Autor Thema: Überwachung, Transparenz, Datenschutz  (Gelesen 120266 mal)

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Offline Chrisse

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Re: Schäuble: Anti-Terror-Gesetze haben sich bewährt
« Antwort #120 am: 07 Dezember, 2006, 10:23 »

Was kommt als nächstes? Präventives installieren von Wanzen und Videokameras in Privatwohnungen??

Na na, das ist doch alles nur zu unserem Schutz (wahrscheinlich vor uns selbst), daher auch, wie schon woanders näher erläutert, das Brotverbot! ;D

Das soll mir erst mal einer zeigen wie ein Festplattenscreening unter Linux mit 56k Modem ablaufen soll, vielleicht muß die Festplatte alle 2 Monate zum Festplattenantiterrorfriedefreudelichterketten TÜV eingeschickt werden? Flächendeckendes Screening Pfrtz.. "So!! Die nächsten 2 Jahre verändert keiner was an seinem System und schön online bleiben bis wir fertig sind..."

Orakel an

"...ist schon der Besitz von Software mit der Eigenschaft Angiffe von außen abzuwehren ein Straftatbestand und hinreichendes Verdachtsmoment auf verfassungswidrige...." osä (oder so ähnlich StGB 2000bald)

Orakel aus
« Letzte Änderung: 07 Dezember, 2006, 16:21 von Chrisse »
Es gibt 2 grundsätzliche Regeln für den ultimativen Erfolg im Leben:

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Offline Jürgen

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Re: Schäuble: Anti-Terror-Gesetze haben sich bewährt
« Antwort #121 am: 08 Dezember, 2006, 01:19 »
Ein sehr einfacher Weg, derlei und die meisten anderen Attacken abzuwehren, ist das Surfen mit einer Live-CD.
Es ist durchaus möglich, eine solche mit einem bestimmten Automount zu versehen, damit ein Laufwerk zum Speichern verfügbar ist, für Downloads, Mails und Lesezeichen.

Ein Read-Only-Betriebssystem sollen die Grossohren 'mal zu hacken versuchen...

Wie auch immer, ein solches Eindringen in die Privatsphäre ist in meinen Augen nicht anders zu bewerten als der direkte Zugang zur Wohnung, und benötigt einen Durchsuchungsbefehl. Immerhin haben viele Rechner inzwischen Webcams und Mikros ein- / angebaut, derer sich ein Hacker durchaus ohne Wissen des Nutzers bedienen könnten. Und unter solchen Umständen spätestens greift der verfassungsmässige Schutz der Wohnung und des vertraulich gesprochenen Wortes.

Wenn "unseren" Behörden und Politikern unser Volk pauschal als verdächtig gilt, ist es den Mitarbeitern, Entscheidern und Lobbyisten jederzeit freigestellt, sich ein neues zu suchen, und zwar da, wo der Pfeffer wächst !
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Verfassungsschutz, Online-Durchsuchungen und die Verfassung
« Antwort #122 am: 08 Dezember, 2006, 13:12 »
Am gestrigen Donnerstag fand im Landtag Nordrhein-Westfalens die zweite Lesung des neuen Verfassungsschutzgesetzes statt, das es in sich hat (vgl. Der Verfassungsschutz soll "Emails auf Festplatten" lesen dürfen). Die SPD-Fraktion sah immerhin noch einen gewissen Klärungsbedarf beim Lauschangriff auf Wohnungen, weswegen es noch eine dritte Lesung geben wird. Dass just die Unverletzlichkeit der Wohnung und das erst kürzlich vom Verfassungsgericht eingeräumte Recht auf eine "räumliche Privatsphäre" auch bei einem anderen Thema auf dem Spiel steht, scheint weder Politiker noch Öffentlichkeit bislang zu beunruhigen, obgleich Nordrhein-Westfalen mit diesem Gesetz vermutlich nur den ersten Schritt machen wird. Im Bundesinnenministerium plant man unter dem Rubrum einer schärferen Überwachung des Internet ähnliches, was auch angeischts Schweizer Vorhaben zu einem "Kommissar Trojaner" bereits zu wilden Spekulationen über durch das BKA angeheuerte Viren- und Trojanperprogrammier oder von den Strafverfolgern selbst entwickelte Trojaner führte.

Zuerst einmal ist aber Anlass für den nordrhein-westfälischen Gesetzentwurf das Auslaufen der auf den 1.1.2007 befristeten erweiterten Befugnisse des Verfassungsschutzes, die 2002 beschlossen wurden. Die Befugnisse sollen aber nicht nur erhalten, sondern noch einmal erweitert werden. So sollen nun auch die Bankverbindungen jedes Einzelnen vom Verfassungsschutz überprüft werden können, was bislang nur bei "internationalen Terroristen" möglich war. Zudem wird besonders das Internet ins Visier genommen, bei dem neben dem "heimlichen Beobachten und sonstigem Aufklären", z.B. durch "verdeckte Teilnahme an seinen Kommunikationseinrichtungen", auch der "heimliche Zugriff auf informationstechnische Systeme auch mit Einsatz technischer Mittel" legalisiert werden soll – und das auch dann, wenn die Rechner sich gar nicht in Nordrhein-Westfalen befinden.

Bei einer Anhörung im Oktober gab es von Experten unterschiedliche Meinungen, mehrere Experten sahen keinen Verfassungsverstoß, wenn der Verfassungsschutz in Rechner, die sich in Privatwohnungen (und möglicherweise auch Firmen und Behörden) befinden, über das Internet eindringt, ohne dass dazu eine richterliche Anordnung vorliegen muss. Einige gaben dazu keinen Kommentar. Das heimliche Hacken von Rechnersystemen würde, meinte ein Rechtsprofessor, wenn es sich um eingeschaltete Rechner handelt, nicht als Eingriff in die Unverletzlichkeit der Wohnung gelten. Art. 13 Grundgesetz (GG) würde sich nicht auf die Wohnung, sondern nur auf die "räumliche Privatsphäre" beziehen, argumentierte ein anderer Rechtsprofessor. Nur das Betreten einer Wohnung, so ein weiterer Experte, falle unter Art. 13, nicht aber das "Herauslesen" von Daten. Wenn der Betreiber online ist, so die erstaunliche Begründung, dann habe er sein System derart geöffnet, "dass er selbst den Zugriff der Verfassungsschutzbehörde ermöglicht".

Andere sehen darin sehr wohl einen Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG) und eine Verletzung von Art. 13 GG, weswegen eine richterliche Anordnung notwendig sei. Bettina Sokol, die Landesbeauftragte für den Datenschutz, warnt ebenfalls vor einer Verletzung der Verfassung. Wer Daten auf seinem Rechner in der eigenen Wohnung speichert, könne "mit Recht davon ausgehen, den Schutz des Art. 13 GG auf Unverletzlichkeit der Wohnung in Anspruch nehmen zu können". Als absurd sieht Sokol auch die Behauptung an, dass jemand, der online geht, auch die auf dem Computer gespeicherten Daten oder Emails "in höherem Maße der Außenwelt öffnen" würde. Überhaupt nicht angesprochen in der Diskussion unter Rechtsexperten und Politikern wurde bislang die Frage, ob der Verfassungsschutz nicht nur private Rechner, sondern auch Rechner in Unternehmen oder Organisationen beispielsweise über das Einbringen von Trojanern ausspähen dürfte.

Quelle : www.heise.de

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Re: Verfassungsschutz, Online-Durchsuchungen und die Verfassung
« Antwort #123 am: 08 Dezember, 2006, 20:01 »
Zitat
Wenn der Betreiber online ist, so die erstaunliche Begründung, dann habe er sein System derart geöffnet, "dass er selbst den Zugriff der Verfassungsschutzbehörde ermöglicht".
So eine Argumentation grenzt nicht mehr an Rechtsbeugung, sie liegt mitten drin.

Wer seinen Rechner mit üblichen Mitteln auf dem anerkannten Stand der Technik schützt, also per Firewall und Onlinewächter, der zeigt damit deutlich an, dass er sein System gegen Fremdzugriff zu verteidigen beabsichtigt.
Statt dessen eine wie auch immer geartete Zustimmung zum unbeabsichtigten und verdeckten Fremdzugriff zu interpretieren ist m.e. absurd und rechtsmissbräuchlich.

Auch das Eindringen in die räumliche Schutzzone ist i.d.R. gegeben, da üblicherweise der PC ebenda steht, möglicherweise samt Webcam und meistens mit softwaregesteuertem Mikro. Und daher muss zumindest dasselbe gelten, wie für's Telefon, das Briefgeheimnis und derlei mehr...

Insbesondere weise ich darauf hin, dass die Verfassung nur deshalb E-Mail, SMS, VoIP und andere moderne persönliche Kommunikationstechniken nicht ausdrücklich erwähnt, weil es die schlicht und einfach seinerzeit noch nicht gab.
Aber auch Telefaxe und Telexe haben schon immer ebenfalls unter dem Schutz des Fernmelde- bzw. Briefgeheimnisses gestanden.
Selbst eine Postkarte steht unter Vertraulichkeitsschutz, denn allein schon die Tatsache der Kommunikation ist schutzwürdig. Und der "versehentlich" mitlesende Briefträger war stets zur Verschwiegenheit verpflichtet, sowohl über Inhalte, als auch über die Tatsache der Kommunikation überhaupt.

Es wird Zeit, dass den Masslosen gründlich die Leviten gelesen werden. Leider ist auch auf das Verfassungsgericht nicht unbedingt Verlass...  ::)

Aber es gibt ja immer 'mal wieder Wahlen  >:(


...oder haben sich die bald auch erübrigt, sobald "Sicherheitsbehörden" ihre Hacker auf die Wahlmaschinen scharfgemacht haben  :o
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Zeitung: Polizei hat schon mehrfach verdächtige PCs online durchsucht
« Antwort #124 am: 08 Dezember, 2006, 20:53 »
Laut einem Zeitungsbericht hat die Polizei in der Vergangenheit PCs von verdächtigen Internet-Anwendern bereits ausspioniert. Wie genau dabei vorgegangen wurde, wird allerdings verschwiegen.

Wenn die Polizei den Rechner eines verdächtigen Internet-Anwenders kontrollieren will, dann muss dazu nicht gleich eine Hausdurchsuchung erfolgen.

Laut einem Bericht der Süddeutschen Zeitung (SZ) ( http://www.sueddeutsche.de/computer/artikel/65/93971/ ) vom Freitag wurden PCs bereits in einigen Fällen nach richterlicher Anordnung von den Behörden online durchsucht, ohne das der betreffende Anwender es mitbekommen hätte.

Laut eines Sprechers des Bundeskriminalamtes in Wiesbaden soll in solchen Fällen ein relativ neues Verfahren zum Einsatz kommen, über das aus "ermittlungstechnischen Gründen" keinerlei genauere Details bekannt gegeben werden. In allen bisherigen Fällen sei die Online-Durchsuchung der PCs aber immer in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft und nach richterlicher Anordnung erfolgt.

Unklar bleibt, wie genau die Behörden dabei vorgehen. Möglich wäre, dass dabei Sicherheitslücken in den Systemen ausgenutzt werden, was aber den Einsatz der Online-Durchsuchung davon abhängig macht, ob der Rechner des Verdächtigen auch von diesen Sicherheitslücken betroffen ist. Alternativ wäre eine trojanisches Pferd denkbar, dass aber erstmal auf das System geschmuggelt werden müsste.

Microsoft Deutschland betonte gegenüber der SZ, dass in Windows keinerlei Hintertüren enthalten seien, die den Behörden den Zugriff auf denn Rechner erlauben würden.

Wie die Zeitung weiter berichtet, soll nach dem Willen des Bundesinnenminsteriums das BKA künftig ebenfalls verdächtige PCs ausspähen dürfen. Denkbar sei ein solches Ausspähen beispielsweise dann, wenn ein Verdacht auf Landesverrat vorläge.

Quelle : www.pcwelt.de

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Re: Schäuble: Anti-Terror-Gesetze haben sich bewährt
« Antwort #125 am: 08 Dezember, 2006, 21:56 »
Äh... Sind 'Hackertools' nicht verboten?
In diesem Sinne:  :-X

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FDP und Grüne gegen Online-Durchsuchungen
« Antwort #126 am: 09 Dezember, 2006, 10:47 »
FDP und Grüne habe sich gegen die geplanten Online-Durchsuchungen privater Computer durch das Bundeskriminalamt (BKA) gewandt. Das Eindringen in private Rechner verstoße gegen elementare Verfassungsgrundsätze und öffne der Wirtschaftskriminalität und jedem anderen Missbrauch Tür und Tor, kritisierte die innenpolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Silke Stokar, am Freitag in Berlin.

Privatleben schützen

Entsprechende Pläne des BKA missachteten das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Lauschangriff, das genau diesen Kernbereich des Privatlebens schütze. Stokar forderte aus diesem Grund ein Verbot für die Entwicklung und Verwendung so genannter Hacker-Software auch für staatliche Sicherheitsbehörden.

Auch die innenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Gisela Piltz, machte erneut erhebliche Bedenken dagegen deutlich, Online-Durchsuchungen ohne eine rechtliche Grundlage vorzunehmen. So sei zu begrüßen, dass das Bundesinnenministerium das Projekt inzwischen vorläufig gestoppt habe. Das Projekt liegt wegen eines rechtlichen Bewertungsstreits innerhalb der Bundesregierung vorerst auf Eis. Es bestehen Zweifel, ob die Online-Durchsuchungen über die Strafprozessordnung (StPO) abgesichert sind. Die Online-Durchsuchungen sollen demnach so erfolgen, dass Computerbesitzer, gegen die ein Strafverfahren läuft, nichts davon bemerken.

Terror aus dem Internet

Piltz begrüßte hingegen die Äußerungen von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hinsichtlich einer stärkeren Überwachung des Internets zur Terrorismusbekämpfung. Schäuble hatte am Montag in Berlin im Zusammenhang mit der Sicherheitsvorsorge durch die Geheimdienste darauf verwiesen, dass das Internet auch beim Terrorismus zunehmend an Bedeutung gewinne. Terroristen würden sich bei der Vorbereitung von Anschlägen immer mehr auf das Internet zurückziehen und dies als Plattform nutzen. Laut Schäuble wird der Internet-Check ein Schwerpunkt der kommenden deutschen EU-Ratspräsidentschaft sein.

Quelle : www.onlinekosten.de

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BGH verbietet Online-Durchsuchung von Computersystemen
« Antwort #127 am: 11 Dezember, 2006, 15:19 »
Online-Untersuchungen von PCs sind illegal, berichtet die tageszeitung (taz) unter Berufung auf den Bundesgerichtshof. Dies ergebe sich aus einem entsprechenden Beschluss, den Ulrich Hebenstreit, Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof (BGH) am 25. 11. gefällt hat. Die Begründung zu dem noch nicht veröffentlichten Beschluss liegt der taz vor. Danach seien Anträge der Bundesanwaltschaft auf Online-Durchsuchungen mit Hilfe von Trojanern nicht genehmigungsfähig, weil dem schweren Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung "die notwendige gesetzliche Gestattung" fehle. Die Argumentation der Anwaltschaft mit den Vorschriften zur Überwachung der E-Mail-Kommunikation genügten nach Auffassung des BGH nicht, weil "der Kommunikationsvorgang abgeschlossen ist", sobald die E-Mail auf dem Rechner gespeichert sei. Hinzu käme, dass bei einer Online-Durchsuchung nicht nur die E-Mail, sondern auch alle anderen Daten ausgespäht würden. Das wiederum passe nicht zu den Vorschriften über Hausdurchsuchungen, die eine auf Offenheit angelegte Maßnahme seien, bei der der Wohnungsbesitzer und Zeugen anwesend sein müssten.

Das Bundesinnenministerium erklärte zum Urteil, dass bis auf weiteres Online-Durchsuchungen des Bundeskriminalamtes (BKA) gestoppt worden seien. Ohnehin habe das BKA eine solche Maßnahme nur in einigen wenigen Fällen angewandt. Da Online-Durchsuchungen mit dem von Innenminister Schäuble angetriebenen "Programm zur Stärkung der Inneren Sicherheit" einen erheblichen Stellenwert bekommen sollen, hat Generalbundesanwältin Monika Harms bereits eine Beschwerde gegen das Urteil von Richter Hebenstreit eingelegt. Sollte dieser Weg nicht greifen, will das Innenministerium auf eine Koalitionsentscheidung zur Änderung des BKA-Gesetzes hinarbeiten. Als Vorbild gilt dabei Nordrhein-Westfalen, wo gerade die Genehmigung der Online-Durchsuchung durch den Verfassungsschutz in die dritte Lesung geht.

In einem taz-Kommentar zum Urteil des BGH hat der Verfasser keinen Zweifel daran, dass Schäuble die große Koalition von seinen Plänen überzeugen wird und eine "Chaos Computer Polizei" kommt, die Rechner knackt. Die Hoffnung sei jedoch, dass diese Maßnahme nur bei schwerster Kriminalität und dringendem Tatverdacht zugelassen werde. In allen anderen Fällen müssten die Polizeibehörden auf eine solche Maßnahme verzichten und wie bisher offen die Wohnung durchsuchen. Dann könnten Betroffene mit der Polizei verhandeln, welche Teile der Festplatte für die Polizei tabu bleiben sollten.

Quelle : www.heise.de

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Datenschutzbeauftragte kritisiert Entwurf zum Brandenburger Polizeigesetz
« Antwort #128 am: 11 Dezember, 2006, 15:53 »
Die Brandenburger Datenschutzbeauftragte Dagmar Hartge hat den Entwurf zum neuen Landespolizeigesetz kritisiert. Er übergehe nicht nur nahezu alle Einwände der Experten, sondern verschärfe entgegen deren Rat auch noch viele der ohnehin schon verfassungsrechtlich zweifelhaften Vorschriften, heißt es in einer Mitteilung der Datenschützerin. Es werde die Chance vertan, ein den heutigen Sicherheitsrisiken angepasstes Polizeirecht zu schaffen, das zwischen Freiheitsrechten und notwendigen polizeilichen Eingriffsbefugnissen abwäge.

Wohnraumüberwachung oder Videoüberwachung sollen in das Gesetz aufgenommen werden. Bei Hinweisen auf geplante Straftaten soll die Polizei die Befugnis zur vorbeugenden Telefonüberwachung erhalten. Bestehende Telefonkommunikationsverbindungen könnten unterbrochen oder verhindert werden, erläuterte Hartge. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hatte kürzlich die geplante Telefonüberwachung als überflüssig kritisiert. Es sei völlig unklar, warum die Polizei eine solche Regelung brauche, meinte der DAV. Der Anwaltsverein sieht auch den Schutz des Berufsgeheimnisses von Anwälten, Ärzten und Geistlichen nicht ausreichend geschützt. Der Entwurf zum neuen Polizeigesetz liegt dem Landtag am 14. Dezember zur Entscheidung vor.

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Fraktionen streiten über Online-Durchsuchung von Privat-Computern
« Antwort #129 am: 13 Dezember, 2006, 19:00 »
Zwischen Koalitionsfraktionen und Opposition ist ein Streit ausgebrochen, in wie weit und unter welchen Umständen Behörden bei ihren Ermittlungen via Internet Zugriff auf private Computer bekommen sollen. Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Alfred Hartenbach (SPD), sagte heute in einer von den Grünen beantragten Aktuellen Stunde des Bundestages zu den so genannten Online-Durchsuchungen, eine solche Maßnahme stelle einen beträchtlichen Eingriff in die Privatsphäre dar. Dies könne nur in Ausnahmefällen erlaubt sein.

Nach den Worten des Grünen-Abgeordneten Wolfgang Wieland muss es auf jeden Fall eine rechtliche Regelung für solche Ermittlungen geben. Dabei müsse klar sein, dass eine Online-Durchsuchung nicht ohne Wissen des Betroffenen durchgeführt werden dürfe. Nach seiner Einschätzung will die schwarz-rote Koalition zwar eine rechtliche Regelung schaffen, aber einen Zugriff auch ohne Anzeige beim betroffenen Bürger möglich machen.

Allerdings bestehen nach Wielands Darstellung Meinungsunterschiede zwischen dem CDU-geführten Innen- und dem SPD-geführten Justizministerium, das hier relativ zurückhaltend argumentiere. Im übrigen solle zuerst eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes abgewartet werden, bei dem es Bedenken gegen einen Zugriff ohne Anzeige gebe.

Wieland argumentierte, es müsse zunächst eine Rechtsgrundlage geschaffen, und dann erst geprüft werden, ob praktischer Bedarf bestehe. Dass Festplatten von Computern beschlagnahmt würden, sei gang und gäbe. Aber "hier soll geschnüffelt werden", um präventiv handeln zu können.

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Datenschutzbeauftragter kritisiert Online-Durchsuchungen privater Computer
« Antwort #130 am: 14 Dezember, 2006, 09:40 »
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar lehnt die Online-Durchsuchung privater Computer durch Polizei und Verfassungsschutz ab. "Der Staat sollte diese Ermittlungsmethode nicht anwenden, sondern sich auf die Mittel beschränken, die ihm gesetzlich zugewiesen sind", sagte Schaar der Berliner Zeitung. Jüngst hatte ein BGH-Richter entschieden, dass die gesetzliche Grundlage für Online-Durchsuchungen fehlt. In einer Aktuellen Stunde des Bundestags hatte es zudem heftigen Streit zwischen Opposition und Regierung gegeben, inwieweit und unter welchen Umständen Behörden bei ihren Ermittlungen via Internet Zugriff auf private Computer bekommen sollen.

Schaar betonte gegenüber der Tageszeitung nun auch seine rechtlichen Bedenken: Die Online-Durchsuchung sei nicht mit einer Hausdurchsuchung vergleichbar. Eine Hausdurchsuchung sei eine offene Maßnahme, bei der der Betroffene in der Regel anwesend sei. "Bei einer Online-Durchsuchung aber dringt der Polizist heimlich, ohne Wissen des Computerbesitzers, in den Rechner ein." Er kopiere dabei eventuell Daten und komme an persönliche Unterlagen, der Polizist agiere praktisch als "staatlicher Hacker". "Das widerspricht dem Schutz des Kernbereichs der Privatsphäre", betonte Schaar.

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Brandenburg erhält deutlich verschärftes Polizeigesetz
« Antwort #131 am: 15 Dezember, 2006, 12:53 »
Der Brandenburger Landtag hat mit den Stimmen der schwarz-roten Regierungskoalition am gestrigen Donnerstag eine heftig umstrittene Novelle des Polizeigesetzes verabschiedet. Sie gibt Ermittlern zahlreiche neue Befugnisse in die Hand. So dürfen die Gesetzeshüter in der Mark künftig den großen Lauschangriff in Form der akustischen Wohnraumüberwachung präventiv und bei "Gefahr im Verzug" ohne richterliche Genehmigung durchführen. Auch sonst genügt hier der Segen eines einzigen Amtsrichters, während bislang die Erlaubnis von mehreren Landesrichtern erforderlich war. Ohne richterliche Genehmigung darf die Polizei ferner künftig Handys zur "Gefahrenabwehr" mit dem IMSI-Catcher orten. Generell darf sie ohne Anfangsverdacht auch Telekommunikationsvorgänge verhindern oder unterbrechen, was frühzeitig den Branchenverband Bitkom auf den Plan gebracht hatte.

Weiter wird die an vier Jahren über fünf Jahre hinweg erprobte Videoüberwachung umfassend gesetzlich festgeschrieben und ausgeweitet. Sie wird an allen öffentlich zugänglichen, besonders gefährdeten Orten zulässig. Die Aufzeichnungen dürfen bis zu 48 Stunden gespeichert werden. Dazu kommt eine "anlassbezogene Kennzeichenfahndung". Sie soll es in einer akuten Bedrohungslage ermöglichen, den Durchgangsverkehr schnell und automatisch auf gesuchte Kfz-Nummernschilder hin zu kontrollieren. Konkret sollen nach Informationen der Welt an Brandenburgs Autobahnbrücken Spezialkameras angebracht werden, welche die Kennzeichen aller vorbeifahrenden Autos erfassen. Die Daten sollen dann sofort mit denen gesuchter Fahrzeuge abgeglichen werden.

Die geplante Ausweitung der polizeilichen Überwachungsmöglichkeiten war im Vorfeld auf große Proteste gestoßen. Der Anwaltsverein hatte bei einer Anhörung im November gewarnt, die geplanten Regelungen zum Lauschangriff und zur "vorbeugenden Telefonüberwachung" seien "schlicht verfassungswidrig". Brandenburg übernehme eine Regelung aus Niedersachsen, die das Bundesverfassungsgericht bereits 2005 kassiert habe. Der Innenexperte der Fraktion der Linken im Landtag, Hans-Jürgen Scharfenberg, gab vergangene Woche zu bedenken, dass Menschen bei der Verabschiedung des Gesetzes künftig Beobachtung und Abhörmaßnahmen ausgesetzt seien, "egal, ob sie durch ihr Handeln dazu irgendeinen Anlass gegeben haben oder nicht." Auch die brandenburgische Datenschutzbeauftragte Dagmar Hartge hatte das Vorhaben im Lauf der Woche noch einmal scharf kritisiert.

Schon der Kabinettsbeschluss im Sommer war verzögert worden, da Finanzminister Rainer Speer (SPD) zunächst seine "liberalen Grundsätze" im Änderungsentwurf nicht mehr gewahrt sah. Die Mehrheit in der SPD gab sich später aber damit zufrieden, dass zwei Regelungen auf Probe erfolgen. So sind die Handy-Ortung sowie die Kennzeichenüberwachung zunächst auf zwei Jahre befristet. Nichtsdestoweniger lehnten bei der gestrigen Schlussabstimmung die SPD-Abgeordneten Tina Fischer, Jens Klocksin und Andreas Kuhnert die Reformvorlage als unangemessen ab. Ihre Parteikollegen Martina Münch und Esther Schröder enthielten sich.

Die Linken und die rechtsextreme DVU stimmten gegen die Gesetzesänderung. Scharfenberg warf der Regierung Populismus vor, das sie mit der "subjektiven Kriminalitätsfurcht" der Bürger Politik mache. Der Preis sei eine "kaum umzukehrende Aushöhlung der Grundrechte". Die rot-schwarze Koalition dehne ohne Not die Überwachungsmöglichkeiten aus, denn die Kriminalität habe in Brandenburg während der vergangenen zehn Jahre um etwa 30 Prozent abgenommen. Eine Auswertung des Videoüberwachungsprojekts habe jedoch ergeben, dass die Kriminalität in angrenzenden Bereichen gestiegen sei. Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) betonte dagegen, die Sicherheit der Bürger müsse gewährleistet werden. Das Gesetz sei rechtsstaatlich einwandfrei und vor allen Maßnahmen gebe es hohe juristische Hürden.

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Grüne: Fingerabdruck-Reisepass birgt Sicherheitsrisiken
« Antwort #132 am: 22 Dezember, 2006, 09:17 »
Gefahr von Identitätsdiebstählen

Die Pläne der Bundesregierung, künftig auch den elektronisch erfassten Fingerabdruck im Reisepass zu integrieren, stößt bei der Opposition auf herbe Kritik. Die innenpolitische Sprecherin Silke Stokar und Wolfgang Wieland, Sprecher für innere Sicherheit (Bündnis 90/Die Grünen) bezeichnen die Aufnahme von Fingerabdrücken als ein Sicherheitsrisiko für den Passinhaber.

Bedenken gegenüber der Auslesbarkeit auch von verschlüsselten Daten auf den kleinen Funkchips der Reisepässe seien nicht ausgeräumt, so die Oppositionspolitiker.

Selbst in den USA, einst Vorreiter für die biometrische Aufrüstung, seien Zweifel aufgekommen. Die US-Senatoren Akaka (Hawaii) und Sununu (New Hamshire) hatten angekündigt, aus dem Real ID Act, dem amerikanischen Gesetz zur Aufnahme biometrischer Daten in Identifikationsdokumente, auszusteigen. Die Senatoren sehen unter anderem die Gefahr von Identitätsdiebstählen.

Fingerabdruck-Datenbanken im Ausland könnten von den deutschen Datenschützern nicht kontrolliert werden. Da aber der Fingerabdruck immer häufiger als Identifikationsmerkmal beispielsweise bei Zahlungsvorgängen und Zugangskontrollen eingesetzt wird, steigt der Wert von gespeicherten Fingerabdruckdaten und lockt auch die organisierte Kriminalität an, befürchten die Politiker.

Zur Terrorbekämpfung seien die Fingerabdruckdaten nicht tauglich - es sei kein einziger Fall bekannt, bei den Terroristen deutsche gefälschte Reisepässe eingesetzt haben. Die Tätergruppe reise nicht mit gefälschten Papieren, sondern verfüge meist über echte Originale.

Quelle : www.golem.de

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NRW verabschiedet Gesetz zur Online-Durchsuchung
« Antwort #133 am: 22 Dezember, 2006, 16:11 »
SPD spricht von "digitalem Hausfriedensbruch"

Mit den Stimmen von CDU und FDP hat der Landtag von Nordrhein-Westfalen am 20. Dezember 2006 eine Änderung des Verfassungsschutzgesetzes des Landes beschlossen. Demnach dürfen die Behörden auch mit rechtlicher Deckung private Computer unerkannt überwachen.

Das neue Gesetz ist die erste Regulierung der so genannten "Online-Hausdurchsuchung", die in Deutschland bereits stattfindet. Der Bundesgerichtshof hatte diese Praxis bereits für illegal erklärt. Auch die Bundesregierung plant einem Bericht der taz zufolge bereits ein Gesetz, das die Online-Durchsuchung von Privatrechnern legitimiert.

In NRW ist das nun bereits gestattet. Laut einer Mitteilung des Landtages bezeichnete Peter Biesenbach (CDU) das Gesetz als "gute Lösung". Karsten Rudolph (SPD) dagegen meint: "Das Auslesen von Festplatten ist ein schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte, staatlich organisierter Hausfriedensbruch."

Der Gesetzesentwurf (PDF), der bereits im Juli 2006 vorgelegt wurde, nennt im Vorwort als Notwendigkeit der erweiterten Befugnisse des Verfassungsschutzes vor allem die Terrorabwehr. Gegenüber einem Verdächtigen ist laut dem Gesetzestext nun auch "insbesondere die verdeckte Teilnahme an seinen Kommunikationseinrichtungen bzw. die Suche nach ihnen sowie der heimliche Zugriff auf informationstechnische Systeme auch mit Einsatz technischer Mittel" durch den Verfassungsschutz erlaubt.

Das Gesetz schränkt zwar auch ausdrücklich ein, dass dies nur unter den Voraussetzungen des Artikels 10 des Grundgesetzes (Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis) erfolgen dürfe. Ob eine solche Überwachung jedoch überhaupt verfassungsgemäß sein kann, ist noch umstritten. So sagte auch die innenpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen Monika Düker: "Ich halte den Gesetzentwurf für verfassungswidrig."

Das nordrhein-westfälische Gesetz geht auf die Details einer Online-Durchsuchung nicht ein. Laut eines Interviews des ORF mit dem Geschäftsführer des österreichischen IT-Sicherheitsunternehmens Ikarus Software, Josef Pichlmayr, stehen den Behörden für solche Maßnahmen bereits effektive Mittel zur Verfügung. Laut Pichlmayr sind die so genannten "Baukasten-Trojaner", die auch Verfassungsschützer einsetzen sollen, in den letzten Jahren sehr viel effektiver geworden. Sie würden von den Ermittlern auch regelmäßig gegen Erkennungssysteme wie Virenscanner getestet, wobei sie nicht entdeckt würden.

Pichlmayr verweist auf Erfahrungen in den USA, wo das FBI seit den 90er-Jahren ein System namens "Magic Lantern" einsetzen soll, das auf dem kommerziellen Trojaner "D.I.R.T." basiert, der von einem Privatunternehmen an Behörden verkauft wurde. Die Nachrichtenagentur AP hatte über "Magic Lantern" bereits Ende 2001 berichtet, die US-Behörden leugneten die Existenz des Projekts bisher nicht. Bei seiner Arbeit will der österreichische Sicherheitsexperte bereits auch einmal Signaturen eines D.I.R.T.-Trojaners entdeckt haben, dessen Herkunft sich aber nicht zweifelsfrei belegen ließ.

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Schäuble fordert Polizeikontrollen auf heimischen PCs
« Antwort #134 am: 24 Dezember, 2006, 14:36 »
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble will Behörden das Recht einräumen, private Computer per Internet zu kontrollieren. In einem Interview mit der Rheinischen Post betonte er am Samstag: "In der Sache kann es keinen Zweifel geben, dass wir diese Möglichkeit brauchen." Es gehe um ein Vorgehen in engen Grenzen: "So, wie unter bestimmten Voraussetzungen aufgrund richterlicher Entscheidungen Telefone und Post kontrolliert werden können, so muss man natürlich auch die Chance haben, die neuen Kommunikationsformen zu erreichen." Das sei formal das gleiche wie eine Hausdurchsuchung. Aufgrund der Debatte prüfe die Bundesjustizministerin derzeit die Rechtsgrundlage.

Erst vor wenigen Tagen hatte eine Journalistin Verfassungsbeschwerde gegen ein in Nordrhein-Westfalen beschlossenes Gesetz angekündigt. Es soll dem Verfassungsschutz in NRW bei so genannten Online-Durchsuchungen auch den verdeckten Zugriff auf Festplatten und andere "informationstechnische Systeme" im Internet erlauben.

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