Autor Thema: Überwachung, Transparenz, Datenschutz  (Gelesen 92704 mal)

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Offline JethroTull

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Re: Schäuble: Anti-Terror-Gesetze haben sich bewährt
« Antwort #495 am: 01 September, 2007, 08:13 »
@Jürgen

richtig, ich gebe Dir hier auf jeden Fall Recht. Aber denken wir doch mal zurück, dies alles soll ja unter dem Deckmantel der Terrorabwehr getätigt werden. Wenn wir jetzt noch einmal kurz die Menschen zählen die in den letzten 25 Jahren durch islamistische Terroristen in Deutschland ermordet wurden, und die Anschläge zusammenzählen, bei denen Millionenschäden in Deutschland entstanden sind, dann kommen wir auf... ähh... ja auf wieviel eigentlich?

Andere Rechnung, zählen wir doch einmal die Menschen zusammen, die durch ärztliche Kunstfehler ums Leben gekommen sind, laut einem letzten Fernsehbericht sind es jährlich ca. 15000 Menschen. Ist natürlich Quatsch, aber nach IM Schäuble Logig müssten die jetzt eigentlich bekämpft werden. Aber lassen wir das, und sagen 'Herzlich Willkommen in der neuen DDR'.

Mittlerweile habe ich das Gefühl das die leere Worthülse aus der Uckermark hier wieder die DDR einführen möchte. Frei unter dem Motto 'Konnte ich es zu DDR-Zeiten nicht schaffen uns zu vergrößern, so mache ich es jetzt als deutsche Möchtegern-Kanzlerin'.

Ich bin ja nur mal gespannt wie die nächsten Wahlen ausgehen, aber ich bin eigentlich davon überzeugt das sich nichts ändern wird.

Der Horizont ist die Entfernung zwischen Kopf und Brett

Offline Jürgen

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Re: Schäuble: Anti-Terror-Gesetze haben sich bewährt
« Antwort #496 am: 01 September, 2007, 12:29 »
Sicher, man muss anzweifeln, ob das Volk überwiegend wirkliches Interesse an Demokratie, Freiheit und Bürgerrechten hat.
Der typische deutsche Spiessbürger hat sich selbst in den Sechzigern und Siebzigern lieber brav an die Vorgaben der Obrigkeit gehalten, und schliesslich Birne und seine 'geistig-moralische Wende' freudig gewählt, in der klaren Absicht, einige bis dahin geschehene gesellschaftliche Fortschritte rückgängig zu machen.
Da kommt nahezu jedes an den Haaren herbeigezogene Thema recht, selbst wenn's praktisch für's Gemeine Volk garnichts bedeutet.
Auch weil es manchen Spiessern schon als Kapitalverbrechen gilt, über's Geharkte zu laufen, oder den Allerwertesten zu entblössen...

Der Ungeist dahinter ist immer noch derselbe, an dem Weimar gescheitert ist.
Und wir alle wissen genau, wohin das geführt hat....
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Fragen gehören in's Forum.

Veränderungen stehen an. Dies ist der bisherige Stand:
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1mØ mit DiSEqC 1.3/USALS als LNB2 an DVB-S2 STB, aktuell 30°W bis 55°O
1.) FM2A88X Extreme6+, A8-6600K (APU mit 4x 3,9 GHz und Radeon HD8570D), 16GB DDR3 1866, 128GB SSD, 3TB HDD, Win10 x64 Pro 1909 / 10.0.17763.107, Terratec T-Stick Plus (für DAB+), Idle Verbrauch ca. 35 Watt
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Offline lucky

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Re: Schäuble: Anti-Terror-Gesetze haben sich bewährt
« Antwort #497 am: 01 September, 2007, 13:37 »
Der Ungeist dahinter ist immer noch derselbe, an dem Weimar gescheitert ist.
Und wir alle wissen genau, wohin das geführt hat....

Wohl wahr...

In diesem Zusammenhang:
"Eine erschreckend große Anzahl von Deutschen ist davon überzeugt, dass der Nationalsozialismus eine gute Idee war, die nur schlecht ausgeführt wurde, im Fall der DDR ist diese Zahl noch größer."

Aus: Im Land der Wirklichkeitsverweigerer
Quelle: www.spiegel.de

Damit bleibt dem Individuum immer nur 'rechtzeitig' die Abstimmung mit den Füßen, so weit sie tragen.
Denn wenn das erst wieder soweit ist, schreiben wir hier nix mehr über sowas. Vielleicht dann in Future über die vielen schönen Seiten unserer aufreizend, charmanten politischen Führerin. Wir stimmen dann Loblieder an über die Allwissenheit unserer Elite.
Ach, das wird bestimmt toll, wenn wir alle die gleiche Meinung haben.  ;D

Schönes WE
lucky

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"Ich missbillige jedes Wort was Sie sagen, aber bis zu meinem Tode werde ich dafür kämpfen, dass Sie es sagen dürfen"  (Voltaire)




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Andrej H., § 129a und die verdächtigen Begriffe
« Antwort #498 am: 01 September, 2007, 19:23 »
Der Bundesgerichtshof will im Hinblick auf den unter Terrorismusverdacht stehenden Stadtsoziologen jetzt die Grundlagen des Paragraphen 129a überdenken; zu den verdächtigen Begriffen sollen etwa "Reproduktion" oder "implodieren" gehören

Am letzten Freitag wurde der Stadtsoziologe Andrej H., der aufgrund des erhebliche Willkür bei der Auslegung erlaubenden Paragraphen 129a unter dem Verdacht, Mitglied einer terroristischen Vereinigung zu sein, aus der Untersuchungshaft unter Auflagen entlassen . Dem Soziologen wird vorgeworfen, sich mit angeblichen Mitgliedern der "militanten gruppe" getroffen zu haben, die wiederum unter Verdacht steht, Brandstiftungen begangen zu haben. Die Bundesanwaltschaft hat gegen die Haftverschonung Einspruch eingelegt, immerhin will nun der Bundesgerichtshof erst eine Entscheidung treffen, wenn zuvor neu überdacht worden ist, was eine terroristische Vereinigung ausmacht und unter welchen Bedingungen eine Person als mutmaßliches Mitglied deswegen in Haft genommen werden kann.

Christina Clemm, die Anwältin des unter Terrorverdacht stehenden Andrej H. teilte mit, wie der Tagesspiegel berichtet, dass der Bundesgerichtshof nicht vor dem 5. Oktober über die Beschwerde der Bundesanwaltschaft entscheiden werde. Nach Paragraph 129a gilt eine Vereinigung als terroristisch, wenn sie schwere Straftaten begeht und zu begehen beabsichtigt. Es werden aber auch andere Straftaten wie Computersabotage, Zerstörung eines Bauwerks oder von wichtigen Arbeitsmitteln und eben Brandanschläge einbezogen, wenn sie beabsichtigen,

Zitat
die Bevölkerung auf erhebliche Weise einzuschüchtern, eine Behörde oder eine internationale Organisation rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt zu nötigen oder die politischen, verfassungsrechtlichen, wirtschaftlichen oder sozialen Grundstrukturen eines Staates oder einer internationalen Organisation zu beseitigen oder erheblich zu beeinträchtigen, und durch die Art ihrer Begehung oder ihre Auswirkungen einen Staat oder eine internationale Organisation erheblich schädigen kann.

Obwohl bei den der "mg" zugeschriebenen Brandanschlägen keine Personen verletzt wurden und dies wohl auch nicht beabsichtigt war, geht die Bundesanwaltschaft vom Tatbestand einer terroristischen Vereinigung aus – und auch davon, dass der Soziologe drigend verdächtig ist, Mitglied der Gruppe zu sein, wie auch Generalbundesanwältin Monika Harms vor wenigen Tagen bestätigte. Sie betont, dass auch Brandanschläge, wenn sie nur gegen Sachen gerichtet seien, als terroristische Taten gewertet müssen, weil sie "Verunsicherung" auslösen:

Zitat
Auch solche Anschläge rufen indes Verunsicherung hervor, egal, ob es um Brandanschläge auf ein Finanzamt oder eine Sozialbehörde geht. Der Staat soll vorgeführt werden als einer, der solchem Treiben hilflos ausgeliefert ist. Das darf man nicht verharmlosen.

Der Bundesgerichtshof scheint grundsätzlich darüber nachdenken zu wollen, unter welchen Bedingungen Straftaten, auch wenn sie politisch motiviert waren, als terroristisch eingestuft werden können. Fällt die Terrorismusverbindung weg, so würde gegen die "mg" nur wegen Brandstiftung und Sachbeschädigung ermittelt. Andrej H. wäre dann auch aus dem Schneider.

Im werden "umfassende konspirativer Kontakte und Treffen insbesondere mit dem Beschuldigten Florian L." vorgeworfen. Begründet wurde der Verdacht auch damit, dass seine wissenschaftlichen Veröffentlichungen Formulierungen enthalten, die auch von der "mg" verwendet worden seien. Zudem soll er als Wissenschaftler die Möglichkeit genutzt haben, die für die Texte der Militanten Gruppe erforderlichen Recherchen in der Bibliothek durchzuführen.

Wie die Frankfurter Rundschau in Erfahrung gebracht haben will, scheinen die Beweise gegen den Soziologen noch dünner zu sein, als bislang bekannt geworden war. Offenbar ist der Staatsschutz bei einer Internetsuche nach Material gegen die "mg" im letzten Jahr auf einen Artikel in der linken Zeitung Telegraph aus dem Jahr 1998 über Kosovo gestoßen. Geschrieben hatte ihn ein Politologe aus Leipzig, aber von diesem Artikel aus sei man dann auf die Spur von drei weiteren Wissenschaftlern und Publizisten gekommen, darunter auch auf Andrej H.

Angeblich gebe es eine "Vielzahl" von Übereinstimmungen mit Bekennerschreiben und Publikationen der mg zwischen 2002 und 2006. Bekannt geworden war zunächst über die Anwältin, dass man Begriffe wie "Gentrification" oder "Prekarisierung" gefunden habe. Nach Informationen der Rundschau habe es sich im wesentlichen um neun Begriffe gehandelt, beispielsweise um "Reproduktion", "implodieren", "politische Praxis" und "marxistisch-leninistisch".

Eigentlich ist es auch egal, welche Begriffe es sind, mit denen ein Verdacht begründet wird, weil schon die Tatsache, dass so Beweise konstruiert werden, hanebüchen ist. Allerdings passen solche Vergleiche zum Internetgeist, sie sind nur das umgekehrte Verfahren, mit dem Copy&Paste-Sünder erwischt werden.

Quelle : www.heise.de



Siehe auch hier : http://www.dvbcube.org/index.php?topic=15731.msg88154#msg88154

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Bayerische Spitzenpolitiker kämpfen für Online-Razzien
« Antwort #499 am: 02 September, 2007, 07:26 »
Mehrere bayerische CSU-Spitzenpolitiker haben sich am Wochenende für heimliche Online-Durchsuchungen ausgesprochen. Dabei wollen sie über die heftig umstrittenen Pläne von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) noch hinausgehen und polizeiliche Online-Razzien nicht nur zur Terrorabwehr gestatten. So erklärte etwa der bayerische Ministerpräsident Edmund Stoiber beim Festakt "60 Jahre Junge Union" in Berlin, seine Partei sage "selbstverständlich ja zu Online-Untersuchungen von Terrorverdächtigen und bei Verdacht auf schwere Straftaten". Natürlich müssten insbesondere die Ursachen des islamistischen Terrorismus bekämpft werden. "Aber wir brauchen auch im eigenen Land die rechtlichen und technischen Voraussetzungen für hohe Standards an Sicherheit und für den Schutz unserer Bürger vor diesen Gefahren." Insbesondere "die kleinen Leute" seien auf einen starken Staat angewiesen. Und da das Kommunikationsmittel der Verbrecher im 21. Jahrhundert das Internet sei, müssten die Computer von Schwerverbrechern überwacht werden.

Die bayerische Justizministerin Beate Merk warf einigen Gegnern der geplanten heimlichen Ausforschung "informationstechnischer System" eine Fehlinformation der Öffentlichkeit vor. Die Debatte werde zum Teil "ideologisch verbrämt", behauptete die CSU-Politikerin im Deutschlandfunk. Es würden "ganz bewusst Ängste geweckt" und "Horrorszenarien" über flächendeckende Untersuchungen verbreitet. Diese seien in Wirklichkeit jedoch technisch gar nicht möglich. Die Maßnahme soll ihrer Ansicht nach bei schwersten Delikten wie Mord, Terrorakten oder Kinderpornografie zum Einsatz kommen. Ausnahmsweise sollte dabei bei Gefahr in Verzug auch zunächst auf eine richterliche Genehmigung zu verzichten sein. Generell hält Merk es für wichtig, dass der Staat mit technisch sehr versierten Kriminellen "auf Augenhöhe" umgehe, um die Bürger zu schützen. Dabei müssten auch die Planer von Verbrechen entlarvt werden.

Ähnlich äußerte sich Bayerns Innenminister Günther Beckstein in der Bild am Sonntag. "Der Computer des Terroristen" darf dem CSU-Politiker zufolge "kein rechtsfreier Raum sein. Darum brauchen wir die heimliche Online-Durchsuchung unter strikter Beachtung des Rechtsstaats." In begründeten Einzelfällen müsse es dabei möglich sein, "die richterliche Genehmigung nachzuholen".

In die Reihe der Befürworter von Online-Razzien reihte sich auch der thüringische Innenminister Karl Heinz Gasser ein. Terrorgruppen und Hehler würden im Internet ihr Unwesen treiben, sodass die von Schäuble angestrebte Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA) überfällig sei. Anlassunabhängige Internet-Streifen der Polizei würden nicht zur Eindämmung der im Netz angezettelten Straftaten ausreichen. Bei den rechtlichen Sicherungen schloss sich der CDU-Politiker der Meinung seiner CSU-Kollegen an. In begründeten Einzelfällen hält er einen Richtervorbehalt somit nicht sofort für notwendig.

BKA-Chef Jörg Ziercke erneuerte derweil im Magazin Focus seine Forderung nach Computerausspähungen: "Online-Durchsuchungen sind erforderlich, damit wir terroristische Gefahren abwehren und dies auch gerichtsverwertbar machen können.". Das BKA sucht in einer Stellenanzeige (PDF-Datei) aktuell zwei Entwickler beziehungsweise Programmierer für "die Konzipierung und Entwicklung fortschrittlicher Methoden und Standards zur Untersuchung von Straftaten in Computernetzwerken mit dem Ziel der Sicherung digitaler Beweismittel" und für die "Beratung und Unterstützung von Polizeidienststellen bei der Sicherung und Auswertung digitaler Beweismittel". Helfen können soll der Experte auch bei der Durchführung forensischer Untersuchungen sowie dem Erstellen von Gutachten und deren Vertretung vor Gericht". Offiziell ist das Entwicklungsprojekt für den Bundestrojaner beim BKA laut Bundesinnenministerium aber momentan gestoppt.

Vor einer weiteren Verschärfung der Sicherheitsgesetze in Deutschland warnte der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP). Er nannte die Pläne Schäubles "skandalös". Zugleich warnte er vor einer "Tendenz, Elemente der Kriegsführung in die Kriminalitätsbekämpfung einzuführen". Seit der Zeit des RAF-Terrorismus vor 30 Jahren seien immer neue Ausnahmegesetze verabschiedet worden, welche die Balance zwischen Sicherheit und Freiheit immer stärker gefährdeten.

Vor einer Hysterie warnte der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz. Er hält die Regelung zum Aussetzen der richterlichen Genehmigung bei Gefahr im Verzug zumindest für nichts Ungewöhnliches, da sie im Sicherheitsrecht die Regel sei. Der Sozialdemokrat betonte: "Ich gehe davon aus, dass die Eilbefugnis routinemäßig in den Entwurf des BKA-Gesetzes übernommen wurde." Bei Online-Durchsuchungen sei sie aber vermutlich ohne Wert. Derlei Maßnahmen hätten bei "Top-Gefährdern" nämlich einen langen Vorlauf, sodass Eilfälle kaum denkbar wären.

"Zur Unzeit" kommt nach Ansicht der Bundesregierung derweil ein Bericht der Berliner Zeitung, wonach ein mit der Überwachung der elektronischen Kommunikation von ausgewählten Botschaften betrauter Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes seine technischen Möglichkeiten auch privat genutzt haben soll. Dem Beamten werde vorgeworfen, während seines Dienstes den E-Mail-Verkehr eines Deutschen ausgespäht zu haben, weil dieser angeblich ein Verhältnis mit seiner Frau hatte. Inzwischen soll die Berliner Staatsanwaltschaft in diesem Fall ermitteln. "Wir können uns jetzt eine Diskussion über den Missbrauch von elektronischen Überwachungsmöglichkeiten eigentlich nicht leisten", zitiert das Blatt einen Sicherheitsbeamtern. Der BND soll seit Jahren auf das heimliche Ausspähen von PC praktizieren. Erlaubt ist ihm das bisher aber nur im Ausland.

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Elefanten im E-Government-Laden
« Antwort #500 am: 03 September, 2007, 08:54 »
Die Sommerposse um die Onlinedurchsuchung geht weiter. Politiker brillieren mit Schlagworten und mangelndem Technikverständnis, während die Folgen für das E-Government jetzt schon fatal sind

Bisher weiß niemand so recht, was denn nun eine Onlinedurchsuchung sein soll, was aber insbesondere die Politik zur Zeit nicht daran hindert, sie vehement zu fordern. Die Definition der "O.D." geht dabei von einem "während einer heimlichen Hausdurchsuchung ebenso heimlich angebrachten Keylogger", der Analyse eines außer Haus von der Zielperson benutzten USB-Sticks über "eine Art Spywareprogramm, das durch einen absichtlich liegen gelassenen schicken USB-Stick auf den Zielrechner gelangt" (somit also von der Zielperson selbst installiert wird), bis hin zur "Software, die online auf den Zielrechner aufgespielt wird".

Ähnlich absurd muten einige Begründungen zum Thema an. So forderte beispielsweise Bayerns Justizministerin Beate Merk die Onlinedurchsuchung mit der Begründung:

Zitat
Denn häufig stehen die Ermittler vor dem Problem, dass sie zwar wissen, dass verbotene Inhalte ins Netz gespeist werden, aber nicht, wo der Server genau steht.

Die eierlegende Wollmilchsau der IT-Branche

Für diejenigen, die die Onlinedurchsuchung vehement fordern, steht allerdings jetzt schon fest, dass diese Software die "eierlegende Wollmilchsau" der IT-Branche werden wird. Das Programm (egal ob Unikat oder nicht) wird nicht nur voraussichtlich alle technischen Abwehrmechanismen des Zielrechners überwinden, es wird auch sich selbst nach einiger Zeit wieder löschen, in der Zwischenzeit natürlich unentdeckt bleiben, letztendlich, gespeist mit Suchbegriffen wie Dateiendungen usw. gezielt suchen bzw. diese gezielt außer Acht lassen und dabei den Kernbereich der privaten Lebensführung der Zielperson nicht antasten. Ergo wird es für die Software ein Leichtes sein, das private Sextagebuch wegen des Begriffes "Sex" dem Kernbereich der privaten Lebensführung zuzuordnen und es nicht anzutasten, es sei denn, es enthält nun statt des durch den Titel suggerierten Inhaltes einen Anschlagsplan.

Wie eine Software es bewerkstelligen soll, dass der Satz: "Die geile Ines kommt morgen vorbei, es gibt also Sex. Wir werden uns eine heiße Nacht machen." nicht als Brandanschlagsplan gewertet wird (bzw. eben doch, so es um einen Brandstifter geht, der seine Anschlagspläne als Sextagebuch tarnt), wird allerdings nicht klar. Genauso wenig ist erkennbar, wie Ausschlusskriterien wie Dateinamen und bestimmte Endungen, Eigenschaften oder Attribute wie Zugriffdaten, Schlüsselwörter, bestimmte Verzeichnisse oder Dateien eines bestimmten Typs so umfangreich sein sollen, dass eine Verletzung des Kernbereiches weitgehend ausgeschlossen ist.

Vielfach werden z.B. private Daten, die sich mit den intimsten Gedanken beschäftigen, nicht automatisch unter einem aussagekräftigen Namen abgespeichert, so dass sich z.B. die Sexphantasien hinter einer harmlosen Datei wie "sonntag.doc" verstecken können. Vielleicht herrscht bei einigen Politikern die Ansicht vor, dass z.B. die privaten GPG-Schlüssel automatisch die Dateiendung sec.asc haben müssen und insofern das "Wunderprogramm" natürlich nur nach sec.asc sucht, um dann gegebenenfalls verschlüsselte Mails abzufangen und unverschlüsselt weiterzusenden oder zu speichern. Dass die privaten Schlüssel in vielen Fällen fernab des privaten Rechners auf USB-Sticks gespeichert werden, ist anscheinend noch weitgehend unbekannt. Oder man glaubt, per Software dann auch auf den nur kurz mit dem Rechner verbundenen USB-Stick zugreifen zu können (unbemerkt natürlich).

Unabhängig von der Gesamtdiskussion um technische Machbarkeit und rechtliche Voraussetzungen, um die Definition der Onlinedurchsuchung und ihre Notwendigkeit, gibt es eine Randerscheinung der Debatte, welche erst seit relativer kurzer Zeit angesprochen wird: die Folgen für das E-Government in Deutschland.

Einer elektronischen Kommunikation werde ich nicht zustimmen

Frei nach dem Motto "Es darf bei der Diskussion keine Denkverbote" geben, fühlen sich Politiker derzeit anscheinend verpflichtet, jede Idee zum Thema gleich der Öffentlichkeit mitteilen zu müssen. Statt den zufällig liegen gelassenen USB-Sticks sind so zur Zeit die gefälschten Behördenmails, die den "Bundestrojaner" enthalten könnten, ins Gespräch gebracht worden. Wolfgang Wieland von B90/Grünen hat die Außenwirkung hierbei schon richtig eingeschätzt, wenn er sagt:

Zitat
Wer Behördenpost als Träger von Spionageprogrammen einsetzt, untergräbt das Vertrauen in staatliche Emails. Die Bürgerinnen und Bürger werden sehr bald staatlichen Online-Angeboten misstrauen und z.B. ihre Steuererklärung nicht mehr online erledigen wollen. Auf diese Weise wird das Projekt 'Bund Online' zum Projekt 'Überwachung Online'. Das ist zynisch und kontraproduktiv.

Was hierbei allerdings von Seiten Wielands noch durchschimmert, ist die Hoffnung, dass ein solcher Vertrauensverlust nicht schon eingetreten ist (bzw. sich gegebenenfalls durch Rücknahme der Idee noch verhindern lässt). Dies lässt jedoch außer Acht, dass das Vertrauen der Bürger in das transparente Handeln der Politik sich im steten Sinkflug befindet. Ein einmal angesprochenes Verfahren, durch vermeintliche Behördenmails Schnüffelsoftware auf einem Rechner zu platzieren,bleibt in den Köpfen der Bürger - und selbst durch ein schnelles Dementi lässt sich dies nicht mehr ändern.

Das Vertrauen in behördliche Emails und Anhänge wird nicht Schaden erleiden, es hat bereits irreparablen Schaden erlitten. Hierbei ist es auch für die öffentliche Aufmerksamkeit nicht von Belang, wie Ende des Jahres das Bundesverfassungsgericht über die (geheime) Onlinedurchsuchung entscheiden wird. Denn die stete Reaktion auf Urteile des höchsten Gerichtes, die keinerlei Reflektion der Politik, sondern lediglich ein reflexartiges Rufen nach Verfassungsänderungen beinhaltet (verbunden mit dem zunehmend geheimniskrämerischen Agieren von Regierung, BKA, Verfassungsschutz etc.), hat längst zu einem "die da oben machen es doch sowieso, egal was Karlsruhe sagt" geführt. Die überheblich klingende Antwort des Bundesinnenministeriums auf die Frage nach dem Thema der Onlinedurchsuchung - wenn es einen Status erreicht hat, den wir mit der Öffentlichkeit teilen wollen, werden wir dies tun." - zeigt bereits, wie man über Transparenz denkt.

Für Entwicklungen wie E-Government 2.0. ist die Debatte hinsichtlich der Onlinedurchsuchungen jedenfalls fatal. So waren die Ziele dieser Agenda:

1 - Portfolio: Bedarfsorientierter qualitativer und quantitativer Ausbau des E-Government Angebots des Bundes
2 - Prozessketten: Elektronische Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Verwaltung durch gemeinsame Prozessketten
3 - Identifizierung: Einführung eines elektronischen Personalausweises und Erarbeitung von E-Identity Konzepten
4 - Kommunikation: Sichere Kommunikationsinfrastruktur für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Verwaltungen

Für alle vier Ziele aber ist Vertrauen in den Bund und seine Software sowie in die Kommunikation notwendig. Die vorschnell geäußerte Idee, hier im "Sinne der Sicherheit" dieses Vertrauen auszunutzen, um geheime Software auf Rechnern zu installieren, von denen niemand weiß, was sie bewirkt und welche weiteren Schäden sie verursachen kann (die Exploit-Problematik sei hier nur kurz erwähnt), hat diesem Projekt den Todesstoß versetzt, noch bevor es wirklich lebendig wurde.

Die vier Ziele der E-Government 2.0 Agenda, die bis 2010 umgesetzt werden sollen, dürften ab 2007 erhebliche Rückschläge erleiden. "Also, ich werde dem Amt schreiben, sie sollen mir alles nur noch ausgedruckt zusenden", teilte ein Bekannter mir heute per Email mit. Hierbei handelte es sich noch nicht einmal um jemanden, der nicht die These "nichts zu verbergen" vertritt, vielmehr ist er der Meinung, dass das Bundesinnenministerium viele neue Befugnisse benötigt, so wird von ihm auch die Antiterrordatei begrüßt. Seine Ablehnung begründet er vielmehr damit, dass er nicht riskieren will, dass durch eine Fremdsoftware sein System kompromittiert wird und sich damit gegebenenfalls Sicherheitslücken auftun, die andere wiederum ausnutzen könnten.

Die zunehmend von fehlendem technischen Fachwissen geprägte Debatte bestärkt ihn in der Idee, dass der "Trojaner" laienhaft programmiert sein und somit gegebenenfalls auch unbeabsichtigt solche Lücken entstehen könnten. Seine Kommunikation mit Ämtern findet nunmehr nur noch auf dem normalen Postwege statt, ein Rückschritt zum "Papierbüro" statt hin zu "papierlosem Büro und Verwaltung".

Die Flurschäden, die der Bundesinnenminister und die Politiker, die zur Zeit auf den fahrenden Zug "Onlinedurchsuchung/Bundestrojaner" aufspringen, um endlich auch einmal von der den Zug betrachtenden Öffentlichkeit bemerkt zu werden, angerichtet haben, sind erheblich - und es wird lange dauern, bis auch nur ein entferntes Vertrauen in staatliche Software und Entwicklungen wie die Gesundheitskarte oder die elektronische Steuererklärung wieder hergestellt ist. Da aber noch nicht einmal ein Bewusstsein für diese Flurschäden vorherrscht, steht eher zu befürchten, dass bis zum Urteilsspruch des Bundesverfassungsgerichtes (mindestens) durch die Apologeten der Onlinedurchsuchung noch weiterer Schaden in Bezug auf das Verhältnis zwischen Staat und Bevölkerung angerichtet wird.

Diese Befürchtung fußt unter anderem auf der Tatsache, dass das, was beispielsweise seitens des BKA (anscheinend als Beruhigung für diejenigen, die einen großflächigen Einsatz des Bundestrojaners für wahrscheinlich hielten) hinsichtlich der Onlinedurchsuchung mitgeteilt wurde, höchstens weitere Fragen aufwirft. Denn die Idee, dass ein Team des BKA heimlich in die Wohnung einer Zielperson eindringt, sämtliche Daten kopiert, dann das System der Zielperson analysiert und schließlich (darauf zugeschnitten) eine "Remote Forensic Software" entwickelt, welche beim erneuten heimlichen Eindringen in die Wohnung installiert wird – diese Idee vermag weniger zu beruhigen, als vielmehr zu beunruhigen. Oder warum sollte die Tatsache, dass zwar keine Software online verbreitet wird, das BKA jedoch mehrmals heimlich in Wohnungen eindringen und dort ein Computersystem kompromittieren darf, beruhigend sein?

Das Vorgehen von Politikern, BKA und Verfassungsschutz beim heiklen Thema der Onlinedurchsuchung erinnert an den Elefanten, der, nachdem er versehentlich mit dem Rüssel eine einzige kleine Porzellanfigur umwarf, nun durch den Laden trottet um sich zu entschuldigen wobei er eine Spur der Verwüstung hinterlässt.

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Innenministerium behält Altersgrenze für Sportschützen bei
« Antwort #501 am: 03 September, 2007, 12:16 »
Das Bundesinnenministerium wird die in einem Gesetzentwurf vorgesehene Absenkung der Altersgrenze für Sportschützen für den Erwerb großkalibriger Sportwaffen nicht weiter verfolgen. Das teilt das Ministerium heute mit. Die Angleichung der Altersgrenze auf 18 Jahre sollte im Vorgriff auf eine geplante, aber noch nicht endgültig entschiedene Harmonisierung der Altersgrenze für Waffenbesitzer durch die Europäische Union erfolgen. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble erläutert dazu: "Auch bei der Entwicklung und Umsetzung kommenden EU-Rechts haben die Sicherheitsbelange der Bevölkerung absoluten Vorrang. Daher bleibt es bei der bestehenden Altersgrenze von 21 Jahren."

Die in einer Vorabmeldung des Nachrichtenmagazins Der Spiegel bekannt gewordenen Pläne hatten übers Wochenende für heftige Kritik gesorgt. Die Altersgrenze war kurz nach dem Amoklauf an einem Erfurter Gymnasium vor fünf Jahren von 18 auf 21 heraufgesetzt worden. Die Direktorin des Gymnasiums, Christiane Alt, hatte der Thüringer Allgemeinen gesagt, die Entscheidung, das Waffenrecht nach dem Amoklauf an ihrer Schule zu verschärfen, sei keine Entscheidung aus der Betroffenheit heraus, sondern längst überfällig gewesen. Es gebe keinerlei Anlass, dies jetzt rückgängig zu machen. Auch aus den Reihen von Politikern und von der Polizei hagelte es kritische Anmerkungen.

Die Diskussion um gewalthaltige Computerspiele und andere Medien verstärkte sich kurz nach dem Erfurter Amoklauf und hält bis heute an. Einige Politiker wie zum Beispiel der bayerische Innenminister Günther Beckstein fordern ein Verbot von "Killerspielen". Die Debatten um das Waffenrecht versiegten hingegen kurz nach der Verschärfung im Oktober 2002.

Siehe dazu auch den Online-Artikel in c't-Hintergrund zur bisherigen Berichterstattung über die Diskussion um das Jugendmedienschutzrecht, Gewaltspiele, Verbotsforderungen und Beschränkungen für Jugendliche bei Spielen:

    * Die Diskussion über "Killerspiele" -> http://www.heise.de/ct/hintergrund/meldung/89731

Quelle : www.heise.de

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Re: Elefanten im E-Government-Laden
« Antwort #502 am: 03 September, 2007, 13:09 »
Sehen wir's doch einmal positiv..

Der Rollinator und seine Spiessgesellen bringen endlich weite Teile der Bevölkerung dazu, sich ernsthaft mit Computer-Sicherheit auseinanderzusetzen.

Es ist nicht mehr zu verantworten, irgendwelchen staatlichen Stellen E-Mail-Adressen mitzuteilen, die man auf Rechnern im produktiven Einsatz oder privat nutzt.
Mails aller Art sind nicht mehr in einer Vorschau anzuzeigen, auch solche aus vermeintlich vertrauenswürdiger Quelle tunlichst nur als plain text anzuzeigen oder vor'm Öffnen zumindest im Quelltext zu kontrollieren.
Rechner sind für BIOS-Setup und System-Boot mit Passworten zu versehen.
Passworte, private Schlüssel und ähnliches sind stets nur auf Read-Only-Wechselmedien vorzuhalten.
Keyboard und Maus sind direkt (und natürlich) drahtgebunden per PS/2 anzuschliessen, damit nicht unbemerkt ein Dongle am Port platziert werden kann.
Das Keyboard ist wirksam zu versiegeln.
WLAN und Bluetooth lieber gleich vergessen, ausbauen, abschalten.
Kein neues DSL-Modem andrehen lassen, auch keine neue Firmware dafür.
Fernwartungs-Zugriffe niemals zulassen, allein die technische Möglichkeit dafür ist prinzipiell als Backdoor zu betrachten.
Gefundene oder gesponsorte Hardware ist nicht vertrauenswürdig.
Gekauft und bezahlt wird nur anonym im Laden, auch wenn#s unbequem und manchmal etwas teurer ist.
Für alle erdenklichen Zugänge zur den Räumen muss man sich etwas einfallen lassen, damit Nachschliessereien o.ä. nicht unbemerkt bleiben. Das gilt u.a. sowohl für Schlösser, zu denen ein Vermieter theoretisch noch Schlüssel haben könnte, als auch für Picking-Angriffe, die vielleicht nicht zu verhindern sind, aber dann eben sicher erkannt werden müssen.
Besonders verdächtig sind natürlich 'versehentliche' Eingriffe und jede Art von 'Wartungs- und Prüfungs-Arbeiten' und anscheinend falsche Post-Zustellungen.
Besuche von Behördenmitarbeitern muss man nicht unangekündigt und ohne vertrauenswürdige eigene Zeugen zulassen. Besonderes Misstrauen ist angebracht, wenn mehr als eine Person auftaucht.

Das lässt sich fast beliebig fortsetzen...

Grundsätzlich macht man sich selbst schlau.

Grösste Vorsicht bei'm Füttern von Suchmaschinen oder auf staatlichen Seiten!
Stellensuche im Netz ist (nur geringfügig weniger komfortabel) auch ohne Anmeldung möglich, sowohl bei der Agentur, als auch z.B. bei meinestadt.de

Und vollkommen klar ist, kein vernünftiger Mensch würde wirklich kritische Aktionen von zuhause oder am Arbeitsplatz betreiben.
Das wissen natürlich auch die Behörden.
Also steht auch für uns eindeutig fest, dass die Absichten der Überwacher keinesfalls gegen Terror-Helfer gerichtet sind, sondern gegen uns alle.
Denn wir sind diejenigen, denen man wirklich an die Wäsche will...
Und vor Terror-Anschlägen versucht man die Mächtigen und vielleicht wichtige Infrastruktur zu schützen, aber wir Nobodys gehen denen glatt am Ar... vorbei.
Sonst müsste man ja primär hart gegen Hass-Prediger, Schleuser, OK jeder Art, Nazis, Waffen-Fanatiker, Nuklear- und Chemikalien-Schieber, Barrikaden-Brandstifter und ähnliche vorgehen, was aber bekanntermassen nicht wirklich geschieht.

Wahltag ist Zahltag...  >:(
« Letzte Änderung: 03 September, 2007, 13:15 von Jürgen »
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Gezerre um heimliche Online-Durchsuchungen geht weiter
« Antwort #503 am: 03 September, 2007, 18:06 »
Bundes- und Landespolitiker der CDU haben ihrem Parteikollegen Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble erneut Rückhalt für seine Pläne zu verdeckten Online-Durchsuchungen gegeben. "Der Computer darf kein rechtsfreier Raum in Deutschland sein, wenn es um die wirksame Bekämpfung von Terrorismus hier bei uns in Deutschland geht", echote CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla am heutigen Montag nach einer Präsidiumssitzung in Berlin die Ansagen von CSU-Politikern vom Wochenende. Online-Razzien sollten daher rechtsstaatlich korrekt, in engen Grenzen unter richterlichem Vorbehalt sowie zeitlich befristet möglich sein. Pofalla beteuerte: "Schäuble hat unsere volle Unterstützung."

Ins gleiche Horn stieß der sächsische Justizminister Geert Mackenroth (CDU): Zum Auftakt eines internationalen Staatsanwälte-Kongresses sagte er in Dresden, angesichts der rasanten elektronischen Entwicklung müsse der Staat im Kampf gegen das Verbrechen nachrüsten: "Bei Schwerstkriminalität vor jeder Festplatte Halt zu machen, würde den Straftätern einen staats- und rechtsfreien Kommunikationsraum öffnen". Die Ausforschung "informationstechnischer Systeme" sei daher unverzichtbar, deren Auswirkungen auf die Bevölkerung seien gering. Der innenpolitische Sprecher der Grünen-Landtagsfraktion, Johannes Lichdi, tat den Appell als "hilflosen Profilierungsversuch" der Regierung des Freistaates ab. Weder sei der Bedarf an Online-Razzien bislang nachgewiesen noch seien die Probleme bei der Datengewinnung oder beim Missbrauchsschutz gelöst.

Abweichler gibt es aber auch innerhalb der CDU. So deklarierte der Unionsvertreter Michel Friedmann in einem Video-Statement auf Watch Berlin in Bezug auf die geplante Ausforschung privater PCs: "Hände weg von meinem Ich". Seiner Ansicht nach "hat der Staat so wenig wie möglich vom Bürger zu wissen". Dies betreffe nicht nur Online-Razzien, sondern etwa auch die umstrittene Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten oder die einheitliche Steuernummer.

SPD-Parteichef Kurt Beck forderte in dem anhaltenden Streit mit der Union derweil ein Entgegenkommen des Koalitionspartners. Er halte das Vorhaben Schäubles wirklich für falsch, unterstrich er im ARD-Morgenmagazin. Bei Wohnungs- oder Online-Durchsuchungen müsse weiterhin ein Verdacht sowie eine richterliche Anordnung gegeben sein. Zudem sei jedem Bürger die Möglichkeit zu geben, sich im Rahmen rechtzeitiger Benachrichtigungen über erfolgte Bespitzelungsmaßnahmen rechtlich zur Wehr zu setzen. Ganz wollte sich Beck aber nicht gegen den so genannten Bundestrojaner positionieren. Die verdeckten Überwachungen von Computern müssten vielmehr unter rechtsstaatlich einwandfreien Bedingungen möglich sein. Im Detail unterscheidet sich die Haltung der beiden Regierungsfraktionen folglich nur noch in der Definition der zu beachtenden rechtsstaatlichen Kriterien.

Skeptisch zeigte sich auch FDP-Parteichef Guido Westerwelle. "Brauchen wir neue Gesetze, brauchen wir neue Befugnisse für die Polizei oder brauchen wir möglicherweise mehr Kraft bei den Ermittlern selbst?", fragte der Liberale in einem Interview mit dem Nachrichtensender n-tv. Seine Partei sei der zweiten Auffassung. "Es ist unverhältnismäßig, wenn der Staat mit getarnten E-Mails plötzlich jeden Computer von jedem Bürger privat zuhause durchsuchen kann", betonte Westerwelle. "Und zwar nicht nur bei Menschen, die grob verdächtig sind, sondern einfach mal auf Verdacht werden alle hier verdächtigt."

Als scharfer Gegner von Online-Razzien meldete sich erneut Ex-Bundesinnenminister Gerhart Baum zur Wort. Gegenüber dem Deutschlandfunk erklärte der FDP-Politiker, dass er in der Debatte um heimliche Online-Durchsuchungen bei Schäuble als Verfassungsminister die nötige Sensibilität für die Grundrechte vermisse. Er wehre sich dagegen, "dass der Staat künftig mit einem einzigen Zugriff ein vollständiges Bild von meinen Neigungen, Gewohnheiten machen kann". Bei einer Festplatte handle es sich quasi um ein "Seelendepot" und deshalb sei der geplante Eingriff so schwerwiegend. Zudem gebe es bereits ausreichend Möglichkeiten, die Telekommunikation auch im Internet zu überwachen. Der Schutz der verfassungsrechtlichen Grundrechte hänge dagegen nicht davon ab, wie viele Menschen von Netzbespitzelungen betroffen wären.

Im Gespräch mit Zeit Online erläuterte Baum seine Bedenken weiter. Insbesondere vermisst er in den Vorschlägen Schäubles "die praktikablen Mechanismen für den Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung". Seine Erfahrung sei, dass einmal eingeführte Befugnisse für die Strafverfolger eine Eigendynamik entwickeln und sich ausweiten würden. "Das haben wir bei der Telefonüberwachung erlebt." Durch der Änderung des BKA-Gesetzes würden nach Ansicht des Liberalen die Unverletzbarkeit der Wohnung, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, die Berufsfreiheit etwa von Anwälten und auch die Pressefreiheit verletzt.

Baum rechnet sich ferner gute Chancen aus, dass das Bundesverfassungsgericht Online-Durchsuchungen im Rahmen einer von ihm mit initiierten Beschwerde gegen die nordrhein-westfälische Lizenz zur Onlinedurchsuchung für den Verfassungsschutz kippt. Das entsprechende Gesetz sei "so schludrig gemacht, dass es aus meiner Sicht keinen Bestand haben kann. Bei dem, was Schäuble gemacht hat, steckt mehr Substanz drin. Aber die reicht meiner Ansicht nach nicht aus, um den Grundrechtsverstoß zu vermeiden."

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Re: Gezerre um heimliche Online-Durchsuchungen geht weiter
« Antwort #504 am: 03 September, 2007, 20:12 »
Ich möchte noch anmerken, dass im Zusammenhang mit den verdeckten Online-Durchsuchungen immerzu und betont von privaten Rechnern die Rede ist.

Deshalb drängt sich mir der Verdacht auf, dass man Rechner mit typischen nicht-privaten Merkmalen möglicherweise schon jetzt anders behandelt, oder das zumindest im Windschatten dieser Debatte konkret plant.

Entsprechende Merkmale könnten für Ermittler z.B. feste IPs sein, oder ein 'professionelles' Betriebssystem, oder der Betrieb über einen eigenen Router bzw. Mehrplatz-Systeme, oder die Nutzung / Freigabe bestimmter Dienste bzw. Ports usw.

Auf Angriffe auf externe Datenquellen wie z.B. E-Mail-Accounts, Homepages, jede andere Form von Web-Space sollte man sich somit schon heute gefasst sein, und die eigenen Zugriffe darauf sind als gefährdet anzusehen, weil damit entsprechende Sicherheitslücken oder gar Backdoors genutzt werden können, ggf. auch mit höheren Rechten als denen des momentanen Nutzers. Denkbar ist derlei natürlich auch im Sinne einer man-in-the-middle-Attacke.
Und insbesondere gilt es zu bedenken, dass es sicherlich möglich ist, mit einigem Nachdruck und politischer Überzeugungskraft, im 'befreundeten Ausland' mehr als die hierzulande legalen Möglichkeiten zu nutzen, weil man sich dort von Verstössen gegen unsere verfassungsmässigen Rechte kaum abschrecken lassen wird, wenn Landesrecht nicht betroffen ist. Dabei denke ich weniger an die USA als vielmehr z.B. die neuen EU-Mitglieder, deren Rechtsstaatlichkeit sicher noch einiger Entwicklung bedarf...

Nun wären alle Angriffe auf externe Quellen und Dienste sicherlich nach erstem Augenschein anders zu bewerten als eine Durchsuchung häuslich gespeicherter Daten, aber mittlerweile verwischen sich diese Grenzen zunehmend, auch ohne dass das den betroffenen Nutzern bewusst sein muss. Viele betreiben z.B. ein W-LAN, ohne das auch nur zu ahnen, weil es bei irgendeinem Gerät mitkam und default an und nicht oder nur sehr schwach verschlüsselt ist. Ein Zugriff auf diese Ressource erfordert aber i.d.R. nicht das körperliche Eindringen in Privat-Räume, ebensowenig aber auch (sofort) eine klassische Abhörerlaubnis oder einen Durchsuchungsbeschluss. Dagegen lässt sich durch derartiges Abhören vielleicht nichts von gerichtlicher Beweiskraft sichern, aber sehr schnell die 'Gefahr im Verzug' erklären und damit ein aggresssiver und umfassender Eingriff rechtfertigen, ggf. zunächst genau über diesen Weg.
Dass dafür eine kleine Anzahl von aufgeschnappten an sich harmlosen Schlüsselworten ausreichen kann, hat sich ja gerade in den letzten Tagen gezeigt...

Das Thema ist um einiges komplexer und heikler, als das die Journalisten und das gemeine Bundestags-Stimmvieh ahnen können oder wollen. Und höchstwahrscheinlich auch schon weiter fortgeschritten.

Die Bedrohung unser freiheitlichen Rechte steht nicht vielleicht bevor, sie ist Gegenwart.
Sind Rechte erst einmal weg, sind sie nicht mehr bedroht.
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Lockerung des Waffengesetzes: Schäuble gibt Fehler zu
« Antwort #505 am: 04 September, 2007, 11:53 »
Der Bundesinnenminister übt sich in Selbstkritik: Sein Vorstoß zur Lockerung des Waffengesetzes sei ein Fehler gewesen - die öffentliche Diskussion habe ihn zur Korrektur bewogen. Generelle Kritik an seinem Führungsstil weist Schäuble jedoch scharf zurück.

Baden-Baden - Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU)verteidigt seinen Rückzieher bei der geplanten Lockerung des Waffenrechts. Die Kritik, die Koalitionspartner an seiner Amtsführung äußerten, wies er indes zurück. Von einer Informationspanne in seinem Haus könne keine Rede sein, sagte Schäuble dem Südwestrundfunk. Der Vorwurf, sein Ministerium biete eine all zu hohe Schlagzahl an Initiativen, sei ebenso unbegründet.

Schäuble räumte jedoch Fehler bei der angestrebten Änderung des Waffenrechts ein. Die öffentlichen Proteste hätten ihn dazu veranlasst, die geplante Lockerung des Waffenrechts wieder zu stoppen, sagte der Innenminister.

Eigentlich sei ein einheitliches Alter für den Waffenbesitz auch von Sportschützen "wohl begründbar". Denn entscheidend sei, dass an dem psychologischen Eignungstest für angehende Waffenbesitzer festgehalten werde. Er habe aber nach der öffentlichen Diskussion eingesehen, dass es in dieser Sache "keinen Sinn macht zu versuchen, mit fachlichen Argumenten" vorzugehen. "Der Eindruck, drei Jahre nach Erfurt senkt man die Altersgrenze wieder ab, der war so eindeutig, dass es richtig war, einen Fehler, der passiert ist, zu korrigieren", sagte Schäuble.

Zu den umstrittenen Vorschlägen zur Terrorismusbekämpfung sagte der Minister, die internationale Rechtsordnung sei auf die neuen Bedrohungen immer noch nicht hinreichend ausgerichtet. Wenn gar nicht mehr darüber diskutiert werden dürfe, wie etwa extreme Fälle einer gezielten Terroristentötung rechtlich abzusichern seien, müsse man sich "nicht wundern, wenn dann hinterher in rechtsfreien Zonen gehandelt wird".

Auch auf die Einführung von Online-Durchsuchungen beharrt Schäuble, obwohl dies großen Widerstand hervorgerufen hatte. Für die Verzögerungen bei der anstehenden Änderung des BKA-Gesetzes machte Schäuble die SPD verantwortlich. "Das liegt nicht an mir. Ich habe nicht die Position gewechselt", sagte Schäuble der Nachrichtenagentur dpa.

"Ich kann dem BKA nicht die gesetzliche Aufgabe der Gefahrenabwehr des internationalen Terrorismus übertragen, ohne dass es auch die entsprechenden Instrumente hat", sagte Schäuble und berief sich auf die Zusage von Bundeskanzlerin Angela Merkel, es werde kein BKA-Gesetz ohne diese Maßnahmen geben.

Das Bundeskriminalamt brauche die Online-Durchsuchungen. "Es gibt international niemanden, der bei der Gefahrenabwehr des internationalen Terrorismus darauf verzichten will." Deswegen müsse eine klare, einwandfreie Rechtsgrundlage geschaffen werden.

Den von manchen Kritikern erweckten Eindruck, er wolle flächendeckend Computer kontrollieren, bezeichnete Schäuble als böswillig. "Das ist nicht möglich und nicht geplant. Das ist alles Unsinn." Aber in bestimmten Bedrohungssituationen müsse es die Möglichkeit geben.

Quelle : www.spiegel.de

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"Schäuble gibt Fehler zu"...
« Antwort #506 am: 04 September, 2007, 14:24 »
... tut er nicht wirklich.
Im Gegenteil, der Herr ist unbelehrbar, das ist aus seinen Äusserungen direkt ablesbar.
Seine Eignung für den Job muss endlich objektiv überprüft werden...  ::)
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Nutzen von Online-Durchsuchungen nicht erwiesen
« Antwort #507 am: 05 September, 2007, 10:02 »
Lichdi: Sächsischer Innenminister wollte sich nur profilieren

Johannes Lichdi, innenpolitischer Sprecher der sächsischen Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, sagte zu den Äußerungen von Sachsens Justizminister Geert Mackenroth (CDU), dass die Online-Durchsuchung unbedingt erforderlich sei, dass dies ein hilfloser Profilierungsversuch der Staatsregierung im Bereich innere Sicherheit sei.

Lichdi sagte, dass der dringende Bedarf, von dem Minister Mackenroth sprach, bislang nicht nachgewiesen sei. "Nach wie vor ist völlig unklar, ob mit Online-Durchsuchungen beweisfeste Daten überhaupt erhoben werden können."

Für die technische Abwicklung der Online-Durchsuchung gibt es zwar etliche Varianten, doch sind bislang weder Probleme bei der Datengewinnung noch beim Missbrauchsschutz gelöst. "Die Diskussion auf Bundesebene zeigt, dass die Bürgerinnen und Bürger gerade nicht darauf vertrauen können, dass die Ermittlungsbehörden gezielt und mit Zurückhaltung vorgehen werden", warnte Lichdi.

Mackenroth sagte anlässlich der Eröffnung des internationalen Forums für Staatsanwälte, dass man diese Ermittlungsmaßnahme bräuchte, um schwerste Straftaten verhindern und aufklären zu können.

"Die Onlinedurchsuchung wird uns auch nicht dem gläsernen Bürger und dem Überwachungsstaat näher bringen, wenn sie auf eine fundierte gesetzliche Grundlage gestellt und auf Grund einer richterlichen Anordnung ermöglicht wird. Ihre quantitativen Auswirkungen werden [...] gering bleiben, nachdem mit einer einstelligen Zahl von Fällen pro Jahr zu rechnen ist. Orwell ist das jedenfalls nicht", sagte der sächsische Justizminister.

"Es soll im Gegenteil eine Rechtsgrundlage geschaffen werden, die nicht nur PCs erfasst, sondern alle 'informationstechnischen Systeme', um auch allen zukünftigen technischen Entwicklungen Rechnung tragen zu können, wie es im Schäuble-Ministerium verschwiemelt heißt", ist der Grünen-Innenpolitiker empört.

Quelle : www.golem.de

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Merkel und Schäuble beharren auf heimlichen Online-Durchsuchungen
« Antwort #508 am: 05 September, 2007, 12:16 »
Im andauernden Streit über heimliche Online-Durchsuchungen hat Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) den Koalitionspartner SPD zum raschen Einlenken aufgefordert und die Pläne von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble erneut mitgetragen. "Wir können nicht viel Zeit vergehen lassen, weil die Gefahren da sind", sagte Merkel auf einem Kongress zum neuen CDU-Grundsatzprogramm in Hanau am gestrigen Dienstag, noch bevor die jüngsten Verhaftungen von Terrorverdächtigen in Deutschland bekannt wurden. Ermittler müssten auch Zugang zu Computern von Terroristen haben. "Es kann keinen Raum geben, wo Terroristen sicher sein können." Im neuen Parteiprogramm, das die Christdemokraten im Dezember in Hannover verabschieden können, wird Datenschutz allgemein mit "Täterschutz" in Verbindung gebracht.

Auch der Präsident des Bundeskriminalamts (BKA), Jörg Ziercke, betonte mit ähnlichen Worten wie die Kanzlerin gegenüber der FAZ: "Der Staat muss verfolgungsfreie Räume verhindern." Das gleiche Argument hatten zuvor CSU-Spitzenpolitiker sowie CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla ohne Erläuterung der Verfassungsvorgaben und den vom Bundesverfassungsgericht festgeschriebenen Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung herangezogen.

Bei einem Treffen der Innenminister der deutschsprachigen Länder in Weimar erhielt Schäuble ferner Rückendeckung von seinen Kollegen aus der Schweiz und Österreich für seine Vorhaben zur Terrorabwehr. Der österreichische Innenminister Günther Platter betonte, dass er die Vorschläge des CDU-Politikers "bis hin zur Online-Durchsuchung" mittrage. In seinem Ministerium würden entsprechende Maßnahmen analog geprüft. Es gehe nicht nur darum, Verbrechen aufzuklären, sondern diese von vornherein zu verhindern. Die Prävention habe den selben Stellenwert wie die Repression, sagte der Österreicher. Auch in der Schweiz gebe es gesetzliche Initiativen für Online-Razzien, erläuterte zudem der für Justiz und Polizei zuständige Bundesrat Christoph Blocher.

Schäuble selbst bezeichnete die von ihm gewünschte Befugnis des BKA zur Ausforschung "informationstechnischer Systeme" als nicht verhandelbar. "Es gibt international niemanden, der bei der Gefahrenabwehr des internationalen Terrorismus darauf verzichten will", behauptete er. Deswegen müsse auch hierzulande eine klare Rechtsgrundlage geschaffen werden. Entsprechende Lizenzen für Online-Durchsuchngen existieren seinem Ressort zufolge aber in Europa erst in Rumänien, Zypern, Lettland und Spanien.

Den Vorschlag der Sozialdemokraten, Online-Durchsuchungen aus dem umstrittenen Entwurf zur Novelle des BKA-Gesetzes auszuklammern, nannte Schäuble nicht akzeptabel. Die Maßnahme sei gar keine Erfindung von ihm, sondern unter seinem SPD-Vorgänger Otto Schily eingeführt worden. "Es kann ja nicht wahr sein, dass etwas, was die SPD gemacht hat, nun deswegen falsch ist, weil der Bundesgerichtshof dafür ein Gesetz verlangt." Schäuble hatte nach der BGH-Entscheidung die Durchführung von Online-Razzien durch Geheimdienste im Inland zunächst gestoppt. Auch ein Entwicklungsprojekt für den so genannten Bundestrojaner beim BKA liegt momentan auf Eis.

"Wir beim BKA haben Online-Durchsuchungen noch nicht durchgeführt", bestätigte Ziercke in diesem Sinne. "Wir haben zwar Vorbereitungen dafür getroffen, hatten aber noch zusätzliche Entwicklungen durchzuführen." Deshalb finde er die Forderung aus seiner eigenen Partei, der SPD, "wir sollten jetzt erstmal zeigen, wie Online-Durchsuchungen in der Praxis funktionieren, unlauter". Man könne ihm nicht auf der einen Seite die Mittel wegnehmen und "auf der anderen Seite sagen, ich soll ein fertiges Produkt vorführen". Außerdem habe er "noch nicht erlebt, dass verdeckte Maßnahmen im Bereich der Schwerstkriminalität so breit öffentlich diskutiert werden". Insgesamt gibt es laut Ziercke derzeit 230 Ermittlungsverfahren mit islamistisch-terroristischem Hintergrund in Deutschland. 109 davon bearbeite das BKA. "Wir haben eine abstrakte Gefährdungslage, die sich schon mehrfach konkretisiert hat." Es gäbe zwar nach wie vor "keine konkreten Anhaltspunkte für eine Anschlagsplanung. Die Lage ist aber weiterhin angespannt", erklärte Ziercke ebenfalls noch vor der Festnahme von drei Verdächtigen mit angeblich islamistischem Hintergrund, die Sprengstoffanschläge in Deutschland geplant haben sollen.

Bundesverteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) sagte dagegen in der ARD nach der Festnahme der drei Terrorverdächtigen: "Es gab eine unmittelbare Bedrohungslage." Die Festgenommen sollen sich nach Medienberichten Wasserstoffperoxid in einer so hohen Konzentration beschafft haben, dass es nur eine Woche gelagert hätte werden können. Deshalb sei vermutet worden, dass Anschläge kurz bevorstanden. Aus der Chemikalie lässt sich zusammen mit Aceton und Salzsäure relativ einfach Sprengstoff herstellen. Einen zündfähigen Sprengkörper soll es nach Aussage mehrerer Ermittler aber noch nicht gegeben haben. Auch die Anschlagsziele hätten noch nicht festgestanden. Die Rede ist davon, dass die Verdächtigen den Frankfurter Flughafen und den US-Militärflughafen in Ramstein im Visier gehabt haben sollen.

Quelle : www.heise.de

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Vereitelte Terrorpläne heizen Debatte um Online-Razzien an
« Antwort #509 am: 05 September, 2007, 17:05 »
Die Festnahme dreier mutmaßlicher Planer terroristischer Anschläge in Deutschland wird von Politikern von Union und SPD jeweils als Bestätigung für ihre unterschiedlichen Auffassungen zu heimlichen Online-Durchsuchungen gewertet. Vertreter von CDU/CSU nutzten den von der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe vorgebrachten Hinweis, dass bei den ausgemachten Terrorvorbereitungen alle Facetten des Internet genutzt worden seien, als Vorlage für erneute Appelle nach einer raschen Befugnis für Online-Durchsuchungen. Sozialdemokraten werteten den allseits gelobten Fahndungserfolg dagegen als Beleg für die These, dass die klassischen, bereits im Prinzip auf das Internet ausgeweiteten Fahndungs- und Überwachungsmöglichkeiten ausreichen.

Bayerns Innenminister Günther Beckstein sagte im Bayerischen Rundfunk, einer der Terrorverdächtigen habe vor wenigen Wochen im Freistaat Bekannte besucht und gemeinsam mit ihnen "im Internet islamistische Seiten abgerufen". Für den CSU-Politiker zeigt dies, dass die von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) verlangten verdeckten Online-Durchsuchungen ein nützliches Mittel zur Terrorbekämpfung wären. Er räumte aber ein, dass in diesem Fall die bereits zur Verfügung stehenden Maßnahmen gegriffen haben. Noch deutlicher sprach sich CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla erneut dafür aus, dass dem Bundeskriminalamt (BKA) "die erforderlichen Instrumente" zur Terrorprävention an die Hand gegeben werden müssten. Dazu zähle auch die Ausforschung "informationstechnischer Systeme". Die CDU werde es auch nicht zulassen, "dass die Sicherheitsdebatte bei uns weiter in eine Schieflage gerät". Denn nicht der Rechtsstaat bedroht die Freiheit der Bürger. Vielmehr verspiele ein Staat, der sich nicht gegen seine Feinde wehre, die Freiheit seiner Bürger.

Auch laut Sachsens Regierungschef Georg Milbradt (CDU) "müssen wir angesichts dieser Bedrohung auch offen über neue Instrumente im Kampf gegen den Terrorismus diskutieren". Es dürfe keine Denkverbote geben, die neue Überlegungen schon im Keim erstickten. Heimliche Online-Durchsuchungen könnten ein wirksames Mittel gegen Terroranschläge sein. Für Baden-Württembergs Innenminister Heribert Rech verdeutlicht die Aktion ebenfalls die Notwendigkeit des begehrten Mittels: "Hätten wir das am Anfang gehabt, hätten wir viel früher und zielgenauer reagieren können." Schäuble selbst sagte, er habe nicht die Absicht, "an diesem Tag" die Debatte über Online-Razzien weiter zu führen. Die Festgenommenen hätten allerdings "in starkem Maße über Informationstechnologie kommuniziert". Deshalb müssten die Sicherheitsbehörden über die Mittel verfügen, um im "Wettlauf mit den Verbrechern" bestehen zu können.

Deutschland ist nach den Worten des Innenministers nicht nur Teil eines weltweiten Gefahrenraums, "sondern konkret durch den Terrorismus bedroht". Es gehe nicht mehr nur um Anschläge gegen Deutsche in Afghanistan, sondern um Anschlagsplanungen gegen Bundesbürger hierzulande. Der CDU-Politiker hat eine Sondersitzung der Innenministerkonferenz noch in dieser Woche angeregt. Dabei solle über die Konsequenzen aus der Inhaftierung der "Gefährder" und der damit anscheinend verbundene Vereitelung von Bombenanschlägen beraten werden. Niemand dürfe sich aber durch die terroristische Bedrohung in seinem Alltagsleben beeinträchtigen lassen.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries betonte, man müsse sorgfältig die Erkenntnisse der Behörden auswerten. Die mutmaßlichen Terroristen hätten sich überwiegend über das Internet ausgetauscht, bestätigte die SPD-Politikerin. Die Beobachtung der Festgenommenen sei aber schon nach geltender Rechtslage möglich gewesen. Die umstrittene heimliche Online-Durchsuchung sei dafür ersichtlich nicht erforderlich gewesen. Der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, bezeichnete die Konstruktion eines Zusammenhangs zwischen der Notwendigkeit von Online-Durchsuchungen und der Terrorabwehr in dem aktuellen Fall als abwegig. "Wir sollten diesen wichtigen Fahndungserfolg nicht instrumentalisieren für tagesaktuelle Debatten", mahnte er gegenüber dem Kölner-Stadt-Anzeiger. Im Nachrichtensender N24 hielt Wiefelspütz den wiederholten Rufen von Kanzlerin Angela Merkel nach der umstrittenen Maßnahme entgegen, dass die Sicherheitsarchitektur hierzulande bereits gut aufgestellt sei. Für Merkel ist die Lehre aus den Verhaftungen aber, dass wir "den zuständigen Behörden auch alle Möglichkeiten geben müssen, die Aufklärung zu betreiben".

Die stellvertretende Vorsitzende der Linken im Bundestag, Petra Pau, hat sich unterdessen noch einmal nachdrücklich gegen Online-Beschnüffelungen ausgesprochen. Die Inhaftierung zeige, dass "sicherheitspolitische Trittbrettfahrer völlig falsch unterwegs" seien, sagte Pau am Rande einer Fraktionsklausur in Brandenburg. Die Terrorpläne seien offenbar mit traditioneller, akribischer Polizeiarbeit aufgedeckt worden. Nicht neue Gesetze würden gebraucht, sondern die Polizei müsse mit den verfügbaren Instrumenten ihre Arbeit tun.

Generalbundesanwältin Monika Harms erklärte in Karlsruhe: "Geplante Anschläge erheblichen Ausmaßes sind verhindert worden." Die Verhafteten seien Teil des internationalen Terrornetzwerks Dschihad-Union und sollen ihre Taten angeblich im Umfeld des sechsten Jahrestag der Anschläge in den USA am 11. September geplant haben. Nach den Ausführungen Harms versuchten die Festgenommenen bereits im Dezember 2006 zwei US-Einrichtungen in Hanau auszuspähen, wobei ihnen die Fahnder auf die Schliche gekommen und sie seitdem unter Beobachtung gehabt hätten. BKA-Chef Jörg Ziercke sprach von einem Polizeieinsatz, der in dieser Dimension in der Geschichte seiner Behörde noch nicht stattgefunden habe. Fast 300 Beamte seien über sechs Monate Tag und Nacht im Einsatz gewesen.

Von Februar bis August 2007 beschafften sich die Verdächtigen laut Behördenangaben 730 Kilogramm Wasserstoffperoxid, mit einer Konzentration von 35 Prozent, als Ausgangsbasis für den Bau vom Bomben. Die Fässer mit einer kurzen Verwertungszeit seien in einer Garage im Schwarzwald zwischen gelagert worden, während die Inhaftierten ein Ferienhaus im Sauerland anscheinend zur Anschlagvorbereitung mieteten. Aufgrund der Chemikalien berechneten die Behörden eine möglich herstellbare Sprengkraft von mindestens 550 Kilogramm TNT.

Das Material hätte nach Angaben von Ziercke ausgereicht, um Bomben mit einer höheren Sprengkraft als bei den Anschlägen in Madrid und London zu bauen. Allerdings erscheint es laut Medienberichten fraglich, ob die Gruppe den aufwendigen Bombenbau innerhalb kurzer Zeit hätte fertig stellen können. Eine konkrete Gefahr soll zuletzt auch nicht mehr bestanden haben: Den Sicherheitsbehörden gelang es nach eigenen Angaben, die gefährlichen Chemikalien durch eine deutlich wässerige Lösung auszutauschen. Als mögliche Anschlagsziele wurden in Karlsruhe unter anderem Diskotheken, Kneipen, Schulen oder sonstige Einrichtungen genannt, die hauptsächlich von US-Amerikanern besucht werden. Dort hätten Fahrzeuge mit Sprengstoff explodieren sollen.

Laut der Gewerkschaft der Polizei (GdP) zeigen die Festnahmen, dass die Terrorgefahr für Deutschland nicht hoch genug eingeschätzt werden könne. "Die Erkenntnisse, dass deutsche Extremisten in pakistanischen Terrorlagern offenbar für Anschläge in Deutschland fit gemacht wurden", geben dem GdP-Vorsitzenden Konrad Freiberg zumindest "Anlass zu der Sorge, dass die Gefahr auch nach dem jüngsten polizeilichen Erfolg keinesfalls gebannt ist". Seit dem Jahr 2000 seien nun mindestens sieben Terroranschläge hierzulande vereitelt worden. Freiberg forderte zugleich eine stärkere Unterstützung der Polizei. In Deutschland gebe es zwischen 70 und 80 so genannte terroristische Gefährder, denen durch polizeiliche Präsenz die Luft zum Atmen genommen werden müsse.

Quelle : www.heise.de

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