Autor Thema: Überwachung, Transparenz, Datenschutz  (Gelesen 108758 mal)

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SPD uneins über Schäuble-Pläne
« Antwort #240 am: 07 April, 2007, 17:02 »
In der SPD gibt es bisher keine einheitliche Linie zu den Plänen von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) für Online-Durchsuchungen von Computern. Der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, sagte dem RBB-Inforadio am Samstag: "Ich halte die Online-Durchsuchungen für notwendig zur Aufklärung von schweren Straftaten oder auch zur Abwehr von schweren, großen Gefahren." Bislang waren die Schäuble-Pläne in der SPD weitgehend auf Ablehnung gestoßen.

Wiefelspütz wies darauf hin, dass es für das Vorhaben derzeit keine ausreichende rechtsstaatliche Grundlage gebe. "Eine Rechtsgrundlage muss erst geschaffen werden, und das wird mit Sicherheit nicht hoppla hopp gehen können. Das berührt schwerwiegende verfassungsrechtliche Fragen." Wiefelspütz bezeichnete seine Position als "persönliche Meinung" und betonte: "Die Diskussion in der SPD hat erst begonnen."

Der SPD-Datenschutzexperte Joerg Tauss hält die Schäuble-Pläne für verfassungswidrig. Online-Durchsuchungen wären nach seiner Auffassung eine Kombination von uneingeschränkten Lauschangriffen mit ebenso illegalen Hausdurchsuchungen ohne Kenntnis der Betroffenen, erklärte er in Berlin. Dafür könne "weder der Deutsche Bundestag als Gesetzgeber die Hand reichen noch ist die Billigung einer solchen Praxis durch das Bundesverfassungsgericht denkbar".

Auch Thüringens SPD-Chef Christoph Matschie lehnt die Durchsuchungen ab. "Die Privatsphäre muss Schutz vor staatlichem Zugriff haben und der Computer gehört zur Privatsphäre", sagte er dem Radiosender Antenne Thüringen. Zudem sei eine solche Ermittlungsmethode nicht notwendig.

Schäuble will im Kampf gegen den Terrorismus Ermittlern unter anderem den heimlichen Zugriff auf Computer via Internet ermöglichen. Er brachte dazu auch eine Änderung des Grundgesetzes ins Spiel. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) wies diesen Vorstoß scharf als "verfassungsrechtlich höchst bedenklich" zurück.

Unterstützung erhielt Schäuble dagegen von seinem niedersächsischen Amtskollegen Uwe Schünemann (CDU). "Die Gefahr eines terroristischen Anschlags in Deutschland war noch nie so groß wie in diesen Tagen", sagte dieser der Bild am Sonntag. Die von Schäuble angestrebten Gesetzesänderungen etwa zur Online-Durchsuchung von Computern oder zur vorbeugenden Telefonüberwachung halte er daher "für dringend geboten".

Quelle : www.heise.de

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Die Berliner Justizsenatorin Gisela von der Aue hat sich zurückhaltend gegenüber den umstrittenen Forderungen zur raschen Schaffung einer Rechtsgrundlage für heimliche Online-Durchsuchungen ausgesprochen. Eine verdeckte Ausforschung privater Festplatten in PCs oder virtuellen Speicherplattformen berühre den vom Grundgesetz umfangreich geschützten Kernbereich privater Lebensgestaltung "in ganz besonderem Umfang", schreibt die SPD-Politkerin in einer jetzt veröffentlichten Antwort (PDF-Datei) auf eine Anfrage des Berliner FDP-Abgeordneten Björn Jotzo. "Überdies bestehen auch im Hinblick auf die technische Umsetzung derartiger Maßnahmen eine Reihe offener Fragen." Der Senat halte daher eine "gründliche Prüfung" einer entsprechenden gesetzgeberischen Regelung auf Landes- beziehungsweise Bundesebene für erforderlich.

Im Mittelpunkt der Abwägung muss laut von der Aue die Frage stehen, "ob es zur Aufrechterhaltung einer effektiven Strafverfolgung tatsächlich ein unabweisbares Bedürfnis für Online-Durchsuchungen gibt". Sollte dies der Fall sein, sei weiter zu prüfen, "welche Grenzen der Anwendung im Lichte eines effektiven Grundrechtsschutzes gezogen werden müssen." Weder in Berlin noch in anderen Bundesländern oder beim Bund selbst sei man in diesen Punkten bislang zu konkreten Ergebnissen gekommen.

Ein bereits klareres Meinungsbild hat sich die Humanistische Union (HU) gebildet. In ihrem aktuellen Mitteilungsheft warnt die Bürgerrechtsorganisation vor einer "fortschreitenden Verwanzung des Rechts". Sie beklagt darin, dass zu den biologischen und fürs "klassische" Abhören eingesetzten elektronischen Wanzen mit der Reform des Verfassungsschutzgesetzes für Nordrhein-Westfalen hierzulande erstmals offiziell auch eine "virtuelle" Form des Ungeziefers in die freie Wildbahn entlassen worden sei. Dabei würden elektronische Datenspeicher offenkundig als Exklaven innerhalb der (Privat-)Wohnung behandelt. Das Gesetz sehe bei heimlichen Zugriffen auf Arbeitsspeicher oder Festplatten zumindest keinerlei Vorkehrungen vor, die dem Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung gerecht würden. Aber auch der Kernbereichsschutz werde mit keiner Silbe erwähnt. Die HU unterstützt daher eine Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz.

"Wie ihre biologischen Verwandten neigt auch die virtuelle Wanze zur Fortpflanzung und Vermehrung", gehen die Bürgerrechtler im Weiteren auf die Begehrlichkeiten auf Bundesebene ein. Dabei habe es zunächst so ausgesehen, "als wollte der Bundesgerichtshof einer allzu schnellen Vermehrung dieser virtuellen Plagegeister vorbeugen." Der BGH hatte Ende Januar entschieden, dass es bislang keine Rechtsgrundlage für heimliche Online-Durchsuchungen gibt. Für die HU wäre damit ein Innehalten bei dem Vorhaben, alles technisch Machbare im Bereich der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr zu legalisieren, wünschenswert. Schließlich habe schon die "Verwanzung" des Grundgesetzes im Rahmen der Einführung des großen Lauschangriffs letztlich wenig gebracht, da die akustische Wohnraumüberwachung gemäß dem Bundesverfassungsgericht nur unter kaum praktikablen Bedingungen rechtsstaatlich durchführbar sei. Ein ähnliches Ergebnis wäre beim "Bundestrojaner" zu erwarten.

Strikt ab lehnt die Bürgerrechtsvereinigung die Ansicht der Bundesregierung, wonach die Geheimdienste hierzulande auf Basis des Verfassungsschutzgesetzes bereits heimliche Online-Durchsuchungen durchführen dürften. Die Umsetzung einer entsprechenden Überwachungsmaßnahme "mittels einer angepassten Dienstvorschrift", wie es die Bundesregierung nahe gelegt habe, erscheint der HU "unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten geradewegs abenteuerlich". Damit würden weder die Anforderungen an den Schutz des eigenen Wohnraums oder des Kernbereichs erfüllt, noch werde dem Gesetzesvorbehalt für Grundrechtseingriffe nachgekommen oder den Kriterien der Normenklarheit Genüge getan. Man werde sich deshalb für "einen sofortigen Stopp aller diesbezüglichen Begehrlichkeiten einsetzen".

Quelle : www.heise.de

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Zugriff von US-Geheimdiensten auf inländische Bankdaten befürchtet
« Antwort #242 am: 10 April, 2007, 17:50 »
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat bemängelt, dass mit der Schaffung eines einheitlichen europäischen Zahlungsverkehrsraums künftig auch alle Inlandsüberweisungen vom Finanznetzwerk SWIFT (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunications) abgewickelt würden. Damit könnten auch US-Geheimdienste unter dem Aufhänger der Terrorabwehr auf die Bankdaten zugreifen. "Wenn diese Daten, wie es geplant ist, auch über SWIFT laufen, würde das ohne eine Veränderung des Systems bedeuten, dass man dann auch diese Daten den Amerikanern für ihre Recherchen zur Verfügung stellt", zeigte sich Schaar gegenüber dem SWR besorgt über die Entwicklungen. Eine solche Praxis wäre dem Datenschützer zufolge aber "mit unseren Vorstellungen von Souveränität schwer zu vereinbaren."

Über das in Belgien beheimate SWIFT-Netz werden täglich bereits internationale Überweisungen mit einem Volumen von etwa 4,8 Billionen Euro abgewickelt. Etwa 7800 Kreditinstitute aus rund 200 Ländern sind an das Konsortium angeschlossen. SWIFT speichert unter dem Hinweis auf "Sicherheitsgründe" im Rahmen einer Gesamtspiegelung die abgewickelten Transaktionen und damit verknüpfte personenbezogene Informationen auch in seiner US-Filiale. Auf den dortigen SWIFT-Datenbestand greifen US-amerikanische Behörden einschließlich des Auslandsgeheimdienstes CIA unter dem Aufhänger der Terrorismusbekämpfung regelmäßig zu. Diese seit sechs Jahren erfolgende und seit zehn Monaten öffentlich bekannte Praxis verstößt nach Einschätzung aller europäischen Datenschutzbehörden gegen europäisches Datenschutzrecht. Nicht nur das EU-Parlament fürchtet, dass die Finanzinformationen in den USA zur Wirtschaftsspionage missbraucht werden könnten.

Die unkontrollierte Datenabwanderung droht sich mit den jüngsten Brüsseler Plänen zur Verwirklichung eines einheitlichen Zahlungsraums in der europäischen Gemeinschaft deutlich zu verschärfen. Die 27 Finanzminister der EU haben sich Ende März bei ihrem jüngsten Ratstreffen Vorschlag für eine Richtlinie über Zahlungsdienste geeinigt. Sie soll nach der noch ausstehenden weiteren Beratung durch das EU-Parlament Rechtsgrundlage für die Verwirklichung der "Single Euro Payments Area" (SEPA) dienen. Ziel des Vorstoßes ist es, grenzüberschreitende Zahlungen so einfach, billig und sicher zu machen wie "nationale" Zahlungen innerhalb eines Mitgliedstaats. Außerdem will die Richtlinie die Zahlungsverkehrsmärkte durch die Verbesserung des Wettbewerbs insgesamt effizienter und kostengünstiger gestalten.

Laut Schaar ist als künftiger Dienstleister für den gesamten künftigen europäischen Zahlungsverkehr einschließlich Inlandsüberweisungen aber schon aus rein pragmatischen Gründen das umstrittene SWIFT-Netzwerk vorgesehen. Damit stünden letztlich auch den US-Sicherheitsbehörden im US-Datenzentrum des Konsortiums gewaltige neue Finanzinformationen zur Verfügung. Letztlich könnten sie unter Berufung auf den Krieg gegen den Terror dann jede Überweisung innerhalb Europas einsehen.

Der SWIFT-Finanzchef, Francis Vanbever, hatte jüngst zwar Nachbesserungen beim Datenschutz versprochen. Demnach strebt die Unternehmung für ihre Datenlagerstätte in den USA eine "Safe Harbor"-Regelung an und will sich so freiwillig zur Einhaltung angemessener Regeln des Datenschutzes auch in den USA nach EU-Maßstäben verpflichten. Den vielfach geforderten raschen Rückzug der Infrastruktur aus Übersee und den damit verbundenen Stopp der Finanzdatenaffäre lehnte Vanbever zum Missfallen von Datenschützern allerdings ab. Man wolle allein mittelfristig für die globale Kommunikationsinfrastruktur von SWIFT "Alternativen entwickeln".

Derlei reine Absichtsbekundungen gehen Schaar längst nicht weit genug. Er hatte von SWIFT gemeinsam mit seinen europäischen Kollegen bis Ende März eigentlich klare Zusagen zur Einhaltung der EU-Datenschutzbestimmungen erwartet. "Diese Rückmeldungen sind nicht so, wie wir sie uns gewünscht hätten", beklagt der Bundesdatenschutzbeauftragte. Mit den angekündigten Überarbeitungen des Datenschutzkonzepts sei "das Grundproblem noch nicht aus der Welt geräumt, nämlich der doch sehr weitgehende Zugriff der US-Behörden, ohne dass eine unabhängige Datenschutzkontrolle drauf schaut."

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"Um einen Lebenden zu verstehen, muss man wissen, wer seine Toten sind. Und man muss wissen, wie seine Hoffnungen endeten - ob sie sanft verblichen oder ob sie getötet wurden. Genauer als die Züge des Antlitzes muss man die Narben des Verzichts kennen."

In den Blogs wird heftig darüber spekuliert, und nicht nur in den Postings auf Heise vermuten es eine Menge Leser, sondern auch in den Foren von Focus, demTagesspiegel und der Süddeutschen Zeitung: leidet Schäuble nicht nur an den körperlichen Folgen des Attentats, sondern auch an einer traumatisierten Psyche, die seine Wahrnehmung entscheidend trübt?

Posttraumatische Belastungsstörung

Obwohl sich keine Ferndiagnosen stellen lassen und das Innenministerium über die Krankengeschichte des Ministers weit weniger umfassend Einsicht gibt, als es der Minister von seinen Bürgern gerne hätte, spricht einiges für das Vorliegen einer sogenannten Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS). Selbst wenn man die recht engen Kriterien der professionellen Psychologie für die Entwicklung einer solchen Störung anlegt - Todesgefahr oder schwere Verletzung -, kommt man im Fall Schäuble zum Ergebnis: das könnte passen. Naomi Breslau nahm in ihrer Studie von 1998 Schussverletzungen sogar als typisches Beispiel der PTBS-Auslöserkategorie "mit Waffe verletzt", die ihr zufolge bei Männern mit einer Wahrscheinlichkeit von 18,1% zu einer PTBS führt.

Würde Schäuble nicht auffällig handeln, könnte man immer noch davon ausgehen, dass mit einer Wahrscheinlichkeit von 4/5 keine Posttraumatische Belastungsstörung vorliegt. Aber Schäuble verhält sich auffällig und dieses auffällige Verhalten passt auffallend gut in die Symptomatik der Posttraumatischen Belastungsstörung. Vor allem die Hypervigilanz, die übersteigerte Schreckhaftigkeit, das Wahrnehmen abstrakter Gefahren als konkret und die dementsprechend falsche Interpretation dessen, was geeignet, erforderlich und angemessen ist. Das von Dr. Markos Maragkos im Interview zu Posttraumatischen Belastungsstörungen genannte Beispiel des durch einen Unfall traumatisierten Autofahrers, der zur Vermeidung der Gefahr das Autofahren ganz sein lässt, erinnert frappant an Schäubles Umgang mit der Verhältnismäßigkeit, wenn es um die Methoden zur Vermeidung zukünftiger Verbrechen geht.

Ein ganz anderes Leben als vorher

Hinzu kommt, dass sich die Wahrscheinlichkeit zur Entwicklung einer Posttraumatischen Belastungsstörung erhöht, wenn der Betroffene nach dem Ereignis ein ganz anderes Leben führen muss als vorher.

Seit Schäuble lebensgefährlich angeschossen wurde, ist er vom dritten Brustwirbel abwärts gelähmt und sitzt im Rollstuhl. Eine erhebliche Einschränkung: keine Sexualität mehr, und ein Angewiesensein auf fremde Hilfe bis hin zu den täglichen sehr privaten Verrichtungen.

Vor dem 12. Oktober 1990 verlief sein Leben in ausgesprochen geregelten Bahnen: Sohn eines Steuerberaters, Jurastudium, Promotion über die "Berufsrechtliche Stellung von Wirtschaftsprüfern in Wirtschaftsprüfungsgesellschaften", Eintritt in die Steuerverwaltung, Bundestag. Zu dieser Zeit interessierte sich Schäuble eher für Finanzen und machte während der Flick-Affäre durch einen Plan zur Amnestierung von Steuerhinterziehern auf sich aufmerksam.

Kurz vor dem Attentat übertrug ihm Helmut Kohl einen neuen, ungewohnten Aufgabenbereich: das Innenministerium mit den Zuständigkeiten für die innere Sicherheit. Das Attentat war der erste große Bruch in Schäubles Biografie - seitdem ging vieles schief für ihn. Kohl benannte ihn als Nachfolger und trat selbst wieder an, in der Spendenaffäre sagte die frühere CDU-Schatzmeisterin gegen ihn aus und der in die Affäre verwickelte Waffenhändler Schreiber beschuldigte ihn des Meineids. Zu guter Letzt scheiterte er sogar als selbsterklärter Kandidat für das Bundespräsidentschaftsamt peinlich an der eigenen Partei. In der Fernsehsendung "Schäubles Fall" führte der gelähmte Politiker die Spendenaffäre auf eine "Intrige mit kriminellen Elementen" zurück. Wer solche Verschwörungstheorien hegt, wird normalerweise nicht wieder in die große Politik vorgelassen - anders bei Schäuble. Die Berufung zum Innenminister im Kabinett Merkel war sein erster Erfolg seit damals - und eine Wiederholung der Ernennung von 1989, der bald darauf das Attentat folgte.

Symptom "Vermeidung"

Will Schäuble tief in seinem Innern eine Wiederholung dieses Ereignisses symbolisch vermeiden? Mit allen Mitteln? Mit dem grundgesetzwidrigen Ausbau der Überwachung, mit Präventivbefugnissen für das Bundeskriminalamt, mit dem Einsatz der Maut-Daten zur Strafverfolgung (mit dem er sich selbst zum Lügner stempelt), mit der unangekündigten Online-Durchsuchung (die alle Bürger in ständige Überwachungsangst versetzt und die freie Meinungsäußerung dementsprechend beeinflusst - bis hin zum Tagebucheintrag), mit bei Ämtern gespeicherten Fingerabdrücken und mit einigen Plänen für Grundgesetzänderungen, bis hin zum Einsatz der Bundeswehr im Innern?

Hinzu kommt, dass die Spekulationen nicht nur von Fremden kommen, sondern auch von Personen, die mit Schäuble persönlich Umgang haben - darunter nicht nur alte Parteigenossen, die meinen, er sei nach dem Attentat ein "völlig anderer" geworden, sondern auch Mitarbeiter von Länderministerien, die hinter vorgehaltener Hand Berichte von sich geben, welche über die gewohnten Spitzen unter Politikern weit hinausgehen: nämlich, dass Schäuble in Ausschusssitzungen "regelmäßig durchdreht" und ein "echt tragischer" Fall sei.

War Schäuble nach dem Attentat in psychologischer Behandlung? Was wurde dort festgestellt? Litt er an einer Akuten Belastungsstörung? Sind etwaige akute psychische Symptome, die nach traumatischen Erlebnissen oft auftauchen, unbehandelt geblieben und haben sich chronifiziert? Über die ärztliche beziehungsweise psychologische Behandlung des Ministers nach dem Attentat schweigt sich das Innenministerium gründlich aus. Dabei wären die Antworten auf diese Fragen besonders im Lichte von Schäubles grundgesetzkritischen Äußerungen der letzten Zeit für die Öffentlichkeit durchaus von Interesse. Auch deshalb, weil sich eine Posttraumatische Belastungsstörung auf die Fähigkeit auswirken kann, Gefahrensituationen richtig einzuschätzen und angemessen auf sie zu reagieren: Die Einschätzung einer Gefahr durch einen Menschen, der an Posttraumatischer Belastungsstörung leidet, ist durchaus anders als die Einschätzung der gleichen Gefahr durch einen Menschen ohne diese Störung.

Klarheit bringen würde die Nennung der Behandlungen nach dem Attentat und eine Entbindung der behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht. Ein keineswegs außergewöhnlicher Vorgang, der nicht nur privat Krankenversicherten, sondern auch Bewerbern für besonders sensible Berufe ganz alltäglich abverlangt wird. Warum also entschließt sich Schäuble nicht von sich aus zu diesem Schritt? Weil ihm der Datenschutz plötzlich wichtig geworden ist? Oder weil er Material ans Licht bringen könnte, das seine Eignung als Innenminister in Frage stellt?

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Offline Jürgen

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Re: Schäuble: Anti-Terror-Gesetze haben sich bewährt
« Antwort #244 am: 10 April, 2007, 23:50 »
Wenn ich die Entwicklung seines Vorgängers vom Links-Aussen-Anwalt zu einem durchaus vergleichbaren Hardliner betrachte, zwingt sich mir die Annahme auf, dass auch das Amt an sich einen entscheidenden Anteil an dieser charakterlichen Verrohung hat.
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Veränderungen stehen an. Dies ist der bisherige Stand:
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,1mØ Multifeed, mit Quattro LNBs; Multiswitches 4x 5/10(+x) - alle ohne Terrestrik und modifiziert für nur ein 12V DC Steckernetzteil (Verbrauch insgesamt 15 Watt)
1mØ mit DiSEqC 1.3/USALS als LNB2 an DVB-S2 STB, aktuell 30°W bis 55°O
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Entwicklungsprojekt zu Online-Durchsuchungen in vollem Gange
« Antwort #245 am: 11 April, 2007, 15:54 »
Die Bundesregierung gibt sich weiter sehr bedeckt zu Einzelheiten über die Durchführbarkeit von heimlichen Online-Durchsuchungen. Im Bundeskriminalamt (BKA) werde "derzeit die technische Umsetzbarkeit" der momentan heiß diskutierten verdeckten Ermittlungsmaßnahme "im Rahmen eines Entwicklungsprojekts geprüft", schreibt das Bundesinnenministerium in einer jetzt vorliegenden Antwort auf eine umfassende Anfrage der FDP-Fraktion im Bundestag. Dabei würden "Aspekte der Gerichtsverwertbarkeit der Ergebnisse, der Nichtweiterverbreitung von hierzu verwendeten Programmen und des weitestgehenden Ausschlusses unerwünschter Effekte berücksichtigt". Absprachen mit Softwareherstellern strebe man nicht an. Konkrete Aussagen zur geplanten Technik würden sich noch nicht treffen lassen.

Die Schaffung von Sicherheitslücken werde bei möglicherweise bald legalen Online-Durchsuchungen privater Festplatten und Speicherplattformen im Netz nicht angestrebt, versichert das Innenministerium. Derzeit werde davon ausgegangen, dass eine missbräuchliche Nutzung der einzusetzenden Programme durch Dritte für eigene Zwecke durch technische Maßnahmen allerdings nur "weitestgehend" verhindert werden könne. Insgesamt stuft die Bundesregierung ein Entdeckungsrisiko der verwendeten Software als gering ein. Eine Manipulation eines entsprechenden Beschnüffelungsprogramms sei "im Vergleich zu anderen über den Markt bereits bestehenden Möglichkeiten" zur Ausnutzung von Sicherheitsschwachstellen auf gängigen PCs zudem "extrem aufwendig".

Die von den Liberalen, Forschern und Hackern skizzierte Gefahr eines "digitalen Wettrüstens" zwischen staatlichen Online-Durchforstern und Internet-erfahrenen Kriminellen sieht das Innenministerium nicht. Das Ergreifen möglicher Gegenmaßnahmen durch die "Zielperson" und eine Reaktion der Ermittlungsbehörden darauf sei "tägliche Praxis". Einen möglichen Vertrauensverlust der Bevölkerung in das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) befürchtet die Bundesregierung ebenfalls nicht, da die Bonner Behörde im Gegensatz zum BKA nicht mit der Entwicklung technischer Verfahren zur Durchführung von Online-Durchsuchungen beauftragt sei.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte Ende Januar entschieden, dass es bislang keine Rechtsgrundlage für heimliche Online-Durchsuchungen gibt. Insbesondere Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU), andere Innenpolitiker der Union und das BKA fordern seitdem die rasche Schaffung einer rechtlichen Grundlage für das umstrittene neue Ermittlungsinstrument, das auch von SPD-Innenexperten nicht grundsätzlich abgelehnt wird. Erforderlich seien entsprechende Online-Durchsuchungen insbesondere, heißt es jetzt in der Stellungnahme des Innenministeriums, um an "flüchtige", also sich nur im Arbeitsspeicher eines Rechners befindende, sowie an verschlüsselte Inhalte heranzukommen. Für eine "verdachtlose" Online-Durchsuchung etwa in Gestalt einer umfassenden Rasterung von Internetcomputern, um Anhaltspunkte für durchgeführte oder geplante Straftaten zu erhalten, bestehe aber "aus strafverfahrensrechtlicher Sicht" kein rechtfertigender Anlass.

In aktuellen Entwicklungen auf dem Gebiet der Computerforensik und der Beschlagnahme von Rechnern oder Servern kann die Bundesregierung keine Alternative zur Online-Durchsuchung erkennen. Die Wiederherstellung nicht endgültig gelöschter Daten sei zwar grundsätzlich möglich, es bestehe aber das ungelöste Problem der endgültigen Ausradierung von Informationen auf Datenträgern.

Die personellen Ressourcen für die Durchführung heimlicher Netzausforschungen kann das Innenministerium bislang nicht prognostizieren. Dünn bleiben die Aussagen in der Antwort der Bundesregierung auf die FDP-Anfrage auch zum Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung, den das Bundesverfassungsgericht bei verdeckten Ermittlungen mehrfach besonders angemahnt hat. Die Suche würde sich "aufgrund der jeweiligen Anordnung auf Daten beschränken, die für das zu Grunde liegende Ermittlungsverfahren von Bedeutung sind", heißt es dazu allein pauschal. Eine eventuelle technische Vorauswahl etwa mit Hilfe von Schlagworten oder den vom BKA ins Feld geführten "Schlüsselbegriffen" würde lediglich als Hilfsmittel dienen und einer herkömmlichen Durchsuchung entsprechen. Auch dabei würden Papiere zunächst nur grob auf eventuelle Relevanz geprüft.

"Der Bundesregierung fehlt offenbar jede genaue Vorstellung davon, wie Online-Durchsuchungen vom Bundeskriminalamt durchgeführt werden sollen", interpretiert Gisela Piltz, innenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, die ausweichenden Antworten als "Offenbarungseid". Es bleibe weiter völlig unklar, "wie die zahlreichen technischen Probleme dieses Zugriffs gelöst werden sollen und ob sich überhaupt Vorteile gegenüber der Beschlagnahme von Festplatten ergeben". Elementare Fragen zum Grundrechtsschutz würden bislang genauso missachtet wie zum Rechtsschutz des Bürgers gegenüber den geforderten Maßnahmen. Der mehrfache Verweis darauf, über die Tätigkeit der Nachrichtendienste keine Auskunft zu geben, lege zudem erneut nahe, dass die Geheimdienstler ohne rechtliche Grundlage und richterliche Kontrolle "wilde Online-Durchsuchungen betreiben". Die Regierung müsse über die Vorgehensweise der Geheimdienste "zügig aufklären".

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Bürgerrechtler demonstrieren gegen Überwachungswahn
« Antwort #246 am: 12 April, 2007, 16:08 »
Am Samstag demonstrieren Deutsche Bürgerrechtler in Frankfurt "gegen den Überwachungswahn". In einem letzten Aufruf des beteiligten FoeBuD e.V. wird an alle zur Teilnahme appelliert, die mit der "Vorratsdatenspeicherung, der Online-Durchsuchung und den neusten Überwachungsphantasien unseres Innenministers Schäuble nicht einverstanden" sind. Voriges Jahr fanden bereits Kundgebunden in Berlin und Bielefeld statt.

Treffpunkt des Protestzuges ist um 15 Uhr am Frankfurter Hauptbahnhof. Die Abschlusskundgebung soll an der Paulskirche stattfinden. Dort wollen Redner aus Bürgerrechtsorganisationen, Beratungsstellen, Telefonseelsorge und vom Bündnis für Politik- und Meinungsfreiheit "den Wert der Privatsphäre und die Wichtigkeit der Bürgerrechte deutlich machen". Daneben haben Interessierte Gelegenheit, sich am Kommunikationsstand in der Innenstadt zu informieren und zu diskutieren.

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Europarat: Videoüberwachung bedroht massiv die Grundrechte
« Antwort #247 am: 13 April, 2007, 15:47 »
Die Europäische Kommission für "Demokratie durch Recht" des Europarates fordert angesichts der tiefen Verletzungen der Achtung des Privatlebens, der Bewegungsfreiheit und des Datenschutzes durch die um sich greifende Videoüberwachung öffentlicher Plätze strengere nationale und internationale Regulierungsvorgaben. Der verstärkte Einsatz von Bespitzelungstechniken wie dem "Closed Circuit Television" (CCTV) durch Strafverfolger oder andere staatliche Behörden "kann eine unabweisbare Bedrohung für die Grundrechte" darstellen, warnt die so genannte Venedig-Kommission in einer jetzt veröffentlichten Studie. Das Demokratiegremium des weit über die EU hinausreichenden Staatenbundes hat darin die Vereinbarkeit der Videoüberwachung mit geltendem internationalen Recht untersucht und die Politik an grundlegende Datenschutzbestimmungen erinnert.

Die Technik für CCTV hat sich laut dem Report in jüngster Zeit "dramatisch verbessert" und könne teilweise als ausgefeilt gelten. So seien Möglichkeiten zur Nachtsicht, zum Zoomen oder zur automatischen Verfolgung von Objekten Standard. Vorgänge, Details oder Gesichtszüge könnten sichtbar gemacht werden, die dem menschlichen Auge normalerweise verborgen wären. "Intelligente Systeme" seien in der Lage, etwa selbst einen angeklebten Bart als Tarnung zu erkennen, und schlössen eine Stimm- oder Gesichtserkennung ein. Zudem könnten dieselben Bilder auf verschiedenen Monitoren reproduziert, von einem Beobachter gleichzeitig mehrere Orte aus der Ferne kontrolliert und die Daten aufgezeichnet werden. Dabei sei jederzeit auch ein Missbrauch der Aufnahmen oder eine Verbreitung über das Internet denkbar. Insgesamt, resümiert die Untersuchung an diesem Punkt, "wachsen die Möglichkeiten für eine durchdringende, unerbittliche Überwachung von Individuen und Plätzen".

Im Prinzip obliege es zwar den nationalen Behörden, über den Einsatz der Videoüberwachung öffentlicher Örtlichkeiten zur Verhinderung von Störungen der öffentlichen Ordnung oder von Straftaten sowie zum Schutz der inneren Sicherheit zu befinden, heißt es in der Analyse weiter. Bei der Feststellung der Erforderlichkeit, der Notwendigkeit und der Verhältnismäßigkeit dürfte aber letztlich auch etwa der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ein Wörtchen mitreden können. Dieser habe etwa befunden, dass es selbst im öffentlichen Kontext einen Bereich der Interaktion einer Person mit anderen gebe, der dem Privatleben zuzurechnen sei. Als besonders problematisch habe der Gerichtshof ferner die Aufzeichnung verdeckt gewonnener CCTV-Aufnahmen sowie die Freigabe von Bildern aus der Videoüberwachung zur Veröffentlichung gleichsam zur Vorführung von Menschen bezeichnet.

Allgemein müssen Behörden der Venedig-Kommission zufolge beim Einsatz von CCTV-Systemen zum einen die Bestimmungen des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte der Vereinten Nationen berücksichtigen. Es sei also darauf zu achten, dass die Videoüberwachung "gesetzlich" abgesichert und nicht "willkürlich" erfolge. Darüber hinaus seien die Vorgaben aus Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention zu beachten: Eine Behörde darf demnach nur einen Eingriff in die Grundrechte vornehmen, soweit dieser "gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig ist für die nationale oder öffentliche Sicherheit, für das wirtschaftliche Wohl des Landes, zur Aufrechterhaltung der Ordnung, zur Verhütung von Straftaten, zum Schutz der Gesundheit oder der Moral oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer."

Absolut unangebracht sei demnach etwa das Anbringen von Kameraaugen in öffentlichen Toiletten, um die Einhaltung eines Rauchverbots zu kontrollieren. Eine flächendeckende Videoüberwachung sei ebenfalls nicht mit den internationalen Menschenrechtserklärungen in Vereinbarung zu bringen. Generell müsste immer geprüft werden, ob auch nicht weniger tief in die Privatsphäre einschneidende Maßnahmen zweckgerecht seien.

Die Kommission bringt weiter Basisbestimmungen aus dem europäischen Datenschutzrecht ins Spiel. Demnach dürften zur automatischen Verarbeitung genutzte persönliche Informationen nur in einem klar gesetzlich geregelten Verfahren erhoben, für spezielle legitime Absichten gespeichert und aktuell gehalten werden. Nach einem gewissen Zeitraum zu löschende Daten müssten zudem als solche rasch zu identifizieren sein. Darüber hinaus seien den betroffenen Personen ein Zugang zu den über sie gespeicherten Informationen und Korrekturmöglichkeiten einzuräumen. Letztlich sollten Videoüberwachungsmaßnahmen von einer unabhängigen Datenschutzbehörde kontrolliert werden. Weitere Studien seien nötig, um das automatische Scannen von Kfz-Kennzeichen und Verkehrsflüssen durch CCTV sowie den privaten Gebrauch von Videoüberwachungssystemen zu berücksichtigen.

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Schäuble will Leitlinien für innere Sicherheit erarbeiten
« Antwort #248 am: 16 April, 2007, 19:59 »
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) will erstmals "Leitlinien für die innere Sicherheit" vorlegen. Das Grundsatzpapier soll bis zur zweiten Jahreshälfte fertig sein, bestätigte ein Ministeriumssprecher am heutigen Montag in Berlin. Vor dem Hintergrund der terroristischen Bedrohung will Schäuble die Trennung zwischen äußerer und innerer Sicherheit aufheben. Der neue Sicherheitsbegriff stößt bei der SPD auf Widerstand. Auch die heftige Debatte über Schäubles Sicherheitspolitik geht weiter.

Wie die Zeitung Die Welt berichtet, will Schäuble den auch in der großen Koalition umstrittenen Einsatz der Bundeswehr im Inneren in einem neuen Sicherheitskonzept festschreiben. "Wir wollen einen umfassenden Sicherheitsbegriff zu Grunde legen. Daher werden wir über die völlig überkommene Trennung von innerer und äußerer Sicherheit zu reden haben und die Frage eines Einsatzes der Bundeswehr im Inneren", sagte Schäuble dem Blatt. "Uns leitet die folgende Frage: Was muss man tun, um trotz vieler Gefahren den Menschen ein möglichst großes Maß an Sicherheit zu gewährleisten?"

Der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, warnte den Minister vor einem Alleingang. "Schäuble ist gut beraten, rechtzeitig mit dem Koalitionspartner zu sprechen, sonst wird es bei einer bloßen Ankündigung von Leitlinien bleiben", sagte Wiefelspütz der Netzeitung. Er lehnte Schäubles Sicherheitsbegriff und einen Einsatz der Bundeswehr im Inneren ab.

In der Diskussion über die von Schäuble geplanten schärferen Sicherheitsgesetze werben die Grünen für einen gemeinsamen Widerstand der Opposition. Grünen-Chef Reinhard Bütikofer sagte, es gehe um so viel, "dass wir dafür werben, dass hier alle, denen der Rechtstaat lieb und teuer ist, an einem Strang ziehen, um zu verhindern, dass Herr Schäuble damit durchkommt". Insbesondere kritisierte Bütikofer die geplanten heimlichen Online-Untersuchungen von Computern.

Die innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Gisela Piltz, sagte, Schäubles Vision von einem umfassenden Sicherheitsbegriff und die erneute Ankündigung, Militär im Inneren einzusetzen, klängen wie eine Drohung. "Wolfgang Schäuble lässt einfach nicht locker und ist dabei, sich vollends zu verrennen." Piltz forderte die Kanzlerin auf, den Innenminister zu stoppen. Die stellvertretende Vorsitzende der Links-Fraktion, Petra Pau, warf Schäuble vor, Sicherheit notfalls auch über das Grundgesetz zu stellen.

Unionspolitiker verteidigten hingegen Schäuble. CSU-Generalsekretär Markus Söder befürwortete im Fernsehsender Phoenix eine Ausweitung der Sicherheitsgesetze. Die CDU-Innenpolitiker Clemens Binninger und Ralf Göbel wiesen die Kritik an Schäuble als überzogen zurück. Binninger verteidigte den Vorstoß Schäubles, über das Internet auf die Computer verdächtiger Personen zugreifen zu können. Es werde immer noch unterschätzt, welche Bedeutung das Internet für Terroristen und Kriminelle habe.

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Wirtschaft stützt Schäubles Plan für heimlichen PC-Zugriff
« Antwort #249 am: 17 April, 2007, 22:31 »
Die deutsche Wirtschaft hat grundsätzlich nichts gegen einen Online-Zugriff auf Computer. "Es müssen jedoch zielgerichtete Eingriffe gegen potenzielle terroristische Straftäter sein, bei denen die rechtsstaatlichen Grenzen genau definiert sind", sagte Thomas Menk, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft für Sicherheit der Wirtschaft (ASW) dem Handelsblatt. Der ASW gehören unter anderem die Spitzenverbände der Wirtschaft an. Der Plan von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) ist umstritten und stößt auch beim Koalitionspartner SPD auf Widerstand.

Nach Worten Menks stellen Angriffe auf die Internetsicherheit und besonders der mögliche Missbrauch des Internets durch terroristische Straftäter eine ernst zu nehmende Sicherheitsgefährdung dar. Deshalb habe er auch kein Verständnis dafür, dass Telefone auf richterliche Anordnung überwacht werden dürften, dies aber im Zusammenhang des Internets ausgeschlossen sein sollte, sagte Menk.

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Hessischer Verfassungsschutz-Chef für Online-Durchsuchungen
« Antwort #250 am: 18 April, 2007, 09:03 »
Der hessische Verfassungsschutz-Chef Alexander Eisvogel hat sich nach einem Bericht der Frankfurter Rundschau (FR) für Online-Durchsuchungen von Computern ausgesprochen. Zwar müssten erst andere Methoden der Nachrichtengewinnung angewandt werden, sagte Eisvogel der FR. Wenn diese aber ausgeschöpft seien, sei "eine Situation denkbar, in der man ein so weit reichendes Mittel wie die Online-Durchsuchung einbringt".

Im Kampf gegen Verbrechen und Terrorismus will Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) den Sicherheitsbehörden unter anderem das heimliche Ausspähen von Computern per Internet erlauben. Diese Pläne sind umstritten. Eisvogels Vorgesetzter, Innenminister Volker Bouffier (CDU), betonte laut FR, dass es Online-Durchsuchungen in Hessen nicht gebe. "Wir haben keine Befugnis, das zu machen", sagte demnach Bouffiers Sprecher Michael Bußer.

Die vor wenigen Wochen beschlossene Anti-Terror-Datei funktioniert nach den Worten des hessischen Verfassungsschutz-Chefs. "So wie die Politik es angekündigt hat, ist sie in Betrieb genommen worden und funktioniert." Es sei noch zu früh, um Bilanz zu ziehen. "Aber es liegt auf der Hand, dass sie ein sehr wertvolles Instrument ist, um Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden zu koordinieren und alle Behörden noch auskunftsfähiger, aber auch arbeitsfähiger zu machen."

Eisvogel war am 1. November 2006 an die Spitze des hessischen Verfassungsschutzes gerückt. Vorher hatte er die Islamismus-Abteilung im Bundesamt für Verfassungsschutz geleitet.

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Schäuble will Grundsatz der Unschuldsvermutung aushebeln
« Antwort #251 am: 18 April, 2007, 11:16 »
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble forciert seine Pläne zur weiteren Verschärfung der Sicherheitsgesetze weiter. Erst kürzlich kündigte Schäuble an, "Leitlinien für die innere Sicherheit" ausarbeiten zu wollen, um die Trennung zwischen innerer und äußerer Sicherheit aufzuheben; auch fordert er Online-Untersuchungen von Computern oder den Zugriff der Polizei auf gespeicherte Passfotos. Nun will Schäuble selbst den in einem Rechtsstaat zentralen Grundsatz der Unschuldsvermutung aushebeln, um präventive Massenüberwachungsmaßnahmen zu ermöglichen.

Dem Stern  sagte der Bundesinnenminister, dass er an seinen Plänen "nichts Schlimmes" erkennen könne: "Die Gewährleistung von Sicherheit für Leib und Leben ist wesentlicher Teil der Aufgabe des Staates. Sie sichert uns eine Freiheit, die wir früher nicht hatten: weltweit zu reisen, zu kommunizieren, Geschäfte zu machen." Wer seine Pläne zur Grundgesetzveränderungen als Anschlag auf die Verfassung charakterisiere, würde ihn diffamieren: "Wer Gegenteiliges behauptet, betreibt ein infames Spiel mit mir."

Im Kampf gegen den Terrorismus setzt Schäuble auf Präventivmaßnahmen und will dabei die Unschuldsvermutung, die den Zugriff der Sicherheitsbehörden begrenzt, aushebeln. Schäuble spreche davon, dass der Grundsatz der Unschuldsvermutung im Kampf gegen terroristische Gefahren nicht gelten könne, schreibt der Stern: "Wäre es richtig zu sagen: Lieber lasse ich zehn Anschläge passieren, als dass ich jemanden, der vielleicht keinen Anschlag begehen will, daran zu hindern versuche. Nach meiner Auffassung wäre das falsch."

Der Bundesinnenminister bekräftige in dem Interview auch seine Haltung zur Folter. Er lehne Folter strikt ab und nehme sie "auch nicht augenzwinkernd" hin. Wenn Geheimdienste aber von anderen Diensten Informationen über einen gefährlichen Anschlag erhalten würden, wäre es "absurd", sie nicht zu nutzen, weil "nicht ganz so zuverlässig wie bei uns garantiert ist, dass sie rechtsstaatlich einwandfrei erlangt wurden". Nur so würde seiner "Verantwortung für die Sicherheit der Menschen gerecht".

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Re: Schäuble will Grundsatz der Unschuldsvermutung aushebeln
« Antwort #252 am: 18 April, 2007, 12:43 »
Der Bundesinnenminister bekräftige in dem Interview auch seine Haltung zur Folter. Er lehne Folter strikt ab und nehme sie "auch nicht augenzwinkernd" hin. Wenn Geheimdienste aber von anderen Diensten Informationen über einen gefährlichen Anschlag erhalten würden, wäre es "absurd", sie nicht zu nutzen, weil "nicht ganz so zuverlässig wie bei uns garantiert ist, dass sie rechtsstaatlich einwandfrei erlangt wurden". Nur so würde seiner "Verantwortung für die Sicherheit der Menschen gerecht".

Quelle : www.heise.de

Eine ganz klar amerikanische Haltung. Verlagern wir doch die Folter ins Ausland, in einem rechtsfreien Raum, dann ist es schon rechtens.

Ich bleibe dabei, Schäuble's Krankheit, die posttraumatische Gesundheitsstörung, wird immer offensichtlicher. Wir dürfen nicht unser Grundgesetz und die Verfassung Aufgrund der Krankheit eines Politikers aufs Spiel setzen.

Schäuble darf sein Amt nicht mehr ausführen, und zu einem Spielball anderer Interessenvertreter werden.

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Empörung über Schäubles Abkehr von Unschuldsvermutung
« Antwort #253 am: 18 April, 2007, 15:20 »
Die Äußerung von Innenminister Schäuble, beim Anti-Terror-Kampf könne man nicht von der Unschuldsvermutung ausgehen, hat scharfe Kritik hervorgerufen. SPD, FDP und Grüne werfen ihm vor, an der Verfassung zu rütteln.

Hamburg - "Dieser Vorschlag ist vollkommen indiskutabel", sagte der schleswig-holsteinische Innenminister Ralf Stegner (SPD) in Kiel. Er forderte Wolfgang Schäuble (CDU) auf, in der Sicherheitspolitik nicht den Boden der Verfassung zu verlassen. Stegner erklärte weiter: "Die Unschuldsvermutung ist ein unveränderbares Wesensmerkmal unseres Rechtsstaats." Wer dies im Kampf gegen den Terror aufgebe, beseitige ein Kernelement der Verfassung.

Grünen-Chefin Claudia Roth erklärte, Schäuble "operiert weit jenseits der Verfassung, wenn er die Unschuldsvermutung bei Verdächtigten außer Kraft setzen will".

Schäuble hatte dem "Stern" gesagt, der Grundsatz der Unschuldsvermutung könne im Kampf gegen terroristische Gefahren nicht gelten. "Wäre es richtig zu sagen: Lieber lasse ich zehn Anschläge passieren, als dass ich jemanden, der vielleicht keinen Anschlag begehen will, daran zu hindern versuche. Nach meiner Auffassung wäre das falsch."

Der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Max Stadler, nannte Schäubles Äußerung "polemisch". "Schäuble verschweigt, dass auch bei der Gefahrenabwehr konkrete Verdachtsmomente nötig sind, um gegen jemanden zu ermitteln", sagte Stadler SPIEGEL ONLINE.

Die frühere Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sagte: "Selbst wenn es um Gefahrenabwehr geht, kann ich nicht alle, also auch völlig unschuldige Menschen, unter Generalverdacht stellen." Sie warnte gegenüber der "tageszeitung" vor einer weiteren Verschärfung der Sicherheitsgesetze, etwa der pauschalen Speicherung aller Telefonverbindungsdaten. Die innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Gisela Piltz, warf Schäuble vor, "jedes rechtsstaatliche Maß" zu verlieren.

Der innenpolitische Sprecher der Unions-Fraktion, Wolfgang Bosbach, hingegen wies darauf hin, dass die Unschuldsvermutung grundsätzlich nur vor Gericht gelte, nicht aber bei der Gefahrenabwehr. "Eine politische Maßnahme zur Gefahrenabwehr kann doch nicht erst dann erfolgen, wenn zuvor die Schuld des Verdächtigen zweifelsfrei nachgewiesen wurde", sagte Bosbach SPIEGEL ONLINE.

Die Innnenpolitikerin Ulla Jepke von der Linksfraktion sagte zu SPIEGEL ONLINE: "Schäuble hat die Katze aus dem Sack gelassen." Es sei "unverfroren", wie der Innenminister die Unschuldsvermutung auszuhebeln versuche. "Schäuble strebt den totalen Sicherheitsstaat an", sagte Jelpke weiter.

Schäuble äußerte sich in dem "Stern"-Interview auch zur Verwendung von Informationen, die unter Folter erlangt wurden. Der CDU-Politiker wies darauf hin, dass er Folter strikt ablehne. Wenn jedoch Nachrichtendienste von anderen Diensten Informationen über einen Anschlag erhielten, wäre es "absurd", die Informationen nicht zu nützen, weil "nicht ganz so zuverlässig wie bei uns garantiert ist, dass sie rechtsstaatlich einwandfrei erlangt wurden".

Dazu sagte Grünen-Chefin Roth, Schäuble erweise sich als "gelehriger Schüler von Folterbefürwortern und als Kooperationspartner von schlimmen Diktatoren, wenn er unter Folter erpresste Informationen verwerten will". Damit schaffe er die Nachfrage für Folterinformationen.

Zypries fordert Verhältnismäßigkeit ein

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) rechnet nicht mit einer generellen Abschaffung der Unschuldsvermutung im deutschen Recht. Der Vorstoß Schäubles beziehe sich allein auf den Anti-Terror-Kampf, sagte Zypries. Alles andere "wäre mit unserer Verfassung nicht vereinbar". Zypries erläuterte, dass eine Unschuldsvermutung - also der Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" - nur im repressiven Bereich gelte. "Bei der Gefahrenabwehr gibt es das nicht", stellte die Ministerin klar. Doch müsse auch bei der Gefahrenabwehr das Verhältnismäßigkeitsprinzip beachtet werden: "Insofern ist es trotzdem nicht so, dass ich sagen könnte, ich setze alle fest, weil ein Straftäter dabei sein könnte."

Dennoch werden zwischen Zypries und Schäuble tiefe Differenzen über den Kurs in der Kriminalitäts- und Terrorbekämpfung deutlich. Angesichts weiterer Vorschläge Schäubles zu Gesetzes-Verschärfungen sagte Zypries, es falle ihr schwer, hier klare Konturen zu erkennen. Insgesamt sei die Diskussionslage "etwas wirr geworden".

Schäuble hatte sich zuletzt auch dafür ausgesprochen, künftig Fingerabdrücke aus Pässen bei den Meldebehörden zu speichern und eine Grundlage dafür zu schaffen, dass Sicherheitsbehörden Privatcomputer heimlich online durchsuchen dürfen.

Das Bundeskabinett beschloss am Vormittag, dass zur besseren Täterverfolgung in Deutschland künftig sämtliche Telefon- und Internetverbindungsdaten ein halbes Jahr gespeichert werden. Damit setzte die Regierung eine Richtlinie der Europäischen Union um. Mit dem Gesetzentwurf brachte das Kabinett zudem neue Regeln für die Telefonüberwachung auf den Weg, die den Grundrechtsschutz der Bürger stärken sollen.

Quelle : www.spiegel.de

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Schäubles Pläne irritieren Ministerin Zypries
« Antwort #254 am: 18 April, 2007, 20:15 »
Rührt Innenminister Schäuble am Rechtsstaat? Der Innenminister sorgt mit der provokant Äußerung, bei der Terrorabwehr gebe es keine Unschuldsvermutung, für Aufregung - vor allem bei Kabinettskollegin Zypries. Die Genossin wundert sich nur noch über ihren Kollegen.

Berlin - Als Brigitte Zypries heute Mittag nach Wolfgang Schäubles Sicherheitsplänen gefragt wurde, zuckte sie nur mit den Schultern. "Mir fällt es im Moment auch etwas schwer, die Konturen zu erkennen", sagte sie vor der versammelten Hauptstadtpresse. Da würden Forderungen aus der Union erhoben, zu Fingerabdrücken, Vorratsdatenspeicherung, Online-Durchsuchungen, meist handele es sich nur um "kryptische Zeitungsmeldungen", und Schäuble gucke groß und widerspreche nicht.

In den nachrichtenarmen Ostertagen ist die Debatte über schärfere Sicherheitsgesetze neu aufgeflammt, und die Justizministerin kommt aus dem Staunen nicht mehr heraus. "Ich kann nicht sagen: Das geht nicht, weil ich nicht mal weiß, was gehen soll", erklärte Zypries ratlos.

Von ihrem Kabinettskollegen Schäuble kann die Ministerin offenbar keine Klarstellung erwarten. Im Gegenteil: Der heizt die Debatte mit Interviews selbst an. Heute sorgte er für neue Verwirrung mit einer Äußerung im "Stern". "Die Unschuldsvermutung heißt im Kern, dass wir lieber zehn Schuldige nicht bestrafen als einen Unschuldigen zu bestrafen. Der Grundsatz kann nicht für die Gefahrenabwehr gelten. Wäre es richtig zu sagen: Lieber lasse ich zehn Anschläge passieren, als dass ich jemanden, der vielleicht keinen Anschlag begehen will, daran zu hindern versuche? Nach meiner Auffassung wäre das falsch", sagte Schäuble in dem vorab veröffentlichten Interview.

Für Schäuble gilt die Unschuldsvermutung nicht mehr

Schnell wurde diese Aussage in den Nachrichtenagenturen dahingehend zugespitzt, dass Schäuble die Unschuldsvermutung abschaffen wolle. Die Empörung war groß, stellt die Unschuldsvermutung doch den Kernbestand des Rechtsstaates dar. Politiker von SPD, Grünen, FDP und Linkspartei reagierten sofortund forderten den Innenminister auf, auf den Boden der Verfassung zurückzukehren.

Doch was hat Schäuble eigentlich gemeint? Sein Sprecher erklärte, der Minister habe nur auf den Unterschied zwischen Strafrecht und Gefahrenabwehr hinweisen wollen. Tatsächlich, das bestätigt jeder Jurist, gilt eine Unschuldsvermutung nur vor Gericht, nicht jedoch bei der Prävention von Straftaten. Somit hätte Schäuble nur eine juristische Binsenweisheit von sich gegeben.

Aber ist der Satz wirklich so harmlos? Oder will Schäuble nicht doch die Regeln für die Ermittler so lockern, dass sie künftig auch bei einem Generalverdacht gegen jemanden aktiv werden können? Die vage Äußerung bot breiten Raum für Interpretation. Nicht wenige meinten, darin einen weiteren Träger von Schäubles Sicherheitsarchitektur zu erkennen. Gerade weil Schäuble seit Tagen schärfere Gesetze fordert, fällt die Unschuldsvermutung in seinem Fall schwer.

FDP-Innenexperte Max Stadler nannte Schäubles Äußerung "polemisch", weil er nicht darauf hingewiesen habe, dass Ermittlungen immer auf einem begründeten Anfangsverdacht basieren müssen. Das sei wohl kalkuliert, argwöhnte der Liberale gegenüber SPIEGEL ONLINE.

Auch SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz zeigte sich besorgt über die "Obsession", die Schäuble an den Tag lege. Terrorismus sei nicht Deutschlands größtes Sicherheitsproblem, sagte er SPIEGEL ONLINE. Mit seinen ständigen Vorstößen drohe Schäuble die Freiheit zu ersticken.

Zypries: Am besten Schäuble fragen

Zypries wollte Schäuble keine solchen Absichten unterstellen, machte aber gleichwohl deutlich, dass auch sie beim Lesen des Satzes schlucken musste. "Ich kann mir nicht vorstellen, dass Herr Schäuble das in der Schärfe gemeint hat, wie man das lesen kann", sagte die Justizministerin. Wie Schäubles Sprecher erklärte sie den Unterschied zwischen Repression und Prävention. In ersterem gelte die Unschuldsvermutung, in letzterem nicht. Die Polizeigesetze enthielten schließlich eine Fülle von Möglichkeiten für vorläufige Festnahmen.

Freisprechen wollte Zypries Schäuble aber auch nicht. Was genau er gemeint habe, dazu frage man ihn wohl am besten selbst, sagte sie. Jedenfalls könne man nicht jeden Verdächtigen einfach festsetzen. Zypries schien heute der nötige Mut zu fehlen, bei Schäuble selbst nachzubohren. Jedenfalls wurde im Kabinett nach ihren Angaben nicht darüber gesprochen - und das, obwohl man gemeinsam am Tisch saß. Vielleicht ergebe sich bei einer EU-Sitzung in Moskau am Montag eine Gelegenheit, redete Zypries sich heraus - und erhielt dafür prompt den Zwischenruf: "mit Putin als Vermittler".

Regierungssprecher Ulrich Wilhelm versuchte anschließend, den Eindruck zu erwecken, alles sei in bester Ordnung. Jede Maßnahme werde sorgfältig zwischen Innen- und Justizressort abgestimmt. Er rate dazu, nicht alles zu aufgeregt zu kommentieren.

Doch ist es offensichtlich, dass die Chefs der beiden Verfassungsressorts im Clinch liegen. Schäuble griff Zypries im Interview scharf an: "Ich wehre mich sehr dagegen, dass die Bundesjustizministerin jetzt öffentlich den Eindruck erweckt, als wäre unsere Zusammenarbeit nicht so konstruktiv, wie sie in Wahrheit ist." Schäuble hatte sich darüber geärgert, dass Zypries im Kabinett dem neuen Passgesetz zugestimmt, öffentlich aber verfassungsrechtliche Bedenken geltend gemacht hatte. Zypries konterte: "Ich kann nicht erkennen, dass ich diesen Eindruck erwecke."

Quelle : www.spiegel.de

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