Autor Thema: Überwachung, Transparenz, Datenschutz  (Gelesen 92733 mal)

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Grüne wollen Kommunikationsgeheimnis im Grundgesetz verankern
« Antwort #780 am: 24 Januar, 2008, 15:21 »
Geht es nach Grünen, soll das informationelle Selbstbestimmungsrecht explizit in die Verfassung aufgenommen und das Fernmeldegeheimnis im Grundgesetz zu einem Kommunikationsgeheimnis weiter entwickelt werden. Ziel sei die Etablierung eines "umfassenden Kommunikationsgeheimnisses", das den Austausch von Informationen über die neuen Medien und das Internet voll erfasse ihn vor "Beobachtung" schütze. Einen entsprechenden Beschluss (PDF-Datei) hat die grüne Bundestagsfraktion vor kurzem auf ihrer Klausurtagung in Wörlitz zum Datenschutz gefasst. In dem jetzt veröffentlichten Papier wird die entsprechende Forderung nach der Stärkung der Grundrechte als unabdingliches Korrektiv für die "zunehmenden technischen Möglichkeiten des Staates wie auch Dritter zur heimlichen Überwachung und Kontrolle der Menschen" bezeichnet.

Auch in der großen Koalition gibt es seit vergangenem Jahr konkrete Überlegungen, eine Art Grundrecht auf Informationsfreiheit im Internet einzuführen. Damit sollen laut dem Innenexperten der SPD-Fraktion, Dieter Wiefelspütz, die gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Betätigungen der Netzbürger "gegen staatliche Eingriffe" geschützt werden. Das Bundesinnenministerium denkt ebenfalls darüber nach, ob der Grundrechtsschutz nicht auf das Internet ausgedehnt werden müsse. Damit will es etwa heimlichen Online-Durchsuchungen freilich keine Steine in den Weg legen. Der gesondert in die Verfassung aufzunehmende Schutz der vertraulichen Kommunikation über elektronische Medien und IT-Systeme brauche vielmehr klare Schranken. Im Notfall müsse auf Daten Verdächtiger zugegriffen werden können.

Dieser Ansatz ist laut den Grünen falsch. Bei einem echten Kommunikationsgeheimnis darf es ihrer Meinung nach eben nicht darum gehen, "ein geschwächtes Grundrecht zu schaffen, das Eingriffe wie die Online-Durchsuchung unter möglichst geringen Voraussetzungen gerade erst ermöglicht". Vielmehr müsse das informationelle Selbstbestimmungsrecht als "umfassendes Kommunikationsgrundrecht" ausgestaltet werden, wie dies auch das so genannte Professorengutachten zur Modernisierung des Datenschutzrechts schon vor Jahren vorgeschlagen habe. Es sei ein "Querschnittsgrundrecht" zu formulieren, "das den kommunikativen Gehalt aller Grundrechte zum Ausdruck bringt, ohne deren spezielle Schutzmechanismen einzuschränken".

Eile ist dem Fraktionsbeschluss nach geboten. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) würden beharrlich die Erweiterung des Zugriffs nationaler und internationaler Sicherheitsbehörden auf immer mehr Daten in immer mehr Fällen forcieren – "egal, ob es sich um staatliche oder private Datenbestände handelt". Tabus gebe es dabei kaum mehr. Zugleich werfe vor allem der geplante verdeckte Online-Zugriff mit Hilfe von Trojanern auf private Festplatten verfassungsrechtlich "außerordentlich wichtige Fragen" auf. Dabei verbinde sich ein Eingriff ins informationelle Selbstbestimmungsrecht mit einem Eindringen in die räumlich abgegrenzte Privatsphäre. Unklar sei derzeit ferner etwa auch, welchen Schutz "hochsensible personenbezogene Daten genießen, die auf einem Laptop gespeichert und an einem öffentlichen Ort bearbeitet oder über einen öffentlichen WLAN-Zugang verschickt werden".

Das Bundesverfassungsgericht hat dem Papier zufolge zwar schon mehrfach Dammbrüche zu Lasten der Bürgerrechte rückgängig gemacht und unter anderem mit seiner Entscheidung zum großen Lauschangriff den "Kernbereich des Privatlebens jedweder Überwachung entzogen". Das für Anfang 2008 angekündigte Urteil aus Karlsruhe zu Online-Razzien werde zudem voraussichtlich zeigen, "dass auch heimliches Hacken durch bundesdeutsche Sicherheitsbehörden im Grundsatz ein verfassungswidriger Eingriff in die Rechte der Bürger ist". Es sollte aber nicht alleine den Bundesverfassungsgericht überlassen bleiben, die Grundlagen der freien und offenen Informationsgesellschaft zu sichern. "Dies obliegt in erster Linie dem Gesetzgeber."

Malte Spitz aus dem Bundesvorstand der Grünen zeigte sich über den Beschluss noch nicht in allen Punkten glücklich. Seines Erachtens wäre es am besten gewesen, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in der Frage der Online-Durchsuchung in Nordrhein-Westfalen abzuwarten und anschließend erst eine klare Positionierung vorzunehmen. Trotzdem biete das jetzige Dokument seiner Ansicht nach "eine Grundlage für weitere Diskussionen".

Quelle : www.heise.de

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Der Bayerische Journalisten-Verband (BJV) hat den Vorstoß von Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) zur Online-Durchsuchung scharf kritisiert. Die von Herrmann geplante Gesetzesinitiative sei ein Angriff auf die Pressefreiheit, sagte der BJV-Vorsitzende Wolfgang Stöckel. "Ich kann nicht verstehen, dass der bayerische Innenminister nicht bereit ist, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Frühjahr abzuwarten und wieder alleine vorpreschen und verschärfen muss." Herrmann hatte am Wochenende angekündigt, noch in diesem Februar einen Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen, um Verfassungsschützern Online-Durchsuchungen gegen Terrorverdächtige zu ermöglichen.

Auch die zu Jahresbeginn eingeführte Vorratsdatenspeicherung behindert nach Auffassung des BJV die Arbeit der Journalisten. "Wenn man die Kommunikationsdaten über ein halbes Jahr speichern kann, hat der Journalist nicht mehr die Sicherheit, dass sein Informant geschützt ist", sagte BJV-Geschäftsführerin Frauke Ancker, "dann müssen wir mit den Informanten wieder in den Wald gehen oder ins Hofbräuhaus. Dann kommen wir wirklich in archaische Zeiten zurück".

Außerdem kritisierte der BJV erneut den nach seiner Ansicht zunehmenden Trend zu Leiharbeit und Outsourcing bei der Beschäftigung von Journalisten. "Nur qualitativ hochwertiger Journalismus kann auf Dauer bestehen, doch gut ausgebildete Journalisten wollen auch angemessen beschäftigt und bezahlt werden", sagte Stöckel.

Quelle : www.heise.de

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Kein Dementi aus Bayern zum Trojaner-Einsatz fürs VoIP-Abhören
« Antwort #782 am: 25 Januar, 2008, 18:44 »
Das bayerische Justizministerium hat einen Brief, der die Verwendung eines so genannten Bayerntrojaners zum Abhören von Internet-Telefonaten nahe legt, nicht direkt als authentisch bezeichnet. "Die Echtheit des Schreibens kann nicht bestätigt werden", erklärte ein Sprecher der Behörde gegenüber heise online. Zugleich wollte er das inzwischen vom Chaos Computer Club (CCC) im Internet veröffentlichte Papier aber auch nicht als Fälschung bezeichnen. Die Diskussion über das Belauschen von Ferngesprächen via Voice over IP (VoIP) etwa über Skype sei nicht neu, hieß es zur Ergänzung. Es handle sich um eine Form der Überwachung der Telekommunikation, "die bereits heute unter engen Voraussetzungen bei bestimmten schwerwiegenden Straftaten zulässig ist". Dabei können auch verschlüsselte Daten entschlüsselt werden.

Ein solches Vorgehen hat dem Sprecher zufolge aber nichts mit den immer wieder von bayerischen Regierungsvertretern und der CSU geforderten heimlichen Online-Durchsuchungen zu tun, bei denen es um den Zugriff auf Daten auf einer Festplatte gehe. Die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) hatte hier bereits im Herbst betont, dass man beide Aspekte scharf voneinander trennen müsse.

Das zunächst der Piratenpartei zugespielte und jetzt im Netz aufgetauchte Schreiben ist an die Generalstaatsanwälte und die Präsidenten der Oberlandesgerichte in München, Nürnberg und Bamberg adressiert. Es wird darin vor allem klargestellt, dass die Kosten für das Abhören von Internet-Telefonaten hauptsächlich aus dem Polizeihaushalt zu zahlen sind. Die Staatsanwaltschaften seien dagegen lediglich für Entschädigungen oder Vergütungen von Zeugen, Sachverständigen, Dolmetschern oder Dritten unmittelbar zur Rechnung zu ziehen.

Beigefügt ist dem Brief ein Fax-Angebot der hessischen Firma DigiTask für eine vor Ort oder per E-Mail auf einen Zielrechner zu übertragende Lauschsoftware in Form einer sogenannten Skype-Capture-Unit, die bereits bei einem Verfahren der Staatsanwaltschaft München eingesetzt worden sei. Die digitale Wanze ermöglicht laut Leistungsbeschreibung das Mitschneiden der Skype-Kommunikation einschließlich Chats sowie die Ausleitung an einen anonymen Aufzeichnungsserver. Dieser leite die Daten dann an "den eigentlichen Recording-Server weiter", auf den mit Hilfe mobiler Auswertestationen zugegriffen werden könne. Die übertragenen Daten würden durch einen speziellen Audio-Codec stark komprimiert, um die beanspruchte Bandbreite gering zu halten. Einsetzbar ist die zu mietende Lauschsoftware dem Fax nach allein unter Windows 2000 und XP.

Felix von Leitner vom CCC hält das Schreiben für authentisch. Das genannte Unternehmen biete auf seiner Webseite "Überwachungskram" an und sei auch in Standardisierungsgremien wie dem European Telecommunications Standards Institute (ETSI) aktiv, wo es um die Spezifizierung von Überwachungsschnittstellen geht. Als bemerkenswert bezeichnet der Hacker in einem Blogeintrag vor allem die angegebene Lieferzeit von vier bis sechs Wochen. Das könnte darauf hindeuten, dass die Firma das Programm erst nach Auftrag innerhalb eines guten Monats zusammenbasteln wolle oder allein vorgefertigte Modelle anderer Anbieter weitervertreibe.

Als mögliche Schwachstelle hat von Leitner vor allem die Streaming-Komponente für die Ausleitung der unverschlüsselten Kommunikation direkt vom Rechner ausgemacht. Hier gebe es "mit Sicherheit" ausnutzbare Lücken. Um den auf Bandbreitensparsamkeit getrimmten Codec auszuspielen, brauche es zudem vermutlich nur ein bisschen Verkehrslärm oder Musik im Hintergrund. Zudem könnte der vorgesehene doppelte Datenabfluss über die Wanze von den betroffenen PC-Nutzern relativ einfach bemerkt werden. Ein Sprecher des Landeskriminalamts Bayerns (LKA) räumte am gestrigen Donnerstag die Verwendung von "Ausleitungssoftware" zum VoIP-Abhören in einzelnen Fällen mit richterlicher Genehmigung ein. Zu dem mit dem Brief verknüpften Angebot wollte er konkret aber keine Stellung nehmen.

Quelle : www.heise.de

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Bayern erwägt GPS-Überwachung von entlassenen Straftätern
« Antwort #783 am: 26 Januar, 2008, 18:36 »
Bayern will sich unter Ministerpräsident Beckstein, dem früheren Innenminister, im Hinblick auf die innere Sicherheit profilieren und neue Techniken einführen. Kürzlich preschte Innenminister Herrmann vor und kündigte einen Gesetzesentwurf an, um es dem bayerischen Verfassungsschutz zu ermöglichen, Online-Durchsuchungen vorzunehmen. Die Justizministerin Beate Merk hat bereits den Wunsch angemeldet, Online-Durchsuchungen auch bei der Verfolgung von Kinderpornographie einsetzen zu können.

Gerade erst hat Bayern eine Bundesratsinitiative gestartet. Danach sollen "alle für den Schutz von Kindern relevanten Straftaten" im Führungszeugnis eingetragen werden, das Arbeitgebern vorgelegt wird, um so "weitere Straftaten im beruflichen Umfeld des Täters schon im Vorhinein" zu verhindern.

Nach einer Vorabmeldung des Spiegel will nun die bayerische Justizministerin nach US-Vorbild entlassene Sexualstraftäter mit einer GPS-gestützten elektronischen Fessel überwachen lassen. Damit sollen rückfallgefährdete Sexualstraftäter daran gehindert werden, bestimmte Sicherheitszonen, beispielsweise um Kindergärten oder Schulen, zu betreten. Welche Technik verwendet werden soll, ist noch nicht geklärt. Mit einer GPS-Überwachung wäre der jeweilige Aufenthaltsort einer Person feststellbar. Wenn sie sich einer Sicherheitszone nähert, so könnte über eine SMS Alarm ausgelöst werden, schreibt der Spiegel.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries kritisiert das Vorhaben, das nur bei vorzeitig Entlassenen als Bewährungsauflage denkbar sei. Zur Gefahrenabwehr müsse man aber zu anderen Maßnahmen greifen.

Die britische Regierung hatte letztes Jahr ein Projekt mit GPS-Überwachung von Straftätern aufgrund zahlreicher Mängel abgebrochen. Die Straftäter konnten in der Nähe von großen Gebäuden nicht mehr verfolgt werden, die Kontrolle war lückenhaft und manche der Überwachten entfernten einfach die Fußfessel oder nahmen den GPS-Empfänger nicht mit. Derzeit überlegt die britische Regierung, stattdessen RFID-Chips zu verwenden.

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Offline rillie

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Re: Überwachung, Transparenz, Datenschutz
« Antwort #784 am: 26 Januar, 2008, 18:40 »
Mist dann muß ich ja zum Hollow Man3 werden. Verdammte Naht!
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Offline berti

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Re: Überwachung, Transparenz, Datenschutz
« Antwort #785 am: 26 Januar, 2008, 21:30 »
und da wird mir immer wieder vorgeworfen, ich lebe in einen diktatorischen überwachungsstaat  ::)

naja, dann kann ich mir ja das urlaubsticket nach deutschland sparen, ist unschön was da abgeht.

aber mal ne frage

Zitat
Derzeit überlegt die britische Regierung, stattdessen RFID-Chips zu verwenden.

Irgendwie gabs da ja mal die behauptung, diese überwachung wäre nicht möglich ?  Nun plötzlich doch ?  ???
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Offline SiLæncer

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Großer Online-Lauschangriff ?
« Antwort #786 am: 28 Januar, 2008, 11:39 »
Die aktuellen juristischen Gutachten zur "Online-Durchsuchung" sind sich in zwei Fragen einig: Technisch ist sie kaum machbar, und gegen sie sprechen schwer wiegende verfassungsrechtliche Bedenken

Der Dritte Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat schon vor einem knappen Jahr die "verdeckte Online-Durchsuchung" verboten. In Kürze wird [extern] entschieden, ob die Verfassungsbeschwerde gegen deren bisher einzige juristische Ermächtigungsgrundlage, das nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz, Erfolg haben wird.

Das Bundesverfassungsgericht wird über die so genannte "Online-Durchsuchung" jedoch nur indirekt urteilen. Im fraglichen Gesetz heißt es wörtlich, es gehe um "heimliches Beobachten und sonstiges Aufklären des Internets, wie insbesondere die verdeckte Teilnahme an seinen Kommunikationseinrichtungen bzw. die Suche nach ihnen, sowie der heimliche Zugriff auf informationstechnische Systeme auch mit Einsatz technischer Mittel." Der Begriff "Online-Durchsuchung? kommt im Text gar nicht vor. Die Idee, die Strafverfolger und die Behörden würden auf privaten Rechnern heimlich Software installieren können, war eine Erfindung der Medien, insbesondere der Süddeutschen (07.12.2006) und der taz. Der polizeiliche "Hackerangriff" hat sich jedoch im allgemeinen Sprachgebrauch und seit dem Medienhype vor einem Jahr auch als Wunschvorstellung in der Politik eingebürgert.

Ulf Buermeyer, wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Bundesverfassungsgericht, hat im August 2007 in einem Aufsatz umrissen, warum schon aus der vergangenen Rechtsprechung abgeleitet werden kann, dass ein heimlicher Zugriff des Staates auf private Rechner, wie von Schäuble befürwortet, schlicht verfassungswidrig ist. Unter "Zugriff" kann man verstehen, mit Hilfe technischer Mittel den Rechner eines Verdächtigen - ohne dessen Wissen - über einen bestimmten Zeitraum zu überwachen, auch ohne dass die dazu notwendige Software "online" implementiert werden müsste. Das ist ohnehin noch nie erfolgreich geschehen, trotz gegenteiliger Meldungen in den Medien, und auch äußerst unwahrscheinlich, da sich jeder dagegen mit einfachen Mitteln schützen könnte.

Buermeyer zweifelt in seinem Text "Die 'Online-Durchsuchung'. Verfassungsrechtliche Grenzen des verdeckten hoheitlichen Zugriffs auf Computersysteme" nicht nur daran, dass die Ermittlungsmethode der Online-Durchsuchung "jemals effektiv wird angewendet werden können", sondern führt zwei gewichtige juristische Argumente an, die das Bundesverfassungsgericht zu erwägen habe - die Unverletzlichkeit der Wohnung nach Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes und den so genannten "Kernbereichsschutz" privater Lebensgestaltung. Interessant ist der Aufsatz Buermeyers vor allem deshalb, weil er beweist, dass das Bundesverfassungsgericht seine bisherige Rechtsprechung über den Haufen werfen müsste, erlaubte es das, was dem Bundesinnenministerium vorschwebt (zum Beispiel in den Fragen und Antworten zur Online-Durchsuchung).

Das Bundesverfassungsgericht hat am 3. März 2004 zum "Großen Lauschangriff" geurteilt, das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung meine nicht nur den Schutz vor unerwünschter physischer Anwesenheit eines Vertreters der Staatsgewalt in allen Räumen, die privat und beruflich genutzt werden - inklusive Keller, Balkon und Garten, ja sogar ein zeitweilig genutztes Hotelzimmer. Es ging noch viel weiter:

Zitat
Die heutigen technischen Gegebenheiten erlauben es, in die räumliche Sphäre auch auf andere Weise einzudringen. Der Schutzzweck der Grundrechtsnorm würde vereitelt, wenn der Schutz vor einer Überwachung der Wohnung durch technische Hilfsmittel, auch wenn sie von außerhalb der Wohnung eingesetzt werden, nicht von der Gewährleistung des Absatzes1 umfasst wäre.

Die wenigen Juristen, die eine heimliche "Online-Durchsuchung" für unbedenklich halten, kommen um diese Argumentation des Bundesverfassungsgerichts nicht herum. Die Wohnung ist sakrosankt, und was das Bundesverfassungsgericht einmal entschieden hat, besitzt quasi Gesetzeskraft. Man kann das nur durch verbale Taschenspielertricks umgehen. Einige Juristen konstruieren um den Computer einen "virtuellen Raum", der mit einem Online-Anschluss entstehe und der daher nicht mehr zur "Wohnung" gehöre. Noch abwegiger ist zum Beispiel die These, derjenige, der sich des Internet bediene, wüsste, dass sein Computer "hierdurch vielfältigen Angriffen durch Würmer usw." ausgesetzt sei. Der Nutzer nehme das somit in Kauf, öffne sein System selbst und begebe sich damit in die "Sozialsphäre", die keine "Wohnung" mehr sei.

Dr. Jürgen P. Graf, Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof, meinte noch 1999 in der Deutschen Richterzeitung, der Anbieter von Daten erkläre sich mit der Eröffnung des freien Zugangs im Internet "mit dem Zugriff durch beliebige Dritte" automatisch einverstanden. Mit dem technischen Sachverstand der meisten Juristen ist es ohnehin nicht sehr weit her. Die überwiegende Anzahl der Autoren nimmt es unkritisch als Tatsache hin, dass ein - wie auch immer gearteter - "Bundestrojaner" technisch umsetzbar sei. Man könnte auf ähnlichem Niveau auch darüber diskutieren, ob der Einsatz einer Tarnkappe - wie im Nibelungenlied - für Polizisten der Verfassung entspräche.

Buermeyer aber war Netzwerk-Administrator der Universität Leipzig und ist daher eine Ausnahme. Die zweite Säule seiner Argumentation, warum eine Online-Durchsuchung verwassungswidrig sei, ist der Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung. Der fußt auf der durch den Artikel 1 des Grundgesetzes geschützten unantastbaren Menschenwürde. Noch nicht einmal der Bundestag könnte diesen Artikel mehrheitlich abschaffen oder verändern:
Zitat
Aus der Menschenwürdegarantie folgt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zwar nicht, dass ein heimliches Vorgehen des Staates schlechthin unzulässig wäre, denn allein darin, dass der Mensch zum Objekt der Beobachtung wird, ist noch nicht zwingend eine Missachtung seines Wertes als Mensch zu erblicken. Gleichwohl ist bei staatlichen Beobachtungen ein unantastbarer Kernbereich privater Lebensgestaltung zu wahren, denn würde der Staat in ihn eindringen, verletzte dies die jedem Menschen unantastbar gewährte Freiheit zur Entfaltung in den ihn betreffenden höchstpersönlichen Angelegenheiten. Selbst überwiegende Interessen der Allgemeinheit können einen Eingriff in diesen absolut geschützten Kernbereich privater Lebensgestaltung nicht rechtfertigen. Insbesondere ist kein Raum für eine Abwägung mit kollidierenden Rechtsgütern wie dem staatlichen Strafverfolgungsinteresse.

In diesem "Kernbereich" darf der Staat noch nicht einmal Daten erheben. Das hat das Bundesverfassungsgericht eindeutig formuliert und damit auch allen Ideen eines "Richterbands" oder "Richtervorbehalts" eine Absage erteilt. Für die Online-Durchsuchung heißt das: Da es keine technischen Möglichkeit gibt, auf einem Rechner vorab "private" Daten, die unter diesen "Kernbereich" fallen, von denen zu trennen, für die das eventuell nicht zutrifft, verbietet sich der Einsatz heimlicher staatlicher Schnüffel-Software sogar bei Keyloggern.

Das Bundesinnenministerium müsste genug sachverständige Experten haben, die sowohl die juristische Argumentation als auch die technischen Implikationen nachvollziehen könnten. In den "Fragen und Antworten zur Online-Durchsuchung", die mittlerweile auch auf der Website des Bundeskriminalamts verlinkt ist, wird jedoch das Gegenteil suggeriert. Auf das Urteil des Bundesgerichtshofs gegen die Online-Durchsuchung wird mit keinem Wort eingegangen, bloße technische Spekulationen werden für bare Münze ausgegeben:

Zitat
Bevor eine Online-Durchsuchung durch Beamte des Bundeskriminalamts (BKA) durchgeführt wird, prüft ein unabhängiger Richter grundsätzlich, ob diese Durchsuchung auf einem PC einer Privatperson oder in einer Firma durchgeführt werden darf." (...) Die Ermittlungs-Software wird nicht zu einer Beeinträchtigung der auf dem betroffenen Rechner installierten Sicherheitssoftware führen. (...) Sollte die Software dennoch entdeckt werden, wird sie vom Zielsystem entfernt.

Diese drei Thesen haben weder eine rechtliche Grundlage noch sind sie als unverbindliche Idee gekennzeichnet. Technisch erscheinen sie ohnehin als unsinnig. Eine derartige Software - inklusive einer Art Selbstzerstörungsmechanismus und der Möglichkeit, gerichtfeste Daten zu bekommen - gibt es noch nicht und wird es wohl auch nicht geben. Das Gutachten Prof. Ulrich Siebers zum Beispiel bekräftigt das differenziert: "Nach den Standards für digitale Forensik ist die Analyse eines im Betrieb befindlichen Systems problematisch, da ständig Daten verändert werden." Falls die Daten einen dümmsten anzunehmenden Kriminellen "online" zu den Strafverfolgern gelangten, hätte die Staatsanwaltschaft größte Probleme, deren Authentizität zu beweisen.

Fragen an das Bundesinnenministerium

Das Bundesinnenministerium verweigert über den technischen Hintergrund jede Auskunft. Auch auf einfache Fragen erhält man keine Antwort, zum Beispiel:

"Ist Ihnen bekannt, dass sich jeder Computer-Nutzer leicht dagegen schützen kann, dass ihm unbemerkt Fremdsoftware auf den Rechner "gespielt" wird, wenn man sich an die Ratschläge des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik hält? Wie kann verhindert werden, dass Terroristen die Ratschläge des BSI zum Thema Internet-Sicherheit beherzigen? Ist ihnen bekannt, dass bis jetzt in Deutschland noch kein erfolgreicher Versuch seitens des Bundeskriminalamtes und des Verfassungsschutzes (nach dessen eigenen Angaben) stattgefunden hat, einem Verdächtigen ohne dessen Wissen eine Software auf den Rechner zu spielen, um einen so genannten Remote-Access-Zugang zu erhalten? Haben Sie vor der Veröffentlichung "Fragen und Antworten zum Thema Online-Durchsuchungen" den Rat Sachverständiger eingeholt, ob eine Online-Durchsuchung überhaupt technisch umsetzbar sei? Was veranlasst Sie zu der Annahme, das sei zukünftig der Fall?

Markus Beyer, Pressereferat des Bundesinnenministeriums antwortet nur:

Zitat
Wie Sie wissen handelt es sich bei der geplanten sog. Onlinedurchsuchung, wie auch bei der geplanten Novelle des BKA-Gesetzes insgesamt, um einen laufenden Gesetzgebungsprozess auf Fachebene, der noch nicht abgeschlossen ist. Daher bitten wir um Verständnis, dass wir auf weitere Detailfragen derzeit nicht eingehen können. (...) Insbesondere darf ich darauf hinweisen, dass das Bundesverfassungsgericht allein über eine Regelung des Landes NRW (!) entscheidet. Die geplante Novelle des BKA-G ist nicht Gegenstand der Verhandlung beim Bundesverfassungsgericht.


Man tut also so, als ob das möglich sei. Und da das Bundesverfassungsgericht nur über das Verfassungsschutzgesetz eines Bundeslandes befinden will, macht man einfach so weiter, als gebe es die vergangene und aktuelle Rechtsprechung gar nicht. Der Verdacht drängt sich auf, dass man in Schäubles Haus schlicht keine Ahnung hat, wie man das gewünschte polizeiliche "Hacken? bewerkstelligen will. Nur völlig unerfahrene Computernutzer sind durch die wolkigen Formulierungen zu beeindrucken, Terroristen vermutlich nicht.

Auch der bayerische Innenminister Joachim Herrmann forderte in einem Interview Online-Durchsuchungen. Herrmann ist ebenfalls nicht in der Lage, auf nur eine der ihm gestellten Fragen substanziell zu antworten - weder auf die juristischen noch auf die technischen. Zum Beispiel:

"Auf Grund welcher Annahmen geht Herr Joachim Herrmann davon aus, dass es Zukunft eine funktionsfähige Methode zur "Online-Durchsuchung' privater Rechner geben wird?"

Oder: "Das Bundesverfassungsgericht hat in einer Entscheidung zum Niedersächsischen Polizeigesetz seine Feststellungen aus dem Jahre 2004 zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung vor Eingriffen des Staates nochmals verdeutlicht. Das Gericht hebt hervor, ein Erhebungsverbot bestehe, wenn in einem konkreten Fall Anhaltspunkte vorliegen, dass eine Überwachungsmaßnahme Inhalte erfassen könne, die zu dem definierten Kernbereich gehören. Frage: Wie kann der Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung garantiert werden, wenn eine Software auf dem Rechner des Verdächtigen ohne dessen Wissen installiert worden ist?"

Die lapidare Antwort - per Word-Attachment - von Karl Michael Scheufele, dem Pressesprecher des Bayerischen Staatsministeriums des Innern:

Zitat
Moderne Kommunikationstechnik darf nicht die Folge haben, dass Terroristen rechtsfreie Räume für Verbrechensplanung haben. Wenn solche Organisationen sich dieser Kommunikationsmittel bedienen, dann müssen die Sicherheitsbehörden die Möglichkeiten haben, darauf zu reagieren. Selbstverständlich werden die verfassungsrechtlichen Vorgaben des BverfG eingehalten.

Man darf getrost annehmen, dass hier der Wunsch der Vater des Gedankens ist. Aber die Leitmedien argumentierten beim Thema auch nicht gehaltvoller als die Politiker. Auf der Website der Tagesschau wird seit Monaten eine Infografik präsentiert, die suggeriert, eine Online-Durchsuchung würde im Sinne Schäubles schlicht funktionieren, ohne die skeptischen Einwände der IT-Fachleute auch nur ansatzweise zu berücksichtigen. Der Redaktion von tagesschau.de gelang es im Lauf einer Woche nicht, trotz mehrmaliger Anrufe und einiger E-Mails, den zu benennen, der die Infografik erstellt hatte.

"Ist tagesschau.de bekannt, dass es bis jetzt noch keine einzige erfolgreiche Online-Durchsuchung gegeben hat? Was veranlasst tagesschau.de anzunehmen, dass die in der Info-Grafik vorgestellten "Methoden" umsetzbar und praktikabel seien?"

Auch darauf gab es keine Antwort. Was zu beweisen war.

Quelle : http://www.heise.de/tp/r4/artikel/27/27154/1.html

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Wer soll den Bayern-Trojaner bezahlen?
« Antwort #787 am: 28 Januar, 2008, 15:30 »
Vertrauliche Dokumente bei Wikileaks veröffentlicht

Aus Dokumenten, die der Website Wikileaks zugespielt wurden, geht hervor, was sich der Freistaat Bayern das Abhören von Skype-Telefonaten und das Ausspionieren der Skype-Buddy-Liste kosten lässt.
Die bayerische Abhörsoftware kommt als Trojaner durchs Netz. Das geht aus der Leistungsbeschreibung der von der Firma DigiTask entwickelten Software hervor: "Das Konzept der Firma DigiTask sieht es vor, auf dem PC des Überwachten eine so genannte Skype-Capture-Unit zu installieren. Diese Capture-Unit ermöglicht das Mitschneiden der Skype-Kommunikation, wie zum Beispiel Voice und Chat, sowie die Ausleitung an einen anonymen Recording-Proxy. [...] Für die Installation der Skype-Capture-Unit wird eine ausführbare Datei mitgeliefert die zum Beispiel als Anhang an eine E-Mail versendet werden kann oder aber direkt auf dem Zielsystem installiert werden kann."

Den bei Wikileaks veröffentlichten Dokumenten ist zu entnehmen, dass der "Bayern-Trojaner" für Skype von den Behörden zum Preis von 3.500 Euro "pro Monat und Maßnahme" gemietet werden muss. Dazu kommen "einmalige Installationskosten vor Ort für den Auf- und Abbau" von 2.500 Euro. Der "Mietpreis der SSL-Dekodierung pro Monat und Maßnahme" schlägt ebenfalls mit 2.500 Euro zu Buche.

Wie das bayerische Justizministerium in einem Schreiben an die Generalstaatsanwälte in München Nürnberg und Bamberg sowie die Präsidenten der Oberlandesgerichte dieser Orte mitteilt, sind "die Kosten für die Beschaffung einer DV-Ausstattung (Hard- und Software) ausschließlich aus dem Polizeihaushalt aufzuwenden. Dies gilt auch, soweit technische Geräte angemietet werden müssen. Auch bei dem vorgenannten Miet- und Installationskosten handelt es sich um entsprechende Kosten, die aus dem Polizeihaushalt zu zahlen sind."

Nach Installation greift der Trojaner der Firma DigiTask die gewünschten Informationen vor der Verschlüsselung durch Skype ab, verschlüsselt sie mit AES und leitet sie an einen "anonymen Recording-Proxy" weiter. Von dort werden die Daten "an den eigentlichen Recording-Server" übertragen, wo der Zugriff "mittels mobiler Auswertestationen" erfolgen kann. Dort lassen sich die mit geschnittenen Telefonate und Chats live verfolgen.

Wie die Überwachungssoftware gegebenenfalls installierte Firewall- und an die Viren-Software überwinden soll, geht aus den Unterlagen nicht hervor.

Quelle : http://www.golem.de/0801/57291.html

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Nummernschilder-Scanning verstößt massiv gegen Verfassung
« Antwort #788 am: 29 Januar, 2008, 11:15 »
Kritiker der automatisierten Erfassung von Kfz-Kennzeichen auf deutschen Autobahnen bekommen juristische Unterstützung: Einem Rechtsgutachten zufolge verstoßen sieben deutsche Länder mit ihren Scanning-Regelungen gegen die Verfassung. Am schlimmsten schnüffelt Rheinland-Pfalz.

Der Kasseler Rechtsprofessor Alexander Roßnagel hat die in acht Bundesländern geltenden Scanning-Regelungen untersucht und teils massive Verstöße gegen das Grundgesetz festgestellt. Das im Auftrag des Auto-Clubs ADAC erstellte Gutachten liegt SPIEGEL ONLINE vor.

Der Experte kritisiert unter anderem die Unverhältnismäßigkeit der ständigen automatisierten Straßenüberwachung sowie den Umstand, dass die betroffenen Autofahrer nichts von der Überwachung erfahren: "Die Zulassung verdeckter Erhebung greift in besonderer Weise in die Grundrechte ... ein", so das Gutachten. Betroffene hätten "keine Möglichkeit ..., in einem vorgeschalteten Verfahren Einfluss auf das eingreifende Verhalten der Polizei zu nehmen".

Insgesamt acht deutsche Bundesländer wenden das umstrittene Kennzeichen-Scanning bereits seit Längerem an. Dabei erfasst die Polizei per stationärer Kamera die Nummernschilder aller vorbeifahrenden Autos. Die Kennzeichen werden dann per Computer automatisch mit Fahndungsdatenbanken abgeglichen.

Bagatelle oder massiver Eingriff in Informationsrechte?

Drei Kläger aus Hessen und Schleswig-Holstein haben gegen die automatisierte Erfassung von Kfz-Kennzeichen Verfassungsbeschwerde eingelegt. Das Urteil aus Karlsruhe wird im Frühjahr 2008 erwartet. Bei einer ersten Anhörung im November 2007 hatte der hessische Innenminister Volker Bouffier erklärt, das Scanning sei völlig unbedenklich. Der CDU-Politiker sprach seinerzeit von einem "Grundrechtseingriff an der Bagatellgrenze".

Roßnagel kommt zu einem gänzlich anderen Ergebnis. Lediglich in Brandenburg seien die gesetzlichen Regelungen verfassungskonform. Bayern und Mecklenburg-Vorpommern verstießen teilweise gegen das Grundgesetz. Für Bremen, Hamburg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein konstatiert der Jurist hingegen massive Verstöße gegen die Verfassung.

Am krassesten sind die Rechtsbrüche Roßnagel zufolge in Rheinland-Pfalz. Die polizeilichen Regelungen seien in dem von SPD-Chef Kurt Beck regierten Land besonders schludrig formuliert. "Die Entscheidung über die Grenzen der Freiheit des Bürgers ist der Vorschrift nicht zu entnehmen, sondern einseitig in das Ermessen der Verwaltung gestellt", rügt das Gutachten.

Besonders unverhältnismäßig sei zudem die lange Speicherung der gesammelten Informationen. Auch die Nummernschilddaten von Autofahren, gegen die nichts vorliegt, werden in Rheinland-Pfalz zwei Monate lang gespeichert - und der Polizei zur allgemeinen Nutzung zur Verfügung gestellt.

Einiges spricht somit dafür, dass die Karlsruher Richter etliche der bestehenden Landesregelungen kippen werden. Das könnte auch ein Scanning-Projekt von Innenminister Wolfgang Schäuble ausbremsen: Er würde am liebsten den gesamten Autobahnverkehr mit Hilfe der Kameras in den rund 300 deutschen Lkw-Mautbrücken überwachen zu lassen.

Quelle : www.spiegel.de

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Proteste gegen EU-Polizeikongress und Schäubles neue Pläne
« Antwort #789 am: 29 Januar, 2008, 21:20 »
 Rund 400 Demonstranten äußerten in Berlin am heutigen Dienstag Unmut über den Überwachungsstaat und "neue Sicherheitsarchitekturen". Das inoffizielle Motto der Protestkundgebung gegen den 11. Europäischen Polizeikongress, der zum gleichen Zeitpunkt im Berliner Congress Centrum (bcc) am Alex Vertreter der Staatsmacht und Ausrüster aus der Wirtschaft zusammenführte, lautete "Sicherheit kostet Freiheit". Die Demo richtete sich konkret unter anderem gegen die seit Januar in Kraft gesetzte Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten, die Videoüberwachung, das Aufweichen der Grenzen zwischen Polizeien und Geheimdiensten sowie den Anti-Terrorparagraphen 129a. Aufgerufen zu dem Marsch von der Friedrichstraße zum Alex hatte das Komitee für Grundrechte und Demokratie gemeinsam mit zahlreichen linken Gruppierungen, die gegen den Polizeistaat kämpfen.

Einem verteilten Flugblatt zufolge hätte die Veranstaltung auch mit der Ansage: "Wir ham wat zu verbergen" überschrieben werden können. Die Organisatoren stimmen in dem Pamphlet, das auch mehrfach über den mitgeschobenen Lautsprecherwagen verlesen wurde, ein Hoch etwa auf den "Riss in der Linse der Überwachungskamera". Dem RFID-Chip, der in der Mikrowelle unbrauchbar gemacht werde, weine man keine Träne nach, heißt es weiter. Der Protest richtet sich auch gegen Rüstungskonzerne wie EADS und SAP, die auf dem Kongress die vernetzte Kriegsführung als Computerspiel "der Stärkeren" vorführen würden. Moniert wird in dem Papier ferner, dass einem wie auch immer gearteten Staatsapparat in der Zukunft viele Hindernisse zur Überwachung der Bürger bereits aus dem Weg geräumt worden seien.

 Ein großes Polizeiaufgebot von insgesamt 1200 Beamten begleitete und umschloss die teils mit schwarzen Kapuzen angetretenen Demonstranten, so dass Spannungen nicht ausblieben. Schon im Vorfeld hatte die Einsatzleitung der Polizei die Veranstalter mit hohen Auflagen zu einer Routenänderung gezwungen. So durfte die Kundgebung nicht vor dem Kaufhaus der Firma Dussmann in der Friedrichstraße starten. Der Konzern verkaufe nicht nur Bücher oder CDs, sondern sei auch im Wachschutzbereich vorn mit dabei und liefere "Fraß" für eine Abschiebezentrale für illegale Immigranten in Spandau. Zudem durfte die Demo nicht am Haus der deutschen Wirtschaft vorbeiführen.

Im Umfeld der Kundgebung führte die Polizei dann Taschenkontrollen bei Fußgängern durch, die sie offenbar der autonomen Szene zurechnete. Von Anfang an filmten mehrere Ordnungshüter zudem wie bei der Großdemo gegen den "Überwachungswahn" im September den Zug mit Videokameras. An der Spitze fuhr ein "TV-Übertragungswagen" der Polizei, auf dem ebenfalls sichtbar ein Kameraauge aufgebaut war. Zweimal kam es dann zu brenzligen Situationen. Gegen 16:40 Uhr forderten die Sicherheitskräfte auf Höhe der von den Veranstaltern kritisch gewürdigten Bertelsmann-Repräsentanz Unter den Linden den Einzug von mitgeführten Transparenten, die höher als die genehmigten 1,5 Meter gewesen sein sollen, und versperrte den Weg. Nach Drohgebärden beider Seiten ging der Marsch aber weiter. Am Bahnhof Alexanderplatz stürmte die Zugführung der Demo dann einige Meter auf die vor ihr aufgebaute Polizei zu, bremste aber gleich wieder ab. Ein frontaler Zusammenstoß blieb aus, es kam nur zu Rempeleien.

Oppositionspolitiker kündigten derweil Widerstand gegen die Verlautbarungen von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble auf dem Polizeikongress an. Der CDU-Politiker hatte sich bei auf gut abgeschirmten Treffen dafür ausgesprochen, so schnell wie möglich durch eine Ausweitung des Vertrags von Prüm den automatisierten Zugriff der Polizeien aller 27 EU-Mitgliedsstaaten auf die nationalen Datenbanken der Strafverfolger inklusive DNA-Abgleich umzusetzen. Die FDP-Innenexpertin Gisela Piltz erklärte dazu, dass eine engere polizeiliche Zusammenarbeit zwar sicher notwendig sei. "Das darf aber nicht bedeuten, dass jeder auf jegliche Daten unkontrollierten Zugriff erhält." Schon die Vorratsdatenspeicherung sei ein Beispiel für einen "nicht zu rechtfertigenden Eingriff in die Freiheit". Wenn unbescholtene Bürger nun unter Generalverdacht gestellt würden, "gehen Freiheit und Recht verloren".

Links-Fraktionsvize Petra Pau hielt Schäuble vor, er wolle die EU zu einem "bürgerrechtsfreien Raum" umgestalten. "Immer mehr persönliche Daten werden gesammelt, gespeichert, gehandelt, ausgetauscht und abgeglichen. Ohne Verdacht, rein präventiv. Das ist wider das Grundgesetz und das darf auch nicht über den Umweg EU zum Standard werden." Für die Innenexpertin der Linken, Ulla Jelpke, ist der Polizeikongress eine "einzige Werbeveranstaltung" europäischer Innenpolitiker und Sicherheitsexperten für die weitere Einschränkung von Grund- und Menschenrechten. Politik und Wirtschaft würden dort ausloten, "was technisch machbar ist und politisch durchsetzbar zu sein scheint".

Silke Stokar, innenpolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, bescheinigte Schäuble, nun "völlig auszurastern". Der Minister wolle ein engmaschiges Netz der "totalen elektronischen Überwachung über den erweiterten Schengen-Raum ziehen". Die "grenzenlose Aushöhlung des deutschen und europäischen Datenschutzrechts" nehme er dabei in Kauf. Mit seinen Forderungen nach dem unbeschränkten polizeilichen Zugriff auf alle Daten vom Autokennzeichen über den Fingerabdruck bis hin zu DNA-Merkmalen werde Europa zur datenschutzfreien Zone erklärt. Die SPD forderte Stokar auf, Schäuble zu stoppen.

Quelle : www.heise.de

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Der hessische "CIO", Innenstaatssekretär Harald Lemke, hat auf dem 11. europäischen Polizeikongress die heimliche Online-Durchsuchung von Computern als zentrale staatliche Maßnahme bezeichnet. Sie sei wichtiger als die Vorratsdatenspeicherung und alle anderen Maßnahmen, Staatlichkeit in das Internet zu bringen, erklärte Lemke im Grundsatzreferat "Die Online-Durchsuchung in Europa".

Lemke ermahnte die Zuhörer, nicht technisch veralteten Vorstellungen nachzuhängen. Es sei längst so, dass Terroristen und die organisierte Kriminalität sich über das Internet koordinieren, ohne dabei E-Mail zu nutzen. Längst würden sie eine End-to-End-Veschlüsselung einsetzen, die nur dadurch zu überwinden sei, dass man vor der Verschlüsselung auf das System zugreift. "Die Vorstellung, dass die Festplatte heilig ist, ist eine veraltete Vorstellung."

Lemke appellierte an die Wirtschaft, im Dialog mit der Politik "strategiefähige Lösungen" zu entwickeln und den technischen Fortschritt ein, zwei Perioden vorauszudenken. "Bis wir ein Gesetz haben, hat sich die Technik längst weiterentwickelt." In diesem Sinne sei die Online-Durchsuchung nur die derzeit passende Maßnahme, die technisch weitergedacht und weiterentwickelt werden müsse. Vorbild müsse die Industrie sein, die sichere Techniken entwickelt, die wiederum von denen kopiert würden, die das Netz der Netze für dunkle Zwecke nutzten. Zur angemahnten Visionsfähigkeit der Industrie gehöre die Entwicklung neuer Schutzverfahren. Als Beispiel nannte Lemke das Trusted Computing, mit dem Firmenrechner sicher gemacht würden.

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Zypries verteidigt das Recht der informationellen Selbstbestimmung
« Antwort #791 am: 31 Januar, 2008, 13:38 »
In einem Gastbeitrag für die Frankfurter Allgemeine Zeitung hat Bundesjustizministerin Brigitte Zypries ihre auf dem europäischen Polizeikongress geäußerte Kritik an der geplanten Speicherung von Flugpassagierdaten bekräftigt. Unter Verweis auf das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung schreibt Zypries, dass der "Staat nicht alles, was er wissen könnte, auch wissen will und darf". Gegen die zunehmenden Datenberge müsse ein "konkret auf den digitalen Lebensbereich zugeschnittenes Grundrecht" gesetzt werden.

Der Text der Bundesjustizministerin, eine überarbeitete Fassung ihrer Rede vor dem europäischen Polizeikongress, beschäftigt sich mit einem Zitat von Scott McNealy. Der ehemalige Vorstandschef von Sun Microsystems hatte vor 9 Jahren in einem Interview zur Vorstellung der damals neuen Jini-Technologie die Privatsphäre im digitalen Zeitalter als nichtexistent bezeichnet. In seiner Antwort auf Fragen, ob die universale Vernetzung von Kleingeräten nicht zur Überwachung des Einzelnen führen würde, hatte McNealy erklärt: "You have zero privacy anyway. Get over it."

So dürfe ein Rechtsstaat nicht antworten, befindet Zypries. Sie fordert darum eine Rückbesinnung auf das informationelle Selbstbestimmungsrecht, wie es 1983 zu "datentechnisch idyllischen" Zeiten formuliert worden war. Die Richter definierten seinerzeit dieses Recht in Antwort auf eine Reihe von Beschwerden gegen die geplante Volkszählung. "Die Gefahr einer Katalogisierung des Einzelnen geht heute freilich weniger von Volkszählungen aus", meint Zypries, die überbordene Datensammlungen etwa von Fluggastdaten und die Speicherung von Internet-Spuren für gefährlicher hält. Grundsätzlich müssten sich Politiker und Juristen der Frage stellen, welchen gesetzlichen Rang der Datenschutz im digitalen Zeitalter besitze und ob dieser Rang noch wie 1983 begründet werden kann: "Brauchen wir dazu ein im Grundgesetz ausdrücklich statuiertes Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung oder genügt die Ableitung des Schutzes des informationellen Selbstbestimmungsrechts durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 2 Ab. 1 Grundgesetz in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes?"

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Verfassungsbeschwerde gegen Fingerabdrücke in Reisepässen
« Antwort #792 am: 31 Januar, 2008, 19:08 »
Die Schriftstellerin Juli Zeh hat wegen der biometrischen Erfassung von Fingerabdrücken für den ePass der zweiten Generation das Bundesverfassungsgericht angerufen. Für die politisch ambitionierte Autorin, die sich mit Romanen wie "Adler und Engel", "Spieltrieb" oder zuletzt "Schilf" einen Namen gemacht hat, ist es laut einem Bericht der Wochenzeitung Die Zeit schlicht eine "entwürdigende Vorstellung", ihre Fingerabdrücke bei der Beantragung eines biometrischen Reisepasses wie eine Kriminelle abgeben zu müssen. Zudem eröffne der kontaktlos auslesbare Chip auf dem Dokument sowie die Gewöhnung an die Abgabe der höchstpersönlichen Merkmale zahlreiche Missbrauchmöglichkeiten.

Die Verfassungsbeschwerde hat die Juristin gemeinsam mit dem Leipziger Rechtsanwalt Frank Selbmann Anfang der Woche eingereicht. In ihrer Klageschrift (PDF-Datei) betonen sie, dass die obligatorische Erfassung von Fingerbadrücken in Reisepässen ein "grundsätzliches Problem in einer freiheitlichen Gesellschaft darstellt". Es handele sich dabei um einen Teil eines rasant fortschreitenden Prozesses, im Zuge dessen "hart erkämpfte Freiheitsrechte zugunsten eines zweifelhaften Begriffs von 'Sicherheit' leichthändig aufgegeben werden". Das Verhalten der politischen Entscheidungsträger lasse vermuten, dass diese Entwicklung noch lange nicht abgeschlossen sei. Durch "hysterische politische und mediale Reaktion auf den so genannten islamistischen Terrorismus" sähen sich die staatlichen Institutionen zu einem sich beschleunigenden Aktionismus veranlasst, der die demokratische Grundordnung auf vielen Ebenen gefährde.

"Gerade in einer Zeit, in welcher das Tempo des technischen Fortschritts politische Entwicklungen zu überflügeln scheint, ist es umso wichtiger, am verfassungsmäßigen Standard unserer Grundrechte festzuhalten", schreiben die Beschwerdeführer weiter. Eine Aushöhlung der Grundlagen der demokratischen Ordnung dürfe nicht gedankenlos in Kauf genommen werden. Einen Schutz vor potenziellen Terroristen, die strafrechtlich noch nie in Erscheinung getreten sind, böten in Reisepässen gespeicherte Fingerabdrücke nicht. Dies gelte umso mehr, als zuvor gegen die Fälschungs- und Identifizierungssicherheit der alten Reisepässe keine Bedenken bestanden hätten und somit aus technischer Sicht gar kein Handlungsbedarf gegeben gewesen wäre.

Die Beschwerde richtet sich auch gegen das Zustandekommen der Brüsseler Vorgaben für die Änderung des Passgesetzes unter der Federführung von Bundesinnenminister Otto Schily. Dabei waren kritische Eingaben des EU-Parlaments nicht zuletzt durch verfahrenstechnische Manöver des EU-Rates umgangen worden. Dabei unterstellen Zeh und Selbmann Schily auch geschäftliche Interesse. Der SPD-Politiker war von 2006 an pikanterweise im Aufsichtsrat der Biometrie-Firma Byometric Systems. Es bestehe die Besorgnis, dass der Ex-Minister befangen gewesen sei, heißt es in dem 32-seitigen Papier für die Karlsruher Richter. Es sei nicht auszuschließen, dass er sich bei dem Vorantreiben des Überwachungsvorhabens in Brüssel "von einem eigenen wirtschaftlichen Interesse" habe leiten lassen.

Schily hat den Vorwurf als "grotesk" zurückgewiesen. "Schriftsteller sollen bekanntlich besonders fantasiebegabt sein", sagte er der Zeit. "Als Grundlage für Gerichtsentscheidungen taugen Fantasieprodukte aber nicht. Eine Vergütung für meine Aufsichtsratstätigkeit habe ich nicht erhalten. Inzwischen bin ich aus dem Aufsichtsrat wieder ausgeschieden." Darüber hinaus hatte Schily aber auch eine Beteiligung an der SAFE ID Solutions AG erworben. Das Unternehmen mit Sitz in Unterhaching bietet Hard- und Software-Lösungen für die Personalisierung elektronischer Ausweisdokumente an.

Anders als der Bochumer Rechtsanwalt Michael Schwarz, der sich wegen der erkennungsdienstlichen Maßnahme auf dem Meldeamt zunächst an ein Verwaltungsgericht gewandt hat, wollen Zeh und Selbmann nicht erst den niederen Klageweg ausschöpfen. Den Beschwerdeführern würden weder der Gang zu den Fachgerichten noch andere Abhilfemöglichkeiten in zumutbarer Weise offen stehen, begründen sie die sofortige Anrufung des höchsten deutschen Gerichts. Gegen die unmittelbar durch Gesetz erfolgte Grundrechtsverletzung sei der Rechtsweg nicht zulässig. Solange die auf die Beschwerdeführer ausgestellten Reisepässe gültig seien, werden die Gerichte verwaltungsrechtliche Verpflichtungsklagen auf Ausstellung eines Reisepasses ohne die Erfassung von Fingerabdrücken ablehnen.

Es sei den Klägern aber nicht zuzumuten, über einen längeren Zeitraum auf ein gültiges Reisedokument zu verzichten, heißt es in der Beschwerde weiter. Dies wäre aber erforderlich, wenn sie "auf den Bedarfsfall" warten müssten, sie also etwa wegen Verlust oder Ungültigwerden des alten Passes gezwungen wären, ein Dokument nach neuem Recht zu beantragen. Sie würden so gegebenenfalls für mehrere Jahre erhebliche berufliche Beeinträchtigungen sowie einen Verlust ihrer Freizügigkeit in Bezug auf Auslandsreisen erleiden.

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Offline Jürgen

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Re: Verfassungsbeschwerde gegen Fingerabdrücke in Reisepässen
« Antwort #793 am: 01 Februar, 2008, 01:17 »
Noch einmal die Gretchenfrage(n):

Was, um alles in der Welt, haben 'islamische Terroristen' mit unseren Fingerabdrücken in unseren deutschen Reisepässen zu tun?
Wie viele von 'denen' reisen denn bisher unauffällig mit gefälschten oder gestohlenen deutschen Pässen?
Wie viele von 'denen' würde man nun an registrierten Fingerabdrücken erkennen, und nur dadurch?

Was also ist der wahre Grund für's Ganze?
Mich graust's vor der Wahrheit...
Wir selbst sind's, um die es geht, nicht irgendwelche Attentäter.
'Unsere' Regierung hält offensichtlich uns alle für Verbrecher oder mindestens Hochverdächtige.
Sollen sich die Paranoiker doch gefälligst ein anderes Volk suchen  :P
Kein Support per persönlicher Mitteilung!
Fragen gehören in's Forum.

Veränderungen stehen an. Dies ist der bisherige Stand:
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Schäubles Pläne und das Beichtgeheimnis
« Antwort #794 am: 01 Februar, 2008, 11:31 »
Prälat Karl Jüsten, der gegenüber der Bundesregierung die Interessen der katholischen Bischöfe vertritt, hat die geplante Reform des BKA-Gesetzes scharf kritisiert. Laut einer Vorabmeldung des Spiegel sagte er: "Wo kommen wir hin, wenn die Menschen gar keine Person mehr haben, an die sie sich vertrauensvoll wenden können, ohne die Angst zu haben, dass sie belauscht werden?" Die Politik müsse mit erheblichem Widerstand der Kirche rechnen, sollte dem Bundeskriminalamt im Einzelfall erlaubt werden, auch Abgeordnete, Anwälte und Geistliche abzuhören. "Das vertrauensvolle Gespräch mit dem Seelsorger, oft die letzte Anlaufstelle für Menschen mit Sorgen, darf nicht in Frage gestellt werden", warnt Jüsten. Er könne sich nicht vorstellen, dass ausgerechnet eine "C"-Partei am Beichtgeheimnis rüttelt.

Mitte Januar waren Pläne aus dem Bundesinnenministerium bekannt geworden, laut denen mit einer Erweiterung des BKA-Gesetzentwurfes im Paragraphen 20u der Abhörschutz für alle "Berufsgeheimnisträger" praktisch aufgehoben werden soll. Demnach sollte auch der bislang noch nicht angetastete Abhörschutz von Abgeordneten, Geistlichen und Strafverteidigern gestrichen werden, wenn dies zur Abwehr einer Gefahr notwendig ist.

Derweil hat die FDP laut einer weiteren Spiegel-Meldung massiven Widerstand gegen Speicherung von Fluggastdaten angekündigt. "Erst die Vorratsdatenspeicherung und nun die Fluggastdaten – es ist an der Zeit, den Irrweg der EU-Kommission zu stoppen", sagte demnach die innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Gisela Piltz. Der Vorschlag von Kommissionsvizepräsident Franco Frattini, laut dem wie beim Fluggastdatenabkkommen mit den USA künftig 19 Informationen pro Passagier (Passenger Name Records, PNR) mit Zielen außerhalb der EU gespeichert und 13 Jahre lang vorgehalten werden sollen, sei "ein weiterer Schritt zur flächendeckenden Überwachung der Menschen in der EU und ein Abschied vom Datenschutz". Der ehemalige Bundestagsvizepräsident Burkhard Hirsch spricht angesichts der Frattini-Pläne von "einem Akt der legislativen Hysterie".

Alexander Alvaro, innenpolitischer Sprecher der liberalen Fraktion im EU-Parlament, kündigt "Schützenhilfe" für Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) an. Sie hatte beim Europäischen Polizeikongress erklärt, die EU-Pläne seien in ihrer jetzigen Form "nicht mit deutschem Verfassungsrecht vereinbar". Im Innenministerium wird die Äußerung laut Spiegel als weitere Provokation im Dauerkonflikt der beiden Ministerium gewertet. Die Staatssekretäre Lutz Diwell (Justiz) und Peter Altmaier (Inneres) hätten zuvor versucht, für den Konflikt gütliche Sprachregelungen zu finden. Daran habe sich die Ministerin, die zuletzt in einem Gastbeitrag für die Frankfurter Allgemeine Zeitung das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verteidigte, nicht gehalten. Das Publikum des Polizeikongresses müsse den Eindruck gewonnen haben, die deutsche Regierung spreche nicht mit einer Stimme, hieß es laut Bericht aus Schäubles Umfeld.

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