Autor Thema: Überwachung, Transparenz, Datenschutz  (Gelesen 92727 mal)

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Offline McQuade

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Re: Überwachung, Transparenz, Datenschutz
« Antwort #720 am: 10 Dezember, 2007, 16:15 »
Hab zum Thema was im Netz gefunden da einige der
Meinung sind, dass sie außer im Netz mit IP nicht
einsehbar sind, wenn sie mit PC ohne I-Net Anschluss
oder mit anderen Geräten die HF Abstrahlen arbeiten.  :o
h**p://annalist.noblogs.org/post/2007/10/17/telefonterror-ii/page/4
Mit Profifunkscannern und spezi PC-Soft ist so einiges möglich,
denn auch normale Scart Verbindungen, wie auch VGA Leitungen
strahlen HF ab, die man mit Scannern ausspähen kann !
Es kommt nur auf die Spähtechnik, die bestimmt nicht
aus nen Baumarkt, oder von C****d kommt !  ::)

McQuade



Offline Hesse

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Re: Überwachung, Transparenz, Datenschutz
« Antwort #721 am: 10 Dezember, 2007, 20:48 »
@ McQuade : Das hatten wir hier schon und nennt sich "Van-Eck Phreaking" oder auch "Tempest". Deswegen ja mein Haus aus Blei. Wäre es dick genug, so käme nichtmal die bestversteckteste Funkkamera da durch. Und die Abstrahlung des PC´s schon mal gar nicht. Leider etwas kostenintensiv...

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Neuerlicher Schlagabtausch in Sachen Online-Durchsuchung
« Antwort #722 am: 10 Dezember, 2007, 21:36 »
Selbst einer neuen Art von Bürgerbeauftragtem oder Ombudsmann will der Präsident des Bundeskriminalamtes, Jörg Ziercke, den Kritikern der Online-Durchsuchung gerne zugestehen, wenn er die gesetzliche Grundlage für die umstrittene Maßnahme bekommt. Bei einer Diskussion in Karlsruhe, zu der das Zentrum für Angewandte Rechtswissenschaft der Uni Karlsruhe und die Jungen Juristen eingeladen hatten, warnte Ziercke einmal mehr vor den verfolgungsfreien Räumen, die die Informationstechnologie dem internationalen Terrorismus und der organisierten Kriminalität eröffneten. Der ehemalige Bundesinnenminister Günther Baum (FDP) mahnte dagegen: "Wir haben natürlich das Problem von verfolgungsfreien Räumen, wir brauchen aber auch überwachungsfreie Räume."

Baum befürchtet eine regelrechte Krise zwischen den Verfassungsorganen heraufziehen, wenn ein Bundesinnenminister schreibe, er könne mit den jüngsten Verfassungsurteilen zur Luftsicherheit, zur Rasterfahndung und zum großen Lauschangriff nicht zurecht kommen. Auch der Umstand, dass wie im Fall des Luftsicherheitsgesetzes sechs Leute ein Gesetz vor dem Verfassungsgericht zu Fall gebracht hätten, das die Mehrheit der Parlamentarier verabschiedet und damit für verfassungsrechtlich unbedenklich erklärt habe, stimme bedenklich. Der Bundestag habe die Fragen zur Preisgabe von Menschenleben im Fall des Luftsicherheitsgesetzes und auch die jetzt in Karlsruhe diskutierten Fragen zur Online-Durchsuchung lange nicht so ausführlich behandelt, wie man es nun in der juristischen Auseinandersetzung tue.

Baum kündigte in Karlsruhe auch den nächsten Gang vor das Verfassungsgericht an. "Wir haben gerade die Beschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung fertig gemacht und wenn das Gesetz im Gesetzblatt erschienen ist, werden wir flugs unsere Beschwerde in Karlsruhe einreichen.

Ziercke konterte bei dem neuerlichen Schlagabtausch mit Baum die in der vergangenen Woche von heise online berichteten Äußerungen des stellvertretenden Generalbundesanwaltes bezüglich der mangelnden Notwendigkeit von Online-Durchsuchungen, auf die Baum verwiesen hatte. "Ich habe nochmals mit der Generalbundesanwältin telefoniert", sagte Ziercke. "Frau Harms ist ganz klar der Meinung, dass die Online-Durchsuchung notwendig, angemessen und durchführbar ist", sagte Ziercke. Eine Evaluation oder ein Verfallsdatum für eine gesetzliche Grundlage, parlamentarische Kontrolle und den Richtervorbehalt halte er für selbstverständlich und auch einen möglichen Bürgeranwalt oder Ombudsmann wolle er gerne zustimmen. Denn am Vertrauen der Bevölkerung sei den Strafverfolgern sehr wohl gelegen.

Die Idee des Bürgeranwaltes stellte der Frankfurter Juraprofessor Hans-Jörg Geiger in Karlsruhe im Details vor. Der Bürgeranwalt könne bei einer Online-Durchsuchungsmaßnahme neben den Richter und den ermittelnden Staatsanwalt treten, beziehungsweise diesen gegenüber die Rechte des von der Maßnahme Betroffenen wahrnehmen, denn dieser selbst solle ja aus ermittlungstaktischen Gründen erst in Nachhinein aufgeklärt werden. Der Bürgeranwalt könne dann während der Maßnahme überprüfen, ob sie überhaupt gerechtfertigt sei nach dem dann geltenden Gesetz und ob die vom Richter im Einzelfall genehmigten Schritte in der Praxis auch eingehalten würden.

Eine Art Bürgeranwalt bei verdeckten Maßnahmen gibt es laut Peter Wedinger vom österreichischen Innenministerium in verschiedenen Ministerien in der Alpenrepublik bereits. Wedinger berichtete in Karlsruhe von den Vorarbeiten für ein Gesetz zur Online-Durchsuchung, für die die österreichische Regierung eine Arbeitsgruppe eingesetzt habe. Eine Ablehnung sei noch möglich, aber nicht sehr wahrscheinlich. Allerdings sei etwa das österreichische Gesetz zur Rasterfahndung noch niemals angewandt worden.

In der Heimlichkeit der Online-Durchsuchung sehen Geiger und Baum den entscheidenden Unterschied zur klassischen Beschlagnahme. Bei letzterer könne der Durchsuchte sagen: "Stopp, das hier sind meine Tagebücher". Auch in der Frage des absoluten Schutzes des Kernbereichs privater Lebensführung gehen die Meinungen allerdings weit auseinander. Ziercke meinte, die Strafverfolger müssten sofort alle 50 bis 80 heute in Deutschland vermutlich beschlagnahmten Rechner oder Festplatten gleich wieder ausliefern, wenn der PC wie von Baum behauptet, der Inbegriff der Privatsphäre sei. Jürgen-Peter Graf, Richter am Bundesgerichtshof, bestätigte, dass Festplatten und sichergestellte Daten von PCs in vielen Verfahren eine Rolle spielten und ihre Beschlagnahme vom Verfassungsgericht anerkannt worden sei. Nach Ansicht von Baum ist in dem zu erwartenden Grundsatzurteil zur Online-Durchsuchung allerdings auch eine Neubewertung dieser Frage durchaus möglich.

Quelle : www.heise.de

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Neue Polizeirechte: Österreichs Datenschutzrat zeigt sich uninformiert
« Antwort #723 am: 11 Dezember, 2007, 10:07 »
Die umstrittene Novelle des österreichischen Sicherheitspolizeigesetzes hat nur teilweise den Datenschutzrat des Landes passiert. Und auch in diesem Teil war das Gremium nicht umfassend informiert. Dies geht aus einem Bericht des ORF hervor, der mit Harald Wögerbauer, dem Vorsitzenden des Datenschutzrates gesprochen hat. Der Politiker ist auch stellvertretender Klubdirektor und Politischer Koordinator des ÖVP-Klubs (Fraktion) im österreichischen Nationalrat.

Das mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP novellierte Sicherheitspolizeigesetz ermöglicht den Sicherheitsbehörden, ohne richterliche Genehmigung Telecom-Anbieter dazu zwingen, Standortdaten und die internationale Mobilfunkteilnehmerkennung (IMSI) eines Handys preiszugeben. Durch eine erst am Abstimmungstag bekannt gemachte Erweiterung müssen auch Name und Anschrift von Nutzern bestimmter IP-Adressen herausgegeben werden.

"Die IP-Adressen waren nicht in der Begutachtung. Sie wurden dem Datenschutzrat nicht vorgelegt, und daher haben sie ihn auch nicht passiert", sagte Wögerbauer zum ORF. Auch er habe den Abänderungsantrag nicht vor den anderen Abgeordneten erhalten, gab der ÖVP-Funktionär an. Der zuständige Innenausschuss im Parlament wurde nicht damit befasst. Wie die anderen Abgeordneten der Regierungsfraktionen hat auch der Vorsitzende des Datenschutzrates trotzdem für die Gesetzesänderungen gestimmt.

"Dass in der Novelle von Beginn an kein Richtervorbehalt für die Standortermittlung eines Handys vorgesehen war, liege darin begründet, so Wögerbauer weiter, dass es sich um 'Gefahrennotwehr' handle und eben nicht um strafrechtliche Ermittlungen. Im Datenschutzrat sei man sich einig gewesen: 'Mit Richter geht das nicht'", heißt es in dem Bericht weiter.

In den Materialien zur Regierungsvorlage wird der Ankauf eines weiteren IMSI-Catchers angekündigt. Davon soll aber in der dem Datenschutzrat vorgelegten Version keine Rede gewesen sein. Dazu der ORF: "Ob dem Datenschutzrat bekannt sei, dass IMSI-Catcher keine Peilgeräte, sondern solche zum Abhören von Mobiltelefonen ohne Mitwirkung des Netzbetreibers seien, so lautete die letzte Frage. 'Mit dem IMSI-Catcher habe ich mich nicht auseinander gesetzt', sagt Wögerbauer. 'Abhören ist jedenfalls nicht erlaubt.'"

Quelle : www.heise.de

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Heimliche Online-Durchsuchung: Eine stumpfe polizeiliche Waffe?
« Antwort #724 am: 12 Dezember, 2007, 11:25 »
Eine heimliche Online-Überwachung von Computern zum Zwecke der Terrorabwehr scheint eine stumpfe polizeiliche Waffe zu sein. Dies legt eine "Manöverkritik" nahe, die der Süddeutschen Zeitung vorliegt. Nach Angaben der Zeitung hatten die Fahnder im Fall der Terrorverdächtigen von Oberschledorn mit zahlreichen Schwierigkeiten wie Personalmangel und Geräteproblemen zu kämpfen, nicht jedoch mit der Computertechnik der mutmaßlichen Bombenbauer.

So habe es sechs Wochen gedauert, bis der Mitschnitt eines Telefongespräches der Verdächtigen vorlag, weil das Bundeskriminalamt (BKA) nur vier Phonetiker zur Analyse von Telefonaten beschäftigt. Auch hatten die Ermittler anscheinend nicht genügend Telefone, die Gespräche verschlüsseln können, und mussten auf Apparate anderer Dienststellen ausweichen: Es bestand offenbar der Verdacht, dass die potenziellen Bombenbauer den Polizeifunk abhören könnten. Aushilfsweise wurde daher mit Handy-Schaltkonferenzen gearbeitet, die im funktechnisch unterversorgten Sauerland häufig zusammenbrachen. Große Probleme machte den Fahndern nach Angaben der Zeitung die Tatsache, dass der Hauptverdächtige seine Anrufe 167 Mal über insgesamt 33 verschiedene "Call-Shops" abwickelte. Hier musste jeweils festgestellt werden, welche Telefonleitung der Verdächtige benutzte, ehe abgehört werden konnte.

Auch das gemeinsame Terrorabwehrzentrum (GTAZ) steht nach einem weiteren Bericht der Zeitung nicht besonders gut da. Sie beruft sich dabei auf Recherchen des Südwestrundfunks, die ergeben hatten, dass längst nicht alle Bundesländer und Nachrichtendienste dafür Sorge tragen, dass ein Kontaktbeamter ihrer Behörde im Zentrum Dienst hat. Vor allem über das Wochenende sowie Montags und Freitags sollen viele Stühle im GTAZ leer bleiben. Über diese Behörde gingen im November 2006 die ersten Hinweise ein, die die Ermittler auf die Spuren der mutmaßlichen Terroristen brachten.

In einem weiteren Bericht erklärt die Zeitung ihren Lesern dann auch, wie Terroristen das Internet benutzen können. Neben der Nutzung von USB-Sticks mit Systemimages zum Rechnerstart und offenen WLANs wird der – allerdings bei Experten etwas in Verruf geratene – Anonymisierungsdienst Tor als wichtigste Möglichkeit genannt, um Spuren zu verwischen. Auch die seit den Anschlägen vom 11. September 2001 bekannte Methode, E-Mail nicht abzuschicken, sondern in einem Entwurfsordner bei Webmail-Anbietern zu speichern, wird wieder erwähnt. Mindestens einer der Festgenommenen von Oberschledorn soll die Daten auf seinem Computer verschlüsselt und die Fahnder "blind" gemacht haben, heißt es in dem Bericht der Zeitung. Dies ist der einzige Hinweis darauf, dass eine heimliche Online-Überwachung nach Ansicht der Fahnder Sinn ergeben hätte.

Quelle : www.golem.de

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Re: Überwachung, Transparenz, Datenschutz
« Antwort #725 am: 12 Dezember, 2007, 12:20 »
Es braucht mir keiner erzählen, daß diese, sagen wir mal Unzulänglichkeiten, im System keinem unserer zuständigen Unfehlbaren bekannt sind.
Ich werte das nur als weiteren Beweis, daß es mit der Verschärfung der Gesetzeslage nicht primär um Terrorabwehr gehen kann sondern vielmehr die Grundrechte im Visier stehen. Der gemeine Bürger nutzt halt seltener Callshops, hat öfters mal Festnetzanschluß (mit nur einer Leitung), einen verwanzbaren festen Wohnsitz und schon bald soviel Druck daß er gar nichts mehr sagt. 
Es gibt 2 grundsätzliche Regeln für den ultimativen Erfolg im Leben:

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Erweiterte polizeiliche Abhörbefugnisse gefordert
« Antwort #726 am: 13 Dezember, 2007, 10:21 »
Die Mängel bei der Fahndung nach den im Sauerland festgenommenen mutmaßlichen islamistischen Terroristen, die in einer Art Manöverkritik der beteiligten Dienststellen festgehalten sein sollen, müssen aus Sicht von Unionsfraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) Konsequenzen haben. Gespräche Verdächtiger müssten in jedem Fall aufgezeichnet werden dürfen, erst im Nachhinein sollte ein Richter entscheiden, welche Passagen verwertet werden können, sagte er den in Dortmund erscheinenden Ruhr Nachrichten. Bosbach reagierte damit darauf, dass die drei Verdächtigen einem Bericht zufolge kurz vor dem Zugriff am 4. September die Fahnder beinahe abgeschüttelt hätten, weil während der Lauschaktion einer von ihnen zu beten begann. Laut Gesetz darf der private Kernbereich nicht abgehört werden. "Links wird gebetet, rechts wird Sprengstoff hergestellt – und die Polizei soll ihre Abhörgeräte abschalten", kritisierte Bosbach.

Über die Pannenliste einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe der Polizei hatte die Süddeutsche Zeitung berichtet. Nach Angaben der Zeitung hatten die Fahnder im Fall der Terrorverdächtigen von Oberschledorn mit zahlreichen Schwierigkeiten wie Personalmangel und Geräteproblemen zu kämpfen, nicht jedoch mit der Computertechnik der mutmaßlichen Bombenbauer.

Der SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz wandte sich gegen den Vorschlag des CDU-Politikers und warnte in der Zeitung davor, "ständig hysterisch nach neuen Gesetzen zu rufen". Hessens Innenminister Volker Bouffier (CDU) will zunächst die Empfehlungen von Experten für mögliche Konsequenzen abwarten. "Die Festnahmen der drei Terrorverdächtigen haben gezeigt, dass die deutschen Sicherheitsbehörden so gut aufgestellt sind, dass sie zusätzlich zur allgemeinen Polizeiarbeit solche Ermittlungserfolge erzielen können", sagte er der Zeitung. Der Vorsitzende des Bundestagsinnenausschusses, Sebastian Edathy (SPD), verlangte dagegen eine personelle Verstärkung der Polizei. "Der Abbau von 6000 Stellen seit 1998 ist ein Problem. Wir sind personell nicht so gut aufgestellt, wie wir sein sollten", sagte er der Berliner Zeitung. "Der Rechtsstaat muss rund um die Uhr abwehrbereit und handlungsfähig sein."

In dem Bericht wird laut Süddeutscher Zeitung auch moniert, dass immer wieder Beamte, die für die Bearbeitung des Terrorfalls abgestellt waren, auf ihre alten Dienststellen zurückbeordert wurden. Im Sommer habe dann über einen Zeitraum von vier Monaten hinweg in Baden-Württemberg, Hessen und im Saarland kein einziges mobiles Einsatzkommando mehr zur Verfügung gestanden, weil alle verfügbaren Beamten für die Terror-Ermittlungen abgestellt waren. Wolfgang Wieland von den Grünen sprach in der Berliner Zeitung von einem "Lobbypapier". Er habe den Eindruck, dass es darum gehe, mit Panikrufen den Boden für neue Gesetze zu bereiten. "Da werden altbekannte Tatsachen dramatisiert, um leichter neue personelle und finanzielle Forderungen zu stellen."

Quelle : www.heise.de

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Klage gegen Fingerabdrücke in Reisepässen
« Antwort #727 am: 14 Dezember, 2007, 13:28 »
Der Bochumer Rechtsanwalt Michael Schwarz hat wegen der biometrischen Erfassung von Fingerabdrücken für den ePass der zweiten Generation das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen angerufen, da er vor allem sein Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt sieht. Mit der Klage gegen die Ordnungsbehörde der Stadt Bochum möchte der Jurist erreichen, dass ihm die Meldestelle entgegen eines Ablehnungsbescheids aus der ersten Novemberwoche einen Reisepass ohne eingescannte Aufnahmen von Fingerabdrücken erteilt. In der Klageschrift (PDF-Datei) verknüpft Schwarz die Zwangsmaßnahme mit dem "Idealbild" des gläsernen Bürgers, welches nicht zuletzt der Staat anstrebe, und zitiert dabei aus der Fachliteratur: "So wird der Mensch maschinenlesbar, nehmen George Orwells düstere Visionen vom überwachten Menschen reale Konturen an."

Seine datenschutzrechtlichen Bedenken umschreibt der Anwalt, welcher der Bielefelder Datenschutzvereinigung FoeBuD nahesteht, mit der "Verletzung des Rechts auf Freizügigkeit der Person sowie Verstöße gegen Rechtsstaats- und Demokratiegebote nach dem Grundgesetz". Zugleich würde mit der Erfassung von Fingerabdrücken von Amts wegen, die momentan Datenschützer wegen Sicherheitsbedenken stoppen wollen, auch die Menschenrechtskonvention der EU missachtet. Die Eingriffe seien überaus "breit, tief und weit reichend". Auf 43 Seiten hat Schwarz daher seine Bedenken gegen die Maßnahme grundlegend und im Einzelnen mit vielen Zitaten gewürzt und dargestellt. Zugleich gibt er in der nahezu philosophischen Abhandlung nach einer historischen Entwicklung der Datensammelwut in Staat und Gesellschaft Ausblicke auf die drohende Entwicklung.

Der Anwalt verweist in seiner ausführlichen Begründung unter anderem darauf, dass die "Protagonisten unter den Kriminalisten" schon vor einhundert Jahren auf die "Volksdaktyloskopie" in Form der amtlichen Erfassung der Fingerabdrücke aller Bürger hinaus wollten. Auch damals seien ähnlich wie heute mit dem "Krieg gegen den Terror" propagandistische Bedrohungsszenarien aufgebaut worden, um den "Totalitätsanspruch" durchsetzen zu können. Polizeiangehörige hätten auch bereits mit den "Sicherheitszuwächsen" argumentiert, "von denen nicht nur der Staat, sondern die ganze Gesellschaft und Privatunternehmen profitieren könnten".

Als Vorbild hat laut Schwarz international Portugal gegolten, das 1912 den Fingerabdruck des Inhabers ­ damals noch sichtbar in den Pass aufgenommen hatte. Trotzdem sei die Daktyloskopierung hierzulande auf Kriminelle, Tatverdächtige und gesellschaftliche Randgruppen beschränkt gewesen. Eine weitere Erfassung der Individuen zu Präventionszwecken sei "gesellschaftlich unerwünscht" gewesen. Der Nationalsozialismus habe dann enthüllt, "dass Totalitarismus nie positive Ordnung im Sinne allgemeiner Sicherheit sein kann". Vielmehr schließe dieser "wesensmäßig jede wirksame Kontrolle aus".

Bezogen auf den neuen Vorstoß zur Volksdaktyloskopie durch die EU und den Gesetzgeber hierzulande gibt der Jurist weiter zu bedenken, dass die Verknüpfung biometrischer Daten wie der Fingerabdrücke mit einer natürlichen Person eine Verknüpfung darstelle, die über den eigentlichen Einsatzzweck etwa der Authentifizierung hinaus bestehe und technisch auch in anderen Zusammenhängen verwendet werden könne. Deswegen habe der Gesetzgeber 1986 unter dem Eindruck des Volkszählungsurteils des Bundesverfassungsgerichts von 1983 noch festgehalten, dass der Pass "weder Fingerabdrücke noch verschlüsselte Angaben über die Person des Inhabers enthalten darf". Dieses Verbot sei spätestens mit dem vom früheren Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) ausgehandelten zweiten Anti-Terrorpaket hinfällig geworden.

Der Bundestag ist bei den jüngsten Verfahren bis hin zur Änderung des Passgesetzes für den ePass der zweiten Generation in diesem Jahr laut Schwarz aber seinem Auftrag, Gesetze nur mit Sorgfalt und am Gemeinwohl orientiert zu konzipieren, nicht nachgekommen. Verweise von Experten, dass islamistische Terroristen nicht mit deutschen Ausweisdokumenten einzureisen pflegen, sowie Warnungen von einem Überwachungsstaat unvorstellbaren Ausmaßes seien in den Wind geschlagen worden. Bei der EU-Verordnung zur Aufnahme von Fingerabdruckbildern in Pässe sei den nationalen Parlamenten zudem die Entscheidung in der Sache über den Brüsseler Umweg letztlich entzogen worden. Noch ausstehe nun die von der EU-Kommission ebenfalls bereits vorgeschlagene Einrichtung eines europäischen Passregisters, um eine schier beliebige Abfrage der dann zentral gespeicherten Fingerabdrücke zu ermöglichen. Der Vertrag von Prüm leiste hier schon Vorarbeit und erlaube den Austausch auch von Fingerabdruckdateien zwischen den angeschlossenen Mitgliedsstaaten.

Im Einklang mit früherer Kritik des FoeBuD moniert Schwarz ferner, dass die Aufnahme von Fingerabdruckbildern in die Reisepässe viele Gefahren berge. So seien Fragen der Datensicherheit wie die Möglichkeit, den Funkchip im ePass unbefugt auszulesen, nicht ausreichend geklärt. Bürger würden auch daran gewöhnt, ihre Fingerabdrücke an von ihnen nicht kontrollierbaren Geräten abzugeben. Damit steige das Risiko enorm, dass digitale Fingerabdrücke in die falschen Hände gelangen und missbraucht werden. Der Umfang von Drittländern mit Zugriff auf personenbezogene Daten ihrer Besucher entziehe sich zudem komplett der Kontroll- und Einflussmöglichkeit deutscher Stellen.

Insgesamt ist die obligatorische Erfassung von Fingerabdrücken laut der Klageschrift formell rechts- und hierzulande verfassungswidrig. Zum Schutz vor Fälschungen oder vor einer betrügerischen Verwendung von Reisedokumenten sei sie dagegen nicht geeignet und somit nicht erforderlich. Nur derjenige, dessen Fingerabdrücke nicht registriert seien, "könne damit auch nicht verdächtigt oder erpresst werden". Der eingeschlagenen Weg führe dagegen zu einer globalen Sicherung von Herrschaftsansprüchen ohne Recht.

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Schäuble schaltet bei Online-Razzien einen Gang zurück
« Antwort #728 am: 14 Dezember, 2007, 17:29 »
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) will einen neuen Entwurf für heimliche Online-Durchsuchungen erst nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts über das nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz vorlegen. Er müsse respektieren, dass die SPD erst die Entscheidung aus Karlsruhe vor einer weiteren Beratung der Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA) mit der umkämpften Klausel zur Ausforschung "informationstechnischer Systeme" abwarten wolle. Die zunächst mit großer Dringlichkeit geforderten neuen Befugnisse für das BKA zur Terrorabwehr einschließlich Befugnissen zum präventiven Abhören der Telekommunikation, großem Lauschangriff oder Rasterfahndung liegen damit wohl noch bis zum Frühjahr auf Eis. Dann wollen die roten Roben voraussichtlich ihr Urteil über das nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz vorlegen, das erstmals hierzulande eine rechtliche Grundlage für Online-Razzien schuf.

Der CDU-Politiker, der vor kurzem noch auf den raschen Einsatz des sogenannten Bundestrojaners pochte, schloss sich mit dem Gesinnungswandel der Linie der großen Koalition im Bundestag an. CSU-Politiker hatten Ende November bereits erklärt, angesichts der großen Skepsis der Karlsruher Richter gegenüber verdeckten Online-Durchsuchungen beim BKA-Gesetz nichts übers Knie brechen zu wollen. Hessens Datenschutzbeauftragter Michael Ronellenfitsch bezeichnete die Netzbespitzelungen derweil als "datenschutzpolitische Sauerei". Es müsse verhindert werden, dass Bürger von der Internetnutzung abgeschreckt werden, weil sie Zweifel an der Datensicherheit haben.

Schäuble warnte zugleich vor überstürzten Schlussfolgerungen aus dem Mängelbericht der Kriminalämter von Bund und Ländern zur Vereitelung mutmaßlich geplanter Terroranschläge durch die Verhaftung dreier Verdächtiger im September. "Es wäre ja schlimm, wenn man nach solchen Erfahrungen nicht zunächst einmal sagen würde, lasst uns mal gucken, was ist gut gelaufen, was ist schlecht gelaufen, was können wir daraus lernen", sagte der Minister der Agentur AFP. Vorschläge aus einem internen Bericht seien aber keine politischen Positionen. Damit sei auch nichts vorab entschieden.

Das Papier der Polizeien liest sich laut Zeitungsberichten streckenweise wie ein Pannenreport. So fehlten abhörsichere Telefone und Personal für die Überwachung, der Mitschnitt eines Telefongesprächs war erst nach sechs Wochen ausreichend bearbeitet worden. Zudem soll die Zusammenarbeit von Polizei und Geheimdiensten unzureichend gewesen sein. Dem internen Bericht zufolge fordern die Kriminalämter zudem unter anderem die stärkere Überwachung von Internetcafés und einen "großen Spähangriff" mit Videokameras im Konzert mit dem großen Lauschangriff.

Auch der SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz plädierte für eine sorgfältige Prüfung der Klagen über Schwächen bei der Terrorfahndung. "Wir brauchen jetzt keinen Gesetzgebungsaktivismus, sondern sollten uns um die tatsächlichen Arbeitsbedingungen der Polizeibeamten kümmern", sagte er der Berliner Zeitung. Der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Rainer Wendt, beklagte dagegen, die bisherigen Fahndungserfolge seien "nichts als Glück" gewesen. Gebraucht würden 50.000 zusätzliche Kräfte. Dabei gehe es uns nicht nur um mehr Polizisten, sondern um Experten für Chemie, Abhörtechnik und Computer. Auch der Chef der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Konrad Freiberg, sprach von "zum Teil haarsträubenden Zuständen".

Besorgt äußerte sich Schäuble darüber, dass deutsche Konvertiten zunehmend in die islamistische Szene eingebunden würden. Generell verwies Schäuble darauf, dass die Bedrohung durch Terroristen für Deutschland unverändert ernst zu nehmen sei. Es bestehe aber kein Grund zur Panik.

Gleichzeitig wandte sich der Minister strikt gegen Überlegungen auch aus Teilen seiner Partei, bestehende Gesetze zur Terrorabwehr so aufzubohren, dass sie auch auf die zivilrechtliche Verfolgung von Delikten wie etwa Urheberrechtsverletzungen angewendet werden könnten. So dürften vor allem die von Januar an verdachtsunabhängig auf Vorrat zu speichernden Telefon- und Internetdaten nicht etwa Firmen aus der Musik- und Filmindustrie oder anderen privaten Institutionen zur Verfügung gestellt werden. Diese Forderung brachte zuletzt der Rechtsausschuss des Bundesrates auf, scheiterte damit aber im Plenum der Länderkammer. Der Urheberrechtsexperte der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, Günther Krings, hatte zudem bereits vor über einem Jahr erklärt: Wenn bei den Providern Verbindungsdaten vorhanden seien, "kann man sie auch für die Verfolgung von Copyright-Verstößen nutzen".

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Re: Überwachung, Transparenz, Datenschutz
« Antwort #729 am: 14 Dezember, 2007, 20:01 »
Was ist denn jetzt bloss mit Herrn Schäuble los ?

Das klingt ja mit Ausnahme des "Spähangriffs" schon beinahe vernünftig.

Hat den gerade eine vorweihnachtliche Versöhnlichkeitsstimmung ergriffen ?

Offline berti

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Re: Überwachung, Transparenz, Datenschutz
« Antwort #730 am: 14 Dezember, 2007, 23:37 »
denke eher, das das ne augenwischerei ist - schäuble hat langsam mitbekommen, das er mit seiner ersten idee auf wiederstand stösst und bringt jetzt eine "getarnte" version auf den markt. was dann später daraus wird, das wird er sicherlich jetzt noch nicht mitteilen.

ist aber nur ne überlegung von mir, könnte auch sein, das er zu plötzlicher weisheiit gekommen ist.
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Offline SiLæncer

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SPD stellt Ja zu Online- Durchsuchung in Aussicht
« Antwort #731 am: 15 Dezember, 2007, 18:14 »
Im Streit über die Änderung des BKA-Gesetzes und die Online-Durchsuchung ist ein Ende in Sicht. Der SPD-Politiker Edathy signalisierte die Zustimmung seiner Partei. Das neue Gesetz könnte demnach nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts fertiggestellt werden.

Berlin - Voraussetzung für eine Einigung ist laut Sebastian Edathy, dass das Bundesverfassungsgericht im Frühjahr Leitlinien aufgestellt. Nach der Entscheidung der Karlsruher Richter könne das BKA-Gesetz fertiggestellt werden, sagte der Vorsitzende des Innenausschusses im Bundestag der "BZ am Sonntag". Er erwarte von der Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts kein grundsätzliches Nein zur Online-Durchsuchung, sondern Leitlinien für Umfang und Voraussetzungen eines solchen Eingriffs. "Die SPD war nie prinzipiell dagegen. Aber weil es hier um rechtliches Neuland geht, wollen wir die anstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dazu abwarten", bekräftigte Edathy die Haltung seiner Partei.

Die Online-Durchsuchung dürfe nur gegen den internationalen Terrorismus und den Menschenhandel angewandt werden, nicht aber gegen Bagatelldelikte. Außerdem müsse es einen Richtervorbehalt geben und der Kern der Privatsphäre geschützt bleiben. "Es wird keine staatliche Peepshow geben, der gespeicherte Liebesbrief bleibt für die Ermittler tabu", sagte er.

Auch die Wohnraumüberwachung, der sogenannte Große Lauschangriff, solle wieder praktikabel geregelt werden. Wie bei der Online-Durchsuchung sollten auch hier Richter die Auswertung übernehmen, sobald die Privatsphäre eines Verdächtigen betroffen sei, sagte Edathy. Dazu solle beim Abhören ein Richterband mitlaufen. "Wenn der Beamte feststellt, im Gespräch geht es nicht um die Vorbereitung einer Straftat, sondern zum Beispiel um den Zustand der Ehe, lässt der Ermittler zwar das Band weiterlaufen, hört aber selbst nicht weiter zu", erklärte der SPD-Politiker. Der Richter lösche dann die privaten Passagen und gebe den Rest zur Auswertung frei. Dieser Lösung könne auch die SPD zustimmen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte den Großen Lauschangriff mit Verweis auf den mangelhaften Schutz der Intimsphäre stark eingeschränkt. Die SPD blockiert das BKA-Gesetz, in dem die Online-Durchsuchung verankert werden soll, seit Monaten. Sie hält eine Regelung vor dem Entscheid der Karlsruher Richter für unsinnig. Das Verfassungsgericht wird voraussichtlich im Frühjahr urteilen, ob und in welcher Form die Computer-Razzien zulässig sind.

Quelle : www.spiegel.de

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Offline Hesse

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Re: Überwachung, Transparenz, Datenschutz
« Antwort #732 am: 16 Dezember, 2007, 00:03 »
Zitat
schäuble hat langsam mitbekommen, das er mit seiner ersten idee auf wiederstand stösst und bringt jetzt eine "getarnte" version auf den markt. was dann später daraus wird, das wird er sicherlich jetzt noch nicht mitteilen.

Ist mir schon klar, ich wollte nur andeuten : Was sind denn das für ungewohnte Töne ?
Baldrian ?

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Neues österreichisches Sicherheitspolizeigesetz in der Kritik
« Antwort #733 am: 16 Dezember, 2007, 19:27 »
Die Änderungen des österreichischen Sicherheitspolizeigesetzes (SPG) sorgen für Aufregung und heftige Kritik von unterschiedlichen Seiten. Zu den Kritikern gehört Nationalratspräsidentin Barbara Prammer (SPÖ), die dem Gesetz aber zugestimmt hat. Gegenüber der Tiroler Tageszeitung sagte die Politikerin auf die Frage, ob sie darüber nicht glücklich sei, "dass das SPG mit Handy-Standorterfassung und dergleichen ohne Diskussionen durchgepeitscht wurde": "Darüber kann niemand glücklich sein. Das höre ich von allen Abgeordneten, auch von SPÖ- und ÖVP-Vertretern. Eine solche Vorgangsweise schadet dem Ansehen des österreichischen Parlaments." Sie habe vorgeschlagen, nur die für die in Österreich und der Schweiz 2008 stattfindende Herren-Fußballeuropameisterschaft als erforderlich erachteten Änderungen zu beschließen. "Den Rest hätte man im Innenausschuss beraten und dann erst im Januar beschließen können. Das ist aber leider abgelehnt worden." Der Ausschuss hat seit fast einem Jahr nicht mehr getagt.

Die Novelle ist in der Nacht von 6. auf 7. Dezember vom österreichischen Nationalrat mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP beschlossen worden. Kurz vor der Abstimmung hatten die beiden Regierungsfraktionen noch Anträge eingebracht, die die Befugnisse der Polizei gegenüber der Regierungsvorlage erheblich ausweiten. Mobilfunker müssen auf Polizeibefehl Standortdaten und die internationale Mobilfunkteilnehmerkennung (IMSI) eines Handys preisgeben. Gleichmaßen müssen Provider Name und Anschrift von Nutzern bestimmter IP-Adressen herausgeben. Eine richterliche Kontrolle der Wünsche der Polizei gibt es nicht mehr.

Die Österreichische Liga für Menschenrechte sieht massive Rückschritte im Bereich Asyl- und Fremdenwesen und kritisiert den geplanten "Überwachungsstaat". Auf dem Altar der vermeintlichen Sicherheit werde zurzeit viel geopfert, sagte Liga-Vorstand Barbara Helige: "Weitreichende Überwachungsmöglichkeiten ohne rechtsstaatliche Kontrolle. Da fehlt dann nicht mehr viel auf die Schreckensvision in George Orwells '1984'." Mit der Vorratsdatenspeicherung habe ein Paradigmenwechsel stattgefunden: Es würden nicht mehr Verdächtige überwacht, sondern jedermann. Die Daten wären nicht sicher und würden oft weitergegeben, denn Lücken im System gebe es immer wieder. Angesichts der Fälle in der letzten Zeit, in denen sogar hohe Polizeioffiziere wegen der Weitergabe von Daten angeklagt wurden, sagt Helige: "Die Sicherheitsbehörden sind nicht in einem so völlig unantastbaren Zustand, dass ich ihnen meine Daten gerne anvertrauen würde."

Scharfe Worte kommen auch von der österreichischen Richtervereinigung. Vizepräsident Manfred Herrnhofer sieht im neuen SPG einen Eingriff in die Grundrechte. Die Richter seien zwar an effizienter Strafverfolgung interessiert, doch müsse man in so sensiblen Bereichen besonders vorsichtig agieren: "Und niemals heiligt der Zweck die Mittel." Er befürchtet, dass die neuen Polizeibefugnisse, die nach dem Gesetz nur in Gefahrensituationen ausgeübt werden dürfen, dazu missbraucht werden, auch in anderen Fällen Verdächtige auszuforschen. Kritisiert wird auch die fehlende Beschwerdemöglichkeit Betroffener.

Das Innenministerium sieht das anders und verweist auf den im eigenen Haus eingerichteten Rechtsschutzbeauftragten, der sich anstelle des Betroffenen bei der Datenschutzkommmission beschweren könne. Diese kann auf Antrag erkennen, dass die Rechte einer Person verletzt wurden. Strafen oder Schadenersatz kann sie jedoch nicht zusprechen.

Auch der SPÖ-Klub im Nationalrat steht in diesem Fall nicht auf Seiten der Richter. Denn ein Richter müsse im Gegensatz zum Datenschutzbeauftragten vorab prüfen. "Und was ist, wenn man eine Stunde auf den Richter wartet und das Opfer stirbt in der Zeit?", hieß es aus dem roten Klub gegenüber der Wiener Zeitung. Herrnhofer lässt dieses Argument nicht gelten, denn schließlich gibt es einen rund um die Uhr erreichbaren Richter-Journaldienst.

Aus der angesprochenen Datenschutzkommission (DSK) kommt ebenfalls Kritik. "Dem Zweck nach ist diese Bestimmung an sich zu begrüßen." Das Problem sei, dass man die technischen Mittel, mit denen man das Handy lokalisiert werde, auch dazu gebrauchen könne, Handys abzuhören, meinte Waltraut Kotschy, geschäftsführendes Mitglied der DSK, zum Ö1 Mittagsjournal am Samstag.

Gerade in solch heiklen Fragen brauche es nach Ansicht der DSK eine effiziente Kontrolle durch richterliche Anordnung, was im SPG nicht vorgesehen ist. Das Grundrecht auf Vertraulichkeit der Kommunikation gehe jetzt immer mehr verloren. Die Eingriffe in Grund- und Freiheitsrechte seien ein so heikles Thema, dass es wert sein müsse, keine Schnellschüsse zu machen, sondern wohlüberlegt durchzudiskutieren. Das sei hier eindeutig verabsäumt worden, so Kotschy, die auch Leiterin der Abteilung für Datenschutz im Bundeskanzleramt ist.

Quelle : www.heise.de

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Re: Überwachung, Transparenz, Datenschutz
« Antwort #734 am: 16 Dezember, 2007, 23:41 »
Tja, dumm gelaufen, wenn dennoch jemand mit eingelegtem Akku im Handy zu vertraulichen Geschäftsgesprächen ginge. Ganz, ganz dumm gelaufen...

Jede Technik lässt sich im Prinzip (die richtigen Leute vorrausgesetzt) kopieren : Somit auch von Chinesen, Russen, der direkten Konkurrenz-Firma, dem/der eifersüchtigen Ehemann/Ehefrau, Schnüffel-Eltern etc..

Dazu braucht es nicht zwangsläufig die Kooperation des Mobilfunkanbieters.