpften Befugnis für das BSI selbst, "Protokolldaten" einschließlich personenbeziehbarer Nutzerinformationen wie IP-Adressen unbegrenzt erheben und automatisiert auswerten zu dürfen. Wie auf der Anhörung zu hören war, soll die Behörde diese Angaben nur in anonymisierter oder pseudonymisierter Form zur Abwehr von Gefahren für die Informationstechnik des Bundes speichern und analysieren können.

Die Mehrzahl der geladenen Experten brachte schwere Bedenken gegen den Entwurf vor. Der Dresdener Informatikprofessor Andreas Pfitzmann etwa appellierte an die Abgeordneten, eine parlamentarische Kontrollkommission einzusetzen. Außerdem müsse die Behörde vor der Einleitung von Eingriffen in die informationelle Selbstbestimmung von Bürgern eine richterliche Genehmigung einholen. Weiter forderte er gemeinsam mit der Gesellschaft für Informatik (GI) eine Verpflichtung für das BSI, alle Erkenntnisse über Sicherheitslücken und Schadprogramme umgehend an Betroffene weiterzugeben und zeitnah veröffentlichen zu müssen.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar erinnerte ebenfalls daran, dass der Transparenz der Verfahren zur Steigerung der Sicherheit in Informationssystemen des Bundes besondere Bedeutung zukomme und pochte auf umfangreiche Korrekturen. Der Bochumer Verfassungsrechtler Ralf Poscher monierte ein Ungleichgewicht zwischen Sicherheit und Datenschutz bei dem Vorhaben. Diesem fehlten entscheidende Regelungen, um Missbrauch zu verhindern. Die Software-Entwicklerin Annette Brückner fürchtete, dass durch den Entwurf der "digitale Tsunami" der Speicherung personenbezogener Daten noch angefacht werde. Die FDP-Innenexpertin Gisela Piltz unterstrich nach der Anhörung, dass es angesichts der vielfach erfolgten Einschätzung des Vorstoßes als "untauglich" und "verfassungswidrig" geradezu "unerträglich wäre", wenn die Koalition den Plan überhaupt noch weiter verfolge.

Quelle : www.heise.de

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline spoke1

  • Alle angenehmen Dinge des Lebens sind entweder illegal, unmoralisch, teuer oder machen dick!
  • Premium-Cubie
  • ****
  • Beiträge: 2718
  • kaffeine Fan
    • skynetR32 Mod HP
Datenschutzbeauftragter: Verstoß gegen Sozialgeheimnis
« Antwort #879 am: 13 Mai, 2009, 12:15 »
"Bild": Krankenkassen verkauften Patienten-Daten

Bei den gesetzlichen Krankenkassen bahnt sich offenbar ein neuer Datenschutz-Skandal mit Patientendaten an. Wie die "Bild"-Zeitung berichtet, sollen in mindestens zwei Fällen Krankenkassen dem Sozialgeheimnis unterliegende Versichertendaten an eine Privatversicherung verkauft haben, damit diese gezielte Zusatzversicherungen anbieten kann. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, befürchtet dem Blatt zufolge, dass das auch bei anderen Krankenkassen üblich ist.

"Bild" zufolge wurden die Verstöße bei Kontrollen Schaars bei zwei Krankenkassen festgestellt. In beiden Fällen habe Schaar Anzeige erstattet. Die Staatsanwaltschaften Oldenburg und Aurich ermittelten deshalb gegen die IKK Weser-Ems, hieß es weiter. Schaar zufolge habe die Privatversicherung mit Hilfe der Daten Kunden angerufen und ihnen dabei den Eindruck vermittelt, dass sie im Auftrag ihrer gesetzlichen Kasse Zusatzversicherungen anbiete. Dabei sollen die Mitarbeiter der Privatversicherung auch Gesundheitsdaten der Angerufenen wie "Krebs/darmkrank", "keine Zähne" erhoben und in Listen gespeichert haben.

Schaar sieht in dem Verhalten der Kassen einen strafbaren Verstoß gegen den Datenschutz, da die Kassen die Daten gegen Bezahlung weitergegeben haben. Der Zeitung sagte er: "Die Krankenkassen hätten Daten, die dem Sozialgeheimnis unterliegen, nicht ohne Einwilligung der Versicherten weitergeben dürfen." Er gehe davon aus, dass es sich bei betroffenen Krankenkassen nicht um Einzelfälle handle: "Ich fürchte, dass auch andere gesetzliche Krankenkassen ähnlich mit Privatversicherungen zusammenarbeiten."


Quelle: http://freiepresse.de
Produktiv:
ASRock K8S8X, Athlon64 3000+, 1GB Infineon Ram, WinFast A340 8X AGP, Samsung HD160 GB SATA2,
Technisat SkyStar 2, Stab HH100 Rotor und 5° & 19,2° Ost fest
BS: Mandriva-Linux (mdv) 2010.2 PP, kde 3.5.12, kaffeine 0.8.8, skynetR32

Bastelsrechner:
ASRock N570 SLI, Athlon64 X2 6000+ 4GB Geil Ram, EVGA GeForce G 210 Passiv (1GB DDR3, VGA, DVI, HDMI), Samsung HD 500GB SATA2, TT-budget S2-3200 PCI
BS: immer nur Pinguin freundliche

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 191383
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
Weg frei für Verabschiedung der neuen Anti-Terror-Paragraphen
« Antwort #880 am: 13 Mai, 2009, 17:04 »
Der Rechtsausschuss des Bundestags hat am heutigen Mittwoch mit den Stimmen der großen Koalition grünes Licht gegeben für den umstrittenen Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Einführung neuer Straftatbestände im Staatsschutzrecht. Mit dem von CDU/CSU und SPD nur redaktionell an einem Punkt überarbeiteten Vorhaben sollen unter anderem die gezielte Verbreitung von Bombenbau-Anleitungen über das Internet und der vorsätzliche Besuch von Terrorcamps kriminalisiert werden. Die vorgesehenen Freiheitsstrafen für derlei "schwere staatsgefährdende Gewalttaten" betragen bis zu zehn Jahren. Die Opposition votierte geschlossen gegen den Vorstoß, hinter dem sie die Schaffung eines Gesinnungs- und Feindstrafrechts wittert.

Vertreter der Regierungsfraktionen betonten im Rahmen der Sitzung, dass auch Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen den Entwurf habe. Man könne aus Angst vor dem Tod nicht schon Selbstmord begehen, hieß es bei der Union unter Anspielung auf eine mögliche Prüfung des Gesetzes durch das Bundesverfassungsgericht. Die SPD fügte hinzu, es gebe einen "eng begrenzten Kreis" von Terroristen, die nach Deutschland zurückkommen könnten. Deshalb sei das Vorhaben notwendig. Zypries hatte zuvor eingeräumt, dass der Entwurf verfassungsrechtlich "auf Kante genäht" sei.

Die FDP hielt dagegen die bestehenden Gesetze für ausreichend, um die nicht zu leugnende terroristische Bedrohung zu bekämpfen. Polizei und Geheimdienste seien mit ausreichend Instrumenten ausgerüstet, um gegen diese Gefahr vorzugehen. Die Grünen unterstrichen, dass eine parlamentarische Anhörung die eigenen Bedenken gegen den Vorstoß deutlich gemacht hätten. Trotzdem habe die Koalition keinen Anlass gesehen, die Regierungspläne gründlich zu überarbeiten. Andererseits lehnte Schwarz-Rot im Rechtsausschuss auch einen Antrag aus dem Bundesrat ab, den Entwurf noch zu verschärfen. Das Vorhaben soll nun in der kommenden Sitzungswoche Ende Mai im Plenum des Bundestags verabschiedet werden.

Quelle : www.heise.de

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 191383
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
Emails - Beschlagnahmung erleichtert
« Antwort #881 am: 14 Mai, 2009, 07:38 »
Ein kürzlich gefasster Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) schränkt den Schutz privater E-Mails erheblich ein.

Bereits im März wurde diesbezüglich ein Urteil gefällt, das allerdings erst jetzt an die Öffentlichkeit gelangte. Der Beschluss der Richter dürfte Datenschützer nicht gerade glücklich machen: Wenn E-Mails beim Provider beschlagnahmt werden, gilt nicht das Fernmeldegeheimnis. Stattdessen müssen sich die Beamten nur an die lockereren Regelungen halten, die auch bei einer Postbeschlagnahmung gelten.

Besonders betroffen von diesem Urteil dürften Nutzer von Freemail-Providern sein; insbesondere diejenigen, die ihre Mails nicht mit Hilfe eines Mailclients abrufen, sondern per Webmail zugreifen, wobei die Mail auf dem Server verbleibt (oder die beim Abrufen per POP3 eine Sicherheitskopie auf dem Mailserver lassen).

Dass E-Mails im Falle eines Tatverdachts von der Polizei beschlagnahmt werden können, ist an sich keineswegs neu. Unsicher war bisher aber, unter welchen Bedingungen dies möglich ist. Bisher waren die Gerichte diesbezüglich nicht einig; während beispielsweise das Landgericht Hamburg Anfang 2008 zu dem Schluss kam, dass E-Mails dem Fernmeldegeheimnis unterliegen, kam das Gericht Braunschweig 2006 zu einem ganz anderen Schluss. Die Braunschweiger Richter urteilen, dass es sich bei der Beschlagnahme von E-Mails um eine ganz normale Beschlagnahme handle, wie sie bei Straftaten aller Art möglich ist. "Schließlich sei der Übertragungsvorgang zumindest bei den gelesenen Mails beendet. Der Nutzer habe es jetzt selbst in der Hand, ob er die Nachrichten löschen will."

Das nun getroffene Urteil des BGH bildet eine Art Mittelweg zwischen den beiden zuvor getroffenen Urteilen. Die Postbeschlagnahmung ist, ebenso wie "normale" Beschlagnahmungen, bei Straftaten aller Art zulässig. Bei Briefen, und nun auch bei E-Mails, muss die Durchsicht der Mails aber durch den Richter oder einen Staatsanwalt erfolgen, während bei der normalen Beschlagnahme auch ein einfacher Polizist die Mails auswerten dürfte.

Das letzte Wort ist allerdings in dieser Angelegenheit noch nicht gesprochen. Ein ähnlicher Fall beschäftigt bereits seit 2006 das Bundesverfassungsgericht und wurde bisher noch nicht entschieden. Wann diesbezüglich ein Urteil gefällt wird, ist gerade angesichts der momentanen Häufung von Verfassungsbeschwerden gegen fragwürdige Sicherheitsgesetze unmöglich zu sagen.

Über die Folgen des BGH-Urteils heißt es in der Zeitung taz: "Die neue BGH-Rechtsprechung hat keine Auswirkungen auf die Beschlagnahme von Mails auf den heimischen Computern. Hier gelten weiter die allgemeinen Beschlagnahmeregeln. Und wenn Mails zwischen den Providern abgefangen werden, gilt dies wie bisher als Telekommunikationsüberwachung. Für die Ermittler dürfte aber der Zugriff beim Provider künftig am bequemsten sein."

Quelle : www.gulli.com

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline ritschibie

  • Aufpass-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 10797
  • Ich liebe dieses Forum!
Lässt BMI Domain einer Satireseite kündigen?
« Antwort #882 am: 14 Mai, 2009, 09:48 »
Eine Parodieseite über das "Bundesministerium des Inneren (BMI)" wurde vermutlich aufgrund der Bitte des Ministeriums von Seiten des Providers gekündigt.

Die bereits gesetzlich beschlossene Einführung von Kinderporno-Sperrlisten in Deutschland hat bei vielen bereits die Angst aufkommen lassen, dass bald nicht nur Bilder von Vergewaltigungen hinter virtuellen Stoppschildern versteckt werden könnten. Auch Seiten der politischen Opposition könnten schnell Opfer von Zensurmaßnahmen werden. Dass es dafür nicht einmal das neue von-der-Leyen-Gesetz braucht, zeigt jetzt der Fall eines deutschen Bloggers. Ausgerechnet dessen Parodie einer Vorschaltseite des Ministeriums von Wolfgang Schäuble für gesperrte Seiten ließ das BMI nun aus dem Web entfernen.

Der als "Pantoffelpunk" bekannte Blogger hatte im vergangenen Februar eine humoristische Vorschaltseite entworfen, mit der beliebige Seiten als "gesperrt" ausgegeben werden konnten. Die Seite enthielt neben der Sperrmeldung auch eine freundliche Begrüßung des Innenministers, Bannerwerbung für den Waffenhändler Karl-Heinz Schreiber, einst Schlüsselfigur in der CDU-Spendenaffäre und heute Insasse eines kanadischen Abschiebegefängnisses, und, was sich als der scheinbar entscheidende Punkt zeigen sollte, das Logo des Schäuble-Ministeriums.

Es ist kein Wunder, dass eine solche Seite im Innenministerium nicht gerade Freudensprünge auslöst. Dennoch überrascht es, dass von eben dort die Bitte an den Hoster von "Pantoffelpunk" gerichtet wurde, diese Seite unverzüglich "freiwillig" zu löschen. Im Klartext: Dass ein deutsches Ministerium auf außergerichtlichem Wege eine Zensurmaßnahme veranlasst. Das zumindest berichtet der Hoster von "Pantoffelpunk". Offiziell begründet werde der Schritt vom BMI mit der Urheberrechtsverletzung, dargestellt durch die Nutzung des Ministeriums-Logos auf der Website.

Der Hoster habe dem Wunsch aus Berlin binnen kürzester Zeit entsprochen - der betroffene Blogger bezeichnet ihn aber als "kooperativ". Augenscheinlich gab es bei dem Unternehmen begründete Befürchtungen, durch die Beschlagnahmung von Servern könnte ein noch weit größerer Schaden bei anderen Kunden entstehen. Mittlerweile wurde auch die Domain wieder entkündigt, nachdem "Pantoffelpunk" eigenen Angaben zufolge versichert hat, die beanstandeten Inhalte aus dem Netz zu nehmen.

Wie das Internet aber so ist, konnte die Seite natürlich für die Allgemeinheit gerettet werden. Die Maßnahme das BMI dürfte nur dazu geführt haben, dass dieser Screenshot noch von einigen Menschen mehr angesehen wurde.

Quelle: www.gulli.com
Intel Core i7-4770K - ASRock Z87 Extreme6/ac - Crucial Ballistix Sport DIMM Kit 16GB, DDR3-1600 - Gigabyte Radeon R9 290 WindForce 3X OC
TBS DVB-S2 Dual Tuner TV Card Dual CI  - DVBViewer pro 5.3 und Smartdvb 4.x.x beta - 80 cm Schüssel, 2xQuad-LNB - Astra (19.2E)/Hotbird (13E)
I-net mit Motzfuchs ; WLAN: Fritz 7390; BS: Windows 10

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 191383
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
Online-Durchsuchungen sollen EU-weit möglich sein
« Antwort #883 am: 15 Mai, 2009, 16:32 »
Die Polizeibehörden sollen zukünftig einfacher Informationen austauschen können, die sie beispielsweise über Online-Durchsuchungen bei Verdächtigen erlangen. Eine entsprechende Gesetzgebung wurde auf den Weg gebracht.

Derzeit sei es bei grenzüberschreitenden Ermittlungen mitunter kompliziert, Daten auszutauschen. Grund seien die unterschiedlichen Rechtsordnungen in den Mitgliedsstaaten der EU, erklärte Sharon Lemon, Expertin für Online-Kriminalität bei der Abteilung Organisierte Kriminalität (SOCA) der britischen Polizei, gegenüber dem 'Register'.

Die neue, europaweite Regelung, die derzeit erarbeitet wird, soll es beispielsweise ermöglichen, dass Ermittler aus einem osteuropäischen EU-Land ihre Kollegen in Großbritannien darum bitten, in einen bestimmten Rechner einzudringen und Beweise zu sichern und weiterzugeben, hieß es. Aktuell ist dies nicht möglich.

In Großbritannien ist die so genannte Online-Durchsuchung bereits seit einiger Zeit per Gesetz geregelt. "Entfernte Suche" heißt die Methode in Polizeikreisen. Das die Möglichkeiten der Briten nun auch anderen Ermittlern in Europa zugute kommen können, dafür soll die Gesetzesänderung auf EU-Ebene sorgen.

Aktuell prüft eine von der Europol zusammengestellte Gruppe, welche rechtlichen Änderungen dafür in Brüssel und in den jeweiligen Mitgliedsstaaten notwendig sind.

Quelle : http://winfuture.de

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 191383
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
Pressefreiheit - Neue Charta vor Unterzeichnung
« Antwort #884 am: 24 Mai, 2009, 19:13 »
Am kommenden Montag wollen Medien-Schaffende in Hamburg eine "Europäische Charta für Pressefreiheit" ins Leben rufen.

50 Chefredakteure und leitende Journalisten aus 20 Ländern werden die Charta unterzeichnen, deren Ziel eine größere Unabhängigkeit der Presse sein wird. Beteiligt am Entwurf der Leitsätze waren Mitarbeiter namhafter Publikationen wie "Stern", "Spiegel", "Focus", "Frankfurter Allgemeine Zeitung" und "National Geographic".

Die Charta wird insgesamt zehn Artikel enthalten. Diese umfassen Grundsätze für die Freiheit der Medien gegenüber staatlichen Eingriffen wie Überwachungen, Lauschaktionen und Durchsuchungen von Redaktionen und Computern. Journalisten sollen sich im Falle von Konflikten mit staatlichen Stellen auf die Charta berufen und auch die Solidarität ihrer Kollegen einfordern können.

Maßnahmen wie beispielsweise die Vorratsdatenspeicherung und das BKA-Gesetz wurden schon oft als Gefahr für die Pressefreiheit kritisiert. Auch unabhängige Untersuchungen kommen immer wieder zu dem Schluss, dass die Pressefreiheit innerhalb der EU durch die aktuelle Sicherheitspolitik stark in Mitleidenschaft gezogen wird. Vor diesem Hintergrund dürfte es besonders interessant sein, zu sehen, welche Auswirkungen die nun entwickelte Charta haben wird.

Quelle : www.gulli.com

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )