Autor Thema: Überwachung, Transparenz, Datenschutz  (Gelesen 120265 mal)

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Niedersachsens Innenminister für Computer-Überwachung
« Antwort #135 am: 28 Dezember, 2006, 12:33 »
Im Kampf gegen den Extremismus will das niedersächsische Innenministerium die Befugnisse von Verfassungsschützern erweitern. So könnten Computer heimlich online überwacht werden, wenn der Verdacht einer extremistischen Straftat bestehe, sagte ein Sprecher des Innenministeriums am Donnerstag in Hannover und bestätigte damit einen Bericht der Tageszeitung "Neuen Presse". Derzeit werde geprüft, ob dies rechtlich umsetzbar sei.

Über die Verfassungsschutznovelle solle noch 2007 entschieden werden. Als erstes Bundesland hatte Nordrhein-Westfalen noch vor Weihnachten eine Novellierung seines Verfassungsschutzgesetzes verabschiedet. Experten haben gerade auf dem dem 23. Chaos Communication Congress in Berlin über den Stand staatlicher und privater Überwachung referiert.

Quelle : www.heise.de
« Letzte Änderung: 28 Dezember, 2006, 14:29 von SiLencer »

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Bundesdatenschützer gegen Online-Hausdurchsuchung
« Antwort #136 am: 28 Dezember, 2006, 14:30 »
"So etwas tut man einfach nicht"

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz hat Plänen der Bundesregierung widersprochen, die unbemerkte Durchsuchung von privaten PCs über das Internet zu legalisieren. In einem Interview hatte zuvor Innenminister Schäuble erneut ein entsprechendes Gesetz gefordert.

Einer Meldung des Bayerischen Rundfunks zufolge hatte der Bundesdatenschützer mit dem Satz "So etwas tut man einfach nicht" die Pläne zurückgewiesen, künftig auch Privatrechner mit Software wie trojanischen Pferden online durchsuchen zu können. Dies, so der Bundesbeauftragte, stelle einen tiefen Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung der Bürger dar. Die fraglichen Methoden kommen bereits zur Anwendung, der Bundesgerichtshof hatte sie kürzlich für illegal erklärt.

Daher planen nun Bund und Länder, die Rechtslage zu ändern. Nordrhein-Westfalen hat bereits ein entsprechendes Gesetz beschlossen, der Bund soll folgen. Innenminister Schäuble bekräftigte in einem Interview mit der "Rheinischen Post": "In der Sache kann es keinen Zweifel geben, dass wir diese Möglichkeit brauchen". Für den CDU-Politiker macht es keinen Unterschied, ob die Überwachung eines PCs heimlich geschieht: "Das ist formal dasselbe wie eine Hausdurchsuchung."

Quelle : www.golem.de

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Re: Schäuble: Anti-Terror-Gesetze haben sich bewährt
« Antwort #137 am: 28 Dezember, 2006, 15:20 »
Letztendlich frage ich mich, wie sie so etwas durchsetzen wollen, ohne das Risiko, dabei erwischt zu werden. Die einzige Möglichkeit wäre nur, einen Trojaner mithilfe von Microsoft (für Windows) auf einen PC zu bringen. Selbst dann kann eine vernünftige IP Verbindungsüberwachung helfen. Desweiteren kann man auch seinen Router, falls mit Firewall ausgestattet, einstellen.

Ich weiss nicht, für mich ist das Gerede reine Angstmache. Irgendwie scheinen unsere Politiker mit der Zeit immer weiter zu verblöden. Schäuble scheint seid seinem Attentat traumatisiert, ist irgendwie nicht mehr für voll zu nehmen.

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Re: Schäuble: Anti-Terror-Gesetze haben sich bewährt
« Antwort #138 am: 29 Dezember, 2006, 02:18 »
Zitat
...Für den CDU-Politiker macht es keinen Unterschied, ob die Überwachung eines PCs heimlich geschieht: "Das ist formal dasselbe wie eine Hausdurchsuchung."

FALSCH!
Eine Durchsuchung ist nur offen zulässig, niemals heimlich.
Der besondere Schutz der Wohnung kennt hinsichtlich elektronischer Mittel keine Ausnahmen.
Auch das optische und akustische Eindringen in die geschützte Privatsphäre fällt m.e. in denselben Problembereich, egal, ob dafür speziell installierte Mittel des Überwachers ("Wanzen") zum Einsatz kommen, oder manipulierte vorhandene Einrichtungen, wie z.B. ein zur Raumüberwachung in aufgelegtem Zustand modifiziertes Telefon, oder eben ein manipulierter Computer.

Hier geht's nicht um Durchsuchung, sondern um Abhören und Überwachung, unter Überwindung von Sicherheitseinrichtungen und mit Mitteln der Computersabotage, was ja gerade erst umfassend verboten wurden.
In einem Rechtsstaat müssen alle Gesetze allgemeingültig sein, Sondergesetze sind laut Verfassung ausdrücklich verboten.
Gleiches Recht für Alle!

Ich fürchte, hier geht's überhaupt nicht um Terrorismus, sondern schlicht um unendliche Kontrollsucht und abgrundtiefe Verachtung für Bürgerrechte und deren Verteidiger.
Wenn's gar keine Terroristen gäbe, würde man sie wohl erfinden.
So wie seit Mitte der 60er schon Langhaarige, Kriegsdienstverweigerer, Hippies und viele andere, insbesondere von der CDU-nahen Presse, ständig als Terroristen verunglimpft wurden, noch bevor Baader und Meinhoff überhaupt aktiv wurden.

Ähnliche Hetze gegen friedliche Bürger, offensichtliche Rechtsverdrehungen und ungehemmte Schnüffelei bis in's Privateste hat's schon unter den Nazis und dem DDR-Regime gegeben.
Manche scheinen sich immer mehr an diesen üblen 'Vorbildern' zu orientieren...

Aber was soll man auch erwarten, von jemandem mit echtem Kopfschuss...
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Schäuble will Abschuss von Passagierjets bei Terrorgefahr erlauben
« Antwort #139 am: 01 Januar, 2007, 19:14 »
Die Anschläge vom 11. September 2001 in den USA wirken in deutschen Regierungskreisen noch nach: Innenminister Schäuble will den Abschuss von Passagierflugzeugen erlauben, wenn Terroranschläge mit den Jets drohen. Ein Kunstgriff in die Verfassung soll dies juristisch ermöglichen.

Hamburg - Vor bald einem Jahr, im Februar 2006, hatte das Bundesverfassungsgericht das Luftsicherheitsgesetz für verfassungswidrig erklärt. Der Abschuss eines Passagierflugzeugs nach der Abwägung "Leben gegen Leben" sei ein Verstoß gegen Artikel 1 Grundgesetz ("Die Würde des Menschen ist unantastbar"), lautete die Begründung.

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hält dennoch an seinem Plan fest, die Tötung von Passagieren bei drohenden Terroranschlägen mit Flugzeugen zu erlauben. Dazu soll es künftig neben dem in der Verfassung vorgesehenen "Verteidigungsfall" einen "Quasi-Verteidigungsfall" geben, sagte Schäuble der "Süddeutschen Zeitung". Die Entführung eines Flugzeugs durch Terroristen solle demnach einen solchen Quasi-Verteidigungsfall darstellen und berechtige die Bundeswehr zum Abschuss des Flugzeugs. Schäuble sagte der "SZ", diese Gesetzespläne seien in seinem Ministerium "auf Fachebene" erarbeitet worden.

Schäuble zufolge werde das Luftsicherheitsgesetz die Einführung des Quasi-Verteidigungsfalls verfassungsgemäß gemacht. Im Falle der Feststellung des Quasi-Verteidigungsfalls gelten nach Ansicht von Schäuble die Regeln des Kriegsvölkerrechts - "also vor allem die Regeln des Genfer Abkommens über den Schutz der Opfer bewaffneter Konflikte", heißt es in dem Bericht.

Das Genfer Abkommen sieht vor, dass nur Angriffe verboten sind, "die in keinem Verhältnis zu erwarteten konkreten und unmittelbaren militärischen Vorteilen stehen". Schäuble zufolge bleibe aber das Prinzip der Verhältnismäßigkeit gewahrt, wenn zur Vermeidung einer noch größeren Katastrophe wie einem Terroranschlag per Flugzeug der Abschuss einer entführten Passagiermaschine gesetzlich erlaubt wird. Demnach sei der Tod von unschuldigen Passagieren in einem solchen Fall folglich zu akzeptieren.

Zwar hatte das Bundesverfassungsgericht bereits im Februar bei seiner Entscheidung deutlich gemacht, dass der Staat nicht die Ermächtigung geben dürfe, Menschen zu opfern, um auf diese Weise eventuell mehr Menschen zu retten. Gleichwohl hatten die Richter in Karlsruhe nicht die Frage erörtert, ob ein solches Vorgehen im Verteidigungsfall möglicherweise doch juristisch anders zu bewerten sei; diese Frage stand damals nicht zur Debatte.

In diese Lücke drängt Schäuble nun mit seinem Vorstoß. Der "SZ" sagte er, sein Ministerium habe geprüft, ob ein terroristischer Angriff als Verteidigungsfall gewertet werden könne. Man habe sich zwar dagegen entschieden, habe ihn aber "in seiner Qualität dem Verteidigungsfall" gleichgestellt. Der entsprechende Artikel in der Verfassung solle nun entsprechend geändert werden.

Dem "SZ"-Bericht zufolge mahnte der FDP-Rechtspolitiker Max Stadler Schäuble, das Urteil des Verfassungsgerichts zu respektieren. SPD-Politiker Dieter Wiefelspütz nannte Schäubles Pläne demnach "nicht akzeptabel".

Quelle : www.spiegel.de

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Re: Schäuble: Anti-Terror-Gesetze haben sich bewährt
« Antwort #140 am: 01 Januar, 2007, 22:35 »
Ist der Mann überhaupt noch tragbar, oder muss er nicht als aktiver Verfassungsfeind und Umstürzler seiner Ämter enthoben werden?

Und zwar bevor jemand auf das verfassungsmässige Widerstandsrecht zurückgreifen muss...

Eine Neudefinition des Verteidigungsfalles, d.h. die Erlaubnis der (teilweisen) Ausübung von Kriegsrecht im Friedenszustand, ohne wirksame Erklärung des V-Falles durch die zuständigen Stellen, ist weder mit unserer Verfassung, noch mit Völkerrecht, noch mit elementaren Menschenrechten vereinbar.

Sowas hätte wohl im Dritten Reich oder irgendeiner anderen Diktatur niemanden gestört, nur steht es dem mit dem nachgewiesenen Kopfschuss keinesfalls zu, hier eine solche zu errichten und den Rechtsstaat abzuschaffen.
Der Versuch ist strafbar und begründet das Widerstandsrecht.
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Widerstand gegen Schäubles Quasi- Verteidigungsfall
« Antwort #141 am: 02 Januar, 2007, 10:22 »
Mit einer Grundgesetzänderung will Innenminister Schäuble den Abschuss von Passagierflugzeugen bei Terrorgefahr möglich machen. Doch gegen die Pläne, einen "Quasi-Verteidigungsfall" in die Verfassung aufzunehmen, regt sich energischer Widerstand. Die Grünen warnen vor der "Lizenz zum Töten".

Berlin - Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) stößt mit seinem Vorhaben, durch einen im Grundgesetz verankerten "Quasi-Verteidigungsfall" den Abschuss entführter Flugzeuge zu ermöglichen, auf Ablehnung in Opposition und Koalition. SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz nannte Schäubles Pläne gegenüber der "Süddeutschen Zeitung" "nicht akzeptabel". Die Aufopferung unschuldigen Lebens könne nur verlangt werden, wenn "das ganze Gemeinwesen auf dem Spiel steht", sagte er.

Der FDP-Rechtspolitiker Max Stadler mahnte Schäuble, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2006 zu respektieren. Die Karlsruher Richter hatten im vergangenen Jahr das Luftsicherheitsgesetz für verfassungswidrig erklärt, mit dem der Abschuss von Flugzeugen ermöglicht werden sollte, die von Terroristen zu Anschlagszwecken entführt werden. Die Bindungswirkung von Entscheidungen des höchsten Gerichts sei "rechtsstaatliche Konstante in der Geschichte der Bundesrepublik'", sagte Stadler der "SZ".

Die Zeitung hatte berichtet, Schäuble wolle neben dem Verteidigungsfall einen "Quasi-Verteidigungsfall" einführen, der zum Abschuss eines durch Terroristen entführten Passagierflugzeugs berechtigt. Damit solle das Luftsicherheitsgesetz verfassungsgemäß gemacht werden.

"Schäuble versucht das Bundesverfassungsgericht zu hintergehen", sagte der Fraktionsgeschäftsführer der Grünen, Volker Beck. Mit einem "Quasi-Verteidigungsfall" würden "die Grenzen zwischen Kriminalitätsbekämpfung und Krieg verwischt".

Das Entscheidende sei aber, dass Schäuble dem Gesetzgeber ermöglichen wolle, "Leben gegen Leben abzuwägen und damit Lebensrecht und Menschenwürde in diesen Fällen grundsätzlich zur Disposition zu stellen", kritisierte Beck gegenüber der "Netzeitung". Der Gesetzgeber dürfe aber "keine Lizenz zum Töten Unschuldiger in Gesetzesform gießen".

Das Bundesverfassungsgericht habe klar entschieden, dass eine Ermächtigung der Streitkräfte zum Abschuss gemäß Luftsicherheitsgesetz nicht mit dem Recht auf Leben vereinbar sei, soweit davon tatunbeteiligte Menschen an Bord des Luftfahrzeugs betroffen wären. "Daran kann auch keine neue Formulierung für den gleichen Sachverhalt etwas ändern", betonte Beck. Der Gesetzgeber dürfe nur regeln, was im Falle eines nicht mit tatunbeteiligten Personen besetzten Flugzeuges zu tun sei, das gegen das Leben von Menschen eingesetzt werden solle.

Quelle : www.spiegel.de

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SPD schießt Schäubles Abschussplan ab
« Antwort #142 am: 02 Januar, 2007, 13:34 »
Innenminister Schäuble will den Abschuss entführter Flugzeuge erlauben - über den Umweg des Kriegsvölkerrechts. Die SPD-Fraktion reagiert strikt ablehnend: "Keine Realisierungschance" beschieden die Sozialdemokraten knapp. Auch aus der Opposition kommt scharfer Widerspruch.

Berlin - Die SPD lehnt das Vorhaben von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) ab, durch eine Grundgesetzänderung den Abschuss von Passagierflugzeugen doch noch zu ermöglichen. "Der Vorschlag hat keine Realisierungschance", sagte der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Dieter Wiefelspütz. Eine Ausweitung des Verteidigungsbegriffs halte die SPD "nicht für sachgerecht". Einen "Quasi-Verteidigungsfall", wie ihn Schäuble anstrebt, "gibt es im Grundgesetz nicht". Dadurch würden die Grenzen von Kriegs- und Friedensrecht verwischt, betonte der SPD-Politiker. Dies sei mit seiner Partei nicht zu machen.

Schäuble plant einem Bericht der "Süddeutschen Zeitung" zufolge, im Artikel 87 in der Verfassung einen sogenannten Quasi-Verteidigungsfall zu verankern. Der Vorschlag sei in seinem Ministerium auf Fachebene erarbeitet worden. Im Quasi-Verteidigungsfall gelten laut Schäuble die Regeln des Kriegsvölkerrechts, vor allem die Regeln des Genfer Abkommens über den Schutz der Opfer bewaffneter Konflikte. Demnach seien nur Angriffe verboten, "die in keinem Verhältnis zu erwarteten konkreten und unmittelbaren militärischen Vorteilen stehen". Das Verhältnismäßigkeitsprinzip bleibt laut Schäuble gewahrt, wenn zur Vermeidung einer noch größeren Katastrophe der Abschuss eines entführten Zivilflugzeugs, also die Tötung von unschuldigen Passagieren, gesetzlich erlaubt wird.

Wiefelspütz dagegen bekräftigte die Bereitschaft der SPD, durch eine Änderung des Grundgesetzartikels 35 den Abschuss eines von Terroristen gesteuerten Flugzeuges zu ermöglichen. Dies gelte dann aber nur für den Fall, dass entweder nur Terroristen an Bord sind oder die Maschine unbemannt ist.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar vergangenen Jahres entschieden, dass der Abschuss eines von Selbstmordattentätern als Waffe missbrauchten Passagierflugzeugs gegen die in der Verfassung garantierte Menschenwürde verstoße. Der Abschuss eines nur mit Terroristen besetzten Flugzeugs sei demgegenüber zwar verhältnismäßig, doch müsse dafür das Grundgesetz geändert werden.

Der SPD-Verteidigungsexperte Rainer Arnold nannte Schäubles Forderungen völkerrechtswidrig und nicht verfassungskonform. "Auch dieser Versuch, eine Grundlage zum Einsatz der Bundeswehr im Innern auf der Basis einer falschen Auslegung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Luftsicherheitsgesetz zu schaffen, wird fehlschlagen", sagte Arnold am Dienstag in Berlin.

Wiefelspütz verwies zudem darauf, dass die Vorstellungen Schäubles bislang nicht an die SPD herangetragen worden seien. Es wäre vielleicht besser gewesen, dies zunächst koalitionsintern zu beraten, sagte der SPD-Politiker.

Auch in der Opposition stießen die Pläne Schäubles auf Widerstand. Der FDP-Politiker Max Stadler mahnte Schäuble in der "SZ", das Urteil zu respektieren. Die Bindungswirkung von Entscheidungen des höchsten Gerichts sei rechtsstaatliche Konstante in der Geschichte der Bundesrepublik.

Auch die Grünen lehnen den Plan ab. "Schäuble versucht das Bundesverfassungsgericht zu hintergehen", sagte Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck der "Netzeitung." Mit einem Quasi-Verteidigungsfall würden die Grenzen zwischen Kriminalitätsbekämpfung und Krieg verwischt.

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Re: Schäuble: Anti-Terror-Gesetze haben sich bewährt
« Antwort #143 am: 02 Januar, 2007, 21:15 »
Zwei Dinge scheint der Kopfschüssige wirklich zu wollen, Allmacht über Leben und Tod aller Bürger und eine FLAK in seinem Garten.
Immerhin geht's hier um eine elementare Verfassungsgrundlage, die, nach seiner Vorstellung durchlöchert, anschliessend fast nach Belieben weiter manipuliert werden kann.
Die Entscheidung über Leben und Tod nach billigem Ermessen mit sofortiger Vollstreckung ist finsterstes Mittelalter.

Martialisches Denken und abgrundtiefer Hass sind nicht selten ein Zeichen für Hysterie infolge chronischen Sex-Mangels.
Gewalt gegen Wehr- und Schuldlose als Potenz-Ersatz  ::)

Alternativ ist auch an völlige Gefühllosigkeit zu denken, in der Art eines Psychopathen:
Wikipedia: Antisoziale Persönlichkeitsstörung

Dieser Kranke nennt sich auch immer noch Christ...
Es heisst aber: "Du sollst nicht töten".
Und da steht nicht "das Weitere regelt der Schäuble"  >:(
Wo bleibt eigentlich der Klerus-Pate, er müsste so einen Unhold doch eigentlich bannen...
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Re: Schäuble: Anti-Terror-Gesetze haben sich bewährt
« Antwort #144 am: 02 Januar, 2007, 22:59 »
Jürgen, ich lese Deine Kommentare immer wieder gern.

Ich habe Verständnis für traumatisierte Menschen, die das erlebte nicht bewältigen können, da mache ich keine Ausnahme, auch bei Schäuble nicht.

Ich habe aber kein Verständnis, das man einen Traumatisierten in einer Position hält, die ihm nicht mehr zusteht.

Ohne Zweifel ist Schäuble ein intelligenter Mensch, und trotzdem ist sein Defekt nicht zu übersehen.

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Die Bundesregierung hat "mit Entschiedenheit" von verschiedenen Seiten erhobene Vorwürfe zurückgewiesen, dass "gravierende Sicherheitsmängel" ein leichtes Auslesen der Daten auf den Funkchips der neuen Reisepässe ermöglichen. Datenschutz und Datensicherheit seien schon bei der Vorbereitung der Einführung der ePässe auf europäischer und nationaler Ebene ein zentrales Thema gewesen, heißt es in einer jetzt veröffentlichten Antwort (PDF-Datei) auf eine kleine Anfrage der FDP-Fraktion im Bundestag. So seien etwa die Vorschläge des Vorsitzenden der Arbeitsgruppe der EU-Datenschutzbeauftragten frühzeitig im Verordnungsentwurf "weitestgehend übernommen worden". Dazu würden eine klare Zweckbindungsregelung und die Sicherstellung der Integrität, Authentizität und Vertraulichkeit der Daten zählen.

Das Bedrohungsszenario eines unbefugten Auslesens ist bei den ePässen laut der Bundesregierung generell "rein theoretisch". Insbesondere stehe aufzubringende Aufwand in keinem Verhältnis zum dadurch erzielten Informationsgewinn. Die zukünftig zusätzlich vorgesehenen Fingerabdrücke würden den zudem mit Schutzmechanismen versehen, "die weit über die Gültigkeitsdauer des Passes hinaus als nicht überwindbar eingeschätzt werden können". Die Bundesregierung spielt damit auf das dann plangemäß zum Einsatz kommende Verfahren der "Extended Access Control" an. Damit werde auf "technisch sehr hohem Niveau sichergestellt, dass nur berechtigte hoheitliche Lesegeräte die Fingerabdruckdaten auslesen können."

Das von den Liberalen aufgezeichnete Risiko, dass Terroristen gezielt das RFID-Signal der deutschen Reisepässe ausnutzen könnten, um einen Sprengkörper in der Nähe eines deutschen Opfers detonieren zu lassen, hält Berlin daher auch für "höchst unrealistisch und sehr konstruiert". Es setze voraus, dass ein unberechtigtes Lesegerät sich innerhalb einer Entfernung von rund 20 cm vom elektronischen Pass befindet und die Kommunikation ungestört erfolgen kann. Zum Angriff auf eine bestimmte Person müssten zudem sowohl die Passnummer als auch das Geburtsdatum des Inhabers und das Ablaufdatum des Reisepasses in dem unberechtigten Lesegerät hinterlegt sein. Auch die Erstellung von Bewegungsprofilen oder ein Identitätsdiebstahl anhand der biometrischen Daten sei ausgeschlossen.

Insgesamt hält die Bundesregierung die ePässe für "dauerhaft funktionstüchtig". Es gebe anhand der ersten Erfahrungen keine Erkenntnisse, welche "die Störanfälligkeit oder Datensicherheit" in Frage stellen würden. Seit November 2005 sind in Deutschland rund 2,3 Millionen Reisepässe ausgestellt. In 26 Fällen habe die Bundesdruckerei in reklamierten Ausweisdokumenten Funktionsstörungen des Chips festgestellt, da sich aufgrund eines Softwarefehlers diese nicht auslesen ließen. Die Pässe seien zurückgenommen und für die betroffenen Bürger unentgeltlich neue Papiere produziert worden.

Mit dem Auslesen der Pässe bei einer Grenzkontrolle in der Praxis und dabei möglicherweise auftretenden unberechtigten Zurückweisungen gibt es noch keine Erkenntnisse. Die Bundespolizei habe zwar inzwischen knapp 600 von 1000 Lesegeräten "technisch vorgerüstet", um die RFID-Chips mit den biometrischen Merkmalen und sonstigen Daten auszulesen, heißt es in dem Schreiben. Die erforderliche gesetzliche Befugnis zur Nutzung gespeicherten Informationen solle aber erst mit dem Gesetz zur Änderung des Passgesetzes und weiterer Vorschriften geschaffen werden. Im Ausland würden in den EU-Nachbarstaaten entsprechende RFID-Lesegeräte derzeit zum Teil nur in geringer Zahl eingesetzt: in Belgien zwei, in Frankreich 43, in Italien an allen Grenzübergangsstellen, in Luxemburg zwei, in den Niederlanden zwei und in Österreich auf Flughäfen, jedoch noch nicht an den Landesgrenzen.

Weiter geht aus der Antwort hervor, dass die biometrischen Gesichtsbilder wie die bisherigen Lichtbilder im örtlichen Register der Pass- beziehungsweise Personalausweisbehörde zu speichern sind. Die zusätzliche Vorhaltung der Fingerabdrücke im örtlichen Passregister sei dagegen auch in der anstehenden Passgesetznovellierung nicht vorgesehen. Ebenso sei eine Speicherung der bei der Passbeantragung erhobenen biometrischen Daten in einer zentralen Datenbank geplant. Schließlich dürften die im Rahmen einer Identitätsprüfung erhobenen biometrischen Daten nicht über den Abschluss der Identitätsprüfung hinaus aufbewahrt werden. Vorgesehen sei generell nur der 1:1-Vergleich der im Chip des deutschen Reisepasses gespeicherten biometrischen Daten mit den entsprechenden direkt erhobenen Daten des Passinhabers. Danach sollen die erhobenen Informationen unverzüglich gelöscht werden. Plänen zu einer darüber hinausgehenden Nutzung der biometrischen Daten aus deutschen ePässen zur Verbrechensbekämpfung erteilte die Bundesregierung zugleich eine Absage.

Quelle : www.heise.de

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Zwei Programmierstellen für den "Bundestrojaner"
« Antwort #146 am: 11 Januar, 2007, 11:28 »
In ihrer Antwort (PDF) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zur Rechtmäßigkeit von Online-Untersuchungen hat die Bundesregierung erstmals Details zum geplanten "Bundestrojaner" veröffentlicht. Als "Bundestrojaner" wird inoffiziell der Teil eines Programmes bezeichnet, der Spyware-Code auf einen PC einschleust, damit eine Online-Durchsuchung durch die Strafverfolgungsbehörden oder Geheimdienste möglich ist.

Nach Auskunft der Bundesregierung sind für die Programmierung der Software zwei Programmierstellen notwendig, die teils aus laufenden Mitteln, teils von Mitteln aus dem Programm zur Stärkung der Inneren Sicherheit bezahlt werden. Insgesamt soll das Tool zur Online-Durchsuchung nicht mehr als 200.000 Euro kosten.

Zur Frage der Rechtmäßigkeit einer solchen Rechnerdurchsuchung verweist die Bundesregierung auf die Auseinandersetzung, die derzeit am Bundesgerichtshof (BGH) geführt wird. Anfang Dezember hatte ein Ermittlungsrichter am BGH Online-Durchsuchungen verboten. Unmittelbar nach Bekanntwerden des Urteils hatte die Generalbundesanwältin Harms Beschwerde gegen das Urteil eingelegt. Über diese Beschwerde ist noch nicht verhandelt worden. Sollte der Beschwerde nicht stattgegeben werden, "wird zu prüfen sein, ob ein gesetzgeberischer Handlungsbedarf für eine spezielle Ermittlungsbefugnis der Strafverfolgungsbehörden besteht", lautet die Auskunft der Bundesregierung.

Insgesamt lässt die Antwort der Bundesregierung keinen Zweifel daran, dass die Online-Durchsuchung ein unverzichtbares Instrument der Strafverfolger und Verfassungsschützer sein wird. Als Vorteil gegenüber einer "offenen Durchsuchung" eines Rechners vor Ort wird die Tatsache genannt, dass die Beschuldigten keine Kenntnis von den gegen sie geführten Ermittlungen haben und damit nicht die "Aufdeckung von Täterstrukturen" erschweren oder gar vereiteln können. "Während eine 'offene' Durchsuchung regelmäßig eher am Ende eines Ermittlungsverfahrens steht, kann die Online-Durchsuchung in einem Stadium, in dem das Ermittlungsverfahren dem Beschuldigten noch nicht bekannt ist, dazu dienen, Ermittlungsansätze auch im Hinblick auf weitere Tatbeteiligte oder Tatplanungen zu gewinnen." Eine Online-Durchsuchung kommt somit selten allein.

In der Antwort der Bundesregierung heißt es auch, dass bislang in Deutschland keine Online-Durchsuchung durchgeführt wurde, weil das einzige bekannte, von einem Bonner Ermittlungsrichter angeordnete Verfahren nach Einspruch des BGH-Untersuchungsrichters gestoppt wurde. "Verfahren, in denen Online-Durchsuchungen für Zwecke der Gefahrenabwehr durchgeführt wurden, sind der Bundesregierung nicht bekannt."

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Re: Schäuble: Anti-Terror-Gesetze haben sich bewährt
« Antwort #147 am: 15 Januar, 2007, 22:19 »
Schäuble schlägt europaweite Vernetzung der Gen- und Fingerabdrucksdatenbanken vor

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hat heute beim Informellen Treffen der Justiz- und Innenminister der Europäischen Union in Dresden vorgeschlagen, im Rahmen der Trio-Ratspräsidenschaft für innere Sicherheit den Vertrag von Prüm/Eifel in den Rechtsrahmen der EU zu überführen. Der von Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg, Niederlande, Österreich und Spanien im März 2006 geschlossene Vertrag soll die grenzüberschreitende polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit intensivieren, vor allem im Bereich der Bekämpfung des Terrorismus, der grenzüberschreitenden Kriminalität und der illegalen Migration. Dabei soll es nicht nur um Verfolgung von Straftaten, sondern auch um deren Verhinderung gehen.

Im Zentrum steht der Informationsaustausch durch eine Vernetzung der nationalen Datenbanken. Ausgetauscht werden sollen auch die DNA- und Fingerabdruck-Daten, um sie für die Strafverfolgungsbehörden jeweils direkt zugänglich zu machen. In Deutschland ist der Vertrag im November in Kraft getreten. Deutschland und Österreich sind bereits Vorreiter und haben mit dem ersten "automatisierten Informationsabgleich" von DNA-Daten begonnen. Dabei habe es bereits, wie Bundesinnenminister Schäuble erklärte, erste Erfolge gegeben. In den ersten sechs Wochen habe man 1500 Treffer mit österreichischen Datensätzen und mehr als 1400 Treffer in Österreich mit deutschen Datensätzen erzielt. Mit diesem "Mehrwert des Vertrags" wirbt Schäuble für dessen europaweite Einführung: "Ziel ist es, einen modernen polizeilichen Informationsverbund aufzubauen, um europaweit wirksam gegen Verbrecher vorzugehen."

Der Vertrag ermöglicht neben grenzüberschreitenden polizeilichen Einsätzen und Streifen auch den Informationsaustausch zu präventiven Zwecken "im Rahmen von Großveranstaltungen über reisende Gewalttäter, wie etwa Hooligans (z. B. bei Fußballspielen, Tagungen des Europäischen Rates oder anderen internationalen Gipfeltreffen)".

Schüble berichtet, er habe auf dem Treffen "breite Zustimmung" für seinen Vorschlag gefunden. Besonders die Vernetzung der Gendatenbanken in den EU-Mitgliedsländern sieht er offenbar als vielversprechend an. Das eröffne "ein riesiges Meer an Erkenntnismöglichkeiten und an Präventionsmöglichkeiten", pries er das Projekt an. Es fand auch die Zustimmung von EU-Justizkommissar Franco Frattini, der einen entsprechenden Vorschlag der EU-Kommission vorlegen will. Ausgerechnet Großbritannien, das europaweit die größte Gendatenbank unterhält, aber auch Polen, Irland und Tschechien stehen dem Vorschlag bislang skeptisch gegenüber. Allerdings offenbar aber vor allem aus Kostengründen.

Schäuble prescht aber noch weiter voran. Deutschland könne die polizeiliche Gendatenbank auch gegenüber den USA öffnen. Das war offenbar ein Wunsch von Vertretern des US-Heimatschutzministeriums, mit denen sich Schäuble im September des letzten Jahres geroffen und dabei auch eine schärfere Internetüberwachung vereinbart hatte.

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Re: Schäuble: Anti-Terror-Gesetze haben sich bewährt
« Antwort #148 am: 16 Januar, 2007, 01:10 »
Na klasse, der Kopfschüssige will unser Land offensichtlich zu einer Aussenstelle von Guantanamo machen...

Als Minister hat er einen Eid geleistet. Zählt der garnichts mehr`? ? ?
Zählen unsere Grund- und Menschenrechte überhaupt nicht mehr?
Und unsere staatliche Souveränität?


Was treibt der unglaubliche Typ also jetzt?
Sabotage?
Spionage?
Hochverrat?
Umsturz?

GG Art. 19(2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.

Dazu gehören auch unsere elementaren Rechte als deutsche Staatsbürger.
Für uns sind hierzulande auschliesslich deutsches Recht und deutsche Behörden zuständig, im Rahmen von (verfassungsrechtlich zulässigen) Bündnissen in eingeschränktem Masse noch die derer. Aber die USA sind NICHT in der EU. Und die NATO ist ein reines Militär-Bündnis, ohne irgendwelche zivilen Befügnisse oder Auswirkungen auf Bürgerrecht.


Der Mann gehört sofort entmachtet.
Sonst bleibt bald nur noch:
 
GG Art.20(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Kein Support per persönlicher Mitteilung!
Fragen gehören in's Forum.

Veränderungen stehen an. Dies ist der bisherige Stand:
28,x°,23.5°,19,2°,13°Ost
,1mØ Multifeed, mit Quattro LNBs; Multiswitches 4x 5/10(+x) - alle ohne Terrestrik und modifiziert für nur ein 12V DC Steckernetzteil (Verbrauch insgesamt 15 Watt)
1mØ mit DiSEqC 1.3/USALS als LNB2 an DVB-S2 STB, aktuell 30°W bis 55°O
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Warnungen vor "Superdatenbank" der Sicherheitsbehörden
« Antwort #149 am: 17 Januar, 2007, 19:30 »
Bürgerrechtler und Liberale kritisieren, dass mit dem Vertrag von Prüm (PDF-Datei) zur weiteren Vernetzung der EU-Strafverfolgungsbehörden die Tür zur Rundum-Registrierung der Bürger und zu totalitären Staatsgefügen aufgestoßen würde. Der "undemokratisch beschlossene" Schengen-Nachfolger mit erweiterten Kontrollmöglichkeiten der EU-Bürger verwässere den bereits "schwachen" Vorstoß für einen Rahmenbeschluss zum Datenschutz bei der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit, beklagte Tony Bunyan von der britischen Bürgerrechtsorganisation Statewatch in einem Vortrag beim Deutschen Institut für Menschenrechte in Berlin.

Schwere Bedenken gegen das Konstrukt hegt auch Alexander Alvaro, innenpolitischer Sprecher der Liberalen im EU-Parlament. Ihm zufolge "markiert der direkte Zugriff auf nationale Datenbanken durch andere Mitgliedstaaten eine neue Eingriffsqualität". Mangels eines gemeinsamen europäischen Datenschutzrechtes fehle den europäischen Bürgern "ein Schild, das sie vor missbräuchlicher Verwendung ihrer Daten schützt". Überdies hält Alvaro das Zustandekommen des Vertrags von Prüm "für einen bedenklichen Präzedenzfall, der die parlamentarische Demokratie und die Europäische Union gefährdet". Deutschland versuche mit dieser Vorgehensweise außerhalb des europäischen Vertragswerks ein Kerneuropa zu etablieren.

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) schlug beim informellen Treffen der Justiz- und Innenminister der EU in Dresden Anfang der Woche vor, das umstrittene Übereinkommen ins EU-Recht zu überführen. Mit dem aus 2005 stammenden Vertrag wollen inzwischen elf EU-Länder unter der Führung von Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg, den Niederlanden, Österreich und Spanien eine vertiefte Phase der grenzüberschreitenden Bekämpfung des Terrorismus, der Kriminalität und der illegalen Migration begründen. Dazu sollen etwa DNA-, Fingerabdruck- und Fahrzeugregisterdaten elektronisch einfacher ausgetauscht und die entsprechenden Datenbanken vernetzt werden können.

Die Regelungen zum Umgang mit den sensiblen persönlichen Informationen sprechen laut Bunyan gängigen Datenschutzbestimmungen Hohn. Der nach dem Eifelstädtchen benannte Vertrag "lässt einen ungehinderten Datenaustausch der Mitgliedsstaaten mit Drittstaaten zu", beklagte der Politikbeobachter. Dies käme just den Einwänden der USA gegen den Rahmenbeschluss entgegen. Zudem würde dem Austausch von Aufklärungsinformationen oder sonstiger Vermutungen von Geheimdiensten keine Grenze gesetzt. Generell werde an die "Selbstregulierung" der Sicherheitsbehörden beim Datenschutz appelliert, sodass die beteiligten Einrichtungen die vernetzten Informationen für beliebige Zwecke verwenden könnten. Auch das "Hit-/NoHit"-Verfahren zur Einschränkung der Übermittlung personenbezogener Daten hält Bunyan nicht für "sicher": Man könne ja zahlreiche Namen ausprobieren, bis man einen Treffer erziele. Ferner würden Zugriffe auf die zusammengeschlossenen Datenbanken nicht dokumentiert.

"Wieso brauchen die Strafverfolger alle diese Befugnisse?", wunderte sich der Statewatch-Vertreter. Für ihn ist der in diesem Zusammenhang viel beschworene "Krieg gegen den Terror" eine Ideologie insbesondere der G8-Staaten, um außerordentliche Maßnahmen zu verabschieden und ungehemmt Daten zu sammeln. Dabei würden die verantwortlichen Politiker mit der Zeit Terrorismus automatisch immer wieder auf eine Stufe stellen mit organisiertem Verbrechen, Geldwäsche und letztlich normalen Straftaten. Es gehe ihnen im Endeffekt nicht um Verbrechensbekämpfung, sondern "um die soziale Kontrolle". Es werde eine Welt errichtet, in der hinter E-Pässen mit digitalen Gesichtsbildern und Fingerabdrücken, Führerscheinen oder Gesundheitskarten nationale zentrale Datenbanken mit hohem Überwachungspotenzial stünden.

"Wir schlafwandeln nicht nur in die Überwachungsgesellschaft", griff Bunyan eine Sorge des britischen Datenschutzbeauftragten auf, "sondern wir schlittern in den Autoritarismus." Von einer drohenden "Versklavung" der Bürger spricht der Aktivist, für den die Orwellschen Ausblicke auf ein "1984" und die dazugehörigen Big-Brother-Vorstellungen "nichts" sind im Vergleich zum Ausbau der Überwachung seit dem 11. September 2001. "Wir brauchen eine neue demokratische Kultur", hält er dem Trend entgegen und fordert eine "moralische Debatte" sowie eine bessere Aufklärung der Bevölkerung über die Regierungsbestrebungen durch die Medien. Eine "kleine Chance" für die Entstehung einer neuen Protestbewegung wie in den 80er-Jahren des vergangenen Jahrhunderts sieht er im Zusammenhang mit den künftigen erkennungsdienstlichen Maßnahmen zur Abgabe der Fingerabdrücke bei der Beantragung von Ausweisdokumenten.

Auch Alvaro zufolge muss der Vertrag von Prüm im größeren Kontext gesehen werden: "Die EU plant, sämtliche Datenbanken miteinander zu vernetzen und Strafverfolgern, einschließlich Nachrichtendiensten, den Zugriff hierauf zu ermöglichen", weiß der FDP-Politiker. Die völkerrechtliche Übereinkunft sei so nur ein Vorgeschmack auf eine sich abzeichnende "Superdatenbank". Diese böte Möglichkeiten, europäische Bürger "von der Wiege bis zur Bahre digital zu erfassen." Dass all dies ohne jegliche parlamentarische Kontrolle und wirksamen Grundrechtsschutz geschieht, lässt laut Alvaro "totalitäre Überwachungsphantasien nicht nur für Paranoiker realer werden."

Quelle : www.heise.de

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