Autor Thema: Überwachung, Transparenz, Datenschutz  (Gelesen 92738 mal)

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Zypries gegen erweiterte Geheimdienst-Befugnisse
« Antwort #840 am: 13 Februar, 2009, 09:59 »
In der Großen Koalition gibt es Streit über erweiterte Abhör- und Speicherrechte für Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst (BND). Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) stellt sich in der Neuen Osnabrücker Zeitung gegen Pläne von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und der CDU/CSU-Fraktion, die Befugnisse der Geheimdienste noch vor der Bundestagswahl deutlich auszubauen. "Die Union will kurz vor dem Ende der Legislaturperiode so nebenbei noch schnell einige sehr problematische – weil mit erheblichen Grundrechtseingriffen verbundene – Befugnisse regeln, über die seit Jahren gestritten wird", sagte Zypries der Zeitung. Das könne nicht funktionieren. Dafür seien die rechtlichen Probleme viel zu komplex.

Der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Hans-Peter Uhl (CSU), sagte der Zeitung hingegen, er halte es für unverantwortlich, wenn der Gesetzgeber angesichts bestehender akuter Bedrohungslagen untätig bliebe. Auch das Innenministerium spricht nach Angaben der Zeitung in einem Schreiben an die Unionsfraktion von "dringendem Handlungsbedarf im Bereich der Nachrichtendienste" und will die "erforderlichen Gesetzesänderungen noch in dieser Legislaturperiode durchsetzen".

Zur umfangreichen Wunschliste der Christdemokraten und -sozialen gehöre die Erlaubnis für die Geheimdienste, heimlich auf private Computer zuzugreifen, um via Internet geführte Telefonate belauschen oder E-Mails vor einer Verschlüsselung mitlesen zu können. CDU/CSU dringen zudem auf eine erweiterte Datensammlung des Verfassungsschutzes. Schäuble will dem Verfassungsschutz zudem Zugriff auf die Verbindungsdaten eröffnen, die für sechs Monate auf Vorrat bei den Telefon- und Internetanbietern gespeichert sind. Dies wäre nach den Worten der Justizministerin "ein kompletter Affront gegen das Bundesverfassungsgericht". Denn das Gericht habe entsprechende Befugnisse der Sicherheitsbehörden und Nachrichtendienste im Eilverfahren teilweise ausgesetzt. "Wenn der Gesetzgeber nun einer endgültigen Klärung aus Karlsruhe vorgriffe, wäre das schlechter Stil."

Quelle : www.heise.de

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Bundesrat schickt ELENA in den Vermittlungsausschuss
« Antwort #841 am: 13 Februar, 2009, 19:02 »
Der Bundesrat hat im Streit um das Gesetz zur Einführung des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA) den Vermittlungsausschuss mit dem Bundestag angerufen, der das Vorhaben im Januar verabschiedet. Die Länder stoßen sich vor allem an der vorgesehenen Einbeziehung des Wohngelds in das Verfahren, da dies zu einem erheblichen, in der Höhe nicht sachgerechtem Verwaltungsaufwand führen würde. Dazu zählt der Bundesrat neue Informations- und Hinweispflichten, die Anpassung der EDV-Programme, die Anschaffung und den Unterhalt der technischen Einrichtungen sowie Schulungen. Darüber würden weitere finanzielle Aufwendungen für den Abruf der gespeicherten Daten über eine Signaturkarte letztlich an den Ländern hängen bleiben. Eine echte Kostenbeteiligung des Bundes sei nicht vorgesehen. Die Länderchefs folgten damit zum Teil einer Empfehlung des Ausschuss für Städtebau und Wohnungswesen.

Eine Mehrheit fand auch ein Antrag (PDF-Datei) Bayerns zur Einberufung der Schiedsstelle mit dem Parlament. Damit sprechen sich die Länder dafür aus, dass der Bund die zentrale Speicherstelle für ELENA-Daten sowie die für Fachverfahren zuständige Einrichtung finanzieren soll. Zur Begründung heißt es, dass der elektronische Einkommensnachweis der Entlastung der Unternehmen diene und es sich somit um Wirtschaftsförderung handle. Eine solche Maßnahme dürfe nicht zu Lasten der Länder gehen.

Mit ELENA sollen rund 60 Millionen Einkommensbescheinigungen und andere Entgeltnachweise in einer zentralen Datenbank erfasst werden. Über den Einsatz einer qualifizierten elektronischen Signatur bei den Behörden soll sichergestellt werden, dass nur mit Einwilligung des Bürgers die notwendigen Daten aus der Speicherstelle abgerufen werden können. Datenschützer und Oppositionspolitiker beklagen, dass die weitaus meisten aufbewahrten Informationen niemals benötigt werden und es sich bei dem Verfahren daher um eine verfassungswidrige Form der Vorratsdatenspeicherung handeln könne.

Quelle : www.heise.de

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Weltweite Datenschutznormen – eine Aufgabe für die Vereinten Nationen?
« Antwort #842 am: 14 Februar, 2009, 14:39 »
Globale Datenschutznormen seien ein notwendiger nächster Schritt auf dem Weg zum besseren Schutz der Identität – so Thilo Weichert, Chef des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz in Schleswig-Holstein (ULD) anlässlich der Fachtagung Domainpulse in Dresden. Weichert sagte, die Vereinten Nationen, aber auch internationale Standardisierungsorganisationen wie die ISO seien gefordert. Der Datenschützer widersprach damit entschieden Äußerungen verschiedener Unternehmensvertreter, die dafür eintraten, dass die Pflege der eigenen Online-Reputation vor allem Privatsache sei.

Tim Cole von Kuppinger Cole + Partner, einem auf ID-Management spezialisierten Consulting-Unternehmen, sagte: "Meine Jugendsünden sind vergessen, die meiner Tochter werden weiter leben. Aber soll man keinen Spaß mehr haben?" Cole wünschte sich "ein bisschen mehr Entspannung" im Umgang mit Daten im Netz.

Kommunikationsberater Klaus Eck von imagecapital riet, nicht auf die Unterstützung von staatlicher Seite zu warten, wenn es um den Schutz der eigenen digitalen Identität gehe: "Da warten wir vermutlich zehn, zwanzig oder dreißig Jahre. Dann sind wir tot." Vielmehr sei es eine "Vereinbarungsfrage" und eine "Verantwortungsfrage", was man an Informationen über die eigene Person im Netz akzeptiere. Manches Problem lasse sich auch durch einen Anruf aus der Welt schaffen.

Seit einiger Zeit weisen Datenschützer auf Risiken hin, die durch unbedachte Nutzung von Social Networks im Zusammenhang mit dem Unterschätzen der Geschwätzigkeit von Internet-Suchservices entstehen. Michael Lindenberg von der "Freunde-Suchmaschine" StayFriends ist bemüht, Besorgnis zu dämpfen: Der Helpdesk seines Unternehmens arbeite sehr schnell, wenn jemand sich entscheide, dass er eine Seite nicht mehr öffentlich machen wolle. Durch eine Mitteilung an Google sorge StayFriends zudem dafür, dass die Seite möglichst umgehend erneut "gespidert" werde und die Aktualisierung dadurch auch in den Google-Bestand gelange. Datenschützer Weichert hatte die Herausnahme von Einträgen, die einmal bei Google gelistet werden, als schwierig, langwierig und manchmal unmöglich bezeichnet.

Lindenberg nannte die Zusammenarbeit mit großen Anbietern dagegen oft einfacher als mit den kleinen, die persönliche Daten ungefragt aus Google auslesen und zusammenstellen. Er gab allerdings zu bedenken: "Unsere Möglichkeiten enden an den Grenzen unseres Portals. Erst bei der Verknüpfung von Identitäten wird es gefährlich."

Mit einem Appell wandte sich der Privacy-Experte Andreas Pfitzmann von der Technischen Universität Dresden an die Informatiker bei den Registries. Sie sollten sichere Tools für das Identitätsmanagement der Nutzer bereitstellen. "Wir haben diese Tools noch nicht", sagte er. Insbesondere gelte es, eine Infrastruktur zu schaffen, die dem Einzelnen keine festen Identifizierungsmerkmale bei der Kommunikation im Netz zuweise. Leider werde mit der Vorratsdatenspeicherung aber gerade alles in die falsche Richtung umgebaut. Wenn man digitale Identität besser schützen und auch einen technisch-organisatorischen Rahmen dafür schaffen wolle, dürfe man nicht auf die deutsche Politik hoffen. "Das müssen wir selbst machen", sagte Pfitzmann.

Quelle : www.heise.de

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Frankreich: Videoüberwachung soll verdreifacht werden
« Antwort #843 am: 16 Februar, 2009, 16:11 »
Die französische Innenministerin Michèle Alliot-Marie will die Zahl der Überwachungskameras auf Frankreichs Straßen von 20.000 auf 60.000 verdreifachen und die Polizeikräfte in den Problemvierteln um 4.000 Beamte verstärken. Wie Alliot-Marie in einem Gespräch, das in der Tageszeitung France Soir erscheint, bekanntgab, will man in den nächsten fünf Jahre 555 Millionen Euro in die Entwicklung neuer Techniken zur Verbesserung der inneren Sicherheit investieren. Die Polizei soll "technisch und wissenschaftlich" davon profitieren, die Videoüberwachung ist ein Schwerpunkt.

Alliot-Marie kündigte die baldige Umsetzung erster Schritte an, etwa die Verdreifachung der Überwachungskameras auf den Straßen. Ein Regierungsdekret, das sie am 22. Januar unterzeichnet habe, "erleichtere und verkürze" die Vorgänge, um an die entsprechende Aussattung zu gelangen. Verstärkt werden sollen auch die Sicherheitskräfte in den Banlieues und Bezirken (Départements), die als soziale Brennpunkte gelten. Bis Ende 2011 werden 4000 Polizisten in Spezialeinheiten eingesetzt, den sogenannten Unités territoriales de quartier (Uteq), die in besonders problematischen Vierteln von Compagnies de sécurisation unterstützt werden.

Zwar soll die Zahl der auf offener Straße begangenen Straftaten in Frankreich um 6,3 Prozent abgenommen haben, doch verzeichnet man immer mehr Gewaltakte von immer jüngereren Täter, berichtet die österreichische Zeitung Der Standard . Schon im Sommer 2007 verkündete die Innenministerin, dass die Regierung die Videoüberwachung ausbauen möchte. Damals hieß es, dies sei angesichts terroristischer Risiken, mit denen man zu rechnen habe, "unerläßlich". Konkret schwebte Alliot-Marie zu diesem Zeitpunkt eine verbesserte Zusammenarbeit mit bereits bestehenden privaten Kamera-Netzen vor. Man müsse verschiedene Überwachungssysteme, z.B. solche, die von der Polizei genutzt werden, mit anderen, etwa von Transportunternehmen oder beispielsweise von Kirchen oder Moscheen, aufeinander abstimmen.

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Re: Überwachung, Transparenz, Datenschutz
« Antwort #844 am: 20 Februar, 2009, 12:17 »
CDU/CSU-Politiker wollen Verfassungsschutz auch Daten von Kindern elektronisch speichern lassen

Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag will die Altersgrenze für die elektronische Speicherung personenbezogener Daten von bisher 16 Jahren auf 14 oder 12 Jahre absenken. Das berichtet die Berliner Zeitung. Damit solle eine bessere Überwachung terrorverdächtiger Minderjähriger erreicht werden, zitiert die Zeitung den innenpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Hans-Peter Uhl. Noch vor der Sommerpause solle das Verfassungsschutzgesetz geändert werden.

Oppositionspolitiker kritisieren laut dem Bericht die Pläne. Der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Max Stadler sieht demnach eine Grenze überschritten: "Ich kann mir nicht vorstellen, dass es ein unabweisbares Bedürfnis für solche Praktiken gibt." Der Grüne Jerzy Montag meint, die Union gebe sich "dem allgemeinen Wahn nach vollständiger Überwachung" hin. Auch in der mitregierenden SPD rege sich Kritik: "Das sind Vorschläge, die mir überhaupt nicht nötig erscheinen. Es gibt also keinen Grund, dem Vorschlag zu folgen", sagte laut dem Zeitungsbericht der Vorsitzende des Innenausschusses, Sebastian Edathy (SPD).

Auch ohne Rechtsgrundlage sind Verfassungsschützer aber bereits aktiv geworden, die Daten von Personen unter 14 Jahren elektronisch abzuspeichern, und zwar zwei Jahre lang in Sachsen-Anhalt. Der sachsen-anhaltische Innenminister Holger Hövelmann (SPD) hat kürzlich den Landesverfassungsschutz angewiesen, "unverzüglich alle Daten, die in elektronischer Form über Personen gespeichert sind, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gesetzeskonform in Papierakten zu führen und alle elektronisch erfassten diesbezüglichen Daten zu löschen".

Die Speicherpraxis war durch Äußerungen des Leiters der Abteilung Verfassungsschutz bei Beratungen des Landtags-Rechtsausschusses bekannt geworden. Der FDP-Fraktionschef im Landtag, Veit Wolpert, sagte laut Berliner Zeitung: "Ich habe das Gefühl, für die Sicherheitsbehörden ist die Verfassung etwas, das man überwinden muss, statt sie zu schützen."

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Berlin erhält zentrale Schülerdatei
« Antwort #845 am: 20 Februar, 2009, 19:58 »
Das Berliner Abgeordnetenhaus hat am gestrigen Donnerstag mit großer Mehrheit den umstrittenen Gesetzesentwurf zur Einrichtung einer zentralen Schülerdatei in der Bundeshauptstadt verabschiedet. Neben fast allen Mitgliedern der Regierungskoalition von SPD und Linken stimmte auch die CDU für das Vorhaben. Gegen das Gesetz votierten die Grünen und die FDP.

Erfasst werden sollen vom kommenden Schuljahr an neben Name, Geburtsdatum und -ort, Geschlecht, Anschrift, Ansprechmöglichkeiten der Erziehungsberechtigten und Informationen zur besuchten Schule etwa auch spezieller Förderbedarf oder "die Befreiung von der Zahlung eines Eigenanteils für Lernmittel". Datenverarbeitungs- und Zugriffsrechte sind für die zuständigen Schulen sowie die bereichsspezifischen Schulämter der Berliner Bezirke vorgesehen. Diese sollen Informationen mit weiteren Behörden wie Jugendämtern teilen dürfen.

Den sensiblen Bereich der Datenweitergabe hatte die Koalition zuvor mit Änderungen entschärft. So muss die Polizei Adressen der Erziehungsberechtigten von Schulschwänzern weiter über die Meldeämter abfragen. Auch die Angaben über die "nichtdeutsche Herkunftssprache" dürfen nur noch verkürzt und zusammengefasst an andere Stellen transferiert werden. Diese können so nur noch in Erfahrung bringen, wie viele Schüler eine andere Muttersprache haben. Der Landesdatenschutzbeauftragte Alexander Dix sah seine ursprünglichen Bedenken ausgeräumt. Die Interessen der Schulverwaltung und das Recht der Schüler auf informationelle Selbstbestimmung würden in einer Balance gehalten.
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Hauptziel der Datei ist laut der rot-roten Koalition, das Problem tausender Doppelanmeldungen pro Jahr und die Schulplanung besser in den Griff zu bekommen. Bildungssenator Jürgen Zöllner (SPD) wünschte sich die Datei seit langem, um eine bessere Übersicht zu erhalten, wie viele Lehrer zum neuen Schuljahr einzustellen sind. Das Register soll auch verhindern, dass einzelne Eltern ihre Kinder gar nicht anmelden und so die Schulpflicht umgehen. Den Schulen steht mehr Personal zu, wenn sie nachweisen können, dass sie viele Kinder aus Zuwanderer- oder sozial bedürftigen Familien aufnehmen.

Der datenschutzpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Benedikt Lux, warf dem Senat während der abschließenden Lesung vor, eine "riesige Datenkrake" zu schaffen. Für die Datenbank würden teils sensible Informationen von 300.000 Schülern gespeichert. Auch sei der Datenschutz in den Schulen nicht gewährleistet. Der Bildungsexperte der Linksfraktion, Steffen Zillich, hielt dem entgegen, dass im Gesetzgebungsverfahren alle Anregungen des Landesdatenschutzbeauftragten aufgenommen worden seien. Die frauenpolitische Sprecherin der Linken, Evrim Baba, versagte dem Vorstoß trotzdem ihre Zustimmung. In einer persönlichen Erklärung bezeichnete sie es angesichts einer von ihr befürchteten hohen Missbrauchgefahr als unhaltbar, umfangreiche Informationen über die Schüler "nur deswegen zu erheben, weil diese in einer vagen Weise nützlich sein könnten".

Bürgerrechtler übten bis zuletzt Kritik an dem Entwurf. Das Aktionsbündnis "Freiheit statt Angst" forderte, die offensichtlich für das Register budgetierten 22 Millionen Euro in die Modernisierung der schulischen IT-Infrastruktur oder in qualifizierte Schulungen für Lehrer und Schüler zum Datenschutz zu investieren. Es hat mit anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen für den kommenden Mittwoch zu einer Demo mit Treffpunkt Axel-Springer-Straße geladen.

Der Chaos Computer Club (CCC) rief die Eltern zu einem "Datenboykott" auf. Die Hacker appellieren an die Erziehungsberechtigten, den Direktoren beziehungsweise den Trägern der Schulen ihrer Kinder "umgehend die Weitergabe der Daten untersagen". Dazu genüge ein formloses Schreiben. Der Senat habe in keiner Weise darlegen können, wieso die offiziellen Ziele des Schulregisters nicht auch auf Basis anonymisierter Daten verfolgt werden könnten.

Quelle : www.heise.de

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Europäische Fahnder wollen VoIP abhören
« Antwort #846 am: 23 Februar, 2009, 12:49 »
Polizei: Kriminelle nutzen Internettelefonie zur Planung von Straftaten

Europäische Strafverfolger wollen künftig verschlüsselte Telefonate über das Internet abhören. Grund ist der Kampf gegen das organisierte Verbrechen, insbesondere gegen die italienische Mafia. Ermittler aus mehreren EU-Ländern haben die Initiative gestartet.
Internettelefonie ist ein gutes Medium, um der Vorratsdatenspeicherung und anderen Nachstellungen durch die Behörden zu entgehen. Das hätten auch Kriminelle mitbekommen und nutzten das verschlüsselte Skype-System zur Kommunikation, klagen Strafverfolger. Fahnder im italienischen Mailand bemerkten nach eigenen Angaben, dass ein Verdächtiger einen Komplizen auf Skype verwies, um die Details einer Drogenlieferung zu besprechen.

Strafverfolger aus mehreren europäischen Ländern haben deshalb eine Initiative ins Leben gerufen, um künftig die Möglichkeit zu haben, auch Internettelefonate belauschen zu können. Die Koordination der Maßnahmen wird auf Wunsch der italienischen Nationalen Antimafia-Staatsanwaltschaft (Direzione Nazionale Antimafia, DNA) Carmen Manfredda übernehmen. Sie ist das italienische Mitglied der Europäischen Einheit für justizielle Zusammenarbeit (Eurojust). Zu ihren Aufgaben wird gehören, "unter Berücksichtigung verschiedener Datenschutzrichtlinien und Bürgerrechte die technischen und juristischen Hindernisse beim Abhören von Internet-Telefonie-Systemen aus dem Weg zu räumen", heißt es in einer Mitteilung von Eurojust.

"Die Möglichkeit, Internettelefonie abzuhören, ist ein wichtiges Mittel im Kampf gegen das internationale organisierte Verbrechen in Europa und anderswo", sagte Manfredda nach einem Treffen mit Justizbeamten in Mailand. "Unser Ziel ist nicht, Nutzer davon zu abzuhalten, die Vorteile der Internettelefonie wahrzunehmen, sondern zu verhindern, dass Kriminelle Skype und andere vergleichbare Dienste nutzen, um gesetzeswidrige Handlungen zu planen und durchzuführen."

Eurojust ist die europäische Justizbehörde, die ihren Sitz in Den Haag hat. Sie koordiniert grenzüberschreitende Strafverfahren in der Gemeinschaft. Zu ihren wichtigsten Aufgaben gehört die Bekämpfung der internationalen organisierten Kriminalität, wie etwa der Handel mit Waffen, Drogen und Menschen. Weitere Schwerpunkte sind der Kampf gegen Terrorismus, Kinderpornografie und Geldwäsche.

Quelle : www.golem.de

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EU-Strafermittler nehmen Vorwürfe gegen Skype zurück
« Antwort #847 am: 28 Februar, 2009, 19:34 »
Die europäische Behörde zur Koordinierung grenzüberschreitender Strafermittlung Eurojust hatte Skype vorgeworfen, das Abhören von VoIP-Telefonaten durch ein Verschlüsselungssystem zu verhindern, das als gut gehütetes Geschäftsgeheimnis gewahrt werde. Da organisierte Kriminelle etwa in Italien zunehmend VoIP-Dienste wie Skype nutzten, verhindere dies die Kriminalitätsbekämpfung.

Gegenüber US-Medien hatte die eBay-Tochter dem allerdings heftig widersprochen. Vielmehr habe man Eurojust längst eine Mitarbeit angeboten. Dieser Darstellung haben sich mittlerweile auch die EU-Strafermittler in einem neuen Statement angeschlossen. Demzufolge habe Skype bereits im September 2006 an einem ersten strategischen Treffen zur Internet-Telefonie teilgenommen und eine Kooperation mit den Behörden vereinbart.

Gegenüber britischen Medien erklärte ein Eurojust-Sprecher den Sinneswandel damit, man habe Skype in der ursprünglichen Erklärung nur als Beispiel genannt, da es sich dabei um den bekanntesten Anbieter von Internet-Telefonverbindungen handele. Skype begrüßte die Richtigstellung und kündigte an, auch künftig mit Eurojust und Strafermittlungsbehörden zusammenzuarbeiten, soweit dies rechtlich und technisch möglich sei.

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Bundestag streitet über Datenschutz in sozialen Netzwerken
« Antwort #848 am: 06 März, 2009, 12:54 »
Die Grünen brachen am gestrigen Donnerstag im Bundestag einen Lanze für ihr Vorhaben (PDF-Datei), die Privatsphäre in sozialen Netzwerken besser zu schützen und deren Betreiber stärker in die Pflicht zu nehmen. "Die Anbieter sollen persönliche Daten nur verwenden oder mit ihnen handeln können, wenn die Nutzer dem vorher ausdrücklich zugestimmt haben", machte sich die medienpolitische Sprecherin der Grünen, Grietje Staffelt, für eine Opt-in-Regelung zu personalisierter Werbung stark. Um mehr Transparenz zu schaffen, plädierte sie zudem für eine Vorschrift, "jede Datenverwendung und -weitergabe zu protokollieren". Nutzer sollten auf Wunsch nachvollziehen können, was mit ihren persönlichen Angaben geschehe. Nötig sei es auch, dass Communities hierzulande "einheitliche Mindeststandards" in Datenschutzfragen gewährleisten und auf Mobbing oder Identitätsmissbrauch zügig reagieren.

Volle Unterstützung für den Antrag erhielten die Grünen nur von den Linken. Deren Medienexperte Lothar Bisky plädierte laut den zu Protokoll gegebenen Redebeiträgen dafür, "einen vorbildlichen Datenschutzstandard für die digitale Welt zu schaffen". Die innenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Gisela Piltz, hielt es dagegen nicht für sinnvoll, eine gesonderte "Lex StudiVZ" zu machen. Erforderlich seien generelle Regeln über ein grundsätzlich modernisiertes Datenschutzrecht, die dann natürlich auch für soziale Netzwerke gelten würden. Den Nutzern müsse aber auch klar sein, dass sie freiwillig ihre Privatsphäre aufgeben, wenn sie etwa ihr gesamtes Liebesleben auf MySpace preisgeben oder Videos von sich selbst im "stockbesoffenen" Zustand auf YouTube stellen. Anbieter hätten die Grundeinstellungen so vorzunehmen, dass nicht jedem alle Profilinformationen offen stünden.

Vertreter der Union und der SPD sahen den größten Teil der Forderung bereits mit dem laufenden Vorhaben zur Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes abgedeckt. "Keine neuen Erkenntnisse" für diese Initiative konnte der SPD-Innenpolitiker Michael Bürsch in dem Anliegen der Grünen ausmachen. Der Verbraucherschutzexperte der Sozialdemokraten, Manfred Zöllmer, drängte auf ein "digitales Verfallsdatum für Daten" und die Möglichkeit, Profile "rückhaltlos" löschen zu können. Die CDU-Innenpolitikerin Beatrix Philipp von der CDU warnte davor, "in die Privatautonomie potenzieller Vertragspartner einzugreifen", auch wenn der Bereich sozialer Netzwerke "unserer besonderer Aufmerksamkeit" bedürfe. Ihre Parteikollegin Rita Pawelski plädierte für Ehrlichkeit: "Schärfere Vorschriften werden aus dem Dschungel Internet keinen friedvollen Kulturwald machen." Die Internetnutzung werde ein "ständiger, eigenverantwortlicher Balanceakt zwischen der Faszination des Möglichen und dem Beherrschen der Risiken bleiben".

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Geheimdienste: Schäuble forciert neues Speichersystem
« Antwort #849 am: 07 März, 2009, 10:52 »
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble will nach SPIEGEL-Informationen nun doch ein neues Computersystem für die Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern beschaffen. Es soll den Zugriff auf die Daten von Extremismusverdächtigen verbessern.

Hamburg - Die Pläne für das neue Computersystem gehen aus einem vertraulichen Bericht für das sogenannte Vertrauensgremium des Bundestags vom 9. Februar hervor. Darin beantragt das Innenministerium in diesem Jahr 3,5 Millionen Euro und weitere 18 Millionen Euro für die folgenden Jahre bis 2012 allein für den Bundesanteil am Projekt "Nadis-neu". Es soll den Zugriff sämtlicher Verfassungsschutzbehörden auf die Daten von Extremismusverdächtigen deutlich verbessern.

Das bisherige System stammt aus den siebziger Jahren. Allerdings fürchten Experten unüberschaubare Entwicklungsrisiken und Kostenfallen, ebenso wie fehlende Rechtsgrundlagen. Schäuble selbst hatte im Frühjahr 2008 das Projekt gestoppt, das Vertrauensgremium, das unter anderem für die Haushaltspläne der Geheimdienste zuständig ist, sperrte im November die Mittel.

Inzwischen aber hat eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe die Konzeption und die Zuständigkeiten leicht verändert - dies macht Schäuble nun zur Grundlage seines Vorstoßes. Zugleich bekräftigte er in dem vertraulichen Bericht, dass eine Novellierung des Bundesverfassungsschutzgesetzes "noch in dieser Wahlperiode angestrebt" wird. Dabei soll auch der Informationsaustausch zwischen den Verfassungsschutzämtern erleichtert werden. In der Großen Koalition ist das Projekt umstritten, die SPD-Innenpolitiker stehen den Plänen skeptisch gegenüber.

Quelle : www.spiegel.de

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Keine überwachungsfreien Räume
« Antwort #850 am: 14 März, 2009, 10:39 »
Innen-Staatssekretär und Ex-Geheimdienstler August Hanning hat offenbar seine ganz eigenen Vorstellungen bezüglich Sicherheit, Überwachung, Privatsphäre und Bürgerrechten.

In einem Interview mit der Zeitung taz äußerte Hanning einige durchaus kontroverse Meinungen zu diesem Themenkomplex. Auf die Frage, ob es zum Schutz der Privatsphäre Bereiche geben sollte, in die der Staat verlässlich nicht hineinschauen darf, antwortete er entschieden: "Natürlich nicht. Wenn man ein Vakuum lässt, ist klar, dass dies zur Verabredung von Verbrechen genutzt wird. Kein Rechtsstaat der Welt wird sich Bereiche leisten, die jeglicher staatlicher Überwachung entzogen sind." Er betonte, es gehe "darum, dass unsere Gesetze in jedem Winkel Deutschlands gelten müssen. Es darf keine Bereiche geben, in denen der Staat nicht auf potenziell Tatverdächtige zugreifen kann. Das haben die Sicherheitsbehörden auch erst lernen müssen."

In eine ähnliche Richtung gingen weitere Thesen Hannings, die dieser während des Interviews äußerte. So sprach er sich dafür aus, früher geschützte Bereiche nicht mehr als tabu zu betrachten: "Früher glaubte man zum Beispiel, dass die Polizei um Universitäten und Gotteshäuser einen großen Bogen schlagen sollte. Und dann wurden die Anschläge vom 11. 9. 2001 unter anderem in der Hamburger Universität und in Hamburger Moschee-Veranstaltungen vorbereitet." Hanning gab sogar an, dass er auch öffentliche Toiletten überwachen würde, wenn davon auszugehen sei, dass sich Terroristen dort träfen - mit Mikrofonen und notfalls, beispielsweise im Falle rein schriftlicher Kommunikation, auch mit Kameras. Das alles diene natürlich nur dazu, "das Leben potenzieller Anschlagsopfer zu schützen", so Hanning. Die Tatsache, dass bei einer solchen Praxis auch Unbeteiligte "beim Pinkeln" mit überwacht würden, tat Hanning ab:  "Solche Bilder kämen ja nie in die Akten, die interessieren die Polizei überhaupt nicht." Auf die möglichen psychologischen Folgen einer derart allgegenwärtigen Überwachung ging der Staatssekretär in diesem Zusammenhang nicht ein.

Offenbar etwas befremdet fragte der das Interview führende taz-Redakteur Christian Rath, ob es für Hanning überhaupt keine Grenzen gebe. "Wenn ich Grenzen hätte, würde ich sie nicht in der Zeitung nennen. Ich gebe doch keine Gebrauchsanleitung für konspiratives Verhalten. Ansonsten gilt selbstverständlich immer das Prinzip der Verhältnismäßigkeit der Mittel. Aber wenn es um die Vermeidung von Terroranschlägen geht, kann es keine absolut sicheren Rückzugsräume geben," antwortete Hanning und fügte, auf den im Grundgesetz als besonders schützenswert definierten Kernbereich privater Lebensgestaltung angesprochen, hinzu: "Den achten die Sicherheitsbehörden natürlich. In der Praxis gibt es damit auch kaum Probleme. Für die Privatgespräche und die Sexualität der Verdächtigen interessiert sich die Polizei ja auch gar nicht. Und Gespräche über kriminelle Pläne gehören laut Bundesverfassungsgericht nie zum Kernbereich des Privatlebens." Dabei sei es auch egal, wo und unter welchen Umständen diese Gespräche geführt würden.

Abschalten würden die Beamten aber in offensichtlich unter die Privatsphäre fallenden Situationen, wie beispielsweise beim Sex, nicht, so Hanning. "Sie glauben doch nicht, dass da die ganze Zeit ein Polizist sitzt und mithört, um rechtzeitig auf den Aus-Schalter zu drücken? In der Praxis läuft da meist ein Band mit, das man sich anschließend anhört. Und dann werden intime Geräusche sofort gelöscht und nur das polizeilich Relevante wird gespeichert." Dies gleicht in etwa dem von Ermittlern immer wieder geforderten "Richterband", bei dem zunächst alles aufgenommen wird und ein Richter anschließend prüft, welcher Teil des Materials vor Gericht verwertet werden darf. Um ein Veto des Bundesverfassungsgerichts, wie es früher bereits bei einer solchen Praxis eingelegt wurde, macht sich Hanning offensichtlich keine Gedanken. "Da hat sich das Gericht inzwischen aber bewegt, wie wir im Urteil zur Online-Durchsuchung gesehen haben. Dort haben die Richter zugelassen, dass zunächst die ganze Festplatte eines Terrorverdächtigen kopiert wird und bei der Sichtung dann die offensichtlich privaten Dateien gelöscht werden. Niemand kann wollen, dass Deutschland zu einer Oase wird, in der man sich der Strafverfolgung verlässlich entziehen kann."

Unter einem Überwachungsstaat versteht Hanning nach eigenen Angaben eine "anlasslose Totalüberwachung", wie er sie als Diplomat in der DDR erlebte. Das habe aber mit den von ihm vorangetriebenen Maßnahmen, wie etwa der Visa-Warndatei, nichts zu tun, betonte er. Diese sei nicht ohne konkreten Anlass: "Vergessen Sie bitte nicht den Visa-Untersuchungsausschuss und dessen Kritik am Auswärtigen Amt. Wir haben mit unserem Gesetzentwurf nur den Koalitionsvertrag umgesetzt. Dass nun das Bundesjustizministerium blockiert, geht deshalb vor allem zu Lasten des Auswärtigen Amtes. [...] In der Vieleinlader-Datei versuchen wir Fälle zu erkennen, die Probleme machen könnten. Als Vieleinlader gelten nur Personen oder Organisationen, die binnen zwei Jahren mehr als fünf Mal visumpflichtige Ausländer eingeladen haben. Das hat mit Verdacht noch gar nichts zu tun. Es geht hier um Aufgreifschwellen, ab denen man Fälle überhaupt erst näher anschaut. So etwas ist in der Verwaltung von Massenvorgängen, etwa im Steuerrecht, durchaus üblich." Dabei hat Hanning offenbar schon ziemlich genaue Vorstellungen, unter welchen Umständen in der Datei erfasste Personen und Organisationen als verdächtig gelten: "Bei Unternehmen, Kirchengemeinden und Sportvereinen ist doch klar, dass es nicht um die Einschleusung von Ausländern geht. Da wird nicht weiter geprüft. Vielmehr würde die neue Datei in solchen Fällen die Visaerteilung sogar beschleunigen. Aber wenn Christian Rath Dutzende von Frauen aus allen Teilen der Welt einlädt, würden wir schon genauer nachfragen."

Quelle : www.gulli.com

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Heimliche Online-Duchsuchung für die Strafverfolgung
« Antwort #851 am: 16 März, 2009, 10:24 »
Generalbundesanwältin Monika Harms hat sich dafür ausgesprochen, die Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden im Kampf gegen den Terrorismus zu erweitern. "Wir müssen die Erkenntnisse, die wir im präventiven Bereich über das BKA-Gesetz gewinnen, auch im Bereich der Strafverfolgung nutzen können", sagte Harms dem Hamburger Abendblatt. Die Generalbundesanwälting regte eine entsprechende Änderung der Strafprozessordnung an, um das BKA-Gesetz, in dem unter anderem die umstrittene heimliche Online-Durchsuchung privater PCs geregelt ist, auch für die Strafverfolgung einsetzen zu können. "Ich habe immer gefordert, dass die technische Ausstattung der Sicherheitsbehörden so erfolgen muss, dass wir auf Augenhöhe mit denjenigen sind, die unsere Freiheit bedrohen. Eine Verbesserung ist jetzt durch die Maßnahmen des BKA-Gesetzes erreicht worden – jedenfalls im präventiven Bereich. Man wird aber nicht darum herumkommen, auch für die Strafprozessordnung über neue Instrumente nachzudenken", erklärte Harms.

Bedenken von Datenschützern wies Harms zurück. "Wer behauptet, Polizei und Staatsanwaltschaft wollten in jeden Computer hineinschauen, verkennt die Realität", sagte sie. "Erkenntnisse aus diesen technischen Durchsuchungen werden nur in wenigen Fällen genutzt und natürlich unter Wahrung der Beschuldigtenrechte im Ermittlungsverfahren." Solche Diskussionen kämen ihr ohnedies merkwürdig vor. "Einerseits regen sich die Leute über mögliche Online-Durchsuchungen auf, andererseits geben sie ihre Daten überall freigebig preis", sagte sie.

Die Generalbundesanwältin äußerte sich besorgt über die Sicherheitslage im Jahr der Bundestagswahl: "Wir haben seit Anfang des Jahres im Internet eine zunehmende islamistische Propaganda zu verzeichnen, die sich in deutscher Sprache auch an deutsche Bürger wendet." Diese Propaganda ziele darauf ab, Entscheidungen zu beeinflussen, etwa über Auslandseinsätze der Bundeswehr, sagte Harms. Schon in der Vergangenheit hätten Islamisten mit einzelnen Drohvideos versucht, Bundestagsentscheidungen zur Verlängerung der Afghanistan- Mission zu beeinflussen. "Jetzt sehen wir Videos mit ähnlichen Botschaften in relativ kurzen Abständen. Das ist eine ernst zu nehmende Situation."

Ob Erkenntnisse etwa aus der heimlichen Online-Durchsuchung überhaupt gerichtsvertbare Beweise liefern und für die Strafverfolgung sinnvoll sein können, wird von Juristen stark bezweifelt. Unabhängig davon stießen die Forderungen von Harms prompt auf Kritik. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen im Bundestag, Volker Beck, warf Harms vor, ihre Forderungen nicht eindeutig begründen zu können: "So pauschal darf man die Grenzen zwischen Gefahrenabwehr und Strafverfolgung nicht infrage stellen. Es besteht ansonsten die Gefahr, dass wichtige Beschuldigtenrechte auf der Strecke bleiben", sagte Beck dem Abendblatt. Er bemängelte die rechtliche Grundlage von Online-Durchsuchungen: "Die Online-Durchsuchung ist keine Petitesse. Die Durchsuchung findet statt, ohne dass der Nutzer davon erfährt. All die Rechte, die er bei einer gewöhnlichen Hausdurchsuchung hat, laufen in diesem Fall leer."

Quelle : www.heise.de

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Die Regierungskoalition will künftig die heimliche Online-Durchsuchung auch für die Aufklärung schwerer Verbrechen erlauben. Das berichtet die Neue Osnabrücker Zeitung in ihrer Samstagsausgabe. Wolfgang Bosbach, der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, sagte gegenüber dem Blatt, dass noch in dieser Legislaturperiode eine Änderung der Strafprozessordnung vorgenommen werden solle. Ein entsprechender Entwurf der Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) läge bereits vor.

Strafverfolger müssten bei schweren Taten die Möglichkeit haben, mit Hilfe von Spionage-Software beispielsweise Internettelefonate abzuhören oder E-Mails abzufangen, bevor eine Software diese Daten verschlüsselt. Bosbach sagte, dass man dafür sorgen müsse, dass sich Straftäter nicht mit Hilfe von Verschlüsselungstechniken der Strafverfolgung entziehen könnten. Es sei also notwendig, die Befugnisse der Behörden dem technischen Fortschritt anzupassen. Der Entwurf sehe unter anderem vor, dass Ergebnisse aus Online-Durchsuchungen des BKA oder von Länderpolizeien auch bei der Strafverfolgung verwendet werden dürfen. Eine eigenständige Erlaubnis von Online-Durchsuchungen soll es in der Strafprozessordung allerdings nicht geben.

Einen ähnlichen Vorschlag äußerte jüngst auch Generalbundesanwältin Monika Harms: Sie sprach sich dafür aus, die im präventiven Bereich über das BKA-Gesetz gewonnenen Erkenntnisse auch zur Strafverfolgung zu nutzen. Dafür regte sie eine entsprechende Änderung der Strafprozessordnung an, um das BKA-Gesetz, in dem unter anderem die umstrittene heimliche Online-Durchsuchung privater PCs geregelt ist, auch für die Strafverfolgung einsetzen zu können.

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Maut Erfassungssysteme auf den Autobahnen sollten auch nur für eben diesen Zweck verwendet werden - sagte der Gesetzgeber bei Einführung! Natürlich braucht man das auch jetzt schon zur Verfolgung schwerer Straftaten.

Nun kommt die wichtigste Frage:
Wer definiert schwer?
Die Willkür?

Na ja wer die zugelassene Höchstgeschwindigkeit um sagen wir mal x Prozent überschreitet, andere und sich damit gefährdet?
Schwere Straftat, denke ich mal!

Macht nur weiter so, dann werden euch die Leute lange gut sein!

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SPD: Online-Durchsuchungen vorerst nicht zur Strafverfolgung
« Antwort #854 am: 22 März, 2009, 17:28 »
In Kreisen der SPD-Bundestagsfraktion gilt es als ausgeschlossen, dass die große Koalition noch in dieser Legislaturperiode den Einsatz des Bundestrojaners im Rahmen der Strafprozessordnung (StPO) zulässt. Dieser Ansatz zur Freigabe heimlicher Online-Durchsuchungen für die Strafverfolgung oder etwa auch für den Verfassungsschutz sei zwar letztlich konsequent, erklärte ein Sprecher gegenüber heise online, die Materie sei aber "rechtlich sehr komplex". Bisher darf allein das Bundeskriminalamt (BKA) zur Abwehr terroristischer Gefahren verdeckt auf IT-Systeme Verdächtiger zugreifen. Gegen die entsprechende Gesetzesnovellierung laufen aber Verfassungsbeschwerden. Diese wollen die Sozialdemokraten auf jeden Fall zunächst abwarten. Weitere Grundrechtseingriffe in diesem Bereich würden "ohne höchstrichterlichen Segen" der bestehenden Regeln nicht verfolgt.

Der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion, Wolfgang Bosbach, hatte zuvor verkündet, dass noch vor den Bundestagswahlen eine entsprechende StPO-Änderung erfolgen solle. Für dieses vom BKA und der Generalbundesanwaltschaft verfolgte Vorhaben kann die Union nun aber nicht auf die Unterstützung des Koalitionspartners zählen. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hatte zuvor erwogen, eine Verwertbarkeit der Funde bei heimlichen Online-Durchsuchungen zur Terrorabwehr für die Strafverfolgung zuzulassen. Wie ein Sprecher ihres Ressorts am heutigen Sonntag aber gegenüber heise online erklärte, wolle man auch in dieser Frage die Entscheidung aus Karlsruhe zur Novellierung des BKA-Gesetzes abwarten. Die Verfassungsrichter hatten vergangenes Jahr dem Ausspähen von Festplatten bereits vorab sehr enge Grenzen gesetzt.

Weiter verfolgt wird in der Koalition laut Justizministerium eine Initiative, die Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) verstärkt im Rahmen der Strafprozessordnung zuzulassen. Dabei geht es um das Abhören von Internet-Telefonaten vor beziehungsweise nach einer Verschlüsselung direkt auf dem Rechner des Betroffenen. Die dazu eingesetzte Technik ist vergleichbar mit der zur Online-Durchsuchung, es darf offiziell aber nur auf die laufende Kommunikation zugegriffen werden und keineswegs auf gesamte Festplatteninhalte. Einen Vorstoß der Bundesregierung wird es nach Angaben des Justizressorts aus Zeitgründen aber nicht mehr geben. Die Fraktionen von Union und SPD müssten hier einen eigenen Entwurf vorlegen.

Nach der FDP kritisierten unterdessen auch die Linken die Gedankenspiele der großen Koalition scharf. Petra Pau, Mitglied im Fraktionsvorstand, bezeichnete die "Maßlosigkeit der CDU/CSU" als "verlässlich". Am Anfang heiße es, dass niemand die Absicht habe, heimlich Computer auszuspähen. Am Ende stehe dann die Devise: "Bürgerrechte, wie Datenschutz und Postgeheimnis, waren gestern." Der Respekt der Union gegenüber dem Grundgesetz befinde sich im freien Fall.

Das Nachrichtenmagazin "Focus" berichtet zudem über neue Einzelheiten zu den zuvor bereits bekannt gewordenen Geheimdienstoperationen mit dem Bundestrojaner. Demnach griff der Bundesnachrichtendienst (BND) in den vergangenen Jahren in ausländischen Staaten wie Afghanistan oder Kongo in angeblich 90 Fällen verdeckt auf Computer zu und spähte dabei Festplatteninhalte aus. Dies habe der stellvertretende BND-Chef Arndt Freiherr Freytag von Loringhoven am Mittwoch gegenüber Mitgliedern des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKG) des Bundestags eingeräumt. Die heimlichen Online-Durchsuchungen richteten sich demnach vorwiegend gegen politische Institutionen, Behörden und Firmen. In etwa zehn Prozent der Fälle seien Rechner von Einzelpersonen inspiziert worden. Davon zu unterscheiden seien die mindestens 2500 Fälle, in denen der Nachrichtendienst versucht habe, E-Mail-Konten mithilfe von Spionagesoftware zu lesen.

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