Autor Thema: Überwachung, Transparenz, Datenschutz  (Gelesen 92734 mal)

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Österreichs Grüne drehen den Überwachungs-Spieß um
« Antwort #765 am: 13 Januar, 2008, 18:32 »
"Wir überwachen die Überwacher!" Unter diesem Motto steht ein neues, von den österreichischen Grünen initiiertes Projekt namens Platterwatch. Mithilfe der Online-Community soll der Innenminister der Republik, Günther Platter (ÖVP) bei seinen öffentlichen Auftritten überwacht werden. Fotos, Videos und Berichte werden gesammelt und online gestellt, wobei die Initiatoren auch auf die Hosting-Dienste von YouTube und Flickr zurückgeifen wollen. "Nur ein gut kontrollierter Innenminister ist ein guter Innenminister", heißt es auf der Website. Die privaten Erledigungen des ÖVP-Politikers sind für die Überwachungs-Überwacher allerdings tabu.

Der Innenminister hat schon reagiert", schreibt Peter Pilz, Sicherheitssprecher der österreichischen Grünen im zugehörigen Blog. "Bis vor kurzem sind seine öffentlichen Auftritte Wochen vorher angekündigt worden. Plötzlich ist das anders. Erst am Tag vorher wird bekannt gegeben, wo der Minister ist und was er dort tut." Die erste Dokumentation ist aus Österreichs zweitgrößter Stadt Graz vom 9. Januar aus der Endphase des dortigen Gemeinderats-Wahlkampfes. Fotos und ein Video zeigen, wie Innenminister Platter gemeinsam mit dem Grazer Bürgermeister und ÖVP-Spitzenkandidaten Siegfried Nagl eine Tafel enthüllt, die auf neu installierte Überwachungskameras hinweist.

Anlass für die neue Initiative sind vor allem die von Platter beabsichtigte Einführung von Trojanern zur Spionage auf privaten Computern sowie das novellierte Sicherheitspolizeigesetz (SPG), das Mobilfunker verpflichtet, auf Polizeibefehl Standortdaten und die internationale Mobilfunkteilnehmerkennung (IMSI) eines Handys preiszugeben. Gleichermaßen müssen Provider Name und Anschrift von Nutzern bestimmter IP-Adressen herausgeben. Eine richterliche Kontrolle der Wünsche der Polizei gibt es nicht mehr, auch eine Information der Betroffenen ist nicht vorgesehen. Als Reaktion haben drei Informatik-Professoren und eine Richterin gemeinsam mit den Grünen eine "Initiative für den Schutz vor dem Überwachungsstaat" gestartet. Sie sammeln online Unterschriften gegen den Überwachungsstaat und möchten mittels einer parlamentarischen Petition eine Beratung des SPG im Parlament erreichen. Rund 19.000 Bürger haben bereits unterzeichnet.

Unterdessen wurde auf der Platterwatch-Site jenes Formular (PDF) veröffentlicht, das die Bundespolizeidirektion Wien entworfen hat, um Polizisten die Anforderung der Daten von Netzbetreibern zu erleichtern. Informationen von bis zu 30 Personen können auf einmal erfragt werden. Dabei können auf dem Formular auch Datenanforderungen gestellt werden, die rechtswidrig sind. So kann etwa die Beauskunftung von Vermittlungsdaten mit der "Abwehr gefährlicher Angriffe" begründet werden – dafür ist aber eine richterliche Genehmigung erforderlich. Mit der gleichen Begründung ist es möglich, die Preisgabe von IMSI-Nummern (International Mobile Subscriber Identity) zu verlangen – dies ist jedoch nur im Falle der Ortung eines gefährdeten Menschen gesetzeskonform. Da keine richterliche Kontrolle mehr erfolgt, liegt es allein an den Mitarbeitern der Mobilfunker und Internetprovider zu kontrollieren, ob der Auskunftswunsch der Polizei gesetzlich gedeckt ist. "Das Formular lädt zum Missbrauch ein. Bei Tausenden Anforderungen ist der Missbrauch garantiert", heißt es dazu auf Platterwatch.at.

Quelle : www.heise.de

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Der Bundestrojaner fürs Volk
« Antwort #766 am: 13 Januar, 2008, 19:38 »
Wer nichts zu verbergen hat, der braucht sich auch keine Sorgen machen

In Zeiten, in denen sogar der Eiffelturm ins Visier von Terroristen geraten sein soll, besteht natürlich auch bei uns Handlungsbedarf. Und handeln will die Initiative Bundestrojaner.net, die auf ihrer Netzseite kürzlich einen offenen Brief an die deutsche Bevölkerung veröffentlicht hat.

Darin schreibt der Sprecher dieser Initiative, offenbar der Bundesinnenminister2.0 höchstpersönlich:

Zitat
Sie haben es sicherlich durch die Medien erfahren, dass ich einen Bundestrojaner einsetzen möchte, um die freiheitlich-demokratischen Grundrechte der Bundesrepublik auch in Zukunft zu bewahren.
Wir leben in schweren Zeiten, ständig müssen wir Angst vor Terroranschlägen haben, es wird Amok gelaufen und es werden laufend neue Kinderpornos produziert.
Ich fordere: Schluss damit!
Ich habe die Wurzel allen Übels gefunden. Den Ort wo sich die Verbrecher und Terroristen verschwören und ihre Aktionen planen. Sie ahnen es sicher schon, es ist das Internet.
Daher fordere ich jeden anständigen Bundesbürger auf, sich den Bundestrojaner auf seiner Onlinefestplatte bzw. seinem Computer zu installieren - denn wer nichts zu verbergen hat, der braucht sich auch keine Sorgen machen.

Und bei Bundestrojaner.net werden nicht nur offene Briefe veröffentlicht. Nein, dort wird zur Tat geschritten, also der Bundestrojaner in der Version 0.8.15 zum Download angeboten: Kostenlos! Und wer ihn jetzt sofort installiert, der bekommt sogar als Zugabe das "Vorteils-Pack Bürgercontrol 2.0 inkl. Telefonüberwachung" gratis dazu.



Wie toll der Bundestrojaner funktioniert, das kann man in ersten Praxis-Testberichten lesen – zwei Beispiele:

Zitat
Beim Tippen auf eine Taste stoppt der Rechner für 6 Sekunden. Diese Funktion fasziniert mich jedes Mal aufs Neue. In nur sechs Sekunden, registriert das Programm den Tastendruck, macht einen Screenshot, fotografiert mittels der Webcam die Umgebung, ermittelt anhand meiner Biometrischen Daten wer ich bin, berechnet mein Persönlichkeitsprofil und sendet alle Informationen ANSI-verschlüsselt an die Regierung.

Zitat
Nachdem ich den Bundestrojanmer installiert hatte, fragte ich mich, warum immer mehr Firmen ins Ausland abwandern. So ein göttliches Stück Software kann nur aus eiserner deutscher Hand geschmiedet worden sein! Eine Lösung für fast alle Probleme auf der Welt: Kein Terrorismus mehr, keine Kinderpornographie, keine Piraterie und auch Aids vermag er zu bekämpfen. (...) Ich persönlich kann mir ein Leben ohne den Bundestrojaner nicht mehr vorstellen!

Zwei kleine Probleme gibt es dennoch. Auf Apple-Rechnern läuft der Bundestrojaner nämlich noch (!) nicht. Als Ausweg wird daher empfohlen:

Zitat
Ich bitte Sie daher, Ihren Wohnungsschlüssel kurzzeitig bei der nächsten Polizeiwache abzugeben und in den Urlaub zu fahren. Nachdem Sie wieder zurück sind, wurden Ihre Wohnung und auch Ihr Mac durch geschultes Fachpersonal durchsucht.

Und wer tatsächlich immer noch mit Linux arbeitet, der sollte nach Ansicht des Bundesinnenministers2.0 vorsichtshalber schleunigst auf die sichere Seite wechseln. Schließlich, schreibt er in den FAQs, wurde der Bundestrojaner für Windows entwickelt,

Zitat
aber dank unserem kompetenten Programmiererteam soll er gerüchteweise auch unter WINE zum Laufen zu bringen sein. Dennoch sollten Sie überdenken, ob Sie nicht von Linux (einem Terroristenbetriebssystem) zu Microsoft Windows wechseln sollten, schon allein um das Tuscheln hinter Ihrem Rücken zu vermeiden.

Sonst gerät man womöglich ins Visier der Sicherheitsbehörden.

Quelle : www.heise.de

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Bürgerrechtler wollen geplante EU-Fluggastdatenaufzeichnung verhindern
« Antwort #767 am: 14 Januar, 2008, 12:05 »
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat eine Verfassungsbeschwerde  angekündigt, falls die Bundesregierung dem Vorhaben der EU-Kommission zur 13-jährigen Speicherung von Fluggastdaten zustimmt. "Mit der Registrierung Millionen unbescholtener Urlauber und Geschäftsreisender droht der nächste Verfassungsbruch", warnt Patrick Breyer von dem Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internetnutzern. "Das Bundesverfassungsgericht hat eine solche Vorratsdatenanhäufung eindeutig verboten – egal für welche Zeitdauer und welche Personen", ergänzt der Jurist.

Die Kommission stellt mit ihrem Vorschlag auf ein dezentrales System zur Vorhaltung von Flugpassagierdaten ab. Fluglinien sollen die begehrten Passenger Name Records (PNR), die unter anderem Namen, Geburts- und Flugdaten, Kreditkarteninformationen, besondere Essenswünsche, Buchungen für Hotels oder Mietwagen sowie E-Mail-Adressen und Telefonnummern enthalten, spätestens 72 Stunden vor dem Start sowie direkt nach dem Abfertigen einer Maschine an so genannte Passagier-Informationseinheiten in jedem Mitgliedsstaat weiterleiten. Anders als bei der Vorratsspeicherung von Verbindungs- und Standortdaten soll das System zur PNR-Auswertung durch einen Rahmenbeschluss durchgedrückt werden. Eine solche Gesetzesgrundlage kann derzeit nur einstimmig von den nationalen Regierungen der Mitgliedsstaaten im EU-Rat verabschiedet werden.

Der Arbeitskreis fordert SPD und Union im Bundestag daher auf, den Entwurf für den Rahmenbeschluss abzulehnen. An ein entsprechendes "Nein" wäre die Bundesregierung dann gebunden. Die Niederlande, Österreich, Schweden und Ungarn hätten sich vorab bereits skeptisch zu dem Vorhaben geäußert, während Berlin den Plan befürwortet habe. Zugleich appellieren die Bürgerrechtler auch an den Bundesrat, seine Zustimmung zu dem nicht mit dem Grundgesetz zu vereinbarenden Vorschlag zu verweigern. Der Innenausschuss der Länderkammer will das Papier aus Brüssel am 31. Januar beraten. Ferner erinnern die Datenschützer daran, dass Rahmenbeschlüsse im Gegensatz zu EU-Richtlinien keinen Vorrang vor nationalem Recht haben und auch von der deutschen Gerichtsbarkeit voll überprüft werden können.

Ein eigenes PNR-System nach US-amerikanischem Vorbild würde dem Arbeitskreis zufolge nur Millionen von Euro verschlingen. Es sei aber nicht nachgewiesen, dass dadurch auch nur eine einzige Straftat verhindert werden könne. Nach Angaben der EU-Kommission könnten die Fluggastdaten zum Abgleich "mit einer Reihe von Merkmalen und Verhaltensmustern zwecks Erstellung eines Risikoprofils" verwendet werden, "um Flugreisende mit hohem Gefährdungspotenzial herauszufiltern". Derartige Verfahren würden in den USA dazu führen, "dass eine Vielzahl unschuldiger Menschen in Schwierigkeiten bei der Grenzabfertigung gerät, ihnen die Einreise verweigert wird, sie verhört oder gar inhaftiert werden".

Laut Ricardo Cristof Remmert-Fontes vom Arbeitskreis hat "die Überwachung der Reisebewegungen jedes Einzelnen in einer freien Gesellschaft ebenso wenig Platz" wie die pauschale Kontrolle des Telekommunikationsverhaltens. Gegen die Vorratsdatenspeicherung im Internet- und Telefonbereich haben rund 30.000 Bürger dem federführenden Anwalt des Datenschutzbündnisses Vollmachten für eine Verfassungsbeschwerde erteilt. Diese ist stellvertretend im Namen von Vertretern einzelner Berufsgruppen noch an Silvester in Karlsruhe eingereicht worden. Die Vollmachten der übrigen Beteiligten sollen nach und nach folgen.

Quelle : www.heise.de

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BKA-Gesetz soll Abhörschutz praktisch abschaffen
« Antwort #768 am: 18 Januar, 2008, 21:43 »
Nach Dokumenten, die der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vorliegen, sollen mit der geplanten Novellierung des BKA-Gesetzes nicht nur Ärzte, Journalisten und Drogenberater unter den sogenannten Berufsgeheimnisträgern abgehört werden können. Auch der bislang noch nicht angetastete Abhörschutz von Abgeordneten, Geistlichen und Strafverteidigern soll nach dem neuen Gesetzentwurf gestrichen werden, wenn dies zur Abwehr einer Gefahr notwendig ist.

Die geplante Erweiterung des BKA-Gesetzentwurfes im Paragraphen 20u umfasst nach Darstellung der Zeitung praktisch die Aufhebung des Abhörschutzes für alle "Berufsgeheimnisträger". Der absolute Abhörschutz soll entfallen, auch wenn die Novelle bei diesen Berufsgruppen eine besonders intensive Verhältnismäßigkeitsprüfung jeder einzelnen Überwachungsmaßnahme vorschreibt. Die Gründe für die Nachbesserung des Gesetzentwurfes durch das Bundesinnenministerium sind noch unklar.

Bei der in der gleichen Gesetzesnovelle diskutierten heimlichen Online-Durchsuchung von Computern wurde von Fachleuten bemängelt, dass nicht ohne Weiteres Berufsgeheimnisträger prinzipiell von der Überwachung ausgeschlossen werden können.

Quelle : http://www.heise.de

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Schäubles neue Pläne empören die Opposition
« Antwort #769 am: 18 Januar, 2008, 21:43 »
Der Plan von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble, seinen bereits an sich heftig umstrittenen Entwurf für eine Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA) weiter aufzubohren und den Abhörschutz für so genannte Berufsgeheimnisträger endgültig abzuschaffen, hat bei Linken und Grünen zu empörten Reaktionen geführt. "Wenn nun auch Geistliche, Abgeordnete und Verteidiger abgehört werden sollen, dann ist das ein weiterer Versuch, Bürger- und Freiheitsrechte brutal auszuhebeln", monierte die Bundesvorsitzende der Grünen, Claudia Roth. Der CDU-Politiker nehme bewusst in Kauf, "dass hier elementare Vertrauensverhältnisse zerstört werden". Auch bei Journalisten, Ärzten oder Anwälten würde der ohnehin löchrige Schutz weiter abgebaut, indem selbst die Prüfung der Verhältnismäßigkeit von Überwachungsmaßnahmen entfalle. Roths Gegenappell: "Kirchen, Anwaltskanzleien, Abgeordnetenbüros, Arztpraxen und Redaktionsräume müssen Schäuble-freie Zonen bleiben."

Für Wolfgang Wieland, Sprecher für innere Sicherheit der Grünen, und seinen rechtspolitischen Kollegen Jerzy Montag zeigt der Vorstoß, wie weit der Innenminister "in seinem Präventiv-Wahn gehen will". Gerade erst habe die große Koalition aufgrund der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts wenigstens Abgeordnete, Strafverteidiger und Seelsorger von der strafprozessualen Telekommunikationsüberwachung ausnehmen müssen. Schon wolle sich Schäuble anderweitig einen "Freibrief" ausstellen. Das Argument des Ministers, dass die Schranken nur bei einer "Abwehr einer Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person" fallen sollten, lassen die Parlamentarier nicht gelten: "Darum geht es bei der Terrorbekämpfung immer." Schäuble habe sich "im Windschatten einer groß inszenierten Debatte über die sinnlose Online-Durchsuchung ein ganzes Arsenal an Abgründigkeiten zusammengestellt".

Ein Sprecher des Innenministeriums hat Zeitungsberichte über das Vorhaben Schäubles inzwischen bestätigt. Die Regelung sei "fachlich erforderlich und verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden". Petra Pau, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion der Linken, hält dem entgegen: "Das Grundgesetz, auf das sich Bundesinnenminister Schäuble zuweilen beruft, muss eine Fälschung sein." Die geltende Verfassung enthalte noch immer Bürgerrechte, "die zugleich Schutz- und Trutzrechte vor einem allzu begierigen Staat sind". Die Ausnahmen für Berufsgeheimnisträger vor Überwachung seien hoch zu halten, da deren Arbeit "unverzichtbar für eine lebendige Demokratie ist".

Auch die innenpolitische Sprecherin der Linken im Bundestag, Ulla Jelpke, warnte davor, dass Schäuble einmal mehr die "Axt" an die Volksherrschaft setze. "Wanzen in den Büros von Abgeordneten sind aus demokratischer Sicht unvorstellbar. Die Bundesregierung könnte sich damit stets im Voraus über die Absichten der Opposition informieren. Das wäre das permanente Watergate." Gehe es nach Schäubles eigener Logik, hätten schon längst Überwachungseinrichtungen im Bundesinnenministerium installiert werden müssen. Der CDU-Politiker selbst entwickle sich zur "dringlichsten Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung".

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Bayern plant Alleingang bei Online-Durchsuchungen
« Antwort #770 am: 19 Januar, 2008, 11:29 »
Bayern plant, noch im Februar einen Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen, um Verfassungsschützern die heimliche Online-Durchsuchung der Computer von Terrorverdächtigen zu ermöglichen. Das kündigte der bayrische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) in einem Interview des Nachrichtenmagazins Focus an. "Wir warten nicht mehr", sagte Herrmann. "Unabhängig von etwaigen Entscheidungen in Berlin" wolle er die bayerischen Behörden in die Lage versetzen, einen genauen Blick auf Festplatten zu werfen.

Obwohl das Bundesverfassungsgericht erst im Frühjahr ein Grundsatzurteil zu den umstrittenen Online-Durchsuchungen sprechen wolle, dränge Herrmann zur Eile, heißt es in dem Bericht. Er sei der Auffassung, "dass wir mit Online-Durchsuchungen nicht länger warten dürfen, weil die Gefahr terroristischer Anschlagsplanungen im Internet leider nicht virtuell, sondern sehr real ist". Etwaige Vorgaben aus Karlsruhe könne man während der parlamentarischen Beratungen im Landtag in die Gesetzgebung einfließen lassen.

Herrmann widersprach in dem Interview Befürchtungen, der Verfassungsschutz könne beliebig in persönlichen Daten unbescholtener Bürger herumstöbern, ohne dass die etwas davon mitbekämen. Er rechne in Bayern pro Jahr nur "mit einer Handvoll Online-Durchsuchungen". Bereits Anfang des Jahres hatte die CSU-Landesgruppe im Bundestag in einem Strategiepapier die schnelle Umsetzung der Online-Durchsuchung gefordert.

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Streit zwischen Schäuble und Zypries um BKA-Gesetz
« Antwort #771 am: 19 Januar, 2008, 15:08 »
Zwischen Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble und Bundesjustizministerin Brigitte Zypries herrscht Eiszeit im Streit über die Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA). Der CDU-Politiker und seine Kabinettskollegin aus der SPD haben gerade Brandbriefe ausgetauscht, in denen sie sich gegenseitig schwere Vorwürfe über die Strategie zum Ausbau der präventiven Befugnisse für die Polizeibehörde machen. Nach Berichten der Frankfurter Allgemeinen Zeitung und des Berliner Tagesspiegels wies Schäuble die Justizministerin in einer schriftlichen Beschwerde zunächst in ungewöhnlich scharfen Ton zurecht. In dem Schreiben ist demnach die Rede von "mutwilligen Verletzungen vereinbarter Verfahren" und "Störungen des gedeihlichen Miteinanders". Es habe schon 2007 "im Zuständigkeitsbereich unserer beiden Ressorts vermehrt vermeidbare Schwierigkeiten bei der politischen Konsensfindung über Gesetzgebungsvorhaben der großen Koalition gegeben".

Indirekt warf der Innenminister Zypries gezielte Indiskretionen vor. Hintergrund sind Medienberichte, wonach das Innenministerium seinen im Kabinett noch nicht abgestimmten und an sich bereits heftig umstrittenen Entwurf für das neue BKA-Gesetz deutlich aufbohren will. So soll der Abhörschutz für sogenannte Berufsgeheimnisträger wie Geistliche, Strafverteidiger und Abgeordnete endgültig abgeschafft werden, was SPD-Politiker und Opposition empört hat. Andererseits sind bei den Sozialdemokraten keine kritischen Töne mehr über die Lizenz für heimliche Online-Durchsuchungen zu hören, die bislang im Vordergrund der Debatte über das BKA-Gesetz stand.

Zypries hat inzwischen gekontert. In ihrer Replik an Schäuble moniert sie, dass dieser das Gesetz mit seinem Beharren auf Online-Razzien und dem jüngsten Draufsatteln verzögere. Sie befürworte eine Stärkung der präventiven BKA-Befugnisse, versicherte Zypries. Dabei geht es auch allgemein um den Ausbau der Telekommunikationsüberwachung, des großen Lauschangriffs und der Rasterfahndung, weshalb Kritiker die Gesamtkonzeption mit ihrer Verknüpfung polizeilicher und geheimdienstlicher Methoden entschieden ablehnen. Die Justizministerin wollte nach eigenen Angaben das Verfahren mit dem Vorschlag beschleunigen, den Entwurf unabhängig von der Formulierung zur Online-Durchsuchung ins parlamentarische Verfahren zu geben.

Sie fügte hinzu: "Insgesamt habe ich den Eindruck, dass durch immer wieder neue Vorschläge Ihres Hauses die Probleme mit der Umsetzung des BKA-Gesetzes nicht kleiner, sondern größer werden." In der Sache scheint eine Einigung so in weite Ferne gerückt zu sein. Das Ansinnen von Schäuble, auch Abgeordnete, Pfarrer oder Anwälte abzuhören, wirft Zypries zufolge "ernste verfassungsrechtliche Fragen auf". Es sei nicht praktikabel.

Bundeskanzlerin Angela Merkel stellte sich unterdessen auch hinter Schäubles jüngste Vorschläge: Die Taktiken des internationalen Terrorismus erforderten neue Antworten. "Das alte Prinzip der Abschreckung nützt nichts mehr", wenn es um Angriffe aus dem Internet gehe, sagte die CDU-Politikerin. Deshalb unterstütze sie generell die Forderung nach der Ausforschung informationstechnischer Systeme unter strengen juristischen Kriterien. Die Kanzlerin plädierte bei der Kriminalitätsbekämpfung zudem für den verstärkten Einsatz der Videoüberwachung. Die Kofferbombenattentäter und die Schläger aus der Münchener U-Bahn wären sonst nicht entdeckt und gefasst worden.

Schäuble selbst hat seinen Ruf nach Erweiterung der Telekommunikationsüberwachung verteidigt. Schnelle technologische Veränderungen würden rasche Reaktionen des Rechtsstaates erfordern, betonte der Minister am Freitag auf einem Sicherheitskongress der CDU in Hamburg. "Kein Grundrecht ist absolut", meinte der auch für den Schutz der Verfassung verantwortliche Politiker. Zugleich forderte er erneut den Einsatz der Bundeswehr im Inneren.

Doch auch die Proteste dauern an. Die geplante Lockerung der Einschränkungen für Abhörmaßnahmen sei nicht akzeptabel, sagte Ulrich Schellenberg aus dem Vorstand des Deutschen Anwaltvereins. Schäuble ziehe nun sogar die erst Anfang des Jahres in Kraft getretenen, an sich bereits sehr löchrigen Bestimmungen zum Schutz von Berufsgeheimnisträgern im Rahmen der Neuregelung der allgemeinen Telekommunikationsüberwachung in Zweifel. "Durch den Vorstoß des Bundesinnenministeriums entsteht der Eindruck, dass das Haltbarkeitsdatum eines Gesetzes unter dem eines Joghurts liegt".

Die Kirchen fürchten zudem um den Schutz des Beichtgeheimnisses. Dieses dürfe nicht ausgehöhlt werden, verlangte der Leiter des Katholischen Büros der Deutschen Bischöfe in Berlin, Prälat Karl Jüsten. Laut dem stellvertretenden Bevollmächtigten des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) in Berlin, David Gill, sagte, zählen Beicht- und Seelsorgegespräche zum Kernbereich privater Lebensführung, in den laut Bundesverfassungsgericht nicht eingegriffen werden dürfe. Ein Sicherheitsgewinn sei nicht zu erwarten, wenn das hohe Gut des Beichtgeheimnisses geopfert werde, ergänzte der Präsident der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, Peter Steinacker. Seelsorger könnten im Rahmen dieser Gespräche sogar Schlimmes verhindern, sofern die Diskretion gewahrt bleibe. Kirchenvertreter forderten zudem, dass auch Briefe oder Telefonate aus dem Seelsorgebereich geschützt bleiben müssten.

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Schäuble greift Verfassungsrichter Papier scharf an
« Antwort #772 am: 20 Januar, 2008, 12:57 »
Das Wochenende dient vielen Menschen als Gelegenheit, Konventionen abzulegen und sich gehen zu lassen - etwa beim Fußball. Innenminister Wolfgang Schäuble gibt zum Wochenende hin regelmäßig Interviews, in denen er rechtsstaatliche Konventionen und Grundsätze in Frage stellt. Schlagen die Wellen zu hoch, beruft sich der Innenminister häufig auf "Missverständnisse und Fehldeutungen".

Nun hat er sich den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, als Ziel eines ungewöhnlichen Angriffs ausgesucht. Papier ist CSU-Mitglied und gilt als konservativ, allerdings in einer weniger exzentrischen Weise als der Innenminister. Hintergrund war, dass Papier in einem Interview erklärt hatte, die zwingenden verfassungsrechtlichen Hürden würden auch für ein neues Luftsicherheitsgesetz mit Abschussoption kaum zu nehmen sein. Schäubles Vorgänger Schily war mit einem Luftsicherheitsgesetz, das den Abschuss von Passagiermaschinen beinhaltete, vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert, weil das Gesetz gegen den Grundsatz der Menschenwürde verstoßen hatte. In der Folge hatte Verteidigungsminister Jung angekündigt, Maschinen trotzdem abschießen zu lassen, wenn er dies für nötig hält.

Schäuble, der ein neues Luftsicherheitsgesetz plant, sagte nun der Zeitung Die Welt, Verfassungsrichter seien für "Ratschläge" zur Ausgestaltung solcher Gesetze "nicht demokratisch legitimiert". Im Gegensatz zum Bundesverfassungsgericht befand der Innenminister, ohne die Menschenwürde auszunehmen: "Alle grundrechtlich geschützten Bereiche enden irgendwo". Wo diese Grenzen liegen, ist seiner Ansicht nach "Sache des Gesetzgebers".

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Bayerns geplantes Solo bei Online-Razzien ist heftig umkämpft
« Antwort #773 am: 21 Januar, 2008, 11:54 »
Der Vorstoß von Bayerns neuem Innenminister Johannes Herrmann (CSU), Verfassungsschützern des Freistaats unverzüglich eine Lizenz für heimliche Online-Durchsuchungen zu geben, hat die Opposition empört und Strafverfolger erfreut. SPD, FDP und Linke lehnten das Vorhaben entschieden als übereilt und übertrieben ab. "Ein voreiliger bayerischer Sonderweg ist weder geboten noch sachgerecht", erklärte der bayerische SPD-Fraktionschef Franz Maget am gestrigen Sonntag in München. Die große Koalition habe sich auf Bundesebene einvernehmlich darauf verständigt, das für Frühjahr angekündigte Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Befugnissen für Online-Durchsuchungen durch die Staatsschützer in Nordrhein-Westfalen abzuwarten. Er appellierte daher an die in Bayern allein regierende CSU und an Herrmann, "dass sie diese Vereinbarung einhalten".

Vor einem "Schnellschuss" warnte auch Dieter Wiefelspütz, der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion. Es handle sich um eine "peinliche Profilierungsgeschichte". Ein prinzipieller Gegner von Online-Razzien ist Wiefelspütz freilich nicht. Ihm zufolge geht es nur noch um das "Wie" der Ausforschung informationstechnischer Systeme, nicht mehr um das "Ob". Nach der ausstehenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz werde man unverzüglich der verdeckten Online-Durchsuchung mit den von Karlsruhe geforderten Einschränkungen zustimmen.

Der Innenexperte der FDP-Bundestagsfraktion, Max Stadler, attestierte dem bayerischen Landesinnenminister eine "grobe Respektlosigkeit gegenüber dem Bundesverfassungsgericht". Der bayerische Parlamentarier sprach von einer "Machtdemonstration von Herrn Herrmann, der als neuer Innenminister gegenüber der konservativen Wählerschaft beweisen will, dass er eine harte Linie verficht". Es mache ja keinen Sinn, vor dem Karlsruher Grundsatzurteil einen eigenen Gesetzentwurf anzukündigen. Die Online-Durchsuchung sei ein so massiver Eingriff in die Grundrechte, "dass Hau-Ruck-Aktionen und übertriebener Ehrgeiz hier völlig fehl am Platz sind".

Die Linke äußerte sich ebenfalls erzürnt. "Auch der Freistaat Bayern ist nicht frei von den Geboten des Grundgesetzes", sagte Fraktionsvize Petra Pau. Das heimliche Ausspähen von Computern greife tief in verbriefte Grundrechte der Bürger ein. Daher sei das Thema zunächst unbedingt vom Bundesverfassungsgericht zu klären.

Der für große Teile Nordbayerns zuständige Generalstaatsanwalt in Bamberg, Heinz-Bernd Wabnitz, will die Strafverfolger derweil nicht hinter den Staatsschützern zurückstehen wissen. Beim Jahresempfang der Justiz im Oberlandesgerichtsbezirk Bamberg unterstützte der 64-jährige Experte für Wirtschaftskriminalität daher laut der Frankenpost die Forderung von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) zur Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA) und forderte entsprechende Pendants auf Länderebene: "Wir müssen in die Computer hinein."

Aus Sicht der Strafverfolgungsbehörden ist die Möglichkeit heimlicher Online-Durchsuchungen gemäß dem Staatsanwalt dringend erforderlich. "Wir müssen eine entsprechende Befugnis für spezielle und eng begrenzte Fälle schaffen, die es – nach entsprechender richterlicher Anordnung – gestattet, auf beweisrelevante Daten verdeckt, frühzeitig und gezielt zuzugreifen, bevor diese verschlüsselt oder unauffindbar im Internet abgelegt werden." Als Ursache nannte er die wachsenden Ausmaße der Cyber-Verbrechen. Nur langsam würden Öffentlichkeit und Politik begreifen, "was sich in den Weiten des Internets an Möglichkeiten, Strafbares zu tun, weltweit zusammenbraut". Es gebe kaum noch einen Kriminalitätsbereich, in dem das Internet als Tatmittel keine Rolle spiele. Die Palette reiche vom internationalen Terrorismus über Kinderpornografie und die Verbreitung von rechtsradikalem Gedankengut bis hin zum Betrug bei Online-Auktionen.

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Opposition fordert Schäuble zur Achtung des Verfassungsgerichts auf
« Antwort #774 am: 21 Januar, 2008, 13:34 »
Oppositionspolitiker haben Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) nach dessen jüngster Kritik am Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, Respektlosigkeit gegenüber den obersten Richtern der Republik vorgeworfen. "Diese öffentlichen Maßregelungen sind unangemessen", erklärte FDP-Chef Guido Westerwelle gegenüber der Passauer Neue Presse. Schäuble überschreite hier deutlich seine Kompetenzen. Die Exekutive habe sich "gefälligst daran zu gewöhnen, dass wir unabhängige Richter haben".

Papier hatte vor kurzem durchblicken lassen, dass jede Neufassung des von Karlsruhe gestoppten Luftsicherheitsgesetzes mit Bestimmungen über den Abschuss von Passagierflugzeugen am Bundesverfassungsgericht scheitern würde. Schäuble verbot sich daraufhin in einem Interview am Wochenende jede Einmischung und betonte zugleich, dass alle grundrechtlich geschützten Bereiche endlich seien.

Derlei Äußerungen bringen die rechtspolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Sabine Leutheusser-Scharrenberger, auf die Palme. Schäuble verfolgt ihr zufolge "mit seinen permanenten Forderungen die Absicht, das höchste deutsche Gericht zu schwächen". Die Regelung des Abschusses von entführten Passagierflugzeugen ist dabei nur ein Beispiel. "Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber in zahlreichen Urteilen zum Schutz der Menschenwürde und Privatsphäre klare Grenzen gesetzt." Derlei Entscheidungen könnten manchen Politikern nicht gefallen, da sie den Grundrechtsschutz gestärkt hätten. Diese Linie des Bundesverfassungsgerichts sei "heute jedoch notwendiger denn je" und müsse daher außerhalb der Parteipolitik und des Wahlkampfes stehen.

Für Petra Pau, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion der Linken im Bundestag, scheint hinter "der Attacke" des Innenministers auf den Verfassungsrichter "Schäubles gestörtes Verhältnis zum Grundgesetz" auf. Der CDU-Politiker habe das Grundgesetz mehrfach als nicht mehr zeitgemäß bezeichnet. Dies sei "ein seltsames Gebaren für einen obersten Verfassungsminister". Die Piratenpartei Deutschland rief die CDU insgesamt "zur Besinnung auf den demokratischen Rechtsstaat" auf. Schäubles Ziel sei die Vermengung von Friedens- und Kriegsrecht und der Übergang von einem Rechts- zu einem Präventivstaat, in dem die bloße Möglichkeit einer Straftat bereits zu Sanktionen für Betroffene führt. Es sei an der Zeit, dass der Innenminister zurücktrete.

Der CDU-Innenexperte Wolfgang Bosbach stellte sich dagegen hinter Schäuble. Ihn habe die Aussage Papiers "auch selber überrascht", sagte der stellvertretender Vorsitzender der Unionsfraktion im Bundestag im Gespräch mit dem Deutschlandfunk. Es sei problematisch, wenn man das Ergebnis eines möglichen Rechtsstreites vorwegnehme über eine Vorschrift, die es noch gar nicht gibt. "Herr Papier weiß nicht, Herr Schäuble weiß nicht, wir alle wissen nicht, welche Intensität terroristische Angriffe haben könnten." Die erneute Arbeit am Luftsicherheitsgesetz sei daher "eine Frage der Vorsorge, die wir hier treffen". Beschwichtigend fügte Bosbach an: Wenn der Bestand des Staates nicht gefährdet sei, könne die geplante Vorschrift zum Abschuss von Passagierjets "ja auch gar nicht zur Anwendung kommen". Generell "verteidigt keiner die Verfassung mehr als der Bundesinnenminister".

Noch für diskussionswürdig hält der CDU-Innenpolitiker aber den Vorstoß aus dem Bundesinnenministerium, den Abhörschutz für Berufsgeheimnisträger einschließlich von Seelsorgern, Strafverteidigern oder Abgeordneten im Rahmen der Terrorabwehr komplett abzuschaffen. Nach dem heftigen brieflichen Schlagabtausch zwischen Schäuble und Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) ist dazu aus dem Bundesinnenministerium derzeit vor allem zu hören, dass es sich allein um einen Referentenentwurf handle. Dieser sei zwar bereits an andere Ressorts gegangen, Schäuble habe ihn aber trotzdem noch nicht gebilligt. "Aus den Ländern, nicht etwa vom Schreibtisch Wolfgang Schäuble, kam der Vorschlag", reichte Bosbach nun den Schwarzen Peter weiter. Zugleich versetzte er sich in die Denkstrukturen der Unterstützer des heftig umkämpften Ansatzes. Wenn es schon eine Auskunftspflicht gebe für ansonsten zeugnisverweigerte Personen, dann müsse doch auch die Möglichkeit offen stehen, zur Abwehr schwerster Gefahre, Abhörmaßnahmen vorzunehmen, "wenn diese Personen der Auskunftspflicht nicht nachkommen".

Aus seiner eigenen Warte erläuterte Bosbach, dass es bei der Initiative zur weiteren Aufbohrung des Entwurfs für die Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA) ja "nicht um Strafverfolgung geht". Vielmehr stehe die "Abwehr schwerster Gefahren" im Fokus. Dabei müsse der Staat eine Güteabwägung vornehmen. "Auf der einen Seite haben wir das Recht zur Zeugnisverweigerung und das hohe Gut des vertraulichen Gespräches. Auf der anderen Seite haben wir die staatliche Schutzpflicht für das Leben", führte der CDU-Politiker aus. Er habe allerdings auch Bedenken, was die Formulierung angeht. Seines Erachtens müsste eine solche Gefahr schon "ganz konkret" und "gegenwärtig" sein. Allein ein Warnhinweis aus dem Ausland, es könnte ein Attentat in Deutschland geplant sein, dürfe etwa nicht als Rechtfertigung für Abhörmaßnahmen bei zur Zeugnisverweigerung berechtigten Personen dienen.

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CSU hält trotz Kritik an Plänen für Online-Durchsuchung fest
« Antwort #775 am: 22 Januar, 2008, 13:39 »
Ungeachtet einer heftigen Kritik nicht nur von Datenschützern will die CSU ihre umstrittenen Online-Fahndungspläne zum heimlichen Ausspähen von Computern bis zum Sommer unter Dach und Fach bringen. Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hatte angekündigt: "Wir warten nicht mehr." "Unabhängig von etwaigen Entscheidungen in Berlin" wolle er die bayerischen Behörden in die Lage versetzen, einen genauen Blick auf Festplatten zu werfen.

Landtagsfraktionschef Georg Schmid begründete die Eile laut dpa mit der bevorstehenden Landtagswahl. Wenn das Gesetz nicht vor der Wahl im Herbst verabschiedet werde, müsste das Verfahren komplett von vorne beginnen. "Das würde eine Verzögerung von mindestens einem Jahr bedeuten", sagte Schmid. Hintergrund des Gesetzgebungsverfahrens ist die so genannte Diskontinuität. Wenn ein Parlament ein Gesetz vor dem Wahltag nicht verabschiedet hat, wandert der Entwurf in den Papierkorb.

Schnelles Handeln sei angesichts der Bedrohung durch Terroristen notwendig. Da Terroristen das Internet nutzten, müsse der Staat reagieren, sagte Schmid. "Wir machen das nicht aus lauter Übermut. Es ist in Deutschland unter den Fachleuten unbestritten, dass das angesichts der neuen Herausforderungen zwingend notwendig ist."

Die Opposition, der bayerische Datenschutzbeauftragte und die Gewerkschaft der Polizei werfen der CSU dagegen übergroße Hast vor, da noch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Online-Fahndung aussteht. Die Kritiker haben Innenminister Joachim Herrmann (CSU) deswegen aufgefordert, wenigstens das Karlsruher Urteil abzuwarten. Der bayerische SPD-Fraktionschef Franz Maget meinte, die große Koalition habe sich auf Bundesebene einvernehmlich darauf verständigt, das für Frühjahr angekündigte Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Befugnissen für Online-Durchsuchungen durch die Staatsschützer in Nordrhein-Westfalen abzuwarten. Er appellierte daher an die in Bayern allein regierende CSU und an Herrmann, "dass sie diese Vereinbarung einhalten". Dieter Wiefelspütz, innenpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, nannte den bayerischen Vorstoß bei Online-Durchsuchungen eine "peinliche Profilierungsgeschichte".

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Bundesregierung will Seeverkehr schärfer überwachen
« Antwort #776 am: 22 Januar, 2008, 17:46 »
Nach dem Flugverkehr will die Bundesregierung auch Reisen zur See stärker kontrollieren. Am morgigen Mittwoch berät der federführende Verkehrsauschuss des Bundestags einen Gesetzesentwurf (PDF-Datei) zur Änderung "seeverkehrsrechtlicher, verkehrsrechtlicher und anderer Vorschriften mit Bezug zum Seerecht", den das Bundeskabinett bereits beschlossen hat. Teil des Vorhabens ist die Einfügung einer Klausel in das Seeaufgabengesetz, wonach die zuständigen Behörden neben Identifikationsmerkmalen von Schiffen oder deren Eigentümern unter anderem auch persönliche Daten der an Bord befindlichen Reisenden erfassen sollen. Neben Namen und Geschlecht sind dabei der Geburtstag und die Staatsangehörigkeit auf der Liste. Dazu kommen sollen Informationen etwa über den letzten Auslauf und den nächsten Anlaufhafen sowie weitere statistische Daten der Reise.

Zu den Zugriffsmöglichkeiten auf die demnach anzusammelnden Informationen heißt es in dem Papier schwammig: "Die Daten dürfen nur zu dem Zweck verwendet werden, zu dem sie erhoben worden sind." Zugleich wird eine Übermittlung an andere öffentliche Stellen aber zugelassen, "wenn dies zur Erfüllung von Aufgaben nach diesem Gesetz erforderlich oder durch eine bereichsspezifische Ermächtigungsgrundlage erlaubt ist. Zudem würde ein Großteil der Angaben "an die Bundespolizei zur Gewährleistung des grenzpolizeilichen Schutzes des Bundesgebietes übermittelt", teils auf "Ersuchen im Einzelfall". Informationen, die nicht die konkreten Schiffspassagiere betreffen, dürfen laut dem Entwurf zudem etwa auch an Hafenbetriebe oder Schiffsmeldedienste und andere private Stellen weitergegeben werden. Regelungen zur Löschung der Angaben sind nicht vorgesehen.

Ebenso wird der Transfer der Daten auch an "ausländische oder über- oder zwischenstaatliche öffentliche Stellen" sowie internationale Organe und Einrichtungen nicht prinzipiell ausgeschlossen. Vor allem innerhalb der EU setzt das Vorhaben dem Datenabfluss kaum Grenzen. Eine Übermittlung darüber hinaus soll unterbleiben, "soweit die betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse" daran hat und im Ausland ein angemessenes Datenschutzniveau nicht gewährleistet werden könne. Von der Einschränkung ausgenommen werden sollen wiederum Informationen über "wesentliche Verstöße gegen anwendbare internationale Regeln und Normen über die Seetüchtigkeit der Schiffe und den Schutz der Meeresumwelt".

Protest gegen den Vorstoß zur umfangreichen Datensammlung über den Passagier- und Frachtverkehr kommt vor allem von Hans-Michael Goldmann, Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion für Häfen und Schifffahrt. Damit würden etwa Inselurlauber und selbst Tagestouristen "einfach unter Generalverdacht gestellt", beklagte er gegenüber dem Ostfriesischen Kurier. "Ebenso gut könnte man bei Bussen und Bahnen im Fernverkehr solche Kontrollen einführen." Mit dem Entwurf, dem die große Koalition im Verkehrsausschuss voraussichtlich zustimmen wird, würde "ein weiteres Stück Freiheit verloren gehen". Auf Reedereien kämen aber auch "unnötige Kosten und Hemmnisse" zu. Darüber hinaus sei der Nutzen der Bespitzelungsmaßnahme fragwürdig, wenn womöglich künftig an jeder Fähre Passagierdaten mehrfach erfasst und an das zentrale Register geschickt würden.

Vollkommen unklar bleibt dem Liberalen zufolge auch, wie die geplante Erfassung aller Ladungen und Schiffsbewegungen in der Praxis funktionieren soll. In deutschen Häfen seien allein 2005 über 2800 Millionen Tonnen Güter umgeschlagen worden. Anstatt die nächste "Monsterdatei" über die 29 Millionen Schifffahrtsgäste pro Jahr hierzulande zu schaffen, solle die Bundesregierung besser endlich den Zoll vernünftig ausstatten. Dieser habe momentan nicht einmal Gerätschaften, um mit Giftgasen belastete Container aufzuspüren. Zusammen mit den Ländern müsse die föderal zersplitterte Küstenwache zudem bundesweit zusammengefasst und modernisiert werden. "Das sind die wichtigsten Aufgaben, um die Sicherheit der Schifffahrt zu verbessern", betont Goldmann. Die "Dauerkontrolle der Bürger" gehöre nicht dazu.

Der Bundestag machte erst Mitte November den Weg zur weiteren Übermittlung von Flugpassagierdaten in die USA frei. Das Parlament billigte dazu den umstrittenen Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Ratifizierung des entsprechenden transatlantischen Abkommens zum Transfer von Passenger Name Records (PNR) mit den Stimmen der großen Koalition. Gemeinsam mit dem Vorhaben verabschiedeten die Parlamentarier auch die Novelle des Bundespolizeigesetzes, wonach die ehemaligen "Grenzschützer" Flugpassagierdaten erheben und 24 Stunden lang speichern können. Zudem erlaubt die Reform eine Verlängerung der Vorhaltefristen der Daten von Videoaufzeichnungen der Bundespolizei.

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Verfassungsschützer wünschen sich Ausweispflicht für Internet-Cafés
« Antwort #777 am: 23 Januar, 2008, 12:08 »
Verfassungsschutz-Experten von Bund und Ländern beraten heute über neue technische Möglichkeiten für die Behörden bei der Terrorismus-Bekämpfung. Zur Diskussion stehen laut einem Arbeitspapier, das dem Südwestrundfunk (SWR) nach eigenen Angaben vorliegt, eine gesetzliche Ausweispflicht für die Nutzer von Internetcafés, Handy-Ortungen in Echtzeit, verdeckte Durchsuchung von Wohnungen und Erleichterungen beim Umgang mit Geheim-Dokumenten.

"Wünschenswert wäre eine gesetzliche Regelung analog der italienischen Vorgehensweise – also der Fertigung einer Kopie des Personalausweises in Verbund mit einer eindeutigen Benutzer-ID für die Dauer des Callshopbesuches", zitiert der SWR aus dem Papier. Zur Handy-Ortung heißt es demnach dort: "Sinnvoll wäre die Möglichkeit, die Standortdaten von Telekommunikationsgeräten und Funkzellenabfragen beim Provider in Echtzeit abfragen zu können, um kurzfristig operative Maßnahmen einleiten zu können."

Grundlage der Beratungen über die Forderungen an die Innenministerkonferenz, neuen Befugnissen für die Geheimdienste zu erhalten, sei eine interne Analyse der Ermittlungen gegen die so genannte Sauerlandgruppe im vergangenen Jahr, die im September 2007 zur Festnahme dreier Terrorverdächtiger in Nordrhein-Westfalen geführt haben. In dem Arbeitspapier des Verfassungsschutzverbundes heißt es demnach, die Terrorverdächtigen seien nur mit Hilfe ausländischer Geheimdienste entdeckt worden. Zudem habe es zahlreiche rechtliche und technische Hemmnisse bei den Ermittlungen gegeben.

Das Papier sei aber nicht unumstritten, berichtet der SWR. Länder wie Hessen, Hamburg und Bremen hielten einen direkten Zugriff des Verfassungsschutzes auf das polizeiliche Informationssystem INPOL oder die verdeckte Durchsuchung von Wohnungen für nicht erforderlich. Auch Rheinland-Pfalz habe teilweise rechtliche Bedenken.

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Bayern verweigert Auskunft zu Überwachungsmaßnahmen
« Antwort #778 am: 23 Januar, 2008, 14:00 »
Staatsregierung und CSU verweigern im Landtag die Auskunft über Lauschangriffe und Online-Durchsuchungen in Bayern. Die CSU lehnte am heutigen Mittwoch im Innenausschuss des Landtags die Forderung der Grünen nach einem Bericht der Staatsregierung zu Spähmaßnahmen ab. Als Grund nannte die Regierungsfraktion die Vertraulichkeit der Informationen. Die Auskünfte sollen nur dem Parlamentarischen Kontrollgremium und anderen geheim tagenden Institutionen vorgelegt werden. SPD und Grüne werteten das als fadenscheinigen Vorwand. Die Grünen-Abgeordnete Christine Stahl warf der CSU vor, mit ihrer Politik den Rechtsstaat auszuhöhlen.

Normalerweise stimmt die CSU im Landtag Berichtsanträgen der Opposition zu. Beim Thema Lauschangriff wich die CSU jedoch von den langjährigen Gepflogenheiten des Parlaments ab. Die Grünen wollten von der Staatsregierung wissen, aus welchen Gründen wie viele Bürger in Bayern seit 2003 abgehört wurden. Außerdem verlangt die Opposition Auskunft, welche Technik eingesetzt wird, um Telefongespräche und Internet-Verbindungen anzuzapfen sowie Gespräche in Wohnungen zu belauschen. Auch die SPD bezeichnete die Weigerung der CSU als unverständlich: "Es gibt überhaupt keinen Grund, warum die Staatsregierung nicht berichtet", sagte der Münchner Abgeordnete Florian Ritter.

Die Grünen-Abgeordnete Stahl kritisierte insbesondere den Vorstoß von Innenminister Joachim Herrmann (CSU), dem Verfassungsschutz das Eindringen in private Computer über das Internet zu erlauben. "Wann ist bei Ihnen eigentlich das Ende der Fahnenstange erreicht", fragte Stahl. "Ihnen ist wichtig, dass der Staat Zugriff auf alles und jeden hat." Die CSU habe mit ihrer Sicherheitspolitik in den vergangenen Jahren fünfzehnmal Ohrfeigen vom Bundesverfassungsgericht kassiert, sagte Stahl mit Blick auf die Niederlagen des Freistaats in Karlsruhe.

Die CSU verteidigte sich mit dem Argument, die Politik dürfe die technische Entwicklung nicht ignorieren. "Wenn Verbrechensabredungen im Internet getroffen werden, muss die Politik darauf reagieren", sagte der CSU-Abgeordnete Herbert Ettengruber.

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Ein "Bayerntrojaner" zum Abhören von Internet-Telefonie?
« Antwort #779 am: 24 Januar, 2008, 14:38 »
Ein bislang unbestätigtes Schreiben des bayerischen Justizministeriums, das der Piratenpartei nach eigenen Angaben in die Hände geraten ist, legt den Einsatz von Trojanern zum Abhören von Internet-Telefonaten auf privaten PCs durch die Polizei nahe. In dem Papier werden den Piraten zufolge die Kernmerkmale der verwendeten Lauschsoftware so beschrieben, dass eine Installation durch die Ermittler sowohl vor Ort direkt auf dem Zielrechner als auch per E-Mail erfolgen kann. Darüber hinaus werde die Möglichkeit angepriesen, die ins System eingebaute Wanze gleichsam spurlos zu aktualisieren, zu erweitern und zu entfernen. Dies sind Funktionen, die auch das Bundesinnenministerium dem geplanten "Bundestrojaner" zubilligt. Sie waren zudem bereits frühzeitig für einen Schweizer "Kommissar Trojaner" im Gespräch.

Als weitere Fähigkeiten des "Bayerntrojaners" nennt das Schreiben laut Piratenpartei etwa das Versenden der abgegriffenen Daten über einen Rechner außerhalb des deutschen Hoheitsgebietes und den Zugriff auf interne Merkmale des Clients für die Telefonie-Software Skype sowie auf SSL-verschlüsselte Webseiten. Als besonders bemerkenswert schätzt Jan Huwald, politischer Geschäftsführer der jungen Partei, den Schnäppchenpreis des Angebots für die Wanze ein: Mit 3500 Euro Miete pro Monat und Maßnahme sei wohl nur von der "Spitze eines Eisbergs" auszugehen. Derlei Dumping-Offerten würden sich nur "durch den massenhaften Einsatz der Software" rechnen.

Möglicherweise sei ein solcher von der bayerischen Landesregierung bereits unter der Hand anberaumt worden, mutmaßt Huwald. Andernfalls sei davon auszugehen, dass die Entwicklungsfirma den Trojaner auch an andere Sicherheitsbehörden veräußere. Dies hätte Huwald zufolge aber "katastrophale Folgen für die Sicherheit der Polizei, der Überwachten und der Beweise, die vermeintlich sicher gestellt werden". Der unkontrollierten Verbreitung einer solchen Bespitzelungstechnik würde damit Tür und Tor geöffnet.

Ungeachtet einer noch ausstehenden Authentifizierung des zugespielten Materials fordern die Piraten die bayerische Regierung eindringlich auf, das nahe gelegte Vorgehen zu verwerfen. Andernfalls gerate das Ansehen des Staates in Gefahr. Die Bemühungen von Regierung und Justiz sollten vielmehr darauf gerichtet sein, die Privatsphäre zu schützen und das Vertrauen der Menschen zu stärken. Sonst müsse der Bürger Angst haben, dass unabsichtliche oder gar absichtliche Sicherheitslücken durch den Staat vertuscht oder zum Lauschangriff und zur Datenausforschung missbraucht werden.

Im Herbst hatte zuvor das Bundesinnenministerium eingeräumt, dass die Software fürs Belauschen verschlüsselter Internet-Telefonate technisch dem geplanten Bundestrojaner nahe kommt. Bei der so genannten Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) von Voice-over-IP (VoIP) und der heimlichen Online-Durchsuchung sei die "Technik der Vorgehensweise ähnlich", erklärte das Ressort von Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU). Durch "programmtechnische Vorrichtungen" sei beim Abhören verschlüsselter Internet-Telefonate etwa über Skype jedoch von vornherein sichergestellt, dass eine über den Überwachungszweck hinausgehende Ausforschung des Rechners nicht möglich sei. In der Verfassung garantierte Grundrechte würden "nicht zwangsläufig" verletzt.

Das bayerische Landeskriminalamt (LKA) hatte im Oktober den Verdacht von sich gewiesen, es würde Trojaner zur Quellen-TKÜ verwenden. "Das würde technisch keinen Sinn machen", behauptete ein Sprecher der Behörde damals. Gleichzeitig räumte er aber ein, dass das LKA via VoIP geführte Gespräche bereits bis zu zehn Mal belauscht habe. Dies sei "nur in Fällen schwerster Straftaten und mit richterlicher Genehmigung" erfolgt. Die Datenpakete seien dabei auf dem Weg zwischen den Kommunikationspartnern abgefangen worden.

Auf Nachfrage von heise online hieß es beim LKA nun, dass von einem entsprechenden Schreiben des Justizministeriums bei der Behörde nichts bekannt sei. Die Praxis der Quellen-TKÜ sei gleich geblieben: "Wir gehen rein und leiten aus, was übermittelt werden soll." Den technischen Unterschied der "Ausleitungssoftware" zu einem Trojaner mit Spyware-Komponente konnte der Sprecher nicht verdeutlichen. Er betonte aber, dass es keineswegs um das Ausspähen ganzer Festplatten im Rahmen einer Online-Durchsuchung gehe.

Die bayerische Landesregierung und die CSU gehören zu den größten Fürsprechern einer raschen gesetzlichen Lösung für Online-Razzien, die sowohl Polizei als auch Verfassungsschutz nicht nur zur Terrorabwehr durchführen können sollen. Erst am Wochenende machte Bayerns neuer Innenminister Johannes Herrmann (CSU) einen heftig umstrittenen Vorstoß, Verfassungsschützern des Freistaats unverzüglich eine Lizenz für heimliche Online-Durchsuchungen zu geben.

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