Autor Thema: Überwachung, Transparenz, Datenschutz  (Gelesen 92676 mal)

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BKA-Präsident: Online-Durchsuchung klappt ohne Schadsoftware
« Antwort #225 am: 27 März, 2007, 09:11 »
Bei einem Fachgespräch der Grünen im Bundestag am Montag zum Thema "Bürgerrechtsschutz im digitalen Zeitalter" warb der Präsident des Bundeskriminalamts (BKA), Jörg Ziercke, weiter für verdeckte Ermittlungen im Internetbereich. Zuvor hatte er in einem taz-Interview erklärt, solche Durchsuchungen seien "hochprofessionell" und keinesfalls eine "Schleppnetzfahndung".

Es handle sich bei den geplanten Programmen zu den umstrittenen Online-Durchsuchungen nicht um "Schadsoftware", erklärte Ziercke während des Fachgesprächs der Grünen. Eingesetzt würden "keine Bundestrojaner", also keine Applikationen, durch die sich Daten löschen oder verändern lassen würden. Das Gerede von einer vom BKA verbreiteten Malware mit Schadroutinen sei "Kinderkram", wetterte Ziercke, denn "so funktioniert kriminalistische Arbeit nicht". Hintertüren würden nicht offen gelassen. Vertreter des Chaos Computer Clubs (CCC) und Forscher warnten dagegen vor einem Kontrollverlust der Nutzer und der bewussten staatlichen Schaffung von Sicherheitslücken.

Ziercke brachte mehrere "Sicherungsmaßnahmen" ins Spiel, um Kollateralschäden bei der Online-Durchsuchung von Festplatten und virtuellen Speichern zu verhindern. So habe die zumindest theoretisch inzwischen klarer umrissene Software eine "Steuerungskomponente", um sie nach der von einem Richter freigegebenen Einsatzzeit wieder abzuschalten. Es würden natürlich auch "nur bestimmte, identifizierte Dateien übertragen", nicht der komplette Inhalt von 300-Gigabyte-Festplatten. Eine Erkennung der Schnüffelkomponente durch Anti-Virensoftware werde durch die Verbreitung in Einzelfällen verhindert. Am Anfang stehe eine "eindeutige Identifikation des Zielsystems". Eine Unterstützung durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) für die Programmierung des heimlichen Ermittlungswerkzeugs ist laut dem BKA-Chef nicht erforderlich. Der BSI-Präsident Udo Helmbrecht hatte zuvor versprochen, das Bestmögliche für die IT-Sicherheit in Deutschland zu tun: "Wir sind die Behörde, der Sie vertrauen sollten."

"Wir müssen keine Schwachstellen ausnutzen", orakelte Ziercke weiter. Der Quellcode "einer solchen Untersuchung" könne zudem beim Gericht hinterlegt werden, machte er einen weiteren Vorschlag zur rechtsstaatlichen Fassung der geforderten Maßnahme. Dies setze voraus, "dass sich die Justiz in diesem Bereich fachlich fortentwickelt." Aber auch Experten etwa vom CCC will er im Nachhinein Zugang zu der Programmblaupause einer eingesetzten Applikation gewähren. Zugleich nannte Ziercke eine Reihe konkreter Fälle, in denen er eine Online-Durchsuchung für unbedingt erforderlich hält. Dabei geht es etwa um den Austausch von Informationen zu Sprengvorrichtungen, eine konkrete Anschlagplanung, die Unterstützung für den internationalen Dschihad und die Anwerbung für ein Selbstmordattentat über das Internet, Recherchen zu einem möglichen Landesverrat durch die Weitergabe von Konstruktionszeichnungen und das Aufklären von Umtrieben eines fremden Geheimdienstes. Ziercke nannte als Anlass für eine Online-Durchsuchung auch die Unterstützung für ein Terrornetz, bei denen der Verdächtigte Internet-Telefonie sowie E-Mail-Verschlüsselung nutze beziehungsweise im "Entwurfsmodus" online kommuniziere, also die E- Mail jeweils nur im Entwurfsordner im Web abgelegt und gar nicht versandt werde.

Einen Phishing-Fall zählte der oberste Kriminalbeamte der Republik ebenfalls mit auf, in dem der Versand der trügerischen Mails über ein Bot-Netz mit zehntausenden Rechnern weltweit erfolgt sei. In den genannten Beispielen ist laut Ziercke ein heimliches Vorgehen essenziell, um tatsächlich an die Täter-Netzwerke zu gelangen und diese nicht etwa durch eine offene Hausdurchsuchung bereits frühzeitig zu warnen. Zuvor hatte er sich wiederholt über den Anstieg von Straftaten im Bereich Kinderpornographie sehr besorgt gezeigt.

Der Hacker starbug vom CCC führte dagegen vor, wie einfach ein Rechner mit Betriebssystem Windows XP durch die Ausnutzung einer bekannten Windows-Schwachstelle gleichsam ferngesteuert werden kann. Es sei mit einem Trojaner möglich, sich nicht nur etwa Fotos auf dem so geknackten PC anzuschauen oder gespeicherte E-Mails zu lesen. Man könne auch "Dateien raufschieben", einer Person also beispielsweise kinderpornographisches Material oder Bombenbauanleitungen unterjubeln. "Die ultimative Spionage-Software gibt es nicht", ergänzte die CCC-Abgesandte Constanze Kurz. Es müsse klar sein, "dass jede Schadsoftware ihrerseits Schwachstellen hat, zum Beispiel Programmierfehler". Diese könnten Kriminelle ausnutzen. Die zweite Gefahr sei, dass der "Bundestrojaner einfach entdeckt werden könnte, wenn er nach Hause telefoniert". In Folge würden sich "Wettbewerbe von Hackern" bilden, welche die Programme analysieren. Die Online-Durchsuchung sei zudem im größeren Zusammenhang all der anderen Überwachungsmaßnahmen wie der geplanten Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten zu sehen, die seit dem 11. September 2001 in der Gesamtschau den Bürger unter Generalverdacht stellen würden.

Andreas Pfitzmann, Informatikprofessor an der TU Dresden, bezeichnete es zudem als "extrem risikoreich", gute (Überwachungs-)Software für eine nicht genau bekannte Rechnerumgebung zu schreiben. Er wäre "extremst verwundert", wenn die Kenntnisse beim BKA in diesem Bereich die in der Forschung deutlich übersteigen würden und nicht doch ein "universelles trojanisches Pferd" herauskäme. Der Streit um den Bundestrojaner ist für Pfitzmann aber eine "Nulldiskussion", solange die gängige Computerinfrastruktur absolut unsicher sei. Er verglich die Rechnerlandschaft mit "Häusern, die so unsicher sind, dass Sie keinen Schimmer haben, ob da jetzt einmal, zweimal oder fünfmal Besuch da war." Man merke auch nicht, ob etwas weg oder dazu kam. In diesem Rahmen habe er weniger Angst vor dem deutschen Polizisten oder Geheimdienstler: "Aber Kriminelle werden die Möglichkeiten kumulativ nutzen."

Allgemein erinnerte Alexander Rossnagel vom Forschungszentrum für Informationstechnik-Gestaltung an der Universität Kassel an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, wonach auch Online-Durchsuchungen nicht zu einer Rundumüberwachung oder zu Eingriffen in den Kernbereich der privaten Lebensgestaltung führen dürften. Der Erlanger Strafrechtler Hans Kudlich tat sich schwer mit der Einordnung der Netzbespitzelung in die Grundrechte und die Strafprozessordnung. Er geht davon aus, dass Online-Durchsuchungen mit einer Verfassungsänderung ähnlich wie beim großen Lauschangriff verbunden sein müsste.

Quelle : www.heise.de

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Stärkung des "präventiven Datenschutzes" gefordert
« Antwort #226 am: 27 März, 2007, 12:24 »
Angesichts der zunehmenden präventiven staatlichen Überwachung hat sich der Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), Thilo Weichert, als Korrekturmaßnahme für eine stärkere vorsorgliche Sicherung der Privatsphäre ausgesprochen. Ganz in diesem Sinne steht der am heutigen Dienstag veröffentlichte Tätigkeitsbericht 2007 des ULD (PDF-Datei) unter dem optimistischen Titel: "Der präventive Datenschutz startet durch". Mit Leben gefüllt haben die Kieler Datenschützer diesen Begriff gemäß dem 180 Seiten umfassenden Report insbesondere mit den Instrumenten des Datenschutz-Gütesiegels und des vorgeschalteten Auditverfahrens. Hier haben die Schleswig-Holsteiner Weichert zufolge mit der umstrittenen Zertifizierung eines Updateproduktes von Microsoft "eine wichtige Schallmauer" durchbrochen und dem Prüfverfahren eine internationale Dimension verliehen.

Bei der EU-Kommission stehe zudem das Projekt EuroPriSe (European Privacy Seal) kurz vor der Genehmigung, das unter Leitung des ULD gemeinsam mit 6 weiteren europäischen Partnern das Gütesiegel des Landes europaweit verbreiten soll, freut sich der Chef der Einrichtung. Um auch den "bundesweit starken Zuspruch" zu befriedigen, verfolge man das Ziel einer bundesgesetzlichen Verankerung des Verfahrens. Gütesiegel und Audit seien aber nur zwei von einer Vielzahl weiterer Instrumente, mit denen der präventive Datenschutz vorangebracht werde. So gewinne die strukturelle Unternehmens- und Behördenberatung beim ULD eine immer wichtigere Bedeutung. Über den Vorsitz in der Arbeitsgruppe Versicherungswirtschaft der Datenschutzaufsichtsbehörden versucht die Einrichtung dabei, zunächst in einer Branche bundesweit Standards zu etablieren. Für ein gutes Datenschutzmanagement spreche, dass damit auch eine Optimierung des IT-Einsatzes und der Arbeitsabläufe erreicht werde.

Eitel Sonnenschein herrscht bei den Kieler Datenschützern aber nicht. "Im vergangenen Jahr kam es so zu einigen, teilweise auch öffentlich ausgetragenen Konflikten", konstatiert Weichert. So sei dem schlewsig-holsteinischen Innenministerium etwa partout nicht klarzumachen gewesen, dass die Pläne für eine Polizeirechtsnovelle nicht nur verfassungsrechtlich höchst problematisch, sondern zugleich ein Bärendienst für die Polizei und die Sicherheit des Landes seien. "Einige gravierende Schutzlücken konnten im inzwischen verabschiedeten Polizeirecht geschlossen werden, doch blieben und bleiben einige mehr als fragwürdige Regelungen erhalten", moniert der ULD-Leiter. Seine Einrichtung werde nun etwa die Einführung des Kfz-Kennzeichen-Scannings, der Schleierfahndung sowie der elektronischen polizeilichen Vorgangsdokumentation kritisch begleiten. Darüber hinaus habe sich auch das Bildungsministerium bis zuletzt geweigert, bei seinen Planungen zu einer Schüler-Individualstatistik die Anforderungen des Datenschutzes zu berücksichtigen.

Ein Blick über die Elbe offenbart für Weichert zudem, "dass außerhalb unseres Landes der Datenschutz noch nicht ausreichend in unsere informationsgesellschaftliche Kultur Eingang gefunden hat". Mit dem Argument der Missbrauchs- und Kriminalitätsbekämpfung würden immer wieder neue Datenerhebungs- und Verarbeitungsbefugnisse gewährt und neue Verarbeitungssysteme in Betrieb genommen, wobei als "Sesam-öffne-Dich für Informationsbegehrlichkeiten" seit dem 11. September 2001 die Bekämpfung von Terrorismus und darüber hinaus immer wieder auch der Kinderpornographie diene. Mit der 2006 beschlossenen Anti-Terror-Datei etwa schreitet für Weichert "die Vergeheimdienstlichung unseres Sicherheitsapparates weiter voran. Würde die vom Bundesinnenministerium geforderte geheime Online-Durchsuchung gesetzlich erlaubt, wäre dies ihm zufolge "bundesweit ein schwerer Schlag gegen die Informationssicherheit und das Vertrauen der Nutzer in die Integrität ihrer IT-Systeme".

"Systemsprengende Wirkung" würde dem Bericht nach die Umsetzung der EU-Pläne einer mindestens sechsmonatigen Vorratsspeicherung von Verbindungs- und Standortdaten aus dem Telekommunikatikonsbereich haben. "Es ist trotz Einbeziehung von Millionen von Kreditkartendaten bei aktuellen Ermittlungen und der Rasterung von sämtlichen internationalen Banktransaktionsdaten bei SWIFT für US-Geheimdienste immer noch nicht in das Bewusstsein der Öffentlichkeit gedrungen, dass die elektronischen Spuren, die wir bei allen möglichen Gelegenheiten hinterlassen, zu einer beklemmenden Beschneidung unserer Grundrechte führen kann", beklagt Weichert eine fehlende Sensibilisierung der Bürger und der Politik. Nur so sei es zu erklären, "dass wir den millionenfachen Datenschutzverstoß durch SWIFT immer noch nicht beendet haben, dass das Bundeswirtschaftsministerium weiterhin munter seine Idee eines riesigen Bundes-Einkommensregisters mit dem freundlichen Namen Elena verfolgt oder dass von der Bundespolitik krampfhaft die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherungs-Richtlinie weiterverfolgt wird."

Die Bürger müssen sich dem ULD-Chef zufolge stärker "über die Konsequenzen ihres informationstechnischen Tuns klar werden." Dies gelte für eine "unreflektierte Selbst- und Fremdentblößung im Internet unter dem neudeutschen Stichwort Web 2.0" wie für die "bedenkenlose Inanspruchnahme immer mächtigerer Internet-Angebote von Online-Monopolisten wie zum Beispiel Google". Der präventive Datenschutz bedürfe noch der weiteren Unterstützung der Wirtschaft, der Verwaltung, der Politik und generell der Öffentlichkeit.

Quelle : www.heise.de

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Der Berliner Datenschutzbeauftragte Alexander Dix kritisiert in seinem am heutigen Mittwoch präsentierten Tätigkeitsbericht 2006 (PDF-Datei) "drastische Einschränkungen des Datenschutzes in Europa und Deutschland". Obwohl sich politische Allmachtsphantasien von einer kriminalitätsfreien Gesellschaft nicht verwirklichen lassen würden, seien die Befugnisse der Sicherheitsbehörden immer weiter ausgedehnt worden. "Unverdächtige Bürger können immer weniger erkennen, unter welchen Voraussetzungen sie Objekte staatlicher Überwachung werden", moniert Dix. Auch fehle es an Regelungen, welche die "ausufernde" Kontrolle der Bevölkerung durch Transparenz, Auskunfts- und Korrekturrechte der Betroffenen und Löschungsfristen zumindest teilweise begrenzen könnten.

Neben dem Transfer von Flugpassagier- und Finanzdaten aus Europa an die USA und dem damit einhergehenden Scoring von EU-Bürgern durch US-Sicherheitsbehörden beanstandet der Datenschützer insbesondere die geplante Umsetzung der Brüsseler Vorgaben zur verdachtsunabhängigen monatelangen Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten. Sie würde zu einem "Dammbruch zu Lasten des Datenschutzes auch in Berlin führen, weil dann jeder Telefonkontakt und jeder Mausklick personenbezogen registriert werden". Eine unbeobachtete und freie Kommunikation, wie sie das Grundgesetz für den Regelfall eigentlich garantierte, wäre nicht mehr möglich. Dix konstatiert: "Wir befinden uns auf einer schiefen Ebene, die eher früher als später in eine Überwachungs- und Präventionsgesellschaft führen wird, wenn wir jetzt nicht energisch gegensteuern."

Im Einzelnen beanstandet der Datenschutzbeauftragte unverhältnismäßige Massenüberwachungen wie etwa bei der Fußball-WM. Die elektronische Zutrittskontrolle mit RFID-bestückten Eintrittskarten zur Identifizierung der Zuschauer ließ in seinem Haus "erhebliche Zweifel an der Verhältnismäßigkeit des flächendeckenden Einsatzes aufkommen". Bei der Sicherheitsprüfung der fest akkreditierten Zugangsberechtigten sei der Abgleich mit den Daten der Sicherheitsbehörden nicht immer von der Einwilligung der Betroffenen gedeckt gewesen. Im Gegensatz zur Situation im und am Olympiastadion habe die Videoüberwachung auf der Fanmeile nicht den vorhandenen Rechtsgrundlagen entsprochen. Videoüberwachung an Bildungseinrichtungen hält Dix zudem nicht für geeignet, um Vorkommnisse wie den Amoklauf an einer Schule in Emsdetten zu verhindern. Der zunehmende Einsatz von Webcams im öffentlichen und öffentlich-zugänglichen Raum sei erschreckend und habe zu vielen Beschwerden geführt. Hier seien klare Regeln zu beachten.

Der Bericht listet weitere Datenschutzpannen bei der Strafverfolgung auf. So beschwerte sich ein Bürger über Videoaufnahmen der Polizei, welche diese bei einer Hausdurchsuchung von den Wohnräumen angefertigt hatte. "Ihr Vorgehen war unzulässig", stellt der Report klar. Darüber hinaus hätten unrechtmäßig durchgeführte verdeckte Ermittlungen gegen Unschuldige beanstandet werden müssen: Drei Bürger "versteigerten gekaufte Restposten eines Möbelhauses unterhalb des Einkaufspreises für Neuware im Internet", was sie trotz der Zulässigkeit der Geschäftsidee ins Visier der Staatsanwaltschaft gebracht habe. Dabei hätten die Ermittler "eingriffsintensivste Ermittlungsbefugnisse wie die längerfristige Observation und Telefonüberwachung" genutzt und so die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen erheblich verletzt.

Übereifer der Sicherheitsbehörden hat dem Bericht nach eine "Terroristenjagd im Jobcenter" verursacht. Grund des Fehlers sei Verwechslung eines Mannes mit arabischem Namen auf einer der im Internet abrufbaren Listen der Vereinten Nationen mit Namen von terroristischen Organisationen und Personen gewesen. Das Versehen habe dazu geführt, dass das Jobcenter Leistungen einstellte. Rechtswidrig sei ferner die Einziehung und Inhaltskontrolle von Schüler-Handys durch Lehrer gewesen, nachdem gewaltverherrlichende Videos aufgenommen wurden. Die Zuständigkeit liege allein bei den Strafverfolgungsbehörden.

Auch im privatwirtschaftlichen Bereich kam es 2006 zu diversen Beanstandungen. Eine nach außen als "Blackbox" geführte Warndatei der Versicherungswirtschaft vor Betrügern und besonders risikobehafteten Bürgern etwa verstieß dem Report nach gegen das Bundesdatenschutzgesetz. Zu bemängeln war auch das automatisierte Abrufverfahren für die BVG, den Betreiber der Berliner öffentlichen Verkehrsmittel. Dieser sei zwar der Zugriff auf das Melderegister in Fällen der Identitätsprüfung von Schwarzfahrenden gestattet, wenn deren Einwilligung vorläge. Dies sei aber häufig nicht der Fall gewesen. Die elektronische Heizkostenberechnung durch Verteiler und Wasserzähler, die mehrmals täglich Messergebnisse per Funk an eine Zentrale übertragen, berge zudem das nicht in jedem Fall hinzunehmende Risiko der Ausforschung von Lebensgewohnheiten der Mieter.

Weblogs und Online-Communities werfen dem Bericht nach "neue datenschutzrechtliche Fragen auf, die noch nicht abschließend beantwortet werden können." Die technische Umsetzung dieser webbasierten Dienste müsse sorgfältig konzipiert sein, um gravierende Gefahren für die Privatsphäre der Nutzer zu vermeiden. Dies habe der Fall StudiVZ gezeigt.

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Keine Rasterfahndung nach islamistischen Terroristen
« Antwort #228 am: 30 März, 2007, 11:40 »
Das Landgericht Düsseldorf hat nach Angaben der tageszeitung eine Klage des Polizeipräsidiums Düsseldorf endgültig abgewiesen, das eine Rasterfahndung beantragt hatte.

Die Polizei wollte im Kampf gegen den islamistischen Terrorismus die Daten von fünf Millionen Männern allein in Nordrhein-Westfalen abgleichen und später die Fahndung bundesweit ausdehnen, um so genannte Schläfer aufdecken zu können. Dies wurde zunächst von den zuständigen Richtern zurückgewiesen, da eine konkrete Gefahr nicht erkennbar sei. Gegen diese Entscheidung klagte das Polizeipräsidium unter Berufung auf das Bundeskriminalamt (BKA). Es habe konkrete Hinweise, dass Kämpfer von Al Quaida mit zwei Taschen nach Deutschland gekommen seien. Diese Behauptung erschien dem Düsseldorfer Landgericht nun als "äußerst vage" und keinesfalls hinreichend, um eine Rasterfahndung zu veranlassen.

In Deutschland steht das Instrument der Rasterfahndung nur den Landespolizeien zu. Seit dem gestrigen Donnerstag beraten die Innen- und Justizpolitiker der großen Koalition über eine Verschärfung der Gesetze im Kampf gegen den Terror. Dabei setzen sich die Unionspolitiker besonders dafür ein, dass auch das BKA eine Rasterfahndung veranlassen darf. Verhandelt wird außerdem über die Nutzung der Mautdaten zu Fahndungszwecken, über die Telefonüberwachung und über den großen Lauschangriff. Hier sollen die Regeln so verändert werden, dass der vom Bundesverfassungsgericht als schützenswert definierte "Kernbereich der privaten Lebensführung" nicht die Fahndung behindert. Auf dem europäischen Polizeikongress in Berlin hatte BKA-Chef Jörg Ziercke vehement beklagt, dass das Instrument des großen Lauschangriffs nach dem Gerichtsurteil praktisch unbrauchbar geworden sei. Verhandelt wird auch über die heimliche Online-Durchsuchung von Computern mit dem Ziel, die Vorbehalte der SPD gegen die Technik aufzulösen. Der CSU-Politiker Hans-Peter Uhl verkündete bereits gestern, dass es "kein apodiktisches Njet von der SPD" mehr gebe.

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Opposition kritisiert zunehmende Zahl von Lauschangriffen
« Antwort #229 am: 30 März, 2007, 14:14 »
Die Opposition im Bundestag hat die stark steigende Zahl der Telefonüberwachungen kritisiert und eine Reform der Telekommunikationsüberwachung verlangt. Der Grünen-Rechtspolitiker Jerzy Montag sagte am heutigen Freitag in der Debatte über einen entsprechenden Antrag seiner Fraktion, die Zahl der Anordnungen sei zwischen 2000 und 2005 von rund 15.700 auf 42.500 angestiegen. Dies sei nicht mehr mit der Zunahme von Handys zu rechtfertigen. Das Ausmaß liege auch weit über dem Niveau vieler anderer demokratischer Staaten, sagte Montag. Nach seiner Kenntnis führen 60 bis 70 Prozent der Telekommunikationsüberwachungen zu Ergebnissen. Das bedeute im Umkehrschluss, dass 30 bis 40 Prozent gegen weiterhin Unschuldige angewandt würden.

Redner der großen Koalition räumten ein, dass hier Regelungsbedarf bestehe. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) will einen Entwurf am 18. April ins Kabinett bringen. "Im Grundsatz sind wir uns einig", sagte sie mit Blick auf die Debattenbeiträge auch aus der Opposition. "Es geht nur darum, wie wir Bürgerinnen und Bürger vor übermäßigen staatlichen Eingriffen besser schützen." Auch sollten wir die Benachrichtigungspflichten verbessern. Die Bundesregierung strebe eine "neue harmonische Gesamtregelung" an für alle verdeckten Ermittlungen.

Nach Darstellung des SPD-Abgeordneten Klaus Uwe Benneter werden dabei auch moderne Kommunikationstechniken einbezogen. Der Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung werde gemäß den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts gewährleistet. Zypries widersprach Montag mit Blick auf einen vermeintlichen Anstieg der Abhöraktionen. Eine Studie des Max-Planck-Instituts gehe vielmehr von einem Rückgang bei der Telefonüberwachungsdichte aus. Es würden nicht mehr Personen überwacht, sondern mehr Anschlüsse pro Person.

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Schäuble will Sicherheitsgesetze verschärfen
« Antwort #230 am: 31 März, 2007, 10:54 »
Rasterfahndung, heimliche Online-Durchsuchung, Datenauswertung der Lkw-Maut - Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble und die Unionsfraktion drängen auf zahlreiche Verschärfungen der Sicherheitsgesetze. Die SPD will mitziehen - aber nicht beim Datensammeln zur Verbrechensvorbeugung.

Entsprechende Pläne präsentierten Unionspolitiker nach Informationen des SPIEGEL in einer Koalitionsrunde am vergangenen Donnerstag. Unter anderem sollen dem Bundeskriminalamt die Rasterfahndung und die heimliche Online-Durchsuchung von Privatcomputern erlaubt werden. Außerdem sollen die Daten der Lkw-Maut dabei helfen, Verbrechen aufzuklären.

Die Innenexperten der SPD sind grundsätzlich bereit, die Pläne mitzutragen, wenn auch in abgespeckter Form. So gilt die Nutzung der Maut-Daten bei der Aufklärung besonders schwerer Verbrechen wie Mord, Totschlag oder terroristischen Anschlägen als weitgehend unstrittig; ein Referentenentwurf des Innenministeriums dazu wird für Mitte April erwartet. Bislang sperrt sich die SPD allerdings gegen den Dateneinsatz zur Verbrechensvorbeugung. Dagegen soll umgekehrt die Online-Durchsuchung, mit der Fahnder heimlich Computer ausforschen können, voraussichtlich nur zur Gefahrenabwehr, nicht aber für die Aufdeckung von Straftaten erlaubt werden.

In Arbeit ist überdies eine Gesetzesänderung zum Großen Lauschangriff, die dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts folgt, wonach in einer verwanzten Wohnung keine Privatgespräche abgehört werden dürfen. Die Union plädiert für das sogenannte Richterband. Demnach dürfte zunächst alles aufgezeichnet werden, im Anschluss müsste dann ein Richter entscheiden, was davon privat und daher zu löschen wäre. Dagegen fordert die SPD weitere Sicherungen, etwa eine Prognose, ob es voraussichtlich zu einem Privatgespräch kommen werde, das gar nicht erst mitgeschnitten werden dürfte.

Auch beim Passgesetz gibt es Streit: Die Union will künftig die Fingerabdrücke nicht nur im Chip des Reisepasses speichern. Die Daten sollen zusätzlich bei den Meldeämtern hinterlegt werden. Die SPD sieht darin einen verfassungswidrigen Einstieg in eine zentrale Bundesdatei.

Quelle : www.spiegel.de

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Schäubles lange Liste für weitere Ermittlungsbefugnisse
« Antwort #231 am: 01 April, 2007, 12:12 »
Die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag hat am Donnerstag in einer Koalitionsrunde umfangreiche Forderungen zum Ausbau der Überwachung im Rahmen der Terrorismusbekämpfung gestellt, die von Präventivbefugnissen für das Bundeskriminalamt ( BKA) über Vereinfachungen beim großen Lauschangriff bis zu Rasterfahndungen reichen. Bereits aktuell verfolgte Gesetzesänderungen zum Zugriff der Ermittler auf die Maut-Daten im Lkw- Bereich sowie auf Festplatten privater PCs und Speicherplattformen im Internet über die heftig umstrittenen  Online-Durchsuchungen durften auf der langen Wunschliste nicht fehlen.

Eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums hat inzwischen bestätigt, dass es sich bei entsprechenden Berichten des Spiegels und der Welt nicht um einen verfrühten Aprilscherz gehandelt habe. Hausherr Wolfgang Schäuble wolle eine Reihe von Gesetzen überarbeiten, lautete ihre reichlich unkonkrete Auskunft.

Dem Spiegel zufolge sind die Pläne für die Nutzung der Maut-Daten zur Strafverfolgung bereits am weitesten gediehen und innerhalb der großen Koalition so gut wie abgesegnet. Ein Referentenentwurf werde Mitte April erwartet. Als weitgehend unstrittig gilt demnach auch in der SPD, dass Ermittler auf die Informationen von TollCollect zur Aufklärung besonders schwerer Verbrechen wie Mord, Totschlag oder terroristischen Anschlägen zugreifen dürfen sollen. Eine Verwendung zur Verbrechensvorbeugung würden die Sozialdemokraten aber ablehnen. Dagegen sollen vernetzte Computer voraussichtlich nur zur Gefahrenabwehr präventiv heimlich durchforstet werden dürfen, nicht zur Aufdeckung von Straftaten. Wegen fehlender gesetzlicher Grundlage hatte der Bundesgerichtshof entsprechende Online-Untersuchungen durch die Polizei Anfang des Jahres verboten. Seitdem fordern insbesondere Schäuble und das BKA die rasche Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die umkämpfte Bespitzelungsmaßnahme. SPD- Innenpolitiker stehen diesem Begehr prinzipiell nicht abgeneigt gegenüber.

Weitere Präventivbefugnisse soll das BKA bei der Telekommunikationsüberwachung allgemein sowie bei der höchstgerichtlich zurückgewiesenen Rasterfahndung erhalten. Bund und Länder hatten der Wiesbadener Polizeibehörde im Rahmen der Föderalismusreform prinzipiell die schon von Schäubles Vorgänger Otto Schily (SPD) geforderten Möglichkeiten zu Ermittlungen im Vorfeld für die Terrorabwehr eingeräumt, die jetzt in einzelnen Gesetzen umgesetzt werden sollen.

Vorbereitet wird auch eine Gesetzesänderung zum großen Lauschangriff, der nach der Novelle der rechtlichen Grundlagen für die akustische Wohnraumüberwachung aufgrund der engen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung kaum noch zum Einsatz kommt. Die Union plädiert daher erneut für die Einführung des so genannten Richterband. Demnach dürften die Ermittler zunächst Gespräche komplett und automatisch aufzeichnen. Erst im Anschluss soll dann ein Richter entscheiden, was davon privat und daher zu löschen wäre. Alle anderen Fraktionen hatten diesen alten Vorstoß von CDU/CSU bislang sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat strikt abgelehnt. "In den Kernbereich darf auch ein Richter nicht eingreifen", hatte etwa Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) betont.

Nach wie vor gebe es bei der SPD hier Bedenken gegen das Mitschneiden von Privatgesprächen, heißt es in der Spiegel-Meldung. Auch beim Passgesetz gibt es Streit: Die Union will künftig die Fingerabdrücke nicht nur im Chip des biometrischen Reisepasses speichern. Die Daten sollen vielmehr zusätzlich bei den Meldeämtern hinterlegt werden. Die Genossen sehen darin aber einen verfassungswidrigen Einstieg in eine zentrale Bundesdatei biometrischer Merkmale, die von Datenschützern immer wieder zu verhindern gesucht wird.

Unter dem Eindruck einer neuen islamistischen Terrordrohung gegen Deutschland hatten Koalitionspolitiker bereits Mitte März angekündigt, sämtliche sicherheitsrelevanten Gesetze auf ihre Tauglichkeit überprüfen zu wollen. Beim Start der von Datenschützern und Oppositionspolitikern scharf kritisierten Anti-Terrordatei von Polizeien und Geheimdiensten am Freitag hatte Schäuble erneut eine Straffung des Überwachungsnetzes gerechtfertigt: die Bundesrepublik sei keine "Insel der Seligen", die Bedrohung durch den Terrorismus auch hier präsent.

Zudem philosophierte der CDU-Politiker über grundlegende Änderungen an der Sicherheitsarchitektur, durch die auch die Pfeiler des Rechtsstaates nicht ungeschoren davon kommen sollen. So müsse zunehmend unterschieden werden zwischen der repressiven Strafverfolgung und der präventiven Strafverhinderung. Letztere werde immer wichtiger, "weil die Gefahren so groß sind". Gegenüber Selbstmordattentätern sei mit dem Strafrecht nicht viel auszurichten. Hier dürfe das Unschuldsprinzip "nicht mehr so einfach" gelten und man müsse "lieber im Zweifel verhindern, dass es Todesfälle gibt". Die stellvertretende Vorsitzende der Bundestagsfraktion der Linken, Petra Pau, hielt dagegen, dass Präventivüberwachung "der Schritt vom Rechtsstaat zum Überwachungsstaat" sei. Jeder könne ins präventive Visier geraten. "Das Volk gilt nicht mehr als souverän, sondern als kriminell. Das ist die Philosophie, und die lässt das Grundgesetz Kopf stehen."

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Manipulation der Netzarchitektur durch Bundestrojaner befürchtet
« Antwort #232 am: 02 April, 2007, 11:37 »
Der Chaos Computer Club (CCC) wollte am gestrigen 1. April die geforderte Schnüffelsoftware für Online-Durchsuchungen scherzhaft im Elster-System für die elektronische Steuererklärung ausgemacht haben. Nun warnen Datenschützer ernsthaft vor möglichen Manipulationen der Netzarchitektur im Rahmen der Verbreitung des geplanten "Bundestrojaners". Die Hinweise würden sich verdichten, dass die heimlichen Online-Durchsuchungen wahrscheinlich durch Eingriffe in die Internet-Infrastruktur bewerkstelligt werden sollten, erklärte Thilo Weichert, Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), am heutigen Montag. Dem Bundeskriminalamt (BKA) schwebe anscheinend "ein Ausspäh-Tool" – zugeschnitten auf das jeweilige Betriebssystem – vor. Dieses solle "über beliebige Downloads mitgegeben und installiert" werden.

Eine solche "Manipulation" der Netzfundamente des Internet, die dem Staat – und damit sehr wahrscheinlich nicht nur diesem – "grundsätzlich eine beliebige Änderung dessen ermöglicht, was Nutzer auf ihren Rechnern beim Surfen, in ihrer E-Mail, bei E-Government-Anwendungen" und ähnlichen Online-Tätigkeiten zu sehen bekommen, wäre laut Weichert ein massiver Eingriff. Letztlich würden damit "der Bespitzelung und Zensur gleichermaßen" die Tür geöffnet. Nur ein Rechner, der keinen ungeprüften Code von außen zulasse, wäre gegen derlei umfassende Angriffe gefeit. Dies würde aber Probleme mit Online-Updates etwa des Virenscanners und mit Patches von Betriebssystem und Anwendungssoftware verursachen mit der Folge, dass bekannt gewordene Sicherheitslücken nicht mehr oder nicht mehr so schnell wie nötig gestopft werden könnten. Dies würde den Rechner wiederum zur leichten Beute von staatlichen oder nichtstaatlichen Ausspähversuchen machen.

Der CCC hatte zuvor in seinem Aprilscherz verkündet, dass Experten aus seinen Reihen den Bundestrojaner in der 18 Megabyte großen Windows-Datei der Elster-Software in "Version 8.1.0.0" gefunden hätten. Damit solle das Ausspähen der gesamten steuerpflichtigen Bevölkerung ermöglicht werden. Das ULD hatte sich zunächst ebenfalls einen Aprilscherz erlaubt. So forderte Weichert am gestrigen Sonntag für seine Einrichtung die gesetzliche Erlaubnis, heimliche Datenschutzkontrollen mit Hilfe von Trojanern durchführen zu können: "Unsere feste Überzeugung, dass solche Kontrollen heute schon zulässig sind, wurde durch einen Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 31. Januar in Frage gestellt", gab der schleswig-holsteinische Landesdatenschutzbeauftragte zum Besten. "Da dieses Kontrollinstrument für effektiven Datenschutz unerlässlich ist, muss der Gesetzgeber sofort handeln. Insofern erwies sich der Landtag in Nordrhein-Westfalen als mutiger politischer Pionier, als er seinem Verfassungsschutz die heimliche Online-Durchsuchung erlaubte. Der Datenschutz ist ja nichts anderes als konkret praktizierter Verfassungsschutz."

Mit dem absurden Appell wollte Weichert verdeutlichen, dass Internet-Durchsuchungen "ohne jede Einschränkung abzulehnen sind". Zugleich geht er mit den Argumenten der Befürworter der Netzbespitzelung scharf ins Gericht. Die Behauptung von Vertretern von Sicherheitsbehörden, der Zugriff auf Nutzerrechner durch nicht autorisierte Personen wie Kriminelle könne sicher ausgeschlossen werden, ist für ihn unabhängig von der tatsächlichen Implementierung "weder glaubwürdig noch nachvollziehbar". Der Beweiswert der mit einem Bundestrojaner gewonnenen Erkenntnisse sei so fraglich. Ein vollständiger Datenabzug – wie es bei herkömmlichen Durchsuchungen gängig ist – sei unbemerkt über eine dünnbandige Rechneranbindung schließlich kaum machbar. Zudem könnten inkriminierende Inhalte auf den Nutzerrechner von Dritten geschleust worden sein.

Auch die Beschwichtigung des BKA, dass der besonders geschützte Kernbereich der privaten Lebensgestaltung bei der Online-Durchsuchung mit Hilfe bestimmter Schlüsselbegriffe nicht tangiert werden solle, ist für Weichert in der Praxis "aus technischer Sicht nicht vorstellbar". Die Behauptung der Wiesbadener, es würde keine "Schadsoftware" zum Einsatz kommen, sondern ein gezielter Angriff auf eine ganz bestimmte Umgebung programmiert werden, sei zudem ein rhetorischer Kniff. Damit solle überspielt werden, "dass es sich um besonders gefährliche Schadsoftware handelt".

Quelle : www.heise.de

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Polizeigewerkschaft kritisiert Schäuble-Katalog
« Antwort #233 am: 02 April, 2007, 14:03 »
Der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Konrad Freiberg, hat einen Vorstoß aus dem Bundesinnenministerium kritisiert, die ab dem November 2007 anfallenden Fingerabdruckdaten zunächst bei Reisepässen, dann bei Personalausweisen in den jeweiligen Meldeämtern für künftige Fahndungszwecke zu speichern. Eine Art erkennungsdienstliche Behandlung der Gesamtbevölkerung hält Freiberg der Arbeit seiner Kollegen nicht für zuträglich: Eine bundesweite Fingerabdruck-Datei lege den Grundstein zu einer umfassenden Datensammlung über jeden einzelnen Bürger, das sei keine vertrauensschaffende Maßnahme für die Arbeit der Polizei und überdies ungesetzlich, erklärte Freiberg in einer Mitteilung: "Das wäre der Einstieg in eine bundesweite Fingerabdruck-Kartei und damit nach Auffassung der GdP ein grober Verstoß gegen das verfassungsmäßige Recht jedes Einzelnen auf die so genannte informationelle Selbstbestimmung."

Andere Maßnahmen zur Verschärfung der Sicherheitsgesetze wie die Fahndung in Mautdaten bei Schwerverbrechen fanden dagegen die Zustimmung des Polizeigewerkschaftlers. Zur geplanten heimlichen Online-Durchsuchung von Computern merkte Freiberg an, dass sie möglicherweise hilfreich sein könnte, dass sie jedoch doch nur in besonderen Einzelfällen unter "strikter Einhaltung klarer Regeln auf der privaten Festplatte" durchgeführt werden sollten.

Hintergrund der auch von der CDU/CSU befürworteten Speicherung der Fingerabdrücke ist die Reform des Meldewesens zum Zwecke des effektiven E-Governments. Wenn Fingerabdrücke von den Meldebehörden gespeichert werden, müssen sie im Sinne der Fahndungstauglichkeit national übergreifend abgefragt werden können. Das ist bei Meldedaten heute noch keineswegs der Fall.

Seit 2004 wird eine anstehende Reform des Melderechts, das in Deutschland vor allem Ländersache ist, und der Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung diskutiert, bei der der elektronische Datenaustausch der Meldedaten im Mittelpunkt steht. Ursprünglich sollten die Daten bei den obersten Meldebehörden der einzelnen Bundesländer angesiedelt werden, wobei Daten im Sinne einer "Datendrehscheibe" an anfragende Stellen weitergereicht werden. Gegen dieses Modell steht das Konzept eines Stufenmodells, bei dem die kompletten Daten in einem Landesmelderegister stehen und ein Rumpfsatz von Daten in ein Bundesmelderegister eingespeist wird. Ein weiteres Modell geht von einem Bundesmelderegister aus, in dem die Bundesländer je nach Landesrecht einzelne "Partitionen" ihrer Daten abdecken können, um den Erfordernissen des Datenschutzes nachzukommen.

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CDU Hessen sieht "praktisches Bedürfnis" für Online-Durchsuchungen
« Antwort #234 am: 03 April, 2007, 13:23 »
Die CDU-Fraktion im hessischen Landtag macht sich für heimliche Online-Durchsuchungen von privaten PCs und virtuellen Speicherplattformen stark, um mit "hochprofessionellen Tätern im Internetzeitalter Schritt zu halten" und den staatlichen Strafanspruch durchzusetzen. In einem dringlichen Antrag der Regierungsfraktion soll die Landesregierung aufgefordert werden, "sich weiterhin auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass eine gesetzliche Grundlage zur verdeckten Online-Durchsuchung in die Strafprozessordnung aufgenommen wird". Die Gewährleistung einer effektiven Strafverfolgung und würde nur so in einigen Fällen überhaupt noch ermöglicht. Die hessische CDU unterstützt so die Linie von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble, der ebenfalls Christdemokrat ist.

Islamistische Terroristen und "viele andere Straftäter" würden die neuen Medien sehr intensiv für ihre Zwecke einsetzen, heißt es zur Begründung des Vorstoßes. Hier müsse der Gesetzgeber aktiv sein und dem "praktischen Bedürfnis" der Ermittler für Online-Durchsuchungen angesichts der auch allgemein verstärkten Nutzung moderner Kommunikationsmittel mit Hilfe der Bereitung einer rechtlichen Basis nachkommen. Im Rahmen der konkreten Gestaltung der angestrebten Regelung dürfe aber nicht außer Acht gelassen werden, "dass die Durchführung einer verdeckten Online-Durchsuchung im Einzelfall einen schwerwiegenden Eingriff in die grundgesetzlich geschützte Privatsphäre des Betroffenen darstellen kann". Derlei Maßnahmen müssten daher "auf Fälle von Terrorismus und vergleichbarer Schwerstkriminalität beschränkt werden".

Den vorgetragenen "Anspruch an das Strafprozessrecht" sieht die hessische CDU durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gedeckt. Dieser hatte die vom Bundeskriminalamt (BKA) angestrebten heimlichen Netzermittlungen Ende Januar untersagt. Dem CDU-Antrag zufolge haben die Richter dabei aber auch klargestellt, "dass bei der Bekämpfung von Terrorismus und vergleichbaren Fällen der Schwerstkriminalität ein praktisches Bedürfnis für eine verdeckte Online-Durchsuchung zur Gewährleistung einer effektiven Strafverfolgung und Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs besteht". Sie hätten nur moniert, dass eine entsprechende Rechtsgrundlage in der Strafprozessordnung bislang fehlt.

Die SPD-Fraktion im hessischen Landtag sprach sich jüngst entschieden gegen eine staatliche Ausforschung vernetzter PCs und von Speicherplattformen im Internet aus. Sie will die Landesregierung aufgefordert wissen, über den Bundesrat eine gesetzliche Regelung entsprechender heimlicher Online-Durchsuchungen zu verhindern. Die damit einhergehenden Grundrechtseingriffe seien "durch nichts zu rechtfertigen".

Die rechtspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion im Wiesbadener Landtag, Nicola Beer, unterstützte in Folge rasch die Position der Sozialdemokraten. "Auch wir Liberale wenden uns strikt gegen heimliche Durchsuchungen von privaten oder geschäftlich genutzten PCs durch die Polizei, die durch gesetzliche Änderungen künftig möglich gemacht werden sollen", erklärte die Rechtspolitikerin. Bei verdeckten Online-Durchsuchungen könne sich der Staat Zugriff auf das komplette Leben unbescholtener Bürger verschaffen. Von Hochzeitsfotos über Homebanking-Daten bis hin zum privaten Schriftverkehr mit Versicherungen und Krankenkassen würde sich alles vor den Ermittlern ausbreiten. Der zu erwartende Nutzen derartige Beschnüffelungsmaßnahmen stehe in keinem Verhältnis zur drohenden Missbrauchsgefahr.

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Ich selbst sehe ein "praktisches Bedürfnis" für mehr Kohle in meiner Tasche.
Aber schleiche ich mich deswegen durch eine selbstgebohrte Hintertür in eine Bank?

Oder breche in in eine Bibliothek ein, oder den Briefkasten meiner Nachbarin auf, bloss weil ich etwas lesen möchte?

Oder bohre ich ihr Badezimmer an, bloss weil sie nett aussieht und möglicherweise Begierde auszulösen vermag?

So geht das überhaupt nicht !!!

Wenn 'unsere' Politiker uns derart misstrauen, mögen sie sich umgehend ein anderes Volk suchen.


Ansonsten nehme ich für mich grundsätzlich die Unschulds-Vermutung in Anspruch und lehne jede Pauschal-Überwachung und -Verdächtigung ab.
Rasterfahndung natürlich ebenso...
Und absolut NIEMAND hat ein Recht auf Nachschlüssel, heimliche Hintertüren, Spionage-Werkzeuge irgendeiner Art, ohne einen konkreten und rechtfertigenden Tatverdacht, weder in der physischen, noch in der elektronischen Welt.

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Re: Schäuble: Anti-Terror-Gesetze haben sich bewährt
« Antwort #236 am: 04 April, 2007, 12:29 »
Tja Jürgen, wir sollten eine Ecke einrichten, in der über sinnvolle Gegenmaßnahmen
nachgedacht und berichtet wird. Jeder hat schließlich das Recht, seine Wohnung mit allen darin so gut wie möglich zu sichern.
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Videoüberwachung: Der Siegeszug der Elektro- Augen
« Antwort #237 am: 04 April, 2007, 21:33 »
Boom der Videoüberwachung: Die Hamburger Polizei feiert die Kameras als Nonplusultra und will jetzt aufrüsten. Die Briten sind schon einen Schritt weiter. Dort werden Missetäter mit Kinderstimmen zurechtgewiesen.

Hamburg - In der Bahn, in der Bank, im Bahnhof: So richtig hat man sich an die Überwachungskameras in Deutschland noch nicht gewöhnt - wenngleich die Polizei durch den Einsatz der elektronischen Augen Erfolge in der Verbrechensbekämpfung feiert. Großbritannien dagegen gilt als "Überwachungsgesellschaft": Mehr als vier Millionen Videokameras kontrollieren das Königreich.

Hamburgs Innensenator Udo Nagel hatte es bereits angekündigt: Die Hansestadt wird ihre Videoüberwachung aufstocken. Heute gab der parteilose Politiker bekannt, dass die genauen Standorte der Kameras rund um den Hansaplatz im Stadtteil St. Georg sein werden. Der Platz gilt mit rund 300 Straftaten pro Jahr als zweitgrößter Brennpunkt in Hamburg - nach der Reeperbahn. Erst am 22. März eskalierte auf dem Platz ein Streit zwischen zwei Männern, bei dem ein 43-jähriger Afghane niedergestochen wurde. Ab Juli sollen die Kameras fertig installiert sein. Große Hinweisschilder sollen Unwissende deutlich auf die Überwachung hinweisen.

"Wir sehen mehr, sind schneller vor Ort und können den Menschen eher helfen", sagte Nagel. "Die Videoüberwachung ist als Baustein für die Sicherheit in Hamburg nicht mehr wegzudenken. Das belegen schon nach einem Jahr die Einsatzzahlen mit zahlreichen Einzelbeispielen."

Im vergangenen Jahr wurden zwölf dreh- und schwenkbaren Videokameras auf der Reeperbahn eingesetzt. Was die Beamten sahen, führte nach Angaben des Innensenators zu 271 Einsätzen und 105 Festnahmen. Zahlreiche Schlägereien hätten verhindert werden können. "Die Zahlen zeigen eindrucksvoll, dass hier etliche Menschen durch den Einsatz der Videoüberwachung nicht zu Opfern geworden sind", so der Senator.

Die Zahl der Straftaten stieg allerdings, weil durch die Überwachung jetzt auch mehr Straftaten entdeckt werden. So wäre es nach Behördenangaben ohne die Kamerabilder entweder gar nicht zu Einsätzen oder erst deutlich später dazu gekommen. In weiteren 126 Fällen wurden Einsätze der Polizei Hamburg durch die Videoüberwachung unterstützt.

Deutschlandweit bekannt gewordene Fälle wie der des "S-Bahn-Schubers" im Jahr 2004, der Aufklärung einer Serie von Sexualstraftaten gegen junge Frauen oder die Festnahme der so genannten "Kofferbomber" und die Aufklärung des Mordes an dem kleinen Mitja in Leipzig belegten den Wert der Videoüberwachung, sagte der Politiker.

"Wir wollen nicht terrorisiert werden"

Unterstützung bekommt der Kamera-Einsatz von der Interessengemeinschaft Steindamm, einer Vereinigung aus Geschäftsleuten und Bürgern St. Georgs. "Wir wollen in Sicherheit leben, nicht von bestimmten Menschen terrorisiert werden und hoffen, dass die Videokameras die Gewaltbereitschaft eindämmen", sagt Quartiersmanager Wolfgang Schüler. "Auch wenn wir wissen: Ein Allheilmittel ist die Überwachung nicht."

Nils Zurawski vom Institut für kriminologische Sozialforschung der Universität Hamburg hat drei Jahre lang räumliche Vorstellungen, Sicherheitsgefühl und Einstellungen zur Videoüberwachung bei Hamburgern untersucht. Seinem Bericht "Videoüberwachung in Hamburg" zufolge stimmen 67,9 Prozent der befragten Bürger einer Videoüberwachung zu.

"Seit Jahren sorgen Tausende von Kameras in der U-Bahn, in Bussen, auf Bahnhöfen, in Banken, Schulen oder in Kaufhäusern für Sicherheit und verhindern Straftaten - selbst auf Schiffen im Hamburger Hafenfährverkehr wird bis zum Sommer die Sicherheit der Passagiere durch den Einsatz der Videoüberwachung erhöht", kündigte Nagel an.

In Großbritannien können die Kameras bereits sprechen

Einziger Gegner der Videoüberwachung: Der Bürgerverein St. Georg, der gemeinsam mit Geschäftsleuten und Anwohnern die Initiative "Kultur statt Kameras" gründete. Sprecher Helmut Voigtland befürchtet, dass sich die Kriminalität lediglich verschiebt - und zwar in die Nebenstraßen. "Den Hansaplatz kann man eher mit kulturellen Events retten, womit man Leute anlockt, den Platz belebt", so der Rechtsanwalt, der jedoch zugibt, dass "eine Überwachung die Ergreifung der Täter" vereinfache. "Doch den schrecklichen Mord vor wenigen Wochen hätte eine Kamera auch nicht verhindert."

In Großbritannien - einem Land mit rund 4,2 Millionen staatlichen und privaten Überwachungskameras - schmiedet das Innenministerium dagegen ganz andere Pläne: Dort sollen Überwachungskameras künftig nicht nur beobachten, sondern auch Gesetzesbrecher direkt ansprechen. Wer seinen Müll auf die Straße wirft, Leute anrempelt, Wände beschmiert oder sich anderweitig daneben benimmt, soll laut und klar aufgefordert werden, umgehend sein Verhalten zu ändern.

Die sprechenden Überwacher sollen zunächst für eine Testphase an 20 Orten in England aufgestellt werden. Die Live-Videobilder der Kameras werden wie bisher in Einsatzzentralen der Polizei oder privater Sicherheitskräfte ausgewertet. Bei Verstößen gegen die öffentliche Ordnung sollen entsprechende Mahnungen aus den Lautsprechern tönen: und zwar von Kindern gesprochen. Innenminister John Reid verspricht sich von der "Schande einer öffentlichen Bloßstellung für Erwachsene durch eine Kinderstimme eine größere Wirkung".

Das ist selbst den Anhängern der Hamburger Überwachungspolitik zu viel: "Welch furchterregender Gedanke", sagt Wolfgang Schüler, der Videoüberwachung in Maßen durchaus schätzt. Öffentliche Bloßstellung nach britischem Vorbild findet er unannehmbar. Ähnlich unheimliche Entwicklungen will er aber schon in den USA entdeckt haben. "Dort", sagt er, "können einem die Kameras angeblich schon hinterherlaufen."

Quelle : www.spiegel.de

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Re: Schäuble: Anti-Terror-Gesetze haben sich bewährt
« Antwort #238 am: 05 April, 2007, 02:16 »
Hmmm...

Einbrücke durch Spezialisten wirklich verhindern, das ist wohl unmöglich.
Aber wichtiger ist wohl, derlei sicher zu entdecken.
Da eignen sich allerdings solche Betriebssysteme am wenigsten, die Daten und Prozesse vor'm User oder gar Admin zu verstecken verstehen.
Insofern kann man zuerst vom Mainstream abraten.

Das gilt ähnlich für die Realität.

Heute gab's 'nen Wasserschaden auf dem Dachboden, über der Wohnung meiner Nachbarin.
Als diese von der Arbeit kam, stellte sie fest, dass jemand (mit Schlüssel) in der Wohnung gewesen sein muss.
Daraufhin habe ich ihr erst einmal dringend angeraten, so wie ich schon bei'm Einzug, den Schliesszylinder auszuwechseln und erst zum Auszug wieder einzusetzen.
Immerhin besteht jetzt der dringende Verdacht, dass der Hauswirt einen Zentralschlüssel zur Anlage hat, oder Kopien der Wohnungsschlüssel.
Nur wird das bei mir nichts nützen...
Ich nehme lieber in Kauf, dass man notfalls meinen Zylinder zerstört, als mit unbemerkten Besuchern rechnen zu müssen.

Patentrezepte habe ich keine, sonst hättet Ihr die hier schon gelesen.

p.s.
Ein relevantes Thema hatten wir hier schon:
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Die Schweizer Regierung, der Bundesrat, hat sich dafür ausgesprochen, an den umstrittenen geplanten Maßnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus, Spionage und verbotenem Waffenhandel festzuhalten. Der Bundesrat befasste sich an einer Sitzung am gestrigen Mittwoch mit den kontroversen Ergebnissen eines vorbereitenden Vernehmlassungsverfahrens zum BWIS II, der Revision des Bundesgesetzes über die Maßnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit.

Mit dem BWIS II sind neue Mittel der Informationsbeschaffung zur frühzeitigen Erkennung von Gefährdungen durch Terrorismus, verbotene politische oder militärische Nachrichtendiensten und verbotenen Handel mit Proliferationsgütern vorgesehen, teilt das Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) mit. Den Nachrichtendiensten soll künftig die präventive Überwachung von Telefongesprächen, Mail- und Postverkehr sowie eine Verwanzung von privaten Räumen oder auch des Computers mittels Trojanern erlaubt werden. Diese Maßnahmen sollen ausdrücklich auch gegen Personen ermöglicht werden, gegen die kein konkreter Verdacht auf strafbares Verhalten besteht.

Der Bundesrat beauftragte jetzt das EJPD mit der Ausarbeitung einer Botschaft an die Bundesversammlung, das Schweizer Parlament. Wahrscheinlich wird sich dieses laut gut unterrichteten Kreisen noch in der Sommersession, also im Juni 2007 mit der Vorlage beschäftigen.

Um, wie es das EJPD formuliert, "die besonderen Mittel der Informationsbeschaffung anordnen zu können, braucht es gemäß Vernehmlassungsvorlage eine 'doppelte Zustimmung'". Ein Antrag des Bundesamts für Polizei müsste einerseits dem Bundesverwaltungsgericht vorgelegt werden, das die Rechts- und Ermessensfrage prüft. Bei positiver Entscheidung würde der Antrag an die Departementsvorsteher des EJPD bzw. an das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport weitergeleitet werden. Beide Departemente (Ministerien) müssen einer Präventivüberwachung zustimmen. Möglicherweise soll auch eine Schlichtungkommission implementiert werden. In speziellen Ausnahmefällen könnten die "besonderen Maßnahmen "auch vom Bundesrat selbst angeordnet werden, berichten informierte Kreise. Das komplizierte Anordnungs- und Genehmigungsverfahren soll in der Parlamentsvorlage aber noch verständlicher formuliert und die Notwendigkeit der Vorlage noch einmal ausführlich begründet werden, heißt es aus dem EJPD.

Die Vorlage für das BWIS II wurde im Juli 2006 in das vorparlamentarische Anhörungsverfahren geschickt und stieß auf heftige Kritik. 79 Vernehmlassungsadressaten (vor allem Kantone, politische Parteien, gesamtschweizerische Dachverbände und weitere Kreise) konnten zum Entwurf Stellung nehmen. Bis Mitte Oktober gingen insgesamt 63 Stellungnahmen ein. Die Kantone nehmen mit Ausnahme des Kantons Bern eine positive Haltung zur Vorlage ein. Bei den politischen Parteien findet die Vorlage hohe Akzeptanz bei der EVP und der LPS. Die CVP äußert sich grundsätzlich positiv. Die FDP stimmt zwar der Stoßrichtung zu, äußerte aber Bedenken. Eine ablehnende Haltung nehmen die SVP, die SP und die GPS ein. Die Dachverbände der Städte und Gemeinden beurteilen die Vorlage zustimmend. Die Wirtschaft ist gespalten: Verständnis signalisieren der Wirtschaftsverband "economiesuisse" und Swiss Banking. Abgelehnt wird die Vorlage vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund. Kritisch bis ablehnend äußerten sich Amnesty International, Demokratische Juristinnen und Juristen oder die Schweizerischen Datenschutzbeauftragten. Zustimmung signalisierten Polizeiorganisationen wie die Konferenz der kantonalen Polizeikommandanten der Schweiz, der Verband Schweizerischer Polizeibeamter oder die Konferenz der städtischen Polizeidirektorinnen und Polizeidirektoren.

Scharfe Kritik an den Plänen des Bundesrats hat auch der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte Hanspeter Thür. Für ihn sind die bestehenden strafrechtlichen Mittel völlig ausreichend, um die Sicherheit des Landes zu gewährleisten und um auch präventiv gegen terroristische Gefährdungen vorzugehen. Laut Thür darf es nicht ermöglicht werden, dass der Staat ohne ordentliches Strafverfahren in die Privatsphäre, Räume und Computer der Bürger eindringen kann. "Wenn dieses neue Gesetz es nicht mehr verlangen sollte, dass ein hinreichend begründeter strafrechtlicher Tatverdacht vorhanden sein muss, dann wird ein Richter gar nicht anders können, als solche Maßnahmen zu bewilligen, vor allem wenn, geltend gemacht wird, es gehe um Aufklärung im Rahmen der Abwehr einer terroristischen Gefährdung", kommentierte Thür gegenüber heise online. "Was will außerdem ein Richter außerhalb eines strafrechtlichen Verfahrens überhaupt überprüfen, er kann ja eigentlich nur die Informationen der Staatschutzorgane absegnen. Das vorgesehene juristische und polizeiliche Prozedere wird keine große Hemmschwelle darstellen."

Der zuständige Leiter des EJPD, Bundesrat Christoph Blocher, der vehement für BWIS II kämpft, sagte gegenüber Schweizer Medien, dass er das Vernehmlassungsresultat erwartet habe. Wer für die innere Sicherheit verantwortlich sei, halte die Möglichkeit eines Lauschangriffs für nötig, wer gegenüber allen Eingriffen in die Grundrechte misstrauisch sei, lehne diese Maßnahmen ab. An ihm und den politischen Mehrheitsverhältnissen wird es nun liegen, ob die Vorlage für das revidierte Gesetz im Parlament verabschiedet werden wird. Gelingt es Blocher, seine Parteifreunde in der SVP umzustimmen und, wie so oft, hinter sich zu versammeln, wird wohl trotz einiger – auch parlamentarischer – Kritik die Gesetzesvorlage angenommen. Doch selbst dann ist für die Befürworter des präventiven Lauschangriffs der Fall noch nicht erfolgreich durchgezogen. Schließlich hat in der Eidgenossenschaft das Volk das letzte Wort und kann ein Referendum durchführen. Heftige weitere Debatten sowohl im Parlament als auch in der Öffentlichkeit sind also nach wie vor garantiert – Ausgang ungewiss.

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TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )