Autor Thema: Überwachung, Transparenz, Datenschutz  (Gelesen 92697 mal)

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Offline berti

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Re: Schäuble: Anti-Terror-Gesetze haben sich bewährt
« Antwort #420 am: 24 Juli, 2007, 01:22 »
[Oder man beschliest ein Anti-Diebstahlsgesetz, nach diesem Gesetz nimmt man allen Bürgern die Geldbörsen ab, durchsucht  sie (die Geldbörsen) und nimmt sie (die Geldbörsen) anschliessend in staatliche Verwahrung. Und behauptet dann, das Gesetz habe sich bewährt, weil es findet ja kein Diebstahl mehr statt.
 

lass dass bloss nicht unsere politiker hören  ;D ;D  obwohl, so wie das grade im sozialen aussieht, sind wir auf dem besten weg dahin.

[satire on]

jetzt hab ich die lösung:

geld wird weltweit abgeschafft, jeder bekommt ein RFID chip, wird rund um die Uhr überwacht. Essen und Wohnung wird zugeteilt, der jeweilige staat teilt dir den passenden arbeitsdienst zu. Die derzeit arbeitslosen werden zu überwachern umgeschult und schnüffeln vor sich hin.
dadurch gibst weltweite vollbeschäftigung und keiner hat mehr zeit, sich anschläge oder kriege auszudenken.
[satire off]

halt doch bitte mal jemand die welt an, ich will aussteigen
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Offline Jürgen

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Re: Schäuble: Anti-Terror-Gesetze haben sich bewährt
« Antwort #421 am: 24 Juli, 2007, 03:58 »
Ey, das ist meine Welt.
Und genauso Deine.

Also lassen wir sie uns nicht aus den Händen nehmen, wenn wir das irgendwie unterbinden können.

Wieso schreit eigentlich kein Schäuble "Nazi-Terror"?
Weil die Glatzen nicht ihn persönlich oder andere Mitglieder der 'Eliten' angreifen, sondern 'nur' stinknormale kleine Leute.
Vor der RAF dagegen hatten alle Polit- und Industrie-Bonzen persönlich Angst, weil die gezielt die Mächtigen attackierten, wenngleich unter Inkaufnahme von Kollateralschäden.
Und die Terrorflieger von 9/11 hatten offensichtlich auch sog. Enthauptungsschläge im Sinn, werden von den Mächtigen nur und genau deshalb gefürchtet.
Genau aus Gründen dieser Angst um die eigene Haut wird ja auch weltweit in keiner kriegerischen Auseinandersetzung direkt ein Regierungssitz oder Diktatorenpalast bombardiert, sondern mit perversem Genuss statt dessen die meist machtlose Zivilbevölkerung dahingemetzelt.
Auch so eine Art von 'eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus'  >:(

Wenn also einem Normalo der Schädel eingeschlagen oder der Wanst aufgeschlitzt wird, oder er bei einer Fahndungsmassnahme als Verdächtiger oder sogar völlig unbeteiligter Passant 'versehentlich' unter die Räder kommt, juckt das keinen Minister besonders.
Aber genau diese Gewalt terrorisiert die Bevölkerung wirklich.

Die ganze inszenierte öffentliche Teror-Debatte ist komplett verlogen und soll letztlich nur dazu dienen, uns aller Rechte zu berauben und die unersättlichen Parasiten an den Schaltstellen der Macht davor zu schützen, dass wir uns irgendwann gegen sie erheben.
Grund dazu hätten wir eigentlich schon heute genug.
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Offline berti

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Re: Schäuble: Anti-Terror-Gesetze haben sich bewährt
« Antwort #422 am: 24 Juli, 2007, 11:24 »
Zitat
Selbst unter den Vorgaben der Verfassung, Thema Widerstandsrecht...

das recht habe ich auch, zumal ich in grauer vorzeit auf den text der berliner freiheitsglocke vereidigt wurde.

Zitat
"Ich glaube an die Unantastbarkeit und an die Würde jedes einzelnen Menschen. Ich glaube, dass allen Menschen von Gott das gleiche Recht auf Freiheit gegeben wurde. Ich verspreche, jedem Angriff auf die Freiheit und der Tyrannei Widerstand zu leisten, wo auch immer sie auftreten mögen."





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Re: Schäuble: Anti-Terror-Gesetze haben sich bewährt
« Antwort #423 am: 24 Juli, 2007, 13:07 »
Zitat
geld wird weltweit abgeschafft, jeder bekommt ein RFID chip, wird rund um die Uhr überwacht. Essen und Wohnung wird zugeteilt, der jeweilige staat teilt dir den passenden arbeitsdienst zu. Die derzeit arbeitslosen werden zu überwachern umgeschult und schnüffeln vor sich hin.
dadurch gibst weltweite vollbeschäftigung und keiner hat mehr zeit, sich anschläge oder kriege auszudenken.

Darauf läufts hinaus. Aber...Moment mal...genau diese Situation ist es doch, was die veröffentlichte Meinung unter
"Kommunismus" versteht. Demzufolge sind Schäuble&Co mit ihren Sicherheits- und Sozialgesetzen Kommunisten!
(Lenin: "Vertrauen ist gut,Kontrolle ist besser" "wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen") 
Wer hätte das gedacht?

Die Idee das Geld abzuschaffen ist nicht übel, genauer gesagt müsste die Macht des Geldes abgeschafft werden.
Geld will sich mit "aller Macht" vermehren, und nicht irgendwie sondern immer schneller und immer mehr.
Daraus resultierend eine ungerechte Weltwirtschaftsordnung die durch Krieg und Gewalt aufrechterhalten wird.
Es wird nicht nur Krieg nach aussen geführt, sondern auch nach innen, gegen Arbeitslose und sonstige "Hungerleider".
Wenn Deutschland am Hindukusch "verteidigt" wird, wehrt sich der Afghane irgendwann in Deutschland.
Wenn die Armut in diesem reichen Land wächst, wehrt sich das Prekariat irgendwann gewalttätig.

Zitat
Grund dazu hätten wir eigentlich schon heute genug.
   Selbst unter den Vorgaben der Verfassung, Thema Widerstandsrecht...

Tja, und um dies zu verhindern (ist ja Terrorismus) muß wohl wieder mal die Verfassung geändert werden, im
Sinne der Herrschenden versteht sich. Demokratische Grundrechte und Freiheiten am besten bis auf Null.
Kontrolle der Bevölkerung bis in die Gedanken hinein.


Gedankenverbrecher ionti


P.S. da fällt mir ein: Gedankenkontrolle und -manipulation findet ja schon statt durch unsere Massenmedien

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SPD will Online-Durchsuchungen vom BKA-Gesetz trennen
« Antwort #424 am: 24 Juli, 2007, 16:40 »
Die SPD möchte die politisch umstrittene Frage der heimlichen Online-Durchsuchungen von Computern von den Verhandlungen über das BKA-Gesetz abtrennen. Während neue Präventivbefignisse für das BKA zügig verabschiedet werden könnten, sollte bei der Online-Durchsuchung erst die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht über die beiden  Verfassungsklagen abgewartet werden, erklärte der SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz gegenüber der Welt.

Wiefelspütz sprach sich dafür aus, erst die Verfassungsbeschwerde gegen die Novellierung des nordrhein-westfälischen Verfassungsshutzgesetzes abzuwerten. Über diese Beschwerde wird eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes nicht vor März 2008 erwartet. "Man kommt mit der Novelle des BKA-Gesetzes viel besser ans Ziel, wenn man die Online-Durchsuchung davon abtrennt und gesondert verhandelt", sagte Wiefelspütz der Welt. Ohnehin sei auch die Novellierung des BKA-Gesetzes kein Schnellschuss: Selbst bei zügigen Verhandlungen könne das veränderte Gesetz frühestens Anfang 2008 im Gesetzesblatt stehen, erklärte der SPD-Innenpolitiker.

Im Gegensatz zur SPD möchte die CDU das Vorhaben beschleunigen und setzt darauf, dass man bis Ende August eine Koalitionsvereinbarung zur Online-Durchsuchung unter Dach und Fach hat. Dabei wird mit unterschiedlichen Befugnissen für Polizei (BKA) und Verfassungsschutz argumentiert: Während der Verfassungsschutz Festplatten zur Gefahrenabwehr durchkämmen soll, soll das BKA die Online-Durchsuchung zur Strafverfolgung bei Straftaten in den Bereichen Terrorismus und organisierte Kriminalität einsetzen. Die Novelle des BKA-Gesetzes soll dem BKA erweiterte Möglichkeiten an die Hand geben, die derzeit nur die Länderpolizeien haben. Dazu gehört vor allem der Einsatz der Rasterfahndung, die akustische Wohnraumüberwachung und die Telekommunikationsüberwachung.

Quelle : www.heise.de

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Skeptische Stimmen zur Online-Durchsuchung
« Antwort #425 am: 24 Juli, 2007, 17:43 »
Die politisch umstrittene heimliche Online-Durchsuchung eines Computers stößt bei Datenschützern wie bei Juristen auf Skepsis. In einer Reihe von Artikeln melden sie grundsätzliche Bedenken an und warnen vor der beabsichtigten Änderung des Grundgesetzes.

In einem Artikel [1] für die August-Ausgabe der Deutschen Richterzeitung beschäftigen sich die Datenschützer Markus Hansen vom unabhängigen Datenschutzzentrum Schleswig-Holstein und Andreas Pfitzmann von der TU Dresden mit den technischen Grundlagen der Online-Durchsuchung und der Beschlagnahme von Daten. Ausgehend von der forensischen Beweissicherung, die nur mit 1:1-Kopien der Datenträger arbeitet, fragen sich die Autoren, ob ein solches System über den Online-Zugriff per Internet funktionieren kann. Dazu werde ein verdeckter Ausgabekanal benötigt, der über einen Trojaner oder über das gezielte Herumliegenlassen von USB-Sticks oder CD-ROMs in dem Zielsystem installiert wird. Die Autoren betonen, dass es keine Echtheitsbestätigung für die Daten geben kann, da das Zielsystem weder von den Ermittlern noch von dem Nutzer vollständig kontrolliert wird. Außerdem sei die Entdeckung des Trojaners durch die Zielperson niemals auszuschließen, betonen Hansen und Pfitzmann. Dabei bestünde die Gefahr, dass gezielt unverdächtiges Datenmaterial zur Täuschung eingespielt wird oder der Trojaner benutzt wird, um den Rechner der Ermittler zu infiltrieren.

Schließlich machen die Autoren auf das Problem der richterlichen Fristsetzung einer Online-Durchsuchung aufmerksam. Es müsse sichergestellt sein, dass ein Trojaner sich restlos und verlässlich entfernen lässt und auch nicht durch das Wiedereinspielen eines während der Überwachungsmaßnahmen angefertigten Backups durch den Nutzer wieder aktiv werden kann. Den Richtern raten die Datenschützer in ihrem Artikel, die Echtheit der übertragenen Daten anzuzweifeln. "Denn eine Online-Durchsuchung widerspricht allen Anforderungen, die aus technisch fundierten Gründen an einen sachverständigen Gutachter im Rahmen einer forensischen Analyse gestellt werden," lautet das Fazit von Hansen und Pfitzmann.

In der gleichen Ausgabe der Richterzeitung befasst sich [2] Alexander Roßnagel von der Universität Kassel, Leiter der Projektgruppe verfassungsverträgliche Technikgestaltung (provet), mit verfassungspolitischen und verfassungsrechtlichen Fragen der Online-Durchsuchung. Roßnagel befürchtet in seiner Analyse, dass der Schutz der Grundrechte durch den Einsatz von Online-Durchsuchungen geschwächt wird, weil die zentralen Datenschutzprinzipien Zweckbindung und Datensparsamkeit nicht genügend beachtet würden. Verfassungsrechtlich sieht Roßnagel Probleme, dass die Online-Durchsuchung den Kernbereich privater Lebensführung, die Unverletzlichkeit der Wohnung und die informationelle Selbstbestimmung verletzt, alles Aspekte, die von Grundgesetz geschützt sind. Roßnagel kommt zu dem Schluss, dass die bisher bekannten Begründungen zur Notwendigkeit der Online-Durchsuchung nicht den verfassungsrechtlichen Kriterien gerecht werden, die bei einem solchen Eingriff berücksichtig werden müssen.

Ausführlicher geht der provet-Geschäftsführer Gerrit Hornung in einem Beitrag [3] für die kommende Ausfabe von Datenschutz und Datensicherheit auf die Online-Durchsuchung ein, deren verfassungsrechtliche Grenzen er auslotet. Hornung beschäftigt sich vor allem mit dem Problem, wie eine Online-Durchsuchung Abstand vom Kernbereich privater Lebensgestaltung halten kann. Wo bei der akustischen Wohnraumüberwachung ("Großer Lauschangriff") mit einem Richterband argumentiert wird, sieht Hornung kaum Möglichkeiten, den Kernbereich zuverlässig zu schützen. So könnte schon das Auffinden von Daten der elektronischen Gesundheitskarte dazu führen, dass eine Online-Überwachung unverzüglich abgebrochen werden muss. "Sollte es im Ergebnis nicht möglich sein, eine mit dem Kernbereichsschutz konforme Durchführung der Online-Durchsuchung vorzunehmen, so kann dies nicht zur Aufgabe dessen Schutzes führen. Vielmehr wäre die Maßnahme in diesem Fall insgesamt unzulässig", lautet das Fazit.

Im zweiten Punkt beschäftigt sich Hornung mit der Unverletzlichkeit der Wohnung nach Artikel 13 des Grundgesetzes. Er erteilt dabei allen Argumenten eine Absage, die aus dem Anschließen eines Computers an eine Internetleitung in der Wohnung die Einwilligung in den entfernten Zugriff auf das System konstruieren. Ohne eine grundlegende Änderung des Grundgesetzes im Punkt der Unverletzlichkeit der Wohnung ist die Online-Durchsuchung nach Hornung zur Stafverfolgung ungesetzlich und verfassungsrechtlich unzulässig. In seinem Aufsatz macht Hornung auch auf die Verhältnismäßigkeit der Online-Dursuchung aufmerksam. Eine Maßnahme, die die generelle Online-Sicherheit von Bürgern und Wirtschaft untergrabe und einen Vertrauensverlust in die IT-Sicherheit bringe, sei unverhältnismäßig. Vor diesem Hintergrund solle das Vorhaben solange nicht verfolgt werden, "wie die tatsächliche ermittlungstechnische Eignung und Notwendigkeit der Online-Untersuchung nicht in sehr viel deutlicherer Art plausibel gemacht worden sind als bisher".

Unabhängig von der juristischen oder datenschutztechnischen Ausrichtung der jeweiligen Aufsätze beklagen alle erwähnten Autoren den dürftigen Kenntnisstand über die Technik, die BKA oder der Verfassungsschutz einsetzen wollen. Die Informationen, die ein Artikel der Online-Zeitschrift hrr-Strafrecht ausleuchtet, bilden neben Überlegungen von heise security die Grundlagen der meisten Artikel zum Thema Online-Durchsuchungen.

Quelle : http://www.heise.de/newsticker/meldung/93226

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Offline Jürgen

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Re: Schäuble: Anti-Terror-Gesetze haben sich bewährt
« Antwort #426 am: 24 Juli, 2007, 23:17 »
Eines ist glasklar, ein System, das von jemand anderem als dem Nutzer verändert wurde, taugt grundsätzlich nicht mehr als Beweismittel.
Ich bezweifle allerdings ganz erheblich, dass das der gemeine Amtsrichter oder Anwalt immer (zu erwähnen) weiss. Und schon isses passiert, Recht ist in der Praxis das, was am Ende dabei herauskommt...

Das heisst natürlich auch nicht, dass man nicht dadurch weiter ermitteln könnte, z.B. um auf eine Spur für andersartige Beweise zu kommen.

Auf meinen Rechnern gibt's auch ganz ohne FileSharing hunderttausende an Dateien, die ich in meiner Lebenszeit niemals alle auf möglicherweise belastenden Inhalt prüfen könnte...
Wenn also jemandem gelingen könnte, irgendetwas unbemerkt unterzuschieben, und dann eine sorgfältige Kontrolle stattfände, nicht auszudenken...

Sollte sich irgendein Bundestrojaner irgendwie verbreiten und der dann von Dritten genutzt werden können, könnte ich mir durchaus vorstellen, dass sogar einige gutmeinende Zeitgenossen damit selbst auf die Suche nach 'gewissen' Inhalten gehen würden, um anschliessend bei vermeintlichem Fund dem Verdächtigen die Büttel auf den Hals zu jagen.
Und genauso wie gegen den Vorwurf einer sexuellen Belästigung könnte man(n) sich anschliessend kaum wirksam verteidigen oder wenigstens entlasten.

Immerhin kann der, der den Nachschlüssel hat, auch jederzeit selbst unentdeckt etwas Belastendes hinterlassen.


Habe schliesslich schon vor Ewigkeiten erlebt, wie Zivis in eine (von mir vorher eigenhändig gründlich gereinigte) Kneipe kamen, ohne Verzehr zügig wieder verschwanden, worauf kurz danach eine Razzia ohne lange Sucherei einen fetten Prickel Dope unter einer Bank zu finden meinte.
Allerdings war ich aufmerksam und schneller, der deponierte Prickel lag längst samt Staubsaugerbeutel im Müllcontainer und statt dessen etwas trockener Hundeschiet vom Hof an der Stelle  :P
Und selbstverständlich gab's auch absolut nichts anderes zu finden, was den Laden oder seine Gäste oder Mitarbeiter hätte belasten können.
Ach ja, dass passierte wenige Tage, nachdem mein eigener widerlicher Vater, damals der örtliche Revierführer, erfahren hatte, dass ich in diesem verruchten Laden arbeitete.
So ein verdammter Zufall...
Genauso der seltsame Anruf meines Onkels tags zuvor, eines (dem nicht untergebenen) Kollegen, der mir nur dringend riet, unbedingt sauber zu bleiben, man würde ja an der Stelle direkt im Licht der Öffentlichkeit stehen...

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Aber online und anonym stellt sich nun ganz dringend die Frage 'wer kontrolliert die Kontrolleure'...
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Re: Schäuble: Anti-Terror-Gesetze haben sich bewährt
« Antwort #427 am: 25 Juli, 2007, 00:56 »
Aber online und anonym stellt sich nun ganz dringend die Frage 'wer kontrolliert die Kontrolleure'...

Jürgen,
da hast Du was falsch verstanden, bedenke bitte:
Die beim Staat sind immer die GUTEN -
Die NICHT beim Staat immer die BÖSEN, im Zweifel auch die ANDEREN

und "Das Leben der Anderen" na ja usw...

Das Rechtssystem in USA lässt auch bei so manchen Dingen den Kopf schütteln, besonders nach den "Reformen" der letzten Jahre (man traut sich ja kaum ein Datum zu nennen, um nicht die Filter zu strapazieren) aber,
zu mindest im alten Zustand waren die eindeutigsten Beweise, wenn sie rechtswidrig erlangt wurden - vor Gericht nicht verwertbar. Das hat sich bestimmt dort auch geändert, man denke nur an das Lager auf der Karibikinsel.
In D ist mir kein Fall bekannt wo die Richter Beweise verworfen hätten, weil sie nicht legal ermittelt wurden.

Wie weit sind wir schon gekommen hier, jeder ist grundsätzlich verdächtig und im Zweifelsfall soll man doch bitte erst mal nachweisen, was man alles nicht gemacht hat.

Und die Leute interessiert das alles gar nicht, was gab es da für Demos gegen Notstandsgesetze und gegen Volkszählungen vor Jahrzehnten. Wenn eine Verordnung kommt, dass jeder demnächst einen RFID Chip unter der Haut zu tragen hat, weil das unserer Sicherheit dient, dann halten die alle den A**** Arm hin.

lucky

"Ich missbillige jedes Wort was Sie sagen, aber bis zu meinem Tode werde ich dafür kämpfen, dass Sie es sagen dürfen"  (Voltaire)




Rechner: P4, 3.2 GHz, 2MB Cache, 800 MHz FSB 2048 MB DDR-RAM, WinXP PRO SP2 + DX9c, 320GB SATA Raid 0 Stripe (1st (2x) 160GB 7200rpm) Hard Drive 2nd 160Gb Hard Drive, ATI Radeon X850XT Platinum an 20" TFT (1024x768@75 Hz), 150 GB ext., Soundblaster Audigy 2 ZS 7.1, Hauppauge Nexus Rev. 2.3 (Treiber TT 2.19 nicht 2.19c)
DVB-S: 1mØ/Quad-LNB auf 19.2° Ost, 1mØ/Single-LNB auf 30.0° West
Software: Progdvb 4.85, Altdvb 2.1, Theatre 3.38
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Ex-Verfassungsrichter hält Online-Durchsuchungen für möglich
« Antwort #428 am: 25 Juli, 2007, 11:17 »
Der ehemalige Bundesverfassungsrichter Hans Hugo Klein sieht mit den heftig umstrittenen heimlichen Online-Durchsuchungen keinen Eingriff in den absolut geschützten Kernbereich der privaten Lebensgestaltung verbunden. Ihm leuchte nicht ein, dass die vor allem von der Union befürwortete verdeckte Durchforstung von Festplatten in Privat-PCs und von Speicherplattformen im Netz "nicht möglich sein soll", sagte der Ex-CDU-Abgeordnete der Frankfurter Rundschau. "Das scheint mir nichts anderes als das, was bei der heimlichen Telefonüberwachung geschieht. Das Internet als neue Form des Kommunizierens steht dem Telefonieren durchaus nahe." Dafür brauche man zwar "natürlich" eine richterliche Genehmigung. Aber das Grundgesetz lasse seines Erachtens auf Basis eines entsprechenden, von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) bereits vorbereiteten Gesetzesentwurfs zur Novelle der Befugnisse des Bundeskriminalamts (BKA) eine solche Maßnahme zu.

Klein argumentiert so ähnlich wie ein Gutachter im Auftrag der nordrhein-westfälischen Landesregierung, die bereits mit Hilfe des Landtags in NRW im Rahmen des dortigen Verfassungsschutzgesetzes eine Befugnis für Staatsschützer zur Ausweitung der Netzbespitzelung geschaffen hat. In der Stellungnahme für die Befassung des Bundesverfassungsgerichts mit der gesetzlichen Regelung zu heimlichen Online-Durchsuchungen wird das Problem des Schutzes des privaten Kernbereichs mit dem Hinweis gelöst, dass der Surfer beim Eintritt in das Internet gleichsam seinen engen Kreis der Privatsphäre verlässt und damit auch die privat abgespeicherten Daten auf dem von ihm genutzten Computer mehr oder weniger zur "Sozialsphäre" gehören. Mehrere Informatik- und Rechtsprofessoren sowie Datenschützer haben sich gerade dagegen sehr skeptisch zu einer Vereinbarkeit des Konzepts von Online-Durchsuchungen mit dem privaten Kernbereich geäußert.

Eine weitere Diskussion forderte Klein auch zu weiteren Überlegungen Schäubles zur Terrorabwehr. "Es wird darüber geredet, ob man nicht den Einsatz der Bundeswehr im Innern mit militärischen Mitteln ermöglichen muss", führte der CDU-Politiker aus. "Dazu bedürfte es sicher einer Grundgesetzänderung, wie beispielsweise für den Abschuss mit Terroristen besetzter bedrohlicher Flugzeuge." Dazu müsse man zudem beweisen, dass es solcher zusätzlicher Mittel zur Verhinderung von Anschlägen bedürfe. Für erörterungswürdig hält der Verfassungsexperte auch den Vorschlag des Innenministers, Verdächtigen ähnliche wie in Großbritannien Hausarrest aufzuerlegen und ihnen für eine begrenzte Zeit die Nutzung bestimmter Kommunikationsmittel zu untersagen. Entschieden sprach sich Klein aber gegen die Gedankenspiele Schäubles rund um die gezielte Tötung von Top-Terroristen aus. Auch "eine Dauerinternierung à la Guantánamo wäre bei uns selbst bei einer Grundgesetzänderung nicht zu realisieren".

Außenminister Frank-Walter Steinmeier kritisierte derweil im Gespräch mit dem Magazin Stern die Äußerungen von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und Schäuble in der Sicherheitsdebatte mit deutlich schärferen Worten. "Natürlich" müsse es auch Denkverbote geben. "Nicht alles, was vorstellbar ist, darf auch politisch gangbar gemacht werden. Es gelten die Grenzen des Grundgesetzes. Die lassen sich nicht überspringen wie ein Gartenzaun." Es schaffe nur Verunsicherung, "der Öffentlichkeit einen Wunschkatalog der Sicherheitsbehörden zu präsentieren und den alle paar Tage zu erweitern". Er hätte sich daher "vorstellen können, dass sich die Kanzlerin entlang der Linie äußert, die der Bundespräsident vorgezeichnet hat". Horst Köhler (CDU) hatte das "Stakkato" der Vorschläge Schäubles moniert und den Gedanken an die Tötung von Terrorverdächtigen zurückgewiesen.

Trotz der jüngsten Geiselnahme in Afghanistan hat sich Steinmeier auch gegen eine Dramatisierung der aktuellen Bedrohung Deutschlands durch den internationalen Terrorismus gewandt. "Deutschland ist nicht explizit zum neuen Ziel erklärt worden", sagte der SPD-Politiker. Bei insgesamt erhöhter Gefährdungslage gebe es nach seiner Kenntnis "keine konkreten Hinweise darauf, dass in Deutschland unmittelbar Anschläge bevorstehen". Aus Geiselnahmen und Videos von Geiselnehmern wisse man allerdings, "dass Deutschland mit im Fokus der Beobachtung durch den internationalen Terrorismus steht".

Im Internet macht zugleich eine neue Aktion gegen Schäuble mobil. Auf der Webseite "Schäuble! Wegtreten!" können Surfer den Rücktritt des Minister fordern. Diesem obliege die Aufgabe, das Grundgesetz zu schützen und Sorge zu tragen, dass den Bürgern die darin definierten Freiheitsrechte auch in der Zukunft garantiert werden können, heißt es zur Begründung. Schäuble stelle dagegen aus Angst vor islamistisch motivierten terroristischen Anschlägen "das gesamte Volk unter Generalverdacht und sucht mit dieser Rechtfertigung ein Grundrecht nach dem anderen auszuhebeln". Zudem erweise sich der Christdemokrat als "vollkommen kritik- und beratungsresistent". Fast 2000 Bürger haben bisher die Petition unterschrieben.

Quelle : www.heise.de

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Online-Durchsuchung: Ist die Festplatte eine Wohnung?
« Antwort #429 am: 25 Juli, 2007, 17:43 »
Inmitten der politischen Diskussion um die Online-Durchsuchung setzen sich nicht nur IT-Spezialisten mit dem geplanten Fahndungsmittel der Strafverfolger auseinander. Auch Juristen bemühen sich, die Möglichkeiten und Grenzen einer heimlichen Festplattenfahndung zu bestimmen. Trotz einzelner Gegenstimmen sind sie eher skeptisch, dass verfassungsrechtliche Fragen zufriedenstellend gelöst werden können. Besonders die Unverletzlichkeit der Wohnung, das Recht, allein gelassen zu werden und im Kernbereich der privaten Lebensführung seine Ruhe zu haben, ist dabei in die Diskussion geraten. In einem Aufsatz [1] für die Juristenzeitung hat Johannes Rux sich mit den Rechtsfragen der Online-Durchsuchung befasst. Rux beschäftigt sich dabei mit der Frage, ob zum privaten Wohnraum eines modernen Bürgers nicht auch ein virtueller Wohnraum auf der lokalen Festplatte oder im Internet gehört, in dem er seine Persönlichkeit entfaltet.

Als das Grundgesetz gezimmert wurde, gab es noch kein Internet. Dementsprechend bestimmte Artikel 13 die Unverletzlichkeit einer Wohnung physisch mit dem Begriff der Wohnung als vom öffentlichen Bereich abgetrenntem Raum. Ob Haus, Wohnung, Garten, Campingplatz oder Hotelzimmer, überall schützt Artikel 13 die zum Leben notwendige Privatsphäre. Dazu schreibt der Jurist Johannes Rux: "Nachdem sich in den letzten jahren mit aller Deutlichkeit gezeigt hat, dass der Mensch seine Persönlichkeit auch in virtuellen Räumen entfalten kann, stellt sich die Frage, ob hier Raum für eine analoge Anwendung des Grundrechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung ist." Rux hält diese Frage für legitim, weil der Computer für viele Menschen weit mehr ist als eine Aktentasche oder Bibliothek mit Textdateien, Kalkulationsdaten. Sie nutzten ihn, um mit anderen Menschen entfernte soziale Beziehungen aufzubauen, die den Grad an Intimität und Vertraulichkeit aufweisen können, wie er in der klassischen Kleinfamilie üblich sei, schreibt Rux. Auf der Festplatte eines Computers finden sich somit höchst private Dokumente des sozialen Lebens im virtuellen Raum, Liebesbriefe, intime Chats, Fotos und vieles mehr.

Wenn für diese Bereiche der Festplatte in Analogie zur Wohnung ein Anspruch auf Unverletzlichkeit gelten soll, stellt sich die Frage, wo die Schranken des Schutzbereiches sind. Unter Bezugnahme auf Urteile des Bundesverfassungsgerichtes setzt Rux den Schutzraum sehr weit an. Weil das Gericht befand, dass auch ein abgeschlossener Lagerraum zur Wohnung gehören kann, schreibt Rux unter Hinweis auf Speicherangebote wie die von Google: "Dann kann für die 'Internet-Festplatte' aber jedenfalls dann nichts anderes gelten, wenn der Nutzer seine Daten verschlüsselt oder Dritte auf andere Weise vom Zugriff auf diese Daten ausgeschlossen hat".

In weiterer Analogie vergleicht der Autor das Aufzeichnen von Tastaturanschlägen und Mausbewegungen mit der Aufzeichnung des Verhaltens in einer Wohnung. Aus dieser Analogie zieht Rux insgesamt den Schluss, dass Online-Überwachungen analog zur Wohnraumüberwachung nur zur Verhütung dringender Gefahren zulässig sind. Eine Online-Durchsuchung durch den Verfassungsschutz im Vorfeld einer Gefahrenlage sei dagegen nicht zulässig. Bei einer entsprechenden Änderung des Grundgesetzes sollte dies beachtet werden. "Die Ausforschung privater Rechner setzt demnach entweder eine konkrete Gefahr für ein hochrangiges Rechtsgut oder den Verdacht einer schwer wiegenden Straftat voraus", folgert Lux, der damit zumindest die Online-Durchsuchung der Verfassungsschützer in Nordrhein-Westfalen als juristisch unhaltbar betrachtet.

In einer Antwort auf Rux [2] bezweifelt Gerrit Hornung die Analogiebildung für den virtuellen Raum und zieht den Schutzbereich sehr viel enger. Die Analogie greife z.B. darum nicht, weil für den Initiator einer Online-Durchsuchung nicht einmal eindeutig erkennbar sei, ob nicht vielleicht auf einen Laptop zugegriffen wird, der sich womöglich gar nicht in der Wohnung befindet. Auch bei einer Speicherung auf "Internet-Festplatten" funktioniere die Analogiebildung nicht, weil der Nutzer seine Daten willentlich außerhalb des räumlich geschützten Bereiches ablege. Erst wenn zuverlässig arbeitende Ordnungssysteme (z.B. GPS in Laptops) sicher ausschließen können, dass ein Rechner sich in einem Wohnraum befindet, sei eine Online-Durchsuchung zulässig. Für alle anderen Fälle müsse die Verfassung geändert werden. Wenn diese Änderung die Online-Durchsuchung für besonders schwerwiegende Gefahrenslagen einmal erlauben sollte, dann nur, "wenn tatsächliche Anhaltspunkte für die Wahrscheinlichkeit eines Beitrags zum Ermittlungserfolg bestehen, andere Maßnahmen aussichtslos sind und verfahrensrechtliche Sicherungen (Richtervorbehalt, Dokumentation, Benachrichtigungspflicht) vorgesehen werden."

In einem Schlusswort [3] zur Festplatten-Debatte stimmt Johannes Rux der Argumentation von Hornung weitgehend zu, macht aber auf den zentralen Unterschied beider Positionen aufmerksam. Während Hornung die Online-Durchsuchng als schlichte Durchsicht der Festplatteninhalte charakterisiere, sei die Beobachtung eines virtuellen sozialen Raumes ein Echtzeitzugriff. "Diese Form des Echtzeitzugriffes, mit dem sich Verschlüsselungsmechanismen überwinden lassen, ist aber durchaus mit der Beobachtung eines Menschen innerhalb eines sozialen raumes vergleichbar", betont Rux.

Diese juristische Argumentation dürfte in der weiteren Debatte um die Online-Durchsuchung eine Rolle spielen. Wiederholt haben Praktiker darauf hingewiesen, dass die Online-Durchsuchung vor allem benötigt wird, um die Verschlüsselung von Inhalten aufheben zu können. So erklärte BKA-Chef Jörg Ziercke unlängst in Freiburg: "Wir müssen an den Rechner, bevor verschlüsselt wird." Ob freilich die Daten auf den Festplatten von schwerkriminellen Straftätern oder Terorristen unverschlüsselt gespeichert sind, wie sich das etwa die CDU-Politikerin Ute Granold in ihrer jüngsten Stellungnahme vorstellt, darf bezweifelt werden.

Quelle und Links : http://www.heise.de/newsticker/meldung/93307

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Offline Jürgen

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Re: Schäuble: Anti-Terror-Gesetze haben sich bewährt
« Antwort #430 am: 26 Juli, 2007, 01:51 »
Die Festplatte ist, sofern nicht gewollt öffentlich zugänglich, NATÜRLICH ein Teil der geschützten Privatsphäre.

Und zwar genau wie ein Tagebuch, gesammelte Briefe und Notizen, kurz, alles, was Mensch so innerhalb der von ihm verschlossenen Bereiche ansammelt.

Das gilt nicht nur für die eigentlichen Wohnräume und den Briefkasten, sondern ebenso für Keller und Dachböden, Schliessfächer, am Leib getragenes usw.
Und ohne eine richterliche Durchsuchungserlaubnis muss niemand eine solche inhaltliche Durchsuchung hinnehmen.

Bei Verdunkelungsgefahr können die Behörden sicherstellen (lassen), aber die Untersuchung ist nur bei sehr erheblicher Gefahr im Verzuge ohne Beschluss möglich.
Und jeder Durchsuchung hat offen stattzufinden, Zeugen und Rechtsbeistand sind zuzulassen.
Juristische Gegenwehr muss möglich sein, regelmässig auch mit aufschiebender Wirkung.

Nur auf sehr wenige und genau definierte Dinge darf auf begründeten Verdacht hin ausserhalb der Wohnung sofort gefilzt werden, wie z.B. Waffen in der Öffentlichkeit, verbotene Betäubungsmittel o.ä..

Aber selbst dann ist das Lesen mitgeführter Briefe, auch geöffneter, nicht erlaubt.

Und vergessen wir bitte nicht, dass ausser den Rechten der Überwachten stets auch die sämtlicher ihrer Kontakte betroffen sind, die ebenfalls Anspruch auf Schutz, Vertraulichkeit und ggf. Geheimhaltung haben.


Macht doch gleich aus dem ganzem Land einen Knast...
Und wenn Ihr nicht mehr wisst, wie das geht, fragt Eure Blockflöten!

Und die Betreiber von Stammheim können dann noch Isolation und Kontaktsperre beitragen, ggf. hinsichtlich willkommener Suizide beraten. Aus der Zeit ahnt man ja noch, wozu es hilfreich sein kann, Akten und Gesetzbücher auszuhöhlen...

Vielleicht erinnert man sich noch an den populären Linksanwalt aus dem Zeitzusammenhang, später Ex-Grüner und dann Prä-Sch@uble. Diesen vorigen König der Hardliner diskret zu praktischen Details zu befragen, könnte sich wohl lohnen.

Und vielleicht weiss der ja auch eine Erklärung, wie es ein erwachsener und halbwegs normalgewichtiger Mensch es schaffen kann, sich an anderthalb Metern 2x0.14mm² Lautsprecherlitze zu erhängen, ohne dass die einfach reisst.
Oder wie trotz aller Kontrollen Schusswaffen und Munition hinein- und zahlreiche Kassiber herausgelangen konnten...
Zu der Zeit genoss er ja keine Abgeordneten-Immunität...

Hat vielleicht der aktuelle Herr Sch. so eine grosse Angst, weil er die Geschichte des vorigen Herrn Sch. genauer kennt als die Öffentlichkeit ? ? ?
Sozusagen ein mentaler Kollateralschaden?


Nun, sollte es je abermals ein Ereignis á la 9/11 geben, wieder mit Spuren-Verweis in unsere Republik, dann könnte jede dieser Überlegungen und Befürchtungen hinfällig werden, denn dem dann werdenden Alleinherrscher von 'God's Own Country' wäre es ja gelegentlich möglich, uns alle auf Verdacht erst einmal kraft eigener Ermächtigung komplett auszuradieren.
Und die letzten chronischen Bedenkenträger wären endlich still...
Und man müsste keine Pauschal-Verdächtigen lebenslang bewachen, verhören und durchfüttern...
Kein Support per persönlicher Mitteilung!
Fragen gehören in's Forum.

Veränderungen stehen an. Dies ist der bisherige Stand:
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Kanzleramtschef: Bundestrojaner dient nicht der Massenbespitzelung
« Antwort #431 am: 26 Juli, 2007, 11:21 »
Kanzleramtschef Thomas de Maizière unterstützt die Pläne von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (beide CDU) für heimliche Online-Durchsuchungen. Es gebe Regelungen für die Telefonüberwachung und den Umgang mit dem Postgeheimnis, sagte de Maizière am heutigen Donnerstag im Radiosender MDR Info. Wenn Menschen nun verstärkt über das Internet kommunizierten, müssten die Gesetze angepasst werden, forderte der Christdemokrat und schloss sich damit der Meinung des Ex-Verfassungsrichters Hans Hugo Klein an. Er erwähnte allerdings nicht, dass das Internet längst keinen abhörsicheren Raum mehr darstellt. So gelten die ursprünglichen Regelungen zum Telefonabhören im Rahmen der Telekommunikationsüberwachung etwa auch entsprechend für das Abhören von E-Mail. Zudem geht die Polizei online auf Streife, wobei aber wie in der physischen Welt keine Rundumkontrolle möglich ist.

Von einer Massenbespitzelung werde auch bei der verdeckten Durchforstung von Festplatten privater Computer und von Speicherplattformen im Netz nicht die Rede sein können, versicherte der Kanzleramtschef. Der Einsatz standardisierter Schadsoftware sei weder geplant noch machbar, wiederholte de Maizière Äußerungen aus der Spitze des Bundeskriminalamts (BKA), das im Rahmen der Novelle des BKA-Gesetzes nach Ansicht auch von Kanzlerin Angela Merkel die Lizenz zu Online-Durchsuchungen erhalten soll. Wenn man 50 bis 100 Mitarbeiter im BKA hätte, die mit hohem technischen Aufwand Spionagesoftware auf Rechner Verdächtiger schleusen und die umstrittenen Aktionen durchführen würden, dann könnten nach Ansicht des Merkelvertrauten "vielleicht 500, 600 Menschen in Deutschland überhaupt überwacht" werden. Allein die Komplexität der Maßnahme böte so einen "gewissen Schutz" vor einer millionenfachen Überwachung der Netzbürger.

Während die CSU eine "große Mehrheit der Bayern" bei ihren Plänen etwa zum Einsatz der Bundeswehr im Innern und Online-Durchsuchungen hinter sich sieht, kommt scharfe Kritik am vorgesehenen Ausbau des Überwachungsnetzes weiter von der Opposition. FDP-Partei- und Fraktionschef Guido Westerwelle knöpfte sich jüngst im Interview mit der Bild am Sonntag Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) vor. Mit Blick auf den Streit um die jüngsten Überlegungen Schäubles zur Terrorabwehr und zum Umfang mit "Gefährdern" machte er deutlich: "Eine Bundeskanzlerin, die so lange dazu schweigt, bis der Bundespräsident in die Debatte eingreifen muss, macht etwas falsch". Merkel müsse klarstellen, dass die Gedankengänge des Innenministers nicht die Linie der Regierung seien. Schäubles Vorschläge seien unausgegoren, maßlos und verfassungswidrig. Westerwelle wörtlich: "Ein Verfassungsminister, der die Freiheit schützen will, indem er sie preisgibt, hat ein seltsames Amtsverständnis."

Der grüne Bundestagsabgeordnete Hans-Christian Ströbele zeigte sich auf Abgeordnetenwatch ebenfalls besorgt über die Äußerungen Schäubles. Der Minister nehme sich offenbar mehr und mehr die Praxis der US-Regierung zum Vorbild, die nach dem 11. September 2001 "rigoros Bürgerrechte wie den Datenschutz über den Haufen geworfen und ein Stück Rechtsstaat geopfert hat". Schäuble pflege anscheinend "zu sehr den falschen Umgang mit dem US-Heimatschutzminister". Die Grünen würden dagegen Online-Durchsuchungen genauso ablehnen wie die verdachtsunabhängige Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten, biometrische Merkmale in Ausweisen und die Verwendung von Mautdaten über das derzeitige gesetzliche Maß hinaus. Schäuble sei den Nachweis schuldig geblieben, dass diese Vorhaben tatsächlich geeignet seien, mehr Sicherheit zu bringen und eine terroristische Gefahr wirksamer zu bekämpfen.

Der SPD-Abgeordnete Michael Hartmann plädierte derweil "grundsätzlich für Online-Dursuchungen". Das Internet sei zu einer zweiten Lebenswelt geworden, in der schlimme Verbrechen – auch und gerade im Bereich des internationalen Terrorismus – vorbereitet würden. Bei der Netzbespitzelung müsse aber sichergestellt werden, dass der Kernbereich der persönlichen Lebensgestaltung unangetastet bleibe. An diesem Punkt haben jüngst etwa die Gesellschaft für Informatik (GI) sowie Wissenschaftler starke Zweifel an der Machbarkeit der Maßnahme vorgebracht. Auch der Bochumer Virenjäger G Data spricht inzwischen von einem "nicht-kalkulierbaren Risiko". Der Erfolg staatlicher Spionagesoftware sei nur gewährleistet, wenn Security-Hersteller diese von der Erkennung ausschlössen. Die fatale Folge wären Sicherheitslücken, die auch Kriminelle zur Einschleusung von Schadcode ausnutzen könnten. G-Data-Vorstand Dirk Hochstrate ist so "nicht klar, wie die Behörden potenziellen Missbrauch ausschließen wollen".

Quelle : www.heise.de

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Merk: Online-Durchsuchung im Kampf gegen Kinderpornografie nötig
« Antwort #432 am: 26 Juli, 2007, 15:11 »
Die umstrittene Online-Durchsuchung ist nach Auffassung von Bayerns Justizministerin Beate Merk auch im Kampf gegen die Kinderpornografie unverzichtbar. Die CSU-Politikerin verlangte am Donnerstag in München erneut eine gesetzliche Grundlage für Online-Durchsuchungen nicht nur zur Prävention, sondern auch zur Strafverfolgung. "Die Kinderpornografie muss mit allen verfassungsrechtlich möglichen Mitteln bekämpft werden." Auch in der Terrorabwehr sei die Online-Durchsuchung unerlässlich.

Terroristen träfen nicht nur Verabredungen online, sondern auch die Rekrutierung laufe über das Internet. "Sie nutzen alle Kommunikationstechnologien." Mit Blick auf die Forderungen von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) zu einer Verschärfung der Terrorgesetze verlangte Merk, auch Sympathie-Bekundungen für Terrorgruppen wieder unter Strafe zu stellen.

Es würden keine Computer unbescholtener Bürger durchsucht. Für jede Aktion müsse ein Anfangsverdacht bestehen und ein Antrag beim zuständigen Richter gestellt werden. Erst dann könne auf dem entsprechenden Computer ein Trojaner eingesetzt werden, der die Überwachung von Inhalten und Online-Kontakten ermögliche. Der Richter müsse wie bei der Telefonüberwachung auch entscheiden, welche Inhalte privat seien und welche für Ermittlungen verwendet werden dürften. Die Ministerin wollte sich nicht festlegen, ob der Staat für eventuelle Schäden an dem betroffenen Computer aufkomme, falls sich der Verdacht nicht bewahrheite. Dies müsse im Einzelfall entschieden werden.

Die Online-Überwachung sei auch notwendig, um Netzwerke aufzudecken. Hierfür müsse eine Zeit lang ermittelt werden, die Beschlagnahmung einer Festplatte führe nicht zum Ziel. Im Bundestag wird derzeit der Entwurf des Telekommunikations-Überwachungsgesetzes beraten. Da darin die Online-Durchsuchung nicht verankert ist, will Bayern dazu ein separates Gesetz.

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Ist die Online-Durchsuchung wirklich notwendig?
« Antwort #433 am: 26 Juli, 2007, 19:39 »
Vor dem Oberlandesgericht Schleswig hat am gestrigen Mittwoch der Prozess gegen den Deutsch-Marokkaner Redouane El-H. begonnen. Er wird beschuldigt, die Terrororganisation al-Qaida finanziell und logistisch unterstützt zu haben. Außerdem ist er angeklagt, eine Terrororganisation gebildet zu haben. Als Beweismittel liegen 512.000 Dateien vor, die von verschiedenen Festplatten und der DSL-Überwachung des Internetcafés/Callshops stammen, das der Angeklagte in Kiel betrieben hat.

Nach einem Bericht der Kieler Nachrichten ist das Beweismaterial so umfangreich, dass bislang nur 300.000 Dateien durch eine Stichwortsuche des Bundeskriminalamtes gesichtet und ausgewählte Dateien übersetzt wurden. Der schwerste Vorwurf gegen den 37 Jahre alten Angeklagten ist der der Bildung einer terroristischen Vereinigung mit einem Jordanier und einem Marokkaner, die in Schweden festgenommen wurden. Nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung (kostenpflichtiges e-Paper) soll dieser Vorwurf größtenteils auf mitgeschnittenen Protokollen von Internet-Chats und auf mitgeschnittenen Internet-Telefonaten beruhen.

Der Fall des Deutsch-Marrokaners wirft die Frage auf, ob die heimliche Online-Durchsuchung von Computern wirklich so notwendig ist, wie es von Politikern und Kriminalisten behauptet wird. Zumindest im vorliegenden Fall reichte anscheinend die konventionelle Hausdurchsuchung in Kombination mit der Beschlagnahme von Hardware sowie die Telekommunikationsüberwachung aus.

In einem Aufsatz für Computer und Recht beschäftigt sich der Rechtsanwalt Marco Gercke mit der Frage, ob nicht auch ohne eine Online-Durchsuchung, für die neue Gesetze benötigt werden, vergleichbare Ermittlungsergebnisse gewonnen werden können. In seiner Erörterung sieht er technisch wie juristisch keine besonderen Vorteile der Online-Durchsuchung, der Daten-CDs, DVDs, und externe Laufwerke entgehen. Den zentralen Unterschied sieht der Jurist im heimlichen Vorgehen der Behörden, die auf diese Weise in Besitz von Passwörtern kommen, um eine Hausdurchsuchung bei Google & Co vornehmen können.

Angesichts der massiven Probleme, entsprechende Programme für den Mitschnitt unbeobachtet auf den richtigen Rechner zu bekommen, wird die Online-Durchsuchung skeptisch beurteilt. Besser kommen Keylogger weg, die etwa in einem Internetcafé sehr einfach installiert werden können und dann helfen können, nach der konventionellen Beschlagnahmung der Hardware verschlüsselte Dateien zu entschlüsseln. Neben der fehlenden rechtlichen Zulässigkeit der Maßnahmen weist Marco Gercke auf ein Defizit der gesamten Diskussion hin: bisher gebe es keine technische und kriminologische Studie zur Online-Durchsuchung, auch sei noch nichts über die Anwendungspraxis in anderen Staaten veröffentlicht worden.

Quelle : www.heise.de

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Neues BKA-Gesetz doch ohne Lizenz zur Online-Durchsuchung?
« Antwort #434 am: 27 Juli, 2007, 07:26 »
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hofft auf eine baldige Einigung im Streit um die Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA). Sie hat Anzeichen dafür, dass Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) bei den von ihm bislang im Rahmen der Reform geforderten Netzbespitzelungen mehr Zeit für Diskussionen lassen will: "Auch der Innenminister scheint inzwischen von seiner Forderung abzurücken, dass der Gesetzentwurf zu den neuen Zuständigkeiten des Bundeskriminalamts die heimlichen Online-Durchsuchungen enthalten muss", sagte die SPD-Politikerin der Berliner Zeitung. "Es scheint sich abzuzeichnen, dass er das BKA-Gesetz ohne diesen Punkt den Ländern zur Abstimmung vorlegen wird." Damit würde Schäuble auf die SPD-Linie einschwenken, wonach bei der von der Union gewünschten Lizenz zur Durchforstung von Festplatten privater Computer und Speicherplattformen im Netz noch zahlreiche verfassungsrechtliche und technische Fragen offen sind.

"Heimliche Online-Durchsuchungen sind ein extremer Eingriff in die Privatsphäre", erklärte Zypries in diesem Sinne. "Bevor dieses Ermittlungsinstrument eingeführt wird, müssen die technischen Möglichkeiten, deren Folgen und die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen geklärt werden." Es müsse auch geprüft werden, wie Dritte geschützt werden können. "Was geschieht beispielsweise, wenn das Bundeskriminalamt einen Trojaner in einem Computer platziert, der mit einem Krankenhaus verbunden ist? Kann die Polizei dann sämtliche Krankenakten einsehen?", brachte die Justizministerin ein Beispiel für ungelöste Probleme von Online-Razzien.

Dies alles muss laut Zypries nach der Verabschiedung der Novelle des BKA-Gesetzes separat "in Ruhe" beraten werden. Auf diese Weise könne auch berücksichtigt werden, wie das Bundesverfassungsgericht die Klage gegen Online-Durchsuchungen bewertet. Bürgerrechtler sowie der Ex-Innenminister Gerhart Baum (FDP) haben Verfassungsbeschwerde gegen das nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz eingelegt, das eine rechtliche Basis für Netzbespitzelungen schafft. Auch der SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz hatte jüngst erklärt: "Man kommt mit der Novelle des BKA-Gesetzes viel besser ans Ziel, wenn man die Online-Durchsuchung davon abtrennt und gesondert verhandelt."

Der Entwurf für die neuen Präventivbefugnisse enthält zahlreiche Punkte, die an sich Potenzial für längere Koalitionsstreitigkeiten haben. Bisher war die präventive Abwehr von Terroranschlägen Aufgabe der Länder. In insgesamt 25 Paragrafen werden dem BKA in dem Papier nun aber neue "vorsorgliche" Überwachungsmöglichkeiten eingeräumt. So soll es Gefährder vorübergehend in Gewahrsam nehmen, deren Wohnungen durchsuchen oder einen großen Lauschangriff durchführen dürfen. Vorgesehen ist auch, dass das Polizeiamt künftig selbst präventive bundesweite Rasterfahndungen starten kann. Bisher durfte es nur die auf der Suche nach "islamistischen Schläfern" erfolglos gebliebenen Rasterfahndungen der Länder koordinieren. Auch das vorübergehende Abhören von Telefonen und E-Mail soll zur Abwehr einer "dringenden Gefahr" für Leib und Leben möglich werden.

Offiziell steht das BKA-Gesetz am 23. und 24. August während der Sommerklausur der Bundesregierung im brandenburgischen Schloss Merseberg voraussichtlich am Rand wieder auf der politischen Agenda. Kanzlerin Angela Merkel hofft nach eigenen Worten auf eine Lösung im Herbst. "Hier besteht dringender Handlungsbedarf", hatte die CDU-Politikerin betont. Ihrer bisherigen Ansicht nach müssen die heimlichen Online-Durchsuchungen aber gleich in das Gesetz integriert werden. Auch Kanzleramtschef Thomas de Maizière hat Online-Razzien gerade verteidigt. Es bleibt daher abzuwarten, inwiefern sich die SPD in der seit Monaten geführten Auseinandersetzung tatsächlich durchsetzen kann.

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« Letzte Änderung: 27 Juli, 2007, 11:03 von SiLæncer »

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