Autor Thema: Überwachung, Transparenz, Datenschutz  (Gelesen 122751 mal)

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Österreich: Petition gegen den Überwachungsstaat gestartet
« Antwort #735 am: 17 Dezember, 2007, 15:50 »
Drei Informatik-Professoren und eine Richterin haben gemeinsam mit den Grünen eine "Initiative für den Schutz vor dem Überwachungsstaat" gestartet und treten als Erstunterzeichner einer Online-Petition auf. Sie haben den Nationalratsabgeordneten Peter Pilz ausgewählt, um die Petition dem Nationalrat zu überreichen. Auf diesem Weg soll gemäß § 100 der Geschäftsordnung des Nationalrates erreicht werden, dass das vorvergangene Woche novellierte Sicherheitspolizeigesetz (SPG) doch noch im Innenausschuss des Nationalrats beraten wird. Das neu gefasste SPG verpflichtet Mobilfunker, auf Polizeibefehl Standortdaten und die internationale Mobilfunkteilnehmerkennung (IMSI) eines Handys preiszugeben. Gleichermaßen müssen Provider Name und Anschrift von Nutzern bestimmter IP-Adressen herausgeben. Eine richterliche Kontrolle der Wünsche der Polizei gibt es nicht mehr, auch eine Information der Betroffenen ist nicht vorgesehen.

"Es ist ein Anliegen der Informatikprofessoren (...) einen verantwortungsvollen Umgang mit der Technologie" zu fördern, sagte der Erstunterzeichner, Universitätsprofessor Gerald Futschek, der Präsident der Österreichischen Computer Gesellschaft (OCG) ist, anlässlich der Vorstellung der neuen Initiative am heutigen Montag in Wien. "Technisch ist sehr sehr viel machbar. (...) Die Bürger wollen nicht in einem Überwachungsstaat leben." Die OCG fordere richterliche Kontrolle und dass das neue Gesetz einer ordentlichen Begutachtung zugeführt werde.

Die Regierungsvorlage hatte nur die Auskunft bezüglich der Mobilfunkdaten vorgesehen, und auch dies war nach der Begutachtung um Innenministerium als überholt dargestellt worden. Erst wenige Stunden vor der Abstimmung zu mitternächtlicher Stunde hatten zwei Abgeordnete von SPÖ und ÖVP einen Abänderungsantrag eingebracht, der die Auskunftspflicht auf IP-Adressen erweiterte. Die Änderungen wurden mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP beschlossen, ohne dass der zuständige Innenausschuss befasst worden wäre.

Pilz kritisierte die "überfallsartige Befassung des Nationalrates ohne Begutachtungsverfahren." Hätte es eine Begutachtung und eine Beratung im Innenausschuss gegeben, wäre es "sehr unwahrscheinlich gewesen, dass das Gesetz in der Form beschlossen worden wäre." Als Grund für die plötzliche Erweiterung vermutet Pilz eine Entscheidung der Datenschutzkommission vom 3. Oktober. Darin war anlässlich eines konkreten Falles festgestellt worden, dass der polizeiliche Zugriff auf IP-Adressen ohne richterliche Genehmigung rechtswidrig ist. In der Folge habe sich das Innenministerium eine Gesetzesänderung gewünscht, um weiterhin ungehindert auf IP-Daten zugreifen zu können. Pilz hält die Novelle für verfassungswidrig, weil sie gegen das in Artikel 10 des Staatsgrundgesetzes verankerte Briefgeheimnis verstoße.

"Wir als Opposition haben keine Möglichkeit mehr. Es gibt aber die Möglichkeit der parlamentarischen Petition", umriss Pilz den Grund für die nun gestartete Unterschriftensammlung. Dabei werde von den Unterzeichnern ein Abgeordneter beauftragt, der dem Petitionsausschuss vorschlagen kann, die Petition in einem anderen Ausschuss, diesfalls im Innenausschuss, zu behandeln. "Unter 10.000, 20.000 Unterschriften glaube ich in Kenntnis der Regierungsparteien, dass sie es nicht übermäßig ernst nehmen werden" so Pilz, "Ich hoffe, dass wir jetzt ganz schnell die 10.000 kriegen und dann wesentlich mehr."

Ein wesentlicher Mangel der neuen Rechtslage sei, dass es keine nachträgliche Information der Überwachten gäbe. "Sie haben überhaupt nur eine Chance, zu erfahren, dass Sie überwacht wurden, wenn es ein Strafverfahren gibt. Ist es aber eine rein polizeiliche Ermittlung (...), ist die Chance gleich Null." Daher könne in der Regel auch kein Rechtsmittel ergriffen werden. "Ich behaupte, dass das beabsichtigt ist", sagte Pilz, der außerdem klarstellte: "Ich bin heute nicht da als grüner Sicherheitssprecher, sondern als jener Abgeordneter, der die Petition einbringen soll."

Erstunterzeichner Hannes Werthner, Professor an der Technischen Universität Wien, fragte rhetorisch: "Soll man wirklich alles Überwachen, was am Handy und am Computer abläuft, ohne richterliche Kontrolle und ohne dass es nachher Information gibt?" Die Überwachung bremse das Vertrauen, das die Menschen in E-Commerce hätten, und dies reduziere die generelle und individuelle Akzeptanz. Die Überwachung schade also der Wirtschaft. Ebenfalls an der TU Wien lehrt Erstunterzeichner Professor A Min Tjoa. Der Grundrechtsschutz gehe auf das Briefgeheimnis das Habeas Corpus Gesetz zurück, was nicht in einer Nacht aufgegeben werden dürfe, meinte er. Es brauche "richterliche Kontrolle und nicht irgendeinen Rechtsschutzbeauftragten" sowie eine Information des betroffenen Bürgers. "Das ist im Gesetz nicht drin", erinnerte Tjoa. Vierte Erstunterzeichnerin ist Barbara Helige, ehemalige Präsidentin der Richtervereinigung und Vorstandsmitglied der Österreichischen Liga für Menschenrechte.

Quelle : www.heise.de

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Der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann hat zusätzlich zu Online-Razzien eine verdeckte Wohnraumüberwachung und -durchsuchung durch die Polizei zur Terrorabwehr gefordert. "Bei einer terroristischen Bedrohungslage muss es möglich sein, auch ohne das Wissen der Betroffenen Wohnungen zu durchsuchen", sagte der CDU-Politiker dem Magazin Focus. Als Vorbedingung solle ein richterlicher Beschluss ausreichen. Schünemann thematisierte nicht, dass die Trennung zwischen Polizei und Geheimdiensten damit weiter verwischt und die präventiven Befugnisse der Ermittler erneut enorm ausgedehnt würden.

Die Forderung des Ministers steht in Zusammenhang mit einer Analyse des Bundeskriminalamtes (BKA) und der Landeskriminalämtern zu Problemen, die im Rahmen der Verhaftung dreier Terrorverdächtiger im September auftraten. Das Papier der Polizeien liest sich streckenweise wie ein Pannenbericht. So fehlten abhörsichere Telefone und Personal für die Überwachung, der Mitschnitt eines Telefongesprächs war erst nach sechs Wochen ausreichend bearbeitet worden. Zudem soll die Zusammenarbeit von Polizei und Geheimdiensten unzureichend gewesen sein. Dem internen Report zufolge fordern die Kriminalämter unter anderem die stärkere Überwachung von Internetcafés und einen "großen Spähangriff" mit Videokameras im Konzert mit dem großen Lauschangriff. Aber auch Online-Durchsuchungen und heimliche Wohndungsdurchsuchungen stehen auf ihrer Wunschliste.

BKA-Chef Jörg Ziercke ist nicht gegen die Begehren der Polizeiämter, hält zumindest das Verlangen nach verdeckten Beschnüffelungen von Wohnräumen aber noch für "verfrüht". Er will zunächst als Konsequenz aus dem Bericht zusätzliches Personal in Observationsteams des Bundeskriminalamts einsetzen. Die bisherigen Mitarbeiter in diesen Trupps seien "bei derartigen Lagen extremen Belastungen ausgesetzt", sodass hier rasche Verstärkung nötig sei. Ziercke plant weiter, bei Verfahren gegen islamistische "Gefährder" den Anwälten von Verdächtigen gerichtliche Beweise vorzuenthalten. Um Ermittlungen nicht zu gefährden, sei zu prüfen, ob in so genannten In-Camera-Verfahren einzelne Aktenteile "nur für das Gericht einsehbar sein sollen".

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat sich derweil skeptisch sowohl gegenüber heimlichen Wohnraum- als auch Online-Durchsuchungen geäußert. Derlei Fragen sind ihrer Ansicht nach verfassungsrechtlich problematisch. Eine verdeckte Online-Razzia entspreche "ja quasi der heimlichen Durchsuchung einer Wohnung, denn heute legt man auf seiner Festplatte ja alles das ab, was man früher in seinem Schreibtisch abgelegt hat: Fotos, Kontoauszüge und andere private Dinge", erläuterte die SPD-Politikerin im rbb-Inforadio. Sie appellierte in dem Streit weiter dafür, vor einem Stricken an Gesetzestexten zumindest das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu verdeckten Online-Durchsuchungen in Nordrhein-Westfalen abzuwarten. Ein SPD-Innenpolitiker sicherte im Gegensatz dazu gerade eine rasche Einigung mit der Union auf einen Gesetzestext für die Ausforschung "informationstechnischer Systeme" zu.

August Hanning, Staatssekretär im Bundesinnenministerium, sprach sich dagegen ein weiteres Mal mit bereits oft angeführten Argumenten für Online-Razzien aus. Diese seien im Kampf gegen den Terrorismus wichtig, sagte er im ZDF-Morgenmagazin. Die Täter würden heute modernste Technik verwenden, darauf müsse der Staat reagieren. "Das Internet darf nicht zum Freiraum für potenzielle Täter werden", fügte er hinzu. Der normale Bürger sei von den umstrittenen Ermittlungsmaßnahmen aber nicht betroffen.

Quelle : www.heise.de

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Ich glaube, dem ist das perfekte Promi Dinner nicht bekommen.... ::)
Oder will der Herr Schünemann sich für zukünftige Wahlen ins Gespräch bringen?
Die haben doch nicht mehr alle Latten am Zaun.  >:(

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Meine Tochter neulich im Zoo in der Arktisabteilung: Guck mal Papi - da sind Linuxe

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Rheinland-pfälzischer Datenschützer: Eingriffe in Privatsphäre nehmen zu
« Antwort #738 am: 18 Dezember, 2007, 13:57 »
Immer mehr Gesetze schränken nach einem Bericht des rheinland-pfälzischen Datenschutzbeauftragten ( http://www.datenschutz.rlp.de/ ) die Privatsphäre ein. Viele der rund 50 Regelungen, die landes- und bundesweit seit Oktober 2005 in Kraft traten, begrenzten den Datenschutz stark, sagte Edgar Wagner heute bei der Vorstellung des aktuellen Berichtes zum Landesdatenschutzgesetz in Mainz. So werde unter anderem das Selbstbestimmungsrecht, persönliche Daten freizugeben oder geheim zu halten, oft beschnitten.

Wagner nannte als Beispiele die sogenannte Antiterrordatei oder den "Lauschangriff" auf private Gespräche. "Der Datenschutz hat es schwer, sich zu behaupten", sagte er. Die Gesetzgeber seien oft dazu bereit, Regelungen festzulegen, die an die Grenzen des Verfassungsrechts stießen.

Nach Wagners Angaben soll der neue Landesdatenschutzbericht den Behörden daher in erster Linie als Handbuch dienen. "Der Datenschutz ist eine Straße, die ständig im Bau ist", erklärte er. Besonders für den Schutz von Kindern und Jugendlichen müsse viel getan werden. "Viele junge Leute präsentieren sich im Internet, ohne über die möglichen Folgen Bescheid zu wissen", erklärte Wagner. Die Online-Profile der Jugendlichen seien oft jahrzehntelang abrufbar. Dies könnte etwa bei der Suche nach einem Ausbildungs- oder Arbeitsplatz von Nachteil sein.

Arbeitgeber informierten sich immer öfter über ihre Bewerber mit Hilfe des Internets. Aus diesem Grund wolle die Datenschutzbehörde enger mit dem rheinland-pfälzischen Jugendministerium zusammenarbeiten. Außerdem solle insgesamt die Aufklärungsarbeit der Datenschutzbehörde verbessert werden. Mit Informationsveranstaltungen, Zusammenarbeit mit Hochschulen und Preisausschreiben solle die Bevölkerung aufgerufen werden, private Daten selbst auch besser zu schützen.

Für den Europäischen Datenschutztag am 28. Januar ist bereits eine Informationsveranstaltung unter dem Motto "Denn sie wissen nicht, was sie tun – Datenschutz in der Online-Generation" geplant. Der Veranstaltungsort wird die Akademie der Wissenschaften in Mainz sein.

Quelle : www.heise.de

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Von der heimlichen Onlinedurchsuchung zur heimlichen Hausdurchsuchung
« Antwort #739 am: 19 Dezember, 2007, 15:54 »
Am Abbau rechtsstaatlicher Schutzvorschriften wird nicht nur an der virtuellen Front gearbeitet

Von den Kritikern der Onlinedurchsuchung wird oft als Argument eingebracht, dass es ja auch keine heimlichen Hausdurchsuchungen gäbe. Auch das BKA sieht darin ein Problem – eines, das man auch auf der Hausdurchsuchungsseite angehen könnte.

Niedersachsen will Hausdurchsuchungen ohne Richtervorbehalt

Bei der Debatte um die Onlinedurchsuchung wird häufig der möglicherweise fehlende Richtervorbehalt bemängelt. Allerdings ist solch ein Richtervorbehalt oftmals nur ein scheinbarer Schutz. In einer erschrecken hohen Anzahl von Fällen werden Anträge auf richterliche Beschlüsse abgesegnet, die mit schweren Mängeln behaftet sind. Ein am Max Planck Institut erstelltes "Gutachten zur Rechtswirklichkeit und Effizienz der Überwachung der Telekommunikation nach den §§ 100 a, 100 b StPO und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen" ergab beispielsweise, dass lediglich 23,5% der Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen substantiell begründet waren.

Zitat
"Bei 55% der untersuchten Fälle verwendete der Richter zur Begründung Vordrucke, konnte aufgrund des fehlenden Beschlusses keine Bewertung vorgenommen werden oder stellte die Begründung eine Kombination aus den staatsanwaltlichen Begründungen, Gesetzesformeln und Verweisen dar. Bei 21% der Beschlüsse entsprachen sich richterliche und staatsanwaltliche Begründung, bei 15% wurde nur eine Gesetzesformel verwendet, bei 9% handelte es sich um Verweise, z. B. auf ältere Beschlüsse. Die Untersuchung stellt auch fest, dass die richterlichen Begründungen dann substanzieller werden, wenn dies auch bei den staatsanwaltlichen Begründungen der Fall ist, die wiederum substanzieller werden, wenn auch die polizeilichen Ausführungen/Anträge substanzieller sind. Bei Verlängerungen oder Folgemaßnahmen von TKÜ-Anordnungen fand im Grunde überhaupt keine weitere Begründung statt. In 70% aller Fälle erging der richterliche Beschluss einen Tag nach der polizeilichen und dann staatsanwaltlichen Antragstellung."

Dennoch stellt der Richtervorbehalt gerade hinsichtlich der Überwachungsmaßnahmen für die meisten Kritiker immer noch eine Hürde dar, die es zu schätzen gilt – und an der kräftig gerüttelt wird.

Bereits 2005 wurde in Niedersachsen ein Gesetz eingebracht, das den Richtervorbehalt bei Verdacht auf Verstöße gegen den Meisterzwang abschaffen soll. Die zuständigen Behörden sollen so das Recht erhalten, Personen sowie Unterlagen direkt in den Geschäftsräumen der Arbeitgeber und Auftraggeber zu überprüfen. Bemerkenswert an dem von den Medien größtenteils ignorierten und derzeit im Bundestag "auf Eis" liegenden Gesetz ist vor allem, dass es hier nicht etwa um schwere Straftaten geht, sondern in der Regel um Ordnungswidrigkeiten.

Heimlichkeit und Nichtanwesenheit des Betroffenen

Einem anderen Argument gegen die Onlinedurchsuchung, der Heimlichkeit, begegnete das BKA laut einem Spiegelbericht nun mit der Forderung nach einer heimlichen Hausdurchsuchung. Zwar wurde diese Meldung mittlerweile insofern dementiert, als es sich laut einer nachgeschobenen Ergänzung des Amtes lediglich um "eine Analyse organisatorischer, personeller, technischer und rechtlicher Probleme am konkreten Fall" handelt, "die als Grundlage für weitere Beratungen dienen soll" – aber dafür nahm Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann den vom BKA zugespielten Ball auf und sprach sich klar für eine solche heimliche Hausdurchsuchung aus: "Bei einer terroristischen Bedrohungslage muss es möglich sein, auch ohne das Wissen der Betroffenen Wohnungen zu durchsuchen" argumentierte der CDU-Politiker und verwies auf Probleme bei der Fahndung nach den im Sauerland festgenommenen drei als islamistische Terroristen Verdächtigten.

Auf gewohnt absurde Weise wird auch mit Bezug auf die heimliche Durchsuchung argumentiert, dass man sich ja sonst einer Hausdurchsuchung entziehen könne indem man abwesend sei. Dass eine Hausdurchsuchung nicht "heimlich" durchgeführt wird, heißt jedoch nicht, dass der Betroffene vor Ort sein muss. Die geforderte "Offenheit" bedeutet lediglich, dass überhaupt jemand außer den Strafverfolgern vor Ort ist und der Betroffene informiert wird. Ist der Wohnungsinhaber nicht zuhause, dann reicht es, einen Nachbarn als Zeugen hinzuzuziehen. Das Argument entpuppt sich also bei näherer Betrachtung als Nebelkerze, die den Eindruck erwecken soll, dass die Offenheit der Hausdurchsuchung ein Problem darstellen würde.

Es ist bereits das zweite Mal, dass das BKA die Forderung nach heimlichen Hausdurchsuchungen dementiert. Beim ersten Mal ging es darum, dass BKA-Chef Ziercke in einem Interview zur Onlinedurchsuchung davon sprach, dass seine Behörde heimlich in die Wohnung eindringen und dort einen Trojaner installieren könnte. Dieses Interview bezeichnete er später als "unautorisiert" und definierte die Idee der Onlinedurchsuchung als Einsatz einer Remote Forensic Software, welche nach Meinung von Fachleuten vieler eher dem Wunschtraum des BKA als real einsetzbaren Programmen entspricht. Die Software, die Ziercke vorschwebt, soll den Kernbereich der privaten Lebensführung nicht antasten indem sie nur bestimmte Dateien oder Dateitypen sucht, ohne Rückstände wieder bei Entdeckung deinstalliert werden können, individuell auf den einzelnen Rechner zugeschnitten und so entwickelt sein, dass Antivirensoftware oder Firewalls sie nicht ausbremsen.

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Österreichs Bundesrat winkt Sicherheitspolizeigesetz durch
« Antwort #740 am: 20 Dezember, 2007, 08:36 »
Der Bundesrat, die Länderkammer des österreichischen Parlaments, hat am heutigen Mittwoch die umstrittene Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes (SPG) bestätigt, in dem kein Widerspruch beschlossen wurde. Für ein Veto stimmten nur die Abgeordneten der Grünen, des BZÖ, der freiheitliche Vertreter sowie der Vorarlberger SPÖ-Abgeordnete Reinhold Einwallner. Das neu gefasste SPG verpflichtet Mobilfunker, auf Polizeibefehl Standortdaten und die internationale Mobilfunkteilnehmerkennung (IMSI) eines Handys preiszugeben. Gleichermaßen müssen Provider Name und Anschrift von Nutzern bestimmter IP-Adressen herausgeben. Eine richterliche Kontrolle der Wünsche der Polizei gibt es nicht mehr, auch eine Information der Betroffenen ist nicht vorgesehen.

Zu Beginn der Debatte meldete sich der Wiener Grüne Bundesrat Stefan Schennach zu Wort. Er kritisierte zunächst die Art der Beschlussfassung im Nationalrat: "Es wurde einfach eingebracht und durchgepeitscht. Wenn wir uns jenen Bereich der IP-Adressen ansehen: [...] Um 22:50 Uhr eingebracht, um 23:50 Uhr abgestimmt. Das ist parlamentarische, sorgfältige Beratung? Das ist Umgang mit den Grundrechten?", fragte Schennach. "Das ist ein Skandal im Umgang mit Datenschutz, im Umgang mit parlamentarischer Kontrolle. [...] Es wurde nicht nur die parlamentarische Kontrolle ausgeschaltet. Es wurde ausgeschaltet die Kontrolle der Provider und es wurde vor allem die Kontrolle der Richter ausgeschaltet. Warum ist denn die Polizei so interessiert an allem ohne richterliche Kontrolle?"

Der beabsichtigte Einsatz der IMSI-Catcher diene vor allem dem Abhören von Gesprächen. Denn zum angeführten Einsatzzweck der Ortung von Vermissten oder Entführungsopfern seien IMSI-Catcher untauglich, da man erst einmal 50 Meter an das entsprechende Handy herankommen müsse. Zur Ortung selbst reichten auch sogenannte "stille SMS".

Seit dem 11. September 2001 werde versucht an den Freiheits- und Bürgerrechten zu drehen und diese zu reduzieren, führte Schennach weiter aus: "Ein bisschen stärker die Rasterfahndung, ein bisschen stärker den Lauschangriff, die Trojaner, die Genmusterabdrücke, Vorratsdatenspeicherung, Fingerabdrücke, Videoüberwachung. Wir wenden uns immer mehr in Richtung eines Überwachungsstaates." Das Sicherheitspolizeigesetz werde immer mehr in ein polizeiliches Ermächtigungsgesetz umgearbeitet. "Die einseitige Sicherheitspolitik führt dazu, dass sich immer mehr Menschen in unserem Land unfreier fühlen."

Schließlich verwies Schennach auf die am Montag gestartete Petition der "Initiative für den Schutz vor dem Überwachungsstaat", die bislang rund 8.800 Unterzeichner aufweist. Damit würden tausende Bürger fordern: "Schützt unsere Grund- und Freiheitsrechte. Schützt diese vor allen Begehrlichkeiten sie einzuschränken, sie zu amputieren."

Der Wiener SP-Bundesrat Josef Kalina kritisierte daraufhin Schennachs Partei. "Die Grünen sind eine Anti-Sicherheitspartei. Die Unterschriften kommen nur zustande, wenn die Grünen [die Leute] wahrheitswidrig informieren." Es würden wahrheitswidrig Horrormeldungen verbreitet. "Abhören bleibt weiterhin ohne richterliche Genehmigung nicht möglich. Es wird durch das SPG kein Grundrecht eingeschränkt", insistierte Kalina. Die Novelle diene dem Kampf gegen Hooligans, Verbesserungen beim Auffinden und Bergen von Vermissten und dem Ausforschen von Verursachern gefährlicher Drohungen.

"Wie jedes Mal, wenn es um eine Novelle des SPG geht, befassen wir uns mit einer massiven Ausweitung der Befugnisse der Polizei", äußerte sich die Tiroler Grüne Eva Konrad, "Einer Opposition, die sich bitte begründet Gedanken macht und begründet Kritik äußert, einfach vorzuwerfen, 'Ihr seids eh nur für die Verbrecher' ist sicher nicht im Sinne einer ernsthaften Debatte." In einer zweiten Wortmeldung warf Schennach der SPÖ vor, Sicherheitspolitik mit Polizeigesetzen zu verwechseln. Der Vorarlberger VP-Bundesrat Edgar Mayer setzte sich für die Neuerungen im SPG ein: "Diese Gesetzesnovelle bringt wichtige Handhabe zur Vorbeugung, Verhinderung und Verfolgung von Straftaten. Wir werden deshalb sehr gerne zustimmen."

Als Einwallner das Wort ergriff, kritisierte er den Ablauf zum Zustandekommen der Gesetzesänderung. Aber auch die Grünen bekamen ihr Fett ab: "Ich kritisiere hier auch diese massive und sehr polemisch geführte Diskussion, wie sie von den Grünen betrieben wird, die teilweise mit bewusster Fehlinformation die Menschen verunsichert." Das sei keine seriöse Auseinandersetzung mit dem Thema. Für das Abhören von Telefongesprächen sei weiterhin eine richterliche Genehmigung erforderlich.

Er bedauere aber sehr, dass der Wunsch des Datenschutzrates nach richterlicher Kontrolle für die Handyortung vom Innenministerium nicht berücksichtigt worden sei. "Bei der Standortbeauskunftung fehlt die richterliche Kontrolle. Dieses Fehlen ist für mich nicht akzeptabel." Nach Angaben von Polizeibeamten führe in der Praxis die richterliche Genehmigung zu keinen Verzögerungen. Außerdem fehle im Gesetz die Einrichtung von Schutzzonen vor Abtreibungskliniken. Dort sollten Demonstrationen verboten werden, um Frauen in schwierigen Situationen zu schützen. Einwallner war schließlich der einzige Abgeordnete der Regierungsfraktionen, der die SPG-Novelle ablehnte.

Als Letztem wurde Innenminister Günther Platter (ÖVP) das Wort erteilt. Er sagte, dass es nicht um Gesprächsinhalte sondern um Handyortung gehe: "Was wir brauchen, sind die Standortdaten." Damit könnten verunglückte Bergsteiger oder Entführungsopfer gerettet werden. "Wenn wir ein Leben allein retten können, durch so eine Maßnahme, ist es richtig und gut", meinte der Innenminister. Die Auskünfte über die Nutzer von IP-Adressen habe die Polizei schon bisher bekommen, im SPG handle es sich also bloß um eine "Klarstellung der schon bestehenden Angelegenheit."

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Re: Überwachung, Transparenz, Datenschutz
« Antwort #741 am: 20 Dezember, 2007, 13:33 »
So´n Tauchbecken im Sinne vom Ende von "Terminator 2" fehlt mir persönlich eigentlich auch noch....

Jeder meiner Bekannten, der trotz Verbots ein Handy mit in mein Haus bringt, könnte es dann direkt da rein schmeissen. Handyverbote machen viel mehr Sinn als Rauch- und Alkoholverbote !

Handys müssen draussen bleiben !

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10.000 Unterschriften gegen den Überwachungsstaat
« Antwort #742 am: 21 Dezember, 2007, 10:51 »
Am Vormittag des vierten Tages hat eine österreichische Petition gegen den Überwachungsstaat bereits mehr als 10.000 Unterstützer gefunden. Die Unterschriftensammlung war am Montag als Reaktion auf die Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes (SPG) gestartet worden. Sie hat als primäres Ziel, das Gesetz einer Beratung im Innenausschuss des Parlaments zuzuführen. Allgemein soll ein Zeichen gegen den Überwachungsstaat gesetzt werden. Das neu gefasste SPG verpflichtet Mobilfunker, auf Polizeibefehl Standortdaten und die internationale Mobilfunkteilnehmerkennung (IMSI) eines Handys preiszugeben. Gleichermaßen müssen Provider Name und Anschrift von Nutzern bestimmter IP-Adressen herausgeben. Eine richterliche Kontrolle der Wünsche der Polizei gibt es nicht mehr, auch eine Information der Betroffenen ist nicht vorgesehen.

"10.000 Unterschriften in vier Tagen – die Petition ist schon jetzt ein Erfolg", freut sich der grüne Nationalratsabgeordnete Peter Pilz, der die Petition im Parlament überreichen wird, "Wir sind die schnellste Petition der Republik – und wir wollen auch die stärkste werden." Pro Stunde würden hundert Menschen online unterschreiben und damit "gegen unkontrollierte Überwachung, gegen Ausschaltung von Richtern und Parlament und gegen den systematischen Bruch von Grundrechten und Verfassung" stimmen. "Wir bringen das Sicherheitspolizeigesetz zurück ins Parlament. Jede weitere Stimme ist ein Argument, das Stasi-Gesetz zu ändern", plädiert Pilz.

Die Petition wurde von der neuen "Initiative für den Schutz vor dem Überwachungsstaat" initiiert. Als Initiatoren und Erstunterzeichner traten neben Pilz drei Informatikprofessoren und eine Richterin auf. Wie der ORF berichtet, müssen sie heftige Kritik der SPÖ einstecken. Pilz' Kritik an der Novelle des SPG sei "das letzte Aufflackern einer überalterten Ego-Truppe", die "in Datenschutzfragen nicht ernst zu nehmen" sei, wird der Nationalratsabgeordnete Johann Maier zitiert, der Konsumentenschutzsprecher der SPÖ und stellvertretender Vorsitzender des Datenschutzrates ist. Im Bundesrat hatte SPÖ-Abgeordneter Josef Kalina gemeint, die Unterschriften würden nur aufgrund "wahrheitswidriger Horrormeldungen" der Grünen zustande kommen.

Gegen die Novelle des SPG und damit die Regierungsfraktionen SPÖ und ÖVP hat sich aber auch die Wirtschaftskammer gestellt. Die Gespräche mit der Regierung über das neue SPG seien konstruktiv verlaufen, bis der Gesetzesentwurf "in eine völlig andere Richtung abgedriftet und überfallsartig" verabschiedet worden sei. Diese Vorgehensweise sei "indiskutabel", sagte Rene Tritscher vom Fachverband der Telekommunikations- und Rundfunkunternehmungen in der Wirtschaftskammer.

Außerdem sei die Umsetzung nicht reibungslos möglich, weil die Behandlung der "IP-Adressen-Thematik völlig unausgegoren" sei. Auf die Netzbetreiber komme daher eine Fülle von Problemen zu. Auch die Kostenfrage möchte Tritscher diskutieren. Das neue Gesetz sieht vor, dass die Telekommunikationsunternehmen ihre Leistungen bei der Eruierung und Herausgabe von Namen, Adressen und IP-Adressen kostenlos erbringen.

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"Bundesabhörzentrale ist reine IT-Maßnahme"
« Antwort #743 am: 22 Dezember, 2007, 19:40 »
Der Verfassungsschutz, die Bundespolizei und das Bundeskriminalamt mit den angeschlossenen Landeskriminalämtern sollen in der geplanten Bundesabhörzentrale beim Bundesverwaltungsamt gemeinsame IT-Ressourcen nutzen können. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion hervor, von der die tageszeitung berichtet. Die gemeinsame Nutzung von Software und Servern soll danach technisch so gestaltet werden, dass "diese auf Wunsch auch von anderen Bedarfsträgern genutzt werden kann". Die Notwendigkeit für die Einrichtung einer Bundesabhörzentrale wird von der Bundesregierung mit Kosteneinsparungen begründet. Über die Höhe und Art der Einsparungen wurden der Linksfraktion gegenüber keine Angaben gemacht.

In der Antwort auf die Anfrage heißt es, dass die Trennung von Polizei und Geheimdiensten trotz der Nutzung einer gemeinsamen Zentrale eingehalten werde. Die Zentrale sei schließlich ein reiner IT-Dienstleister wie ein Rechenzentrum, das für unterschiedliche Firmen arbeite. "Die behördenspezifische Trennung würde für jede einzelne Maßnahme durch technische Gegebenheiten sichergestellt", erklärt die Bundesregierung. Als reine IT-Dienstleistung sei die geplante Zentrale eine interne Organisationsmaßnahme, über die man nicht im Bundestag verhandeln müsse.

Gegenüber der tageszeitung meldete Bundesdatenschützer Peter Schaar seine Bedenken an der Errichtung einer Abhörzentrale an. Administrative oder softwaregesteuerte Zugriffsbeschränkungen könnten schnell aufgehoben werden: "Viele Erfahrungen belegen, dass, wenn solche Möglichkeiten gegeben sind und sich eine entsprechende Änderung der politischen Großwetterlage ergibt, etwa wenn sich die Sicherheitslage zuspitzt, dass dann diese Informationen zusammengeführt würden", erklärte Schaar.

Quelle : www.heise.de

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Terrorangst: Limbach, Schäuble und der Kampf um die Grundrechte
« Antwort #744 am: 23 Dezember, 2007, 11:03 »
Wie viel Freiheit darf man für die Sicherheit opfern? die ehemalige Vorsitzende des Bundesverfassungsgerichts, Jutta Limbach, hat die Politik im Kampf gegen den Terror vor Maßnahmen kurzfristigen Denkens gewarnt. Im Visier dürfte sie vornehmlich einen haben: Innenminister Schäuble.

Berlin - Limbach wirft den Sicherheitsbehörden bei ihrem Kampf gegen den Terror ein "unersättliches" Streben nach immer neuen Instrumenten und Zuständigkeiten vor. Dabei schössen sie in Zeiten terroristischer Bedrohung leicht über das Ziel hinaus, sagte die ehemalige Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts, die seit 2002 Vorsitzende des Goethe-Instituts ist, dem Berliner "Tagesspiegel". Mit Blick auf die von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble geplanten Online-Durchsuchungen sagte Limbach, es müsse immer geprüft werden, "ob der Verlust an Freiheit und die Eingriffe in die Privatsphäre in einem angemessenen Verhältnis zum Gewinn an Sicherheit stehen".

Im Umgang mit dem Terrorismus reagiere die Politik "häufig mit Maßnahmen kurzfristigen Denkens", die vor allem Aktivität signalisierten, "aber kaum das Übel bei der Wurzel fassen", sagte die ehemalige Berliner Justizsenatorin. Dieser aus der Aufgabe resultierende Eifer könne nur durch Gegenkräfte im Zaum gehalten werden.

In einem funktionierendem Rechtsstaat seien Richter, Rechtsanwälte und Justizminister die natürlichen Widersacher einer ausufernden Sicherheitspolitik. "Sie müssen immer wieder deutlich machen, dass ein Rechtsstaat dann seine größte Bewährungsprobe zu bestehen hat, wenn seine Feinde sich anschicken, diesen zu unterminieren", sagte Limbach. Wenn die zivilisierte Welt in ihrer Gegenwehr obsiegen wolle, dürfe sie sich im Respekt ihrer Grundwerte nicht irremachen lassen.

Dass er die Menschen unnötig mit Drohszenarien erschrickt, halten viele vor allem Wolfgang Schäuble vor. Der Bundesinnenminister macht kein Hehl daraus, dass er die Bundeswehr gern im Inneren einsetzen möchte, um besser gegen terroristische Bedrohungen gewappnet zu sein. Auch sein Engagement für die Fahndung per Online-Durchsuchung mit einer "Bundestrojaner" genannten Spionage-Software rührt aus dem Bewusstsein des CDU-Politikers, nicht genug für den Schutz der Bürger zu leisten. Vor Monaten zog er sogar den Unmut von Bundeskanzlerin Merkel auf sich, als er in einem Interview sagte, die Fachwelt rechne fest mit einem terroristischen Anschlag mit einer schmutzigen Bombe.

Im Ringen zwischen Rechtsstaat und Bürgerschutz scheint es derzeit kaum einen Kompromiss zu geben. "Was ist, wenn die Leute Zweifel an der Schutzfunktion des Staates bekommen? Wenn sie uns nicht mehr zutrauen, dass wir die Unversehrtheit von Leib und Leben garantieren?", fragte Schäuble im SPIEGEL und warnt davor, die Bedrohung auf die leichte Schulter zu nehmen: Mit einem Anschlag werde man in Deutschland fertig, so der Innenminister, "aber zwei, drei Anschläge an verschiedenen Orten, zu verschiedenen Zeiten? Ich weiß nicht, ob wir darauf vorbereitet sind".

Die Deutschen hätten "eine andere Bedrohungswahrnehmung" als Länder, die schon ihre Erfahrungen mit dem neuzeitlichen Terror gemacht haben, meint Schäuble. "Wir hatten über 40 Jahre eine eingeschränkte Souveränität, daran haben wir uns gewöhnt. Wir wollen seit Hitler nur noch ganz friedlich sein und hoffen, dass andere das dann auch sind."

Quelle : www.spiegel.de

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Videoüberwachung der Bremer Discomeile startet
« Antwort #745 am: 23 Dezember, 2007, 13:26 »
In der Hansestadt Bremen beginnt am heutigen Samstag nach einem Bericht der tageszeitung die polizeiliche Videoüberwachung einer Problemzone. Zwischen 20 Uhr und 8 Uhr morgens wird die Bremer "Discomeile" überwacht. Zur Eröffnung betonte der Bremer Innensenator Willi Lemke (SPD), dass das installierte Überwachungssystem ausschließlich der Prävention und Strafverfolgung diene. Die Kameraüberwachung sei von Datenschützern akzeptiert worden, weil graue Balken den Blick in Privatbereiche verhindern, sobald auf die Wohnungen friedliebender Bürger geschwenkt werde.

Mit einer ähnlichen Videoüberwachung von gemischten Wohn- und Problembereichen hatte die Hansestadt Hamburg eine Niederlage einstecken müssen: Im Sommer verurteilte das Oberverwaltungsgericht Hamburg die Stadt dazu, beim Videoüberwachungssystem der Reeperbahn mechanische Sperren einzubauen, weil die eingeblendeten Balken zum Schutz der Privatsphäre möglicherweise softwareseitig abgestellt werden können.

Insgesamt hat die Videoüberwachung der Reeperbahn den Hamburgern nicht die gewünschte Entschärfung der Problemzone gebracht: Vor wenigen Tagen setzte Hamburg als erstes Bundesland eine Möglichkeit des Waffengesetzes um und erklärte die Reeperbahn (und den Bahnhofsvorplatz in St. Georg) zur Waffenverbotszone.

Quelle : www.heise.de

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Schaar für gesetzliche Regelung des Datenschutzes für Arbeitnehmer
« Antwort #746 am: 29 Dezember, 2007, 11:54 »
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat eine gesetzliche Regelung zur Sicherung des Datenschutzes am Arbeitsplatz gefordert. Er sagte der Neuen Osnabrücker Zeitung, in dieser Richtung habe sich auch 2007 nichts getan. Dabei werde der ganze Arbeitsprozess durch den Einsatz elektronischer Systeme auch im Detail immer besser überwachbar. "Die Arbeitsleistung derer, die an einem PC arbeiten, ist bewertbar geworden, genauso wie ihr Kommunikationsverhalten."

Wenn jemand im Internet surfe, sei nachvollziehbar, welche Seiten er aufgerufen habe. Schaar: "Er hinterlässt eine Spur, und das kann im Extremfall zur Kündigung führen." Bei Bewerbungsverfahren könne die Unsicherheit des Internets Bewerber auch in Gefahr bringen. "Es geht hier etwa um die Frage, inwieweit der Arbeitgeber Informationen nutzen darf, die er irgendwo im Internet findet."

Schaar warnte auch vor zunehmender Videoüberwachung am Arbeitsplatz. Videokameras seien zwar überwiegend in dem Bereich eingesetzt, in dem Publikumsverkehr stattfindet. "Aber dort sind üblicherweise auch Arbeitnehmer beschäftigt, und damit wird auch ihr Verhalten überwachbar, etwa das von Bankangestellten und von Verkaufspersonal." Hier müssten "klare gesetzliche Verwertungs-Begrenzungen" vorgenommen werden: "Wenn Publikumsverkehr überwacht wird, dürfen die dabei anfallenden Daten über Arbeitnehmer nicht zur Verhaltens- und Leistungskontrolle verwendet werden." Außerdem sei sicherzustellen, dass es "nicht zu einer Rundumüberwachung im Arbeitsalltag kommt".

Quelle : www.heise.de

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2007 - Schwarzes Jahr für Bürgerrechte
« Antwort #747 am: 30 Dezember, 2007, 10:07 »
Die stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sieht 2007 als ein schwarzes Jahr für die Bürgerrechte. "Mit der Einführung der Vorratsdatenspeicherung werden ab dem 1. Januar 2008 alle Bürger unter einen Generalverdacht gestellt", erklärte Leutheusser in Berlin. Der Staat bekomme damit genaue Kenntnis vom Kommunikationsverhalten der Bürger und könne konkrete Bewegungsprofile erstellen. "Allgemeine Grundsätze des Datenschutzes werden schlicht ignoriert, Grundrechte werden erneut ausgehöhlt", kritisierte die FDP-Politikerin.
   
Grenzen des Rechtsstaats?

Aber auch generell sei 2007 gekennzeichnet gewesen "von wirren Debatten über die Grenzen unseres Rechtsstaats". Der Höhepunkt sei "die unsägliche Diskussion über den Abschuss von Passagierflugzeugen" gewesen, erklärte Leutheusser. Auch die Debatte über die geplante Einführung von Online-Durchsuchungen "lässt jede Sensibilität für die Balance zwischen Freiheitsrechten der Bürger und den Sicherheitsinteressen des Staates vermissen". Die frühere Bundesjustizministerin forderte für 2008 eine Wende in der Rechtspolitik und "eine Renaissance der Grundrechte".

Trauermarsch in Hamburg

Mittlerweile hat der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung zu einem symbolischen Trauerzug für den "Verlust von Privatsphäre, Grund- und Bürgerrechten" in Hamburg aufgerufen. Die Zeremonie soll in der Silvesternacht stattfinden, teilte der Verband mit. Hintergrund sei das von der Koalition beschlossene Gesetz, dem zufolge ab 2008 "das Kommunikations- und Bewegungsverhalten aller Telefon-, Handy- und Internetnutzer in Deutschland verdachtslos registriert werden soll".

Quelle : www.onlinekosten.de

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Deutliche Verschlechterung beim Schutz der Privatsphäre in Deutschland
« Antwort #748 am: 30 Dezember, 2007, 18:03 »
Die in London ansässige Bürgerrechtsvereinigung Privacy International hat ihren diesjährigen Bericht zum Stand des Schutzes der Privatsphäre in 47 Staaten vorgelegt. Im Rahmen der Studie schätzen 200 Experten die Länder nach verschiedenen Kriterien vom verfassungsrechtlichen Status des Schutzes der Privatsphäre über den Einsatz von Biometrie bis zu konkreten Überwachungsmaßnahmen ein.

War Deutschland 2006 unter den europäischen Staaten beim Schutz der Privatsphäre noch auf Platz eins mit der Klassifizierung "Umfangreiche Schutz- und Sicherungsmaßnahmen vorhanden", reicht es 2007 nur noch für Platz sieben. Die Einschätzung hat sich um zwei Stufen auf "Schwache Schutzmaßnahmen" verschlechtert. Schlusslicht in der EU ist Großbritannien, das zusammen mit Staaten wie Russland und Singapur in der schlechtesten Kategorie "Überwachungsgesellschaft" gelandet ist.

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Re: Überwachung, Transparenz, Datenschutz
« Antwort #749 am: 30 Dezember, 2007, 22:37 »
Zitat
Schäuble. "Wir hatten über 40 Jahre eine eingeschränkte Souveränität, daran haben wir uns gewöhnt. Wir wollen seit Hitler nur noch ganz friedlich sein und hoffen, dass andere das dann auch sind."

...einfach nur goldig  :-*
der sollte mal in den Geschichtsbüchern schnüffeln anstatt auf Festplatten:
               -  seit '45 alte Nazis in Amt und Würden
               -  Wiederbewaffnung
               -  NATO-Doppelbeschluss
               -  Notstandsgesetze
               -  '99 Überfall auf Jugoslawien (deutsche Bombardierung Belgrads zum 3ten mal im 20.Jahrhundert)
               -  Beteiligung am Irak-Krieg
               -  Afghanistan-'Friedensmission' zur Bewachung dortiger Mohnfelder um Drogennachschub zu sichern
               -  'Verteidigung' Deutschlands in aller Welt
und immer drauf auf die Demonstranten von Schahbesuch, Startbahn West + Atomgegnern bis G8
und ich bin sicher mir fällt noch mehr ein wenn ich noch länger hier sitze (aber... ein Modem ist ein Groschengrab :()
aber das noch:   komischerweise war die NVA die erste und einzigste deutsche Armee die kein anderes Land überfallen hat



               
 
           
« Letzte Änderung: 30 Dezember, 2007, 23:38 von ionti »