Autor Thema: Überwachung, Transparenz, Datenschutz  (Gelesen 120081 mal)

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RFID: Invasion der Turbo-Winzlinge
« Antwort #60 am: 08 Oktober, 2005, 21:45 »
Es tut nicht weh, sagen die Experten. Örtliche Betäubung, ein kleiner Schnitt mit dem Skalpell, ein flinker Handgriff des Chirurgen, und schon sitzt der reiskorngroße Sender unter der Haut. Der so ausgestattete Patient muss beispielsweise künftig beim Arzt nur noch durch eine mit Lesegerät ausgerüstete Schranke gehen - und der Funkchip schickt alle Krankendaten auf den Bildschirm. Keine Zukunftsvision, die RFID-Technik macht es möglich. Dies und vieles mehr: die sekundenschnelle Abrechnung von Einkäufen im Supermarkt, die lückenlose Überprüfung des Waren-Lieferwegs von der Fabrik bis zum Kunden - und theoretisch auch die Durchleuchtung der Privatsphäre.
   
RFID heißt?

Das Kürzel RFID steht für "Radio Frequency Identification" ("Funk-Erkennung"). Die flachen Chips können Daten speichern und über eine eingebaute Kleinantenne an ein Lesegerät funken, auch über eine Distanz von mehreren Metern hinweg. Der Winzling macht es also möglich, Daten berührungslos und ohne Sichtkontakt zu lesen und zu speichern. Langfristig soll RFID die derzeit benutzten Strichcodes ersetzen, bei denen etwa die Supermarktkassiererin die Ware direkt über ein Lesegerät ziehen muss.

Die Fachleute sind sich einig: Den RFID-Chips gehört die Zukunft. In einigen Jahren werden sie aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken sein. So wichtig ist die Technologie, dass die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für Mittwoch zwei Dutzend internationale Experten zu einer Konferenz nach Paris rief, um über die Chancen und die datenschützerischen Risiken zu beraten. RFID, so heißt es bei der OECD, werde die globale Innovation fördern, das Wirtschaftswachstum und den Welthandel. An die elektronischen Power-Zwerge knüpfen sich riesige Erwartungen - aber auch Befürchtungen.

Im Alltag kann das bedeuten, dass Kunden ihren vollen Einkaufswagen nur einmal durch eine Lese-Schranke schieben, und mit einem Pieps werden die RFID-gekennzeichneten Waren erfasst und abgerechnet. Auch die Bücherausleihe in Bibliotheken kann beschleunigt werden. Auf jeder Eintrittkarte für die Fußball-WM 2006 ist bereits ein RFID-Chip, das soll Missbrauch verhindern helfen. Und dann ist da noch der "VeriChip" einer US-Firma, den Menschen unter der Haut tragen können. Die US-Gesundheitsbehörde erteilte ihm 2004 die Zulassung.

Noch zu teuer

Nach Einschätzung des Finanzanalysten IDTechEx wird sich der weltweite Markt für die RFID-Technologie rasch vervielfachen - von 1,5 Milliarden Euro in diesem Jahr auf 5,5 Milliarden Euro 2008. Wichtigstes Hindernis ist derzeit der Preis: Etwa 30 Cent kostet ein Kleinsender - zu viel, um beispielsweise ein ganzes Supermarktsortiment auszustatten. Massenproduktion soll die Kosten drastisch senken. Der Hamburger Versandhausriese Otto will die Hälfte seines Sortiments mit den Chips versehen, sobald der Preis bei drei Cent liegt. Derzeit tragen bei Otto 80.000 Artikel aus dem 200-Millionen-Sortiment die Sender, vor allem teure Waren.

Noch sind nicht alle technischen Probleme ausgeräumt. Aluminium und Flüssigkeiten stören die Funkübertragung, das erschwert den Einsatz bei Lebensmitteln. Auch der "VeriChip" birgt Gefahren. Im Kernspin-Tomographen reagieren die Funkchips ähnlich aggressiv wie Alufolie in der Mikrowelle. Es drohen Verbrennungen bei den Patienten. Datenschützer warnen zudem, dass eine Kontrolle der Datenströme schwierig ist. Sie fürchten den "gläsernen Kunden" und argwöhnen, dass die Chip-Informationen leicht in unbefugte Hände geraten könnten.

Quelle : www.onlinekosten.de

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Ein RFID-Chip auf jedem Apfel
« Antwort #61 am: 16 Oktober, 2005, 18:50 »
In Kanada sollen RFID-Etiketten den Weg nachvollziehbar machen, auf dem Lebensmittel zum Verbraucher gelangt sind. Nach diversen Skandalen wollen die Verbraucher wissen, woher ihr Essen kommt und wer was damit gemacht hat, ist sich die kanadische Regierung sicher. Die zuständige Behörde AAFC hat deshalb ein Rahmenwerk erarbeitet, um die Gesetzgebung der Provinzen und Territorien in diese Richtung zu lenken. Ziel sei es, dass bis 2008 der Weg von 80 Prozent aller Nahrungsprodukte kontrollierbar wird.

Die Kanadier wähnen sich mit ihren Bestrebungen nicht alleine: In den USA führte die Angst vor Bio-Terrorismus 2002 zu einem Gesetz, nach dem noch in diesem Jahr die Wege für die Nahrungsmittelversorgung dokumentiert werden müssen, um eine Überwachung durch die Behörden zu gewährleisten. Uns Europäer treibe einerseits die Angst vor Rinderwahnsinn oder Vogelgrippe und andererseits der Wunsch, regionale Marken zu schützen. So soll sichergestellt werden, dass Parmesan-Käse auch wirklich aus der richtigen Region Italiens stammt.

Doch Nahrungsmittel passieren oft sehr viele Stationen auf ihrem Weg vom Erzeuger zum Verbraucher. Anhand der eindeutigen Kennzeichnung jedes einzelnen Produkts soll sich diese Kette Glied für Glied verfolgen lassen -- in beide Richtungen. Das könnte man auch mit Barcode-Aufklebern realisieren; das kanadische Rahmenwerk macht in dieser Hinsicht keine Vorschriften. Doch der kanadische Verband der Lebensmittelhändler CCGD hält eine Lösung, bei der die Aufkleber immer wieder eingescannt werden müssen, für zu personalintensiv und zu teuer. Der Vizepräsident des Verbands Dave Wilkens sagte, die Möglichkeit der Nachverfolgung von Nahrungsmittel gebe es bereits, doch man müsse die Effizienz steigern. Seine Mitglieder nutzten die Zeit, die die Regierung ihnen lässt, um RFID-Lösungen zu prüfen, mit denen dann jedes Schweineschnitzel und jeder Apfel schon vom Erzeuger mit einer eindeutigen Kennung versehen wird.

Quelle : www.heise.de

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BigBrotherAward: Otto Schily für "Lebenswerk" geehrt
« Antwort #62 am: 29 Oktober, 2005, 09:17 »
Die Big Brother Awards für die eifrigsten Datensammler Deutschlands gehen in diesem Jahr unter anderem an drei Politiker, einen Generalstaatsanwalt und das Organisationskomitee der Fußball-WM 2006. Otto Schily bekommt ihn für sein "Lebenswerk".

Es gibt Preisverleihungen, zu denen man als Geehrter gern hingeht. Der "Überwachungs-Oscar", wie der BigBrotherAward auch genannt wird, gehört sicher nicht dazu. So haben fast alle diesjährigen Preisträger bereits im Vorfeld ihre Teilnahme an der heutigen "Ehrung" abgesagt. Die Veranstaltung in Bielefeld, organisiert vom Verein FoeBuD, findet trotzdem statt. Für jeden Ausgezeichneten ist eine Laudatio vorbereitet - wie beim echten Oscar in Hollywood.

Vergeben wird der Preis bereits zum sechsten Mal. Mit der Veranstaltung wolle man auf "ausufernde Kontrolle, Manipulation und Überwachung" hinweisen, teilten die Organisatoren mit. In den vergangenen Monaten seien fast 300 Vorschläge eingereicht worden. In der Jury saßen Datenschützer unter anderem vom Chaos Computer Club, der Deutschen Vereinigung für Datenschutz und der Internationalen Liga für Menschenrechte.

In diesem Jahr vergaben die Juroren den Preis in acht Kategorien. Otto Schily, noch amtierender Innenminister, gilt unter den Juroren offenbar als ganz besonders große "Datenkrake". Über sieben A4-Seiten wird begründet, warum der ehemalige RAF-Anwalt, der einst selbst überwacht wurde, den Preis für sein "Lebenswerk" verdient. Schily habe das deutsche und europäische Überwachungssystems auf Kosten der Bürger- und Freiheitsrechte ausgebaut und zudem hartnäckig für die Aushöhlung des Datenschutzes gearbeitet - unter dem Deckmantel von Sicherheit und Terrorbekämpfung, wie es in der Laudatio heißt.

Überraschung: Sie haben Post!

Kritisiert wurde außerdem die vom Minister betriebene "undemokratische Einführung des biometrischen Reisepasses". Dessen Technik sei unausgereift und unsicher und führe zu einer erkennungsdienstlichen Behandlung der gesamten Bevölkerung.

Einer Schule aus Nordrhein-Westfalen wurde die zweifelhafte Ehre in der Kategorie Regional zuteil. Die Grundschule aus Ennigloh bei Bünde hatte die Namen von Schulanfängern an eine Bank und eine Sparkasse weitergereicht, ohne dass ein Einverständnis der Eltern vorlag. Die Banken schickten den Schülern daraufhin Werbebriefe.

Die Sparkasse Herford, mit der sich die Grundschule den Award teilen muss, bedankte sich artig für die Einladung zur Preisverleihung, sagte eine Teilnahme jedoch ab, weil man sich "dieses besonderen Preises nicht würdig" fühle. "Wir nutzen die Adressen von Schulanfängern, um diesen zu ihrem Einschulungstag eine Freude zu machen", heißt es in dem Schreiben, das SPIEGEL ONLINE vorliegt. Es sei ein Fünf-Euro-Geschenkgutschein verschickt worden. Dabei handle es sich um eine "positive Datenverwendung", bei der niemandem ein Schaden zugefügt worden sei. Zudem speichere die Sparkasse die Daten der Schulanfänger nicht.

Inquisitorische Fragenbögen

Niedersachsens Ministerpräsident Christian Wulf erhält den Award für die "Zerschlagung der Datenschutzaufsicht" in seinem Bundesland. Die bisher eigenständigen Privacy-Wächter sollen ab Januar 2006 direkt dem Innenministerium zugeordnet werden, was nach Meinung der Jury gegen die EU-Datenschutzrichtlinie verstößt, die eine völlige Unabhängigkeit der Aufsicht verlangt. "Christian Wulff hat immerhin eine persönlich unterschriebene Absage geschickt", sagte FoeBud-Mitarbeiter Padeluun.

Das Organisationskomitee der Fußballweltmeisterschaft wurde für seine "inquisitorischen Fragenbögen" zur Bestellung von WM-Tickets ausgezeichnet. Kartenbesteller mussten persönliche Daten umfassend preisgeben, um an der Ticketauslosung überhaupt teilnehmen zu können. Außerdem kritisierte die Jury die Nutzung von RFID-Funkchips in den WM-Tickets. Damit werde versucht, eine Kontrolltechnik salonfähig zu machen - zum Nutzen eines WM-Sponsors, dem RFID-Hersteller Philips.

Massenabfrage von Handynutzern

Auch ein Generalstaatsanwalt wurde mit einem Award bedacht. Erhard Rex aus Schleswig-Holstein hatte großflächig nach Zeugen eines Großbrandes gesucht - mittels Handy-Ortung. Alle Personen, die zu einem bestimmten Zeitpunkt in bestimmten Funkzellen mit ihrem Handy telefoniert hatten, seien ermittelt und angeschrieben worden. Es handle sich um die erste Funkzellen-Massenabfrage, beklagte die Jury. Mobilfunkunternehmen seien zur Herausgabe sämtlicher Verbindungsdaten einer Region gezwungen worden. Die Einsicht in die zugehörigen Akten sei den Datenschützern des Landes Schleswig-Holstein verweigert worden, als sie den Fall prüfen wollten.

Generalstaatsanwalt Rex erklärte in einem Schreiben an die Jury, die Schilderung der Jury enthalte eine Reihe von Falschbehauptungen, an deren Ende eine völlige Verdrehung der Sachlage stehe. Derjenige, der für Datenschutz gesorgt habe, werde so zum Täter gestempelt, meinte Rex auf sich selbst anspielend. "Sie haben vielleicht Verständnis, dass ich die von ihnen angekündigte öffentliche Rufschädigung ... als nicht so humorvoll empfinde wie Sie."

Quelle : www.spiegel.de

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Countdown für den biometrischen Reisepass
« Antwort #63 am: 31 Oktober, 2005, 13:44 »
An Allerheiligen kommt der biometrische Reisepass. Das bedeutet, dass der alte maschinenlesbare Reisepass ohne biometrische Merkmale am heutigen Montag zum letzten Male beantragt werden kann. Mit dem biometrischen Reisepass übernimmt die Bundesrepublik Deutschland eine Vorreiterrolle innerhalb der Europäischen Union.

In der ersten Version enthält der biometrische Reisepass ein Bild des Ausweisinhabers, das auf einem Chip gespeichert ist. Dieser Chip wird per Funk kontaktiert und schickt die auf ihm gespeicherten Daten, das Gesichtsbild und eine digitale Signatur, nur dann zurück, wenn der Zugriffsschlüssel bei der Abfrage stimmt. Dieser Schlüssel wird aus dem maschinenlesbaren Teil des Reisepasses gewonnen, der 1987 eingeführt wurde. Im Jahre 2007 oder später soll zum Gesichtsbild der Fingerabdruck kommen. In dieser zweiten Version erfordert der biometrische Reisepass den Aufbau einer komplexen Infrastruktur, weil beim Fingerabdruck online überprüft werden soll, ob die begleitende digitale Signatur gültig ist.

Die Chiptechnik treibt die Kosten für die Erstellung des Reisepasses von derzeit 26 Euro auf 59 Euro. Damit ist der deutsche Reisepass fast schon ein Schnäppchen: In den USA soll der entsprechende Pass 75 Euro kosten, in Großbritannien 103 Euro und in der Schweiz sogar 150 Euro. Im Alpenland ist der Pass jedoch eine freiwillige Sache. Wer den Aufwand und den Preis scheut, kann den normalen Reisepass bestellen. Der in der Schweiz und Großbritannien getriebene Aufwand, ein Foto für den neuen Pass in einem speziellen biometrischen Erfassungscenter herstellen zu lassen, entfällt in Deutschland. Hier muss das Foto nur der genormten Fotomustertafel entsprechen, die die Bundesdruckerei veröffentlicht hat. Diese private Firma ist mit der Ausgabe des neuen Reisepasses beauftragt und liefert auch die Programme "Digant", "TempID" und "e-IDinfo", mit denen der neue Pass beantragt und der Stand seiner Produktion überprüft werden kann.

Ob die biometrische Technik überhaupt Vorteile besitzt, ist umstritten. Eine hohe Rückweisungsquote in den am Frankfurter Flughafen durchgeführten Testläufen lässt befürchten, dass der Pass zunächst die Abfertigung verzögert, anstatt sie zu vereinfachen. Im Gutachten zu diesem Problem hat das Bundesamt für Sicherheit (BSI) die Hoffnung geäußert, dass sich die Ausweisinhaber im Alltag an die Biometrie gewöhnen und mit der zunehmenden Nutzung biometrischer Systeme lernen, sich vor den Prüfgeräten richtig zu verhalten.

In einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung bekräftigte der Bundesdatenschützer Peter Schaar heute noch einmal seine Kritik am neuen Pass. Durch die Speicherung des Gesichtsbildes gebe es kaum einen Zugewinn an Sicherheit, betonte Schaar auf die Frage, was die digitale Speicherung des Gesichtsbildes bringe: "Außer hohen Kosten wohl nicht sehr viel. Zunächst werden die Deutschen und dann alle Europäer zwar mit biometrischen Merkmalen im Pass ausgestattet, im Moment gibt es jedoch keine Lesegeräte dafür. Die werden erst allmählich installiert. Die EU und das Bundesinnenministerium haben sich nach dem 11. September sehr schnell auf biometrische Merkmale im Pass festgelegt, obwohl fast alle Terroristen von New York mit ihren echten Papieren gereist sind."

Quelle : www.heise.de

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Und wenn der Mensch ein Mensch ist: Holpriger Start für den ePass
« Antwort #64 am: 03 November, 2005, 16:23 »
Der mit digital gespeicherten biometrischen Merkmalen ausgestattete Reisepass, von seinen Betreuern kurz ePass genannt, kann seit zwei Tagen bestellt werden. Nicht normgerecht aussehende Menschen haben die ersten Erfahrungen gemacht, was es heißt, wenn sich der Mensch an die Technik anpassen muss, und die entsprechende "Lichtbildbelehrung" unterzeichnet.

Es gibt Menschen mit asymmetrischen Gesichtern. Menschen, bei denen die Nase schief sitzt oder der Augenabstand und die Mundgröße für Außenstehende fast schon grotesk wirken. Solche Menschen fallen aus dem Raster heraus, das die Techniker der Bundesdruckerei zu einer Foto-Mustertafel verdichtet haben. Obwohl sie womöglich von professionellen Fotografen nach den Regeln der Mustertafel fotografiert wurden, stimmen ihre Grundvoraussetzungen einfach nicht. Darum müssen sie ab dem 1. November diese "Lichtbildbelehrung" unterschreiben (Fettdruck wie im Original):

"Hiermit bestätige ich, dass ich von der Ausweisbehörde über die Qualität/Beschaffenheit meines vorgelegten Lichtbildes belehrt wurde.

Ich bestehe auf Annahme dieses Lichtbildes durch die Passbehörde.

Entstehende Schadensersatzansprüche, wegen Abweisung an einer Landesgrenze oder auf Grund polizeilicher Identitätsvorstellungen, kann ich gegenüber der Passbehörde nicht geltend machen. Die Kosten für einen neuen Ausweis habe ich voll zu tragen."

Hilflos unterschrieb beispielsweise heise-online-Leser Hadmut Danisch diese ihm abverlangte Erklärung mit dem Zusatz: "Ich erkläre, dass meine Nase nun einmal schief ist!" Tatsächlich verunsichert der drohende Ton der Lichtbildbelehrung Antragssteller, die mit korrekt fotografierten Bildern auf den Ämtern auflaufen und dann abgelehnt werden, weil Augen und Nase von den vorgegebenen Normen abweichen.

Nicht wenige Antragssteller glauben offenbar, mit ihrer Unterschrift unter die Lichtbildbelehrung einen wertlosen Pass zu bekommen. Das ist aber falsch, wie der Jurist Thilo Weichert, Leiter des unabhängigen Datenschutzzentrums Schleswig Holstein, gegenüber heise online ausführte: "Die abverlangte Unterschrift hat aus meiner Sicht keine rechtliche Bedeutung. Sie ändert jedenfalls am Dokumenten- und Urkundencharakter der Passes nichts. Sie ist meines Erachtens eher Ausdruck eines in Deutschland leider immer noch viel zu weit verbreiteten bürokratischen Extremismus. Wen andere Staaten in ihr Land lassen, unterliegt ohnehin ausschließlich der Verantwortung der dortigen Grenzbehörden."

Der Jurist Gerrit Hornung, der mit seinem Buch "Die digitale Identität" das Standardwerk über die neuen biometrischen Ausweise geschrieben hat, erklärte die Belehrung gegenüber heise online so: "Vermutlich hat sich jemand Gedanken gemacht, wie man mit dem Problem umgeht, dass Bilder im Grenzbereich liegen können, also weder sicher geeignet noch sicher ungeeignet sind. Die Belehrung ist dann wohl als Absicherung gegen staatshaftungsrechtliche Ansprüche gedacht. Der Pflicht, bei Auslandsreisen einen Reisepass bei sich zu führen, korrespondiert nämlich ein subjektiver Anspruch des Bürgers, vom Staat einen (funktionsfähigen – das war bislang aber nicht problematisch) Reisepass zu erhalten. Darüber gibt es zumindest beim Personalausweis eine entsprechende Rechtsprechung. Die Passämter (oder die Bundesdruckerei) versuchen wohl, aus diesem Primäranspruch möglicherweise resultierende sekundäre Haftungsansprüche abzuwehren, die aus Verzögerungen/Abweisungen an der Grenze oder Neuproduktion des Passes resultieren können."

Ob die Lichtbildbelehrung ausreicht, ist eine interessante Frage, die erst dann beantwortet werden kann, wenn ein Passinhaber klagt, weil er mit dem neuen Pass Nachteile erlitten hat. Bis dahin müsste die Empfehlung an die Antragsteller gehen, mit möglichst vielen Fotos beim Beantragen des Reisepasses aufzutauchen, unter denen der Sachbearbeiter ein passendes Foto aussucht. Denn nur der Sachbearbeiter prüft, ob das Foto in Ordnung ist: die Bundesdruckerei ist lediglich die ausliefernde Stelle, die aus dem vor Ort eingescannten Antragsformular einen Pass produziert.

Deutschland ist bisher das einzige Land, in dem jedermann die Fotos mitbringen kann, die für den biometrisch abgesicherten Pass benötigt werden. In Großbritannien wie in der Schweiz sollen biometrische Erfassungsstellen (Enrollment Center) errichtet werden, in denen ausgebildetes Personal die Fotos (und später die Fingerabdrücke) produziert. Ursprünglich gab es für Deutschland Pläne, dass der Antragssteller eines neuen Reisepasses eine Nummer bekommt, die er einem autorisierten Fotografen vorlegen sollte. Dieser sollte das produzierte Foto mit der Nummer und seiner eigenen Kennung digital signieren und verschlüsselt der Behörde übermitteln. Dieser Plan wurde als zu kompliziert verworfen. Nun gibt es Pläne, Fotoautomaten in den Behörden aufzustellen, die direkt mit der Datenbank der Passbehörden verbunden sind. Dies bestätigte Gerhard Niederhoff vom Automatenhersteller Fotofix gegenüber heise online.

Eine Stellungnahme des Bundesinnenministeriums steht noch aus. Die Fachleute sind noch dabei, die Lichtbildbelehrung juristisch zu bewerten.

Quelle und Links : http://www.heise.de/newsticker/meldung/65711

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FIfF: Der Datenschutz ist zu oft nur ein Lippenbekenntnis
« Antwort #65 am: 06 November, 2005, 17:11 »
Versteckte Computer -- Unkontrollierbare Vernetzung: Unter diesem Motto startete gestern an der FH München (FHM) die 21. Jahrestagung des Forums Informatiker für den Frieden (FIfF). Die Vereinigung empfiehlt sowohl Entwicklern als auch der Öffentlichkeit, ernsthafter über Risiken und Gestaltungsspielräume der allgegenwärtigen Vernetzung kleiner und kleinster Computer (Ubiquitous Computing) nachzudenken. Neue Technik bedeute soziale Umwälzung, und die dürfe man weder den Entwicklern noch Lobbygruppen oder dem Kapital alleine überlassen. "Es sollte Leute geben, die dagegen denken," sagte der Bremer Informatiker und FIfF-Vorsitzende Hans-Jörg Kreowski.

So mancher Forschungsentwurf für den Einsatz von miniaturisierten, versteckten Computern und deren unkontrollierbarer Vernetzung sei geradezu grauenhaft, sagte Eva Hornecker von der Universität von Sussex: "Beim 'Bathroom Sound Monitoring' soll etwa anahnd einer Analyse der Geräusche im Badezimmer überwacht werden, ob alte Leute im Bad verunglücken," so Hornecker. Mit einem einzigen Satz zu "möglichen datenschutzrechtliche Bedenken" werde dabei das Thema gesellschaftlicher Konsequenzen abgehakt.

Eine Ursache für den obligatorischen Feigenblatt-Hinweis zum Datenschutz liegt dabei auch an der unfairen Verteilung der Forschungsgelder, warnte Kreowski: "Für die kritische Analyse dessen, was technisch neu gemacht wird, wird dann gerade mal ein Prozent [der gesamten Mittel] aufgewandt". Aus Forschungsprogrammen wie dem Ambient-Computing-Programm der EU spricht nach Ansicht der kritischen Informatiker die reine, von sozialen Folgen losgelöste Technikfaszination. Darin enthaltene Formulierungen wie "der Computer kennt alle ihre Wünsche" bereiten den FIfF-Mitgliedern erhebliche Bauchschmerzen. Stattdessen wollen sie Technik-Entwickler für mögliche Gestaltungsspielräume sensibilisieren; mit der Erforschung solcher Zusammenhänge beschäftigt sich allerdings auch das Projekt Taucis des BMBF.

Beim aktuellen Beispiel biometrischer Reisepass, so FIfF-Sprecher Klaus Köhler vom Gastgeber FHM, habe man immerhin eine Kleinigkeit verbessert: zur Aktivierung der RFID-Verbindung muss der Reisepass gezielt über einen optischen Scanner gezogen werden. Ingesamt raten die FIfFler, beim RFID-Einsatz einen klaren Trennungstrich zwischen personenbezogenen Daten und der Waren-Logistik zu machen. Beim Wearable Computing, sagte Ingrid Rügge von der Uni Bremen, solle man beispielsweise auch darüber nachdenken, ob und wie Nutzer den am Körper getragenen Gerätepark nach ihren Wünschen abschalten können -- das betrifft schlichtweg auch Fragen der guten Bedienbarkeit. Noch fehlt es aber an solchen "Ausschaltern", sagt FIfF-Redakteur Stefan Hügel.

Neben den versteckten Computern und der unkontrollierbaren Vernetzung widmete sich die FIfF-Tagung auch noch zwei weiteren aktuellen Themen, der mit fast schon religiösem Eifer geführten Debatte um das geistige Eigentum und der Software-Entwicklung für militärischer Zwecke, einem der Ur-Themen des FIfF. Dazu berichtete der ehemals für die SAP-Einführung bei der Bundeswehr mitverantwortliche Major Florian Pfaff. Er sprach über das von ihm im Sommer vor dem Bundesverwaltungsgericht erstrittene Urteil, das seine Befehlsverweigerung im Zusammenhang mit dem Irakkrieg für rechtens erklärte. Pfaff hatte argumentiert, dass er keine Unterstützung für einen offensichtlich völkerrechts- und verfassungsrechtswidrigen Bundeswehreinsatz leisten könne. Empört hatte ihn besonders, dass einzelne Vorgesetzte ihn aufgefordert hatten, seine Befehle nicht mehr in Frage zu stellen. Das sieht Pfaff anders: "Kein Soldat darf einfach sagen, ich prüfe das nicht mehr. Wer sich rechtsblind macht, macht sich strafbar."

Quelle : www.heise.de

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Millimetergenaue Fotos für den ePass gefordert
« Antwort #66 am: 07 November, 2005, 18:09 »
Wie bereits berichtet, sorgt der mit biometrischen Merkmalen ausgestattete neue deutsche Reisepass für Probleme. Insbesondere die in Fotokabinen aufgenommenen Lichtbilder, bei denen kein erfahrener Fotograf mögliche Asymmetrien ausblendet, werden von Sachbearbeitern häufiger als erwartet abgelehnt. So berichtet der Münchener Merkur von Fotoautomaten im Münchener Raum, bei denen die Software nachgebessert werden soll, damit akzeptable Fotos entstehen. Hintergrund der Verwirrung sind offenbar unterschiedliche Interpretationen der ICAO-Norm. Während die deutsche Fotomustertafel auf dem 45 × 35 mm großen Lichtbild die minimale Gesichtshöhe mit 32 mm, die maximale mit 36 mm angibt, hat die ICAO die Grenzwerte beim Bild (das zwischen 35 und 40 mm breit sein darf), mit 29 bis 34 mm spezifiziert. Bestimmte Geräte, die automatisch das Gesicht nach ICAO-Norm einzoomen, können damit unter Umständen Fotos produzieren, die nicht der Schablone entsprechen, die der Sachbearbeiter anlegt.

In Fällen, bei denen das eingereichte Foto nicht die behördliche Zustimmung bekam, wurde Antragstellern die so genannte "Lichtbildbelehrung" zur Unterschrift vorgelegt. Diese Belehrung – eigentlich eine schriftliche Abtretung von Schadensansprüchen gegenüber der ausstellenden Passbehörde – ist nicht nur unter Juristen umstritten. Unter Bezugnahme auf die Meldung über die Belehrung erklärte eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums gegenüber heise online: "Im Grundsatz muss jedes Passbild, das im Chip gespeichert werden soll, biometrietauglich sein. Ausnahmen hiervon sind lediglich aus medizinischen Gründen, die nicht nur vorübergehender Art sind, aus religiösen Gründen sowie bei Kindern zulässig. Dass sich hieraus Behinderungen im Reiseverkehr der betroffenen Bürgerinnen und Bürger ergeben könnten, ist dem BMI nicht ersichtlich und entsprechende Belehrungserklärungen in dieser Sache sind nicht mit dem BMI abgestimmt.

Unabhängig von der Anforderung nach Biometrietauglichkeit der Passbilder ist der ePass ein gültiges Reisedokument. Eine Garantie, dass eine Bürgerin/ein Bürger in jedem Fall mit dem ePass in ein anderes Land einreisen darf, kann nicht abgegeben werden, da sich die Einreisevoraussetzungen anderer Staaten nach deren Recht richten. Deutschland hat nur geringen Einfluss auf die Einreiseentscheidungen anderer Länder."

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Umfassende britische Verkehrsüberwachung geplant
« Antwort #67 am: 16 November, 2005, 20:45 »
Die britische Verkehrspolizei hat nach erfolgreichen Tests mit der Errichtung ein Systems zur umfassenden Videoüberwachung aller am Straßenverkehr teilnehmenden Fahrzeuge begonnen. Dies geht aus einem Artikel der Sunday Times hervor, die sich auf ein Strategiepapier der britischen Polizeigewerkschaft beruft. Innerhalb der kommenden zwölf Monate sollen an sämtlichen Verkehrsknotenpunkten, Supermärkten, Tankstellen, Stadtzentren und Autobahnen Überwachungskameras installiert werden. Auch alle bisher angebrachten und für diesen Zweck geeigneten Kameras sollen möglichst in das System einbezogen werden. Zunächst solle das im Aufbau befindliche System lediglich der Überführung von Temposündern dienen. Mit den erzielten Bußgeldeinnahmen ließe sich dann der weitere Ausbau des Kameranetzes finanzieren.

Ab einem späteren Zeitpunkt erfolge dann auch der Abgleich aller elektronisch erfassten Nummernschilder mit bestehenden nationalen Datenbanken, so dass sich auch nicht ordnungsgemäß versteuerte, versicherte oder gemeldete Fahrzeuge, Mautpreller und sonstige Kriminelle leicht aus dem Verkehr ziehen ließen. Außerdem sei die Vorratsdatenspeicherung aller anfallenden Bewegungsdaten für mindestens zwei Jahre vorgesehen. Zur Koordinierung des landesweiten Verkehrsüberwachungssystemes werde bis Ende 2006 ein Kontrollzentrum bei London errichtet.

Zur Rechtfertigung dieses auf der Welt bisher beispiellosen Vorhabens hieß es seitens der Polizei, dass ein signifikanter Zusammenhang zwischen Steuer- und Versicherungsverstößen im Straßenverkehr und sonstigen kriminellen Aktivitäten bestehe. Durch die bisherige elektronische Verkehrsüberwachung sei es bereits zu zehnmal mehr Verhaftungen bei Verkehrskontrollen gekommen. So solle Kriminellen die Benutzung des britischen Straßennetzes verwehrt bleiben.

Die bisher von der britischen Verkehrspolizei durchgeführten Tests mit Videoüberwachung per Hubschrauber und aktiven RFID-Elementen in Nummernschildern deuteten bereits auf die Errichtung eines äußerst umfassenden Verkehrsüberwachungssystemes hin. In derartigem Umfang ließe es tatsächlich nur wenige Schlupflöcher beispielsweise durch entliehene oder kürzlich gestohlene Fahrzeuge. Die Möglichkeit zur Erstellung über zwei Jahre rückwirkender Bewegungsprofile von großen Teilen der Bevölkerung dürfte allerdings bald auf massiven Widerstand von Datenschützern und Bürgerrechtlern treffen.

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Identitätssicherung von Biometriepässen in der Diskussion
« Antwort #68 am: 16 November, 2005, 21:13 »
Als das Bundesinnenministerium am 1. November den neuen E-Pass vorstellte, war klar: Die so genannte Basic Acces Control schützt vor dem unbefugten Auslesen der biometrischen Daten auf dem RFID-Chip. Doch nun stellte der US-Sicherheitsexperte Bruce Schneider in seinem Newsletter Cryptogram diese Woche fest, dass sich die Seriennummern der RFID-Passchips problemlos auslesen ließen. Die Seriennummern dienen unter anderem dazu, die Chips auseinander zu halten. "Falls mehrere RFID-Tags in der Reichweite eines Lesegerätes sind, kann es diese anhand ihrer Seriennummer auseinander halten", erklärt der RFID-Experte Jan Hennig von der Universität Bielefeld. Dieses Auseinanderhalten sei eine Standardprozedur der RFID-Technik und geschehe bei den Pässen noch bevor die Verschlüsselung der Basic Access Control greife (PDF-Datei).

Über die Seriennummer könnte also der Pass und damit auch sein Inhaber oder seine Inhaberin identifiziert werden. Jeder mit einem auf den entsprechenden Frequenzen arbeitenden Lesegerät könnte den Pass überwachen, selbst wenn er sich nicht Zugang zu den zusätzlichen Daten verschafft. Im deutschen Pass wird dies nach Angaben des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik jedoch vermieden (siehe dazu: Risiko Reisepass?, Schutz der biometrischen Daten im RF-Chip, c't 5/05, S. 84). So wird die Kommunikation mit einem RF-Chip immer von einem Lesegerät gestartet, indem das Lesegerät den RF-Chip mit einer nach ISO 14443 festgelegten Frequenz "anspricht". Damit das Lesegerät einen RF-Chip selektieren kann, sendet dieser eine Chip-Identifikationsnummer (Chip-ID) an das Lesegerät. Die Chip-ID wird vom RF-Chip zufällig gewählt und bleibt nur bis zum Ende des Kommunikationsvorgangs gültig. Damit zeigt sich der Chip bei jedem erneuten Kommunikationsvorgang mit einer anderen Chip-ID. Die Bildung von Bewegungsprofilen soll damit ausgeschlossen sein.

Eine weitere Lösung erarbeitet derzeit der dänische IT-Sicherheitsexperte Stephan Engberg mit dem Zero-Knowledge-Identification-System (PDF-Datei). Er versucht, die RFID-Technik so zu modifizieren, dass die Chips erst nach Zusenden eines passenden Schlüssels eine Antwort abgeben. Wird kein passender Schlüssel gesendet, so bleiben die Chips stumm, ein Lesegerät kann sie nicht entdecken.

Ein weiteres mögliches Verfahren wäre ein Kollisionsvermeidungsverfahren wie es in der Norm ISO 14443A beschrieben wird. Ein populäres Kollisionsvermeidungsverfahren (Tree-Walking) beruht darauf, dass das Lesegerät in die Runde fragt, welche Chip-Nummern anwesend sind. Die RFID-Tags geben sofort ihre Nummer preis. Doch wenn mehr als ein Tag angesprochen wird, kollidieren die Daten. Das Lesegerät erkundigt sich in diesem Fall nur noch, "wer aus dem Nummernbereich von x bis y anwesend ist" – die Nummernbereiche teilt es so lange auf, bis nur noch genau ein RFID-Tag antwortet.

Ein zweites, in der Norm angesprochenes Verfahren entspricht in etwa dem Aloha-Prinzip, nachdem ein frühes Funknetz zwischen den Hawaii-Inseln funktionierte und das heute auch noch beim Ethernet (Carrier Sense Multiple Access/Collision Detection, CSMA/CD) Verwendung findet. Dabei wartet eine sendewillige Station bei einer Kollision eine zufällige Zeitspanne bis zum nächsten Sendeversuch. Solange nicht sehr viele Tags senden wollen, können auf diese Weise die einzelnen Aussendungen gut getrennt werden. Der Vorteil des Verfahren ist, dass es ohne das Senden der Seriennummer auskommen könnte. "Bei passiven RFID-Tags allerdings mag die Zeitspanne vom Impuls der Anfrage des Lesegeräts, das die passiven Tags mit Energie versorgt, bis zu deren Antwort nicht beliebig lang sein. Ich kenne derzeit keinen Hersteller, der das Verfahren daher bei passiven Tags einsetzt", erklärt Hennig.

Hennig, der auch den Ausrichter des deutschen Big-Brother-Awards, den Bielefelder Foebud-Verein, in RFID-Fragen berät, plädiert dafür, von den RFID-Tags abzukehren: "Selbst wenn man unbedingt weitere Daten auf den ohnehin schon als sehr sicher geltenden Pässen unterbringen müsste, so gäbe es etwa mit zweidimensionalen Strichcodes risikoärmere Methoden dafür." Schweizer Bürger können übrigens wählen – zwischen den herkömmlichen und als sehr sicher geltenden Pässen und den für USA-Reisen entworfenen RFID-Pass.

Zur Einführung des ePasses und den Auseinandersetzungen um Ausweise mit digitalisierten biometrischen Merkmalen siehe den Artikel auf c't aktuell (mit Linkliste zu den wichtigsten Artikeln aus der Berichterstattung auf heise online sowie in c't, Technology Review und Telepolis):

    * Die Auseinandersetzung um Ausweise mit digitalisierten biometrischen Merkmalen


Quelle und Links : http://www.heise.de/newsticker/meldung/66273

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EU-Rat will biometrische Merkmale in Personalausweisen
« Antwort #69 am: 28 November, 2005, 17:44 »
Die Justiz- und Innenminister der EU stehen vor der Annahme einer "Schlussfolgerung" (PDF-Datei), der zufolge nach den Reisepässen auch Personalausweise mit digitalem Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücken aufgerüstet werden sollen. Die biometrischen Daten wären demnach auf einem RFID-Chip zu speichern. Eine Entscheidung wollen die Vertreter der Mitgliedsstaaten im EU-Rat auf ihrem kommenden Treffen am 1. und 2. Dezember fällen. Es wird damit gerechnet, dass sie die Vorlage unverändert absegnen. Die Empfehlung ist das Ergebnis der Arbeit einer kurzfristig von der britischen Ratspräsidentschaft einberufenen Expertengruppe. Die Briten hatten seit den Anschlägen in London im Sommer immer wieder Druck gemacht bei Maßnahmen, mit denen sie die innere Sicherheit zu verbessern hoffen.

Die "Schlussfolgerung" hätte zwar nicht den gleichen verbindlichen Charakter wie ein eigener Rahmenbeschluss des Rates oder eine von den Ministern befürwortete Gesetzgebung der EU-Kommission. Nichtsdestotrotz würde sie die Mitgliedsstaaten auf einen gemeinsamen Kurs einschwören. Die britische Bürgerrechtsorganisation Statewatch warnt daher vor der Einführung des umstrittenen Vorhabens "durch die Hintertür". Es könne nicht angehen, dass derartig weitreichende, Millionen von Bürgern betreffende Regeln auf "Zwischenregierungsbasis" ohne Kontrolle durch nationale Volksvertretungen oder das EU-Parlament erarbeitet und abgenickt würden.

"Es ist besonders angreifbar, dass der Rat ein 'ordnungsgemäßes' EU-Komitee für die Schlüsse nutzt, ohne entsprechend der normalen Regeln für solche Gremien rechenschaftspflichtig zu sein", empört sich Tony Bunyan von Statewatch. Die Macht von Expertengremien werde dadurch weit über den vorgesehenen gesetzgeberischen Rahmen hinaus ausgedehnt. Derlei Verfahren zur Rechtserstellung, die auch bei der Festsetzung der technischen Kriterien für den Ausbau der EU-Datenbanken zur Grenzkontrolle angewendet würden, hätten in einer Demokratie keinen Platz.

Das Expertengremium hat sich dafür ausgesprochen, dass zum Schutz der biometrischen Merkmale in den Personalausweisen "mindestens" dieselben Sicherheitsstandards eingehalten werden sollen, die für die Reisepässe gelten. Auch die Integration der Körperdaten in die Ausweisdokumente auf Funkchips entspricht seinen Vorstellungen. Die Fachleute plädierten zudem dafür, dass ein Antragsteller mindestens einmal während des Ausgabeprozesses persönlich erscheinen solle. Ferner raten sie zum Abgleich der Anträge durch autorisiertes Personal mit "existierenden Datenbanken". Sicherheit bei Vorhaltung, Transport und Übergabe der Dokumente sollten zudem gewährleistet sein.

Hierzulande hat das Bundesinnenministerium bereits angekündigt, nach der Ausgabe der E-Pässe den digitalen Personalausweis mit biometrischen Merkmalen von 2007 an einführen zu wollen. Union und SPD haben sich im Koalitionsvertrag verständigt, diesen Kurs weiter fortzusetzen. Eine konkrete Entscheidung über die künftige Gestaltung der Personalausweise steht aber noch aus. Die biometrische Aufrüstung von Ausweisdokumenten ist seit langem Gegenstand einer heftig geführten Debatte. Sicherheitstester vom Chaos Computer Club (CCC) etwa fürchten Probleme bei der Grenzkontrolle und sehen keinen Sicherheitsgewinn durch die Hightech-Papiere. Ferner hat insbesondere der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar nach wie vor Bedenken gegen die Integration der Körpermerkmale in die hoheitsstaatlichen Dokumente.

Zur Einführung des ePasses und den Auseinandersetzungen um Ausweise mit digitalisierten biometrischen Merkmalen siehe den Artikel auf c't aktuell (mit Linkliste zu den wichtigsten Artikeln aus der Berichterstattung auf heise online sowie in c't, Technology Review und Telepolis):

    * Die Auseinandersetzung um Ausweise mit digitalisierten biometrischen Merkmalen

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Nach dem Biometrie-Pass nun der biometrische Personalausweis
« Antwort #70 am: 30 November, 2005, 18:31 »
Die von Wolfgang Schäubles Amtsvorgänger Otto Schily im März 2004 gestarteten Vorbereitungen zur Einführung digitaler Personalausweise haben den Wechsel an der Spitze des Bundesinnenministeriums (BMI) unbeschadet überstanden. Entsprechend den Vereinbarungen von CDU/CSU und SPD im Koalitionsvertrag, biometrische Verfahren verstärkt einzusetzen und dazu das Pass- und Personalausweisgesetz zu novellieren, gehen die Arbeiten unter dem neuen Hausherrn am Moabiter Spreeufer nahtlos weiter. Das Vorhaben steht im Einklang Verabschiedung einer Resolution des EU-Rates zu biometrischen Merkmalen in nationalen Personalausweisen, für die die EU allerdings keine Regelungskompetenz besitzt.

Auf der Kongressmesse "Moderner Staat" stellte Projektleiter Christian Engel vom BMI-Referat "Biometrie, Pass- und Ausweiswesen, Meldewesen" heute in Berlin den aktuellen Stand der Planungen vor. Danach wird der digitale Personalausweis gegenüber dem heutigen ID-2-Format auf das brieftaschenfreundlichere Scheckkarten-Format ID-1 verkleinert und über ein Biometrie-Modul, ein Modul zur einfachen Online-Authentisierung sowie ein Signaturmodul verfügen. Das Biometrie-Modul wird kompatibel zu dem in den seit Anfang November ausgestellten Reisepässen sein und ist wie dieser auf die beiden Merkmale Gesichtsbild und Fingerabdrücke der beiden Zeigefinger ausgelegt. Das separate Signatur-Modul soll die qualifizierte digitale Signatur als elektronisches Äquivalent zur eigenhändigen Unterschrift ermöglichen, stellt aber lediglich eine Option dar, "für denjenigen, der sie braucht", wie Engel erläuterte. Unabhängig von der Ausweisausstellung kann der Inhaber diese Funktion bei Bedarf auch später aktivieren lassen.

Das Modul zur Online-Authentisierung soll die universelle Ausweisfunktion, wie sie der Personalausweis als sicheres Identifikationsdokument auch im nicht-behördlichen Rechtsverkehr bereits besitzt, auf eGovernment- und eBusiness-Anwendungen übertragen. Die "eID" würde die Authentifizierung bei Internet-Auktionen oder die Eröffnung von Online-Accounts ermöglichen, ließe sich aber auch offline für Zugangskontrollen oder die automatische Paketausgabe verwenden. Je nach Anwendung wird dabei nur ein abgestufter Zugriff auf die bereits in den heutigen Ausweisen enthaltenen Daten möglich sein. Das erlaubt es beispielsweise, sich online als volljährig ausweisen zu können, ohne dabei die Anschrift preisgeben zu müssen. "Wir wollen datenschutzfreundlich die Informationen in einzelne Zertifikate verpacken, sodass nur die Information übermittelt wird, die für die einzelnen Applikationen erforderlich ist", erläuterte Engel. Er sieht darin eine Verbesserung gegenüber der heutigen Situation, in der Bürgern oft die Übersendung einer Kopie des Personalausweises abverlangt wird.

Der Zugriff auf das Authentifizierungs-Modul für den elektronischen Geschäftsverkehr soll durch eine PIN geschützt sein, sodass er nur mit Zustimmung des Ausweisinhabers erfolgen kann. Die PIN-Eingabe durch ein biometrisches Merkmal zu ersetzen "wäre theoretisch möglich, aber das haben wir nicht vor", erklärte Engel. "Wir wollen die biometrischen Daten nicht im Geschäftsverkehr nutzen." Die biometrische Authentifizierung soll auf hoheitliche Anwendungen beschränkt bleiben.

Wie die neuen Reisepässe werden auch die künftigen Ausweise kontaktlos auslesbar sein. Die Überlegungen, daneben noch ein zweites kontaktbehaftetes Interface in das Dokument zu integrieren, sind noch nicht abgeschlossen. Wie Engel erläuterte, werde zurzeit geprüft, ob sich auch die Authentisierung und die qualifizierte Signatur über die RFID-Schnittstelle abwickeln lassen; "dann würden wir nur ein Interface brauchen, und das würde Kosten sparen". Deren Höhe wollte er zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht beziffern. "Es wird sicherlich nicht so teuer werden wie der Pass", meinte er nur. Man orientiere sich an Belgien, wo die bereits eingeführte digitale Bürgerkarte zehn Euro kostet und eine Gültigkeitsdauer von fünf Jahren hat. "Wenn alles optimal läuft", so Engel, könne hierzulande Ende 2007 die Einführung beginnen. Bei einer zehnjährigen Laufzeit würden dann 2017 die letzten alten Ausweise ersetzt sein.

Zur Einführung des ePasses und den Auseinandersetzungen um Ausweise mit digitalisierten biometrischen Merkmalen siehe den Artikel auf c't aktuell (mit Linkliste zu den wichtigsten Artikeln aus der Berichterstattung auf heise online sowie in c't, Technology Review und Telepolis):

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Überwachung, Transparenz, Datenschutz
« Antwort #71 am: 13 Dezember, 2005, 17:07 »
Die umstrittene Videoüberwachung öffentlicher Plätze in Brandenburg hat sich einem Bericht des Innenministeriums zufolge bewährt. Zu diesem Ergebnis seien Experten nach der fünfjährigen Erprobung der Videoüberwachung an vier Standorten gekommen, heißt es in dem Bericht, den das Kabinett am Dienstag beschlossen hat. An allen Standorten sei die Diebstahlskriminalität gesunken. Nun soll die Videoüberwachung dauerhaft im Polizeigesetz verankert werden.

Die Videoüberwachung war vor fünf Jahren auf den Bahnhofsvorplätzen Potsdam, Erkner und Bernau sowie auf dem Außenbereich einer großen Discothek in Rathenow gestartet worden. Das Projekt wurde von der Universität Greifswald (Mecklenburg-Vorpommern) mit je einem kriminologisch-soziologischen und einem juristischen Gutachten wissenschaftlich begleitet.

Demnach sank die Kriminalität im Bereich der Bahnhofsvorplätze Potsdam und Erkner sowie vor der Discothek um 30 bis 60 Prozent. Auch die befürchtete Verdrängung der Straftaten in angrenzende Gebiete sei nicht eingetreten. Im Gegenteil sei die Kriminalität auch dort deutlich zurückgegangen, heißt es in dem Bericht. In Bernau seien die Ergebnisse dagegen sehr schwankend gewesen. Die jährlichen Kosten betrugen rund 255.000 Euro. Der Aufbau kostete einmalig knapp 60.000 Euro.

Die CDU-Fraktion habe dazu bereits einen Gesetzentwurf (PDF-Datei) vorgelegt, sagte Innenexperte Sven Petke. Ziele seien eine grundsätzliche Verankerung der Videoüberwachung im Gesetz, die permanente und nicht nur anlassbezogene Aufzeichnung und mehr Standorte. Über die Standorte sollten die Polizei und auch Kommunen eigenständig entscheiden können. Dafür kämen vor allem größer Städte in Betracht, betonte Petke. "Ich will ja nicht die märkischen Kiefern beim Wachsen filmen."

Die Aufzeichnungen müssten mindestens eine Woche gespeichert werden können, da manche Straftat erst mit Verzögerung entdeckt werde, sagte Petke. Das Polizeigesetz sollte im ersten Halbjahr 2006 entsprechend novelliert werden. Darüber gebe es grundsätzliches Einvernehmen mit dem Koalitionspartner SPD. So befürwortete die innenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Britta Stark, denn auch ebenfalls die grundsätzliche Möglichkeit zur Videoüberwachung. Die Kameras sollten nicht an feste Orte gebunden sondern vielmehr mobil sein, um auf Entwicklungen flexibel reagieren zu können. Über die Standorte könnte der Innenausschuss entscheiden. Aufzeichnungen sollten rund um die Uhr laufen, aber spätestens nach 24 Stunden gelöscht werden.

"Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein hohes Gut", sagte Stark. Die erfolgreiche Polizeiarbeit mit Hilfe von Aufzeichnungen nach den Attentaten in London hätten aber gezeigt, dass diese Einrichtungen "sehr hilfreich sein können".

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Bundestag verlängert heftig umstrittene Abhörbefugnisse des Zolls
« Antwort #72 am: 16 Dezember, 2005, 11:02 »
Mit den Stimmen der Großen Koalition hat der Bundestag am gestrigen Donnerstag nach einem heftigen rhetorischen Schlagabtausch und trotz massiver Einwände von Bürgerrechtsorganisationen einem eilbedürftigen Entwurf für ein Zollfahndungsdienstgesetz (PDF-Datei) mit kleinen Änderungen aus dem Rechtsausschuss (Drucksache 16/252) zugestimmt. Mit dem Gesetz werden die umstrittenen Befugnisse des Zollkriminalamts zur präventiven Überwachung von Post und Telekommunikation um 18 Monate verlängert. Vertreter von Union und SPD hatten zuvor argumentiert, dass die Ermächtigung für die Aufrechterhaltung der effektiven Strafverfolgung erforderlich sei. Die Oppositionsparteien brandmarkten den Entwurf als klar verfassungswidrig, konnten sich aber trotzdem nicht auf eine gemeinsame Gegenlinie einigen.

Auf den Weg gebracht hatte das Gesetzgebungsverfahren noch die alte Bundesregierung. Ursprünglich hatte sich Rot-Grün mit Unterstützung der Union in der vergangenen Legislaturperiode darauf verständigt, das Gesetz für den Zoll im Rahmen einer vorläufigen Novelle zunächst bis Ende 2005 zu befristen. Die Neugestaltung im vergangenen Jahr war nötig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht die alten Abhörregeln nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sah. Eine umfassende Reform der Regelungen auf der Basis der Vorgaben aus Karlsruhe blieb dennoch aus. Das Gesetz greift so nach Ansicht von Experten nach wie vor in den Kernbereich privater Lebensgestaltung ein, obwohl dies das Bundesverfassungsgericht untersagt hatte.

Dem Zoll ist seit 1992 auf Anordnung das Öffnen von Postsendungen und das Abhören von Telefongesprächen erlaubt. Damit soll er Verstöße gegen das Außenwirtschafts- und das Kriegswaffenkontrollgesetz in Bereichen wie Staatsschutz, Betäubungsmittelkriminalität, Geldfälschung, Geldwäsche, Terrorismusbekämpfung oder dem unerlaubten Außenhandel mit Waren, Datenverarbeitungsprogrammen und Technologien besser verfolgen können. Mit der Gesetzesreform aus dem vergangenen Jahr sind unter anderem die Datenerhebungs- und Übermittlungsverfahren enger gefasst werden. Während das Zollkriminalamt früher relativ frei personenbezogenen Informationen an Polizei und Geheimdienste weitergeben konnte, gibt es inzwischen begrenzte Vorschriften. So dürfen Erkenntnisse aus den Bereichen Staatsschutz, Betäubungsmittelkriminalität, Geldfälschung und Geldwäsche etwa an Strafverfolgungs- und Verfassungsschutzbehörden, aber nicht an den Bundesnachrichtendienst übermittelt werden. Der kann sich wiederum etwa bei der Gefahr terroristischer Anschläge beim Zollkriminalamt bedienen. Detaillierte Statistiken über die Inanspruchnahme der Befugnisse fehlen nach wie vor.

Die Grünen hatten einen Änderungsantrag eingebracht, der die Intimsphäre der Bürger gemäß der Auflagen aus Karlsruhe besser schützen sollte. "Berufsgeheimnisträger" wie Ärzte, Journalisten oder Rechtsanwälte wären damit von Bespitzelungen durch den Zoll analog zu den neuen Regelungen beim Großen Lauschangriff ausgenommen worden. Zudem wollten die Grünen die Geltungsdauer des Gesetzes auf ein Jahr befristen. Eine ungewöhnlich große Koalition bestehend aus Union, SPD und Linkspartei stimmte allerdings gegen dieses Vorhaben. Die FDP enthielt sich. Sie hatte einen eigenen Antrag ins Rennen geschickt, der eine Befristung auf ein halbes Jahr forderte und ebenfalls durchfiel. Die Linke/PDS wiederum hatte beantragt, den Regierungsentwurf wegen Verfassungswidrigkeit komplett zurückzuziehen. Auch dafür fand sich nicht die erforderliche Mehrheit.

Der rechtspolitische Sprecher der Linksfraktion, Wolfgang Neskovic, beklagt nun einen "offenen Verfassungsbruch". Scharfe Proteste kommen auch von der Humanistischen Union (HU): "Die Mehrheit des Bundestages hat heute das Bundesverfassungsgericht erneut düpiert", empört sich deren stellvertretender Bundesvorsitzender Fredrik Roggan. Eine Zumutung sei die Argumentation von Schwarz-Rot: "Erst lassen Parlament und Regierung ein ganzes Jahr tatenlos verstreichen, in dem sie eine verfassungskonforme Regelung hätten schaffen können, um sich dann kurz vor Ablauf der Frist auf Zeitknappheit zu berufen." Es sei skandalös, dass immer häufiger Karlsruhe "den außer Kontrolle geratenen Gesetzgeber stoppen muss." Die HU kündigte an, Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz einzureichen und einstweiligen Rechtsschutz zu beantragen, um ein Wirksamwerden der Regelungen über die Zollbefugnisse zu verhindern.

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Re:Bundestag verlängert heftig umstrittene Abhörbefugnisse des Zolls
« Antwort #73 am: 16 Dezember, 2005, 23:31 »
Politiker, die wissentlich die Verfassung missachten, sind als solche nicht mehr tragbar. Also schluss mit der Immunität dieser Industriehuren und an den gesetzlichen, für jedermann geltenden Pranger gestellt.

Offline Jürgen

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Re:Bundestag verlängert heftig umstrittene Abhörbefugnisse des Zolls
« Antwort #74 am: 17 Dezember, 2005, 02:09 »
Der Vorwurf der Geldwäsche kann allein schon dadurch begründet werden, dass man einem guten Bekannten, der kein Bankkonto (mehr) hat, unentgeltlich einen Scheck einlöst und davon für ihn nötige Überweisungen tätigt.
Unerlaubter Außenhandel mit Waren, Datenverarbeitungsprogrammen und Technologien oder Beihilfe dazu kann schon vorgeworfen werden, wenn man vor einiger Zeit LEGAL bei ebay Dinge oder Software ge- oder verkauft hat, selbst wenn die eigene "Tat" im Inland stattfand, man aber entsprechenden Weiter- / Zwischenverkauf davor oder danach nicht geeignet verhindert, somit "unterstützt" hat. Gewerbliches Handeln wird gerne einfach unterstellt, gegen alle Vorwürfe ist kaum Gegenwehr möglich. Und die Überwachung geschieht ja vorbeugend und wird regelmässig niemals mitgeteilt.


Ich habe heftig mit mir gerungen, aber als friedliebender Mensch bitte ich darum, Politiker, Heuschrecken, Lobbyisten, Nieten in Nadelstreifen und sonstige Menschenfeinde streng nach Recht und Gesetz zu behandeln.
Also bitte nicht
- teeren und federn
- kalfatern und kielholen
- nachts nackt im Schanzenpark an einen Baum binden
...denn das wäre kaum geeignet, irgendjemandes Rechtsverständnis zu verbessern...

und schon gar nicht
- brandmarken (z.B. durch Unzugänglichmachen ärztlicher und zahnärtztlicher Leistungen allein schon durch hohes Eintrittsgeld) und mit lächerlichmachender Verkleidung hungernd auf Bahnhöfen auszusetzen, um all' den Gestalten zu helfen, denne es ja soo schlecht geht, die aber meist besser angezogen sind und satter aussehen, als man selbst
- nach Lust und Laune (= nicht widerspruchsfähigem Ermessen) von Haus und Hof und aus den Städten zu treiben
- das ohnehin viel zu niedrige anerkannte Existenzminimum bei jeder Gelegenheit zu kürzen oder zu verweigern
- foltern oder foltern lassen
- als Kanonenfutter an sozialen oder anderen Brennpunkten zu verheizen, z.B. um in der S-Bahn mit einer Folien-Jacke markiert und gänzlich unbewaffnet Jugendgangs davon abzuhalten, Sitze aufzuschlitzen oder Scheiben einzutreten, indem man den eigenen Wanst oder die Fresse dazwischenhält
...
...denn die meisten dieser Segnungen unseres modernisierten sogenannten Sozialsystems und Rechtsstaats sind nur Hartz-IV-Empfängern und anderen höchst verdächtigen Subjekten vorbehalten, doch nicht unserer geistig-moralisch gewendeten Abzock- und Scheffel-Elite  :o

Die macht sich ohnehin jedes Recht und Gesetz passend, notfalls nachträglich.

Ein anerkannter Kopfschuss will ja inzwischen sogar Menschen schon dafür bestrafen, in seinen Augen bloss irgendwie und sowieso verdächtig zu sein.
Vermutlich wird dann gelegentlich auch Armut und Andersdenken direkt mit Knast bestraft, in diesem unserem Lande  >:(
« Letzte Änderung: 17 Dezember, 2005, 02:21 von Jürgen »
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Fragen gehören in's Forum.

Veränderungen stehen an. Dies ist der bisherige Stand:
28,x°,23.5°,19,2°,13°Ost
,1mØ Multifeed, mit Quattro LNBs; Multiswitches 4x 5/10(+x) - alle ohne Terrestrik und modifiziert für nur ein 12V DC Steckernetzteil (Verbrauch insgesamt 15 Watt)
1mØ mit DiSEqC 1.3/USALS als LNB2 an DVB-S2 STB, aktuell 30°W bis 55°O
1.) FM2A88X Extreme6+, A8-6600K (APU mit 4x 3,9 GHz und Radeon HD8570D), 16GB DDR3 1866, 128GB SSD, 3TB HDD, Win10 x64 Pro 1909 / 10.0.17763.107, Terratec T-Stick Plus (für DAB+), Idle Verbrauch ca. 35 Watt
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