Autor Thema: Überwachung, Transparenz, Datenschutz  (Gelesen 92731 mal)

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Offline Jürgen

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Re: Überwachung, Transparenz, Datenschutz
« Antwort #750 am: 30 Dezember, 2007, 23:37 »
Die NVA sah ihren Feind offensichtlich überwiegend im Innern.
Untätig war sie ja nicht...

Aber diese Ausrichtung wird für die Bundeswehr auch immer wieder gefordert, von denselben Politikern, die sicherlich auch '33 - '45 fein Karriere gemacht hätten...

Gewissen = 0
Skrupel = 0
Schamgefühl = 0
Ehrlichkeit = 0
Verfassungstreue = 0
usw. ...
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Fragen gehören in's Forum.

Veränderungen stehen an. Dies ist der bisherige Stand:
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1mØ mit DiSEqC 1.3/USALS als LNB2 an DVB-S2 STB, aktuell 30°W bis 55°O
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Stuttgarter Justizminister Goll gegen Online-Durchsuchung
« Antwort #751 am: 01 Januar, 2008, 13:13 »
Baden-Württembergs Justizminister Ulrich Goll (FDP) lehnt Online-Durchsuchungen von Computern zum Schutz vor Terroristen weiter rigoros ab. "Wenn sich Selbstmordattentäter dazu entschließen, andere mit in den Tod zu nehmen, wird ihnen das auch gelingen", sagte Goll in einem Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur dpa in Stuttgart. Der Ruf nach immer mehr Überwachung in Deutschland versetze ihn in Alarmbereitschaft. "Ich warne vor Mitteln, deren Risiken und Nebenwirkungen die Freiheit vergiften. Die Online-Durchsuchung ist so ein Fall, die Speicherung sämtlicher Daten auf Vorrat ebenso."

Es wird erwartet, dass das Bundesverfassungsgericht seine Vorgaben zur Online-Durchsuchung im ersten Quartal 2008 verkünden wird. Gegen die seit Neujahr erlaubte Datenspeicherung auf Vorrat hatten Kritiker am Montag Verfassungsbeschwerde eingereicht.

Goll sagte: "Ich stelle eine schleichende Entwicklung hin zu einem Überwachungsstaat fest." Die Vorstellung eines Staates, der seine Bürger unter Generalverdacht stelle, sei unerträglich. Weder Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) noch BKA-Präsident Jörg Zierke seien bislang in der Lage gewesen, den konkreten Nutzen der Online- Durchsuchung zu belegen. "Verbrecher müssen überhaupt nicht mehr ihre eigenen Computer nutzen, um sich auszutauschen. Sie wählen sich über WLAN in fremde PCs ein. Auf der Festplatte des Terroristen, die Herr Schäuble so dringend durchsucht wissen will, würde er gar nichts finden."

Quelle : www.heise.de

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Re: Überwachung, Transparenz, Datenschutz
« Antwort #752 am: 01 Januar, 2008, 13:50 »
Ziemlich getroffen:

"Ich warne vor Mitteln, deren Risiken und Nebenwirkungen die Freiheit vergiften."
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SPD-Fraktionschef kann sich Online-Durchsuchung vorstellen
« Antwort #753 am: 02 Januar, 2008, 10:17 »
Stern: Struck für Online-Durchsuchung mit Richtervorbehalt

Bei der SPD scheint sich die Einstellung zu Online-Durchsuchungen zu ändern. In einem Interview mit dem Stern erklärte SPD-Fraktionschef Peter Struck, er sei für die Online-Durchsuchung, wenn rechtsstaatliche Bedingungen wie erhebliche Verdachtsmomente und ein Richtervorbehalt eingehalten würden.
"Die Sicherheitsbehörden haben uns überzeugend dargelegt, dass viele Terror-Aktivitäten mit Hilfe des Internets koordiniert werden", wird Struck im Stern zitiert. Kritiker halten die Online-Durchsuchung für verfassungswidrig, da diese anders als eine normale Hausdurchsuchung verdeckt durchgeführt werde.

Davon abgesehen gibt es erhebliche Zweifel an der Zweckmäßigkeit der Online-Durchsuchung. Diese bestätigte auch der für Terrorismus zuständige stellvertretende Generalbundesanwalt Rainer Griesbaum und forderte, zuerst zu prüfen, ob die Online-Durchsuchung als Fahndungsinstrument überhaupt geeignet sei.

Noch in diesem Jahr wird sich das Bundesverfassungsgericht mit dem Thema Online-Durchsuchungen befassen. "Wenn Karlsruhe Online-Durchsuchungen nicht für verfassungswidrig hält, werden wir sie auch einführen - mit den Einschränkungen, die das Gericht fordert", so Struck im Hinblick auf die anstehende Entscheidung. Er sei sich auch "ganz sicher", dass ihm dabei die eigene Fraktion ohne Murren folgen werde, zitiert ihn der Stern.

Quelle : www.golem.de

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Re: Überwachung, Transparenz, Datenschutz
« Antwort #754 am: 02 Januar, 2008, 11:22 »
Struck....   :D

Herbert W. hätte dem nen Einlauf gemacht, hehe.
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Immer mehr Staaten überwachen ihre Bürger
« Antwort #755 am: 03 Januar, 2008, 12:31 »
Datenschutzbericht: Verletzung der Privatsphäre als globaler Trend

Überwachung von Telefongesprächen, Speicherung und Austausch von Daten, Kontrolle am Arbeitsplatz, biometrische Merkmale im Ausweis – die Maßnahmen, mit denen Regierungen und Unternehmen der Privatsphäre zuleibe rücken, sind vielfältig. Einheitlich hingegen ist der Trend: Unter dem Vorwand, für mehr Sicherheit zu sorgen, werden Datenschutz und Schutz der Privatsphäre der Bürger untergraben. Selbst stolze Demokratien, die sich die Menschenrechte auf die Fahnen geschrieben haben, mutieren zu Überwachungsgesellschaften.
Mit dem Beginn des neuen Jahres 2008 verpflichtet die Bundesregierung Telefongesellschaften und Internet-Provider, sämtliche Daten von Telefongesprächen und Internetverbindungen ein halbes Jahr lang zu speichern. Was die Regierung als Sicherheitsmaßnahme verkauft, betrachten jedoch viele Bürgern als Verletzung ihrer Privatsphäre. Da mag es für die Deutschen nur ein schwacher Trost sein, dass sie nicht die einzigen sind, denen ihre Regierung über die Schulter schaut.

Tatsächlich ist zunehmende Überwachung der Bürger bei einer gleichzeitigen Erodierung von Datenschutz und Privatsphäre ein globaler Trend. Zu diesem Ergebnis kommt der Weltdatenschutzbericht ("International Privacy Ranking") der beiden Bürgerrechtsorganisationen Privacy International aus Großbritannien und Electronic Privacy Information Center aus den USA. Die Organisationen stuften für das Jahr 2007 mehr Staaten als "endemische Überwachungsgesellschaften" als in den vergangenen Jahren ein.


Wer auf Privatsphäre Wert legt, sollte einen Umzug nach Griechenland erwägen: Das Land führt das Ranking der 47 geprüften Staaten an und hat als einziges Land 2007 das Prädikat "ausreichender Schutz gegen Missbrauch" bekommen. Meiden sollte man hingegen Großbritannien: Es bildet in der EU das Schlusslicht - mit der Einstufung als "endemische Überwachungsgesellschaft", zusammen mit Russland, Malaysia, China, Singapur, Taiwan, Thailand und den USA.

Das umfangreiche Datenschutzgesetz, das Griechenland so gut hat abschneiden lassen, orientiert sich dabei am deutschen Vorbild. Da ist es besonders bitter, dass das Vorbild Deutschland abgerutscht ist und 2007 nur noch auf dem siebten Platz rangiert - im vergangenen Jahr besetzte man mit der Einstufung "Umfangreicher Schutz und Sicherungsmaßnahmen" noch den Spitzenplatz in Europa. Die Klassifizierung hat sich gleich um zwei Stufen auf "Einige Sicherheitsmaßnahmen, aber geschwächter Schutz" verschlechtert – mit der Bemerkung "alarmierend starker Abbau des Schutzes".

Die beiden Bürgerrechtsorganisationen haben für ihren Bericht 47 Staaten auf 14 verschiedene Merkmale von Überwachungs- und Schutzmaßnahmen überprüft, darunter zum Beispiel: Welchen Schutz der Privatsphäre bietet die Verfassung? Welche biometrischen Merkmale werden in den Ausweisen erfasst? Wie stark wird der öffentliche Raum mit Kameras überwacht? Geprüft wurden jedoch nicht nur die Überwachungsmaßnahmen seitens der Regierungen. Privacy International und Electronic Privacy Information Center stellten fest, dass die Bürger auch mehr und mehr von einer wachsenden Überwachungsindustrie unter die Lupe genommen werden. Je nach Abschneiden in den einzelnen Disziplinen wird ein Land in eine von sieben Klassen eingeordnet – von "hält durchweg die Standards der Menschenrechte ein" bis hin zur "endemischen Überwachungsgesellschaft". Die beste Klassifizierung 2007 war nur Stufe drei ("ausreichender Schutz gegen Missbrauch"). Alarmierend ist zudem, dass sich die Situation in 14 der geprüften Staaten verschlechtert, aber nur in einem einzigen, nämlich in Slowenien, verbessert hat.

Quelle und Links : http://www.golem.de/0801/56777.html

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Videoüberwachung weiter in der Diskussion
« Antwort #756 am: 04 Januar, 2008, 12:21 »
Nach einer Serie von Übergriffen betrunkener Jugendlicher diskutieren Politiker die Ausweitung der Videoüberwachung. So berichtet die Rheinische Post von einer Einigung der nordrhein-westfälischen Regierungsparteien CDU und FDP, die auf fünf Jahre befristete Videoüberwachung von Kriminalitätsschwerpunkten in Nordrhein-Westfalen unbefristet zu verlängern. Auch die Oppositionspartei SPD will der Verlängerung zustimmen, möchte aber die Auswertung der Videoüberwachungen in Bielefeld, Coesfeld, Düsseldorf und Mönchengladbach abwarten. Die befristeten Projekte zur Videoüberwachung waren noch von der rot-grünen Landesregierung von NRW als Forschungsvorhaben genehmigt worden.

Eine andere Stimme kommt aus Sachsen-Anhalt: Dort haben sich die Jungliberalen gegen die Ausweitung der Videoüberwachung ausgesprochen, nachdem es in der Landeshauptstadt in der Silvesternacht zu einer Serie von Krawallen gekommen war.

Wie der Kriminologe Nils Zurawski feststellt, trägt die "reflexartige Forderung" von Politikern nach Ausweitung der Videoüberwachung nicht dazu bei, dass die Grenzen der Technik diskutiert werden. Dies wird auch in NRW deutlich, wo die wissenschaftliche Auswertung der vor fünf Jahren erlaubten Videoüberwachung noch aussteht. CDU und SPD wollen die befristete Maßnahme verlängern und werden dabei von Kommentaren untertützt, die behaupten, dass Videoüberwachung die Aufklärung von Verbrechen begünstigt.

Dass dies keineswegs ungeeingeschränkt so sein muss, zeigt ein aktueller Fall aus München. Dort haben Polizei und Staatsanwaltschaft vier Tage nach einer U-Bahn-Schlägerei ein Überwachungsvideo veröffentlicht. Auf ihm seien die drei mutmaßlichen Täter gut zu sehen, es werde nach ihnen noch gefahndet. Der genaue Ablauf der Auseinandersetzung sei noch unklar, es fehlten Zeugen, berichtet die Süddeutsche Zeitung.

Quelle : www.heise.de

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CSU fordert Online-Razzien "ohne jede weitere Verzögerung"
« Antwort #757 am: 04 Januar, 2008, 15:05 »
Die CSU-Landesgruppe im Bundestag drängt die SPD in einem Strategiepapier zur inneren Sicherheit, die vom Bundesinnenministerium geforderten Befugnisse für eine Ausforschung "informationstechnischer Systeme" durch das Bundeskriminalamt (BKA) rasch gutzuheißen. "Deutschland muss sich darauf einstellen, auch in Zukunft Ziel terroristischer Anschläge zu sein", heißt es in dem Dokument laut der Passauer Neuen Presse. Es sei "von entscheidender Bedeutung, die Sicherheitsbehörden durch geeignete Ermittlungsinstrumente in die Lage zu versetzen, Anschlagsplanungen frühzeitig aufdecken zu können". Die Sozialdemokraten müssten daher spätestens nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Online-Razzien in Nordrhein-Westfalen "umgehend und ohne jede weitere Verzögerung der Schaffung der Rechtsgrundlage für die Online-Durchsuchung im Bundeskriminalamtgesetz zustimmen".

Das Papier soll auf der Klausurtagung der CSU in Wildbad Kreuth debattiert werden. Dort will die bayerische Partei laut Landesgruppenchef Peter Ramsauer das bürgerliche Lager stärker umwerben. Von Montag an sollen zweieinhalb Tage lang Richtlinien für die weitere politische Arbeit festgelegt werden. Im innenpolitischen Bereich will die CSU neben dem Thema Jugendkriminalität vor allem die Terrorabwehr und die Verschärfung von Überwachungsgesetzen in den Vordergrund rücken. Auch die Verfassungsschutzbehörden sollten daher gemäß dem Strategiepapier im terroristischen Umfeld verdeckt online Daten erheben und etwa Computer durchsuchen dürfen. Die CSU will es dabei nicht zur Bedingung machen, dass vorab Informationen über "konkrete Anschlagsplanungen" bekannt sind.

Nach Ansicht der CSU-Experten ist der von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) vorlegte Referentenentwurf für ein Vorgehen gegen terroristische Straftaten im Vorfeld zudem nicht ausreichend. Vor allem das geplante gesetzliche Verbot von Aufenthalten in Terror-Ausbildungscamps gehe nicht weit genug. So dürfte Beschuldigten eine "konkrete Absicht", danach Anschläge zu begehen, "so gut wie nie nachzuweisen sein", heißt es in dem Papier. Zum Schutz gegen den Missbrauch von Visa und Schleuserkriminalität verlangt die CSU ferner eine gesetzliche Grundlage für eine "Visa-Warndatei".

Geht es nach SPD-Fraktionschef Peter Struck, hätte es der erneuten Ermahnung der Bayern im Streit um die Netzbespitzelung nicht mehr bedurft. Der Ex-Verteidigungsminister ging gerade erneut ein Stück auf die Union zu und zeigte sich bereit, eine Lizenz für heimliche Online-Durchsuchungen einzuführen. Voraussetzung sei, dass die umkämpfte Ermittlungsmaßnahme nicht von Karlsruhe für verfassungswidrig erklärt werde.

Der rechtspolitische Sprecher der Linksfraktion im Bundestag, Wolfgang Neskovic, begründete in einem aktuellen Artikel in der taz dagegen gerade ausführlich, warum er den Gesetzesentwurf für den so genannten Bundestrojaner für verfassungswidrig hält. Die bei Unionspolitikern beliebte Begründung für ihren Ruf nach Online-Razzien, dass der Computer kein "rechtsfreier Raum" sein dürfe, hält er für völlig paradox: "Gerade weil der heimische Computer kein rechtsfreier Raum ist, sondern dem verfassungsrechtlich geschützten Kernbereich privater Lebensgestaltung unterliegt, darf der Staat nicht einfach so auf der Festplatte herumstöbern."

Schon die Rede von der "Online-Durchsuchung" vernebelt dem früheren Richter am Bundesgerichtshof zufolge aber, "wie intensiv der Eingriff in die Privatsphäre wirklich ist". Gefordert werde "die heimliche und dauerhafte Überwachung des gesamten in Daten gefassten Lebens eines Computernutzers". Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verlange, "dass Informationen, wie sie etwa in Tagebüchern, Liebesbriefen, Chatprotokollen und privaten Videos und Fotos enthalten sind, dem Zugriff der Behörden insgesamt entzogen bleiben". Mit dem Einsatz spezieller Suchbegriffe würde man da nicht weiterkommen: "Völlig paralysiert" wäre ein solches System laut Nescovic spätestens dann, wenn es auf Wortschöpfungen wie "Sexbombe" stoße würde. So könne die Computerbeschnüffelung allenfalls und ausschließlich zum Einsatz kommen, wenn es eine dringende Gefahr abzuwehren gelte. Mit den Plänen des Bundesinnenministeriums lasse dagegen der Polizeistaat grüßen.

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Steuerzahlerbund warnt vor Überwachungsstaat
« Antwort #758 am: 05 Januar, 2008, 13:38 »
In einem Interview mit der Neuen Osnabrücker Zeitung hat Karl Heinz Däke, Präsident des Bundes der Steuerzahler, vor dem Marsch in den Überwachungsstaat gewarnt. "Es wird immer mehr kontrolliert und gegängelt, der Marsch in den Überwachungsstaat ist unaufhaltsam. Man soll endlich wieder dem Steuerzahler seine Freiheiten lassen und ihn nicht der ständigen Kontrolle unterwerfen," forderte Däke.

Däke kritisierte besonders die lebenslange Steueridentifikationsnummer TIN, die derzeit eingeführt wird. Sie ist für den Steuerzahlerbundpräsidenten problematisch, weil es so gut wie keine Verordnungen gibt, was mit dieser Nummer verbunden ist. Mit ihr "scheint es beliebig zu sein, wie viele Daten gespeichert werden und wer auf diese Daten Zugriff hat." Während der Bürger einer immer größeren Kontrolle unterworfen werde, zeige die Ablehnung der Politiker, ihre Aufwandsentschädigungen vor dem Finanzamt erklären zu müssen, dass mit zweierlei Maß gemessen werde. Im Interview forderte Däke außerdem Steuersenkungen, eine Reduzierung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung sowie die Abschaffung des Solidaritätsbeitrages.

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Medienbericht: BND hat bereits Online-Razzien durchgeführt
« Antwort #759 am: 05 Januar, 2008, 14:06 »
Der Bundesnachrichtendienst (BND) soll bereits rund 60mal heimlich Zielrechner Verdächtiger im Ausland über das Internet heimlich ausgeschnüffelt haben. Über diese Zahlen berichtet das Magazin Focus in seiner kommenden Ausgabe. Auf Anfrage habe der Auslandsgeheimdienst weiter mitgeteilt, dass Operationen innerhalb Deutschlands generell nicht zu seinem Aufgabengebiet gehörten. Der so genannte Bundestrojaner sei daher auch nicht gegen deutsche Bürger im Inland eingesetzt worden. Keine Angaben gibt es zu der Frage, auf welcher Rechtsgrundlage der BND die heimlichen Online-Durchsuchungen im Ausland durchführte.

Sicherheitsexperten wie etwa vom Chaos Computer Club (CCC) trauen bereits seit längerem am ehesten noch dem BND unter den deutschen Geheimdiensten das benötigte Know-how zu, im Rahmen einer gezielten Trojanerattacke informationstechnische Systeme auszuspähen. Andere Sicherheitsbehörden wie Verfassungsschutzeinrichtungen würden im Rahmen der "Amtshilfe" auf dessen Lösungen zurückgreifen. Ganz in diesem Sinne soll der BND dem Focus zufolge auch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) im Frühjahr 2006 unterstützt haben, den Rechner des Berliner Islamisten Reda Seyam zu durchleuchten. Der Inlandsdienst soll dem bekennenden "Gotteskrieger" eine getarnte E-Mail mit der Spionagesoftware geschickt haben. Seyam klickte demnach auf den anscheinend unverdächtig daherkommenden Anhang und aktivierte so den Trojaner.

Bei der so erfolgten Online-Razzia soll es sich um die "erste und bislang einzige" geglückte Netzbespitzelung dieser Art hierzulande gehandelt haben. Der Spähangriff hat dem Magazin zufolge bis 2007 gedauert. Dabei seien die Verfassungsschützer unter anderem auf eine Anleitung zum Bau von Sprengsätzen und Fotos von verstümmelten US-Soldaten gestoßen sein. Die Funde reichten allerdings nicht aus, um Seyam den Prozess zu machen. Der Islamist selbst erklärte, die Trojanerattacke bemerkt zu haben. Sein russischer Virenscanner habe angeschlagen. Seitdem habe er den Verdacht gehabt, "jemand macht etwas mit meinem Computer". Für Chats bevorzuge er seitdem Internet-Cafés, in denen aber laut CCC auch bereits Keylogger zum Abgreifen von Tastatureingaben gefunden worden sind.

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Bürger demonstrieren in München für die Freiheitsrechte
« Antwort #760 am: 06 Januar, 2008, 18:10 »
Auf einer Protestkundgebung am Rande einer CSU-Veranstaltung mit Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) in München betrauerten am heutigen Sonntag rund 600 Demonstranten den Verlust der Privatsphäre durch die Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten und andere Überwachungsprojekte. Während Schäuble in der alten Kongresshalle der bayerischen Hauptstadt auf der Theresienhöhe vor rund 400 Gästen über das Thema "Was zählt ist Sicherheit" sprach und dabei vor allem die Jugendkriminalität ins Visier nahm, waren die Aktivisten davor der Ansicht: "Was zählt ist Freiheit".

Der Staat müsse vor seinen Bürgern gläsern werden, "nicht die Bürger vor ihrem Staate", betonte Roland "ValiDOM" Jungnickel vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, der zu der Versammlung geladen hatte. Mit der verschärften Telekommunikationsüberwachung, der neuen "Personenkennziffer" in Form der einheitlichen Steuer-Identifikationsnummer, den geforderten heimlichen Online-Durchsuchungen oder dem biometrischen Reisepass mit Fingerabdruckbildern habe sich die Bundesrepublik aber auf einen Überwachungsstaat hinbewegt, der Erinnerungen an das System der Stasi wecke.

Die Veranstaltung sei trotz der Anwesenheit eines so genannten schwarzen Blocks mit teils vermummten Demonstranten "sehr friedlich verlaufen", erklärte Jungnickel im Anschluss gegenüber heise online. Man habe versucht, Schäuble den "Bundessarg" zu überreichen. Mit diesem hatte der Arbeitskreis an Silvester die Privatsphäre zunächst symbolisch in Hamburg zu Grabe getragen, bevor der hölzerne Schrein über Kassel, Frankfurt und Ulm in München eintraf.

Die Aktivisten sind laut Jungnickel aber nicht an den gut abgeschirmten Innenminister herangekommen. Es sei nun geplant, dem nach eigener Aussage für eine direkte Debatte mit den Kritikern bereiten Schäuble den Sarkophag in Berlin zu übergeben. Diesen zu tragen heiße aber nicht, "dass wir die Privatsphäre aufgeben. Nein, wir wollen sie auferstehen lassen!" Erwünscht sei gerade nicht eine "Gesellschaft des Schweigens". Diese entstehe aber, wenn man im Bewusstsein leben müsse, "auf Schritt und Tritt" etwa durch die verdachtsunabhängige Aufzeichnung der Verbindungs- und Standortdaten überwacht zu werden.

Nach Angaben der Polizei nahmen an der Kundgebung rund 500 Bürger teil, während der Veranstalter von 700 Demonstranten spricht. Zu den Rednern gehörte unter anderem der rechtspolitische Sprecher der Grünen im Bundestag, Jerzy Montag. Er mahnte, im Zweifel müsse die Entscheidung für die Freiheit ausfallen – und gegen die Sicherheit. Die Aktivisten trugen Plakate mit Sprüchen wie "Schäuble muss weg". Der Minister verteidigte dagegen im Saal die umstrittene Novelle der Telekommunikationsüberwachung. Voraussetzung für solche Maßnahmen sei eine richterliche Entscheidung. Diese Bedingung gilt aber nicht für die häufig von Strafverfolgern verlangte Identifizierung von Internetnutzern anhand der IP-Adresse. Es sei "schierer Unsinn" zu behaupten, das ganze Volk werde zu Tatverdächtigen gemacht, erklärte Schäuble weiter. Auch mit der Ausweitung der Videoüberwachung werde die Freiheit nicht bedroht.

FDP-Chef Guido Westerwelle zog derweil in seiner Rede auf dem Dreikönigstreffen der Liberalen in Stuttgart eine negative Bilanz für die politische Entwicklung des vergangenen Jahres. Scharf wandte er sich gegen die von der großen Koalition beschlossene Vorratsdatenspeicherung und die Pläne für Online-Razzien. Was Jugendkriminalität angeht, lehnte Westerwelle eine Erhöhung des Strafmaßes für schwere Straftaten ab.

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Re: Überwachung, Transparenz, Datenschutz
« Antwort #761 am: 06 Januar, 2008, 21:38 »
Zitat
Was Jugendkriminalität angeht, lehnte Westerwelle eine Erhöhung des Strafmaßes für schwere Straftaten ab.

Und wieder einer der nicht zwischen Mp3-Downloaden und wirklich schweren Straftaten unterscheiden kann !

Müssen Politiker eigentlich mindestens Abitur haben oder kommen manche der Entscheidungsträger auch von Sonderschulen ?

Hat da eigentlich irgendjemand noch einen Sinn für REALITÄT ?

Und das meine ich ausschliesslich auf die Verhältnismässigkeit zwischen Opfer und Täter bezogen.
 
Stichwort : Downloadender Jugendlicher A bekommt für die geringfügige rein finanzielle Schädigung eines Milliardenschweren Grosskonzerns im Grunde eine höhere (in seinem Falle Geld-) Strafe, als der extrem brutale Mehrfach-Gewalttäter-Jugendliche B, der nur eine Bewährungsstrafe bekommt.

Ja wo leben wir denn ??

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Verfassungsschutz soll gezielte Trojanerattacken abwehren
« Antwort #762 am: 07 Januar, 2008, 12:34 »
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) will einem Magazinbericht zufolge als "koordinierende Zentralstelle für Wirtschaftsspionage" fungieren und Cyberangriffe ausländischer Geheimdienste abwehren. Einen entsprechenden Vorschlag hat der Präsident des deutschen Inlandsnachrichtendienstes, Heinz Fromm, laut der Wirtschaftswoche Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) unterbreitet. Der Behördenchef hatte zuvor bereits auf einer Veranstaltung im Dezember in Berlin der Wirtschaft die Zusammenarbeit seiner Einrichtung im Kampf gegen Ausspähung durch ausländische Geheimdienste angeboten. Sein Amt verfüge über das Wissen, Spionage zu erkennen und zu verfolgen, warb er damals für das Vorhaben und einen entsprechenden personellen Ausbau des Bundesamtes.

Nach Schätzungen des Innenministeriums entstehen der deutschen Wirtschaft allein durch den Datenklau jährlich Schäden von rund 20 Milliarden Euro. Rund 750.000 Computer hiesiger Unternehmen sollen mit Trojanern infiziert sein und vertrauliche Daten unbemerkt weiterleiten –­ oft direkt an die Konkurrenz. Dabei sollen häufig professionelle Spione im Staatsauftrag hinter den gezielten Attacken stehen. Vor allem chinesischen Geheimdiensten sind im vergangenen Jahr wiederholt besonders hartnäckige Trojanerangriffe vorgeworfen worden. Selbst Rechner im Bundeskanzleramt sollen infiziert worden sein. Zudem unterstellte Estland der russischen Regierung, einen Cyberwar gegen die eigenen kritischen Netzinfrastrukturen ausgeführt zu haben.

Trotz der verursachten massiven Schäden fristet die Spionageabwehr beim Verfassungsschutz laut der Wirtschaftswoche bisher nur ein Schattendasein. Einige Landesämter hätten nur einen einzigen Beamten als Kontaktperson für spionagegefährdete Unternehmen abgestellt. Außerdem erschwere Kompetenzgerangel die Arbeit der Behörde. Denn neben dem Verfassungsschutz würden sich derzeit auch der Bundesnachrichtendienst (BND), das Bundeskriminalamt und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) um die Abwehr von Wirtschaftsspionen kümmern. Eine enge Kooperation zwischen den Sicherheitsbehörden gebe es im Bereich Cyberkriminalität nicht. Daher werde darüber diskutiert, dass nun das BfV die Federführung übernehmen solle. Behörden-Chef Fromm wolle dann bei Unternehmern dafür werben, dass sie sich bei ersten Verdachtsmomenten sofort an den Verfassungsschutz wenden.

Die Sache hat aber den ein oder anderen Haken. Zum einen dürfte der Inlandsgeheimdienst nur aktiv werden, wenn eine betroffene Firma von dem Verdacht ausgeht, dass ein ausländischer Nachrichtendienst hinter einer Attacke steht. Geht der Angriff von einer privaten Stelle aus, sind den Verfassungsschützern die Hände gebunden. Zum anderen machte am Wochenende parallel die Meldung die Runde, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz mit Amtshilfe vom BND selbst bereits zumindest eine geglückte Trojanerattacke nebst einer heimlichen Online-Durchsuchung hierzulande durchführte. Dabei ging es zwar um die Terrorabwehr, trotzdem dürfte ein zweigleisiges Fahren im sensiblen Bereich der Internetsicherheit nicht gerade Vertrauen wecken. Fromm geht dagegen davon aus, das es für den Verfassungsschutz leichter sei als für andere Behörden, mit der Industrie zusammenzuarbeiten. Grund: "Wir können Diskretion zusichern."

Quelle : www.heise.de

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CSU besteht in Grundsatzpapier auf Einführung der Online-Durchsuchung
« Antwort #763 am: 09 Januar, 2008, 15:04 »
An der umstrittenen Online-Durchsuchung hält die CSU fest. Das ist einer der Punkte im Grundsatzpapier, welches die Partei bei der Klausur in Wildbad Kreuth verabschiedet hat.

Demnach soll die Maßnahme in "bestimmten, eng umgrenzten Fällen" angewandt werden. Das Instrument soll nicht nur zur Abwehr und Verhütung terroristischer Anschläge, sondern auch zur Strafverfolgung von Terrorstraftaten dienen. Welche Vorgaben für eine solche Durchsuchung nötig sind, bliebt in dem Papier offen.

Im Januar vergangenen Jahres hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass solche Online-Durchsuchungen "ohne Rechtsgrundlage" seien. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) setzte daraufhin eine entsprechende Dienstvorschrift außer Kraft. Das Bundesverfassungsgericht will in diesem Frühjahr über die Zulässigkeit von Online-Durchsuchungen entscheiden.

Sollten die Richter grünes Licht geben, will auch die SPD nach den Worten von Fraktionschef Peter Struck der umstrittenen Online-Durchsuchung von Privatcomputern zustimmen. "Wenn Karlsruhe Online-Durchsuchungen nicht für verfassungswidrig hält, werden wir sie auch einführen - mit den Einschränkungen, die das Gericht fordert", sagte Struck der Illustrierten "Stern". Die Sicherheitsbehörden hätten "überzeugend dargelegt", dass viele Terror-Aktivitäten übers Internet koordiniert würden.

Quelle : SAT+KABEL

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Oberster Verfassungsrichter mahnt Schäuble
« Antwort #764 am: 12 Januar, 2008, 13:38 »
Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier greift überraschend in die deutsche Sicherheitsdebatte ein. Entführte Passagierflugzeuge abzuschießen, wie es Wolfgang Schäuble im Grundgesetz ermöglichen will, hält er für undenkbar - und warnt im SPIEGEL vor weiteren Plänen des Innenministers.

Hamburg - Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hat es ausgeschlossen, für den Fall eines Terrorakts wie am 11. September 2001 den Abschuss entführter Passagierflugzeuge doch noch per Grundgesetzänderung zu erlauben.

Die "Menschenwürdegarantie" könne "selbst durch eine Verfassungsänderung nicht eingeschränkt werden", sagte Papier dem SPIEGEL. Er erteilte damit auch den Bestrebungen von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) eine klare Absage, einen solchen Abschuss als Landesverteidigung zuzulassen. Für die Pläne gibt es damit wohl keine Chance mehr.

Zwar habe das Verfassungsgericht in seinem Urteil zum Luftsicherheitsgesetz die Frage offengelassen, ob im Falle eines "Angriffs", der "auf die Beseitigung des Gemeinwesens und der freiheitlichen Rechtsordnung" gerichtet ist, "von den Bürgern verlangt werden kann, ihr Leben zu opfern". Der "Abschuss einer Passagiermaschine, die von Terroristen als Tatwaffe benutzt wird", sei aber "kein solcher Fall".

Höchstgericht entschied 2006: Verfassungswidrig

Bisher scheiterte der Abschuss-Paragraf des im Januar 2005 in Kraft getretenen "Luftsicherheitsgesetzes" am Grundgesetz. Er sollte den Abschuss von Passagierflugzeugen als letzte Maßnahme erlauben, "wenn davon auszugehen ist, dass das Luftfahrzeug gegen das Leben von Menschen eingesetzt werden soll und sie das einzige Mittel zur Abwehr dieser gegenwärtigen Gefahr ist". Das Bundesverfassungsgericht urteilte im Februar 2006, dieser Paragraf verstoße gegen das Grundrecht auf Leben und gegen die Menschenwürde. Es erklärte ihn für verfassungswidrig.

Im SPIEGEL wandte sich Verfassungsgerichts-Chef Papier auch gegen aktuelle Überlegungen Schäubles, Terroristen als "Feinde der Rechtsordnung" teilweise rechtlos zu stellen: Er halte "die ganze Diskussion über einen rechtsfreien Status und eine Feindstellung von Personen für völlig unangebracht".

Die sogenannten Terrorlisten der Uno und der EU bezeichnete Papier im SPIEGEL als ein "ganz heikles und in meinen Augen ungelöstes Problem". Die auf diesen Listen namentlich aufgeführten Terrorverdächtigen könnten "im Grunde gar nichts mehr machen". Dabei würden die Betreffenden "weder vorher angehört", noch würden ihnen "Beweise mitgeteilt", und sie hätten auch "keinen effektiven Rechtsschutz".

Ausdrücklich wies Papier darauf hin, dass das Bundesverfassungsgericht entschieden habe, sich beim Grundrechtsschutz gegenüber EG-Recht nur so lange zurückzuhalten, wie auf europäischer Ebene "gleichwertiger Grundrechtsschutz" gewährleistet sei. Das setze in der Regel "Individualrechtsschutz durch unabhängige Gerichte" voraus: "Daran fehlt es hier."

Quelle : www.spiegel.de
« Letzte Änderung: 12 Januar, 2008, 14:37 von SiLæncer »

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