Autor Thema: Überwachung, Transparenz, Datenschutz  (Gelesen 92700 mal)

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Schäuble hält an verdeckten Online-Durchsuchungen fest
« Antwort #435 am: 27 Juli, 2007, 11:22 »
Das Bundesinnenministerium hat postwendend Mutmaßungen von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) zurückgewiesen, dass die innerhalb der Regierungskoalition heftig umstrittene Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA) auch ohne Netzbespitzelungen kommen werde. Eine Sprecherin von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) erklärte am heutigen Freitag, dass es "kein BKA-Gesetz ohne Online-Durchsuchung geben" werde. "Wir sind in der Ressortabstimmung mit dem BKA-Gesetz – und mit der Online-Durchsuchung".

Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach machte zudem im Bayerischen Rundfunk deutlich, dass der Innenminister erst vor wenigen Tagen ein Schreiben an den Kanzleramtschef und die Fraktionsvorsitzenden der großen Koalition geschickt habe. Darin habe Schäuble ausführlich dargelegt, dass heimliche Online-Durchsuchungen unverzichtbar seien. Zudem habe niemand in der SPD-Fraktion auf einer jüngsten Sitzung zum Thema fachlich bestritten, dass das umstrittene Fahndungsinstrument zur Durchforstung von Festplatten privater PCs und Speicherplattformen im Netz notwendig sei. "Die SPD will es mehrheitlich nicht, das ist etwas völlig anderes", meinte der CDU-Politiker. Damit dürfte die seit Wochen andauernde Fehde zwischen den Ministerien und den Regierungsfraktionen aber weitergehen und angesichts der verhärteten Fronten vermutlich an Schärfe noch zunehmen.

Zypries hatte in einem Zeitungsinterview angedeutet, dass Schäuble den Gesetzentwurf zu den neuen Zuständigkeiten des Bundeskriminalamts ohne die verdeckten Online-Durchsuchungen durchs Kabinett bringen und den Ländern zur Abstimmung vorlegen wolle. Damit hätte die SPD einen Punktsieg erzielt und ihre Linie durchgesetzt. Bosbach hat dagegen "keine Ahnung, wie sie auf den Gedanken gekommen ist und ich kann mir das auch nicht vorstellen, dass Wolfgang Schäuble von dem ablässt, was dringend notwendig ist".

Der Grünen-Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck forderte die Sozialdemokraten derweil zum Widerstand gegen die "rechtsstaatswidrigen Anti-Terrorpläne" Schäubles auf. Nach Becks Ansicht lanciert der Innenminister "bewusst" manche Vorschläge, um bei der SPD Ablehnung zu produzieren. "Gleichzeitig schafft es dann aber Herr Schäuble, der SPD vergiftete Kompromisse aufzuzwingen", sagte er der Netzeitung. So sei die SPD bei der Online-Durchsuchung "bereits im Grundsatz eingeknickt". Zypries hatte unlängst angedeutet, dass entsprechende Maßnahmen vorstellbar seien, wenn "höchstpersönliche Bereiche" auf Festplatten oder anderen Speicherplattformen vor einem Zugriff der Ermittler geschützt bleiben würden.

Quelle : www.heise.de

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Heimliche Online-Durchsuchung beschäftigt Karlsruhe
« Antwort #436 am: 27 Juli, 2007, 12:47 »
Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am 10. Oktober in einen viel beachteten Verfahren erste Verfassungsbeschwerden gegen die Lizenz zur Online-Durchsuchung im nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz. Im Februar hatten die Mülheimer Autorin Bettina Winsemann (alias Twister), drei Rechtsanwälte sowie ein Mitglied der Linkspartei Karlsruhe wegen einer Reihe von Vorschriften in der neuen Rechtsgrundlage für die Arbeit der NRW-Verfassungsschützer angerufen. Insbesondere griffen sie dabei die erstmals offiziell eingeführte, einen Richtervorbehalt nicht vorsehende Befugnis für Sicherheitsbehörden zu heimlichen Online-Durchsuchungen an. Um eine vergleichbare Lizenz zu Online-Razzien für das Bundeskriminalamt (BKA) ist in der Regierungskoalition ein heftiger Streit entbrannt.

Konkret gestattet das zur Verhandlung stehende Gesetz den Landesverfassungsschützern "heimliches Beobachten und sonstiges Aufklären des Internets, wie insbesondere die verdeckte Teilnahme an seinen Kommunikationseinrichtungen beziehungsweise die Suche nach ihnen, sowie den heimliche Zugriff auf informationstechnische Systeme auch mit Einsatz technischer Mittel". Die Norm spezifiziere nicht näher, welche Arten von Zugriffen gesetzlich erlaubt sein sollen, lässt die Mitteilung des Bundsverfassungsgerichts zum Verhandlungstermin erste Skepsis demgegenüber erkennen. "Technisch denkbar und unter Ermittlungsgesichtspunkten möglicherweise zielführend könnten eventuell die folgenden Arten von Zugriffen sein: Der einmalige Zugriff auf die auf der Festplatte des betroffenen Computers gespeicherten Daten; eine kontinuierliche Überwachung der gespeicherten Daten, bei der jede Änderung des Datenbestands mitgeschnitten wird; der Zugriff auf weitere Funktionen des betroffenen Rechners (etwa Mitverfolgung der Tastatureingaben, Zugriff auf über das Internet geführte Telefonate)."

Die Beschwerde richtet sich weiter gegen Bestimmungen in dem Gesetz, wonach unter bestimmten Voraussetzungen eine Benachrichtigung des Betroffenen unterbleiben, die Verfassungsschutzbehörde bei Kreditinstituten, Finanzdienstleistungsunternehmen und Finanzunternehmen Auskünfte über Beteiligte am Zahlungsverkehr und über Geldbewegungen und Geldanlagen einholen sowie einen großen Lauschangriff starten kann. Bemängelt wird, dass personenbezogene Daten in Sachakten über verfassungsfeindliche Bestrebungen bestehen bleiben dürfen, auch wenn die zu der betreffenden Person geführten Dateien gelöscht worden sind. Ein kritischer Punkt sei zudem, dass der Geheimdienst Erkenntnisse in gemeinsamen Dateien nicht nur mit anderen Verfassungsschutzbehörden, sondern auch mit weiteren Sicherheitsbehörden verarbeiten dürfe. Zur Diskussion steht damit letztlich auch das "Trennungsgebot" zwischen Nachrichtendiensten und Polizeibehörden, das Kritikern zufolge etwa auch bei der Anti-Terrordatei nicht mehr eingehalten wird.

Nach Auffassung der Beschwerdeführer verletzt die "Online-Durchsuchung" das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung. Viele vertrauliche Informationen, die früher in körperlicher Form in den eigenen vier Wänden aufbewahrt wurden und damit in den räumlichen Schutzbereich der Wohnung fielen, würden heute auf dem heimischen Computer gespeichert und fielen daher ebenfalls in den Schutzbereich des Grundgesetzes. Die Unverletzlichkeit der Wohnung könne nur unter sehr engen Voraussetzungen eingeschränkt werden, die aber bei Online-Razzien nicht gegeben seien.

Darüber hinaus rügen die Beschwerdeführer eine Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung. Die Regelung über die Online-Durchsuchung wahre weder das Gebot der Normenklarheit noch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Soweit zudem das Beobachten des Internets vorgesehen sei, verletze die Norm auch das Fernmeldegeheimnis. Zudem entspreche das Gesetz nicht den Vorgaben, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zur strafprozessualen akustischen Wohnraumüberwachung aufgestellt habe. Es fehle an Regelungen zum Kernbereich der privaten Lebensgestaltung und Vorschriften zur Kennzeichnung der gewonnenen Daten.

Die Gegenstellungnahme, die ein Gutachter im Auftrag der nordrhein-westfälischen Landesregierung verfasst hat, sieht die Sache ähnlich wie ein Ex-Verfassungsrichter anders. In dem Papier wird das Problem des Schutzes des privaten Kernbereichs mit dem Hinweis gelöst, dass der Surfer beim Eintritt in das Internet seinen engen Kreis der Privatsphäre verlässt und damit auch die privat abgespeicherten Daten auf dem von ihm genutzten Computer mehr oder weniger zur "Sozialsphäre" gehören. Zahlreiche Wissenschaftler sowie Datenschützer haben sich gerade aber sehr skeptisch zu einer Vereinbarkeit des Konzepts von Online-Durchsuchungen mit dem Kernbereichsschutz geäußert.

Gegen das Verfassungsschutzgesetz NRW hat im März auch Ex-Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) Verfassungsbeschwerde eingelegt. Bisher ist in Karlsruhe aber nicht die Rede davon, dass diese Eingabe bei der anberaumten Verhandlung mitberaten werden soll. Anscheinend will das Bundesverfassungsgericht die erste Beschwerde vorziehen, um eventuell noch Einfluss auf die Debatte um Befugnisse für verdeckte Online-Durchsuchungen für das BKA nehmen zu können. Die SPD plädiert hier dafür, die Entscheidung aus Karlsruhe abzuwarten, während die CDU/CSU-Fraktion mit Rückendeckung von Kanzlerin Angela Merkel die Lizenz für bundesweite Netzbespitzelungen schon vorher rasch im Kabinett verabschiedet wissen will.

[Update]:

Gegen das Verfassungsschutzgesetz NRW hat im März auch Ex-Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) Verfassungsbeschwerde eingelegt. Nach Angaben der beteiligten Anwälte wird auch diese Beschwerde bei der anberaumten Verhandlung mitberaten. Anscheinend will das Bundesverfassungsgericht mit dem Termin für die Verhandlung eventuell noch Einfluss auf die Debatte um Befugnisse für verdeckte Online-Durchsuchungen für das BKA nehmen. Die SPD plädiert hier dafür, die Entscheidung aus Karlsruhe abzuwarten, während die CDU/CSU-Fraktion mit Rückendeckung von Kanzlerin Angela Merkel die Lizenz für bundesweite Netzbespitzelungen schon vorher rasch im Kabinett verabschiedet wissen will.

Quelle : www.heise.de
« Letzte Änderung: 27 Juli, 2007, 12:58 von SiLæncer »

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Koalitionsstreit über Online-Durchsuchungen kocht weiter hoch
« Antwort #437 am: 27 Juli, 2007, 20:16 »
Im Koalitionskrach über die Einführung einer Lizenz zu heimlichen Online-Durchsuchungen für das Bundeskriminalamt (BKA) gibt es keine Entspannung: "Das Zögern der SPD ist unverständlich und mittlerweile auch gefährlich angesichts der Bedrohung Deutschlands durch den internationalen Terrorismus", erklärte der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann gegenüber der Netzeitung. "Jeder Tag, der eine weitere Verzögerung mit sich bringt, erhöht das Anschlags-Risiko." Dies könne er nicht länger akzeptieren. Es sei daher "absolut notwendig, dass die Sommerpause für die Innenpolitiker verschoben oder unterbrochen wird. Ich erwarte, dass jetzt alle dazu beitragen, einen Konsens zu finden."

Die Notwendigkeit für erweiterte Ermittlungsbefignisse über das Netz ist laut Schünemann offenkundig. "Alle Fachleute sagen, dass es längst überfällig ist, die Online-Durchsuchung bei Terrorismusverdacht anzuwenden." Wenn man sich klar auf den Terrorismusverdacht beschränke und alles unter einen Richtervorbehalt stellt, gäbe es verfassungsrechtlich "kein Problem". Im Deutschlandfunk führte der CDU-Politiker weiter aus, es gäbe "natürlich" Hinweise, dass sich islamistische Extremisten und auch Terroristen auch in Deutschland befinden. "Und wir haben ja erlebt, dass gerade durch Internetaufrufe auch etwas passiert."

Ähnlich warf der Innenexperte der Union, Hans-Peter Uhl (CSU), der SPD vor, "unverantwortlich" zu handeln, wenn sie die Rechtsgrundlagen für die Durchforstung von Festplatten oder Speicherplattformen im Netz bei der Fahndund nach Terroristen blockiere. Damit werde die "ungestörte Durchführung von Anschlagsvorbereitungen bewusst in Kauf genommen". Den von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) erweckten Eindruck, Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) wolle die verdeckten Online-Durchsuchungen "in Ruhe parallel" zum Entwurf für die Novelle des BKA-Gesetzes beraten, bezeichnete Uhl als "gezielte politische Falschmeldung". Die Innen- und Rechtspolitiker der Koalition hätten sich bereits Ende März verständigt, die Maßnahme im BKA-Gesetz auf "eine verfassungsrechtlich tragfähige Grundlage" zu stellen.

Zypries kann sich in der Fehde mit Schäuble auf einen Brief des Bundesinnenministers an die Fraktionschefs Volker Kauder (CDU) und Peter Struck (SPD) sowie CSU-Landesgruppenchef Peter Ramsauer (CSU) berufen. Das Schreiben vom 18. Juli, aus dem die Rheinische Post zitiert, erweckt den Eindruck, dass der CDU-Politiker bereit sei, die Online-Durchsuchung aus dem Anti-Terrorpaket fürs BKA zunächst herauszunehmen. In dem Brief hält Schäuble fest: "Anliegend übersende ich Ihnen den aktuellen Stand des Entwurfs einschließlich eines von uns noch nicht konsentierten Entwurfs zu Online-Durchsuchungen. Ich schlage vor, dass wir unbeschadet der noch ausstehenden Verständigung in den genannten noch offenen Fragen eine Länderbeteiligung zu den übrigen Punkten einleiten."

"Es ist perfide uns vorzuwerfen, wir ließen Terroristen gewähren", empörte sich derweil der SPD-Innenpolitiker Michael Hartmann in der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung. "Das entspricht nicht dem Stil von Koalitionspartnern." Zugleich zeigte er sich aber erneut grundsätzlich offen für die Onlinedurchsuchung als Mittel zur Terrorbekämpfung. "Dieses Instrument ist leider unabdingbar. Aber die Hürden, bevor es zum Einsatz kommt, müssen sehr hoch sein." Der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Dieter Wiefelspütz, beharrte darauf, die sich für Ende des Jahres abzeichnende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Online-Durchsuchungen abzuwarten.

Der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Sebastian Edathy (SPD), wertete das Drängeln der Union als "Aktionismus". Das BKA habe darauf hingewiesen, dass für die technische Umsetzung des so genannten Bundestrojaners noch mindestens ein halbes Jahr notwendig sei. Man könne aber nicht als Gesetzgeber die Anwendung eines Mittels befürworten, "wenn die Details noch im Nebel liegen". Zugleich warf er Schäuble vor, eine Arbeitsgruppe von Justiz- und Innenministerium zu den ungeklärten Fragen vor sechs Wochen aufgekündigt zu haben. Erst auf Drängen der SPD habe sie ihre Arbeit wieder aufgenommen.

Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, kritisierte das "Koalitionshickhack beim Grundrechtsabbau". Sie warnte, dass durch die Debatte über die Online-Durchsuchungen das BKA-Gesetz insgesamt aus dem Blickfeld gerate: "Der Ausbau der Befugnisse für das BKA wird die deutsche Sicherheitsarchitektur in bisher ungekanntem Maße zentralisieren." Die stellvertretende Vorsitzende der Linksfraktion, Petra Pau, ergänzte, dass heimliche Online-Überwachungen im Anti-Terrorkampf wenig brächten. "Sie könnten bestenfalls naive Terroristen von cleveren trennen." Ansonsten hätte die Maßnahme aber "Big Brother"-Potenziale. Wer sie dennoch wolle, attackiere das Grundgesetz und die Demokratie.

Grünen-Chefin Claudia Roth monierte, dass das "Verwirrspiel" um die innere Sicherheit weiter geht". Schäubles "Schnüffel-Staat" passe nicht zur freiheitlichen Architektur des Grundgesetzes. Es liege nun am Koalitionspartner SPD, "hier die Notbremse zu ziehen". Der Innenexperte der FDP-Bundestagsfraktion, Max Stadler, befürchtet, dass die SPD letztlich nachgibt. Sie habe schon bei den Beratungen zur Freigabe ergänzender Haushaltsmittel den heimlichen Online-Durchsuchungen im Grundsatz zugestimmt. Die FDP bleibe dagegen dabei, dass heimliche Online-Durchsuchungen "ein zu schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte" und auch "nicht notwendig" seien.

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Re: Schäuble: Anti-Terror-Gesetze haben sich bewährt
« Antwort #438 am: 27 Juli, 2007, 21:41 »
kann denn wirklich keiner diesen CDO/CSU politikern mal ein wenig sachverstand beibringen?

Dieser ewige hinweis auf irgend welche islamische missetäter ist mittlerweile ausgeleier, denn die vorbereitung kann damit nicht verhindert werden. Bestes beispiel ist england, dort ist "big brother" gang und gebe, trotzdem gabs vor wenigen tagen erst ein neuen anschlag.
Und glauben die Politiker wirklich, damit irgendwen zu fassen? Ich kann jederzeit ein paar "unaufällige texte oder bilder verbreiten, da sieht niemand, was dahinter steckt. (stenographie).
Schon alleine die arabische schrift hat sehr viele möglichkeiten des "text im text", das findet keine durchsuchung :( 
Zitat
Sie könnten bestenfalls naive Terroristen von cleveren trennen." Ansonsten hätte die Maßnahme aber "Big Brother"-Potenziale.
dem gibts nichts mehr hinzuzufügen
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Streit um Online-Durchsuchungen: Beckstein kritisiert Zypries
« Antwort #439 am: 28 Juli, 2007, 11:21 »
Der Streit um vermeintlich notwendige gesetzgeberische Maßnahmen zur heimlichen Online-Durchsuchung von Computern wird zunehmend unübersichtlich: Während der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann (CDU) gestern betont hat, wie wichtig es sei, dass die Regierungskoalition des Bundes sich noch vor der Sommerpause über Rechtsgrundlagen für die heimliche Online-Durchsuchungen von Computern bei Terrorismusverdacht einigen müsse, legt sein bayerischer Amtskollege Günther Beckstein (ebenfalls CDU) in einem heute erschienenen Interview in der "Passauer Neuen Presse" nach: Er kritisiert das Verhalten von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries als "unvertretbar, weil dadurch eine Lücke im Sicherheitsnetz entsteht, die für uns in Deutschland sehr gefährlich sein kann".

Beckstein meint, Zypries wolle sich "offenbar zunehmend als vermeintliche Hüterin des Rechtsstaates profilieren" und will das Problem auch nicht am Parteibuch festgemacht sehen: Bereits der frühere SPD-Innenminister Otto Schily habe sich mit Zypries "herumärgern" müssen, obwohl beide doch zur selben Partei gehörten. Es handle sich im Prinzip um dieselbe Auseinandersetzung, die sich nun nur noch verschärft habe.

Die Möglichkeit zu heimlichen Online-Durchsuchungen von Computern ist nach Ansicht von Beckstein dringend erforderlich , weil das Internet das "führende Medium für Terroristen" geworden sei – in dieser Hinsicht ist er sich mit Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und anderen CDU-Innenpolitikern, aber auch Teilen der SPD einig.

Er möchte solche Maßnahmen von Seiten der Strafermittlungsbehörden streng an drei Voraussetzungen gebunden sehen: "Erste Voraussetzung muss ein Straftatenkatalog sein. Selbstverständlich kann es sich dabei nur um schwerste Straftaten handeln. Zweite Voraussetzung ist ein konkreter Tatverdacht. Und die dritte Voraussetzung ist die Genehmigung der Maßnahme durch einen Richter."

Unterdessen hat SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz erneut eine Aufforderung an Bundesinnenminister Schäuble gerichtet, zunächst die Frage der Online-Durchsuchung aus dem Gesetzentwurf zur Stärkung der Rechte des Bundeskriminalamtes (BKA) im Anti-Terrorkampf auszuklammern und separat darüber zu beraten. "Wir wollen die BKA-Novelle ohne die Online- Durchsuchung im Herbst verabschieden", so Wiefelspütz gegenüber der "Passauer Neuen Presse". Er wolle erst die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur geheimdienstlichen Online-Durchsuchung abwarten, mit der zur Jahreswende gerechnet wird.

Die Karlsruher Verfassungsrichter werden von Oktober 2007 an über eine Verfassungsbeschwerde bezüglich der im nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz geregelten Befugnisse zur Online-Durchsuchung beraten – diese betreffen allerdings wohlgemerkt die Arbeit des Geheimdiensts und nicht die der Strafermittler. Je nach Bundesland haben Geheimdienste in der Vergangenheit bereits verschiedentlich ohne klare Rechtsgrundlage Online-Durchsuchungen von Computern vorgenommen.

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Offline Hesse

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Re: Schäuble: Anti-Terror-Gesetze haben sich bewährt
« Antwort #440 am: 28 Juli, 2007, 19:55 »
Zitat
stenographie

Du meinst "Steganographie".

"Stenographie" gibt´s zwar auch, aber damit ist eine Form von Kurzschrift gemeint, die z.B. Sekretärinnen im Büro anwenden um etwas, dass der Chef diktiert, schnell aufschreiben zu können.

Offline berti

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Re: Schäuble: Anti-Terror-Gesetze haben sich bewährt
« Antwort #441 am: 29 Juli, 2007, 00:30 »
stimmt. was zwei kleine buchstaben ausmachen  ;D

aber auch die kurzschrift stellt die ü-behörden vermutlich vor rätsel, denn eine abart davon gibts auch in anderen sprachen.
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Bundesweite Gehaltsdatei aller Beschäftigten in der Kritik
« Antwort #442 am: 29 Juli, 2007, 13:02 »
Widerstände gegen die von der Regierung geplante Zentraldatenbank

Die Erosion staatlicher Zurückhaltung bei der Durchmusterung der Bevölkerung nimmt zu. Der baden-württembergische Justizminister Ulrich Goll (FDP) hält die geplante bundesweite Gehaltsdatei für den elektronischen Einkommensnachweis aber für "gefährlich". Elena - wie die geplante Datenbank heißt, soll die Einkommensverhältnisse des Einzelnen bis zu vier Jahre lang zurückverfolgen lassen, aufgegliedert nach Zuschlägen, Urlaubs- und Weihnachtsgeld.

Das eigentlich Gefährliche an Elena ist der zentrale Speicher", sagte Goll dem Focus. Auch bei der Kontenabfrage sei der Kreis der Zugriffsberechtigten nach der Einführung "in zwei Schritten erheblich ausgeweitet" worden. Goll forderte auf eine zentrale Einkommensdatei ganz zu verzichten. "Es würde doch ausreichen, wenn der Arbeitgeber im Einzelfall die Daten per Knopfdruck übermittelt. Das ist etwas weniger bequem, aber zumutbar."

"Den Parlamentarier möchte ich sehen, der 'nein' sagt, wenn der Kreis der Behörden für den Kampf gegen die Schwarzarbeit, Steuerbetrug oder Terrorismus erweitert werden soll," so der schleswig-holsteinischer Datenschutzbeauftragter, Thilo Weichert, gegenüber dem Focus.

Das Bundeswirtschaftsministerium will eine Datenbank aufbauen, an die von den Arbeitgebern monatlich die Einkommensdaten für 34 Millionen abhängig Beschäftigte gemeldet werden müssen. Selbstständige und Freiberufler bleiben außen vor. Wenn ein Bürger zum Beispiel Arbeitslosengeld benötigt, Kindergeld beantragt oder über Unterhaltszahlungen streitet, könnten die Behörden dort Daten online abrufen. Dazu ist dann das Einverständnis des Betroffenen notwendig.

Ende September oder Anfang Oktober 2007 soll nach Informationen des Magazins das Bundeskabinett über den elektronischen Einkommensnachweis entscheiden, nachdem der Gesetzentwurf Ende Februar von der Tagesordnung genommen wurde.

Die Speicherungen sollen ab 2009 beginnen, voraussichtlich soll die Datenbank im Rechenzentrum der Deutschen Rentenversicherung in Würzburg betrieben werden. Zugriff soll nur der Staat aber nicht die Wirtschaft haben. Ab 2011 soll die Bundesagentur für Arbeit als Vorreiter mit den Datenabrufen starten, weitere Behörden könnten folgen.

Quelle : www.golem.de

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SPD-Chef Beck signalisiert Gesprächsbereitschaft bei Online-Razzien
« Antwort #443 am: 29 Juli, 2007, 17:21 »
Nach den hitzigen Wortgefechten rund um die Befugnis für heimliche Online-Durchsuchungen für das Bundeskriminalamt (BKA) in den vergangenen Tagen bemühen sich Spitzenpolitiker der großen Koalition nun um versöhnlichere Töne in der festgefahrenen Sicherheitsdebatte. Zu den Plänen von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble zur Novelle des BKA-Gesetzes und weiteren Überlegungen des CDU-Politikers zur Terrorismusbekämpfung erklärte SPD-Chef Kurt Beck in der Bild am Sonntag: "Wir sind gesprächsbereit." Aber es gebe auch klare Grenzen. Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident warnte zugleich: "Wir dürfen nicht die Freiheit, die wir schützen wollen, selber aufgeben – nach dem Motto: Selbstmord aus Angst vor dem Tod." Deshalb sei ein "falscher Sicherheitswettbewerb" fehl am Platz. Die terroristische Bedrohung sei zwar größer geworden. "Aber wir haben schon eine Menge zu unserem Schutz getan."

Für die verdeckte Durchforstung von Festplatten und Speicherplattformen im Netz stellte Beck aus SPD-Sicht erneut eine Reihe Bedingungen auf. "Wir müssen sorgfältig abwägen, ob es nötig und ob es juristisch überhaupt möglich ist", führte der Ministerpräsident aus. "Es geht um einen ganz sensiblen Bereich der Privatsphäre." Daher müssten die Prinzipien des Rechtsstaates gewahrt bleiben und die Betroffenen etwa die Möglichkeit haben, sich gegen die Durchsuchung privater Daten juristisch zur Wehr zu setzen. Dies könnte naturgemäß aber erst nach einer entsprechenden Benachrichtigung über eine durchgeführte Spitzelmaßnahme der Fall sein.

Kanzleramtsminister Thomas de Maizière (CDU) zeigte sich in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung optimistisch, dass es bei der Reform des BKA-Gesetzes bis Ende August zu einer Einigung mit der SPD kommen werde. "Wir brauchen die Online-Durchsuchung", machte er sich erneut für eine entsprechende Lizenz für das BKA stark. Allgemein mahnte de Maizière zur Besonnenheit bei neuen Vorschlägen zur Terrorabwehr, ohne Schäuble direkt beim Namen zu nennen: "Der Tonfall ist dabei sehr wichtig". Zwar müsse man alles tun, um mögliche Anschläge zu vermeiden. "Vor lauter Angst dürfen wir aber unsere freiheitliche Ordnung nicht aufgeben", ging der Vertraute von Kanzlerin Angela Merkel mit Beck konform.

Umstrittenste Frage innerhalb der Koalition und unter Wissenschaftlern ist bei den verdeckten Online-Durchsuchungen nach wie vor, wie der laut dem richtungweisenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum großen Lauschangriff absolut geschützte Kernbereich der privaten Lebensgestaltung außen vor bleiben könnte. Mit Spannung wird daher das voraussichtlich Ende des Jahres anstehende Urteil aus Karlsruhe zur Befugnis für Netzbespitzelungen im nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz erwartet. Im Gericht wird laut dpa mit Hochdruck an dem Verfahren gearbeitet, nicht nur, weil der dafür zuständige Richter Wolfgang Hoffmann-Riem nächstes Frühjahr in Pension geht. Der Erste Senat soll dabei auch die Pläne Schäubles zur BKA-Novelle im Blick haben.

Experten spekulieren, dass sich die roten Roben bei der Behandlung der heimlichen Online-Durchsuchung stark an ihrer Entscheidung zur akustischen Wohnraumüberwachung orientieren dürften. Karlsruhe hatte im März 2004 das Verwanzen von Wohnungen zwar grundsätzlich gebilligt, aber mit derart strikten verfassungsrechtlichen Einschränkungen versehen, dass die Maßnahme aus der polizeilichen Praxis nahezu verschwunden ist. Die Union pocht daher auf die Einführung eines "Richterbandes". Dabei sollen alle zu erhaltenden Kommunikationsinhalte aufgezeichnet werden und ein Richter dann über ihre Verwertbarkeit entscheiden. Dieses Verfahren schwebt der Union auch bei der Online-Durchsuchung vor.

Nach Einschätzung des Deutschen Richterbundes (DRB) ist die Umsetzung dieses Ansatzes in der Praxis aber nur sehr schwer vorstellbar. Das wäre ein "gigantischer Arbeitsaufwand" und würde ein "deutliches Nachrüsten" der personellen Kapazitäten beim zuständigen Bundesgerichtshof (BGH) erfordern, erklärte der DRB-Vorsitzende Christoph Frank jüngst. Für die zuständigen Ermittlungsrichter wäre eine solche Aufgabe ein "Vollzeitjob". Der Staatsanwalt gab auch zu bedenken, dass neben neuen Richtern viele Übersetzer benötigt werden dürften. Die Abwägung der Interessen von Strafverfolgern, der Justiz und den Grundrechten dürfte den roten Roben daher nicht einfach fallen.

Das nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz könnte aber auch bereits daran scheitern, dass seine Vorschriften zu vage sind. Entsprechende Kritik klang aus Karlsruhe bereits durch. Vor zwei Jahren kippten die Verfassungsrichter ganz in diesem Sinne das niedersächsische Gesetz zur vorbeugenden Telefonüberwachung. Die damit bezweckte Verhinderung von "Straftaten von erheblicher Bedeutung" war ihnen zu unbestimmt.

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Kritik an geplantem elektronischem Einkommensnachweis
« Antwort #444 am: 30 Juli, 2007, 09:49 »
Der baden-württembergische Justizminister Ulrich Goll (FDP) fordert, auf die bundesweite Gehaltsdatei für den elektronischen Einkommensnachweis (ELENA) zu verzichten. Dort ließen sich die Einkommensverhältnisse bis zu vier Jahre lang zurückverfolgen, aufgegliedert nach Zuschlägen, Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Goll nannte die zentrale Speicherung laut einem Bericht des Magazins Focus "gefährlich". Auch bei der Kontenabfrage sei der Kreis der Zugriffsberechtigten nach der Einführung "in zwei Schritten erheblich ausgeweitet" worden. "Es würde doch ausreichen, wenn der Arbeitgeber im Einzelfall die Daten per Knopfdruck übermittelt. Das ist etwas weniger bequem, aber zumutbar", wird Goll weiter zitiert. "Den Parlamentarier möchte ich sehen, der 'nein' sagt, wenn der Kreis der Behörden für den Kampf gegen die Schwarzarbeit, Steuerbetrug oder Terrorismus erweitert werden soll", warf der schleswig-holsteinische Datenschutzbeauftragte Thilo Weichert laut Focus in die Diskussion ein.

Laut Bericht plant die Bundesregierung, Ende September oder Anfang Oktober über ELENA zu entscheiden. Ende Februar hatte das Bundeskabinett das Thema vertagt. Bei dem ehemals Jobcard genannten Vorhaben geht es unter anderem um den Aufbau einer zentralen Speicherstelle, an die von den Arbeitgebern monatlich die Einkommensdaten ihrer Beschäftigten gemeldet werden sollen. Neben der multifunktionalen Einkommensbescheinigung sollte die Jobcard auch zur digitalen Steuerklärung oder zur "Überprüfung von Arbeitsverhältnissen" im Sinne des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes herangezogen werden. Ende Mai hatte sich bereits die Gesellschaft für Informatik skeptisch über das Vorhaben geäußert, weil die Einkommensdaten zwar verschlüsselt hinterlegt werden sollen, die Entschlüsselung aber mit einem hinterlegten Masterkey jederzeit möglich sein soll.

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"Ahnungslosigkeit" der Union bei Online-Razzien beklagt
« Antwort #445 am: 30 Juli, 2007, 13:01 »
Der Streit über die Befugnis zu heimlichen Online-Durchsuchungen für das Bundeskriminalamt (BKA) geht auch nach versöhnlichen Worten innerhalb der großen Koalition unvermindert weiter. Beide Seiten versuchen nach wie vor, sich über das Thema innere Sicherheit vs. Schutz der Grundrechte zu profilieren. Während Kanzleramtschef Thomas de Maizière (CDU) am Wochenende von einer Möglichkeit zu einer raschen Einigung bei den vor allem von der Union und Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble vorangetriebenen Plänen zur Netzbespitzelung sprach und konkret allein den Richtervorbehalt als mögliche Einschränkung für die tief in die Privatsphäre eingreifende Maßnahme hervorhob, konterkarierte der Innenexperte der SPD-Fraktion im Bundestag, Dieter Wiefelspütz, diese Aussage im Gespräch mit dem Handelsblatt entschieden: "Wer glaubt, die Online-Durchsuchung mit dem Hebel des Richtervorbehaltes durchsetzen zu können, signalisiert nur, wie ahnungslos er ist."

Für den SPD-Innenexperten, der prinzipiell ein Befürworter der Ausforschung von Festplatten privater Computer und von Speicherplattformen im Netz unter engen rechtlichen Vorgaben ist, bleibt die entscheidende Frage des Schutzes des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung nach wie vor offen. "Hier stehen wir noch ganz am Anfang", betonte Wiefelspütz. Er sprach sich erneut dafür aus, bei der Überarbeitung des BKA-Gesetzes die Online-Durchsuchung auszusparen und auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts über deren Zulässigkeit zu warten.

In den rhetorischen Schlagabtausch rund um die Terrorabwehr hat sich auch Bundesumweltminister Sigmar Gabriel (SPD) eingeschaltet. Er warf der Union fehlende Zuverlässigkeit und Kanzlerin Angela Merkel (CDU) mangelnde Durchsetzungsfähigkeit vor. "In der Debatte um die innere Sicherheit lässt Frau Merkel Schäuble gewähren. Das ist äußerst problematisch", sagte Gabriel der Zeitung Die Welt. FDP-Chef Guido Westerwelle zeigte sich ebenfalls sehr skeptisch und machte dem Bundesinnenminister klar, dass seine Partei das Projekt der verdeckten Online-Durchsuchung im Falle einer schwarz-gelben Koalition nicht einfach abnicken werde. In Nordrhein-Westfalen hat aber ein Innenminister der Liberalen die jetzt von Karlsruhe zu prüfende Lizenz zu Online-Razzien durchgesetzt.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) und Politiker der Union haben sich anlässlich des Jahrestages der misslungenen Kofferbomben-Anschläge am morgigen Dienstag derweil laut ddp besorgt über die Terrorgefahr in Deutschland geäußert. Der stellvertretende GdP-Vorsitzende Bernhard Witthaut betonte, der zunehmende Reiseverkehr verdächtiger islamischer Extremisten zwischen dem Irak und der Bundesrepublik sei "alarmierend". Die gescheiterten Anschläge hätten gezeigt, dass die Terroristen "nicht mehr nur auf groß angelegte Operationen setzen müssen." Vielmehr würden "eine Handvoll verblendeter und überzeugter Anhänger" ausreichen, "die sich die Zutaten für eine Bombe im Baumarkt zusammenkaufen können".

Witthaut kritisierte aber zugleich, dass "die so genannten Denkanstöße des Bundesinnenministers die Diskussion über geeignete und von der Bevölkerung akzeptierte Mittel für die Polizei zur Bekämpfung des Terrorismus eher erschwert haben. Die Menschen sind verunsichert". Nichtsdestoweniger forderte der CDU-Innenpolitiker Reinhard Grindel zusätzliche Maßnahmen gegen den Terrorismus. Im Herbst werde in der großen Koalition nach der Einrichtung der Anti-Terrordatei über die Schaffung einer "Einlader- und Warndatei" gesprochen, kündigte er an. Hier müssten auch die so genannten Referenzpersonen auftauchen, die dafür bürgen, dass dem deutschen Staat durch den Aufenthalt von Ausländern keine Kosten entstehen. Grindel meint, dass man über diesen Weg zumindest auf einen der beiden Kofferbomben-Attentäter aufmerksam geworden wäre.

Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International (ai) hat derweil scharfe Kritik an der Anti-Terrorpolitik Schäubles geübt. Der Minister wolle offensichtlich ausloten, ob man hierzulande rechtsfreie Räume schaffen könne, sagte die deutsche ai-Generalsekretärin Barbara Lochbihler der Nachrichtenagentur AP. "Seine Überlegung, so genannte ausländische Gefährder präventiv einzusperren, verstößt ganz eindeutig gegen die Europäische Menschenrechtskonvention", betonte die Grundrechtsverfechterin. Auch das gezielte Töten vermeintlicher Terroristen sei mit dem Völkerrecht unvereinbar.

Kurzen Prozess bei einer Online-Razzia hat nach Angaben des Nachrichtenmagazins Focus unterdessen der Chef der Bundespolizei in Chemnitz, Detlef Fritzsch, gemacht. Er soll bei einer heimlichen Durchsuchungsaktion mindestens 50 E-Mail-Konten seiner Beamten ausgeforscht haben. Internet-Spezialisten der Bundespolizei knackten demnach auf Anweisung des Amtsleiters, der 1800 Ermittlern vorsteht, die E-Mail-Accounts der Mitarbeiter, um einen Kettenbrief mit erotischen Fotos zu finden. "Uns fiel nur auf, dass wir uns eines Morgens neue Passwörter ausdenken sollten", meinte einer der Beamten, dessen E-Post Ende Januar durchsucht worden war.

Dass heimliche Online-Razzien technische kein großes Problem seien und die Software bereits existiere und einsatzbereit sei, signalisierte das Bundesamt für Verfassungsschutz gegenüber der Welt. Allerdings ist zur Funktionsweise des so genannten Bundestrojaners hierzulande im Gegensatz zu den USA weiter nur Abstraktes zu hören. Es gehe um die "offensive Überwachung des Internet in seiner ganzen Breite", um "technische Mittel für die Kontrolle von Internet-Telefonie, E-Mail-Accounts, privaten Postfächern und Online-Foren", heißt es in der Kölner Behörde schwammig. Auf Basis einer umstrittenen Dienstanweisung aus dem Haus des Ex-Bundesinnenministers Otto Schily (SPD) hat der Verfassungsschutz nach Angaben der Bundesregierung bereits eine Reihe verdeckter Online-Durchsuchungen durchgeführt. Diese Praxis ist momentan gestoppt.

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Sommertheater um "Online-Überwachung"
« Antwort #446 am: 30 Juli, 2007, 15:03 »
Beim Streit zwischen Schäuble und Zypries um Online-Durchsuchungen geht es auch schon um künftige Regierungsbündnisse

Die SPD gefährdet den inneren Frieden. Dieser harte Vorwurf des bayerischen Innenministers und designierte Ministerpräsidenten des Freistaates Günther Beckstein ist der bisherige Höhepunkt des jüngsten Sommertheaters um die "heimlichen Online-Durchsuchungen" zwischen Innen- - und Justizministerium.

Von Bundesinnenminister Schäuble ist schon lange bekannt, dass er dieses Instrumentarium für unverzichtbar hält. Deshalb will er so schnell wie möglich eine gesetzliche Grundlage dafür schaffen. Er besteht darauf, diese mit der Neufassung des BKA-Gesetzes von 1997 zu verbinden. Die war nach der Föderalismusreform nötig geworden, durch die das Bundeskriminalamt mehr Befugnisse bei der Terrorismusbekämpfung erhalten soll. So soll in Zukunft das BKA selber bestimmen, wann es in mit den Ermittlern beginnt. Es muss die Länderbehörden darüber informieren, ist ihnen aber nicht mehr untergeordnet. Außerdem soll im BKA-Gesetz festgeschrieben werden, dass die Behörde eine Rasterfahndung einleiten, Telefone überwachen und einen großen Lauschangriff anordnen kann. Wenn es nach Schäuble geht, soll auch die so genannte Online-Durchsuchung zu den Instrumentarien gehören.

Auch die SPD ist nicht grundsätzlich gegen die heimliche Überwachung. Schließlich hatte schon Schäubles sozialdemokratischer Amtsvorgänger Otto Schily sogar ohne gesetzliche Grundlage grünes Licht für die heimliche Internetüberwachung gegeben. Doch die SPD will mit der gesetzlichen Grundlage für die Internetüberwachung warten, bis das Bundesverfassungsgericht über die Rechtmäßigkeit des nordrhein-westfälischen Verfassungsgesetzes entschieden hat, in dem die Ausforschung des Internets legalisiert ist. Die mündliche Verhandlung ist für den 10.Oktober terminiert. Mit einer Entscheidung wird frühestens im Spätherbst gerechnet. Die SPD will so lange das Projekt der Online-Überwachung vom BKA-Gesetz trennen. Doch damit ist Schäuble überhaupt nicht einverstanden, weil er dahinter ein Verzögerungsmanöver des Koalitionspartners vermutet. Das ist der Kern des neuen Streits.

Zypries versus Schäuble

Vor einigen Tagen hatte die Justizministerin den Eindruck erweckt, als hätte Schäuble nachgegeben und die Wünsche der SPD akzeptiert. Sie berief sich dabei auf einen Brief des Bundesinnenministers an die Fraktionsvorsitzenden von SPD und Union vom 18 Juli. Dort hatte Schäuble angeregt, ungeachtet des strittigen Punktes der Onlineüberwachung, die übrigen Punkte, bei denen sich die Koalition weitgehend einig ist, zu besprechen. "Es wird kein BKA-Gesetz ohne Online-Überwachung geben", kam die postwendende Antwort von Schäuble. Es habe sich bei der Anregung um seinen Brief um eine informelle Absprache zwischen Bund und Ländern gehandelt, die üblicherweise längere Zeit vor Inkrafttreten des Gesetzes eingeleitet wird, betonte der Minister.

Danach war der Streit in der Koalition voll entbrannt. Doch nach Becksteins Volte gegen den Koalitionspartner bemühten sich beide Seiten wieder um Mäßigung. Vor allem Kanzleramtsminister Thomas de Maiziere mahnte, ohne die Kontrahenten beim Namen zu nennen, einen verbindlicheren Ton an. SPD-Chef Kurt Beck betonte seine Gesprächsbereitschaft, warnte aber gleichzeitig vor einen falschen Sicherheitswettbewerb und vor der Gefahr, dass wir aus Angst um die Sicherheit die Freiheit aufgeben.

Vorwahlkampf

Der koalitionsinterne Hickhack, der vordergründig auf mangelnde Koordination innerhalb der Regierung hindeuten mag, wird erst vor dem Hintergrund von Überlegungen für künftige Koalitionen verständlich. Sowohl Unionspolitiker als auch Sozialdemokraten haben in den letzten Tagen betont, dass eine große Koalition eine Ausnahme bleiben müsse. Allerdings befindet sich hier die Union mehr als die SPD in einem Dilemma. Sowohl FDP als auch Grüne stehen der Online-Überwachung kritisch gegenüber. Hier kann die SPD anknüpfen, wenn es um gemeinsame Schnittmengen einer von Beck in die Diskussion gebrachten Ampelkoalition geht. Deshalb wird sich die SPD in Zukunft weiterhin als rechtsstaatliches Bollwerk gegen die Schäuble-Vorstöße gerieren. So betonte die Justizministerin in einen Gastbeitrag für die Frankfurter Rundschau), dass innere Sicherheit und rechtstaatliche Grundsätze zusammen gehören und warnte, ohne den Namen ihres Kollegen aus dem Innenressort zu erwähnen, vor Politikern, die nach immer strengeren Gesetzen und immer schärferen Kontrollen rufen.

Allerdings will sich die SPD in künftigen Wahlkämpfen auch nicht als unsicherer Kantonist in Fragen der Sicherheit vorführen lassen. Ein versuchter oder geglückter Anschlag würde schließlich reichen, um der Debatte über die Online-Überwachung eine andere Richtung zu geben. Schon haben Unions-Politiker die Drohung ausgesprochen, dass dann auch die SPD moralisch am Pranger stehen würde. Sie würden dann auch den Sozialdemokraten vorwerfen, die Sicherheitspolitik von Schily zu verraten. Der aber war das beste Zugpferd in SPD-Wahlkämpfen.

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TeleTrusT warnt vor Risiken heimlicher Online-Durchsuchungen
« Antwort #447 am: 31 Juli, 2007, 18:10 »
In die Phalanx der Kritiker heimlicher Online-Durchsuchungen hat sich nun auch der Verein zur Förderung vertrauenswürdiger IT-Infrastrukturen TeleTrusT eingereiht. "Technologien zum Ablauschen von gesicherten Verbindungen oder zum Online-Ausspähen von Daten auf Rechnern beispielsweise mittels 'Trojanischer Pferde' zerstören sämtliche Ansätze zur Absicherung des Internets und der angeschlossenen Endgeräte", hält der Geschäftsführer der Erfurter Interessensvereinigung, Günther Welsch, in einem Positionspapier (PDF-Datei) fest. Solche bewusst in die IT-Infrastrukturen beziehungsweise in Hard- oder Software eingefügten Hintertüren oder Schwachstellen lassen sich dem Experten zufolge "nicht dauerhaft geheim halten und würden alsbald selber von Kriminellen und Terroristen genutzt, um Schäden zu verursachen". Statt mehr Sicherheit und Freiheit zu gewinnen, würden diese beiden Grundwerte auf diese Weise abgebaut.

TeleTrusT fordert die Politik auf, eine liberale Haltung im Sinne der Krypto-Eckpunkte der Bundesregierung von 1999 zu verfolgen, um so "Sicherheit, Freiheit und Wohlstand in Deutschland zu bewahren". Nur durch widerstandfähige Sicherheitslösungen könnten sich alle Nutzer in Unternehmen, Behörden und im Privaten vor den ständig wachsenden Gefahren im Internet schützen und die Wachstumschancen in der digitalen Ökonomie nutzen. "Führen Sie die Debatte mit Augenmaß", versucht Welsch den Politikern ins Gewissen zu reden. Das Vertrauen in die Sicherheit der Informations- und Kommunikationstechnik dürfe nicht verloren gehen.

Konkret würde es der Verein begrüßen, wenn die Diskussion um die Ausforschung von Festplatten privater PCs und von Speicherplattformen im Netz von der geplanten Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA) entkoppelt würde. Dies böte die Möglichkeit, "mit Ruhe und Weitblick die angemessenen und tauglichen Möglichkeiten zu schaffen, die unsere Sicherheitsbehörden benötigen, um ihren rechtstaatlichen Auftrag zu erfüllen". TeleTrusT stellt sich damit in der Sicherheitsdebatte, die innerhalb der großen Koalition hitzig geführt wird, auf die Seite der SPD. Die Sozialdemokraten wollen die heikle Frage der Online-Durchsuchung und des damit einhergehenden tiefen Eingriffs in die Grundrechte im Gegensatz zur Union zunächst aus der Beratung des BKA-Gesetzes und der weiteren vorgesehenen präventiven Überwachungsbefugnisse für die Wiesbadener Polizeibehörde ausgeklammert wissen.

Unionspolitiker drängen gleichzeitig weiter auf die rasche Schaffung eines Straftatbestands für so genannte terroristische Vorbereitungshandlungen. "Wer sich in einem Terrorcamp ausbilden lässt, muss ebenso bestraft werden wie derjenige, der sich Bombenbauanleitungen – etwa aus dem Internet – verschafft", forderte der innenpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Bundestag, Stephan Mayer, am heutigen Dienstag in Berlin. Es sei völlig unverständlich, dass das federführende Bundesjustizministerium bislang noch keinen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt habe. Mayer unterstützte damit Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble. Der CDU-Politiker hatte vor wenigen Wochen auch beim Strafrecht die Initiative ergriffen und einen Gesetzesentwurf zur Bestrafung terroristischer Vorbereitungshandlungen vorgelegt, obwohl für derlei Fragen eigentlich Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) zuständig ist.

In diesem Teil der Sicherheitsdebatte geht es vor allem um die Verschärfung des so genannten Terrorparagrafen 129 des Strafgesetzbuches (StGB), der die "Bildung krimineller Vereinigungen" betrifft. Neben Mayer machte sich hier auch August Hanning, Staatssekretär im Bundesinnenministerium, dafür stark, den Besuch in Terrorcamps, Einzeltäter und das Herunterladen von Bombenbauplänen aus dem Internet zu kriminalisieren. Eine Sprecherin der Justizministerin erklärte laut der Zeitung Die Welt, dass Zypries derzeit mit der Ausarbeitung entsprechender Änderungen befasst sei.

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Re: Schäuble: Anti-Terror-Gesetze haben sich bewährt
« Antwort #448 am: 01 August, 2007, 12:05 »
Wer sich wehren will kann das hier:

http://www.vorratsdatenspeicherung.de

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Zwischen den Regierungsparteien CDU und FDP in Baden-Württemberg zeichnet sich eine Auseinandersetzung um verschärfte Sicherheitsmaßnahmen ab. Nach einem Bericht der Stuttgarter Nachrichten will die Landtags-CDU künftig Online-Durchsuchungen ermöglichen und strebt deshalb eine Änderung des Landespolizeigesetzes an. Ziel sei es, die Fahndung bei der Kinderpornografie und bei der Suche nach potenziellen Terroristen effektiver zu machen. "Wir brauchen dringend dieses Ermittlungsinstrument, weil die klassischen Mittel der Hausdurchsuchung und Beschlagnahmung in solchen Fällen nicht wirken", begründete der CDU-Landtagsabgeordnete Thomas Blenke den Vorstoß.

Experten der Polizei begrüßten das Vorhaben. Mit dem Instrument der Online-Durchsuchung könne man zum Beispiel bei Kinderpornohändlern "deutlich schneller an das ganze Netzwerk" kommen, sagte der Leiter der Polizeidirektion Schwäbisch Hall, Günther Freisleben, dem Blatt. Laut Landeskriminalamt gab es alleine im vergangenen Jahr landesweit 550 Fälle von Kinderpornografie, 380 davon hätten ihre Wurzeln im Internet gehabt. Aus Sicht der CDU rechtfertigt die Entwicklung die Aufnahme der Online-Durchsuchung in das Polizeigesetz. "Man muss mit den Ermittlungen früher als bisher beginnen können, auch wenn es noch keinen konkreten Tatverdacht gibt", forderte Blenke.

Der Koalitionspartner FDP lehnt diese Form der Ermittlungen allerdings vehement ab. "Mit uns wird es keine Online-Durchsuchung geben", sagte Justizminister Ulrich Goll (FDP) den "Stuttgarter Nachrichten". "Eine Online-Durchsuchung bringt nichts, sie schadet nur." Es dürfe nicht so sein, dass "jeder, der mit einem Computer arbeitet, unter Generalverdacht gestellt wird". Schon seit Wochen ringen CDU und FDP um eine Änderung des Landespolizeigesetzes. Dabei ging es bisher um eine mögliche Ausweitung der Videoüberwachung. Nach der parlamentarischen Sommerpause soll das Thema weiter beraten und entschieden werden.

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