Autor Thema: Überwachung, Transparenz, Datenschutz  (Gelesen 92740 mal)

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Datenschützer: "Das Jahr der Skandale, nicht der Konsequenzen"
« Antwort #855 am: 31 März, 2009, 11:45 »
Der Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), Thilo Weichert, zeigt sich recht ernüchtert: ""Das vergangene Jahr war eines der Datenskandale und der Ankündigungen – nicht der Konsequenzen", zog er die Bilanz anlässlich der Vorstellung des ULD-Tätigkeitsberichts.

Besonders die Bespitzelung von Mitarbeitern bei Lidl und der illegale Handel mit Adress- und Kontodaten standen für Weichert im vergangenen Jahr im Mittelpunkt. Immerhin habe man aber beim Discounter-Datenschutzskandal einen "relativ professionellen Umgang der Konzernleitung mit den eigenen offensichtlich unzulässigen Praktiken" erlebt. Ganz anders sehe es jedoch beim Skandal illegalen Datenhandel aus, der von der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein und dem ULD aufgedeckt wurde und danach Kreise in der gesamten Bundesrepublik zog.

Nun sei die öffentliche Aufmerksamkeit etwas zurückgegangen, und man müsse ernüchtert feststellen, "dass fast nichts passiert ist". Der illegale Datenhändler sei mit einem lächerlich geringen Strafbefehl sanktioniert worden. Und auch die angekündigten politischen Konsequenzen drohten dank der Lobbyarbeit einzelner Wirtschaftsbranchen im Sande zu verlaufen, bekräftigte Weichert die Besorgnis der Datenschützer um die anstehende Novellierung des Datenschutzrechts. Gleichzeitig kritisierte Weichert erneut die das geplante Datenschutzaudit scharf, mit dem "ein bürokratisches Monster präsentiert" worden sei.

Weichert wiederholte auch die Forderung, dass das Datenschutzrecht in Deutschland dringend einer Modernisierung bedürfe: "Die Diskussion um den illegalen Datenhandel hat schlaglichtartig offenbart, dass unser Datenschutzrecht nicht mehr auf der Höhe der Zeit ist." Die Grundstrukturen, die noch aus den 90er-Jahren des vergangenen Jahrhunderts stammten, passten nicht mehr in die Zeit des Internets.

Insgesamt bleibe der Bereich der Privatwirtschaft für die Datenschützer weiter problematisch. "Der Missbrauch der Videoüberwachung zur Bespitzelung von Mitarbeitern, Nachbarn, Kunden bis hin zu Bordellbesuchern" werde "weiterhin fröhlich fortgeführt". Und die "zumeist nicht böswillige, sondern blauäugige, aber nicht minder gefährliche Verwendung des Internet zur Verarbeitung von Daten von Kunden, Vereinsmitgliedern oder Schulangehörigen" zeige, dass mit der "Begeisterung für das Mitmachweb oft das Problembewusstsein auf der Strecke bleibt".

Quelle : www.heise.de

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KFZ-Tracking in der EU - Überwachung von Neuwagen geplant
« Antwort #856 am: 31 März, 2009, 19:24 »
Mithilfe einer Tracking-Box für neue Fahrzeuge will man auf freiwilliger Basis EU-weit für mehr Sicherheit, weniger Staus und weniger Umweltbelastungen sorgen.

Laut Informationen, die dem Guardian vorliegen, ist ein sogenanntes Tracking-System für Neuwagen in der EU geplant. Eine in diesen Fahrzeugen installierte Box soll alle 500 Millisekunden Auskunft über Geschwindigkeit, Ort und Richtung geben. Der Aufenthaltsort soll damit bis auf einen Meter genau bestimmbar sein. Das ist deutlich genauer, als es aktuell per Satelliten möglich ist. Weiterhin soll diese Box ermöglichen, dass solcherlei Fahrzeuge auch untereinander "kommunizieren" und damit Daten abgleichen können. So könnte man beispielsweise Ampelschaltungen optimieren und drohende Unfälle vermeiden.

Die Europäische Kommission scheint es ernst zu meinen. So wurden bereits entsprechende Bandbreiten im Bereich 5.9 Gigahertz reserviert. Eine Verpflichtung für solch eine Box ist jedoch nicht geplant. Vermutlich spielt dabei derzeit noch die Kritik von Datenschützern eine Rolle. Paul Kompfner, Leiter von CVIS, hält das aktuelle Stadium des Projekts für günstig. So könne man nun noch über Bedenken bezüglich des Datenschutzes debattieren. Im gleichen Atemzug hält er diese Erfindung jedoch für derart bahnbrechend, dass er sie als zukünftig verpflichtend anpreist. Entsprechende Pläne liegen soweit vor und sollen bis 2013 unter dem Namen Cooperative Vehicle-Infrastructure Systems (CVIS) umgesetzt werden können.

Für Großbritannien wäre dies alles nur ein kleiner Schritt. Dort werden seit Jahren mittels spezieller Kameras am Straßenrand Verkehrsdaten erfasst. Gespeichert und weiterverarbeitet werden sie in einer Datenbank, wo sie fünf Jahre lang aufbewahrt bleiben.


Damit überwacht man derzeit die Wege von ca. 10 Millionen Fahrzeugen pro Tag. Allerdings weist dieses System noch zahlreiche Mängel im Gegensatz zu einer erweiterten Technologie wie CVIS auf. Dies dürfte man mit Sicherheit in den weiteren Debatten um den verpflichtenden Einsatz auf Seiten der Befürworter in naher Zukunft lesen können. Simon Davies, Vorsitzender von Privacy International warnt "Das Problem ist weniger, was diese Daten für den Staat bedeuten, sondern das, was in Kombination mit den bereits vorhandenen Daten dabei rauskommt. Wenn man ein solches Fahrzeug-Tracking-System mit den Daten aus dem Mobilfunknetz verbindet, welches ebenso eine Überwachung der Menschen erlaubt, so bekommt man ein nahezu lückenloses Überwachungssystem".

Quelle : www.gulli.com

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Re: KFZ-Tracking in der EU - Überwachung von Neuwagen geplant
« Antwort #857 am: 31 März, 2009, 21:51 »
Na klar.
Erst harmlos einführen, dann leichten Druck ausüben z.B. über die Versicherungen, dann endlich zwingend vorschreiben.

Begründen wird man z.B. mit Terroristen, Kinderschändern usw.
Die aber werden dann ihre Kisten eifrig patchen, wie schon jetzt Tempo-Begrenzer, Fahrtenschreiber usw.
Und dem trotteligen Wahlvieh / Normalverbraucher stehen bald drahtlose Knöllchen bevor.
Und sicher noch weitere Verknackungen nach Datenlage.
Beispielsweise wegen unrichtiger Angaben bei'm Kilometergeld, oder wg. unerlaubter Anwesenheit unter ALG I / II, oder auch bei'm Blaumachen...

Am Ende steht natürlich auch die Kopfsteuer PKW-Maut / Strassenbenutzungsgebühr / Freizügigkeitsabgabe...

Kinnings, jeder einzelne von uns ist so verdächtig, dass man jede Sekunde auf ihn aufpassen muss.
Nur die Grossen kommen natürlich ungeschoren davon, z.B. wegen Abgeordnetenimmunität, Vitamin B o.ä.
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Re: KFZ-Tracking in der EU - Überwachung von Neuwagen geplant
« Antwort #858 am: 31 März, 2009, 22:49 »
Na klar.
...
Nur die Grossen kommen natürlich ungeschoren davon, z.B. wegen Abgeordnetenimmunität, Vitamin B o.ä.

@Jürgen

/Ironie an
die Genannten sind die GUTEN. Das können wir nicht selbst wissen und schon gar nicht entscheiden, wer gut und böse ist. Diese Entscheidung legen wir am besten in die Hände der uns regierenden. Wer sich am besten anpasst hat auch die besten Chancen vorwärts zu kommen. Das wusste schon:

Pierre Augustin Caron de Beaumarchais (1732-1799)
 „Mittelmäßig und kriechend, das ist der Weg zum Erfolg.“  :P

Also an alle:
Mehr Vertrauen bitten, auch zu denen die uns nicht vertrauen!  :-X
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Kundendaten der Telekom für die Rasterfahndung
« Antwort #859 am: 02 April, 2009, 09:34 »
Das Bundeskriminalamt hat nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 auf Millionen von Kundendaten der Deutschen Telekom zur Rasterfahdnung zurückgegriffen, berichtet die Frankfurfert Rundschau. Ohne ersichtliche Rechtsgrundlage habe der Telekommunikationskonzern die Kundendaten für die großangelegten Rasterfahndungen bereitsgestellt, will die Zeitung von gut informierten Konzernkreisen erfahren haben. Dabei soll es nicht einmal um die Suche nach bestimmten Straftätern oder konkrete Gefahren gegangen sein: Es habe sich um "eine umfassende Durchrasterung von nahezu allen Kunden-Datenbeständen der Telekom" gehandelt.

In den Kundendaten sei nach den Terroranschlägen von New York und Washington im Jahr 2001 anhand bestimmter Kriterien nach potenziellen "Schläfern" gesucht worden, hieß es. Lange seien Bundeskriminalamt und Verfassungsschutz bei der Telekom ein- und ausgegangen, beklagen die Insider laut der Frankfurter Rundschau. Informationen würden oft auf dem kleinen Dienstweg beschafft – ohne richterliche Verfügungen.

Die Telekom nimmt bislang zu den Vorwürfen nicht Stellung, dementiert sie aber auch nicht: "Wir sind nicht befugt, über Auskunftsersuchen staatlicher Stellen, die wir aufgrund unserer Stellung als Telekommunikationsprovider zu beantworten haben, Dritten gegenüber irgendwelche Informationen zu erteilen", erklärte ein Telekom-Sprecher gegenüber der Frankfurter Rundschau. Generell helfe man Behörden erst nach eingehender juristischer Prüfung.

Bei der Telekom waren in der letzten Zeit mehrere Vorfälle bekannt geworden, bei denen Mitarbeiterdaten missbräuchlich verarbeitet oder Kundendaten im illegalen Datenhandel auftauchten. Die allgemeine Rasterfahndung, die deutsche Ermittlungsbehörden nach den Anschlägen des 11. September 2001 bundesweit durchführten, ist nach einem 2006 ergangenen Urteil des Bundesverfassungsgerichts verfassungswidrig. Eine massenhafte Datenermittlung sei nur bei einer "konkreten Gefahr für hochrangige Rechtsgüter" erlaubt. Eine allgemeine Bedrohungslage, wie sie seit den Terroranschlägen von New York und Washington "praktisch ununterbrochen" bestanden habe, reiche nicht aus.

Quelle : www.heise.de

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Airbus glich Kontendaten der Mitarbeiter ab
« Antwort #860 am: 02 April, 2009, 13:05 »
Der Datenschutz von Arbeitnehmern steckt nach Ansicht von Datenschützern in einer tiefen Krise – unisono fordern etwa die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder schnelle Maßnahmen, um den Arbeitnehmerdatenschutz zu verbessern, und die Verabschiedung eines Arbeitnehmer-Datenschutzgesetz. Nach den Skandalen bei Lidl, der Telekom und der Bahn gibt den Datenschützern nun ein neuer Vorfall Recht: Der Flugzeugbauer Airbus hat die Kontendaten von Mitarbeitern mit denen von Zulieferern abgeglichen. Auch hier soll es um Korruptionsbekämpfung gegangen sein, berichtet das Hamburger Abendblatt.

Der Abgleich der Kontendaten soll im Jahr 2007 bei sämtlichen der damals rund 22.000 Beschäftigen des Konzerns in Deutschland stattgefunden haben. Ein Konzernsprecher bestätigte den Vorgang gegenüber der Zeitung. Allerdings haben weder Mitarbeiter noch Betriebsrat von dem Datenabgleich erfahren, erst nach Antritt des neuen Personalchefs im Oktober 2008 ist der Betriebsrat informiert worden. Der will den Vorgang jetzt juristisch prüfen lassen, zumal es bei Airbus seit 1997 eine Betriebsvereinbarung gibt, nach der laut Betriebsrat die Arbeitnehmervertreter über eine Datenabgleich nicht nur informiert werden, sondern explizit ihre Zustimmung geben müssen.

Quelle : www.heise.de

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Re: Airbus glich Kontendaten der Mitarbeiter ab
« Antwort #861 am: 03 April, 2009, 01:53 »
Bekannlich ist auf deutscher Seite Daimler(-Chrysler) massgeblich am Airbus-Konsortium beteiligt.
Es wäre also mehr als verwunderlich, wenn es keinen Transfer von Vorgehensweisen, Verdächtigungen und Verfolgung gegeben hätte.
Wenn nun ein Spezi aus dem Dunstkreis zur Bahn geht, schliesst sich in meinen Augen der Kreis, aber sicherlich nicht auf die koschere Art...
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BKA: Keine Rasterfahndung mit Telekom-Kundendaten
« Antwort #862 am: 03 April, 2009, 09:48 »
Das Bundeskriminalamt hat dementiert, dass die Telekom nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 Millionen von Kunden-Daten für eine Rasterfahndung zur Verfügung gestellt habe. Man weise die Darstellung, die nicht den Tatsachen entspreche, zurück, erklärte das BKA in einer Stellungnahme zu dem Bericht, den die Frankfurter Rundschau veröffentlicht hatte. Einen "massenhaften Abgleich vertraulicher Kundendaten" habe es nicht gegeben. Dem BKA seien von der Telekom im Zusammenhang mit den Anschlägen vom 11.September 2001 und auch in anderem Kontext keine Kundendaten übermittelt worden, die in eine Rasterfahndung eingeflossen seien. Auch die Behauptung, "Informationen der Deutschen Telekom würden vom BKA oft auf dem kleinen Dienstweg beschafft", entbehre jeder Grundlage.

Allerdings räumt das BKA ein, dass man nach dem 11. September "aus Gründen der Gefahrenabwehr Daten von öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen erhoben" habe. Darin sei auch die Telekom einbezogen gewesen: "Angefragt waren seinerzeit weder Bestands- oder Verbindungsdaten noch Kundendaten anderer Art, sondern ausgewählte Daten von Mitarbeitern und innerhalb des Konzerns zugangsberechtigten Dritten. Die Deutsche Telekom war im Übrigen gebeten worden, nur Daten von Mitarbeitern zu übermitteln, die vom BKA mitgeteilte Kriterien erfüllten", betonte das Bundeskriminalamt. Dies sei auch im Einklang mit den Regelungen des BKA-Gesetzes durchgeführt worden. Zu einem Datenabgleich sei es aber danach gar nicht gekommen; die erhobenen Daten seien dann bereits im Jahr 2003 vernichtet worden. Die Anforderung der Daten bei der Telekom sei zudem vom Bundesdatenschutzbeauftragten geprüft und nicht beanstandet worden.

Die Maßnahme habe bezweckt, vor dem Hintergrund der angespannten Sicherheitslage die kritischen Infrastrukturen in Deutschland zu schützen, betonte das BKA: "Ausgangspunkt der Erhebung war die Annahme, dass sich in Deutschland weitere Personen islamistisch-extremistischer Gesinnung aufhalten, die Anschläge planen, vorbereiten und durchführen."

Die Frankfurter Rundschau wirft dem BKA in diesem Zusammenhang nun vor, eine Art "delegierte Rasterfahdnung" unternommen zu haben: Die Telekom habe praktisch in ihren Mitarbeiterdaten die für das BKA relevanten Datensätze vorselektiert. Unklar bleibe, "wie viele Mitarbeiter betroffen waren, mit welchen Kriterien gesucht wurde und auf welcher Rechtsgrundlage die Rasterung erfolgte". "Dieser Sache muss auf den Grund gegangen werden", betonte Dieter Wiefelspütz, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, gegenüber der Zeitung. "Das wird ein parlamentarisches Nachspiel haben."

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Wieso eigentlich nicht, wenn Fingerabdrücke von Deutschen auch erhoben werden (sollen)?


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Datenschützer attestieren Bürgerportal-Gesetz "erhebliche Mängel"
« Antwort #864 am: 17 April, 2009, 17:40 »
Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder dringen auf Nachbesserungen beim geplanten Bürgerportal-Gesetz. Der vom Bundesinnenministerium (BMI) erarbeitete Gesetzentwurf soll den Aufbau sicherer Kommunikationsplattformen regeln, die vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) auf Einhaltung von Sicherheitsstandards überwacht werden. Über die Portale sollen später etwa der Behörden-E-Mail-Dienst De-Mail, die Dokumentenablage De-Safe und ein Identitätsbescheinigungsdienst abgewickelt werden. Bürger erhalten ein "De-Mail"-Konto bei einem akkreditierten privaten Dienstleister, wenn sie sich zuvor per Personalausweis identifiziert haben.

Der Innenausschuss des Bundesrats hatte die Umsetzung des Vorhabens Ende März jedoch als "unzureichend" bezeichnet. Zwar sei die Zielsetzung, einen sicheren, die Vertraulichkeit von Nachrichten und Kommunikationspartnern gewährleistenden Rechtsrahmen für die elektronische Kommunikation im Geschäftsverkehr zu schaffen, zu begrüßen, die vom BMI vorgelegte Konzeption sei dafür aber "nicht geeignet". Auch die Länderchefs forderten später umfassende Korrekturen an dem Gesetzentwurf. Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder betonen nun, dass der Gesetzentwurf zum Aufbau einer Bürgerportal-Infrastruktur "erhebliche Mängel gerade in puncto Datensicherheit" aufweise und deshalb "gründlich überarbeitet" werden müsse.

So müsse etwa verbindlich im Gesetz festgeschrieben werden, dass Portalbetreiber für eine Akkreditierung nicht nur einen Nachweis der technischen und administrativen Sicherheit zu erbringen haben, sondern auch, dass sie datenschutzrechtliche Standards "tatsächlich einhalten". Eine Akkreditierung sollten Portalbetreiber nur dann erhalten, wenn die Umsetzung dieser Anforderungen "durch unabhängige Prüfstellen bescheinigt wurde". Auch reichen den Datenschützern Verschlüsselungen beim Transport von Daten zwischen den Diensteanbietern und eine Sicherung des Zugangs zu den Bürgerportalen nicht aus. Vielmehr müsse sichergestellt werden, dass Nachrichten "auch bei den Portalbetreibern nicht durch Dritte gelesen oder verändert werden können". Dazu müsse die Kommunikation standardmäßig durch Ende-zu-Ende-Verschlüsselungen geschützt sein.

Weitere Forderungen der Datenschützer sind "keine unsichere Anmeldung am Bürgerportal per Passwort", die Möglichkeit der Nutzung von "pseudonymen Bürgerportaladressen" sowie eine umfangreiche Aufklärung der Nutzer über mögliche Rechtsfolgen – etwa zur verbindlichen Kommunikation mit staatlichen Stellen – bei Eröffnung eines Bürgerportalkontos. Eine Benachteiligung von Bürgern, die über kein Bürgerportalkonto verfügen, müsse ausgeschlossen werden, heißt es in einer Entschließung der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder vom 16. April (PDF-Datei). Den Gesetzgeber fordern die Datenschützer zudem auf, klarer zu formulieren, dass personenbezogene Daten von den Diensteanbietern ausschließlich für die Teilnahme am Bürgerportal und nicht etwa für Werbe- oder Marktforschungszwecke genutzt werden dürfen.

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BKA-Gesetz - Weitere Verfassungsbeschwerde
« Antwort #865 am: 21 April, 2009, 07:17 »
Gegen das BKA-Gesetz wird in Kürze eine weitere Verfassungsbeschwerden eingelegt werden.

Die Verfassungsbeschwerde soll am Donnerstag, 23. April, 11 Uhr, im Haus der Bundespressekonferenz in Berlin vorgestellt werden. Eingereicht wird sie vom freien Fernsehjournalisten Christoph Maria Fröhder, ZEIT-Herausgeber Dr. Michael Naumann, den Rechtsanwälte Gerhart R. Baum, Innenminister a.D., und Ulrich Schellenberg, Vorsitzender des Landesverbandes Berlin des DeutscherAnwaltVereins, sowie dem Präsidenten der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe. Diese konnten ein Team renommierter und erfahrener Anwälte für ihre Sache gewinnen: Juristisch vertreten werden sie von Gerhart R. Baum (Kanzlei Baum Reiter & Collegen) sowie den Rechtsanwälten Dr. Burkhard Hirsch und Peter Schantz.

Die Beschwerdeführer kommen aus mehreren Gründen zu dem Schluss, dass das BKA-Gesetz verfassungswidrig ist. Insbesondere kritisieren sie "die Ausweitung von Sicherheitsbelangen auf Kosten der Freiheit der Bürger, zum Beispiel durch die Möglichkeiten der Online-Durchsuchung und der Überwachung der Telekommunikation, die Verletzung des Schutzes des Kernbereichs privater Lebensgestaltung und gegen die Relativierung des Schutzes von Patienten, Mandanten und Informanten in den Berufsgruppen der Ärzte, Anwälte und Journalisten."

Unterstützt wird diese Verfassungsbeschwerde auch vom Deutschen JournalistenVerband (DJV). Der DJV-Bundesvorsitzende Michael Konken betonte: "Journalisten und auch Anwälte haben die Aufgabe, staatliche Machtausübung zu kontrollieren. Wie soll diese gesellschaftliche Funktion noch wahrgenommen werden können, wenn sie in ihrem Kern, dem Zeugnisverweigerungsrecht, unverhältnismäßig beschränkt wird?"

Gegen das BKA-Gesetz wurde bereits von der Online-Journalistin Twister Bettina Winsemann eine Verfassungsbeschwerde eingereicht. Auch weitere Personen und Gruppen zogen einen derartigen Schritt in Erwägung und werden ihn gegebenenfalls ebenfalls realisieren.

Quelle : www.gulli.com

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Bericht des Datenschutzbeauftragten Schaar für 2007 / 2008
« Antwort #866 am: 21 April, 2009, 08:35 »
Aus dem Videotext der ARD:

P127 ARDtext Di. 21.04.09

 Schaar: Bürgerrechte eingeschränkt      
                                       
 Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Schaar, wirft der deutschen Po-
 litik vor, beim Datenschutz kein gutes Beispiel gesetzt zu haben.             
                                       
 Nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 sei seiner Meinung nach   
 "viel zu viel an Bürgerrechten eingeschränkt worden", sagte Schaar im ge- 
 meinsamen Morgenmagazin von ARD und ZDF. Die Maßnahmen müssten daher über-
 prüft werden.                 
                                       
 Am Vormittag stellt der Datenschützer seinen Bericht für die Jahre 2007 und 
 2008 vor.
Kein Support per persönlicher Mitteilung!
Fragen gehören in's Forum.

Veränderungen stehen an. Dies ist der bisherige Stand:
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Bundesregierung: Geplante Bürger-Mail ist international einsetzbar
« Antwort #867 am: 21 April, 2009, 18:17 »
Berlin hat einen Großteil der Kritik aus dem Bundesrat am Entwurf für ein Bürgerportal-Gesetz und dem damit verknüpften verschlüsselten De-Mail-Dienst zurückgewiesen. So wischt die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung (PDF-Datei, ab Seite 55) zur Stellungnahme der Länderkammer etwa die vorgetragenen Bedenken beiseite, wonach das geplante IT-Projekt nicht mit der EU-Dienstleistungsrichtlinie oder dem Deutschland-Online-Projekt SAFE (Secure Access to Federated E-Justice/E-Government) zu vereinbaren sei. "Die technische Konzeption setzt auf der weltweit verbreiteten E-Mail-Technologie auf", heißt es in der Erwiderung. Eine Integration in IT-Landschaften auch im Ausland sei zudem wegen der verwendeten international anerkannten Standards "technisch einfach möglich".

Konkret können laut Bundesregierung auch Bürger aus anderen europäischen Ländern bei einem Dienstanbieter ein De-Mail-Konto eröffnen, solange ihre Identität sicher festzustellen sei: "Bürgerportale bieten damit eine europaweit einsetzbare Technik." Vergleichbare Dienste aus anderen Mitgliedsstaaten der EU könnten zudem den Angeboten eines akkreditierten Portalbetreibers gleichgestellt werden. Die Konzeption sei zudem mit anderen staatlichen "Vertrauensdomänen" des Bundes und der Länder konzeptionell abgestimmt.

An der Regelung, dass den Bürgerportal-Nutzer die Beweislast für den Nichtzugang oder verspäteten Erhalt eines elektronischen Dokuments trifft, will die Regierung nicht rütteln. Es werde schließlich keiner gezwungen, den Dienst zu nutzen. Die geplante Überprüfung der Bestimmungen ermögliche es, in der Praxis eventuell auftretende Umsetzungsprobleme aufzugreifen und nachzujustieren. Strengere Akkreditierungsvorgaben für zertifizierte Dienstleister hält Berlin ebenfalls nicht für nötig. Dies hatten unter anderem Datenschützer gefordert.

Festhalten will die Regierung auch an der Möglichkeit zur Einrichtung pseudonymer Adressen, da die Identität des Kommunikationspartners nachvollziehbar sei und die Erstellung von Konsumentenprofilen trotzdem erschwert werden könne. Eine generelle Pflicht zur sicheren Anmeldung auf einem Bürgerportal lehnt der Bund ab, um den Dienst "für jeden verfügbar zu machen". Einem Nutzer, der ein solches Verfahren verlange, müsse dies aber ermöglicht werden. Eine Zustimmungspflicht des Bundesrats zu dem Gesetz sei nicht gegeben.

Quelle : www.heise.de

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Verfassungsbeschwerde gegen BKA-Gesetz vorgestellt
« Antwort #868 am: 23 April, 2009, 16:48 »
Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) hat heute die von ihr unterstützte Verfassungsbeschwerde gegen die im vergangenen Jahr verabschiedete Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA) vorgestellt. An das Bundesverfassungsgericht wenden sich unter anderem der freie Fernsehjournalist Christoph Maria Fröhder, Zeit-Herausgeber Michael Naumann, der ehemalige Innenminister Gerhart Baum und der Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages Jörg-Dietrich Hoppe.

Baum erläuterte, das BKA-Gesetz sei in vielen Punkten verfassungswidrig. Dabei sei die Ausweitung von Sicherheitsbelangen auf Kosten der Freiheit der Bürger hervorzuheben, zum Beispiel durch die Möglichkeiten der Online-Durchsuchung und der Überwachung der Telekommunikation. Der Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung werde verletzt und der Schutz von Patienten, Mandanten und Informanten relativiert. Von den Auswirkungen des Gesetzes seien nicht nur einige Berufsgruppen, sondern alle Bürger betroffen.

Durch das seit Anfang dieses Jahres geltende, von der Opposition im Bundestag massiv kritisierte Gesetz wurden dem BKA umfangreiche neue Befugnisse einräumt, die der Terrorismusbekämpfung dienen sollen. Dazu gehören heimliche Online-Durchsuchungen, Rasterfahndungen, das präventive Abhören der Telekommunikation mitsamt der Internet-Telefonie oder die Möglichkeit zum Abfragen von Verbindungsdaten und zur Ortung von Mobiltelefonen.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar meinte Ende 2008, das Gesetz werde vor dem Bundesverfassungsgericht nicht bestehen und dort vermutlich eingegrenzt werden. Seinerzeit hatten Baum und andere bereits angekündigt, nach Karlsruhe gehen zu wollen. Im Januar dieses Jahre hat bereits die Bürgerrechtlerin Bettina Winseman dort gegen das BKA-Gesetz Beschwerde eingereicht.

Quelle : www.heise.de

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Opposition hat schwere Bedenken gegen das Bürger-Mail-Projekt
« Antwort #869 am: 25 April, 2009, 13:46 »
Der Regierungsentwurf für ein Bürgerportal-Gesetz und der damit geplante verschlüsselte De-Mail-Dienst ist bei der Opposition auf Widerstand gestoßen. Bei der 1. Lesung im Bundestag forderten Vertreter von FDP, Linken und Grünen umfangreiche Nachbesserungen an dem auch beim Bundesrat und Datenschützern umstrittenen Vorhaben. Vor allem Sprecher der Unionsfraktion verteidigten dagegen das im Raum stehende IT-Großprojekt. Ihre Reden gaben die Abgeordneten angesichts der fortgeschrittenen Stunde zu Protokoll.

"Gravierende Mängel" machte die FDP-Innenpolitikerin Gisela Piltz in dem Entwurf aus. Schon grundsätzlich sei nicht nachvollziehbar, warum neben bestehenden Technologien zur sicheren Kommunikation ein neues "Mammutprojekt" aus der Taufe gehoben werden müsse. Zudem gebe es für die Kosten zur Einführung des Dienstes oder zu Folgekosten für Bürger und Wirtschaft nur "vage Vermutungen". Als potenzielle Gefahr für die Bürgerrechte sah die Liberale einen unter sehr weiten Voraussetzungen geplanten Auskunftsanspruch für private wie öffentliche Stellen gegen den Dienstebetreiber zur Abfrage personenbezogener Nutzerdaten. Dies habe mit Datenschutz nichts zu tun. Bedenklich sei auch, dass der elektronische Personalausweis "Voraussetzung zur Nutzung" von De-Mail werden solle. Nicht zuletzt werde der Nutzer gezwungen, regelmäßig sein Konto abzurufen, um nicht in die Gefahr einer Unanfechtbarkeit etwa eines Mahnbescheids zu kommen.

Auch Jan Korte bemängelte für die Linken, dass die Einhaltung datenschutzrechtlicher Standards mit dem Vorstoß nicht garantiert werde. Durch die vorgesehene Möglichkeit der Anmeldung bei Bürgerportalen allein durch Passwörter werde ferner Angriffen Tür und Tor geöffnet und das gesamte Vorhaben diskreditiert.

Die Bundesregierung habe es wieder einmal fertig gebracht, ein an sich gutes Projekt komplett zu vermurksen, beklagte Silke Stokar im Namen der Grünen. Die Akkreditierung der Anbieter dürfe erst erfolgen, wenn eine unabhängige Prüfstelle bescheinige, dass die Anforderungen erfüllt sind. Derzeit sei die Datensicherheit "in keiner Weise gewährleistet". Das Konzept für den "De-Safe" erschien ihr zudem technisch noch nicht ausgereift. Die Bürger müssten zudem besser über die Folgen der Teilnahme am Bürgerportal für den Rechtsverkehr aufgeklärt werden.

Der CDU-Innenpolitiker Clemens Binninger antwortete auf die Vorwürfe, dass "bereits vier Millionen Deutsche Opfer von Internetkriminalität geworden sind". Personenbezogene Daten, Passwörter und Zugangsinformationen würden gestohlen, missbraucht und zu Geld gemacht. Viel zu oft würden persönliche, sensible oder interne Informationen unverschlüsselt über E-Mail verschickt. Das Bürgerportalgesetz stelle ein sicheres Kommunikationsverfahren im Netz zur Verfügung, das ohne hohen technischen und finanziellen Aufwand genutzt werden könne. Bürgern und der Wirtschaft werde es so möglich, eine "authentische elektronische Adresse anzulegen, die mit der normalen Anschrift vergleichbar ist". Hinter allen De-Mail-Adressen stünden jeweils "sicher identifizierte Kommunikationspartner". Abgerundet werde das Angebot durch die "sichere Dokumentenablage" De-Safe und den Identitätsnachweis De-Ident.

Am Herzen liegt Binninger bei De-Mail vor allem, dass die Anbieter "kontrolliert und vom Staat zertifiziert werden, um höchste Sicherheitsstandards zu garantieren". Zu betonen sei auch, dass Firmen durch Umstellung auf sichere elektronische Kommunikation und Geschäftsprozesse "mehrere hundert Millionen Euro pro Jahr einsparen können". Auch für die öffentliche Verwaltung werde eine einfachere und schnellere rechtsverbindliche Kommunikation geschaffen, was die Steuerzahler um bis zu 150 Millionen Euro jährlich entlasten könnte.

Michael Bürsch von der SPD-Fraktion beschrieb die Funktionsweise der zu schaffenden Portale als "eine Art E-Mail-Intranet". Nach einer einmaligen Akkreditierung beziehungsweise Identifizierung der Nutzer könnten diese die "gesicherten Postfächer" wechselseitig "für alle Angelegenheiten mit rechtliche verbindlichem Charakter wie Widersprüche gegen Steuerbescheide, Kaufverträge oder Mahnungen nutzen. Es müssten aber noch eine Reihe offener Fragen geklärt werden. So sei bei der Zertifizierung privater Betreiber sicherzustellen, "dass sie datenschutzrechtliche Standards auf jeden Fall einhalten". Die herkömmlichen Zustellungswege müssten ferner gleichberechtigt erhalten bleiben. Auch die "Verquickung privater Dienstleistungen mit hoheitlichen Aufgaben" sei genau abzuwiegen.

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