Autor Thema: Überwachung, Transparenz, Datenschutz  (Gelesen 92677 mal)

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Re: ONLINE- DURCHSUCHUNG - Die Methoden der Staats- Hacker
« Antwort #165 am: 07 Februar, 2007, 09:41 »
"Wir finden heute im Internet Bombenbauanleitungen, Aufträge für die Durchführung von Anschlägen, die Rekrutierung junger Menschen zum Dschihad. Das Internet ist das entscheidende Kommunikationsmittel des internationalen Terrorismus und die Szene arbeitet hoch konspirativ, das heißt sie arbeitet verdeckt, sie verschlüsselt, anonymisiert." Für die polizeiliche Arbeit sei heute das Eindringen in die Milieus mit verdeckten Ermittlern "fast unmöglich".

Wieso werden nur Inhalte des Internets zur Begründung von OnlineDurchsuchungen hinzugezogen? Mir scheint hier sehr viel konstruiert zu sein!

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Bundesjustizministerin Brigitte Zypries äußerte sich bereits direkt nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs, heimliche Online-Durchsuchungen von PCs seien unzulässig, zurückhaltend zu Vorhaben ihres Kabinettskollegen Wolfgang Schäuble, Rechtsgrundlagen für die Online-Durchsuchung zu schaffen. "Es ist unter verfassungsmäßigem Blickwinkel ausgesprochen schwierig, weil man natürlich in die Privatsphäre in einem erheblichen Maße eingreift", sagte sie dem Fernsehsender N24. Computer würden auch für private Dinge genutzt. All dies würde der Staat dann heimlich sehen. Deswegen müsse man erst klären: "Brauchen wir so etwas überhaupt?"

Nun machte sie im Interview mit Spiegel Online deutlich, dass sie eine Gesetzesänderung, um einen Rechtsrahmen für Online-Dursuchungen zu bieten, nicht für schnell machbar hält: "Aus meiner Sicht müssen die Praktiker, also die Strafverfolgungsbehörden, sehr genau darlegen, warum sie zwingend erforderlich Computer ohne das Wissen der Beschuldigten durchsuchen wollen. Wenn dies geschehen ist, müssen wir uns überlegen, welche Folgen dieser erhebliche Eingriff in die Privatsphäre haben könnte." Das deutsche Rechtssystem kenne eine heimliche Durchsuchung bislang nicht. Sie lehne neue Ermittlungsmethoden für die Strafverfolgungsbehörden nicht grundsätzlich ab. "Aber man muss sehen, dass es einen Paradigmenwechsel in der Rechtspolitik bedeutet, wenn man die heimliche Durchsuchung erlauben würde."

Der Bundesgerichtshof hatte am Montag dieser Woche entschieden, dass heimliche Online-Durchsuchungen von privat oder geschäftlich genutzten PCs durch die Polizei unzulässig sind. Die Durchsuchung der im Computer eines Beschuldigten gespeicherten Daten sei nicht durch die Strafprozessordnung gedeckt. Diese erlaube nur eine offene Durchsuchung. Es fehle an der für einen solchen Eingriff erforderlichen Ermächtigungsgrundlage. Bundesinnenminister Schäuble hat bereits angekündigt, schnell eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, damit heimliche Online-Durchsuchungen durch die Strafverfolgungsbehörden möglich werden; diese Maßnahme sei unverzichtbar.

Unterstützung bekommt Schäuble nicht nur aus Bayern und Niedersachsen, sondern auch vom obersten Kriminalbeamten der Republik: BKA-Chef Jörg Ziercke hält Online-Durchsuchungen für dringend erforderlich: "Wir müssen mit dem technischen Fortschritt Schritt halten können, wenn skrupellose Kriminelle ins Internet ausweichen und dort ihre Anschlagsplanung, ihre kriminelle Handlung vorbereiten." Und während das bayerische Kabinett Justizministerin Beate Merk und Innenminister Günther Beckstein (beide CSU) beauftragte, eine Rechtsgrundlage für eine heimliche Online-Durchsuchung von PCs zu prüfen, hat der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann (CDU) noch einmal deutlich einen unbeschränkten Online-Zugriff auf Computer verdächtiger Personen gefordert. Heimliche Online-Durchsuchungen seien ein unerlässliches Instrument für die Strafverfolgung. "Wenn wir diese Methode nicht nutzen, hätten wir in der Strafverfolgung eine weltweite Lücke", sagte er im Interview mit der Netzeitung. Zuvor hatte er bereits erklärt, er sei froh, dass sich der Bundesinnenminister und auch die SPD zügig an die Erarbeitung eines Gesetzes machen wollten.

SPD-Politiker hatten dagegen zwar die vom Bundesinnenminister geplante gesetzliche Regelung von Online-Durchsuchungen durch die Strafverfolger grundsätzlich begrüßt, aber hohe Hürden für ihre Durchführung verlangt. Das unterstützte Zypries nun auch im Spiegel-Interview: Aus ihrer Sicht müssten die Behörden erklären, warum sie Computer online durchsuchen müssten und nicht zu den gleichen Ergebnissen kämen, wenn sie physisch in eine Wohnung gingen und die Festplatte kopierten. Auch müsse genau geprüft werden, "inwieweit die Strafverfolgungsbehörden in den Kernbereich privater Lebensgestaltung eingreifen könnten und wie dem zu begegnen ist". Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, mit dem die Hüter des Grundgesetzes darauf hinwiesen, dass der "Kernbereich der Privatsphäre" in der Wohnung unantastbar sei und Ermittlungsmaßnahmen davor Halt machen müssten, gibt nach den Worten von Zypries bereits Hinweise, "was geht und was nicht geht". Ein schnelles Gesetz zur Online-Durchsuchung sei jedenfalls nicht in Sicht.

Quelle : www.heise.de

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Re: ONLINE- DURCHSUCHUNG - Die Methoden der Staats- Hacker
« Antwort #167 am: 08 Februar, 2007, 02:18 »
Wieso werden nur Inhalte des Internets zur Begründung von OnlineDurchsuchungen hinzugezogen? Mir scheint hier sehr viel konstruiert zu sein!
In der Tat, solche Inhalte liegen ja normalerweise nicht (nur) auf privaten PCs zur Verbreitung herum, sondern auf irgendwelchen grossen Servern.
Und genau diese verfügen üblicherweise über Protokolle, aus denen erkennbar ist, von welchen IP wann welcher Inhalt hochgeladen - also veröffentlicht - wurde.
Da man nun über die IP den Teilnehmer-Anschluss ermitteln kann, lässt sich bei Verdacht auf entsprechende Schwerkríminalität eine richterliche Durchsuchungsverfügung erwirken, bei Gefahr im Verzuge geht's sogar ohne diese.
Genau so würde das ein Rechtsstaat machen, und nicht anders.
Folgend dann Rechner-Beschlagnahme, Untersuchung notfalls mit Daten-forensischen Methoden usw.

Also wie schon immer, legal, verfassungsmässig, angemessen und nur bei hinlänglich begründetem konkretem Verdacht im Einzelfall...

Nun möge mancher einwenden: "Aaaber wenn die Server im Ausland sitzen" usw.
Na klar, das wird sogar die Regel sein.
Aber erstens gilt dt. Recht dort nicht, dafür nutzt also auch kein neues dt. Gesetz.
Zweitens gibt es genug politische Mittel, nicht-kooperative Länder dringend zur Mithilfe zu bewegen. Notfalls gibt's dafür die UN, Interpol, dann die Versagung jeglicher Hermes-Bürgschaften für Geschäfte nach dort und schliesslich die Möglichkeit einer allgemeinen Wirtschafts-Blockade.

Im Übrigen frage ich mich, ob solche BKA-Trojaner eigentlich auch, wie viele andere Schädlinge, über diverse Datenträger auf andere Rechner übertragen werden könnten.
Dann und nur dann könnte man vielleicht auch solche Täter erreichen, die derlei per Internet-Cafe hochladen, statt direkt vom heimischen PC.
Allerdings träfe das dann sicher auch jeden nachfolgenden Nutzer desselben Terminals.

Kurz und gut, der Ansatz ist höchstwahrscheinlich zur Terror-Bekämpfung völlig ungeeignet, soll sicher eher als Werkzeug verdachtsunabhängiger Rasterfahndung dienen.
Und genau das macht uns alle zu Verdächtigen und gläsernen Bürgern.
Anschliessend könnte sich das BKA auch gleich bei Ugly Bill um Zweiteinkünfte bemühen, z.B. in Form von Fangprämien für MS Raubkopien  >:(

Politiker, die solchen Bockmist fordern, wie einen BKA-Trojaner, haben entweder einen echten Kopfschuss (in einem Einzelfall öffentlich bekannt), oder / und sie wollen schlicht und einfach unseren demokratischen Rechtsstaat gegen ein Schnüffel- und Verfolgungs-Regime a la StaSi oder GeStaPo ersetzen.

"Alle Gewalt geht vom Volke aus"
... und niemals kehrt sie je dahin zurück  ::)
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Niedergelassene Ärzte gegen elektronische Gesundheitskarte
« Antwort #168 am: 08 Februar, 2007, 11:04 »
Der NAV-Virchow-Bund, der Verband der niedergelassenen Ärzte, hat in einem Schreiben an seine Mitglieder zu einen Boykott der Einführungstests für die elektronische Gesundheitskarte (eGK) aufgerufen. Für die 19.000 Mitglieder des Verbandes sei der Zeitpunkt gekommen, an dem man ein "Ende der Gefälligkeiten" verkünden müsse. Kritik üben die Ärzte an der "unkontrollierbaren Kostenentwicklung" und an der "fehlenden Datensicherheit": "Das zugrunde liegende Konzept zur zentralen Speicherung von Patientendaten können die Ärzte nicht widerstandslos hinnehmen", heißt es in dem Aufruf.

Der Boykott der elektronischen Gesundheitskarte sei keine grundsätzliche Ablehnung medizinischer Telematikkonzepte. Jedoch sehe man in den Tests, die in den Modellregionen durchgeführt werden, die Gefahr, dass weder der Arzt noch der Patient wisse, wo die Daten gespeichert sind. Wenn die "Datenhoheit" der Patienten nicht mehr gegeben sei, so sei dies ein "Verfassungsbruch", den die Ärzte nicht mittragen könnten. Klaus Bittmann, der Vorsitzende des Ärzteverbandes, sprach sich dafür aus, dass zunächst bereits vorhandene lokale Telematik-Lösungen ausgewertet und in andere Gebiete übertragen werden müssten.

Ob der vom NAV-Virchow-Bund ausgerufene Protest Folgen hat, ist unklar. Bislang gilt die Regel, dass die Teilnahme an den 10.000er- und 100.000er-Testreihen in den Testregionen freiwillig ist. Interessierte Ärzte melden sich und ihre Patienten zur Teilnahme an den Tests an und werden nach bestimmten Kriterien ausgewählt. Bei der Gematik betont man darum, dass die einzelnen Testphasen nicht in Gefahr sind. Man habe genug Testpraxen, weil die Auswahl geeigneter Arztpraxen längst abgeschlossen sei.

Quelle : www.heise.de

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Schäuble: Trojaner sollen auch private Tagebücher durchsuchen
« Antwort #169 am: 08 Februar, 2007, 20:17 »
In einem Interview mit der taz hat Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) bekräftigt, dass es bei der geplanten verdeckten Online-Durchsuchung keine privaten Bereiche auf der Computerfestplatte geben kann, der im Sinne des "Kernbereichs privater Lebensführung" geschützt ist. Damit bezieht Schäuble in der aktuellen Debatte um Online-Durchsuchungen einen deutlichen Gegenpol zu Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD). Sie hatte vor Schnellschüssen gewarnt und ergänzend erklärt, das man genau überlegen müsse, welche Folgen ein so erheblicher Eingriff in die Privatsphäre haben könnte.

Im taz-Interview wurde Schäuble gefragt, wie er zum Kernbereich "private Lebensführung" steht, dessen Schutz vom Bundesverfassungsgericht mehrfach angemahnt wurde. Schäubles Antwort im Wortlaut: "Ich kenne und respektiere die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Schutz der Privatsphäre. Aber wir müssen auch sehen, dass dieser Schutz in der Alltagswirklichkeit praktikabel bleibt. Verbrecher und Terroristen sind klug genug, so etwas auszunutzen. Die tarnen ihre Informationen dann zum Beispiel als Tagebucheintrag. So leicht dürfen wir es denen nicht machen."

Wenn terroristische Details in Tagebucheinträgen, Liebesbriefen oder Steuererklärungen stecken können, kann es Schäuble zufolge keine Einschränkung durch private Bereiche geben. Entsprechend kündigte er im Interview eine Prüfung an, ob für den Einsatz des "Bundestrojaners" eine Verfassungsänderung nötig sei.

"An das Internet muss er aber immer", ist laut Innenminister die eindeutige Lehre, die Strafverfolger aus dem bisherigen Verhalten von Terroristen geschlossen haben. Dementsprechend müssten ihnen Trojaner geschickt werden, von denen Schäuble zugibt, "gerade mal so" zu wissen, was die Trojaner können. Er selbst habe jedoch keine Angst vor Spionage-Software, so Schäuble im Interview: "Nein, ich öffne grundsätzlich keine Anhänge von E-Mails, die ich nicht genau einschätzen kann. Außerdem bin ich anständig, mir muss das BKA keine Trojaner schicken."

Befragt, warum er denn Ende 2004 dem Mautgesetz zugestimmt habe, das die Verwendung von Mautdaten für Fahndungszwecke ausdrücklich verbietet, erklärte Schäuble sein damaliges Abstimmungsverhalten als schweren Fehler. "Von mir hören Sie keine Versprechungen mehr, dass alles so bleibt wie es ist."

Quelle : www.heise.de

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Re: Schäuble: Anti-Terror-Gesetze haben sich bewährt
« Antwort #170 am: 08 Februar, 2007, 23:35 »
Warum gibt der Traumatisierte nicht endlich zu worum es bei der ganzen Überwachungshysterie geht. Bei dem Umbau des Staates ist die Demokratie auf dauer nicht zu halten, doch bevor man sie uns nimmt (dies wird man zu Beginn Ausnahmezustand nennen) muss erst eine effektive Überwachungsmaschinerie aufgebaut werden. Oder warum hat man längst Zahlen veröffentlich, nachdem wir mit der Demokratie (eben nicht mit unserer Form der Demokratie) unzufrieden wären.

Es wird langsam Zeit, dass wir denen da oben mal kräftig auf die Finger kloppen und denen die Suppe ordentlich versalzen.

Die Tornados zeigen es, wir sind im Krieg, und wir bringen den Terror in die Welt.

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Re: Schäuble: Anti-Terror-Gesetze haben sich bewährt
« Antwort #171 am: 09 Februar, 2007, 01:26 »
Ich glaube nicht, dass es sich 'nur' um einen Trojaner im E-Mail-Anhang handeln wird.
Ganz sicher werden sich die Lausch-und-Spann-Fanatiker auch um Backdoors in verbreiteter Software und z.B. DSL-Modem-Firmware (samt Firewall) bemühen, um noch unauffälliger eindringen zu können.

Somit ist sonnenklar, brisante Inhalte gehören schon jetzt keinesfalls auf eine ständig verfügbare Platte.

Und man sollte sich stets sehr genau überlegen, ob nicht manches gute alte System / Gerät ohne allzuviel aktuellen Hype viel sicherer ist, weil definitiv noch nicht ausforschbar gemacht.
Schon ein neuer WLAN-Treiber könnte genügen, den Schergen ungehemmten Zugang zu verschaffen. Und derlei Spezial-Hintertüren hätten sicherlich gerade offiziell zertifizierte Treiber irgendwann.
Vermutlich werden sogar in Zukunft derlei Spionage-Funktionen schon bei der Entwicklung neuer Geräte berücksichtigt.
Dann könnte z.B. auch die Status-Anzeige eines DSL-Modems manipulierbar sein.
Und vielleicht sogar  die Power-Anzeigen des PCs. Ein BIOS könnte so manipuliert werden, dass ein Rechner (fast) unbemerkt weiterläuft, evtl. mit gedrosselter Platte, ohne Lüfter und Monitor, aber Mikro und Webcam aktiviert...
Schalterleiste rules... 


Nebenbei, 'natürlich' werden sich insbesondere Hacker und Phisher intensivst mit dem Thema befassen, um's dem BKA gleichzutun, im Idealfall unter Ausnutzung eben solcher 'Staats-Trojaner'.
Wettkämpfe und gegenseitige Manipulationen von konkurrierenden Schädlingen hat's ja schon gegeben.

Es ist allerhöchste Zeit, uns alle vor dem Überwachungswahn zu schützen, und zwar bevor nicht mehr rückgängig zu machende Fakten geschaffen werden.

Ein Minister, der den von der Verfassung zwingend vorgeschriebenen sozialen und freiheitlichen Rechtsstaat so intensiv, wiederholt und nachhaltig abzuschaffen versucht, gehört aus dem Amt gejagt, aus dem Verkehr gezogen (nun auch oberhalb der Gürtellinie) und wegen versuchten Umsturzes verknackt.
Auch zu seinem eigenen Schutz!
Bevor jemand zu geeigneten Mitteln des Widerstandsrechts greifen zu müssen meint...

Der Mann bedroht unsere Demokratie schlimmer, als das die RAF je konnte.
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Mehrheit der Bundesbürger für Kompromiss bei Online-Durchsuchungen
« Antwort #172 am: 09 Februar, 2007, 10:40 »
In der Debatte über heimliche Online-Durchsuchungen privater PCs findet die Mehrheit der Bundesbürger, ein Mittelweg sei die beste Lösung: 64 Prozent meinen, dass zwischen dem Schutz der Privatsphäre und den Möglichkeiten der Ermittlungsmöglichkeiten, gegen die Kriminalität vorzugehen, ein gesetzlicher Kompromiss gefunden werden müsse. Das ergab eine Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Infratest dimap im Auftrag des ARD-Morgenmagazins.

Allerdings meinen immerhin 24 Prozent der befragten Bürger, dass der Polizei uneingeschränkt alle Möglichkeiten zur Verfügung stehen müssen, damit sie effektiv gegen Kriminalität vorgehen kann. Elf Prozent finden, dass der Schutz der Privatsphäre wichtiger sei als die Fahndungsmöglichkeiten der Polizei.

Der Bundesgerichtshof hatte am Montag dieser Woche entschieden, dass heimliche Online-Durchsuchungen von privat oder geschäftlich genutzten PCs durch die Polizei unzulässig sind. Die Durchsuchung der im Computer eines Beschuldigten gespeicherten Daten sei nicht durch die Strafprozessordnung gedeckt. Diese erlaube nur eine offene Durchsuchung. Es fehle an der für einen solchen Eingriff erforderlichen Ermächtigungsgrundlage.

Bundesinnenminister Schäuble hat bereits angekündigt, schnell eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, damit heimliche Online-Durchsuchungen durch die Strafverfolgungsbehörden möglich werden; diese Maßnahme sei unverzichtbar. Das bayerische Kabinett hat bereits Justizministerin Beate Merk und Innenminister Günther Beckstein (beide CSU) beauftragt, eine Rechtsgrundlage für eine heimliche Online-Durchsuchung von PCs zu prüfen. Und BKA-Chef Jörg Ziercke betonte, dass er Online-Durchsuchungen für dringend erforderlich hält: "Wir müssen mit dem technischen Fortschritt Schritt halten können, wenn skrupellose Kriminelle ins Internet ausweichen und dort ihre Anschlagsplanung, ihre kriminelle Handlung vorbereiten."

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries warnte jedoch vor Schnellschüssen bei einer Gesetzesänderungen zur Ermöglichung von heimlichen Online-Durchsuchungen privater PCs: "Aus meiner Sicht müssen die Praktiker, also die Strafverfolgungsbehörden, sehr genau darlegen, warum sie zwingend erforderlich Computer ohne das Wissen der Beschuldigten durchsuchen wollen. Wenn dies geschehen ist, müssen wir uns überlegen, welche Folgen dieser erhebliche Eingriff in die Privatsphäre haben könnte." Schäuble hielt dem inzwischen entgegen, dass es bei der geplanten verdeckten Online-Durchsuchung keine privaten Bereiche auf der Computerfestplatte geben könne, die im Sinne des "Kernbereichs privater Lebensführung" geschützt seien: "Ich kenne und respektiere die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Schutz der Privatsphäre. Aber wir müssen auch sehen, dass dieser Schutz in der Alltagswirklichkeit praktikabel bleibt. Verbrecher und Terroristen sind klug genug, so etwas auszunutzen", erklärte Schäuble im Interview mit der taz.

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Re: Mehrheit der Bundesbürger für Kompromiss bei Online-Durchsuchungen
« Antwort #173 am: 09 Februar, 2007, 11:16 »
In der Debatte über heimliche Online-Durchsuchungen privater PCs findet die Mehrheit der Bundesbürger, ein Mittelweg sei die beste Lösung: 64 Prozent meinen, dass zwischen dem Schutz der Privatsphäre und den Möglichkeiten der Ermittlungsmöglichkeiten, gegen die Kriminalität vorzugehen, ein gesetzlicher Kompromiss gefunden werden müsse. Das ergab eine Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Infratest dimap im Auftrag des ARD-Morgenmagazins.

Allerdings meinen immerhin 24 Prozent der befragten Bürger, dass der Polizei uneingeschränkt alle Möglichkeiten zur Verfügung stehen müssen, damit sie effektiv gegen Kriminalität vorgehen kann. Elf Prozent finden, dass der Schutz der Privatsphäre wichtiger sei als die Fahndungsmöglichkeiten der Polizei.

Eine Umfrage bei einem in unseren Medien mehr als stiefmütterlich, sprich nicht vernünfig diskutiertem Thema hat eine Umfrage Null Wert. Wer kennt die alte Sendung Pro und Contra. Es ist schon erstaunlich, wie mit guten Argumenten eine Meinung kippen kann. Also ARD, erst mal aufklären, dann Umfragen starten.

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Verfassungsbeschwerde gegen Online-Durchsuchungen in NRW eingelegt
« Antwort #174 am: 09 Februar, 2007, 14:34 »
Der Berliner Rechtsanwalt Fredrik Roggan hat am heutigen Freitag im Auftrag der Mühlheimer Autorin Bettina Winsemann (alias Twister) und einem Mitglied der Linkspartei das Bundesverfassungsgericht wegen des neuen nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetzes angerufen. Die Beschwerde richtet sich gegen die in diesem Gesetz erstmals offiziell eingeführten heimlichen Online-Durchsuchungen von Computern durch Sicherheitsbehörden, die Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU)  bundesweit auf eine gesetzliche Grundlage stellen will.

In NRW darf der Verfassungsschutz seit dem 20. Dezember Computer, die mit dem Internet verbunden sind, heimlich ausspähen. Dabei sollen die auf einem Rechner gespeicherten Dateien ohne Kenntnis der Betroffenen durchsucht werden können. "Im Einzelfall hat der Geheimdienst damit Zugriff auf Informationen, die ansonsten nur für die Polizei mit einer Hausdurchsuchung zu erlangen wären", hält Roggan dagegen, der auch stellvertretender Bundesvorsitzender der Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union ist: Mit verdeckten Online-Durchsuchungen könne allgemein tief in die Privatsphäre von Personen eingegriffen werden, die – aus welchen Gründen auch immer – in das Visier des Verfassungsschutzes geraten sind. Deshalb sei es möglich, dass die im deutschen Recht gänzlich neue Maßnahme einen Eingriff in das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung darstelle.

Gute Chancen rechnet Roggan der Beschwerde insbesondere aus, da die Befugnis im NRW-Verfassungsschutzgesetz nicht einmal einen Richtervorbehalt vorschaltet. Einen solchen hält der Anwalt für unabdingbar. Das Gesetz sei aber "auf jeden Fall" auch verfassungswidrig, weil es keine Vorkehrungen zum Schutz der Intimsphäre enthalte. "Wer in Nordrhein-Westfalen auf seinem Rechner auch tagebuchartige Aufzeichnungen oder Fotos von nahen Angehörigen speichert, kann nicht mehr sicher sein, dass solche höchstpersönlichen Sachverhalte nicht staatlicherseits heimlich ausgespäht werden können", moniert Roggan.

Ein weiterer Beschwerdepunkt ist die Befugnis des Verfassungsschutzes zur Teilnahme an "Kommunikationseinrichtungen des Internet", also etwa Chatrooms. "Hier wird erstmals gesetzlich eine Mitwirkung des Geheimdienstes an Veranstaltungen, die er seinem Auftrag entsprechend eigentlich nur zu beobachten hätte, zugelassen", listet der Bürgerrechtsanwalt die Fehler des Gesetzes weiter auf. "Dass dies ein Irrweg ist, hat das Bundesverfassungsgericht zuletzt im NPD-Verbotsverfahren herausgestellt." Das Verbot sei daran gescheitert, dass aufgrund der Involvierung von Verfassungsschutzbehörden in die Parteiarbeit nicht ausreichend erkennbar war, ob es sich bei der NPD nicht letztlich um eine "staatliche Veranstaltung" handelte.

Die Mitbeschwerdeführerin Twister sieht durch das Gesetz vor allem ihre Arbeit als Journalistin und ihre Privatsphäre in unzumutbarem Maße gefährdet. Zugleich will sie der Verabschiedung weiterer Gesetze nach Muster der NRW-Regelung zu Online-Durchsuchungen in anderen Bundesländern einen Riegel vorschieben. Nach dem Verbot von heimlichen Online-Durchsuchungen durch den Bundesgerichtshof (BGH) hatte außer Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble zunächst das bayerische Kabinett angekündigt, eine Rechtsgrundlage für eine heimliche Online-Durchsuchung von PCs zu prüfen. Damit soll eine vom bayerischen Ministerpräsidenten Edmund Stoiber (CSU) entdeckte "Sicherheitslücke zu Lasten der Bürger" geschlossen werden. Andere Landesregierungen sind sich noch uneins über konkrete Schritte.

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Der Berliner Datenschutzbeauftragte Alexander Dix hat sich vehement gegen die Schaffung einer Rechtsgrundlage für "Online-Durchsuchungen" ausgesprochen. "Es ist widersinnig, dass Sicherheitsbehörden einerseits zu Recht Schutzmaßnahmen gegen den Einsatz von Spionageprogrammen durch Wirtschaftskriminelle fordern, andererseits aber genau diese Schadprogramme einsetzen wollen", erklärte Dix. Der Einsatz von Trojanern für die heimliche Inspektion von Festplatten vernetzter Computer stelle "stets einen massiven Eingriff in die Privatsphäre der betroffenen Internetnutzer" dar. Da die Durchsuchung für die Betroffenen nicht kontrollierbar erfolge, gäbe es laut Dix "keine technischen Schranken für die umfassende Ausforschung beliebiger Bürger." Der Berliner Datenschützer findet deutliche Worte: "Online-Durchsuchungen schaden der inneren Sicherheit und sind verfassungswidrig!"

Die eingesetzte Technik könnte dem Datenschutzbeauftragten zufolge überdies "immense wirtschaftliche Schäden" anrichten, insofern sie zu Zwecken der Wirtschaftsspionage eingesetzt werden. Dix spricht hier von einem "Einfallstor für Kriminelle". Paradoxerweise habe just das Bundesamt für Verfassungsschutz aber soeben vor den wachsenden Risiken der Ausspähung von Unternehmensgeheimnissen gewarnt, die insbesondere von China, Russland und den USA ausgehen.

Auch der größte Befürworter einer bundesweiten gesetzlichen Regelung für den Einsatz von Malware zur Verbrechensbekämpfung, Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) weise die Bürger und die deutsche Wirtschaft immer wieder auf Gefahren hin, die vom Einschleusen von Spionageprogramme durch Cyberkriminelle über E-Mails oder Webseiten ausgehen, beschreibt Dix den unausweichlichen Zwiespalt weiter. Das Bundesinnenministerium verfolge eigentlich einen "Nationalen Plan zum Schutz der Informationsinfrastrukturen", der die Stärkung der IT-Sicherheit durch Unternehmen und Verbraucher bezwecke. Dieser ziele unter anderem darauf ab, "dass sich jedermann durch Schutzprogramme vor Spionagewerkzeugen schützt".

Der Bundesgerichtshof (BGH) erklärte Anfang der Woche verdeckte Online-Durchsuchungen durch Strafverfolgungsbehörden für rechtswidrig. Seitdem ist innerhalb der Regierung und der großen Koalition ein heftiger Streit über Sinn und Zweck einer gesetzlichen Regelung der tief in die Privatsphäre eingreifenden Maßnahme und über dafür eventuell erforderliche Verfassungsänderungen entbrannt. Während Vertreter der Sicherheitsbehörden immer wieder betonen, mit dem technischen Fortschritt und den Methoden der Kriminellen Schritt halten zu müssen, sehen Skeptiker wie Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) mit der Festplattenspionage dagegen einen Paradigmenwechsel im deutschen Strafrecht einhergehen und warnen vor Schnellschüssen, die in Karlsruhe keinen Bestand hätten.

Als Testballon gilt derweil das im Dezember vom nordrhein-westfälischen Landtag beschlossene neue Verfassungsschutzgesetz NRW. Es enthält erstmals eine Rechtsgrundlage für Online-Durchsuchungen. Allerdings läuft seit dem Freitag eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe gegen den Vorstoß. Das Beispiel des nordrhein-westfälischen Gesetzgebers darf Dix zufolge in Deutschland auch keine Schule machen, da die gestatteten Befugnisse der inneren Sicherheit letztlich schaden würden und verfassungswidrig seien.

Quelle : www.heise.de

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Online-Durchsuchungen: Polizei nein, Verfassungsschutz ja
« Antwort #176 am: 10 Februar, 2007, 15:35 »
Der Innenminister von Nordrhein-Westfalen, Ingo Wolf (FDP), lehnt heimliche Online-Durchsuchungen von privaten Computern durch Polizei und Staatsanwaltschaft ab. "Nach derzeitigem Stand sehen wir keine Notwendigkeit", sagte Wolf dem Nachrichtenmagazin Focus. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hatte solche verdeckten Ermittlungen in Computern als "unerlässlich" bezeichnet. Wolf forderte die Bundesregierung auf, überzeugende Gründe für eine Änderung der Strafprozessordnung vorzulegen: "Die Beweislast liegt bei Herrn Schäuble."

Seinem Verfassungsschutz hat Nordrhein-Westfalen dagegen als bisher einziges Bundesland ausdrücklich per Gesetz Online-Durchsuchungen erlaubt. Terroristen hätten sich "über das Internet verständigt und dort ihre Bau-Anleitungen für Bomben abgelegt". Als "Ausnahme-Instrument" müsse dem Verfassungsschutz daher auch die heimliche PC-Suche erlaubt sein, so Wolf.

Politiker von Union und SPD forderten im Focus eine gesetzliche Regelung für den Bundesverfassungsschutz. "Der Staat darf sich nicht dümmer stellen als er ist", sagte der CDU-Rechtsexperte Jürgen Gehb. "Aber jeder Eingriff bedarf einer gesetzlichen Ermächtigung." Der SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz hält Online-Durchsuchungen durch den Verfassungsschutz ebenfalls für erforderlich, aber: "Haben wir ausreichende gesetzliche Grundlagen? Meine Antwort ist nein."

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Online-Durchsuchung auch in der Schweiz gefordert
« Antwort #177 am: 11 Februar, 2007, 13:13 »
Gesetzesänderungen, um die heimliche Online-Durchsuchung von PCs durch Strafverfolgungsbehörden zu ermöglichen, werden nun auch in der Schweiz diskutiert. Nach einem Bericht der in Zürich erscheinenden SonntagsZeitung hat der auf Interüberwachung spezialisierte Sankt Galler Staatsanwalt Thomas Hansjakob sich für den Einsatz von "Softwarewanzen" ausgesprochen. Hansjakob leitet die Arbeitsgruppe Organisierte Kriminalität der Strafverfolgungsbehörden der Schweiz.

Auch der eidgenössische Inlandsgeheimdienst DAP wolle Spähsoftware nutzen, sogar ohne strafrechtlich relevanten Verdacht gegen den PC-Besitzer, so das Blatt. Dies stehe im Revisionsentwurf zum Bundesgesetz über Maßnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit. Hansjakob wende sich gegen diese Absichten. "Es ist zu befürchten, dass Trojaner unter solchen Voraussetzungen leichtfertig zum Einsatz kommen", zitiert die Zeitung. Solche Techniken dürften nur in Ausnahmefällen mit richterlicher Genehmigung angewendet werden, und die Betroffenen müssten nachträglich informiert werden.

Auf der anderen Seite tritt Hansjakob für eine drastische Verlängerung der Frist für die Vorratsspeicherung ein. Wenn es nach ihm geht, sollen Internetanbieter die Verbindungsdaten ihrer Kunden nicht mehr nur für sechs Monate, sondern für zehn Jahre aufbewahren. Telekom-Unternehmen, die bei den gesetzlich vorgesehenen Überwachungsmaßnahmen nicht kooperierten, sollten mit hohen Bußgeldern und Sanktionen belegt werden.

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Biometrische Daten in Ausweisdokumenten wecken Begehrlichkeiten
« Antwort #178 am: 12 Februar, 2007, 19:09 »
Die Aufnahme biometrischer Merkmale in Pass und Personalausweis sorgt für Streitigkeiten um die Nutzung der höchstpersönlichen Daten. So fordert der Innenausschuss des Bundesrates einen automatisierten Abgleich von Lichtbild und Fingerabdruck mit zentralen Referenzdatenbanken. Überdies sollen Sicherheitsbehörden die bei einer Kontrolle durch die Polizei ausgelesenen Passdaten nicht löschen müssen, soweit und solange diese etwa im Rahmen eines Strafverfahrens oder zur Gefahrenabwehr benötigt werden könnten. Ihre Wünsche listen die Innenpolitiker der Länder in den Empfehlungen der Ausschüsse für die Behandlung des Regierungsentwurfs zur Änderung des Passgesetzes und weiterer Vorschriften auf, die heise online vorliegen. Am Freitag sollen die Länderfürsten im Plenum des Bundesrates über die Vorschläge entscheiden.

Konkret pochen die Innenpolitiker darauf, dass die Polizeivollzugsbehörden die erhobenen Daten zur Überprüfung der Identität des Passinhabers auch "für einen automatisierten Abgleich mit erkennungsdienstlichen Dateien der Polizeivollzugsbehörden verwenden" dürfen. Bisher sei in Paragraf 16 allein die Befugnis der Kontrollstellen geregelt, die Übereinstimmung von Lichtbild und Fingerabdruck des Dokumenteninhabers anhand der vor Ort aufgenommenen biometrischen Daten und den im Speichermedium des Passes gespeicherten Angaben zu Körpermerkmalen im Rahmen eines "1:1"-Vergleichs festzustellen. Damit könne geprüft werden, ob die kontrollierte Person auch der berechtigte Inhaber des vorgelegten Passes sei. Eine Täuschung über die Identität des überprüften Bürgers mithilfe eines echten Passes, der unrichtige Angaben enthält, sei auf diesem Wege aber nicht aufzudecken. Dabei könnten solche Falschinformationen enthaltende Ausweisdokumente etwa durch Täuschung oder Bestechung eines Mitarbeiters der Ausstellungsbehörde erlangt werden.

Um derartige Irreführungen aufzudecken, hält der federführende Innenausschuss einen "1:n"-Vergleich mit automatischen Suchroutinen für unabdinglich. Als Referenzdateien kämen "erkennungsdienstliche Dateien der Polizeien des Bundes und der Länder in Betracht." Hier werden insbesondere an das beim Bundeskriminalamt geführte automatische Fingerabdruck-Identifizierungssystem (AFIS) zu denken sein. Werde durch den automatisierten Abgleich der biometrischen Merkmalen eine Übereinstimmung zwischen den im Rahmen der Kontrolle erhobenen biometrischen Daten und einem in der Referenzdatei gespeicherten Datensatz festgestellt, könnten die Personalien des im Rahmen vorgelegten Passes mit den in der Referenzdatei gespeicherten Personalien verglichen werden. Bei Abweichungen sei der Beamte imstande, geeignete Folgemaßnahmen einzuleiten, um eine zweifelsfreie Identitätsfeststellung durchzuführen.

Ein Dorn im Auge ist den Innenpolitikern der Länder ferner die Löschungsregel für die von der Polizei ausgelesenen Passdaten. Diese würde nicht berücksichtigen, dass die biometrischen Informationen "für ein nachfolgendes Verfahren notwendig sein können". Erweise sich etwa ein Dokument als unecht oder der Inhaber als nicht identisch mit der Person, die das Dokument ausweist, müsse für die notwendige Beweissicherung für ein anschließendes Strafverfahren eine Archivierung der Daten gewährleistet sein. Die pauschale Löschung habe daher unter anderem aus präventiven Gründen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu unterbleiben.

Nicht weit genug geht dem Innenausschuss auch eine im Bundestag besonders umstrittene Klausel im Regierungsentwurf, wonach ausdrücklich ein Online-Abruf von Lichtbildern durch die Polizei- und Bußgeldbehörden im Ordnungswidrigkeitenverfahren im Straßenverkehr zugelassen werden soll. Die Innenpolitiker drängen darauf, dass zum einen die Beschränkung auf das Gesichtsmerkmal aufzuheben sei. Darüber hinaus wollen sie ein automatisiertes und auf Eilfälle zugeschnittenes Abrufverfahren für die biometrischen Daten in Pässen und Personalausweisen auch allgemein eingerichtet wissen, wenn dies "erforderlich ist". Dabei gehe es über die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten hinaus etwa ganz allgemein um die "Verfolgung von Straftaten". Die gesetzlich vorgesehenen "umfassenden Aufzeichnungspflichten" über erfolgte Zugriffe würden dabei eine "effektive Datenschutzkontrolle" ermöglichen.

Reibereien gibt es wegen der Kosten für die weitere biometrische Aufrüstung der Pässe. So empfiehlt der Innenausschuss, die Bundesregierung zu bitten, die Prognose über den mit der neuen, von Brüssel nicht unbedingt vorgeschriebenen Einführung der Fingerabdrücke bei den Passbehörden verursachten Mehraufwand anhand der Ergebnisse der laufenden Testmaßnahmen zu überprüfen. Gegebenenfalls sollten sich ergebende höhere Ausgaben "durch rechtzeitige Anpassung der Passgebührenverordnung" berücksichtigt werden. Die Bundesregierung beteuert dagegen immer wieder, dass weitere Preissteigerungen für die elektronische Passgeneration auf keinen Fall vorgesehen seien.

Finanz- und Innenausschuss sprechen sich zudem gemeinsam dafür aus, dass die noch offene Kostenfrage im Zusammenhang mit der Einführung der 2. Stufe des biometrischen Reisepasses zwischen dem Bund und den Ländern im Rahmen des laufenden Gesetzgebungsverfahrens abschließend geklärt wird. Der Bund habe eine kostenneutrale Einführung der ePässe für die Passbehörden zugesagt. Zwar würden diese nach Aussage des Bundesinnenministeriums vom Passhersteller mit der notwendigen Hard- und Software ausgestattet, die unmittelbar zur Erfassung und Qualitätssicherung der Fingerabdrücke notwendig sei. Bei der Ausrüstung mit der Hardware, für die ein entsprechender Standard vorgegeben sei, kämen allerdings noch Kosten auf die Passbehörden zu, soweit bei den Gemeinden entsprechende leistungsfähige PC noch nicht zur Verfügung stünden. Wie hoch der Bedarf bei den einzelnen Kommunen sei, habe man noch nicht ermittelt.

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Bundesjustizministerin lehnt Online-Durchsuchungen ab
« Antwort #179 am: 13 Februar, 2007, 11:26 »
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hat gegen die von ihrem Kabinettskollegen Wolfgang Schäuble (CDU) angestrebte heimliche Online-Durchsuchung von Computern schwere rechtliche Bedenken vorgebracht. "Das staatliche Eindringen in Festplatten hat eine besondere Qualität", sagte Zypries laut dpa beim 10. Europäischen Polizeikongress in Berlin. Der Staat würde dadurch virtuell und heimlich in eine Wohnung eindringen. Nach Ansicht von Zypries muss zunächst zudem geprüft werden, ob man Online-Durchsuchungen überhaupt braucht.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte heimliche Online-Durchsuchungen privater und geschäftlich genutzter PCs durch Strafverfolgungsbehörden für rechtswidrig erklärt. Seitdem ist innerhalb der Regierung und der großen Koalition ein heftiger Streit über Sinn und Zweck einer gesetzlichen Regelung der tief in die Privatsphäre eingreifenden Maßnahme und über dafür eventuell erforderliche Verfassungsänderungen entbrannt. Während Vertreter der Sicherheitsbehörden immer wieder betonen, mit dem technischen Fortschritt und den Methoden der Kriminellen Schritt halten zu müssen, sehen Skeptiker mit der Festplattenspionage dagegen einen Paradigmenwechsel im deutschen Strafrecht einhergehen. Zypries hatte bereits vor einigen Tagen vor Schnellschüssen gewarnt, die in Karlsruhe keinen Bestand hätten.

Der Kabinettskollege von Zypries, Bundesinnenminister Schäuble, hat allerdings bereits angekündigt, schnell eine gesetzliche Grundlage schaffen zu wollen, damit heimliche Online-Durchsuchungen durch die Strafverfolgungsbehörden möglich werden; diese Maßnahme sei unverzichtbar. Schäuble (CDU) hatte zudem bekräftigt, dass es bei der geplanten verdeckten Online-Durchsuchung keine privaten Bereiche auf der Computerfestplatte geben könne, die im Sinne des "Kernbereichs privater Lebensführung" geschützt seien.

Unterstützung bekommt Schäuble unter anderem vom obersten Kriminalbeamten der Republik: BKA-Chef Jörg Ziercke hält Online-Durchsuchungen für dringend erforderlich: "Wir müssen mit dem technischen Fortschritt Schritt halten können, wenn skrupellose Kriminelle ins Internet ausweichen und dort ihre Anschlagsplanung, ihre kriminelle Handlung vorbereiten." Das bayerische Kabinett hat zudem bereits Justizministerin Beate Merk und Innenminister Günther Beckstein (beide CSU) beauftragt, eine Rechtsgrundlage für eine heimliche Online-Durchsuchung von PCs zu prüfen.

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