Autor Thema: Überwachung, Transparenz, Datenschutz  (Gelesen 92783 mal)

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Offline Jürgen

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Nicht nur das.
Ein Rechtsstaat kann nur mit offengelegten Rechtsgrundlagen (Gesetzen und Verordnungen) arbeiten, alles andere ist verfassungswidrige Willkür, nahe am Umsturz mit zwangsläufig folgendem Widerstandsrecht.
Das gilt auch für internationale Vereinbarungen, wenn sie irgendwelche Auswirkungen im Inland oder für Staatsbürger im Ausland haben sollen.

Zollrecht und seine Überwachung und Ausübung haben sich ebenfalls nach den Rechtsstaatsprinzipien zu richten.
Es ist also per se niemals geheim, und Interessen der Zollbehörden können elementare Grundrechte nicht aufheben, weil sie stets nur niedrigere Rechtsgüter betreffen.
Schlimm genug, das der Zoll eigene Vollstreckungsbefugnisse genießt, ohne Zutun eines Gerichts. Wie bisher nur noch die GEZ...
Eingriffe in die Informationsfreiheit, den besonderen Schutz der Privatsphäre und die Unverletzlichkeit der Wohnung stehen dem Zoll nicht zu!

Die allermeisten und schlimmsten Verfassungsfeinde sitzen offenbar mitten im Apparat.

Was kommt als Nächstes?
Rootkits für's Finanzamt, z.B. um per Webcam nach Hundesteuerhinterziehern zu fahnden?
Staatstrojaner gegen Raucher oder zum Schutz von Nichtschwimmern?
 :rauch

Jürgen
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BND will SSL-geschützte Verbindungen abhören
« Antwort #1186 am: 09 November, 2014, 12:44 »
Der Bundesnachrichtendienst will offenbar mit Hilfe von Exploits Verbindungen auswerten, die mit der Transportverschlüsselung SSL gesichert sind. Bis 2020 sollen 4,5 Millionen Euro in das Projekt fließen.

Der Bundesnachrichtendienst BND will verschlüsselte Internet-Datenströme analysieren. Der Auslandsnachrichtendienst hat zu diesem Zweck bis zum Jahr 2020 rund 4,5 Millionen Euro für den Kauf von Werkzeugen und Informationen über "Zero Day Exploits" eingeplant, wie das Nachrichtenmagazin Der Spiegel vorab berichtet. Sie sollen Einblick in SSL-gesicherte Verbindungen geben, wie sie etwa beim Online-Banking und -Shopping eingesetzt werden.

"Den Markt für Schwachstellen zu unterstützen, ist aus staatlicher Sicht eine extrem schlechte Idee", kritisiert Michael Waidner, Leiter des Fraunhofer-Instituts für Sichere Informationstechnologie das Vorhaben.

Der BND steht auch für die Zusammenarbeit mit der NSA in Kritik: Erst vor ein paar Tagen sorgte ein BND-Agent vor dem NSA-Untersuchungsausschuss für Aufregung, als er zur Kooperation zwischen den Geheimdiensten aussagte.

Quelle : www.heise.de

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SSL abhören: Kritik an BND-Plänen zu Zero-Day-Exploits
« Antwort #1187 am: 10 November, 2014, 15:58 »
Der BND will mit in das Geschäft mit Zero-Day-Exploits einsteigen. Außerdem will der BND im Ausland einen verdeckten Zugang zu einem Netzknoten kaufen. Beide Vorhaben werden von Datenschützern und Bürgerrechtlern kritisiert.

Nach Erkenntnissen des Nachrichtenmagazins Der Spiegel und der Süddeutschen Zeitung hat der Bundesnachrichtendienst (BND) eine "Strategische Initiative Technik" (SIT) begonnen, um "auf Augenhöhe mit führenden westlichen Nachrichtendiensten" kooperieren zu können. Für die Vorbereitung von SIT sollen noch in diesem Jahr 6,22 Millionen Euro ausgegeben werden, nächstes Jahr dann 28 Millionen. Insgesamt sollen bis 2020 rund 300 Millionen Euro in die technische Aufrüstung investiert werden. Für diese Summe sollen Softwareschwachstellen eingekauft und verdeckte Netzzugänge finanziert werden.

Am Wochenende wurde die Existenz von zwei SIT-Projekten des BND bekannt: Unter dem Codenamen "Nitidezza" (italienisch für Bildschärfe) sollen Softwareschwachstellen eingekauft werden, um den Zugang zu geschützter Kommunikation durch Lücken in Betriebssystemen zu erhalten. Unter dem Codenamen "Swop" (englisch für Tauschen) will der BND allein im kommenden Jahr 4,5 Millionen Euro ausgeben, um einen "verdeckten Zugang zu einer ausländischen Vermittlungsstelle" unterhalten zu können.

Der ganze Artikel

Quelle : www.heise.de

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Wie die Bundesregierung Verschlüsselung umgehen will
« Antwort #1188 am: 23 Januar, 2015, 17:19 »
Das Innenministerium will mit Staatstrojanern im Rahmen der Quellen-TKÜ Verschlüsselung umgehen. Ob und wie Backdoors in verschlüsselten Produkten eingesetzt werden sollen, ist noch unklar.

Das Bundesinnenministerium hat erklärt, dass verschlüsselte Kommunikation in Deutschland per Quellen-TKÜ überwacht werden soll.

Ministeriumssprecherin Pamela Müller-Niese sagte Golem.de auf Anfrage: "Wenn die Entschlüsselung in laufenden Ermittlungsverfahren auf richterlichen Beschluss hin aufgrund der eingesetzten Verschlüsselungstechnik nicht gelingt, muss die Verschlüsselung umgangen werden, um eine effektive Strafverfolgung beziehungsweise Gefahrenabwehr sicherzustellen." Dies könne durch den Einsatz von Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) erfolgen. "Mit der Quellen-TKÜ kann laufende Telekommunikation, die in verschlüsselter Form stattfindet, bei abgehender Kommunikation vor der Verschlüsselung beziehungsweise bei eingehender Kommunikation nach der Entschlüsselung ausgeleitet werden", sagte Müller-Niese.

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hatte in dieser Woche gefordert, die deutschen Sicherheitsbehörden müssten "befugt und in der Lage sein, verschlüsselte Kommunikation zu entschlüsseln, wenn dies für ihre Arbeit und zum Schutz der Bevölkerung notwendig ist". Unklar bleibt dabei, ob de Maizière neue Befugnisse schaffen will, um bei Anbietern verschlüsselter Kommunikation die Herausgabe allgemeiner Schlüssel verlangen zu dürfen oder Hintertüren in Verschlüsselungsprogrammen einbauen zu lassen.

Bei der Quellen-TKÜ wird die Telekommunikation beispielsweise per Skype oder Whatsapp direkt auf dem Rechner überwacht, in dem die Kommunikation vor der Verschlüsselung mitgeschnitten wird. Dies unterliegt geringeren rechtlichen Hürden als die Online-Durchsuchung, erfordert aber eine richterliche Anordnung.

Unter der Online-Durchsuchung wird "die verdeckte Suche unter Einsatz elektronischer Mittel nach verfahrensrelevanten Inhalten auf informationstechnischen Systemen verstanden, die sich nicht im direkten physikalischen Zugriff der Sicherheitsbehörden befinden, aber über Kommunikationsnetze erreichbar sind", wie es in einem Fragenkatalog der Regierung aus dem Jahr 2007 heißt. Sie darf bisher nur zur Gefahrenabwehr in besonders schweren Fällen eingesetzt werden.

Der Präsident des Bundesverbands IT-Mittelstand (Bitmi), Oliver Grün, warnte: "Wenn jede Kommunikation - egal wie gut sie gesichert ist - theoretisch mit einem Knopfdruck von Sicherheitsbehörden umgangen werden kann, entsteht eine enorme Gefahr des Missbrauchs." Geschäftsgeheimnisse, Forschungsergebnisse, aber auch die Daten von Bürgerinnen und Bürgern seien in Gefahr.

Große Sorge äußerte er dazu, verschlüsselte Kommunikation durch Backdoors zu umgehen. So erleichtere die Regierung auch Kriminellen oder ausländischen Geheimdiensten den Zugang zu vertraulichen Informationen und fördere unfreiwillig Wirtschaftsspionage.

Quelle : www.golem.de

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Massenverschlüsselung einziger Schutz gegen Massenüberwachung
« Antwort #1189 am: 27 Januar, 2015, 14:04 »
Der Rechtsausschuss hat seine eineinhalb Jahre währende Aufarbeitung der Enthüllungen von Edward Snowden abgeschlossen. Er sieht Verschlüsselung als eine Frage der nationalen Sicherheit.

Verschlüsselung sei heute nicht nur geboten, um die Grundrechte zu schützen, vielmehr sei es eine Frage nationaler Sicherheit. Das bescheinigt jetzt der Rechtsausschuss der Parlamentarischen Versammlung des Europarats Verschlüsselungsgegnern wie dem britischen Premierminister David Cameron, dem US-Präsidenten Barack Obama und einigem EU-Innenpolitiker. Der Europarat ist kein EU-Organ, sondern ein europäischer Staatenbund, dem auch Nicht-EU-Mitglieder sowie Russland und die Türkei angehören.

Die 47 Regierungen des Europarats müssten handeln und geheimdienstliche Tätigkeiten klar dem Recht unterstellen, "bevor der beständig wachsende geheimdienstlich-industrielle Komplex vollends außer Kontrolle gerät", heißt es in der vom niederländischen Berichterstatter Pieter Omtzigt (Christian Democratic Appeal) vorgelegten Abschlussbericht zur Massenüberwachung.

Der Rechtsausschuss schloss mit dem Bericht seine eineinhalb Jahre währende Aufarbeitung der Enthüllungen von Edward Snowden ab und legt sie der Parlamentarischen Versammlung vor. Von den 47 Mitgliedsstaaten fordert er, das illegale Ausspähen und Sammeln von Daten zu bestrafen. Persönliche Daten einschließlich so genannter Metadaten dürften nur in Verdachtsfällen oder nur erhoben werden, wenn die Betroffenen zustimmen. Hintertüren einzubauen und Sicherheitsvorkehrungen abzuschwächen müsse strikt verboten werden. "Es ist eine Sache, wenn die NSA einen ausspäht, aber was, wenn ISIS das tut?", begründete Omtzigt diese Bestimmungen.

Vom Ministerkomittee des Europarats wird in dem Bericht schließlich auch gefordert, auf internationaler Ebene einen Kodex über Geheimdienstarbeit zu verabschieden und schließlich auch in anstehenden Handelsverhandlungen wie TTIP oder Datentransfers-Abkommen im Flug- oder Bankdatenverkehr darauf zu pochen, dass die Menschenrechtscharta eingehalten wird.

Massenhaft verschlüsseln

Bis ein besserer rechtlicher Schutz verabschiedet und umgesetzt sei, "erscheint eine grundsätzlich überall eingesetzte Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und Dezentralisierung die einzige Abwehr gegen die Missbräuche, die die Integrität des Internet heute bereits beeinträchtigen", heißt es in dem Bericht.

Allerdings räumt Omtzigt ein, dass hier das letzte Wort noch nicht gesprochen sei. Er lehne Vorschläge ab, wie sie derzeit etwa in Großbritannien vorgetragen würden: Wenn Schlüssel irgendwo gespeichert würden, könnten sie erneut eine leichte Beute werden. In gerechtfertigten und von Gerichten abgesegneten Fällen aber sollte es möglich sein, Schlüssel zu knacken.

Abkommen über nachrichtendienstliche Arbeit

Die Minister sollten auch eine Vereinbarung zur nachrichtendienstlichen Arbeit auf internationaler Ebene aushandeln, heißt es in dem Bericht weiter. Es müsse festgelegt werden, welche Regeln für die Zusammenarbeit der Geheimdienste der beteiligten Staaten im Kampf gegen Terrorismus und organisiertes Verbrechen einzuhalten sind.

Der Spionage-Kodex müssen unter anderem die Übereinkunft beinhalten, die Bürger anderer Staaten so zu behandeln wie die eigenen und sich beim Datenaustausch strikt an die gesetzlichen Beschränkungen halten. Auch wird in dem Bericht eine Ausfuhrbeschränkung für Überwachungstechnik gefordert.

Das Thema Schutz für Whistleblower ist Gegenstand eines weiteren Berichts, der im März auf der Tagesordnung des Rechtsausschusses in Straßburg steht.

Quelle : www.heise.de

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Samsung warnt vor eigenen Smart-TVs: Fernseher können mithören
« Antwort #1190 am: 09 Februar, 2015, 13:44 »
Der Elektronikkonzern Samsung rät Besitzern seiner Smart-TVs, vorsichtig bei privaten Gesprächen im eigenen Wohnzimmer zu sein.

Private Gespräche werden an Drittanbieter übertragen

Wenn die Bedienung per Sprache eingeschaltet sei, hörten die Geräte allem zu, was in dem Raum geschieht. Diese Daten werden an Drittanbieter übertragen, wie Samsung in den Nutzungsbedingungen schreibt. Besitzer der Smart-TVs sollten sich dessen bewusst sein, wenn sie "persönliche oder sensible Informationen" aussprechen. Sie können die Spracherkennung abschalten und das Gerät regulär mit der Fernbedienung steuern.

Die Warnung von Samsung sorgte am Wochenende für Diskussionen. Einige Internetnutzer sahen sich an die Überwachungsmethoden aus dem Roman "1984" erinnert. Der Elektronikkonzern erklärte der US-Webseite "The Daily Beast", man nehme die Privatsphäre der Kunden sehr ernst. Die Daten würden verschlüsselt übertragen, um sie gegen Fremde zu schützen. An welche Drittanbieter die Daten übermittelt werden, teilte Samsung nicht mit.

Quelle : http://www.onlinekosten.de/

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Re: Samsung warnt vor eigenen Smart-TVs: Fernseher können mithören
« Antwort #1191 am: 10 Februar, 2015, 03:00 »
Ich spinne diese Überlegungen gleich 'mal etwas weiter:

Dieser Dritte kann sicherlich von gewissen staatlichen Stellen in die Pflicht genommen werden  :wall

Außerdem können auch Apps und Browser-Plugins zweifellos auf so ein eingebautes Mikro zugreifen, ohne dass das dem Nutzer auffallen muß. Kennen wir ja prinzipiell vom der Flash-Software am PC, die bei jedem Zugriff auf die Flash-Systemsteuerung Kamera- und Mikrofon-Funktionen ungebeten wieder einschaltet, auch wenn man die vorher manuell deaktiviert hatte.
 
Bedeutet, allein das Abschalten der Sprachbedienung schafft keine Sicherheit.

Wer nun aber glaubt, er sei auf der sicheren Seite, wenn er den Smart-TV gar nicht in's Netz lässt, täuscht sich möglicherweise gründlich.
Es gibt ja den HDMI-Audio-Rückkanal. So könnte ein per HDMI angeschlossenes anderes vernetztes Gerät, z.B. ein PC, SmartPhone oder BlueRay Player, zumindest über einen manipulierten Bildschirmtreiber, theoretisch ebenfalls unbemerkt das Mikro aktivieren und sonstwohin übertragen...

Für mich bedeutet das schon seit Jahren, für ein Gerät mit fest eingebautem Mikro gebe ich kein Geld aus, wenn's kein Telefon oder Camcorder ist. Also weder für solche Smart-TVs, noch für entsprechende PC-Monitore, Notebooks o.ä.
Selbst ein Dummy in einer eventuell vorhandenen Buchse für ein externes Mikro ist nicht sicher, weil kaum noch jemand eine echte Schaltbuchse verbaut. Und elektronische / Software-Umschalter sind prinzipiell auch manipulierbar...

Mag sein, dass sich der geschätzte Leser nun denkt, er hätte ja eigentlich nichts zu verbergen.
Aber spätestens, wenn ahnungslose Dritte so auch abgehört werden können, also Kinder, Partner, Besucher usw., wird es ausgesprochen heikel.
Schlimmstenfalls wäre das unwirsche Abwinken solcher Bedenken als aktive Billigung oder gar Beihilfe (allein schon durch Anschaffung und Betreiben solch eines Geräts) einzustufen.
Ähnliche Gefahren haben wir bekanntermaßen seit Jahren im Zusammenhang mit drahtlosen unverschlüsselten Überwachungskameras und Babyphones.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht...

Jürgen
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Betreiber des DE-CIX will gegen BND-Überwachung klagen
« Antwort #1192 am: 22 April, 2015, 21:26 »
Der Betreiber des größten Internetknotens der Welt hatte von Anfang an Zweifel, dass die massenhafte Ausleitung von Daten durch den BND rechtmäßig ist. Jetzt will er das gerichtlich klären lassen, zur Not vom Bundesverfassungsgericht.

Die Betreibergesellschaft des weltgrößten Internet-Knotenpunktes DE-CIX in Frankfurt will gegen die Überwachungsmaßnahmen des Bundesnachrichtendienstes (BND) Klage beim Bundesverwaltungsgericht einreichen. "Wir bezweifeln die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen und halten sie für unzulässig", sagte Aufsichtsrat Klaus Landefeld dem Rechercheverbund von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung. Im Falle einer Niederlage werde man auch vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.

Es ist das erste Mal, dass ein wichtiges Telekommunikationsunternehmen gegen die staatlichen Überwachungsmaßnahmen vor Gericht zieht. Der DE-CIX hat zur Unterstützung ein Gutachten anfertigen lassen. Unter den Autoren ist auch der ehemalige Verfassungsrichter Hans-Jürgen Papier, der sich bereits mehrfach als Kritiker der umfassenden Überwachung hervorgetan hat. Der DE-CIX will nun auch prüfen lassen, ob das Abhören von Ausländern ohne jede Einschränkung mit deutschen Gesetzen vereinbar ist. Papier hält das für einen Verstoß gegen das Grundgesetz.

Operation Eikonal

Der BND soll im Rahmen der "Operation Eikonal" jahrelang direkt am DE-CIX Daten abgegriffen und direkt dem US-Geheimdienst NSA überstellt haben. Laut dem G10-Gesetz darf die Behörde bis zu 20 Prozent der Leitungskapazität zur Überwachung ausleiten und durchleuchten, muss die Daten deutscher Staatsbürger jedoch ausfiltern. Beim Beschluss des Gesetzes ging es noch hauptsächlich um Telefonverbindungen.

Deshalb hat der Verband der deutschen Internetwirtschaft (eco) als Betreiber des DE-CIX die Regelung mehrfach als nicht mehr zeitgemäß kritisiert. Es ließe sich "absolut nicht trennscharf" entscheiden, was im Netz "deutsch ist oder nicht", sagte Landefeld zuletzt im NSA-Untersuchungsausschuss, vor den er als Zeuge geladen war. Auch die 20-Prozent-Regel passe nicht ins Internetzeitalter. Schließlich legten die Provider ihre Leitungen so an, dass sie in der Regel nur zu 30 oder 40 Prozent ausgelastet seien. Mit der 20-Prozent-Regel lande man bei de facto 50 bis 60 Prozent des durchgeleiteten Verkehrs.

Machtwort aus dem Kanzleramt

Bereits 2008 hatte sich der DE-CIX-Betreiber mit seinen Bedenken an die G10-Kommission gewandt. Das vierköpfige parlamentarische Gremium muss Maßnahmen auf Grundlage des G10-Gesetzes genehmigen. Bis auf ein Mitglied habe sich aber kein Abgeordneter zu einem Gespräch bereit erklärt, sagte Landefeld im Untersuchungsausschuss. Dann habe das Bundeskanzleramt ein Machtwort gesprochen.

Frank Hofmann, Mitglied der G10-Kommission und ein früherer SPD-Bundestagsabgeordneter, erhebt in diesem Zusammenhang inzwischen schwere Vorwürfe gegen die Bundesregierung und spricht von "Trickserei" und einer "Täuschung der Kommission". In der Bundesregierung wird nach Angaben des Rechercheverbunds nun nach einem Weg gesucht, die Überwachungsmethoden mit einer neuen gesetzlichen Regelung abzusichern, darauf dränge auch die SPD. Noch vor der Sommerpause wolle die Bundesregierung einen ersten Gesetzentwurf vorlegen.

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BND-Affäre bringt Regierung in Erklärungsnot
« Antwort #1193 am: 02 Mai, 2015, 11:17 »
Der BND half dem US-Geheimdienst NSA wohl dabei, die EU-Kommission, die französische Regierung und andere europäische Stellen auszuspähen. Für die Bundesregierung ist das sehr unangenehm.

Die Spähaffäre um den BND und den US-Geheimdienst NSA bringt die Bundesregierung zunehmend in Erklärungsnot gegenüber EU-Partnern. Nach Berichten von üddeutscher Zeitung, NDR und WDR nutzte die NSA die Abhörstation des Bundesnachrichtendienstes (BND) im bayerischen Bad Aibling zum Ausspähen hochrangiger Beamter des französischen Außenministeriums, des Präsidentenpalastes in Paris und der EU-Kommission in Brüssel.

In Regierungskreisen wird der Affäre nach Informationen von dpa inzwischen eine große politische Dimension zugemessen. Personelle Konsequenzen von Verantwortlichen bei BND und Regierung wurden nicht ausgeschlossen. Auch der Generalbundesanwalt hat sich eingeschaltet.

Abhörstation

Vor einer Woche waren erste Vorwürfe ans Licht gekommen, wonach der BND der NSA über Jahre half, europäische Unternehmen und Politiker auszuforschen. Die NSA lieferte dem BND demnach für die Überwachung des Datenverkehrs von Bad Aibling aus viele Suchmerkmale (Selektoren) – wie etwa Telefonnummern oder IP-Adressen – zu Zielen in Europa. Der BND informierte das Kanzleramt bereits vor Jahren über unzulässige Spähversuche der Amerikaner. Doch erst als der NSA-Untersuchungsausschuss nachhakte, stellte die Regierung intensivere Nachforschungen an und weiß seit März detaillierter Bescheid. Das genaue Ausmaß der Affäre ist aber noch unklar.

Die Süddeutsche Zeitung berichtete, es gehe im Kern um politische Ausspähung von europäischen Nachbarn und von EU-Institutionen. Deutsche Politiker seien nicht unter den Spähzielen, deutsche Firmen sollen ebenfalls kaum betroffen sein. Zu den Zielen aus der Wirtschaft soll der frühere EADS-Konzern – heute Airbus – gehören. Airbus verlangte von der Bundesregierung eine Stellungnahme und kündigte an, wegen des Verdachts der Industriespionage Anzeige zu erstatten, wie ein Sprecher mitteilte.

Ausforschung

Der Spiegel und die Bild am Sonntag berichteten, der BND sei noch im August 2013 auf mehrere Tausend Selektoren gestoßen, mit denen die NSA Diplomaten und Mitarbeiter europäischer Regierungen habe ausforschen wollen - unter anderem in Österreich. Der BND soll die Begriffe daraufhin aus der aktiven Suche herausgenommen haben. Die Bundesanwaltschaft hat wegen der neuen Vorwürfe inzwischen einen Prüfvorgang eingeleitet, wie ein Sprecher in Karlsruhe bestätigte.

EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker verlangte Aufklärung von Deutschland. Der Präsident des EU-Parlaments, Martin Schulz (SPD), sagte der Passauer Neuen Presse, sollte sich der Verdacht bewahrheiten, wäre dies ein gravierender Vorgang. Die Linke forderte eine Regierungserklärung von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) – auch mit Blick auf die Folgen für die deutsch-französische Freundschaft. FDP-Chef Christian Lindner rief Merkel auf, sich bei den europäischen Partnern zu entschuldigen. Die Regierung in Paris hielt sich zunächst bedeckt.

SPD-Generalsekretärin Yasmin Fahimi attackierte das Kanzleramt. Sie sagte der Passauer Neuen Presse, die Aufsicht der CDU-geführten Regierungszentrale über den BND scheine kläglich versagt zu haben. Aus der Union kam daraufhin der Aufruf an die SPD, sich zu mäßigen. Das Bundestags-Gremium zur Kontrolle der Geheimdienste will am kommenden Mittwoch in einer Sondersitzung über die Affäre beraten.

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Re: BND-Affäre bringt Regierung in Erklärungsnot
« Antwort #1194 am: 03 Mai, 2015, 23:31 »
Ehrlich gesagt, es wundert mich sehr, dass meist nur von IPs, Handynummern und anderen Verbindungsdaten gesprochen wird, kaum je aber von Inhalten.

Eine in den letzten Tagen gelegentlich erwähnte Liste von Suchbegriffen macht aber nur Sinn, wenn (zumindest elektronisch lesbare) Inhalte damit geprüft werden.
Und allein für Verbindungsdaten bräuchte man zur Weiterleitung ganz sicher nicht zehn Prozent der DE-CIX Kapazität.

Mir ist auch aufgefallen, dass zwar in den vergangenen Tagen in wenigen Meldungen der ARD, auf tagesschau24 und im Teletext auch mal der Begriff Inhalte verwendet wurde, diese Meldungen aber schon nach kurzer Zeit nicht mehr wiederholt bzw. sehr bald durch andere ersetzt wurden.

Mir schwant, man möchte in unserer Demokratur den eigentlichen Kern der Problematik, nämlich die weitumfassende Durchsuchung sämtlicher unserer Kommunikationsmittel sowohl durch fremde als auch eigene Dienste, im wahren Umfang nicht auch nur annähernd öffentlich bekannt gemacht oder gar diskutiert haben.

Aber es darf getrost davon ausgegangen werden, dass jeder Kanzlerdarsteller und betroffene Minister spätestens im direkten Zusammenhang mit der Amtseinführung über die Kernelemente dieser Ausspähungen aufgeklärt und auf sie eingeschworen wird.
Die wahren Drahtzieher können sich schließlich ein plötzliches Querschießen von Regierungschefs nicht leisten, und "Lösungen" durch Attentate sind hier nicht üblich, soweit ich weiß...

Wenn man noch hoffen darf, dass für die Übernahme eines solchen Amts eine umfassende Erpressbarkeit NICHT unbedingte Voraussetzung ist, fragt man sich natürlich, wie die Hinnahme oder gar Unterstützung solcher umfassenden Verstöße gegen Amtseide und Grund- und Bürgerrechte in der Praxis bewirkt wird.

Was findet hier wirklich statt, M.I.B. Teil 4 ???

Ich bin extrem beunruhigt  :wall

Jürgen
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Fragen gehören in's Forum.

Veränderungen stehen an. Dies ist der bisherige Stand:
28,x°,23.5°,19,2°,13°Ost
,1mØ Multifeed, mit Quattro LNBs; Multiswitches 4x 5/10(+x) - alle ohne Terrestrik und modifiziert für nur ein 12V DC Steckernetzteil (Verbrauch insgesamt 15 Watt)
1mØ mit DiSEqC 1.3/USALS als LNB2 an DVB-S2 STB, aktuell 30°W bis 55°O
1.) FM2A88X Extreme6+, A8-6600K (APU mit 4x 3,9 GHz und Radeon HD8570D), 16GB DDR3 1866, 128GB SSD, 3TB HDD, Win10 x64 Pro 1909 / 10.0.17763.107, Terratec T-Stick Plus (für DAB+), Idle Verbrauch ca. 35 Watt
2.) FM2A75 Pro 4, A8-5600K (APU mit 4x 3,6 GHz und Radeon HD7530D), 8GB DDR3 1600, 128GB SSD, 2TB HDD, Win10 x64 Pro, Idle Verbrauch ca. 45 Watt
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BND-NSA-Skandal reißt tiefe Gräben im Bundestag auf
« Antwort #1195 am: 06 Mai, 2015, 19:48 »
Die CDU/CSU-Fraktion sieht Innenminister Thomas de Maizière entlastet, die SPD will die Zielvorgaben umgehend auf dem Tisch haben. Die Opposition wittert Lügen und Verschleppungsversuche im Kanzleramt, drängt auf Rücktritte.

Koalition und Opposition haben sich am Mittwoch in einer Aktuellen Stunde im Bundestag einen heftigen Schlagabtausch zur BND-NSA-Affäre geliefert. "Es geht um Mitschuld durch Unterlassen", erklärte die grüne Fraktionschef Katrin Göring-Eckardt in Richtung Bundeskanzleramt. Es sei ein Skandal, wenn Angela Merkel (CDU) Aufklärung verspreche, "aber nicht liefert". Genauso skandalös sei es, wenn zugelassen werde, "dass deutsche und europäische Unternehmen ausgespäht werden" entgegen der klaren, 2002 verabredeten Regeln zur Kooperation zwischen Bundesnachrichtendienst und NSA zur Terrorismusbekämpfung.

Das Kanzleramt habe nichts getan, außer zu vertuschen, zu verschleiern und die Sache auszusitzen, betonte die Grüne. Es habe das Vertrauen von europäischen und transatlantischen Partner sowie des Parlaments enttäuscht. "Die Fehler sind so schlimm, dass das sowohl organisatorische als auch personelle Konsequenzen haben muss im Kanzleramt und im Bundesnachrichtendienst", ergänzte Göring-Eckardts Fraktionskollege Hans-Christian Ströbele. Er hätte erwartet, "dass die Kanzlerin sich hier herstellt und erklärt, dass ihre Aussage im Wahlkampf 2013 falsch war, dass es keinerlei Wirtschaftsspionage durch die NSA in Deutschland gibt".

"Eklatant gegen deutsches Recht verstoßen"

Der BND und sein US-Partnerdienst hätten nicht Firmen ins Visier genommen, die möglicherweise Beziehungen zu Waffen- oder Drogenhandel hätten, führte Ströbele seine Anschuldigungen aus. Vielmehr seien auch Unternehmen in den Fokus gekommen, "weil die NSA die Vereinbarung mit dem Bundesnachrichtendienst nicht eingehalten" und so "eklatant gegen deutsches Recht verstoßen" habe. Teile der Bundesregierung hätten diese Rechtsbrüche "mitgemacht, gefördert". Auch der heutige Bundesinnenminister Thomas de Maizière habe zu seiner Zeit als Kanzleramtsminister "nicht das Nötige getan, um das abzustellen". Dafür gebe es Anhaltspunkte in den Vermerken, die vor der Aussprache im Parlamentarischen Kontrollgremium (PKGr) auf den Tisch gekommen seien.

Das Kanzleramt sei seit mehr als fünf Jahren über die jüngst im NSA-Untersuchungsausschuss aufgedeckte Praxis der Wirtschaftsspionage informiert gewesen, schlug Martina Renner von den Linken in die gleiche Kerbe. Es stehe der NSA offenbar näher als dem offenbar ausgespähten "Elysee-Palast oder dem EU-Parlament". Trotzdem sei nicht einmal nach den Snowden-Enthüllungen in der Regierungsspitze etwas passiert, was das Wort Aufklärung verdient hätte. Dass Schwarz-Rot die Verantwortlichen im Kanzleramt wohl erst nach der Sommerpause im NSA-Ausschuss befragen lassen wolle, sei ein "Versuch der Verschleppung". Zuvor hatte der Linke Jan Korte der Regierung bereits vorgeworfen, das Parlament in Antworten auf zumindest zwei Anfragen offensichtlich belogen zu haben.

"Mindestens fünf Anschläge in Deutschland verhindert"

Der Innenexperte der Union, Stephan Mayer (CSU), unterstrich dagegen, dass sich im PKGr "die bodenlosen Unterstellungen gegenüber Thomas de Maizière restlos aufgeklärt und als haltlos erwiesen haben". Daher sei "Schindluder und Scharlatanerie mit unserem Bundesinnenminister getrieben worden". In keiner der Notizen des BND über Suchbegriffe der NSA sei 2008 eine Spur von Unternehmensnamen zu finden gewesen. Pullach habe vielmehr davor gewarnt, dass es bei einer intensiveren Kooperation mit dem US-Dienst zu Missbrauch kommen könne. Es komme so allenfalls in Frage, sich "über eine Neujustierung der parlamentarischen Kontrolle zu unterhalten".

In die Geheimdokumente des BND sei "nichts hineinzulesen, was mit Fehlern im Kanzleramt oder Wirtschaftsspionage zu tun hätte", befand auch der CDU-Abgeordnete Manfred Grund. Die Christdemokratin Nina Warken warf der Opposition "Effekthascherei" vor. Der BND habe mitgeholfen, mindestens fünf Anschläge in Deutschland zu verhindern.

"Man kann jetzt tüchtig auf die Pauke hauen", meinte Christian Flisek von der SPD. Dafür sei die Lage aber zu ernst. Zunächst müssten eine Reihe offener Fragen geklärt werden. Dafür brauche der Untersuchungsausschuss die Liste an Selektoren, die der BND von der NSA erhalten habe. Die Einsicht könne auch in einem abgestuften Verfahren erfolgen, sodass keine Sicherheitsinteressen verletzt würden. Die Sozialdemokratin Susanne Mittler stellte dem Kanzleramt ein Ultimatum bis zur nächsten Sitzung des NSA-Ausschusses am morgigen Donnerstag, um die einschlägigen "Sachbeweise" vorzulegen. Die Zielvorgaben seien "elementar für die Aufklärung".

Quelle : www.heise.de

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UN-Beauftragter wirbt für Verschlüsselung und Anonymität
« Antwort #1196 am: 01 Juni, 2015, 18:48 »
Der UN-Sonderbeauftragte für Meinungsfreiheit hat die Mitgliedsstaaten ermahnt, die Sicherheit der Online-Kommunikation durch Krypto-Lösungen zu stärken - und keine Hintertüren offen zu lassen.

Der Sonderbeauftragte der Vereinten Nationen für Meinungsfreiheit, David Kaye, plädiert für ein Recht der Menschen auf verschlüsselte Kommunikation. Der US-Jurist appelliert an die UN-Mitgliedsstaaten, in ihrer Gesetzgebung "starke Verschlüsselung und Anonymität zu fördern" und zu schützen.

Verschlüsselung schützt Grundrechte

Digitale Technik böte nie dagewesene Möglichkeiten, das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung einzuschränken, warnt Kaye. Online-Zensur, massenhafte und gezielte Überwachung sowie Datensammlungen, digitale Angriffe und Unterdrückung der Redefreiheit zwängen Menschen weltweit, ihre Kommunikation und ihren Anspruch auf Zugang zu unabhängigen Informationen technisch abzusichern. Dabei spiele Verschlüsselung eine entscheidende Rolle.

Staatliche Akteure sollten daher alle Maßnahmen vermeiden, die den Datenschutz im Netz aushöhlen, schreibt der Jurist. Sie dürften keine Hintertüren in IT-Produkte einbauen, Verschlüsselungsstandards nicht schwächen oder Nachschlüssel verlangen. Im Einzelfall sollten Gerichte aber eine Entschlüsselung von Kommunikationsteilen anordnen können, solange die grundsätzlichen Rechte der Betroffenen angemessen gewahrt blieben und es klare Rechtsgrundlagen gebe, die in einem transparenten Verfahren entstanden sind.

Recht auf Anonymität

Nutzer dürften nicht gezwungen werden, sich gegenüber Kommunikations- und Online-Diensten zu identifizieren, konstatiert der Menschenrechtsbeauftragte. Konkret kritisert er die auch hierzulande bestehende Pflicht, dass sich Mobilfunknutzer beim Kauf von SIM-Karten registrieren lassen und ausweisen müssen. Auch Firmen sollten ihre einschlägigen Verschlüsselungspraktiken prüfen und etwa den Einsatz von Pseudonymen im Netz erlauben.

Die UNO selbst ermahnt Kaye, selbst den Einsatz sicherer Kommunikationsmittel zu fördern und die Interaktion mit Dritten zu schützen. Weltweit müsse Verschlüsselung zum Standard bei digitalen Technologien werden. Für den Bericht hat Kaye nach eigenen Angaben eine Online-Konsultation bei den Mitgliedsstaaten durchgeführt, an der sich 16 Nationen einschließlich Deutschlands, Österreichs und der USA beteiligt hätten. Im Rahmen der neuen "Crypto Wars" hatten zuvor unter anderem die Chefs der NSA und des FBI gefordert, Staaten müssten Zugriff auf verschlüsselte Kommunikation erhalten.

Quelle : www.heise.de

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Bundestag baut Geheimdienstbefugnisse deutlich aus
« Antwort #1197 am: 03 Juli, 2015, 12:37 »
Mit den Stimmen der Koalition hat der Bundestag den Gesetzentwurf verabschiedet, mit dem die "Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes" verbessert und der BND für Cyberangriffe zuständig werden soll.

Der Bundestag hat am Freitag den Regierungsentwurf, mit dem Kompetenzen und die Ausstattung von Geheimdiensten massiv gestärkt werden sollen, mit den Änderungen beschlossen, auf die sich die große Koalition vorab geeinigt hatte. Die Opposition stimmte geschlossen gegen das Vorhaben. Das Nachrichtendienstliche Informationssystem (Nadis) der Staatsschutzbehörden von Bund und Ländern kann so mit dem Segen des Parlaments aufgebohrt werden: über seine bisherige Indexfunktion hinaus sollen darin künftig Volltextdateien schier beliebig gespeichert, ausgetauscht und ausgewertet werden dürfen.

Geheimdienste gegen Cyberangriffe

Die Abgeordneten wollen die "strategische Fernmeldeüberwachung" durch den Bundesnachrichtendienst (BND) zudem auf "Cybergefahren" ausdehnen. Der Auslandsgeheimdienst soll seinen Datenstaubsauger, der im Lichte des NSA-Skandals vielfach kritisiert wird, auch gegen IT-Angriffe in Stellung bringen dürfen. Strenger gefasst als vom Bundeskabinett zunächst vorgesehen hat der Bundestag die Möglichkeiten, V-Leute einzusetzen.

Bundesinnenminister Tomas de Maizière lobte das Gesetz als ausgewogen, da der Rechtsstaat "nicht blind werden" dürfe gegenüber Extremisten. "Wir entwickeln den gesetzlichen Rahmen mit 'Maß und Mitte' fort", betonte der CDU-Politiker mit seiner neuen Lieblingsformulierung in Überwachungsfragen. Als Konsequenz aus dem "kollektiven Versagen der Verfassungsschutzbehörden" werde das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) als Zentralstelle gestärkt, der "Informationsfluss im Verfassungsschutzverbund" gestärkt und dessen Analysefähigkeiten ausgebaut. Dabei gälten in allen Behörden die gleichen Datenschutzregeln.

Vermummung im schwarzen Block

Genauso wie die SPD-Abgeordnete Eva Högl räumte de Maizière ein, dass V-Leute ein "juristisch sensibles Einsatzmittel" seien. Niemand arbeite "mit diesen Leuten gerne zusammen", aber sie seien unverzichtbar. Personen mit gewichtigen Vorstrafen dürften nun nur aufgenommen werden, wenn dies für Aufklärung gefährlicher Bestrebungen unerlässlich ist. "Vermummung im schwarzen Block ist erlaubt", Sachbeschädigung nicht, erläuterte der Minister. Das Parlament übernehme mit einem vorgesehenen geheimen "Strukturbericht" hier einen Teil der Verantwortung.

Der Sozialdemokrat Uli Grötsch deutete die umfangreiche Kritik von Sachverständigen in einer parlamentarischen Anhörung so, dass die rechtlichen Grundlagen für das BfV nur angepasst werden müssten. "Wir haben an wesentlichen Punkten nachgebessert", beteuerte das Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums in diesem Sinne. Die vorgesehene Berichtspflicht werde die Staatsschützer ermuntern, stärker auf die Qualität der beschafften Informationen zu achten.

"Völlig unzulänglich"

Hans-Christian Ströbele monierte, dass V-Leute bei schweren Straftaten jenseits von Mord und Totschlag weiter beschäftigt werden könnten. Es handle sich um eine "völlig unzulängliche" Bestimmung: "Wir brauchen völlig neue Gedanken."

"In der Sache" lehnte auch die Linke Petra Pau den Entwurf entschieden ab. Auch die deutschen Geheimdienste seien "zunehmend diskreditiert im Zusammenhang mit NSU-Nazi-Morddesaster" und mit den "globalen Spähattacken der NSA". Versager dürfe man aber nicht auch noch millionenschwer so aufrüsten, ohne wirkliche Defizite zu behebe. Pau forderte, das V-Leute-Unwesen sofort zu beenden. Auch beim "Datenaustausch" täusche die Koalition: "Das Geheime wird weiter geschützt, nicht die Verfassung". Geheimdienste seien "Fremdkörper in einer Demokratie", das BfV müsse abgeschafft werden.

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Datenschutz bei Facebook & Co.: EuGH erklärt Safe Harbor für ungültig
« Antwort #1198 am: 06 Oktober, 2015, 13:48 »
Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat das Safe-Harbor-Abkommen zwischen den USA und der EU für ungültig erklärt. Persönliche Daten europäischer Nutzer seien in den USA nicht ausreichend vor dem Zugriff von Behörden geschützt.

Der Europäische Gerichtshof hat das Safe-Harbor-Abkommen zu Austausch personenbezogener Daten zwischen der Europäischen Union und der USA für ungültig erklärt. Das urteilte das Gericht am Dienstagmorgen und folgte damit dem Antrag des Generalanwalts.

In dem seit Jahren andauernden Rechtsstreit zwischen zwischen dem Juristen Max Schrems und der irischen Datenschutzbehörde gab das oberste europäische Gericht damit dem Österreicher recht. Der hatte den mangelnden Datenschutz bei Facebook kritisiert, für den Irland zuständig ist, weil das US-Unternehmen dort seinen Europasitz hat. Irlands Datenschutzbeauftragter hatte die zugehörige Beschwerde aber abgelehnt, weil bei Facebooks Datensicherung Safe Harbor Anwendung finde. Diesem Abkommen zufolge dürfen die Daten von EU-Bürgern in die USA übermittelt werden, da dort der Datenschutz ausreichend gesichert sei. Das sah Schrems anders, zog vor Gericht und landete schließlich vor dem EuGH.

Eindeutige Absage an Safe Harbor

In seiner Entscheidung ist der Gerichtshof der Einschätzung des Generalanwalts Yves Bot nun weitgehend gefolgt. So urteilt der EuGH, dass die Europäische Kommission die Befugnisse nationaler Datenschutzbehörden "weder beseitigen noch auch nur beschränken kann". Nach der Beschwerde von Max Schrems hätten Irlands Datenschützer prüfen können, ob die Grundrechte des Klägers gewahrt würden. Die Rechtmäßigkeit von Safe Harbor selbst habe aber tatsächlich nur der Europäische Gerichtshof prüfen können.

Zu dem Abkommen führt der Gerichtshof aus, dass der erlaubte Zugriff von Behörden auf Daten in den USA "den Wesensgehalt des Grundrechts auf Achtung des Privatlebens verletzt". US-Unternehmen seien verpflichtet, in Europa geltende Schutzregeln außer acht zu lassen, wenn US-Behörden aus Gründen der nationalen Sicherheit beziehungsweise des öffentlichen Interesses Zugriff auf persönliche Daten verlangen. Gleichzeitig gebe es für EU-Bürger keine Möglichkeit, per Rechtsbehelf die Löschung ihrer Daten zu verlangen. Das verletze "den Wesensgehalt des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz", das dem Wesen eines Rechtsstaats inhärent sei. Deswegen sei Safe Harbor ungültig und Irlands Datenschutzbehörde müsse nun prüfen, ob Facebooks Übermittlung von Daten europäischer Nutzer in die USA auszusetzen sei.

Problem für kleine Unternehmen

Die Entscheidung des Gerichts hat weitreichende Bedeutung für US-Internetkonzerne, für die es nun schwieriger wird, Daten von Europäern in die USA zu übertragen. Aber deutsche Unternehmen, die auf US-Dienste zurückgreifen, sind von dem Urteil nicht weniger betroffen. Nach Ansicht des Gerichts können Bürger die nationalen Gerichte anrufen und nationale Datenschutzbehörde prüfen, ob die Daten einer Person geschützt sind.

Vor allem dürfte das Urteil kleinere Unternehmen treffen, die sich bisher komplett auf Safe Harbor verlassen hatten. Schwergewichte wie Facebook oder Google mit ihren großen Rechtsabteilungen können leichter die nötigen Verträge zur Datenübermittlung ohne Safe Harbor ausarbeiten.

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 :jo :jo :jo

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Safe Harbor gekippt: Europa diskutiert die Folgen des EuGH-Urteils
« Antwort #1199 am: 06 Oktober, 2015, 16:38 »
Der Europäische Gerichtshof hat mit seinem Urteil gegen das Safe-Harbor-Abkommen zum Datenaustausch zwischen der EU und den USA ein juristisches Erdbeben ausgelöst. Experten streiten noch über die Folgen.

"Paukenschlag", "Meilenstein für den Datenschutz", "schallende Ohrfeige für die Politik", "bahnbrechende, wegweisende, sensationelle und grundstürzende Entscheidung" ­ mit seinem Standpunkt zum Safe-Harbor-Abkommen für den Austausch personenbezogener Daten zwischen der EU und den USA hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) Kommentatoren eine Steilvorlage geliefert. Die genauen Auswirkungen des Urteils im Fall Max Schrems gegen Facebook sind aber noch kaum abzusehen. Rechtsexperten, Politiker und Wirtschaftsverbände kommen deswegen zu unterschiedlichsten Einschätzungen des Urteils aus Luxemburg.

Freude in Deutschland

Bei deutschen Datenschützern, die den "sicheren Hafen" USA seit Langem anzweifeln und dagegen ebenfalls gerichtlich vorgegangen sind, knallt auf jeden Fall der ein oder andere Sektkorken. Nach den Grundsatzentscheidungen zum "Recht auf Vergessen" bei Google und gegen die Vorratsdatenspeicherung sei der EuGH erneut "energisch" für die Grundrechte europäischer Bürger eingetreten, lobte die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff.

Die Christdemokratin sieht zugleich die Wächterbefugnisse der europäischen Datenschutzbehörden erheblich gestärkt. Transfers personenbezogener Informationen in die USA müssten von nun an generell im Lichte des Urteils betrachtet werden. Das könnte Auswirkungen etwa auch auf die Abkommen zum Übermitteln von Flugpassagier- und Finanzdaten haben.

Der Berliner Datenschutzbeauftragte Alexander Dix sprach von einem "guten Tag für den Datenschutz in Europa und den USA". Mit der Entscheidung habe das höchste europäische Gericht erneut bekräftigt, dass es "dem Schutz der Grundrechte einen ebenso hohen Stellenwert beimisst wie das Bundesverfassungsgericht". Der frühere Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar verglich die Bedeutung des Richterspruchs mit der des Volkszählungsurteils aus Karlsruhe, aus dem einst das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung hervorging.

Stärkung des Verbraucherschutzes

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen vzbv sieht die Position der Luxemburger Richter auch als bedeutsam für den Verbraucherschutz an. Er forderte, dass Unternehmen künftig von einer unabhängigen Instanz wie europäischen Datenschutzbehörden zertifiziert werden müssen, bevor sie Daten in die USA übermitteln dürfen.

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD), der hierzulande eine neue Vorratsdatenspeicherung einführen will, wertete das Urteil als "starkes Signal für den Grundrechtsschutz in Europa": Privatsphäre und Datenschutz seien in einer global vernetzten Welt fundamental. Mit den USA müsse nun unverzüglich über die Folgen gesprochen werden und die geplante EU-Datenschutzreform sei rasch unter Dach und Fach zu bringen. Das darin verankerte Marktortprinzip werde ebenfalls dazu führen, "dass viele US-Unternehmen sich künftig an das europäische Datenschutzrecht halten müssen".

Maas' Vorgängerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger ernannte den EuGH zum "einzigen echten Hüter der Grundrechte in Europa". Die Weisung aus Luxemburg müsse zu einer politischen Zeitenwende führen. Der Fraktionsvize der Grünen im Bundestag, Konstantin von Notz, lobte die Richter für die "erste gravierende Konsequenz" aus den Snowden-Enthüllungen.

Max Schrems ist zufrieden

Der österreichische Kläger sieht mit dem Richterspruch belegt, dass "Massenüberwachung" durch Geheimdienste wie die NSA, die durch Konzerne unterstützt wird, "unsere Grundrechte verletzt". Verfassungsbeschwerden gegen ähnliche Instrumente zum Ausspähen der Bevölkerung in EU-Ländern würden damit vereinfacht, glaubt Schrems. Das US-Recht müsse umfassend reformiert werden, sollte ein Datenaustausch mit der EU weiter erwünscht sein. Facebook sowie anderen US-Konzernen wie Apple, Google, Microsoft oder Yahoo, die Informationen an nationale Sicherheitsbehörden weitergegeben hätten, drohten "schwere rechtliche Konsequenzen".

Ein Facebook-Sprecher meinte dagegen, dass sich das Verfahren überhaupt nicht um das kalifornische Unternehmen gedreht habe. Hinterfragt werde nur einer von zahlreichen rechtlichen Mechanismen, um Daten zwischen der EU und den USA zu übermitteln. Es sei nun vordringlich, dass Brüssel und Washington weiter zuverlässige derartige Methoden zur Verfügung stellten und Fragen "nationaler Sicherheit" gemeinsam lösten.

Wirtschaft hofft auf neues Safe Harbor

In der hiesigen IT-Wirtschaft herrschen lange Gesichter vor. "Eine Umstellung von Safe Harbor auf andere rechtliche Verfahren bedeutet für die Unternehmen einen enormen Aufwand", hieß es vom Digitalverband Bitkom. Große Unternehmen hätten zum Teil Hunderte Verträge auf der Basis der Übereinkunft geschlossen, "die jetzt hinfällig werden". Prinzipiell geht die Vereinigung davon aus, dass die laufenden Verhandlungen zur Reform von Safe Harbor noch zu retten seien und bald ein überarbeitetes einschlägiges Abkommen stehe.

Oliver Süme vom eco-Verband der deutschen Internetwirtschaft beklagte ebenfalls, dass der Wegfall der Vereinbarung "für viele Unternehmen erhebliche Rechtsunsicherheit" mit sich bringe. Die Bundesregierung und die EU müssen "schnellstmöglich eine neue Regelung finden, die unseren hohen Datenschutzstandards genügt und gleichzeitig eine praktikable Lösung für die Unternehmen schafft".

"Das Safe-Harbor Prinzip hat in den letzten Jahren für eine enorme Wettbewerbsverzerrung zu Ungunsten der digitalen Wirtschaft in Europa geführt", erklärte dagegen Oliver Grün vom Bundesverband IT-Mittelstand (BITMi). Künftig herrschten gleiche Rahmenbedingungen für alle. Wenn die Vorgaben durch die vorgesehene EU-Datenschutzverordnung weiter harmonisiert würden, sei dies "am Ende auch gut für die Nutzer". Der CDU-Netzpolitiker Thomas Jarzombek warnte aber vor falscher Euphorie: Es sei zu befürchten, dass die US-Giganten doch wieder jede Zustimmung der Nutzer bekämen und deutsche Startups das Nachsehen hätten.

Noch weitreichendere Konsequenzen?

In der Urteilsbegründung rügt der EuGH die Europäische Kommission dafür, dass sie nicht im Blick behalten habe, ob die USA aufgrund ihrer innerstaatlichen Rechtsvorschriften oder internationaler Verpflichtungen tatsächlich noch eine "gleichwertige" Datensicherheit gewährleisten könnten. Dabei wäre etwa zu beachten gewesen, dass "die Erfordernisse der nationalen Sicherheit, des öffentlichen Interesses" und der Durchsetzung von Gesetzen Vorrang vor der Übereinkunft haben. US-Behörden könnten so in die Grundrechte von EU-Bürgern eingreifen, ohne dass diese begrenzt würden oder es einen "wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz" dagegen gäbe.

Wenn man die teils "wirre" Argumentation zu Ende denke, wären auch Safe-Harbor-Alternativen wie EU-Standardvertragsklauseln und Unternehmensvereinbarungen rechtswidrig, folgert der Rechtsanwalt Matthias Lachenmann. Nach diesen Bestimmungen bestünden "natürlich genauso Zugriffsrechte der Geheimdienste". Da die Spione Großbritanniens denen der USA in nichts nachstünden, könnte gar jegliche Übermittlung persönlicher Daten nach Großbritannien illegal sein.

Quelle : www.heise.de

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