Autor Thema: Überwachung, Transparenz, Datenschutz  (Gelesen 108756 mal)

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Staatssekretär: Schily wollte keine Online-Durchsuchungen
« Antwort #285 am: 02 Mai, 2007, 08:44 »
Der frühere Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) wollte nach Aussagen eines Staatssekretärs mit seiner umstrittenen Dienstvorschrift aus dem Sommer 2005 dem Verfassungsschutz keine Befugnis zur Ausspähung privater Computer geben, sagte Schilys ehemaliger Staatssekretär Lutz Diwell (SPD) gegenüber der taz. Diwell hatte im Sommer 2005 als Innen-Staatssekretär die Dienstvorschrift unterzeichnet. Er habe geglaubt, dass es nur um die Beobachtung von abgeschotteten Internet-Foren gehe, betonte der hochrangige Beamte. Dass der Verfassungsschutz auf dieser Grundlage auch den Inhalt privater Computer ausspähen könnte, sei ihm nicht bewusst gewesen, sagte Diwell der Zeitung.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte Anfang des Jahres entschieden, dass es bislang keine Rechtsgrundlage für heimliche Online-Durchsuchungen gibt. Insbesondere der Bundesinnenminister, andere Innenpolitiker der Union, das BKA und etwa der SPD-Innenpolitikexperte Dieter Wiefelspütz fordern seitdem die rasche Schaffung einer rechtlichen Grundlage für das umstrittene neue Ermittlungsinstrument. Vor einigen Tagen wurde bekannt, dass der Verfassungsschutz derartige Online-Durchsuchungen bereits seit seit 2005 auf Basis einer Dienstvorschrift des damaligen Bundesinnenministers Otto Schily (SPD) durchführt, was zu Empörung nicht nur bei Oppositionspolitikern auslöste. Nach den massiven Protesten stoppte Schäuble die Online-Durchsuchungen vorerst, um die Rechtsgrundlage prüfen zu lassen, hält sie aber als Mittel für Geheimdienste und Strafverfolger weiterhin für dringend notwendig.

Zu der umstrittenen Dienstvorschrift Schilys betonte Diwell, der seit Ende 2005 Staatssekretär von Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) ist, er habe das Parlamentarische Kontrollgremium (PKG) des Bundestags im Juli 2005 schriftlich über die neuen Möglichkeiten zur Internet-Beobachtung unterrichtet. Laut Diwell habe sich das Bundesamt für Verfassungsschutz an das Innenministerium gewandt und eine Erweiterung der Dienstvorschrift über die zulässigen nachrichtendienstlichen Mittel angeregt. Dabei sei es um die "offensive Beobachtung des Internets" gegangen.

Gegenüber der taz wollte der Verfassungsschutz sich nun nicht weiter dazu äußern, welche Befugnisse er konkret gegenüber dem Innenministerium angefordert hat und wann er mit dem Zugriff auf private Festplatten begann. Möglicherweise habe Innenminister Wolfgang Schäuble auch erst im Februar dieses Jahres von den Praktiken des Verfassungsschutzes erfahren, meint die Zeitung.

Quelle : www.heise.de

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Schäuble erneuert Forderung nach Online-Durchsuchungen
« Antwort #286 am: 03 Mai, 2007, 20:05 »
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat seine Forderungen nach schärferen Sicherheitsgesetzen und einem Einsatz der Bundeswehr im Inneren erneuert. "Die terroristische Bedrohung ist hoch", sagte Schäuble am heutigen Donnerstag in Hamburg auf einer CDU-Veranstaltung zur Inneren Sicherheit. Deutschland sei ins Blickfeld der Terroristen geraten. Gleichzeitig warnte er auch mit Blick auf die jüngste Islam-Konferenz davor, Ausländer oder den Islam an sich als Gefahr wahrzunehmen. Hamburgs Innensenator Udo Nagel (parteilos) machte sich für das Verwenden von Lkw-Maut-Daten zur Bekämpfung schwerer Straftaten stark.

Schäuble sagte: "Heute verabredet sich der internationale Terrorismus über das Internet." Dementsprechend müsse auf einer klaren verfassungsrechtlichen Grundlage reagiert und eine Online-Durchsuchung ermöglicht werden. "Die wichtigste Vorbeugung heißt zu wissen, was ist geplant", betonte der Minister. Der SPD warf Schäuble eine "scheinheilige Debatte" vor. Da werde der "Bock zum Gärtner" gemacht. Schließlich habe sein Vorgänger Otto Schily (SPD) jene Online-Untersuchungen genehmigt, die der Bundesgerichtshof im Februar mangels gesetzlicher Grundlagen der Polizei vorerst wieder untersagt hat.

Erneut forderte Schäuble auch eine Grundgesetzänderung für einen Bundeswehreinsatz im Inneren. Die Bundeswehr solle nicht Hilfspolizei sein. Gleichwohl müsse es aber möglich sein, dass Soldaten auch in Deutschland in bestimmten Fällen eingesetzt werden können. "Im Spannungsfall darf die Bundeswehr Objektschutz leisten. Sie macht es auch überall auf der Welt, nur nicht in Deutschland."

Quelle : www.heise.de

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Schäuble legt neues Anti- Terror- Gesetz vor
« Antwort #287 am: 05 Mai, 2007, 11:45 »
Neuer Streit ist programmiert: Innenminister Schäuble hat einem Zeitungsbericht zufolge ein neues Anti-Terror-Gesetz vorgelegt. Es umfasst demnach Online-Durchsuchung, Rasterfahndung und Wohnraumüberwachung - Punkte, die schon zuvor für Unmut in der Koalition gesorgt hatten.

Berlin - Der Entwurf sehe mehr Kompetenzen für das Bundeskriminalamt (BKA) vor, berichtet die "Welt" heute. Verdeckte Online-Durchsuchung von Computern, bundesweite Rasterfahndung und akustische Wohnraum-Überwachung inklusive. Wolfgang Schäuble habe den Gesetzesentwurf "zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt" trotz aller Kritik des Koalitionspartners jetzt an Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) übermittelt.

Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums hat dem Bericht allerdings umgehend widersprochen. "Es handelt sich nicht um einen neuen Entwurf, sondern um Arbeitsentwürfe, die bereits seit Monaten zwischen Bundesinnen- und Justizministerium abgestimmt werden." Hintergrund sei die von CDU/CSU und SPD im August beschlossene Grundgesetzänderung, mit der dem BKA im neuen Artikel 73 Nummer 9b "erstmalig Gefahrenabwehr-Befugnisse mit Blick auf bestimmte terroristische Gefährdungslagen zugesprochen werden". Diese gemeinsam beschlossene Grundgesetz-Änderung bedürfe nun der rechtlichen Umsetzung, sagte der Sprecher.

Für die Genehmigung von Online-Durchsuchungen und Wohnraum- Überwachungen sieht Schäuble dem Zeitungsbericht zufolge hohe Hürden vor. Bei Rasterfahndungen solle sich das BKA auf wenige Daten wie Name, Anschrift, Tag und Ort der Geburt beschränken. Zudem sei geplant, dass die Behörde alle Standardbefugnisse der Länderpolizeien erhält. Dazu gehöre, dass verdeckte BKA-Ermittler auf richterliche Anordnung auch Wohnungen durchsuchen dürfen, die "nicht allgemein zugänglich" sind. Nach Verabschiedung des Gesetzes könne das BKA die Terrorabwehr wahrnehmen, wenn eine länderübergreifende Gefahr vorliegt, die Zuständigkeit der Landespolizei nicht festgestellt werden kann oder die oberste Landesbehörde um eine Übernahme ersucht.

Grünen-Papier zur inneren Sicherheit

Zum besseren Schutz der Bürger vor Terroranschlägen wollen auch die Grünen die Maßnahmen zur inneren Sicherheit verschärfen - allerdings nur in begrenztem Umfang. Dazu soll die Bundestagsfraktion am kommenden Dienstag ein Papier beschließen, das die Fraktionsspitze erarbeitet hat. "Darin bekennen wir uns zu einer Politik der inneren Sicherheit, die die Gefahren terroristischer Anschläge gezielt und differenziert vermindert, ohne aber unsere Grundrechtsordnung anzutasten", sagte Grünen-Fraktionschefin Renate Künast der "Welt".

In dem Papier spricht sich die Fraktionsspitze unter anderem für den Aufbau einer Anti-Terror-Datei und für die Videoüberwachung öffentlicher Einrichtungen aus. "Wir Grünen bekennen uns dazu, dass der Staat die Sicherheit seiner Bürger gewährleisten muss", sagte Künast. Die Anti-Terror-Datei solle nur als Indexdatei aufgebaut werden. Jede Behörde verwalte nur ihre Daten. "Sie fragt ab, ob andere zu einem Namen eine Speicherung haben. Wenn ja, kann mit einer begründeten Anfrage diese Informationslücke geschlossen werden." So müsse der Staat begründen, warum er über Daten verfüge und damit arbeite.

Zur Aufklärung von Straftaten befürworten die Grünen den Einsatz von Videokameras, aber nicht auf den Bahnhofsvorplätzen, "sondern auf dem Bahnsteig, wo eine sensible Verkehrsinfrastruktur geschützt werden soll", sagte Künast. Biometrische Passbilder sollen nur auf dem Chip im Pass selbst gespeichert werden.

Quelle : www.spiegel.de
« Letzte Änderung: 05 Mai, 2007, 14:00 von SiLæncer »

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Offline Dragonix

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Re: Schäuble: Anti-Terror-Gesetze haben sich bewährt
« Antwort #288 am: 05 Mai, 2007, 13:57 »
Zitat
akustische Wohnraum-Überwachung inklusive.
Kann mir bitte jmd sagen, dass ich das falsch versteh? Ich stell mir darunter vor, dass die meinen kompletten Wohnraum verwanzen bzw mit richtmicros oder was weiss ich abhören können. Das kann ja wohl mal nicht angehen!

Offline amin

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Re: Schäuble: Anti-Terror-Gesetze haben sich bewährt
« Antwort #289 am: 05 Mai, 2007, 16:20 »
Nein du verstehst es nicht falsch.

Offline SiLæncer

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Zypries mahnt zur Sorgfalt in der Sicherheitspolitik
« Antwort #290 am: 06 Mai, 2007, 18:05 »
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat sich in einem Zeitungsinterview zum Thema Sicherheitspolitik für "Sorgfalt vor Schnelligkeit" und eine Verbesserung der Kontrolle der Geheimdienste ausgesprochen. Gegenüber der Tageszeitung Die Welt sagte sie, man sollte sich die Kontrollmechanismen ansehen. "Wir müssen bei allem Bemühen um die innere Sicherheit aufpassen, dass wir keine Verschiebung vom Repressionsstaat, in dem staatliche Eingriffe an strikte Voraussetzungen geknüpft sind, hin zu einem Präventionsstaat bekommen." Deshalb müsse es auch für das Bundeskriminalamt (BKA), das neue Kompetenzen bei der Terrorabwehr bekomme, klar umschriebene Eingriffsermächtigungen geben.

Dabei bezieht sich Zypries auf eine Dienstanweisung des Staatssekretärs Lutz Diwell. Dieser habe ihr "glaubhaft geschildert, dass es damals lediglich um den Zugang zu geschützten Benutzerkreisen im Internet, zu Chat-Räumen und Ähnlichem ging. Und nicht um die Frage des Ausspionierens von Festplatten." Das Parlamentarische Kontrollgremium (PKG) und das Innenministerium habe zu prüfen, ob der Geheimdienst ohne Erlaubnis in Computern geschnüffelt hat.

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hat nun sein Anti-Terrorpaket in Gesetzesform gegossen und diesen dem Justizministerium zugeleitet. Zypries hat den Entwurf nach eigenen Angaben noch nicht gesehen, er werde zunächst auf Arbeitsebene zwischen den Ressorts besprochen. "Für meine Entscheidung ist wichtig, was die Experten der Arbeitsgruppe sagen: Ist die Online-Überwachung kriminalpolitisch notwendig? Und ist sie technisch überhaupt möglich?", sagte Zypries laut Die Welt.

Dabei gebe es noch eine Reihe von technischen und verfassungsrechtlichen Fragen zu klären, denn es gehe um "erhebliche Grundrechtseingriffe". Für sie gehe dabei Sorgfalt vor Schnelligkeit, sagte Zypries angesprochen darauf, dass Schäuble das Gesetz schnell durchbringen wolle. Es reiche ihr nicht, wenn die Behörden Online-Durchsuchungen als dringend notwendig bezeichneten. Wichtig seien die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes, das den Kernbereich privater Lebensgestaltung geschützt hat. "Auf Festplatten werden heute oft höchstpersönliche Dinge gespeichert. Das müssen wir berücksichtigen."

Quelle : www.heise.de

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Offline SiLæncer

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Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat schwere Vorwürfe gegen Schwarz-Rot erhoben. Mit der Innenpolitik der großen Koalition und dem "Schäuble-Katalog" soll der Ex-Bundesjustizministerin zufolge letztlich das informationelle Selbstbestimmungsrecht ausgehebelt und ein autoritärer Staat eingeführt werden. "Erkennbar wird hier mit der Furcht vor Terrorismus im Rücken der verfassungspolitische Aufstand geprobt", sagte die Bundestagsabgeordnete am gestrigen Montag auf dem 8. Datenschutzkongress von Euroforum und Handelsblatt in Berlin. Zu Fall kommen solle "eine ihrer Idee nach freiheitliche Gesellschaftsordnung, wie sie die Eltern des Grundgesetzes in der Tradition John Lockes, Charles de Montesquieus und der europäischen Aufklärung vor Augen hatten. Sie soll durch eine leviathanische Ordnung im Sinne von Thomas Hobbes ersetzt werden, in der ein autoritärer, von allen freiheitssichernden und machtbeschränkenden Regelungen der Verfassung enthemmter Staat über den Ausnahmezustand entscheidet".

In ihrer Analyse der Sicherheitspolitik unter dem Motto "Grenzen der Freiheit und das Unbehagen an der Überwachung" stellte die Liberale zunächst fest, dass "von der Politik schon seit Jahren – und nun in einer geradezu exzessiven Weise – die grundgesetzlichen Barrieren gegen Grundrechtseingriffe systematisch geschleift werden". Dies beziehe sich "auch und gerade" auf das Kernprinzip des Datenschutzes in der Verfassung, das Recht der informationellen Selbstbestimmung. Die deutsche Regierungspolitik scheine die Verfassung "nur noch als Gefängnis zu begreifen, das einer beanspruchten unumschränkten Allmacht des Staates entgegensteht und aus dem es nun auszubrechen gilt".

Weiter konstatierte Leutheusser-Schnarrenberger, dass "gerade die federführend vom Justiz- oder Innenministerium selbst erarbeiteten Gesetze immer häufiger gravierende verfassungsrechtliche Mängel aufweisen". Dies sei besonders prekär, da diesen eigentlich als "Verfassungsministerien" eine besondere Bedeutung bei der Wahrung des Grundgesetzes zukomme. Unter dem Hinweis etwa auf die Karlsruher Grundsatzurteile zum großen Lauschangriff, zu den Befugnissen des Zollkriminalamtes zur heimlichen Überwachung des Brief- und Telefonverkehrs, zum niedersächsische Polizeiaufgabengesetz, zu Rasterfahndungen oder zum Luftsicherheitsgesetz führte die FDP-Politikerin aus, dass hier "reihenweise" Vorstöße ganz oder in ihren wesentlichen Teile vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt würden.

"Da ich aus meiner eigener Ministererfahrung weiß, dass dies nicht auf mangelnden Sachverstand der Ministerialbeamten zurückzuführen ist, muss dahinter System, muss dahinter ein politischer Wille vermutet werden", konstatierte die bayerische Abgeordnete. "Ein politischer Wille, der generell auf den Versuch hinausläuft, das bislang halbwegs ausbalancierte Verhältnis von Freiheit und Sicherheit radikal zu Gunsten der Sicherheit, zu Lasten der Freiheit zu verschieben."

Neben diesem jetzt schon bestehenden "verfassungspolitischen Desaster" sei nun "eine ganze Kaskade weiterer Gesetze mit dem Ziel einer Ausweitung staatlicher Überwachungsbefugnisse in Arbeit". Als Beispiele für die weiter verfolgte "strafrechtliche Aufrüstungspolitik" nannte Leutheusser-Schnarrenberger etwa die Novelle der Telekommunikationsüberwachung mit der Einführung der Vorratsdatenspeicherung, die Neuregelung der akustischen Wohnraumüberwachung mit dem von der Union bevorzugten "Richterband", die Ermächtigung des Bundeskriminalamtes zur präventiven bundesweiten Rasterfahndung und Online-Durchsuchungen, die Novelle des Zollfahndungsdienstgesetzes sowie die Änderungen des Pass- und Mautgesetzes.

Die Stoßrichtung hinter diesen Entwürfen verdeutlichte sich für die Ex-Ministerin mit zwei Äußerungen von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble aus jüngster Zeit. So habe der CDU-Politiker erkennbar mit seiner "anmaßenden Warnung", dass "der Grundrechtsschutz in der Alltagswirklichkeit praktikabel bleiben müsse" auf die Rechtsprechung aus Karlsruhe zum großen Lauschangriff und dem darin verankerten Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung abgezielt. Hier habe das Bundesverfassungsgericht eigentlich ein "absolutes Überwachungsverbot" im Fall einer wahrscheinlichen Erfassung kernbereichsrelevanter Gespräche aufgestellt. Dieses sei aber bereits im Rahmen des Versuchs der Umsetzung der Vorgaben aus Karlsruhe durch Rot-Grün weggewischt worden.

Nun soll gemäß den Regierungsentwürfen zur Neufassung der TK-Überwachung und der Befugnisse des Zollkriminalamts die Bestimmung gelten, dass das Abhören von Telefongesprächen nur dann unzulässig sein soll, wenn "allein" Kenntnisse aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung erfasst würden. Eine Formulierung, die für Leutheusser-Schnarrenberger in ihrer "rabulistischen Qualität schlechterdings nicht mehr zu überbieten" ist. Denn damit würde "das Interesse der Sicherheitsbehörden zum alleinigen Kriterium, das über die Zulässigkeit einer in jedem Falle tief in die Grundrechte eingreifenden Überwachung entscheidet". Dieses Verfahren solle zudem als Modell herhalten, mit dem die Regierung aller Voraussicht nach auch heimliche Online-Durchsuchungen privater PCs gesetzlich neu gestalten und die Bestimmungen aus Karlsruhe damit "in Banalität auflösen" wolle.

Als nicht weniger prekär empfindet die FDP-Innenpolitikerin den Ausdruck Schäubles, wonach "der Grundsatz der Unschuldsvermutung nicht für die Gefahrenabwehr gelten" könne. Unverkennbar ziele dieser auf den Kerngedanken, dass "der Einzelne grundsätzlich selbst entscheiden können muss, welche persönlichen Daten und Informationen er wem zur Einsicht gibt oder zur Verfügung stellt". Es widerspreche demnach dem grundgesetzlichen Menschenwürde-Achtungsgebot, falls der Staat die Bürger ohne konkrete Anhaltspunkte als potenzielle Straftäter behandeln würde. Genau so solle es mit den geplanten Regelungen zur Rasterfahndung, zur Vorratsdatenspeicherung oder zur Aufnahme biometrischer Merkmale in Ausweisdokumente aber geschehen. Die Unschuldsvermutung sei "konstitutive Bedingung des Gesellschaftsvertrages, den wir als grundsätzlich freie Bürger mit dem Staat geschlossen haben". Wer ihre Anwendbarkeit verneine, "der verlässt den Boden dieses Vertrages und den der Verfassung gleichermaßen."

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Gerade erst hatte die Welt berichtet, dass Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble in einem Gesetzesentwurf neue Maßnahmen zur Terror-Abwehr der Justizministerin Brigitte Zypries vorgelegt haben soll. Damit sollen die seit langem debattierten "Online-Durchsuchungen", aber auch bundesweite Rasterfahndungen ermöglicht werden. Zudem sollen einige Schranken beim großen Lauschangriff fallen.

Offenbar rückt Zypries inzwischen näher an die Seite Schäubles. So sagte sie in einem Interview mit dem Deutschlandfunk, dass sie ebenfalls für die geplante Online-Durchsuchung von Computern eintrete und in dieser Maßnahme keine Gefahr für die freiheitliche Grundordnung sehe. Die Zusammenarbeit in der großen Koalition über die Sicherheitspolitik wird von Zypries auch nicht als schwierig beschrieben. Man müsse alle Vorschläge abwägen und könne nicht allgemein sagen, dass man etwas nicht brauche. "Es stellt sich immer die Frage, was kann ich vielleicht verhindern, wenn ich diese Möglichkeiten habe." Wenn man diese benötige, "müssen wir sehen, ob wir [...] Regelungen finden können, die verfassungskonform sind".

Nach einem Bericht von Welt Online haben sich Zypries und Schäuble nun auch auf weitere Einzelheiten, zumindest in der "Grundrichtung", geeinigt, die der Prävention dienen und auch Einzeltäter als Terroristen belangbar machen sollen. Bislang lässt der Paragraph 129a StGB zur "Bildung terroristischer Vereinigungen" nur die Verfolgung solcher Gruppen mit mindestens drei Mitgliedern zu. Das ist auch bei dem neuen Paragraphen 129b StGB der Fall, der Vereinigungen im Ausland einbezieht. Strafbar sind nicht nur Mitglieder, sondern auch "Hintermänner" und "Unterstützer", zudem können bereits Vorfeldhandlungen, also etwa die Planung von Anschlägen, mit Strafen belegt werden.

Nach den Absichten des Innen- und Justizministeriums soll nun der Paragraph 129 für Einzeltäter durch zwei weitere Abschnitte ergänzt werden. Mit der Ergänzung soll die Möglichkeit geschaffen werden, schon in die mögliche Vorbereitung von terroristischen Taten einzugreifen, um beispielsweise "das Einsammeln von Finanzmitteln, das Beschaffen von Waffen und Sprengstoffen sowie die Verbreitung von Plänen für den Bombenbau im Internet" besser unterbinden zu können.

Bundesinnenminister Schäuble hatte heute noch bei der Vorstellung der Polizeilichen Kriminalstatistik für das Jahr 2006 davon gesprochen, dass Deutschland "zu den sichersten Ländern der Welt" gehöre.

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Große Koalition verhindert Aussprache zu Online-Durchsuchungen
« Antwort #293 am: 09 Mai, 2007, 18:54 »
Oppositionspolitiker beklagen eine Brüskierung des Innenausschusses des Bundestags bei der Aufhellung bereits erfolgter Netzbespitzelungen von Festplatten privater PCs und virtueller Speicherplattformen. Die große Koalition sei dabei, "aus den Online-Durchsuchungen von Privatcomputern ein Mysterienspiel zu machen", erklärte die innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Gisela Piltz, am heutigen Mittwoch. Zuvor hatten Union und SPD einen von den Liberalen beantragten Bericht zu den verdeckten Netzausforschungen von der Tagesordnung des Innenausschusses abgesetzt. "Statt den Vorgang aufzuklären, soll die Sache nun ins parlamentarische Kontrollgremium abgeschoben und damit der Kontrolle durch die Öffentlichkeit entzogen werden", moniert Piltz. "Dies widerspricht allen parlamentarischen Gepflogenheiten und verletzt die Rechte des Ausschusses und seiner Mitglieder."

In der vorausgegangenen Ausschusssitzung hatte das Bundeskanzleramt bekannt gegeben, dass die umstrittenen Bespitzelungsmaßnahmen auf Basis einer Dienstvorschrift von Ex-Innenminister Otto Schily (SPD) bereits durchgeführt würden. Zwischenzeitlich erklärte der frühere Innen- und jetzige Justizstaatssekretär Lutz Diwell, er habe die Anweisung unterzeichnet. Die gegenwärtig gestoppten Online-Durchsuchungen seien damit jedoch weder beabsichtigt noch bezweckt gewesen, beteuerte der SPD-Politiker. Der Sprecher der Grünen für innere Sicherheit, Wolfgang Wieland, will sich mit dem erneuten Manöver im Innenausschuss ebenso wie Piltz nicht zufrieden stellen lassen. "Vor allem hatten wir vorher schriftlich die Übergabe der entsprechenden Dienstvorschrift beantragt", ärgert er sich und fordert weitergehende Erklärungen der vielfach kritisierten Praxis. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte Anfang des Jahres entschieden, dass es bislang keine Rechtsgrundlage für heimliche Online-Durchsuchungen gibt.

In einem federführend von Wieland erarbeiteten Papier (PDF-Datei) der Grünen zur "Politik der inneren Sicherheit sechs Jahre nach dem 11. September" macht sich die Oppositionspartei zugleich für eine gesetzliche Festlegung stark, mit der technische Observationsmittel der Geheimdienste besser kontrollierbar würden. Vorgeschrieben werden soll, "dass jede neue Technik (Software und Hardware), welche die Sicherheitsdienste für Zwecke der Informationsgewinnung und elektronischen Überwachung nutzen wollen", zuvor beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und beim Bundesdatenschutzbeauftragten registriert werden muss. Beide Einrichtungen sollen den zuständigen parlamentarischen Kontrollgremien gemäß den Grünen hierüber regelmäßig eine technische und rechtliche Evaluation unterbreiten. Einzurichten sei ferner eine Enquetekommission, welche die technischen Möglichkeiten der elektronischen Überwachung insgesamt darstelle und ihre rechtliche Zulässigkeit prüfe. Online-Durchsuchungen selbst dürften "nicht ohne weiteres erlaubt sein".

Um den Bürgern eine Möglichkeit zu verschaffen, das Handeln auch der Sicherheitsbehörden nachzuvollziehen, wollen die Grünen die geltende Ausnahme vom Akteneinsichtsrecht im Informationsfreiheitsgesetz des Bundes streichen. "Die Geheimhaltungspraxis deutscher Sicherheitsbehörden behindert die Aufklärung in dem sensiblen Bereich der Terrorismusbekämpfung", heißt es dazu in dem Strategiepapier. Dies zeige insbesondere der Vergleich zu den USA. Dort habe die Zivilgesellschaft durch eine konsequente Nutzung des dortigen Freedom of Information Act etwa Licht in rechtsstaatlich fragwürdige Anti-Terrorismusprogramme der US-Administration gebracht. Der Sicherheit sei damit nicht geschadet worden. Ein Zwang der Exekutive und ihrer Sicherheitsbehörden, ihre Handlungen und Entscheidungen mit Ausnahme von Fällen eines richterlich festgestellten klaren Sicherheitsinteresse, trage auch zur Legitimierung einer effizienten Anti-Terrorstrategie bei.

Eine politische Niederlage mussten die Grünen derweil mit ihrem Versuch zur Ausweitung der Pressefreiheit hinnehmen. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf lehnte die Regierungskoalition heute im Rechtsausschuss ab. FDP und Linksfraktion enthielten sich. Mit dem Vorstoß wollten die Grünen vor allem eine Klarstellung erreichen, dass Medienangehörige nicht rechtswidrig handeln, wenn sie in Ausübung ihres Berufes zur Verletzung des Dienstgeheimnisses anstiften oder Beihilfe zum Geheimnisverrat leisten. Hausdurchsuchungen bei Journalisten sollten nur noch von einem Richter angeordnet werden können. Zugleich wollten die Grünen Journalisten bei Auskunftsbegehren nach Verbindungs- und Standortdaten aus dem Telekommunikationsbereich durch Sicherheitsbehörden genauso geschützt wissen wie andere so genannte Berufsgeheimnisträger, also etwa Ärzte, Anwälte oder Priester.

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Gegen Online-Durchsuchungen gibt es kaum Schutz
« Antwort #294 am: 10 Mai, 2007, 13:43 »
Nahezu jeder besitzt heutzutage einen Computer. Die Festplatte ersetzt mittlerweile reihenweise Aktenordner mit persönlichen Informationen. Steuern, Rechnungen, geschäftliche und persönliche Briefe und Überweisungen - all diese Daten lagern Platz sparend auf der Festplatte und niemand möchte sich gerne offen in die Daten schauen lassen.
   
Heimlich Festplatten durchsucht

Doch seit zwei Jahren praktizieren der Verfassungsschutz und der Bundesnachrichtendienst heimliche Online-Durchsuchungen mit kleinen Spionageprogrammen. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hatte die Durchsuchungen nach Kritik im Bundestag zwar vorerst gestoppt, will aber nicht aufgeben. Nun will er das Grundgesetz ändern lassen, um doch noch den Weg für heimliche PC-Spionage frei zu machen.

Sollte es soweit kommen, kann sich nach Ansicht des Chaos Computer Clubs (CCC) der einfache Computernutzer praktisch nicht gegen die von Schäuble geforderten heimlichen Online-Durchsuchungen von Rechnern wehren. "Übliche Antivirenprogramme und Firewalls sind machtlos. Die Ermittler werden Schwachstellen nutzen, etwa im Mailprogramm oder Browser", sagte Constanze Kurz vom CCC der Wochenzeitung "Die Zeit".

Kein Schutz greift

Nach Ansicht der CCC-Expertin hat aber jeder Nutzer durchaus das Recht, sich gegen derartige Eindringlinge zur Wehr zu setzen. Angriffe der Behörden auf Rechner des CCC erwartet sie nicht: "Die Ermittler werden es sich zweimal überlegen, uns anzugehen". Die Gefahr sei einfach zu groß, dass die Computerexperten den Online-Spion aufspüren. Vergleiche des Vorgehens des CCC mit den Behördenplänen wies sie zurück: "Wenn der CCC in Systeme eingedrungen ist, dann um Sicherheitslücken aufzudecken - und nicht um jemanden auszuspionieren."

Quelle : www.onlinekosten.de



Siehe dazu auch hier : http://www.dvbcube.org/index.php?topic=19089.0
« Letzte Änderung: 10 Mai, 2007, 13:57 von SiLæncer »

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Strafrechtler beklagt "organisierte Kriminalität" der Politik
« Antwort #295 am: 11 Mai, 2007, 18:21 »
Der Frankfurter Rechtsprofessor Peter-Alexis Albrecht hat die Durchführung heimlicher Online-Durchsuchungen ohne gesetzliche Basis und den gegen die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gerichteten Regierungskurs beim Ausbau des Überwachungsnetzes scharf kritisiert. "Das ist strafbarer Verfassungsmissbrauch. Das ist organisierte Kriminalität gegen die Verfassung", erklärte er in einem Beitrag des rbb-Magazins Kontraste zur Online-Spitzelei durch Nachrichtendienste am gestrigen Donnerstag. Es sei eine "verfassungsrechtliche Schweinerei", dass ein Verfassungsgericht sage, "hier ist die Grundrechtsgrenze erreicht und die aktive Exekutive hat nichts anderes im Sinn, als die Gesetzeslage auf ihre Absurdität hin anzupassen."

Das Bundeskanzleramt hatte jüngst im Innenausschuss des Bundestags eingeräumt, dass die umstrittenen Bespitzelungsmaßnahmen von Festplatten privater PCs und virtueller Speicherplattformen im Internet auf Basis einer Dienstvorschrift von Ex-Innenminister Otto Schily (SPD) bereits durchgeführt würden. Zwischenzeitlich erklärte der frühere Innen- und jetzige Justizstaatssekretär Lutz Diwell, er habe die Anweisung unterzeichnet. Die gegenwärtig gestoppten Online-Durchsuchungen seien damit jedoch weder beabsichtigt noch bezweckt gewesen, beteuerte der SPD-Politiker.

In der Kontraste-Sendung wird der entscheidende Teil der Dienstanweisung zitiert. Diwell gestattete demnach dem Verfassungsschutz "das heimliche Beobachten und sonstige Aufklären des Internets sowie insbesondere die verdeckte Teilnahme an seinen Kommunikationseinrichtungen, beziehungsweise die Suche nach ihnen, sowie den heimlichen Zugriff auf IT-Systeme unter Einsatz technischer Mittel." Was sich hinter der Formulierung genau verbarg, entging Mitgliedern des parlamentarischen Kontrollgremiums (PKG) für die Geheimdienste nach eigenen Angaben. "Ich verstehe nicht, was damit im Einzelnen gemeint ist und wozu die Dienste befugt sein sollen", sagte der CSU-Innenpolitiker Hans-Peter Uhl dem rbb. Auch das grüne PKG-Mitglied Hans-Christian Ströbele entwickelte erst 2006 überhaupt eine Vorstellung davon, dass ein Geheimdienst in einen privaten Computer gleichsam "über das Telefon reinkriechen kann".

Hinter dem damit verbundenen schweren Eingriff in den vom Bundesverfassungsgericht besonders geschützten Kernbereich der privaten Lebensgestaltung sieht Albrecht eine "organisierte Verfassungsfeindlichkeit". Die Politik wolle die Sicherheit optimieren – "und dann ist alles möglich". Zugleich habe sie die Achtung vor dem Grundgesetz verloren, meint der Strafrechtler. "Wenn das Verfassungsgericht innerhalb der letzten Jahre fünf oder sechs Gesetze kippt, dann ist die Politik nicht demütig". Vielmehr versuche sie, die Gesetzeslage zu ändern und sie wieder ihrer "absurden Optik der Welt anzupassen".

Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied Anfang des Jahres, dass es bislang keine Rechtsgrundlage für heimliche Online-Durchsuchungen gibt. Dass Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) die Netzbespitzelungen durch Nachrichtendienste trotzdem nicht sofort stoppte und die Dienstanweisung zuvor überhaupt das Licht der Welt erblicken konnte, ist auch für das PKG-Mitglied der Linken, Wolfgang Neskovic, ein Unding: "Wir reden über eine Rechtsverletzung. Diejenigen, die hier gehandelt haben, sind Rechtsstaatsversager, weil sie eine fundamentale Regel unseres Rechtsstaates verletzt haben." Ein derart schwerwiegender Grundrechtseingriff müsse in jedem Fall zumindest eine gesetzliche Grundlage haben. Anfang der Woche hatte auch bereits Ex-Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) der großen Koalition vorgeworfen, mit ihrem innenpolitischen Kurs der präventiven Überwachung "den verfassungspolitischen Aufstand zu proben".

Quelle : www.heise.de

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Offline amin

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Re: Schäuble: Anti-Terror-Gesetze haben sich bewährt
« Antwort #296 am: 11 Mai, 2007, 18:53 »
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Offline Jürgen

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Re: Strafrechtler beklagt "organisierte Kriminalität" der Politik
« Antwort #297 am: 12 Mai, 2007, 02:20 »
Mir scheint, nach den Umständen dieser erheblichen und ungesetzlichen Eingriffe in die Grundrechte der Betroffenen bedarf es keiner Anzeige durch selbige mehr.
Es muss sich nach meinem Rechtsempfinden um Offizialdelikte handeln, zu deren Aufklärung die Ermittlungsbehörden, bei offensichtlich vorliegendem begründetem Verdacht, unaufgefordert aktiv werden müssen. Immerhin hat der zuständige Minister 'weniger als ein Dutzend Fälle' öffentlich zugegeben...

Sollte nicht unverzüglich Ermittlungen aufgenommen werden, ist unser Rechtsstaat ernstlich infrage gestellt.

Mitarbeiter und Verantwortliche von Bundesbehörden geniessen keine Immunität.
Im Gegenteil, sie haben in aller Regel als Beamte einen Eid geleistet...

Wer sind die wahren Verfassungsfeinde, wenn nicht diejenigen, die im Amt wiederholt, vorsätzlich und wider besseres Wissen (Grund)Recht brechen ? ? ?
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Für Schäuble ist die Gefährdungslage ernst
« Antwort #298 am: 12 Mai, 2007, 07:49 »
Anstatt im Vorfeld des G8-Gipfels auf Deeskalation zu setzen, macht der Bundesinnenminister das Gegenteil, vermischt Terrorismus und Protest, droht mit Vorbeugehaft und bringt erneut die Bundeswehr ins Spiel

Anstatt nun zur Deeskalierung der aufgeheizten Stimmung beizutragen, schürt Bundesinnenminister die Bedrohung im Kontext des G8-Gipfels durch mögliche Gewalttäter und Anschläge noch weiter. Er warnt vor einer erhöhten Gefährdungslage und kündigt an, alles zu tun, um die Sicherheit zu gewährleisten. Auch seine Lieblingsforderung, der Einsatz der Bundeswehr, darf dabei nicht fehlen. "Wir brauchen eine Verfassungsänderung, damit wir die Fähigkeiten der Bundeswehr gegen diese Gefahren nutzen können, sagte der Innenminister den Ruhr Nachrichten: "Wir sollten das Mögliche an Sicherheit im Rahmen unserer verfassungsmäßigen Ordnung leisten, damit Terroranschläge verhindert werden."

Der Neuen Presse sagte Bundesinnenminister Schäuble, dass die Bedrohungslage im Umkreis des Gipfels sehr ernst sei. "Wenn sich einige der wichtigsten politischen Führer der Welt treffen, gibt es eine erhöhte Gefahr", meinte er und fügte hinzu: "Wir werden alles Erdenkliche für ihre Sicherheit tun und entsprechende Vorkehrungen treffen." Die Razzien seien notwendig gewesen, weil Globalisierungsgegner bei großen politischen Ereignissen wie dem G8-Gipfel Aufmerksamkeit erregen und die Weltöffentlichkeit für ihre Anliegen gewinnen wollen: "Gewalttätige Auseinandersetzungen liefern da immer die interessanteren Bilder. Wir haben die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen ergriffen."

Aufmerksamkeit zu erregen, ist freilich der Zweck jeder Demonstration und Protestaktion, während stets die theoretische oder abstrakte Möglichkeit einer irgendwie gearteten Bedrohung besteht. Damit die von Schäuble befürchteten "interessanteren Bilder" nicht entstehen, wäre auch eine Deeskalationsstrategie seitens der Staatsmacht notwendig, was keineswegs eine neue Einsicht darstellt, wie auch der Bundesinnenminister wissen sollte. Nach Razzien scheint man aber gewillt zu sein, auch Sachbeschädigung und mögliche Gewalttätigkeiten als terroristische Taten verfolgen und damit mögliche Konflikte bereits im Vorfeld dramatisieren zu wollen. Die Warnungen, dass die nach dem 11.9. ausdrücklich gegen den internationalen oder islamistischen Terrorismus eingeführten Maßnahmen allmählich auch dazu dienen werden, gegen politische Opposition eingesetzt zu werden, scheinen sich leider zu bestätigen.

Dass Schäuble als Verantwortlicher für die Sicherheit höchst angespannt ist, lässt sich nachvollziehen. Aber er sollte als Verantwortlicher auch versuchen, nicht die Unruhe und die Panik zu fördern, sondern besonnen die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen durchzuführen, ohne Deutschland im Zeichen einer abstrakten Terrorbedrohung zu einer Hochsicherheitsanstalt zu machen und präventiv demokratische Rechte einzuschränken oder auszuhebeln.

Dass Schäuble gewillt ist, wohl auch zur Durchsetzung seiner innenpolitischen Forderung, die theoretisch mögliche Gefahr hochzuspielen, lässt sich aus seinen Äußerungen schließen. So wies er auf die Terroranschläge im Juli 2005 in London hin, die während des G8-Gipfels in Schottland stattgefunden hatten, um die Gefährdungslage zu verdeutlichen und die Sicherheitsmaßnahmen zu rechtfertigen. Wenn er sagt, dass auch dann, wenn bei Großereignissen wie dem Weltjugendtag und der Fußball-WM noch keine Terroranschläge erfolgt seien, dies nicht bedeute, dass nichts passieren kann, hat er natürlich recht. Es kann immer alles Mögliche und Denkbare passieren, ohne konkrete Anhaltspunkte sollte man als verantwortlicher Politiker nicht ständig die Terrorgefahr beschwören, wenn man sie nicht instrumentalisieren will. Zudem ist der Schritt vor möglichen gewaltbereiten Gipfelgegnern zu Anschlägen, wie sie islamistische Terroristen etwa in London begangen haben, weit. Wenn Schäuble hier nicht deutlich differenziert, sondern mit einem verschwommenen Terrorbegriff hantiert, ist das für die demokratische Kultur und den Rechtsstaat höchst gefährlich.

Fragwürdig ist auch, die Terroranschläge von London für die bestehende Gefährdungslage zu zitieren. Zumindest machen sie deutlich, dass es keinen geografischen Kontext derart geben muss, dass Heiligendamm selbst gefährdet sei und daher Demonstrationen wie der Sternmarsch deswegen verboten werden müssten. Und wie der Einsatz des Militärs die Terroranschläge in London hätte verhindern oder die Rettungseinsätze verbessern können, müsste der Bundesinnenminister auch einmal näher erörtern. Auch der Hinweis auf die gescheiterten Anschläge auf Regionalzüge hat nicht wirklich einen Bezug zu den geplanten Protestaktionen.

Schäuble erklärte in der Bild-Zeitung überdies, dass es vor dem Gipfel auch zur Vorbeugehaft "für gewaltbereite Chaoten" kommen könne. Sie können, wenn es Anhaltspunkte für geplante Straftaten, bis zu zwei Wochen in "Unterbindungsgewahrsam" genommen werden. Allerdings sagte er nicht direkt, was die Bild-Zeitung in der Schlagzeile suggeriert und damit stellvertretend für Stimmungsmache sorgt: "Schäuble: Chaoten 2 Wochen wegsperren!"

Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier, der die Notwendigkeit solcher Treffen wie den mindestens 100 Millionen Euro teuren G8-Gipfel bekräftigte, versuchte in einem Interview, sich vorsichtig, wenn auch nicht überzeigend von den Sicherheitsmaßnahmen abzusetzen: "Sie können mir glauben, dass die Politiker es lieber sähen, wenn solche Sicherungsmaßnahmen nicht nötig wären." Über ihren Umfang würden nicht die Politiker entscheiden, sondern diejenigen, die für die Sicherheit der eingeladenen Gäste Verantwortung trügen. Man fragt sich allerdings, welche Funktion Bundesinnenminister Schäuble ausübt. Weiter meinte Steinmeier ein umständlich, dass die Sicherheitsmaßnahmen die Akzeptanz solcher Treffen, die nicht für jedermann notwendig und sinnvoll erscheinen, für Politik und Begegnungen für das Publikum nicht einfacher mache.

Allerdings handelt es sich nicht um ein Publikum wie bei einem Konzert oder einer Theateraufführung, sondern um Bürger eines demokratischen Staates, deren Freiheitsraum eingeschränkt wird, während die Regierungschefs sich vor den Bürgern in modernen Burganlagen verschanzen müssen, wobei hier Jahr für Jahr ausgeklügeltere und umfassendere Sicherheitsmaßnahmen geprobt werden. Ein überzeugendes Symbol für die Verfasstheit demokratischer Staaten sind solche Treffen unter Bedingungen der Hochsicherheit und dem Ausschluss der Öffentlichkeit sicherlich nicht.

Quelle : www.heise.de

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Gofler

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Re: Schäuble: Anti-Terror-Gesetze haben sich bewährt
« Antwort #299 am: 12 Mai, 2007, 08:57 »
Dieser Krüppel gehört in die Psychatrie.
Ohne wenn und aber.
Das gab es schon mal in unserer Geschichte.

MfG

Gofler