Autor Thema: Überwachung, Transparenz, Datenschutz  (Gelesen 92729 mal)

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Entscheidung zur Onlinedurchsuchung rückt näher
« Antwort #795 am: 03 Februar, 2008, 10:49 »
Manch ein Bundesland (wie z.B. Bayern) kann es ja gar nicht abwarten, Nordrhein-Westfalen zu folgen und die Onlinedurchsuchung (ob heimlich oder nicht) einzuführen. Warten auf den Urteilsspruch der Richter in Karlsruhe? Nein, dazu wäre ja alles viel zu dringlich. Nun wird man aber hoffentlich noch die 25 Tage abwarten können, denn am 27.02.2008 wird man in Karlsruhe das Urteil über die vielkritisierte Maßnahme sprechen.

Die ganze Angelegenheit "Onlinedurchsuchung" hat allerdings schon jetzt das Zeug zur absoluten Posse. Ein Ex-Innenminister, der meinte, die Maßnahme könne sich durch eine Dienstanweisung regeln lassen; ein Staatssekretär, der die Maßnahme durchwinkte, sich noch jetzt dazu äussert und vermeintlich technisch versierte Statements darüber abgibt, während er sich andererseits als nicht mehr zuständig (schon gar nicht sachlich) wähnt und insofern auch der Aufforderung, einem Ausschuss Rede und Antwort nicht nachkommt. Was dann netterweise als "unwürdiger Vorgang" abgehandelt wird weil es keine Möglichkeit gibt ihn zur Antwort zur zwingen. Eine Justizministerin und ein Innenminister, die sich öffentlich in die Haare bekommen und jede Menge absurd anmutender Ideen, wie denn die Onlinedurchsuchung nun funktionieren soll - während ein BKA-Präsident mantrahaft wiederholt, dass die Onlinedurchsuchung sein muss, während sie einerseits gegen versierte Terroristen helfen, andererseits aber genau für diese ungeeignet ist da sie sich leicht entziehen können.

Wenn am 27.02.2008 ein hoffentlich sehr klares Urteil gesprochen wird, wird es wohl wieder heissen: wir benötigen die Onlinedurchsuchung dennoch. Wir benötigen also eine Verfassungsänderung. Same procedure...

Quelle : www.heise.de

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Heimliche Offline-Durchsuchung bei der Justizministerin
« Antwort #796 am: 03 Februar, 2008, 11:11 »
Einbrecher sollen aus der Berliner Wohnung von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries zwei Laptops entwendet haben. Wie die Berliner Morgenpost am Wochenende meldete, hat sich die Tat in der vergangenen Woche ereignet. Die Ministerin habe den Diebstahl erst nach Tagen bemerkt.

Die Polizei hat bestätigt, dass Ermittlungen aufgenommen wurden, jedoch keine offizielle Mitteilung an die Presse herausgegeben. Der Berliner Morgenpost zufolge fanden Experten des Landeskriminalamts keine Spuren eines gewaltsamen Eindringens. Ein Ermittler habe von einer "chirurgischen Tat" gesprochen, die offenbar gezielt den elektronischen Daten der Politikerin galt. "Man kann nicht ausschließen, dass es sich um eine politisch motivierte Tat handelt", zitiert das Blatt.

Die Ministerin unterhält eine Wohnung im Stadtteil Steglitz, die nur dann unter Bewachung steht, wenn sie sich dort aufhält. Das war den Tätern anscheinend bekannt. "Ein Einbruch bei einer solch einflussreichen Frau wird nicht aus einer Laune heraus begangen", sagte ein Beamter der Zeitung. Auf den tragbaren Computern sollen sich keine brisanten Daten befunden haben.

Quelle : www.heise.de

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Das Bundesverfassungsgericht wird am 27. Februar sein Grundsatzurteil in dem Verfahren "Online-Durchsuchung" verkünden. Das teilt das Gericht heute mit. Die Sitzung ist für 10 Uhr anberaumt. Die mündliche Verhandlung hatte am 10. Oktober stattgefunden.

In dem Verfahren geht es um das nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz, das als bisher einziges Gesetz das heimliche Ausspähen privater Computer erlaubt. Dagegen hatten die Autorin Bettina Winsemann (alias Twister), ein Mitglied der Partei Die Linke und drei Rechtsanwälte voriges Jahr Verfassungsbeschwerde eingelegt. Zu den Klägern gehört auch der FDP-Politiker Gerhart Baum. Das Verfahren hat grundsätzliche Bedeutung für die Einführung der Befugnis zur Online-Durchsuchung.

Quelle : www.heise.de

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Passiert ist das sicherlich schon jedem einmal: Ein unachtsamer Tritt – und schon hängen am Schuh die Reste eines säuberlich abgelegten, vom Tierhalter aber nicht beseitigten Hundehaufens. Diese Erfahrung musste jüngst auch die kleine Matilda machen. Einem Artikel der Stuttgarter Nachrichten zufolge stapfte das dreieinhalbjährige Kind vor einer Filiale der Volksbank in Degerloch in einen solchen Haufen, ohne es zu bemerken, und betrat anschließend mit ihrer Mutter den Geldautomatenbereich der Bank.

Nachdem der Abhebevorgang beendet war, entdeckte die 34-Jährige, dass ihre Tochter schmutzige Fußspuren auf dem dortigen Steinboden hinterlassen hatte und eilte in einen nahegelegenen Drogeriemarkt, um mit frischen Feuchttüchern die Spuren des Malheurs zu beseitigen – zumindest beim Kind. Wegen Zeitnot sei sie dann nach Hause gerast, um die Tochter vor dem anstehenden Arztbesuch umzuziehen, heißt es in der Zeitung.

Eigentlich habe sie in der ganzen Hektik auch noch an einem der Bankschalter Bescheid sagen wollen, sagt die Mutter. "Aber meine Tochter wäre mir mit Sicherheit hinterhergelaufen und hätte auch noch Abdrücke auf dem Teppich hinterlassen." Kurzum, der Vorfall im Dezember wurde als Lehre für das Kind (Pass auf, wo du deine Füße hinsetzt) abgehakt und angesichts der doch recht geringen Tragweite schnell vergessen.

Doch vor wenigen Tagen erhielt die Frau Post von der Stuttgarter Volksbank. "Sehr geehrte Frau Herre", heißt es darin, "aufgrund der Videoüberwachung in unserer Filiale konnten wir feststellen, dass es resultierend aus Ihrem Besuch unseres Geldautomatenbereichs zu einer fäkalen Verunreinigung kam. Wir bitten Sie daher, für die entstandenen Reinigungkosten aufzukommen." In Rechnung gestellt werden 52,96 Euro für "eine Stunde Arbeitszeit Meister/Obermonteur". Zahlbar innerhalb von 14 Tagen.

Wie die Volksbank selbst einräumt, wurden die Aufnahmen der installierten Videokameras, die vor allem Räuber und Trickbetrüger abschrecken sollen, unmittelbar nach dem Vorfall ausgewertet. Über den Transaktionsvorgang am Geldautomat ermittelte die Bank dann den Namen und die Adresse der Kundin. Ein unerhörter Vorgang, meint die 34-Jährige: "Ich ärgere mich wahnsinnig über die Art und Weise, wie mit Kunden umgegangen wird". Das Mindeste sei doch gewesen, vorher anzurufen, um das Ganze in einem persönlichen Gespräch zu klären.

Für den Vorgang interessiert sich inzwischen auch die Aufsichtsbehörde für Datenschutz im Innenministerium von Baden-Württemberg. Deren Leiter Günter Schedler erklärte gegenüber den Stuttgarter Nachrichten, es stelle sich vor allem die Frage, ob es rechtens war, in diesem Fall auf die Videoüberwachung zurückzugreifen und die Bänder nach dem Verursacher der Fußabdrücke durchzusehen. "Auf den ersten Blick haben wir einige Zweifel daran."

Laut Bundesdatenschutzgesetz dürften öffentlich zugängliche Räume grundsätzlich nur zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke überwacht werden. Üblicherweise sei dieser Zweck bei Banken und Sparkassen die Verfolgung von Straftaten, sagte Schedler. Eine solche liege in diesem Fall aber eindeutig nicht vor. Außerdem sei es fraglich, ob die Bank ihre Kundendaten habe durchsehen dürfen, um den Namen und die Adresse der Kundin zu ermitteln.

Die Volksbank hingegen sieht "grundsätzlich kein Problem". Eine Sprecherin sagte gegenüber der Zeitung, die Beobachtung der Räume und die Auswertung des Bildmaterials sei zur Wahrnehmung des Hausrechts zulässig. Dies würde auch häufiger praktiziert, weil es immer wieder zu Vandalismus komme. Die Aufsichtsbehörde für Datenschutz hat aber dennoch ein Fax mit elf Fragen an die Stuttgarter Volksbank geschickt. Man wolle den Vorgang zum Anlass nehmen, die Praxis der Bank grundsätzlich zu überprüfen. Nicht ermittelt werden konnte bislang allerdings der eigentliche Verursacher des ganzen Ärgernisses: der Hund.

[Update]

Einem Bericht der Stuttgarter Nachrichten zufolge stellt die Bank den Vorfall inzwischen anders dar. Es habe sich nicht um einen Hundehaufen gehandelt, der von außen hereingetragen wurde. Vielmehr habe es sich um "eine massive Verunreinigung durch das Kind" gehandelt. Auf Videoaufzeichnungen sei das klar zu erkennen und die Kundin habe auch bemerkt, dass sich die Tochter erleichtert hat.

Quelle : www.heise.de
« Letzte Änderung: 06 Februar, 2008, 06:37 von SiLæncer »

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Wenn sie schon so umfassend überwacht, soll die Bank doch den Hundehalter über die Aussenkameras ermitteln...

Davon 'mal ab, diese Verunreinigung durch das Kleinkind ist als höhere Gewalt anzusehen.

Und die Ermittlung zumindest als heftiger Eingriff in den Datenschutz, der vollständiger Aufklärung und sicherlich persönlicher Konsequenzen bei allen Beteiligten bedarf.
Erschwerend kommt hinzu, dass diese Personen allesamt unter Verschwiegenheitspflichten stehen und beruflich in Datenschutzbelange eingewiesen sind.
Da kann's eigentlich keine mildernden Umstände geben...
Kein Support per persönlicher Mitteilung!
Fragen gehören in's Forum.

Veränderungen stehen an. Dies ist der bisherige Stand:
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Stuttgarter Volksbank sucht gütliche Einigung im "Haufen-Streit"
« Antwort #800 am: 06 Februar, 2008, 17:01 »
Die Stuttgarter Volksbank hat am heutigen Mittwoch die "Eskalation im Falle der Verunreinigung ihrer Filiale in Degerloch" bedauert. Die Bank suche die gütliche Einigung mit der Kundin und ziehe die Bitte um Rückerstattung der Reinigungskosten zurück, heißt es in einer Mitteilung der Bank (PDF-Datei). Die Stuttgarter Zeitung hatte zuvor berichtet, die Bank habe Videoaufnahmen und Transaktionsvorgänge auswerten lassen, um die Mutter eines kleinen Mädchens ausfindig zu machen, das den Boden im Geldautomatenbereich einer Filiale verschmutzt hatte.

Während die Mutter erklärte, die Verunreinigung sei durch von außen hereingetragen Hundekot entstanden, behauptete die Bank später, das Kind habe sich in der Bank "erleichtert". Für die Beseitigung "einer fäkalen Verunreinigung" stellte die Bank 52,96 Euro für "eine Stunde Arbeitszeit Meister/Obermonteur" in Rechnung. "Wir bedauern den Vorfall sehr", erklärte jetzt der Vorstandssprecher der Bank. Wegen Zweifeln an der Rechtmäßigkeit der Auswertung von Videoaufnahmen und Transaktionsdaten in diesem Fall hatte sich auch die Aufsichtsbehörde für Datenschutz im Innenministerium von Baden-Württemberg eingeschaltet.

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"Terroristen forcieren Pläne für Anschläge in Deutschland"
« Antwort #801 am: 08 Februar, 2008, 12:34 »
Die Sicherheitsbehörden warnen vor forcierten Plänen des Terrornetzes Al-Qaida für Anschläge in Deutschland. Die Führer im afghanisch-pakistanischen Grenzgebiet hätten entschieden, in der Bundesrepublik Anschläge zu verüben, sagte Innen-Staatssekretär August Hanning nach Angaben der Zeitung Die Welt. "Wir haben die Sorge, dass wir nicht jede Operation verhindern können."

Es gebe nun klare Hinweise, "dass es neben den Planungen der Sauerland-Attentäter mit hoher Wahrscheinlichkeit mehrere weitere Planungsstränge gibt", sagte demnach der Vizepräsident des Bundeskriminalamts (BKA), Bernhard Falk. Die Sicherheitsbehörden hatten im September drei Terrorverdächtige im Sauerland festgenommen.

"In den vergangenen Jahren war Deutschland mit im Blick, jetzt sind wir deutlich im Fadenkreuz", sagte Ministeriumssprecher Stefan Paris der dpa. So gebe es bei der Anwerbung möglicher Terroristen im Internet mehr deutsche Untertitel und deutsche Sprache. Stundenlanges neueres Filmmaterial werde ausgewertet. Es handele sich um eine funktionsfähige Anleitung zum Bombenbau. Entsprechender Frontalunterricht sei abgefilmt worden. Al-Qaida forciere es deutlich, Extremisten gezielt zum Schritt hin zum Terror zu bewegen.

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Bayern will bei heimlichen Online-Durchsuchungen Berufsgeheimnis achten
« Antwort #802 am: 08 Februar, 2008, 16:51 »
Bei der geplante heimlichen Online-Durchsuchung privater PCs in Bayern will Innenminister Joachim Herrmann (CSU) Ärzte, Anwälte, Journalisten und Geistliche ausnehmen. Das Arzt- und Anwaltsgeheimnis, das Beichtgeheimnis und auch das Redaktionsgeheimnis blieben bei der Überarbeitung des bayerischen Verfassungsschutzgesetzes voll gewahrt, sagte Herrmann bei einer Veranstaltung der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft und des Bayerischen Verbandes für Sicherheit in München. Gegenteilige Befürchtungen entbehrten jeder Grundlage und beruhten auf "Fehlvorstellungen" darüber, in welchen Fällen heimliche Online-Durchsuchungen zulässig sein sollen.

Wie bisher schon die Telefonüberwachung dürfe die Online- Durchsuchung von Computern nur in "engen Ausnahmefällen" bei Terrorverdächtigen angeordnet werden. "Eine Online-Datenerhebung bei einem Berufsgeheimnisträger scheidet damit aus, wenn er nicht selber zum Beispiel Sprengsätze zusammenbaut", sagte Herrmann laut dpa. Außerdem blieben die heimlichen Online-Durchsuchungen auf "ganz wenige Fälle im Jahr" begrenzt und müssten darüber hinaus von einer unabhängigen Kommission des Landtags genehmigt werden.

Der bayerische Innenminister hatte Mitte Januar Pläne vorgestellt, um durch eine Änderung des Verfassungsschutzgesetzes dem Geheimdienst die heimliche Online-Durchsuchung der Computer von Terrorverdächtigen zu ermöglichen. Die Opposition in Bayern lehnte das Vorhaben ab und bezeichnete es als übereilt und übertrieben. Die SPD hatte damals betont, dass sich die große Koalition auf Bundesebene einvernehmlich darauf verständigt habe, das für Frühjahr angekündigte Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Befugnissen für Online-Durchsuchungen durch die Staatsschützer in Nordrhein-Westfalen abzuwarten. Er appellierte daher an die in Bayern allein regierende CSU und an Herrmann, "dass sie diese Vereinbarung einhalten". CSU-Vertreter meinten hingegen, schnelles Handeln sei angesichts der Bedrohung durch Terroristen notwendig: Da Terroristen das Internet nutzten, müsse der Staat reagieren.

Mittlerweile ist bekannt, dass das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung über die heimliche Online-Durchsuchung und deren Regelung im nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz am 27. Februar verkünden will. Experten sahen während der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe im Oktober vergangenen Jahres eine gehörige Portion Skepsis auf Seiten der Verfassungsrichter gegenüber der heimlichen Online-Durchsuchung als Mittel für Strafermittler und Geheimdienste.

Quelle : www.heise.de

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Schäuble : "Ich bin sanft und ausgewogen"
« Antwort #803 am: 09 Februar, 2008, 09:00 »
Der Streit um Online-Durchsuchungen hat so hohe Wellen geschlagen, dass sich Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) gegen seinen Ruf als Hardliner wehren muss.

Die Online-Durchsuchung steht auf dem Prüfstand, doch der Bundesinnenminister versprüht Gelassenheit. In drei Wochen entscheidet das Bundesverfassungsgericht über das Gesetz, mit dem die NRW-Landesregierung den Sicherheitsbehörden das geheime Ausspähen von Computerfestplatten erlauben wollte. "Ich sehen dem Verfahren mit einem gewissen Interesse entgegen, aber auch nicht mehr", sagte Wolfgang Schäuble (CDU) diese Woche im Gespräch mit der WAZ.

Solange das Gerichtsverfahren um Online-Durchsuchungen in NRW andauert, liegt auch im Bund eine entsprechende Gesetzgebung auf Eis. Schäubles Koalitionspartner von der SPD wollen erst beschließen, wenn die Entscheidung aus Karlsruhe eingegangen ist. Schäuble gefällt das nicht. Er sagt: "Das Bundesverfassungsgericht ist nicht Gesetzgeber."

Trotzdem scheint er in diesen Tagen bemüht, die Diskussion um den "Überwachungsstaat" nicht wieder anzufachen. Im vergangenen Jahr hatten ein paar Äußerungen genügt, Schäuble in der öffentlichen Wahrnehmung einen Ruf als "Hardliner" einzutragen. Sein Selbstbild sieht anders aus. "In Wahrheit bin ich immer sanft und ausgewogen", sagt Schäuble über Schäuble. Er steht auf dem Standpunkt, er habe in der Terrorbekämpfung nur längst begonnene Gesetzesprojekte seines Amtsvorgängers Otto Schily (SPD) umgesetzt. Und es vermieden, in rechtlichen Grauzonen zu agieren. "Die Behörden, für die ich Verantwortung trage, handeln nur auf der Grundlage von Gesetzen und nicht im rechtsfreien Raum. Insoweit", sagt Schäuble, "bin ich Hardliner."

Das mit dem rechtsfreien Raum ist mehr als nur eine Rechtfertigung. Es lässt sich auch als Spitze gegen die rot-grüne Vorgängerregierung verstehen. Sie hatte Online-Durchsuchungen schon in einigen Fällen angewandt, ohne eine ausreichende gesetzliche Grundlage dafür zu haben. Verantwortlich war damals neben Innenminister Schily auch die heute noch amtierende Justizministerin Brigitte Zypries (SPD), mit der Schäuble sich vor wenigen Wochen öffentlich über die Innere Sicherheit zankte.

Doch Schäuble ist noch nicht fertig mit der Anti-Terror-Gesetzgebung. „Es geht ja weiter. Ich weiß ja nicht, was morgen die nächste technologische Innovation ist”, sagt er. Und er erwähnt die mögliche Auswertung von Daten der Lkw-Mauterfassung für die Aufklärung von Verbrechen. "Es ist ein Fehler, dass man Lkw-Mautdaten nicht zur Aufklärung von Mordfällen benutzen kann. Da waren wir uns eigentlich im Herbst 2005 alle in der Großen Koalition einig, aber der Gesetzentwurf ist immer noch nicht da. Ich bin nicht dafür federführend, sonst wäre er da." Auch das ist eine Spitze gegen den Koalitionspartner. Denn zuständig ist in Fragen der Lkw-Maut das Verkehrsministerium von SPD-Mann Tiefensee.

 > Das WAZ-Gespräch mit Innenminister Schäuble  -> http://www.derwesten.de/nachrichten/politik/2008/2/6/news-21734712/detail.html

Quelle : www.derwesten.de

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Bundesländer verstoßen gegen Datenschutz-Vorgabe
« Antwort #804 am: 09 Februar, 2008, 11:38 »
Das Thema Datenschutz steht neben der Vorratsdatenspeicherung wieder einmal im Mittelpunkt der Öffentlichkeit. Derzeit liegt beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg eine Klage der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland vor. Grund dafür ist die Weigerung aller Bundesländer, auf Weisungsbefugnisse gegenüber ihren Datenschutz-Aufsichtsbehörden zu verzichten, und dadurch gegen den Unabhängigkeitsgrundsatz der Datenschützer zu verstoßen.
   
EU-Richtlinie existiert seit 1995

Einer EU-Richtlinie aus dem Jahr 1995 zufolge hat jeder Bürger ein Recht darauf, dass der Umgang mit seinen persönlichen Daten von einer unabhängigen Stelle beaufsichtigt und überprüft wird. Diese Unabhängigkeit ist vorgeschrieben worden, weil sich die Datenschützer oft bei mächtigen Gegenspielern unbeliebt machen müssen, um die Rechte der Bürger durchzusetzen, wie beispielsweise bei Groß-Datensammlern wie der Schufa. In Deutschland übernimmt allerdings der Innenminister in allen 16 Bundesländern die Datenschutzaufsicht oder verfügt über ein Weisungsrecht gegenüber den Datenschützern. Eine unabhängige Arbeit der Datenschutzbeauftragten ist gemäß der EU-Richtlinie damit nicht gewährleistet.

Unabhängigkeit fehlt

Mit ihrer Klage will die EU-Kommission die Bundesländer nun zwingen, die Datenschutzaufsicht unabhängigen Datenschutzbeauftragten zu übertragen, die an Weisungen nicht gebunden sind. So heißt es in der Klageschrift: "Die Bundesrepublik Deutschland hat gegen ihre Verpflichtungen verstoßen, indem sie die für die Überwachung der Datenverarbeitung im nicht-öffentlichen Bereich zuständigen Kontrollstellen in den Ländern einer staatlichen Aufsicht unterwirft und damit die Vorgabe der 'völligen Unabhängigkeit' der Datenschutz-Aufsichtsbehörden fehlerhaft umsetzt."

Quelle : www.onlinekosten.de

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Bayern bringt Gesetz über Online-Durchsuchungen auf den Weg
« Antwort #805 am: 12 Februar, 2008, 16:23 »
Trotz massiver Kritik hat Bayerns Staatsregierung ihre Pläne zur heimlichen Online-Durchsuchung von Computern auf den Weg gebracht. Das Kabinett billigte heute den Gesetzentwurf von Innenminister Joachim Herrmann (CSU), geht aus einer Mitteilung der Staatskanzlei hervor. Damit soll es dem Verfassungsschutz erlaubt werden, heimlich über das Internet auf die Computer von Terrorverdächtigen zuzugreifen.

"Die Befugnisse des Verfassungsschutzes sollen an neue technische Entwicklungen angepasst werden. Wenn Terroristen sich modernster Kommunikationstechniken bedienen, dann kann der Verfassungsschutz nicht auf dem technischen Stand von vor zehn Jahren stehenbleiben", sagte Herrmann nach der Kabinettssitzung in München. Bayern setze als eines der ersten Länder und noch vor dem Bund die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung ins Gesetz um. Strenge Verfahrensregelungen sollen "ein Höchstmaß an Rechtsstaatlichkeit" garantieren.

Am 27. Februar gibt das Bundesverfassungsgericht sein Urteil über eine Regelung zur Online-Durchsuchung im nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz bekannt. Das Gesetzgebungsverfahren wurde in Bayern bereits jetzt schon eingeleitet, um es noch in dieser Legislaturperiode abschließen zu können. Die eventuellen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sollen noch in das Gesetz eingebaut werden. Der Ministerrat werde sich deshalb Anfang April nach der Verbandsanhörung noch einmal mit dem Gesetzentwurf befassen, bevor er dem Landtag zugeleitet wird, sagte Herrmann.

Der bayerische Gesetzentwurf fasse die Voraussetzungen für eine Online-Durchsuchung "deutlich enger als die nordrhein-westfälische Regelung", heißt es aus der Staatskanzlei. In Bayern soll eine Online-Datenerhebung nur zulässig sein, wenn die Voraussetzungen für eine Telefonüberwachung gegeben sind. Außerdem werde der Kernbereich privater Lebensgestaltung ausdrücklich geschützt. Die Online-Durchsuchung müsse von der unabhängigen G-10-Kommission des Bayerischen Landtags genehmigt werden.

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BKA-Gesetz: Opposition beklagt "schwarzen Tag für die Grundrechte"
« Antwort #806 am: 20 Dezember, 2008, 09:14 »
Neben Berufsverbänden von Ärzten, Anwälten und Journalisten halten auch Oppositionspolitiker die am Freitag erfolgte endgültige Verabschiedung der jahrelang umkämpften Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA) für verfassungswidrig. Die frühere Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sprach von einem "schwarzen Tag für die Grundrechte". Die stellvertretende Fraktionschefin der Liberalen im Bundestag warf der großen Koalition vor, "große verfassungsrechtliche Probleme" zu schaffen. Die anhaltende Kritik am BKA-Gesetz sei "völlig berechtigt, weil die Kumulation an heimlichen Eingriffsbefugnissen die Grundrechte der Bundesbürger in bislang ungekanntem Ausmaß gefährdet".

Die Vizechefin der Linken im Parlament, Petra Pau, monierte, das Gesetz wirke "wider den Rechtsstaat". Es verändere "die Bundesrepublik gravierend zum Schlechteren". Die Grünen-Vorsitzende Claudia Roth verurteilte den Vorstoß mit seinen Befugnissen etwa zu heimlichen Online-Durchsuchungen, großem Späh- und Lauschangriff oder Rasterfahndungen ebenfalls scharf. "Die große Koalition der Verfassungsfeinde aus CDU, CSU und SPD untergraben, unterhöhlen unseren Rechtsstaat mit diesem BKA-Gesetz". Zugleich kündigte sie an, die Grünen würden gegen das Gesetz vor das Bundesverfassungsgericht ziehen und alle Mitstreiter dort unterstützen.

Zuvor hatte bereits der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum Verfassungsbeschwerde angekündigt. Der Altliberale setzt dabei auf seine in vielfachen Verfahren in Karlsruhe bewährten Kampfgenossen. Die innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Gisela Piltz, schloss zudem eine Organklage ihrer gesamten Fraktion nicht aus. "Verfassungsbruch lässt sich auch durch Wiederholungstaten nicht rechtfertigen", erklärte sie unter Hinweis auf die Vorratsdatenspeicherung. Den Zugriff auf die verdachtsunabhängig vorzuhaltenden Nutzerspuren hat das Verfassungsgericht bereits mehrfach eingeschränkt.

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(Stefan Krempl) / (vbr/c't) 

Der ganze Artikel:
http://www.heise.de/newsticker/BKA-Gesetz-Opposition-beklagt-schwarzen-Tag-fuer-die-Grundrechte--/meldung/120776

Quelle:
heise.de
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BKA-Gesetz endgültig beschlossen
« Antwort #807 am: 21 Dezember, 2008, 20:44 »
Der Bundesrat hat mit 35 zu 34 Stimmen für das BKA-Gesetz gestimmt, das unter anderem das Ausspähen privater Computer zur Terrorismusbekämpfung erlaubt. Damit ist das Gesetz beschlossen, allerdings wurde bereits eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht angekündigt.
Das umstrittene BKA-Gesetz ist beschlossen. Es kann zu Beginn kommenden Jahres in Kraft treten. Der Bundesrat stimmte dem Gesetz am heutigen Freitag zu. Am gestrigen Donnerstag hatte der Bundestag ebenso abgestimmt.
Es war bereits die zweite Abstimmung, der erste Entwurf des Gesetzes war am Bundesrat gescheitert. Die jetzige Zustimmung gilt einem Kompromiss, der zwischen den Koalitionsparteien und im Vermittlungsausschuss ausgehandelt wurde. Der wesentliche Unterschied zum ersten Entwurf: Bevor das Bundeskriminalamt eine Onlinedurchsuchung startet, muss dem ein Richter zustimmen. Er muss auch entscheiden, welche Daten nicht erhoben und ausgewertet werden dürfen, weil sie zum privaten Kernbereich gehören.
Das Gesetz ermöglicht ferner zur Gefahrenabwehr Telefonüberwachung, Rasterfahndung und das Abhören und Filmen von Verdächtigen in Wohnungen.
Der ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) kündigte an, Verfassungsklage gegen das Gesetz einzureichen. Die Opposition meint, das Gesetz gebe dem BKA entschieden zu viele Vollmachten, Datenschützer kritisieren die Onlineüberwachung ebenfalls scharf.
Quelle: www.magnus.de
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Kripo hält BKA-Gesetz für kaum mehr umsetzbar
« Antwort #808 am: 22 Dezember, 2008, 18:36 »
Auch nach der Verabschiedung der Novelle des BKA-Gesetzes durch Bundestag und Bundesrat bleibt das Vorhaben, das bereits zum Jahresanfang in Kraft treten soll, umstritten. So bemängelte der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) am heutigen Montag, dass die Initiative nach dem Nein des Bundesrats in den letzten Verhandlungsrunden zwischen Bund und Ländern zu stark verwässert worden sei.

"Man kann gesetzliche Hürden auch so hoch legen, dass sie von keinem Ermittler mehr genommen werden können", beklagte der BDK-Vorsitzende Bernd Carstensen. Im Blick hatte er dabei vor allem die Kompromissformel, wonach heimliche Online-Durchsuchungen immer von einem Richter angeordnet werden müssen. Die zunächst geplante Eilfallregelung zur Gefahrenabwehr in einer besonders drängenden terroristischen Bedrohungssituation strichen die Verhandlungspartner der großen Koalition.

"Wenn mit diesem Gesetzentwurf eine Handlungsfähigkeit des BKA hergestellt werden soll, muss es Richter geben, die letztlich an 7 Tagen der Woche 24 Stunden für Entscheidungen zur Verfügung stehen", betonte Carstensen. Dies sei aber "nicht Realität". SPD-Politiker der Länder hatten im Vorfeld dagegen mehrfach betont, dass im Zeitalter des Mobilfunks ein Richter quasi rund um die Uhr greifbar sei.

"Im BKA-Gesetzentwurf ist beschrieben, wie viel zusätzliche Kriminalisten beim BKA für die Umsetzung der zusätzlichen Gefahren abwehrenden Aufgabenstellungen zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus erforderlich sind, nicht jedoch die Anzahl der zusätzlich zu schaffenden Richterstellen", zeigte sich Carstensen dennoch besorgt. Dabei solle auch über die Feststellung, ob bei einem großen Späh- oder Lauschangriff zur der Kernbereich der privaten Lebensgestaltung betroffen ist, immer von einem Richter entschieden werden.

Der Opposition und Vertretern von Verbänden von Berufsgruppen wie Ärzten, Anwälten oder Journalisten, deren Zeugnisverweigerungsrecht beschnitten wird, geht das Vorhaben mit seinen umfangreichen Befugnissen für das BKA dagegen entschieden zu weit. Ganz in diesem Sinne fürchtet auch Bruno Schirra, Autor unter anderem für die Zeitschrift "Cicero", dass mit dem BKA-Gesetz "der investigative Journalismus zu Grabe getragen wird". Seine Informanten müssten "wahnsinnig sein", wenn sie sich mit ihm auf den herkömmlichen Kommunikationswegen wie E-Mail oder Telefon noch mit ihm in Verbindung setzen würden. Sie müssten immer die Angst haben, dass sie von der neu geschaffenen "Superbehörde" Bundeskriminalamt "abgeschöpft" werden.

Das Vorhaben sei nach dem Muster "Sicherheit statt Freiheit" gestrickt, monierte Schirra im Deutschlandfunk. Der Journalist vor drei Jahren im Rahmen seiner Recherchen ins Fadenkreuz von Ermittlern des BKA und des BND geraten. Er fragt sich nun, was das Urteil des Bundesverfassungsgericht zum Schutz der Pressefreiheit aus dem Februar 2007 angesichts der neuen Bestimmungen noch wert sei.

Quelle : www.heise.de

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"Sitzen in der Technikfalle" - Hamburgs Datenschützer zieht Bilanz
« Antwort #809 am: 26 Dezember, 2008, 11:56 »
Traut er sich überhaupt noch, im Internet zu surfen? Hartmut Lubomierski lächelt. "Ich gebe zu, dass ich das Netz benutze", sagt Hamburgs scheidender Datenschutzbeauftragte. Auch er habe dort schon mal Urlaubsreisen oder Flüge gebucht. Aber natürlich müsse man höllisch aufpassen, ergänzt der hochgewachsene 64-Jährige. "Man sollte schon gucken, wem man etwas anvertraut." Sicher sei man nur bei namhaften Anbietern.
Vier Jahre lang hat Lubomierski sich tagtäglich mit den dubiosen Geschäftspraktiken windiger Adressenhändler befasst, die technische Entwicklung im Kommunikationssektor kritisch begleitet und Stellung gegen die zunehmend hemmungslosere Erfassung sensibler Daten durch Wirtschaft und Staat bezogen. Wenn Hamburgs oberster Datenschützer seinen Posten zum Jahresende niederlegt und in den Ruhestand geht, blickt er auf eine ebenso bewegte wie arbeitsreiche Amtszeit zurück.

Illegaler Datenhandel in Callcentern, Datenlecks bei der Telekom oder die Diskussion um das Ausspähen von Computern durch die Polizei haben mittlerweile vielen die Gefahren einer zunehmenden Vernetzung und einer technisch immer einfacheren Datenspeicherung in digitaler Form verdeutlicht. "Vor allem mit dem Internet sitzen wir in einer Technikfalle", betont Lubomierski beim Gespräch in seinem Büro im fünften Stock des Bezirksamts Mitte und zieht bei einem Blick über die Stadt eine ernüchternde Bilanz. "In der Summe muss man sagen: Dem Einzelnen ist die Beherrschbarkeit seiner persönlichen Daten verloren gegangen. Auch ich kann das Rad nicht mehr zurückdrehen."

Lubomierski hat sich den Schutz der Privatsphäre der Bürger zur Aufgabe gemacht, das merkt man. Eigentlich habe er mit Datenschutz nie viel zu tun gehabt, erzählt der gelernte Jurist und frühere Spitzenbeamte der Senatskanzlei. Aber nachdem er 2004 die Leitung der Datenschutzbehörde der Hansestadt mit ihren rund 20 Mitarbeitern und einem Jahresbudget von 1,3 Millionen Euro übernahm, habe ihn das Thema "angetörnt", erzählt er.

Dass seine Experten im vergangenen Jahr große, zuvor unbekannte Sicherheitslücken im behördeninternen Computernetz der Hansestadt entdeckten, sei einer der größten konkreten Erfolge seiner Amtszeit gewesen, erläutert Lubomierski. Auch dass Verwaltung und Unternehmen allmählich begriffen, dass ein funktionierender Datenschutz für sie ein strategischer Image- und Wettbewerbsvorteil sei, rechne er sich und der Arbeit seiner Mitarbeiter an. "Da haben wir viel bewegt."

Auf der anderen Seite müsse er feststellen, dass die Politik die Bedeutung einer stärkeren Kontrolle datenverarbeitender Unternehmen trotz der Skandale der vergangenen Monate noch nicht erkannt habe. So verfügten die Landesdatenschutzbeauftragten längst nicht über genug Personal und Kompetenzen, um Firmen gut genug zu überprüfen. In einer Wirtschaftsmetropole wie Hamburg seien nur drei Mitarbeiter für diese Aufgabe vorgesehen. Diese könnten lediglich die jährlich rund 700 Hinweise von Bürgern abarbeiten, sagt Lubomierski. Aktiv verdachtsunabhängig kontrollieren könnten sie kaum. "Ich bin froh wenn ich das schaffe, worauf die Bürger uns aufmerksam machen."

Dabei wäre eine bessere staatliche Kontrolle der Wirtschaft nach Auffassung des scheidenden Datenschutzexperten der wohl einzige Weg aus dem Dilemma einer zunehmend raffinierteren, schnelleren und vom Einzelnen nicht mehr zu durchschauenden Auswertung von Nutzerspuren. Zwar verhielten sich viele Menschen angesichts der Gefahr digitaler Datenerfassung viel zu sorglos. Aber selbst ein Bewusstseinswandel könne die weitere Verbreitung hochsensibler Informationen nicht mehr stoppen, warnt Lubomierski. Zu viele persönliche Daten kursierten bereits im Netz – oder seien digital gespeichert und könnten daher beliebig kopiert werden. "Sie haben als Normalbürger nicht mehr die Kraft, das zu beherrschen. Nein, diese Kontrolle haben sie verloren."

Quelle : www.heise.de

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