Autor Thema: Überwachung, Transparenz, Datenschutz  (Gelesen 93038 mal)

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Tatort Wiesbaden: BKA berät über das kriminelle Potenzial des Internet
« Antwort #675 am: 20 November, 2007, 18:16 »
Unter dem Titel "Tatort Internet – eine globale Herausforderung für die innere Sicherheit" unternimmt die Herbsttagung des Bundeskriminalamtes in Wiesbaden den Versuch, die neuen Anforderungen an Sicherheitsbehörden und Strafverfolger zu bestimmen. BKA-Präsident Jörg Ziercke wies darauf hin, dass die Verschlüsselung von Kommunikation eine effektive Gefahrenabwehr verhindere. "Wir können uns nach den erfolgreichen Festnahmen im Sauerland nicht zurücklehnen. Wir haben von einem Netzwerk von 30 bis 40 Personen 4 Tatverdächtige festgenommen. Diese Tatsache allein ist Ausdruck massiver Ermittlungsprobleme, weil wir sicher sind, dass dieses Netzwerk weiterhin überwiegend virtuell kommuniziert und die neuesten Technologien benutzt." Ziercke (SPD) appellierte an die Zuhörer aus Politik und Polizeikreisen, das BKA mit der Verabschiedung des BKA-Gesetzes zu unterstützen und dankte Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) für die massive Unterstützung in diesem Punkt.

In seiner Eröffnungsrede zum dreitägigen Kongress über den Tatort Internet skizzierte Schäuble zunächst die Vorteile des Internet, um verschiedene Aktivitäten wie das Gemeinsame Internet Zentrum (GIZ) oder das Terrorabwehrzentrum (GTAZ) und die Arbeit mit der Antiterror-Datei zu loben. Trotz der gigantischen Ausmaße des Webs gebe es doch nur eine begrenzte Zahl der Plätze im Internet, die als die Hauptquellen des Terrorismus angesehen werden müssten, beruhigte Schäuble die Zuhörer. Das Internet lasse aber auf der anderen Seite die klassischen Instrumente der Sicherheitsbehörden immer häufiger ins Leere laufen. "Der Staat darf sich nicht vorsätzlich blind und dumm machen", sagte Schäuble.

Doch die Beobachtung des Internet alleine reiche nicht aus. "Wir beobachten gegenwärtig, dass die Terroristen bei ihrer konspirativen Kommunikation das Überwachungsnetz der Sicherheitsbehörden immer professioneller zu umgehen versuchen." Dass die Behörden in dieser Lage die Verbindungsdaten der Kommunikation bräuchten, sei zur Abwehr schwerer terroristischer Gefahren notwendig. Die Vorratsdatenspeicherung ebenso wie die ins Auge gefasste Online-Durchsuchung seien darum kein qualitativ neuer Schritt, sondern lediglich eine Anpassung an den technischen Fortschritt. "Die Ansicht der Kritiker, dass der Rechtsstaat in einen Überwachungsstaat umgebaut wird, ist technischer Unsinn. Gerade wenn wir wollen, dass Behörden nicht in Grauzonen ermitteln, brauchen wir andere Gesetze und müssen dafür Sorge tragen, dass die Behörden personell und materiell ausgestattet sind."

Das technische Auftaktreferat hielt Axel Zweck vom VDI Technologiezentrum, dort Leiter der Abteilung Zukünftige Technologien. Seine "Perspektive 2020" beschäftigte sich indes kaum mit dem Internet und nur am Rande mit Kriminalistik, sondern stellte die Zukunft der virtuellen Realität vor. 2020, lautet die These von Zweck, wird sich ein Gutteil der Menschen in simulierten Welten aufhalten und mit ausgefeilten Mensch-Maschine-Schnittstellen arbeiten. Zweck verwies darauf, dass es heute schon Menschen gibt, die davon leben, dass sie Dienstleistungen in Second Life erbringen und dass es dort bereits zu Diebstählen und Betrügereien gekommen sei. Die Debatte um Pornograhie und Kinderpornograhie in Second Life erwähnte Zweck nicht. Die Polizei der Zukunft müsse sich die Frage stellen, wie sie Menschen in der virtuellen Realität schützen könne.

Quelle : www.heise.de

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Datenschützer kritisiert Ausdehnung der bundesweiten Videoüberwachung
« Antwort #676 am: 20 November, 2007, 18:39 »
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat bemängelt, dass der Bundestag in einer "Nacht- und Nebelaktion" die Vorgaben zur Löschung von Videoaufnahmen der Bundespolizei durch eine bis zu 30-tägige Speichermöglichkeit ersetzt hat. "Ich bin überrascht, dass solch eine Sache so geräuschlos an der Öffentlichkeit vorbei und ohne gründliche parlamentarische Beratung eingeführt werden konnte", sagte der Hüter der Privatsphäre der Nation in einem Gespräch mit der Märkischen Oderzeitung. Er kritisierte vor allem, dass die große Koalition den entsprechenden Antrag (PDF-Datei -  http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/071/1607148.pdf ) zur Verschärfung des Bundespolizeigesetzes erst am vergangenen Mittwoch ­ einen Tag vor der Bundestagsentscheidung­ einbrachte.

Im Rahmen des Blitzverfahrens bohrte Schwarz-Rot die Speicherfristen für das Material aus Überwachungskameras an Bahnhöfen und Flughäfen deutlich auf. Galt bislang, dass die Aufnahmen "unverzüglich" und somit spätestens nach 48 Stunden gelöscht werden mussten, darf sie die Bundespolizei nun zum Schutz der Anlagen maximal einen Monat lang aufbewahren. Die entsprechende Änderung beschloss der Bundestag gegen die Stimmen der Opposition am Donnerstagabend zusammen mit der heftig umstrittenen Ratifizierung des transatlantischen Abkommens zur Weitergabe von Flugpassagierdaten aus der EU an die USA. Die Kritik von FDP, Linken und Grünen konzentrierte sich somit bei der Debatte im Wesentlichen auf den Transfer der Passenger Name Records (PNR). Der parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Peter Altmaier (CDU), streifte zwar kurz die Ausweitung der Videoüberwachung. Er charakterisierte diese aber allein als "maßvoll", ohne auf die Details einzugehen.

Die Ausdehnung der Speicherdauer begründen die Regierungsfraktionen in dem jetzt bekannt gemachten und vom Innenausschuss des Bundestags im Vorfeld abgesegneten Papier mit "folgenreichen Anschlägen in anderen Staaten" sowie "Anschlagsplanungen und Drohungen aus dem islamistisch-terroristischen Umfeld in Deutschland" auf öffentliche Verkehrsinfrastrukturen. Diese stünden besonders im Fokus potenzieller Attentäter. Die Auswertung der Erkenntnisse zu den Anschlägen in London im Jahr 2005 und zu den versuchten Attentaten auf Regionalzüge in Dortmund und Koblenz Ende Juli vergangenen Jahres hätten zudem "die besondere Bedeutung der Bildaufzeichnungen" deutlich gemacht. Die bislang festgeschriebene kurze Speicherfrist gefährde somit Fahndungserfolge, mit denen auch möglichen weiteren Tatversuchen zuvorzukommen sei. Die neue Aufzeichnungsdauer von 30 Tagen sei dagegen aus "einsatztaktischen und ermittlungstechnischen Gründen erforderlich".

Quelle : www.heise.de

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Datenschützer fordert Ende der Datensammelwut
« Antwort #677 am: 21 November, 2007, 13:44 »
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat auf die Risiken der immer "exzessiveren Erhebung" persönlicher Daten hingewiesen. "Wer den Daten-GAU vermeiden will, muss für Datensparsamkeit sorgen", erklärte der Vorsitzende der so genannten "Artikel 29"-Gruppe der europäischen Datenschutzbehörden am heutigen Mittwoch auf einem Workshop der EU-Kommission zu datenschutzfreundlichen Technologien in London. Die Brüsseler Behörde hat es sich zum Ziel gesetzt, Verstöße gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht künftig schon auf der technischen Ebene erschweren. Sie will dazu den Datenschutz durch Technik stärken.

Mit Sorge verwies Schaar auf aktuelle Beispiele, in denen gespeicherte personenbezogene Informationen "außer Kontrolle" geraten seien. Konkret nannte er etwa die Panne bei einer Unterbehörde des britischen Finanzministeriums, bei der die gesamte Kindergelddatenbank mit 25 Millionen Einträgen etwa über Sozialversicherungs-, Adress- und Geburtsdaten sowie Kontodetails beim CD-ROM-Versand "verloren gegangen" seien. Niemand wisse, wer nun alles auf sie zugreifen könne.

"Die Fälle von Identitätsdiebstahl und Datenmissbrauch nehmen weltweit zu", warnte Schaar. "Wenn datenschutzfreundliche Lösungen mit derselben Intensität entwickelt würden wie Überwachungsmaßnahmen, hätten wir dieses große Risiko bereits im Griff." Begegnet werden könne den Gefahren nur durch datenschutzfreundliche Techniken, die so genanten Privacy Enhancing Technologies (PET), sowie der bewusste Verzicht auf die Erhebung und Speicherung von Daten. Im Zentrum der technischen Lösungen müsse dabei ein Identitätsmanagement stehen, "bei dem der Einzelne verschiedene elektronische Dienste mit unterschiedlichen Pseudonymen nutzen kann".

Anwender hierzulande erinnerte der Datenschutzbeauftragte daran, dass die Vorgabe, technische Systeme datenschutzfreundlich zu gestalten, bereits vor Jahren in das Datenschutzrecht aufgenommen worden sei. "Nach dem Bundesdatenschutzgesetz sind Verfahren so zu gestalten, dass dabei keine oder so wenig personenbezogene Daten wie möglich verarbeitet werden." Schaar beklagte, dass die Verpflichtung "sowohl von öffentlichen Stellen als auch von Firmen weitgehend ignoriert wird". Mit Sorge beobachte er, "dass immer mehr persönliche Daten erhoben, unter gemeinsamen Identifikationsnummern wie der neuen lebenslangen Steuernummer gespeichert und zusammengeführt werden".

Ross Anderson, Informatikprofessor an der Universität in Cambridge, kritisierte ebenfalls die Strategie von Regierungen, zu viele persönliche Informationen an zentralen Orten in immer umfangreicheren Datenbanken zu speichern. "Das war ein Vorfall, der absehbar war", sagte er laut BBC zu dem riesigen Datenverlust des britischen Finanzministeriums. "Wenn es hier nicht passiert wäre, hätte es sich anderweitig ereignet."

Der britische Finanzminister Alistair Darling bedauerte derweil den "katastrophalen" Vorgang. Man müsse von einem "sehr, sehr ernsthaften" Verstoß gegen den Datenschutz sprechen, der das Vertrauen der Bevölkerung in die Regierung unterwandern könne. Zugleich betonte Darling aber, dass es noch keine Anzeichen für einen Missbrauch der Informationen gebe. Die Banken würden jedenfalls die betroffenen 7,25 Millionen Konten überwachen, über die Informationen auf den nicht mehr aufzufindenden CDs gespeichert waren. Potenzielle finanzielle Schäden, die auf das fehlerhafte Verfahren der Behörde zurückzuführen seien, würden ausgeglichen.

Siehe dazu auch:

    * Millionen Briten von Datenpanne betroffen -> http://www.heise.de/newsticker/meldung/99315

Quelle : www.heise.de

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Kölner Demo gegen den Überwachungsstaat findet weitere Unterstützer
« Antwort #678 am: 21 November, 2007, 16:48 »
Die geplante Demo gegen den Überwachungsstaat am kommenden Samstagmittag in Köln wird nun nach Angaben des Veranstalters auch vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und dem Chaos Computer Club (CCC) mitgetragen. Beide Organisationen rufen demnach gemeinsam mit der Bürgerrechtsvereinigung "Freiheit ist Sicherheit" zu der Kundgebung auf, die um 12.30 Uhr am Albertus-Magnus-Platz in Köln starten soll. Die Proteste sollen sich vor allem gegen Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) richten, der immer wieder Vorschläge zur weiteren Einschränkung der Freiheitsrechte unterbreite.

Schäuble selbst verteidigte seine heftig umstrittenen Pläne für heimliche Online-Durchsuchungen am gestrigen Dienstag auf der Herbsttagung des Bundeskriminalamtes (BKA) als "Ultima Ratio der Terrorismusabwehr", die hohen rechtstaatlichen Hürden unterliege. Dass der konkrete Gesetzesentwurf aus dem Haus des Christdemokraten teils die Auflagen nicht so eng nimmt, steht auf einem anderen Blatt. Für den innenpolitischen Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, geht die Debatte um die Terrorgefahr hierzulande jedenfalls inzwischen "an der politischen Wirklichkeit vorbei". In einigen Teilen Deutschlands sei die Gefahr, Opfer rechtsextremer Gewalt zu werden, tausendmal größer als die Wahrscheinlichkeit eines Terroranschlags, sagte der Online-Durchsuchungen prinzipiell offen gegenüberstehende Sozialdemokrat nach einer Tagung von SPD-Innenpolitikern in Schwerin.

Auf der Konferenz haben die beteiligten Genossen sich darauf verständigt, dass unmittelbar nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Online-Razzien in Nordrhein-Westfalen eine Positionierung der Sozialdemokraten erfolgen soll. Mit der Entscheidung in Karlsruhe wird nicht vor Anfang nächsten Jahres gerechnet. Wiefelspütz stellte zugleich klar: "Wenn der Bundesinnenminister zu 90 Prozent nur noch über Terrorismus redet, verkennt er die deutsche Kriminalitätswirklichkeit."

Die Union steht derweil dem Vorstoß von Wiefelspütz und anderen SPD-Politikern skeptisch gegenüber, ein neues Grundrecht auf Informationsfreiheit im Internet zu schaffen. Zwar sei man grundsätzlich gesprächsbereit, sagte der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Jürgen Gehb (CDU), der Tageszeitung Die Welt. Sollte das neue Grundrecht aber lediglich eine "Lex Online-Durchsuchung" zur Blockade der geplanten Ermittlungsmethode für das Bundeskriminalamt darstellen, werde die Union nicht mitmachen. Den Sicherheitsbehörden dürfe der Einsatz technischer Innovationen zur Verbrechensbekämpfung nicht verwehrt werden. Weit auseinander scheint die Koalition damit aber nicht zu liegen: Auch Wiefelspütz erläuterte inzwischen, es müsse Schranken und Gesetzesvorbehalte für die Erweiterung der Grundrechte geben. Zu diesen könne unter bestimmten Voraussetzungen auch die umkämpfte Online-Durchsuchung zählen.

Nach Ansicht der früheren Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) ist es grundsätzlich richtig, die Stellung der Bürger im Umgang mit dem Internet zu stärken. Wichtig sei aber, "dass dabei ein Mehr an Freiheit entsteht und keine weiteren Beschränkungen wie zuletzt bei einigen Gesetzesprojekten der Bundesregierung." Deshalb hänge viel von der konkreten Formulierung des neuen Grundrechts ab. Die innenpolitische Sprecherin der Liberalen im Bundestag, Gisela Piltz, hält die Entdeckung der Bürgerrechte durch die SPD für "wenig glaubwürdig". Regierungsvertreter hätten bereits klar gemacht, dass dem geplanten neuen Freiheitsrecht klare Schranken gesetzt werden müssten. Gemäß dem Rechtsexperten der Grünen, Jerzy Montag, fordert seine Partei schon seit langem, ein umfassendes Kommunikationsgrundrecht in die Verfassung aufzunehmen. Diese müsse das bislang nur vom Bundesverfassungsgericht formulierte Recht auf informationelle Selbstbestimmung und auch den Datenschutz beinhalten.

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Unwissend, verlogen, heuchlerisch – und stolz darauf?
« Antwort #679 am: 21 November, 2007, 18:04 »
Im Bereich Onlinedurchsuchung und Vorratsdatenspeicherung bestätigt die SPD derzeit nicht nur alle Vorurteile gegenüber Politikern, sie scheint hierfür auch noch ein Lob erhalten zu wollen

Politiker sind Umfaller, haben keine Ahnung, heucheln oder lügen – so einige der gängigen Vorurteile, die man Politikern entgegenbringt. Wer auch immer zur Zeit für die Public Relations der SPD zuständig ist, der sollte eine Umschulung in Erwägung ziehen. Denn die derzeitigen Kommentare etlicher SPD-Mitglieder zu heiklen Themen wie Onlinedurchsuchung und Vorratsdatenspeicherung tragen nicht gerade dazu bei, diese Vorurteile zu entkräften. Im Gegenteil – es wird mit Unwissen und Machtlosigkeit kokettiert und dem Wähler direkt das Gefühl gegeben, die Zeit, da sich Politiker noch wenigstens den Anschein gaben zu wissen, wovon sie sprächen, sei endgültig vorbei. Heutzutage gibt man offen zu, nicht gewusst zu haben, was man tat, oder verbreitet unverdrossen weiter Halbwahrheiten und Nebelkerzen.


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Re: Unwissend, verlogen, heuchlerisch – und stolz darauf?
« Antwort #680 am: 22 November, 2007, 00:34 »
Noch bevor die leidige Epoche der allgemeinen Verdächtigung und Überwachung ihren Höhepunkt auch nur annähernd erreicht hat, bereiten die Mittäter ihre eigenen Persilscheine vor.

Hinterher war's eben keiner, hat's niemand gewollt oder nur geahnt.

Kennen wir auch schon.
Kein Wunder, dass immer wieder Vergleiche mit dem Ende der Weimarer Republik gezogen werden.

Angst davor zu haben, als vaterlandsloser Geselle verunglimpft zu werden, hat auch damals schon die meisten davon abgehalten, rechtzeitig deutlich zu warnen und angemessen heftig einzuschreiten.
So aber macht man sich mitschuldig.
Und im Kommunikationszeitalter kriegt's diesmal die halbe Welt in Quasi-Echtzeit mit.
Kein Support per persönlicher Mitteilung!
Fragen gehören in's Forum.

Veränderungen stehen an. Dies ist der bisherige Stand:
28,x°,23.5°,19,2°,13°Ost
,1mØ Multifeed, mit Quattro LNBs; Multiswitches 4x 5/10(+x) - alle ohne Terrestrik und modifiziert für nur ein 12V DC Steckernetzteil (Verbrauch insgesamt 15 Watt)
1mØ mit DiSEqC 1.3/USALS als LNB2 an DVB-S2 STB, aktuell 30°W bis 55°O
1.) FM2A88X Extreme6+, A8-6600K (APU mit 4x 3,9 GHz und Radeon HD8570D), 16GB DDR3 1866, 128GB SSD, 3TB HDD, Win10 x64 Pro 1909 / 10.0.17763.107, Terratec T-Stick Plus (für DAB+), Idle Verbrauch ca. 35 Watt
2.) FM2A75 Pro 4, A8-5600K (APU mit 4x 3,6 GHz und Radeon HD7530D), 8GB DDR3 1600, 128GB SSD, 2TB HDD, Win10 x64 Pro, Idle Verbrauch ca. 45 Watt
3.) Raspberry Pi 512MB u.a. mit Raspbian
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Hauchdünne Mehrheit für Verschärfung des Berliner Polizeigesetzes
« Antwort #681 am: 23 November, 2007, 09:59 »
Die rot-rote Koalition im Berliner Abgeordnetenhaus hat die heftig umstrittene Novelle des Landespolizeigesetzes mit einer Stimme Mehrheit verabschiedet. Kern der Reform des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG) ist die Ausdehnung der Möglichkeiten zur Videoüberwachung und zur Handy-Ortung. Bei der namentlichen Abstimmung über die Verabschiedung des umstrittenen Polizeigesetzes votierten 74 der Parlamentarier mit Ja und 73 mit Nein. Zwei Abgeordnete der Linken enthielten sich. Die rot-rote Koalition verfügt im Berliner Landesparlament über insgesamt 76 Stimmen, sodass sie haarscharf an ihrer ersten Niederlage vorbeischrammte. Die drei Oppositionsfraktionen CDU, FDP und Grüne lehnten den Gesetzentwurf ab.

Das Votum war bis zuletzt heftig umkämpft. Die Hauptkritikerin der Linken an dem Vorhaben, Evrim Baba, hatte gestern noch betont, ihre Bedenken gegen die Verschärfung der Polizeibefugnisse seien nicht geringer geworden. Zuvor hatte sich am Dienstag noch der Berliner Anwaltsverein zu Wort gemeldet hatte: Die Juristen bezweifeln die Verfassungsmäßigkeit des Entwurfs, welcher der Polizei einen weit reichenden Zugriff auf Videobilder der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) und anderer privater Stellen erlaubt. Zudem sollten Beamte, die Verkehrskontrollen durchführen, aus ihren Fahrzeugen heraus filmen dürfen. Diese Videoaufnahmen zur "Eigensicherung" der Beamten sahen die Anwälte besonders kritisch, da unbeteiligte Dritte oder zufällig vorbeigehende Spaziergänger von dieser Überwachung erfasst würden. Auch eine massive Ausweitung der Videoüberwachung bei Großveranstaltungen ohne Anhaltspunkte für das Begehen von Straftaten sei nicht hinnehmbar.

Die Humanistische Union hatte am heutigen Vormittag ebenfalls noch einmal an die Abgeordneten appelliert, den Vorstoß nicht abzusegnen. Laut der Bürgerrechtsorganisation hat sich gemäß den Ergebnissen des Pilotprojektes zur 24-Stunden-Videoaufzeichnung in Berlin die bisherige Praxis der Videoüberwachung bei der BVG nicht bewährt. Sie sollte deshalb einer kritischen Prüfung unterzogen werden, bevor über ihre Verlängerung oder gar Ausweitung entschieden werde. Die von der SPD erhoffte "generalpräventive Wirkung" der elektronischen Augen sei nicht eingetreten, die Zahl der Sachbeschädigungen durch Graffiti und Vandalismus im Untersuchungszeitraum sogar leicht anstiegen. Die Behauptung des Entwurfs, die Videoüberwachung habe sich "als geeignetes Mittel" zur Bekämpfung der Drogenkriminalität oder terroristischer Anschläge bewährt, sei "völlig aus der Luft gegriffen".

Innensenator Ehrhart Körting (SPD) hatte sich am Dienstag mit der Linkspartei noch auf Änderungen an der Novelle geeinigt. So dürfen nun etwa Daten von Handy-Ortungen nur mit Zustimmung der betroffenen Personen an Dritte weitergegeben werden. Der Innenausschuss nahm auch eine Klausel zur Evaluation der Neuregelungen nach zwei Jahren in den Entwurf auf. Laut Agenturmeldungen strich das Plenum zudem noch die "Filmgenehmigung" für die Beamten zum Selbstschutz. Die Korrekturen in letzter Minute hätten ihre grundsätzliche Kritik an einer Einschränkung der Bürgerrechte aber nicht ausgeräumt, begründeten Baba und ihre Fraktionskollegin Mari Weiß ihre Enthaltung. Weiß erinnerte daran, dass Parlamente dazu da seien, Bürger vor Willkür zu schützen. Das sei hier nicht gelungen.

Die Innenexpertin der Fraktion der Linken im Abgeordnetenhaus, Marion Seelig, bekundete ebenfalls Gewissensbisse. Sie räumte ein, dass es bei den Änderungen um einen "Grundrechtseingriff geht, der nicht gering ist". Das sähen viele Mitglieder ihrer Fraktion mit sehr gemischten Gefühlen. Man habe sich aber in der Koalition nicht ganz durchsetzen können.

Grünen-Fraktionschef Volker Ratzmann warf dem rot-roten Senat und den Regierungsfraktionen eine Abkehr von den Freiheitsrechten vor. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) schicke sich derzeit mit ständig neuen Sicherheitsvorschlägen an, "grundlegende Prinzipien unseres Rechtsstaates umzubauen". Rot-Rot habe nun mit der Novelle "die Tür ein Stück" aufgemacht in "Schäubles Welt". Aus Protest entrollten die Grünen-Abgeordneten bei Bekanntgabe des Abstimmungsergebnisses DIN-A-3-große Plakate, auf denen Videokameras abgebildet waren. Mit den in Fernrohre verwandelten Blättern "filmten" sie anschließend die Abgeordneten von Rot-Rot.

Der CDU-Innenexperte Frank Henkel lobte zwar den Ansatz des Vorhabens. Damit sei Rot-Rot endlich Forderungen der CDU gefolgt. Doch die Ausdehnung der Überwachungsbefugnisse gehe nicht weit genug. Weiterhin käme es etwa nicht zur Montage von Kameras an Kriminalitätsschwerpunkten und zur Aufzeichnung von Graffiti-Schmierereien. "Wir werden trotz aller Verbesserungen diesen halbherzigen Entwurf nicht mittragen", betonte Henkel. Sein FDP-Kollege Björn Jotzo hielt Rot-Rot dagegen vor, "ein Sicherheits-Placebo auf Kosten der Bürgerrechte" statuiert zu haben.

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Die deutschen Polizeibehörden sehen sich beim Abhören von Internet-Telefonaten über den Voice-over-IP-Dienst "Skype" ungeahnten Schwierigkeiten ausgesetzt.

Es sei den deutschen Behörden nicht möglich, die Verschlüsselungstechnologie der Software zu überwinden, um Anrufe von mutmaßlichen Kriminellen und Terroristen abzuhören, sagte BKA-Präsident Jörg Ziercke am Donnerstag auf der Herbsttagung des Bundeskriminalamts in Wiesbaden. Ziercke sagte, aus diesem Grund werde das Thema Online-Durchsuchungen in Deutschland derzeit intensiv diskutiert. Es sei von gesetzgeberischer Seite erforderlich, sich in die Anrufe bereits vor Anwendung der Verschlüsselung einschalten zu können.

Das technische Problem bei "Skype" und anderer Software für Internet-Telefonie liegt in der Art der Datenübermittlung begründet. Die Sprachinformationen werden in kleine Pakete aufgebrochen und über tausende unterschiedlicher Routerpfade übermittelt. Es gebe keinen konstanten Datenfluss zwischen Anrufer und Angerufenem wie bei der traditionellen Festnetz-Telefonie.

Ziercke betonte, es liege nicht in der Absicht des BKA, bei "Skype" eine Offenlegung des eingesetzten Verfahrens zu erwirken oder "Hintertüren" für deutsche und andere Strafverfolgungsbehörden einzurichten. "Ich halte das nicht für hilfreich", sagte Ziercke. "Ich gehe auch nicht davon aus, dass irgendein Anbieter sich auf eine solche Vereinbarung einlassen würde."

Die Gefahr der Einführung von Online-Trojanern und Spionageprogrammen werde in der Bevölkerung stark überschätzt, sagte Ziercke weiter. Entsprechende Maßnahmen würden nur in seltenen Fällen eingesetzt. "Derzeit verfolgen wir 230 Verdachtsmomente in Verbindung mit mutmaßlichen Ismalisten. Ich kann mir nicht vorstellen, dass wir in mehr als zwei oder drei Fällen auf entsprechende Ermittlungsmethoden zurückgreifen würden".

Quelle : SAT+KABEL

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Brieftauben verschlüsseln nicht
« Antwort #683 am: 23 November, 2007, 13:46 »
Drei Tage lang informierte das Bundeskriminalamt (BKA) auf seiner Herbsttagung über das Thema "Tatort Internet". Verglichen mit dieser "Fernuniversität des Terrors, die rund um die Uhr geöffnet hat", so BKA-Chef Ziercke, war das recht kurz, doch die Nachricht kam rüber: Den straffreien Raum Internet wird es nicht geben, weil es ihn nicht geben darf. Zum guten Schluss kamen im Rahmen einer Podiumsdiskussion erstmals die Kritiker der Online-Durchsuchung zu Worte.

ZDF-Moderator Steffen Siebert hatte keine Mühe, die Diskussion in Gang zu bringen, dazu waren die Positionen zu klar vorgegeben. Der ehemalige Bundesinnenminister Baum, Beschwerdeführer beim Bundesverfassungsgericht, tat die Online-Durchsuchung als überflüssig ab und kritisierte die Arbeit der gesetzgebenden Politiker als Schluderei. Moderater gab sich Bundesdatenschützer Peter Schaar. Er habe keine Bedenken, wenn mit der Online-Durchsuchung tatsächlich gegen Terroristen ermittelt werd.e Er habe aber Probleme damit, wenn das Verfahren auf umfangreiche Vorfeldermittlungen ausgeweitet werde. Als Beispiel führte Schaar die Kontoabfrage an, die zunächst nur für schwerste Straftaten wie Terrorismus und organisierte Kriminalität gedacht war und nun zur Kontrolle von Hartz-IV-Beziehern verwendet werde.

Die Gegenposition bezog der hessische Innenminister Volker Bouffier. Er wischte die Bedenken mit der Bemerkung vom Tisch, dass es Aufgabe des Staates sei, Opfer zu vermeiden, und erntete mit dieser Position wiederholt den Beifall des Auditoriums. Bouffier nahm vom Moderator in die Diskussion eingebrachten Vergleich auf, den Innenminister Schäuble gemacht hatte. Ob durch die Kommunikation mit Brieftauben oder über Telefon oder mit dem Internet, immer müsse es darum gehen, dass der Staat Einblick in die Kommunikation von Verdächtigen nehmen kann. "Brieftauben verschlüsseln nicht. Sie wollen einen Polizisten in den Schrank des Brieftaubenzüchters setzen," entgegnete Datenschützer Schaar.

Unbeeindruckt von den Bedenken der Kritiker zog BKA-Chef Ziercke am Ende sein Fazit der Tagung. Sie habe die Notwendigkeit einer Kriminalistik der digitalen Welt gezeigt, wie sie auch seine Grundsatz-Thesen bestätigt habe (inzwischen als PDF-Datei vom BKA veröffentlicht). Besonders erschreckend sei es, dass terroristische Propaganda mittlerweile in Kinderzimmer eindringe. Unter Bezugnahme auf das Referat (PDF-Datei) des Arabisten Yassin Musharbash erklärte Ziercke, dass sich Al-Qaida nur mit Hilfe des Internet von einer Kader-Organistation zu einer interaktiven Terror-Organisatuin zu wandeln. Die anonymisierte, kryptierte und nomadisierende Kommunikation der Terroristen verlange dringend nach Mitteln wie jenen der Quellen-TKÜ und der Online-Durchsuchung. "Den maßgeschneiderten Modi Operandi von Terroristen und Schwerkriminellen müssen wir maßgeschneiderte Ermittlungsinstrumente entgegensetzen," erklärte Ziercke seine Forderung nach technikoffenen flexiblen Lösungen. Die Ungleichzeitigkeit der Entwicklung von Technik und Recht müsse aufgehoben werden. Dies sei besonders darum wichtig, weil die "realen Probleme von heute die Verbrechen in den virtuellen Welten von morgen sind".

In der abschließenden Pressekonferenz erklärte Ziercke, dass Österreich, die Schweiz und Spanien die Länder sind, die die Technik der Online-Durchsuchung bereits umgesetzt hätten. Zumindest in Bezug auf Spanien gibt es für diese Aussage von dortigen Juristen keine Bestätigung, wie es auf der Bochumer Tagung zur Online-Durchsuchung bekannt wurde. Unter Verweis auf die europäische Dimension der Vorratsdatenspeicherung erklärte Ziercke, dass alle Länder schon erkannt haben, dass man handeln müsse. Bei zwei konkreten Anlässen habe man die Online-Durchsuchung benötigt. Für die Zukunft schätzte der BKA-Chef erneut, dass in 10 bis 15 Fällen pro Jahr zur Online-Durchsuchung gegriffen wird, um der Auswertungsproblematik bei kryptierten Inhalten begegnen zu können und so noch während eines laufenden Ermittlungsverfahrens die massenweise anfallenden Daten auf wichtige Inhalte sieben zu können. "Nur so haben wir die Chance, im laufenden Verfahren zu erfahren, welche Objekte Ziel eines Anschlages sein sollen."

Ziercke bestätigte dabei, dass die geforderte Quellen-TKÜ vor allem wegen der Skype-Telefonate benötigt wird. Mit Skype selber habe man bislang keine Gespräche geführt, um sich Backdoors offen zu halten. Ebenso mache es für ihn keinen Sinn, von der Bevölkerung zu verlangen, dass alle Kryptoschlüssel zentral hinterlegt werden müssen, weil sich Schwerkriminelle und Terroristen nicht an die Regelung halten würden. Auf Nachfrage von heise online erläuterte Ziercke seine Forderung, Kompetenz-Center zur Analyse von Massendaten einzurichten. Entsprechende Geräte können 50 bis 60 Millionen Euro kosten und könnten angesichts der weiter abnehmenden Halbwertzeit von IT-Anlagen nicht von allen Kriminalämtern einzeln angeschafft werden.

Insgesamt wurde mit der Herbsttagung deutlich, dass für die Kriminalisten das "Sicherheitsversprechen des Staates gegenüber seinen Bürgern" (Ziercke) auf dem Spiel steht und sie darum ohne wenn und aber die Online-Durchsuchung, die Quellen-TKÜ und die Einrichtung von Kompetenz-Centern fordern. An der technischen Umsetzbarkeit der Maßnahmen haben die Spezialsten absolut keinen Zweifel. "Wenn die Verdächtigen über offene WLANs ins Internet gehen, haben wir keine Probleme, einen Ü-Wagen hinzustellen und ihnen ein offenes WLAN zu geben", erklärte ein Beamter gegenüber heise online. "Schauen Sie sich doch Ihre Kollegen an." In der Tat: Bedenkenlos nutzten die meisten Pressevertreter die bereitgelegten Netzwerkkabel des BKA, um ihre Berichte in die Redaktionen zu mailen.

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« Letzte Änderung: 23 November, 2007, 14:50 von SiLæncer »

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Die Grünen kritisieren die Aufweichung des Datenschutzes
« Antwort #684 am: 25 November, 2007, 14:38 »
In einer Rechtsstaatsdebatte warnten die Grünen auf ihrem Parteitag in Nürnberg vor einem Marsch in den "präventiven Überwachungsstaat". Sie kündigten eine Kampagne gegen eine weitere Einschränkung von Freiheitsrechten und des Datenschutzes an. Ein Leitantrag des Vorstands, in dem die Grünen unter anderem Plänen für eine Vorratsdatenspeicherung, eine Online- und Videoüberwachung, eine Stärkung der Bundespolizei und des Bundeskriminalamtes eine Absage erteilten, wurde mit überwältigender Mehrheit verabschiedet.

Die Parteivorsitzende Claudia Roth betonte, ein funktionierender Rechtsstaat sei eine wichtige Voraussetzung für die Zukunftsfähigkeit einer lebendigen Demokratie. Der Bundesregierung warf sie im Zusammenhang mit der ihrer Ansicht nach fortschreitenden Aufweichung des Datenschutzes vor, "Totengräber der Demokratie" zu sein. Für Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) heilige der Terrorismus inzwischen jedes Mittel. Mit seiner "Salamitaktik" höhle er die Bürgerrechte immer mehr aus.

Die FDP nannte die Klage der Grünen über immer weitergehende Eingriffe der Koalition in die Bürgerrechte unglaubwürdig. Der massive Abbau der Bürgerrechte habe schließlich schon mit den Anti-Terror-Gesetzen der vorigen rot-grünen Regierung begonnen, sagte die innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Gisela Piltz.

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« Letzte Änderung: 25 November, 2007, 16:38 von SiLæncer »

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Journalist will BND-Daten einsehen
« Antwort #685 am: 28 November, 2007, 11:04 »
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt am heutigen Mittwoch die Klage des Berliner Journalisten Andreas Förster gegen den Bundesnachrichtendienst (BND). Die Richter müssen entscheiden, in welchem Umfang der Geheimdienst Einsicht in seine Daten gewähren muss. Der Berliner Journalist will wissen, was über ihn gespeichert wurden. Dies wird ihm bislang verwehrt.

Um Lecks in den eigenen Reihen aufzudecken, hatte der Geheimdienst Journalisten ausspioniert. Ende 2005 wurde die Affäre bekannt. Im Mai 2006 wurde ein Bericht des früheren Bundesrichters Gerhard Schäfer für das Parlamentarische Kontrollgremium (PKG) des Bundestags veröffentlicht. Danach war das Vorgehen rechtswidrig.

Der BND hält die Angaben, die er dazu bislang dem 48 Jahre alten Journalisten gegenüber gemacht hat, für ausreichend. Es gebe keine gesetzliche Grundlage für eine Akteneinsicht. Die Leipziger Richter müssen nun prüfen, wie weit der Auskunftsanspruch tatsächlich geht. Förster verlangt, die Akten zu seinem Fall selbst einsehen zu können. Das Bundesverwaltungsgericht ist in erster und letzte Instanz zuständig. Eine Entscheidung will der zuständige 6. Senat noch heute fällen.

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IT-Branchenverband lehnt Online-Razzien nicht durchweg ab
« Antwort #686 am: 28 November, 2007, 15:01 »
Der Bitkom hat besonders strenge Voraussetzungen für die vor allem vom Bundesinnenministerium und von Unions-Politikern geforderten heimlichen Ausforschungen von IT-Systemen gefordert. "Wir sind der Meinung, dass die Leitlinien des Bundesverfassungsgerichts zum großen Lauschangriff auch bei der Online-Durchsuchung eine Orientierung geben sollten", erklärte Dieter Kempf aus dem Präsidium des Branchenverbands beim Forum "Innere Sicherheit und Hightech" am heutigen Mittwoch in Berlin. Die Vielfalt der auch sehr privaten Daten, die etwa auf einer Festplatte zu finden seien, sei "ähnlich umfang- und facettenreich wie die Kommunikation innerhalb von Wohnungen". Wenn entsprechend restriktive Vorgaben gefunden würden, will der Bitkom laut Kempf seinen Widerstand gegen ein entsprechendes Bespitzelungsvorhaben aufgeben. "Dann müssen wir nicht mehr davon ausgehen, dass uns eine breit angelegte Überwachung von PCs und Festplatten droht."

Das Bundeskriminalamt (BKA) spreche von fünf bis zehn einschlägigen Fällen pro Jahr, führte Kempf weiter aus. Sollten damit tatsächlich terroristische Gefahren vermieden werden können, "sollten wir dieses Instrument nicht prinzipiell ablehnen". Ein entsprechendes Gesetz müsse aber "mit einem harten Kontrollverfahren und einem Verfallsdatum versehen werden". Falls es eine Nützlichkeit in der Praxis nicht erweise, sollte es wieder abgeschafft werden. Noch fehle es aber an genaueren Informationen über die Pläne des Innenministeriums und an einer "klaren Definition der juristischen Voraussetzungen" verdeckter Online-Durchsuchungen. Besonders prekär findet Kempf in diesem Zusammenhang, dass nach dem aktuellen Gesetzesentwurf "prinzipiell alle Computersysteme ein mögliches Ziel staatlicher Überwachung" seien. Dies schließe auch mobile Endgeräte und die Zentralrechner von E-Mail-Anbietern ein, falls diese von einem Verdächtigen genutzt würden.

In der Debatte um die Technik von Online-Razzien will der Bitkom vor allem verhindern, dass hierzulande tätige Verkäufer von Sicherheitssoftware für den so genannten Bundestrojaner "standardisierte Hintertüren einbauen müssen". Derlei Anforderungen schloss August Hanning, Staatssekretär im Bundesinnenministerium, rasch und vehement aus, während er generell erneut für die Einführung einer Lizenz zu heimlichen Online-Durschsuchungen für das BKA Partei bezog. Nicht weniger problematisch wäre laut Kempf ein Zugriff auf die Server von E-Mail-Providern. Hier sei ein nationaler Ansatz wenig sinnvoll. Offen sei auch nach wie vor, ob das Spionageprogramm etwa als Trojaner oder als elektronische Wanze in Form eines Key-Loggers zum Abgreifen von Tastaturanschlägen komme. In jedem Fall müssten wohl Firewalls, Virenscanner oder andere Sicherheitsvorkehrungen umgangen werden. Zudem müsste ausgeschlossen werden, dass der falsche Rechner ausgeforscht werde. Das gesamte Verfahren sei so "weit komplexer, als ein Telefon abzuhören".

Die bereits vom Bundestag beschlossene Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten sowie die damit einhergehenden Eingriffe in die Privatsphäre lehnte der Vertreter der Lobbyvereinigung ebenfalls "nicht grundsätzlich" ab, "wenn dadurch eine Reihe schwerer Straftaten aufgeklärt werden kann". Es müsse aber hinterfragt werden, wie praxisgerecht die neue Regelung ausgestaltet sei. Leider seien die Abgeordneten der dringenden Bitte, die Speicherverpflichtung erst 2009 in Kraft zu setzen, nur teilweise im Internetbereich nachgekommen. Die auch bei den Mobilfunkbetreibern erforderlichen technischen Erweiterungen und die personelle Aufstockung seien innerhalb weniger Wochen nicht hinzubekommen. Kempf bedauerte weiter, dass die von der großen Koalition ins Spiel gebrachten Entschädigungspauschalen "viel zu niedrig sind".

Grundsätzlichere Kritik an den laufenden Überwachungsvorhaben übte Heribert Prantl, Leiter des Ressort Innenpolitik bei der Süddeutsche Zeitung. Die Grundrechte seien mit den Plänen zur Schaffung eines "Präventivstaates" und deren laufender Umsetzung insbesondere durch das Innenministerium "unter Generalverdacht geraten", warnte der Pressevertreter. Sie würden "banalisiert und verbraucht". Mit der Vorratsdatenspeicherung etwa "gilt jeder Einzelne erst einmal als verdächtig". Viele politische Skandale dürften künftig nicht mehr durch die "machtvolle Publizistik" aufgedeckt werden können, da die Informanten eine Enttarnung befürchten müssten. Prantl sprach von einer "Kastration der Pressefreiheit", die sich in anderen Berufsfeldern wie bei Anwälten widerspiegele. Das System von Sicherheit und Freiheit sei "völlig außer Balance geraten".

Für den Innenpolitikexperten produziert der Gesetzgeber im Wahn der Terrorabwehr immer mehr "vergiftete Paragraphen". Immer mehr Bürger könnten sich des bedrohlichen Gefühls nicht erwehren, der Staat wolle ihnen etwa mit der Netzbespitzelung "ins Hirn schauen". Die Präventionslogik trage dabei einen "Hang zur Maßlosigkeit" mit sich. Wenn der Staat "alles tun muss", um etwa Anschläge zu verhindern, "ist die Politik damit noch lange nicht fertig". Es müssten unter anderem Vorbeugehaft, Schutzhaft und Langzeitquarantäne für potenzielle "Gefährder" folgen. Der starke Staat sei der Staat, der seine Regeln und Prinzipien mit kühlem Kopf verteidigt, plädierte Prantl dagegen für einen stärkeren Schutz der Freiheitsrechte. "Innere Sicherheit verlangt innere Festigkeit." Das allein glückselig machende legislative Heilmittel gegen den Terrorismus gebe es generell nicht. Der Staat müsse daher die Wahrheit sagen, "dass er bei aller Wachsamkeit Risiken nicht ausschalten kann".

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Bundesnachrichtendienst muss Journalist Einsicht in BND-Akten gewähren
« Antwort #687 am: 28 November, 2007, 19:48 »
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat Bürger gestärkt, die Auskunft vom Bundesnachrichtendienst (BND) verlangen. Nach einer Entscheidung vom Mittwoch muss der BND dem Journalisten Andreas Förster von der "Berliner Zeitung" Akteneinsicht gewähren. Damit hatte die Klage des Redakteurs Erfolg. Der BND hatte Förster und andere Journalisten bespitzeln lassen, um Lecks in den eigenen Reihen aufzudecken. Die Affäre wurde Ende 2005 bekannt. (Az.: BVerwG 6 A 2.07).

"Ich freue mich sehr und hoffe, dass ich bald vom BND eingeladen werde, um meinen Akten einzusehen", sagte Förster der Deutschen Presse-Agentur dpa. Sein Anwalt Christian Schertz zeigte sich hochzufrieden mit dem Grundsatzurteil. "Es zeigt, dass auch ein Nachrichtendienst nicht im rechtsfreien Raum agieren kann", sagte Schertz. Die Entscheidung sei eine eindeutige Vorgabe für den BND, wie er mit Akten umzugehen habe.

Nach dem Urteil des 6. Senats muss der Geheimdienst dem Redakteur der Berliner Zeitung nun Auskunft darüber erteilen, welche Informationen und Daten er über ihn gespeichert hat. Dies gelte sowohl für elektronisch gespeicherte als auch auf Papier festgehaltene Daten. Letzteres hatte der BND verhindern wollen. Er hatte dem 48 Jahre alten Journalisten bislang nur Auskunft über elektronische Daten erteilt. Für weitergehende Informationen fehle die gesetzliche Grundlage, argumentierte der Geheimdienst.

Diese Gesetzesauslegung wollte der BND durch die Leipziger Richter in einem Grundsatzurteil bestätigt bekommen – obwohl auch aus seiner Sicht im konkreten Fall Förster keine Gründe für die Weigerung vorlagen. Das Bundesgericht – in erster und letzter Instanz für die Pullacher Geheimdienstler zuständig – folgte aber der Argumentation aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht.

Der Vorsitzende Richter Franz Bardenhewer verwies dabei auf das Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts von 1983. Vor diesem Hintergrund sei das Bundesverfassungsschutzgesetz 1990 entstanden, in dem die Datenspeicherung und der Datenschutz geregelt würden. "Man gewinnt den Eindruck, dass es dabei um eine Stärkung des Auskunftsanspruchs des Bürgers ging", sagte der Richter mit Blick auf das damalige Gesetzgebungsverfahren. Das nachrichtendienstliche Geheimhaltungsinteresse sahen die Richter trotzdem geschützt. Das Gesetz lege fest, dass eine Auskunft verweigert werden könne, wenn eine Gefährdung für die Aufgabenerfüllung bestehe.

Förster war von 2001 bis 2005 durch einen Journalisten aus Leipzig bespitzelt worden. Ein im Mai 2006 veröffentlichter Bericht des früheren Bundesrichters Gerhard Schäfer für das Parlamentarische Kontrollgremium (PKG) des Bundestags hatte das Vorgehen als rechtswidrig bezeichnet. BND-Präsident Ernst Uhrlau entschuldigte sich für die Aktion, bei Förster auch persönlich. Die von dem Redakteur geforderte Akteneinsicht wurde jedoch abgelehnt.

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Koalition will Online-Durchsuchung nicht übers Knie brechen
« Antwort #688 am: 28 November, 2007, 19:48 »
Punktsieg im Streit um heimliche Online-Durchsuchungen für die SPD: Vertreter von Bundesregierung und Union erklärten auf dem Bitkom-Forum zur inneren Sicherheit am heutigen Mittwoch in Berlin, dass man gemäß dem Drängen der Sozialdemokraten vor einem Entscheid über eine Befugnis für bundesweite Online-Razzien das Urteil des Bundesverfassungsgerichts über Online-Durchsuchungen in Nordrhein-Westfalen abwarten wolle. "Das haben wir so vereinbart", sagte Stephan Mayer, innen- und rechtspolitischer Sprecher der CSU-Landesgruppe, in Bezug auf entsprechende Koalitionsgespräche. Zuvor hatte auch August Hanning, Staatssekretär im Bundesinnenministerium, signalisiert, dass der Gesetzesentwurf mit der umkämpften Passage zur Ausforschung "informationstechnischer Systeme" zunächst auf Eis gelegt worden sei.

Die Karlsruher Richter zeigten bei der Anhörung über die Schnüffellizenz für den Verfassungsschutz in NRW Anfang Oktober deutliche Zweifel an der Verfassungskonformität der entsprechenden Gesetzesgrundlage. Dennoch beharrten vor allem Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und der Chef des Bundeskriminalamts (BKA), Jörg Ziercke, auf der raschen Einführung einer bundesweiten gesetzlichen Regelung für verdeckte Online-Durchsuchungen im Rahmen der Novelle des BKA-Gesetzes. Die roten Roben dürften die Klausel für Online-Razzien kippen, hat Mayer dagegen inzwischen erkannt. Das Landesgesetz sei wohl tatsächlich "nicht optimal ausgestaltet". Man wolle daher die Hinweise aus Karlsruhe im weiteren Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene aufgreifen. Die Entscheidung des Verfassungsgerichts könne aber "kein apodiktisches Urteil" für einen Beschluss im Bundestag darstellen.

Generell hält Mayer den Einsatz des sogenannten Bundestrojaners weiter für "am allervordringlichsten erforderlich", weil das Hauptkommunikationsmittel von Terroristen und anderen Straftätern heutzutage das Internet sei. Über das klassische Telefon würden dagegen kaum noch relevante Informationen übermittelt. Der Gesetzgeber habe daher die "verdammte Pflicht", Ermittlern Möglichkeiten zu geben, sich auf gleicher Augenhöhe mit den Kriminellen zu "duellieren". Der private PC dürfe da "nicht sakrosankt sein".

Für Max Stadler, FDP-Obmann im Innenausschuss des Bundestags, lautet das Grundproblem dagegen, "ob es einen Kernbereich der Privatsphäre geben soll, den wir unangetastet lassen". Die Sicherheitsbehörden sollten zwar "den neuesten technischen Stand zur Verfügung haben". Man müsse aber bei den alten rechtsstaatlichen Prinzipien bleiben. Danach habe der Staat wohl das Recht, jemand zu überwachen. Aber nur dann, wenn er sich verdächtig gemacht habe. "Auch zur Verhinderung von Straftaten muss an ein konkretes Verdachtsmoment angeknüpft werden, sonst geraten ja praktisch alle ins Visier." Mit Online-Razzien lasse sich der Gesetzgeber zudem auf ein Hase-und-Igel-Spiel ein. "Wenn es einen Verdächtigen in Berlin gibt, sollen dann auch alle Berliner Internet-Cafés flächendeckend überwacht werden?", warf Stadler als Frage auf. Bei einem solchen Ansatz würden "die Maßstäbe verloren gehen".

Die von Befürwortern heimlicher Online-Durchsuchungen in der Union gern ins Feld geführten hohen Verfahrenshürden bezeichnete der Liberale als "stumpfes Schwert". Der Präsident des Bundeskriminalamtes (BKA), dem das Innenministerium die Befugnis zur Beantragung entsprechender Ermittlungsmaßnahmen geben will, werde in jedem Fall sicher "bestimmte Verdachtselemente" vortragen. Wer diese als Richter ablehne, "hat eine ganz große Verantwortung". Zu einer echten Eingrenzung würden die Anforderungen an das Prozedere daher wohl kaum führen. Stadler verwies zudem auf eine stärkere Sensibilisierung für den Schutz der Privatsphäre gegenüber dem Staat in der Bevölkerung, die auch etwa mit dem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung gewachsen sei. Gerade viele jüngere Menschen würden sagen, "das geht uns zu weit".

Gleicher Ansicht war Heribert Prantl, Leiter des Ressorts Innenpolitik bei der Süddeutschen Zeitung. Er beschwor die Gefahr herauf, "dass die Akzeptanz von Sicherheitsgesetzen schwindet". Die "Generation Internet" springe ab und verweigere den Gesetzesgehorsam, wie sich am Widerstand gegen neue Überwachungsvorhaben in der Blogosphäre bereits zeige. Er vermisse in der Diskussion um die Verschärfung von Sicherheitsgesetzen die Frage nach dem "absoluten Tabu". Dieses verlaufe wohl "in der Nähe des privaten Computers".

Der Präsident des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Udo Helmbrecht, stellte dagegen die Herausforderungen für die Sicherheitsbehörden durch eine neue, von Kommunikation getragene und in virtuellen Welten lebenden Gesellschaft in den Vordergrund. Nationale Territorien und Bereiche wie "Wohnung" oder "Haus" seien darin nicht mehr abgrenzbar. Als größtes Problem bezeichnete er dabei die Entwicklung internationaler Bot-Netze. Zur Online-Durchsuchung wollte Helmbrecht nicht direkt Stellung nehmen. Er zeigte sich nur sehr unglücklich, dass die Medien weiter vom "Bundestrojaner" sprächen. Beim BKA in Arbeit sei dagegen eine "Remote Forensic Software" (RFS), die keine Schwachstellen in IT-Infrastrukturen ausnutzen werde.

"Viel mehr Augenmaß" in der Debatte forderte Thomas Tschersich von der Deutschen Telekom. Vor dem Ruf nach neuen Befugnissen müssten zunächst die bestehenden Ermittlungsmöglichkeiten ausgeschöpft werden. "Wir müssen die Überwachungsfähigkeit in die Netze integrieren", führte der Vorsitzende des Lenkungsausschusses Sicherheit im IT-Branchenverband Bitkom am Beispiel der Verpflichtung zum Einbau von Abhörboxen durch die Provider aus. Aber nur Behörden in drei Bundesländern seien technisch überhaupt in der Lage, sich dort einzuklinken. Mit der RFS bekäme man jedenfalls "nur die Dummen", während man den Internet- und E-Mail-Anschluss von Verdächtigen schon beschatten könne. Größtes Problem seien aber nicht Einzelmaßnahmen, sondern "die hunderttausend Überwachungsbeschlüsse, die bei uns reinflattern".

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Schäuble: Online-Razzien sind die Polizeiautos der digitalen Welt
« Antwort #689 am: 29 November, 2007, 22:51 »
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hat bei der hitzigen Bundestagsdebatte über den Haushalt des von ihm geführten Ressorts am heutigen Donnerstag erneut für heimliche Online-Durchsuchungen geworben. Die Notwendigkeit der geplanten neuen Ermittlungsmaßnahme suchte der CDU-Politiker mit einem Vergleich zu illustrieren: "Seit das Auto erfunden ist, braucht auch die Polizei Kraftfahrzeuge." Dass den Fahndern niemand den Einsatz von Computern und das Fahren auf der Datenautobahn verwehren will, thematisierte Schäuble im Anschluss nicht weiter. Das Bundeskriminalamt (BKA) müsse mit den technischen Möglichkeiten Schritt halten können, forderte er vielmehr pauschal. Nur ein Staat, der das Recht auch durchsetzen könne, sei ein Rechtsstaat.

In einer Abkehr von früheren düsteren Bedrohungsszenarien, welche die Opposition bereits vielfach als Panikmache kritisiert hatte, beurteilte der Innenminister die Sicherheitslage hierzulande als insgesamt gut. Dies habe "mit der bewährten Sicherheitsarchitektur des Grundgesetzes" und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Ländern zu tun. In den zwei Jahren der großen Koalition seien zahlreiche Vorhaben im Bereich innere Sicherheit vorangebracht worden, die zuvor jahrelang nicht lösbar schienen. Schäuble nannte als Beispiele die Einführung des Digitalfunks für Behörden mit Sicherheitsfunktionen, die Anti-Terrordatei und das gemeinsame Anti-Terrorzentrum von Polizeien und Geheimdiensten.

"Ihre Sicherheitsarchitektur gleicht einer Bruchbude", hielt Hartfrid Wolff von der FDP dem Minister dagegen vor. BKA und Bundespolizei müssten zusammenarbeiten, statt einander Konkurrenz zu machen. Zugleich warf der Liberale Schäuble vor, Ängste vor Anschlägen zu schüren und die Bevölkerung so für Gesetze geneigt zu machen, die eigentlich nicht notwendig sind". Sein Parteikollege Max Stadler sprach in diesem Zusammenhang konkret die Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten "von Millionen unverdächtiger Bürger" an, die eine neue Überwachungsqualität einführe.

Der Grünen-Politiker Wolfgang Wieland wagte wie Schäuble einen historischen Vergleich, mit dem er sich vor allem bei der Union unbeliebt machte. Es stimme nicht, dass "in den Metropolen Krieg herrsche", wies der Innenexperte der Oppositionspartei eine Einschätzung des CDU-Politikers im Bezug auf das Treiben krimineller Banden in Großstadtvierteln zurück. Einen "solchen Müll" habe er zuletzt von Andreas Baader gehört. Aber das sei ein RAF-Terrorist gewesen und nicht der Verfassungsminister. Wieland bezeichnete ferner das von Schäuble empfohlene Buch "Selbstbehauptung des Rechtsstaates" von Otto Depenheuer als eine "grauenhafte Kampfschrift des Konservatismus", die viele Zitate des umstrittenen Staatsrechtlers Carl Schmitt und von Ernst Jünger aufweise. Den Haushaltsplan selbst tat der Grüne als "in Zahlen gegossenen Überwachungsstaat" ab.

Der Bundestag billigte schließlich den umkämpften Etatentwurf für das Innenministerium mit Änderungen (PDF-Datei) aus dem Haushaltsausschuss mit den Stimmen der großen Koalition. Schäuble will 2008 rund 3,3 Milliarden Euro für innere Sicherheit ausgeben. Der Löwenanteil von 2,2 Milliarden Euro soll an die Bundespolizei gehen. Der Haushaltsmittelansatz für das BKA liegt bei etwa 362 Millionen Euro. Daran haben die Ausgaben für Informationstechnik in Höhe von zirka 48,6 Millionen Euro einen Anteil von rund 13 Prozent. Für das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), das etwa im Bereich biometrischer Verfahren und Kryptoprodukte sowie beim Schutz kritischer Infrastrukturen aktiv ist, sind etwa 60,2 Millionen Euro vorgesehen. Insgesamt beläuft sich der beschlossene Etat für das Innenressort auf fast 5 Milliarden Euro.

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