Autor Thema: Überwachung, Transparenz, Datenschutz  (Gelesen 92696 mal)

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Zypries verschärft Kritik an Online-Razzien
« Antwort #450 am: 02 August, 2007, 15:45 »
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat ihre Kritik an heimlichen Online-Durchsuchungen durch das Bundeskriminalamt (BKA) verstärkt. Die SPD-Politikerin geht davon aus, dass wegen der engen grundrechtlichen Vorgaben und der Notwendigkeit zur Beachtung des absolut geschützten Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung pro Jahr nur drei bis vier der heftig umstrittenen Maßnahmen durchgeführt werden dürften. Dass dafür aber die in Deutschland aufgebaute IT-Sicherheit "kaputt gemacht" wird, hält sie laut einem Bericht des Darmstädter Echo für unverhältnismäßig. Die Ministerin sprach sich demnach bei einem Besuch des Darmstädter Zentrums für IT-Sicherheit (DZI) am Dienstag erneut dagegen aus, dass der Staat Sicherheitssysteme knackt und private Computer oder Speicherplattformen im Netz ausspäht.

Im DZI, das die Initiative "Land der Ideen" als einen von 365 Orten des Jahres 2007 wegen seiner fachübergreifenden Sicht auf die IT-Sicherheit ausgezeichnet hat, äußerte sich auch Manfred Dietrich, Leiter des Bereichs Information und Kommunikation im Bundesforschungsministerium. Eine mit heimlichen Online-Durchsuchungen gleichsam "perforierte Firewall" widerspreche dem Ziel der Bundesregierung, die IT-Sicherheit immer weiter zu verbessern. Dietrich stellte sich damit gegen den eigentlich für Sicherheitsfragen zuständigen Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble, der mit Rückhalt von Kanzlerin Angela Merkel auf eine rasche Einführung einer Lizenz zum erweiterten Online-Schnüffeln im Rahmen der umstrittenen Novelle des BKA-Gesetzes pocht.

Seine Kritik an den geplanten Netzbespitzelungen ebenfalls erneuert hat der Chaos Computer Club (CCC). "Einen ultimativen Bundestrojaner gibt es nicht", betonte Constanze Kurz als Vertreterin der Hackervereinigung gegenüber der Süddeutschen Zeitung. Das Entdeckungsrisiko der Spionagesoftware sei auf jeden Fall groß. Und sei der Verdächtige einmal vorgewarnt, könne er das BKA gezielt mit Falschinformationen versorgen. Noch unangenehmer werde es für die Sicherheitsbehörden, wenn die für die Spyware aufgemachte Sicherheitslücke von anderen Hackern entdeckt, mitgenutzt oder sogar veröffentlicht werde: "Ein Bekanntwerden der ausgenutzten Sicherheitslücke wäre der Super-GAU für das BKA", warnt Kurz, die auch von "Abwerbeversuchen" zur Hilfe bei der Programmierung der Schnüffelsoftware in den CCC-Reihen berichtete.

CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla hat dagegen die Forderung der Union nach verdeckten Online-Durchsuchungen auf Abgeordnetenwatch verteidigt. Diese müssten "natürlich an harte Vorgaben gebunden werden". Eine richterliche Verfügung sei hier unumgänglich, was der SPD aber bei weitem nicht ausreicht. Zugleich wies Pofalla Kritik an Schäubles Überlegungen zum Umgang mit potenziellen Terroristen und "Gefährdern" nachdrücklich zurück. "Bei der Bekämpfung des Internationalen Terrorismus helfen Denkverbote nicht weiter", schloss sich der Generalsekretär der CDU-Vorsitzenden Merkel an.

Auch Christian Schmidt, parlamentarischer Staatssekretär im Bundesverteidigungsministerium, hat eine Lanze für die Ausweitung der Netzüberwachung gebrochen. "Das Internet hat sich zu einer modernen Tatvorbereitungswaffe für Terroristen und andere schwere Straftäter entwickelt", erklärt der CSU-Abgeordnete. "Dort findet man Bombenbauanleitungen, Propaganda für den heiligen Krieg bis hin zu gezielten Aufforderungen oder Verabredungen zu terroristischen Anschlägen." Dem Bundeskriminalamt müsse es deshalb möglich sein, auf diese neuen Herausforderungen "angemessen und wirkungsvoll reagieren zu können". Ein unverzichtbares Instrument sei dabei der verdeckte Zugriff auf Computer von Terroristen. Nur so könnten die Daten vor einer Verschlüsselung ausgelesen werden.

"Die Privatsphäre des Einzelnen bleibt selbstverständlich gewahrt", versicherte Schmidt zudem pauschal. "Es geht bei Online-Durchsuchungen um gezielte Maßnahmen gegen einzelne hochprofessionelle schwerkriminelle Terroristen." 99 Prozent aller Menschen in Deutschland würden davon nie betroffen sein. Niemand denke bei der Maßnahme an eine "Schleppnetzfahndung" im Internet. Der Richtervorbehalt würde gewahrt und für eine "verfassungskonforme Online-Durchsuchung" sorgen.

Quelle : www.heise.de

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Offline SiLæncer

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"Bundestrojaner" heißt jetzt angeblich "Remote Forensic Software"
« Antwort #451 am: 03 August, 2007, 14:48 »
Das Bundeskriminalamt (BKA) wirbt weiter für heimliche Online-Durchsuchungen und gibt dabei an, die Schnüffelsoftware hauptsächlich physisch nach dem Eindringen in die Wohnung Verdächtiger installieren zu wollen. Im Endeffekt soll es sich bei dem Programm laut jüngsten Verlautbarungen der Wiesbadener Polizeibehörde um einen aufgebohrten, mit einer Spyware-Komponente ausgerüsteten Keylogger handeln. Mit einer solchen Überwachungswanze, die von Ermittlern heimlich direkt auf Zielcomputern installiert wird, lassen sich unter anderem die Tastatureingaben für Passwörter, Login-Daten und PINs vor einer möglichen Verschlüsselung von Informationen aufzeichnen. Davon erhofft sich das BKA, alle Zugangsdaten für genutzte Dienste per Fernübertragung frei Haus geliefert zu bekommen.

Im Gegensatz zum FBI, das in der Entwicklung eines "Bundestrojaners" laut US-Medienberichten anscheinend schon weiter ist als das BKA und echte Online-Durchsuchungen mit dem Werkzeug "CIPAV" (Computer Internet Protokoll Address Verifier) durchführt, bevorzugen die Wiesbadener Ermittler laut einem Bericht des Computermagazins Chip das traditionelle, "robuste Agenten-Handwerk". Demnach soll die "Remote Forensic Software" (RFS) getaufte Schnüffelapplikation in der Regel nicht online auf den Zielrechner etwa mit einer E-Mail, einer manipulierten Website oder Huckepack über normale Downloads im Internet aufgespielt werden. Die Erfolgsaussichten dieser Methode schätzt das BKA als noch zu schlecht ein, sodass es den weniger unauffälligen direkten Zugang zu den Wohnräumen Verdächtiger in den Vordergrund rückt. In diesem Sinne hatte sich BKA-Chef Ziercke bereits auf einem Symposium Mitte Juli geäußert und betont, das BKA entwickele keine Schadsoftware oder Software mit eigenen Verbreitungsroutinen.

Konkret soll sich nach "Umfeld-Analysen" mit Hilfe verdeckter Ermittler ein BKA-Team heimlich in die vier Wände einer zu überwachenden Person vorarbeiten, dort zunächst Kopien von allen zu findenden Festplatten ziehen und die Daten analysieren. Wie BKA-Präsident Jörg Ziercke bereits wiederholt  ankündigte, werde daraufhin gleichsam in Einzelanfertigung die RFS gebastelt und direkt auf das Zielsystem zugeschnitten. Im Rahmen einer erneuten "Wohnungsöffnung" soll das modulare Überwachungsprogramm dann auf dem bereits in Grundzügen ausgeforschten PC installiert werden. Dies habe den Vorteil, auch gleich dort bereits installierte Sicherheitssoftware wie Firewalls neu einzustellen. Damit soll verhindert werden, dass diese beim "Nach-Hause-Telefonieren" der Schnüffelsoftware Alarm schlägt. Warum das BKA aber plötzlich heimlich in Wohnungen eindringen darf und wie bei der beschriebenen Vorgehen der spätestens nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil zum Großen Lauschangriff der absolut geschützte Kernbereich privater Lebensgestaltung ausgespart werden soll, bleibt auch nach den jüngsten Äußerungen aus dem BKA unklar.

Mit dem hohen Aufwand will das BKA jedenfalls sicherstellen, dass es im günstigsten Fall nicht auf staatlich verordnete Sicherheitslücken oder die Zusammenarbeit mit Herstellern von Sicherheitssoftware oder Betriebssystemen angewiesen ist – ohne aber die Installation des Trojaners bei Verdächtigen über das Netz ausschließen zu wollen. Die Anbieter von Sicherheitssoftware hatten allerdings wiederholt darauf hingewiesen, heimliche Zugriffe der Polizeibehörde zur Durchsuchung von Computern über das Internet mit ihren Schutzprogrammen zu blockieren. "Im Interesse unserer Kunden weltweit gewähren wir keinen Institutionen Zugang zu Kundencomputern", betonte Andreas Zeitler, Geschäftsführer des Unternehmens Symantec Deutschland, gerade noch einmal in der Süddeutschen Zeitung. "Unsere Software wird also auch im Fall eines so genannten Bundestrojaners den Trojaner stoppen und entfernen." Auch der Geschäftsführer der Firma Kaspersky Lab, Andreas Lamm, erklärte, dass ein Spionageprogramm des BKA "vermutlich erkannt werden würde".

Andreas Pfitzmann, Informatikprofessor an der Technischen Universität Dresden, riet Richtern, die Echtheit der von staatlichen Schnüffelprogrammen übertragenen Daten anzuzweifeln. "Wenn ein Bundestrojaner auf dem Rechner läuft, verändert er automatisch das System, welches er untersucht", sagte der Experte. "Das widerspricht allen Gepflogenheit der Forensik und schwächt die Glaubwürdigkeit der gesammelten Daten." Zudem würden Kriminelle häufig fremde Rechner kapern und als Zwischenspeicher für illegale Dateien wie Kinderpornografie verwenden. Cracker oder Cyberkriminelle würden verbotene Daten nicht auf ihrem eigenen Rechner speichern, betonte Pfitzmann. Tatsächlich würde die Installation der "RFS" rasch an ihre Grenzen stoßen, wenn terroristische "Gefährder" von ihnen als schutzwürdig erachtete Dateien etwa auf verschlüsselten USB-Sticks lagern und für die Kommunikation Rechner in Internet-Cafés verwenden. Darüber hinaus lasse das geplante Vorgehen weiter offen, wie der Kernbereich der privaten Lebensgestaltung beim Kopieren der Festplatten und der Anwendung des Spionagewerkzeugs außen vor gehalten werden sollte.

In der großen Koalition geht der Streit um Online-Razzien derweil weiter. Die SPD im baden-württembergischen Landtag gab bekannt, die umstrittenen Netzbespitzelungen strikt abzulehnen. Zum Vorschlag der CDU, dieses Fahndungsmittel in das Landespolizeigesetz aufzunehmen, sagte der SPD-Abgeordnete Rainer Stickelberger am Freitag in Stuttgart laut dpa, Freiheitsrechte dürften nicht im Namen der Sicherheit zu Tode geschützt werden. Der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Reinhold Gall, warf der CDU im Land vor, "Erfüllungsgehilfe" von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) zu sein. Dieser fordert schon seit Monaten, der Polizei verdeckte Ermittlungen auf fremden Computern über das Internet zu ermöglichen.

Auf Bundesebene brach die CDU-Innenpolitikerin Beatrix Philipp eine Lanze für heimliche Online-Durchsuchungen. "Ich verstehe nicht, dass die Bürger dem Staat weniger trauen als Aldi, Plus und Metro, denen sie bedenkenlos sämtliche Daten geben", sagte sie der Rheinischen Post. Der SPD-Rechtspolitiker Lothar Binding äußerte sich dagegen auf der Plattform Abgeordnetenwatch skeptisch: "Oft zeigen mir bestimmte Ideen hinsichtlich der Überwachung von (privaten) Rechnern, welcher Ideengeber von Rechnern, Netzen, Verschlüsselung, Datenschutz und Datensicherheit nicht genug versteht", kritisierte er Schäuble und seine Unterstützer. Auch die jüngsten Ideen über den Einsatz von Keystroke-Loggern "würden wenigstens einmal mehr als eine Online-Verbindung zu meinem PC erfordern. Herr Schäuble müsste schon vorbei kommen". Die rechtskonforme beziehungsweise verfassungsfeste Begründung zur Ausspionierung auch persönlicher Identifikations-Nummern und Passwörter möchte Binding zudem "gern mal sehen".

Quelle : www.heise.de

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Offline Jürgen

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Re: Schäuble: Anti-Terror-Gesetze haben sich bewährt
« Antwort #452 am: 03 August, 2007, 23:24 »
Es gibt KEINE Rechtfertigung zum Ermitteln von Passwörtern, PINs usw. für Online-Banking.
Um Konteneinsicht zu erhalten, haben sich die Schnüffler gefälligst an den gesetzlich vorgesehenen Weg zu halten, und im Falle der Verweigerung einer richterlichen Anordnung haben sie davon in jedem Falle Abstand zu nehmen.
Aber die Zugangsdaten können, ausser vom Inhaber selbst, niemals zu legalen Zwecken erfasst werden.
Und das Einbringen solcher Keylogger & Co. halte ich zumindest für Anstiftung oder Beihilfe.

Zudem ist das heimliche Betreten und Durchsuchen von Wohnräumen verfassungswidrig und illegal.

Gesetze gelten auch für Schäubles Gefolge!

Ansonsten wünsche ich recht viel Spass, bei'm Versuch, allein hier etwa 1 TB an Daten von zahlreichen Datenträgern zu kopieren.
Zeit müsste man schon mitbringen...
Nur wird man nichts wirklich brisantes finden.
Weil derartiges hier nie auf den Rechnern oder (erkennbaren) Datenträgern herumzuliegen pflegt, und auch nicht irgendwo im Internet...
Aber bei der Gelegenheit bitte ich darum, abzuwaschen, die Wäsche zu machen, die Blumen zu giessen und zumindest das Wohnzimmer gründlich aufzuräumen.
Anschliessend nehmt dem Müll mit 'runter.

Und lasst euch bloss nicht erwischen, sonst droht ein putativer Notwehr-Exzessss...

Werde mich sicher demnächst 'mal wieder über Picking-sichere Schlösser informieren.
Und eine aus irgendwelchen sonstigen Gründen geschehene Wohnungs-Öffnung muss zukünftig auch unter einem völlig anderen Licht erscheinen und dazu führen, dass die Rechner, ohne zu zögern, sofort zerlegt und komplett plattgemacht und aus extern gelagerten Backups auf neu gekauften oder LowLevel-formatierten Platten neu aufgesetzt werden.
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Veränderungen stehen an. Dies ist der bisherige Stand:
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Offline ritschibie

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Re: Schäuble: Anti-Terror-Gesetze haben sich bewährt
« Antwort #453 am: 03 August, 2007, 23:46 »
Tut mir leid, aber ich muss es mal sagen: Früher hieß dieser 'Key-Logger' mal Blockwart....
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Offline lucky

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Re: Schäuble: Anti-Terror-Gesetze haben sich bewährt
« Antwort #454 am: 03 August, 2007, 23:49 »
Achtung Satire:



Quelle: http://www.titanic-magazin.de

"Ich missbillige jedes Wort was Sie sagen, aber bis zu meinem Tode werde ich dafür kämpfen, dass Sie es sagen dürfen"  (Voltaire)




Rechner: P4, 3.2 GHz, 2MB Cache, 800 MHz FSB 2048 MB DDR-RAM, WinXP PRO SP2 + DX9c, 320GB SATA Raid 0 Stripe (1st (2x) 160GB 7200rpm) Hard Drive 2nd 160Gb Hard Drive, ATI Radeon X850XT Platinum an 20" TFT (1024x768@75 Hz), 150 GB ext., Soundblaster Audigy 2 ZS 7.1, Hauppauge Nexus Rev. 2.3 (Treiber TT 2.19 nicht 2.19c)
DVB-S: 1mØ/Quad-LNB auf 19.2° Ost, 1mØ/Single-LNB auf 30.0° West
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Offline ionti

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Re: Schäuble: Anti-Terror-Gesetze haben sich bewährt
« Antwort #455 am: 04 August, 2007, 12:14 »
Schöönes Bild.

Bei jungewelt.de habe ich das gefunden:

Märchenerzähler des Tages
Jörg Ziercke
Glaubt man einem Bericht des Technikmagazins Chip, dann ist die ganze Aufregung um die von Innenminister Wolfgang Schäuble vehement geforderte Einführung von sogenannten Onlinedurchsuchungen der Computer irgendwelcher was auch immer verdächtigter Zeitgenossen vollkommen überflüssig. An der Kompetenz des Autors des Berichts besteht kein Zweifel: Es handelt sich um Jörg Ziercke, den Chef des Bundeskriminalamtes. Laut Ziercke sei die Computerschnüffelei mittels online eingeschleuster »Trojaner« viel zu unzuverlässig, weswegen man auf eher rustikale Methoden zurückgreifen werde: Einbruch, Festplattenkopie und Installation einer Art »Datenwanze«.
Wir als potentielle Objekte der BKA-Begierden sind natürlich für jeden Hinweis auf die Methoden des Staatsapparates dankbar. Und auch die legendären »Schläfer«, die in Kürze ihr Kommunikationsnetz für furchtbare Terroraktionen in Deutschland aufbauen wollen, wissen jetzt Bescheid. E-Mails mit Anschlagsplänen also nur noch von fremden Computern oder – noch besser – mit WLAN-fähigem Laptop, der stets am Körper getragen wird, und schon sind die Geheimdienste außen vor.
Dämlicher geht’s nimmer. Jeder drittklassige Kreditkartenbetrüger ist mittlerweile in der Lage, Zugangs- und andere Daten aus fremden Computern via E-mail abzuzocken, und das Knacken von sogenannten Firewalls gilt selbst bei 12jährigen Computerkids mittlerweile als wenig anspruchsvolle Freizeitgestaltung. Nicht nur in den USA besitzen die Geheimdienste längst eine Art Generalschlüssel, mit dem sowohl Betriebssysteme als auch Standardsoftware von außen manipuliert werden können. Trotzdem will uns der Chef des BKA weismachen, daß man zu Onlineuntersuchungen technisch eigentlich gar nicht in der Lage sei. Die staatliche Desinformation war auch schon mal besser.

Offline SiLæncer

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Struck nähert sich Union bei heimlichen Online-Durchsuchungen an
« Antwort #456 am: 04 August, 2007, 14:39 »
In der großen Koalition tauschen Spitzenpolitiker zwar nach wie vor im Streit um heimliche Online-Durchsuchungen den Fehde-Handschuh aus. Eine Einigung im Kern der Sache hat SPD-Fraktionschef Peter Struck aber nicht mehr ausgeschlossen. Prinzipiell beklagt der Ex-Verteidigungsminister im Nachrichtenmagazin Focus zwar das Vorgehen von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) in der Sicherheitsdebatte: "Schäuble will die SPD diskreditieren, weil wir durch die Zeit von Otto Schily als Innenminister eine Position als Wahrer der Inneren Sicherheit wie der Rechtsstaatlichkeit gewonnen haben." Doch zugleich nannte Struck als Bedingung für die Einführung der Lizenz zur umstrittenen Netzbespitzelung für das Bundeskriminalamt (BKA) die so genannte Richterband-Lösung, die auch die Union ins Spiel gebracht hat. Dabei sollen alle zu erhaltenden Kommunikationsinhalte zunächst von den Ermittlern aufgezeichnet werden und ein Richter dann über ihre Verwertbarkeit entscheiden.

Auch wenn sich beide Seiten damit einander angenähert haben, wies Struck die Forderung des Innenministers zurück, die Novelle des BKA-Gesetzes einschließlich der verdeckten Ausforschung von Festplatten privater PCs vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu diesem Thema zu verabschieden: "Es wäre doch absurd, jetzt ein Gesetz zum Bundeskriminalamt inklusive Online-Durchsuchungen zu beschließen, um kurz darauf aus Karlsruhe einen Kriterienkatalog an die Hand zu bekommen, der dies rechtlich sauber regelt." Für die SPD gelte daher: "Schäuble kann sein BKA-Gesetz sofort haben. Das Thema Online-Durchsuchungen lassen wir offen, bis Karlsruhe entschieden hat. Wenn Schäuble sich diesem Kompromiss verweigert, muss die Kanzlerin eingreifen." Angela Merkel hat sich aber bereits wiederholt hinter den Innenminister gestellt und sich für die rasche Schaffung der Befugnis für Online-Razzien ausgesprochen.

In der rechtlichen Ausgestaltung von Online-Durchsuchungen ist es nach Strucks Ansicht entscheidend, wie das Ausforschen privater Dinge verhindert und der vom Bundesverfassungsgericht als absolut schützenswert erachtete Kernbereich der privaten Lebensgestaltung außen vor gehalten werden kann. "Für mich ist unverzichtbar, dass ein unabhängiger Richter die Daten prüft und herausfiltert, was nicht für die Ermittler zugänglich sein darf", umschrieb er dabei nichts anderes als den von der Union bevorzugten Ansatz des Richterbandes, den die SPD beim großen Lauschangriff noch vehement ablehnte. Nach Einschätzung des Deutschen Richterbundes ist die Umsetzung dieser Variante in der Praxis aber nur sehr schwer vorstellbar. Auch Datenschützer zeigen sich skeptisch über diese Form der Ausspähung höchst privater Kommunikationsbereiche.

Scharfe Kritik an Schäuble und seinen Anti-Terrorplänen übte derweil erneut FDP-Chef Guido Westerwelle: Der CDU-Politiker "hat als Innenminister ein Amtsverständnis, das wir in keiner Weise nachvollziehen können", betonte der Liberale im Gespräch mit der Süddeutschen Zeitung. "Ihm fallen ständig Bereiche ein, in denen man die Verfassung noch mehr stutzen könnte. Wir garantieren, dass Herr Schäuble in einer Regierung mit der FDP keinen Durchmarsch machen könnte." Der Innenminister stehe ja nicht allein, dahinter stecke System, mutmaßte Westerwelle: "Es gibt die verheerende Tendenz, die Freiheit scheibchenweise sterben zu lassen." Schwarz-Rot setze hier die "Einschüchterungspolitik von Rot-Grün" fort.

Johannes Vogel, Bundesvorsitzender der Jungen Liberalen (Julis) forderte in der Leipziger Volkszeitung, Schäuble solle sich offen der Debatte über seine Anti-Terrorpläne stellen, am besten in einem Rededuell mit Westerwelle. Schäuble treibe mit seinen Forderungen nicht nur die Positionen von Union und FDP auseinander und behindere eine schwarz-gelbe Regierungskoalition nach der nächsten Bundestagswahl. "Er gefährdet auch einen Grundkonsens unserer Gesellschaft. Leider stellt er sich keiner Debatte, sondern äußert seine Vorschläge immer nur in Frage- und Nachdenkeform. Ich bezeichne dies als politische Feigheit", so der Julis-Bundesvorsitzende. Vogel lehnt die von Schäuble angestrebten Online-Razzien als Eingriff in die Privatsphäre ab.

In der Auseinandersetzung um die innere Sicherheit und ein neues Polizeigesetz im baden-württembergischen Landtag lehnt die Südwest-SPD heimliche Online-Durchsuchungen weiter strikt ab. Ebenfalls kritisch sieht sie andere Vorschläge der CDU wie den massiven Ausbau der Videoüberwachung, die automatische Erfassung von Autokennzeichen und die vorbeugende Überwachung von Telefonen. Die dadurch entstehende Datenmenge helfe gar nichts, wenn es nicht genug Beamte gebe, welche die Daten bearbeiteten und weiterleiteten. "Der Rechtsstaat darf sich nicht schleichend in einen Präventionsstaat verwandeln", warnte der Sozialdemokrat Rainer Stickelberger. Es sollten stets die bereits getroffenen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts im Auge behalten werden.

Thomas Blenke, Polizeisprecher der CDU-Landtagsfraktion, betonte dagegen, Online-Razzien seien dringend notwendig, um "Bombenattentätern und Pädophilen das Handwerk zu legen, bevor Schlimmes passiert." Die Sicherheit der Bevölkerung müsse vor der "akuten Gefahr von Bombenattentaten durch Islamisten" geschützt werden. Die derzeitige Rechtslage lasse die Polizei jedoch immer wieder ins Leere laufen. Der baden-württembergische Innenminister Heribert Rech (CDU) meinte: "Die SPD will die Herausforderungen nicht sehen, vor denen die Sicherheitsbehörden stehen." Anders könne er sich nicht erklären, dass alle Instrumente, welche die Polizei brauche, kategorisch abgelehnt würden. "Wer das tut, schützt nicht die Freiheit, sondern bietet dem Terrorismus und dem organisierten Verbrechen eine offene Flanke", sagte Rech. Den "gläsernen Bürger" wolle aber auch die CDU nicht.

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Offline Hesse

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Re: Schäuble: Anti-Terror-Gesetze haben sich bewährt
« Antwort #457 am: 05 August, 2007, 01:27 »
Wenn man das ganze mal mit Viren von vor 10 Jahren vergleicht.....

Damals :

Amiga 1200, die Mehrzahl aller Viren waren im Grunde "Dumme-Jungen-Streiche" die einfach nur irgendeinen Sch**** auf dem Monitor einblendeten. Irgendwelche Deppen die sich als "Ganz-Böse-Jungs" fühlten programmierten vielleicht mal was, dass tatsächlich zu dem damals "ungeheuren" Datenverlust von vielleicht 250 MB führten ---> zu einem Freund gehen der ein besseres Modem hat als man selber (damals gab es doch tatsächlich "Ungeheuerlichkeiten" wie 14K Modems, wer reich war hatte ein besseres) und die Scheis** neu kopieren...fertig !

Heute wollen ein paar arme Spinner aus dem Osten unsere Bankdaten....OK...es gibt Gegenmaßnahmen!

Aber wie ist in dieser Abstufung derjenige zu bezeichnen, der, als bezahlter Überläufer, einfach nur die Zerstörung der Existenzgrundlage ihm noch nicht einmal persönlich bekannter Individuen anstrebt (im Sinne des Bundestrojaners) ?

Wie ist jemand zu bezeichnen der für ca. 4000 Tote (11. Sept.) die Bürgerrechte und die Freiheit von weit über 900 Millionen opfert ????

Ich will´s lieber nicht selber schreiben, aber dieser jemand steht m.E. ganz unten bzw. oben (je nachdem aus welchem Blickwinckel man das sehen möchte, Vgl. Heisenberg Prinzip) auf der Liste der verhasstesten/geliebtesten (Vgl. Heisenberg) Menschen.

Der "Blockwart" war wahrscheinlich auch nicht sonderlich beliebt, obwohl alle ihm freundlichst einen guten Morgen wünschten...

Offline SiLæncer

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Beckstein macht weiter Druck bei heimlichen Online-Razzien
« Antwort #458 am: 07 August, 2007, 12:44 »
Der bayerische Innenminister Günther Beckstein hat erneut einen Ausbau der Überwachung im Internet gefordert. Die Anschlagsgefahr sei hierzulande ernsthaft und gegenwärtig, betonte der CSU-Politiker bei der Vorstellung einer Zwischenbilanz (PDF-Datei) des bayerischen Verfassungsschutzes zum ersten Halbjahr 2007. Das Internet sei dabei "längst das zentrale Informations-, Kommunikations- und Propagandamedium für islamistische Extremisten und Terroristen geworden", von denen Beckstein weiterhin die "größte Bedrohung" für die innere Sicherheit ausgehen sieht. "Wir brauchen deshalb zur Verhinderung schwerster Straftaten in terroristischer Absicht unter engen rechtsstaatlichen Grenzen die Online-Durchsuchung von Computern."

Von konkreten Attentatsplänen wusste der designierte neue bayerische Ministerpräsident nicht zu berichten. Die Zahl der Gewalttaten im Bereich der "politisch motivierten Ausländerkriminalität" sei zudem weiterhin auf "niedrigem Niveau", heißt es in dem 46-seitigen Bericht. Der Minister machte aber deutlich, dass es letztlich vor allem Zufällen zu verdanken gewesen sei, dass in Europa in diesem Jahr bislang keine Anschläge gelungen sind. Angesichts dieser Bedrohungssituation müsse der Staat "alle rechtsstaatlichen Mittel ausschöpfen", um die Sicherheit der Bürger zu gewährleisten.

"So werden wir künftig zum Schutz unserer freiheitlichen Gesellschaft nicht daran vorbei kommen, in besonderen Einzelfällen und bei Beachtung aller rechtsstaatlichen Anforderungen auch auf Daten privater Computer zuzugreifen", sagte Beckstein. Wichtige Erkenntnisse, etwa über personelle Verknüpfungen, über Absprachen und Treffen zur Vorbereitung von Anschlägen oder über potenzielle Anschlagsziele, seien andernfalls oft nicht zu erlangen. "Wir brauchen die Möglichkeit, die Computer von Terroristen 'abzuschöpfen'", machte der Minister klar. Ein Richtervorbehalt würde dabei "auch den Rechten unbescholtener Bürger Rechnung" tragen.

Die Diskussion um eine gesetzliche Grundlage für die Ausforschung von Festplatten privater PCs und Speicherplattformen im Netz "muss jetzt zielstrebig und schnell zu Ende gebracht werden, damit wir zu Entscheidungen kommen", erklärte der Minister weiter. Er appellierte "ausdrücklich an die Vernunft unseres Koalitionspartners SPD, sich hier nicht weiter aus rein ideologischen Gründen den notwendigen Gesetzesänderungen zu verschließen". Im Gespräch ist auf Bundesebene bislang die Schaffung einer Lizenz für heimliche Online-Durchsuchungen für das Bundeskriminalamt (BKA), nicht jedoch die von Beckstein ebenfalls geforderte Befugnis für Verfassungsschützer.

Zugleich schloss sich der konservative Politiker Überlegungen von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) zum Umgang mit terroristischen "Gefährdern" an: "Wir müssen auch die Frage beantworten, wie wir mit islamistischen Extremisten umgehen sollen, die hier unseren Staat bekämpfen, aber nicht außer Landes gebracht werden können, weil sie Abschiebeschutz genießen." Schäuble hatte hier unter anderem Kommunikationsverbote per Handy oder E-Mail ins Spiel gebracht. Die bayerische FDP bezeichnete die Forderungen als "völlig fehl am Platz". Die Landtags-Grünen warfen dem Innenminister vor, "keine Lösungsansätze" für die Bekämpfung von Rechtsextremismus und Terrorismus zu haben.

Im benachbarten Sachsen sorgen derweil weiter Meldungen über eine angeblich eigenmächtige Form der Online-Razzia durch den Chef des des Bundespolizeiamtes in Chemnitz, Deltlef Fritzsch, für Wirbel. Der Spitzenbeamte steht unter Verdacht, die E-Mail-Konten von Bundespolizisten auf der Suche nach einem erotischen Kettenbrief ausspioniert zu haben. Wie das Nachrichtenmagazin Focus berichtet, hat die Staatsanwaltschaft Zwickau gegen Fritzsch und vier seiner Mitarbeiter ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Wegen "Ausspähen von Daten" nach Paragraph 202a Strafgesetzbuch (StGB) drohen dem Behördenleiter bis zu drei Jahre Haft.

Nach Dienstschluss sollen Internet-Spezialisten der Behörde die Passwörter von mindestens 50 Beamten geknackt und deren E-Mails durchforstet haben. Betroffen waren vermutlich auch nicht-berufliche Nachrichten, da laut einer Dienstvereinbarung von April 2006 allen Bundespolizisten erlaubt ist, ihre E-Mail-Adressen auch privat zu nutzen. Selbst die einen besonderen Vertrauensschutz genießenden Daten von drei Personalräten sind laut Focus ausspioniert worden. In einem Mitarbeiterbrief räumte Fritzsch demnach die Schnüffelaktion inzwischen ein und entschuldigte sich.

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Re: Beckstein macht weiter Druck bei heimlichen Online-Razzien
« Antwort #459 am: 07 August, 2007, 16:21 »
Zitat
(Der) Chef des des Bundespolizeiamtes in Chemnitz ... räumte ... die Schnüffelaktion inzwischen ein und entschuldigte sich.
So einfach ist das also?

Die Aufgabe des Herrn und seiner Anstalt ist der Schutz der Bürger (seine Mitarbeiter eingeschlossen!) und ihrer Rechte, nicht der Angriff auf diese!

Wes' Geistes Kind sind eigentlich unsere 'Oberen'  >:(

Die Bürger bezahlen sie wahrlich nicht schlecht, auf dass sie ihnen dienen, nicht sie im Amt hintergehen.

Wir werden ja sehen, ob irgendwo noch gleiches Recht für alle gilt...

Fristlos entlassen, verknacken, das geschieht anderen schon bei viel kleineren Vergehen.
Kein Support per persönlicher Mitteilung!
Fragen gehören in's Forum.

Veränderungen stehen an. Dies ist der bisherige Stand:
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SPD-Sprecher hält Online-Razzien derzeit für unverantwortbar
« Antwort #460 am: 07 August, 2007, 16:30 »
Die SPD-Bundestagsfraktion hat einen Katalog mit 45 offenen Fragen zu heimlichen Online-Durchsuchungen ans Bundesinnenministerium geschickt. Vor der Klärung der Ungewissheiten, die sowohl rechtliche als auch technische Aspekte betreffen, wollen sich die Sozialdemokraten nicht auf das umkämpfte Ermittlungsverfahren einlassen. Eine rasche Einigung im Dauerstreit innerhalb der großen Koalition um die Online-Durchsuchung im Rahmen der Novelle der Befugnisse für das Bundeskriminalamt (BKA) ist damit weiterhin nicht in Sicht. "Aus Sicht der SPD-Bundestagsfraktion bleibt es dabei: Die Bedenken müssen ausgeräumt, die kritischen Fragen beantwortet und das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Klage gegen die nordrhein-westfälische Online-Durchsuchung abgewartet werden", betonte der medienpolitische Fraktionssprecher Jörg Tauss gegenüber heise online. "Anders ist ein so weit reichendes Ermittlungsinstrument nicht verantwortbar."

Laut Tauss lassen die Pläne von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und der Union rund um die Ausforschung von Festplatten privater PCs und Speicherplattformen im Netz nach wie vor viele Aspekte offen. Nicht nur bei der Installation der Überwachungssoftware, bei der das BKA als Strafverfolgungsbehörde unlängst eine offline in "Agentenmanier" zu installierende Variante ins Spiel gebracht hat, sehe die SPD viele Fragezeichen. Auch die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen der Maßnahme, die tief in die Privatsphäre der Nutzer und möglicherweise auch in den Kernbereich der privaten Lebensführung eindringe, müssten noch "hinreichend geklärt und die Notwendigkeit eines solchen Instruments dargelegt werden".

Konkret hat der Medienpolitiker vor allem eine Bedingung im Blick: Aus "datenschutz- und persönlichkeitsrechtlicher Perspektive" wäre die Ermöglichung einer solchen heimlichen Ermittlungsmethode nur dann hinnehmbar, wenn dabei mindestens derselbe Schutz höchstpersönlicher Lebensbereiche gewahrt bleibe, wie ihn das Bundesverfassungsgericht beim großen Lauschangriff vorgegeben hat. Dies sei "zwingend geboten", da die Maßnahme in ihrer "Eingriffstiefe" der Überwachung des "Schlafzimmers" gleich komme. Der "Kernbereichsschutz" müsse daher – genauso wie bei allen anderen verdeckten Ermittlungsmaßnahmen – gewahrt bleiben. "Es geht nicht an", warnte Tauss auch den Koalitionspartner, "dass der Deutsche Bundestag in Bürgerrechtsfragen ständig von höchstrichterlichen Gerichten korrigiert werden muss."

Sorgen macht sich die SPD-Fraktion gemäß dem Fragenkatalog auch um die "Nebenwirkungen" heimlicher Online-Razzien. "Unausgegorene Ermittlungsinstrumente und eine unausgereifte Technik können nicht nur eine erhebliche Gefahr für den Wirtschafts- und Forschungsstandort Deutschland – Stichwort: Wirtschaftsspionage – darstellen", moniert Tauss. Vielmehr würde im schlimmsten Fall "Tür und Tor für ein Ansteigen jeglicher Kriminalität in weltweiten Datennetzen geöffnet".

Im Einzelnen interessiert sich die SPD-Fraktion auf ihrer sieben Seiten langen Liste unter anderem für die geplante Beweissicherung bei der Festplattenbeschnüffelung. Ihrer Ansicht nach lassen sich bei der Online-Beobachtung anders als in der gängigen Computerforensik Speichersysteme nach der Beschlagnahme nicht "einfrieren", sodass die Daten im Nachhinein ohne den Einsatz komplizierter elektronischer Signierverfahren verändert werden könnten. Selbst ein "digitales Richterband" in Form eines Logs, wie es SPD-Fraktionschef Peter Struck im Anklang an Überlegungen der Union zum Kernbereichsschutz jüngst ins Auge fasste, lasse sich manipulieren. Dabei sei dieser Missbrauch für einen die Daten überprüfenden Richter nicht nachweisbar. Sollte die Beweissicherheit aber nicht als notwendig angesehen werden, fürchten die Genossen einen "weiterer Schritt zur 'Vernachrichtendienstlichung' der Polizei". Hier wird das Innenministerium daher um eine Abgrenzung der Arbeit zwischen Strafverfolgern und Geheimdiensten gebeten.

Genauer wissen will die SPD zudem, was mit den "Suchbegriffen" gemeint sei, mit dem das Schnüffelwerkzeug laut BKA operieren soll. Es sei unverständlich, wie ein Ermittler oder gar die Software ahnen könne, "unter welchen Begriffen Terroristen ihre Pläne auf ihrer Festplatte speichern". Auskunft soll das Innenministerium ferner etwa darüber geben, ob die technischen Möglichkeiten der Online-Durchsuchung etwa auch zu einer "dauerhaften akustischen und visuellen Raumüberwachung verwendet" werden. Auskunft nötig sei ferner, ob auch Mobilgeräte wie Handys und BlackBerries oder Infrastrukturkomponenten untergeordneter Netzebenen wie Router, Switches oder Einrichtungen am zentralen deutschen Netzknotenpunkt DE-CIX als "informationstechnische Systeme" ausgespäht oder für Aufklärungszwecke herangezogen werden sollen. Zu guter letzt interessiert die Fraktion brennend, welche Software Verfassungsschützer bei den bereits ohne Rechtsgrundlage durchgeführten Online-Durchsuchungen verwendeten, wer sie hergestellt und wer unabhängig ihre Funktionsweise geprüft hat.

Der Kölner Medienrechtler Marco Gercke warnte derweil vor einer Überbewertung der Erfolgschancen des so genannten Bundestrojaners durch die Sicherheitsbehörden. Es werde den Sicherheitsbehörden in der Regel nicht gelingen, die Spionagesoftware über E-Mails oder Datenströme in die Rechner mutmaßlicher Krimineller einzuschleusen, meinte Gercke in einem dpa-Interview. Vermutlich bleibe den Behörden ohnehin nur, in die Wohnungen der Betroffenen einzudringen und das Programm auf deren Rechner zu spielen. "Und dann ist die Frage: Brauche ich die Online-Durchsuchung noch?" Seine Kritik verdeutlichen will Gercke am Freitag auf dem Chaos Communication Camp, dem offiziell morgen startenden Hackerzeltlager im brandenburgischen Finowfurt.

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Die persönliche Freiheit und die Privatsphäre der Bürger werden nach Ansicht des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar zunehmend durch schärfere Anti-Terror-Gesetze bedroht. "Stück für Stück wird unsere Privatsphäre immer weiter eingeschränkt", sagte Schaar in einem Gespräch mit dpa. Scharfe Kritik äußerte er etwa an den auch in der Koalition umstrittenen heimlichen Online-Durchsuchungen von Computern.

"Unser Verhalten und unsere Bewegungen in der Öffentlichkeit werden immer stärker beobachtet", sagte Schaar. Die Bereiche, in denen man sich ungestört vor Kontrolle und Überwachung bewegen könne, würden immer weniger. "Immer mehr Behörden, aber auch immer mehr private Stellen wissen immer mehr über uns", kritisierte er.

Schaar mahnte, es müsse einen unbeobachtbaren privaten Bereich geben, der auch bei staatlichen Maßnahmen zu beachten sei. Deshalb sei eine heimliche Online-Durchsuchung auch ein "sehr tiefgreifender Eingriff in die Privatsphäre". "Ein Computer beinhaltet heute mehr hochsensible Informationen als jedes Tagebuch", betonte der oberste Datenschützer. Zudem warnte er vor immer neuen Begehrlichkeiten, sollte das Fahndungsinstrument tatsächlich eingeführt werden. Neben der Terrorbekämpfung seien mit Kinderpornografie und Kindesmissbrauch schon jetzt weitere Delikte in der Diskussion, bei denen die Maßnahme angewandt werden könnte. "Und das wird auch nicht das Ende sein."

Schaar sagte zudem, er zweifle daran, ob Online-Durchsuchungen tatsächlich nützlich und erforderlichen seien. Das Vorhaben wird von Bundeskanzlerin Angela Merkel und Innenminister Wolfgang Schäuble (beide CDU) auch gegen Widerstand in Teilen der SPD vorangetrieben.

Allgemein warnte Schaar die Bürger vor einem "zu sorglosen Umgang" mit ihren Daten etwa im Internet. Aber auch Diensteanbieter wie beispielsweise Banken müssten dafür sorgen, das Risiko des Datenmissbrauchs zu minimieren. "Da ist noch vieles zu verbessern."

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Oberstaatsanwalt plädiert für Online-Durchsuchungen
« Antwort #462 am: 12 August, 2007, 12:33 »
Der Cottbusser Oberstaatsanwalt Thomas Schell hat sich für heimliche Online-Durchsuchungen ausgesprochen. Laut einer Vorabmeldung des Magazins Focus meint der Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Internet-Kriminalität: "Für schwere Formen der Kinderpornografie – etwa die bandenmäßige Verbreitung – sollte man überlegen, ob man Online-Razzien zulässt. Es gibt sicherlich Fälle, in denen das sinnvoll wäre."

Laut Schell, den Focus als einen führenden deutschen Kinderporno-Ermittler bezeichnet, verbreiten Kinderporno-Anbieter Fotos und Filme kaum noch per E-Mail, sondern zunehmend auf Web-Speicherplätzen. "Man legt die Dateien dort ab und gibt den Link auf das Material in pädophilen Kreisen bekannt. In relativ kurzer Zeit finden dann weltweit tausende Zugriffe statt", sagte er dem Magazin. Bayerns Justizministerin Beate Merk hatte vor kurzem bereits Kinderpornografie als Argument für Online-Durchsuchungen ins Feld geführt.

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Antiterrorgesetze gegen Demonstranten
« Antwort #463 am: 12 August, 2007, 13:33 »
Die Vorkehrungen gegen die geplanten Proteste von Umweltschützern gegen den Bau einer dritten Startbahn für den Flughafen Heathrow machen anschaulich, wie Antiterrormaßnahmen zur Eindämmung politischer Proteste verwendet werden

Wie Antiterror-Gesetze und die durch sie eröffneten Möglichkeiten für die Staatsgewalt Schritt für Schritt auch gegen politische Proteste erweitert werden oder Begehrlichkeiten erwecken, kann man derzeit in Großbritannien beobachten. Wovor Kritiker immer gewarnt haben, wenn es hieß, dass die Einschränkung der Bürgerrechte und die Kompetenzerweiterung der Sicherheitskräfte nur der Bekämpfung des (islamistischen) Terrorismus, wird nun beim Umgang mit einem [extern] Camp für den Klimawandel deutlich, in dem Umweltschützer eine Woche lang, beginnend am 14. August, am Flughafen Heathrow gegen den Bau einer dritten Startbahn demonstrieren wollen.

Schon im Vorfeld hatte BAA, die Betreibergesellschaft des Flughafens, versucht, gegen die Proteste von 15 Umweltschutzgruppen ein weiträumiges Verbot von Protesten durchzusetzen, die nicht 24 Stunden zuvor angemeldet wurden, um die Passagiere und den Flugplatz zu schützen. Die Umweltschützer haben während der Proteste "direkte Aktionen" und "ziviles Ungehorsam" in vielen und kreativen Formen angekündigt, aber festgelegt, dass der Zaun um den Flughafen während des Dauer des Camps nicht überschritten werden soll. Der Protest soll friedlich bleiben, die Sicherheit am Flughafen nicht beeinträchtigt und Passagiere nicht gestört werden. Den Ort des Camps wollen die Veranstalter aber erst zu Beginn der Proteste am 14. August mitteilen.

Nach dem Antrag der BAA hätten, wie der Independent berichtete, Proteste 24 Stunden vorher angekündigt werden müssen. Sollte eine Aktion stattfinden, dann sollte allen Mitgliedern der Organisationen, die zu Protesten aufrufen, verboten sein, die Autobahn, die U-Bahnen und andere Verkehrsmittel in London, die zum Bahnhof Paddington gehen, und die Züge, die von dort nach Heathrow gehen, zu benutzen. Schon an den Bahnsteigen hätte dann die Polizei die möglichen Demonstranten verhaften können oder müssen. Die Umweltgruppen, die zum Klimacamp aufgerufen haben, sollen um die 5 Millionen Mitglieder haben.

Die BAA wollte den Demonstranten drei Orte für die Proteste zuweisen. Allerdings sollten dort nicht zu viele Demonstranten zugelassen werden, zudem sollte dort nur eingelassen werden, wer zuvor seine Teilnahme angekündigt hat und seine Identität dokumentiert. Und schließlich versuchte die BAA noch, eine Verfügung gegen vier Leiter der Proteste von den Organisationen Camp for Climate Action, Plane Stupid, No Third Runway Action Group; und AirportWatch durchzusetzen. Auch hier wären wiederum alle 5 Millionen Mitglieder betroffen gewesen, denen verboten werden sollte, an einem Camp teilzunehmen oder in die Nähe des Flughafens zu kommen. Man verstieg sich so weit, von einem irakischen Stil der Terrorbedrohung zu sprechen, um die Verbote durchzusetzen. Wenn Fahrzeuge aufgehalten werden, würde dies die Gefahr eines Terroranschlags vergrößern. Das sehe man jeden Tag in Bagdad.

Die Kritik an den überzogenen Forderungen der BAA war groß. Das Gericht räumte zwar ein, dass die von den Protesten möglicherweise verursachten Störungen vielleicht von Terroristen für einen Anschlag genutzt werden könnten, verhängte dann aber keine Verbote gegen friedliche Proteste. Das geforderte weiträumige, bis noch London reichende Verbot wurde weitgehend abgewiesen. Nur der Organisation Plane Stupid und deren Mitglieder wird verboten, unerlaubt den Flughafen und Eigentum der Betreibergesellschaft zu betreten, den Zugang zum Flughafen zu blockieren oder den Betrieb anderweitig zu stören.

Insoweit hat die Meinungs- und Versammlungsfreiheit noch einmal gesiegt. Allerdings wurde dem Guardian ein Dokument zugespielt, nach dem die Polizei beabsichtigt, bei Bedarf Maßnahmen gegen Demonstranten zu ergreifen, die aufgrund der Antiterror-Gesetzgebung eingeführt worden sind. Die Polizei rechnet damit, dass eine Minderheit der erwarteten 1.500 Teilnehmer am Camp versuchen werde, den Betrieb des Flughafens massiv zu stören.

Nach dem Bericht, den ein leitender Polizist während einer Anhörung vor dem Hohen Gericht vortrug, hat die Regierung die Polizei bestärkt, die Antiterrormaßnehmen öfter einzusetzen, vor allem die durch den Terrorism Act 2000 geschaffenen Möglichkeiten, Menschen und Fahrzeuge auch ohne wirkliche Anhaltspunkte für einen Verdacht anzuhalten und durchsuchen. Wenn einzelne Personen oder kleine Gruppen nicht legale Aktionen durchführen wollen. "wird gegen sie hart unter Verwendung von Antiterrorbefugnissen vorgegangen", heißt es in dem Dokument: "Das geschieht deswegen, weil die Anwesenheit von großen Mengen an Demonstranten am Flughafen oder in dessen Nähe unsere Möglichkeiten verringert, proaktiv gegen die terroristische Bedrohung vorgehen zu können". Das könnte auch heißen, wie der Guardian vermutet, dass Personen bis zu einem Monat ohne Klage zu erheben festgehalten und deren Wohnungen durchsucht werden können. Nach dem Guardian ist bereits eine Umweltschützerin, die am Flughafen entlang geradelt ist, nach dem Antiterrorgesetz für 30 Stunden inhaftiert worden. Die Bürgerrechtsorganisation Liberty kritisiert, die für die Bekämpfung des Terrorismus erlassenen Gesetze gegen friedliche Demonstranten anzuwenden.

Quelle : http://www.heise.de/tp/r4/artikel/25/25940/1.html

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Die rot-rote Regierungskoalition in Berlin will sich dem Trend zu mehr präventiven Befugnissen für die Polizei auf Länder- und Bundesebene nicht verschließen. Laut Berichten von Tageszeitungen der Hauptstadt haben sich die Fraktionen von SPD und der Linken im Berliner Abgeordnetenhaus daher nun auf einen Entwurf zur Änderung des Polizeigesetz des Landes geeinigt. Kern der Reformpläne ist eine Ausweitung des Zugriffs der Ermittler auf die Videoaufzeichnungen der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) und anderer privater Stellen. Dieser soll künftig 24 Stunden lang auch vorsorglich etwa zur Abwehr von Drogendelikten, Graffiti-Sprühereien oder andere Straftaten möglich sein. Darüber hinaus steht neben einer einfacheren Fahndung mit Gendaten eine Ausweitung der Handy-Überwachung auf der Agenda. So soll die Berliner Polizei künftig mit Hilfe des IMSI-Catchers auch zur Gefahrenabwehr Handys orten dürfen.

Mit dem Vorhaben, das am 21. August zunächst vom Berliner Senat verabschiedet und zugleich ins Abgeordnetenhaus zur parlamentarischen Beratung eingebracht werden soll, will Rot-Rot über die Verabredungen im Koalitionsvertrag hinausgehen. Darin war vorgesehen, "in öffentlich zugänglichen Räumen des öffentlichen Personennahverkehrs" wie Bahnhöfen einen schnellen Zugang der Polizei zu Videoaufzeichnungen Privater zu erlauben. Nun sollen die Strafverfolger auch bei Großveranstaltungen im öffentlichen Raum wie Sport- oder Konzertereignissen sämtliche Videodaten etwa der Organisatoren präventiv auswerten dürfen. Bisher war eine solche polizeiliche Nutzung der privaten Videoüberwachung höchstens zur Verfolgung bereits verübter Straftaten im Nachhinein gestattet. Nicht Folge leisten will die Koalition aber einer Forderung der Berliner CDU, die staatliche Videoüberwachung auf öffentliche Plätze auszudehnen. Für den innenpolitischen Sprecher der SPD-Fraktion, Thomas Kleineidam, ginge "dieser Eingriff zu weit".

An Material für die Polizei herrscht trotzdem kein wirklicher Mangel. Nach einem umstrittenen Modellprojekt in drei U-Bahn-Linien plant die BVG, bis Ende des Jahres alle 170 Bahnhöfe flächendeckend für zwei Millionen Euro mit elektronischen Augen auszurüsten. Die Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union (HU) hat hier allerdings mit Nachdruck Einsicht in eine Studie verlangt, mit der die BVG die Wirksamkeit der Videoüberwachung im Rahmen des Tests untersuchen ließ. Einen ersten Antrag auf Akteneinsicht lehnte der Dienstleister für den Personennahverkehr Anfang Juli ab. Gegen diese Entscheidung hat die HU jetzt Einspruch eingelegt.

Auch die BVG unterliegt als Anstalt des öffentlichen Rechts dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, begründen die Bürgerrechtler ihr Begehr. Dass sich die BVG pauschal auf "Geschäftsgeheimnisse" berufe und auch eine teilweise Einsicht in die Studie ablehne, sei nicht nachvollziehbar. Stattdessen behaupteten die Verkehrsbetriebe ohne weitere Belege anhand der zudem vorzeitig abgebrochenen wissenschaftlichen Untersuchung, die Videoüberwachung sei wirksam. Ohne eine fundierte wissenschaftliche Untersuchung sei fraglich, wie der Senat seiner Verpflichtung nachkommen wolle, die Verhältnismäßigkeit der Kameraaufzeichnungen zu beurteilen. Unabhängige Forschungsergebnisse würden jedenfalls "ein sehr ernüchterndes Bild von der vermeintlichen Wunderwaffe gegen Kriminalität" zeichnen.

Koalitionsintern nicht unumstritten war die zusätzlich geplante Ausdehnung der Handy-Ortung. Dies sei ein heikler Bereich, räumt Kleineidam ein. Man habe "lange verhandelt", erinnert sich auch die Innenexpertin der Linken, Marion Seelig. Ihren Angaben zufolge soll der polizeiliche Einsatz des von Netzbetreibern sehr kritisch beäugten IMSI-Catchers nur in mutmaßlichen Notsituationen wie bei Gefahr für Leib und Leben erlaubt sein. Als Beispiele nannte sie die Suche nach Personen, die sich nach einem Unglück orientierungslos per Mobiltelefon melden, oder nach Vermissten, die ihr Handy möglicherweise bei sich tragen, aber nicht erreichbar sind. Bislang muss stets eine Einwilligung des Besitzers des Kommunikationsgeräts vorliegen, wenn andere es orten wollen. Die Anfertigung von Bewegungsprofilen potenzieller Straftäter werde dagegen nach wie vor nicht erlaubt, sind sich beide Koalitionspolitiker einig.

Die Polizei hatte sich – ähnlich wie in Schleswig-Holstein, dem benachbarten Brandenburg, in Bayern, Hessen oder Rheinland-Pfalz – noch mehr Befugnisse von der Vorlage für die Novelle des "Allgemeinen Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin" (ASOG), wie das Polizeigesetz in der Hauptstadt offiziell heißt, erhofft. Weit oben auf der Wunschliste der Beamten stand etwa die verdeckte Kennzeichenfahndung. Auch bei der Video- und Telekommunikationsüberwachung schwebten den Ermittlern noch weniger Restriktionen vor.

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