Autor Thema: Überwachung, Transparenz, Datenschutz  (Gelesen 92701 mal)

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Weiter offene Fragen zur Online-Durchsuchung
« Antwort #466 am: 16 August, 2007, 09:21 »
Das sommerliche Rätselraten über die konkrete Ausgestaltung der Online-Durchsuchung geht munter weiter. Während Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) in einem Interview mit dem Deutschlandfunk nur die bisher bekannten Argumente wiederholt, deutet sich beim Bundeskriminalamt ein Abrücken von der Offline-Variante an: Eine Darstellung des Computermagazins Chip, nach der eine angeblich so genannte Remote Forensic Software als "Wanze" händisch auf Computern von Verdächtigen installiert werde, sei nicht mit vom BKA autorisiert worden, berichtet die Financial Times Deutschland.

Es darf demnach weiter gerätselt werden, wie eine Online-Durchsuchung aussehen mag. Die weitaus meisten Fragen hat dabei, wie bereits berichtet, die Regierungspartei SPD, die offenbar Mühe hat, dem Drängen des Koalitionspartners CDU nach dem "Bundestrojaner" nachzugeben. Sie will in einer für den 27. August geplanten Anhörung beim Bundesinneministerium nicht weniger als 45 Fragen zur heimlichen Festplattenfahndung stellen. Den Inhalt des Fragenkataloges (PDF-Datei) stellte die SPD nun über den Blog des ULD-Mitarbeiters Markus Hansen zur öffentlichen Debatte. Deutlich wird bei der Lektüre, dass nicht nur Bedenken eine Rolle spielen, ob die Online-Durchsuchung in forensischer Hinsicht (gerichtsverwertbare Beweissicherung) Sinn ergibt. Vielmehr befürchtet die SPD eine "Vernachrichtendienstlichung" der Polizeiarbeit, die ausforscht wie ein Nachrichtendienst, ohne sich groß um die Folgen zu kümmern, die ein Spionageprogramm in einem Computer produziert. Wer um jeden Preis auf die Festplatte eines Verdächtigen kommen will, für den sind die Fragen des Kataloges uninteressant, wie eine Durchsuchung ordentlich beendet werden kann. Auch beim sogenannten "Richterband" einer Online-Durchsuchung zeugen die Fragen von großer Skepsis. Kein Richter könne erkennen, ob die vorgelegten Dateibestände nicht manipuliert seien.

Neben der "Vernachrichtendienstlichung" der Polizei bleibt die Frage übrig, was aus dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) wird. Mit der Einführung einer Technik, die heimlich Festplatten durchsucht, könnte die Behörde obsolet werden, die IT-Sicherheit predigt. Tatsächlich zeigt die Antwort der Bundesregierung (PDF-Datei) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion, dass sich das BSI verstärkt um die Behördenkommunikation kümmern soll. Eine eindeutige Antwort gibt es auf die Frage der FDP, ob die geplante Zertifizierung von Sicherheitsunternehmen und -Produkten durch das BSI im Zusammenhang mit der Online-Durchsuchung steht: Nein. Befürchtungen, dass zertifizierte Antivirus- oder Antispyware-Software darauf hindeutet, dass ein Hintertürchen für die Online-Durchsuchung offen bleibt, sollen gar nicht erst aufkommen. Dennoch wäre die Backdoor-Komponente die erfolgverprechendste Lösung – für die heimliche Dursuchung durch das BKA, aber auch durch andere Organisationen.

Vor dem Hintergrund der deutschen Debatte ist die erweiterte Neuauflage von "Pivacy on the Line. The Politics of Wiretapping and Encryption" von Whitfield Diffie und Susan Landau eine anregende Lektüre, wie der Vorabdruck in der US-amerikanischen Computerworld zeigt. Diffie und Landau sind bei Sun Microsystems angestellt und gehören zu den profiliertesten Forschern auf dem Gebiet der Verschlüsselung und Computersicherheit. Sie schreiben, dass die Kontrolle in einer Gesellschaft in der Kontrolle über die Kommunikation bestimmt ist. Die Auseinandersetzungen um Hintertüren in einer Software oder staatlich verordnete Verschlüsselungschips in der Hardware hat nach Ansicht der Autoren die abstrakte Debatte um bürgerliche Freiheiten abgelöst.

Quelle : www.heise.de

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Skeptische Stimmen zur Online-Durchsuchung - eine Ergänzung
« Antwort #467 am: 17 August, 2007, 12:12 »
Mit dem Erscheinen des August-Heftes der Deutschen Richterzeitung ist eine Ergänzung zur Meldung auf heise online fällig, dass Juristen und Datenschützer die Online-Durchschung skeptisch beurteilen. In dieser Ausgabe sind die getrennten Bewertungen der Datenschützer Markus Hansen und Andreas Pfitzmann und des Juristen Alexander Roßnagel zu einem einzigen Artikel zusammengefasst worden. An der Aussage der drei Autoren ändert sich damit nichts: Technisch kann die Online-Durchsuchung als Trojanisches Pferd die IT-Sicherheit aushöhlen. Außerdem widerspricht sie den Anforderungen, die an eine gerichtsfeste Beweisaufnahme gestellt werden. Juristisch entsprechen die bisher vorgetragenen Begründungen zur Notwendigkeit einer Online-Durchsuchung nicht den verfassungsrechtlichen Kriterien, die angesichts der Schwere des Eingriffes in die Grundrechte beachtet werden müssen.

Erwähnenswert ist in dieser Hinsicht noch ein Kommentar des Juristen Ralph Neumann, der sich fragt, wozu eine Online-Durchsuchung nützt. In dem Kommentar weist Neumann auf den Umstand hin, dass die bisher in Erscheinung getretenen Terroristen vor ihrer Tat recht unauffällig lebten. Dementsprechend müsste die Online-Durchsuchung schon bei vagen Verdachtsmomenten eingesetzt werden und würde zu einer Häufung irrtümlicher Einsätze führen. Das wiederum würde die Online-Durchsuchung schnell in Verruf bringen. "Auf eine auch känftig zurückhaltene 'Beschlagnahme' von Daten und Dateien lässt zumindest jetzt noch der Umstand hoffen, dass heute schon Hunderte von beschlagnahmten Festplatten in den Landeskriminalämtern auf ihre Auswertung warten, weil das sachkundige Personal fehlt."

Quelle : www.heise.de

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Mit verdeckten Online-Durchsuchungen gegen die Mafia?
« Antwort #468 am: 19 August, 2007, 13:40 »
Die der Mafia zugeschriebenen jüngsten Mordfälle in Duisburg haben den Streit um die Ausweitung der Überwachungsbefugnisse der deutschen Sicherheitsbehörden weiter angeheizt. CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla sagte der Neuen Osnabrücker Zeitung, Deutschland brauche eine Gesetzgebung, die optimale Möglichkeiten zur Verbrechensbekämpfung biete. Dazu gehöre auch die von vor allem von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) geforderte verdeckte Online-Durchsuchung von PCs. "Datenschutz darf nicht zum Täterschutz werden", betonte Pofalla im Duktus des geplanten CDU-Grundsatzprogramms. Zuvor hatte der Generalsekretär die geplanten Netzbespitzelungen, die laut Schäuble dem Bundeskriminalamt (BKA) eigentlich zur besseren Terrorismusabwehr eingeräumt werden sollen, bereits als Mittel im Kampf gegen Kinderpornographie ins Spiel gebracht.

Mit seinem jüngsten Vorstoß erntete Pofalla aber scharfe Kritik vom Koalitionspartner SPD sowie von den Oppositionsparteien. Spöttisch reagierte etwa der schleswig-holsteinische Innenminister, Ralf Stegner (SPD) auf die Äußerungen des CDU-Politikers: Pofalla habe offensichtlich Kenntnisse darüber, "dass die Tat auf einem PC geplant" worden sei, sagte Stegner gegenüber der Netzeitung. "Warum sollte er sonst die Einführung heimlicher Online-Durchsuchungen zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität fordern?" Andernfalls müsse man davon ausgehen, dass "der Mann nicht weiß, wovon er spricht". Für die heimliche Ausforschung von Festplatten und anderen informationstechnischen Systemen gelte weiterhin, "dass deren Notwendigkeit, Praktikabilität und Verfassungsmäßigkeit nachgewiesen werden müssen", hielt Stegner die SPD-Sicht dagegen. Abgewartet werden sollte daher das für Ende des Jahres zu erwartende Urteil des Bundesverfassungsgericht zu der umstrittenen Beschnüffelungsmaßnahme.

"Ich finde das nicht seriös", beurteilte auch die stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Pofallas Ansatz. Selbst Schäuble habe Online-Razzien "nie mit dem Vorgehen gegen die Organisierte Kriminalität begründet". Generell sei Deutschland bereits hervorragend gewappnet im Kampf gegen die Mafia. Die Äußerungen des CDU-Generals seien daher "frei von Fachwissen".

Der Fraktionsgeschäftsführer der Grünen, Volker Beck, betonte zugleich: "Den traurigen, keineswegs alltäglichen Exzess italienischer Mafiosi auf deutschem Boden zum Anlass zu nehmen, um für die rechtsstaatswidrigen Pläne des Bundesinnenministers zu werben, obwohl die Union diese noch nicht einmal in der eigenen Koalition durchzusetzen vermag, ist schlichtweg unseriös." Um der organisierten Kriminalität Paroli zu bieten, brauche es keine gesetzliche Grundlage, "die Herrn Schäuble und seinen Behörden das Herumschnüffeln in PCs aller Bürger erlaubt".

Angesichts der Dimension des Duisburger Verbrechens mit sechs italienischen Opfern forderten neben Pofalla auch Strafverfolger eine Ausweitung der Fahndungsmöglichkeiten. Der Vizechef des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK), Wilfried Albishausen, beklagte rechtliche Einschränkungen bei Überwachungsmaßnahmen in Deutschland. "Ganoven beobachten so etwas sehr genau und fühlen sich natürlich da wohl, wo sie den Eindruck haben, dass sie relativ unbehelligt untertauchen, aber auch ihren Geschäften nachgehen können", sagte er im RBB-Inforadio. Europol-Chef Max-Peter Ratzel kritisierte unterdessen spürbare Mängel in der internationalen Zusammenarbeit bei der Verbrechensbekämpfung: "Wichtige Informationen aus den EU-Ländern" lägen dem EU-Polizeiamt zum Teil nicht vor, "weil nationale Behörden die europaweite Relevanz nicht erkennen und sie nicht weitergeben". Die Befugnisse Europols sind jüngst aber erst deutlich ausgeweitet worden.

Die Auseinandersetzung um heimliche Online-Razzien kann die große Koalition in der kommenden Woche erneut mehrfach fortführen. So sollen die geplanten präventiven Ermittlungsmöglichkeiten für das BKA unter anderem Thema eines Spitzentreffen der Regierungsfraktionen am Montag in Berlin und bei der folgenden Kabinettsklausur am 23. und 24. August auf Schloss Meseberg im brandenburgischen Umland der Hauptstadt sein. Angesichts der vielen offenen rechtlichen und technischen Fragen rund um die Netzbespitzelung ist eine rasche Einigung in diesem Bereich aber nicht in Sicht.

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Re: Mit verdeckten Online-Durchsuchungen gegen die Mafia?
« Antwort #469 am: 19 August, 2007, 14:20 »
Die italienische Mafia wird ihre Taten sicherlich nicht auf Computern in Deutschland planen oder dokumentieren.

Das ist an den Haaren herbeigezogen, wie andere derartige Begründungen ebenso.

Ebensowenig hat die ja schon die ewig existierende Möglichkeit der Telefon- und Postüberwachung gebracht, oder die inzwischen eingeführte Wohnraumüberwachung.

Ganz offensichtlich geht's überhaupt nicht um Terror oder andere Schwerkriminalität, sondern schlicht um Bespitzelung des Volkes, dass demnächst die allgemeinen Unterdrückungs-Tendenzen endgültig satt haben könnte.

Honnie lässt grüssen, nicht wahr, Angie?
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Re: Schäuble: Anti-Terror-Gesetze haben sich bewährt
« Antwort #470 am: 21 August, 2007, 15:19 »
Bayerische Justizministerin sieht wachsende Unterstützung für Online-Durchsuchung

Bayerns Justizministerin Beate Merk sieht Anzeichen dafür, dass sich Experten verstärkt für die heftig umstrittenen heimlichen Online-Durchsuchungen aussprechen. "Erfreulicherweise gibt es zunehmend Unterstützung für diese Forderung, je mehr sich die Diskussion versachlicht", erklärte die CSU-Politikerin in einer Mitteilung. Die Ministerin bemühe sich zugleich selbst, zu einer ruhigeren Debatte rund um die Netzbespitzelungen beizutragen und dabei mit einem Missverständnis aufzuräumen: Oft werde behauptet, man komme bei der Verfolgung oder Abwehr schwerer Straftaten auch mit einer "klassischen" Hausdurchsuchung weiter. Das stimme aber nicht. Zur Begründung führte Merk aus: "Denn häufig stehen die Ermittler vor dem Problem, dass sie zwar wissen, dass verbotene Inhalte ins Netz gespeist werden, aber nicht, wo der Server genau steht." Zudem würden die Drahtzieher bei der Beschlagnahme eines Rechners vorgewarnt. So könne man nicht über einen längeren Zeitraum hinweg beobachten, "wo die Quelle liegt".

Für die Ministerin ist die verdeckte Ausforschung von Festplatten und anderen informationstechnischen Systemen vor allem im Kampf gegen die Kinderpornographie wichtig. Angesichts des Schlags der Polizei in Baden-Württemberg gegen einen weltweit operierenden Kinderporno-Tauschring im Internet und des jüngsten Falls eines 31-jährigen Münchners, der im Verdacht stehe, via Internet junge Mädchen sexuell genötigt zu haben, betonte Merk: "So erfreulich solche Ermittlungserfolge sind, werfen sie doch zugleich ein Licht auf die wahrscheinlich hohe Dunkelziffer derjenigen, die Kinder über das Internet sexuell missbrauchen". Damit Polizei und Staatsanwaltschaft dagegen angemessen vorgehen könnten, "brauchen wir jetzt endlich eine Rechtsgrundlage für die Online-Durchsuchung". Nur so könnten die dahinter stehenden Netzwerke umfassend aufgedeckt werden.

In der Fachdebatte ist derweil angesichts der zahlreichen offenen Fragen wenig von der von Merk ausgemachten Befürwortung von Online-Razzien zu spüren. Wenig euphorisch äußerte sich etwa der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Konrad Freiberg, in einem Interview mit der Jungen Welt. Demnach befindet sich seine Vereinigung zu der umkämpften Maßnahme noch in der Meinungsfindung. Klar sei jedoch, "dass wir derartige Maßnahmen unterlassen müssen, wenn die Mehrheit der Bevölkerung sie ablehnt". Hinzu komme, dass es für die verdeckte Ermittlungsform gute Gründe geben müsse. Erst wenn "die Politik alle Karten auf den Tisch" gelegt habe, "werden wir uns endgültig positionieren". Zugleich sprach sich Freiberg dafür aus, den viel kritisierten Anti-Terrorparagraphen 129a Strafgesetzbuch entgegen dem Ansinnen von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) "konkreter" zu fassen.

Als "höchst problematisch" hat heimliche Online-Durchsuchungen zudem der Berliner Strafrichter Ulf Buermeyer gegenüber dem ORF bezeichnet. Hierzulande gelte die Unverletzlichkeit der Wohnung, der auch Computer zugerechnet werden müssten, "wenn sie in der Privatwohnung oder im Büro stehen". Auch "ein formal rechtsstaatliches Verfahren mit richterlicher Anordnung" stoße da rasch an die Grenzen der Verfassung. Die Fahnder müssten demnach etwa nachweisen, dass ihr Vorgehen der Abwehr schwerer Straftaten dient. Möglicherweise würden sich Politiker und Ermittler aber Hoffnung machen, "dass die rechtlichen Schranken irgendwann fallen werden, wenn die Möglichkeit zur Online-Durchsuchung erst einmal besteht. Das Argument der Terrorabwehr wäre dann eher Bestandteil einer Salamitaktik."

Zuvor war Buermeyer in einer rechtswissenschaftlichen Abhandlung des verdeckten hoheitlichen Zugriffs auf Computersysteme zum Schluss gekommen, dass die Online-Durchsuchung zwar theoretisch ein "scharfes Schwert" der Fahnder werden könnte. Praktisch wäre dieses aber aufgrund technischer und organisatorischer Probleme gerade gegen intelligente Täter – also die eigentlichen "Gefährder" – kaum wirksam zu führen. Der Jurist verweist an diesem Punkt auf das Scheitern der seiner Informationen nach bisher einzigen von einem Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof genehmigten entsprechenden Online-Überwachung. Bei dem Versuch hätten die Fahnder dem Verdächtigen eine CD in den Briefkasten geworfen, "die aussah wie die Zugangssoftware eines großen Internet-Providers". Installiert habe der ins Visier Genommene die Software aber nicht.

Wirksam anzuwenden wären Online-Durchsuchungen angesichts der komplexen "Infiltration des ins Visier genommenen Systems" laut Buermeyer regelmäßig nur gegen "virtuelle Eierdiebe" vom Schlage eines "amateurhaft agierenden eBay-Betrügers". Wer hingegen Anschläge vom Zuschnitt des 11. September 2001 logistisch abwickeln könne, dem sei jedenfalls nach der aktuellen breiten öffentlichen Diskussion der Online-Überwachung ohne weiteres zuzutrauen, einige wenige Gedanken auf EDV-Sicherheit zu verwenden und sich vor dem so genannten Bundestrojaner zu schützen. Angesichts der Eingriffsdichte und der Bedeutung des Computers für Leben und Privatsphäre des Einzelnen unterliege schließlich auch die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Zugriffsoptionen zumindest erheblichen Zweifeln.

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Berliner Senat verabschiedet Novelle des Polizeigesetzes
« Antwort #471 am: 21 August, 2007, 19:33 »
Der Berliner Senat hat in seiner Kabinettssitzung am heutigen Dienstag den Entwurf zur Novelle des Polizeigesetzes der rot-roten Regierungskoalition in der Hauptstadt beschlossen. Kern der Reformpläne für das "Allgemeine Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin" (ASOG) und dadurch bedingter Änderungen auch im Berliner Datenschutzgesetz ist eine Ausweitung des Zugriffs der Ermittler auf die Videoaufzeichnungen der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) und anderer privater Stellen. Darüber hinaus hat sich der Senat neben einer einfacheren Fahndung mit Gendaten für einen Ausbau der Handy-Überwachung ausgesprochen. So soll die Berliner Polizei künftig mit Hilfe des IMSI-Catchers auch zur Gefahrenabwehr Mobiltelefone orten dürfen.

Konkret sollen die Strafverfolger in der Hauptstadt gemäß dem Vorhaben künftig zur Abwehr von Gefahren durch Terrorismus sowie zur Eindämmung des Drogenhandels eine spezielle Befugnis zu Videoaufnahmen in Räumen des öffentlichen Personennahverkehrs wie U-Bahnhöfen erhalten. In der Praxis könnte sich die Polizei demnach insbesondere bei dem bereits von der BVG erstellten Überwachungsmaterial bedienen. Die Befugnis des Dienstleisters zur Verarbeitung der selbst hergestellten Videoaufzeichnungen soll dabei inhaltlich auf die Abwehr oder die Verfolgung von Straftaten beschränkt werden. Zudem darf die BVG, die nach einem umstrittenen Modellprojekt bis Ende des Jahres alle 170 U-Bahn-Haltestellen flächendeckend für zwei Millionen Euro mit Kamera-Augen ausrüsten will, die Daten allein an den Polizeipräsidenten in Berlin beziehungsweise Strafverfolgungsbehörden weitergeben. Ferner muss die Betriebsgesellschaft ein mit der Polizei abgestimmtes Sicherheitskonzept erstellen, das die Löschung der Daten spätestens nach 24 Stunden festschreibt. Eine längere Speicherung soll aber möglich sein, wenn die Aufzeichnungen zur Abwehr oder Verfolgung von Straftaten weiter erforderlich sind.

Bei Großveranstaltungen wie der Fanmeile zur Fußball-Weltmeisterschaft im vergangenen Jahr sieht der Entwurf eine Klausel vor, wonach die Polizei anlassunabhängig die Videoaufnahmen der Veranstalter zu ihrer Einsatzlenkung und zum rechtzeitigen Erkennen von Gefahren nutzen darf. Zur Verbesserung der Eigensicherung der Ermittlungsbeamten werden diese ferner ermächtigt, bei Personen- und Fahrzeugkontrollen selbst Videoaufzeichnungen anzufertigen. Dies soll aber nur erlaubt sein, wenn der Spähangriff in der konkreten Situation zur Abwehr einer Gefahr für Leib oder Leben erforderlich ist.

Mit der geplanten Gesetzesänderung werden nach dem Willen des Senats weiterhin Rechtsgrundlagen für die Erhebung und Untersuchung von DNA-Vergleichsproben vermisster Personen und unbekannter Toter geschaffen. Auch eine Befugnis zur Standortfeststellung Vermisster oder Suizidgefährdeter durch die Polizei über die Handy-Ortung ist vorgesehen. Die Vorschrift zur Rasterfahndung soll ferner an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts angepasst werden, welches den umfassenden Datenabgleich durch Länderpolizeien auf der Suche nach islamistischen "Schläfern" in Folge des 11. September 2001 als nicht mit dem Grundgesetz vereinbar erklärte.

Die neuen, größtenteils präventiven Befugnisse schaffen dem Senat zufolge "transparente Rechtsgrundlagen" für die genannten speziellen Gefahrenlagen und dienen damit "dem Interesse der Bürger an Rechtsklarheit und Bestimmtheit". Beim Berliner Landesdatenschutzbeauftragten möchte man den Vorschlag derzeit nicht öffentlich bewerten. Dass es künftig eine "einwandfreie Rechtsgrundlage für die Videoüberwachung auf Bahnhöfen gibt", begrüßte einer Sprecherin der Behörde. Es sei nur vernünftig, wenn die Polizei wie die BVG für die Auswertung des Kameramaterials eine eigene Befugnis habe, erklärte auch Berlins Innensenator Ehrhart Körting (SPD).

Linksaußen in der Linkspartei gibt es derweil aber doch noch Bedenken gegen das neue Polizeigesetz. So berichtet das Neue Deutschland über einen offenen Brief der Parteiströmung Antikapitalistische Linke, der für Aufruhr gesorgt haben soll. In dem Schreiben fordert die Gruppierung: "Die Linke sollte die informationelle Selbstbestimmung hochhalten, statt in die 'Terroristenfalle' zu tappen." Zudem wird generell eine stärkere Verteidigung der Grundrechte angemahnt. Die innenpolitische Sprecherin der Linkspartei, Marion Seelig, kann den Unmut aber nicht verstehen: "Die Änderungen sind von einem Parteitag abgesegnet worden, als die Koalition beschlossen wurde", verweist sie auf das Arbeitsprogramm von Rot-Rot in der Hauptstadt. Außerdem habe in langen Verhandlungen Schlimmeres wie die von der Polizei geforderte automatische Kfz-Kennzeichenüberwachung verhindert werden können.

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Durch Google-Suche in die Einzelhaft
« Antwort #472 am: 22 August, 2007, 13:48 »
Vor drei Wochen wurde der Berliner Stadtsoziologe Andrej H. unter dem Verdacht der "Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung gemäß § 129a" festgenommen. Als Grund für die Festnahme nannte die ermittelnde Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe die Benutzung von Vokabeln, die auch in Schriften der sogenannten "Militanten Gruppe" vorkommen. Außerdem verfügte er nach Angaben der Ermittler "über Zugang zu Bibliotheken, um dort die Recherchen durchzuführen, die notwendig sind, um Texte für eine militante Gruppe zu verfassen."

Nun hat die Anwältin des Soziologen nach einem Bericht der tageszeitung Einsicht in die Ermittlungsunterlagen nehmen können. Dabei stellte sich heraus, dass BKA-Beamte mit einer Google-Suche nach den Begriffen "Gentrification" und "Prekarisierung" auf den Stadtsoziologen aufmerksam wurden. Die Tatsache, dass der Soziologe zu den Begriffen forschte, die für die Aufwertung oder Abwertung von Stadtvierteln benutzt werden, genügte offenbar den BKA-Beamten, um eine Verbindung zur "militanten Gruppe" herzustellen. "Das reichte für die Ermittlungsbehörden für eine fast einjährige Observation, für Videoüberwachung der Hauseingänge und Lauschangriff", erklärte die Anwältin Christina Clemm der Zeitung.

Mittlerweile ist ein offener Brief an die Generalbundesanwältin Monika Harms von 2000 Wissenschaftlern und Studenten unterschrieben worden. Der Protest gegen die Inhaftierung des Wissenschaftlers ist international. So äußern sich in der tageszeitung Saskia Sassen und Richard Sennett zum Verbrechen der Soziologie. Am Freitag soll ein Haftrichter in Karlsruhe darüber entscheiden, ob der mit Google gefundene Soziologe in Untersuchungshaft bleiben muss.

Siehe dazu auch in Telepolis:

    * "Jede Wissenschaft würde unter einem Anfangsverdacht stehen", der Soziologe Rainer Rilling über die Verhaftung des Berliner Stadtsoziologen Andrej H.
    * Angeblicher Schlag gegen Militante Gruppe, Rechtsanwälte zweifeln die Tragfähigkeit der Anklage an

Quelle und Links : http://www.heise.de/newsticker/meldung/94714

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Re: Durch Google-Suche in die Einzelhaft
« Antwort #473 am: 22 August, 2007, 16:04 »
Was hat denn Wissenschaft mit Militanz zu tun?

Vokabeln als Festnahme-Grund?

Man achte auf unser Grundgesetz, Artikel 5 !!!



Wo haben die Verantwortlichen gelernt, bei der GeStaPo oder bei der StaSi?

Die wahren Feinde unserer Verfassung und des Rechtsstaates sitzen offensichtlich längst in den Instanzen.
Und die sind es, die wirklich eingesperrt gehören, und zudem dauerhaft entmachtet und ihrer Versorgungsansprüche beraubt, und auf Hartz IV gesetzt  :P
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4.) GA-MA770-UD3, Phenom II x4 940, 8GB DDR2, Radeon HD6570, 2TiB, USB 3.0, 10 Pro x64 (+ XP Pro 32bit (nur noch offline)), Ubuntu 10.4 64bit, Cinergy S2 USB HD, NOXON DAB+ Stick, MovieBox Plus USB, ...

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Re: Durch Google-Suche in die Einzelhaft
« Antwort #474 am: 22 August, 2007, 17:31 »
Interessant ist ja eine der Begründungen, der Mann sei intelligent genug die komplizierten Texte und Worte der "militanten Gruppe" zu verstehen uhhhnd auch noch noch richtig zu benutzen!!! Mittlerweile überschlagen sich die Entwicklungen ja --- erst war der Wunsch und die Suche nach Wissen verwerflich, dann wurde die Weitergabe von Wissen kriminalisiert, dann das Konservieren von Wissen (Aufschreiben von bestimmten chemischen Vorgängen), nun sind wir soweit das die Anwendung und der Besitz von Wissen schon verdächtig ist und einen hinreichenden Grund zu Festnahme liefert (Naja die Mafia ist ja auch nicht blöd!!). Also hiflt nur eins Volksverdummung olé...

Nix schraibhe mehr in Satz ganz. tue varstelle jetzt, nur nix falle auf sonscht ferrhavted. ´tue sain Bürchger gut jedst von ahn.
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Baden-Württemberg will Befugnisse für Polizei ausweiten
« Antwort #475 am: 22 August, 2007, 23:11 »
Die Polizei in Baden-Württemberg soll mehr Überwachungs- und Kontrollmöglichkeiten erhalten. Wie die Stuttgarter Nachrichten unter Berufung auf Regierungskreise berichten, haben sich Innenminister Heribert Rech (CDU) und Justizminister Ulrich Goll (FDP) auf Eckpunkte eines neuen Polizeigesetzes verständigt, das im kommenden Jahr in Kraft treten soll. Es sehe unter anderem vor, die Telefon- und Videoüberwachung auszuweiten –­ allerdings nicht in dem von Rech gewünschten Ausmaß. Zwar soll die Polizei künftig auch zur Verhinderung schwerer Straftaten die Telefonverbindungsdaten von Verdächtigen erfassen dürfen und leichter die Möglichkeit haben, deren Aufenthaltsort zu orten. Der Inhalt der Gespräche darf dem Zeitungsbericht zufolge aber auch weiterhin nur dann überwacht werden, wenn eine Straftat bereits geschehen sei. "Ein präventives Abhören von Telefongesprächen wird es nicht geben", sagte Goll dem Blatt.

Auch die vom Innenministerium gewünschte massive Ausweitung der Videoüberwachung im Südwesten sei am Widerstand der FDP gescheitert. Zwar dürfe die Polizei künftig nicht nur Kriminalitätsschwerpunkte, sondern auch Volksfeste und andere Großveranstaltungen mit der Kamera genauer kontrollieren. Die Einbeziehung von Bildern der vielen privaten Überwachungskameras, die Rech gefordert hatte, solle aber weiterhin nur zur Aufklärung bereits begangener Delikte möglich sein. Auch Online-Durchsuchungen wird es dem Zeitungsbericht zufolge im Land bis auf weiteres nicht geben. "Das ist mit der FDP nicht zu machen", zitiert das Blatt einen Beamten aus dem Innenministerium. Unstrittig sei hingegen, dass der Polizei der Einsatz automatischer Kennzeichen-Lesesysteme erlaubt werden soll.

Quelle : www.heise.de

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Das Bundesinnenministerium hat im Rahmen der Beantwortung eines Fragenkatalogs der SPD-Bundestagsfraktion zu heimlichen Online-Durchsuchungen den geplanten Einsatz der "Remote Forensic Software" (RFS) erläutert und dabei unter anderem weitere Hinweise auf die Verbreitungsmöglichkeiten des Schnüffelprogramms gegeben. Alles deutet demnach darauf hin, dass die eigentliche Spyware-Komponente im Rahmen eines gängigen Trojaner-Angriffes auf einen Zielrechner gelangen soll. "Die Einbringung der RFS im Wege der E-Mail-Kommunikation kann je nach Einzelfall ein geeignetes Mittel darstellen", heißt es in der heise online vorliegenden Stellungnahme des von Wolfgang Schäuble (CDU) geführten Hauses. Dazu werde ein Bestandteil des Werkzeugs zur "Datenerhebung" einer weiteren Datei beigefügt. Beim Öffnen dieses Anhangs werde die RFS auf dem Zielsystem installiert.

Das Risiko einer Entdeckung der komplexen Durchsuchung, die im Rahmen einer "Durchsicht" und der darauf folgenden eigentlichen Überwachung nach umfangreichen Vorfeldaufklärungen erfolgen soll, hält das Innenministerium für gering. Es sei nicht vorgesehen, die auf dem Zielsystem befindlichen Sicherheitssysteme auszuschalten. Sollte die Überwachungsapplikation wider Erwarten doch erkannt werden oder die Kommunikationsschnittstelle während eines laufenden Einsatzes geschlossen, werde das Tool vom Zielrechner entfernt. Rückschlüsse auf die Sicherheitsbehörden wären dabei "nahezu unmöglich" zu ziehen. Einer Analyse der RFS mit Hackerwerkzeugen durch die Verwendung werde mit kryptografischen Verfahren vorgebaut. Auswirkungen auf die IT-Sicherheit und mögliche Schadensersatzforderungen erwartet die Schäuble-Behörde nicht.

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Heimliche Online-Durchsuchungen und der Schutz der Privatsphäre
« Antwort #477 am: 25 August, 2007, 10:40 »
Das Bundesinnenministerium hat eingeräumt, dass der vom Bundesverfassungsgericht verlangte Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung bei den geplanten heimlichen Online-Durchsuchungen "nicht allein mit technischen Mitteln abschließend garantiert werden kann". Dies geht aus den heise online vorliegenden Antworten des Ministeriums auf einen Fragenkatalog der SPD-Bundestagsfraktion hervor. "Weitestgehend" könne das Bundeskriminalamt (BKA), das nach Plänen von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und der Union baldmöglichst mit der Befugnis für Netzbespitzelungen zur Terrorabwehr ausgerüstet werden soll, einen Eingriff in die Intimsphäre Betroffener aber dank "technischer Maßnahmen" ausschließen. Konkret baut das Bundesinnenministerium dabei auf eine Vorselektion der Inhalte "informationstechnischer Systeme" durch Schlüsselbegriffe, wie es auch BKA-Präsident Jörg Ziercke bereits ins Spiel gebracht hat.

"Nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts ist bereits auf der Anordnungsebene darauf zu achten, dass keine Maßnahmen getroffen werden, die zur Erfassung von kernbereichsrelevanten Daten führen", heißt es in der Begründung zum Entwurf des Innenministeriums für die umstrittene Änderung des BKA-Gesetzes. "Daher ist auch bei dem heimlichen Zugriff auf informationstechnische Systeme sicherzustellen, dass keine Suchbegriffe verwendet werden, die gezielt zur Erfassung solcher Daten führen." Bei einer Online-Durchsuchung mit Hilfe der vom BKA nach eigenen Angaben bereits in Grundzügen entwickelten "Remote Forensic Software" (RFS) werde daher "nicht die gesamte Festplatte der Zielperson kopiert". Vielmehr "würden zunächst in einem ersten Verfahrensschritt anhand von vorher festgelegten Suchkriterien die mutmaßlich relevanten Daten ermittelt".

"Kernbereichsrelevante Erkenntnisse sind für die sicherheitsbehördlichen Belange stets irrelevant", betont das Ressort Schäubles weiter. Als Ausschlusskriterien bei der Netzbespitzelung nennt es konkret unter anderem Dateinamen und bestimmte -endungen, Eigenschaften oder Attribute wie Zugriffdaten, Schlüsselwörter, bestimmte Verzeichnisse oder Dateien eines bestimmten Typs. Es baut ferner darauf, dass "durch entsprechende Vorfeldermittlungen" oftmals Suchbegriffe bekannt werden, anhand derer auf dem Zielsystem verfassungsgemäß gesucht werden könne. Einschränkend hält das Ministerium fest: "Jedoch sollte die Datenerhebung nicht ausschließlich mittels vorher festgelegter Suchkriterien erfolgen, sondern sich flexibel der aktuellen Erkenntnislage anpassen können."

"Irrelevant" ist es für die Grundrechtsposition des Betroffenen laut der Antwort, ob klar als sensible persönliche Aufzeichnungen gekennzeichnete Inhalte erfasst würden. Es mache keinen Unterschied in dieser Hinsicht, ob etwa ein Tagebuch im Rahmen einer offenen Hausdurchsuchung, Sicherstellung oder Beschlagnahme aufgefunden und gesichtet "oder in elektronischer Form qua Online-Durchsuchung durch die Polizei festgestellt wird". Letztlich müsse der Schutz des Kernbereichs auch im Rahmen der Auswertung im Anschluss an die Erhebung der Daten gewährleistet werden, plädiert das Innenministerium für eine Herangehensweise analog zum Unionsvorschlag der Einführung eines "Richterbands" beim großen Lauschangriff.

Bei dem umstrittenen Verfahren sollen die Ermittler zunächst Gespräche – oder im Fall einer Online-Razzia den Datenbestand – möglichst umfassend aufzeichnen, ohne bei der Berührung höchstpersönlicher Themen die Maßnahme abbrechen zu müssen. Ein Richter sichtet anschließend gemäß der Vorstellung der Union das Material und gibt der Polizei nur die Teile frei, die nicht den Kernbereich der Privatsphäre betreffen. Sollten bei einem solchen mehrstufigen Verfahren "ausnahmsweise und zufällig" höchstprivate Daten auf dem Rechner einer Zielperson gesichert werden, schreibt das Innenministerium konkret im Bezug auf die Online-Durchsuchung an die SPD-Fraktion, "wären diese unverzüglich zu löschen".

Im heise online vorliegenden Gesetzesentwurf für die Novelle des BKA-Gesetzes weitet das Regierungsressort das Plädoyer für das Richterband gerade bei der akustischen Wohnraumüberwachung noch aus. Demnach müsse das BKA beim Einsatz von Wanzen in den vier Wänden von "Gefährdern" zwar zunächst eine Prognose treffen, dass Äußerungen zum Kern der persönlichen Lebensführung möglichst nicht mitgeschnitten werden. Diese Einschätzung habe sich auf "tatsächliche Anhaltspunkte" zu stützen, während "vollständige Gewissheit" nicht erforderlich sei. Wenn aufgrund der Prognose die Anordnung eines großen Lauschangriffs zulässig sei, dürfe auch eine "automatische Aufzeichnung" eingesetzt werden. Dabei beruft sich das Innenministerium auf den Beschluss des Bundesverfassungsberichts zu einer erneuten Klage von Bürgerrechtlern gegen das geänderte Gesetz zur akustischen Wohnraumüberwachung. Karlsruhe habe darin ausgeführt, dass die Richterbandvariante nicht in jedem Fall von Verfassungs wegen unzulässig sei. Auch bei automatischen Aufzeichnungen dürfe aber keine Gefahr der Erfassung kernbereichsrelevanter Inhalte bestehen.

Das Innenministerium betont in diesem Zusammenhang, dass die Verfassungsrichter explizit von einer für die Bewertung des Gesprächsinhalts erforderlichen "Sichtung" gesprochen hätten. Tatsächlich sei es oft nötig, Gespräche mehrfach abzuhören, um "Inhalt, Betonungen und Nuancen zu erkennen" oder Übersetzungen durchzuführen. Das bloße Ab- und Mithören und der Verzicht in Zweifelsfällen auf die Fortführung der Maßnahme anhand einer automatischen Aufzeichnung, berge aber "erhebliche Risiken der Fehleinschätzung, die angesichts der vom BKA zu schützenden Rechtsgüter nicht hingenommen werden können". Die "relative Unbestimmtheit des Kernbereichsbegriffs im Kontext sich dauernd fortentwickelnder unterschiedlichster Gesprächsinhalte sowie Verhaltensweisen" könne im Fall der Wohnraumüberwachung nämlich immer wieder in Frage stellen, ob tatsächliche Anhaltspunkte für eine Berührung des Kernbereichs gegeben seien. In solchen unklaren Lagen solle das Richterband zum Tragen kommen. Abgesichert werde dieser Ansatz durch ein Verwertungsverbot und Löschungsgebot von höchst privaten Inhalten.

Bei der präventiven Telekommunikationsüberwachung setzt das Innenministerium im Einklang mit dem umstrittenen Zollfahndungsdienstgesetz sowie dem Regierungsentwurf zur Neugestaltung verdeckter Ermittlungsmethoden darauf, dass die Ermittler vorab keine ausführliche Prognose über die zu erwartende Kommunikation abliefern müssen. In diesem Fall reiche die Einschätzung aus, dass nicht "allein" Erkenntnisse aus dem Kerbereich privater Lebensgestaltung zu erwarten seien. Alles andere wäre "nicht praktikabel". Bürgerrechtler und Sachverständige haben schwere Bedenken gegen diese Haltung vorgebracht.

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Strafverfolger fordern Vereinfachung des großen Lauschangriffs
« Antwort #478 am: 25 August, 2007, 12:46 »
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hält den großen Lauschangriff "für in der Praxis kaum noch anwendbar" und pocht auf eine Nachbesserung bei den gesetzlichen Regelungen für die akustische Wohnraumüberwachung. Gemeinsam mit dem "Abbau von zehntausend Polizeivollzugsstellen in den letzten Jahren sowie der immer noch auf Eis liegende Kronzeugenregelung" müssten die rigiden Vorschriften zum Einsatz von Wanzen in Wohnungen verdächtiger Schwerverbrecher auf Täter im Umfeld der organisierten Kriminalität "wie eine Einladung vorgekommen sein", erklärte der GdP-Bundesvorsitzende Konrad Freiberg am gestrigen Freitag in Berlin.

Anlass für die Kritik der Ermittler ist das vom Bundeskriminalamt (BKA) erstellte "Bundeslagebild organisierte Kriminalität", zu dem das Bundesinnenministerium und das BKA in zeitlicher Nähe zu den sechs vermuteten Mafia-Morden in Duisburg Eckpunkte (PDF) bekannt gaben. In diese Analyse fließen unter Beteiligung der Landeskriminalämter, der Bundespolizeidirektion und des Zollkriminalamtes Ermittlungsergebnissen aller Polizei- und Zollstellen ein, die an der Bekämpfung der organisierten Kriminalität beteiligt sind. Die auf das Konto organisierter Verbrecherbanden gehende Schadenssumme belief sich demnach im vergangenen Jahr auf rund 1,36 Milliarden Euro. Dieser Betrag ist fast doppelt so hoch wie im Jahr 2005. Auch die geschätzten Gewinne durch die organisierte Kriminalität haben sich laut der Wiesbadener Polizeibehörde mit 1,8 Milliarden Euro in 2006 im Vergleich zum Jahr davor mehr als verdoppelt. Allerdings sollen zwei große Fälle von Wirtschaftskriminalität allein für einen großen Teil dieser Summe verantwortlich sein.

Dagegen ist die Zahl der Ermittlungsverfahren in diesem Bereich laut Innenministerium im vergangenen Jahr um 4,3 Prozent auf 622 geschrumpft. Diese Zahl stellt Freiberg zufolge "keinen tatsächlichen Rückgang der organisierten Kriminalität dar", sondern könne vor allem als ein klares Zeugnis für die schlechten polizeilichen Rahmenbedingungen bei der aufwendigen und kontrollintensiven Bekämpfung dieser Form der Schwerstkriminalität gewertet werden.

Deutsche Banden haben laut dem Lagebild mit 1,4 Milliarden Euro vor allem durch Wirtschaftsdelikte wie im Vorjahr die höchsten Gewinne erwirtschaftet. Die Polizeibehörden in Deutschland ermittelten im Jahr 2006 gegen 622 Gruppierungen mit 10.244 Tatverdächtigen. Die meisten Verfahren gab es in Nordrhein-Westfalen (86), knapp vor Bayern und Berlin. Den ersten Platz in der organisierten Kriminalität nehmen der Zusammenstellung zufolge von Deutschen, den zweiten von Türken dominierte Banden ein. 30 polnisch bestimmte Gruppen seien an dritter Stelle vor allem bei der Verschiebung gestohlener Autos in die Nachfolgestaaten der Sowjetunion und im Zigarettenschmuggel aktiv. Ebenfalls 30 russisch dominierte Banden seien auf allen möglichen Feldern der organisierten Kriminalität vertreten. Italienische Banden nehmen in Deutschland in dem Lagebild den fünften Rang ein vor Schwerverbrechern aus Serbien und Montenegro.

Freiberg bemängelte angesichts der Zahlen auch, dass die Bekämpfung der organisierten Kriminalität "im politischen Stellenwert keinen vorderen Rang hat". Das Innenministerium betonte dagegen, dass dieser Bereich zu seinen "Schwerpunktaufgaben" gehöre. Die Bundesregierung habe hier in den vergangenen Jahren "eine ganze Reihe entscheidender Verbesserungen auf den Weg gebracht". Insbesondere sei der Abschluss bilateraler Abkommen zu nennen. Zuletzt seien derartige Vereinbarungen zwischen 2003 und 2007 mit der Türkei, den Vereinigten Arabischen Emiraten, Vietnam und Kuwait geschlossen worden. Ziel sei es, die internationale Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden noch effektiver zu gestalten, um wirksam gegen die zunehmend grenz- und deliktsüberschreitend tätig werdenden kriminellen Gruppen vorgehen zu können.

In Europa unterstützt laut Innenministerium Europol die 27 Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität. Informationen der nationalen Sicherheitsbehörden sowie aus Kooperationsbeziehungen Europols mit Drittstaaten und -stellen würden bei der Polizeibehörde in Den Haag zusammengeführt, gespeichert und ausgewertet. Dort würden Experten der Mitgliedstaaten und des Polizeiamts gemeinsam in Analysegruppen an der Erforschung aktueller Phänomene der grenzüberschreitenden Schwerkriminalität arbeiten. Die nationalen Sicherheitsbehörden könnten durch die Arbeit Europols nach Einschätzung der Regierungsbehörde insgesamt wichtige Impulse für die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität erhalten, die sich allein auf dem Weg bilateraler Polizeizusammenarbeit nicht gewinnen ließen.

CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla machte sich jüngst für heimliche Online-Durchsuchungen stark, um die Mafia hierzulande zurückzudrängen. Mit dem Vorstoß erntete er aber scharfe Kritik vom Koalitionspartner SPD und Oppositionsparteien. Das Bundesinnenministerium plant derweil, dem BKA die Befugnis zur Ausforschung informationstechnischer Systeme im Kampf gegen den internationalen Terrorismus einzuräumen. In diesem Zusammenhang sieht es auch deutliche Erleichterungen beim großen Lauschangriff durch den Einsatz des umstrittenen Richterbandes zur automatischen Aufzeichnung von Gesprächen von "Gefährdern" vor. Diese sollen – entgegen den Forderungen der GdP – zunächst aber nicht für den Bereich der Verfolgung "normaler" schwerer Verbrechen und folglich auch nicht für den Kampf gegen die nicht terroristisch motivierte Bandenkriminalität gelten.

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Bundesregierung sieht sich mit Online-Durchsuchungen nicht allein
« Antwort #479 am: 25 August, 2007, 13:38 »
Das Bundesinnenministerium sieht sich mit seiner Forderung nach heimlichen Online-Durchsuchungen in guter Gesellschaft. Explizite Regelungen für die verdeckte Ausforschung informationstechnischer Systeme durch Sicherheitsbehörden bestehen laut einer heise online vorliegenden Antwort des Innenressorts auf einen Fragenkatalog des Bundesjustizministeriums in Europa bereits in den Ländern Rumänien, Zypern, Lettland und Spanien. Über die genaue Ausgestaltung der entsprechenden Gesetze, die darin möglicherweise enthaltenen Datenschutzbestimmungen und die praktischen Anwendungsformen der hierzulande innerhalb der großen Koalition heftig umstrittenen Netzbespitzelungen machte das Haus von Wolfgang Schäuble (CDU) allerdings keine Angaben.

Dagegen verweist das Innenministerium darauf, dass der Bundesrat in der Schweiz im Juni den Entwurf für die Änderung des Bundesgesetzes über Maßnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit verabschiedet hat. Danach sollen Schweizer Sicherheitsbehörden künftig unter anderem zur Terrorabwehr Abhörgeräte und Kameras in Privaträumen installieren sowie Post, Telefon, E-Mail und PCs präventiv überwachen beziehungsweise durchsuchen dürfen. Auch Staaten wie Schweden seien derzeit mit der Schaffung einer expliziten Befugnisnorm für verdeckte Online-Razzien im Gesetzgebungsverfahren befasst. "Einige" andere Staaten wie Slowenien besitzen laut dem Papier keine konkret festgeschriebene Schnüffelerlaubnis, "gleichwohl wäre eine Online-Durchsuchung rechtlich zulässig".

Die Regierungsbehörde vergisst auch nicht zu erwähnen, dass das FBI laut Presseberichten in den USA eine Software für eine Art Online-Razzia eingesetzt habe. Es handelte sich um einen Fall, in dem ein Schüler Bombendrohungen über das Internet von fünf Google-Postfächern aus verschickt haben soll. Dabei loggte er sich über italienische Server ins Internet ein. Die US-Polizeibehörde hat gemäß einem öffentlich gewordenem Durchsuchungsbefehl dem Jugendlichen daraufhin über Googles E-Mail-Dienst oder die Kommunikationsangebote der Online-Gemeinschaft MySpace das Spionage-Werkzeug "CIPAV" (Computer Internet Protocol Address Verifier) so versandt, dass es sich auf dem Zielrechner installieren konnte. Die Spyware übermittelte daraufhin unter anderem alle Internetverbindungen und Websiteabrufe an das FBI, das den Schüler in Folge verhaftete. Anders als hierzulande geplant, übermittelt CIPAV aber keine Kommunikations- oder Datei-Inhalte.

Das Innenministerium hält dementsprechend fest: "Im Vergleich zur Online-Durchsuchung und verwandten Maßnahmen handelt es sich bei dem (öffentlich bekannten) Funktionsumfang und der Zielsetzung in diesem Fall eher um eine Art der Benutzer-/IP-Feststellung." Die Berichte seien aber nur begrenzt auf technische Details eingegangen. Die technischen Lösungen der einzelnen Länder mit mehr oder weniger klar geregelten Befugnissen für Netzbespitzelungen sind dem Bundeskriminalamt (BKA) zudem gemäß dem Schreiben an das bislang skeptische Justizministerium nicht bekannt. Die Wiesbadener Polizeibehörde beabsichtige aber, "zukünftig den Informationsaustausch hierüber zu intensivieren".

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