Autor Thema: Überwachung, Transparenz, Datenschutz  (Gelesen 92713 mal)

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Schäuble und der Rechtsstaat
« Antwort #570 am: 24 September, 2007, 18:23 »
Die Bundesregierung leitet das Auslieferungsgesuch der Münchener Staatsanwaltschaft für die 13 CIA-Agenten, die El Masri verschleppt und misshandelt haben, vor allem auf Druck von Schäuble nicht weiter

Wie es der deutsche Bundesinnenminister mit dem Recht hält, zeigt sich nicht nur bei seinen dauernden Vorstößen, neue Gesetze für neue Sicherheits- und Überwachungsmaßnahmen schaffen und dabei auch die Verfassung ändern zu wollen. Wenn es um politische Zwecke geht, lässt der auch für den Verfassungsschutz zuständige Minister schon mal die Einhaltung des Rechts außen vor, wie dies nun im Hinblick auf das Auslieferungsersuchen für die CIA-Agenten der Fall gewesen ist, das die Bundesregierung wohl vor allem auf Druck von Schäuble nicht verfolgen will.

Die Münchener Staatsanwaltschaft hat im Fall der Entführung von Khaled El Masri Haftbefehle für 13 CIA-Mitarbeiter ausgeschrieben. El Masri war im Dezember 2003 von Mazedonien nach Afghanistan verschleppt und dort mehrere Monate festgehalten, verhört und auch von deutschen Sicherheitskräften misshandelt worden. Weil El Masri vermutlich nur aufgrund einer Verwechslung in Verdacht geraten ist, wurde er von den Amerikanern wieder im Mai 2004 freigelassen, allerdings ohne Entschuldigung und Entschädigung. Man tut einfach so, als sei nichts gewesen. Die amerikanischen Gerichte habe eine Klage von El Masri in den USA abgelehnt, weil dies die "nationale Sicherheit" gefährden könnte.

Die Münchener Staatsanwaltschaft hat im Februar nach längerem Zögern (Justiz mit Beißhemmung) Haftbefehle zur internationalen Fahndung für 11 Männer und zwei Frauen erlassen, die für die CIA tätig waren und El Masri verschleppt und misshandelt haben sollen. Dass die USA die Agenten decken und nicht ausliefern, war von Anfang an abzusehen. Und es war auch klar, dass Bundesinnenminister Schäuble, der sich auch schon mal für ähnliche Operationen wie die USA, beispielsweise für gezielte Tötungen, Verwertung von erfolterten Geständnissen oder unbefristete Inhaftierung von Verdächtigen, ausgesprochen hat, die Zusammenarbeit mit den amerikanischen Geheimdiensten nicht gefährden will – schon gar nicht für einen Fall wie El Masri oder auch Sammar, der nach Syrien verschleppt, dort gefoltert und von deutschen Sicherheitsbeamten besucht wurde. Hier hatte Schäuble unverblümt gesagt.

Zitat
Ein paar Monate Haft haben schon manchen bewegt auszupacken, damit arbeitet die deutsche Strafverfolgung doch auch.

Oder auch:

Zitat
Da können Sie auch Maier, da müssen Sie nicht Zammar heißen. Dann werden Sie auch nicht im Hotelzimmer mit Whirlpool untergebracht.

Schäuble betont zwar immer, dass Freiheit und Sicherheit kein Gegensatz seien und dass er streng rechtsstaatlich handeln würde, aber im auch nur potenziellen, gerne heraufbeschworenen Ernstfall neigt der Innenminister zur Sicherheit und zur Einschränkung der Freiheit und des Rechtsstaats. So hat Schäuble mit einem Veto gedroht, wenn die Bundesregierung erwägen würde, ein Ersuchen an die US-Regierung zu stellen. Diese hatte schon längst gegen die Haftbefehle und die strafrechtliche Verfolgung der CIA-Mitarbeiter protestiert und so deutlich gemacht, dass die USA Immunität für diese in Anspruch nehmen. Schäuble verteidigte dieses Zurückweichen des Rechtsstaates, weil die Zusammenarbeit mit den amerikanischen Behörden "lebensnotwendig" sei, und meinte, man solle das doch die USA selbst regeln lassen.

Offenbar konnte sich Schäuble damit auch beim Koalitionspartner durchsetzen. Justizministerin Zypries wollte zwar zunächst das Festnahmeersuchen unterstützen, hat aber nun doch, um den sowieso schon durch die vielen Vorstöße von Schäuble angenagten Koalitionsfrieden nicht weiter zu gefährden, nachgegeben. So hieß es aus dem Justizministerium, dass man das Gesuch nicht weiterleiten, weil die Amerikaner deutlich erklärt hätten, dass sie die verdächtigen Entführer nicht ausliefern werden. Das ist Realpolitik, wie man sie kennt, aber sie höhlt just die Unabhängigkeit der Justiz und damit auch den Rechtsstaat aus, den man vorgibt, angeblich mit immer massiveren und teils grundgesetzwidrigen Mitteln verteidigen zu wollen.

Allerdings untergräbt man damit auch die Sicherheit, zu der die Strafverfolgung von denjenigen gehört, die Menschen ihrer Freiheit beraubt und misshandelt haben. Und von einem wehrhaften Rechtsstaat ist hier auch nichts zu merken, wenn Schäuble nicht einmal wagt, ein Ersuchen vom Bundesjustizministerium weiterleiten zu lassen, das zwar von vorneherein zum Scheitern verurteilt war, aber dennoch Symbolkraft gehabt hätte. Auch so hat das Verhalten Symbolkraft insofern, als es deutlich macht, dass Schäuble – mitsamt der Bundesregierung – das Recht nach politischen Interessen behandelt. Strafverfolgung, Menschenrechte oder Grundgesetz haben sich den "nationalen Interessen" zu unterwerfen. Als Vorbild für den Kampf gegen den Terrorismus oder auch nur gegen die Kriminalität im Namen von Freiheit oder des Rechstaats kann es nicht dienen, wenn Verschleppung, Inhaftierung und Misshandlung für die "Freunde" straffrei bleiben sollen.

Quelle : www.heise.de

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Schäuble will engere Zusammenarbeit mit USA im Kampf gegen Terror
« Antwort #571 am: 25 September, 2007, 10:11 »
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) will die Zusammenarbeit mit den USA im Kampf gegen den Terrorismus ausbauen. Die jüngsten Verhaftungen in Deutschland hätten gezeigt, dass eine enge Kooperation mit den Vereinigten Staaten unverzichtbar sei, sagte Schäuble am Montag in Washington nach einem Treffen mit Michael Chertoff, Chef des Department of Homeland Security. In Berlin ging die Auseinandersetzung zwischen Union und SPD auch nach dem Spitzengespräch zum Koalitionsstreit über Sicherheitsmaßnahmen von Ende vergangener Woche weiter.

Schäuble sagte nach dem Gespräch mit Chertoff: "Ich habe das gute Gefühl, dass alle festen Willens sind, sich dort, wo wir noch ein unterschiedliches Verständnis haben, aufeinander zu zu bewegen." Es gelte, die Zusammenarbeit weiter zu verbessern. Nachholbedarf in Deutschland und Europa sieht er bei den technischen Möglichkeiten. "Die Amerikaner sind bei den technischen Mitteln, bei der Überwachung der Kommunikation höher entwickelt", sagte Schäuble.

In einer Rede vor dem German Marshall Fund hob der Minister die wachsende Bedeutung des Internets bei der Kommunikation zwischen Terroristen und der Vorbereitung von Anschlägen hervor. Der Rechtsstaat dürfe hinsichtlich der Nutzung und der Kontrolle der Informationstechnologien "nicht hinter der Zeit" hinterherhinken.

SPD-Generalsekretär Hubertus Heil sagte in Berlin, der Parteivorstand habe seine Ablehnung einer generellen Verschärfung der Anti-Terror-Gesetze bekräftigt. Johannes Kahrs, Sprecher des Seeheimer Kreises in der SPD, warf Kanzlerin Angela Merkel (CDU) im Kölner Express mangelnde Führungsstärke vor: "Es wäre Merkels Aufgabe als Kanzlerin gewesen, ein Machtwort zu sprechen und ihre Minister zur Räson zu rufen." Heil sagte, über eine Neuregelung zum Luftsicherheitsgesetz sei die SPD gesprächsbereit, allerdings innerhalb der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. 2006 hatte das Gericht das rot-grüne Luftsicherheitsgesetz gekippt, in dem der Abschuss von Passagiermaschinen im Terrorfall vorgesehen war.

Der scheidende CSU-Chef Edmund Stoiber forderte von der SPD mehr Koalitionsdisziplin. Ihre Kritik an Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) wegen dessen Äußerungen über einen Abschuss von durch Terroristen entführten Flugzeugen und an Schäuble sei "unverantwortlich und teilweise unanständig". Grünen-Chefin Claudia Roth sagte, die öffentliche Zurückhaltung der Kanzlerin zeige, dass Merkel die Ansichten Jungs und Schäubles teile. Merkels Politik ziele auf einen "präventiven Überwachungsstaat" statt auf einen Rechtsstaat ab.

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SAP-Chef für heimliche Online-Durchsuchungen
« Antwort #572 am: 25 September, 2007, 13:32 »
SAP-Chef Henning Kagermann hat nichts gegen heimliche Online-Durchsuchungen. Er persönlich halte die potenziellen Bedrohungen für groß genug, als dass er seine Persönlichkeitsrechte "ein wenig zurückstellen würde", sagte der Physiker im Bezug auf die umstrittene geplante Ausspähung "informationstechnischer Systeme" im Gespräch mit dem Berliner Tagesspiegel. Auch der Gesellschaft würde er empfehlen, "die Gefahren ernster zu nehmen".

Den Befürchtungen zahlreicher Vertreter seiner Branche etwa aus dem Bitkom oder der Exportinitiative IT Security made in Germany, wonach für den "Bundestrojaner" geschaffene Hintertüren prinzipiell etwa auch für Wirtschaftsspionage missbraucht werden könnten, will sich Kagermann dagegen nicht anschließen. Wer "leistungsfähige Verschlüsselungstechniken" einsetze, der habe "kein Problem", meint der SAP-Chef. Die Befürworter von Online-Razzien wollen mit den umkämpften Maßnahmen aber gerade vor einer möglichen Kryptierung von Dateien auf der Festplatte oder von Telekommunikation ansetzen. Genau scheint sich Kagermann so mit den Plänen von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) noch nicht auseinandergesetzt zu haben.

Für den Präsidenten des Bundeskriminalamts (BKA), Jörg Ziercke, führt unterdessen weiter kein Weg an Online-Durchsuchungen vorbei. "Wenn man sich ansieht, wie sich der Terrorismus entwickelt hat, welchen technischen Vorsprung die Schwerstkriminellen inzwischen haben, dann wird klar, dass wir die Online-Durchsuchung brauchen", sagte der SPD-Mann der Neuen Presse aus Hannover. Mittlerweile sei es so, dass die Verschlüsselung von Daten vor Strafverfolgung schütze. Dies könne in einem Rechtsstaat nicht sein. Die Ausforschungen etwa von Festplatten sollten aber "nicht schleppnetzartig" vorgenommen werden. Dafür seien sie viel zu aufwändig.

"Wir reden von vielleicht zehn bis 15 Maßnahmen im Bereich des Terrorismus pro Jahr", schränkte Ziercke seine eigenen früheren Aussagen zur Einsatzhäufigkeit des Bundestrojaners auf Untersuchungen im Zusammenhang mit Anschlagsplanungen ein. Wenn es entsprechende terroristische Gefährdungslagen gebe, sollte außerdem ein Richter eine Anordnung treffen. Die Attentatsgefahr ist ihm zufolge "real, das ist keine Spinnerei." Unionspolitiker haben derweil aber bereits gefordert, Online-Razzien auch bei der Abwehr oder der Verfolgung anderer schwerer Straftaten oder gar zur Bekämpfung gewaltbereiter Fußballfans durchzuführen.

SPD-Chef Kurt Beck gab zudem im Parteimagazin vorwärts zu Protokoll, dass er nicht grundsätzlich gegen verdeckte Online-Durchsuchungen sei. Aber bevor die Freiheit der Bürger berührt werde, müssten drei Fragen "glasklar geklärt" werden: "Ist ein solches Instrument überhaupt sinnvoll, brauchen wir es? Ist es technisch umsetzbar? Und: Wie kann so etwas mit unserem Rechtssystem vereinbart werden?" Letzteres werde ja derzeit vom Bundesverfassungsgericht geprüft. Die anderen beiden Punkte müsse die Politik erst noch mit Experten diskutieren.

Trotz der aus diesen Äußerungen herausklingenden weiteren Skepsis der Sozialdemokraten gegenüber Online-Razzien erklärte CSU-Landesgruppenchef Peter Ramsauer den Dauerstreit über die innere Sicherheit innerhalb der großen Koalition für beendet. "Es hat sich längst ausgekracht", sagte Ramsauer am Montag in München. SPD-Fraktionschef Peter Struck habe erklärt, dass die SPD Online-Durchsuchungen mittragen werde, wenn sie begründet seien. "Natürlich gibt es Fragen, aber die werden geklärt", zeigte sich der CSU-Politiker optimistisch.

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Kandidaten für den CSU-Vorsitz wetteifern um innere Sicherheit
« Antwort #573 am: 27 September, 2007, 10:52 »
Die beiden aussichtsreichsten Kandidaten für die Wahl zum CSU-Vorsitzenden auf dem Parteitag der Christlich Sozialen Union am Samstag, Erwin Huber und Horst Seehofer, wollen am Profil ihrer Partei im Punkt innere Sicherheit nichts ändern. Dass sie auf der Unionslinie des starken Staates im Anti-Terrorkampf bleiben, haben beide mit Rufen nach raschen heimlichen Online-Durchsuchungen deutlich gemacht. So  forderte Huber im Gespräch mit der Frankfurter Rundschau "unbedingt eine schnelle gesetzliche Regelung" für die von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) geplante Ausspähung "informationstechnischer Systeme". Hier stehe die CSU an der Seite Schäubles. Darüber hinaus brauche es zur Verhinderung "verheerender Terrorakte" in "extremen Ausnahmesituationen" wie der Entführung von Passagierflugzeugen "klare Richtlinien und Konzepte". Generell will Huber als CSU-Chef "das Konservative noch etwas pointierter zum Ausdruck bringen" als die CDU.

Auch Verbraucherschutzminister Horst Seehofer setzt im Kampf um den CSU-Vorsitz auf mehr Überwachung. Für ihn sind Online-Razzien eine "absolute Notwendigkeit", zeigte sich der derzeitige Bundespolitiker mit dem bayerischen Wirtschaftsminister Huber auf einer Linie. Gleichzeitig kritisierte er eine Hinhaltetaktik der SPD im Streit um die innere Sicherheit. Die Genossen sollten ihm zufolge wieder dazu beitragen, dass die Regierungsfraktionen "ihre Alltagsarbeit für die Menschen vernünftig" abwickeln könnten. Man dürfe von einem Koalitionspartner erwarten, dass er sich "intern und nicht offen" mit den Meinungsverschiedenheiten auseinandersetze.

Der scheidende bayerische Ministerpräsident und CSU-Chef Edmund Stoiber erklärte es derweil in der Bild-Zeitung zur "Kernaufgabe eines starken Staates, den Menschen größtmögliche Sicherheit im Inneren zu geben". Die Terrorgefahr sei real. Deshalb dürfe die Koalition in Berlin nicht nur reden und streiten. Sie müsse handeln. "Natürlich brauchen wir zum Beispiel sofort Online-Durchsuchungen bei Computern von Terrorverdächtigen", betonte Stoiber und fügte hinzu: "Selbstverständlich mit richterlichem Beschluss." Der designierte bayerische Ministerpräsident Günther Beckstein (CSU) räumte zugleich ein, dass Deutschland bereits "eine gute Sicherheitsarchitektur" habe. Online-Durschuschungen seien aber notwendig, "weil Terroristen das Internet zur Fanatisierung ihrer Anhänger, zum Bombenbau und für Einsatzbefehle brauchen".

Hessens Ministerpräsident Roland Koch (CDU) warf der SPD vor, mit der Blockade einer schnellen Verabschiedung einer Lizenz für den Einsatz des sogenannten Bundestrojaners die von ihm beschworene Gefährlichkeit der Lage zu ignorieren. "Die CDU kann nicht hinnehmen, dass Leute, die es besser wissen, elementare Sicherheitsinteressen in Deutschland nicht berücksichtigen". Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) sagte ferner der Agentur ddp, Online-Razzien seien "ein Mittel, das wir unbedingt brauchen". Es gehe darum, die Bürger vor Verbrechen zu schützen. "Wenn wir das nicht machen, dann werden wir sozusagen taub und wir können in so einem Fall die Bevölkerung nicht vor einem Anschlag bewahren". Notwendig sei auch die präventive Telefonüberwachung bei Terrorismusverdacht, natürlich unter Richtervorbehalt. Die vereitelten Anschläge hätten gezeigt, "dass wir durchaus ein breiteres Netzwerk von islamistischen Terroristen in Deutschland haben".

Unverständnis brachte Schünemann den Einzelheiten des Plans von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries entgegen, Aufenthalte in Terror-Camps unter Strafe zu stellen. Wer keine eindeutigen Regelungen auf den Tisch lege, werde selbst "zum Sicherheitsrisiko", hielt er der SPD-Politikerin vor. Diejenigen, die in ein Terrorcamp zur Ausbildung gingen, täten dies, um Anschläge zu organisieren und auch zu verüben. Es sei deshalb "realitätsfern", die Strafbarkeit solchen Handelns auch noch mit dem Nachweis für einen konkret geplanten Terroranschlag zu verbinden.

Der Bundesvorsitzende des Deutschen Journalistenverbands (DJV) Michael Konken, warnte in Wiesbaden dagegen davor, etwa durch Online-Durchsuchungen "die Pressefreiheit durch die Hintertür beseitigen zu wollen". Zugleich appellierte er an die Politik: "Hände weg von staatlichen Eingriffen in die journalistische Arbeit." Rechtsexperten halten Online-Razzien seit langem für verfassungsrechtlich problematisch. Die Unverletztlichkeit der Wohnung könne genauso tangiert sein wie die Menschenwürde oder das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Bisher sei vor diesem Hintergrund nicht überzeugend dargelegt worden, wie das angestrebte Überwachungsinstrument zu rechtfertigen sei.

Die Pläne von EU-Justizkommissar Franco Frattini, im Kampf gegen terroristische Propaganda und Bombenbau-Anleitungen im Netz europaweit Internet-Suchmaschinen und Provider zum Sperren bestimmter vermeintlich "gefährlicher" Wörter wie "Bombe", "töten", "Völkermord" oder "Terrorismus" zu verpflichten, bleibt ebenfalls in der Schusslinie. Das Zensurvorhaben verstößt laut dem medienpolitischen Sprecher der Fraktion der Linken im Bundestag, Lothar Bisky, "nicht nur gegen die Meinungsfreiheit, sondern auch gegen das Recht auf Information". Die Datenautobahn könne und dürfe nicht "durch politisch motivierte staatliche Eingriffe gelenkt werden". Vielmehr müsse der Zugang zu Informationen offen und frei sein ­ wobei Bisky aber eine Ausnahme bei faschistischer Propaganda machen will. Zentrale Grundlage der Demokratie sei generell die Möglichkeit, "sich frei und ohne Zwänge auch über strittige Themen zu informieren und eine Meinung bilden zu können".

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Verfassungsgericht prüft Scanning von Kfz-Kennzeichen
« Antwort #574 am: 28 September, 2007, 10:51 »
Das Bundesverfassungsgericht will am 20. November über Vorschriften im hessischen und im schleswig-holsteinischen Polizeigesetz verhandeln, die eine automatisierte Erfassung von Kraftfahrzeugkennzeichen auf öffentlichen Straßen und Plätzen und einen elektronischen Abgleich mit Fahndungsdatenbanken erlauben. Die Beschwerdeführer sind eingetragene Halter von Autos, mit denen sie regelmäßig in dem jeweiligen Bundesland unterwegs sind. Sie sehen sich in ihrem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. Die angegriffenen Vorschriften sind ihnen zufolge zu unbestimmt, insbesondere sei der Verwendungszweck für die erlangten Informationen nicht hinreichend klar geregelt. Das Grundrecht werde auch in unverhältnismäßiger Weise beschränkt.

Mit einem einzigen Erfassungsgerät könnten pro Stunde mehrere tausend Kennzeichen erfasst werden, monieren die Kläger. So würden die Polizeibehörden voraussetzungslos zu einer massenhaften heimlichen Beobachtung von Unverdächtigen ermächtigt. Die Beschwerdeführer sehen bei den Ländern auch nicht die Gesetzgebungskompetenz für derlei Strafverfolgungsmaßnahmen. Umstritten und vor Gericht anhängig ist der Nummernschildabgleich schon seit langem. Der Österreichische Verfassungsgerichtshof hat in einem vorläufigen Beschluss bereits die Grundrechtsvereinbarkeit des Scannens von Kfz-Kennzeichen zur Geschwindigkeitsüberprüfung in Österreich angezweifelt.

Details zu dem Verfahren hat der Jurist Patrick Breyer zusammengetragen. Die Beschwerdeführung in Karlsruhe wird demnach der Berliner Polizeirechtsexperte Clemens Arzt, der ein "Recht auf datenfreie Fahrt" proklamiert (PDF-Datei). Laut Beschwerdeschrift sei in den Fahndungssystemen eine "Ausschreibung zur Beobachtung" vorgesehen. Daher müsse jeder Fahrzeugführer damit rechnen, dass "sein Fahrverhalten erfasst und gespeichert wird". Der dadurch erzeugte "psychische Druck" führe "zu Störungen der Handlungs- und Bewegungsfreiheit".

Zahlen aus Bayern würden laut der Klägerseite zudem zeigen, dass sich bei 99,97 Prozent der Betroffenen keinerlei Anhaltspunkte für eine Gefahr oder Straftat ergäben. Die tief in Grundrechte einschneidende Maßnahme habe "ihren Schwerpunkt im Bagatellbereich". Es sei auch bekannt, dass die Lesegeräte eine Trefferquote von 0,03 Prozent aufwiesen. Unter diesen Ergebnissen befänden sich zu 40 Prozent säumige Versicherungszahler, zu 20 Prozent Fahrzeuge mit verlorenem oder gestohlenem Kennzeichen, zu 15 Prozent Ausschreibungen von Personen zur Beobachtung oder Festnahme und zu 25 Prozent sonstige polizeiliche Gesuche wie etwa nach gestohlenen Pkw.

Die Anfang 2005 in Wiesbaden beschlossene Novelle des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) erlaubte der Polizei erstmals, Kfz-Kennzeichen auf beliebigen Straßen automatisch zu erfassen und mit Fahndungscomputern abzugleichen. 300.000 Euro sollen die dafür gekauften Geräte gekostet haben. Zum Leidwesen der Beschwerdeführer entwickelte sich die entsprechende Klausel seitdem zu einer Art Exportschlager: Bayern, Bremen, Hamburg, Rheinland-Pfalz, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein haben seither vergleichbar scharfe Polizeigesetze beschlossen.

Fahrzeuge werden beim automatischen Massen-Scanning zunächst durch eine Kamera optisch erfasst. Mit Hilfe von Software wird die Buchstaben- und Zeichenfolge des amtlichen Kennzeichens ermittelt. Dies kann stationär oder mobil erfolgen. Bei ortsgebundenen Systemen werden die Erfassungsgeräte ähnlich wie bei der Geschwindigkeitsmessung an einer bestimmten Stelle fest eingesetzt. Bei mobilen Anlagen werden sie etwa aus einem fahrenden Polizeifahrzeug heraus in Stellung gebracht, zum Beispiel um Autos auf einem Parkplatz oder im fließenden Verkehr zu kontrollieren.

Moderne Kennzeichenlesegeräte sind in der Lage, jede Stunde Tausende von Kennzeichen vorbeifahrender Fahrzeuge zu erkennen, abzugleichen und gegebenenfalls zu speichern. Im praktischen Einsatz sind Breyer zufolge allerdings bis zu 40 Prozent der gemeldeten "Treffer" fehlerhaft. Im Ausland sei daher bereits eine Fahrzeugüberwachung per Satellit oder Funkchip in Planung. Die Beschwerdeführer wollen einen Kfz-Kennzeichenabgleich aber nur im Einzelfall zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben und mit richterlicher Genehmigung akzeptieren.

Ansonsten erinnern sie unter anderem an das Urteil der Verfassungsrichter zur Rasterfahndung nach islamistischen "Schläfern" nach dem 11. September 2001. Darin heißt es, dass die Verfassung "grundrechtseingreifende Ermittlungen 'ins Blaue hinein' nicht zulässt". Der Kfz-Kennzeichenabgleich stelle aber "im Kern einen Präzedenzfall einer allgemeinen, vorsorglichen Überwachung der Bevölkerung dar". Erlaube man ihn, könne man auch etwa einer automatischen Überprüfung aller Inhaber eingeschalteter Mobiltelefone, einer permanenten, kontaktlosen Fahndung anhand von RFID-Chips in mitgeführten Ausweispapieren oder einer generellen biometrischen Gesichtserkennung an jeder Straßenecke nicht mehr entgegentreten.

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Schäuble: "Ich mache den Menschen gar keine Angst."
« Antwort #575 am: 30 September, 2007, 15:10 »
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hat seine heftig umstrittenen Pläne für heimliche Online-Durchsuchungen nachdrücklich verteidigt. Als Argument für die Netzbespitzelungen führte er einmal mehr die "geradezu flehentlichen" Bitten unter anderem des Präsidenten des Bundeskriminalamtes (BKA), Jörg Ziercke, sowie von Generalbundesanwältin Monika Harms an. "Ich bin kein Experte, und ich weiß auch gar nicht, ob es so furchtbar zielführend ist, dass man jede Ermittlungsmethodik der Sicherheitsbehörden breit diskutiert", sagte der CDU-Politiker im Deutschlandfunk und revidierte so seinen früheren Wunsch nach einer offenen Debatte der umkämpften Befugnis für Online-Razzien im Entwurf für die Novelle des BKA-Gesetzes. Wenn die Bundesanwaltschaft oder auch die Chefs der Landespolizeien den Einsatz des so genannten Bundestrojaners für nötig halten, "sollten sich nicht Politiker und vielleicht auch nicht Journalisten gewissermaßen zu größeren Experten machen und sagen, das braucht man gar nicht".

Das BKA und sein Chef seien "gegen jeden Verdacht in Schutz zu nehmen, sie wollten etwas haben oder tun, was nicht rechtmäßig ist". Schäuble sei entschlossen, darauf zu achten, "dass in diesem Lande nur getan wird, was in den Grenzen unserer Verfassung und aufgrund klarer rechtlicher Grundlagen ist". In diesem Zusammenhang sieht der Minister keine wesentlichen Hürden für verdeckte Online-Durchsuchungen durch den vom Bundesverfassungsgericht geforderten Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung. Er müsse das Bundesverfassungsgericht vor dem "Verdacht schützen", dass es damit eine Regel aufgestellt habe, nach der Terroristen das Recht auf diesen geschützten Intimbereich hätten, unterstrich der Christdemokrat: "Im Zweifel kann auch der Kernbereich nicht dazu missbraucht werden, schwere terroristische Anschläge ungeschützt vorbereiten zu können." Deswegen müsse man Lösungen etwa nach Art des von der Union beim großen Lauschangriff ins Spiel gebrachten "Richterbandes" finden. Ein Richter solle also nach der Datenaufzeichnung entscheiden, "darf das wirklich hier genutzt werden oder nicht".

Zugleich betonte Schäuble, dass die Ausforschung "informationstechnischer Systeme" nur "in ganz wenigen Fällen" unter "strengen Voraussetzungen" in Frage kommen solle. "Wenn Leute in terroristischen Ausbildungslagern waren, wenn sie sich die Materialien für Sprengstoff, für Bomben besorgen, wenn sie Kontakte haben mit dem ganzen Netzwerk des Terrorismus, wenn sie darüber reden, dass sie einen Anschlag machen wollen, dann kann es doch sein, dass man den Antrag bei einem Richter stellt", spielte der Minister auf die jüngsten Verhaftungen mutmaßlicher Anschlagsplaner an. Von den Inhaftierten ist aber bekannt, dass sie sich hauptsächlich über Call-Shops und offene WLAN-Netze ins Internet begaben und den heimischen PC mieden. Generell wird die Lizenz für Netzbeschnüffelungen laut Schäuble bei der von ihm erhofften baldigen Verabschiedung durch den Bundestag "ganz klare rechtsstaatliche Begrenzungen haben".

Ex-Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat sich beim Lesen des Entwurfs ein anderer Eindruck aufgedrängt. "Neben der heimlichen Online-Durchsuchung soll dem BKA unter anderem ermöglicht werden, verdeckte Ermittler und V-Leute einzusetzen, Wohnungen, Telefone und Internet-Anschlüsse abzuhören, Rechner, Wohnungen und Büros zu durchsuchen oder Rasterfahndungen durchzuführen", monierte die FDP-Abgeordnete den geplanten Aufbau einer Art Superabhörpolizei gegenüber der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung. "Die richterliche Kontrolle und die Pflicht, Betroffene zu informieren, sollen zurückgedrängt werden". Ausgehöhlt werde auch der Schutz des Kernbereichs. Alarmierend sei die beabsichtigte weitere "Verwischung der Grenzen von Polizei und Geheimdiensten".

SPD-Fraktionschef Peter Struck ging mit dem "unbelehrbaren" Schäuble vor einer Koalitionsrunde zur inneren Sicherheit am vergangenen Montag ebenfalls zu Gericht. "Manchmal sieht es so aus, als plane er eine feindliche Übernahme des Verteidigungsministeriums", sagte der Ex-Verteidigungsminister der Welt am Sonntag. Das "martialische Gerede" des Innenministers und dessen düsteren Warnungen würden die Menschen verunsichern. Die SPD streite mit Schäuble bei den Online-Durchsuchungen hauptsächlich um das Verfahren, wandte er sich nicht in der Sache gegen den Bundestrojaner. Man wolle das dazu anstehende Urteil des Bundesverfassungsgerichts abwarten. Der Innenminister selbst behauptete: "Ich mache den Menschen gar keine Angst." Niemand in Deutschland wolle "doch irgend etwas von Überwachungsstaat", wandte er sich gegen die Sorgen, die eine Woche zuvor rund 15.000 Bürger bei einer Demo gegen den "Überwachungswahn" zum Ausdruck gebracht hatten.

Glaubt man den Meinungsforschern, geht die Unterstützung für Online-Razzien in der Bevölkerung zurück. Sprachen sich laut ZDF-Politbarometer Mitte September 65 Prozent der Befragten für Netzbespitzelungen aus, waren es laut einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Omniquest für den Kölner Stadt-Anzeiger in der vergangenen Woche nur noch 55,6 Prozent. Größere Zustimmung fand das Vorhaben der großen Koalition zur Einführung eines neuen elektronischen Personalausweises. 80,6 Prozent befürworteten, darauf biometrische Daten wie zum Beispiel den Fingerabdruck zu speichern.

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Piratenpartei ruft zu Mahnwachen gegen den Überwachungsstaat auf
« Antwort #576 am: 01 Oktober, 2007, 12:38 »
Die Piratenpartei Hessen hat zu Mahnwachen für "mehr Bürgerrechte und gegen die Unterwanderungen der Demokratie durch den Staat in Form von Massendatenspeicherung, Rasterfahndungen, Erhebung von biometrischen Daten und Online-Durchsuchungen" aufgerufen. Am morgigen Dienstag, den 2. Oktober 2007, soll die erste dieser Protestaktionen stattfinden. Als Zentrum der Veranstaltung wählte die Partei, die im Januar 2008 bei der hessischen Landtagswahl antreten will, Frankfurt am Main. Daneben soll es unter anderem in Berlin, Dortmund, Hannover und Dresden Mahnwachen geben.

Zwischen 19:00 und 21:00 Uhr wollen sich die Teilnehmer auf der Konstablerwache in Frankfurt am Main versammeln. Um 20:00 Uhr sollen die Teilnehmer der Mahnwache dann die "drastischen Folgen staatlicher Kontrolle für die freie Meinungsäußerung zum Ausdruck bringen, indem sie stellvertretend für alle zukünftigen Regierungskritiker 15 Minuten lang Schweigen".

Laut Thorsten Wirth, dem Vorsitzenden der Piratenpartei Hessen, will sich die Partei mit der Aktion der Einführung neuer Überwachungsgesetze "entgegenstellen". Durch die geplanten und zum Teil bereits verabschiedeten Maßnahmen würden, so Wirth, Bürgerrechte aufgehoben "und der Rechtsstaat wandelt sich in einen Überwachungsstaat, wie wir es nur von totalitären Regimen kennen".

Der Staat installiert nach Meinung von Wirth derzeit "Werkzeuge, die dazu genutzt werden können, die Privatsphäre aller Bürgerinnen und Bürger zu durchdringen". Dadurch könne, so der Sprecher der hessischen Piratenpartei, nicht nur die freie Meinungsbildung im allgemeinen, sondern auch die politische Opposition im besonderen "kontrolliert, deformiert und manipuliert werden". Mit den geplanten oder bereits verabschiedeten Maßnahmen schaffe sich die Regierung "die Möglichkeit, Kontrolle über politische Gegner zu erlangen und sich so den Machterhalt zu sichern". In diesem Zusammenhang spricht die Piratenpartei Hessen vom Aufbau einer "Kultur des Verdachts und des Misstrauens, in der jeder zum Verdächtigen wird und jedem misstraut wird", was dazu führe, dass "Abschottung und Angst" den Umgang der Menschen untereinander bestimmen würden.

Die hessische Piratenpartei sieht sich als Teil der von Schweden ausgegangenen Piratenbewegung, die eine Reaktion auf die Einschränkung von Bürgerrechten durch die Schaffung neuer Rechte für die Medienindustrie war. Mittlerweile gibt es in 19 Ländern Piratenparteien. Neben den traditionellen Ziele der Piratenbewegung, wie der bürgerrechtsfreundlichen Handhabung und Ausgestaltung von Urheber- und Patentrecht, hat sich die hessische Piratenpartei auch die Verhinderung von Studiengebühren auf die Fahnen geschrieben, die sie als Behinderung der "Informationskultur" und des freien Zugangs zu Wissen betrachtet.

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Berliner Amtsgericht verbietet Speichern von personenbezogenen Daten
« Antwort #577 am: 01 Oktober, 2007, 16:15 »
Viele Website-Betreiber dürften sich künftig umstellen müssen: In einem jetzt veröffentlichten Urteil mit Breitenwirkung vom 27. März hat das Amtsgericht Berlin Mitte dem Bundesjustizministerium untersagt, über seine Webseite personenbezogene Daten über das Ende des jeweiligen Nutzungsvorgangs hinaus zu speichern. Insbesondere dürfen demnach IP-Adressen nicht archiviert werden. Mit den Netzkennungen sahen die Richter "es durch die Zusammenführung der personenbezogenen Daten mit Hilfe Dritter bereits jetzt ohne großen Aufwand in den meisten Fällen möglich", Internetznutzer zu identifizieren. Das Amtsgericht stellte sich auch gegen die Ansicht von Betreibern und manchen Datenschützern, dass Sicherheitsgründe eine personenbeziehbare Erfassung des Verhaltens sämtlicher Nutzer – wenn auch nur für kurze Zeit – rechtfertigten.

Für den Kläger, den im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung aktiven Juristen Patrick Breyer, hat die inzwischen rechtskräftige Entscheidung Signalwirkung für die gesamte Internetbranche, da die personenbeziehbare Aufzeichnung des Nutzerverhaltens in Form von "Logfiles" oder "Clickstreams" weithin üblich sei. Auch große kommerzielle Netzportale wie Google, Amazon und eBay würden auf derlei Aufzeichnungsverfahren nicht verzichten. "Selbst der Deutsche Bundestag protokolliert gegenwärtig das Verhalten der Nutzer seines Internetportals auf Vorrat – unter Verstoß gegen seine eigenen Gesetze", moniert Breyer. Er forderte zunächst alle öffentlichen Stellen des Bundes und der Länder auf, die "rechtswidrige Vorratsspeicherung" spätestens bis zum Jahresende abzustellen. Andernfalls müssten weitere Gerichtsverfahren eingeleitet werden." Der Jurist hat auf seiner Website eine Musterklage zur Verfügung gestellt.

Die Aufbewahrung von Kommunikationsspuren wie IP-Adressen ermöglicht nach Ansicht des Gerichts, das Surf- und Suchverhalten von Internetnutzern detailliert nachzuvollziehen. Dies hatten Experten bei einer parlamentarischen Anhörung zur geplanten sechsmonatigen Vorratsspeicherung von Verbindungs- und Standortdaten teilweise angezweifelt. Das Amtsgericht geht dagegen von einer klaren "Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung" aus. Pikant ist, dass die Richter diesen Verstoß just der Behörde einer Regierung attestieren, die unter Federführung von Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) gerade gegen den massiven Protest von Sachverständigen, Verbänden und besorgten Bürgern eine allgemeine, verdachtsunabhängige Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung einführen will. Das Urteil zeigt für Breyer daher, "dass das Bundesjustizministerium nicht in der Lage ist, die rechtlichen Vorgaben zum Schutz unserer Privatsphäre einzuhalten". Mit der im Raum stehenden "Zwangsprotokollierung jeglicher Telekommunikation in Deutschland wird sich dies verheerend auswirken". Er beobachte mit Sorge, dass auf Seiten des Staates "zunehmend eine Nützlichkeitslogik an die Stelle der strikten Beachtung und Respektierung von Gesetz und Verfassung tritt".

Das Amtsgericht hatte zunächst eine Berufung zugelassen. Das Justizministerium wollte vor der nächsten Instanz, dem Landgericht Berlin, aber hauptsächlich klargestellt wissen, dass eine Protokollierung des Nutzungsverhalten ohne IP-Adressen und Personenbezug zulässig bleibe. Das Zypries unterstehende Haus erstellt inzwischen nur noch anonyme Statistiken über die Besucher seiner Website. Als Entscheidungsgrundlage führten die Richter vor allem das Telemediengesetz (TMG) an. Laut der seit März geltenden Regelung dürfen Betreiber von Internetdiensten keine personenbezogenen Daten auf Vorrat speichern. Dazu gehört insbesondere die Aufzeichnung des Nutzungsverhaltens mitsamt IP-Adresse oder Login-Namen. Herangezogen dürfen die Daten allein für temporäre Abwicklungszwecke wie eine Abrechnung.

Für Breyer ist das Urteil auch eine "Schlappe" für den Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar, der die Speicherpraxis des Ministeriums zuvor als zulässig bezeichnet habe. Der Jurist beklagt seit längerem, dass Schaar auch die siebentägige Vorhaltung von IP-Adressen durch Zugangsprovider für rechtmäßig erklärt hat. Diese Ansage hält er mit gerichtlichen Vorgaben nicht für vereinbar. Breyer plädiert daher für die "Einführung eines Verbandsklagerechts für private Datenschutzverbände", um besser gegen die "massenhaft rechtswidrige Datensammlung in Wirtschaft und Staat vorzugehen". An dem Speicherangebot für Internetangebote würde dem Juristen zufolge zudem auch eine Absegnung des Gesetzesentwurfs zur Vorratsdatenspeicherung nichts ändern, da dieser allein Telcos und Zugangsanbieter betreffe.

Möglicher Kandidat für eine Folgeklage ist das Bundeskriminalamt. Laut einem Bericht des Berliner Tagesspiegels registriert die Strafverfolgungsbehörde sei September 2004 die IP-Adressen aller Besucher einer Unterseite des BKA-Webangebots über den "offenen Tatkomplex" der "militanten gruppe" (mg). Gegen diese "linksterroristische Vereinigung" ermittelt der Generalbundesanwalt seit 2001 im Zusammenhang mit Brandanschlägen. Laut dem Report versuchte die Behörde, einen Teil der Besucher direkt zu identifizieren. Sie soll dazu unter anderem Auskünfte bei der Deutschen Telekom verlangt haben.

Das BKA wollte zu der Vorhaltung und Auswertung der Netzadressen keine Stellung nehmen und verwies auf die Bundesanwaltschaft. Dort hieß es, dass eine entsprechende Internetüberwachung zu den allgemeinen Fahndungsmitteln zähle. Die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, Ulla Jelpke, sprach angesichts der "Fangschaltung" des BKA von einem "absoluten Skandal". Auch Vertreter der Grünen warnten, dass hier "eine große Zahl völlig unverdächtigter Personen in ein Raster kommen und unbequemen polizeilichen Maßnahmen ausgesetzt werden".

Quelle : www.heise.de

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Wer zu oft auf Webseiten der Polizei klickt, kann sich verdächtig machen
« Antwort #578 am: 01 Oktober, 2007, 17:05 »
http://www.focus.de/digital/internet/datenschutz_aid_134542.html


Polizei verfolgt Online-Besucher

Wer zu oft auf Webseiten der Polizei klickt, kann sich verdächtig machen. Das BKA überprüft offenbar zahlreiche Surfer – und das nicht zum ersten Mal.
Von FOCUS-Online-Autor Torsten Kleinz
Die BKA-Seite zur „Militanten Gruppe"Die Internetnutzer hatten sich auf der Webseite des Bundeskriminalamts über die linksextremistische „Militante Gruppe“ informiert, meldet der „Tagesspiegel“. 417 Surfer sind ins Visier der Beamten geraten, 120 kennt das BKA bereits mit Namen. Sie hatten in einem bestimmten Zeitraum einen Fahndungsaufruf nachgelesen. Bundeskriminalamt und Bundesanwaltschaft wollen sich bisher nicht näher zu den Vorkommnissen äußern.

Offenbar ist dies nicht das erste Mal, dass die Polizei gegen die Besucher der eigenen Webseiten ermittelt. Der Systemadministrator Jan Grewe berichtet FOCUS Online, dass er bereits vor zwei Jahren von der Polizei befragt worden sei. Verdachtsmoment gegen ihn: Er hatte sich zu häufig Informationen über einen Bombenanschlag in Köln angesehen. Bei dem Attentat im Juni 2004 waren in Köln 22 Personen verletzt worden. Täter und Motive sind bis heute unklar.

Besuch von zwei Beamten

Ein Jahr nach dem Anschlag bekam Grewe Besuch von zwei Polizeibeamten, die ihn zwei Stunden lang befragten. Erst im Verlauf des Gesprächs erfuhr Grewe, wie die Polizisten auf ihn gestoßen waren. „Sie erklärten mir, ich sei auffällig oft auf den Seiten der Polizei gesurft“, erklärt Grewe. Die Beamten hatte bei Grewes Provider angefragt und so seine Identität feststellen können.

Sein Interesse an dem Fahndungsaufruf der Polizei konnte Grewe recht einfach begründen. Er hatte der Polizei ein Jahr zuvor den entscheidenden Hinweis auf die Überwachungskameras gegeben, die die mutmaßlichen Täter vor der Tat aufgezeichnet hatten. Grewe rechnete sich Chancen auf die Belohnung von 10 000 Euro aus, sollten die Bilder dieser Kameras zur Verhaftung der Täter führen. Nach dem Besuch der Beamten hörte Grewe nichts mehr von der Polizei.

Speicherung ist umstritten

Die Speicherung von IP-Adressen ist in Deutschland höchst umstritten. So will die Bundesregierung bis 2008 die sogenannte Vorratsdatenspeicherung einführen, um sämtliche Verbindungsdaten in Deutschland für ein halbes Jahr pauschal abzuspeichern – egal ob es sich um Telefongespräche, E-Mails oder den simplen Aufruf von Internetseiten handelt. Für Bürgerrechtler ist das geplante Gesetz ein Schritt in den Überwachungsstaat. So demonstrierten in Berlin Ende September 15 000 Menschen gegen dieses Gesetzesvorhaben der Regierung.

Auch die Gerichte stellen strenge Anforderungen, wenn es um das Abspeichern personenbezogener Daten im Internet geht. So verurteilte das Berliner Landgericht das Bundesjustizministerium dazu, das Speichern der Besucher auf der Regierungswebseite einzustellen. Dabei hatte das Ministerium die IP-Adressen der Besucher nur für zwei Wochen aufbewahrt. Müssen sich auch Polizeibehörden in Zukunft an die strengen Richtlinien halten, sind Ermittlungen wie die des BKA in Zukunft nicht mehr möglich – zumindest bis die Vorratsdatenspeicherung in Kraft tritt.
Es gibt 2 grundsätzliche Regeln für den ultimativen Erfolg im Leben:

1. Verrate nicht gleich alles was Du weisst.

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"Ist das heute die Geburtsstunde von Big Brother EU?"
« Antwort #579 am: 01 Oktober, 2007, 19:04 »
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble zog eine saure Miene, EU-Justizkommissar Franco Frattini winkte mit großer Geste ab. Sie reagierten auf eine Frage, die in der Luft lag. Vier Stunden lang hatten die Innenminister der 27 EU-Staaten am Montag in Lissabon über weitreichende Schritte im Kampf gegen Terroristen beraten, als ein Reporter der angesehenen spanischen Zeitung El País wissen wollte: "Ist das heute die Geburtsstunde von Big Brother EU?"

"Nein", beschied ihn der EU-Ratsvorsitzende und portugiesische Ressortchef Rui Pereira. Niemand in der Ministerrunde wolle auf die Grundrechte der Bürger verzichten. Aber: "Es muss auch Grenzen für die Freiheit geben", meinte der Minister. Für den Ministerrat gelte ganz klar: "Wir brauchen ständig neue Maßnahmen."

An Ideen dafür mangelt es nicht. Kommissar Frattini will Anfang November ein umfangreiches Paket gegen den Terrorismus vorlegen, dessen wesentliche Teile schon vorab die Zustimmung der Minister fanden. Genauere Kontrolle von Reisenden, eine schärfere Überwachung des Internets, eine Verknüpfung von Datenbanken und deren umfassendere Auswertung sind einige Kernelemente des Frattini-Plans.

Dabei werden Tabus gebrochen. Als europäische Datenbanken wie das Visa-Informationssystem (VIS) oder die Fingerabdruck-Kartei für Asylbewerber einst beschlossen wurden, sollten die dort gesammelten Angaben ausschließlich für den jeweiligen Zweck genutzt werden. Nun will Frattini sämtliche Sammlungen vernetzen. "Die Idee dabei ist, alle Hilfsmittel zusammenzuführen und die vorhandenen Technologien besser zu nutzen", erklärte der Kommissar.

Schäuble fordert das schon lange. Und sein luxemburgischer Amtskollege Luc Frieden verlangte in Lissabon ausdrücklich, dass die Polizei mehr Zugriff auf "Datenbanken im Bereich der Immigration" bekommt. Der Ratsvorsitzende Pereira nennt illegale Einwanderung, Menschenhandel und Terrorismus ebenfalls in einem Atemzug, wenn er für ein integriertes Grenzmanagement wirbt.

Dabei hatte ein niederländischer Expertenausschuss den zuständigen Kommissar Frattini bereits Mitte September schriftlich gemahnt: Die EU dürfe bei ihren Entscheidungen auf diesem Gebiet nicht von der Annahme ausgehen, "dass Einwanderer in der EU wie mutmaßliche Terroristen zu behandeln" seien. "Eine solche Politik würde gegen das allgemeine EU-Prinzip der Gleichheit und Nicht-Diskriminierung verstoßen", schrieben die Fachleute zu ihrer Stellungnahme zur Datenbank mit den Fingerabdrücken von Asylsuchenden.

Selbst der Direktor der europäischen Polizeibehörde Europol, Max- Peter Ratzel, bleibt bei Datenbanken mit Fingerabdrücken und anderen biometrischen Daten vorsichtig. Zu ihrer Nutzung seien Schutzklauseln nötig, warnte Ratzel in Lissabon: "Dann muss man abwägen zwischen dem Zugewinn an Sicherheit und dem Schutz der Privatsphäre." Meist sei ein direkter Zugriff der Fahnder auf alle Daten gar nicht nötig, eine zentrale Anfragestelle reiche.

Abgeordnete des Europa-Parlaments haben schon wiederholt vor einer Aufweichung des Datenschutzes gewarnt. Aber solange kein neuer EU-Vertrag in Kraft getreten ist, können die Innenminister allein über die polizeiliche Zusammenarbeit entscheiden. Sie müssen sich nur einig sein. Hegt jemand allzu große Bedenken, antwortet der Ratsvorsitzende Pereira ohne eine Miene zu verziehen: "Wir dürfen die terroristische Gefahr nicht unterschätzen."

Quelle : www.heise.de

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Schäuble will Webseiten mit gefährlichen Inhalten sperren
« Antwort #580 am: 02 Oktober, 2007, 09:45 »
Nach dem Treffen der EU-Innen- und Justizminister in Lissabon begrüßte Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble den Vorschlag von EU-Innenkommissar Franco Frattini, im Rahmen eines von ihm ausgearbeiteten Antiterror-Pakets den Zugang zu bestimmten Webseiten zu sperren. Dabei scheint Schäuble noch weiter gehen zu wollen, als nur Internetseiten mit terroristischen Inhalten zu sperren. "Wenn es technische Möglichkeiten gibt, muss man die nutzen", sagte Schäuble. Als Beispiel nannte er Webseiten mit Anleitungen zum Bombenbauen, aber auch solche mit Hasspropaganda gegen Israel, die "massiv" gegen deutsches Strafrecht verstoßen. Nicht ganz deutlich ist bislang, ob Frattini das Entfernen von Webseiten beabsichtigt, was in der EU möglich, im Ausland aber schwierig wäre, oder das Sperren von Webseiten im Ausland für Zugriffe aus dem EU-Raum.

Der portugiesische Innenminister Rui Pereira, der den Ratsvorsitz innehat, unterstützt die Sperrung von Webseiten, mit denen Terroristen neue Mitglieder zu werben versuchen oder Terroranschläge verherrlichen. Allerdings gebe es über die grundsätzliche Übereinstimmung hinaus noch "technische und politische" Probleme zu klären. Nicht alle EU-Innenminister sind mit dem Vorschlag einverstanden. So wandte sich der luxemburgische Justizminister Luc Frieden gegen das Sperren von Webseiten. Es sei wichtiger, die Seiten zu überwachen, um herausfinden, wie Terroristen kommunizieren. Das Sperren von Webseiten entspreche überdies nicht "nicht unseren Auffassungen von Freiheit und Kommunikation, die wir ja sonst so gerne in der Welt verteidigen". Frattini wiederholte seinen Einwand, dass beispielsweise Anleitungen zum Bombenbau "nichts mit Meinungsfreiheit" zu tun hätten.

Auch Bundesjustizministerin Brigitte Zypries kritisiert den Vorschlag und argumentiert pragmatisch. Auch wenn man Seiten aus dem Internet in Deutschland entfernen würde, könnten sie in anderen Ländern wieder online gestellt: "Das das ist auch unser größtes Problem bei der Bekämpfung neonazistischer Inhalte und von Kinderpornografie." Schäuble räumte ebenfalls ein, dass Webseiten bei Sperrung oder Verbot auf Server in andere Länder verlegt werden können. Er forderte aber, dass die Sicherheitsbehörden bei der Terrorbekämpfung eine "sichere rechtliche Grundlage" haben müssten. Mit welchen technischen Vorkehrungen überhaupt der Zugang zu Webseiten gesperrt werden könnte, haben die Innen- und Justizminister offenbar noch nicht diskutiert.

Quelle : www.heise.de
« Letzte Änderung: 02 Oktober, 2007, 10:04 von SiLæncer »

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Koalition will Verfahren zum BKA-Gesetz beschleunigen
« Antwort #581 am: 02 Oktober, 2007, 10:56 »
Im Dauerstreit über heimliche Online-Durchsuchungen haben sich die Spitzen der großen Koalition bei einem Treffen am gestrigen Montagabend laut Agenturmeldungen einem ungewöhnlichen Vorgehen angenähert. Demnach soll der Entwurf für die Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA), in das Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) im Rahmen der im Prinzip bereits beschlossenen Stärkung der präventiven Überwachungsbefugnisse der Strafverfolgungsbehörde auch die besonders umkämpfte Lizenz für die Ausforschung "informationstechnischer Systeme" eingebaut hat, zunächst vom Bundeskabinett beschlossen und an den Bundesrat zur weiteren Beratung übergeben werden. Den Passus zu den Netzbespitzelungen will die CDU/CSU-Fraktion dabei gleichsam in Klammern setzen. Er solle formell im Papier drin bleiben, erklärte der neue CSU-Vorsitzende Erwin Huber. Allerdings werde die Klausel mit dem Hinweis versehen, dass es darüber im Regierungsbündnis noch keine Verständigung gibt.

Von dem historisch wohl einmaligen klaren "Jein" zu einem Kernpunkt eines Reformvorhabens in einem laufenden Gesetzgebungsverfahren erhofft sich die Union laut Huber "einen großen Zeitgewinn". 15 innerhalb der Koalition unstrittige Punkte könnten nun erst einmal mit den Ländern abgestimmt werden. Der Koalitionsausschuss, an dessen gestriger Sitzung unter anderem auch Unionsfraktionschef Volker Kauder, CSU-Landesgruppenchef Peter Ramsauer und SPD-Chef Kurt Beck teilgenommen hatten, soll sich dann erst nach der mündlichen Verhandlung zu Online-Razzien vor dem Bundesverfassungsgesetz erneut mit dem Knackpunkt beschäftigen.

Beck betonte nach dem vierstündigen Gespräch im Zusammenhang mit dem geplanten Einsatz des so genannten Bundestrojaners: "Es hat sich inhaltlich nichts bewegt." Er gab zudem seine Verwunderung über das Vorgehen Schäubles zum Ausdruck, da dieser den Ländern den Entwurf für die Novelle des BKA-Gesetzes aus dem eigenen Hause bereits vor einigen Tagen zur Information geschickt habe. Mit dem Vorstoß sollen die bundesweit tätigen Ermittler im Rahmen der Terrorabwehr unter anderem auch zu Rasterfahndungen, präventiven Telekommunikationsüberwachungen und zum großen Lauschangriff ermächtigt werden. Kritiker des Vorhabens sprechen von einem geplanten Aufbau einer "Superabhörpolizei". Alarmierend sei die beabsichtigte weitere "Verwischung der Grenzen von Polizei und Geheimdiensten".

Vizekanzler Franz Müntefering rief die Union derweil dazu auf, die Paragraphen zu verdeckten Online-Durchsuchungen besser vor einem Kabinettsbeschluss und der Länderabstimmung komplett aus dem Entwurf zu streichen. Dann solle der Rest des Vorhabens rasch verabschiedet werden. Davon erhofft sich der SPD-Politiker eine deutliche Stärkung des Bundeskriminalamtes. Eine echte gemeinsame Linie scheint zwischen den Regierungsfraktionen somit trotz der Hoffnung von Unionspolitikern auf eine baldige Einigung bei Netzbespitzelungen nicht wirklich in Sicht.

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Offline Jürgen

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Re: Schäuble will Webseiten mit gefährlichen Inhalten sperren
« Antwort #582 am: 02 Oktober, 2007, 13:08 »
Welches Grundrecht hat Schäuble eigentlich noch nicht infrage gestellt?

Grundgesetz Artikel 5 (1):
"...Eine Zensur findet nicht statt."

Da steht übrigens nicht die sonst oft übliche Einschränkung "...das Nähere regelt ein Bundesgesetz".

Einen Server ausser Betrieb zu setzen oder Inhalte von dort zu entfernen, entspräche sicherlich unserem Rechtssystem.
Aber eine wie auch immer geartete inhaltliche Filterung dahinter ist zweifellos Zensur und damit verfassungswidrig.

Wenn bislang gelegentlich die Verbreitung bestimmter Inhalte unterbunden werden sollte und wohl auch durfte, beispielsweise durch Rückruf oder Beschlagnahme und Verbreitungsverbot von Medien, oder z.B. Schwärzung bestimmter Texte innerhalb von Büchern, dann erfolgte das stets unter einer gänzlich anderen gesetzlichen Handhabe, beispielsweise im Rahmen von Persönlichkeitsschutz mit schliesslich wirksamer Androhung von Haft oder empfindlicher Geldstrafe gegen den Rechtsverletzer. Handelnder war dabei stets der Rechtsverletzer oder sein Beauftragter, oder ein Staatsorgan in seinem Auftrag bzw. mit seiner Zustimmung. Eine Beschlagnahme vorab oder sonstige Verbreitungsbehinderung ist dagegen immer nur eine vorübergehende Massnahme im Rahmen der 'Gefahr im Verzuge' und bedarf grundsätzlich der sofortigen rechtlichen Prüfung im Einzelfall. 
Dafür bedarf es keiner neuen Gesetze.

Wie wir wissen, ist eine solche Handhabung wenig praktikabel, wenn sich der Rechtsverletzer nicht im Geltungsbereich unserer Rechtsordnung befindet.
Aber international können es Hoheitsrechte erlauben, bestimmten Personen oder Institutionen zu verbieten, in den Geltungsbereich hinein Waren oder Dienstleistungen anzubieten.
Bei so einem Verbot sind aber stets auch die rechte von Personen im Inland berührt, und diese unterliegen eben dem Schutz unserer Verfassung.

Und die Grundrechte sind in ihrem Wesensgehalt  nach Art. 19 (2) unantastbar. Der Art. 19 gehört selbst ausdrücklich dazu.
Selbst wenn eine entsprechende Änderung formell eingeführt würde, wäre die elementar verfassungswidrig und von vornherein unwirksam, weil grundsätzlich verboten. Das Verfassungsgericht würde das nur bestätigen, aber sein Handeln wäre nicht zwingend erforderlich, um die Unwirksamkeit einer derartigen Änderung zu bewirken.
Und wir wissen, dass auch der Bundespräsident nicht bereit ist oder gezwungen werden kann, derlei zu unterschreiben und inkraftzusetzen.

Ein Täter kann nach Art. 18 Grundrechte verwirken, aber dieses muss in jedem Einzelfall nach Art und Umfang ausdrücklich vom Bundesverfassungsgericht bestimmt werden. Und solche Einschränkungen richten sich stets ausschliesslich gegen den Täter, nicht gegen die Allgemeinheit!

Übrigens sollte man durchaus ernsthaft erwägen, ob der Minister nicht inzwischen selbst von Art. 18 betroffen sein müsste.

Meines Erachtens stellt er heutzutage die grösste reale Gefahr für unsere Grundrechte, die Verfassung und die gesamte Rechtsordnung dar.

Jürgen
« Letzte Änderung: 02 Oktober, 2007, 13:14 von Jürgen »
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Online-Durchsuchungen müssen kommen
« Antwort #583 am: 03 Oktober, 2007, 11:31 »
Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat seine Forderung nach Online-Durchsuchungen erneut verteidigt. Der Kernbereich des Privaten müsse zwar geschützt werden, sagte Schäuble im Deutschlandfunk. Aber auch dieser Kernbereich dürfe nicht dazu missbraucht werden, schwere Terroranschläge vorzubereiten. Hier müssten Lösungen gefunden werden, etwa indem ein Richter entscheide.

"Es kann nicht so sein, dass der Kernbereich dann dazu führt, dass wir gewissermaßen die Terroristen aller Länder einladen, ihre verbrecherischen Anschläge in Deutschland vorzubereiten und durchzuführen, weil sie hier von niemandem kontrolliert und überwacht werden können", sagte Schäuble.

Forderungen verteidigt

Im Streit um die Äußerungen von Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) zum Abschuss eines von Terroristen gekaperten Passagierflugzeuges erinnerte Schäuble daran, dass der Versuch einer gesetzlichen Regelung für einen solchen Fall auf die rot-grüne Koalition zurückgehe. Der Innenminister fügte hinzu, er habe dies damals wegen fehlender verfassungsrechtlicher Grundlage kritisiert und sei durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bestätigt worden.

In allen Rechtsstaaten der Welt könne es zu Notfällen kommen, die vielleicht gar nicht vorher gesetzlich zu regeln seien, sagte Schäuble. Dennoch müsse dann auch in solchen Grenzbereichen irgendeine Instanz in der Lage sein, die Mittel des Staates rechtmäßig einzusetzen.

Quelle : www.onlinekosten.de

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Re: Überwachung, Transparenz, Datenschutz
« Antwort #584 am: 03 Oktober, 2007, 12:44 »
Zitat
"Es kann nicht so sein, dass der Kernbereich dann dazu führt, dass wir gewissermaßen die Terroristen aller Länder einladen, ihre verbrecherischen Anschläge in Deutschland vorzubereiten und durchzuführen, weil sie hier von niemandem kontrolliert und überwacht werden können", sagte Schäuble.

Da kann ich guten Gewissens drauf antworten:

Wer so dieses Thema in die Öffentlichkeit zerrt und dann drauf rumtrampelt wie ein Verrückter braucht sich nicht zu wundern wenn noch der hinterletzte "Möchtegern-Terrorist" oder Trittbrettfahrer magisch von D angezogen wird.
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