Autor Thema: Überwachung, Transparenz, Datenschutz  (Gelesen 92699 mal)

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Der Koalitionsstreit in Baden-Württemberg über Online-Durchsuchungen ebbt nicht ab. "Die FDP muss aufwachen und erkennen, dass der Schutz der Bevölkerung schwerer wiegt als die Bürgerrechte von Terroristen", sagte der polizeipolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Thomas Blenke. Blenke forderte, die Online-Durchsuchung in die Beratungen über ein neues Polizeigesetz in Baden-Württemberg aufzunehmen. Dieses Thema hatten das CDU-geführte Innenministerium und das Justizministerium mit Ulrich Goll (FDP) an der Spitze wegen kontroverser Ansichten darüber ausgeklammert.

Online-Durchsuchungen, das heimliche Eindringen der Polizei übers Internet in Computer von Verdächtigen also, sind nach Angaben der beiden Ministerien nicht Verhandlungsgegenstand bei den Beratungen über eine Reform des Polizeigesetzes. Das Bundesverfassungsgericht wird am 10. Oktober über die Zulässigkeit von Online-Durchsuchungen verhandeln. In der Anhörung geht es um eine gesetzliche Regelung in Nordrhein-Westfalen. Darin sind unter anderem Zugriffsbefugnisse der Verfassungsschützer auf die Festplatten von Computern vorgesehen. Das Urteil wird frühestens Ende des Jahres erwartet.

Laut Blenke ist eine richterlich genehmigte Online-Durchsuchung bei schwerwiegenden Verdachtsmomenten ein dringend benötigtes Instrument, um schweren Straftaten im Bereich des Terrorismus oder der Kinderpornografie vorzubeugen. "Eine Online-Durchsuchung hat gleich hohe rechtsstaatliche Hürden wie eine klassische Hausdurchsuchung und kann nur auf richterliche Anordnung und mit unabhängigen Zeugen vonstatten gehen", behauptete Blenke. Goll ist jedoch der Ansicht, Terrorismus und Kinderpornografie ließen sich schon jetzt mit den bestehenden strafprozessualen Möglichkeiten wie Durchsuchung, Beschlagnahme, Telefonüberwachung und Observationen wirkungsvoll bekämpfen.

Das BKA soll nach der Föderalismusreform mehr Kompetenzen bei der Terrorbekämpfung erhalten. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) will damit zugleich die Online-Durchsuchungen auf eine gesetzliche Grundlage stellen, nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) im Februar die bisherige Praxis nur auf Basis einer Dienstanweisung verboten hatte.

Quelle : www.heise.de

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Bundesinnenministerium beantwortet Fragen zum Bundestrojaner
« Antwort #481 am: 27 August, 2007, 20:51 »
Allgemeine Forumlierungen sollen viel Spielraum lassen

Auf rund 20 Seiten nimmt das Bundesinnenministerium (BMI) zu Fragen rund um Online-Durchsuchungen Stellung. Veröffentlicht wurden die Antworten auf Fragen des Bundesjustizministerium und der SPD-Bundestagsfraktion allerdings nicht vom BMI, sondern von Netzpolitik.org, denen die Dokumente zugespielt wurden.
Netzpolitik.org hat die Anworten des Bundesinnenministeriums (BMI) zu zwei Fragenkatalogen zu Online-Durchsungen veröffentlicht. Der erste der beiden Fragenkataloge stammte aus dem Bundesjustizministerium (BMJ), der zweite von der SPD-Bundestagsfraktion. Die Antworten sind beide vom 22. August datiert und haben einen Umfang von mehr als 20 Seiten. Sie wurden Netzpolitik.org von unbekannter Seite zugespielt und waren der Öffentlichkeit bisher nicht zugänglich.

Aufschlussreich ist bereits die zu Beginn der Antwort an die SPD getroffene Feststellung, dass die "Remote Forensic Software (RFS)", so der amtliche Name der oft als Bundestrojaner bezeichneten Software, "aufgrund des gegenwärtig verfügten Entwicklungsstopps noch nicht fertig gestellt ist". Ob sich das Vorhaben technisch tatsächlich wird realisieren lassen, steht somit also noch überhaupt nicht fest. Jedenfalls handelt es sich, und darauf legt das BMI wert, beim RFS "nicht um eine 'Spionage-software', sondern um ein technisches Mittel zur Datenerhebung". Wer Schadsoftware einsetzen wolle, bräuchte sich im übrigen nicht die Mühe machen, das RFS umzufunktionieren, "da entsprechende Produkte mit sehr großem Missbrauchspotenzial im Internet frei erhältlich sind (z.B. Optix Pro oder Back Orifice)".

Ob für den Fall einer Online-Durchsuchung das Grundrecht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG) beeinträchtigt wird, oder das Recht auf informationelle Selbstbestimmung – wie ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem vergangenen Jahr nahelegen könnte – ist laut BMI "in der Literatur umstritten". Immerhin beruhigt das Ministerium gewisse Bedenken damit, dass "Das Bundeskriminalamt [...] beim (verdeckten) Zugriff auf das informationstechnische System kein Interesse an der Kenntnisnahme etwa von Krankheitsberichten, Tagebüchern oder Liebesbriefen [hat]".

Wonach soll der Bundestrojaner nun auf den Festplatten der Betroffenen stöbern? Das BMI stellt sich hier vor, "anhand der bestehenden Erkenntnislage Suchkriterien festzulegen", um "eine zielgerichtete und von vorneherein begrenzte Suche" zu garantieren. Zu diesen Suchkriterien könnten dann beispielsweise "Dateinamen", "bestimmte Dateiendungen", "Schlüsselwörter" und "Dateien eines bestimmten Dateityps" gehören. Inwieweit Dateiendungen oder Dateitypen "eine zielgerichtete und [...] begrenzte Suche" gestatten können, lässt das BMI weitestgehend offen.

Gegenüber dem Bundesjustizministerium wird dann auf den Unterschied zwischen der einmalig stattfindenden "Online-Durchsicht" und der auf Dauer angelegten "Online-Überwachung" hingewiesen. So wichtig sei der Unterschied dann aber doch nicht, so das BMI, wenn "die Online-Überwachung, sofern sie keine Telekommunikation erfasst, als eine auf eine gewisse Dauer angelegt Maßnahme in erster Linie eine Vertiefung des Grundrechtseingriffs darstellt, jedoch keine substanzielle Wesensänderung der Maßnahme hervorrufen würde. Insoweit müsste lediglich zwischen einer Online-Durchsuchung und der Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) unterschieden werden." Man kann sich angesichts solcher Formulierungen des Eindrucks nicht erwehren, dass hier qua Wortklauberei verschleiert werden soll, was tatsächlich beabsichtigt wird. Die Abgrenzung der Online-Durchsicht/-Durchsuchung zur Telekommunikationsüberwachung, "auch wenn die technische Vorgehensweise vergleichbar ist", will das BMI jedenfalls auf unerklärte Weise gewährleisten.

In jedem Fall setzt das BMI auf Zukunftssicherheit. Statt enger, mit der forschreitenden Technikentwicklung überholungsbedürftiger Begriffe setzt man auf "bewusst weit gewählte" Formulierungen wie "informationstechnisches System". Darunter stellt sich das BMI dann alles vor, vom Mobiltelefon bis zur Digitalkamera – mit den Worten des Ministeriums: "Darunter wird ein System verstanden, welches aus Hard- und Software sowie aus Daten besteht, das der Erfassung, Speicherung, Verarbeitung, Übertragung und Anzeige von Informationen und Daten dient." Das bedeutet folglich: "Im Sinne der obigen Definition eines 'informationstechnischen Systems' handelt es sich auch beim Internet um ein solches System." Das BMI weist jedoch im selben Absatz die Befürchtung zurück, der Bundestrojaner könnte Internet weit eingesetzt werden.

Zur Natur des in Entwicklung befindlichen Bundestrojaners lassen sich auch einige Anhaltspunkte finden. So erklärt das BMI in der Antwort auf die Frage nach der Übertragung der gesammelten Daten: "Die gewonnenen Ergebnisse werden so lange verschlüsselt auf dem informationstechnischen System zwischengelagert, bis eine Internetverbindung durch die Zielperson hergestellt wird. Bei aktiver Internetverbindung werden die verschlüsselten Daten auf einen von den Sicherheitsbehörden genutzten Server übertragen. Nach erfolgreicher Übertragung dieser zwischengelagerten Daten an den Server werden sie auf dem Zielrechner gelöscht." Diese Vorgänge sollen selbstverständlich unbemerkt erfolgen. Damit müssen sowohl Prozesse als auch Dateien gegenüber dem System und dort installierter Sicherheitssoftware unsichtbar gemacht werden. Der Bundestrojaner müsste folglich als Rootkit ausgestaltet sein. Wie ein solches Rootkit bei einer gezielten Suche unentdeckt bleiben soll, wenn "die Übertragung der Daten wie auch die Durchsicht des Datenbestandes [...] jeweils von wenigen Minuten bis hin zu mehreren Tagen dauern [kann]", bleibt offen.

Quelle : www.golem.de

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Re: Schäuble: Anti-Terror-Gesetze haben sich bewährt
« Antwort #482 am: 28 August, 2007, 00:01 »
Wer sich's antun möchte...

Auf netzpolitik.org finden sich in der entsprechenden Meldung Links zu zwei PDFs, die Fragen und die Antworten betreffend.
Kein Support per persönlicher Mitteilung!
Fragen gehören in's Forum.

Veränderungen stehen an. Dies ist der bisherige Stand:
28,x°,23.5°,19,2°,13°Ost
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Hick-Hack um Online-Durchsuchung
« Antwort #483 am: 28 August, 2007, 09:34 »
Vorermittlung auf Verdacht oder normales Instrument polizeilicher Ermittlungsarbeit? Die vom Bundeskriminalamt (BKA) so dringend geforderte heimliche Online-Durchsuchung von Computern beschäftigte die Kieler Sommerakademie der Datenschützer. BKA-Chef Ziercke hatte einen schweren Stand, die von seinen Experten zu entwickelnde Remote Forensic Software zu verteidigen. 

Wenn die offene Informationsgesellschaft und die Terrorbekämpfung im Widerspruch zueinander stehen, dann ist es die Online-Durchsuchung, die diesen Widerspruch exemplarisch verkörpert. Für die Datenschützer ist sie schlicht Spionagesoftware, was die BKA-Fachleute hingegen bestreiten. Sie sprechen viel lieber von einem "technischen Mittel zur Datenerhebung". Während sie versichern, dass die heimlich Remote Forensic Software (RFS) den Computer unberührt lässt und die Ergebnisse der Online-Durchsuchung verschlüsselt nur solange lokal speichert, bis wieder ein Kontakt zum BKA-Steuerungsrechner hergestellt ist, sehen Forensiker und Datenschützer schon in dieser temporären Maßnahme eine gravierende Veränderung des Systems. Die Antwort des BKA, dass jedes Computersystem sich dynamisch verändere und statische "Urzustände" ohnehin nicht mehr wiederherstellbar seien, erstaunte die versammelten Fachleute, die unter anderem für IT-Gütesiegel verantwortlich sind. Wenn dann noch die Online-Durchsuchung nach BKA-Auffassung keineswegs der Ausspähung von Personen dient, sondern nur "relevante Erkenntnisse auf informationstechnischen Systemen erhoben" werden, so ist der Widerspruch komplett: Big Brother oder Small Gadfly, das war die Frage.

BKA-Chef Jörg Ziercke verteidigte in seinem Referat die geplante Online-Durchsuchung als ein Ermittlungsinstrument, das an die Lebenswirklichkeit der Informationsgesellschaft angepasst ist. "Auf verschlüsselt im Internet ausgelagerte Dateien ist kein Zugriff möglich, jeder Informatiker wird dies bestätigen. Wir müssen vor der Verschlüsselung oder nach der Entschlüsselung auf der Festplatte sein," erklärte Ziercke den Zuhörern. Dabei unterstrich er, dass die Online-Durchsuchung stets unter Kontrolle des Richters nur bei schweren Straftaten im Umfeld des Terrorismus und der organisierten Kriminalität (Mafia-Morde) eingesetzt werden wird. Außerdem würde niemals die gesamte Festplatte kopiert. "Erst werden die relevanten Dateien ermittelt, erst danach erfolgt die Übertragung", erklärte Ziercke, der damit den Kernbereich der privaten Lebensführung geschützt sieht.

Während Ziercke um Verständnis für die Maßnahme warb, ließ der ehemalige Verfassungsrichter und FDP-Politiker Burkhard Hirsch keinen Zweifel daran, dass die Online-Durchsuchung seiner Meinung nach Ausdruck eines schleichenden Entmündigungsprozesses des Bürgers durch den Staat ist. Das Durchsuchen einer Festplatte sei keine Hausdurchsuchung nach dem Ist-Zustand, sondern eine Suche nach künftigen möglichen Handlungen. Die Tatsache, dass Viele sich öffentlich zum Kasper machten, dürfe niemals das Recht eines Staates begründen, das informationelle Selbstbestimmungsrecht anderer Bürger zu verletzen. Hirsch wetterte auch gegen angebliche EU-Vorgaben. Staat sie eilfertig umzusetzen, müsse ein Staat seine Bürger vor ihnen schützen, wenn sie Grundrechte verletzten.

Richtig eskalierte die Auseinandersetzung allerdings erst auf der mittäglichen Pressekonferenz. Zwar hoffte Thilo Weichert, Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz in Schleswig-Holstein als Veranstalter der Tagung noch "auf einen Dialog, der in der Öffentlichkeit so nicht möglich ist", doch was folgte, war ein richtiger Schlagabtausch. "Die Wirklichkeit, die wir erleben, ist eine andere", erklärte Ziercke mit Blick auf Hirsch, "unsere Risiken sind andere als vor 15 Jahren. Diese ganze Missbrauchsdiskussion geht doch an der Sache vorbei. Das, was bei einer Online-Durchsuchung passiert, muss so dokumentiert werden, dass das Verfahren vor Gericht Bestand hat." Vorfeldermittlungen seien niemals die Aufgabe des BKA.

Ihm entgegnete Bundesdatenschützer Peter Schaar: "Wir sind auf dem Wege in eine Gesellschaft, die normales Verhalten aufzeichnet und speichert. Der Dammbruch ist mit der verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung geschehen." Gefährlich sei es, bei der überflüssigen Online-Durchsuchung auf das Bundesverfassungsgericht zu setzen, wenn eine Politik die Gestaltungsspielräume der Maßnahmen missachte und fortlaufend über die Verfassung hinaus gehe. "Es gibt keine wirklich sichere Methode bei der Online-Durchsuchung, auch die Keylogger nicht. Die Dummen wird man mit der Durchsuchung finden, die anderen nicht. Das haben wir heute schon bei der Vorratsdatenspeicherung, mit der Urheberrechtsverletzungen gefunden werden und nicht der einen Anschlag planende Terrorist."

Auch der Staatsrechtler Albert von Mutius, einer der Moderatoren der Tagung, bemängelte, dass der Staat mit der Online-Durchsuchung nicht nach Straftaten suche, sondern nach Vorfeld-Handlungen. Dabei werde eine abstrakte Gefährlichkeit unterstellt, mit der sich jede Maßnahme rechtfertigen lasse. Burkhard Hirsch ergänzte seine Rede mit dem Hinweis auf die Qualität der Online-Durchsuchung als Überwachung, die der Einzelne nicht merken würde. "Wir sind auf dem Weg in einen Präventionsstaat, ohne dass uns das Risiko bekannt ist, wenn der Staat im Vorfeld vor einer Tat ermittelt, wenn er vor dem Täter am Tatort sein will."

Den Ausdruck Präventionsstaat lehnte BKA-Chef Ziercke ausdrücklich ab. Er betonte in der Pressekonferenz mehrfach, dass seine Beamten nur bei schweren Fällen zur Online-Durchsuchung greifen werden und nannte als mögliches Einsatzbeispiel die organisierte Kriminalität mit den jüngsten Mafia-Morden in Duisburg, deren Planung auch verdeckten Ermittlern verborgen geblieben ist. Die versammelten Skeptiker und Gegner den Online-Durchsuchung konnte Ziercke damit nicht überzeugen.

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SPD-Sprecher: Debatte um Online-Durchsuchungen noch ganz am Anfang
« Antwort #484 am: 28 August, 2007, 13:05 »
Die jüngsten Stellungnahmen des Bundesinnenministeriums zur geplanten Durchführung heimlicher Online-Durchsuchungen haben nach Ansicht des SPD-Innenexperten Dieter Wiefelspütz zahlreiche neue ungelöste Fragen aufgeworfen. "Wir stehen noch ganz am Anfang der Überlegungen", erklärte der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion gegenüber heise online. Die Sozialdemokraten hätten mit der Meinungsbildung begonnen, aber nicht "Ja" gesagt zu Online-Durchsuchungen. "Die Entscheidung ist offen", betonte Wiefelspütz, der sich persönlich frühzeitig für die Schaffung einer rechtlichen Grundlage für die Ausforschbarkeit "informationstechnischer Systeme" aussprach. 

Momentan gibt es dem SPD-Sprecher zufolge noch zahlreiche ungeklärte Punkte zu den Plänen der Union und des Bundeskriminalamts (BKA) für Online-Razzien. "Es gibt offenbar noch kein ausgereiftes Verfahren des BKA", hat Wiefelspütz den Ausführungen des Innenministeriums sowie von Experten bei einer Anhörung zu dem Streitthema am gestrigen Montag entnommen. Die eng mit dem Innenressort sowie dem Bundesjustizministerium zusammenarbeitende Projektgruppe der Koalition zu verdeckten Online-Durchsuchungen ließ sich bei dem Sachverständigengespräch unter anderem von Strafverfolgern, dem Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar, dem Berliner Strafrichter Ulf Buermeyer sowie Abgesandten des Horst-Görtz-Instituts für IT-Sicherheit der Ruhr-Universität Bochum über technische Möglichkeiten der Netzbespitzelung unterrichten.

Für Wiefelspütz ist es aber unabdinglich, dass den Gesetzgebern zunächst Details zum Verfahren einer Online-Durchsuchung bekannt gegeben werden: "Erst dann können wir über die rechtlichen Rahmenbedingungen nachdenken." Dabei sei die wichtigste Frage, welche Schutzrechte des Grundgesetzes vom Ausspähen etwa einer Festplatte überhaupt betroffen seien. In der Wissenschaft gebe es dazu "ein ganz breites Meinungsspektrum", ob etwa die Unverletzlichkeit des Wohnraums wie beim großen Lauschangriff oder die informationelle Selbstbestimmung berührt sein könnte. Von dieser Einschätzung hänge aber ab, ob eventuell auch die Verfassung für eine Befugnis des BKA zu Online-Durchsuchungen geändert werden müsste. Generell spiele zudem der vom Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zur akustischen Wohnraumüberwachung festgezurrte Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung eine wichtige Rolle.

Derlei rechtliche Fragen sollen laut dem SPD-Sprecher trotz der verbliebenen Ungereimtheiten rund um die technische Realisierung von Online-Razzien erstmals am Freitag bei einer weiteren Koalitionsrunde angeschnitten werden. Beim Kernbereichsschutz fände es Wiefelspütz in diesem Zusammenhang gut, wenn schon die vom BKA als "Remote Forensic Software" bezeichnete Applikation zur "Datenerhebung" der Ausspähung höchstpersönlicher Bereiche einen Riegel vorschieben würde. Er könne aber noch nicht hinreichend beurteilen, ob die Technik etwa zwischen einem privaten Tagebuch oder einem Geschäftsbrief unterscheiden könne. Datenschützer haben derlei Fähigkeiten verneint. Die von der Union beim großen Lauschangriff geforderte und nun möglicherweise auf Online-Durchsuchungen übertragene Lösung eines Richterbandes, bei der die Justiz über verwertbare Teile einer automatischen Aufzeichnung privater Kommunikationsinhalte oder Daten entscheiden soll, hält Wiefelspütz für einen "Schritt in die richtige Richtung". Auch hier sei es aber eine andere Frage, ob der Ansatz für Online-Durchsuchungen praktikabel sei.

"Die SPD spielt auf Zeit", beklagte dagegen Unions-Innenexperte Wolfgang Bosbach nach der gestrigen Fraktionssitzung. Laut dem CDU-Politiker gibt es beim Koalitionspartner das erkennbare Bemühen, nicht zu Entscheidungen zu kommen. Die SPD müsse nun aber endlich die Grundsatzfrage beantworten, ob sie dem BKA die Befugnis zur Online-Durchsuchung geben wolle oder nicht. Wiefelspütz hält dagegen, dass die Koalition nicht letztlich wenige Tage vor dem absehbaren Urteil des Bundesverfassungsgericht zu Online-Razzien "Spektakuläres neu entscheiden" dürfe. Die SPD werde ihre Meinungsbildung jedenfalls erst im Lichte des Richtspruchs aus Karlsruhe abschließen, der für Anfang nächsten Jahres erwartet wird. Bis dahin seien noch "intensive" Diskussionen erforderlich.

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ONLINE- DURCHSUCHUNGEN: Bundes- Trojaner sind spähbereit
« Antwort #485 am: 28 August, 2007, 21:04 »
Das Bundeskriminalamt hat offenbar einen Computer-Trojaner fertiggestellt, das beliebige Rechner aus der Ferne durchsuchen kann. Das geht aus jetzt enthüllten Schreiben des Innenministeriums hervor. Der Bundes-Trojaner soll soll sogar Mobilgeräte ausspionieren können.

Das Bundesinnenministerium von Wolfgang Schäuble (CDU) will mit dem sogenannten Bundes-Trojaner nicht nur Heimcomputer durchsuchen, sondern auch PDAs, Smartphones und Blackberrys. Das geht aus zwei Antwortschreiben des Ministeriums hervor, die das Internet-Portal Netzpolitik.org veröffentlicht hat.

Die Dokumente beantworten Anfragen des Bundesjustizministeriums ( Antwort als PDF - http://netzpolitik.org/wp-upload/fragen-onlinedurchsuchung-BMJ.pdf ) und der SPD-Bundestagsfraktion ( Antwort als PDF - http://netzpolitik.org/wp-upload/fragen-onlinedurchsuchung-SPD.pdf ) zu eben jenem Schnüffelprogramm, mit dem Beamte die Computer Verdächtiger ausspähen sollen. Ein Sprecher des Innenministeriums bestätigte SPIEGEL ONLINE, dass entsprechende Antworten verschickt wurden - wollte zu den aufgetauchten Dokumenten im Detail aber keine Stellung nehmen.

Die Online-Durchsuchung von Computern und anderen Geräten ist umstritten, die SPD fordert hohe Hürden. Deutsche Geheimdienste hatten das Werkzeug schon seit Ende 2005 eingesetzt - eine Dienstvorschrift des damaligen Ministers Otto Schily (SPD) erlaubte den heimlichen Zugriff. Anfang des Jahres dagegen hatte der Bundesgerichtshof geurteilt, dass es nicht genutzt werden darf. Der Eingriff in die Grundrechte sei nicht ausreichend geregelt. Seitdem debattiert die Politik über das Thema.

In den beiden jetzt bekannt gewordenen Schreiben wird klar, wie weit die Programme des Bundeskriminalamts tatsächlich sind und welche Einsatzmöglichkeiten für den Bundes-Trojaner gesehen werden - der in Ministeriums-Englisch "Remote Forensic Software" ("Fernforensische Software" , RFS) heißt. SPIEGEL ONLINE dokumentiert die Erkenntnisse aus den Dokumenten.

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Quelle : www.spiegel.de

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BKA-Chef: "Maximal zehn" Online-Durchsuchungen im Jahr
« Antwort #486 am: 29 August, 2007, 09:16 »
Der Präsident des Bundeskriminalamts (BKA), Jörg Ziercke, hat die Debatte über die umstrittenen Online-Durchsuchungen privater Computer als "Angstmacher-Diskussion, die zu Verunsicherung führen soll" bezeichnet. Es gehe "schlicht und einfach um fünf bis maximal zehn solcher Maßnahmen im Jahr", sagte Ziercke dem Stern. Mehr sei nicht beabsichtigt und auch gar nicht möglich. 

Ziercke sagte, der Aufwand für eine einzige Online-Durchsuchung sei beträchtlich, "weil wir jeweils eine eigene Software entwickeln müssen". Diese Software werde immer nur für den Einzelfall erarbeitet, "ein Unikat, das speziell auf die Rechner-Umgebung eines Verdächtigen zugeschnitten wird". Auf die Frage, wie diese Software auf den Computer eines Verdächtigen geladen werden solle, ob man etwa heimlich in Wohnungen eindringen oder Vertrauenspersonen finden müsse, die Zugang haben, antwortete Ziercke: "Da gibt es viele Möglichkeiten." Es sei aber auch möglich, "die Software online über das Internet auf den Computer aufzuspielen".

Um Missbrauch auszuschließen, "sollten wir darüber diskutieren, wie wir die Kontrollmechanismen verstärken", sagte Ziercke. Jede Genehmigung wäre zu befristen, über eine Verlängerung sollte erneut ein Gericht entscheiden. Auch eine datenschutzrechtliche Kontrolle müsse sichergestellt werden, ebenso die Benachrichtigung eines Betroffenen nach Abschluss der Maßnahme. Ziercke meinte zudem: "Wir wollen mit dem Instrument Online-Durchsuchung den internationalen Terrorismus bekämpfen und nicht den einzelnen User, der sich irgendwann einmal Musik aus dem Netz runtergeladen hat." Offene Durchsuchungs- und Beschlagnahmeaktionen seien "keine Alternative zur Online-Durchsuchung".

Die große Koalition sucht derzeit nach einer gemeinsamen Linie zur der von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) geforderten Online-Durchsuchung. Eine Arbeitsgruppe mit Experten aus Union und SPD befasst sich mit technischen Fragen. An diesem Freitag sollen strittige rechtliche Fragen erörtert werden. Schäuble will die heimlichen Online-Durchsuchungen zusammen mit der anstehenden Änderung des BKA-Gesetzes einführen. Koalitionspartner SPD zeigt sich da noch vorsichtig: "Wir stehen noch ganz am Anfang der Überlegungen", meinte der SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz. Am Wochenende waren Antworten des Bundesinnenministeriums auf Anfragen des Bundesjustizministeriums und der SPD-Fraktion bekannt geworden, die nach Ansicht von Wiefelspütz noch zahlreiche ungelöste Fragen aufgeworfen haben. "Es gibt offenbar noch kein ausgereiftes Verfahren des BKA", hatte Wiefelspütz den Ausführungen des Innenministeriums sowie von Experten bei einer Anhörung zu dem Streitthema am Montag entnommen.

Das Bundesinnenministerium hatte unter anderem als eine Möglichkeit zur Installation des Bundestrojaners E-Mails an die Verdächtigen bezeichnet: "Die Einbringung der RFS im Wege der E-Mail-Kommunikation kann je nach Einzelfall ein geeignetes Mittel darstellen", heißt es etwa in Stellungnahmen zu Fragen der SPD-Bundestagsfraktion und des Bundesjustizministeriums, nach der der Remote Forensic Software genannte Bundestrojaner schon weitgehend einsatzbereit erscheint. Das Risiko einer Entdeckung der komplexen Durchsuchung, die im Rahmen einer "Durchsicht" und der darauf folgenden eigentlichen Überwachung nach umfangreichen Vorfeldaufklärungen erfolgen soll, hält das Innenministerium für gering. Generell spricht das Innenministerium von einer "Vielzahl von Einbringungsmöglichkeiten, die auf Tauglichkeit für den jeweiligen Einsatz überprüft, ausgewählt und eventuell angepasst werden müssen".

Auch das Bundesinnenministerium spricht wie Ziercke davon, dass der Bundestrojaner auf die jeweilige Zielperson zugeschnitten werden soll: Vorbereitende Maßnahmen" sollen vorausgehen, in deren Rahmen "Erkenntnisse über das Nutzer- beziehungsweise Schutzverhalten der Zielperson erhoben und daraus die Vorgehensmethodik entwickelt" werden.

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Kritische Stimmen in der Debatte zu Online-Durchsuchungen
« Antwort #487 am: 29 August, 2007, 21:05 »
Mit den Antworten des Bundesinnenministerium auf Anfragen des Bundesjustizministeriums und der SPD über die Technik der Online-Durchsuchung hat die Debatte um den "Bundestrojaner" weiter Fahrt aufgenommen. Kritik gibt es vor allem an der Absicht, die Online-Durchsuchung in das zur Novellierung anstehende BKA-Gesetz aufzunehmen und damit im Eiltempo zu verabschieden. Konrad Freiberg, der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, sieht keinen Sinn darin, dass sich das Inkrafttreten des BKA-Gesetzes wegen der Online-Durchsuchung weiter verzögert. Gegenüber dem Kölner Stadtanzeiger (Donnerstagsausgabe) erklärte Freiberg, das BKA-Gesetz könne ja ohne die Ermächtigung zur Online-Durchsuchung verabschiedet werden. Die Technik, die nach Aussagen von BKA-Chef Jörg Ziercke höchstens zehnmal im Jahr zum Einsatz kommen soll, werde in der politischen Debatte instrumentalisiert, so Freiberg. "Hier findet zum Teil ein politischer Schaukampf statt. Stattdessen müsste zunächst eine intensive Aufklärung der Bevölkerung erfolgen, um eine breit angelegte Willensbildung zu ermöglichen."

Ähnlich wie Freiberg warnte auch der schleswig-holsteinische Innenminister Ralf Stegner im Interview mit der tageszeitung (Donnerstagsausgabe) vor der Kombination der Online-Durchsuchung mit dem BKA-Gesetz. Er sehe nicht, dass die SPD dieser Technik zustimmen könne. Er habe in drei Punkten Bedenken: "Erstens: Erforderlichkeit. Ich bezweifle, dass wir damit wirklich Terroristen aufspüren. Oder wollen wir auf diese Weise senile Pornografen finden? Damit, dass Onlinedurchsuchungen der Beweissicherung dienen, kann mir niemand kommen. Richterlich angeordnete Hausdurchsuchungen mit Computerbeschlagnahme gibt es schließlich jetzt schon. Und da kommt die Polizei nicht mit Blaulicht und Sirene. Zweitens: Umsetzbarkeit. Da muss ich mit vielen zweifelnden Fachleuten sagen: Terroristen sind doch nicht blöd. Die setzen sich ins Internetcafé. Drittens: Verfassungsmäßigkeit. Da möchte ich erst mal sehen, was die Richter in Karlsruhe zu dem Gesetz zu Onlinedurchsuchungen sagen, das die schwarz-gelbe Koalition in Düsseldorf beschlossen hat."

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Breite Ablehnung der Pläne Schäubles zu Online-Durchsuchungen
« Antwort #488 am: 30 August, 2007, 14:18 »
Die Ende vergangener Woche bekannt gemachten Ausführungen des Bundesinnenministeriums zur Durchführung heimlicher Online-Durchsuchungen sind bei Datenschützern, SPD, Opposition und Experten auf heftigen Widerstand gestoßen. Scharf kritisiert wird vor allem das Ansinnen des Ressorts von Wolfgang Schäuble (CDU), notfalls den so genannten Bundestrojaner auch mit Hilfe gefälschter Behördenmails auf Zielrechner zu bringen. "Die Polizei darf sich nicht als Jugendamt Köln ausgeben, um eine Ermittlungssoftware auf den Computer des Betroffenen aufzuspielen. Das ist auf gar keinen Fall zulässig", widersetzte sich der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar dem Vorhaben. Nach wie vor sieht er zudem die Frage ungeklärt, wie der Kernbereich der privaten Lebensgestaltung bei einer solchen Methode wirksam zu schützen sei. Auch die Verwertbarkeit derartiger Daten in einem Strafverfahren sei für ihn "überhaupt nicht vorstellbar". Schaar plädierte daher dafür, "nicht übereilt" neue gesetzliche Befugnisse für das Bundeskriminalamt (BKA) zu schaffen. 

Unverändert ist die Haltung der SPD-Bundestagsfraktion, welche die Realisierbarkeit der Netzbespitzelung noch anzweifelt. Ihr Innenexperte Dieter Wiefelspütz forderte einen "Testlauf", um das geplante Verfahren einer Online-Razzia simulieren zu können. "Wir wollen das in der Praxis sehen. Wir müssen das verstehen", erklärte er. "Wer gefälschte Behörden-E-Mails als Schnüffelsoftware in den Umlauf schicken will, hat jegliches Maß verloren und zerstört das Vertrauen der Bürger in den Staat völlig", kritisierte derweil die rechtspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Ihre innenpolitische Kollegin Gisela Piltz mahnte einen Bericht zum Entwicklungsstand des Bundestrojaners an. FDP-Innenexperte Max Stadler unterstrich: "Diesen Unsinn muss das Parlament stoppen."

Auch die Grünen und die Linke finden das ins Spiel gebrachte Vorgehen empörend. "Wer Behördenpost als Träger von Spionageprogrammen einsetzt, untergräbt das Vertrauen der Bürger in staatliche E-Mails", warnte der grüne Rechtspolitiker Wolfgang Wieland. Es sei naiv zu glauben, dass Terroristen, die konspiratives Arbeiten gewöhnt seien, sich auf diese Weise "foppen" ließen. "Bundestrojaner als E-Mail-Anhang sind in etwa so unauffällig wie Personenbeschattung in Schlapphut, Sonnenbrille und grauem Trenchcoat." Ähnlich äußerte sich der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Sebastian Edathy. Der SPD-Politiker kann sich nicht vorstellen, dass "Terrorverdächtige so blöde sind, eine solche E-Mail zu öffnen".

Die Hersteller von Anti-Viren-Software gehen weiter davon aus, dass der Bundestrojaner an ihren Schutzvorkehrungen scheitern würde. Die Schnüffelapplikation werde genauso wie jede andere Schadsoftware erkannt, zeigten sich Vertreter mehrerer Sicherheitsfirmen gegenüber der Tagesschau optimistisch über die Funktion ihrer Programme. Dass die Hersteller mit dem Staat zusammenarbeiten und bewusst Schlupflöcher für die Online-Durchsuchung einbauen, halten sie für ausgeschlossen.

Frank Rosengart vom Chaos Computer Club (CCC) warf BKA-Chef Jörg Ziercke derweil gegenüber dem WDR vor, "bewusst Nebelkerzen zu werfen". Mal solle die Überwachungssoftware im Briefkasten liegen, mal per E-Mail verschickt, mal Wohnungen aufgemacht werden. Dies sei eine Verschleierungspraxis. Ziercke hatte versprochen, dass es "maximal zehn" solcher Maßnahmen im Jahr geben werde. Constanze Kurz vom CCC bezweifelte zugleich, dass das Entdeckungsrisiko einer Ausforschung "informationstechnischer Systeme" gering sei: "Wenn chinesische, russische und amerikanische Trojaner entdeckt werden, warum sollten dann gerade deutsche Trojaner unbemerkt operieren können?" Eine entsprechende Spyware hinterlasse immer Spuren im System. Der Eingriff könne nicht rückgängig gemacht werden, sodass erkennbar bleibe, dass ein Schadprogramm auf dem Rechner war.

Auch Branchenvereinigungen können verdeckten Online-Durchsuchungen in der diskutierten Form nichts abgewinnen. Sie "greifen aus unserer Sicht unverhältnismäßig weit in die bisherigen Rechte der PC-Nutzer ein, gleich ob es sich um private Nutzer oder Unternehmen handelt", sagte Bitkom-Sprecher Christian Spahr der Berliner Zeitung. Die User müssten Vertrauen haben können, dass ihre Datensicherheit respektiert werde und sie sich gegen elektronische Eindringlinge schützen können. Die bisherigen Vorstellungen zur Netzbespitzelung lassen laut dem IT-Verband "eindeutig Augenmaß vermissen".

Die Gesellschaft für Informatik (GI) moniert, dass nun anscheinend "seit Jahren bekannte Lücken" in Software von Behörden für Online-Razzien eingesetzt werden sollten. Dies würde die "Glaubwürdigkeit behördlicher Ratschläge zur IT-Sicherheit stark beeinträchtigten". Der Verein fordert die staatlichen Sicherheitsverantwortlichen daher dringend auf, alle ihnen bekannten unveröffentlichten Sicherheitslücken in Software unverzüglich zu veröffentlichen und eine verbindliche dauerhafte Regelung dazu einzuführen. Anders könnten sich Firmen und Private nicht rechzeitig gegen mögliche Bedrohungen aus dem Netz wehren. Die Verheimlichung von Schwachstellen sollte laut GI bestraft werden. Zudem sehen die Informatiker den Staat in der Pflicht, "wichtigste Software auf bisher nicht veröffentlichte Sicherheitslücken zu untersuchen und diese ebenfalls zu veröffentlichen".

Die Süddeutsche Zeitung will derweil in Erfahrung gebracht haben, dass deutsche Nachrichtendienste Online-Durchsuchungen seit Ende 2005 "in etwa zehn Fällen" auf Basis einer Dienstanweisung aus dem Haus von Ex-Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) durchgeführt haben. In einem der Fälle habe das Bundesamt für Verfassungsschutz eine solche Überwachung in Berlin bei einem angeblichen Terrorverdächtigen vorgenommen. Die Beamten sollen sich dafür Zugang zu dessen Wohnung verschafft haben. In Berliner Sicherheitskreisen werde behauptet, der Eingriff sei "erfolgreich und sinnvoll" gewesen. Der Bundesnachrichtendienst soll im Ausland solche Zugriffe schon häufiger gemacht haben. Ob es sich tatsächlich um regelrechte Ausforschungen von Festplatten oder um das Abgreifen von Tastatureingaben mit so genannten Hardware-Keyloggern gehandelt hat, bleibt bei dem Bericht aber offen.

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Schäuble und CSU weisen Kritik am "Bundestrojaner" zurück
« Antwort #489 am: 30 August, 2007, 20:46 »
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hat sich angesichts der breiten Welle der Ablehnung seiner Pläne für heimliche Online-Durchsuchungen weitgehend sprachlos gezeigt. Besonders enttäuscht ist der CDU-Politiker, dass auch der Koalitionspartner SPD nicht mit Kritik an den Erläuterungen aus seinem Hause zum möglichen Vorgehen bei der Ausforschung "informationstechnischer Systeme" spart. Sein Ministerium habe lediglich einen umfangreichen Fragenkatalog der Sozialdemokraten beantwortet, sagte Schäuble am heutigen Donnerstag bei der Vorstellung des polizeilichen Vorgangsbearbeitungssystem @rtus mit Schleswig-Holsteins Innenminister Ralf Stegner (SPD) in Kiel. Er könne nicht akzeptieren, dass man daraus Vorwürfe ableite, betonte Schäuble. Er habe dafür "keinen Ausdruck".

Mit Stegner wollte der Bundesinnenminister bei dem gemeinsamen Termin keine Debatte führen. Sein schleswig-holsteinischer Kollege hatte sich zuvor weiter skeptisch gegenüber den Erläuterungen zu Online-Razzien aus Berlin gezeigt. Auch der Innenexperte der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, sieht damit zahlreiche neue offene Fragen verbunden. Schäubles Staatsekretär August Hanning verteidigte heimliche Online-Durchsuchungen dagegen als "dringend erforderlich". Ängste vor einer flächendeckenden Überwachung wies er im Bayerischen Rundfunk als "völlig überzogen" zurück. Die Bürger könnten "ganz beruhigt sein".

Auch der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann unterstützt weiter den Kurs Schäubles. "Es kann ja nicht sein, dass man in die Wohnung des Verdächtigen hineingeht und versucht, am PC etwas umzusetzen", verwarf der CDU-Politiker zuvor diskutierte Ansätze zur Platzierung des "Bundestrojaners" auf Zielrechnern terroristischer "Gefährder" im Deutschlandfunk. Ein solches Vorgehen sei sehr viel schwieriger und betreffe die Intimsphäre noch mehr. Und wenn man in den beabsichtigten "wenigen Fällen" von Online-Razzien "dann das über die Mails macht", dann klingt das für Schünemann "sinnvoll und auch technisch machbar".

Eine Verunsicherung der Bevölkerung sieht der niedersächsische Minister nicht gegeben: "Es geht ja auch um Terrorismusverdacht, und da kann man sich nicht vorstellen, dass man dann überhaupt keine Behördenpost über Mailverkehr öffnet. Das ist eine theoretische Diskussion, die jetzt geführt wird, weil man es einfach vielleicht nicht will, und das kann nicht der Hinderungsgrund sein." Zugleich äußerte Schünemann die Befürchtung, dass sich die SPD – ähnlich wie bei der nach den gescheiterten Kofferbomben-Anschlägen erfolgten Einigung auf die umstrittene Anti-Terror-Datei – "erst bewegt, wenn etwas Schreckliches passiert".

"Keinen Dissens" mit Schäuble und der CDU habe auch die CSU, betonte der innenpolitische Sprecher der Union im Bundestag, Hans-Peter Uhl. Ebenso wie Unions-Fraktionvize Wolfgang Bosbach glaubt auch der CSU-Politiker nicht, dass das Vertrauen der Bürger in den Staat durch verdeckte Online-Durchsuchungen beeinträchtigt werden könnte. Vielmehr bezeichnete er es als "unverantwortlich, Menschen mit Computern zu verängstigen". Die breite Bevölkerung wäre ihm zufolge "nachweisbar nicht betroffen. Weder heute noch morgen." Kein Mensch denke an "Online-Schleppnetzdurchsuchungen" oder den Einsatz der aufwendigen Maßnahme zum Aufspüren jugendlicher Urheberrechtsverletzer. Eingebaut seien in den Entwurf des Bundesinnenministeriums für Netzbespitzelungen "hunderttausend Sicherheiten", die einen möglichen Missbrauch verhindern sollten.

Bosbach verteidigte das Ansinnen, in Notfällen sogar getürkte Behördenmails für das Aufspielen der Spyware auf Zielrechnern in Stellung zu bringen. Eine Online-Durchsuchung könne man schließlich "nicht mit Hammer, Zange und Schweißbrenner machen". Aber wenn Datenschützer verlangen würden, "wir müssen draufschreiben 'Absender Bundeskriminalamt', können wir es gleich sein lassen", hielt er Kritikern im Nachrichtensender n-tv entgegen. Morgen will sich eine Arbeitsgruppe der Koalition erneut mit dem Streit-Thema beschäftigen. Dabei soll es erstmals um juristische Fragen gehen.

Für Petra Pau, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion der Linken im Bundestag, steht derweil "die grundsätzliche Verfasstheit der Bundesrepublik Deutschland" in der wieder aufkochenden Sicherheitsdebatte auf dem Spiel. "Es droht ein systematischer Umbau der Gesellschaft, weg vom demokratischen Rechtsstaat, hin zum präventiven Sicherheitsstaat", warnte sie. "Mit seinem Vorschlag, Behörden-E-Mails zu 'verwanzen', macht Innenminister Schäuble die Diskussion um Online-Durchsuchungen vollends zur Farce", wundert sich zudem Grünen-Chefin Claudia Roth über die Vorstöße des Innenressorts. Gefährlich ist ihr zufolge "das fortwährende Täuschungsmanöver" des CDU-Politikers. "Er erweckt den Eindruck, als besäße der deutsche Rechtsstaat keine Möglichkeiten, der organisierten Kriminalität einen Riegel vorzuschieben. Dabei gibt es mit Lauschangriff, Hausdurchsuchungen und der Beschlagnahmung von Festplatten eine Vielzahl von Instrumenten, um Straftäter zu überwachen."

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Re: Schäuble: Anti-Terror-Gesetze haben sich bewährt
« Antwort #490 am: 31 August, 2007, 01:06 »
Zitat
" Kein Mensch denke an "Online-Schleppnetzdurchsuchungen" oder den Einsatz der aufwendigen Maßnahme zum Aufspüren jugendlicher Urheberrechtsverletzer.
Mag sein, jetzt vielleicht noch nicht.
Aber wenn das Werkzug erst einmal da ist, wird's nicht anders laufen als bei der Maut.

Und wer redet da von 'Mensch' ?
Hier geht's offensichtlich in erster Linie um machtgeile und menschen(rechts)hassende Politiker und Berufsschnüffler, und um deren Organisationen, die längst eine Eigendynamik entwickelt und nachgewiesenermassen mehr als einmal den Boden von Verfassung und Rechtsstaat verlassen haben...

'Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten'  ::)
Kein Support per persönlicher Mitteilung!
Fragen gehören in's Forum.

Veränderungen stehen an. Dies ist der bisherige Stand:
28,x°,23.5°,19,2°,13°Ost
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1mØ mit DiSEqC 1.3/USALS als LNB2 an DVB-S2 STB, aktuell 30°W bis 55°O
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ONLINE- DURCHSUCHUNGEN: Struck unterstellt Schäuble Tricksereien
« Antwort #491 am: 31 August, 2007, 11:42 »
Wolfgang Schäuble reizt die Sozialdemokraten: Vor der nächsten Expertenrunde zu den geplanten Online-Durchsuchungen hat SPD-Fraktionschef Struck dem Innenminister vorgeworfen, Koalitionsvereinbarungen zu unterlaufen. Struck will das Thema jetzt zur Chefsache machen.

Berlin/Celle - SPD-Fraktionschef Peter Struck hat Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) vorgeworfen, seine Pläne für die heimliche Online-Durchsuchung von Computern mit politischen "Tricksereien" durchsetzen zu wollen. Der Innenminister versuche hinter den Kulissen, SPD-Fachleute auf seine Seite zu ziehen, um die zuständige SPD-Justizministerin Brigitte Zypries damit zu konfrontieren, sagte Struck heute vor Journalisten in seinem niedersächsischen Wahlkreis in Celle. Namentlich nannte er den SPD-Innenexperten Dieter Wiefelspütz.

Schäuble unterlaufe auf diese Weise Vereinbarungen der Koalition, sagte Struck. Der SPD-Fraktionschef betonte, deshalb habe er das weitere Vorgehen in dieser Frage innerhalb der Fraktion zur "Chefsache" gemacht. Es gebe die "klare Weisung", dass in diesem Punkt keine Regelung mit der Union geben werde, solange das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Kompetenzen des Bundeskriminalamtes nicht vorliege. Struck sagte, die SPD sei nicht grundsätzlich gegen jede Form der Online-Durchsuchungen. Diese müssten aber sehr begrenzt bleiben. "Ich bin nicht gegen Online-Durchsuchungen, aber ich will wissen, welche rechtsstaatlichen Voraussetzungen erforderlich sind", sagte Struck.

Das nun bekannt gewordene Vorhaben, Online-Durchsuchungen auch ohne richterlichen Beschluss durchzuführen, stößt bei den Sozialdemokraten auf massiven Widerstand. Dies sei mit der SPD nicht zu machen, sagte der stellvertretende innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Michael Hartmann, der dpa.

Die "Berliner Zeitung" hatte unter Berufung auf einen Entwurf für das neue BKA-(Bundeskriminalamt)-Gesetz berichtet, Schäuble wolle das heimliche Ausspähen von Computern für begrenzte Zeit auch ohne Zustimmung eines Richters ermöglichen. Darüber hinaus solle der Online-Zugriff auch dann erlaubt sein, wenn unverdächtige Personen mitbetroffen sind.

Am Vormittag wollten sich Sicherheitsexperten von Regierung und Koalitionsfraktionen in Berlin zur dritten Beratungsrunde über die umstrittenen geheimen Online-Durchsuchungen von Privatcomputern treffen. Die Ablehnung bei SPD-Politikern und Datenschützern hatte sich bereits zuvor verhärtet, nachdem Schäuble unter anderem vorgeschlagen hatte, zur Installierung der Spähprogramme auf den Computern Verdächtiger gefälschte amtliche E-Mails als Türöffner zu benutzen.

"Wir wollen weiter konstruktiv mit der Union und dem Innenministerium zusammenarbeiten", versicherte Hartmann. Eine rasche Einigung erwartet er allerdings nicht. Das Treffen mit dem Koalitionspartner könne nur ein Einstieg in rechtliche Fragestellungen sein.

FDP warnt vor Überwachungsstaat

Der FDP-Innenexperte Max Stadler lehnte die Online-Razzien heute erneut generell ab, weil es sich dabei um einen Eingriff in die Privatsphäre handele, "der noch schwerer wiegt als der sogenannte große Lauschangriff". Stadler monierte im ZDF, Schäubles Pläne gingen "weit über das Ziel hinaus". Die heimliche Online-Durchsuchung schaffe Misstrauen und sei "ein Schritt in den Überwachungsstaat". Auch sei sie nicht erforderlich, da es genug Mittel zur Verhinderung terroristischer Anschläge gebe wie beispielsweise Telefon-Überwachungen oder die Beschlagnahme von Computern auf richterlichen Beschluss.

Zudem brauchten die Sicherheitsbehörden für ihre Arbeit auch das Vertrauen der Bevölkerung, aber mit den Vorschlägen des Innenministeriums werde dieses Vertrauen untergraben, argumentierte der FDP-Parlamentarier. "Was sollen die Bürger denken, wenn plötzlich E-Mails von Behörden kommen und in Wahrheit da Trojaner drinstecken, mit denen dann ihre Computer überwacht werden", fügte Stadler hinzu.

Der Berater für Datenschutz der EU-Kommission, Spiros Simitis, kritisierte im DeutschlandradioKultur die Online-Durchsuchungen als unvereinbar mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben. Simitis mahnte, jeder Bürger müsse bei einer Mitteilung einer staatlichen Stelle davon ausgehen können, dass diese nicht versucht, damit an private Informationen zu gelangen.

Er unterstrich zugleich, dass eine richterliche Genehmigung von Online-Durchsuchungen nicht ausreichend wäre. Diese Genehmigung sei ein Filter, der nur funktionieren könne, wenn von vornherein bestimmte Grenzen gesetzt seien, an die sich auch die Richter zu halten hätten. "Mit anderen Worten: Es ist ein erster Schritt, aber kein ausreichender Schritt. Wenn man auch den weglässt, gibt es überhaupt keine vorbeugende Kontrolle", warnte er.

Quelle : www.spiegel.de

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CCC veröffentlicht umkämpften Gesetz-Entwurf zu Online-Durchsuchungen
« Antwort #492 am: 31 August, 2007, 15:05 »
Der Chaos Computer Club (CCC) hat interessierten Netzbürgern den heftig umkämpften Entwurf (PDF-Datei) des Bundesinnenministeriums zur "Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt" (BKA) im Web zugänglich gemacht. Die Hackervereinigung schreibt dazu in einer Mitteilung, dass ihr das Papier anonym zugespielt worden sei. "Wenn das BKA-Gesetz in der vorliegenden Fassung verabschiedet wird, entsteht de facto eine Geheimpolizei, wie sie in Deutschland zuletzt in der DDR existierte", sorgen sich die Sicherheitsexperten. Angesichts der sich häufenden Berichte über privaten und behördlichen Missbrauch von Überwachungsbefugnissen warnen sie zugleich davor, "dem Gesetz auch nur teilweise zuzustimmen". Das Trennungsgebot von Polizei und Geheimdiensten dürfe nicht weiter ausgehöhlt werden.

Der umstrittenste Punkt des Entwurfs ist die geplante Lizenz für die Wiesbadener Polizeibehörde zu heimlichen Online-Durchsuchungen. Wie bereits berichtet, geht das Vorhaben aber noch weit darüber hinaus. "Neben den polizeilichen Standardbefugnissen werden dem BKA besondere Mittel der Datenerhebung sowie die Möglichkeit der Ausschreibung zur Polizeilichen Beobachtung und der Rasterfahndung zur Verfügung gestellt", heißt es in der Begründung. "Auch erhält das BKA durch den Entwurf Befugnisse zur Überwachung der Telekommunikation, zur Erhebung von Verkehrs- und Nutzungsdaten sowie zum Einsatz von technischen Mitteln zur Identifizierung und Lokalisation von Mobilfunkendgeräten, die auch bereits in etlichen Polizeigesetzen der Länder vorgesehen sind." Ebenfalls enthalten sei eine weitere Erlaubnis zum großen Lauschangriff. Dabei sei zu beachten, dass die Befugnisse nur zur Gefahrenabwehr im Rahmen der Verhütung von terroristischen Straftaten nach und zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit in diesem Zusammenhang genutzt werden dürften.

Der Entwurf behandelt nach Aussage des Innenministeriums auch "Fragen der Kennzeichnung, Verwendung und Löschung personenbezogener Daten sowie der Benachrichtigung", die "gemäß den Vorgaben der jüngsten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geregelt" würden. An dieser Stelle hat der CCC aber Zweifel. "Wie es heute schon bei Telefon- und Internetüberwachung gängige Praxis ist, wird der Ausspionierte in Zukunft von der Online-Durchsuchung nur in seltenen Ausnahmefällen Kenntnis erlangen", meinen die Hacker. Dies widerspreche den rechtsstaatlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Auf heftige Kritik gestoßen sind auch die Ausführungen des Innenressorts zum Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung.

Der CCC bemängelt zudem, dass für Ermittlungen der praktisch unregulierte Einsatz von Observationen auch mit Hilfe technischer Mittel vorgesehen sei und Unterbrechungen bei der Berührung intimer Details nicht unbedingt erfolgen müssten. Diese Möglichkeiten würden die akustische und optische Überwachung der Betroffenen sowie den Einsatz von V-Leuten und verdeckten Ermittlern auch innerhalb von Wohnungen beinhalten. Zu diesem Zwecke dürften Mitarbeiter des BKA gemäß dem Papier auch Urkunden wie E-Mails anderer Behörden zur Übertragung von Trojanern verändern und fälschen.

Innerhalb der großen Koalition wird die Auseinandersetzung um die Novelle zugleich immer giftiger. SPD-Fraktionschef Peter Struck etwa hat Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble vorgeworfen, sein Vorhaben zur Ausforschung "informationstechnischer Systeme" mit politischen "Tricksereien" durchsetzen zu wollen. Der CDU-Politiker versuche hinter den Kulissen, SPD-Fachleute auf seine Seite zu ziehen, um die zuständige SPD-Justizministerin Brigitte Zypries damit zu konfrontieren, monierte Struck am heutigen Freitag vor Journalisten in seinem niedersächsischen Wahlkreis Celle. Namentlich nannte er den SPD-Innenexperten Dieter Wiefelspütz. Dieser hatte sich bereits frühzeitig für die Schaffung einer engen gesetzlichen Regelung für verdeckte Online-Durchsuchungen ausgesprochen, verweist aber inzwischen auf zahlreiche offene Fragen und die Widerstände innerhalb der Fraktion.

Struck will das heiße Thema nun zur "Chefsache" machen. Es gebe die "klare Weisung", dass es in diesem Punkt keine Regelung mit der Union geben werde, solange das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Netzbespitzelungen nicht vorliege. Der Fraktionschef wiederholte seine Ansage, dass die SPD nicht grundsätzlich gegen jede Form der Online-Durchsuchung sei. Derlei Maßnahmen müssten aber sehr begrenzt bleiben.

Proteste hagelt es derweil weiter von der Opposition. Jan Korte, Mitglied im Innenausschuss für die Fraktion der Linken im Bundestag, forderte die Koalitionsfraktionen auf, "endlich Maß zu halten und die Pläne zum BKA-Gesetz auf dem Müllhaufen der Geschichte zu entsorgen". Die innenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Gisela Piltz, warnte, der Richtervorbehalt werde komplett überflüssig, wenn die Online-Durchsuchung drei Tage lang ohne Richterbeschluss möglich sei. Dieser Zeitraum "dürfte immer ausreichen, um die Festplatte vollständig abzusuchen."

Grietje Bettin, medienpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion der Grünen, legte Schäuble den Rücktritt nahe. Der Innenminister habe nicht die Terrorbekämpfung im Blickfeld. Sein Ziel sei "der normale Bürger: Er soll das Gefühl bekommen, tatsächlich dauernd vom Staat überwacht werden zu können". Bettin kritisierte, Schäuble wolle einen innenpolitischen Dammbruch herbeiführen: "Bald wird es heißen, der Bundestrojaner könne ja auch im Kampf gegen Kinderpornographie und Rechtsextremismus 'gute' Dienste leisten ­ um die Schnüffelei dann auf Musikdownloads oder vermeintliche Hackertätigkeiten auszudehnen."

Quelle und Links : http://www.heise.de/newsticker/meldung/95269

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Koalition vertagt Beratungen zu Online-Razzien
« Antwort #493 am: 31 August, 2007, 18:20 »
In der großen Koalition herrscht weiter Uneinigkeit über die vom Bundesinnenministerium geplanten Online-Durchsuchungen. Bei Beratungen der Innenexperten der Koalition über die rechtlichen Aspekte der Maßnahmen ist es am heutigen Freitag in Berlin offenbar zu keiner Annäherung gekommen. Es habe "keinen Fortschritt" gegeben, sagte Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach der Nachrichtenagentur ddp. Es sei eine weitere Gesprächsrunde vereinbart worden, doch gebe es dafür noch keinen Termin. Weitere Verhandlungen innerhalb der Koalition hält der Innenpolitiker zum jetzigen Zeitpunkt auch nicht für zielführend. Erst müsse die SPD die entscheidende Frage beantworten, "ob sie die Online-Durchsuchungen mitträgt oder nicht". Dabei sei unstreitig, dass man für die verdeckte Ausforschung "informationstechnischer Systeme" hohe rechtliche Hürden brauche. Die Sozialdemokraten würden sich jedoch nicht festlegen, "weil sie nicht wissen, was sie wollen".

Die Diskussion über Online-Razzien sei in den vergangenen Tagen "geradezu hysterisch geführt", bemängelte der CDU-Politiker: "Es wurde geradezu der Eindruck erweckt, als plane der Staat eine Schleppnetzfahndung im Internet, um zu sehen, was der Bürger so alles auf seiner Festplatte hat." Das sei nicht akzeptabel, wiederholte Bosbach die Einschätzung von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU). Ein Sprecher des Innenressorts mahnte zugleich gegenüber dpa erneut zur Eile bei der Einführung einer gesetzlichen Regelung für verdeckte Online-Durchsuchungen: "Jede Verzögerung kann ein potenzielles Risiko bedeuten."

Der bayerische Innenminister Günther Beckstein bezweifelte gegenüber der Süddeutschen Zeitung unterdessen, ob die von Schäubles Beamten im Notfall erwogene "Behörden-E-Mail" als Türöffner für den so genannten Bundestrojaner "der Königsweg ist". Sicher sei jedoch, dass durch diese Variante "weniger in die Rechte Einzelner eingegriffen wird, als wenn man gefälschte E-Mails von Verwandten oder der Geliebten verschickt". Prinzipiell hielt der designierte bayerische Ministerpräsident an der Notwendigkeit von Netzbespitzelungen fest. Zwar sei notwendig, über den rechtsstaatlichen Rahmen von Online-Razzien zu diskutieren. "Dass es aber einen generellen rechtsfreien Raum im Bereich des PCs geben könnte, hielte ich für einen Systembruch." Zugleich glaubt der CSU-Politiker nicht, dass die unter anderem von Ex-Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) eingereichte Verfassungsbeschwerde "dazu führen wird, dass das Bundesverfassungsgericht Online-Durchsuchungen generell untersagt".

Laut dem Berliner Strafrechtler Ulf Buermeyer geht die Meinung in der juristischen Diskussion aber "fast einhellig dahin, dass das Gesetz wohl keinen Bestand haben wird in Karlsruhe". Allerdings sei die entscheidende Frage, auf welche Gründe im Einzelnen das Gericht seine Entscheidung stützen werde, erklärte der Richter im Deutschlandfunk. Er gehe davon aus, dass eine Online-Durchsuchung zum Zwecke der Überwachung der Telekommunikation direkt an der unverschlüsselten Quelle am heimischen PC "wohl verfassungsrechtlich weniger heikel ist als die Durchsuchung der Festplatte". Auf der anderen Seite werde "natürlich dann der Eskalation Tür und Tor geöffnet". Wenn der Bundestrojaner erstmals auf den Rechner eines Betroffenen eingepflanzt werden darf, habe der Staat "den virtuellen Fuß in die Wohnungstür gesetzt." Der Schritt vom Abhören der Internet-Telefonie hin zur "vollständigen Überwachung des Rechners" sei dann nur noch ein kleiner.

Die Pläne des Innenministeriums, Netzbespitzelungen drei Tage lang bei Gefahr im Verzug auch ohne richterliche Genehmigung durchführbar zu machen, sind nach Buermeyers Meinung kaum mit dem Grundgesetz zu vereinbaren. Da die Online-Überwachung eines privaten Computers seiner Ansicht nach "nicht milder zu bewerten ist als ein großer Lauschangriff", könne er sich "nicht vorstellen, dass ein Gesetz Bestand hätte in Karlsruhe, das wesentlich niedrigere Hürden vorsieht." Bei der akustischen Wohnraumüberwachung sei es nämlich so, dass regelmäßig eine mit drei Richtern besetzte Kammer über diesen Zugriff entscheiden müsse.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßte inzwischen die öffentliche Diskussion über das Vorhaben Schäubles und forderte den Bundesinnenminister auf, die Bürger umfassend über die Konsequenzen aufzuklären und deren Ängste ernst zu nehmen. "Der Eindruck der Geheimniskrämerei über das, was der Gesetzgeber an polizeilichen Befugnissen und den Einsatz von technischen Mitteln plant, um der Herausforderung durch den weltweiten Terrorismus begegnen zu können, wäre kontraproduktiv", betonte der GdP-Vorsitzender Konrad Freiberg. Offensichtlich habe Schäuble nicht richtig eingeschätzt, "welche Bedeutung die moderne Technik mittlerweile für die Menschen hat und wie stark sie mit privaten Lebensbereichen verknüpft ist". Das gelte allerdings auch für Kriminelle und Terroristen. Wenn die Polizei aus dieser virtuellen Welt ausgeschlossen würde, könne sie dort auch die Bürger nicht schützen.

"Einstellen statt ausweiten", lautet derweil das Votum des Deutschen Journalisten-Verbands (DJV) im Hinblick auf Online-Razzien. Die Vereinigung rechnet bei einer Verabschiedung der Befugnisse mit gravierenden Auswirkungen auf Journalisten. Wer über Verbrechen recherchiere, könne ins Fadenkreuz der Online-Fahnder geraten, sagte der DJV-Bundesvorsitzende Michael Konken: "Recherchefreiheit und Informantenschutz würden durch die drohende Online-Durchsuchung fundamental in Frage gestellt." Schäuble solle das Vorhaben "endlich ad acta legen und damit der Pressefreiheit gerecht werden".

Quelle : www.heise.de

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Offline Jürgen

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Re: Schäuble: Anti-Terror-Gesetze haben sich bewährt
« Antwort #494 am: 01 September, 2007, 01:05 »
Ich möchte auch noch einmal darauf hinweisen, dass nicht 'nur' Verdächtige derart ausgeforscht werden sollen, sondern ausdrücklich auch Begleiter und Kontaktpersonen.
Das kann also jeden treffen, der vielleicht jemandem im Café Feuer gegeben oder im Zug eine gewisse Zeit neben ihm gesessen und vielleicht freundlich geplaudert hat, oder Nachbarn, oder Kollegen, Mitschüler, Kegelbrüder, Kaninchenzüchter...
Oder zufällig falsch verbundene Anrufer, Adressaten fehlgeleiteter Post, Nutzer bestimmter registrierter Banknoten etc. pp.

Also eigentlich jeden überall zu jeder Zeit.

Und auch Angaben zu vermuteten Fallzahlen sind mit äusserster Vorsicht zu geniessen, denn sicherlich würden Massnahmen gegen Hunderte als nur ein Fall gezählt, wenn's um denselben Hauptverdächtigen oder auch nur eine bestimmte Gruppe geht.

Die angeblichen Demokraten, die der Bevölkerung dieses Landes dermassen misstrauen, dass sie zu solchen Mitteln greifen zu müssen glauben, mögen sich gefälligst ein geeigneteres Land suchen!
Irgendwo, wo der Pfeffer wächst  :P
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