Autor Thema: Überwachung, Transparenz, Datenschutz  (Gelesen 92684 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline Jürgen

  • der Löter
  • User a.D.
  • ****
  • Beiträge: 4999
  • white LED trough prism - WTF is cyan?
Zitat
... der BGH habe klargestellt, dass bei einer Online-Durchsuchung die Betroffenen während des Zugriffs informiert werden müssten. "Wie das gehen soll, ist noch völlig unklar", kommentiert Rohleder.
WinPopUp  :P

...ist ja default auf Win eXPloit installiert  ::)


Zum Beweis der Zustellung wird dann trojanisch ein Screenshot dokumentiert und zusammen mit einem Bild des Users über die ebenfalls fern-aktivierte Webcam gepeichert.

Die wird vermutlich bald Vorschrift, das Verdecken derselben bestraft...


'Sie werden assimmiliert, jeder Widerstand ist zwecklos.'
Kein Support per persönlicher Mitteilung!
Fragen gehören in's Forum.

Veränderungen stehen an. Dies ist der bisherige Stand:
28,x°,23.5°,19,2°,13°Ost
,1mØ Multifeed, mit Quattro LNBs; Multiswitches 4x 5/10(+x) - alle ohne Terrestrik und modifiziert für nur ein 12V DC Steckernetzteil (Verbrauch insgesamt 15 Watt)
1mØ mit DiSEqC 1.3/USALS als LNB2 an DVB-S2 STB, aktuell 30°W bis 55°O
1.) FM2A88X Extreme6+, A8-6600K (APU mit 4x 3,9 GHz und Radeon HD8570D), 16GB DDR3 1866, 128GB SSD, 3TB HDD, Win10 x64 Pro 1909 / 10.0.17763.107, Terratec T-Stick Plus (für DAB+), Idle Verbrauch ca. 35 Watt
2.) FM2A75 Pro 4, A8-5600K (APU mit 4x 3,6 GHz und Radeon HD7530D), 8GB DDR3 1600, 128GB SSD, 2TB HDD, Win10 x64 Pro, Idle Verbrauch ca. 45 Watt
3.) Raspberry Pi 512MB u.a. mit Raspbian
4.) GA-MA770-UD3, Phenom II x4 940, 8GB DDR2, Radeon HD6570, 2TiB, USB 3.0, 10 Pro x64 (+ XP Pro 32bit (nur noch offline)), Ubuntu 10.4 64bit, Cinergy S2 USB HD, NOXON DAB+ Stick, MovieBox Plus USB, ...

Samsung LE32B530 + Benq G2412HD @ HDMI 4:2; Tokaï LTL-2202B
XORO HRS-9200 CI+ (DVB-S2); XORO HRT-8720 (DVB-T2 HD)
Empfänger nur für FTA genutzt / ohne Abos
YAMAHA RX-V663 (AV-Receiver); marantz 7MKII; Philips SHP2700 ...
FritzBox 7590 mit VDSL2 50000

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 191383
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
Fingerabdrücke aus Reisepässen sollen nicht gespeichert werden
« Antwort #271 am: 24 April, 2007, 10:33 »
Die SPD hat nach eigenem Bekunden im Streit mit der Union im Bereich der inneren Sicherheit durchgesetzt, dass Fingerabdrücke aus Reisepässen nicht für Fahndungszwecke freigegeben werden. Den eindringlichen Appellen von Datenschützern und Sicherheitstechnikern auf einer Anhörung im Bundestag am gestrigen Montag, die sensiblen Fingerabdruckdaten überhaupt nicht in die nächste Generation der E-Pässe einzuführen, will sich die SPD-Fraktion dagegen nicht anschließen. Bei dem Expertengespräch hatten unter anderem der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar und der Dresdener Informatikprofessor Andreas Pfitzmann die Verwendung von Fingerabdrücken zur stärkeren Bindung eines Passes an seinen Inhaber ausdrücklich abgelehnt. Es handle sich dabei um einen "europäischen Sonderweg", dem die USA nicht folgen würden, hatte Schaar betont. Pfitzmann warnte vor einer technischen "Katastrophe".

SPD-Innenexperte Dieter Wiefelpütz verkündete nach einem Bericht der Welt nach der Anhörung, dass "Fingerabdrücke nicht auf Vorrat abgespeichert werden". Die Koalition verfolge diesen Plan der CDU/CSU-Fraktion nicht weiter, "weil die SPD nicht mitmacht". Es gebe Verfassungsbedenken gegen die Vorhaltung der Fingerabdrücke bei den Meldeämtern und einem wie auch immer gearteten Zugriff von Sicherheitsbehörden auf diese biometrischen Daten. Jetzt werde der Beschluss des Bundeskabinetts umgesetzt, die Fingerabdrücke in die biometrischen Pässen einzubauen und im Anschluss bei den Meldeämtern sofort wieder zu vernichten.

Der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion rechnet auch bei dem umstrittenen Vorschlag von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU), der Polizei digitalen Zugang zu den digitalen Lichtbildern aus den Pässen bei den Meldebehörden zu verschaffen, mit einer baldigen Einigung. So brachte Wiefelspütz gegenüber der Berliner Zeitung einen Kompromiss vor, wonach die Ermittler zwar künftig die Passfotos zur Verfolgung von Straftaten erhalten könnten; einen automatischen Zugriff solle es aber nicht geben, da dies "gegen die Regeln der Zusammenarbeit der Behörden bei der Datenübermittlung" verstoße. Vielmehr solle die Polizei jeweils im Einzelfall bei der Meldebehörde eine Abfrage der Lichtbilder starten. Diese müsse dann entscheiden, ob ein Foto herausgegeben und etwa per verschlüsselter E-Mail an die Ermittler verschickt werde. Einer solchen Lösung widersetzte sich Schaar bei der Anhörung nicht.

Wiefelspütz zeigte sich insgesamt optimistisch, dass sich die Regierungskoalition in den nächsten Tagen auf das Passgesetz in dieser Form einigen werde. Schäuble habe in weiten Teilen Zustimmung signalisiert. Die FDP forderte die Bundesregierung und die große Koalition dagegen auf, die "richtigen Konsequenzen" aus den Ratschlägen der angehörten Experten zu ziehen und die Reisepässe sicherheitstechnisch nachzubessern. Die Experten hätten sehr drastisch vor Gefahren für das Persönlichkeitsrecht der Bürger durch die mangelnden Schutzmechanismen der Pässe gewarnt. Wenn Anhörungen einen politischen Sinn haben sollten, dann dürfe sich Schwarz-Rot nun nicht "beratungsresistent" zeigen. Auf eine Einführung von biometrischen Daten in die Personalausweise müsse angesichts der aufgeführten Risiken für die Persönlichkeitsrechte der Inhaber von biometrischen Ausweispapieren verzichtet werden.

Im Regierungsentwurf (PDF-Datei) zur Änderung des Passgesetzes selbst ist vorgesehen, einen Abruf von Lichtbildern durch die Polizei- und Bußgeldbehörden bei Ordnungswidrigkeitenverfahren im Straßenverkehr zuzulassen. Die Union forderte dagegen im Einvernehmen mit dem Bundesrat, einen automatischen Zugriff durch die Ermittler auch auf die neu zu erhebenden Fingerabdrücke zu erstrecken und bei allen Passdaten zur Straftatenverfolgung und Gefahrenabwehr zu ermöglichen. Die Bundesregierung sprach sich in Folge für die "Kompromissformel" aus, dass "im Falle der Übermittlung von Lichtbildern an die Polizei- und Ordnungsbehörden im Rahmen der Verfolgung von Straftaten und Verkehrsordnungswidrigkeiten" der Abruf des digitalen Fotos "im automatisierten Verfahren erfolgen kann".

Quelle : www.heise.de

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline higuenti

  • Fullcubie
  • ***
  • Beiträge: 91
  • Ich liebe dieses Forum!
Re: Schäuble: Anti-Terror-Gesetze haben sich bewährt
« Antwort #272 am: 24 April, 2007, 13:12 »
Wenn es nicht so ernst wäre, könnte man sich über diesen ganzen Schwachsinn totlachen.  ;D ;D ;D

Offline Dragonix

  • Premium-Cubie
  • ****
  • Beiträge: 294
Re: Schäuble: Anti-Terror-Gesetze haben sich bewährt
« Antwort #273 am: 24 April, 2007, 13:46 »
Zitat
WinPopUp
Also wenns so wär... dann könnt man den PC auch gleich mitnehmen... und was ist wenn man den PC grad zufällig vorher runtergefahren hat? Also der PC noch runterfährt, und die am Ende denken, dass du den PC extra deswegen ausgeschaltet hast, weil du was zu verbergen hast ._.?

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 191383
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
Datenschutz auf der schiefen Ebene
« Antwort #274 am: 24 April, 2007, 15:12 »
Anlässlich der Vorlage seines 21. Tätigkeitsberichtes (PDF-Datei) hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Peter Schaar, heute erneut Kritik an an den Plänen des Bundesinnenministeriums zur Legalisierung heimlicher Online-Durchsuchungen von Computern geübt. "Die Diskussion findet in einem weitgehend trüben Umfeld statt", kritisierte er die politischen Verfechter, die es bisher unterlassen hätten, klar zu sagen, worum es ihnen wirklich geht, für welche Art von Ausspähung der Privat-PCs sie tatsächlich die gesetzlichen Grundlagen schaffen wollen. Angesichts der Schwere derartiger Eingriffe in den Kernbereich der Privatsphäre kann sich Schaar "nur schwer vorstellen, wie hier eine gesetzliche Norm formuliert werden könnte"; er forderte, das Projekt angesichts der verfassungsrechtlichen Bedenken und den aus seiner Sicht unlösbaren praktischen Fragen aufzugeben.

Für Schaar sind die geplanten Online-Durchsuchungen nur eines von zahlreichen Beispielen, an denen sich zeige, wie sehr der Datenschutz in den vergangenen zwei Jahren – dem Zeitraum seines Tätigkeitsberichtes – auf eine abschüssige Ebene geraten ist. Der Staat müsse schon für einen umfassenden Schutz der Bürger sorgen, meinte Schaar, das gelte "aber nicht nur für den Schutz vor Terrorismus und Kriminalität", sondern auch für den Schutz der informationellen Selbstbestimmung der Bürger. "Diesen Schutz hat die Politik sträflich vernachlässigt."

So entstünde durch den vorgesehenen Online-Zugriff der Polizei auf die digitalisierten Passbilder der biometrischen Reisepässe faktisch eine virtuelle Referenzdatei biometrischer Daten, die der Bundestag ausdrücklich hatte verhindern wollen, und die "Volks-Daktyloskopie" durch "die Aufnahme der Fingerabdrücke in die Pässe ist bis heute nicht wirklich begründet worden". Dem Konzept der Mautgebühren habe der Gesetzgeber seinerzeit nur unter der Voraussetzung der strikten Zweckbindung der erhobenen Daten für die Gebührenerfassung zugestimmt, nun sehe ein erster Entwurf der Bundesregierung vor, die Verarbeitung und Nutzung dieser Daten auch zur Verfolgung von "Straftaten von erheblicher Bedeutung oder zur Gefahrenabwehr zuzulassen.

Die gleiche Tendenz zur Lockerung der Zweckbindung und Ausweitung auf andere Anwendungen sei bei der bevorstehenden Vorratsdatenspeicherung absehbar, die Schaar als "Dammbruch zu Lasten des Datenschutzes" bezeichnete. Die Rufe nach einer Nutzung der Verkehrsdaten zur Ermittlung von Urheberrechtsverletzern in Tauschbörsen zeigten bereits den "Öl-Fleck-Effekt", der von solchen Sammlungen sensibler personenbezogener Daten ganz überwiegend unverdächtiger Personen ausgehe. Die Preisgabe für zivilrechtliche Zwecke würde eine Entwicklung einleiten, an deren Ende diese Daten für kaum noch zu übersehende Zwecke und Empfänger zur Verfügung stehen könnten. "Wir brauchen Ölsperren", blieb Schaar mit seiner Forderung nach strikter Zweckbindung im Bild.

Die Technik entwickle sich "mit atemberaubender Geschwindigkeit" immer weiter, technisch sei "eine Totalüberwachung heute möglich", doch das Datenschutzrecht habe nicht mit dieser Entwicklung mitgehalten. "Die dringend erforderliche Modernisierung des Datenschutzrechts und das Ausführungsgesetz zum Datenschutzaudit müssen endlich in Angriff genommen werden", forderte Schaar. Beides hatte schon im Anschluss an die Anpassung des Bundesdatenschutzgesetzes an die EG-Datenschutzrichtlinie im Jahr 2001 geregelt werden sollen, war dann aber auf der Strecke geblieben. Auch gesetzliche Regelungen zu Genomanalysen und zum Arbeitnehmerdatenschutz stünden seit langem aus, obwohl der Bundestag die Bundesregierung wiederholt und einstimmig aufgefordert haben, hierzu Entwürfe vorzulegen. Regelungen zum Schutz der Bürger vor der umfassenden Profilbildung in der Wirtschaft – etwa beim Scoring oder zentralen Auskunftssystemen – seien überfällig. "Wir erleben", betonte Schaar", "gerade in diesem Bereich heute die Entwicklung, die das Bundesverfassungsgericht mit seinem Volkszählungsurteil verhindern wollte, nämlich den gläsernen Bürger, der in seinem Verhalten für Dritte berechenbar und manipulierbar wird und damit in seiner Handlungsfreiheit und in der freien Entwicklung seiner Persönlichkeit eingeschränkt ist".

Die Erfahrungen mit dem am 1. Januar 2006 in Kraft getretenen Informationsfreiheitsgesetz wurden in dem jetzt vorgelegten Tätigkeitsbericht noch ausgeklammert, hierzu soll Anfang kommenden Jahres ein gesonderter Bericht vorgelegt werden. Für diesen Teil seiner Arbeit zog Schaar heute lediglich eine vorläufige Bilanz. "Im Grundsatz hat sich das Gesetz bewährt", meinte er. Nur n einigen Punkten bestünde ein Nachbesserungsbedarf, "speziell bei dem Bereich der Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die ja stärker geschützt sind als personenbezogene Daten".

Quelle : www.heise.de

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 191383
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
SPD- Chefs attackieren Schäuble
« Antwort #275 am: 24 April, 2007, 19:22 »
Die SPD hat die Innere Sicherheit als Profilierungsthema entdeckt. Parteichef Beck und Fraktionschef Struck feuerten heute eine Breitseite auf Innenminister Schäuble, die das Koalitionsklima nachhaltig belasten dürfte.

Berlin - Was SPD-Fraktionschef Peter Struck und Parteichef Kurt Beck heute in Berlin ablieferten, ist offensichtlich der Beginn einer neuen Offensive in der Großen Koalition. Ihr erstes Opfer: Innenminister Wolfgang Schäuble.

Bei der inneren Sicherheit laufe es in der Koalition "alles andere als rund", schimpfte Struck in der SPD-Fraktionssitzung. "Was der Bundesinnenminister derzeit fabriziert, ist mehr als diffus. Viele Vorschläge, nichts Konkretes", sagte Struck laut Redemanuskript. Schäuble müsse seine Vorstellungen endlich "schriftlich und sortiert" vorlegen. Danach könne man über jeden Punkt konkret reden, "und zwar nicht über die Medien, sondern mit den Fachpolitikern".

Ähnlich kategorisch meldete sich Beck zu Wort. "Was Herr Schäuble auf den Tisch gelegt hat, gefährdet die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit", sagte der SPD-Vorsitzende in einem Interview mit dem Parteiorgan "Vorwärts". Die SPD werde die bürgerlichen Freiheiten verteidigen.

Die konzertierte Aktion gegen Schäuble birgt einige politische Sprengkraft. Schließlich bilden Struck und Beck zusammen mit Vizekanzler Franz Müntefering das "eiserne Dreieck der SPD" (Generalsekretär Heil). Ein solcher Angriff von zwei Schwergewichten wird das Koalitionsklima daher nachhaltig belasten.

Röttgen: "Stilisierung eines Konflikts"

Die Union dürfte sich umso mehr provoziert fühlen, als sie längst auf Deeskalation setzt. In mehreren Interviews hatte Schäuble versichert, er sei kein Sicherheitsfanatiker. Noch heute morgen hatte der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Norbert Röttgen, beteuert, es gebe keinen Streit in der Sache, sondern nur die "Stilisierung eines Konflikts".

Doch gerade dieses Zurückweichen hat wohl den Jagdinstinkt der SPD-Spitzen geweckt. In den letzten Tagen haben sie die Bürgerrechte als Profilierungsthema erkannt. Justizministerin Brigitte Zypries inszeniert sich bereits seit längerem vorsichtig, aber öffentlichkeitswirksam als Gegenpol in der Regierung zu Hardliner Schäuble.

Struck und Beck bewiesen mit ihrem Vorstoß gutes Timing. Gerade heute morgen hatte der Datenschutzbeauftragte der Bundesregierung, Peter Schaar, seinen Tätigkeitsbericht 2005/2006 vorgestellt - und dabei kein Blatt vor den Mund genommen. Der Schutz des Bürgers vor Ausforschung werde "sträflich vernachlässigt", der Datenaustausch zwischen Polizei und Geheimdiensten sei "freizügiger als erlaubt", und die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit drohe verloren zu gehen, sagte Schaar.

Schaar warnte davor, dass technisch bereits die "Totalüberwachung" möglich sei. Und er gab auch praktische Tipps, wie man sich vor der Ausspähung schützen könne: Der unbefugte Zugriff auf die biometrischen Daten im Reisepass etwa lasse sich verhindern, indem man die Pässe einfach mit Alu-Folie umwickele.

Schaar: "Massive Unklarheiten" bei Sicherheitsplänen

Der Gruseleffekt beim Gedanken an alu-umwickelte Reisepässe war wohl kalkuliert. Schaar nutzte die Gelegenheit, in der die Kameras auf ihn gerichtet waren, um die derzeit diskutierten Verschärfungen der Sicherheitsgesetze rundheraus abzulehnen. Online-Durchsuchungen von Computern, Online-Zugriff der Polizei auf Passfotos, die Speicherung von Fingerabdrücken: Schaar opponierte gegen alles, was in der Großen Koalition gerade debattiert wird. Es gebe "massive Unklarheiten", wie die Online-Durchsuchung von Computer-Festplatten vonstatten gehen könne, sagte er. Daher wundere er sich, mit welcher Vehemenz einige Politiker dies forderten.

Über den neuen Bündnispartner SPD dürfte Schaar sich daher freuen. Gestern legte die SPD bei einem Treffen der Innenexperten ihr Veto gegen Unionspläne ein, die Fingerabdrücke der Bürger nicht nur in den Pässen zu speichern, sondern auch zur Terrorabwehr zu nutzen. Auch bei der Online-Durchsuchung von Computern stellt sich die SPD quer: Diesen Plan des Innenministers fasse man "mit ganz spitzen Fingern" an, erklärte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Olaf Scholz. Wenn sich etwas ändere, dann jedenfalls nicht viel.

Dennoch ist die Bremserhaltung der SPD nicht so konsequent, wie Schaar sie gerne hätte. So hat sie der Speicherung der Fingerabdrücke in den Pässen ebenso zugestimmt wie dem Online-Zugriff auf die Passfotos. Noch in dieser Woche soll eine Einigung über das neue Passgesetz vorliegen.

Fingerabdrücke im Pass sind "europäischer Sonderweg"

Schaar hingegen will noch viel radikaler vorgehen. Er stellte den bereits abgesegneten EU-Plan, Fingerabdrücke ab November auf dem Mikrochip der neuen Reisepässe zu speichern, wieder in Frage. Dabei handele es sich um einen "europäischen Sonderweg", sagte er. Seines Wissens würden außerhalb Europas nur autokratische arabische und asiatische Staaten ihren Bürgern die Fingerabdrücke zur Identifizierung abnehmen. Das müsse die EU nicht unbedingt nachahmen - zumal es keinerlei Belege dafür gebe, dass Fingerabdrücke Terroranschläge wirksam verhindern könnten.

Schaar hat gute Argumente. Und doch dürften seine Einwände relativ folgenlos bleiben. In der Sicherheitsdebatte sind er und seine Mitstreiter in der Defensive. Seit dem 11. September 2001 geht der Trend zu weniger, nicht mehr Datenschutz. Schon die rot-grüne Regierung hat immer neue Überwachungsmöglichkeiten ersonnen, und der CDU-Innenminister Wolfgang Schäuble macht da weiter, wo sein SPD-Vorgänger Otto Schily aufgehört hat.

Schaar versuchte, den Eindruck zu zerstreuen, er kämpfe auf verlorenem Posten. Zum ersten Mal seit der Volkszählungsdebatte in den achtziger Jahren werde wieder über Datenschutz geredet. Ihm werde zugehört, bekräftigte er.

Doch den Beweis für das Gegenteil lieferte er gleich selbst. So hatte er bei einem Besuch im Gemeinsamen Terrorabwehrzentrum der Regierung beanstandet, dass Daten ganz normaler Bürger vom Bundeskriminalamt an den Verfassungsschutz weitergeleitet wurden. Die Daten hätten keinerlei Bezug zum Terrorismus gehabt und hätten daher nicht verwendet werden dürfen, sagte Schaar. Er ließ sie sofort sperren. Doch eine Vernichtung der Daten konnte er nicht durchsetzen.

Quelle : www.spiegel.de

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline Jürgen

  • der Löter
  • User a.D.
  • ****
  • Beiträge: 4999
  • white LED trough prism - WTF is cyan?
Re: Schäuble: Anti-Terror-Gesetze haben sich bewährt
« Antwort #276 am: 25 April, 2007, 02:03 »
... und die am Ende denken, dass du den PC extra deswegen ausgeschaltet hast, weil du was zu verbergen hast ._.?
Yo, aber das wird sich sicher über die dann kommenden CTX-Mainboards umgehen lassen, die werden nicht nur für's WakeUp per Keyboard o.ä. +5VoltStandby liefern, sondern auch FullHiddenSchäubleControl...

A propos ausschalten, meine Kiste verträgt das ohne Probleme.
Auch nicht mehr selbstverständlich...


Übrigens, was verstehen die Grosskopferten eigentlich heutzutage unter 'Innerer Sicherheit'?
Mir hat man jahrzehntelang immerzu ungefragt erklärt, es ginge um unsere Freiheitlich-Demokratische Grundordnung (zu deren Schutz man immerhin keine Briefträger aus der DKP zulassen wollte).
Das ist jetzt offensichtlich nicht mehr der Grund-Ansatz  ::)
...---...
Kein Support per persönlicher Mitteilung!
Fragen gehören in's Forum.

Veränderungen stehen an. Dies ist der bisherige Stand:
28,x°,23.5°,19,2°,13°Ost
,1mØ Multifeed, mit Quattro LNBs; Multiswitches 4x 5/10(+x) - alle ohne Terrestrik und modifiziert für nur ein 12V DC Steckernetzteil (Verbrauch insgesamt 15 Watt)
1mØ mit DiSEqC 1.3/USALS als LNB2 an DVB-S2 STB, aktuell 30°W bis 55°O
1.) FM2A88X Extreme6+, A8-6600K (APU mit 4x 3,9 GHz und Radeon HD8570D), 16GB DDR3 1866, 128GB SSD, 3TB HDD, Win10 x64 Pro 1909 / 10.0.17763.107, Terratec T-Stick Plus (für DAB+), Idle Verbrauch ca. 35 Watt
2.) FM2A75 Pro 4, A8-5600K (APU mit 4x 3,6 GHz und Radeon HD7530D), 8GB DDR3 1600, 128GB SSD, 2TB HDD, Win10 x64 Pro, Idle Verbrauch ca. 45 Watt
3.) Raspberry Pi 512MB u.a. mit Raspbian
4.) GA-MA770-UD3, Phenom II x4 940, 8GB DDR2, Radeon HD6570, 2TiB, USB 3.0, 10 Pro x64 (+ XP Pro 32bit (nur noch offline)), Ubuntu 10.4 64bit, Cinergy S2 USB HD, NOXON DAB+ Stick, MovieBox Plus USB, ...

Samsung LE32B530 + Benq G2412HD @ HDMI 4:2; Tokaï LTL-2202B
XORO HRS-9200 CI+ (DVB-S2); XORO HRT-8720 (DVB-T2 HD)
Empfänger nur für FTA genutzt / ohne Abos
YAMAHA RX-V663 (AV-Receiver); marantz 7MKII; Philips SHP2700 ...
FritzBox 7590 mit VDSL2 50000

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 191383
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
SPD-Innenexperte verteidigt Pläne für Online-Durchsuchungen
« Antwort #277 am: 25 April, 2007, 10:53 »
In der hitzigen Debatte über die Sicherheitspläne von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat sich der SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz klar für die umstrittenen Online-Durchsuchungen ausgesprochen. Er wandte sich in der Neuen Osnabrücker Zeitung auch gegen die massive Kritik des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar. "Für mich ist klar, dass wir diese Ermittlungsmaßnahme brauchen. Ebenso klar ist aber, dass sie nur mit sehr hohen Hürden und in extremen Ausnahmefällen zum Einsatz kommen kann", sagte Wiefelspütz. Er rechne mit einer Größenordnung von etwa 10 bis 20 Fällen pro Jahr.

Schaar hatte die Pläne zum Ausspähen privater Computer über das Internet in seinem Datenschutzbericht als "nebulös" bezeichnet, was Wiefelspütz als "unfair" zurückwies. "Die Arbeit an den Details dieser rechtlich heiklen Maßnahme hat gerade erst begonnen. Da ist es nur logisch, dass es im Moment noch mehr Fragen als Antworten gibt." Wiefelspütz betonte zugleich, dass die SPD genau prüfen werde, ob Schaars Vorwurf massiver Versäumnisse der Regierung beim Datenschutz zutreffe. "Wir werden sicher nicht zulassen, dass Datenschutz als Täterschutz diffamiert wird" – es handele sich vielmehr um ein zentrales Bürgerrecht.

Auch Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) wies Schaars Vorwurf zurück, die Regierung vernachlässige sträflich den Schutz der Daten von Bürgern. Er sagte der Frankfurter Rundschau, solche Befürchtungen habe er schon damals bei der Volkszählung gehört: "Wir sind in den letzten 25 Jahren nicht zu einem Polizei- oder Überwachungsstaat geworden und werden dies auch in 250 Jahren nicht werden." So sei das Instrument der Online-Durchsuchung unverzichtbar für die Gefahrenabwehr. Bosbach: "Sonst gibt es im Internet einen geschützten Raum für Verbrecher, der vom Staat nicht kontrolliert werden kann."

Der bayerische Innenminister Günther Beckstein (CSU) unterstützte die Sicherheitsvorstellungen Schäubles. "Es gibt Lücken, und die müssen geschlossen werden", sagte der designierte Ministerpräsident im BR-Fernsehen. Eine Online-Abfrage des Passbildes befürwortete der CSU-Politiker nachdrücklich: "Wir brauchen schnelle Zugriffe." Differenziert äußerte sich Beckstein zu einer Speicherung von Fingerabdrücken: "Im Prinzip ist das sinnvoll, aber nicht in einer zentralen Datei." Er fügte hinzu: "Ein anständiger Bürger kann darauf vertrauen, dass der Staat auf seine privaten Daten keinen Zugriff nimmt."

Kritik an Schäuble übte die frühere Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP): "Wir erleben eine Kaskade von täglich neuen Vorschlägen und bewusst missverständliche Äußerungen von Herrn Schäuble." Der geplante staatliche Zugriff auf den PC werde für viele Menschen nachhaltige negative Folgen haben. Der FDP-Innenexperte Max Stadler sagte im Chat der ARD-Tagesschau: "Man hat den Eindruck, dass Herr Schäuble eine so große Zahl offenkundig undurchsetzbarer Vorschläge macht, um im Wege des 'Kompromisses' dann doch einiges durchzubringen."

Beckstein griff die SPD in der Anti-Terror-Debatte ungewöhnlich scharf an. Er stellte sich in der Passauer Neuen Presse hinter die Forderung Schäubles, die Bundeswehr bei der Luftsicherung und beim Objektschutz einzusetzen. Die SPD dürfe hier nicht länger blockieren, forderte Beckstein und fügte hinzu: "Ich fürchte, dass wir uns mit der SPD erst nach einem hoffentlich nie kommenden Terroranschlag einigen können. Wenn es dazu kommt, werden wir in jedem Falle auch eine Diskussion über die Mitschuld bekommen." Die SPD müsste sich dann "die Frage stellen, warum sie nicht alles zur Terrorabwehr unternommen hat".

Quelle : www.heise.de

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 191383
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
Bundesregierung gibt zu: Online-Durchsuchungen laufen schon
« Antwort #278 am: 25 April, 2007, 13:58 »
Das Bundeskanzleramt hat am heutigen Mittwoch in der Sitzung des Innenausschusses des Bundestags eingeräumt, dass die umstrittenen heimlichen Online-Durchsuchungen von Computern durch Geheimdienste des Bundes bereits seit 2005 auf Basis einer Dienstvorschrift des damaligen Bundesinnenministers Otto Schily (SPD) stattfinden. Dies berichtget die innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Gisela Piltz, auf deren Antrag hin die Bundesregierung zu den pikanten Überwachungen privater PC und Speicherplattformen im Internet Stellung nehmen musste. Eine Verletzung des Fernmeldegeheimnisses und des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung sehe die Regierung nicht.

Zur Anzahl der bisher durchgeführten verdeckten Netzermittlungen gab die Bundesregierung keine Auskunft. Dem Vernehmen nach gibt es aber noch Probleme bei der praktischen Durchführung der Online-Durchsuchungen. So soll von Regierungsseite beklagt worden sein, dass so viele Daten gesammelt worden seien, dass man ihrer nicht Herr habe werden können. Für Piltz ist mit dem allgemeinen Eingeständnis "die Katze aus dem Sack". Laut der Liberalen ist eine reine Dienstanweisung unter keinem Gesichtspunkt eine geeignete Rechtsgrundlage für dermaßen tiefe Einschnitte in die Grundrechte der Bürger. Geradezu empörend sei die Auffassung der Bundesregierung, ein Eingriff in den Schutzbereich der Unverletzlichkeit der Wohnung liege gar nicht vor – zumindest nicht in dem Fall, dass der Computer "im Garten" stehe.

Piltz forderte, die Bundesregierung sollte die Haushaltsmittel für die Programmierung von Software für Online-Durchsuchung und für die eigentliche Durchführung unverzüglich sperren.Die FDP-Innenexpertin fordert die Bundesregierung zudem dringend auf, "die Maßnahme zumindest so lange auszusetzen, bis die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Online-Durchsuchungen vorliegt". Bürgerrechtler erhoben vor kurzem gegen das neue nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde, da dieses erstmals einem Nachrichtendienst eine parlamentarisch abgesegnete Möglichkeit zur Durchführung von Netzbespitzelungen einräumt. Auch der ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum von der FDP hat Verfassungsbeschwerde gegen das NRW-Verfassungsschutzgesetz eingereicht.

Die Bundesregierung hatte im März – ebenfalls auf Nachfrage der FDP – bereits erklärt, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz schon jetzt das Recht zum heimlichen Ausspähen von vernetzten PCs und geschützten Datenspeichern im Internet habe. Sie bezieht sich dabei unter anderem auf Paragraph 8 Absatz 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes. Demnach dürfen die Staatschützer "Methoden, Gegenstände und Instrumente zur heimlichen Informationsbeschaffung wie den Einsatz von Vertrauensleuten und Gewährspersonen, Observationen, Bild- und Tonaufzeichnungen, Tarnpapiere und Tarnkennzeichen anwenden". Die gestatteten Mittel habe das Bundesinnenministerium in einer Dienstvorschrift zu benennen. Nicht bekannt war bislang, dass Schily eine entsprechende Anweisung tatsächlich bereits erteilte und dem Verfassungsschutz so eine Art Freibrief zum Online-Schnüffeln hinter dem Rücken des Bundestags ausstellte.

Der Bundesgerichtshof hatte das heimliche Ausspähen über das Internet durch staatliche Ermittler wegen fehlender Rechtsgrundlage Anfang Februar untersagt. Konkret ging es in dem Fall um ein Vorhaben des Bundeskriminalamtes (BKA). Insbesondere Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Polizeivertreter pochen seitdem auf eine rasche gesetzliche Regelung, die Strafverfolgern die staatliche Durchsuchung von PCs und Online-Datenträgern erlaubt. Aber auch der Innenexperte der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, machte sich bereits wiederholt für die Schaffung einer Rechtsgrundlage für verdeckte Online-Durchsuchungen in streng umrissenen Einsatzgebieten stark. Der Sozialdemokrat hatte jüngst auch indirekt eingeräumt, dass staatliche Online-Durchsuchungen von Festplatten bereits praktiziert würden.

Empörung hat der Bericht des Kanzleramts auch bereits bei der Linksfraktion im Bundestag ausgelöst. Es zeuge von der "Verlogenheit der Bundesregierung, dass sie bislang nach außen hin den Eindruck erwecke, sie suche erst noch nach einer Rechtsgrundlage, aber tatsächlich schon seit zwei Jahren heimliche Online-Durchsuchungen vornehmen lasse". Die Linke fordert die Bundesregierung auf, völlige Transparenz über die bisherigen Rechtsverstöße der Geheimdienste herzustellen und die Online-Durchsuchungen sofort einzustellen. Es reiche nicht aus, Details zu den bisherigen verdeckten Netzermittlungen nur im parlamentarischen Kontrollgremium des Parlaments erläutern zu wollen.

Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hat die Politik derweil ermahnt, beim Streben nach mehr Sicherheit nicht übers Ziel hinauszuschießen. Im Frankfurter Presse-Club sagte er am Dienstagabend, man müsse sich immer fragen, ob die angestrebte Maßnahme auch wirklich dem Ziel von mehr Sicherheit diene. Wie der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar gab auch Papier zu Bedenken, Aufgabe des Staates sei neben dem Schutz der Sicherheit die Garantie von Bürgerrechten. Insgesamt müssten Sicherheitsgesetze dem Gebot der Verhältnismäßigkeit entsprechen. Schaar erhebt in seinem Tätigkeitsbericht schwere Vorwürfe gegen den Staat, dass die Bürgerrechte zu sehr der Sicherheit untergeordnet würden.

Quelle : www.heise.de

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 191383
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
Bundestag streitet über innere Sicherheit und die Unschuldsvermutung
« Antwort #279 am: 25 April, 2007, 20:05 »
Im Bundestag kam es am heutigen Mittwoch im Rahmen einer aktuellen Stunde, welche die Fraktion der Linken beantragt hatte, zu einem heftigen Schlagabtausch über Fragen der inneren Sicherheit. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble warnte dabei vor der "konkreten Gefahr" von Anschlägen insbesondere auf US-Einrichtungen in Deutschland und warb gleichzeitig erneut für die Schaffung einer Rechtsgrundlage für Online-Durchsuchungen für das Bundeskriminalamt (BKA). "Alle haben lange geglaubt, dass die Grundlagen der Strafprozessordnung analog zur Telefonüberwachung" auch im Internet gälten, stellte der CDU-Politiker die von ihm befürwortete verdeckte Netzbespitzelung privater Festplatten und virtueller Speicherplattformen zunächst als reine Fortsetzung des Abhörens der Telekommunikation dar. Nun brauche es nach der gegenteiligen Entscheidung des Bundesgerichtshofs eine eigene Befugnis. Um diese wasserdicht zu machen, brachte Schäuble eine Grundgesetzänderung ins Spiel.

Online-Durchsuchungen könnten den Schutzbereich des Artikels 13 der Verfassung berühren, räumte der Innenminister ein. Man müsse daher "überlegen, ob wir ihn entsprechend ergänzen". Weiter rief Schäuble den Abgeordneten ins Gedächtnis: "Wir haben gegen die größte Gefahr, den internationalen Terrorismus, eine Präventivbefugnis für das BKA im Rahmen der Föderalismusreform eingeführt." Zum ersten Mal habe der Bund damit "eine originäre Zuständigkeit für die Gefahrenabwehr". Das BKA müsse es daher "genauso machen können wie die Länder", verwies er auf die mit dem neuen nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz eingeführte Rechtsgrundlage für Online-Durchsuchungen für einen Geheimdienst auf Länderebene. Generell würden "die Menschen erwarten", dass der freiheitliche Rechtsstaat "kein Nachtwächterstaat" sei. Wer der Politik die Möglichkeiten nehme, die für die Bürger notwendige Sicherheit zu gewährleisten, "würde die Freiheitsordnung unseres Grundgesetzes gefährden. Das ist mit einem Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble nicht zu machen".

Die anderen redenden Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion – Wolfgang Bosbach, Stephan Mayer und Ralf Göbel – verwiesen ebenfalls auf die Schutzpflicht des Staates. Sie betonten unisono, den so genannten Schäuble-Katalog in allen Punkten durchsetzen zu wollen. Diese Wunschliste der Union umfasst den Ausbau des BKA zur präventiven Anti-Terrorpolizei mit der Lizenz zu Rasterfahndungen und Online-Durchsuchungen genauso wie die polizeiliche Nutzung der Mautdaten und den automatisierten Online-Zugriff auf Passfotos und Fingerabdrücke der ganzen Bevölkerung. Auch der große Lauschangriff soll mit Hilfe eines permanent mitlaufenden "Richterbandes" wieder polizeifreundlich geregelt werden. Fraktionsvize Bosbach drohte in der hitzigen Debatte, SPD und die Opposition öffentlich zur Rechenschaft zu ziehen, sollte hierzulande ein terroristischer Anschlag passieren.

Politiker der SPD-Fraktion wie Sebastian Edathy bezeichneten die Sicherheitsarchitektur in Deutschland dagegen als "gut strukturiert und auch funktionierend". Ex-Innenminister Otto Schily (SPD) habe die sicherheitspolitischen Hausaufgaben im Großen und Ganzen bereits gemacht. Auch die große Koalition habe sich handlungsfähig erwiesen und etwa das Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz, das Gesetz zur Errichtung der Anti-Terrordatei sowie ein 132 Millionen Euro umfassendes Programm für innere Sicherheit verabschiedet. Zur Innenpolitik gehört Edathy zufolge "auch eine Politik der Demokratiestärkung", weswegen sich die SPD etwa für die Einführung von Elementen der direkten Volksherrschaft stark machen wolle. Mit Änderungen im Grundgesetz müsse man zudem "behutsam sein".

Auch laut dem innenpolitischen Sprecher der SPD-Fraktion, Dieter Wiefelspütz, ist die Sicherheitsarchitektur hierzulande allein "maßvoll" weiterzuentwickeln. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Bundesbürger Opfer eines Terroranschlags werde, sei tausendmal niedriger als Opfer eines Straßenraubs oder anderer schwerer Alltagskriminalität zu werden. "Wir haben als Innenpolitiker eine gewisse professionelle Deformation", gestand Wiefelspütz ein. "Wir reden sehr viel über Sicherheit, zu wenig über Freiheit." Gleichwohl plädierte er persönlich erneut für Möglichkeiten zur Online-Durchsuchung, wenn bei dem "außerordentlichen Grundrechtseingriff" schwerwiegende Grenzen für die Ermittler eingebaut würden. Zugleich schloss er sich Forderungen aus der Opposition an, die von Geheimdiensten nach Angaben der Bundesregierung bereits durchgeführten Netzbespitzelungen zu stoppen: Er erwarte, dass es gegenwärtig "in keinem Bereich Online-Durchsuchungen gibt".

Der SPD-Rechtspolitiker Klaus Uwe Benneter warf Schäuble vor, mit dem Überbetonen terroristischer Gefahren "als der für die Sicherheit zuständige Minister fehl zu gehen". Sein Parteigenosse Frank Hofmann bekräftige, bei der Einführung der zweiten Generation der Biometriepässe einen "Polizeistaat" verhindern zu wollen. "Die Bürger dürfen nicht auf Daktyloskopiebank geführt werden", erklärte er. Bei der Anhörung zur Änderung des Passgesetzes sei deutlich geworden, dass der RFID-Chip zur Speicherung der biometrischen Merkmale "nicht gegen widerrechtliches Auslesen geschützt" sei und viele Experten ihn daher "in abstrahlsicheren Hüllen" aufbewahren würden. Es könne doch nicht wahr sein, dass sich jeder Bürger so einen zusätzlichen Schutz für Ausweisdokumente zulegen müsse.

Wolfgang Wieland machte für die Grünen deutlich, dass seine Fraktion Online-Durchsuchungen generell ablehne: "Der Staat darf nicht als Hacker auftreten". Das Programm von Schäuble umschrieb der Rechtspolitiker mit den Zielen einer Verschmelzung von innerer und äußerer Sicherheit sowie von Geheimdiensten und Polizei und der Verknüpfung möglichst aller Daten des Bürgers, damit dieser "nackt" dastehe. Die umstrittenen Äußerungen des Innenministers zur Unschuldsvermutung interpretierte er dahingehend, dass im Gefahrenabwehrrecht "Freistilringen gelten" solle. Gemeinsam mit Ulrich Maurer von der Linkspartei unterstellte Wieland der SPD, sich nur rhetorisch neu als Bürgerrechtspartei für die Abgrenzung zur Union aufstellen zu wollen. Damit müsse der Wähler "jeden Glauben an die Politik verlieren", argwöhnte Maurer. Der Schäuble-Katalog sei aber "zu ernst" für das übliche Polit-Theater: "150 Prozent werden gefordert, 80 Prozent von Schäuble werden durchgesetzt. So kann man auch an der Verfassung herumnagen."

Quelle : www.heise.de

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 191383
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
Geplante Abhörbefugnisse des Zolls auf dem Expertenprüfstand
« Antwort #280 am: 26 April, 2007, 15:54 »
Bei einer Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages zur geplanten Änderung der Ermittlungsbefugnisse des Zolls stritten Sachverständige am gestrigen Mittwoch vor allem über die Frage, ob der Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung bei der Telekommunikationsüberwachung von der Bundesregierung ausreichend berücksichtigt wird. Drei Rechtsprofessoren und ein Vertreter der Humanistischen Union sahen in diesem Bereich die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nur unzureichend umgesetzt. Dieser "schlechthin unantastbare" Bereich solle "nur nach Maßgabe eines Risikokalküls der ausforschenden Person geschützt werden", monierte etwa Martin Kutscha von der Fachhochschule für öffentliches Recht Berlin. Vertreter von Staatsanwaltschaften und vom Zollkriminalamt sahen die geplante Neufassung der Befugnisse des Zolls dagegen im Einklang mit der Karlsruher Rechtsprechung.

Stephan Morweiser vom Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof zeigte sich beispielsweise erleichtert, dass der Entwurf bei der Telefonüberwachung "ein Mithören in Echtzeit nicht vorsieht". Die vorgesehene Pflicht zur unverzüglichen Löschung von Aufzeichnungen aus dem Kernbereich privater Lebensführung bezeichnete er in seiner Stellungnahme dagegen als "nicht zwingend geboten". Hier könnten "gravierende Beweismittelverluste" etwa im Zusammenhang mit dem gleichzeitigen, abgestuften Schutz von "Berufsgeheimnisträgern" wie Abgeordneten, Seelsorgern oder Journalisten drohen. Dieser Auffassung schloss sich Generalstaatsanwalt Dieter Anders an. Er monierte aber, dass weder dem Gesetzestext noch der Begründung zu entnehmen sei, "welche konkreten Kommunikationsinhalte als 'Erkenntnisse aus dem privaten Kernbereich' abzusehen sind".

Der Bielefelder Staatsrechtler Christoph Gusy sieht hier den Gesetzgeber in der Pflicht, die verfassungsrechtlichen Anordnungen selbst umzusetzen und den Kernbereichsschutz näher zu umschreiben. Er kritisierte auch die vorgesehenen Beschränkungen beim Abhören als zu eng. Der Regierungsentwurf sieht ein Überwachungsverbot nur für den Fall vorgesehen, dass durch einen verdeckten kleinen Lauschangriff am Telefon "allein" Erkenntnisse aus dem Kernbereich erlangt würden. Diese Formulierung, die laut einem anderen umstrittenen Vorstoß der Regierung für die Telekommunikationsüberwachung generell gelten soll, sei "bestenfalls gut gemeint", ergänzte der Trierer Rechtsprofessor Hans-Heiner Kühne. Selbst bei höchstpersönlichen Kommunikationsmitteln wie Liebesbriefen sei nie auszuschließen, dass auch andere Informationen enthalten sein könnten. Die vorgeschlagene Fassung habe daher "keinerlei einschränkende Wirkung".

Das im Entwurf neu vorgesehen Konzept der Eigensicherung der Beamten des Zollkriminalamtes und der von ihnen "beauftragten Personen" mit Hilfe etwa von großen Lauschangriffen und Bilddokumentationen kommt Kühne zufolge zudem "einem Trojanischen Pferd für eine Datennutzung zu anderen Zwecken" gleich. Der Missbrauch dieser Bestimmung sei vorprogrammiert. Auch Gusy wies darauf hin, dass die vorgeschlagene Verwendung der in diesem Zusammenhang erhobenen Daten "zur Gefahrenabwehr" und zur "Strafverfolgung" zu weit gehe und hinter den grundgesetzlichen Anforderungen zurückbleibe. Die Regelungen zur Datenvermittlung an den Verfassungsschutz, die Genehmigungsbehörden im Rahmen des Außenwirtschaftsrechts und an ausländische Stellen seien ebenfalls "sehr weit". Es würden Übermittlungsbefugnisse geschaffen, ohne in irgendeiner Form sicherzustellen, "welche datenschutzrechtlichen Anforderungen im Ausland oder bei ausländischen Stellen zu beachten wären".

Als "deutlich defizitär" beschrieb Gusy die Ausgestaltung des Vertrauensschutzes der Presse. Dieser würde mit dem Entwurf "bereits dann entfallen, wenn der Betroffene noch nicht einmal an einer Straftat beteiligt ist". Der Schutz vor Abhören würde auch dann schon nicht mehr greifen, wenn Angehörige der Medien "noch nicht einmal in dem Verdacht stehen, selbst strafbar zu werden." Gusy erinnerte den Gesetzgeber zudem daran, dass er "bei der Wahrung individueller Freiheit keineswegs darauf beschränkt ist, das grundgesetzlich zwingend vorgesehene Minimum einzuhalten." Kutscha befürchtete zudem, dass mehrere neue Befugnisse im Rahmen des Zollfahndungsdienstgesetzes "ohne jeglichen Anfangsverdacht" und damit "praktisch nach Gutdünken" des Zollkriminalamtes eingesetzt werden dürften.

Jürgen-Peter Graf, Richter am Bundesgerichtshof, erscheinen die Regierungsvorschläge dagegen als "insgesamt sachgerecht und im Rahmen des damit verfolgten Ziels, Straftaten zu verhindern oder aufzuklären und dadurch Schaden für die Bundesrepublik Deutschland zu vermeiden, angemessen". Insbesondere sei dem Anspruch auf körperliche Unversehrtheit der eingesetzten verdeckten Ermittler "grundsätzlich der Vorzug" etwa auch gegenüber dem Kernbereichsschutz der Überwachten einzuräumen. Generalstaatsanwalt Anders hielt ferner auch beim großen Lauschangriff ein Beweiserhebungsverbot für "überzogen" und keineswegs zwingend geboten.

Der Zoll darf bislang auf Anordnung Postsendungen öffnen und Telefongespräche abhören. Damit soll er Verstöße gegen das Außenwirtschafts- und das Kriegswaffenkontrollgesetz in Bereichen wie Staatsschutz, Betäubungsmittelkriminalität, Geldfälschung, Geldwäsche, Terrorismusbekämpfung oder den unerlaubten Außenhandel mit Waren, Datenverarbeitungsprogrammen und Technologien besser verfolgen können. Das Landgericht Köln gestattete dem Zollkriminalamt nach Angaben (PDF-Datei) der Bundesregierung 2006 drei Mal eine Überwachung des Telekommunikations- und Postverkehrs. Davon seien insgesamt 15 Telefonanschlüsse und acht E-Mail-Kennungen betroffen gewesen. Gleichzeitig seien 48 Post-, Brief- und Paketsendungen geöffnet worden.

Quelle : www.heise.de

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 191383
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
Schäuble stoppt Online-Durchsuchungen vorerst
« Antwort #281 am: 26 April, 2007, 23:52 »
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat sich der scharfen Kritik an heimlichen Online-Dursuchungen privater Computer durch die Geheimdienste gebeugt und die Durchsuchungen vorläufig gestoppt. "Es gibt ein Moratorium", sagte eine Ministeriumssprecherin der Financial Times Deutschland. Schäuble habe eine Prüfung der aktuellen Rechtsgrundlage für die umstrittene Ermittlungsmethode angeordnet. Solange diese laufe, dürfe der Bundesverfassungsschutz nicht heimlich über das Internet Daten auf privaten Computern ausspähen.

Am Mittwoch musste nach einer Anfrage der FDP das Bundeskanzleramt im Innenausschuss des Bundestags einräumen, dass die umstrittenen heimlichen Online-Durchsuchungen von Computern durch Geheimdienste des Bundes bereits seit 2005 auf Basis einer Dienstvorschrift des damaligen Bundesinnenministers Otto Schily (SPD) stattfinden. Der Bundesgerichtshof hatte das heimliche Ausspähen über das Internet durch staatliche Ermittler wegen fehlender Rechtsgrundlage Anfang Februar untersagt. Insbesondere Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Polizeivertreter pochen seitdem auf eine rasche gesetzliche Regelung, die Strafverfolgern die staatliche Durchsuchung von PCs und Online-Datenträgern erlaubt. Aber auch der Innenexperte der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, machte sich bereits wiederholt für die Schaffung einer Rechtsgrundlage für verdeckte Online-Durchsuchungen in streng umrissenen Einsatzgebieten stark.

Die innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Gisela Piltz, hatte ebenso wie Vertreter aller anderen Oppositionsparteien im Bundestag nach der Sitzung des Innenausschusses gefordert, die heimliche Online-Durchsuching von PCs zumindest so lange auszusetzen, bis die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu der Maßnahme vorliegt. Bürgerrechtler und der ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) haben gegen das NRW-Verfassungsschutzkgesetz, das eine Rechtsgrundlage für Online-Durchsuchungen durch den Verfassungsschutz schaffen soll, Beschwerde in Karlsruhe eingereicht.

Quelle : www.heise.de

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 191383
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
Schäuble lässt bei Online-Durchsuchungen nicht locker
« Antwort #282 am: 27 April, 2007, 16:27 »
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hat klargemacht, dass er prinzipiell an der Notwendigkeit von Netzbespitzelungen privater Festplatten und virtueller Speicherplattformen festhält. "Das Internet gewinnt bei der Bedrohung durch den internationalen Terrorismus immer mehr an Bedeutung", betonte der CDU-Politiker laut dpa am heutigen Freitag nach einer Konferenz mit seinen Unionskollegen der Bundesländer in Bremen. "Deshalb müssen die Sicherheitsbehörden die rechtlichen und technischen Möglichkeiten haben, hier aufzuklären." Das Internet sei ein Forum zur Verabredung terroristischer Straftaten, für Anleitungen zum Bombenbau oder auch einfach interessant für die Frage, welche Straftaten geplant seien. Zunächst müsse aber die rechtliche Grundlage verdeckter Online-Durchsuchungen geprüft werden.

Schäuble hatte gestern dem großen Druck aus der Opposition und der SPD-Fraktion nachgegeben und die Internetbeschnüffelungen durch Geheimdienste vorläufig gestoppt. Diese hatte sein Vorgänger, Otto Schily (SPD), auf Basis einer Dienstvorschrift gestattet. Wie lange die Aussetzung der Online-Durchsuchungen durch Nachrichtendienste gelten soll, wollte der Innenminister nicht sagen. Man wolle aber "auf der verfassungsrechtlich sicheren Seite bleiben" und gegebenenfalls eine Grundgesetzänderung vornehmen, meinte Schäuble. Ob dies nötig sei, müsse rasch geklärt werden.

In Deutschland hat es seit der Anweisung Schilys 2005 unter Rot-Grün "deutlich weniger als ein Dutzend Online-Durchsuchungen" gegeben, brachte derweil eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums heute etwas mehr Licht in das Dunkel rund um die hinter dem Rücken der Öffentlichkeit und des Parlaments durchgeführten Ausspähungen von Festplatten. Eine genauere Zahl nannte sie nicht.

Der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, hat derweil ein Moratorium für heimliche Online-Durchsuchungen gefordert. "Es ist evident, dass es gegenwärtig keine ausreichende Rechtsgrundlage dafür gibt", sagte er. Alle weiteren Beratungen über die Schaffung einer Rechtsgrundlage seien zurückzustellen, bis das Bundesverfassungsgericht über entsprechende Regelungen aus Nordrhein-Westfalen entschieden habe. Bürgerrechtler und der ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) haben vor kurzem gegen das neue nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde erhoben, da dieses erstmals einem Nachrichtendienst eine parlamentarisch abgesegnete Möglichkeit zur Durchführung von Netzbespitzelungen einräumt.

Wiefelspütz bekundete jetzt, dass er das Gesetz ebenfalls für verfassungswidrig halte. Er begrüßte zudem den von Schäuble verfügten vorläufigen Stopp geheimdienstlicher Online-Durchsuchungen. Bei entsprechenden Spitzeltätigkeiten auf Basis einer Dienstanweisung fehle jedes Maß an Grundrechtsschutz vor allem im Kernbereich der privaten Lebensführung. Grundsätzlich hält Wiefelspütz Online-Durchsuchungen aber weiter in besonderen Fällen für ein geeignetes Ermittlungsinstrument. Die Hürden müssten allerdings sehr hoch angesetzt werden. Gegenwärtig könne er sich zudem nicht vorstellen, sagte der Innenexperte mit Blick auf weiter gehende Bedenken innerhalb seiner Fraktion gegen heimliche Festplatten-Ausspähungen, dass innerhalb der großen Koalition ein Konsens über eine rechtliche Grundlage zu erreichen sei. Im März hatte sich Wiefelspütz noch sicher gezeigt, dass Online-Durchsuchungen "selbstverständlich" mit klarer Rechtsgrundlage eingeführt würden.

Die Opposition reagierte bislang schweigend auf das Einlenken Schäubles. Es sei doch das Mindeste, dass man eine bekannt gewordene rechtswidrige Praxis, einstweilen untersagt, war aus den Reihen der kleinen Bundestagsfraktionen allein zu hören. Der Bundesgerichtshof hatte das heimliche Ausspähen über das Internet durch staatliche Ermittler wegen fehlender Rechtsgrundlage Anfang Februar untersagt. Konkret ging es in dem Fall um ein Vorhaben des Bundeskriminalamtes (BKA). Insbesondere Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Polizeivertreter pochen seitdem auf eine rasche gesetzliche Regelung, die Strafverfolgern die staatliche Durchsuchung von PCs und Online-Datenträgern gestattet.

Quelle : www.heise.de

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 191383
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hat die Entscheidung von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) begrüßt, dem Bundesverfassungsschutz das heimliche Online-Ausspähen von privaten Computern zunächst zu untersagen. "Ich glaube, dass es richtig ist, was Schäuble jetzt gesagt hat: Wir machen jetzt erstmal ein Moratorium, gucken uns die Rechtsgrundlage an und entscheiden dann, ob sie geändert werden muss", sagte die Ministerin laut dpa im RBB-Inforadio.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte Anfang des Jahres entschieden, dass es bislang keine Rechtsgrundlage für heimliche Online-Durchsuchungen gibt. Insbesondere der Bundesinnenminister, andere Innenpolitiker der Union, das BKA und etwa der SPD-Innenpolitikexperte Dieter Wiefelspütz fordern seitdem die rasche Schaffung einer rechtlichen Grundlage für das umstrittene neue Ermittlungsinstrument. Vor einigen Tagen wurde bekannt, dass der Verfassungsshutz derartige Online-Durchsuchungen bereits seit seit 2005 auf Basis einer Dienstvorschrift des damaligen Bundesinnenministers Otto Schily (SPD) durchführt, was zu Empörung nicht nur bei Oppositionspolitikern auslöste. Nach den massiven Protesteten stoppte Schäuble die Online-Durchsuchungen vorerst, um die Rechtsgrundlage prüfen zu lassen, hält sie aber als Mittel für Geheimdienste und Strafverfolger weiterhin für dringend notwendig.

Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU) hält die heimlichen Online-Durchsuchungen für zulässig. "Ich habe die rechtliche Auffassung, dass wir das im Bereich des Verfassungsschutzes und der präventiv polizeilichen Maßnahmen dürfen", sagte Beckstein am Freitagabend bei einer Gesprächsrunde der Elmshorner Nachrichten. Dem widersprach der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Bundestagsfraktion, Volker Beck: "Es gibt dafür heute keine Rechtsgrundlage."

Zypries steht Schäubles Plänen, eine Rechtsgrundlage zu schaffen, skeptisch gegenüber. Auf die Frage, wann es in der großen Koalition dazu eine Einigung geben werde, sagte sie: "Wir sind da demnächst wieder in Gesprächen und der Innenminister hat zugesagt, die Gesetzentwürfe – die teilweise auch schon mit dem Haus abgestimmt werden – bis zur Sommerpause fertig zu stellen. Dann werden wir darüber zu verhandeln haben." In der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung kritisierte sie, dass Schäuble sie nicht ausreichend über seine Pläne zu sicherheitspolitischen Themen informiere. "Über Ostern war die Diskussion doch eher nebulös, kaum konkrete Gesetzesvorschläge zu den Themen, die öffentlich diskutiert werden."

Unterdessen ist ein Streit darüber entbrannt, seit wann die zuständigen Bundestagsgremien von der seit 2005 praktizierten heimlichen Ausspähung unterrichtet waren. Das Parlamentarische Kontrollgremium des Bundestages wisse seit zwei Monaten von derartigen Maßnahmen, sagte Zypries. Dem widersprach dessen Vorsitzender Max Stadler (FDP). Zwar habe das Thema vor zwei Monaten auf der Tagesordnung gestanden, sei aber aus Zeitmangel nicht behandelt worden, sagte Stadler am Samstag der dpa.

Nach Stadlers Angaben wussten zuständige Politiker aber bereits seit Herbst 2006, dass die Bundesregierung solche Ausspähungen zumindest beabsichtigte. Damals habe Schäuble zunächst am zuständigen Innenausschuss vorbei im Haushaltsausschuss Gelder beantragt, die im Rahmen des Programms zur Stärkung der inneren Sicherheit (SIS) auch für die Entwicklung von Technik für Online-Durchsuchungen gedacht waren. Auf Betreiben der FDP sei die von ihr kritisierte Bewilligung durch die Koalition seinerzeit doch noch im Innenausschuss debattiert worden. Schon damals habe seine Partei darauf hingewiesen, dass es keine Rechtsgrundlage für das heimliche Ausspähen gebe.

Die Bevölkerung unterstützt zumindest nach den Statistiken von Meinungsforschern mehrheitlich den Regierungskurs im Anti-Terror-Kampf. Nach einer Umfrage von Infratest Dimap für die Zeitung Die Welt befürworten mehr als 70 Prozent das Vorgehen: 37 Prozent meinen, dass die Regierung das Richtige tut, 35 Prozent wünschen sich ein noch schärferes Vorgehen. Weniger als ein Viertel – 22 Prozent – sagen, dass Schäuble zu weit geht.

Der Bundesinnenminister bekräftigte seine Auffassung, im Kampf gegen den Terrorismus sollten auch unter Folter erpresste Informationen fremder Geheimdienste genutzt werden. Derartige Hinweise könnten bei der Terrorabwehr nötig sein, sagte er vor internationalem Publikum in einer Debatte über "Bürgerrechte in Zeiten des Terrors" in Brüssel.

Quelle : www.heise.de

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 191383
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
Online-Durchsuchungen: Empörung über Schily und Schäuble
« Antwort #284 am: 30 April, 2007, 12:31 »
Die in der vergangene Woche bekannt gewordene eigenmächtige Anordnung verdeckter Online-Durchsuchungen durch Ex-Bundesinnenminister Otto Schily hat bei den Grünen Entrüstung ausgelöst. "Ich empfinde es noch nachträglich als ungeheuren Vertrauensbruch durch den SPD-Innenminister Otto Schily", erklärte Jerzy Montag, rechtspolitischer Sprecher der grünen Bundestagsfraktion gegenüber dem Focus. "Wir hätten dem niemals zugestimmt." Das Bundeskanzleramt hatte am Mittwoch im Innenausschuss des Parlaments eingeräumt, dass auf Basis einer Dienstvorschrift Schilys bereits Online-Überwachungen privater PCs und virtueller Speicherplattformen durchgeführt würden. Die Grünen wussten davon offensichtlich nichts.

Maßgeblich mit verantwortlich für die Dienstanweisung im Schily-Ministerium war laut dem Nachrichtenmagazin Lutz Diwell, der heute als Staatssekretär im Bundesjustizministerium arbeitet. Trotzdem sagt Bundesjustizminister Brigitte Zypries (SPD), dass sie keine Informationen über die Online-Durchsuchungen durch die Nachrichtendienste erhalten habe. Nur das Parlamentarische Kontrollgremium (PKG) des Bundestags sei informiert worden, nicht ihr Haus. Nun soll eine Arbeitsgruppe die "rechtliche Bewertung" der umstrittenen Überwachungsmaßnahme klären. Die stellvertretende Vorsitzende der Linksfraktion im Bundestag, Petra Pau, macht sich daher für eine wirksamere Kontrolle der Geheimdienste stark. Das PKG sei eine "Fehlkonstruktion". Es erfahre nur, "was die Bundesregierung ihm mitteilt, mehr nicht". Das Wissen der PKG-Mitglieder sei "so geheim, dass sie es schweigend mit ins Grab nehmen".

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble stoppte die Online-Durchsuchungen durch den Verfassungsschutz, die nach Angaben seines Ressorts weniger als ein Dutzend mal durchgeführt worden sind, aufgrund des allgemeinen öffentlichen Drucks vorläufig. Wie die Tageszeitung Die Welt am Freitag meldete, soll die Aussetzung der Lizenz zum Netzschnüffeln aber anscheinend nicht für den Bundesnachrichtendienst (BND) gelten. Das Kanzleramt habe hier zumindest im Innenausschuss die Meinung vertreten, dass der BND nur jenseits der deutschen Grenzen tätig werde und daher keiner neuen gesetzlichen Grundlage für den Einsatz dieses Mittels bedürfe.

Generell hält auch Schäuble an der Notwendigkeit des Instrumentariums fest. Der CDU-Politiker will weiter nach einer rechtlichen Grundlage dafür suchen und gegebenenfalls die Verfassung ändern lassen. Diese Haltung kritisierte am Wochenende der Landes- und Fraktionsvorsitzende der hessischen FDP, Jörg-Uwe Hahn: "Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Online-Durchsuchungen von privat oder geschäftlich genutzten PCs nicht von den Eingriffsbefugnissen der Strafprozessordnung gedeckt und deshalb nach geltendem Recht unzulässig sind." Ganz wollte er sich der Maßnahme aber nicht verschließen. Falls Sicherheitsbehörden heimlich Festplatten überprüfen können sollten, müssten diese dem Liberalen zufolge zumindest an strikte Bedingungen gekoppelt werden.

Der Präsident der Internationalen Liga für Menschenrechte, Rolf Gössner, hat verdeckte Online-Durchsuchungen derweil komplett abgelehnt. Für ihn handelt es sich dabei um eine "kaum kontrollierbare Maßnahme mit höchster Eingriffsintensität". Sie sei genauso verfassungswidrig wie die verdachtsunabhängige längerfristige Zwangsspeicherung von Telefon- und Internetdaten aller Nutzer. "Hier werden schwere Schläge gegen die informationelle Selbstbestimmung mit systemsprengender Wirkung geplant", monierte Gössner anlässlich des Erscheinens seines Buches "Menschenrechte in Zeiten des Terrors – Kolateralschäden an der 'Heimatfront'". Die große Koalition betreibe "eine Politik des Generalverdachts gegen die eigene Bevölkerung, nachdem wir mit dieser Art von Terrorismusbekämpfung und im Namen der Sicherheit schon seit Jahren einen Ausverkauf an Freiheitsrechten erleben". Die Liga fordert die "sofortige Beendigung des Grundrechte-Ausverkaufs und eine Generalrevision der Antiterrorgesetze".

Neue Kritik an heimlichen Online-Durchsuchungen kommt auch aus der IT-Sicherheitsbranche. So malen Anti-Virenexperten eine unkontrollierte Ausbreitung von staatlich programmierten Trojanern an die Wand. "Von den Summen, die den staatlichen Entwicklern zur Verfügung stehen, konnten die Programmierer von Schadsoftware bisher nur träumen", sagte der Magnus Kalkuhl, Viren-Analytiker beim russischen Sicherheitsunternehmen Kaspersky Lab, der Thüringer Allgemeine. Träfen die so genannten Bundestrojaner in einem bereits infizierten Computer auf andere Schadsoftware, könnte ihr Code entschlüsselt werden. Die Folge wäre eine Professionalisierung der Szene.

Kalkuhl warnte auch vor einer Verpflichtung der Hersteller von Sicherheitssoftware zu Ausnahmen für staatliche Spionageprogramme: "Eine Gesetzesänderung, die solche Hintertüren zur Pflicht macht, wäre ein Spiel mit dem Feuer, denn dann würden auch Behörden aus anderen Ländern solche Ausnahmeregeln für sich beanspruchen." Der Hamburger Informatiker befürchtet zudem einen allgemeinen Vertrauensverlust in staatliche Online-Angebote. Auf einer Tagung der Gesellschaft für Informatik (GI) betonte er am Wochenende in Berlin, dass die derzeit diskutierte heimliche Netzüberwachung für staatliche Online-Wahlen zum Problem würde: "Bundestrojaner und Internet-Voting — das wäre ein gefährliches Zusammenspiel für die Demokratie."

Quelle : www.heise.de

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )