Autor Thema: Überwachung, Transparenz, Datenschutz  (Gelesen 92722 mal)

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Kommt die Bundesabhörzentrale?
« Antwort #660 am: 10 November, 2007, 17:08 »
Geht es nach Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU), sollen in Zukunft alle staatlichen Lauschangriffe zentral vom Bundesverwaltungsamt in Köln aus gesteuert werden. Dies berichtet das Magazin Focus in seiner Online-Ausgabe unter Berufung auf "Berliner Sicherheitskreise". Nach Angaben der Financial Times Deutschland (FTD) hat ein Sprecher des Innenministeriums die Pläne mittlerweile bestätigt.

Neue Befugnisse sollten dabei nicht geschaffen werden, es gehe lediglich um Kostenersparnis, schreibt die FTD weiter. Bisher hören Bundeskriminalamt, Verfassungsschutz und Bundespolizei unabhängig voneinander die Telefone mutmaßlicher Schwerkrimineller ab oder lesen E-Mails und Faxe von Personen mit, die des Terrorismus oder der Spionage verdächtig sind. Nach Schäubles Plänen sollen die Sicherheitsbehörden künftig ihre Zuständigkeit für solche Überwachungsaktionen komplett an das Bundesverwaltungsamt abtreten. Dieses soll die Operationen offenbar leiten und nach deren Ende die Ergebnisse den Behörden zur Auswertung übergeben.

"Ein gewisses Unbehagen" bei Schäubles Plänen äußerte Max Stadler gegenüber dem Focus. Der FDP-Innenpolitiker sieht durch Schäubles Sparplan die Trennung zwischen Polizei und Nachrichtendiensten gefährdet, weshalb das Projekt sehr kritisch geprüft werden müsse. Bei einem Symposium des Bundesnachrichtendienstes Anfang November soll Schäuble laut Focus betont haben, ein solches "Trennungsgebot" von Polizei und Geheimdiensten habe keinen Verfassungsrang.

Quelle : www.heise.de

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Kritik an Anti-Terrorlisten von UN und EU
« Antwort #661 am: 11 November, 2007, 13:17 »
Auf den Schwarzen Listen der Vereinten Nationen und der Europäischen Union über Terrorverdächtige stehen nach Erkenntnissen des Berichterstatters der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Dick Marty auch unbescholtene Bürger. Für eine Privatperson, die nur aufgrund "vager Verdachtsmomente" in das Visier des US-amerikanischen Geheimdienstes CIA geraten sei, bedeute ein solcher Eintrag eine "zivile Todesstrafe", sagte Marty vor der Vorstellung seiner Untersuchung am Montag in Paris.

Es sei "skandalös und rechtstaatlich nicht vertretbar", dass Personen weder über den Eintrag in die Liste noch über die Gründe dafür informiert würden, sagte Marty in einer am Sonntag verbreiteten Erklärung des Europarats. Der 62-jährige Schweizer Abgeordnete und frühere Tessiner Staatsanwalt ist durch Untersuchungen über CIA-Geheimflüge und Geheimgefängnisse in Europa bekanntgeworden ist.

Auslöser der Untersuchung ist der Fall des 76-jährigen Italieners ägyptischer Herkunft Youssef Nada, dessen Geschäft durch den Eintrag in die Schwarze Liste ruiniert worden ist. Nach dem Verdacht des US-amerikanischen Geheimdienstes CIA soll Nada zu den Finanzgebern der Anschläge vom 11. September 2001 gehören, doch vierjährige Ermittlungen der Schweizer Justiz, die der Betroffene selbst gefordert hatte, haben keine Verdachtsmomente ergeben. "Keiner kann sagen, dass ich in meinem Leben irgendetwas Unrechtes getan habe", sagte Nada der Deutschen Presse Agentur (dpa).

"Meine Konten sind gesperrt, ich kann seit fünf Jahren nicht mehr arbeiten und auch nicht über die Grenze zum Arzt fahren". Er sei auf die Schwarze Liste gesetzt worden, ohne informiert zu werden, ohne angehört zu werden und ohne Möglichkeit, dagegen juristisch vorzugehen. Aus seinem Glauben hat er nie einen Hehl gemacht. Er bezeichnet sich selbst als islamischen Aktivisten, der friedlich und ohne jede Gewalt die Menschen zu überzeugen sucht. "Dies ist nur ein Beispiel von vielen", sagte Marty.

Das Verfahren im Sanktionsausschuss des UN-Sicherheitsrats und im EU-Ministerrat ist nach Ansicht Martys ein "rechtsstaatlicher Skandal unter dem Deckmantel der Terrorbekämpfung". Es schaffe gravierendes Unrecht für viele Einzelpersonen, gegen die kein Beweis strafrechtlicher Handlungen vorliegt. Wie viele Unschuldige in die Liste mit mehreren 1000 Einzelpersonen geraten sind, ist nicht klar, Marty vermutet jedoch eine Reihe von Einzelfällen.

Die Regierungsvertreter bei den UN und der EU, die auf Wunsch der USA die Verdächtigen in die Schwarze Liste eintragen, wissen nach Angaben Martys meistens auch nicht, welche Verdachtsmomente gegen diese Personen vorliegen. Auch habe es bisher keine Möglichkeit gegeben, von der Liste wieder herunterzukommen.

Marty wendet sich nicht gegen die Listen an sich, die die Terrororganisation El Kaida und die verbotene kurdische Arbeiterpartei PKK enthalten, doch das willkürliche Verfahren der Auflistung "macht den internationalen Kampf gegen den Terrorismus unglaubwürdig". Auch die EU, die sich der Grundrechtscharta verschrieben habe, schade mit derart "indiskutablen Prozeduren" ihrem Image.

Martys Ermittlungen, die er vor etwa einem Jahr in Angriff genommen hat, haben bereits erste Erfolge gezeigt. Personen werden nach Angaben des Europarates jetzt schriftlich informiert, bevor sie auf die Liste gesetzt werden und Länder können einen Antrag stellen, um eine Einzelperson von der Liste wieder herunterzunehmen.

Quelle : www.heise.de

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Neue Vorschläge der SPD zur heimlichen Online-Überwachung
« Antwort #662 am: 13 November, 2007, 08:50 »
Ein angedachter Kompromissvorschlag der SPD zur heimlichen Online-Durchsuchung von Rechnern stößt bei BKA-Chef Jörg Ziercke auf Skepsis. Auf einer Tagung des Hamburger Anwaltvereins versuchte SPD-Justizstaatssekretär Lutz Diwell nach einem Bericht der tageszeitung zwischen laufender, mit Verschlüsselung und Passwörtern geführter Online-Kommunikation und "geronnener Kommunikation" im Sinne von auf Festplatten abgelegten Mails und Chat-Protokollen zu unterscheiden. Ein Zugriff auf die laufende Kommunikation, etwa auf ein verschlüsseltes Gespräch mit Skype könne sich die SPD vorstellen, während ein Zugriff auf die geronnene Kommunikation ein unzulässiger Eingriff in die Privatsphäre sei, erklärte Diwell in Hamburg.

Gegen die Unterscheidungskünste des Staatssekretärs argumentierte BKA-Chef Jörg Ziercke für den Zugriff auf Daten, die auf der Festplatte gespeichert sind: "Ich will wissen, welche Ziele eine terroristische Vereinigung ins Auge gefasst hat. Nur wenn ich sehe, welche Informationen aus dem Internet heruntergeladen wurden, kann ich erkennen, wo die nächste Gefahr droht." Gegen Zierckes Position wiederum argumentierte in Hamburg Ulrich Hebenstreit, jener Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof, der die heimlichen Online-Durchsuchungen Anfang des Jahres für unzulässig erklärt hatte. Hebenstreit zog die Parallele zu der schon heute möglichen Beschlagnahmung eines Rechners, die aber offen und nicht heimlich passiere. In diesem Punkte erntete Hebenstreit Widerspruch von Ziercke, der die Überwachten nicht vorzeitig warnen möchte.

In der Frankfurter Rundschau (Dienstagsausgabe) appelliert Ziercke an die SPD, den Widerstand gegen die heimliche Online-Durchsuchung aufzugeben. Am Rande einer Tagung über die Gefahren des Terrorismus für die Wirtschaft sprach sich Ziercke gegenüber der Zeitung dafür aus, dass die Online-Durchsuchung möglichst rasch eingeführt werde. Sie könne es ermöglichen, die Strukturen der süddeutschen Terrorzelle schneller und besser aufzuklären, die im Sommer im Sauerland aufgeflogen war. Zwar seien inzwischen vier der rund 40 Mitglieder der Terrorgruppe in Haft, doch die Gefahr sei noch nicht beseitigt.

Weder gegenüber der tageszeitung noch der Frankfurter Rundschau ging Ziercke detaillierter auf das von der SPD vorgetragene Beispiel der zu erlaubenden Überwachung einer "laufenden Kommunikation" via Skype ein. Über die Abhörmöglichkeit dieser Kommunikation hat es in der Vergangenheit immer wieder Gerüchte gegeben. Nach Ansicht von TK-Experten soll ein Abhören jeweils dann möglich sein, wenn die Firma Skype selbst kooperiert. Nach bisher unbestätigten Informationen aus dem BKA wird bei der "Elektronischen Schnittstelle Behörden", die angeblich bei vier großen Providern in den Testbetrieb gegangen ist, zwischen einer "Vollausleitung IP" und einer "Vollausleitung VoIP" unterschieden. Das deutet darauf hin, dass Telefonate über Systeme wie Skype, die mit Verschlüsselung arbeiten, möglicherweise kein Problem für die Behörden darstellen.

Quelle : www.heise.de

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Grüne und Bürgerrechtler veranstalten "Nacht der Bürgerrechte"
« Antwort #663 am: 14 November, 2007, 13:14 »
Führende Grünen-Politiker, Bürgerrechtler und Computer-Experten wollen in einer "Langen Nacht der Bürgerrechte" Menschen beraten, die um den Schutz ihrer Daten besorgt sind. An der Aktion in Berlin nehmen die Fraktionschefin Renate Künast und die Parteivorsitzende Claudia Roth teil. Auch Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck, Abgeordnete des Bundestags und des Berliner Abgeordnetenhauses sind dabei, zusätzlich beteiligen sich unter anderem Mitglieder des Chaos Computer Clubs sowie Vertreter des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung.

Die Veranstaltung soll nach den Plänen der Grünen vom heutigen späten Mittwochnachmittag (17 Uhr) bis zum morgigen frühen Donnerstag (2 Uhr) dauern. Bei newthinking in der Tucholskystraße in Berlin wird es diverse Diskussionen und Beiträge geben, darunter unter anderem zur Vorratsdatenspeicherung mit Jerzy Montag, dem rechtspolitischen Sprecher der grünen Bundestagsfraktion, und Ricardo Cristof Remmert-Fontes vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung zu Fingerabdrücken im Personalausweis mit der grünen Bundestagsabgeordneten Silke Stokar oder zur Online-Durchsuchung mit Wolfgang Wieland, ebenfalls Bundestagsabgeordneter von Bündnis 90/Die Grünen. Auch per Hotline oder Internet-Chat sollen Fragen beantwortet werden; die Veranstaltung soll auch schon in der Nacht zum Donnerstag mit Videos dokumentiert werden.

Das gesamte Programm gibt es auch zum Download als PDF-Datei. Die Grünen wollen mit der Aktion "ein Zeichen gegen den Überwachungsstaat von Wolfgang Schäuble" setzen. Man wolle aber auch interessierten Bürgern zeigen, wie man Daten im Internet besser schützen könne, und demonstrieren, was schon jetzt an Daten über jeden Einzelnen abrufbar sei.

Quelle und Links : http://www.heise.de/newsticker/meldung/98961

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Polit-Posse um heimliche Online-Durchsuchungen unter Schily
« Antwort #664 am: 14 November, 2007, 15:06 »
Lutz Diwell, der frühere Staatssekretär des damaligen Bundesinnenministers Otto Schily (SPD), muss sich nun doch nicht für die von ihm unterzeichnete Dienstanweisung zur Ausforschung "informationstechnischer Systeme" vor dem Bundestag rechtfertigen. Die Union hatte sich Ende Oktober gemeinsam mit den Oppositionsfraktionen im Innenausschuss des Parlaments überraschend darauf geeinigt, den jetzigen Justizstaatssekretär vor das Gremium zu bitten. Der SPD-Politiker sollte dort Auskunft geben über die näheren Umstände der inzwischen widerrufenen Befugnis für Geheimdienste wie das Bundesamt für Verfassungsschutz, heimliche Online-Durchsuchungen durchzuführen. Diwell sieht sich nach eigenem Bekunden nach dem Ressortwechsel nun aber "sachlich" nicht mehr zuständig für die heftig umstrittene Anweisung.

Der Vorsitzende des Innenausschusses, Sebastian Edathy (SPD), machte die Abfuhr seines Parteigenossen bei der Sitzung des Gremiums am heutigen Mittwoch bekannt. Diwell habe ihm auf seine briefliche Ladung geantwortet, dass er sich außer Stande sehe, zu dem Thema vor den Abgeordneten zu sprechen. Der Staatssekretär hatte zuvor zum Ausdruck gebracht, die Tragweite der von ihm abgesegneten Formulierungen nicht erkannt zu haben. Seiner Einschätzung nach sei damit keine Lizenz für Online-Razzien verknüpft gewesen. Er habe geglaubt, dass es nur um die Beobachtung von abgeschotteten Internet-Foren gehe.

Die Opposition zeigte sich erwartungsgemäß sehr verärgert über die Absage Diwells und die damit verhinderte Aufklärung der Hintergründe der frühen, der Öffentlichkeit nicht bekannt gemachten Online-Durchsuchungen. Vertreter der Linken erstaunte besonders, dass der Staatssekretär gerade erst neue Vorschläge zur Unterscheidung verschiedener Formen bei Online-Razzien gemacht habe. Dies lasse seine Erklärung, nicht zuständig zu sein, "seltsam" aussehen. Die Grünen stellten fest, man sei in einer "geschäftsordnungsmäßig verfahrenen Lage": Der Innenausschuss habe nicht nur das Recht zur Kontrolle des Regierungshandelns, sondern auch die Pflicht dazu. Die "nicht nachvollziehbare erneute Weigerung" Diwells, im Ausschuss zu erscheinen, stelle einen "Präzendenzfall" dar. Dem Parlament werde damit "die Möglichkeit genommen, zurückliegende Vorgänge zu prüfen".

Auch die Union zeigte sich empört: Der Vorgang sei "eine Farce" und man fühle sich "als Parlamentarier auf den Arm genommen". Diwells Verhalten sei nicht das, was "man von einem der höchsten Beamten der Bundesrepublik erwartet hätte". Allerdings seien den Ausschussmitgliedern nunmehr die Hände gebunden und man plädiere dafür, die Sache "als unwürdigen Vorgang im Deutschen Parlament" abzuschließen. Anders als in der vergangenen Ausschusssitzung unterstützte die Union aber das Beharren der Opposition, Diwell dennoch zu laden, nicht mehr. Ein Antrag der FDP, erneut an Diwell und auch erstmals an Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) zu schreiben, scheiterte daher am nun wieder vereinten Widerstand der großen Koalition. Von den Regierungsfraktionen war zu hören, dass es "kein Zitierrecht" des Ausschusses gebe und man Diwell zu einem Besuch so "nicht zwingen" könne. Das frühere Verhalten von CDU/CSU Ende Oktober hatte zuvor zu schweren Verstimmungen mit der SPD geführt.

Der Bundesgerichtshof (BGH) untersagte heimliche Online-Durchsuchungen durch die Strafverfolgungsbehörden Anfang des Jahres wegen fehlender Rechtsgrundlage. Insbesondere Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU), andere Innenpolitiker der Union, das Bundeskriminalamt (BKA) und der SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz fordern seitdem die Schaffung einer rechtlichen Grundlage für das derzeit vom Bundesverfassungsgericht geprüfte neue Ermittlungsinstrument. Ende April war bekannt geworden, dass der Verfassungsschutz derartige Ausspähungen etwa von Festplatten bereits in einigen Fällen durchgeführt hatte. Nach massiven Protesten von vielen Seiten stoppte Schäuble die Online-Razzien vorerst, hält sie aber als Mittel für Geheimdienste und Strafverfolger weiterhin für dringend notwendig.

Der Streit um die Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA) und die damit verknüpfte Lizenz für heimliche Online-Durchsuchungen spitzt sich innerhalb der Koalition derweil weiter zu. Schleswig-Holsteins scheidender Innenminister Ralf Stegner (SPD) heizte die Debatte gerade erneut an. Das "gesetzgeberische Abenteuer" Schäubles stellt ihm zufolge einen schweren Eingriff in die Freiheitsrechte dar. Er warf seinem Kollegen auf Bundesebene vor, politisch "unanständig" und "verwerflich" vorzugehen. Auch Unions-regierte Länder lehnen das Vorhaben Schäubles aufgrund einer befürchteten Einschränkung der Ermittlungsmöglichkeiten der Landeskriminalämter entschieden ab.

Stegner übermittelte Schäuble nun einen sozialdemokratischen Gesetzesentwurf zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt (BKA), den er zuvor mit den SPD-Innenministerkollegen anderer Bundesländer und dem SPD-Präsidium abgestimmt hatte. In dem Alternativentwurf fehlen die Passagen zur Online-Durchsuchung, die Schäuble in seinen Vorstoß zur Ausweitung der BKA-Befugnisse eingebaut hat. Das Bundesinnenministerium sprach daraufhin von einem "vergifteten Angebot". Berlins Innensenator Ehrhart Körting (SPD), der mit Stegner den Entwurf vorstellte, unterstrich dagegen, dass Online-Razzien kein Allheilmittel zur Bekämpfung des islamistischen Terrorismus seien.

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Künast wirbt für Allianz von Verbraucher- und Bürgerrechtlern
« Antwort #665 am: 15 November, 2007, 11:10 »
Bei der "langen Nacht der Bürgerrechte" der grünen Bundestagsfraktion hat deren Fraktionschefin, Renate Künast, am gestrigen Mittwochabend für neue Allianzen zur Auffrischung der Wertigkeit der Grundrechte geworben. "Ich würde mir wünschen, dass die Verbraucherrechte zu den Bürgerrechten gehören", erklärte die frühere Verbraucherschutzministerin. Es gehe darum, die "Grundrechte weiterzuentwickeln". Dazu gehöre etwa auch das Recht zu wissen, was in Erzeugnissen "drin ist und wie etwas produziert wurde". Der Bürger müsste aber auch in Erfahrung bringen dürfen, "wie man bei Finanzdienstleistungen beschissen wird" oder was in der Pflege- und Sozialversicherung eigentlich alles enthalten sei. Dies sei ein "wichtiger Aspekt, um zu einer neuen Generation von Bürgerrechten zu kommen".

Aber auch auf dem traditionellen Terrain der Freiheitsrechte sprach sich Künast für deren Stärkung in Zeiten der Bekämpfung des weltweiten Terrors aus. "Wo setzt man den Damm", muss der Fraktionsvorsitzenden zufolge aktuell vor allem die Frage lauten. Früher sei die Strafverfolgung als "reines Abwehrrecht" begriffen worden, kritisierte sie vor allem die Vorstöße von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) zur Umwandlung des freiheitlichen Rechtsstaates in einen "präventiven Sicherheitsstaat". Jetzt würden von jedem die Fingerabdrücke im Rahmen des elektronischen Reisepasses beziehungsweise künftig mit der neuen Generation des Personalausweises genommen, Telefon- und Internetdaten auf Vorrat gespeichert, die Trennung zwischen Polizei und Geheimdiensten verwischt sowie die Bundeswehr für Einsätze im Inneren "hoffähig" gemacht. Mit diesen Maßnahmen und Bestrebungen würden die "Grundsätze unseres Rechtsstaates aufgeweicht".

Zugleich räumte Künast aber ein, dass "wir eine transnationale Bewegung des islamistischen Terrorismus haben". Es seien Ideen in der Welt, von denen sich andere radikalisieren lassen würden. Ein "Kampf gegen das demokratische System" aus dieser Richtung sei nicht zu leugnen. Dabei gebe es auch neue Täterprofile: "Man weiß überhaupt nicht mehr, wer es sein könnte." Klar verhandelbare Ziele seien nicht zu erkennen, vielmehr würden die islamistischen Terroristen es auf "Zersetzung" abgesehen haben. Diese Bedrohung darf laut Künast "aber nicht dafür herhalten, dass wir unser System über Bord kippen". Die Prinzipien des demokratischen Rechtsstaates müssten vielmehr aufrechterhalten. Die Bedrohungsszenarien seien zudem auch letztlich austauschbar. Dem Befinden der Grünen nach könnte man dafür etwa "auch internationale Finanzströme und die dahinter stehenden Aktivitäten nehmen".

Als Prinzip für den Datenschutz in der vernetzten Welt stellte Künast die Regel auf: "Was man offline nicht darf, darf online auch nicht so einfach gehen." Da es der Polizei hierzulande nicht erlaubt sei, einfach Wohnungen auszuspionieren, sei dieses Schutzprinzip auch auf die von Schäuble geplanten heimlichen Online-Durchsuchungen zu übertragen. Der so genannte Bundestrojaner sei ein tiefer Eingriff in die Privatsphäre. Da müsse man sich zuerst anschauen, ob dieses Mittel überhaupt dem Polizeirecht entspreche, also "geeignet und verhältnismäßig" wäre. Wenn sich potenzielle Täter mit Fachwissen derlei Ausforschungen entziehen könnten, der Durchschnittsbürger aber keine "Gegenwehr" auf seinem Computer installiere, sei das Verhältnismäßigkeitsprinzip bereits nicht mehr gewahrt. Die Grünen haben sich generell wiederholt gegen Online-Razzien ausgesprochen.

Für sinnvoll hält die Fraktionschefin einen besseren Informationsaustausch der Sicherheitsbehörden untereinander, solange dabei keine Volldateien einsehbar seien. Zugleich suchte Künast die Beteiligung ihrer Fraktion an manchem Anti-Terror- und Überwachungsgesetz während der rot-grünen Regierungszeit verständlich zu machen. "Ich wusste am 11. September: Jetzt wird alles anders", erinnerte sie sich an den Herbst 2001 zurück. "Wir waren aber auch ein Korrektiv" zu den Vorschlägen von Ex-Bundesinnenminister Otto Schily (SPD). So habe man wieder und wieder über die Ausweitung der Befugnisse der Sicherheitsbehörden diskutiert und "schon auch mal die Sense" ausgepackt. Dennoch sei nicht immer das "Super-Optimale" bei der Gesetzgebung herausgekommen. "Ich wünsche uns allen, dass man eine solche Drucksituation nicht noch mal erlebt."

Andere Parteien wie die FDP brauchen laut Künast zudem nicht mit dem Finger auf die Grünen zeigen, da auch deren Mitglieder in Regierungsfunktionen etwa in einzelnen Bundesländern Überwachungsvorhaben wie heimliche Online-Durchsuchungen mit verabschiedet hätten. Für sie persönlich sei jedenfalls klar: "Ich will nicht ein gläserner Bürger im Orwellschen Sinne von 1984 sein." Für "unterbelichtet" hält Künast in diesem Zusammenhang noch, "was vom Supermarkt bis zur Krankenkasse alles über uns gespeichert wird". Hier müsse mehr Transparenz ins System der Datensammelei gebracht werden.

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BKA-Chef: Zur Online-Durchsuchung gibt es keine Alternative
« Antwort #666 am: 15 November, 2007, 13:05 »
Im Rahmen der beliebten Osnabrücker Ringvorlesung Kriminalistik sprach am gestrigen Mittwochabend Jörg Ziercke, Präsident des Bundeskriminalamtes (BKA), vor über 600 Zuhörern über "Innere Sicherheit in Deutschland". Dabei verteidigte Ziercke vehement das Instrument der heimlichen Online-Durchsuchung von Computern: "Es ist keine Frage des 'Ob', sondern eine Frage des 'Wie', denn es gibt keine Alternativen zur Online-Durchsuchung."

Ziercke begann seinen Vortrag mit einer ausführlichen Darstellung der extrem gefährlichen Bombenbauer von Oberschledorn. Nach seinen Angaben arbeiten über 40 Spezialisten daran, 170.000 Dateien mit insgesamt 2,3 Terabyte Volumen auszuwerten. Insgesamt sei der Fall ein hervorragendes Beispiel dafür, wie das BKA mit der Technik Schritt halten müsse, in einer völlig neuen Welt, in der jede Digitalkamera Chips enthalte, auf denen möglicherweise brisantes Material gespeichert sei. Von der Arbeit des gemeinsamen Terror-Abwehr-Zentrums (GTAZ) über die tägliche Lagebeurteilung bis zum Auslandseinsatz von BKA-Beamten gab Ziercke ein Porträt der Arbeit seiner Behörde im Gefährdungsraum Deutschland, in dem nach seinen Angaben aktuell 230 Ermittlungsverfahren mit terroristischem Hintergrund laufen. Er erklärte die Online-Durchsuchung als Maßnahme, zu der es keine Alternative gebe, und nannte die Datenspeicherung von Kommunikationsdaten für die Dauer von 6 Monaten eine dringend notwendige Maßnahme: "Ohne die IP-Adresse können wir nichts aufklären".

Der BKA-Präsident verteidigte außerdem die Einrichtung der Anti-Terror-Datei, mit der in Sekunden und Minuten Fakten zur Verfügung stünden, nicht erst nach stundenlangem Abklappern einzelner LKA- und Verfassungsschutzämter. Unter Verweis auf 3 Millionen Ausweispapiere, die als verloren gemeldet seien, begrüßte Ziercke die Einführung biometrischer Reisepässen und Personalausweise als wichtigen Schritt. Nach einem Exkurs zur internationalen Arbeit des BKA und der Zusammenarbeit mit Europol und Frontex stellte Ziercke noch die Forschungsstelle Extremismus/Terrorismus und das von ihr entwickelte Projekt Netcrawler vor, mit dem verdächtige Webseiten fortlaufend beobachtet werden.

Im Anschluss an seinen Vortrag wurde Ziercke vom Professor Hans-Dieter Schwind als Leiter der Ringvorlesung gebeten, die Position zur Online-Durchsuchung noch einmal kurz zusammenzufassen. Wir dokumentieren den Wortlaut von Zierckes Antwort:

    "Die Verschlüsselungstechniken führen heute dazu, dass, was sie verschlüsseln, sei es über Voice over IP, dass sie es da mit Datenvolumina zu tun haben, die einerseits für die Auswertung ein Problem sind und andererseits durch die Verschlüsselung für alle weltweit ein Problem sind. Wenn ich mich in Washington oder in Moskau oder Peking unterhalte, können alle mit dieser Verschlüsselung so nicht umgehen. Gleichzeitig ist Kryptopolitik, ist Kryptographie unbedingt erforderlich.

    Es kann nicht sein in einem Rechtsstaat, dass Menschen schwerste Straftaten im Internet vorbereiten durch das Herunterladen von Bombenbauanleitungen, oder wie in diesem Fall in Oberschledorn, wussten wir definitiv, dass bestimmte Ziele ausgesucht werden sollten, wie das über Google Earth geht. Wir müssen in solchen Fällen die Chance haben, als ultima ratio auch dort zu sein.

    Die Online-Durchsuchung ist einerseits der heimliche Zugriff auf die Festplatte, auf der anderen Seite ist es der heimliche Zugriff durch Quellen-TKÜ. Dieses Programm, was wir da entwickeln, muss ein Unikat sein, darf keine Schadsoftware sein, darf sich nicht selbst verbreiten können und muss unter der Kontrolle dessen stehen, der es tatsächlich einbringt, wobei die Frage des Einbringens die spannendste Frage für alle überhaupt ist. Ich kann Ihnen hier öffentlich nicht beantworten, wie wir da konkret vorgehen würden. Sie können sich die abstrakten Möglichkeiten vorstellen, mit dem man über einen Trojaner, über eine Mail, oder über eine Internetseite jemanden aufsucht. Wenn man ihnen erzählt hat, was für eine tolle Website das ist oder eine Seite mit ihren Familienangehörigen, die bei einem Unfall verletzt worden sind, sodass sie dann tatsächlich die Seite anklicken. Die Geschichten sind so vielfältig, dass es kaum jemanden gibt, der nicht auf irgendeine Form dieser Geschichte hereinfällt. Oder aber wir gehen den Weg über verdeckte Maßnahmen."

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Punk-Bands, ostdeutsche Zeitschriften und Journalisten im Überwachungsnetz
« Antwort #667 am: 16 November, 2007, 12:52 »
Krasse Überwachungsfälle gegen Punk-Bands, Mitglieder der "ostdeutschen Zeitschrift" telegraph und andere Pressevertreter sorgen hierzulande verstärkt für Unbehagen. Zum einen ergeben sich immer mehr Details über die Ermittlungen im Fall des staatlichen Vorgehens gegen die "militante gruppe" (mg) und damit zusammenhängenden Verdächtigen. Demnach haben Fahnder im Auftrag der Bundesanwaltschaft nicht nur Briefe aus der linken Szene an Berliner Tageszeitungen abgefangen, sondern auch im großen Stil Telefongespräche zwischen Journalisten etwa des NDR, der taz und von Spiegel Online abgehört, protokolliert und ohne Anomymisierung zu den Akten gegeben. Die ehemalige DDR-Oppositionszeitschrift telegraph meldet zudem, dass bei den Ermittlungen gegen die mg sogar Material aus persönlichen Stasi-Opferakten interner DDR-Kritiker zur Erstellung eines aktuellen Personenprofils herangezogen worden sein soll.

Die Materialien sollen aus dem Jahr 1988 stammen, als Teile der DDR-Opposition auch im Osten gegen den Westberliner Gipfel des Internationalen Währungsfonds sowie der Weltbank mobil machten. Das Bundeskriminalamt (BKA) hat nach Angaben der vor der Wende als "Umweltblätter" betitelten Zeitschrift versucht, mit Hilfe der Arbeit der "Kollegen" von der DDR-Staatssicherheit Kontakte schon zu damaligen Zeiten zu "terroristischen Kreisen" im Westen zu belegen. Im konkreten Beispiel habe sich das Ministerium für Staatssicherheit in seinen Unterlagen damit unter anderem die Umweltorganisation Greenpeace.

Auslöser der Heranziehung der Stasi-Akten waren im Rahmen der Ermittlungen wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung nach Paragraph 129a Strafgesetzbuch (StGB) gegen vier Autoren der Zeitschrift telegraph neun Wörter wie "implodieren" oder "drakonisch", die auch in Bekennerschreiben der mg aufgetaucht sein sollen. Zu den Beitragslieferanten gehört auch der Berliner Sozialolge Andrej H., gegen den der Bundesgerichtshof (BGH) einen bereits ausgestellten Haftbefehl Ende Oktober aufhob. Schon damals hatten Wissenschaftler aus aller Welt die fragwürdigen Begründungen der Ermittlungen und der Verhaftung scharf kritisiert. Es ging dabei ebenfalls um die Verwendung von Fachbegriffen und über Google-Suchabfragen angeblich herausgefundene Gemeinsamkeiten mit Bekennerschriften der militanten Gruppe.

Gegen den Soziologen folgten laut der Stellungnahme der Redaktion Rundum-Observationen mit Hausdurchsuchungen, GPS-Wanzen am Auto, stündlich zugesandten "stillen" SMS auf Handy, Videoüberwachung, Kontrolle des Surfverhaltens im Internet und der E-Mail-Kommunikation sowie die Überprüfung des Freundeskreises und weiterer Personen. "Inwieweit unsere journalistische Arbeit von diesen Entwicklungen betroffen ist, können wir nur erahnen", erklärte telegaph-Redakteur Andreas Schreier zu dem Fall. "In den Ermittlungsakten sollen Observationsfotos vom Sitz der telegraph-Redaktion auftauchen und die überwachten E-Mails des Hauptbeschuldigten Andrej H. lagen auf dem Mailserver unserer Redaktion." Betrachte man die jüngsten Überwachungsfälle von Journalisten und Rechtsanwälten, stelle sich die Frage: "Sind wir auf dem Weg zu einer neuen deutschen Geheimpolizei?"

Zu Unrecht beschattet fühlt sich derweil auch die Band "Mono für Alle!" (MfA). Die Punkformation aus Gießen stand aufgrund von kritischen Texten etwa beim Lied "Hallo Verfassungsschutz" schon einmal im Zentrum der Aufmerksamkeit der bayerischen Staatsschützer, welche die Löschung der Songprosa von der Homepage der Musikgruppe verlangte. Nun meldet MfA, dass auch die Staatsanwaltschaften Stuttgart und Gießen seit knapp einem Jahr gegen sie aufgrund des Lieds "Amoklauf" ermittle. Demnach soll der mit dem Fall beauftragte Staatsschutz das Umfeld der Bandmitglieder observiert, Schulakten durchforscht und Konzertveranstalter kontaktiert haben. Zudem habe sich ein Fahnder mit einer extra angelegten E-Mail-Adresse im Fanklub von MfA angemeldet. Dies alles sei ohne Kenntnis der Bandmitglieder geschehen, die nach eigenen Angaben erst kürzlich aufgrund der Befragungen in ihrem Umfeld von den Ermittlungen erfahren haben.

Laut der inzwischen erfolgten Akteneinsicht starteten die Verdachtsmomente im Dezember 2006, als die Polizeidirektion Waiblingen auf den Song "Amoklauf" gestoßen sei und diesen in einer E-Mail an die Stuttgarter Staatsanwaltschaft als "sehr aggressiv und aufreißerisch" beschrieben haben soll. Erwähnt wird unter Bezug auf ein Interview mit der Band aus einem Computerspiele-Magazin, dass das Lied nicht vor 22 Uhr im Radio laufen dürfe. Nicht hervorgehoben wird die darin ebenfalls enthaltene Passage, dass MfA selbst dem Lied eine therapeutische Wirkung unterstellen, die vom Amoklaufen abhalte. Genauso fehlt der Hinweis, dass das Stück Medienwächtern zufolge klar unter die in Artikel 5 Grundgesetz garantierte Kunstfreiheit fällt. Die Staatsanwaltschaft selbst kommt laut der Ermittlungsakte zu dem Schluss, dass der Titel in Zusammenhang mit Amokläufen an Schulen gesehen werden müsse und wittert eine "Anleitung zu Straftaten" gemäß Paragraph 130a StGB.

Der Fall wandert an die Staatsanwaltschaft Gießen weiter, welche den Staatsschutz mit weiteren Ermittlungen beauftragt. Dieser unterstellt der Band ein "extrem konspiratives Vorgehen", da es "keinerlei Anhaltspunkte zur Identifizierung der Mitglieder" gebe. Die folgenden Observationen konzentrierten sich laut MfA zunächst unter anderem auf die Durchforschung des Internet, die Online-Bestellung von Tonträgern sowie die Auswertung von Fotos und Interviews. Auch Veranstaltungszentren, an denen Auftritte der Gruppe geplant sind, sollen ins Visier der Fahnder geraten sein. Erst acht Monate nach dem Beginn der Ermittlungen kommen die Staatsschützer laut der Akte auf die Idee, eine Whois-Abfrage über die Domain der Band-Webseite zu stellen. Die dabei herausgefundenen personenbezogenen Daten nutzten sie MfA zufolge, um im Familien- und Bekanntenkreis herumzuschnüffeln und Persönlichkeitsprofile zu erstellen. Mono für Alle! hat nun einen Rechtsanwalt eingeschaltet.

Die Berichte über ungewöhnliche staatliche Observationen haben bei Betroffenengruppen und Oppositionsparteien Kritik ausgelöst. NDR-Intendant Jobst Plog etwa warnt vor einem "massiven Angriff auf die Rundfunk- und Pressefreiheit". Die Arbeitsmöglichkeiten von Journalisten würden massiv beeinträchtigt. Journalistenverbände sehen den Informantenschutz massiv geschädigt. Die Fraktionschefin der Grünen im Bundestag, Renate Künast, erklärte insbesondere den Rückgriff des BKA auf Stasiakten zum "Skandal". Zumindest das Vorgehen der Bundesanwaltschaft beim Belauschen von Terrorverdächtigen und Pressevertretern hat auch bereits ein parlamentarischen Nachspiel gefunden. Der grüne Bundestagsabgeordnete Hans-Christian Ströbele will von der Bundesregierung unter anderem wissen, wie mit den Protokollen der abgehörten Telefonate umgegangen werden soll. Seiner Ansicht nach ignorierten die Bundesanwaltschaft bei der Anordnung sowie das BKA und LKA Kiel bei Ausführung der Überwachung offenbar alle Regelungen zum Schutz von Presse- und Rundfunkfreiheit.

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Schäuble lässt Bundestrojaner weiterentwickeln
« Antwort #668 am: 17 November, 2007, 16:45 »
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hat den Entwicklungsstopp für den heftig umstrittenen Bundestrojaner beim Bundeskriminalamt (BKA) wieder aufgehoben. Dies berichtet der Spiegel in seiner kommenden Ausgabe. Der CDU-Politiker treibt demnach sein Prestigeprojekt der heimlichen Online-Durchsuchung gegen alle Widerstände weiter voran. In einem "Aufhebungserlass" soll er am Dienstag dem BKA erlaubt haben, die Arbeit an der Schnüffelsoftware wieder aufzunehmen und neues Personal dafür einzustellen. Zuvor hatte die Wiesbadener Polizeibehörde bereits eine Stellenanzeige aufgegeben, deren Zuschnitt auf die Programmierung des Bundestrojaners schließen ließen. Schäubles Ministerium hatte im andauernden Streit mit der SPD über Online-Razzien im Sommer aber mehrfach betont, dass das Projekt auf Eis liege.

Nachdem der Bundesgerichtshof Anfang des Jahres die verdeckte Ermittlungsmaßnahme aufgrund fehlender Rechtsgrundlage untersagte, hatte Schäuble zunächst nach heftigem politischen Druck reagiert. Er verbot vorläufig nicht nur die Anwendung des Bundestrojaners für alle Sicherheitsbehörden in seinem Bereich, sondern stoppte auch die weitere Entwicklung der Technik. Bereits im Rahmen des umstrittenen Programms zur Stärkung der inneren Sicherheit bewilligte Mittel in Höhe von mehreren hunderttausend Euro für die Arbeit an der "Remote Forensic Software" (RFS) wurden daraufhin eingefroren, zwei dafür vorgesehene Personalstellen nicht besetzt.

Diese Einschränkungen hat der Minister laut dem Magazinbericht nun zurückgenommen. Zuvor soll er sich aber bei SPD-Innenpolitikern Rückendeckung geholt haben. Auf großen Widerstand dürfte er dabei nicht gestoßen sein. Der Innenexperte der Sozialdemokraten im Bundestag, Dieter Wiefelspütz, gilt als Verfechter heimlicher Online-Durchsuchungen unter engen rechtsstaatlichen Voraussetzungen. Auch im Haushaltsausschuss soll sich Schäuble für die Freigabe der Mittel eingesetzt haben.

Eine Einigung innerhalb der großen Koalition auf eine baldige rechtliche Grundlage ist trotzdem nach wie vor fraglich. Offizielle Linie der SPD ist es, vor einer abschließenden Meinungsbildung das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Lizenz für Netzbespitzelungen im nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz abzuwarten. Bei der mündlichen Anhörung hatten die Verfassungsrichter in Karlsruhe schwerwiegende Bedenken gegen Online-Razzien durchblicken lassen. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) zweifelte zudem jüngst erneut die Notwendigkeit von Online-Durchsuchungen generell an. Trotzdem will das Innenministerium offensichtlich für eine eventuelle spätere rechtliche Befugnis vorsorgen und technisch vorbereitet sein. Für diesen Fall "muss eine funktionsfähige Software zur Verfügung stehen", beschied die Bundesregierung auf eine Anfrage der FDP-Bundestagsabgeordneten Gisela Piltz.

Die Weigerung des früheren Innenstaatssekretärs Lutz Diwell (SPD), vor dem Innenausschuss des Parlaments über die Hintergründe seiner Dienstanweisung für die Ausforschung "informationstechnischer Systeme" schon unter Schäubles Vorgänger Otto Schily (SPD) auszusagen, sorgt derweil weiter für Empörung. "Wenn er wirklich ein reines Gewissen hätte, wäre es ihm doch ohne Weiteres möglich, vor dem Ausschuss zu erscheinen", sagte der CDU-Innenpolitiker Wolfgang Bosbach der Tageszeitung Die Welt. Er habe eher den Eindruck, der jetzige Justizstaatssekretär tauche ab: "Da legt sich einer in die Ackerfurche und hofft, dass der Wind über ihn hinwegweht." Das Schweigen Diwells sei eine Brüskierung des Bundestages, "übrigens auch der Kollegen von der SPD. Da schwingt Politikverachtung mit".

In der SPD mehren sich zugleich die Stimmen, die für die Schaffung eines Grundrechts auf Informationsfreiheit im Internet plädieren. "Das Internet ist ein neuer Raum der Freiheit, der im Grundgesetz nicht vorkommt", philosophierte Wiefelspütz gegenüber der Welt. Es sei an der Zeit, die Ausübung von Bürgerrechten im Netz "gegen staatliche Eingriffe zu sichern". Die Kommunikation verändere sich, "darauf müssen wir reagieren", meint auch der Vorsitzende des Innenausschusses, Sebastian Edathy (SPD). Die "Kodifizierung von Bürgerrechten für die virtuelle Welt in der Verfassung" sei deshalb sinnvoll. "Unsitten" wie die Speicherung von IP-Adressen der Besucher von Webauftritten zahlreicher Bundesministerien und untergeordneter Behörden würden diese Notwendigkeit genauso belegen wie die Unionspläne für verdeckte Online-Durchsuchungen.

Das Innenministerium denkt selbst ebenfalls darüber nach, ob der Grundrechtsschutz nicht auf das Internet ausgedehnt werden müsse. Damit will es Online-Razzien freilich keineswegs Steine in den Weg legen. Johann Hahlen, Staatsekretär unter Schäuble, machte vor kurzem unmissverständlich klar, auch der gesondert in die Verfassung aufzunehmende Schutz der vertraulichen Kommunikation über elektronische Medien und IT-Systeme brauche klare Schranken. Im Notfall müsse auf Daten Verdächtiger zugegriffen werden können. Zypries will sich auch in der Frage des neuen Grundrechts erst nach der Entscheidung des Verfassungsgerichts zu Netzbespitzelungen klar positionieren.

Quelle : www.heise.de

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3 Promille Trefferquote: Hessens verdachtsloses KFZ-Scanning
« Antwort #669 am: 19 November, 2007, 15:01 »
Seit März 2007 bereits eine Million Kennzeichen in Hessen gescannt

Die Polizeigesetze mehrerer Bundesländer, darunter auch in Hessen, erlauben das verdachtslose Einlesen von KFZ-Kennzeichen vorüberfahrender Fahrzeuge und den automatischen Abgleich mit Fahndungsdatenbanken. Gegner sehen damit das Recht der Fahrer auf informationelle Selbstbestimmung verletzt und klagten. Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am Dienstag, den 20. November 2007 über Klagen gegen das Kennzeichen-Scannen in Hessen und Schleswig-Holstein.
Alleine seit März 2007 hat die hessische Polizei eine Million Autokennzeichen mit ihren automatischen Lesegeräten fotografiert. Der automatische Abgleich mit Fahndungsdatenbanken ergab lediglich dabei 300 Treffer, wie das hessische Innenministerium dem Focus mitteilte. Zu etwa zwei Dritteln waren es die Fahrer von Autos ohne Haftpflichtschutz, die der Polizei ins Netz gingen. Zur Fahndung ausgeschrieben sind zurzeit 2,8 Millionen Fahrzeuge. Es handelt sich vor allem um gestohlene und unversicherte Fahrzeuge, sagen die Gegner der verdachtslosen Fahndungsmaßnahme.

Die Beschwerdeführer bemängeln, dass der Kennzeichenabgleich jeden Autofahrer wie einen potenziellen Straftäter behandelt. Gleichzeitig würden damit die Grundlagen geschaffen, einen immer stärkeren maschinellen Abgleich der Bevölkerung mit polizeilichen Datenbanken zu vollziehen. Viel Sinn mache die Fahndung nicht - die Zahl gestohlener Kraftfahrzeuge sei zwischen 193 und 2006 um 83 Prozent gesunken. Was den Fahrern blüht, die aufgrund eines "false positive", d.h. eines fälschlichen Treffers auffallen, ist nicht bekannt. Nach Angaben der Gegner des Systems sind 40 Prozent der gemeldeten "Treffer" fehlerhaft.

Die Beschwerdeführer bezweifeln zudem, dass es nicht später doch dazu kommt, dass die Bewegungsdaten aller Verkehrsteilnehmer aufgezeichnet und Bewegungsprofile erstellt werden. Allein durch die Möglichkeit automatischer Verkehrsüberwachung wird nach Ansicht der Gegner ein psychischer Druck erzeugt, der geeignet ist, die allgemeine Handlungs- und Bewegungsfreiheit zu beschränken.

Hessen argumentiert, dass die Kennzeichen im Falle eines Nicht-Treffers nur für Sekunden gespeichert sind, wobei Bayerns Polizei gegenüber dem Focus einräumte, dass es dort möglich sei, alle gescannten Kennzeichen für einen längeren Zeitraum zu speichern, zum Beispiel bei einer Ringfahndung.

Auch der ADAC sieht das Scannen skeptisch. Der Leiter der Abteilung Verkehrsrecht, Michael Ludovisy, bezweifelte, "dass der Staat in solchem Maß Personen unter Generalverdacht stellen darf". Ihn stört besonders, dass die Kennzeichen heimlich gefilmt werden.

Nach Angaben des Nachrichtenmagazins wird in ungefähr der Hälfte aller Bundesländer bereits auf das Kennzeichen-Scanning gesetzt: Dazu gehören neben den beklagten Ländern Bayern, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland- Pfalz. Baden-Württemberg will dafür 2008 das Polizeigesetz ändern.

Den Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts interessierte nach Angaben des Focus, ob auch die Insassen des Fahrzeugs erkannt werden können. Die hessische Staatskanzlei sandte zwei Originalaufnahmen ein, auf denen Umrisse und Marke des Wagens erkennbar sind. Der Innenraum liegt im Schatten. Ob dies auf allen Bildern der Fall ist, wurde nicht bekannt.

Quelle : www.golem.de

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Schäuble: Bundestrojaner gefährdet Datenschutz nicht
« Antwort #670 am: 19 November, 2007, 17:29 »
Das Bundesinnenministerium hat eine Liste mit Fragen und Antworten zum Streitthema verdeckter Online-Durchsuchungen veröffentlicht, die Bedenken von Bürgern zerstreuen soll. Die von Ressortchef Wolfgang Schäuble (CDU) geplante Ausforschung "informationstechnischer Systeme" diene "ausschließlich dazu, Terroristen zu bekämpfen und ihre Anschlags-Pläne zu entdecken" und werde als "letztes Mittel" verwendet, heißt es "zur Klarstellung" etwa in den Ausführungen. Dass Unionspolitiker bereits den Einsatz des so genannten Bundestrojaners etwa auch gegen gewaltbereite Fußballfans forderten, ist ihnen dagegen nicht zu entnehmen. Generell betont das Innenministerium, dass Online-Razzien "nicht flächendeckend" und "nicht zur Überwachung unbescholtener Bürger" durchgeführt werden sollten.

Den Datenschutz sieht die Berliner Behörde allgemein gewährleistet. Bevor Beamte des Bundeskriminalamts (BKA) eine heimliche Online-Durchsuchung in die Wege leiten, prüfe ein unabhängiger Richter grundsätzlich, ob die benötigte Schnüffelsoftware auf einem PC einer Privatperson oder einer Firma installiert werden dürfe. Bei der Arbeit der Sicherheitsbehörden gelte zudem, dass diese die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung beachten müssten. Ferner seien Vorgaben für die Kennzeichnung der Daten, für die Verwendung der Daten und Pflichten zum Löschen der Daten vorgesehen. Eine entsprechende Ermittlungsmaßnahme sei auch auf "höchstens drei Monate zu befristen", die Betroffenen müssten nach Abschluss über die heimliche Durchsuchung ihrer Gerätschaften prinzipiell benachrichtigt werden.

Sicherheitsbedenken müsse die Bevölkerung ebenfalls nicht haben, knüpft das Ministerium an seine früheren Ausführungen gegenüber der SPD-Bundestagsfraktion sowie dem Bundesjustizministerium an. "Die Ermittlungs-Software wird nicht zu einer Beeinträchtigung der auf dem betroffenen Rechner installierten Sicherheitssoftware führen", heißt es in Schäubles Haus bestimmt. Dritten werde somit ein Eindringen in den betroffenen Rechner durch den Einsatz des Bundestrojaners nicht erleichtert. Außerdem werde sichergestellt, dass die Software "keine eigenen Verbreitungsroutinen und einen wirksamen Schutz gegen Missbrauch durch Dritte beinhaltet".

Über das Aufspielen des Spionagewerkzeugs auf IT-Systeme hält sich das Innenressort dieses Mal bedeckt. Im Sommer hatte die Ankündigung, auch gefälschte Behördenmails als Transportmittel nutzen zu wollen, für besondere Empörung gesorgt. Das Ministerium schließt allein aus, dass Dritte wie Dienstleister oder Provider zum aktiven Mitwirken beim Zugriff auf gespeicherte Daten eines Kunden verpflichtet werden sollten. Generell würde es aufgrund der rechtlichen Voraussetzungen nur zu einer "sehr geringen Zahl solcher Maßnahmen kommen".

Die gewonnenen Daten werden bei einer Durchsuchung laut den Erläuterungen unter Zuhilfenahme technischer Auswertungs-Instrumente quasi vorselektiert, sodass für die manuelle Analyse und die eigentliche Informationsübertragung ans BKA ein "überschaubarer Datenbestand" verbleibe. Der Transfer erfolge "derart verschlüsselt, dass der Zugriff Dritter hierauf ausgeschlossen ist und die übermittelten Daten durch hohe Datenschutzstandards geschützt sind". Die übertragenen Informationen würden weiter "nach den bewährten Vorschriften über die Behandlung von Asservaten des BKA, die mit dem Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit abgestimmt sind, behandelt".

Wirklich neu sind die vorgetragenen Aspekte für Beobachter der hitzig geführten Auseinandersetzung um den Bundestrojaner insgesamt nicht. Erstaunlich ist nur, dass das Ministerium das Vorhaben wie eine längst beschlossene, problemlos durchführbare Ermittlungsmaßnahme darstellt und den Konjunktiv erst gar nicht bemüht – die Maßnahme ist aber auf Bundesebene bislang keineswegs beschlossene Sache, und auch die Umsetzung im nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz wird gerade vom Bundesverfassungsgericht geprüft, das wohl eine Grundsatzentscheidung zur Online-Durchsuchung fällen wird. Am Wochenende war aber bekannt geworden, dass Schäuble den Stopp für das Entwicklungsprojekt beim BKA für den Bundestrojaner gerade wieder aufgehoben hat. Der Vorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK), Klaus Jansen, plädierte dagegen gerade für eine Stärkung der Internet-Qualifikation der Fahnder. Es müssten vor allem besondere technische und psychologische Fähigkeiten stärker vermittelt und dafür Geld in die Hand genommen werden. Im Blick hatte Jansen dabei vor allem die Ausbildung der Beamten zur Verhinderung von Amokläufen, wie es die Kölner Polizei in einem aktuellen Fall für sich reklamiert. Der BDK-Chef verwies aber zugleich darauf, dass auch das umstrittene Feld verdeckter Online-Durchsuchungen vor diesem Hintergrund noch einmal diskutiert werden müsse.

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Die vor anderthalb Wochen vom Bundestag beschlossene Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten und der politische Streit über das Vorhaben erhitzt weiter die Gemüter. Die FDP-Innenexpertin Gisela Piltz hat Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU), der Bürgerrechtlern und Datenschützern aufgrund ihrer massenhaften Bereitschaft zum Gang nach Karlsruhe eines Hitler-Vergleichs unterzog, nun in diesem Zusammenhang als "nicht mehr tragbar" bezeichnet. "Eine Verfassungsbeschwerde, die auf die Verteidigung der Grundrechte gerichtet ist, in Beziehung zum menschenverachtenden Unrechtsregime des Dritten Reiches zu setzen, ist völlig inakzeptabel und geschmacklos", moniert die Liberale. Damit habe Schäuble als Verfassungsminister "die rote Linie überschritten".

Schäuble hatte im Vorfeld der entscheidenden Lesung des Gesetzesentwurfs zur Neufassung der Telekommunikationsüberwachung vor Journalisten und Richtern in Karlsruhe laut einem Zeitungsbericht erklärt: "Wir hatten den 'größten Feldherrn aller Zeiten', den GröFaZ, und jetzt kommt die größte Verfassungsbeschwerde aller Zeiten".

Die bayerische Justizministerin Beate Merk räumte derweil ein, unter anderem mit der Vorratsdatenspeicherung und den von ihr geforderten heimlichen Online-Durchsuchungen die Verfassung "bis an die Grenze" austesten zu wollen. "Wir müssen doch keinen Anstandsabstand einhalten, wie viele Gutmenschen meinen", erklärte die CSU-Politikerin im Gespräch mit der Welt am Sonntag in Bezug auf den Grundrechtsschutz. "Für die Sicherheit der Menschen zu sorgen, ist ein klarer Auftrag unserer Verfassung. Und den nehme ich ernst." Das "große Wehklagen" über den Beschluss zur verdachtsunabhängigen Aufzeichnung der Nutzerspuren kann Merk nicht verstehen, da die Bürger doch "freiwillig schon viel mehr Daten über Kundenkarten an private Unternehmen preisgeben".

Der Verein der Ingenieure für Kommunikation (ifKom) begrüßte im Rahmen des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung vor allem das "Verbot von Anonymisierungsdiensten", durch das "großer volkswirtschaftlicher Schaden" abgewendet werde. Laut dem Entwurf sind die Anbieter von Servern zur Verschleierung von Nutzerspuren ausdrücklich nicht von der Verpflichtung zur Aufbewahrung von Verbindungsdaten ausgenommen. Laut dem Technikerverband ist aber darauf zu achten, dass die Sicherheit der Vorratsdaten gewährleistet sei. Die Ingenieure fordern weiter, dass die zusätzlichen Kosten der Provider, die durch den erhöhten Speicherbedarf entstehen, "nicht zulasten der Kunden gehen". Vielmehr müsse es zu einer "gerechten Aufteilung" der Aufwendungen "zwischen Provider, Staat und Kunden" kommen.

Aus Sicht der Ermittler verteidigte der Oldenburger Staatsanwalt Robert Bondzio die Vorratsdatenspeicherung gegenüber der Zeit. Sie sei erforderlich, um einige Straftaten im Bereich der Computer- und Internetkriminalität "überhaupt verfolgen zu können". Die Angst vor dem Gesetz hält der Jurist zugleich aber teilweise für berechtigt: "Es stellt sich ein gewisses Unbehagen ein, wenn man sich beobachtet fühlt. Das ist menschlich." Dazu komme die Art der Diskussionsführung. "Leider werden dabei auf ungute Weise Terrorabwehr und Verbrechensbekämpfung vermengt und in einen Topf geworfen. Es herrscht dadurch ein latentes Gefühl der Bedrohung vor." Jeder, der surfe, könne so den Eindruck bekommen, "seine Daten könnten mit dem Argument der Terrorabwehr für eine lückenlose Verhaltenskontrolle auch ohne Verdacht missbraucht werden".

Bondzio forderte zugleich, die bestehenden Anti-Terrorgesetze und unter dem Aufhänger der Terrorbekämpfung eingeführten Überwachungsregelungen auf den Prüfstand zu stellen. "In der politischen Debatte ist das alles eins, ob ein biometrischer Pass gemacht wird, ein Bundestrojaner oder eine Vorratsdatenspeicherung. Das subjektive Sicherheitsgefühl soll gesteigert werden, aber die Debatte führt genau zum Gegenteil." Die Bürger würden den Eindruck erhalten, "dass jetzt jeder unter Generalverdacht steht – vor Kurzem mussten nur Straftäter ihre Fingerabdrücke abgeben, jetzt auf einmal jeder". Eigentlich müsste daher jedes Sicherheitspaket aufgeschnürt und herausgestellt werden, welches Ziel mit den einzelnen Maßnahmen erreicht werden solle: "nur" Terrorabwehr oder auch Strafverfolgung.

Insbesondere von Bloggern kritisch beleuchtet wird unterdessen eine in viele Richtung auslegbare Zusatzerklärung einer Reihe von SPD-Abgeordneten zum Beschluss der Massendatenlagerung. "Trotz schwerwiegender politischer und verfassungsrechtlicher Bedenken" hatten die 26 Sozialdemokraten einschließlich der stellvertretenden Parteivorsitzenden Andrea Nahles dem Entwurf zugestimmt. Letztlich sei dies auch vertretbar, "weil davon auszugehen ist, dass in absehbarer Zeit eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts möglicherweise verfassungswidrige Bestandteile für unwirksam erklären wird".

"Wer von der Verfassungswidrigkeit einer Regelung überzeugt ist, sollte sie — Fraktionsdisziplin hin oder her – nicht mittragen", kommentierte das Verhalten der von Gewissensbissen geplagten Volksvertreter nun der Berliner Staatsrechtler Christian Pestalozza im Online-Journal Spreerauschen. "Wir dürfen von den Abgeordneten auch insoweit erwarten, dass sie ihrem Gewissen – hier: ihrer entschiedenen Rechtsüberzeugung – folgen." Ganz sicher scheint sich der Jurist aber letztlich doch auch wieder nicht zu sein. So darf sich seiner Ansicht nach auch ein Abgeordneter mit verfassungsrechtlichen Zweifeln an einer Bestimmung "der erhofften überlegenen Klugheit der Mehrheit anschließen und auf die spätere Klärung durch das Bundesverfassungsgericht hoffen".

Klarere Worte zu dem Vorgang findet Wolfgang Wieland, Sicherheitsexperte der Grünen im Bundestag, gegenüber dem Weblog Coffee & TV. Für ihn das Verhalten der SPD-Kollegen schlicht "enttäuschend". Sei es doch Aufgabe des Gesetzgebers, verfassungsrechtliche Bedenken von vornherein auszuräumen und entsprechende Gesetze zu verabschieden. Das Motto "Koalitionsfrieden wahren, Ideale zitierfähig ins Protokoll schreiben, Karlsruhe das Aufräumen überlassen" dürfe nicht die Handlungsmaxime sein.

Die immer wieder direkt oder indirekt angesprochene Nahles wehrt sich dagegen auf der Plattform Abgeordnetenwatch vor allem gegen das Motto "Stasi 2.0" von Überwachungsgegnern. "Die Vorratsdatenspeicherung mit Stasimethoden gleichzusetzen" ist ihrem Empfinden nach "ein Schlag ins Gesicht der wirklichen Opfer der Staatssicherheit. Diese mussten um ihr Leben fürchten, wurden in Gefängnissen psychisch wie physisch gefoltert und leiden oft heute noch unter den Folgen. Das mit einem Gesetz, das auch auf Grundlage von EU Beschlüssen formuliert wurde, gleichzusetzen, ist unangebracht".

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Bundesregierung legt Einsatz von Trojanern beim VoIP-Abhören nahe
« Antwort #672 am: 20 November, 2007, 13:14 »
Das Bundesinnenministerium hat eingeräumt, dass die Software fürs Belauschen verschlüsselter Internet-Telefonate technisch dem geplanten Bundestrojaner nahe kommt. Bei der so genannten Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) von Voice over IP (VoIP) und der heimlichen Online-Durchsuchung sei die "Technik der Vorgehensweise ähnlich", erklärte das Ressort von Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) in einer jetzt veröffentlichten Antwort (PDF-Datei) auf eine Anfrage der FDP-Innenexpertin Gisela Piltz. Durch "programmtechnische Vorrichtungen" sei beim Abhören verschlüsselter Internet-Telefonate etwa über Skype jedoch von vornherein sichergestellt, dass eine über den Überwachungszweck hinausgehende Ausforschung des Rechners nicht möglich sei.

Wie genau die elektronische Abhörwanze auf einen Zielrechner gelangt, verrät das Innenministerium nicht. Bei den geplanten Online-Razzien sind als Lösungsansätze etwa das Anhängen eines Trojaners an unverfänglich aussehende E-Mails oder das Ausnutzen mehr oder weniger bekannter Schwachstellen vernetzter Rechner im Gespräch. Auch vom Eindringen von Ermittlern in Wohnungen und das Aufspielen der Schnüffelsoftware auf PCs war aber bereits die Rede. Die Stellungnahme nimmt auf letzteren Fall konkret Bezug, insofern das "physische Betreten der Wohnung gegen den Willen des Wohnungsinhabers" für die "Installation des entsprechenden Programms" als Verstoß gegen das in Artikel 13 der Verfassung garantierte Grundrecht auf Unverletzlichkeit des Wohnraums gewertet werden könne.

Generell führe das Einschleusen der Lauschsoftware aber "nicht zwangsläufig" zu einem entsprechenden Eingriff ins Grundgesetz. Zum einen müsse sich der betroffene Rechner nicht unbedingt in einer Wohnung befinden. Zum anderen sei auch bei einer "herkömmlichen" Telekommunikationsüberwachung, die mit Hilfe eines Providers durchgeführt wird, ja nicht von einer Verletzung von Artikel 13 auszugehen. Bei den direkt am Rechner abgefangenen Daten handelt es sich nach Auffassung der Bundesregierung nicht einmal um "Telekommunikationsinhalte", da "hier der Vorgang der Versendung noch nicht begonnen hat". Auch das Fernmeldegeheimnis werde folglich nicht verletzt.

Die Notwendigkeit zur Quellen-TKÜ ergibt sich laut dem Innenministerium in der Regel nur dann, wenn die klassische Telekommunikationsüberwachung wegen der Verschlüsselung der Inhalte scheitere. Den Überwachungsvorgang selbst beschreibt die Behörde vergleichsweise detailliert. Demnach werden die Audiodaten bei einem via PC geführten Skype-Telefongespräch, für welches das Mikrophon und der Lautsprecher des genutzten Rechners in Anspruch genommen werden, "bei der Übermittlung aufgezeichnet". Dabei würden keine Daten am Mikro erfasst, die "nicht der Kommunikation dienen". Das VoIP-Gespräch sei nämlich dadurch klar gekennzeichnet, dass ihm "immer die Anwahl des Skype-Telefongesprächspartners sowie der Verbindungsaufbau über das Internet vorausgehen". Erst danach werde mitgeschnitten.

Eine gesonderte Rechtsgrundlage hält das Innenministerium für die Quellen-TKÜ nicht für notwendig. Die bisher durchgeführten entsprechenden Maßnahmen seien "auf Antrag der Staatsanwaltschaft durch Gerichtsbeschluss angeordnet und dabei auf die Befugnis zur Telekommunikationsüberwachung gestützt" worden. Die "Übertragung einer Software auf das Endgerät des Beschuldigten" sei davon "ausdrücklich" umfasst gewesen. Angesichts einer anderen Sichtweise im Bundesjustizministerium schreibt das Innenressort aber auch, dass die Prüfung und Abstimmung innerhalb der Bundesregierung zu der Frage, ob die bestehenden und zur Anwendung gelangten gesetzlichen Regelungen insoweit eine Ergänzung erfahren sollten, noch nicht abgeschlossen seien.

Das bayerische Landeskriminalamt (LKA) hatte im Oktober den Verdacht von sich gewiesen, es würde mithilfe von Trojanern Lauschsoftware zum Abhören von Internet-Telefonaten auf privaten PCs installieren. "Das würde technisch keinen Sinn machen", behauptete ein Sprecher der Behörde damals. Gleichzeitig räumte er aber ein, dass das LKA via VoIP geführte Gespräche bis zu zehn Mal belauscht habe. Dies sei "nur in Fällen schwerster Straftaten und mit richterlicher Genehmigung" erfolgt. Die Datenpakete seien dabei auf dem Weg zwischen den Kommunikationspartnern abgefangen worden.

Das Abhören der Internet-Telefonie bereitet Ermittlern wie Datenschützern seit längerem Kopfschmerzen. Für klärungsbedürftig hielt der Bundesdatenschutzbeauftragte vor einem Jahr vor allem die Frage, wie der auch bei VoIP gesetzlich gestattete Zugriff auf die Kommunikationsdaten gewährleistet werden könne, "ohne dass es zu einer Totalüberwachung oder zu einem Verschlüsselungsverbot kommt". Grundzüge fürs Abhören der Internet-Telefonie hat die Bundesnetzagentur bereits im Herbst 2005 vorgestellt. Probleme bereitet den Behörden aber neben der Verschlüsselung, dass bei VoIP eine große Vielfalt an Diensteparametern und Netzprotokollen vorherrscht, die den Zugriff auf die Telekommunikation erschweren.

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Schäuble: Informationsgesellschaft ist auch "Basis des Verbrechens"
« Antwort #673 am: 20 November, 2007, 15:30 »
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hat in einer jetzt veröffentlichten Rede vor der Justizpressekonferenz in Karlsruhe seine Vorstellungen über die "Sicherheit im Verfassungsstaat" erläutert. Dabei hat er insbesondere die Globalisierung sowie die Virtualisierung von Kommunikationsnetzen kritisiert, die ihm zufolge negative Auswirkungen auf das Gemeinwohl und das Sozialgefüge haben: "Die weltweite immer dichtere Vernetzung durch moderne Kommunikations- und Transportsysteme, die massenhafte, weltumspannende Individualkommunikation, der elektronische Austausch von Gütern und Dienstleistungen, die Mobilität der Menschen, die Virtualität und Ortlosigkeit ganzer Unternehmen, bereiten dem Staat erhebliche Probleme." Besondere Sorgen bereite ihm angesichts dieser neuen Unübersichtlichkeit, dass offene Grenzen und das Internet natürlich von Kriminellen "intensiv genutzt" würden.

"Die globale Informationsgesellschaft ist eben auch die Basis des Verbrechens", fasste der CDU-Politiker seine Einschätzung der Veränderungen durch Telekommunikation und Computer zusammen. Deswegen dürfe der demokratische Rechtsstaat – was die Nutzung und Kontrolle der Informationstechnologie betrifft – "den Wettkampf mit den Gefährdern nicht verweigern". Er müsse insoweit vor allem weiter darauf achten, dass im virtuellen Raum "keine Rückzugsräume" für Kriminelle entstehen. "Deswegen werde ich mich weiter für die Online-Durchsuchung einsetzen", gelobte der Christdemokrat. "Wir geben den Rechtsstaat eher auf, wenn wir zulassen, dass der Staat und sein Recht in der globalisierten Internet-Gesellschaft an Boden verlieren, als – wie dies vielfach beschworen wird – durch die Einführung neuer, dem technischen Fortschritt geschuldeter Ermittlungsinstrumente." Die Möglichkeiten der klassischen Telekommunikationsüberwachung würden für die Kontrolle von Verbrechern und Terroristen im 21. Jahrhunderts nicht mehr ausreichen.

Schäuble beließ es nicht bei der seit Jahrhunderten üblichen Schelte an der Einführung neuer Medien. Vielmehr holte der Minister weiter aus und versuchte Begründungen für eine Reihe seiner umstrittenen Äußerungen etwa zur Abschaffung der Unschuldsvermutung und zur Notwendigkeit eines präventiven Sicherheitsstaates zu liefern. "Unter den Bedingungen moderner Staatlichkeit bedrohen grundsätzlich nur nichtstaatliche Akteure das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit", wies Schäuble jegliche Verdachtsmomente gegen das Aufkommen neuer Diktaturen in Westeuropa von sich. Auch die persönliche Freiheit und die Bewegungsfreiheit seien dabei "weit mehr von nichtstaatlicher Gewalt bedroht als durch den Rechtsstaat".

Wiederholt suchte der Minister seinen Zuhörern zu verdeutlichen, dass nicht die Auswirkungen von Überwachung zu fürchten sei, sondern deren Anlass. Vor allem die terroristische Bedrohung gefährdet Schäuble zufolge die Bewegungs- und Handlungsfreiheit der Bevölkerung unmittelbar. "Wenn etwa in der Debatte über die Videoüberwachung öffentlicher Räume die gefühlte – und damit auch reale – Verkürzung der individuellen Freiheit geltend gemacht wird, so ist ebenso an die reale Verkürzung individueller Freiräume zu erinnern, die aus unsicherer und bedrohter persönlicher Sicherheit im öffentlichen Raum erwächst." Ein "Maximum an informationeller Selbstbestimmung" nützte eben nichts, "wenn uns dadurch die Freiheit genommen wird, uns sicher zu bewegen".

Schäuble bemühte sich auch, den aktuell vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelten Fall des Scannens von Kfz-Kennzeichen mit dieser Logik und einer dazu aufgeworfenen Frage zu verteidigen. "Ist die Freiheitsverkürzung, die in einer automatischen Ablesung von Autokennzeichen und dem sofortigen Abgleich mit der Fahndungsdatei gestohlener Autos liegt, wirklich relevant im Vergleich zur Freiheitsverkürzung, die mit der Gefahr häufig unaufgeklärter und damit sanktionsloser Autodiebstähle verbunden ist?" Welchem Freiheitsideal entspreche es, wenn die Bürger ein Gefühl staatlicher Ohnmacht haben müssten, und sie sich nur im Wege des Selbstschutzes etwa mit immer aufwendigeren Alarmanlagen oder gar "gated communities" wehren könnten? Schon bei der Zusammenführung "banaler Daten" würden schwerwiegende Freiheitsverkürzungen gemutmaßt, monierte der Minister. "Der chilling effect einer allgemeinen Bedrohungslage oder sehr konkreter Unsicherheit wird dabei oft ignoriert."

Erneut brachte Schäuble ferner seine Überzeugung zum Ausdruck, dass "nationale Rechtsordnungen wie internationales Recht den neuen Formen der Bedrohung im Grunde nicht mehr ausreichend gerecht werden". Beispielsweise entspreche die strikte Trennung zwischen Völkerrecht im Frieden und im Krieg den neuen Gefährdungen nicht mehr. Und auch die Einordnung von Terroristen in das System des humanitären Völkerrechts, das von der "Unterscheidung zwischen Kombattanten und Nicht-Kombattanten" ausgeht, bereite Schwierigkeiten. Dem Gesetzgeber müsse insgesamt der notwendige Spielraum verbleiben, seine rechtstaatlichen Aufgaben und insbesondere die Gewährleistung von Sicherheit wahrzunehmen.

Internationale Proteste bei IT-Sicherheitsexperten hat derweil die Nachricht ausgelöst, dass Schäuble den Stopp des Entwicklungsprojekts für den so genannten Bundestrojaner beim Bundeskriminalamt gerade wieder aufgehoben hat. Die in Sydney beheimatete Security-Firma Tier-3 warnt aktuell vor nicht kontrollierbaren Kollateralschäden der heimlichen Online-Durchsuchung. Da die eingesetzten Trojaner sicherlich mithilfe von harmlos aussehenden E-Mails auf die Rechner von Zielpersonen gespielt werden sollten, würden sie eine "schwerwiegende Bedrohung der IT-Sicherheit" darstellen. Schließlich könnten sie rasch in die falschen Hände fallen und dann zu echter Schadsoftware umgewandelt werden. Eine solche Umgestaltung sei permanent zu beobachten. Schutz böten dann aufgrund des voraussichtlich speziellen Zuschnitts der deutschen Überwachungswerkzeuge wohl nur Sicherheitslösungen, die PC-Schädlinge anhand von Verhaltensauffälligkeiten enttarnen könnten.

Quelle : www.heise.de

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Verfassungsrichter zweifeln an automatischer Kennzeichenerfassung
« Antwort #674 am: 20 November, 2007, 17:16 »
Das Bundesverfassungsgericht hat sich sehr skeptisch über die Rechtmäßigkeit des Scannens von Kfz-Kennzeichen durch die Polizei in Hessen und Schleswig-Holstein geäußert. Die Karlsruher Richter ließen am heutigen Dienstag bei der mündlichen Verhandlung des Ersten Senats über Verfassungsbeschwerden gegen entsprechende Klauseln in den Polizeigesetzen der beiden Bundesländern durchblicken, dass sie die Regelungen für die automatische Nummernschilderfassung und den Abgleich mit Fahndungsdateien zumindest für zu unpräzise halten. Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier fragte, wie die Anlage von Bewegungsprofilen der überwachten Autofahrer verhindert werden könnte.

Mehrere Autobesitzer sehen sich durch die neue Fahndungsmethode in ihrem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt und hatten daher gegen die Befugnisse Verfassungsbeschwerde eingelegt. Die Polizei werde "zu einer massenhaften heimlichen Beobachtung von Unverdächtigen ermächtigt", betonte der Anwalt der Kläger, Udo Kauß. Dies sei eine "neue Qualität der Kontrolle". Der Prozessbevollmächtigte machte deutlich, dass dies sonst nur in einem Polizeistaat üblich sei. Die hessische Polizei habe in diesem Jahr bislang eine Million Autokennzeichen mit den Lesegeräten fotografiert. Doch nur 300 Mal habe es einen Treffer gegeben – eine Quote von 0,3 Promille. Die Kläger sähen in dem Verfahren einen "Präzedenzfall" für eine präventive Überwachung der Bevölkerung.

Der hessische Innenminister Volker Bouffier (CDU) hielt dagegen, dass die Maßnahme "erforderlich und verhältnismäßig" sei. Er glaube, dass es sich um einen Grundrechtseingriff "an der Bagatellgrenze" handle. Von einer "Fahndung ins Blaue" hinein und einem "Dammbruch" könne keine Rede sein, erwiderte er den Befürchtungen der Kläger. Die Polizei nutze bei ihrer Aufgabenerfüllung im Rahmen des automatischen Abgleichs nämlich nur zwei Fahndungslisten des Bundeskriminalamts (BKA). Insgesamt gehe es um das Auffinden von 2,7 Millionen gesuchter Kennzeichen. Die Erstellung eines Bewegungsprofils von Autofahrern sei schon rein technisch ausgeschlossen. Radarmessgeräte würden schon jetzt mehr Daten über die Halter liefern als die automatische Erfassung, meinte ein Vertreter Schleswig-Holsteins. Die Kennzeicheninformationen würden zudem nur bei Treffern gespeichert. Die beschworenen Gefahren seien "aus der Luft gegriffen".

"Bauchschmerzen" bei der Frage nach der Klarheit der gesetzlichen Regelung hatte der hessische Datenschutzbeauftragte, Michael Ronellenfitsch. Der Tatbestand sei "sehr vage gefasst" und müsste "präziser" formuliert werden. Deutlicher in seiner ablehnenden Haltung gegenüber der Nummernschild-Erfassung zeigte sich der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar: "Mich stört, dass wir auf Schritt und Tritt überwacht werden", sagte er im Bayerischen Rundfunk. Das Kennzeichen-Scanning sei ein weiterer Mosaikstein in einer Überwachungsinfrastruktur, "die alle möglichen Lebensbereiche betrifft. Er bezweifelte zugleich die Fehlerfreiheit solcher Erkennungssysteme. Schon zuvor hatte Schaar ausgeführt, dass es sich bei der Maßnahme "um eine weitere anlasslose generelle Datenerhebung" handle. Wie bei der Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten könne auch die Verwendung der Nummernschilder später erweitert werden.

Ähnliche Bestimmungen wie in Hessen und Schleswig-Holstein gibt es in sechs weiteren Bundesländern. Das sächsische Innenministerium teilte zudem gerade mit, dass Autokennzeichen künftig auch im Freistaat automatisch erfasst werden sollen. In der Nähe der tschechischen und polnischen Grenze würden mobile und stationäre Lesegeräte aufgestellt, hieß es. Man reagiere damit auf den Wegfall der Grenzkontrollen am 21. Dezember. Gespeichert werden sollen angeblich nur Kennzeichen von gesuchten Fahrzeugen. Um die Scanner einführen zu können, sei zunächst aber eine Änderung des sächsischen Polizeigesetzes notwendig.

Das Urteil des Gerichts wird Anfang 2008 erwartet. Sollten die Verfassungsrichter der speziellen Form der Rasterahndung Einhalt gebieten, dürfte das auch eines der Überwachungsvorhaben der großen Koalition im Bund bremsen. Auf der Kippe stehen könnte dann auch die Verkehrsüberwachung mit Hilfe der Kameras in den Mautbrücken an Autobahnen und Landstraßen, die bislang gesetzlich nicht zulässig ist. Auch die Klärung der Zuständigkeiten dürfte bundesweit Auswirkungen haben. Umstritten ist bislang, ob der Zweck der Kennzeichenerfassung die vorsorgliche Verhinderung von Straftaten oder auch deren Verfolgung ist. Die Kläger machen geltend, dass die Länder nur im Falle der Gefahrenabwehr – nicht aber bei der Strafverfolgung – eine Gesetzgebungskompetenz hätten. Nach Interpretation der Länder ist die Erfassung aber eine präventive Maßnahme; sie würde damit in ihre Zuständigkeit fallen.

Politiker der Oppositionsparteien kritisierten derweil die zunehmende Überwachung der Bürger: "Der Einsatz von Kennzeichenlesegeräten, die Debatte um die Nutzung von Mautdaten, der Einsatz von Handy-Ortungsgräten: All dies sind Baussteine beim Knüpfen eines immer engeren Überwachungsnetzes", beklagte der hessische Innenexperte der Grünen, Jürgen Frömmrich. "Dabei spielen strafrechtliche Verdachtsmomente keine Rolle, jeder wird zunächst erfasst." Ähnlich äußerte sich die stellvertretende Parteivorsitzende der Linken, Katina Schubert: "Die komplette Kennzeichenerfassung von Fahrzeugen, die Überprüfung sämtlicher Kreditkartenbesitzer in der Bundesrepublik, der Zugriff auf Konten und die ab Januar beschlossene Vorratsdatenspeicherung von Telefon- und Internetverbindungen machen beängstigend klar: Persönliche Daten sind nicht länger persönlich." So werde der Rechtsstaat "gefleddert".

Quelle : www.heise.de

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