Autor Thema: Überwachung, Transparenz, Datenschutz  (Gelesen 92716 mal)

0 Mitglieder und 5 Gäste betrachten dieses Thema.

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 191383
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
Mehrzahl der Bundesministerien speichert IP-Adressen
« Antwort #600 am: 11 Oktober, 2007, 12:42 »
Die Bundesregierung hat eingeräumt, dass trotz gegenläufiger Urteile des Berliner Amts- und Landgerichts die "überwiegende Anzahl" der Bundesministerien und nachgeordneter Behörden IP-Adressen der Surfer aufbewahre. Es gebe Gründe für die Speicherung Daten, betonte der parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Peter Altmaier (CDU), am gestrigen Mittwoch auf Anfrage der Grünen im Bundestag. "Sie wird zum einen unter Sicherheitsgesichtspunkten zur Ermöglichung effizienter Reaktionen auf Angriffe aus dem Internet für erforderlich gehalten." Dies empfehle etwa das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Unter Statistikgesichtspunkten diene die Vorhaltung der Netzkennungen über nicht genannte Zeiträume zur Feststellung, "wie das Internetangebot angenommen wird und welche Themenbereiche besonders gefragt sind". Nur so könnten auch häufige Anfragen von Parlamentariern zum Kosten-Nutzen-Verhältnis von Webpräsenzen beantwortet werden.

Allein das Bundesjustizministerium, gegen das sich die Entscheidung der Berliner Gerichte konkret richtete, und das Bundesforschungsministerium haben laut Altmaier die Speicherung gestoppt. Das bedeute ganz konkret etwa bei ersterem, "dass dort derzeit weder IP-Adressen noch andere personenbezogene Daten der Personen protokolliert werden, welche die Internetseite dieses Ministeriums aufrufen". Im Geschäftsbereich des Justizministerium würden Netzkennungen derzeit aber noch beim Bundesgerichtshof, beim Bundesfinanzhof, beim Bundesverwaltungsgericht, beim Bundespatentgericht und beim Deutschen Patent- und Markenamt für die Abrechnung kostenpflichtiger Internetangebote beziehungsweise für die genannten statistischen Zwecke protokolliert. In welcher Weise sich die Rechtsprechung auf diese Praxis auswirke, werde zurzeit einzeln in eigener Verantwortung der Behörden geprüft. Dies gelte auch für alle anderen Ressorts der Bundesregierung und deren nachgeordnete Bereiche.

Altmaier äußerte sich auch zur gleichzeitig mit den Berliner Urteilen bekannt gewordenen "anlassbezogenen Speicherung von IP-Adressen" von Besuchern der Internetseite des Bundeskriminalamtes (BKA) über die "militante gruppe". Generell beruhe ein solches Verfahren als "erste Ermittlungsmaßnahme durch das BKA" auf der kriminalistischen Erfahrung, "dass sich Täter insbesondere bei Straftaten, die ein großes öffentliches Interesse geweckt haben, regelmäßig über den Fortgang der Ermittlungen informiert haben". Nur in solchen Fällen bewahre die Strafverfolgungsbehörde die Netzkennungen unter Berufung auf die allgemeine Ermittlungsbefugnis aus den Paragraphen 161 und 163 Strafprozessordnung auf. Diese Rechtsauffassung werde von der Generalbundesanwaltschaft laut einem Vermerk vom 4. April 2005 gestützt. Das BKA sei im Verantwortungsbereich der Bundesregierung die einzige Behörde, die so verfahre.

Wolfgang Wieland von den Grünen wollte von dem Regierungsvertreter daraufhin wissen, ob der Bürger auf dem Weg zum E-Government beim Kommunizieren mit Behörden eigentlich noch Vertrauen haben könne. Jeder Surfer müsse ja schon jetzt befürchten, dass er, "wenn er beim BKA auch nur nachsieht", weitere Ermittlungsschritte auf sich lenken könne. Altmaier glaubt dagegen nicht, "dass irgendein Internetangebot staatlicher Stellen als Lockvogelangebot bezeichnet werden kann". Vielmehr halte er es für nachvollziehbar, dass man in "einzelnen, abgegrenzten Fällen zu ermitteln versucht, wer hinter einer bestimmten IP-Adresse steht". Die Regierung gehe davon aus, dass diese Praxis "auf einer einwandfreien Rechtsgrundlage beruht".

Die innenpolitische Sprecherin der Grünen, Silke Stokar, legte das "Geständnis" ab, sich nach den Auseinandersetzungen um den G8-Gipfel auch für die Internetseite zur "militanten gruppe" interessiert zu haben. Sie wollte wissen, ob sie nun auch zu den Verdächtigen zähle oder beim BKA als gefährliche Linksextremistin gespeichert sei. "Da Sie nach allen mir bekannten Informationen bei den Vorgängen in Heiligendamm nicht im Umfeld krimineller Handlungen, sondern sehr wohl staatstragend in Erscheinung getreten sind, können Sie davon ausgehen, dass Sie weder beim BKA noch irgendwo sonst als Verdächtige geführt werden", versuchte Altmaier die Innenexpertein aber zu beruhigen.

Der grüne Geheimdienstexperte Hans-Christian Ströbele hakte derweil bei Berichten über das Abhören von Internet-Telefonaten unter anderem durch das Zollkriminalamt (ZKA) nach, bei dem angeblich ähnliche Verfahren wie vor einer heimlichen Online-Durchsuchung eingesetzt worden sein sollen. Ein solcher Zugriff sei aber von einer Bundesbehörde aus nicht erfolgt, beschied Altmaier. Insbesondere habe das ZKA nicht "mithilfe eines Trojaners" auf Festplatten von Bürgern zugegriffen. Die Überwachung von verschlüsselt geführter Internet-Telefonie könne technisch in einer Weise erfolgen, dass eine nicht näher spezifizierte Schnüffelsoftware auf dem Endgerät eines Teilnehmers installiert werde. Diese ermögliche es, die Telekommunikation vor der Verschlüsselung an die Überwachungsstelle auszuleiten. Nur auf diese Weise können derzeit kryptierte VoiP-Gespräche überwacht werden.

Altmaiers Erläuterungen decken sich mit den Angaben des bayerischen Landeskriminalamtes. Die Maßnahmen des ZKA seien auf Antrag einer Staatsanwaltschaft durch Gerichtsbeschluss angeordnet und dabei auf die allgemeine Befugnis zur Telekommunikationsüberwachung gestützt worden. "Umfasst war von der Anordnung ausdrücklich die Übertragung einer Software auf das Endgerät des Beschuldigten", betonte der Staatssekretär. Auf welchem Wege die Spionagekomponente auf den Zielrechner gelangte, erläuterte er nicht. Die Prüfungen und Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung zu der Frage, ob die bestehenden und zur Anwendung gelangten gesetzlichen Regelungen zur so genannten Quellen-Telekommunikationsüberwachung "eine Präzisierung" erfahren sollten, seien zudem noch nicht abgeschlossen. In der SPD gibt es Stimmen, die hier eine zusätzliche Rechtsgrundlage für nötig halten.

Quelle : www.heise.de

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline berti

  • User a.D.
  • ****
  • Beiträge: 1005
  • permanent offline
Re: Überwachung, Transparenz, Datenschutz
« Antwort #601 am: 13 Oktober, 2007, 03:44 »
Warum regen wir uns denn  überhaupt auf?  Eine bekannte Persönlichkeit würde sagen “ hatten wir schon mal“. Kaum zu glauben, aber hier mal eine etwas veränderte Version aus der Geschichte, die als Fiktion im nächsten Jahr spielt.

28.2.08 Verordnung zum Schutz von Volk und Staat: Zur Abwehr staatsgefährdender  Gewaltakte wird folgendes beschlossen: Einschränkung der Grundrechte (u.a. persönliche Freiheit, freie Meinungsäußerung, Pressefreiheit, Vereins und Versammlungsfreiheit, Eingriffe in das Brief und Fernmeldegeheimnis, Hausdurchsuchungen und Beschränkungen sind zulässig).
 
23.2.08 Gesetz zur Behebung d. Not von Volk und Staat: Gesetze können von der Regierung beschlossen werden und dürfen von der Verfassung abweichen.

31.3.08  erstes Gesetz zur Gleichschaltung der Länder und dem Bund:
Alle Landtage und kommunale Selbstverwaltungsorgane werden aufgelöst und entsprechend dem Wahlergebnis neu    zusammengesetzt.

7.4.08 zweites Gleichschaltungsgesetz:
Bundes-Statthalter sind für die Durchführung der Richtlinien des Bundeskanzlers verantwortlich in den Ländern.
Gesetz zur Wiederherstellung des Beamtentums: Beamte können entlassen werden , wenn sie „ausländischer Abstammung“ sind oder wenn sie „nach ihrer bisherigen politischen Betätigung nicht die Gewahr dafür bieten, das sie jederzeit rückhaltlos für den Staat eintreten“

14.7.08  Gesetz gegen die Neubildung von Parteien:
als einige politische Partei wird die „Bundespartei“  zugelassen.  (Bundespartei = BP)

1.12.08 Gesetz zur Sicherung der Reinheit von Partei und Staat:
  Die „BP“ wird nach dem Sieg der nationalen und sozialen Revolution als die „Trägerin des deutschen Staatsgedanken und mit dem Staat unzertrennlich verbunden“ anerkannt. Stellvertreter des „Kanzlers“ sowie BKA und Nachrichtendienst-Chefs werden Mitglieder der Bundesregierung.

30.1.09 Gesetz über den Neuaufbau des Bundes:
Volksvertretungen der Länder werden aufgehoben, die Hoheitsrechte der Länder gehen auf den Bund über, die Landesregierungen unterstehen der Bundesregierung, die neues Verfassungsrecht setzen kann.

14.2.09 Gesetz über die Aufhebung des Bundesrates:
Der Bundesrat als Verfassungsorgan wird aufgelöst.

1.8.09 Gesetz über das Staatsoberhaupt Deutschlands: Das Amt des Bundespräsidenten wird mit dem des Bundeskanzlers vereinigt. Die bisherigen Befugnisse des Bundespräsidenten gehen auf den Kanzler „XXX“ über.



Das oben genannte passierte vor 74 Jahren und zwar genauer in den Jahren 1933/34, was danach geschah, ist ziemlich bekannt. Damals wie auch heute gab es kaum Widerspruch der Bevölkerung, ganz im Gegenteil.

Stimmt irgendwie nachdenklich.

 
Born 4.1960  KIA 2.2012

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 191383
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
Schäuble fordert erneut rasche Einführung Onlinedurchsuchung
« Antwort #602 am: 13 Oktober, 2007, 12:25 »
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat trotz der Zweifel des Bundesverfassungsgerichts erneut eine rasche Einführung von Online-Durchsuchungen gefordert. "Terroristen nehmen keine Rücksicht auf unsere Debatten. Daher mein Drängen, die Online-Durchsuchung für Terror-Computer schnellstmöglich in das Gesetz zu nehmen", schrieb Schäuble in einem Gastbeitrag für die "Bild am Sonntag". Bei der Terrorbekämpfung spielten nicht nur die Fähigkeiten der Sicherheitsbehörden eine Rolle, sondern auch der Faktor Zeit. "Wir brauchen gute Instrumente - und wir brauchen sie schnell", schrieb Schäuble.

Zu den beim ersten Verhandlungstag über ein nordrhein-westfälisches Landesgesetz zu Online-Durchsuchungen geäußerten Bedenken der Karlsruher Richter schrieb Schäuble, Karlsruhe schreibe Urteile, keine Gesetze. Außerdem habe der erste Verhandlungstag gezeigt, dass es kein grundsätzliches Verbot von Online-Ermittlungen gebe. "Also muss die Politik jetzt handeln; die Bevölkerungsmehrheit sieht das längst so."

Quelle : http://de.news.yahoo.com

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 191383
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
Von Magischen Laternen und Bundestrojanern
« Antwort #603 am: 13 Oktober, 2007, 13:58 »
Ist die "Online-Durchsuchung" der einflussreichste Hoax der letzten Jahre?

Die mündliche Verhandlung über das NRW-Verfassungsschutzgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht hat bis jetzt eines gezeigt: Die Durchsuchung privater Rechner, auch falsch "Online-Durchsuchung" genannt, ist der einflussreichste Hoax der letzten Jahre. Sogar einige Verteidiger des Gesetzes geben aber jetzt zu: Es war irgendwie alles anders gemeint mit dem Zugriff auf "Internet-Festplatten".

Die klassische Medien-Ente "Online-Durchsuchung" hatte mehrere Geburtshelfer: den Wunsch der Verfechter des Überwachungsstaats, das Internet als solches und seine Nutzer zu kontrollieren, ahnungslose Journalisten, die darauf verzichteten, die Fakten zu recherchieren und sich an der völlig abwegigen Idee eines "Bundestrojaners" festgebissen haben und nicht mehr davon lassen wollen - und die urbane Legende vom Hacker, dem magische Fähigkeiten zugedichtet werden, auch im staatlichen Auftrag. Dazu kommt vermutlich das vage Gefühl vor allem vieler Nutzer eines sehr verbreiteten Betriebssystems, das Bombardement des eigenen Rechners mit Würmen, Viren und Trojanischen Pferden sei eine Art Naturereignis wie der Hagel und der Blitz, dem man ohnehin kaum abhelfen könne und gegen das nur noch technischer Regenzauber wie eine "personal firewall" helfe.

Natürlich hatte Professor Dirk Heckmann, der Bevollmächtigte der nordrhein-westfälischen Landesregierung, völlig recht, wenn er laut FAZ bei der mündlichen Verhandlung sagte: "Es geht hier nicht um das Auslesen des gesamten Festplatteninhalts", sondern allgemein um "heimliches Beobachten und sonstiges Aufklären im Internet". "Heimlich" sei zum Beispiel "die Teilnahme an Internetforen unter falschem Namen." So banal kann es sein. Das war jedoch den Beamten des Innenministeriums vor der Neufassung des Verfassungsschutzgesetzes noch verboten. Niemand sprach in Karlsruhe mehr davon, private Festplatten durchsuchen zu wollen. Das konnte nur jemanden verwirren, der irrig davon ausging, es habe "Online-Durchsuchungen" bisher schon gegeben. Viel wichtiger war das Motiv bei der Formulierung des Gesetzes vor einem Jahr: Die tun was gegen das Böse, vor allem im Internet. Was genau, so hoffte man vermutlich, werde ohnehin niemand nachfragen.

Was die ursprüngliche Absicht des Gesetzes war, hat der nordrhein-westfälische Innenminister Dr. Ingo Wolf am 31.08.2006 bei einer Rede aufgelistet -und dabei auch unfreiwillig das allgemeine technische Niveau der Diskussion demonstriert: "Die Beobachtung von Internetseiten, Chats und auch das Eindringen in Rechnersysteme ist daher ein notwendiges Instrumentarium für einen wirksamen Verfassungsschutz." Vor einem Jahr sprachen Medien wie die Welt daher noch vorsichtig von "Internet-Kontrollen" und der "Kontrolle von Internet-Festplatten". Weder im Gesetz noch in der öffentlichen Diskussion steht und stand damals explizit etwas von einem Zugriff auf private Computer. Ausgeschlossen wurde es aber auch nicht - ein Einfallstor für die spannende Idee des Hackers im dienstlichen Auftrag.

Der öffentliche Diskurs ist schnell zum geschlossenen System geworden

Um an Informationen zu gelangen, sollte dem Verfassungsschutz Tarnen, Täuschen und Tricksen auch im Internet erlaubt sein. Daraus entstand der von den Medien herbeigeschriebene Hype "Online-Durchsuchung". Daraus erwuchs bei Schäuble und anderen - technisch wenig versierten - Politikern der Wunsch, genau das tun zu können, was ihnen suggeriert wurde - die digitale Privatsphäre der Bürger zu hacken. Danach war das mediale Hallo groß: Dürfen die das? Genau in dieser Reihenfolge. Und verstärkt wurde das juristisch dominierte Hintergrundrauschen vom nicht immer unzutreffenden Generalverdacht, der große Bruder versuchte alles, wenn man ihn nicht daran hinderte.

Gegner und Befürworter der "Online-Durchsuchung" in den Medien haben eines gemeinsam: Sie glauben, wenn etwas nur oft genug behauptet worden sei, müsse schon ein Körnchen Wahrheit vorhanden sein. Ihnen fehlt der Mut zu rufen: Der Kaiser ist nackt. Es hat noch nie eine erfolgreiche Online-Durchsuchung gegeben, und bis jetzt hat auch niemand eine Methode vorgestellt, wie das auch nur annähernd realistisch vonstatten gehen könnte. Es bleibt beim Gemurmel im Konjunktiv rund um Trojaner, Social Engineering, Exploits und Keylogger. Nichts Genaues weiß man nicht. Aber es könnte vielleicht doch möglich sein.

Deshalb will man nicht ausschließen, dass es einem Superhacker in irgendeiner Behörde doch gelingen könnte, eine Software zu konstruieren, die das kann, was der Bundesgerichtshof im Januar verboten hat. Im Klartext: Der Bundesgerichtshof hat etwas untersagt, das nur geplant war, aber nicht erfolgreich hätte technisch umgesetzt werden können. Aber zahllose selbst ernannte Computerspezialisten und geheimnisvoll raunende Experten werden sich bemühen, doch einen Weg zu finden, dem staatlichen trojanischen Pferd Leben einzuhauchen: Wem es gelingt, der ist Teil einer kleinen erleuchteten Gemeinde mit einem Geheinwissen, das soziales Prestige verschafft und das garantiert vom gewöhnlichen dümmsten anzunehmenden User nicht auf Fakten überprüft werden kann.

Sicher würde eine behördliche Software, die einen Remote-Zugriff auf fremde Privatrechner ermöglichte, sofort zu einem typisch deutschen Exportschlager wie der Kindergarten, der Blitzkrieg und das Berufsverbot. Man muss sich fragen: Warum kauft Schäuble seine Spionage-Programme nicht einfach bei der NSA, beim Mossad oder beim Chinesen ein? Können die das noch nicht? Oder tummeln sich schon israelische, russische und in Mandarin programmierte Magic Lanterns auf allen Computern - und die Deutschen wollen nur aufschließen? Ganz nebenbei - auch wenn es bei Wikipedia anders steht: Die "magische Laterne" ist nur eine urbane Legende hart am Rand der Verschwörungstheorie, genau wie die "Online-Durchsuchung".

Eines steht fest: Auch wenn das Bundesverfassungsgericht, was jetzt wahrscheinlicher geworden ist, die Online-Durchsuchung aller möglichen Internet- und sonstigen Festplatten verbieten würde – die Online-Zahnpasta ist aus der Tube und kann nicht wieder zurück. SIE dürfen das nicht. Aber kann man sich dessen wirklich sicher sein?

Quelle : www.heise.de

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 191383
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
Opposition wirft Union Verfassungsblindheit bei Online-Razzien vor
« Antwort #604 am: 14 Oktober, 2007, 14:03 »
Die Forderung nach einem raschen Einsatz des so genannten Bundestrojaners durch Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) auch nach der großen Skepsis in Karlsruhe gegenüber heimlichen Online-Durchsuchungen hat bei Oppositionsparteien Empörung ausgelöst. Die innenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion im Bundestag, Gisela Piltz, sprach von "respektlosen und unangemessene Bemerkungen gegenüber dem Bundesverfassungsgericht", welche das Verfahren über Online-Razzien in Nordrhein-Westfalen zunächst solide prüfen müsse. Damit beweise Schäuble erneut "eine erschreckende Missachtung unserer Verfassung und der Verfassungsorgane". Die Argumentation des Ministers, Terroristen würden sich um rechtsstaatliche Debatten nicht scheren, könne kein Maßstab für die Politik sein. Piltz warf dem CDU-Politiker vor, er wolle eine verfassungswidrige Maßnahme wider besseren Wissens einführen.

Der Innenminister hatte in der Bild am Sonntag erneut darauf gedrängt, die von ihm für das Bundeskriminalamt (BKA) gewünschte Lizenz für verdeckte Online-Durchsuchungen "schnellstmöglich" in die Novelle des BKA-Gesetzes zu nehmen. Zu den geäußerten Bedenken der roten Roben konstatierte der Minister, Karlsruhe schreibe Urteile, keine Gesetze. Außerdem habe die mündliche Verhandlung gezeigt, dass es kein grundsätzliches Verbot von Online-Ermittlungen gebe. "Also muss die Politik jetzt handeln; die Bevölkerungsmehrheit sieht das längst so."

Bundeskanzlerin Angela Merkel gab Schäuble ein weiteres Mal Rückendeckung. Schäuble habe mit seiner Forderung Recht, sagte die CDU-Politikerin am Freitagabend auf einer Regionalkonferenz der CDU in Hamburg. Der Staat müsse auf Festplatten Zugriff haben, wenn darauf Anhaltspunkte dafür vorhanden seien, dass ein terroristischer Anschlag geplant sei. Die innenpolitischen Sprecher von CDU und CSU in Bund und Ländern bekräftigten auf ihrer Jahrestagung in Cuxhaven ebenfalls die Forderung nach Online-Razzien. Diese müssten nach richterlicher Anordnung und Genehmigung heimlich, also ohne Wissen des Betroffenen möglich sein, hieß es in einer gemeinsamen Erklärung.

Erwogen werden soll demnach aber ein Vorschlag des BKA-Chefs Jörg Ziercke, ob zusätzlich eine vertrauliche Unterrichtung eines parlamentarischen Kontrollgremiums notwendig sei. Die Unionspolitiker erklärten zudem, es sei nicht geplant, Computer von unbescholtenen Bürgern zu durchsuchen. Die Ausforschung "informationstechnischer Systeme" solle sich nur gegen "mittels umfangreicher Vorfeldermittlungen identifizierte Gefährder" richten.

Die Opposition im nordrhein-westfälischen Landtag will derweil die umstrittene Befugnis zu Netzbespitzelungen für den NRW-Verfassungsschutz auch auf Landesebene auf den Prüfstand stellen. "Die Verhandlung bestätigt uns in unserem Vorhaben, umgehend auf der Grundlage des verfassungsrechtlichen Gutachtens zu diesem Gesetz eine Normenkontrollklage beim Verfassungsgerichtshof NRW in Münster einzureichen", teilten die innenpolitischen Sprecher von SPD und Grünen, Karsten Rudolph und Monika Düker, in Düsseldorf mit. Gegen das federführend von NRW-Innenminister Wolf (FDP) geschmiedete Gesetz, das einen "heimlichen Zugriff auf informationstechnische Systeme" erlaubt, werde im November in Münster Klage eingereicht.

Quelle : www.heise.de

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline ionti

  • Einmalposter
  • *
  • Beiträge: 3
Re: Überwachung, Transparenz, Datenschutz
« Antwort #605 am: 14 Oktober, 2007, 23:11 »
S. faselt in der Bild am Sonntag von "Terror-Computer"...

WAS, um alles in der Welt ist jetzt ein Terror-Computer ??? ??? ???


ionti

Offline berti

  • User a.D.
  • ****
  • Beiträge: 1005
  • permanent offline
Re: Überwachung, Transparenz, Datenschutz
« Antwort #606 am: 14 Oktober, 2007, 23:21 »
Intel PC mit Vista  ;D

sorry,couldn't resist!
Born 4.1960  KIA 2.2012

Offline Jürgen

  • der Löter
  • User a.D.
  • ****
  • Beiträge: 4999
  • white LED trough prism - WTF is cyan?
Re: Opposition wirft Union Verfassungsblindheit bei Online-Razzien vor
« Antwort #607 am: 15 Oktober, 2007, 02:17 »
Zitat
Die Argumentation des Ministers, Terroristen würden sich um rechtsstaatliche Debatten nicht scheren, könne kein Maßstab für die Politik sein.
Moooooment 'mal...

Sie DARF nicht, KANN aber...

Und bei Herrn Sch. IST sie's ganz sicher.

Seine erkennbare gedankliche Richtung läuft ganz eindeutig darauf hinaus, dass, weil sich 'Terroristen' eh' nicht an unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung halten, man diese auch gleich einfach abschaffen könnte.
Mir ist kein Grundrecht mehr bekannt, welches er nicht in letzter Zeit infragegestellt hat.
In seiner Funktion auch als Verfassungsminister...

Aus meiner Sicht versteht der Kopfschüssige vom Rechtsstaat genauso viel wie der Papst vom Kinderkriegen, mischt sich aber ebenso inkompetent ständig ein, im verbohrten Wahn der eigenen Unfehlbarkeit.
Erschütternd ist dabei die völlig fehlende Rücksichtnahme auf individuelle Freiheit und das Recht Andersdenkender.
Offensichtlich will man sich zum Herrn über Alles und Jeden aufspielen.
Wer dem nicht zu folgen bereit ist, wird mit allen verfügbaren oder in der eigenen kranken Phantasie wünschenswert erscheinenden Mitteln massiv bekämpft, oder wenn das nicht praktikabel erscheint, so zumindest hemmungslos bedroht, unterdrückt, verleumdet und möglichst stark eingeschüchtert.
Das muss dem Betrachter zwangsläufig als als das typische Verhalten eines paranoiden Psychopathen erscheinen... 
 
Der Mann gehört unbedingt entmachtet.
Wer die Möglichkeit dazu hat, diese aber nicht endlich nutzt, der macht sich mitschuldig.
Wer irgendwann bei der nächsten Runde Nürnberger Prozesse neben ihm sitzen will, der mag sich an seinen Bestrebungen beteiligen, oder ihn schlicht decken und einfach machen lassen.
Mitgegangen - mitgefangen - mitgehangen...
Kein Support per persönlicher Mitteilung!
Fragen gehören in's Forum.

Veränderungen stehen an. Dies ist der bisherige Stand:
28,x°,23.5°,19,2°,13°Ost
,1mØ Multifeed, mit Quattro LNBs; Multiswitches 4x 5/10(+x) - alle ohne Terrestrik und modifiziert für nur ein 12V DC Steckernetzteil (Verbrauch insgesamt 15 Watt)
1mØ mit DiSEqC 1.3/USALS als LNB2 an DVB-S2 STB, aktuell 30°W bis 55°O
1.) FM2A88X Extreme6+, A8-6600K (APU mit 4x 3,9 GHz und Radeon HD8570D), 16GB DDR3 1866, 128GB SSD, 3TB HDD, Win10 x64 Pro 1909 / 10.0.17763.107, Terratec T-Stick Plus (für DAB+), Idle Verbrauch ca. 35 Watt
2.) FM2A75 Pro 4, A8-5600K (APU mit 4x 3,6 GHz und Radeon HD7530D), 8GB DDR3 1600, 128GB SSD, 2TB HDD, Win10 x64 Pro, Idle Verbrauch ca. 45 Watt
3.) Raspberry Pi 512MB u.a. mit Raspbian
4.) GA-MA770-UD3, Phenom II x4 940, 8GB DDR2, Radeon HD6570, 2TiB, USB 3.0, 10 Pro x64 (+ XP Pro 32bit (nur noch offline)), Ubuntu 10.4 64bit, Cinergy S2 USB HD, NOXON DAB+ Stick, MovieBox Plus USB, ...

Samsung LE32B530 + Benq G2412HD @ HDMI 4:2; Tokaï LTL-2202B
XORO HRS-9200 CI+ (DVB-S2); XORO HRT-8720 (DVB-T2 HD)
Empfänger nur für FTA genutzt / ohne Abos
YAMAHA RX-V663 (AV-Receiver); marantz 7MKII; Philips SHP2700 ...
FritzBox 7590 mit VDSL2 50000

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 191383
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
Überwachungskameras verfolgen Personen in Menschenmengen automatisch
« Antwort #608 am: 16 Oktober, 2007, 15:46 »
Noch vor den Anschlägen im Juli 2005 auf die U-Bahn in London ist das europäische Projekt Integrated Surveillance of Crowded Areas for Public Security (Iscaps) gestartet worden. Zehn europäische Unternehmen kooperieren hier, gefördert durch die Europäische Kommission, um von vielen Menschen belebte Orte automatisch überwachen und durch Erkennung von Personen oder Verhalten beispielsweise vor Terroranschlägen schützen zu können.

Im Rahmen des Projekts haben britische Techniker des Rüstungskonzerns BAE Systems, der University of Reading und des französischen Rüstungs- und Telekommunikationsunternehmens Sagem die technischen Möglichkeiten dafür entwickelt, verdächtige Personen automatisch durch Überwachungskameras verfolgen zu können. So könne man mit dem entwickelten Programm das Gesicht einer Person, die sich durch eine Menschenmenge bewegt, auch dann automatisch von Kamera zu Kamera verfolgen, wenn diese ihr Aussehen verändert oder sich unter einem Hut versteckt.

Überdies soll das System auch mögliche Kriminelle anhand von verdächtigen Körperbewegungen erkennen. Mit der Technik sei es auch möglich, den Weg einer Person nach einer Tat auf gespeicherten Videos nachzuvollziehen. Mit 30 Merkmalen wird eine Person, die verfolgt werden soll, von dem System "charakterisiert" und aufgrund von diesen auf anderen Bildern angeblich wiedererkannt. In einer Supermarktkette wird das System bereits getestet.

Das BKA hatte nach einem halbjährigen Test zur Foto-Fahndung mit Überwachungskameras festgestellt, dass zumindest die biometrische Gesichtserkennung aufgrund von 2D-Fotos noch nicht einsatzfähig ist. Das Ergebnis wurde besonders durch die Lichtverhältnisse beeinträchtigt.

Quelle : www.heise.de

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 191383
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
CCC warnt vor Risiken und Nebenwirkungen des neuen Reisepasses
« Antwort #609 am: 16 Oktober, 2007, 17:57 »
Der Chaos Computer Club (CCC) hat auf die nur noch wenige Tage bestehende Möglichkeit zur Beantragung biometrischer Reisepässe ohne Fingerabdruckerfassung verwiesen. Vom 1. November an starte ein "Risikoexperiment an der Bevölkerung", in dessen Rahmen allen reisewilligen Bürgern zwei Fingerabdrücke auf den Meldeämtern abgenommen würden. "Nach Beginn der Speicherung des digitalen Gesichtsbildes auf einem Funkchip vor zwei Jahren wird damit das Projekt biometrische Vollerfassung der Gesamtbevölkerung fortgesetzt", heißt es bei der Hackervereinigung. Sie geht davon aus, dass die neuen Regelungen für den ePass einer verfassungsrechtlichen Prüfung in Karlsruhe unterzogen werden. Auch Besitzer eines noch gültigen Passes könnten die Zeit bis dahin überbrücken und noch rasch ein Reisedokument ohne "erkennungsdienstliche Behandlung" verlangen. So könne man sich vorerst noch der "biometrischen Datensammelwut der deutschen Behörden entziehen".

Der CCC hatte bereits im Juni zu einem Boykott der Abgabe von Fingerabdrücken aufgerufen und vor einer drohenden "permanenten Alltagsüberwachung" gewarnt. Konkret sehen die Hacker nun vor allem Senioren von den "Nebenwirkungen" der zweiten ePass-Generation betroffen. Erfahrungen sowie internationale und deutsche Studien würden zeigen, dass weit über zehn Prozent der Senioren damit rechnen müssten, keine erfassbaren Fingerabdrücke zu haben. Daher erwarte sie unweigerlich eine "Diskriminierung durch verschärfte Kontrollen und lange Wartezeiten". Daneben dürften auch intensiv mit den Händen arbeitende Menschen mit derartigen Benachteiligungen zu kämpfen haben.

Zugleich erhebt der Club erneut grundsätzliche Zweifel an dem IT-Großprojekt: "Der Sicherheitsgewinn durch die biometrischen Ausweisdokumente ist selbst nach Aussage der Bundesregierung nicht messbar." Die Einführung der "Risikotechnologie" sei offenbar vorwiegend durch die privatwirtschaftlichen Interessen nicht nur ehemaliger Regierungsmitglieder motiviert, verweist der neue CCC-Sprecher Dirk Engling etwa auf die Aktivitäten von Ex-Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) bei Biometriefirmen. Dies sei eigentlich ein Fall für die Korruptionsliste von Transparency International.

Das Ausmaß der Gefahren für die Betroffenen durch biometrische Funkchips in Ausweisdokumenten hat für die Hacker der Präsident des Bundeskriminalamts, Jörg Ziercke, illustriert. Trotz aller Beteuerungen seiner "Experten", dass die biometrischen Daten "sicher" auf dem RFID-Tag seien, trage der Ermittlerchef seinen eigenen Reisepass in einer Abschirmhülle. Auch das Auswärtige Amt traue den Sicherheitsversprechungen des Bundesinnenministeriums nicht. Diplomatenpässe würden "wegen der besonderen Gefährdungslage" keine Funkchips enthalten.

Das eigentliche Ziel der "Sicherheitshysteriker" offenbart für den CCC die von der SPD bislang abgeschmetterte Forderung der Union nach Speicherung der sensiblen biometrischen Daten bei den ausgebenden Behörden. "Die Beteuerungen deutscher Politiker, die Fingerabdrücke würden nicht zentral gespeichert, haben angesichts der maßlosen Datengier des Staates nicht mal mehr Unterhaltungswert", fürchtet Engling. "Jetzt zu behaupten, dass es keine zentrale Biometriedatei geben werde, ist eine vorsätzliche Täuschung des Bürgers." Mit der unlängst in Eckpunkten beschlossenen Einführung der biometrischen Personalausweise werde der Kurs trotz der bekannten Sicherheitslücken fortgesetzt. Eine bisher nur Verbrechern vorbehaltene Maßnahme treffe dann die gesamte Bevölkerung. Offen seien weiter die tatsächlichen finanziellen Belastungen der Allgemeinheit durch die biometrische Vollerfassung. Trotz der inzwischen nahezu abgeschlossenen Beschaffung der erforderlichen Scan-Geräte gebe es immer noch keine Aufstellung der entstehenden Gesamtkosten.

Quelle : www.heise.de

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 191383
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
Österreich will heimliche Online-Durchsuchung 2008 einführen
« Antwort #610 am: 17 Oktober, 2007, 09:35 »
Das Instrument der heimlichen Online-Durchsuchung durch die Polizei soll in Österreich ab Herbst 2008 eingesetzt werden können. Darauf haben sich laut einem Bericht des Radiosenders Ö1 die österreichische Justizministerin Maria Berger (SPÖ) und ihr Innenminister Günther Platter (ÖVP) geeignet. Im "Morgenjournal" des Senders sagte Platter, dass die Online-Durchsuchung nur bei schweren Verbrechen und dem Verdacht der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung eingesetzt werden soll. Der von Platter und Berger abgestimmte entsprechende Gesetzentwurf soll heute im Ministerrat diskutiert werden. Dann soll eine Expertengruppe die juristischen und technischen Fragen klären, die der Einsatz eines Trojaner-Programmes aufwirft.

Ähnlich wie in Deutschland betonen die österreichischen Politiker den Ausnahmecharakter der Maßnahme. Nach Angaben der Justizministerin Berger soll die Online-Durchsuchung ein- bis zweimal im Jahr eingesetzt werden, etwa so so oft wie der Lauschangriff. Außerdem muss die Maßnahme richterlich genehmigt und von dem Rechtsschutzbeauftragten des Innenministeriums überwacht werden. Damit würde das österreichische Verfahren ziemlich genau den deutschen Plänen entsprechen, was nach dem lex fori die internationale Verwertbarkeit von Daten erleichtern würde, die mit der verdeckten Online-Durchsuchung ermittelt werden.

Etwas anders liegt derzeit nur die Schweiz, die in ihrem zur Novellierung anstehenden Bundesgesetz zur Wahrung der inneren Sicherheit die heimliche Online-Durchsuchung ausschließlich zur Terrorabwehr durch das Bundesamt für Polizei zulassen will. In Österreich soll der Einsatz eines Trojaners hingegen auch bei schweren Straftaten möglich sein, bei denen mindestens 10 Jahre Haft drohen.

Quelle : www.heise.de
« Letzte Änderung: 17 Oktober, 2007, 12:19 von SiLæncer »

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 191383
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
Unionsländer rebellieren gegen Schäubles Super- BKA
« Antwort #611 am: 20 Oktober, 2007, 16:15 »
Widerstand aus dem eigenen Lager: Bayern, Hamburg und andere Unionsländer sperren sich gegen Wolfgang Schäubles Plan, dem Bundeskriminalamt mehr Macht bei der Terrorabwehr zu verleihen. Nach SPIEGEL-Informationen fürchten sie Machtverlust.

Hamburg - Die meisten Länder haben massive Vorbehalte gegen Schäubles Entwurf vorgetragen, und die Unionsländer marschieren dabei vorneweg. In schriftlichen Stellungnahmen rügen sie nach SPIEGEL-Informationen, dass das Bundeskriminalamt zu weit in die Befugnisse der Landespolizeibehörden eingreifen dürfe. Aus dem Schäuble-Entwurf gehe nicht klar hervor, wann das BKA einen Fall an sich ziehen könne und ob es die Länder über den Stand der Ermittlungen danach noch unterrichten werde.

So hält es der Hamburger Senat für "schlicht nicht hinnehmbar, dass das BKA grundsätzlich eine Zuständigkeit für bestimmte Fallgruppen reklamiert, sich dann jedoch ... allein die Entscheidung vorbehält, ob es im konkreten Fall aktiv werden wird".

Für das bayerische Innenministerium ist der weitgehend freie Zugriff des BKA auf Fälle "nicht nur aus verfassungsrechtlichen Gründen abzulehnen. Auch aus polizeifachlichen Gründen ist eine derartige Regelung nicht akzeptabel". Niedersachsen kritisiert, das BKA sei doch ohne die Länder gar nicht fähig, Terrorziele zu schützen. Entsprechend dürfe das geplante Gesetz dem BKA keinen Freischein für Alleingänge ohne ständige Rücksprache mit den betroffenen Ländern geben.

Grüne: Gut, dass die Länder nun aufwachen

Das saarländische Innenministerium fürchtet wiederum, das BKA könnte im Saarland gegen Terrorverdächtige ohne Rücksprache mit den Landesbehörden ermitteln und dabei etwa "vor Ort Kontaktpersonen/Informanten enttarnen".

Der parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck, begrüßte es, "dass die Bundesländer beim BKA-Gesetz langsam aufwachen". Die Grünen hätten immer davor gewarnt, "dass die neuen Befugnisse des BKA beim Terrorismus nur zu einem unnötigen Kompetenzwirrwarr zwischen Bundes- und Landespolizeibehörden führen wird", sagte Beck am Samstag laut einer Mitteilung.

Der Entwurf sieht unter anderem auch die umstrittene heimliche Ausspähung von Privatcomputern bei Terrorverdächtigen als Fahndungsinstrument vor. Die SPD lehnt dies weiterhin entschieden ab - anders als Schäuble und die Union will sie einen Urteilsspruch des Verfassungsgerichtes zu einer entsprechenden Regelung in Nordrhein-Westfalen abwarten, der erst im nächsten Jahr erwartet wird.

Nach Auffassung von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) wird es zeitlich auch gar nicht mehr möglich sein, das Gesetzgebungsverfahren vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abzuschließen. Sie sagte der Berliner "B.Z. am Sonntag": "Es muss einen nachvollziehbaren Bedarf der Sicherheitsbehörden für Online-Durchsuchungen geben und das Gesetz muss mit der Verfassung vereinbar sein."

Bundeskanzlerin Angela Merkel hat die umstrittenen Online-Durchsuchungen erneut verteidigt. In einer Rede beim Deutschlandtag der Jungen Union in Berlin sagte sie: "Mit richterlicher Erlaubnis in einem schweren Verdachtsmoment muss das möglich sein." Eine Computer-Festplatte dürfe kein Raum sein, wo ein Terrorist tun und lassen könne was er wolle, ohne überwacht zu werden.

Quelle : www.spiegel.de

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline Jürgen

  • der Löter
  • User a.D.
  • ****
  • Beiträge: 4999
  • white LED trough prism - WTF is cyan?
Re: Unionsländer rebellieren gegen Schäubles Super- BKA
« Antwort #612 am: 20 Oktober, 2007, 18:13 »
Zitat
Bundeskanzlerin Angela Merkel hat die umstrittenen Online-Durchsuchungen erneut verteidigt. In einer Rede beim Deutschlandtag der Jungen Union in Berlin sagte sie: "Mit richterlicher Erlaubnis in einem schweren Verdachtsmoment muss das möglich sein." Eine Computer-Festplatte dürfe kein Raum sein, wo ein Terrorist tun und lassen könne was er wolle, ohne überwacht zu werden.
Wie immer gilt, wer absolut keine Ahnung hat, soll lieber schweigen, um sich nicht bestenfalls total zu blamieren.

Festplatten haben i.d.R. nichts mit dem Begriff Online zu tun, es sei denn, sie sind dafür explizit freigegeben und / oder über das Internet angebunden.
Lokale Festplatten, also sicher über 99% der Fälle, sind eher mit einem Notiz- oder Tagebuch zu vergleichen, allgemein in den besonders geschützen Bereich privater oder geschäftlicher Dokumentensammlungen einzuordnen.

Wer das aber doch weiss und dennoch Anderes öffentlich verbreitet, muss sich dem Vorwurf ausgesetzt sehen, bewusst zu lügen und die Öffentlichkeit gröblichst täuschen zu wollen, und das unter dem offensichtlichen Ziel der Aushebelung verfassungsmässig garantierter Menschen- und Grundrechte.
Sowas charakterisiert die Feinde unseres Rechtsstaats und ist eine untragbare Schande für Funktionsträger eben dieses Staates.
Man muss sich fragen, wem diese Person dient, einer künftigen Diktatur in Anlehnung auf vergangene, oder dem einzigen legitimen Souverän, dessen Wohl zu wahren und zu mehren sie öffentlich geschworen hat, dem deutschen Volke.

Disqualifiziert.

Stasi 2.0 ist keine Fiktion.
Kein Support per persönlicher Mitteilung!
Fragen gehören in's Forum.

Veränderungen stehen an. Dies ist der bisherige Stand:
28,x°,23.5°,19,2°,13°Ost
,1mØ Multifeed, mit Quattro LNBs; Multiswitches 4x 5/10(+x) - alle ohne Terrestrik und modifiziert für nur ein 12V DC Steckernetzteil (Verbrauch insgesamt 15 Watt)
1mØ mit DiSEqC 1.3/USALS als LNB2 an DVB-S2 STB, aktuell 30°W bis 55°O
1.) FM2A88X Extreme6+, A8-6600K (APU mit 4x 3,9 GHz und Radeon HD8570D), 16GB DDR3 1866, 128GB SSD, 3TB HDD, Win10 x64 Pro 1909 / 10.0.17763.107, Terratec T-Stick Plus (für DAB+), Idle Verbrauch ca. 35 Watt
2.) FM2A75 Pro 4, A8-5600K (APU mit 4x 3,6 GHz und Radeon HD7530D), 8GB DDR3 1600, 128GB SSD, 2TB HDD, Win10 x64 Pro, Idle Verbrauch ca. 45 Watt
3.) Raspberry Pi 512MB u.a. mit Raspbian
4.) GA-MA770-UD3, Phenom II x4 940, 8GB DDR2, Radeon HD6570, 2TiB, USB 3.0, 10 Pro x64 (+ XP Pro 32bit (nur noch offline)), Ubuntu 10.4 64bit, Cinergy S2 USB HD, NOXON DAB+ Stick, MovieBox Plus USB, ...

Samsung LE32B530 + Benq G2412HD @ HDMI 4:2; Tokaï LTL-2202B
XORO HRS-9200 CI+ (DVB-S2); XORO HRT-8720 (DVB-T2 HD)
Empfänger nur für FTA genutzt / ohne Abos
YAMAHA RX-V663 (AV-Receiver); marantz 7MKII; Philips SHP2700 ...
FritzBox 7590 mit VDSL2 50000

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 191383
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
Unions-Länder fallen Schäuble beim BKA-Gesetz in den Rücken
« Antwort #613 am: 21 Oktober, 2007, 11:06 »
Der Plan von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU), das Bundeskriminalamt (BKA) mit zahlreichen präventiven Befugnissen aufzurüsten, geht gerade seinen Kollegen in Bundesländern mit Unionsregierungen deutlich zu weit. Dies berichtet der Spiegel. In schriftlichen Stellungnahmen rügen die Länder demnach vor allem, dass das BKA zu stark in die Belange der Landespolizeibehörden eingreifen dürfe. Aus dem Entwurf für die Novelle des BKA-Gesetzes gehe nicht klar hervor, wann genau das Wiesbadener Polizeiamt einen Fall an sich ziehen könne und ob es die Länder über den Stand der Ermittlungen danach unterrichten werde. Schäubles Taktik, seine Initiative ohne einen Kabinettsbeschluss für Kommentare der Länder zu öffnen und den bisherigen Hauptsstreitpunkt der heimlichen Online-Durchsuchungen zu umgehen, hat somit die Aussichten auf eine rasche Verabschiedung des Vorhabens nicht verbessert.

Dem Bericht zufolge hält es etwa der Hamburger Senat für "schlicht nicht hinnehmbar, dass das BKA grundsätzlich eine Zuständigkeit für bestimmte Fallgruppen reklamiert, sich dann jedoch allein die Entscheidung vorbehält, ob es im konkreten Fall aktiv werden wird". Für das bayerische Innenministerium ist der weitgehend freie Zugriff des BKA auf Strafverfolgungsvorgänge "nicht nur aus verfassungsrechtlichen Gründen abzulehnen. Auch aus polizeifachlichen Gründen ist eine derartige Regelung nicht akzeptabel".

Niedersachsen kritisiert dem Spiegel zufolge, das BKA sei doch ohne die Länder gar nicht fähig, etwa Terrorziele zu schützen. Entsprechend dürfe das geplante Gesetz der Behörde keinen Freischein für Alleingänge ohne ständige Rücksprache mit den betroffenen Ländern geben. Das saarländische Innenministerium wiederum fürchtet, das BKA könnte im Saarland gegen Terrorverdächtige ohne Rücksprache mit den Landesbehörden ermitteln und dabei etwa "vor Ort Kontaktpersonen/Informanten enttarnen".

Der parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck, lobte, "dass die Bundesländer beim BKA-Gesetz langsam aufwachen". Seine Partei habe immer davor gewarnt, "dass die neuen Befugnisse des BKA beim Terrorismus nur zu einem unnötigen Kompetenzwirrwarr zwischen Bundes- und Landespolizeibehörden führen" würden. Für die Fraktion der Linken im Bundestag kritisierte deren Vize-Chefin Petra Pau, dass das harmlos klingende Gesetz den Weg in einen präventiven Sicherheitsstaat weise. Ihrer Ansicht nach schwänden damit die Grenzen zwischen BKA und Geheimdiensten. "Das ganze Konstrukt wird zunehmend zentralisiert und zugleich immer weniger kontrollierbar." Das Bundeskriminalamt würde zu einem "gefährlichen Fremdkörper in einem demokratisch verfassten Rechtsstaat".

Schon Schäubles Vorgänger Otto Schily hatte in rot-grünen Regierungszeiten wiederholt im Rahmen seiner diversen Anti-Terrorpakete versucht, das BKA mit "Vorfeldermittlungsbefugnissen" zu versehen und zu einer zentral agierenden "Superbehörde" auszubauen. Immer wieder scheiterte der SPD-Politiker, dem momentan als Bundestagsabgeordneten wegen angeblich verschwiegener Beratertätigkeiten für Siemens Ärger droht, am Widerstand der um die Vollmachten ihrer Polizeibehörden besorgten Länder sowie des damaligen Koalitionspartners.

Schäubles Plan geht über das Vorhaben Schilys deutlich hinaus. Mit dem Vorstoß sollen die bundesweit tätigen Ermittler im Rahmen der Terrorabwehr unter anderem präventiv zu Rasterfahndungen, Telekommunikationsüberwachungen und zum großen Lauschangriff ermächtigt werden. Der Entwurf sieht ferner die heimliche Ausspähung "informationstechnischer Systeme" vor. Diese Klausel würde die SPD nach wie vor am liebsten außen vor halten, da sie erst die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Online-Razzien in Nordrhein-Westfalen abwarten will. Laut Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) wird es zeitlich auch nicht mehr möglich sein, das Gesetzgebungsverfahren vor dem Karlsruher Urteil abzuschließen. Sie sagte der Berliner B.Z. am Sonntag: "Es muss einen nachvollziehbaren Bedarf der Sicherheitsbehörden für Online-Durchsuchungen geben und das Gesetz muss mit der Verfassung vereinbar sein."

Auch in einem Leitantrag der SPD-Spitze zur inneren Sicherheit für den Parteitag der Genossen in der kommenden Woche in Hamburg wird die Verabschiedung einer Lizenz für den Einsatz des "Bundestrojaners" derzeit strikt abgelehnt. Die Politik dürfe "nicht ohne Not das Risiko einer verfassungswidrigen Regelung" eingehen, heißt es. Die LKW-Mautdaten sollen nach dem Willen der SPD aber künftig von den Sicherheitsbehörden auch zur Verfolgung von schweren Straftaten und zur Abwehr von Gefahren genutzt werden dürfen. Einer dauerhafte Speicherung von Fingerabdrücken aus den elektronischen Reisepässen der zweiten Generation und den geplanten neuen Personalausweisen wollen die Sozialdemokraten vorbauen. Unvereinbar mit der Verfassung ist nach Ansicht der SPD die von Schäuble ins Gespräch gebrachte Aufgabe der Unschuldsvermutung im Strafrecht sowie die gezielte Tötung von Verdächtigen, die Internierung so genannter Gefährder, die Anwendung von Folter und eine Bestrafung für "bloße Gesinnung".

Quelle : www.heise.de

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 191383
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
Schäuble bekräftigt Forderung nach Online-Durchsuchungen
« Antwort #614 am: 21 Oktober, 2007, 15:10 »
In seiner Rede zum Abschluss des Deutschlandtags der Jungen Union in Berlin hat sich Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble noch einmal für die Einführung von Online-Durchsuchungen sowie für einen Einsatz der Bundeswehr im Innern ausgesprochen. Deutschlands Sicherheitsbehörden müssten die neuen Möglichkeiten, die sich aus dem technischen Fortschritt im Kommunikationszeitalter ergeben, nutzen, um die Sicherheit der Bürger zu gewährleisten. Online-Durchsuchungen seien eine geeignete Maßnahme, Terroranschläge zu verhindern. "Sonst machen wir die Polizei blind und taub", sagte Schäuble. Die Bundeswehr sorge in aller Welt für Frieden und Sicherheit – nur in Deutschland dürfe sie dieser Aufgabe bislang nicht nachkommen, heißt es in einer Zusammenfassung der Rede.

Auf der gleichen Veranstaltung hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel ebenfalls eine rechtliche Handhabe für Online-Durchsuchungen gefordert. Bei schweren Verdachtsmomenten sei es unumgänglich, Online-Durchsuchungen durchzuführen. Seinen Kollegen in Bundesländern mit Unionsregierungen gehen Schäubles Pläne für eine Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA) deutlich zu weit, berichtet der Spiegel. In schriftlichen Stellungnahmen rügen die Länder demnach vor allem, dass das BKA zu stark in die Belange der Landespolizeibehörden eingreifen dürfe. Schäubles Taktik, seine Initiative ohne einen Kabinettsbeschluss für Kommentare der Länder zu öffnen und den bisherigen Hauptsstreitpunkt der heimlichen Online-Durchsuchungen zu umgehen, hat somit die Aussichten auf eine rasche Verabschiedung des Vorhabens nicht verbessert.

Quelle : www.heise.de

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )