Autor Thema: Überwachung, Transparenz, Datenschutz  (Gelesen 120190 mal)

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Der weitgehend unbemerkten Ausspähung der Konsumenten mit Kundenkarten, Data-Mining und Scoring sowie künftig mit winzigen Funkchips muss dringend Einhalt geboten werden. Darin waren sich Verbraucherschutzministerin Renate Künast und der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar am heutigen Donnerstag auf einer Tagung ihrer beiden Häuser in Berlin zum Thema "Verbraucherpolitik in der digitalen Welt: Der gläserne Kunde?" einig. Das "Zauberwort" heiße dabei Transparenz, erläuterte Künast den von ihr bevorzugten Lösungsansatz einer stärkeren Selbstregulierung der Branche. Andernfalls will sie eine gesetzliche Regulierung nicht ausschließen.

"Die Datensammler des 21. Jahrhunderts sind die Unternehmen", umriss die Ministerin die Problematik aus ihrer Sicht. Der Staat als typische "Big Brother"-Schablone habe ausgedient, glaubt die Grüne, die sich anscheinend wenig mit den Debatten um den Großen Lauschangriff, die Vorratsdatenspeicherung oder die ständige Zunahme der Telekommunikationsüberwachung beschäftigt. Ihr ging es darum, "Leitplanken" für den "digitalen Verbraucherschutz" im 21. Jahrhundert zu umreißen. Ein funktionierender Markt hängt ihrer Ansicht nach insbesondere davon ab, dass Verbraucher mit der Wirtschaft "auf Augenhöhe agieren können."

Es sei keineswegs Ziel der Bundesregierung, sich neue technologische Möglichkeiten wie die der RFID-Technologie "entgehen" zu lassen, erklärte Künast. Möglichkeiten des Missbrauchs müssten aber "von vornherein eingedämmt werden." Ein "Redlining", also die Kennzeichnung bestimmter Wohnviertel als problematisch etwa bei der Kreditrückzahlung, dürfe es nicht geben. Zumindest müssten die Verbraucher verstehen, warum sie bestimmte Vetragsangebote nicht unterbreitet bekommen. "Unternehmen sollten ihren Kunden die ermittelten Scorewerte, die verwendeten Berechnungsverfahren und die zu Grunde gelegten Daten offen legen", forderte die Ministerin. Beim Scoring versuchten ursprünglich Banken, statistisch anhand zahlreicher personenbezogener Merkmale die Wahrscheinlichkeit nicht zurückgezahlter Kredite zu berechnen. Das Verfahren, das hierzulande etwa die Schufa in großem Stil betreibt, wird aber längst von Unternehmen aller Couleur bei fast jeder kommerziellen Entscheidung angewendet.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte sieht die "eigentliche Gefahr", in der "Vernetzung und Verknüpfung" der Datenbestände. Eine Sache sei es, dass sich etwa mit der breiten Einführung von Funkchips einfacher Verbindungen zwischen den RFID-Kennungen und dem Käufer beziehungsweise Nutzer von Waren registrieren lassen würden. Auch könnte der Personenbezug durch Ausweise mit integriertem RFID-Chips hergestellt werden, mischte sich Schaar erneut in die Debatte um die Biometriepässe ein. Datenschutzrechtlich relevanter sei aber die im Hintergrund einsetzende detaillierte und umfassende Profilierung einer Konsumentenpersönlichkeit. Diese sei "generell fragwürdig", da sie rasch mit dem informationellen Selbstbestimmungsrecht in Konflikt gerate.

Schaar wetterte zudem gegen die Praxis vieler Firmen, sich eine "Blankovollmacht" zur Profilerstellung mit der Abfrage einer Einverständniserklärung zur weiteren Bearbeitung der Daten zu "Marketingzwecken" einzuholen. Eine wirksame Einwilligung setze nämlich Informiertheit voraus. Kaum einem Verbraucher sei aber bewusst, dass die persönlichen Informationen auch im Ausland sowie zu Kredit- oder Personalbeurteilungen verwendet würden. Ferner sei die Qualität der Daten kaum zu gewährleisten. Der oberste Hüter der Privatsphäre der Deutschen betrachtete es daher mit Sorge, "dass immense Datenmengen aus den unterschiedlichsten Bereichen und die eingesetzten Data-Warehousing-Konzepte zu einer Überwachungs- und Kontrollmöglichkeit führen". Auch das Scoring hält Schaar für "gesellschaftspolitisch bedenklich", weil der Einzelne damit nicht mehr über sein Erscheinungsbild in der Öffentlichkeit entscheiden könne. Eine datenschutzfreundliche Technik sowie die Schaffung von Wahlmöglichkeiten etwa auch für den anonymen Einkauf sind neben der Offenlegung der gespeicherten Daten für Schaar Ansätze zum Gegensteuern.

Vertreter der Wirtschaft bemühten sich auf der Veranstaltung, die Vorteile der angewendeten Techniken und Praktiken für die Verbraucher herauszustellen. "Scoring ermöglicht an immer mehr Stellen die vom Kunden gewünschte zeitnahe und kostengünstige Kreditvergabe", betonte Rainer Neumann, Vorstandsvorsitzender der Schufa. Ohne die Leistungen seines Hauses könnte beispielsweise kein Kunde am Samstag in einem Elektronikgeschäft einen Fernseher auf Raten kaufen. Über das neue Webangebot Meine Schufa will man aufklären und die knapp 8 Euro teure Eigendatenabfrage durch die Onlinebeantragung vereinfachen. Es oblag Rainer Metz vom Verbraucherschutzministerium, darauf hinzuweisen, dass schon eine Auskunftseinholung den Scorewert verschlechtern könne. Generell befürchtet er eine "Individualisierung und Entsolidarisierung der Gesellschaft" durch Scoring: "Es gibt immer kleinere Cluster; der eine muss hier mehr zahlen, der andere kriegt seinen Zahnersatz nicht mehr finanziert."

Den aus einer RFID-bestückten Warenwelt entstehenden Verbrauchernutzen, den Jörg Pretzel, Geschäftsführer des RFID-Kompetenzcenters GS1 Germany, vortrug, konnte auch nicht alle Teilnehmer überzeugen. Die Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln, die Prüfung der Verfügbarkeit von Waren im Regal, die einfachere Produktinformation, die mögliche Beschleunigung des Bezahlens oder die auf dem Chip gespeicherten Umtausch- und Garantiedaten wiegen zumindest laut Rena Tangens vom FoeBuD nicht die Tatsache auf, dass die Menschen anhand der mitgeführten Schnüffelchips "verfolgt werden können". Die darauf gespeicherten "scheinbar anonymen Daten" seien durchaus auf Personen zu beziehen und damit für die Erstellung von Bewegungs- und Interessenprofilen zu benutzen.

Quelle : www.heise.de

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Da wir gerade beim Thema sind....
« Letzte Änderung: 22 April, 2005, 06:26 von SiLencer »

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Offline Jürgen

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Re:Gläserne Bus- und Bahnfahrer
« Antwort #31 am: 22 April, 2005, 15:20 »
Also ist mein Motto:
Bargeld lacht  ;D
... solange die Scheine noch keine Funketiketten eingearbeitet haben.
Zumindest Münzen werden sicherlich in absehbarer Zeit nicht rücKverfolgbar, weder Seriennummer, noch geeignet für RFID. Allerdings sehe ich für solche aus zwei verschiedenen Metallen zumindest theoretisch auch eine Möglichkeit...

Etiketten an Waren zu finden, ist nicht immer leicht, man sollte eigentlich immer danach suchen und sie entweder zerstören oder gezielt allerlei Unfug damit treiben.

Ständige Kontrolle auf Schritt und Tritt kommt einer Entmündigung gleich. Wir alle haben doch 'mal lange genug darum gekämpft, unseren Eltern nicht immer wirklich alles offenlegen zu müssen, eben weil vieles diese nix angeht. Deshalb haben auch Zimmer- und Schranktüren Schlösser! Deshalb haben wir gelernt, Kontrollversuche zu unterlaufen, Kontrolleure zu foppen.

Lausch-Otto, du bist nicht mein Vater, ausserdem bin ich nicht dein Eigentum!!!
« Letzte Änderung: 22 April, 2005, 15:21 von Jürgen »
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1.) FM2A88X Extreme6+, A8-6600K (APU mit 4x 3,9 GHz und Radeon HD8570D), 16GB DDR3 1866, 128GB SSD, 3TB HDD, Win10 x64 Pro 1909 / 10.0.17763.107, Terratec T-Stick Plus (für DAB+), Idle Verbrauch ca. 35 Watt
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Schneemann

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Re:Gläserne Bus- und Bahnfahrer
« Antwort #32 am: 22 April, 2005, 15:35 »
Ist jemanden von Euch bekannt, ob es bereits oder in absehbarer Zeit ein kleines handliches Gerät gibt oder geben wird, mit welchen der Normalkunde die kleinen Spiogenten ausfindig machen kann. Entweder um gezielt diese Produkte zumeiden, so es möglich ist oder um wenigstens zu sehen, wo und aus welcher Ecke es überall sendet.
Diese RFID-Chips(?) sind ja in ihrer Herstellungsart so manigfaltig, dass sie selbst in Bekleidung oder sonst wo integriert sein können. Und bis jetzt hat der Hersteller meines Wissens nicht einmal die Pflicht zu deklarieren, ob er irgendwo so ein gemeines Ding versteckt hat.
Also gibt so was schon??? Wenn ja wo und wie heißt es oder gibt's gar einen Link???

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Re:Gläserne Bus- und Bahnfahrer
« Antwort #33 am: 22 April, 2005, 15:48 »
Zitat
Also gibt so was schon???

Nicht das ich wüsste...

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Offline Warpi

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Re:Gläserne Bus- und Bahnfahrer
« Antwort #34 am: 22 April, 2005, 16:11 »
Ist jemanden von Euch bekannt, ob es bereits oder in absehbarer Zeit ein kleines handliches Gerät gibt oder geben wird, mit welchen der Normalkunde die kleinen Spiogenten ausfindig machen kann. Entweder um gezielt diese Produkte zumeiden, so es möglich ist oder um wenigstens zu sehen, wo und aus welcher Ecke es überall sendet.
Diese RFID-Chips(?) sind ja in ihrer Herstellungsart so manigfaltig, dass sie selbst in Bekleidung oder sonst wo integriert sein können. Und bis jetzt hat der Hersteller meines Wissens nicht einmal die Pflicht zu deklarieren, ob er irgendwo so ein gemeines Ding versteckt hat.
Also gibt so was schon??? Wenn ja wo und wie heißt es oder gibt's gar einen Link???


2. Dr. Dennis Kügler, Harald Kelter (anm)
Risiko Reisepass?
Schutz der biometrischen Daten im RF-Chip
Report,Biometrie,Reisepass, Fingerabdruck, Datenschutz, Verschlüsselung, RFID, ICAO, BSI, Messung, Recht, Politik, Biometrie, biometrische Zuganssysteme
c't 5/05, Seite 84

3. Dr. Ralf Schüler, Tilmann Kurz (ea)
Schnüffler enttarnen
Elektronik spürt RFID-Etiketten auf
Praxis,RFID-Tag-Finder,RFID-Tag, Etikett, Detektor, Selbstbau, induktive Kopplung, Datenschutz, Etikettenenttarnung
c't 2/05, Seite 202  ;D

Quelle : c't - Artikel-Recherche , Heise Verlag
« Letzte Änderung: 22 April, 2005, 16:15 von transwarp »
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2. Vdr
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1 * 200 Gigabyte Samsung HD, Technisat Skystar 2 DVBS
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Asus Eee PC 1005P Netbook (Intel Atom N450 1.6GHz, 1GB RAM, 160GB HDD) Win 7 Starter, WarpIX Netbookremix + Ext. 500 GB 2.5 " HD

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Schneemann

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Re:Gläserne Bus- und Bahnfahrer
« Antwort #35 am: 25 April, 2005, 17:50 »

Danke Transwarp, werde mir die empfohlenen Artikel besorgen.

Offline Warpi

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Re:Gläserne Bus- und Bahnfahrer
« Antwort #36 am: 26 April, 2005, 06:11 »
Gern geschehen  :)
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Bundestag verabschiedet Neufassung des Großen Lauschangriffs
« Antwort #37 am: 12 Mai, 2005, 20:37 »
Der Bundestag hat am heutigen Donnerstag die umstrittene Novelle des Gesetzes zur akustischen Wohnraumüberwachung mit der Mehrheit der Regierungsfraktionen verabschiedet und die Debatte über ein seit acht Jahren umkämpftes Thema zunächst wieder beendet. Zuvor hatte Rot-Grün im Rechtsausschuss Änderungen am ursprünglichen Entwurf der Bundesregierung durchgesetzt. Demnach darf der Große Lauschangriff künftig auch bei Verdacht auf die banden- oder gewerbsmäßige Verbreitung von Kinderpornografie angewendet werden. Die Reform wurde erforderlich, nachdem Karlsruhe im vergangenen Jahr die Wohnraumbespitzelung in weiten Teilen für für verfassungswidrig erklärt hatte. Dementsprechend setzt die Novelle die Hürden für den Einsatz des Ermittlungswerkzeuges höher, um den "Kernbereich privater Lebensgestaltung" geschützt zu halten. CDU/CSU und FDP stimmten gegen den Entwurf.

Das Abhören von Gesprächen mit Berufsgeheimnisträgern wie Anwälten, Notaren, Steuerberatern, Ärzten, Abgeordnete oder Journalisten bleibt entgegen der ursprünglichen Pläne von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries unzulässig. Einige Lücken lässt das Gesetz: Versehentlich erhobene Daten dieser Kommunikationspartner dürfen ausnahmsweise zur Abwehr bestimmter dringender und schwerwiegender Gefahren verwendet werden. Gemäß einer Eingabe des Bundesrates können erhobene personenbezogene Daten zudem bei einer dringenden Gefahr für Leben oder Freiheit einer Person oder für bestimmte Gegenstände von besonderem Wert auch dann in Strafverfahren verwendet werden, wenn sie prinzipiell nicht hätten erhoben werden dürfen.

Zypries zeigt sich zufrieden, dass der Große Lauschangriff als ultima ratio und "unverzichtbares Mittel zur Bekämpfung schwerer Formen von Kriminalität" weiter möglich ist. Der SPD-Politikerin zufolge "darf es keine Freiräume für Verbrecher geben". Sie ist sich aber auch im Klaren darüber, dass die Kosten für die Überwachung steigen: Künftig muss beim Abhören von Privaträumen -- anders als etwa in Geschäftsräumen -- in der Regel ein Polizist neben dem Bandgerät sitzen, um bei Bedarf unverzüglich abzuschalten.

Der Normalbürger hat laut Zypries nichts zu befürchten. Es gehe nur um den Verdacht auf Straftaten, bei denen eine Freiheitsstrafe von mehr als fünf Jahren vorgesehen ist. Einer von Datenschützern ins Gespräch gebrachten Übertragung des Karlsruher Urteils auf die Telekommunikationsüberwachung erteilte Zypries in einem taz-Interview eine Absage: Nur die eigene Wohnung ist ihrer Ansicht nach ein Rückzugsraum, "nicht aber das Telefon". Redner von SPD und den Grünen hatten bei der Schlussdebatte generell Bedenken gegen den Großen Lauschangriff vorgebracht. Man brauche die Vorschrift eigentlich nicht, habe sie jetzt nur verfassungskonform gemacht, erklärte Hans-Christian Ströbele von den Grünen. Er hofft, dass sich bald eine Zweidrittelmehrheit für die Abschaffung des Instruments findet.

Scharfe Kritik kommt von Ex-Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, die in Karlsruhe gemeinsam mit liberalen Kollegen die entscheidende Klage erhoben hatte. Die Bundesregierung hat es ihrer Ansicht nach unterlassen, das "absolute Erhebungs- und Überwachungsverbot" privater Gespräche mit engsten Vertrauten aus Karlsruhe umzusetzen. Das neue Gesetz "statuiert vielmehr eine Eingriffsbefugnis für die zuständigen Behörden und stellt klar, wann abgehört werden darf", moniert die FDP-Politikerin. Eine Art "Probelauschen" werde gestattet. Ein schärfer gefasster Änderungsantrag der Liberalen zum Schutz der Privatkommunikation in Wohnräumen hatte im Rechtsausschuss keine Mehrheit gefunden.

Die Union machte sich für eine Änderung stark, mit der die automatische Aufzeichnung von Gesprächen generell erlaubt worden und es dem anordnenden Gericht überlassen geblieben wäre, über die Verwertbarkeit solcher Aufnahmen zu entscheiden. Das Erstellen eines solchen "Richterbandes" hatten Strafverfolger auf einer Anhörung gefordert. Alle übrigen Fraktionen lehnten ein solches Vorgehen ab. "In den Kernbereich darf auch ein Richter nicht eingreifen", betonte Zypries. Vertreter der Union warnen nun vor einer höheren Ausbreitung der Kriminalität und wollen gegebenenfalls den Vermittlungsausschuss anrufen.

Der Große Lauschangriff war 1998 mit einer Änderung am Artikel 13 Grundgesetz, der die Unverletzlichkeit der Wohnung erklärt, mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit eingeführt worden. Grüne und PDS hatten damals dagegen votiert, die FDP hatte den tiefen Einschnitt in die Bürgerrechte größtenteils mitgetragen. Leutheusser-Schnarrenberger trat deswegen von ihrem Amt zurück. Am Wochenende sprach sich die FDP auf ihrem Bundesparteitag in einem Antrag (PDF) erstmals geschlossen gegen den Großen Lauschangriff aus. Leutheusser-Schnarrenberger kündigte an, dass ihre Fraktion die "tatsächlichen Ergebnisse dieser Ermittlungsmaßnahme genau bewerten und in der nächsten Legislaturperiode wieder auf den Prüfstand stellen" wolle.

Quelle und Links : http://www.heise.de/newsticker/meldung/59515
« Letzte Änderung: 12 Mai, 2005, 20:38 von SiLencer »

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Forscher wollen RFID für neue DRM-Technik nutzen
« Antwort #38 am: 14 Mai, 2005, 17:12 »
Während Philips und Sony den potenziellen Kundennutzen des RFID-Abkömmlings NFC in der Consumerelektronik anpreisen, versucht eine Forschergruppe an der University of California (UCLA) mit ihrem RFID-Projekt vor allem den DRM-Verfechtern eine weitere Technik an die Hand zu geben: Laut einem Bericht im RFID Journal arbeitet eine Gruppe des Wireless Internet for Mobile Enterprise Consortium (WinMec) an einem Konzept, bei dem sich DVDs mit eingebettetem RFID-Tag vor dem Abspielen gegenüber einem im Player integrierten RFID-Reader korrekt authentifizieren müssen.

WinMec ist eine 2002 von Rajit Gadh gegründete Forschungskooperation der UCLA mit Sponsoren aus der Wirtschaft -- darunter Computer Associates, Ericsson, HP, Intel, Qualcomm und Siemens -- mit Projekten zu RFID, per Funk arbeitenden Multimediaplattformen und Sensornetzwerken.

Das RFID-DRM-Projekt ist bisher im Wesentlichen nur eine Idee. Die Gruppe muss unter anderem erst noch ein System entwickeln, um die Tags zu beschreiben, eine Plattform, die DVDs mit ihren Besitzern verknüpft und eine Methode, um die Tag-Daten zu verschlüsseln. Ebenfalls noch ungeklärt ist, inwieweit Störungen durch andere Funktechniken die Umsetzung behindern könnten.

Gadh sieht in dem System durchaus auch Vorteile für den Nutzer: Da das Konzept dafür sorgen soll, dass die DVDs nur auf einer bestimmten Anzahl von Abspielgeräten nutzbar sind, könne man einen Film bereits bei seinem Start in den Kinos legal auf den Markt bringen, ohne dass sofort tausende von illegalen Kopien in Umlauf gehen. Ob dieses Argument die Unterhaltungsindustrie tatsächlich davon überzeugen kann, auf potenzielle Einnahmen an den Kinokassen zu verzichten, erscheint allerdings angesichts der bisherigen Marketingstrategien eher zweifelhaft.

Quelle : www.heise.de

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Leider haben wir hier keine eigene Abteilung für echte Perversionen  ::)

Daher also hier:
Navigationshilfe aktiviert Werbung: "Ich bin blind. Reklame zu mir."

Navigationshilfen für Blinde sollen per RFID-Transponder in den USA personalisierte Lautsprecher-Werbespots auslösen, wenn sie an einem passend ausgestatteten Schaufenster vorbeigetragen werden. Die Firma Awarea will am kommenden Wochenende die ersten "Tag Activation Zones" in Fußgängerzonen, Straßencafes und am Fähr-Terminal in Seattle in Betrieb nehmen, um zahlenden Firmenkunden, etwa Ladengeschäften aus der unmittelbaren Umgebung, die Platzierung individuell auf die Transponder-Inhaber zugeschnittener Werbung zu offerieren. Der Dienst, den es binnen Monaten auch in anderen Städten der USA geben soll, verfolgt ausdrücklich noch eine andere Gewinnabsicht: Die Betreiber wollen nämlich Daten über ihre Reklameopfer an die Sponsoren verkaufen. Als interessante -- will sagen: geldwerte -- Informationen könnte man sich Name und Anschrift der Zielperson vorstellen, aber auch deren Bewegungsprofil, wie es zuvor beim Passieren von Awarea-Sensoren erfasst worden ist, oder Detailauskünfte zu bestimmten Werbeangeboten, die sich über eine dafür vorgesehene Taste am Transponder anfordern lassen.

Die Funk-Trigger haben etwa die Abmessungen einer PCMCIA-Karte, benötigen als aktive RFID-Transmitter eine eigene Spannungsversorgung und überbrücken im Frequenzbereich um 126 Kilohertz eine Distanz von bis zu 30 Meter. Je nachdem, welche Sinneseindrücke die Zielperson aufnehmen kann, sendet der Server bei Bedarf eine WAV-Audiodatei oder ein QuickTime-File mit Botschaften in US-amerikanischer Zeichensprache zur Wiedergabe auf einem Videomonitor.

130 RFID-Tags sind seit etwa einem Jahr in einem kleineren Stadtbezirk rund um den Seattler Pioneer Square in Erprobung. Die umfassendere Markteinführung soll nun auf einer Versammlung der US-Blindenvereinigung National Federation for the Blind erfolgen, doch die Zielgruppe für die Awarea-Tags reicht noch weiter: Zum Beispiel denken die Werbevermarkter auch an Touristen, die die Transponder als Beipack eines elektronischen Fremdenführers erhalten könnten. (hps/c't)
Quelle und Links:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/59798

Welche weiteren teils hilflose Personenkreise kann man noch belästigen, überwachen und ausbeuten???
Weitere Kommentare spare ich mir erst 'mal.

Jürgen
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1.) FM2A88X Extreme6+, A8-6600K (APU mit 4x 3,9 GHz und Radeon HD8570D), 16GB DDR3 1866, 128GB SSD, 3TB HDD, Win10 x64 Pro 1909 / 10.0.17763.107, Terratec T-Stick Plus (für DAB+), Idle Verbrauch ca. 35 Watt
2.) FM2A75 Pro 4, A8-5600K (APU mit 4x 3,6 GHz und Radeon HD7530D), 8GB DDR3 1600, 128GB SSD, 2TB HDD, Win10 x64 Pro, Idle Verbrauch ca. 45 Watt
3.) Raspberry Pi 512MB u.a. mit Raspbian
4.) GA-MA770-UD3, Phenom II x4 940, 8GB DDR2, Radeon HD6570, 2TiB, USB 3.0, 10 Pro x64 (+ XP Pro 32bit (nur noch offline)), Ubuntu 10.4 64bit, Cinergy S2 USB HD, NOXON DAB+ Stick, MovieBox Plus USB, ...

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Oh nö .. Das kann ja wohl nicht wahr sein  

Demnächst könnte man ja noch Autisten direkt die (Werbe-)Impulse ins Gehirn senden ...  


Was für Drogen nehmen die eigentlich um auf solche Ideen zu kommen ?
« Letzte Änderung: 23 Mai, 2005, 18:17 von SiLencer »

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« Antwort #41 am: 01 Juni, 2005, 16:41 »
Die Einführung von Pässen mit auf RFID-Chips gespeicherten biometrischen Merkmalen wird am 1. November beginnen und wie von der EU-Verordnung vorgesehen in zwei Teilschritten erfolgen. Das erklärte Bundesinnenminister Otto Schily am heutigen Mittwoch vor der Bundespressekonferenz. Zunächst wird der Passchip nur ein digitales Passbild aufnehmen, für das bei der Antragstellung ein frontal aufgenommenes Foto vorgelegt werden muss; später soll der Fingerabdruck hinzukommen, und "als drittes Merkmal könnte der Iris-Scan auch noch in den Chip aufgenommen werden".

Der "ePass" wird weiterhin zehn Jahre gültig sein und den Antragsteller statt heute 23 Euro dann 59 Euro kosten. "Das sind im Jahr 5,90 Euro", rechnete der Minister vor und betonte, dass Deutschland damit im internationalen Vergleich im unteren Bereich liege -- so würden die biometrischen Pässe in den USA umgerechnet voraussichtlich 75 Euro, in Grossbritannien etwa 103 Euro kosten. Bei Jugendlichen, deren biometrische Merkmale stärkeren Veränderungen unterworfen sind, soll die Gültigkeit des neuen Passes nur fünf Jahre betragen, und er wird voraussichtlich mit 37,50 Euro etwas billiger.

Zu den Gesamtkosten wollte Schily auch auf Nachfrage gegenüber heise online keine Angaben machen. Dem Vernehmen nach soll die erhöhte Passgebühr wenigstens die jährlichen Betriebskosten für die biometrische Erfassung bei der Neuausstellung abdecken. Die einmaligen Fixkosten, also beispielsweise die Investitionen für Lesegeräte an den Grenzkontrollstellen, sollen bereits im kommenden Jahr in den Haushalt des Bundesgrenzschutzes berücksichtigt werden, erklärte Schily, ohne Zahlen zu nennen. Nach und nach werde man an allen Grenzstellen die entsprechenden Gerätschaften aufstellen. Im Januar 2006 soll dazu ein Pilotprojekt starten; das eigentliche Rollout ist für 2007 vorgesehen.

"Die langfristig angelegte Biometrie-Strategie der Bundesregierung", erklärte der Minister vor der Presse, verfolge vier Ziele: eine erhöhte Fälschungssicherheit der Reisedokumente, die verbesserte Identifizierung bei der Einreise, die Nutzung biometrischer Hilfsmittel bei der Personenfahndung, sowie die Erleichterung des Reiseverkehrs durch Biometrie-gestützte Kontrollen -- "mit dem entsprechenden Zeitgewinn für die Reisenden, und natürlich auch für die Polizei".

In diesem Zusammenhang ließ Schily auch keinen Zweifel daran, daß der Einstieg in die biometrische Identifizierung mit den neuen Pässen nur ein erster Schritt ist. "In der EU arbeiten wir gemeinsam an Biometrie-gestützten Personalausweisen, um auch diese Dokumente ab 2007 umstellen zu können".

Quelle : www.heise.de

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Kritik am Biometriepass: "Zu früh, zu teuer und zu unsicher"
« Antwort #42 am: 01 Juni, 2005, 18:12 »
Am 1. November beginnt in Deutschland die Einführung von Pässen mit auf RFID-Chips gespeicherten biometrischen Merkmalen. Aus Anlass der heutigen Vorstellung biometrischer Reisepässe durch Bundesinnenminister Otto Schily appelliert der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, dass die Pässe erst Mitte 2006 eingeführt werden sollten. Die Zeit solle genutzt werden, "um ein möglichst hohes Maß an Datenschutz und Sicherheit bei den biometriegestützten Pässen zu erreichen". Es gebe bisher noch kein Sicherheitskonzept zum Schutz der in einem Funkchip gespeicherten Daten. Schaar bietet seine Mitarbeit an der Entwicklung dieses Konzepts an.

Die SPD-Bundestagsabgeordnete Ulla Burchardt, die sich zu früheren Gelegenheiten bereits skeptisch zur Einführung biometrischer Pässe geäußert hat, übertitelt ihre Stellungnahme eindeutig: "Zu früh, zu teuer und zu unsicher!" Sollten die neuen Reisepässe tatsächlich wie von Schily angekündigt im November 2005 ausgegeben werden, geschähe dies ohne vorherige Beteiligung des deutschen Gesetzgebers. "Dabei sieht das so genannte Terrorismusbekämpfungsgesetz von 2002 unmissverständlich ein Gesetz des Bundestages vor, in dem das 'ob', 'wann' und 'wie' geregelt werden muss. Dieser deutsche Parlamentsvorbehalt wurde sehenden Auges durch europäische Rechtsetzung ignoriert", schreibt die Abgeordnete. Zudem werde mit dem "ePass" nicht automatisch mehr Sicherheit eingeführt. Weiter bemängelt Burchardt, dass die Gebühr von 59 Euro doppelt so hoch sei wie derzeit.

Es sei nicht angemessen, sich von der US-amerikanischen Regierung beim Thema Biometrie unter Druck setzen zu lassen, schreibt die SPD-Abgeordnete außerdem. Schließlich handle es sich um jene Regierung, "die mit ihrem Patriot Act amerikanischen Ermittlungsbehörden ohne konkrete Verdachtsmomente Zugriff auf persönlichste Daten gewährt und im Zeichen der Terrorabwehr Bürgerrechte massiv einschränkt." Die Interessen aller Bürger in Deutschland müssten Vorrang haben und nicht nur jener, die visafrei in die USA einreisen wollen.

Die Einführung von Biometriepässen wird aber nicht nur skeptisch beäugt. Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom) meint, Deutschland nehme damit in Europa eine Führungsrolle ein. "Der neue Reisepass bringt mehr Sicherheit beim Reisen, ermöglicht eine schnellere Abfertigung an den Grenzen und gewährleistet dabei den Schutz persönlicher Daten", sagte Bitkom-Geschäftsführer Peter Broß. Die schnelle Einführung des elektronischen Reisepasses erhöhe die Chance, dass deutsche Sicherheitstechnologie ein Exporterfolg wird.

Der Bitkom schlägt die Gründung einer nationalen Biometrie-Initiative vor, um die Entwicklung moderner Sicherheitstechnologien in Deutschland weiter voranzutreiben, "Die Biometrie-Plattform soll Politiker, Vertreter der Industrie, Wissenschaftler und Anwender an einen Tisch bringen", erläutert Broß. Konzerne und der Mittelstand müssten stärker zusammenarbeiten, um "große Lösungen" erarbeiten zu können und den kommenden Marktanforderungen gerecht zu werden.

Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder bemängelt in einer heutigen Entschließung, die Einführung dieser Pässe sei beschlossen worden, ohne dass die Chancen und Risiken der Technik ausreichend diskutiert worden sei. Mit der Ausgabe von elektronisch lesbaren biometrischen Ausweisdokumenten könne erst begonnen werden, wenn die technische Reife, der Datenschutz und die technische und organisatorische Sicherheit gewährleistet sei. "Diese Voraussetzungen sind bisher jedoch noch nicht in ausreichendem Maße gegeben", heißt es in der Entschließung.

Die Einführung biometrischer Merkmale führe nicht automatisch zur Verbesserung der Sicherheit, meinen die Datenschutzbeauftragten weiter. Biometrische Identifikationsverfahren würden immer noch hohe Falscherkennungsraten aufweisen und seien oft mit einfachsten Mitteln zu überwinden. Die Datenschutzbeauftragten fordern eine objektive Bewertung von biometrischen Verfahren und treten dafür ein, die Ergebnisse von Untersuchungen und Pilotprojekten zu veröffentlichen und die Erkenntnisse mit der Wissenschaft und der breiten Öffentlichkeit zu diskutieren.

Der Passchip wird zunächst nur ein digitales Passbild aufnehmen, für das bei der Antragstellung ein frontal aufgenommenes Foto vorgelegt werden muss, hieß es heute zur Vorstellung des neuen Passes. Später soll der Fingerabdruck hinzukommen, und "als drittes Merkmal könnte der Iris-Scan auch noch in den Chip aufgenommen werden". Otto Schily versicherte, es werde keine Speicherung der biometrischen Daten in einer bundesweiten und EU-weiten Zentraldatei geben. Die Grenzkontrollpunkte sollen bis 2008 flächendeckend mit Lesegeräten für den ePass ausgestattet werden.

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Re:Biometriepass soll 59 Euro kosten
« Antwort #43 am: 01 Juni, 2005, 18:59 »
Ein Reisepass ist eigentlich nützlich, selbst wenn man nicht damit reist.
Zum Beispiel eignet er sich durchaus auch als Zweit-Perso, insbesondere mit einer eingelegten Meldebestätigung. Allein schon im Falle des Verlusts des Persos wird's mit einem gültigen Pass viel leichter, sich wirksam zu identifizieren und diesen oder andere verlustige Papiere neu ausstellen zu lassen. Quasi eine preiswerte Versicherung...
Insofern ist es durchaus eine Überlegung wert, den Pass noch vor der Umstellung ausstellen oder erneuern zu lassen, notfalls mit dem Argument "Uuups..." ;)
Meiner läuft in '06 ohnehin aus, ich werde sicher nicht zu lange warten.
Dann ist sicher  erstmal Ruhe, mit Gewalt einziehen bzw. zum Umtausch zurückrufen kann unser Staat die "alten" Pappen nämlich nicht ohne weiteres. Das war auch schon mit den grauen Persos so, ich war einer der Letzen, die noch so ein Ding gültig hatten, bis es gar nicht mehr ging. Gültig ist gültig, bis das Teil in die falschen Hände (z.B. des Ausstellers) gelangt...

Ansonsten empfehlen sich dicht schliessende Metall-Behälter zur Aufbewahrung von RFID-Zeugs, z.B. Zigaretten-Etuis plus evtl. Metall-Folien-Einlage. Sowas wird nämlich ganz sicher auch bakd unbefugt / ungewollt erfasst, darauf könnt Ihr einen lassen  >:(

p.s.
Ich vermag absolut nicht zu glauben, dass bisher Asylanten, Terroristen, Hass-Prediger oder Menschenhändler mit gefälschten deutschen Reisepässen eingereist sind. Nicht zuletzt wurde bei der Einführung der heutigen Variante auch mit Fälschungssicherheit geprahlt, die Maschinenlesbarkeit macht zumindest inzwischen auch eine Verfälschung leicht erkennbar. Also sind die Argumente vom Überwachungs-Otto meiner Ansicht nach nur vorgeschoben. Es werden ganz andere Ziele sein, die wirklich dahinter stecken, vermultich ein Überwachungs-System a la Stasi oder GeStaPo  >:( Niemand lügt öffentlich ohne Grund...
« Letzte Änderung: 01 Juni, 2005, 19:20 von Jürgen »
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Datenschützer verschärft Kritik an E-Pässen
« Antwort #44 am: 12 Juni, 2005, 16:26 »
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, hält die von Bundesinnenminister Otto Schily bereits für November geplante Einführung von Hightech-Pässen mit zunächst einem biometrischen Merkmal und Funkchips für "verfassungsrechtlich höchst problematisch". Dies erklärte der Experte am gestrigen Samstag in Berlin auf einer Diskussion zur Sicherheitspolitik nach dem 11. September im Camp Discordia des Chaos Computer Clubs (CCC) im Rahmen der Jugend-Politikfestivals Berlin05. Auch sicherheitstechnisch sei die neue Generation der Reisepässe alles andere als ausgereift, baute Schaar seine bereits wiederholt geäußerte Kritik an dem Vorhaben der Bundesregierung aus. Die vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) entworfenen Schutzmechanismen seien einerseits nicht ausreichend und würden andererseits gleichzeitig den vorgesehen RFID-Chip überflüssig machen.

Dass Schily die neuen Identitätsdokumente auf Basis einer umstrittenen EU-Verordnung ohne weitere Befassung des Parlaments mit der Regelung durchdrücken will, könnte laut Schaar ein Fall fürs Bundesverfassungsgericht sein: "Der Bundestag muss selbst eine Entscheidung treffen", schließlich würden mit der biometrischen Aufrüstung der Pässe die Grundrechte der Bürger im Kern berührt. Angesichts der Berichte über die vom BSI vorgeschlagenen "Basic Access Control" zur Verhinderung eines unberechtigten Auslesens der Funkchips, die (zunächst) das digitale Gesichtsbild speichern, beklagte Schaar zudem, dass die benötigten Informationen zur Freigabe der geplanten Lesesperre "viele hätten". Erforderlich seien schließlich allein Name und Geburtsdatum des Inhabers, die Nummer des Dokuments sowie dessen Verfallsdatum.

Nicht einsichtig ist für Schaar zudem, wieso das biometrische Merkmal nicht etwa in einem "3D-Barcode" anstatt in (den bereits bestellten) RFID-Chips gespeichert wird. Wegen der BSI-Kontrolltechnik müsse der Pass nun nämlich doch wieder auf eine optische Leseplatte gelegt werden, sodass der angepriesene Hauptvorteil der kontaktlosen ID-Technik verloren gehe. Die EU-Verordnung schreibe dagegen nur vor, dass ein "automatisches Auslesen" möglich sein müsse. Dies brauche nicht zwangsweise auf RFID hinauszulaufen. Der Bundesdatenschutzbeauftragte beklagte ferner, dass die internationalen Standards für die Pässe noch gar nicht spezifiziert seien. Es könne so nicht gewährleistet werden, dass die deutschen Hightech-Dokumente von anderen Staaten ausgelesen werden könnten.

Generell sieht der Kritiker mit dem E-Pass-Szenario Schilys den Anlass für eine allgemeine Wiederentdeckung des Datenschutzes in der Bevölkerung gekommen, ähnlich wie mit dem epochalen Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts, das zu einer deutlichen Stärkung des informationellen Selbstbestimmungsrechts führte. Er sei zwar strikt gegen das Schüren einer diffusen "Überwachungshysterie". Doch er befürchtet, dass die neue Technik in der Bevölkerung Ängste auslösen könne: Aus biometrischen Merkmalen wie dem Gesichtsbild seien nämlich viele "Informationen mit Überschusscharakter" herauszulesen, die über die reine Identifizierung des Passhalters weit hinaus gehen. Schaar nannte unter anderem mögliche Korrelationen zwischen "gentechnischen Dispositionen" oder bestimmten Empfindlichkeiten und Orientierungen. Der Datenschützer führte weiter aus, dass die biometrischen Merkmale beispielsweise auch zur Selektion einzelner Völkergruppen nutzbar wären.

Dass sich die Einschätzung des Themas Datenschutz beim politischen "Mainstream" ändert, machte Schaar auch an einer Äußerung der CSU-Spitze fest: So habe der Fraktionsvorsitzende der bayerischen Unionspartei, Joachim Herrmann, auf einer Fachveranstaltung vergangene Woche in München betont, dass die Freiheit nicht mehr länger gegen die Sicherheit ausgespielt und die Terrorismusabwehr nicht als "Freibrief zum Datensammeln" angesehen werden dürfe, und dem Bundesdatenschutzbeauftragten so regelrecht die Worte aus dem Mund genommen. Kritik an der E-Pass-Initiative übte in Berlin zudem CCC-Sprecher Andy Müller-Maguhn. Er sieht darin hauptsächlich eine "Maßnahme zur Wirtschaftsförderung" sowie einen Vorstoß zur "Rettung der Bilanzen der Bundesdruckerei" aus dem Innenministerium.

Quelle : http://www.heise.de/newsticker/meldung/60536

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