Autor Thema: Überwachung, Transparenz, Datenschutz  (Gelesen 92689 mal)

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Länder winken neue Abhörbefugnisse für den Zoll durch
« Antwort #330 am: 08 Juni, 2007, 11:41 »
Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am heutigen Freitag dem umstrittenen Entwurf für die Novelle des Zollfahndungsdienstgesetzes ohne Aussprache zugestimmt. Mit dem jüngst vom Bundestag verabschiedeten Gesetz werden die Abhörbefugnisse des Zollkriminalamts neu gefasst. Dabei sollen vor allem die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung beim "großen" und beim "kleinen" – also mit Hilfe der Telekommunikationsüberwachung erfolgenden – Lauschangriff berücksichtigt werden. Einher gehen mit dem überarbeiteten Gesetz aber auch deutliche Ausweitungen der Fahndungsmöglichkeiten des Zolls. Zudem wird die umfassende Weitergabe persönlicher Daten des Zolls an ausländische sowie zwischen- und überstaatliche Stellen gestattet, die mit Aufgaben der Verhütung oder Verfolgung von Straftaten befasst sind.

Neu ist auch das Konzept zur "Eigensicherung" der Beamten des Zollkriminalamtes und der von ihnen "beauftragten Personen" in Form verdeckter Vermittler. Sie sollen zur Verhütung und Verfolgung von Straftaten sowie zur präventiven Aufdeckung noch unbekannter Verbrechen mit richterlicher Genehmigung "technische Mittel zur Anfertigung von Bildaufnahmen und -aufzeichnungen sowie zum Abhören und Aufzeichnen von Privatgesprächen" einsetzen dürfen. Dies stieß bei einer parlamentarischen Anhörung auf scharfe Kritik. Die Weiterverwendung der dabei erhobenen Daten ist gemäß dem Votum des Parlaments bei "dringenden" Gefahren etwa des eigenen Lebens sowie Straftaten gemäß §100c der Strafprozessordnung (StPO) gestattet. Die Befugnis wird damit an die allgemeinen Vorgaben zur akustischen Wohnraumüberwachung angepasst.

Heftig umkämpft waren lange auch die von der Regierung vorgeschlagenen Vorkehrungen zum Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung beim Telefonabhören. Ein Überwachungsverbot ist beim kleinen Lauschangriff des Zolls nunmehr nur vorgesehen, wenn dabei "allein" Erkenntnisse aus dem "Intimbereich" erlangt würden. Diese Formulierung führt nach Ansicht von Rechtsexperten zu keinerlei einschränkenden Wirkung. Die gleiche Bestimmung soll nach dem Willen der Bundesregierung auch bei der geplanten Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung für Strafverfolger allgemein gelten, mit der sich der Bundesrat heute noch gesondert befassen wird und dabei zahlreiche Verschärfungen ins Auge gefasst hat.

Der Zoll darf auf Anordnung Postsendungen öffnen und Telefongespräche abhören. Damit soll er Verstöße gegen das Außenwirtschafts- und das Kriegswaffenkontrollgesetz in Bereichen wie Staatsschutz, Betäubungsmittelkriminalität, Geldfälschung, Geldwäsche, Terrorismusbekämpfung oder den unerlaubten Außenhandel mit Waren, Datenverarbeitungsprogrammen und Technologien besser verfolgen können. Gegen das aktuelle Zollfahndungsdienstgesetz ist noch eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht anhängig. Oppositionspolitiker gaben bei der Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag zu Bedenken, dass die Neuregelungen immer noch nicht dem Grundgesetz entsprächen. Die neuen Bestimmungen sollen nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten, die Regeln zur Datenübermittlung ins Ausland sowie weitere Änderungen des Zollverwaltungsgesetzes bereits am 15. Juni.

Quelle : www.heise.de

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ZENTRALREGISTER: Schäuble will Ausländern Fingerabdrücke abnehmen
« Antwort #331 am: 10 Juni, 2007, 09:09 »
Der Vorstoß sorgt für Krach in der Regierung: Nach Plänen von Bundesinnenminister Schäuble sollen die Fingerabdrücke von in Deutschland lebenden Ausländern gespeichert werden. In anderen Ministerien sowie beim Koalitionspartner SPD regt sich Widerstand.

Hamburg - Ausländer in Deutschland, die keinen EU- oder Schweizer Pass haben, sollen ihre Fingerabdrücke abgeben. Die Daten sollen künftig im Ausländerzentralregister (AZR) gespeichert werden. Das geht nach Informationen des SPIEGEL aus einem Gesetzentwurf aus dem Bundesinnenministerium hervor, der sich zurzeit in der Abstimmung zwischen den Ressorts befindet und unter der Überschrift "Änderung des AZR-Gesetzes" läuft. Die Regelung soll sogar für alle diejenigen Ausländer gelten, die seit Jahren in Deutschland leben, etwa die 1,7 Millionen Türken.

Wer ein Visum für die Einreise nach Deutschland in einer Botschaft beantragt, muss den Plänen zufolge ebenfalls seine Fingerabdrücke hinterlegen - das Verfahren ist bereits in einzelnen deutschen Botschaften getestet worden. Schäubles Vorstoß erfolgt vor dem Hintergrund ähnlicher Bestrebungen auf EU-Ebene, die sich aber hinziehen.

Von den anderen Ministerien und vom Koalitionspartner SPD droht indes Widerstand. Es gebe ganz erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken.

Das Innenministerium teilte mit, das Kabinett habe sich mit den Vorschlägen bisher nicht befasst. Auslöser für das Gesetz waren Probleme bei der Visa-Vergabe, wie sie im Visa-Untersuchungsausschuss behandelt wurden.

Der Bundesrat hatte erst gestern ein Gesetz gebilligt, wonach ab dem 1. November in neuen Reisepässen auch zwei Fingerabdrücke elektronisch gespeichert werden. Ziel ist hier, den Pass fälschungssicher und Grenzkontrollen leichter zu machen. Schäuble war zuvor mit dem Plan gescheitert, die Fingerabdrücke nicht nur auf dem Dokument, sondern auch bei den Passbehörden zu speichern.

Quelle : www.spiegel.de

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Schäubles Fingerabdruck- Offensive provoziert Protest
« Antwort #332 am: 10 Juni, 2007, 17:49 »
"Sicherheitsstaat", "unverhältnismäßig", "wie potentielle Terroristen behandelt": Innenminister Schäuble will Fingerabdrücke von den meisten Ausländern in Deutschland nehmen - und provoziert damit Protest in SPD und Opposition.

Berlin - Innenminister Wolfgang Schäuble will die Fingerabdrücke aller Ausländer in Deutschland erfassen und speichern, die nicht aus der EU oder der Schweiz kommen. Dies sieht nach SPIEGEL-Informationen ein Gesetzentwurf des CDU-Politikers vor, der zurzeit zwischen den Ministerien abgestimmt wird. Die Speicherung im Ausländerzentralregister (AZR) soll auch Menschen erfassen, die seit Jahren hier leben, etwa die 1,7 Millionen Türken.

Der Plan provoziert Protest der Opposition. "Damit werden alle Nicht-EU-Bürger unter Generalverdacht gestellt und wie potentielle Terroristen oder Verbrecher behandelt. Der Sicherheitsstaat rüstet hoch und schreibt Bürgerrechte klein", sagte Petra Pau, Innenexpertin der Linksfraktion.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen im Bundestag, Volker Beck, nannte die Pläne unbegründet und unverhältnismäßig. "Die SPD und die Bundesjustizministerium sind aufgefordert, solche Pläne unverzüglich zu stoppen." Beck sieht einen "erneuten Versuch des Innenministeriums, ganze Bevölkerungsgruppen so zu behandeln, wie es heute nach der Strafprozessordnung für Beschuldigte nur unter bestimmten Bedingungen möglich ist".

Nach SPIEGEL-Informationen steht Schäuble auch vor Widerstand von Kabinettskollegen und dem Koalitionspartner SPD. Es gebe ganz erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. Wer ein Visum für die Einreise nach Deutschland in einer Botschaft beantragt, muss den Plänen zufolge ebenfalls seine Fingerabdrücke hinterlegen - das Verfahren ist bereits in einzelnen deutschen Botschaften getestet worden. Schäubles Vorstoß erfolgt vor dem Hintergrund ähnlicher Bestrebungen auf EU-Ebene, die sich aber hinziehen.

SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz bestätigte die Pläne und nannte die geplante Datei "grundsätzlich richtig". Er sagte der Nachrichtenagentur dpa, wie die Regelungen am Ende konkret aussehen, sei noch "völlig in der Schwebe" und müsse sorgfältig beraten werden. In einigen Punkten gebe es noch "erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken".

Schäubles Sprecherin Gabriele Hermani sagte zu den Plänen: "Die Bundesregierung unternimmt seit längerem Bemühungen, dem Missbrauch von Visa und der Nutzung falscher Identitäten für kriminelle Zwecke zu begegnen." Hierzu gehöre Visa-Informationssystem auf EU-Ebene sowie der Vorschlag der Kommission, biometriegestützte Aufenthaltstitel für alle Drittstaatsangehörigen vorzusehen. Ebenso zähle dazu die schon bestehende Möglichkeit, Fingerabdrücke von Asylbewerbern mit nationalen Dateien abzugleichen. Ein abgestimmter Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Gesetzes über das Ausländerzentralregister liege - wie vom SPIEGEL berichtet - noch nicht vor.

Der Bundesrat hatte erst am Freitag ein Gesetz gebilligt, wonach ab dem 1. November in neuen Reisepässen auch zwei Fingerabdrücke elektronisch gespeichert werden. Das soll den Pass fälschungssicher und Grenzkontrollen leichter machen. Die Union war zuvor mit ihrem Vorstoß gescheitert, die Fingerabdrücke nicht nur auf dem Dokument, sondern auch bei den Passbehörden zu speichern.

Als weltweit erste Staaten tauschen Deutschland und Österreich zudem seit Juni elektronisch Fingerabdruck-Daten aus. Grundlage bildet der nach dem Ort seiner Unterzeichnung benannte "Prümer Vertrag" vom Mai 2005, der den Austausch von Fingerabdrücken, Daten aus Fahrzeugregistern und Ergebnissen von DNA-Tests vorsieht. Er wurde ursprünglich von den Benelux-Staaten, Frankreich, Österreich, Spanien und Deutschland unterzeichnet. Er soll noch im Juni in den Rechtsrahmen der EU überführt und damit für alle 27 EU-Mitgliedstaaten anwendbar sein.

Quelle : www.spiegel.de

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Re: Schäuble: Anti-Terror-Gesetze haben sich bewährt
« Antwort #333 am: 10 Juni, 2007, 22:14 »
Wenn hier allerdings Fingerabdrücke 'nur' von Deutschen gespeichert werden sollten, wäre das m.e. ein Fall von Inländer-Diskriminierung.
Gleiches Recht für Alle.
Oder bin ich verdächtiger als jeder Zugereiste ? ? ?
Nun wissen wir, dass es - noch aus der 70er-Jahre-Gutmenschen-Zeit - durchaus eine funktionierende Lobby zum Schutz der Interessen der Zuwanderer gibt. Und vielleicht vermag die nun auch unsere eigenen Interessen indirekt zu schützen...

Also keine Fingerabdrücke ohne konkreten Verdacht, wie bisher, dann spart man sich jeden Streit.
Kein Support per persönlicher Mitteilung!
Fragen gehören in's Forum.

Veränderungen stehen an. Dies ist der bisherige Stand:
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Innere Sicherheit: Auf der Rutschbahn von Ausnahmegesetzen
« Antwort #334 am: 14 Juni, 2007, 19:50 »
Hart mit dem Staatsverständnis und der Sicherheitspolitik seiner Amtsnachfolger Schily und Schäuble ging am heutigen Donnerstag der ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum auf einer Tagung der SPD-nahen Friedrich-Ebert-Stiftung in Berlin ins Gericht. Er warf der Regierung vor, die Ängste der Bürger vor Terrorismus und Kriminalität zu schüren und daraus Kapital zu schlagen. "Wir sind auf einer Rutschbahn, in der ständig auf eine Ausnahmesituation mit Ausnahmegesetzen reagiert wird", erklärte der streitbare Liberale, der von 1978 bis 1982 Bundesinnenminister in der sozialliberalen Koalition war und derzeit eine Verfassungsbeschwerde gegen die durch das nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz legalisierte heimliche Online-Durchsuchung privater PCs führt.

"Zur Logik des Sicherheitsstaates gehört die Maßlosigkeit", analysierte Baum die Lage, und "da man die Täter nicht mehr kennt, geht man zur Prävention über". Die Tornado-Aufklärungsflüge der Bundesluftwaffe über der G8-Gipfeldemonstranten bezeichnete er in diesem Zusammenhang als "Vorsorgehysterie". Mit dem Argument, Straftaten, die gar nicht erst begangen werden, brauche man auch nicht zu bestrafen, würden immer mehr Überwachungstatbestände und vorsorgliche Eingriffsbefugnisse geschaffen. "Der biometrische Code im Pass", prophezeite er bitter, "wird in Kürze mit Videokameras kombiniert". Das einzige Bollwerk sei noch das Bundesverfassungsgericht, das immer häufiger die vom Gesetzgeber verfügten Grundrechtseinschränkungen wieder korrigieren oder kassieren müsse, wie etwa beim niedersächsischen Polizeigesetz, dem Europäischen Haftbefehl, dem Luftsicherheitsgesetz, dem Großen Lauschangriff und dem Zollfahndungsgesetz geschehen.

In seinem Grundsatzreferat zum Tagungsthema "Datenschutz heute - Im Spannungsfeld von Freiheit und Sicherheit" unterstrich Spiros Simitis, emeritierter Rechtswissenschaftler der Universität Frankfurt, von 1975 bis 1991 Hessischer Landesbeauftragter für den Datenschutz und unter der rot-grünen Bundesregierung Vorsitzender des Nationalen Ethikrates zur Biopolitik, die ständige Herausforderung des Datenschutzes durch die sich wandelnde Technik. Er forderte vom Gesetzgeber Normenklarheit und präzise gesetzliche Zweckbindungen.

"Zentrale Datenbanken sind ein Monument der Vergangenheit", meinte Simitis; heute ermögliche die Vernetzung "nicht nur die multiple Verwendung der Daten, sondern eine unendlich variable Verarbeitung". Dies ginge mit breit angelegten Veränderungen bei der Erhebung von Daten einher, von der präventiven Sammelwut des Staates bis zur kommerziellen Erfassung möglichst umfangreicher Konsumentendaten. Die individuellen Kundendaten stellen nicht nur wirtschaftlich ein "Informationskapital" dar, sondern seien wiederum für Sicherheitsbehörden von Interesse. "Es gibt nichts, was nicht schon gesammelt wäre, und es gibt keine Verarbeitungsgrenzen", meinte Simitis. Als Reaktionsmöglichkeit sieht der Rechtswissenschaftler nur den "bewussten, gesetzlich abgesicherten Informationsverzicht". Man müsse Grenzen setzen, die nicht überwindbar sind.

Die für das Verfassungsrecht zuständige Vertreterin des Bundesinnenministeriums, Cornelia Rogall-Grothe, fand diese Diskussion "einseitig und sehr Datenschutz-geprägt". Das Spannungsverhältnis zwischen Freiheit und Sicherheit sei "nicht so dramatisch", wie es die Referenten dargestellt hätten. "Ich habe eher den Eindruck, dass der Bürger seine Freiheit nicht gefährdet sieht". Man solle "die Diskussion nicht so führen, als würde jeder Bürger mit Online-Durchsuchungen überzogen", klagte sie; "es geht um Ausnahmefälle". Nachdem der Bundesgerichtshof geheime Online-Durchsuchungen untersagt hatte, müssten dafür die rechtlichen Grundlagen geschaffen werden. "Wir können uns eine Grundgesetz-Änderung durchaus vorstellen".

Das Grundgesetz habe die technische Entwicklung nicht vorwegnehmen können, insofern sei es "veraltet", meinte Simitis auf dem Podium. Gerade deshalb komme es darauf an, wieder Normenklarheit herzustellen. So sollte der Schutz des Briefgeheimnisses einmal dazu dienen, die Kommunikation der Bürger vor staatlicher Überwachung zu schützen; heute gelte es, diese Norm auch auf E-Mails als Kommunikationsform zu übertragen. "Dort müsste man mit Änderungen des Grundgesetzes ansetzen", hielt er der BMI-Vertreterin entgegen.

Mit den rechtlichen Folgewirkungen des Ubiquitous Computing setzte sich Alexander Roßnagel, Professor am Institut für Wirtschaftsrecht der Universität Kassel, auseinander. Das Verschwinden des Computers in Hintergrundsystemen würde nicht nur einzelne neue Missbrauchsmöglichkeiten mit sich bringen, sondern "zentrale Grundlagen des Datenschutzes in Frage stellen", erklärte er. Überall dort, wo man es beispielsweise mit spontaner Selbstorganisation von Technik oder gemischten privaten und geschäftlichen Einsatzbereichen zu tun habe, seien die normativen Schutzkonzepte überfordert. So stehe der vom Bundesdatenschutzgesetz geforderten Zweckbindung der Datenerhebung gerade die spontane, situationsabhängige Unterstützung des Ubiquitous Computing entgegen. In gleicher Weise steht die verlangte Datensparsamkeit mit der Entwicklung neuer Dienste im Konflikt, die sich auf vorhandene Datenbanken stützen, und die Forderung nach Transparenz sei letztlich illusorisch. "Der Sinn des Ubiquitous Computing ist ja, dass die Daten unbemerkt erhoben und verarbeitet werden".

Doch gerade deshalb werde die informationelle Selbstbestimmung nicht überflüssig, sondern immer wichtiger. In seinem auf der Veranstaltung vorgestellten Gutachten "Datenschutz in einem informatisierten Alltag" plädiert Roßnagel deshalb unter anderem für eine "Technisierung des Datenschutzes" mit der technisch gestützten Durchsetzung von Datenschutzrechten, zum Beispiel durch Software-Agenten.

Quelle : www.heise.de

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Boykottaufruf gegen die Abnahme von Fingerabdrücken für Reisepässe
« Antwort #335 am: 15 Juni, 2007, 14:26 »
Der Chaos Computer Club (CCC) rät den Bürgern zum zivilen Ungehorsam bei der beschlossenen Einführung der zweiten Generation von Reisepässen mit biometrischen Merkmalen. Konkret ruft die Hackervereinigung dazu auf, bei der Beantragung eines neuen Passes von November an die dann startende Abnahme von Fingerabdrücken bei den Meldeämtern zu boykottieren. Auch weitere Bestimmungen des jüngst vom Bundestag verabschiedeten und vor einer Woche vom Bundesrat abgesegneten "Gesetzes zur Änderung des Passgesetzes und weiterer Vorschriften" stoßen den Sicherheitstestern unangenehm auf. "Mit dem sofortigen, schrankenlosen Online-Abruf der Ausweisbilder schon bei Ordnungswidrigkeiten wird eine neue Dimension des staatlichen Biometrieterrors gegen die Bürger erreicht", warnt CCC-Sprecher Andy Müller-Maguhn. Kombiniert mit Verfahren zur automatischen Gesichtserkennung seien der permanenten Alltagsüberwachung damit keine Grenzen mehr gesetzt.

Gemäß dem neuen Gesetz sollen künftig Fingerabdrücke als zweites biometrisches Merkmal neben dem digitalen Lichtbild in die Reisepässe aufgenommen werden. Erlaubt wird damit auch erstmals eine automatisierte Übermittlung von Lichtbildern aus Pässen und Ausweisen an die Polizei- und Ordnungsbehörden im Rahmen der Verfolgung von Straftaten und Verkehrsordnungswidrigkeiten durch die Passbehörden im Eilfall. Ein entsprechender Online-Abruf soll unter regionaler Zuständigkeit zulässig sein, wenn eine der rund 5300 Meldestellen "nicht erreichbar ist und ein weiteres Abwarten den Ermittlungszweck gefährden würde". Laut dem CCC hat die Politik damit eine "teure Sicherheitssimulation ohne Nutzen beschlossen". Statt ein Mehr an Sicherheit zu erzeugen, solle nun die gesamte Bevölkerung auf den Meldeämtern erkennungsdienstlich behandelt werden.

In der Praxis könnte die Aufnahme der Fingerabdrücke der Hackergruppe zufolge für eine Vielzahl von Reisenden unangenehme Auswirkungen haben. Großflächige statistische Untersuchungen hätten gezeigt, dass drei bis fünf Prozent der Bevölkerung keine ausgeprägten Fingerabdrücke aufweisen. Besonders häufig sei dies bei älteren Menschen der Fall. Auffallen würden die damit verbundenen Probleme aber erst beim Versuch eines Grenzübertrittes außerhalb des Schengen-Raums innerhalb von Teilen der EU. Die Konsequenzen für die Reisenden würden nach Auskunft des Bundesinnenministeriums von gesonderter Behandlung mit verschärfter Kontrolle bis zur Rückweisung reichen. Das gleiche gelte bei einem Defekt des RFID-Chips, auf dem die biometrischen Merkmale gespeichert werden.

Die Schweizer entzweien derweil Pläne der eidgenössischen Regierung, im Rahmen der Einführung der nächsten Generation des dortigen ePasses eine zentrale Datenbank mit Fingerabdrücken aufzubauen. Das entsprechende Vorhaben des Schweizer Bundesrates geht den Hütern der Privatsphäre eindeutig zu weit. Die zentrale Speicherung der Fingerabdrücke sei weder nötig noch zweckmäßig, hält ein Sprecher des eidgenössischen Datenschutzbeauftragten dagegen. Die damit verknüpften Risiken seien dagegen unabsehbar. Auch wenn momentan versprochen werde, dass die Abdrücke nicht zu Fahndungszwecken verwendet würden, wecke eine solche Sammlung Begehrlichkeiten bei den Strafverfolgern. Werde diesen stattgegeben, könnten Unschuldige in die Mühlen der Justiz geraten, nur weil sie sich irgendwann einmal an einem Tatort aufhielten. Auszuschließen sei auch nicht, dass ausländische Behörden unerlaubterweise bei Kontrollen die Fingerabdrücke der Schweizer speichern.

Die Schweizer Regierung spricht sich dagegen für die zentrale Speicherung biometrischer Merkmale aus, weil die Passerschleichung unter falscher Identität momentan vergleichsweise einfach sei. Die Behörden könnten bei der Passausstellung die wirkliche Identität der Person demnach in einigen Fällen nur beschränkt überprüfen. Diese Lücke wolle man mit der zentralen Datenbank schließen.

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Schweizer Regierung beschließt heimliche Online-Durchsuchungen
« Antwort #336 am: 16 Juni, 2007, 12:56 »
Die Schweizer Regierung in Form des Berner Bundesrates hat am gestrigen Freitag den Entwurf (PDF-Datei) für die Änderung des Bundesgesetzes über Maßnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS II) verabschiedet. Das Anti-Terrorpaket ist damit nach langer Debatte für die Beratung im Schweizer Parlament freigegeben. Gemäß dem umstrittenen Papier aus dem Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) sollen Schweizer Sicherheitsbehörden künftig unter anderem zur Terrorabwehr Wanzen und Kameras in Privaträumen installieren sowie Post, Telefon, E-Mail und PC präventiv überwachen dürfen. Darüber hinaus sollen elektromagnetische Ausstrahlungen von technischen Anlagen oder TK-Systemen insbesondere im Ausland erfasst und ausgewertet werden.

Der Bundesrat fasst die geplanten Überwachungsmaßnahmen als "besondere Mittel der Informationsbeschaffung". Eingeschränkt wird ihr Einsatz im Entwurf auf Terrorismus, Spionage und die Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen und radioaktiven Materialien sowie verbotenen Technologietransfer. Die Schweizer Variante der auch hierzulande heftig diskutierten verdeckten Online-Beschnüffelung wird als "geheimes Durchsuchen eines Datenbearbeitungssystems" bezeichnet. Die Befugnis soll angewendet werden dürfen, wenn "konkrete und aktuelle Tatsachen oder Vorkommnisse vermuten lassen, dass ein mutmaßlicher Gefährder ein ihm zur Verfügung stehendes und gegen Zugriff besonders gesichertes Datenverarbeitungssystem benutzt".

Beim Verdacht der Verbreitung von Propagandamaterialien im Internet, deren Inhalt "konkret und ernsthaft zur Gewalttätigkeit gegen Menschen oder Sachen aufruft", soll die Schweizer Polizei ferner die Löschung der betroffenen Website verfügen dürfen. Sollten die Aufrufe nicht auf einem schweizerischen Server liegen, kann dem Papier nach eine "Sperrempfehlung" an die schweizerischen Provider ergehen.

Das erste BWIS, das so genannte Hooligangesetz, ist erst seit Anfang Januar in Kraft. Es sei für "Schönwetterperioden" konzipiert worden, begründete Bundesrat Christoph Blocher den kurzfristigen Revisionsbedarf. In seiner Botschaft ans Parlament schreibt der Bundesrat, die Sicherheits- und Gefahrenlage der Schweiz habe sich in den letzten Jahren namentlich durch die "erhöhte Wahrscheinlichkeit" islamistisch motivierter Terroranschläge "sukzessive verschlechtert". Justizminister Blocher fordert daher eine gezielte und streng überwachte Verbesserung der Informationsbeschaffung und eine Anpassung an "europäische Standards".

Mit den neuen Kompetenzen geht laut Blocher eine "ausgeklügelte" Stärkung des Rechtsschutzes einher. Alle Maßnahmen sind ihm zufolge verfassungskonform, was Datenschützer, Grüne und die Sozialdemokraten im Schweizer Parlament aber anzweifeln. Vor einem Lauschangriff muss das Bundesamt für Polizei laut dem Entwurf beim Bundesverwaltungsgericht einen Antrag stellen. Stimmt dieses zu, kommt das Gesuch zum Chef des EJPD. Bejaht es auch dieser, muss sich noch der Chef des Verteidigungsdepartements (VBS) dazu äußern. Opfer eines Lauschangriffs sollen auch nachträglich informiert. Allerdings kann auf diese Information verzichtet werden, wenn dadurch die innere oder äußere Sicherheit gefährdet ist oder Dritte in Gefahr geraten.

Ein weiterer Punkt des neuen Sicherheitsgesetzes betrifft verdeckte Informanten, die mit den Sicherheitsorganen zusammenarbeiten. Die Vorlage regelt ihren Einsatz, die finanzielle Entschädigung und Maßnahmen zu ihrem Schutz, ähnlich wie sie hierzulande der Bundestag etwa jüngst für Späher des Zolls mit dem neuen Konzept der "Eigensicherung" verabschiedet hat. Mit Zustimmung des Bundesverwaltungsgerichts können außerdem Mitarbeiter des Bundesamtes für Polizei sowie weitere Personen mit einer Tarn-Identität ausgestattet werden. Der Vorsteher des EJPD soll ferner das Recht erhalten, gewisse Tätigkeiten zu verbieten, die terroristische oder gewaltextremistische Umtriebe fördern.

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Weitere Kritik an elektronischer Gesundheitskarte
« Antwort #337 am: 18 Juni, 2007, 15:56 »
Die Kritik an der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) lässt nicht nach. In einem Gespräch mit dem Magazin Focus wiederholte der Marburger Bund die Kritik, die dieser Ärzteverband zuvor gemeinsam mit anderen Ärzteorganisationen publik gemacht hatte. Armin Ehl, Hauptgeschäftsführer des Marburger Bundes erklärte dem Blatt, dass die Skepsis gegenüber der eGK nun auch bei den Klinikärzten deutlich wachse. Ehl warnte davor, dass Versicherer oder Arbeitgeber möglicherweise Gründe dafür finden könnten, Zugriff auf Krankenakten oder genetische Eigenschaften zu verlangen. Ehl verwies auf das Beispiel der LKW-Maut, bei der Daten ursprünglich nur zur Abrechnung der Mautgebühren vorgesehen waren und in Kürze zu Fahndungszwecken genutzt werden dürfen.

Von der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein wird im Blatt die Medizinerin Christiane Groß mit der trivialen Erkenntnis zitiert, dass ein Zahlendreher bei elektronischer Speicherung enorme Folgen haben könne. Als sinnvolle Art, dem Patienten die Hoheit über seine Daten zu lassen, sieht die Medizinerin Alternativen zur eGK: "Man kann dem Patienten die Daten auch elektronisch mitgeben, etwa auf einem Memory-Stick oder einer CD." Beide Verfahren wurden vor Jahren bei der Konzeption der medizinischen Telematik verworfen: Bei Memory-Sticks war die Gefahr einer möglichen Vireninfektion ausschlaggebend für die Ablehung, bei der in Arztpraxen gebrannten Patienten-CD die Tatsache, dass dieses Verfahren durch Patente blockiert ist.

In einer ersten Reaktion auf die Einlassungen des Marburger Bundes meldete sich Petra Pau von der frisch vereinigten  Linken zu Worte. Sie erklärte in einer Pressemeldung den Gedankengang für plausibel. Anfangs ginge es nur um eine moderne Kommunikation zwischen Ärzten, Apotheken und Kassen. Am Ende drohe der gläserne Patient, "höchst interessant und aufschlussreich für Arbeitgeber, Versicherungen und Banken."

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Koalitionsrunde verhandelt über Online-Durchsuchungen
« Antwort #338 am: 19 Juni, 2007, 12:07 »
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat heute in Berlin Gespräche mit den Innenexperten der Koalition über die Einführung verdeckter Online-Durchsuchungen von Computern aufgenommen. Das Innenministerium bestätigte einen entsprechenden Bericht der Zeitung Die Welt. Konkrete Ergebnisse seien noch nicht zu erwarten. Laut Bericht besteht Schäuble nicht mehr auf einer Änderung des Grundgesetzes, falls sich das Vorhaben anders durchsetzen lasse.

Der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Dieter Wiefelspütz, ist im Grundsatz für den Einsatz von Online-Durchsuchungen, will aber zunächst noch ausstehende Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts abwarten. Der Bundesgerichtshof hatte vor Kurzem Online-Durchsuchungen wegen fehlender Rechtsgrundlage für unzulässig erklärt. Schäuble hatte eine Gesetzesinitiative angekündigt. Eine Online-Durchsuchung könnte im Zuge der anstehenden Änderung des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA) eingeführt werden. Das BKA soll im Zuge der Föderalismusreform mehr Kompetenzen erhalten.

Quelle : www.heise.de

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Die SPD-Fraktion im Bundestag will das neue Anti-Terrorpaket von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) nicht "im Husarenritt" verabschieden. SPD-Fraktionsvize Fritz-Rudolf Körper sagte daher am gestrigen Dienstag kurzfristig eine Koalitionsrunde zu dem neuen Sicherheitsgesetz ab, mit dem die Präventivbefugnisse des Bundeskriminalamts (BKA) deutlich ausgeweitet werden sollen. "So nicht, meine Herren", zitiert die Süddeutsche Zeitung Körper, nachdem die Union den Sozialdemokraten vorgeworfen hatte, bei dem Vorhaben auf der Bremse zu stehen. Laut dem Innenministerium soll Schäuble die Absage für das Treffen "kommentarlos zur Kenntnis genommen" haben. Der CDU-Politiker hatte zunächst geplant, für das weitere Anti-Terrorgesetz noch vor der Sommerpause einen Regierungsentwurf präsentieren zu können. Dieses Vorhaben könnte er nun nur noch im Alleingang verwirklichen.

Die große Koalition hat im Rahmen der Föderalismusreform mit einer Grundgesetzänderung dem BKA bereits prinzipiell Präventivbefugnisse eingeräumt. Diese müssen nach Ansicht der Union rasch konkretisiert werden, da es um die Terrorabwehr gehe. Mit dem Sicherheitsgesetz will Schäuble dem BKA insbesondere Möglichkeiten für die heftig umstrittenen heimlichen Online-Durchsuchungen von Festplatten auf privaten PCs und von virtuellen Speicherplattformen im Netz sowie für bundesweite Rasterfahndungen einräumen. Darüber hinaus plant er Erleichterungen beim großen und beim kleinen Lauschangriff für die Ermittler.

Körper sprach von "drei, vier Knackpunkten", welche eine Einigung auf einen Koalitionsentwurf bislang nicht erlaubt hätten. Dabei gehe es vor allem um die Rasterfahndung und die Überwachung der Internet-Telefonie. Die SPD will zudem die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Sachen Online-Durchsuchungen anhand bereits bestehender entsprechender Regelungen in Nordrhein-Westfalen abwarten. Bürgerrechtler und der Ex-Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) haben gegen das neue nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde erhoben, da dieses erstmals einem Nachrichtendienst eine parlamentarisch abgesegnete Möglichkeit zur Netzbespitzelung einräumt.

Der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Dieter Wiefelspütz, sperrt sich ebenfalls weiter gegen eine "Hauruck-Entscheidung" bei der an sich von ihm für dringend notwendig empfundenen Novelle des BKA-Gesetzes: "Ich lasse mich von Schäuble nicht in den Verfassungsbruch drängen." Die Reform könne es aber "nur mit der SPD geben und nicht gegen sie". Doch die SPD-Innenminister von Berlin und Schleswig-Holstein sowie große Teile der Bundestagsfraktion seien sehr skeptisch.

Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) warf der SPD derweil laut der Welt Verantwortungslosigkeit vor. Mit einem Beschluss rechnet er frühestens im Herbst, da die Sozialdemokraten seit Monaten das Tempo aus den Beratungen nähmen. Die SPD-Seite legte Schäuble kürzlich nahe, besser gleich mit der FDP über das BKA-Gesetz zu verhandeln. Der Minister habe doch selbst durchblicken lassen, dass er einen anderen Wunsch-Koalitionspartner als die Sozialdemokraten habe.

Die Delegierten des FDP-Bundestages in Stuttgart lehnten Ende vergangener Woche verdeckte Online-Durchsuchungen jedoch deutlich ab. In dem verabschiedeten Beschluss (PDF-Datei) heißt es, dass ein solcher "schwerwiegender Eingriff in die Bürgerrechte nicht hinnehmbar ist". Die Bundesliberalen forderten ihre Mitglieder in den Landesregierungen und Landtagen ferner zu eigenen Beschlüssen auf, dass derartige Online-Durchsuchungen bis zu der alsbald zu erwartenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu unterbleiben hätten.

Quelle : www.heise.de

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Datenschützer beklagt "Trends zur Überwachungsgesellschaft"
« Antwort #340 am: 20 Juni, 2007, 13:09 »
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz in Sachsen-Anhalt, Harald von Bose, hat bei der Vorlage des VIII. Tätigkeitsberichts einen zunehmenden Zugriff des Staates und der Wirtschaft auf private Daten beklagt. "Es gibt kaum noch ein Innehalten und Maßhalten", sagte er am Mittwoch in Magdeburg. "Die Trends zur Überwachungsgesellschaft durch umfassende Registrierung, Beobachtung, Bewertung und Kontrolle haben deutlich zugenommen." Das Wertefundament der rechtsstaatlichen und demokratische Ordnung in Deutschland könne so auf Dauer Schaden nehmen. Es könne nicht sein, dass unter der Maßgabe der Terrorabwehr das durch die Verfassung garantierte Recht eines jeden Bürgers auf informationelle Selbstbestimmung immer mehr ausgehöhlt werde.

Als Beispiel für die aus seiner Sicht Besorgnis erregende Entwicklung nannte von Bose die Speicherung aller Telekommunikationsverbindungsdaten für sechs Monate auf Vorrat, die Ausstattung von Ausweisen mit biometrischen Daten, den Aufbau von Antiterrordateien oder die Debatte um das heimliche Ausspähen von privaten Computern, das von Sicherheitsdiensten ohne ausreichende Rechtsgrundlage praktiziert werde. Bedenklich seien auch die zunehmende Videoüberwachung oder der Datenhunger des Staates etwa bei ALG-II-Empfängern.

Auch die Bürger selbst hätten einen Anteil an dieser Entwicklung, sagte von Bose. "Häufig geben sie sensible persönliche Informationen gleichgültig und beliebig weiter, etwa über das Internet." Es gehe dabei vor allem um Daten, die von Firmen genutzt würden. "Hier ist mehr Aufklärung über die Gefahren der modernen Informationsgesellschaft nötig."

Mit Blick auf Sachsen-Anhalt kritisierte der Datenschützer eine mitunter unzureichende Einbindung in Gesetzesvorhaben durch Regierungsstellen. Das treffe etwa für den geplanten Ausbau des so genannten E-Governments zu, also der Möglichkeit für Bürger, Behördengänge online vom Computer aus zu erledigen. Hier seien eine ganze Menge datenschutzrechtlicher Fragen berührt. Als Beispiel für mangelnde Kooperationsbereitschaft bei Behörden nannte von Bose das Innenministerium. Dieses tue sich immens schwer, etwa bestimmte Polizeidaten direkt an ihn weiterzuleiten.

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Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und sein Kollege in der US-Regierung, der Minister für Homeland Security Michael Chertoff, haben sich auf eine deutliche Ausweitung der heftig umstrittenen Speicherung von Flugpassagierdaten verständigt. Gemäß den Verhandlungen für ein neues Abkommen zur Weitergabe der sensiblen personenbezogenen Informationen über die Reisenden aus der EU an die Vereinigten Staaten sollen die so genannten Passenger Name Records (PNR) künftig standardmäßig 15 statt bislang dreieinhalb Jahre in den USA vorgehalten werden dürfen. Dies geht aus einer von der britischen Bürgerrechtsorganisation Statewatch veröffentlichten Zusammenfassung (PDF-Datei) des Stands der Gespräche hervor, die im Rahmen einer "außerordentlichen Sitzung" des Ausschusses der Ständigen Vertretungen der EU-Mitgliedstaaten (http://de.wikipedia.org/wiki/Ausschuss_der_Ständigen_Vertreter Coreper) unter deutscher Ratspräsidentschaft am Rand des Ratstreffens der Justiz- und Innenminister vergangene Woche in Luxemburg stattgefunden haben.

Im derzeitigen Interimsabkommen zum PNR-Transfer, das Ende des Monats ausläuft, wird die Speicherdauer nicht gesondert geregelt. Es gelten daher weiter die Bestimmungen der als "Undertakings" (PDF-Datei) bekannten Zusatzerklärung der USA zu der ursprünglichen transatlantischen Vereinbarung aus dem Jahr 2004, die der Europäische Gerichtshof (EuGH) aufgrund fehlender Rechtsgrundlage im vergangenen Jahr kassierte. Gemäß der US-Erklärung dürfen die Fluggastdaten momentan dreieinhalb Jahre nach ihrem Erhalt von den Fluglinien von den US-Zollbehörden aufbewahrt werden. Eine Sonderbestimmung gilt für Datensätze, auf die in diesem Zeitraum manuell zugegriffen wird. Diese dürfen vom Zoll in eine weitere Datei mit "gelöschten Daten" verschoben werden.

Laut der Absprache zwischen Schäuble und Chertoff sollen PNR gemäß dem angestrebten Folgeabkommen zunächst sieben Jahre als "aktive" und in Folge acht Jahre als "schlafende" Daten gespeichert werden. Darüber hinaus ist vorgesehen, dass neben dem Zoll auch das Department of Homeland Security (DHS) direkt Zugriff auf die Flugpassagierdaten erhält. Das Ministerium unter der Leitung Chertoffs hat generell unter anderem sicherzustellen, dass Informationen mit terroristischem Hintergrund unverzüglich an die Chefs aller anderen Sicherheitsbehörden mit Anti-Terrorfunktionen weitergeleitet wird. Bisher musste das DHS beim Transfer der Daten etwa an Geheimdienste aber den Umweg über den Zoll nehmen.

Entscheidend war es für die EU-Kommission nach eigenen Angaben bisher immer, dass bei der Weitergabe der PNR innerhalb des US-Behördennetzes hohe, dem EU-Niveau entsprechende Datenschutzbestimmungen eingehalten werden sollten. Laut der jüngsten Gesprächsrunde zwischen beiden Seiten will Brüssel künftig dagegen akzeptieren, dass das DHS den Schutz der persönlichen Informationen allein mit einer vergleichsweise unverbindlichen Versicherung in Form eines "Statement of Record Notice" zusagt. Eine offizielle Vereinbarung zu diesem Punkt sehen die USA skeptisch, heißt es in dem Ratspapier.

Verhandlungserfolge aus EU-Sicht gibt es auch. So soll die Zahl der Datensätze, die über den Atlantik wandern, von 34 auf 19 schrumpfen. Bislang geben Fluggesellschaften in den EU-Staaten den US-Behörden 34 Detailinformationen pro Passagier frei: Buchungscode, Datum der Reservierung, geplante Abflugdaten, Name, andere Namen im PNR, Anschrift, Zahlungsart, Rechnungsanschrift, Telefonnummern, gesamter Reiseverlauf für den jeweiligen PNR, Vielflieger-Eintrag (beschränkt auf abgeflogene Meilen und Anschrift(en)), Reisebüro, Bearbeiter, Codeshare-Information im PNR, Reisestatus des Passagiers, Informationen über die Splittung/Teilung einer Buchung, E-Mail-Adresse, Informationen über Flugscheinausstellung (Ticketing), allgemeine Bemerkungen, Flugscheinnummer, Sitzplatznummer, Datum der Flugscheinausstellung, Historie aller nicht angetretenen Flüge (no show), Nummern der Gepäckanhänger, Fluggaststatus mit Flugschein aber ohne Reservierung (go show), spezielle Service-Anforderungen (OSI – Special Service Requests), spezielle Service-Anforderungen (SSI/SSR – Sensitive Security Information/Special Service Requests, Information über den Auftraggeber, alle Änderungen der PNR (PNR-History), Zahl der Reisenden im PNR, Sitzplatzstatus, Flugschein für einfache Strecken (one-way), etwaige APIS-Informationen (Advance Passenger Information System), automatische Tarifabfrage (ATQF). Die Angaben enthalten also nicht nur Namen, Geburts- und Flugdaten, sondern auch Kreditkarteninformationen und beispiesweise besondere Essenswünsche, weitere Buchungen für Hotels oder Mietwagen sowie E-Mail-Adressen und Telefonnummern. Welche Kategorien nun gestrichen werden, geht nicht aus dem Ratsdokument hervor. Darüber hinaus soll der Transfer endgültig vom so genannten Pull- auf ein Push-Verfahren umgestellt werden. Beim bislang praktizierten System greift der US-Zoll direkt auf die Buchungssysteme der Fluggesellschaften zu. Künftig sollen die US-Behörden einen Antrag einreichen, woraufhin ihnen die Airlines die persönlichen Informationen zur Verfügung stellen. Darüber hinaus gebe es aber noch eine Reihe offener Fragen, etwa zur Installation von Filtern zur Löschung der Daten sowie zu einem Kontrollgremium.

Chertoff beanspruchte jüngst ein "absolutes Recht" der USA auf die Flugdaten und bekräftigte im EU-Parlament, dass man sie schon vor Reiseantritt erhalten und auch länger speichern wolle. Das EU-Parlament hatte zuvor befürchtet, dass die Fluggastdaten für Wirtschaftsspionage unter dem Deckmantel der Terrorbekämpfung missbraucht werden könnten. Auch im Bundestag forderten Oppositionspolitiker eine strikte Zweckbindung der Informationsübertragung und möglichst eng begrenzte Speicherfristen. PNR dürften auch nicht für das von den US-Behörden momentan überarbeitete Überwachungsprogramm Automated Targeting System (ATS) zur Risikobewertung von Einreisenden in die USA gemäß einem undurchsichtigen Scoring-Verfahren verwendet und in diesem Zusammenhang bis zu 40 Jahre aufbewahrt werden.

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Schäuble hält Selbstmord- Anschläge in Deutschland für möglich
« Antwort #342 am: 22 Juni, 2007, 15:29 »
Innenminister Schäuble hat die Gefahr von Anschlägen in Deutschland als ernst bezeichnet: Angriffe wie in Afghanistan seien auch hierzulande möglich. Staatssekretär Hanning fühlt sich an die Zeit vor dem 11. September erinnert - ein Botschaftskonvoi am Hindukusch wurde schon angegriffen.

Berlin - Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hält Selbstmordanschläge radikaler Islamisten in Deutschland "für möglich". Das sagte er am Freitag auf eine entsprechende Frage. Man beobachte, dass Personen im Grenzbereich zwischen Afghanistan und Pakistan zur Ausbildung in Terrorlager reisen. Die Gefahr von Anschlägen in Deutschland sei "ernst".

Deutschland sei, wie andere Staaten auch, seit geraumer Zeit "im Fadenkreuz des islamistischen Terrorismus". Deswegen sei es so wichtig, so viele Informationen wie möglich zu erhalten, sagte Schäuble und bekräftigte seine Forderung, rasch eine gesetzliche Grundlage für Online-Durchsuchungen von Computern zu schaffen. "Die Überwachung der Kommunikation ist lebensnotwendig."

Die terroristischen Strukturen in Pakistan und Afghanistan seien wieder erstarkt, sagte der Sprecher des Innenministeriums, Christian Sachs. Außerdem gebe es Hinweise auf Kontakte nach Deutschland. "Es gibt Verbindungen in den afghanisch-pakistanischen Raum, es gibt deutsche Verbindungen dorthin und wieder zurück und deshalb eine gewisse Gefährdungslage in Richtung Deutschland." Auch Deutsche in Afghanistan seien verstärkt gefährdet.

Wie als Bestätigung wurde am Freitag ein Angriff auf einen deutschen Konvoi bekannt. Das Auswärtige Amt teilte mit, am vergangenen Samstag sei ein deutscher Konvoi beschossen worden.

Nach Informationen von SPIEGEL ONLINE waren an dem Tag mehrere Mitarbeiter der Kabuler Botschaft zu einem Routinebesuch in die Ortschaft Chak-e-Wardak westlich von Kabul gereist, wo die Deutsche Karla Schefter seit Jahren ein Krankenhaus betreibt. Auf der Rückreise wurde der Konvoi aus Fahrzeugen des Krankenhauses und der Botschaft etwa 60 Kilometer südwestlich von Kabul von Unbekannten mit einer Raketen beschossen, ein Jeep des Krankenhauses wurde beschädigt.

Umgehend nahmen die gepanzerten Botschaftsfahrzeuge die afghanischen Helfer aus dem angegriffenen Fahrzeug auf und rasten mit voller Geschwindigkeit zurück zu dem Krankenhaus. Aus dem Rückspiegel habe man kurz darauf eine Rauchwolke gesehen, hieß es aus der Botschaft. Vermutet wird, dass es sich um Kämpfer der Taliban handelt, die den Jeep mit einer zweiten Rakete zerstört hatten.

Nach einer Nacht in dem Krankenhaus kehrten die Mitarbeiter der Botschaft sicher nach Kabul zurück. Verletzt wurde bei dem Angriff niemand. Die deutschen Behörden nähmen die Situation sehr ernst und hätten ihre Wachsamkeit erhöht, sagte der Sprecher des Innenministeriums in Berlin.

"Neue Qualität von Suizidanschlägen in Afghanistan"

Aus Sicht der deutschen Behörden hat sich die Gefahr für deutsche Soldaten in Afghanistan, aber auch für Hilfsorganisationen und Geschäftsleute in den letzten Wochen extrem erhöht. Im ganzen Land gebe es einen "auffälligen Anstieg der Bedrohung", sagte ein hochrangiger Beamter SPIEGEL ONLINE.

Detailliert zeichnet vor allem der Geheimdienst BND seit längerem auf Diagrammen sogenannte "sicherheitsrelevante Zwischenfälle" wie Angriffe auf Konvois, Selbstmordanschläge und Ähnliches auf. Die Analyse der Daten der vergangenen Wochen ist düster. So registriere man in der jüngsten Vergangenheit "eine ganze Reihe von Anschlägen im relativ befriedeten Norden des Landes".

Besonders bei den Selbstmordanschlägen verzeichnen die Behörden eine Professionalisierung, was die Auswahl der Ziele und die Ausführung der Anschläge angeht. Intern wird schon von einer "neuen Qualität von Suizidanschlägen in Afghanistan" gesprochen.

Bundesregierung ruft Bürger zur Ruhe auf

Der Sprecher des Verteidigungsministeriums, Thomas Raabe, verwies heute darauf, dass die Sicherheitsvorkehrungen in Afghanistan schon auf höchstem Stand seien. Die Lage dort sei nicht ruhig und nicht stabil.

Erst Ende Mai waren drei deutsche Soldaten bei einem Selbstmordanschlag in Kundus getötet worden. Für die Bundeswehr dort herrschen seitdem höchste Sicherheitsvorkehrungen. Afghanische und deutsche Sicherheitsorgane haben konkrete Hinweise, dass sich im Raum Kunduz noch weitere Selbstmordattentäter aufhalten, die nur auf eine Gelegenheit für die nächste Attacke warten.

Es sei mehr eine Frage der Zeit, wann wieder etwas passiere, sagte kürzlich ein hochrangiger Offizier der Bundeswehr SPIEGEL ONLINE. Deshalb hat der Kommandeur die deutschen Soldaten angewiesen, Kontrollfahrten weiterhin nur in gepanzerten Fahrzeugen zu machen. Fußpatrouillen sind vorerst nicht mehr erlaubt.

Geheimdienst sieht Gefahr so groß wie seit 2001 nicht mehr

Vize-Regierungssprecher Thomas Steg betonte heute, es gebe derzeit insgesamt keine Hinweise auf eine konkrete Gefährdung. Es bestehe kein Anlass für die Bevölkerung, sich nicht normal zu verhalten.

In einem Hintergrundgespräch informierte Innenstaatssekretär August Hanning gestern Abend mehrere Journalisten darüber, dass Deutschland so gefährdet sei wie seit 2001 nicht mehr (mehr...). Er selber fühle sich an die Zeit vor dem 11. September erinnert. Wie damals bekommen deutsche und ausländische Sicherheitsdienste wieder sehr viele Hinweise auf Planungen, Gruppen und einzelne Extremisten, die möglicherweise etwas vorbereiten.

Hanning zufolge liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über zehn bis zwölf Personen aus Deutschland vor, die sich in Terrorlagern in Afghanistan und Pakistan ausbilden ließen. Drei von ihnen seien kürzlich in Pakistan vor der Heimreise festgenommen worden. Zwei gelten bei den deutschen Behörden als sogenannte "Gefährder", die in Deutschland mit islamistischen Kreisen in Kontakt stehen.

Quelle : www.spiegel.de

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Der Schäuble, der dreimal Wolf rief
« Antwort #343 am: 23 Juni, 2007, 08:37 »
Weil der Bundesinnenminister das Instrument der Terrorwarnung durch exzessiven Einsatz entwertet hat, wird es nun auch in den Fällen kaum mehr ernst genommen, in denen es möglicherweise berechtigt wäre

Eines der größten Sicherheitsrisiken für die Bundesrepublik heißt Wolfgang Schäuble. Nicht nur, weil der Bundesinnenminister durch mögliche gesundheitliche Einschränkungen, über die er und seine Behörde sich ausschweigen, in seiner Fähigkeit getrübt ist, Gefahren realistisch einzuschätzen und die Verhältnismäßigkeit der dagegen eingesetzten Mittel abzuwägen, sondern auch deshalb, weil er den Begriff der Terrorwarnung im Vorfeld des G-8-Gipfels von Heiligendamm derart entwertete, dass ihn kaum jemand mehr ernst nimmt.

Nachdem in Pakistan zwei Islamisten mit deutschen Pässen festgenommen wurden, verwendete der sonst gelassenere Innenstaatssekretär August Hanning, der ehemals beim BND beschäftigt war, am Donnerstagabend gegenüber Journalisten die Formulierung, die deutschen Sicherheitsbehörden seien "alarmiert". Was das genau bedeutet, kann niemand sagen. Vor allem seit sein Vorgesetzter Schäuble den Terrorismusbegriff auch auf Globalisierungsclowns anwendete. Allerdings besteht zwischen den Politprotestanten und gewaltbereiten Islamisten ein gewaltiger Unterschied: Die einen sind Veganer, weil allein der Gedanke an geschlachtete Tiere ihre zarten Seelchen über Gebühr belastet, die anderen schneiden nicht nur Schafen, sondern auch Menschen bedenkenlos die Kehle durch.

"Wir sind voll ins Zielspektrum des islamistischen Terrors gerückt" sagte Hanning den Journalisten. Das leitet er unter anderem daraus her, dass in- und ausländische Sicherheitsdienste wie im Jahr 2001 massenhaft Raunen über mögliche Vorbereitungen terroristischer Akte ansammelten. Bemerkenswert ist auch die Einschätzung Hannings, dass Deutschland derzeit so gefährdet sei, wie seit dem Jahr 2001 nicht mehr. Im Klartext heißt das, dass Joseph Fischers Konzept einer Verteidigung Deutschlands am Hindukusch auf der ganzen Linie gescheitert ist. Stattdessen haben die Taliban nun offenbar das Konzept des ehemaligen Außenministers, der derzeit an einer amerikanischen Eliteuniversität internationale Politik lehrt, übernommen und wollen ihren Staat jetzt in den USA, Kanada, Großbritannien und Deutschland verteidigen.

Darauf deutet das ebenfalls zur Begründung der Terrorgefahr herangezogene Video hin, dass am 9. Juni entstanden sein soll. Allerdings ist unklar, inwieweit es eine bloße Propagandaaktion ist. Gegen eine echte Terrorgefahr spricht, dass das Ereignis nicht heimlich gefilmt wurde, sondern dass die Taliban einen pakistanischen Journalisten zu der Zeremonie einbestellt hatten und dass der Taliban-Führer Mansur Dadullah, der vor einer Art Terroristen-Abschlussklasse spricht, deren Absolventen den Afghanistan-Krieg nun nach Deutschland, Kanada, Großbritannien und in die USA tragen sollen, erst vor kurzen von den Amerikanern freigelassen wurde.

US-Geheimdiensten zufolge befinden sich in den Terror-Trainingscamps des engen US-Verbündeten Pakistan mindestens 10 Islamisten mit deutschen Pässen. Kurz nach der Zeremonie wurden an der pakistanisch-afghanischen Grenze ein Kirgise und zwei Personen mit deutschen Pässen unter Terrorverdacht festgenommen. Derzeit werden die drei vom pakiststanischen Geheimdienst ISI verhört, der die Taliban als militärisch relevante Truppe erfand, und immer noch so enge Verbindungen zu ihr hat, dass vielen Beobachtern nicht klar ist, für welche Seite er wirklich arbeitet.

Quelle : www.heise.de

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Offline Jürgen

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Re: Der Schäuble, der dreimal Wolf rief
« Antwort #344 am: 23 Juni, 2007, 15:07 »
Wie auch in letzter Zeit wieder mehrfach in Zeitungen und im Fernsehen anhand von Einzelfällen berichtet, gibt es sehr wohl recht zahlreiche in Deutschland aufgewachsene fanatische Islam-Anhänger, die sich in arabischen Ländern als Söldner verdingen oder zu Terror-Kämpfern ausbilden lassen.

Bisher allerdings taten sie das nicht, um hierzulande Anschläge zu verüben, sondern um irgendwo im arabischen Bereich zu metzeln.

Es gibt keine konkreten Anhaltspunkte, dass sich das derzeit in irgendeiner Weise geändert haben sollte oder in naher Zukunft ändern würde.
Das übliche dumme Geschwätz und leere Drohungen von diversen Wichtigtuern sind auf allen Seiten verbreitet, seit Jahrzehnten unverändert.
Insbesondere sollten wir uns dabei nicht von reinem Macho-Gehabe irritieren lassen, von Leuten, denen Raketen, Kanonen und Gewehre als Gemächt-Ersatz geeignet erscheinen...


Insofern ist die unverkennbar freiheitsfeindliche Hetze des Ministers S. nicht nur ungerechtfertigt, sondern m.e. im eigentlichen Sinne selbst als verbaler Terrorismus einzuordnen.

Terrorismus ist in erster Linie eine Kommunikationsstrategie, denn wie der Name sagt, ist das primäre Element die Angstmache. Terroristen wollen dadurch das Denken und Handeln der Bevölkerung so beeinflussen, dass dies im Endeffekt zur Umsetzung ihrer eigentlichen Ziele führt.

Sofern man hier in Deutschland eine reale Terror-Gefahr annehmen will, obwohl es hier bislang keinen ('erfolgreichen') derartigen Anschlag durch Islamisten gab, ist es quasi zwingend, dem das Verhaltensmuster des Herrn S. gegenüberzustellen. Immerhin hat es auch durch Handlungen seiner Gefolgsleute immer wieder Tote gegeben, die allerdings leider in der öffentlichen Meinung als bedauerliche aber hinzunehmende Opfer des Alltagsgeschäfts der Exekutive kaum nachhaltig Aufsehen erregen.

Mir persönlich erscheint dabei die Politik des Herrn S. als erheblich bedrohlicher.
Ein Terror-Anschlag oder die Drohung damit soll zuallererst Angst machen, später eventuell
eine gesellschaftliche Veränderung erreichen.
Aber Herr S. arbeitet mit sehr viel mehr Energie und Eile an ebendiesem Umsturz-ähnlichen gesellschaftlichen Umbau, mit Mitteln der Angstmache und Einschüchterung und mit Methoden, die unmittelbar als Fortsetzung derer von GeStaPo, StaSi, KGB & Co. erscheinen.

Damit macht er im Grunde viele Ziele von Terroristen zu seinen eigenen, nämlich vor Allem eine Gesellschaft ohne Bürger- und Menschenrechte, in der der Einzelne der beliebigen Willkür der Mächtigen schutzlos ausgeliefert ist.

Besonderes erschreckend erscheint mir, dass zwar öffentlich sehr viel über die (zweifellos prinzipiell vorhandenen) Gefahren des Islamismus und Terrorismus geschwafelt wird, der gnadenlose, menschenverachtende und undemokratische Weg, auf den unser Land von den eigenen gewählten Vertretern gebracht wird, aber kaum Aufsehen erregt.

Das lässt nur den einen Schluss zu, dass unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung Angriffen von innen / oben nahezu wehrlos ausgesetzt ist.

Und das Volk merkt und tut wieder einmal nichts, wie schon in den dreissiger Jahren, als durch eine langjährige Hand-in-Hand-Zusammenarbeit von Industrie, bürgerlichen Parteien, Revanchisten und allerlei Pöbel die Weimarer Republik schrittweise in das bekannte massenmordende Faschisten-Regime umgewandelt wurde, weder irgendwie überraschend, noch fremdbestimmt >:(

Mir graust es

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