Autor Thema: Überwachung, Transparenz, Datenschutz  (Gelesen 156070 mal)

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Offline ionti

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Re: Schäuble: Online-Razzien sind die Polizeiautos der digitalen Welt
« Antwort #690 am: 29 November, 2007, 23:07 »

Hat jemand "die 300" gesehen?
...dieser kleine bucklige Gnom...der Verräter...
...an wen erinnert mich der bloss? ::) 

Offline Jürgen

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Re: Schäuble: Online-Razzien sind die Polizeiautos der digitalen Welt
« Antwort #691 am: 29 November, 2007, 23:50 »
Zitat
"Seit das Auto erfunden ist, braucht auch die Polizei Kraftfahrzeuge."

Spinnen wir das doch einmal weiter:

Seit die Handgranate erfunden ist, braucht auch die Polizei Bomben.
Hat sie auch schon ziemlich lange im Arsenal.

Seit die Kanone erfunden ist, braucht auch die Polizei Artillerie.
MPs reichen eben nicht immer, um endgültig Ruhe zu schaffen, stimmt's?

Seit das Kampfflugzeug erfunden ist, braucht auch die Polizei Bordkanonen.
Schon wegen gewisser Passagiermaschinen...

Seit die Atombombe...

Guillotinen hatten sie ja früher schon.
Beispielsweise in Hamburg, vor etwa 65 Jahren.
Und Folterzellen.
Und spurlose Entsorgung der Opfer.
Und Persilschen und Weiterbeschäftigung hinterher, natürlich...
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Landesdatenschutzbeauftragter fordert Ausgabestopp für ePass
« Antwort #692 am: 01 Dezember, 2007, 16:49 »
Das Bundesinnenministerium (BMI) überprüft derzeit Hinweise von Datenschützern, nach denen es bei der Ausstellung der neuen elektronischen Reisepässe (ePass) gravierende Sicherheitsmängel gebe, so das Nachrichtenmagazin Der Spiegel in seiner am Montag erscheinenden Ausgabe. Erst seit etwa einem Monat sind digitale Fingerabdrücke ein weiterer Bestandteil der biometrischen Daten des ePass, neben einem Passfoto müssen Antragsteller auch zwei Fingerabdrücke abgeben.

Mecklenburg-Vorpommerns Landesdatenschutzbeauftragter Karsten Neumann stieß bei stichpunktartigen Kontrollen in Passämtern nach Angaben des Magazins auf "gravierende Sicherheitsmängel". In keinem Fall seien die datenschutzrechtlichen Vorschriften eingehalten worden. Dem zuständigen Landesinnenministerium in Schwerin empfahl Neumann daher, das Ausgabeverfahren vorerst auszusetzen. Dem gleichzeitig informierten Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar sollen ähnliche Berichte aus anderen Bundesländern vorliegen.

Quelle : www.heise.de

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Schäuble will präventives Polizeirecht auf internationaler Ebene
« Antwort #693 am: 01 Dezember, 2007, 17:25 »
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hat bei einem Treffen mit Amtskollegen auf fünf europäischen Ländern und den USA für gemeinsame verstärkte Maßnahmen zur Terrorismus-Bekämpfung geworben. Als erforderlich bezeichnete der CDU-Politiker in der Runde, die am heutigen Samstag im brandenburgischen Werder an der Havel zu Ende ging, die Entwicklung eines "einheitlichen Rechtsrahmens für ein internationales Polizeirecht auch zur präventiven Terrorismusbekämpfung". Weiter pochte er auf Lösungsansätze zur Abwehr von Gefahren durch das Internet, wobei er vor allem heimliche Online-Durchsuchungen international ins Gespräch brachte.

Auf der Agenda stand zudem die Suche nach Maßnahmen gegen terrorismusverdächtige Ausländer in ihrem jeweiligen Aufenthaltsstaat. Damit sollen "sichere Häfen" für Schwerverbrecher verhindert und bessere Möglichkeiten zur Kontrolle und Überwachung potenzieller "Gefährder" aus Drittstaaten gefunden werden, die nicht sofort abgeschoben werden können. Die Minister diskutierten auch über den "Ausbau der guten Zusammenarbeit unter den Nachrichtendiensten" ihrer Länder. Ein besserer Informationsfluss sei nötig. Kritiker monieren dagegen seit langem, dass Schäuble einen "Präventivstaat" anstrebe und dabei jeden Bürger zum Verdächtigen erklären wolle.

Ziel des zweitägigen Symposiums auf Einladung der Bundesregierung war es allgemein laut Innenministerium, "jenseits des politischen Tagesgeschäftes und gerade auch mit Hilfe unabhängiger wissenschaftlicher Expertise die Entwicklungen im Bereich des internationalen Terrorismus zu reflektieren". Zugleich sollte der Dialog über "die Entwicklung von wirksamen Maßnahmen gegen diese Bedrohung" intensiviert werden. Die Konferenz im so genannten "G6-Rahmen" folgte auf ein Treffen in gleicher Besetzung im Mai in Venedig. Konkrete Beschlüsse sind nicht gefasst worden. Die Debatte über die teils tief in Verfassungsgefüge einschneidenden Vorhaben soll zunächst fortgeführt werden.

Schäuble unterstrich, dass "der neue Terrorismus die überkommene Grenze zwischen innerer und äußerer Sicherheit verschwimmen" lasse. Spätestens seit dem 11. September 2001 stelle sich die Frage, wie eine in souveränen Staaten verfasste Weltgemeinschaft auf einen global agierenden Terrorismus effektiv reagieren kann. Das staatliche Gewaltmonopol sei schon längst keine Konstante in der weltpolitischen Beurteilung mehr. Terrororganisationen würden über ein Gewaltpotenzial verfügen, das verheerende Wirkung haben könne. In der G6-Runde sei man sich daher einig, "dass ein strategischer Rahmen zur präventiven Bekämpfung des Terrorismus erforderlich ist". Rechtsstaatlichkeit und effektiver Schutz der Bevölkerung seien dabei keine Gegensätze. US-Heimatschutzminister Michael Chertoff betonte in diesem Sinne, dass alles zum Schutz unschuldiger Menschen getan werden müsse.

In einem Interview mit der Wirtschaftswoche warnte Schäuble parallel vor Cyber-Attacken gegen das internationale Finanzsystem. "Gewisse Zentren" desselben würden zu den "kritischen Infrastrukturen" gehören. Es sei "ein reales Risiko", dass diese nicht nur "physischen Angriffen", sondern auch "Hackern oder Attacken von Computer-Viren" ausgesetzt sein könnten. Es sei unbestritten, dass Regierung und Wirtschaft die kritischen Infrastrukturen "stärker gegen Terrorismus schützen müssen".

Gleichzeitig verteidigte der Innenminister seine Pläne für Online-Razzien. Es gebe darin "keinen Ansatz für eine flächendeckende Untersuchung von Online-Daten", versuchte er Gegner des Vorhabens zu beruhigen. Im Gesetzesentwurf zu Online-Untersuchungen gehe es "nur um Terrorismusabwehr und nicht um Steuerfahndung" sowie auch "sonst um nichts anderes". Unionspolitiker und Strafverfolger wollten den so genannten Bundestrojaner dagegen auch bei der Bekämpfung einer Reihe anderer Straftaten einsetzen, etwa zur Verfolgung von Kinderpornographie, Wirtschaftskriminalität oder von gewaltbereiten Fußballfans. Dagegen erklärte Schäuble, dass die deutsche Verfassung es "nur unter strengsten Voraussetzungen" zulasse, "in den geschützten Raum der persönlichen Lebensführung einzugreifen".

Trotz weiteren Widerständen in Reihen der Sozialdemokraten gegen die Netzbespitzelung zeigte sich der Minister zudem zuversichtlich, dass sich die Koalition beim Streitthema Online-Durchsuchungen im kommenden Jahr rasch einigen wird. "Die Auslassungen der SPD begründen sich doch einzig darin, dass die Sozialdemokraten mit schlechten Umfragewerten kämpfen. In Wahrheit bestreitet die SPD nicht ernsthaft, dass wir die Online-Durchsuchung brauchen". Den vor allem in der Bloggerszene erhobenen Vorwurf, er setze ein Modell der Stasi 2.0 um, bezeichnete Schäuble als irreal. "Die jungen Menschen, die mir derartige Vorhaltungen machen, meinen das ja auch nicht ernst." Aber er wundere sich schon, "wie über die Medien mit offensichtlichen Fehlinformationen solche Hysterie geschürt" werde. Auf einen aktuellen Fall, in dem das Bundeskriminalamt Material aus Stasi-Opferakten interner DDR-Kritiker zur Erstellung eines Personenprofils heranzog, ging der Minister nicht ein.

Quelle : www.heise.de

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"VoIP-Überwachung kein Eingriff in die Unverletzlichkeit der Wohnung"
« Antwort #694 am: 04 Dezember, 2007, 22:56 »
Ende November warf eine Antwort des Innenministers auf eine Anfrage der FDP-Innenexpertin Gisela Piltz zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) zahlreiche neue Fragen zu dieser Überwachungsmethode auf. Heute wurde die Antwort (PDF) der Bundesregierung auf eine weitere Anfrage (PDF-Datei) bekannt.

Die FDP-Fraktion wollte darin wissen, wann nach Ansicht der Regierung ein Telekommunikationsvorgang "in technischer wie rechtlicher Hinsicht" genau beginnt. Insbesondere interessierte sie dabei die Verschlüsselung von E-Mails und von VoIP-Telefonaten, die bereits vor dem Versenden erfolgen muss.

Der Antwort der Bundesregierung zufolge beginnt der Schutzbereich des Artikels 10 des Grundgesetzes erst in dem Moment, in dem der Übermittlungsvorgang "unumkehrbar eingeleitet" wird. Damit bekräftigt sie ihre bereits im November bekannt gewordene Auffassung, dass es sich bei den vor einer Verschlüsselung auf dem Rechner abgefangenen Daten nicht um "Telekommunikationsinhalte" handle, weil "hier der Vorgang der Versendung noch nicht begonnen" habe.

Trotzdem sieht die Bundesregierung im Falle der Online-Installation eines VoIP-Trojaners nur den Schutzbereich des Artikels 10 des Grundgesetzes, nicht aber den des Artikels 13 betroffen. Dass sie als Konsequenz aus diesen beiden Aussagen ausschließlich das Abfangen von Daten ab dem Beginn einer Telekommunikation erlaubt, ist allerdings eher unwahrscheinlich – unter anderem deshalb, weil sich die "Notwendigkeit" zur Quellen-TKÜ laut Innenministerium "in der Regel" nur dann ergibt, wenn aufgrund einer Verschlüsselung der Kommunikationsinhalte die klassische Telekommunikationsüberwachung ins Leere greift. In den Ministerien war niemand erreichbar, der dazu eine verbindliche Stellungnahme abgeben wollte.

In ihrer Antwort auf die Frage, inwieweit die heimliche Online-Installation eines Trojaners, der nicht nur auf Telekommunikationsdaten zugreift, den Schutzbereich des Artikels 13 verletzt, verwies die Bundesregierung auf die anstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das sich derzeit mit dem von Nordrhein-Westfalen zugelassenen Online-Trojaner befasst.

Ferner bestritt die Bundesregierung, dass die im Einsatz befindliche Quellen-TKÜ-Software nach der Installation für den Zugriff auf andere Daten verändert werden kann. Dies sei alleine deshalb nicht möglich, weil die Software "programmtechnisch so programmiert" sei. Hinzu komme, dass der Online-Zugriff auf diese Software fehle. Letzteres deutet darauf hin, dass die Programme möglicherweise nicht online, sondern über ein physisches Eindringen in die Wohnung installiert wurden. Keine Antwort gab es auf die Frage, welche Staatsanwaltschaften die Installation der aktuell im Einsatz befindlichen Quellen-TKÜ-Vorrichtungen genehmigten. Dies, so hieß es, könne "die Ermittlungen und die Sicherheit von Personen gefährden".

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Re: "VoIP-Überwachung kein Eingriff in die Unverletzlichkeit der Wohnung"
« Antwort #695 am: 05 Dezember, 2007, 00:43 »
Zitat
Dies, so hieß es, könne "... die Sicherheit von Personen gefährden".
Allerdings.
 
Möglicherweise überraschte Wohnungsinhaber dürften gelegentlich ungehalten reagieren, wenn sie zuhaus' plötzlich und unerwartet auf Fremde stossen.

Und übel nehmen könnte man ihnen das nicht wirklich.

Auch ich selbst würde vermutlich nicht erst lange nachfragen.
Eine steile halbe Treppe tiefer geht's - über ein nicht einmal hüfthohes Geländer - etwa 15 Meter nach unten.
Debattieren kann man ggf. hinterher...
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VoIP-Überwachung respektiert Verschlüsselung
« Antwort #696 am: 05 Dezember, 2007, 12:48 »
Die Ansicht der Bundesregierung, dass es sich bei den vor einer Verschlüsselung auf dem Rechner abgefangenen Daten einer VoIP-Telefonie nicht um die Überwachung der Telekommunikationsinhalte handelt, ist nicht nur juristisch umstritten. Auch IT-technisch wie polizeitaktisch gibt es unterschiedliche Ansichten.

So machte BKA-Chef Jörg Ziercke während einer Pressekonferenz auf der Herbsttagung seiner Behörde darauf aufmerksam, dass mehrere Überlegungen eine Rolle spielen und nannte exemplarisch die VoIP-Software Skype: "Es ist richtig, die Software Skype stellt uns vor gravierende Probleme. Wir können nicht mehr entschlüsseln. Deshalb sprechen wir ja von Quellen-TKÜ, weil wir an der Quelle, am Endgerät ansetzen, bevor etwas verschlüsselt gesendet wird."

Auf die Nachfrage, welche Kontakte es mit dem Hersteller gibt, erklärte Ziercke: "Es gibt keine Gespräche mit Skype. Ich glaube auch nicht, dass es Sinn macht, gewisse Backdoors in diesem Bereich offenzuhalten. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Provider darauf eingehen würde, und ich will es auch gar nicht, um es ganz klar zu sagen, weil ich glaube, dass ganz grundsätzlich erst einmal anerkannt werden muss, dass Electronic Banking und der Finanzstrom in Datennetzen natürlich sicher sein muss. Dazu ist Verschlüsselung und Kryptografie gedacht. Deshalb macht es auch keinen Sinn, zu verlangen, der Kryptoschlüssel müsste irgendwo hinterlegt werden bei der Zentrale, das wollen wir nicht. Deshalb ist unser Ansatz ein anderer, dass wir vor oder nach der Verschlüsselung ansetzen."

Fragt man bei der Firma Skype nach, so kommt die prompte Antwort: "Abgesehen von regulären Routineanfragen im Rahmen normaler polizeilicher Ermittlungsverfahren bestand bis dato kein Kontakt zwischen Skype und den deutschen Ermittlungsbehörden. Die Maßnahmen der regulären Zusammenarbeit richten sich nach den Bestimmungen der Rechtsprechung in Luxemburg als Hauptsitz unseres Unternehmens." Fragt man jedoch nach, ob "Routineanfragen im Rahmen normaler polizeilicher Ermittlungsverfahren" mehr sind als die Übermittlung von Angaben zur Identität eines Skype-Nutzers, so verweigert Skype jede Auskunft mit dem Hinweis, dass man grundsätzlich keine Auskunft zu laufenden Ermittlungsverfahren und zu technischen Details der Software gebe.

Die Frage einer Schnittstelle zur "lawful interception" bleibt somit unbeantwortet im Raume stehen. Allerdings deuten die Arbeiten an der "Elektronischen Schnittstelle Behörden" beim BKA auf eine gewisse Zusammenarbeit hin. In den Spezifikationen dieser Schnittstelle, die derzeit bei vier großen Providern getestet werden soll, wird zwischen einer "Vollausleitung IP" und einer "Vollausleitung VoIP" unterschieden. Möglicherweise werden so auf Vorrat die Telekommunikationsinhalte von Teilnehmern mitgeschnitten, die im Rahmen einer regulären Telefonüberwachungsmaßnahme abgehört werden.

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Innenminister streiten über heimliche Online-Durchsuchungen
« Antwort #697 am: 05 Dezember, 2007, 12:49 »
Bremens Regierungschef Jens Böhrnsen hat sich im Vorfeld der Herbstkonferenz der Innenminister von Bund und Ländern gegen heimliche Online-Durchsuchungen und weitere Eingriffe in die Privatsphäre der Bürger ausgesprochen. Der Kernbereich der privaten Lebensgestaltung müsse gemäß den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts "absolut tabu" bleiben, erklärte der SPD-Politiker laut dpa. Ein flächendeckendes Ausspähen ohne konkrete Anhaltspunkte richte gesellschaftspolitisch "enormen Flurschaden" an: "Wir müssen ein größeres Gespür dafür vermitteln, dass man die Demokratie auch zu Tode schützen kann." Es gebe genügend Instrumente im Strafprozessrecht, um die Bedrohungen für die innere Sicherheit auch im Internet abzuwenden. Die Polizei dürfe nicht als "staatlicher Hacker" agieren.

Auf der Tagesordnung des Treffens der Innenminister, das am heutigen Mittwochabend in lockerer Runde beginnt, steht die Bekämpfung des internationalen Terrorismus mal wieder weit oben. Besprochen werden soll etwa eine weitere Verschärfung der Sicherheitsmaßnahmen als Konsequenz aus den im September vereitelten Terrorplänen deutscher Islamisten und den Festnahmen im Sauerland. Konkret wird es etwa um den heftig umkämpften Entwurf aus dem Bundesinnenministerium für die Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA) gehen. Zum einen will Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) darin auch gleich eine Befugnis für die Ausforschung "informationstechnischer Systeme" verankert sehen. Zu einer Einigung an diesem Punkt wird es aber wohl kaum kommen. Vertreter der großen Koalition haben unlängst klar gemacht, dass sie hier erst das Urteil des Bundesverfassungsgericht über die Befugnis zu Netzbespitzelungen in Nordrhein-Westfalen abwarten wollen.

Auf Widerstand dürfte Schäuble auch mit seinem Vorhaben stoßen, die Präventivbefugnisse des BKA allgemein in der vorgeschlagenen Weise auszubauen. Sogar aus den Unions-regierten Ländern gibt es dagegen heftige Proteste. Im Hintergrund schwelt ein Kompetenzstreit zwischen Polizei und Geheimdiensten. Mit dem Entwurf für das neue BKA-Gesetz sollen die Ermittler und bisherigen Strafverfolger stärker für die Gefahrenabwehr zuständig werden und letztlich mehr geheimdienstliche Kompetenzen erhalten. Den Verfassungsschützern, deren traditionelle Aufgabe die Vorfeldermittlung ist, geht dies zu weit. Sie fürchten eine Aufhebung der Trennung von polizeilicher und nachrichtendienstlicher Tätigkeit. Nicht spruchreif dürften somit auch im Raum stehende Punkte wie eine erneute Ausdehnung der Video- und Telekommunikationsüberwachung durch die Polizei sowie eine Neudefinition besonders zu beobachtender "Gefährder" sein. Weiter verhandelt werden soll über mögliche Verbote der NPD und von Scientology.

Bundeskanzlerin Angela Merkel hat derweil auf dem Parteitag der CDU in Hannover Anfang der Woche erneut vehement für mehr Überwachung sowie eine Aufhebung der Trennung zwischen innerer und äußerer Sicherheit geworben. Die Politik dürfe "Gefährdern und Kriminellen" nicht signalisieren, dass Deutschland ein geeigneter "Ruheraum für Terroristen" ist, sagte die CDU-Chefin in ihrer 70-minütigen Rede unter viel Beifall. Deswegen besage das Konzept der Christdemokraten, dass die Bundeswehr heute auch im Inneren unter bestimmten Bedingungen einsetzbar sein müsse. Unter "bestimmten restriktiven Bedingungen" seien zudem Online-Razzien erforderlich: "Davon werden wir nicht abgehen." Wer das "als Marsch in den rechtlosen Überwachungsstaat diffamiert", wisse nicht, was es heiße, in einem solchen zu leben, betonte die ostdeutsche Politikerin. Er verhöhne die Menschen, "die das leider erleben mussten".

Mit großer Mehrheit haben die CDU-Delegierten am Montagabend zudem den Entwurf für das neue Grundsatzprogramm mit einigen Änderungen aus den regionalen Vortreffen der Partei beschlossen. "Eine wehrhafte Demokratie muss es ihren staatlichen Organen erlauben, im Rahmen festgelegter Grenzen die zur Kriminalitätsbekämpfung notwendige Technik zu nutzen und sich die hiefür notwendigen Informationen zu beschaffen", heißt es in den Leitlinien für die selbsternannte politische Vereinigung "der Mitte". Belange des Schutzes der Privatsphäre seien mit dem Interesse an einer wirksamen Kriminalitätsbekämpfung in Einklang zu bringen: "Datenschutz darf nicht zum Täterschutz werden."

Weiter fordert die CDU in dem finalen Papier (PDF-Datei) für "Freiheit und Sicherheit" in Deutschland das die internationale Zusammenarbeit von Strafverfolgungsbehörden und Justiz ausgebaut werden müsse, wobei Schäuble hier am Wochenende bereits seine Vorstellungen für ein präventives Polizeirecht in westlichen Ländern präsentierte. Das Programm fordert an dieser Stelle: "Grenzenloser Kriminalität muss unbegrenzt Recht entgegengehalten werden können."

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Neuer Reisepass in der Diskussion
« Antwort #698 am: 05 Dezember, 2007, 15:46 »
Der elektronische Reisepass der zweiten Generation, in dem auch Fingerabdrücke gespeichert werden, ist in die Diskussion geraten. Datenschützer kritisieren die unsichere Übermittlung der sensitiven Daten an die Bundesdruckerei und äußern Bedenken zu den Fingerabdruck-Lesegeräten, die in den Meldeämtern verwendet werden. Sie sollen nicht in der Lage sein, die Fingerabdrücke kontrollieren zu können.

Nach einem Bericht der tageszeitung sind Datenschützer in verschiedenen Bundesländern auf Sicherheitsmängel bei der Ausstellung des elektronischen Reisepasses gestoßen. So sollen vorgegebene Sicherheitsstandards bei der Übertragung der Fingerabdruck- und Bilddaten zur Bundesdruckerei nicht eingehalten werden. Vom Bundesinnenministerium wird die Darstellung der Datenschützer nicht bestritten, jedoch darauf verwiesen, dass die Daten verschlüsselt und damit sicher übertragen werden.

Auf einen anderen Aspekt macht Harald Strauch, der thüringische Datenschützer aufmerksam. Gegenüber der Thüringer Allgemeinen wies Strauch darauf hin, dass die in den Meldeämtern und Passbehörden eingesetzten Lesegeräte nicht dafür geeignet sein sollen, die auf dem Chip im Reisepass gespeicherten Daten zu lesen und mit den Abdrucken des Passinhabers zu vergleichen. So hätten die Bürger keine Möglichkeit, ihre eigenen Fingerabdrücke zu kontrollieren.

Auch diese Darstellung wird nach Presseberichten vom Bundesinnenministerium dementiert. Dort verwies man darauf, dass zumindest in den Passbehörden aller Landeshauptstädte insgesamt 200 Lesegeräte stehen, die die Fingerabdrücke auslesen können. Diese Geräte sollen auch von Einwohnern anderer Städte benutzt werden können. Technisch sind diese Fingerabdruck-Lesegeräte und die Pass-Lesegeräte so angeschlossen, dass sie Authentifizierungs-Zertifikate austauschen und prüfen können. Nur dann ist das Auslesen und Vergleichen der Fingerabdrucke über die so genannte Extended Access Control möglich.

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FDP zeigt sich um die Achtung der Grundrechte schwer besorgt
« Antwort #699 am: 05 Dezember, 2007, 19:11 »
"Vage Begriffe" wie die Bedrohung der Sicherheit durch Terrorismus oder Kriminalität und damit begründete verstärkte Freiheitseingriffe lassen die FDP befürchten, dass die "Grundrechte an Substanz verlieren". Von den Möglichkeiten zur Einschränkung der Verfassungsrechte macht der Gesetzgeber und der Staat nach Ansicht der Liberalen "leider viel zu oft Gebrauch, ohne dass das notwendige Augenmaß gewährt bleibt". Änderungen des Grundgesetzes selbst würden zusätzlich die Gefahr bergen, dass "Grundrechte in der Substanz geändert und relativiert werden". Der Freiheitsgedanke und das Leitbild des mit unveräußerlichen Rechten ausgestatteten Menschen stünden dagegen immer seltener Pate für politisches Handeln. Die FDP hat diese Entwicklungen zum Anlass genommen, um von der Bundesregierung im Rahmen einer jetzt veröffentlichten Großen Anfrage (PDF-Datei) umfassend Auskunft zu verlangen, wie sie es mit der Verfassung hält.

Der Staat trägt laut der Vorbemerkung der Liberalen durch seine Missachtung der Grundrechte dazu bei, dass die gesellschaftliche Anerkennung und herausragende Bedeutung der Grundrechte verloren geht. Wenn Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) in seiner Funktion auch als Verfassungsminister selbst die Pfeiler der Verfassung als Hindernis bei der Terrorismusbekämpfung darstelle, sei es nicht weiter verwunderlich, wenn Teile der Bevölkerung die Grundrechte ebenfalls nicht mehr wertschätzen könnten. Damit einher gehe unweigerlich ein Werteverlust der Gesellschaft. Ohne die Garantie der Grundrechte, zu denen die FDP die Sicherheit ausdrücklich nicht dazu zählt, sei ein freiheitlich-demokratisches Gemeinwesen aber nicht denkbar. Der Schutzauftrag des Staates könne nur erfüllt werden, wenn alle Menschen hierzulande sich der Verbindlichkeit und Unverbrüchlichkeit der Grundrechte bewusst seien. Daher müssten diese sowohl in der Schulbildung als etwa auch in Integrationskursen breiteren Raum einnehmen.

Die Freiheitsrechte sind der Anfrage zufolge aber auch durch das Handeln Privater und die rasante technische Entwicklung bedroht. Wenn die informationelle Selbstbestimmung durch Kundenkarten und die "Sammelwut privater Unternehmen" in Gefahr gerate, sei auch hier der Staat aufgefordert, die Missstände zu beheben. Gerade das Internet böte zudem viele Ansatzpunkte, um den Datenschutz aufzubröseln. Immer wieder stelle sich zudem das Problem, dass europäische Rechtsakte umgesetzt werden müssten, in denen der Schutz und das Verständnis der Reichweite der Grundrechte in Frage stünden. Dies sei etwa bei der umstrittenen Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten der Fall gewesen. Die Bundesregierung müsse sich daher auch in Brüssel stärker als Anwalt der Bürger verstehen und deren Freiheitsrechte stärker verteidigen.

Konkret wünschen die Liberalen in 167 Fragen Aufklärung über das Grundrechtsverständnis der Regierung und sich daraus ableitende Folgerungen. Detailliert will die FDP etwa wissen, durch welche Gesetze in Zeiten der großen Koalition in welche Grundrechte eingegriffen worden sei und welche weiteren Vorhaben in dieser Richtung verfolgt würden. Von Interesse ist für die Liberalen auch, welche Änderungen des Grundgesetzes mit welcher Begründung geplant sind. Zum Artikel 1 Grundgesetz zum Schutz der Menschenwürde fragt die FDP unter anderem, ob dieser nach Ansicht der Bundesregierung durch Computerspiele wie 3D-Shooter oder TV-Serien wie "Big Brother" oder Model-Casting-Shows gewahrt bleibe.

Bei dem zunächst allein vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung bohrt die Oppositionspartei nach, inwieweit dieses eigenständig in der Verfassung verankert werden solle. Weitere Anfragen in diesem Kapitel beziehen sich auf Gefahren durch die RFID-Technologie, die Rasterfahndung oder die Einführung zentraler Dateien bei Behörden. Im Abschnitt zur Meinungsfreiheit und Artikel 5 sorgt sich die FDP etwa um einen Verlust derselben durch überzogene Haftungsregelungen für Betreiber von Internetforen. Kritisch beleuchten wollen die Liberalen zudem Durchsuchungen von Redaktionen und damit einhergehende Eingriffe in die Pressefreiheit.

Zum Artikel 10 und dem damit garantierten Post- und Fernmeldegeheimnis interessiert die FDP vor allem, ob die Regierung in heimlichen Online-Durchsuchungen privater Festplatten hier einen Eingriff vorliegen sieht. Weiter fragt sie nach dem Erfolg der Telefonüberwachungen, der Verhältnismäßigkeit von Postbeschlagnahmen oder dem Grundrechtsschutz bei der Internet-Telefonie. Ähnliche Auskünfte unter anderem zur Rechtmäßigkeit von Online-Razzien tauchen auch unter dem Katalog zur Unverletzlichkeit der Wohnung und Artikel 13 auf. Bei Artikel 14 und dem Eigentumsschutz geht es vor allem um Einschätzungen zu Immaterialgüterrechten und der Grundrechtsverträglichkeit von Systemen zum digitalen Rechtekontrollmanagement (DRM). Nicht zuletzt wollen die Liberalen wissen, ob erfolgte Grundrechtseinschränkungen auch wieder rückgängig gemacht werden sollen.

Quelle : www.heise.de



Das fällt denen ja echt früh ein  ::)

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Österreichs Polizei soll auch IP-Daten ohne Richterbeschluss erhalten
« Antwort #700 am: 06 Dezember, 2007, 18:50 »
Außer Daten zu Inhabern von Telefonanschlüssen inklusive des Aufenthaltsorts von Mobiltelefonen soll die österreichische Polizei auch Zugriff auf IP-Adressen und die Daten deren Nutzer erhalten. Eine inhaltliche Begründung gegenüber dem Provider oder ein Richterbeschluss sind nicht mehr vorgesehen. Wie berichtet, plant die Koalitionsregierung aus ÖVP und SPÖ, die zusammen über eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Nationalrat verfügt, eine Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes. Diese soll in der Nacht von Donnerstag auf Freitag im Nationalrat beschlossen werden.

Bereits im Oktober hatte der Grünen-Abgeordnete Peter Pilz Alarm geschlagen: Innenminister Günther Platter (ÖVP) wolle mit einer Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes (SPG) das Abhören von Mobilfunktelefonaten ohne richterliche Kontrolle erlauben. Die Mobilfunkanbieter sollen gezwungen werden, den Sicherheitsbehörden Standortdaten und die internationale Mobilteilnehmerkennung (IMSI) von Anschlüssen zu nennen. Den Behörden soll zugleich erlaubt werden, so genannte IMSI-Catcher zum Einsatz zu bringen, mit denen jegliche Kommunikation der Mobiltelefone abgehört und mitgeschnitten werden kann. Der angeführte Grund für die Änderung waren Fälle wie die Rettung einsamer, verunglückter Wanderer – diesem Zweck sind der Einsatz von IMSI-Catchern und das Mitschneiden von Telefonaten aber nicht dienlich.

Das Ministerium relativierte damals die Kritik mit dem Hinweis darauf, dass der Text der Regierungsvorlage bereits überholt sei. Die neue Version war jedoch nicht in Erfahrung zu bringen. Erst am heutigen Donnerstag ist die von der Koalition beabsichtigte endgültige Variante bekannt geworden. Die ARGE Daten veröffentlichte einen Abänderungsantrag von SPÖ- und ÖVP-Abgeordneten. Der Zugriff auf Standortdaten und IMSI ist inhaltlich unverändert vorgesehen. Zusätzlich sollen jedoch auch Daten über die Nutzer bestimmter IP-Adressen ohne Richterbeschluss herausgegeben werden. Und der in der Regierungsvorlage vorgesehene Aufwandsersatz für die Telekomanbieter ist weggefallen, sie sollen ihre Leistung nun kostenlos erbringen. Gleichzeitig haben sie keine Handhabe, die Rechtmäßigkeit des Auskunftsersuchens zu überprüfen. Sie müssen die Informationen über ihre Kunden preisgeben.

"Die Sicherheitsbehörden sind berechtigt, von Betreibern öffentlicher Telekommunikationsdienste [...] und sonstigen Diensteanbietern [...] Auskunft zu verlangen über 1. Namen, Anschrift und Teilnehmernummer eines bestimmten Anschlusses, 2. Internetprotokolladresse (IP-Adresse) zu einer bestimmten Nachricht und den Zeitpunkt ihrer Übermittlung sowie 3. Namen und Anschrift eines Benutzers, dem eine IP-Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt zugewiesen war, wenn sie diese Daten als wesentliche Voraussetzung für die Erfüllung der ihnen nach diesem Bundesgesetz übertragenen Aufgaben benötigen. Die Bezeichnung eines Anschlusses nach Z 1 kann für die Erfüllung der ersten allgemeinen Hilfeleistungspflicht oder die Abwehr gefährlicher Angriffe auch durch Bezugnahme auf ein von diesem Anschluss geführtes Gespräch durch Bezeichnung eines möglichst genauen Zeitraumes und der passiven Teilnehmernummer erfolgen. Die ersuchte Stelle ist verpflichtet, die Auskunft unverzüglich und kostenlos zu erteilen", soll der neuen §53a Absatz 3a Sicherheitspolizeigesetz lauten. Die Abfrage der Handy-Daten wurde in den neuen Absatz 3b verschoben: "Ist auf Grund bestimmter Tatsachen anzunehmen, dass eine gegenwärtige Gefahr für das Leben oder die Gesundheit eines Menschen besteht, sind die Sicherheitsbehörden zur Hilfeleistung oder Abwehr dieser Gefahr berechtigt, von Betreibern öffentlicher Telekommunikationsdienste Auskunft über Standortdaten und die internationale Mobilteilnehmerkennung (IMSI) der von dem gefährdeten Menschen mitgeführten Endeinrichtung zu verlangen sowie technische Mittel zu ihrer Lokalisierung zum Einsatz zu bringen."

"Durch die geplante praktisch unbegrenzte Zugriffsmöglichkeit ist die Polizei erstmals in der Lage persönliche und private Internet-Kommunikation ohne Gerichtsbeschluss zu analysieren und auszuwerten", warnt die ARGE Daten. Pilz bezeichnete die kurzfristige Abänderung als "Sauerei" und sprach von "DDR-Methoden". Zudem deckte er Weiteres auf: Zwar sollen über Opfer gesammelte Daten nach maximal einem Jahr gelöscht werden. Die Löschungsbestimmung über Daten sogenannter Gefährder ist aber gestrichen worden, so dass nun statt drei Jahren offenbar eine unbegrenzte Speicherdauer vorgesehen ist. Außerdem muss der dem Innenministerium zugeordnete Rechtsschutzbeauftragte nicht mehr, wie ursprünglich geplant, über Standortbestimmungen informiert werden. Diese nachträgliche Befassung des Rechtsschutzbeauftragten war aber wesentlich für die wohlwollende Äußerung des österreichischen Datenschutzrates zur Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes.

Quelle : www.heise.de

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SPD-Innensenator plädiert für heimliche Online-Durchsuchungen
« Antwort #701 am: 06 Dezember, 2007, 20:11 »
Berlins Innensenator Ehrhart Körting (SPD) hat sich hinter die umstrittenen Pläne des Bundesinnenministeriums für Online-Razzien gestellt. "Ich halte den Gesetzentwurf von Bundesinnenminister Schäuble zur Online-Durchsuchung für richtig", sagte Körting am heutigen Donnerstag im ZDF. Befürchtungen, der Staat werde die Bürger bespitzeln, wies Körting im Vorfeld des im Zeichen der Terrorismusbekämpfung stehenden Herbsttreffens der Innenminister von Bund und Ländern zurück: "Online-Durchsuchungen werden nur dann in Frage kommen, wenn eine immense Gefahr droht." Ängste, wonach der Staat seine Kompetenzen überschreiten könnte, seien unbegründet.

Bei der zweitätigen Herbstkonferenz der Innenminister unter dem Vorsitz des Berliner Senats zeichnete sich derweil heute erwartungsgemäß keine Einigung über eine gemeinsame Position zur geplanten Ausforschung von IT-Systemen ab. Der hessische Innenminister Volker Bouffier forderte, mit dem Verfahren zur Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA) einschließlich der darin momentan enthaltenen Lizenz zum Einsatz des sogenannten Bundestrojaners rasch zu beginnen. Andernfalls sieht der CDU-Politiker das Zustandekommen der Reform in dieser Legislaturperiode gefährdet. Bouffier unterstrich, die Union sei sich einig, dass die Länder bei Anschlagsplänen im Grundsatz zuständig bleiben würden und das BKA allein Zusatzkompetenzen erhalte.

Mehrere SPD-Innenminister wollen aber weiterhin zunächst die für März erwartete Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu verdeckten Online-Durchsuchungen abwarten. "Das Problem ist immer noch das Beharren Schäubles auf Online-Durchsuchungen", erklärte der rheinland-pfälzische Innenminister Karl Peter Bruch von den Sozialdemokraten. Körting unterstrich dagegen, dass nur Kommunikationsdaten durchsucht werden sollten, nicht aber "rein private Daten" auf den Computern. Er forderte jedoch ähnlich wie zuvor Unions-regierte Länder eine klarere Abgrenzung der geplanten BKA-Ermittlungsbefugnisse zu denen der Landeskriminalämter. Es dürfe nicht alles doppelt gemacht werden. Schleswig-Holsteins Innenminister Ralf Stegner lehnte eine Ausweitung operativer Zuständigkeiten des Bundesamtes für Verfassungsschutz zu Lasten der Länder ab. Den Computer will der SPD-Politiker dagegen "nicht sakrosankt" stellen.

Die Rechtsanwaltschaft hat unterdessen verfassungsrechtliche Bedenken gegen Online-Durchsuchungen vorgebracht. Die umkämpfte Ermittlungsmaßnahme wäre eine Verletzung gleich mehrerer Grundrechte, bekräftigten der Sprecher der schleswig-holsteinischen Rechtsanwaltskammer, Jürgen Doege, und der Kieler Strafrechtsexperte Gerald Goecke. Sollte das Bundesverfassungsgericht die Online-Durchsuchungen dennoch zulassen, "zeichnet sich in Deutschland eine Rundum-Überwachung ab", betonte Doege. Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion in Schleswig-Holstein, Wolfgang Kubicki, teilt die Auffassung der Anwälte. Die geplanten Online-Razzien seien neben der beschlossenen Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsverbindungen, der geplanten Vorhaltung und Weitergabe von Fluggastdaten in der EU ein weiterer Baustein zur "Rund-Um-Überwachungsbetreuung des Staates".

Im Vorfeld der Innenministerkonferenz appellierte die Gewerkschaft der Polizei (GdP) an die Politik, sich eingehend mit einer internen Auswertung der Ermittlungen zu beschäftigen, die im September zu den Festnahmen dreier mutmaßlicher Terroristen im Sauerland führten. Darin würden die Fahnder eindringlich beschreiben, dass sie an die Grenzen der personellen, technischen und rechtlichen Möglichkeiten in der Terrorismusbekämpfung gelangt seien. Dieser "Hilferuf" dürfe nicht ungehört bleiben. Noch immer würden die Sicherheitskräfte fieberhaft nach rund 30 hochgefährlichen Mitgliedern der "Islamistischen Jihad-Union" (IJU) fahnden. Der GdP-Bundeschef Konrad Freiberg warnte: "Ohne spürbare Personalverstärkungen in den Spezialdienststellen zur Terrorismusbekämpfung, bessere technische Ausstattung und eindeutige Rechtsgrundlagen zur Kommunikationsüberwachung sind die Chancen gering, künftige Anschlagspläne zu durchkreuzen."

Die FDP hat derweil von den Innenministern gefordert, die Ausgabe der elektronischen Reisepässe mit Fingerabdrücken zu stoppen. "Die Innenministerkonferenz sollte sich auf ein Moratorium einigen", sagte der FDP-Innenpolitiker Max Stadler der Berliner Zeitung. Zunächst müssten die bekannt gewordenen Mängel geprüft und behoben werden. Hintergrund sind Beanstandungen am ePass zweiter Generation, der seit November mit Fingerabdrücken auf einem Chip versehen ist. Stadler rief die Minister auch dazu auf, sich auf der Konferenz klar zur Trennung von Geheimdiensten und Polizei bei der Bekämpfung von Terrorismus und Kriminalität zu bekennen.

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Re: Überwachung, Transparenz, Datenschutz
« Antwort #702 am: 07 Dezember, 2007, 12:02 »
bin gerade auf eine internetpräsentation gestoßen, die imho das problem mit dem "schrittweisen" überwachungsstaat ganz gut zeigt, ich hoffe es passt hier direkt in den news beitrag rein:

http://panopti.com.onreact.com/swf/index.htm
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Re: Überwachung, Transparenz, Datenschutz
« Antwort #703 am: 07 Dezember, 2007, 14:07 »
Passt sehr gut und sollte m.e. regelmässig aktualisiert und vor allem bekannt gemacht werden.
Kein Support per persönlicher Mitteilung!
Fragen gehören in's Forum.

Veränderungen stehen an. Dies ist der bisherige Stand:
28,x°,23.5°,19,2°,13°Ost
,1mØ Multifeed, mit Quattro LNBs; Multiswitches 4x 5/10(+x) - alle ohne Terrestrik und modifiziert für nur ein 12V DC Steckernetzteil (Verbrauch insgesamt 15 Watt)
1mØ mit DiSEqC 1.3/USALS als LNB2 an DVB-S2 STB, aktuell 30°W bis 55°O
1.) FM2A88X Extreme6+, A8-6600K (APU mit 4x 3,9 GHz und Radeon HD8570D), 16GB DDR3 1866, 128GB SSD, 3TB HDD, Win10 x64 Pro 1909 / 10.0.17763.107, Terratec T-Stick Plus (für DAB+), Idle Verbrauch ca. 35 Watt
2.) FM2A75 Pro 4, A8-5600K (APU mit 4x 3,6 GHz und Radeon HD7530D), 8GB DDR3 1600, 128GB SSD, 2TB HDD, Win10 x64 Pro, Idle Verbrauch ca. 45 Watt
3.) Raspberry Pi 512MB u.a. mit Raspbian
4.) GA-MA770-UD3, Phenom II x4 940, 8GB DDR2, Radeon HD6570, 2TiB, USB 3.0, 10 Pro x64 (+ XP Pro 32bit (nur noch offline)), Ubuntu 10.4 64bit, Cinergy S2 USB HD, NOXON DAB+ Stick, MovieBox Plus USB, ...

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Bundesanwalt: Online-Razzien laufen ins Leere
« Antwort #704 am: 07 Dezember, 2007, 15:35 »
Der stellvertretende Generalbundesanwalt Rainer Griesbaum betrachtet im Gegensatz zu seiner Chefin Monika Harms heimliche Online-Durchsuchungen sehr skeptisch. Die geplante umstrittene Ermittlungsmaßnahme hält er für wenig praxisgerecht. "Der Ruf nach der Online-Durchsuchung geht oft ins Leere", erklärte der Strafverfolger am heutigen Freitag laut Medienberichten auf einer Tagung des baden-württembergischen Justizministeriums zum Thema "Terrorismusbekämpfung gestern und heute" in Triberg. Da Verdächtige häufig Laptops wechseln und ein regelrechtes Telefon-Center-Hopping betreiben würden, sei die Ausgangslage für eine verdeckte Ausforschung der PC-Systeme oft gar nicht gegeben. Die Aufdeckung oder Vereitelung geplanter Straftaten durch Online-Razzien wäre laut Griesbaum daher wohl eine Ausnahme. Statt dessen solle man traditionelle Ermittlungsmethoden wirksamer nutzen und dafür Ressourcen schaffen.

Generalbundesanwältin Monika Harms unterstützte dagegen im Februar noch die Forderung von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und des Bundeskriminalamtes (BKA) nach heimlichen Online-Durchsuchungen noch voll und ganz. "Wir müssen technisch auf Augenhöhe mit den Terroristen bleiben und dürfen nicht nur hinterherhecheln", hatte sie damals betont. Griesbaum hatte dagegen zuvor auf der Herbsttagung des BKA Ende November bereits durchblicken lassen, dass verdeckte Online-Durchsuchungen zwar "ganz wünschenswert" wären. Von einem Königsweg der Strafverfolgung könne aber keine Rede sein.

Der Leiters der Terrorismusabteilung der Karlsruher Generalbundesanwaltschaft äußerte zudem weitere Bedenken gegen die geplante Novelle des BKA-Gesetzes, in die Schäuble die Befugnis für die Online-Durchsuchung einbauen will. Die Bundespolizei würde laut Griesbaum mit dem Entwurf erheblich mehr Kompetenzen in der Terror-Prävention erhalten. Diese Entwicklung berge die Gefahr, dass die Staatsanwaltschaften nicht über die polizeilichen Ermittlungen informiert würden. Die Staatsanwaltschaften hätten aber darüber zu entscheiden, wann noch präventiv polizeilich beobachtet werde und wann ein förmliches Ermittlungsverfahren beginne. Griesbaums Appell an den Gesetzgeber: "Das Entscheidungsmonopol der Staatsanwaltschaften muss gewahrt werden".

Baden-Württembergs Justizminister Ulrich Goll rief auf der Expertenkonferenz ferner allgemein zu einem sensiblen Umgang mit dem Schutz der Privatsphäre angesichts immer größerer Datensammlungen von Staat und Wirtschaft auf. Der FDP-Politiker verwies dabei konkret auf den heftig umstrittenen Vorschlag der EU-Kommission zur Vorhaltung von Fluggastdaten für maximal 13 Jahre in Europa und auf die von Bundestag und Bundesrat beschlossene sechsmonatige Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten. Bei solchen Projekten müssten dringend einerseits der Nutzen für die Verbrechensbekämpfung und andererseits die Grenzen des Rechtsstaats stärker geprüft werden. Winfried Hassemer, Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, wollte die Notwendigkeit heimlicher Ermittlungen nicht prinzipiell bestreiten. Er plädierte aber für bessere rechtsstaatliche Absicherungen. So sei etwa der Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung zu beachten.

Die Innenminister von Bund und Ländern konnten sich auf ihrer Herbstkonferenz in Berlin derweil erwartungsgemäß nicht auf gemeinsame Positionen zur Reform des BKA-Gesetzes und Online-Razzien verständigen. Sie einigten sich allein auf eine allgemeine Stellungnahme zu diesen besonders umkämpften Bereichen. Demnach begrüßt die Konferenz die Zusage des Bundesinnenministeriums, die Zuständigkeiten der Länder bei der Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus bei der Änderung des BKA-Gesetzes unberührt lassen und die Erfordernisse einer frühzeitigen und umfassenden Abstimmung des BKA mit den Polizeien der Länder berücksichtigen zu wollen.

Vor dem Hintergrund der "anhaltend hohen Bedrohung durch den islamistischen Terrorismus" sei es erforderlich, dass dessen Bekämpfung bei Bund und Ländern weiterhin oberste Priorität habe, hielt die Konferenz weiter fest. Mit Blick auf die notwendigen personellen und materiellen Ressourcen zur erfolgreichen Führung aufwendiger Ermittlungsverfahren komme der Unterstützung durch Länder eine wichtige Bedeutung zu.

Einig waren sich die Innenminister, ein Vereinsverbot für Scientoloy anstrengen zu wollen. Sie unterstrichen "die Gefährlichkeit der auf Abhängigkeit ausgerichteten Aktivitäten" der Organisation und hielten im Bereich der Prävention verstärkte Bemühungen insbesondere gegen kriminelle Methoden für erforderlich. Die Minister blieben zudem bei ihrer Auffassung, dass Scientology verfassungsfeindliche Ziele verfolge. Die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder sollen die umstrittene Vereinigung daher nun stärker ins Visier nehmen und Material für ein mögliches vereinsrechtliches Ermittlungsverfahren sammeln.

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