Autor Thema: Überwachung, Transparenz, Datenschutz  (Gelesen 108757 mal)

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Offline Jürgen

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Re: Schäuble will Grundsatz der Unschuldsvermutung aushebeln
« Antwort #255 am: 18 April, 2007, 23:39 »
JETZT REICHT'S ENDGÜLTIG !

Schäuble hat als Minister einen Eid geleistet.
Und zwar nach seinem Kopfschuss.
Er hat geschworen, noch dazu mit religiöser Formel.

Aber was er jetzt öffentlich absondert, ist keinesfalls mehr im vertretbaren Rahmen.

Er gehört unbedingt als aktiver Verfassungsfeind sofort aus dem Amt entfernt.

Zudem muss dringend geprüft werden, ob die Mitgliedschaften in Fraktion und Partei noch tragbar sind. 
Das Abgeordneten-Mandat kann man ihm nicht einfach nehmen, dagegen steht die grundgesetzliche Freiheit des Abgeordneten.
Aber eine Prüfung der Zurechnungsfähigkeit käme vermutlich, auch zu seinem eigenen Schutz, durchaus infrage...


Hier wird, wieder einmal und so heftig wie nie zuvor, bewusst an den Fundamenten des verfassungsmässig grundsätzlich unabänderlich festgelegten sozialen Rechtsstaats gerüttelt.
Und das steht eben NIEMANDEN zu, nicht einmal mit einer denkbaren Zwei-Drittel-Mehrheit.


Ich frage mich, wie es sein kann, dass 'seine' angeblich so christliche und demokratische Partei noch nicht massiv einschreitet, Kanzler-Darstellerin eingeschlossen.
Wer gegen diese Ungeheuerlichkeiten vorgehen kann und zuständigkeitshalber auch müsste, dies dennoch nicht tut, der macht sich die abstrusen Ideen des anscheinend charakterlich sehr schwer gestörten 'Herrn' zueigen, oder trägt zumindest erheblich Mitschuld an allem, was darauf folgen mag.
Haben die Rechten immer noch nichts aus dem kläglichen Ende der Weimarer Republik und dem gigantischen folgenden Elend gelernt?
Oder steht gar eine kaum noch geheimzuhaltende Absicht dahinter, uns um alle Menschen- und Bürgerrechte zu bringen und eine Diktatur zu errichten?
Wer den Minister einfach machen lässt, macht sich jedenfalls nicht verdächtig, in 1933 mit so einer Haltung je irgendwas zur Rettung der Demokratie und Verhinderung der Machtergreifung getan haben zu können...

Also, wiederholt sich nun die Geschichte?
Wer ist eigentlich Erbe / Rechtsnachfolger der Nazi-Partei?


Oder wird dieses Land demnächst schlicht zu einer Aussenstelle von Guantanamo?


Es sei jedem dringend empfohlen, über das Thema Widerstandsrecht in der Verfassung nachzulesen - solange das noch geht ! ! !


Ja sicher, ich bin froh, in einem Land zu leben, wo man sowas schreiben darf, ohne dass gleich die GeStaPo kommt.
Und ich werde stets auf meine Art und mit hoffentlich geeigneten Mitteln dafür kämpfen, dass das so bleibt.
Oder gegebenenfalls wieder so wird...

Jürgen
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Re: Schäuble: Anti-Terror-Gesetze haben sich bewährt
« Antwort #256 am: 19 April, 2007, 00:27 »
Ich bleibe dabei:

Wenn Gewählte Wählende überwachen ist die Demokratie kaput!!!!

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Merkel soll sich Schäuble vorknöpfen
« Antwort #257 am: 19 April, 2007, 10:03 »
Ein Spitzentreffen der Koalitionschefs soll den Streit über Wolfgang Schäubles Anti-Terror-Politik beenden. Der Innenminister sei selbst ein "Sicherheitsrisiko", schimpfte SPD-Mann Benneter. Die FDP rief Kanzlerin Merkel auf, Schäuble zu stoppen.

Berlin - Kanzleramtsminister Thomas de Maizière (CDU) sei beauftragt worden, "möglichst rasch" ein Treffen zu organisieren, berichtet die "Leipziger Volkszeitung". Das sei bei der jüngsten Sitzung des Koalitionsausschusses auf Wunsch von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und SPD-Chef Kurt Beck verabredet worden.

Teilnehmen sollen die Minister Brigitte Zypries (SPD), Schäuble und Verteidigungsressortchef Franz Josef Jung (CDU) sowie die Fraktionsspitzen Peter Struck (SPD), Volker Kauder (CDU) und Peter Ramsauer (CSU). Ergebnisse der Runde sollten bereits dem Koalitionsausschuss am 14. Mai vorgelegt werden. Mit dem Treffen solle ein gemeinsame Regierungslinie gefunden werden.

Schäuble (CDU) hatte mit seiner Äußerung, dass die Unschuldsvermutung bei der Terrorabwehr nicht gelte, für Entrüstung gesorgt. Der SPD- Bundestagsabgeordnete Klaus Uwe Benneter sagte der "Leipziger Volkszeitung": "Ein Minister, der Hysterie verbreitet, wird selbst zum Sicherheitsrisiko." Benneter warf Schäuble in der "Thüringer Allgemeinen" vor, ständig neue Anläufe zu nehmen, "um uns seine erzkonservativen Vorstellungen und seine Sicherheitsphobie aufzudrücken". Keinesfalls dürfe das Passregister Auskunfts- und Fahndungsregister werden, sagte er zur Forderung Schäubles, Fingerabdrücke aus Pässen zentral speichern zu können. Auch Zypries hatte sich zunächst irritiert über ihren Kabinettskollegen gezeigt. Insgesamt sei die Diskussionslage "etwas wirr geworden". Dann verteidigte sie Schäuble: Die derzeitige Diskussion sei "etwas aufgeheizt", so dass es "auf beiden Seiten zu Missverständnissen" komme, sagte sie im Deutschlandfunk. Sie wandte sich zugleich gegen Vorwürfe, Schäuble sei selbst ein Sicherheitsrisiko. Die seien "pointiert und überspitzt in der politischen Auseinandersetzung" rübergekommen, sagte Zypries.

etzt soll Merkel eingreifen: Die Kanzlerin müsse Schäuble Einhalt gebieten, forderte SPD-Vizechefin Ute Vogt. "Wer den Grundsatz der Unschuldsvermutung offen in Frage stellt, ist der falsche Mann, an vorderster Stelle im Staate die Verfassung zu wahren und zu schützen." Der innenpolitische Sprecher der SPD- Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, nannte in der "Neuen Westfälischen" die Äußerung Schäubles "hochgradig missverständlich". Der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Konrad Freiberg, sagte dem "Hamburger Abendblatt": "Die Unschuldsvermutung hat Verfassungsrang. Ich kann mit nicht vorstellen, dass man sie aufgibt."

Kritik an Schäuble kam auch aus der FDP: Der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) bezeichnete Schäubles Vorstoß als "rechtsstaatlich ungeheuerlich". Merkel (CDU) müsse den Innenminister zur Ordnung rufen, verlangte Baum in der "Berliner Zeitung". "Ich finde es unbegreiflich, dass sie dazu schweigt." Der stellvertretende FDP- Vorsitzende Andreas Pinkwart sagte der "Rheinischen Post" Schäuble schieße "erheblich über das Ziel hinaus".

Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck, hält die von der Bundesregierung beschlossene Telekommunikationsüberwachung für verfassungsrechtlich bedenklich.

Beck sagte der "Thüringer Allgemeinen": "Der Bürger hat das Recht, vom Staat in Ruhe gelassen zu werden. Dagegen verstößt, was in der EU-Richtlinie steht und was im Gesetz steht."

Quelle : www.spiegel.de

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Zypries verteidigt Schäubles Vorstoß zur Unschuldsvermutung
« Antwort #258 am: 19 April, 2007, 13:29 »
In einem Interview mit dem Stern hatte Bundesinnenminister Schäuble erklärt, dass zur Abwehr von drohenden Terroranschlägen die Unschuldsvermutung nicht gelten könne. Um diese zu verhindern, könne es geschehen, dass man auch jemanden, "der vielleicht keinen Anschlag begehen will, daran zu hindern versuche", sagte Schäuble recht vage. Rückendeckung erhält der Innenminister von seinem Parteifreund Wolfgang Bosbach, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der CDU im Bundestag für die Innen- und Rechtspolitik. Aber auch Bundesjustizministerin Brigitte Zypries stellt sich nach ersten eher vorsichtigen Äußerungen hinter ihren Kabinettskollegen.

Bosbach bekräftigte in einem Interview mit RBB-Inforadio, dass bei der Gefahrenabwehr, "wenn ein Verbrechen nach dem Stand der Erkenntnisse unmittelbar bevorsteht", die Unschuldsvermutung nicht gelten könne: "Bei konkreten Anhaltspunkten müssen aber doch Hausdurchsuchung, Telefonüberwachung oder Untersuchungshaft möglich sein."

Bundesjustizministerin Zypries hatte sich zunächst vorsichtig distanziert und gesagt, sie sehe in den Vorschlägen von Schäuble keine klaren Konturen mehr. Sie verteidigte aber bereits am gestrigen Mittwoch den Innenminister, dass er die Aufhebung der Unschuldsvermutung "nicht in aller Schärfe so gemeint" haben könne. In einem Gespräch mit dem Deutschlandfunk wiederholte sie nun am heutigen Donnerstagvormittag, dass die Diskussion derzeit aufgeheizt sei und deswegen zu Missverständnissen führe.

Ausdrücklich stellte Zypries sich nun hinter Schäuble: "Die Unschuldsvermutung kann bei der Gefahrenabwehr nicht gelten, weil da soll ja Gefahr, der Eintritt eines Ereignisses, verhindert werden. Deshalb gilt die Unschuldsvermutung immer nur dann, wenn jemand vor Gericht steht, wenn der Staat ihn also anklagt und sagt: Du hast eine Tat begangen und jetzt muss ich, Staat, dir nachweisen, dass du es warst. Soweit ich das nicht kann, gilt die Unschuldsvermutung, also nur bei der Strafverfolgung."

Allerdings wurde auch teils heftige Kritik nicht nur in der Opposition, sondern auch vom CDU-Koalitionspartner SPD laut. So machte SPD-Innenpolitiker Klaus Uwe Benneter in einem Interview deutlich: "Die Unschuldsvermutung gilt für jeden, selbst für Straftäter. Das wird auch Herr Schäuble erkennen müssen. Notfalls werden wir ihm das sagen. Wir werden ihm keine Instrumente in die Hand geben, um den wilden Mann zu spielen." Die stellvertretende SPD-Vorsitzende Ute Vogt erklärte, Vorschläge von Innenminister Wolfgang Schäuble würden zunehmend zu einer Gefährdung für Freiheit und Demokratie. Es sei an der Zeit, dass Angela Merkel ihrem CDU-Innenminister Einhalt gebiete. "Unter dem Deckmantel der Terrorbekämpfung legt er die Axt erneut an die Grundprinzipien unseres Rechtsstaates. Wer den Grundsatz der Unschuldsvermutung offen infrage stellt, ist der falsche Mann, an vorderster Stelle im Staate die Verfassung zu wahren und zu schützen."

Der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) nannte Schäubles Vorstoß "rechtsstaatlich ungeheuerlich". Auch er forderte Merkel auf, Schäuble zur Ordnung zu rufen: "Ich finde es unbegreiflich, dass sie dazu schweigt. Es geht um die Veränderung der Koordinaten unserer Rechtsordnung."

Formal sind Bundesjustizministerin und Bundesinnenminister allerdings im Recht. Tatsächlich gilt die Unschuldsvermutung nur im Strafrecht. Wer also keine Straftat begangen hat und nicht strafrechtlich als Verdächtiger gilt, eine solche Tat begangen zu haben, sondern nur mutmaßlich aufgrund mehr oder weniger gut begründeter Hinweise eine Straftat begehen könnte, hat weniger Rechte als ein Straftäter. Dies allerdings ist eine Folge der Verlagerung polizeilicher Maßnahmen von der Strafverfolgung (Repression) in die Vorab-Gefahrenabwehr (Prävention), also in die Abwehr möglicher Gefahren, in der die Unschuldsvermutung leicht in eine Schuldsvermutung umkippen kann. Heribert Prantl schreibt daher in einem Kommentar in der Süddeutschen Zeitung, der Gedankengang Schäubles sei "tückisch, gefährlich und falsch". Nach Ansicht Prantls gibt es ein grundlegendes Problem beim Vorgehen Schäubles, das nicht mit einem schlichten Verweis auf den Unterschied zwischen Strafverfolgung und Gefahrenabwehr abgetan werden könne: Die Unschuldsvermutung verlange, dass die Eingriffe nur soweit gehen dürften, "dass man sie gegenüber dem Verdächtigen, der in Wahrheit unschuldig ist, noch verantworten kann. Was für Verdächtige gilt, muss erst recht für bloße Risikopersonen gelten".

Quelle : www.heise.de

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Re: Schäuble: Anti-Terror-Gesetze haben sich bewährt
« Antwort #259 am: 20 April, 2007, 00:43 »
Zitat
Tatsächlich gilt die Unschuldsvermutung nur im Strafrecht.
Genau!
Das muss ein Innenminister auch ganz sicher wissen.
Er ist weder ein Frischling, noch gänzlich ungebildet.
Und kaum weniger eloquent als der grauenvolle Klumpfuss und Propagandaminister vor '45
Sehr gefährlich für unseren derzeit wenig stabilen Rechtsstaat, meiner Ansicht nach...

Und genau deshalb ist das Infragestellen der Unschuldsvermutung so unerträglich.
Es geht genau um den Kern der Sache, eine andere Deutung wäre ein übler Täuschungsversuch.

Oder W.Sch. weiss wirklich nicht, was er da abgesondert hat.
Aber wäre ein dummschwätzender Minister irgendwie tragbarer als ein gewissenloser Umstürzler?

Wie man's dreht und wendet, es bleibt immer nur eine Lösung:
Der Mann muss unverzüglich aus dem Amt.
Man hat offensichtlich den Bock zum Gärtner gemacht.
Von einem so radikalen Verfassungsfeind sollten wir uns keinesfalls regieren lassen (müssen).

Viel harmlosere Querschläger dürften in den siebzigern nicht einmal Briefträger werden  ::)
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Bundesinnenminister Wolfgäng Schäuble verkündet seit einiger Zeit in kurzen Abständen immer neue Pläne, die von Traditionsmedien als sehr ernste Gefahr für das Grundgesetz gesehen werden. Für solche Gefahren gibt es die Verfassungsschutzbehörden der Länder und des Bundes. Aber sind sie auch mit den entsprechenden Rechtsgrundlagen ausgestattet, um sich mit dem Fall Schäuble auseinandersetzen zu können?

Zuständigkeit und Rechtsgrundlagen im Berliner Verfassungsschutzgesetz

Die Beobachtung durch den Verfassungsschutz ist offenbar nicht an besonders strenge Vorgaben gebunden: Sie trifft auch schon mal einen Professor der weniger Änderungsbedarf für die Verfassung sieht als die FDP oder eine Regierungspartei. Da sollte man sich denken, dass einer Beobachtung Schäubles nicht viel im Wege stünde. Doch wer ist zuständig? Potentiell kämen das Berliner Landesamt für Verfassungsschutz und das Bundesamt für Verfassungsschutz in Frage.

Eine Kontrolle des Innenministers durch eine ihm [extern] untergeordnete Bundesbehörde scheint uns etwas problematisch, also prüfen wir zunächst einmal die Rechtsgrundlagen der Berliner Landesbehörde.

§ 6 Abs. 1 des Berliner Verfassungsschutzgesetzes nennt als Voraussetzung für ein Tätigwerden "politisch motivierte, ziel- und zweckgerichtete Verhaltensweisen oder Betätigungen [...] gegen die in § 5 Abs. 2 bezeichneten Schutzgüter", also gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung, und in Abs. 2 heißt es erklärend: "Bestrebungen im Sinne dieses Gesetzes, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind, sind solche, die auf die Beseitigung oder Außerkraftsetzung wesentlicher Verfassungsgrundsätze abzielen."

Auch § 5 Abs. 3 käme als Rechtsgrundlage für eine Beobachtung Schäubles in Frage: Nach dieser Vorschrift wirkt die Verfassungsschutzbehörde "auf Ersuchen der zuständigen öffentlichen Stellen [...] bei der Sicherheitsüberprüfung von Personen, die an sicherheitsempfindlichen Stellen von lebens- oder verteidigungswichtigen Einrichtungen beschäftigt sind" mit. Ist "Innenminister" eine sicherheitsempfindliche Position? Wahrscheinlich schon. Beobachten die Berliner Schäuble also längst, ohne es der Öffentlichkeit gegenüber groß herauszuposaunen? Aber wer sind die "zuständigen öffentlichen Stellen"?

Nach § 8 Abs. 2 Nr. 10 und 11 des Gesetzes über den Verfassungsschutz in Berlin (VSG Bln) dürfte die Berliner Behörde unter anderem den Brief-, Post- und Fernmeldeverkehrs überwachen. Das "sonstige Eindringen in technische Kommunikationsbeziehungen" bedarf allerdings der Vorabzustimmung durch den Ausschuss für Verfassungsschutz des Abgeordnetenhauses von Berlin. Wer dort wohl sitzt? Bedenkt man die Mehrheitsverhältnisse im Land, sicherlich Leute wie Ströbele oder Neskovic – da scheitert eine Beobachtung Schäubles vielleicht einfach daran, dass sie sich quer stellen, die Gefahr nicht erkennen wollen und zu formaljuristisch auf rechtsstaatlichen Prinzipien beharren?

Da hilft nur nachfragen. Doch beim Berliner Verfassungsschutz will die offenbar schwer überlastete Pressesprecherin Frau Kalbitzer weder einen Gesprächspartner vermitteln, noch eine Stellungnahme abgeben oder Fragen beantworten. Sie verweist lediglich auf einen "§ 51" im Berliner Verfassungsschutzgesetz, der Abgeordnete von Beobachtungen freistelle – und Schäuble ist ja auch Bundestagsabgeordneter. Die angegebene Vorschrift gibt es zwar nicht, aber vielleicht steht sie ja in einem geheimen Zusatzprotokoll zum Berliner Verfassungsschutzgesetz, und so lassen wir die offenbar vielbeschäftigte Frau Kalbitzer in Ruhe und wenden uns der Bundesbehörde zu.

Zuständigkeit und Rechtsgrundlagen im Bundesverfassungsschutzgesetz

Das Bundesgesetz ist in manchen Formulierungen wortgleich, in manchen aber auch deutlicher als das Berliner Landesgesetz: § 3 Abs. 1 des Gesetzes über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes und über das Bundesamt für Verfassungsschutz entspricht ungefähr dem bereits behandelten § 5 Abs. 2 des Berliner Landesgesetzes und § 3 Abs. 2 der Regelung für den Bundesverfassungsschutz den Regelungen zur Sicherheitsüberprüfung in § 5 Abs. 3 der Berliner Vorschrift. Zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung im Sinne des Bundesgesetzes zählen nach § 4 Abs. 2 b des Bundesgesetzes "die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht."

Aber ist die Bundesbehörde auch zuständig? Nach § 5 Abs. 2 darf das Bundesamt für Verfassungsschutz "im Benehmen mit der Landesbehörde für Verfassungsschutz" beobachten, unter der Voraussetzung dass sich die Bestrebungen und Tätigkeiten ganz oder teilweise gegen den Bund richten. Rechtfertigt diese Vorschrift ein Tätigwerden im Fall Schäuble?

Wir müssen wieder nachfragen. Frau Habets, die Pressesprecherin des Bundesamtes für Verfassungsschutz, kennt, anders als Kalbitzer, keine Vorschrift, die die Beobachtung eines Abgeordneten verhindern würde, verweist aber auf unterschiedliche gesetzliche Grundlagen der Bundes- und Länderbehörden. Da ihre Behörde nur einen "Strukturbeobachtungsauftrag" hat, werden laut Habets nicht einzelne Abgeordnete beobachtet, sondern nur ganze Parteien. Bei einer Einzelperson müsste ihrer Auskunft nach eine Gewaltorientierung hinzukommen – und die müsste sich in Taten ausdrücken. Das Reden alleine, die Befürwortung von Gewalt (wie etwa zum Einsatz der Bundeswehr im Innern), reicht ihr zufolge nicht aus.

Wir lesen nach – und tatsächlich: Schäuble ist – soweit bekannt - in keiner entsprechenden "Organisation", deshalb müssten seine Bestrebungen nach § 4 Abs. 1 Satz 4 auf Anwendung von Gewalt gerichtet sein, um eine Beobachtung zu rechtfertigen. Und dann stellen wir fest, dass Frau Habets einen Halbsatz vergessen hat: Es reicht auch, wenn die Bestrebungen "aufgrund ihrer Wirkungsweise geeignet sind, ein Schutzgut dieses Gesetzes erheblich zu beschädigen".

Greift diese Vorschrift also, und wird Schäuble von Verfassungsschutz beobachtet? Man stößt auf eine Mauer des Schweigens – und die erschreckende Erkenntnis: Vielleicht gehen die Befugnisse des Verfassungsschutzes wirklich nicht weit genug, und es bedarf erst einer – wie Hegel es nannte – "List der Vernunft", also eines Wolfgang Schäuble als Innenminister, damit die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden, mit denen auch eine Gefahr wie er überwacht werden kann.

Quelle : www.heise.de
« Letzte Änderung: 20 April, 2007, 10:14 von SiLæncer »

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Offline Atilla

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Re: Schäuble: Anti-Terror-Gesetze haben sich bewährt
« Antwort #261 am: 20 April, 2007, 09:23 »
Schäuble erinnert doch sehr an Mielke (wobei Schäuble vielleicht der Dümmere und verbohrtere der beiden ist, Mielke wußte wann es vorbei war).
Auch Mielke wollte immer nur das beste für sein "Wahlvolk".
Bei der rasanten Geschwindigkeit der rechtsstaatlichen Veränderungen in dem derzeitige Staat mache ich mir aber schon Gedanken, wenn wie lange es noch dauern wird, bis wir das Rechtsniveau der ehem. DDR  erreicht haben. Vielleicht sind wir ja schon darunter
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Re: Schäuble: Anti-Terror-Gesetze haben sich bewährt
« Antwort #262 am: 20 April, 2007, 09:26 »
Darunter, ganz klar darunter. So frei, wie man behaupted, oder wie glauben gemacht wird, sind wir nicht mehr. Ich empfinde unser Land als dunkel.

Offline Chrisse

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Re: Schäuble: Anti-Terror-Gesetze haben sich bewährt
« Antwort #263 am: 20 April, 2007, 12:02 »
Darunter, ganz klar darunter. So frei, wie man behaupted, oder wie glauben gemacht wird, sind wir nicht mehr. Ich empfinde unser Land als dunkel.

Schäuble erinnert doch sehr an Mielke (wobei Schäuble vielleicht der Dümmere und verbohrtere der beiden ist, Mielke wußte wann es vorbei war).
Auch Mielke wollte immer nur das beste für sein "Wahlvolk".
Bei der rasanten Geschwindigkeit der rechtsstaatlichen Veränderungen in dem derzeitige Staat mache ich mir aber schon Gedanken, wenn wie lange es noch dauern wird, bis wir das Rechtsniveau der ehem. DDR  erreicht haben. Vielleicht sind wir ja schon darunter

Na da muß ich mich als Dauerpessimist doch mal zu Wort melden  ;D,

also mal ehrlich die Lage ist nicht mehr so wie sie sein sollte ok, aber ganz so schlimm ist es wirklich noch nicht, haben wir einen Zaun drumrum?? Kann ich nicht mehr in jede Richtung ins Auslandfahren?? Ist mir das Umtauschen meiner Währung in irgendeine andere untersagt??

Und was Mielke angeht, der hatte auch erst dann alle lieb als er feststellte, daß nur noch die Wand hinter ihm stand...

Was die Wahlen angeht, wenn keiner hingeht (50% Wahlbeteiligung und so...) braucht sich niemend zu wundern wenn 30% der Bevölkerung irgend einen Mist ans Ruder wählen... Nutzt die Rechte die Ihr habt!!!

Ich will da nichts schönreden, aber wir können öffentlich drüber reden, etwas das vergangene Systeme nicht gerade auszeichnete!

Gruß

Chrisse
Es gibt 2 grundsätzliche Regeln für den ultimativen Erfolg im Leben:

1. Verrate nicht gleich alles was Du weisst.

Offline SiLæncer

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Union will den "Schäuble-Katalog" in allen Punkten durchsetzen
« Antwort #264 am: 20 April, 2007, 13:27 »
Der Fraktionsvize der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, Wolfgang Bosbach, hat Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) rückhaltlose Unterstützung für dessen Vorhaben zum Ausbau des Überwachungsnetzes und zur Neuausrichtung der Sicherheitsarchitektur mit weiteren präventiven Befugnissen für Strafverfolger und Geheimdienste zugesichert. "Wir werden für jeden einzelnen Punkt kämpfen, den Wolfgang Schäuble zur Erhöhung der Inneren Sicherheit vorschlägt", erklärte Bosbach in einem Interview mit dem Reutlinger General-Anzeiger. Zugleich stützte er die heftig umstrittenen und zumindest missverständlichen Äußerungen seines Parteikollegen zur Unschuldsvermutung. Die von der Union insgesamt mit vertretenen Vorschläge im so genannten Schäuble-Katalog bezeichnete Bosbach als "nicht überzogen." Dies sei vielmehr die ausgelöste Welle der Entrüstung.

Die Unions-Wunschliste im Sicherheitsbereich ist lang: Der Ausbau des Bundeskriminalamtes (BKA) zur präventiven Anti-Terrorpolizei mit der Lizenz zu Rasterfahndungen und Online-Durchsuchungen privater Festplatten und virtueller Speicherplattformen ist darauf genauso verzeichnet wie die polizeiliche Nutzung der Mautdaten und der automatisierte Online-Zugriff auf Passfotos und Fingerabdrücke der ganzen Bevölkerung. Auch der große Lauschangriff soll mit Hilfe eines permanent mitlaufenden "Richterbandes" wieder polizeifreundlich geregelt werden. Dies alles ist laut Bosbach erforderlich, "um die Rechtslage an die Bedrohungslage anzupassen".

Laut dem Fraktionsvize will sich die Union mit dem Thema Innere Sicherheit gegenüber dem Koalitionspartner SPD klar absetzen. "Die Union muss gegenüber der SPD ein unterscheidbares Profil behalten, und Wolfgang Schäubles Initiativen tragen dazu bei. Wir müssen begreifen: Koalition heißt nicht Fusion", machte Bosbach klar. Ganz in diesem Sinne kündigte der SPD-Fraktionschef Peter Struck in Bremerhaven an, seine Partei werde die Vorschläge des Innenministers bei dem geplanten Spitzentreffen zur inneren Sicherheit im Kanzleramt grundsätzlich ablehnen und keine Kompromisse schließen. Man könne terroristische Gefahren "nicht mit allen Mitteln bekämpfen", lautet seine Linie. Zuvor hatte der SPD-Rechtsexperte Klaus Uwe Benneter in Bezug auf Schäubles Pläne gesagt, wer den Eindruck erwecke, "bei der Terrorbekämpfung sei alles erlaubt, muss sich fragen lassen, ob er damit auch das rechtswidrige Vorgehen in Guantanamo rechtfertigen will".

Bosbach verteidigte auch den Kabinettsbeschluss zur sechsmonatigen verdachtsunabhängigen Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten: "Die spanischen Behörden konnten die Attentate von Madrid nur dank der Auswertung von Telekommunikationsdaten aufklären. Dadurch konnten die Täter gefasst und weitere Attentate verhindert werden", erläuterte der CDU-Politiker. "Deswegen halte ich es für gerechtfertigt, dass man die Verbindungsdaten festhält". Im Zusammenhang mit dem Amoklauf in Blacksburg im US-Bundestaat Virginia warnte Bosbach zudem vor der Annahme, "wir könnten Selbstmord-Attentäter durch Sozial- oder Gesellschaftspolitik von ihren Taten abhalten. Wenn jemand bereit ist, sich selber zu töten, um andere zu ermorden, muss man ihn enttarnen und mit polizeilichen Mitteln von seiner Tat abhalten."

Schäuble selbst verwies am Donnerstagabend im heute-journal des ZDF darauf, dass durch die Föderalismusreform der Bund die Zuständigkeit für die Gefahrenabwehr gegen den internationalen Terrorismus erhalten habe. "Da brauchen wir auch verfassungsrechtlich einwandfrei begrenzt die Online-Durchsuchung, weil die Terroristen immer stärker online kommunizieren." Weitere Rückendeckung erhielt Schäuble von Baden-Württembergs Innenminister Heribert Rech (CDU), der ebenfalls insbesondere die umstrittenen Netzüberwachungen für nötig hält.

Bei der Polizei stoßen Schäubles Vorschläge allerdings weiter teilweise auf Widerstand. "Schäuble hat sich verrannt", sagte der Vorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK), Klaus Jansen, der Neuen Osnabrücker Zeitung. "Es ist alles andere als seriös, wenn er in atemberaubendem Tempo immer neue Gesetze fordert, unser Sicherheitsapparat gleichzeitig aber eine alarmierend marode Struktur aufweist." Schäuble müsse sofort die "politischen Spielchen" einstellen und seine Hausaufgaben machen.

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Schäuble begrüßt "neue operative Phase" von Europol
« Antwort #265 am: 20 April, 2007, 19:27 »
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble sieht mit drei jüngst in Kraft getretenen Änderungsprotokollen zum Europol-Übereinkommen die Effizienz des Europäischen Polizeiamtes maßgeblich gesteigert. Mit den erweiterten Befugnissen werde "eine neue operative Phase" für die in Den Haag angesiedelte Strafverfolgungsbehörde eingeleitet, betonte der CDU-Politiker am Rand der Sitzung des Rates der Justiz- und Innenminister am heutigen Freitag in Luxemburg. Zuvor hatte er dem Europol-Direktor Max-Peter Ratzel gemeinsam mit dem Justizkommissar der EU-Kommission, Franco Frattini, feierlich die von allen Mitgliedsstaaten ratifizierten neuen Arbeitsgrundlagen überreicht.

Europol kommt mit den neuen Bestimmungen eine deutlich stärkere Rolle bei der Bekämpfung und Prävention grenzüberschreitender schwerer Straftaten wie Terrorismus, Drogenkriminalität oder der Geldfälschung zu. Mit dem 2. Änderungsprotokoll wird den Eurocops die Teilnahme an gemeinsamen Ermittlungsgruppen der Mitgliedstaaten ermöglicht. Sie können Informationen aus laufenden Europol-Analysedateien unmittelbar in diese neue Kooperationsform einbringen. Umgekehrt wird es Europol-Bediensteten erlaubt, direkt aus gemeinsamen Ermittlungsteams aktuelle Informationen zu erhalten und zu verarbeiten. Außerdem kann Europol einzelne Mitgliedstaaten um die Aufnahme von Ermittlungen ersuchen.

Gemäß dem 3. Änderungsprotokoll dürfen neben den bisherigen nationalen Zentralstellen künftig auch weitere "zuständige Behörden" der Mitgliedsstaaten direkt auf das umfangreiche Europol-Informationssystem zugreifen, das von Datenschützern seit langem als eine Art "Waschanlage" für Polizei-Informationen kritisiert wird. Laut Schäuble wird damit "die Akzeptanz von Europol in den Mitgliedstaaten nachhaltig erhöht". Ferner würden Reibungsverluste und Übertragungsfehler ebenso wie zeitliche Verzögerungen vermieden. Der Innenminister kündigte an, in Deutschland "spätestens bis Ende Mai die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, dass wir den Staatsanwaltschaften, Zollbehörden und der Bundespolizei einen solchen Zugriff einräumen".

Außerdem können Experten aus Drittstaaten mit den Änderungen in einer Analysegruppe der Mitgliedstaaten bei Europol direkt mitarbeiten. Dies ist Schäuble zufolge gerade "in der Zusammenarbeit mit den USA im wichtigen Bereich der Terrorismusbekämpfung von größter Bedeutung". Generell komme es nun darauf an, die ausgebauten Optionen "intensiv zu nutzen".

Thema des Ratstreffens war auch das von der deutschen Ratspräsidentschaft initiierte Projekt "Check the Web". Dieses sieht als zentrales Werkzeug ein Informationsportal bei Europol vor, das Anfang Mai an den Start gehen und Arbeitsteilung der Mitgliedstaaten bei der Überwachung des Internet erleichtern soll. Ein weiterer wichtiger Punkt war die geplante Umwandlung des Europol-Übereinkommens in einen Ratsbeschluss. Damit soll vor allem eine weitere operative Stärkung Europols über die Änderungsprotokolle hinaus erreicht werden, die dann nicht mehr von den nationalen Volksvertretungen oder dem EU-Parlament abgesegnet werden müssten. Beabsichtigt ist etwa, den Mandatsbereich Europols auf alle Formen der grenzüberschreitenden schweren Kriminalität auszudehnen. Umstritten ist dabei im Rat noch, ob das jährliche Budget der Behörde aus dem Gemeinschaftshaushalt bestritten werden soll.

Bürgerrechtler sehen mit den Brüsseler Plänen eine unkontrollierte Ausdehnung der Europol-Befugnisse einhergehen. Die Behörde würde ihnen zufolge in eine Art Bundespolizei für die gesamte EU verwandelt, die noch stärker auf nationale Datenbanken frei zugreifen und die darin gespeicherten Informationen in eigene Systeme einbauen könnte. Der Bundesrat mahnte jüngst an, dass der neue Rechtsrahmen einen "operativen Mehrwert" mit sich bringen sollte, ohne jedoch "exekutive Befugnisse" für ein "Euro-FBI" zu schaffen.

Die EU-Minister beschäftigte auch der umstrittene angestrebte Rahmenbeschluss zum Datenschutz im Sicherheitsbereich. Die deutsche Ratspräsidentschaft hat den ursprünglichen Entwurf der Kommission komplett überarbeitet, um den Verhandlungen "neuen Schub" zu geben. Die hohe Zahl der Vorbehalte der Mitgliedsstaaten konnte auf diesem Wege bereits um mehr als drei Viertel reduziert werden", freut sich das Bundesinnenministerium und sieht den deutlich entschlackten Beschluss so "auf gutem Weg".

Der britische Rechtsprofessor Steven Peers moniert dagegen, dass der neue Entwurf insgesamt "noch unterhalb der niedrigen Standards" bleibe, die zuvor in internen Ratsdiskussionen erreicht worden seien. In einer Analyse (PDF-Datei) für die britische Bürgerrechtsorganisation Statewatch bemängelt das Mitglied des Human Rights Centre der Universität Essex insbesondere, dass die Ratspräsidentschaft "grundlegende Schutzmechanismen im Bezug auf die Datenverarbeitung" bei den Mitgliedsstaaten entfernt habe.

Weitere Datenschutzbestimmungen zum Transfer von Polizeidaten zwischen den Mitgliedsstaaten sind dem Forscher zufolge geschwächt und die Weitergabe der sensiblen personenbezogenen Informationen an Drittstaaten wie die USA ganz außen vor gelassen worden. Letztere solle nun unreguliert oder auf Basis bilateraler Abkommen erfolgen. Keine durchgreifenden Bestimmungen sind Peers zufolge auch beim Transfer der von dem Beschluss erfassten Informationen an Unternehmen und Behörden jenseits der Sicherheitskräfte vorgesehen. Das Resultat wäre ein "inakzeptabel niedriger Standard für den Schutz eines prinzipiellen Menschenrechts".

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Die nordrhein-westfälische FDP hat gefordert, dem Landesverfassungsschutz das Recht zur Online-Durchsuchung privater Computer wieder zu nehmen. Ein Parteitag in Hamm forderte die Landtagfraktion am Samstag auf, das Verfassungsschutzgesetz so zu ändern, dass dem Geheimdienst auch untersagt bleibe, Computer in Privathaushalten auszuspähen. Die Parteitagsdelegierten stellten sich mit großer Mehrheit gegen den eigenen Innenminister Ingo Wolf, auf dessen Betreiben der Landtag dem Verfassungsschutz erst im vergangenen Dezember erlaubt hatte, die Computer von Extremisten heimlich zu durchsuchen. Bisher haben die Verfassungsschützer diese Möglichkeit nach Angaben von Wolf noch nicht genutzt.

Der Innenminister sprach nach der Abstimmung des Parteitags von einem schwierigen Abwägungsprozess. Im NRW-Verfassungsschutzgesetz seien die Hürden für die Online-Durchsuchungen bewusst hoch gelegt worden. Der Verfassungsschutz habe aber keine Möglichkeit, Terroristen, die immer häufiger das Internet nutzten, auf die Spur zu kommen. Er verwies auf die ausstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Rechtmäßigkeit von Online-Durchsuchungen. Der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) hatte Verfassungsbeschwerde gegen die NRW-Regelung eingelegt.

Vor einigen Tagen hatte sich erst der hessische Verfassungsschutz-Chef Alexander Eisvogel nach einem Bericht der Frankfurter Rundschau (FR) für Online-Durchsuchungen von Computern ausgesprochen. Zwar müssten erst andere Methoden der Nachrichtengewinnung angewandt werden, sagte Eisvogel der FR. Wenn diese aber ausgeschöpft seien, sei "eine Situation denkbar, in der man ein so weit reichendes Mittel wie die Online-Durchsuchung einbringt".

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Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom) hat noch einmal Stellung zu den vom Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble geforderten Online-Durchsuchungen bezogen. Wenn die Bundesregierung eine obligatorische Hacker-Schnittstelle für Ermittler einführen würde, hätten Internet-Nutzer kein Vertrauen mehr in Sicherheitsprogramme, befürchtet Biktom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. "Der sehr gute Ruf deutscher Sicherheitsprodukte könnte dadurch schwer beschädigt werden. Für die Anbieter wäre das ein massiver Wettbewerbsnachteil." Auch dürften Computernutzer nicht unter staatlichen Generalverdacht gestellt werden.

Für Unternehmen, die mit sensiblen Informationen umgehen, sei es wichtig, dass sich Privatnutzer und Firmen auf die Vertraulichkeit ihrer Daten verlassen können. "Beim konkreten Verdacht einer Straftat sieht das natürlich anders aus – aber dafür reicht das geltende Recht", meint Rohleder. Beispielsweise könnten PCs bei einer Hausdurchsuchung beschlagnahmt werden. Das sei zwar weniger bequem für die Polizei, höhle aber nicht unnötig Grundrechte aus.

Im Februar hatte der Bitkom das Urteil des Bundesgerichtshofes begrüßt, durch das heimliche Online-Durchsuchungen für unzulässig erklärt wurden. Auf das Urteil Bezug nehmend schreibt nun der Verband, der BGH habe klargestellt, dass bei einer Online-Durchsuchung die Betroffenen während des Zugriffs informiert werden müssten. "Wie das gehen soll, ist noch völlig unklar", kommentiert Rohleder.

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Offline amin

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Re: Schäuble: Anti-Terror-Gesetze haben sich bewährt
« Antwort #268 am: 23 April, 2007, 16:08 »
George Orwell war ein Optimist.

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Expertenstreit über Fingerabdrücke in Pässen
« Antwort #269 am: 23 April, 2007, 20:14 »
Bei einer Anhörung im Innenausschuss des Bundestags am heutigen Montag lagen die Einschätzungen Sachverständiger zur geplanten Änderung des Passgesetzes weit auseinander. Der Dresdener Informatikprofessor Andreas Pfitzmann warnte angesichts der von der Bundesregierung vorgesehenen Aufnahme von Fingerabdrücken in die E-Pässe als weiteres biometrisches Merkmal neben den digitalen Gesichtsbildern vor einer "sicherheitstechnischen Katastrophe". Der Präsident des Bundeskriminalamts (BKA), Jörg Ziercke, verwies dagegen darauf, dass der missbräuchlichen Benutzung von Identitätsdokumenten durch die zweite Generation der biometrisch aufgerüsteten Reisepässe und dem damit ermöglichten Einsatz "messtechnischer Verfahren" noch besser begegnet werden könne. Auch der innerhalb der großen Koalition heftig umkämpfte Online-Abruf biometrischer Daten könne Ermittlungen beschleunigen.

Ziercke räumte auf Nachfragen ein, dass hierzulande pro Jahr etwa 100 Verfälschungen deutscher Pässe festgestellt würden. Eine tatsächlich "recherchierbare" Speicherung der zwei Fingerabdruckmerkmale aus den Identitätsnachweisen bei den Meldeämtern, für die erst mit vergleichsweise hohem finanziellen Aufwand gemeinsame Standards eingeführt werden müssten, würde ihm zufolge etwa die Identifizierung Vermisster oder Toter genauso erleichtern wie die Suche nach Verkehrsstraftätern. Direkt vergleichbar wäre der Datenbestand bei den rund 5300 Meldebehörden mit dem BKA-Bestand aber auch im Fall der Online-Abrufbarkeit nicht. Im dortigen automatischen Fingerabdruck-Identifizierungssystem (AFIS) würden nämlich die Ausformungen aller zehn Finger und der Handfläche gespeichert. Jeder Abgleich würde auch "sechzig Sekunden und länger" dauern, was etwa bei einer Prüfung im Rahmen einer Grenzkontrolle zu berücksichtigen sei.

Laut Pfitzmann träte bei den Bürgern mit der Gesetzesänderung der Gewöhnungseffekt ein, ihre Fingerabdrücke nicht mehr nur in "Schurkenstaaten" oder bei der Einreise in die USA "in hoher Qualität" und im Rahmen einer automatisierten massenhaften Erfassung abzugeben. Fremde Geheimdienste und Kriminelle hätten damit "nach kurzer Zeit eine große Fülle von deutschen Fingerabdrücken". Diese könnten etwa an Tatorten bewusst hinterlassen werden, um die Polizei in die Irre zu führen. Pfitzmann versicherte den Parlamentariern, dass es für derlei Machenschaften "einen Markt" gebe. Zugleich rief er die Abgeordneten auf, die EU-Vorgaben zur zweiten Stufe der Biometriepässe nicht umzusetzen. Andernfalls sieht er "ein Notwehrrecht der einzelnen Bürger."

Auf Sicherheitsrisiken verwies auch Lukas Grunwald von der Firma DN Systems Enterprise Internet Solutions aus Hildesheim. Ihm zufolge ist die Anforderung im Regierungsentwurf, wonach die gespeicherten Daten gegen unbefugtes Auslesen, Verändern und Löschen zu sichern sind, angesichts der vorgegebenen Schutzbestimmungen nicht zu erfüllen. So bestehe etwa neben der vergleichsweise einfachen Auslesbarkeit der Passdaten im jetzigen Stadium die Möglichkeit, Schadsoftware in die Inspektionssysteme einzuschleusen. Zudem sei auch der erweitere Sicherheitsmechanismus zum Schutz der Fingerabdrücke durch die Extended Access Control (EAC) riskant aufgrund von Lücken bei der Zeitstempelung auf dem RFID-Chip, die Kontrolleure gleichsam größtenteils blind gegenüber der Zertifizierung mache. Darüber hinaus reiche die Verschlüsselung des Transportwegs der biometrischen Daten zum Passproduzenten in Form der Bundesdruckerei nicht aus. Das Sicherheitsniveau in den Bürgerbüros, wo Standard-PCs im Einsatz seien, müsste vielmehr insgesamt deutlich angehoben werden.

Neue Proteste kamen auch von Datenschützern. Sönke Hilbrans von der Deutschen Vereinigung für Datenschutz (DVD) zweifelte die Sinnhaftigkeit biometrischer Daten in Ausweisdokumenten insgesamt an, da die deutschen Pässe schon "Spitzenprodukte" seien. Ausgeschlossen bleiben müsse auf alle Fälle die Umwandlung der Pass- in Auskunftsregister. Schon heute sei die Abfrage von Lichtbildern in der polizeilichen Praxis eine Standardmaßnahme, bemängelte Hilbrans. Mit einer Implementierung eines automatischen Abrufsverfahren leiste das Gesetz dieser Zweckentfremdung aber weiter "erheblichen Vorschub". Es handle sich bei einer solchen "Vorratsdatenspeicherung" um "einen von vielen kleinen Schritten in eine Gesellschaftsordnung, die alltägliche Spuren für die Strafverfolgung zugänglich macht".

Für den Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar entstünde mit der Vernetzung der Passregister eine "virtuelle umfassende Datei", die einer zentralen Vorhaltung der sensiblen biometrischen Merkmale gleich käme. Dabei würden Zusatzinformationen parat gehalten, die etwa zur Selektion Farbiger oder von Menschen mit bestimmten Gesichtszügen genutzt werden könnten. Elektronischen Übermittlungen biometrischer Daten im Rahmen "aktiver Übermittlungsverfahren" der Meldebehörden selbst per "gesicherter E-Mail" ohne externe, insgesamt kaum ausreichend abzusichernde neue Zugangsschnittstellen wollte sich Schaar aber nicht entgegenstellen.

Viele der bei der Anhörung beschworenen Missbrauchsszenarien tat Ziercke als "realitätsferne Versuchsanordnungen" ab, um Ängste der Bevölkerung zu schüren. Für die mutwillige Verschleierung von Straftaten durch falsche Fingerabdrücke etwa gebe es "überhaupt keine Beweise." Gerhard Schabhüser, Abteilungsleiter Kryptographie im Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), versicherte den Abgeordneten, dass ihm ein "Klonen" der E-Pässe und der darauf gespeicherten Daten bislang nicht ernsthaft untergekommen sei. Das Auslesen der Fingerabdrücke im Ausland stehe auch immer "unter deutscher Kontrolle". Mit den eingesetzten Verschlüsselungsverfahren könne man "20 bis 30 Jahre leben". Auch das Sicherheitsniveau der Chips sei hoch.

Grunwald gab den verwendeten Funketiketten nach Labortests dagegen eine Haltbarkeit von "vier bis fünf Jahren". Christoph Busch vom Fraunhofer Institut für graphische Datenverarbeitung gab zu bedenken, dass die biometrischen Merkmale für Kontrollfunktionen vermutlich nur fünf Jahre verwendet werden könnten. Gültig soll der E-Pass aber zehn Jahre sein. Generell begrüßte Busch jedoch, dass mit der Pilotanwendung die Biometrie für "andere, positiv belegte Kontrollschritte ein schon eingeführtes Verfahren" werde. Er sprach sich dafür aus, biometrische Daten in Personalausweisen auch für "nicht-hoheitliche Anwendungsbereiche" optional zuzulassen. Insgesamt hat die Bundesdruckerei laut Schabhüser eine Gewährleistungspflicht für die Haltbarkeit der Pässe übernommen. "10.000 Biegungen sollen durchgeführt worden sein", ergänzte Ziercke. Die Dokumente könnten als "relativ knick- und knacksicher" gelten.

Im Regierungsentwurf (PDF-Datei) zur Änderung des Passgesetzes ist vorgesehen, einen Online-Abruf von Lichtbildern durch die Polizei- und Bußgeldbehörden bei Ordnungswidrigkeitenverfahren im Straßenverkehr zuzulassen. Diese Bestimmung stieß bei der 1. Lesung des Gesetzesvorstoßes auf wenig Gegenliebe bei der SPD-Fraktion und der Opposition. Pläne von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und der Union gehen aber deutlich weiter. Demnach soll sich der automatische Zugriff durch die Polizei auch auf die neu zu erhebenden Fingerabdrücke erstrecken und bei allen Passdaten zur Straftatenverfolgung und Gefahrenabwehr möglich sein. Dies hatte zuvor der Bundesrat gefordert.

Die Bundesregierung sprach sich in Folge für die "Kompromissformel" aus, dass "im Falle der Übermittlung von Lichtbildern an die Polizei- und Ordnungsbehörden im Rahmen der Verfolgung von Straftaten und Verkehrsordnungswidrigkeiten" der Abruf des digitalen Fotos "im automatisierten Verfahren erfolgen kann". Nach einem heutigen Koalitionsgespräch zur inneren Sicherheit lehnte ein SPD-Sprecher es strikt ab, auch Fingerabdruckdaten bei den Meldebehörden zu speichern und einen umfassenden Zugriff darauf zu erlauben. An einer gemeinsamen Linie mit der Union werde aber gearbeitet.

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