Autor Thema: Überwachung, Transparenz, Datenschutz  (Gelesen 92715 mal)

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Offline Jürgen

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wg. BKA-Aufrüstung
« Antwort #615 am: 22 Oktober, 2007, 01:25 »
Wieder einmal rüttelt Schäuble an einem wesentlichen Bestandteil unserer Rechtsordnung.
Polizei ist grundsätzlich Ländersache, gemäss Artikeln 30, 73 (10.), 83, 91, und unterliegt zudem insbesondere dem Grundsatz der Gewaltenteilung. Dabei ist also strikt zwischen Legislative und Exekutive zu trennen.

Der Grund für solche Vorgaben des Grundgesetzes ist klar in den leidvollen Erfahrungen aus dem 'Dritten Reich' zu suchen.
Das interessiert den Herrn aber sicher überhaupt nicht, und so mir zwingt sich der Eindruck auf, er hätte unter solchen Umständen sicherlich nicht weniger weit vorne mitgemacht. Und der entsetzliche Verdacht entsteht, eine Wiederholung der Geschichte könne durch gewissenlose Politiker wieder möglich werden, eventuell gar beabsichtigt...

Wer die wehrlosen Passagiere entführter Flugzeuge abknallen lassen will, hat sowieso in Staatsorganen einer Demokratie absolut nichts verloren!

Wann endlich begreift das unsere Regierung?
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CDU-Politiker fordert mehr Mittel für Kampf gegen Terrorismus
« Antwort #616 am: 22 Oktober, 2007, 10:53 »
Der sächsische CDU-Politiker Volker Bandmann hat mehr rechtliche und technische Mittel für den Kampf gegen den internationalen Terrorismus verlangt. "Polizei und Behörden müssen auf die veränderte Bedrohungslage angemessen reagieren können. Wenn von Kriminellen das Internet zur Begehung von Straftaten missbraucht wird, sind Online-Durchsuchungen von Computern terrorverdächtiger Personen ein geeignetes Abwehrmittel", sagte der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion. Er forderte ferner eine "präventive Wohnraum- und Telekommunikationsüberwachung" und die Rasterfahndung zur Verfolgung Terrorverdächtiger.

"Die Gefahr durch islamistische Terroristen nimmt bedrohlich zu. Die Ausbildung in sogenannten Terror-Camps muss ein Straftatbestand werden", erklärte der Brandmann. Das gelte, wenn Personen zur Vorbereitung von Terroraktionen – zum Beispiel im Bombenbau – geschult würden. Die CDU wolle friedliche Bürger schützen und deshalb potenzielle Gewalttäter präventiv an der Ausübung von Anschlägen hindern. Es sei dringend notwendig, "auf veränderte Bedrohungslagen entschlossen zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger und der Freiheit zu handeln".

Die Grünen im Landtag warfen Bandmann vor, sich im "Kampf gegen terroristische Bedrohungen" profilieren zu wollen. "Das ist nicht nur ideenlos. Es ist ermüdend und erinnert an das tägliche Grüßen eines Murmeltiers", sagte der innenpolitische Sprecher Johannes Lichdi: "Es sind weder Probleme bei der Datengewinnung noch beim Missbrauchschutz bei der Online-Untersuchung gelöst. Deshalb sollte auf gut ausgebildete und motivierte Polizisten gesetzt werden und nicht auf Technik mit zahllosen Unbekannten und Problemen."

Nach einem Bericht des Spiegels gibt es allerdings in den Bundesländern massive Vorbehalte gegen das von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) geplante Gesetz zur Stärkung des Bundeskriminalamtes (BKA) bei der Terrorabwehr. In ihren schriftlichen Stellungnahmen zu dem Entwurf rügten allen voran die unionsregierten Länder, dass das BKA zu weit in die Befugnisse der Landespolizeibehörden eingreifen dürfe. Der Entwurf sieht auch die umstrittene heimliche Ausspähung von Privatcomputern bei Terrorverdächtigen als Fahndungsinstrument vor. Schäuble dagegen forderte auf dem Deutschlandtags der Jungen Union am Wochenende erneut die Einführung von Online-Durchsuchungen sowie die Ermöglichung eines Einsatzes der Bundeswehr im Innern.

Quelle : www.heise.de

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Der Präsident des Bundeskriminalamts, Jörg Ziercke, hat sich bei einem Symposium in Mainz erneut für die Nutzung von Daten aus der Lkw-Mautkontrolle bei Ermittlungen nach schweren Straftaten ausgesprochen. Er halte es für "unerträglich", dass die Mautdaten derzeit zwar abgerufen würden, um Verstöße gegen die Gebührenpflicht zu ahnden, aber nicht bei der Suche nach mutmaßlichen Mördern, sagte Ziercke bei der Veranstaltung zum Thema "Innere Sicherheit" am heutigen Montag. CDU und SPD haben sich in der Vergangenheit auf Bundesebene ebenfalls dafür ausgesprochen, Mautdaten zur Verfolgung schwerer Straftaten und zur Gefahrenabwehr zu nutzen. Die SPD sprach sich erst am Montag in einer Beschlussempfehlung für ihren Parteitag an diesem Wochenende erneut dafür aus.

Ziercke bekräftigte zudem, für die wirksame Bekämpfung von Terrornetzwerken und Organisierter Kriminalität seien Online-Durchsuchungen unerlässlich. "In der Welt des Internets" reichten die bisherigen Maßnahmen zur Überwachung nicht mehr aus. Nur wenn Computer von Ermittlern ausgespäht werden dürften, sei es möglich, "einen Einstieg" in ein Terrornetzwerk zu bekommen, sagte der BKA-Chef. Angesichts von derzeit 230 Ermittlungsverfahren in Deutschland mit terroristisch-islamistischen Hintergrund müsse die Online-Untersuchung jedoch "schnell kommen". Der Streit in der Koalition über die Online-Durchsuchung hatte die neue BKA-Gesetzgebung monatelang blockiert. Die SPD will anders als Schäuble und die Union den Urteilsspruch aus Karlsruhe zu einer entsprechenden Regelung in Nordrhein-Westfalen abwarten. Dieser wird für Anfang 2008 erwartet.

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Re: Überwachung, Transparenz, Datenschutz
« Antwort #618 am: 22 Oktober, 2007, 23:05 »
Zitat
Wer die wehrlosen Passagiere entführter Flugzeuge abknallen lassen will, hat sowieso in Staatsorganen einer Demokratie absolut nichts verloren!

Ich weiss ja, du meinst es gut Jürgen....

Aber :

Wer sagt denn dass die Passagiere grundsätzlich so wehrlos sind ?
Also mal angenommen ich hätte Bodybuilder-Masse, mein Fuss wäre noch OK und wir gehen mal davon aus, dass die hypothetischen Entführer nicht gerade Schusswaffen haben...also einem der nur ein Brotmesser hat, würde ich dann auch auf die Gefahr hin ein zwei Stichverletzungen abzubekommen mal dermassen eins in die Fresse geben !  Und jemanden der theoretisch unter Anleitung (über Funk) + instrumentengestützt (ILS) trotzdem noch eine halbwegs sichere Landung hinbekommen könnte dürfte es an Bord wohl auch geben.


Der Herr S. wäre nur ganz gerne gottgleich, dass ist das Problem.

Wann ist die nächste Wahl ?

Offline Jürgen

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Re: Überwachung, Transparenz, Datenschutz
« Antwort #619 am: 23 Oktober, 2007, 03:20 »
Der Möchtegern-Herr-über-Leben-und-Tod würde Dich gern' abschiessen lassen, bevor Du dem 'Krieger' kräftig in den Hintern treten könntest.

Den Begriff wehrlos meine ich im Zusammenhang mit dem Rollinator, nicht gegen irgendwelche durchgeknallten Irren an Bord.

Welche dieser beiden das üblere Mordgelüst hat, sei 'mal dahingestellt.
Fanatische und durchgeknallte Fundamentalisten sind eben in jeder Position lebensgefährlich.

Aber bei dem einen könnten wir's vielleicht noch verhindern, sofern man uns lässt.
Eine Fortsetzung der Grossen Koalition oder irgendeine andere Regierung unter Teilnahme dieses Herrn und seiner Spiessgesellen ist auch nach der nächsten Wahl leider nicht auszuschliessen.
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Bundesdatenschützer warnt vor mehr Überwachung der Bürger
« Antwort #620 am: 23 Oktober, 2007, 12:59 »
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, hat in Warschau davor gewarnt, dass die Kombination verschiedener neuer Technologien zu mehr Überwachung des Bürgers führt. Schaar nimmt an einer vom polnischen Datenschutzbeauftragten Michal Serzycki veranstalteten Konferenz teil. In seiner Eröffnungsrede wies er darauf hin, gerade vor dem Hintergrund der schmerzhaften Erfahrungen mit totalitären Überwachungsstaaten in Polen und Deutschland müsse der Umgang mit personenbezogenen Daten verantwortungsbewusst und sparsam geschehen.

"Wäre der Übergang zu demokratischen Gesellschaften überhaupt möglich gewesen, wenn die alten totalitären Regimes über die Überwachungsmöglichkeiten verfügt hätten, die heute zur Verfügung stehen?", fragte Schaar. "Und können wir wirklich sicher sein, dass die freiheitlichen Gesellschaften auf Dauer stabil sein werden?" Schon deshalb sei es besonders wichtig, dass der Datenschutz bei der Gestaltung und beim Einsatz neuer Techniken berücksichtigt werde. Rein rechtliche Begrenzungen könnten dagegen leicht zurückgenommen werden, wenn sich politische Verhältnisse änderten.

Nach dem 11. September 2001 seien neue Gesetze erlassen worden, um die Bürger besser überwachen zu können. Doch die dadurch gewonnenen Daten würden nicht nur im Kampf gegen den Terrorismus verwendet, meint Schaar. Ein alarmierendes Bereispiel sei die Verpflichtung von Telekommunikationsfirmen, Daten zum Telefon- und Internetverkehr vorzuhalten. Wegen einiger weniger Verdächtiger würden Daten unschuldiger Menschen gespeichert. Strafermittler wollen die Daten auch nutzen, um weniger schwer wiegenden Verbrechen auf die Spur zu kommen.

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Re: Überwachung, Transparenz, Datenschutz
« Antwort #621 am: 23 Oktober, 2007, 18:06 »
Zitat
Der Möchtegern-Herr-über-Leben-und-Tod würde Dich gern' abschiessen lassen, bevor Du dem 'Krieger' kräftig in den Hintern treten könntest.

Den Begriff wehrlos meine ich im Zusammenhang mit dem Rollinator, nicht gegen irgendwelche durchgeknallten Irren an Bord.

Ist mir im nachhinein auch aufgefallen dass das unglücklich formuliert war mit völlig falscher Bezugnahme usw...aber da war´s schon gepostet...sorry.

Aber egal, was ich ja eigentlich sagen wollte kam ja dennoch rüber :
Man kann nicht von vornherein sagen : Ein Flugzeug wurde entführt also müssen wir es abschiessen. Wer das tut, mischt sich in einer Art und Weise in das Schicksal anderer Menschen ein wie es ihm nicht zusteht.
Der Punkt, dass die Insassen sich unter Umständen sehr wohl wehren können war mir wichtig.

Offline lucky

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Re: Überwachung, Transparenz, Datenschutz
« Antwort #622 am: 23 Oktober, 2007, 22:35 »
Ja und stellen wir uns nur vor, das evtl. kurz vor der Zielerreichung mit EVENTUAL CRASH, sich die 'BÖSEN' (Wörter mit T********* am Anfang machen schon verdächtig) im Flugzeug eines besseren besinnen und einfach wieder lieb werden. Manche machen 'Learning by Doing', dann wär es aber zu spät für alle im Jet, weil schon von Amts wegen aus dem Verkehr gezogen! (gute Vormulierung lucky)

Ergo Voraussetzung: Vor Abschluss ohne 'l' wäre sicherzustellen, dass die sich das nicht nochmal anders überlegen. Wer macht das denn nun wieder? Je mehr ich darüber nachdenke, um so mehr weiss ich, das is nix für mich.

Solche Entscheidungen werde ich auch in Zukunft vertrauensvoll in die Hände meines Innenministers legen. Die machen schon alles richtig zum Wohle von uns, oder?. Na, wenn das kein Erkenntnisgewinn war? Diese vielen Fragen ist doch zu blöd...

lucky

"Ich missbillige jedes Wort was Sie sagen, aber bis zu meinem Tode werde ich dafür kämpfen, dass Sie es sagen dürfen"  (Voltaire)




Rechner: P4, 3.2 GHz, 2MB Cache, 800 MHz FSB 2048 MB DDR-RAM, WinXP PRO SP2 + DX9c, 320GB SATA Raid 0 Stripe (1st (2x) 160GB 7200rpm) Hard Drive 2nd 160Gb Hard Drive, ATI Radeon X850XT Platinum an 20" TFT (1024x768@75 Hz), 150 GB ext., Soundblaster Audigy 2 ZS 7.1, Hauppauge Nexus Rev. 2.3 (Treiber TT 2.19 nicht 2.19c)
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Offline Jürgen

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Re: Überwachung, Transparenz, Datenschutz
« Antwort #623 am: 24 Oktober, 2007, 03:59 »
Jetzt 'mal ganz wild phantasiert:

Was würde eigentlich unsereinem passieren, wenn er jemandem, der an Bord seinen Schuh anzuzünden oder ein Teppichmesser aus selbigem holt und das Cockpit zu erobern versucht, kurzerhand das kleine Licht ausbläst?
Vermute 'mal, man würde sich schleunig im Karzer in irgendeiner EU-Randlage oder im Mutterland des Übeltäters wiederfinden, ggf. freundlich von CIA und BKA massiert werden, und dann schlicht dort vermodern...
Selbstjustiz und Notwehrexzess gehen ja auch wirklich nicht an, wahllose Tötungen stehen nur Ministern zu...
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Bitkom will Onlinedurchsuchung mit Sachverstand diskutieren
« Antwort #624 am: 24 Oktober, 2007, 16:44 »
Vertreter des Branchenverbands Bitkom forderten auf der IT-Messe Systems in München heute eine verlängerte Frist für die Einführung der Vorratsdatenspeicherung, eine rasche Regelung der Kostenfrage und gleichzeitig eine intensive Diskussion um die vom Bundesinnenministerium vorgeschlagene Online-Durchsuchung. Es wäre schon viel gewonnen, wenn man sich mit den zuständigen Ressorts darüber einig werden könnte, "dass es nicht um Flächendeckung, sondern um Effizienz geht", sagte Bitkom-Präsidiumsmitglied Dieter Kempf. Er warnte vor den Gefahren des Bundestrojaners und forderte für Onlinedurchsuchungen dieselben Hürden wie für die akustische Wohnraumüberwachung. "Online-Durchsuchungen greifen sehr viel tiefer in persönliche und geschäftliche Informationen ein als eine Telefonüberwachung", begründete Kempf seinen Vorschlag.

Mit Blick auf die übernächste Woche im Bundestag zur Abstimmung stehende Vorratsdatenspeicherung sorgt sich die Industrie mittlerweile vor allem um Kosten und Übergangsfristen. Kempf bezifferte die Installationskosten entsprechender Software auf 75 Millionen Euro, die jährlich anfallenden Betriebskosten auf einen zweistelligen Millionen-Betrag. Markus Haas, Vorsitzender des Bitkom-Arbeitskreises Telekommunikationspolitik und bei O2 für Regulierungsfragen zuständig, bezifferte die Einmalkosten für die Umsetzung der geplanten Anforderungen allein für sein Unternehmen auf 2,1 Millionen Euro, die Betriebskosten beziffert er auf 300.000 Euro.

Die Unternehmen müssten künftig auch zusätzliche Daten für sechs Monate erfassen, die sie bisher nicht speichern. Mit einigem Aufwand verbunden sei etwa die Verknüpfung von Verbindungs- und bislang nicht gespeicherten Lokationsdaten. "Die Umsetzung zum ersten Januar 2008 ist für eine große Zahl von Unternehmen nicht darstellbar", sagte Haas. Den Unternehmen blieben statt der ansonsten üblichen sechs- bis zwölfmonatigen Implementierungsfrist nur noch ganze sieben Wochen, um die spezielle und von wenigen Mitarbeitern betreuten Datenbank einzurichten. Die Betriebskosten hängen darüber hinaus auch davon ab, wie sich die Zugriffszahlen und auch der Straftatenkatalog entwickeln werde. Kempf warnte in diesem Zusammenhang davor, dass nach dem aktuellen Entwurf die Daten auch dazu verwendet werden, Beleidigungsdelikte im Internet zu verfolgen. "Das hat mit der öffentlichen Sicherheit wenig zu tun", sagte Kempf.

Hohe gesetzliche Hürden fordert der Bitkom beim zweiten Streitthema, der Onlinedurchsuchung. Die Verbandsvertreter hoffen noch auf fruchtbare Diskussionen mit der Politik und in der Öffentlichkeit. Man stehe erst am Anfang einer öffentlichen Diskussion, die mit Sachverstand geführt werden müsse. "Onlinedurchsuchung ist wesentlich komplexer, als ein Telefon abzuhören", mahnte Kempf mit Blick auf mögliche Gefahren. Die Behörden müssten beispielsweise überlegen, wie sie die unkontrollierte Verbreitung eines per E-Mail eingeschleusten Trojaners verhindern wollten.

Vom Bundestrojaner halten die Unternehmen gar nichts, sagte der Verbandsfunktionär. Der Sicherheit informationstechnischer Systeme würde es wesentlich mehr schaden als nützen, wenn deutsche Sicherheitssoftware für einen solchen Bundestrojaner ein Hintertürchen offen lassen müsste. Die Unternehmen würden sich dem Instrument Onlinedurchsuchung sicherlich nicht generell verschließen, aber es müssten der akustischen Wohnraumüberwachung vergleichbare Hürden dafür geschaffen werden. Für private Inhalte, die von der Festplatte ausgelesen werden, müsse es ein Verwertungsverbot geben.

"Wenn es um eine niedrige zweistellige Zahl an Durchsuchungen gehe, dann ist die Online-Durchsuchung ein Fall für qualifizierte Spezialisten der Ermittlungsstellen, nicht für eine generelle Softwareschnittstelle." Auch wenn das mit einem gewissen Aufwand für die Provider verbunden ist, sei eine durch einen Richter angeordnete und vom Provider eingerichtete Einzelmaßnahme wesentlich sympathischer als eine generelle Schnittstelle, auf die Ermittler einfach zugreifen könnten. Generell sei der Trend bei Überwachungsmaßnahmen steigend, im vergangenen Jahr wurden laut Bundesnetzagentur 35.816 Mobiltelefone und 5099 Festnetzanschlüsse überwacht, zudem lasen die Ermittler 473 E-Mail-Konten mit, und in 44 Fällen griffen die Ermittler auf VoiP-Anschlüsse zu.

Vorsichtig kritisch äußerte sich Kempf schließlich zu den vom Bayerischen Landeskriminalamt vorgenommenen Überwachungsmaßnahmen. Er gehe davon aus, sagte Kempf, dass man hierbei die Grenze zur Onlinedurchsuchung bereits überschritten habe. Bei der sogenannten "Quell-TKÜ" wird auf einen lokalen Rechner zugegriffen, um etwa ein VoiP-Gespräch abhören zu können. Jüngsten Medienberichten zufolge soll dies in Bayern in rund einhundert Fällen der Fall gewesen sein. Eine weitere Forderung, die bereits jetzt vermehrt von den Behörden gestellt wird, ist laut Kempf die Herausgabe von Schlüsseln, um zum Beispiel an die verschlüsselten Inhalte einer Festplatte zu gelangen.

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Konferenz der Datenschützer zu Online-Durchsuchung und Steuerdatei
« Antwort #625 am: 24 Oktober, 2007, 17:20 »
Die Datenschützer von Bund und Ländern beraten auf der 74. Konferenz der Datenschutzbeauftragten am morgigen Donnerstag und am Freitag unter anderem über die umstrittenen Online-Durchsuchungen und die geplante zentrale Steuerdatei. Auch das Thema "Geodaten und Persönlichkeitsrecht" steht auf der Tagesordnung.

Vor dem Treffen in Saalfeld in Thüringen sagte der Datenschutzbeauftragte des Landes, Harald Stauch, bei der Durchsuchung privater Computer über das Internet gehe es um die zentrale Frage, ob und wie der Kernbereich des Privatlebens unangetastet bleiben könne. Bereits bei ihrer Konferenz Anfang Juni in Erfurt hatten die Experten vor weiteren Einschränkungen der Grundrechte gewarnt und Forderungen nach Einführung heimlicher Online-Durchsuchungen kritisiert. Dies würde rechtsstaatlichen Grundsätzen "eklatant widersprechen und das Vertrauen in die Sicherheit der Informationstechnik massiv beschädigen", hieß es damals. Die Datenschützer wollen in Saalfeld über technische und rechtliche Fragen von Online-Durchsuchungen beraten und die Pläne dazu bewerten.

Auch über die Folgen der geplanten zentralen Speicherung von Steuerdaten wollen die Datenschützer diskutieren. Hintergrund sind die Pläne der Bundesregierung, die Papier-Lohnsteuerkarte abzuschaffen und sie von 2011 an durch eine elektronische Variante zu ersetzen. Dazu soll beim Bundeszentralamt für Steuern eine Datenbank aller relevanten Lohnsteuer-Daten angelegt werden. Bisher liegen diese nur den einzelnen Meldebehörden vor.

Durch das neue Verfahren entstehe ein Datenpool, der allein wegen seines Umfangs aus datenschutzrechtlicher Sicht eine völlig neue Dimension darstelle, hieß es vor der Konferenz. Die Datenschützer befürchten, dass damit eine Entwicklung angestoßen wird, die zu einem allgemeinen Personenkennzeichen führen könnte.

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Staatssekretär muss sich für Online-Durchsuchungen rechtfertigen
« Antwort #626 am: 24 Oktober, 2007, 19:51 »
Die Union hat sich mit der Opposition überraschend darauf geeinigt, den jetzigen Justizstaatssekretär Lutz Diwell vor den Innenausschuss des Bundestags zu zitieren. Der SPD-Politiker soll dort Auskunft geben über die von ihm in seiner früheren Position als Innenstaatssekretär im Sommer 2005 unterschriebene Dienstanweisung, der zufolge Geheimdienste wie das Bundesamt für Verfassungsschutz vorübergehend "informationstechnische Systeme" im Rahmen heimlicher Online-Durchsuchungen ausforschen durften. Die Fraktionen der Linken, der FDP und der Grünen drängen bereits seit langem auf eine entsprechende Ladung des hochrangigen Beamten. Dies hatte die große Koalition bisher aber strikt abgelehnt. Von Oppositionsseite musste sie sich daraufhin den Vorwurf gefallen lassen, die Aufklärung der noch von der Vorgängerregierung erlaubten Online-Razzien zu verhindern.

Das Einlenken von CDU/CSU bei der Sitzung des Innenausschusses am heutigen Mittwoch hat zu einem Eklat mit dem Koalitionspartner SPD geführt. Die Union hatte sich zunächst "aufgrund der Koalitionsräson" dazu entschieden, "zu dem Thema zu schweigen" und einen Antrag der Liberalen zur Anhörung Diwells vom Tisch gewiesen. Nun betonten Vertreter der Konservativen aber, dass es sehr wohl von Bedeutung sei, ob der Staatssekretär sich damals über die Auswirkungen der Anweisung im Klaren gewesen sei. Diwell hatte zuvor zum Ausdruck gebracht, die Tragweite der von ihm abgesegneten Formulierungen unter dem damaligen Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) nicht erkannt zu haben. Seiner Einschätzung nach sei damit keine Lizenz für verdeckte Online-Durchsuchungen verknüpft gewesen. Er habe geglaubt, dass es nur um die Beobachtung von abgeschotteten Internet-Foren gehe.

Nach Ansicht der Sozialdemokraten ist die Diskussion um das subjektive Empfinden Diwells allerdings "gehobener Kaffeeklatsch", da "es nicht darauf ankommt, was Diwell damals gedacht haben könnte". Die FDP bekräftigte dagegen ihre Überzeugung, es sei "ein ernster Vorgang", dass Diwell der Einladung des Innenausschusses an die Regierung bisher nicht Folge geleistet habe. Seiner neuen Dienstherrin Brigitte Zypries (SPD) warfen die Liberalen vor, dass sie es anscheinend nicht zulasse, dass sich ihr Staatssekretär vor dem Ausschuss erkläre. Wenn man sich das gefallen lasse, verfehlt das Gremium aber laut FDP-Innenpolitikern seine Kontrollaufgaben. Es gehe dabei nicht um die Person des Beamten. Vielmehr müsse die Frage geklärt werden, wie es sein könne, dass in einer Verwaltungsanordnung Maßnahmen erlaubt werden könnten, die zu "tiefen Grundrechtseingriffen" führten.

Der Haltung der Liberalen stimmten Linksfraktion und Grüne ausdrücklich zu. Letztere hielten zwei Szenarien für denkbar: Entweder habe der Verfassungsschutz "rechtswidrig und illegal im eigenen Ermessen" die Verwaltungsanordnung so ausgelegt, dass sie schwere Grundrechtseingriffe erlaube. Andernfalls sei denkbar, dass Diwell sich in seinem Statement verteidigt habe, von dieser Interpretation nichts gewusst zu haben, "obwohl sein damaliger Chef Schily grünes Licht" für den Einsatz des so genannten Bundestrojaners gegeben habe. Dem ehemaligen Innenminister warfen die Grünen vor, dass er das heftig umstrittene Beschnüffelungsverfahren "innerhalb rechtlicher Grauzonen" habe ausprobieren wollen. Der Vorgang müsse daher "im Detail aufgeklärt werden".

Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied Anfang des Jahres, dass es bislang keine Rechtsgrundlage für heimliche Online-Durchsuchungen durch die Strafverfolgungsbehörden gibt. Insbesondere Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU), andere Innenpolitiker der Union, das Bundeskriminalamt (BKA) und etwa der SPD-Innenpolitikexperte Dieter Wiefelspütz fordern seitdem die Schaffung einer rechtlichen Grundlage für das derzeit vom Bundesverfassungsgericht geprüfte neue Ermittlungsinstrument. Ende April war bekannt geworden, dass der Verfassungsschutz derartige Ausspähungen etwa von Festplatten bereits in einigen Fällen durchführte. Dies empörte nicht nur Oppositionspolitiker. Nach den massiven Protesten stoppte Schäuble die Online-Razzien vorerst, hält sie aber als Mittel für Geheimdienste und Strafverfolger weiterhin für dringend notwendig.

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Offline Hesse

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Re: Überwachung, Transparenz, Datenschutz
« Antwort #627 am: 24 Oktober, 2007, 21:42 »
Zitat
Was würde eigentlich unsereinem passieren, wenn er jemandem, der an Bord seinen Schuh anzuzünden oder ein Teppichmesser aus selbigem holt und das Cockpit zu erobern versucht, kurzerhand das kleine Licht ausbläst?

In dem Fall hättest du doch ca. 300 Zeugen (die Mit-Passagiere) die bestätigen können das es ganz klar Notwehr war.

Und wenn du gar nichts unternimmst würdest du wohl sowieso draufgehen, egal ob durch die bösen T***** oder durch den staatlichen Abschussbefehl.

Aber mal im Ernst : 300 Leute gegen sagen wir mal 6 "böse Menschen". Da ist Gegenwehr (aus Notwehr heraus) doch wohl nicht so ganz unmöglich oder ?

@ lucky :

Zitat
im Flugzeug eines besseren besinnen und einfach wieder lieb werden.

Auch diese Möglichkeit besteht durchaus. Vielleicht nicht das sie "lieb werden", aber dass sie trotz Indoktrination mit komplett irrem, bösem Gedankengut evtl. doch noch Schiss bekommen die Aktion durchzuziehen und evtl. doch noch weiterleben wollen.
Nicht alle die auf ein Haus klettern und runterspringen wollen tun es letztlich auch.

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Datenschützer warnen vor Grundgesetzänderung für Online-Durchsuchung
« Antwort #628 am: 25 Oktober, 2007, 15:16 »
Die Datenschützer von Bund und Ländern haben vor heimlichen Online-Durchsuchungen gewarnt und ein Vorgehen mit Bedacht angemahnt. Zunächst müsse die Entscheidung der Verfassungsrichter über das Verfassungsschutzgesetz in Nordrhein-Westfalen abgewartet werden, das dem Geheimdienst heimliche Online-Durchsuchungen gestattet, sagte auf einer Konferenz der Datenschützer in Thüringen der dortige Landesbeauftragte Harald Stauch. "Es ist eine Frage der Achtung vor dem Bundesverfassungsgericht, dass man nicht kurz vor dessen Entscheidung noch ein Gesetz durchpeitscht, das derart umstritten ist." Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) plädiert dafür, den Sicherheitsbehörden rasch die Möglichkeit zu geben, private Computer von Terrorverdächtigen heimlich über das Internet zu durchsuchen.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar lehnte eine Verfassungsänderung für die Online-Fahndung ab. "Ich warne davor, das Grundgesetz anzutasten, um eine Maßnahme durchzusetzen, auf die man bisher verzichten konnte", sagte er der Thüringer Allgemeinen. Er fürchte, dass es zu einer Ausweitung dieser Methode über das Vorgehen gegen Terrorverdächtige hinaus komme und auch die Polizeibehörden davon Gebrauch machen wollten – "und zwar nicht nur zur Terrorbekämpfung". Ähnlich sei es beim Verfahren zum Kontenabruf gewesen, das ursprünglich habe helfen sollen, Geldströme von Terroristen aufzudecken. "Heute haben jedes Finanzamt und die Sozialbehörden Zugriff auf diese Daten. Ohne die Begründung Terrorbekämpfung wäre diese Abfragemöglichkeit aber überhaupt nicht durchsetzbar gewesen."

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Die umstrittene nordrhein-westfälische Verfassungsschutz-Novelle ist nach Angaben der Landesregierung bislang nicht zum Ausspähen privater Computer genutzt worden. Der Zugriff auf sogenannte "informationstechnische Systeme" erfolge nur nach seiner persönlichen Anweisung und Bestätigung einer Landtagskommission, sagte NRW-Innenminister Ingo Wolf (FDP) am heutigen Donnerstag im Düsseldorfer Parlament. "Bis heute ist von der Ermächtigung kein Gebrauch gemacht worden." Die Novelle war Ende 2006 verabschiedet worden. Das Bundesverfassungsgericht prüft derzeit aufgrund von Beschwerden gegen das nordrhein-westfälische Gesetz, ob Online-Durchsuchungen grundsätzlich zulässig sind. NRW erlaubt bisher als einziges Bundesland das heimliche Ausspähen privater Computer.

Die Opposition forderte, das umstrittene Landesgesetz bis zu einer für das kommende Jahr erwarteten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auszusetzen. Wolf lehnte dies als überflüssig ab, da es bislang keinen Fall gegeben habe und die Erörterungen der Verfassungsrichter ohnehin bei einer Bewilligung berücksichtigt würden. SPD und Grüne warfen Wolf gesetzgeberischen Dilettantismus vor. "Wie konnte es passieren, dass Nordrhein-Westfalen so blamabel vor dem höchsten deutschen Gericht vor den Augen der gesamten Öffentlichkeit auftritt?", fragte SPD-Vizefraktionschef Karsten Rudolph. Nach der ersten mündlichen Erörterung vor zwei Wochen waren juristische Vorbehalte und Formulierungsschwächen deutlich geworden. Rudolph zitierte im Landtag das "verheerende Presse-Echo", das sich an Kommentaren wie "Wolfs Waterloo" und "legislativer Murks des Jahres" ablesen ließ.

Die Opposition sieht den Schutz der Privatsphäre massiv bedroht. Seit Inkrafttreten des Gesetzes können die Verfassungsschützer in NRW umfassender als bisher Bankkonten, Telefone und Computer heimlich kontrollieren. Wolf betonte, dabei gehe es ausschließlich um den Zugriff auf Extremisten. Die Vernetzung von Terroristen und die Vorbereitung von Anschlägen über das Internet sei eine Tatsache. "Wir müssen uns sicherheitspolitisch aufstellen. Es ist nicht zu vertreten, von einer Online-Durchsuchung anderer Staaten profitieren zu wollen und selbst den Kopf in den Sand zu stecken." Dabei enthalte das NRW-Gesetz keinesfalls eine Ermächtigung zur Online-Durchsuchung aller privaten Dateien. "Persönliche Daten wie Krankenakten, Urlaubsbilder, Tagebücher sind tabu." Die Opposition sieht dies im Gesetz nicht gewährleistet.

"Wir sind die Vorreiter", sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion, Peter Biesenbach. "Es ist keine Schande, wenn das Gesetz vor Gericht überprüft wird." Es müsse "Waffengleichheit" mit Kriminellen im Internet hergestellt werden. Auch das Bundesinnenministerium hält Online-Durchsuchungen für zwingend nötig.

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