Autor Thema: Überwachung, Transparenz, Datenschutz  (Gelesen 92767 mal)

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Offline Jürgen

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Re: Widerstand gegen neues Meldegesetz wird heftiger
« Antwort #1140 am: 09 Juli, 2012, 23:22 »
Verraten und verkauft, so darf sich der Bürger künftig fühlen.

Bis eine Verfassungsklage dagegen Wirkung zeigen könnte, haben sich die Adressdealer so umfassend bedient und weitervertickt, dass nichts je wieder rückgängig gemacht werden kann.

So wird man nur noch versuchen können, sich für diesen eindeutigen Fall von Missbrauch an den Beteiligten zu rächen.
Beispielsweise könnte man auf die Idee kommen, künftig alle unverlangten Werbesendungen anonym(isiert) und gesammelt an den örtlichen Abgeordneten weiterzuleiten. 
Auch die Vorbereitung einer manuell ausgelösten Anrufweiterleitung schwebt mir vor, z.B. an ein anderes großes Callcenter, oder gleich an das Meldeamt...
Zudem kann ich meine Rufnummern jederzeit selbst, sofort und kostenlos ändern  :P

Jedenfalls bin ich heilfroh, dass ich zur Kommunikation mit Behörden stets nur eMail-Adressen verwendet habe, die speziell dafür angelegt wurden.
Läuft darauf künftig doch Spam auf, ist der eigentlich Schuldige leicht festzumachen und wird natürlich angeprangert, belangt und/oder gezielt mit allerlei Voodoo-Zauber zu rechnen haben  ;wusch

Jürgen
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Neues Meldegesetz - Kalkül und Chaos
« Antwort #1141 am: 11 Juli, 2012, 13:05 »
Donnerstag vor zwei Wochen in Berlin. Der Halbfinalkick der deutschen Nationalmannschaft gegen Italien hatte gerade begonnen, als im Bundestag die Abstimmung über die inzwischen heftigst umstrittene Änderung des Melderechts anstand. Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau leitete um 20:51 zu Tagesordnungspunkt 21 über. Dann ging alles ganz schnell: Ohne Debatte kommt es zu zweiter und dritter Beratung. Die wenigen anwesenden Abgeordneten stimmen zweimal ab, Reden werden zu Protokoll gegeben. Das Gesetz ist durch.

Zwei Wochen später will es keiner gewesen sein. Die Bundesregierung geht auf Distanz zu ihrem eigenen Gesetz und spricht sich für eine Änderung der Änderung aus: Der Datenschutz im neuen Melderecht müsse wieder gestärkt werden, hofft Regierungssprecher Steffen Seibert. Dabei waren es die Regierungsparteien, die das eigentlich von allen mitgetragene neue Meldegesetz auf der Sitzung des Innenausschusses am Abend vor der Abstimmung im Bundestag entscheidend geändert hatten.

Aus der im Regierungsentwurf vorgesehenen Regelung, dass Bürger jeder Weitergabe ihrer Meldedaten an Adresshändler oder Werbung ausdrücklich zustimmen müssen, war über Nacht ein eingeschränktes Widerspruchsrecht geworden: Der Widerspruch soll wirkungslos bleiben, wenn die anfragende Partei damit bestehende Daten zur Person überprüfen will. Das Votum der Datenschützer: So ist das Widerspruchsrecht viel zu leicht auszuhebeln.

Die Koalition ist zuerst wohl ziemlich verdattert, dass ihnen dieser Last-Minute-Coup plötzlich doch noch um die Ohren fliegt. Wer bei Schwarz-Gelb nachfragt, hört zunächst Beschwichtigungen: Alles nicht so schlimm, meint Hans-Peter Uhl, für die CSU im Innenausschuss und mit dem Vorgang bestens vertraut. "Hysterisch abstrakte Diskussion." Die Werbewirtschaft habe davon gar nichts, aber die Organisation von Ehemaligentreffen wird jetzt viel einfacher. "Alle, die sich jetzt besserwisserisch zu Wort melden, haben keine Ahnung von der Materie", kanzelt Uhl die Kritiker in der Bild ab.

Auch bei FDP heißt es, dass selbst das kastrierte Gesetz noch besser ist als die derzeitige Rechtslage in den meisten Bundesländern. Das stimmt auch. Der vom Kabinett ursprünglich vorgelegte Vorschlag wäre allerdings der ungleich größere Wurf gewesen. Da fällt es selbst den liberalen Spin-Meistern schwer, den Fortschritt hervorzuheben und die Bürgerrechtsklientel nicht wieder zu verprellen. Wirklich gute Gründe für die Änderungen hat die Koalition nicht.

Doch auch die Opposition macht keine gute Figur. Im besten Fall sieht es so aus, als habe sie sich von den schwarz-gelben Strategen über den Tisch ziehen lassen. Oder sie haben einfach lieber Fußball geguckt - eine Verbindung zwischen dem Halbfinalkracher gegen Italien und der spärlichen Anwesenheit im Parlament herzustellen hält ein SPD-MdB aber für eine "unglückliche Verzerrung".

SPD, Grüne und Linke wähnten das weitgehend unstrittige Meldegesetz in trockenen Tüchern, als die Tagesordnung für die fragliche Bundestagssitzung zwischen dem Fraktionen abgestimmt wurde. Man war sich einig, dass die Abstimmung nur noch Formsache war und die Reden zu Protokoll gegeben werden sollten, weshalb auch nicht die komplette Mannschaft an Deck sein musste.

Claudia Roth fehlte also entschuldigt und durfte das Halbfinale (Endstand: 1:2) gucken. Doch wenn Beobachter von einem "Tiefpunkt des Parlamentarismus" schreiben, hat der Politikbetrieb Schaden genommen. Der Linke Jan Korte beklagt, solche Hauruck-Aktionen seien nicht neu: "Diese Praxis bestimmt schon lange den Parlamentsalltag, sie hat System". Er hält es auch für möglich, dass einige Abgeordnete die kurzfristigen und "gut versteckten" Änderungen gar nicht mitbekommen haben. Das schließen SPD und Grüne allerdings aus und verweisen auf ihren Widerstand im Ausschuss und die Gegenstimmen im Parlament.

Beide beklagen aber auch das mangelnde Interesse der Medien, die den Coup im Ausschuss nur zögerlich aufgegriffen haben. Man kann Schwarz-Gelb da durchaus Kalkül unterstellen: Mit Fußball-Europameisterschaft und Euro-Rettungsschirm war die Ablenkung groß. So versenkt man Geschichten, wenn das Sommerloch noch nicht tief genug ist. Hat nicht geklappt. Bleibt die entscheidende Frage nach dem Grund dieser Änderungen, die die Koalition noch nicht beantwortet hat.

Bei der FDP zeigen sie mit spitzem Finger auf den Koalitionspartner CSU. Aber Parteichef Horst Seehofer und Verbraucherministerin Ilse Aigner (auch CSU) geben die Überrumpelten. Vielleicht weiß ja Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (ja, CSU) mehr. Sein Ministerium soll "Formulierungshilfe" geleistet haben und kann das vielleicht erklären. Cui bono? Das würde nicht nur Seehofer und Aigner interessieren.

Quelle : www.heise.de

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Re: Neues Meldegesetz - Kalkül und Chaos
« Antwort #1142 am: 11 Juli, 2012, 16:34 »
Im Übrigen stellt sich mir dringend die Frage, ob die Geschäftsordnung des Bundestages bzw. die Anforderungen für die Beschlussfähigkeit eingehalten wurden und ggf. dringend einer Revision bedürften.

Wenn nur noch etwa fünf Prozent der Abgeordneten anwesend sind, sollten unabhängig vom Parteien-Proporz keine Beschlüsse mehr möglich sein, außer zur Feststellung der Beschlussunfähigkeit und/oder Vertagung.
Dafür sollte auch der Bundestagspräsident oder sein anwesender Vertreter verantwortlich sein.

Was für jeden Verein zwingend ist, sollte für ein Parlament selbstverständlich sein, damit nicht der letzte Anwesende allein die Revolution ausrufen kann...

Jürgen 
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EU-Kommissarin setzt gegen Meldegesetz nach
« Antwort #1143 am: 13 Juli, 2012, 10:48 »
Zitat
Im Übrigen stellt sich mir dringend die Frage, ob die Geschäftsordnung des Bundestages bzw. die Anforderungen für die Beschlussfähigkeit eingehalten wurden und ggf. dringend einer Revision bedürften.

Definitiv ...



Die für die Digitale Agenda zuständige EU-Kommissarin Viviane Reding hat ihre Kritik am jüngst vom Bundestag verabschiedeten Meldegesetz verschärft. "Das Ganze ist so unmöglich, wie es nur unmöglich sein kann", sagte Reding in einem Interview mit dctp.tv von der DLD Women. Der Gesetzentwurf opfere die Interessen der Bürger auf dem Altar einiger Privat-Organisationen.

Die Kommissarin zeigte sich "sehr verärgert" darüber, dass gegen ihren Vorschlag für ein europäisches Datenschutzrecht "aus deutschem Munde gestänkert" werde; es werde gefordert, dass öffentliche Stellen von dieser geplanten EU-Verordnung ausgenommen werden sollten. Dazu sagte Reding, "ich glaube, dass das Meldegesetz zeigt, wie wichtig es ist, dass der Bürger geschützt wird im privaten Bereich und im öffentlichen Bereich."

Der Bundestag hatte Ende Juni während des EM-Spiels Deutschland - Italien das neue Gesetz beschlossen. Etwas später meldeten sich die Kritiker, inzwischen hat auch die Bundesregierung gegen das Gesetz Stellung bezogen. Sie hatte ursprünglich geplant, dass Auskünfte über Namen, akademische Grade sowie gegenwärtige Anschriften nur noch für Werbung und Adresshandel herausgegeben werden, wenn die betroffene Person ausdrücklich zugestimmt hat. In dem vom Innenausschuss veränderten und dem Bundestag verabschiedeten Entwurf war diese "Opt-in"-Regelung durch eine wachsweiche "Opt-out"-Regelung ersetzt worden. Diese setzt den Widerspruch gegen die Weitergabe der Daten außer Kraft, wenn damit bestehende Datenstände überprüft werden sollen.

Quelle : www.heise.de

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Meldegesetz: Regierung wusste schon lange von umstrittenen Änderungen
« Antwort #1144 am: 15 Juli, 2012, 11:12 »
Der schwarz-gelben Regierungskoalition waren die umstrittenen Änderungen im Bundesmeldegesetz schon früher bekannt als bislang zugegeben. Das zumindest berichtet das Nachrichtenmagazin Der Spiegel in seiner am morgigen Montag erscheinenden Ausgabe. Bereits Anfang April habe das Bundesinnenministerium auf Wunsch der Regierungsfraktionen von CDU/CSU und FDP Formulierungshilfen für das Gesetz vorgelegt: Darin sei erstmals die umstrittene Widerspruchslösung festgeschrieben gewesen, nach der Meldeämter personenbezogene Daten grundsätzlich herausgeben dürfen.

Außerdem war laut Spiegel in den Hilfen aus dem Innenministerium der neue Paragraf 44 Absatz 4 enthalten, der es Adresshändlern erlaubt, vorhandene Daten mit den Meldeämtern abzugleichen, selbst wenn die Betroffenen widersprochen haben. Erstmals sei die Änderung bei der ersten Lesung des Regierungsentwurfs im Bundestag am 26. April öffentlich geworden. Damals habe der CDU-Abgeordnete Helmut Brandt versehentlich über den Absatz 4 gesprochen, obwohl dieser noch gar nicht im Gesetzestext stand, sondern nur Teil der unter der Hand vereinbarten Änderungen war. Der entlarvende Lapsus sei jedoch keinem so richtig aufgefallen, auch der Opposition nicht. Die Reden waren damals zu Protokoll gegeben und nicht im Plenarsaal gehalten worden.

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OptOutDay 2012: Deine Daten gehören dir!
« Antwort #1145 am: 25 Juli, 2012, 09:47 »
Nach Bekanntwerden des geplanten veränderten Meldegesetzes und unzähliger Datenschutzskandale der letzten Jahre möchte man die Bürgerinnen und Bürger erneut mit dem OptOutDay sensibilisieren und ihnen klar machen, dass sie derzeit noch die Möglichkeit haben, der Weitergabe ihrer Daten zu widersprechen. Nach der ersten Veranstaltung im Jahr 2009 ist es am 20. September 2012 wieder soweit.

Selbst nach den vielen Datenschutzskandalen der letzten Jahre und dem geplanten Ausbau des Adresshandels der Daten aus Melderegistern, sträubt sich das Bundesministerium des Innern und die schwarz-gelbe Koalition noch immer dagegen, uns vor Adresshändlern, Inkassounternehmen und Direktmarketing-Firmen zu schützen. Für diese Unternehmen gilt noch immer das sogenannte Listenprivileg, das es ihnen erlaubt, in Listen zusammengefasste, personenbezogene Daten zu speichern und zu verarbeiten. Der Bürger muss diesem Vorgang nicht im Vorfeld zustimmen. Wer das nicht möchte, muss seiner Datenerfassung und -weitergabe ausdrücklich mit dem Opt-out-Verfahren widersprechen.

Auf www.optoutday.de sind die Formulare zahlreicher Bundesländer gespeichert, die man für seinen Einspruch benutzen kann. Beim Ausfüllen ist bei vielen Bundesländern Vorsicht geboten, nicht alle Felder müssen angekreuzt werden. Einige Städte und Gemeinden sperren die Datensätze nach Eingang des Antrags übrigens nur für zwei Jahre. Dementsprechend muss der Antrag nach Ablauf der Frist erneut eingereicht werden. Auch nach einem Umzug muss der Widerspruch zumeist erneuert werden, weil die Erklärung ansonsten verfällt.

Am Aktionstag wollen zahlreiche Teilnehmer gemeinsam zum Bürgeramt, Bürgerbüro oder Rathaus gehen, die Bürger für dieses Thema sensibilisieren und der Weitergabe der Daten gemeinsam widersprechen. Wo überall Aktionen stattfinden werden ist noch nicht bekannt, weil die Planung noch nicht abgeschlossen ist. Weitere Infos werden auf der Webseite, dem Twitter-Account und der Facebook-Seite bekannt gegeben. Nach September 2009 ist dies der zweite Aktionstag. Der OptOutDay geht übrigens auf eine Idee der Piratenpartei Hameln zurück.

Quelle: www.gulli.com

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Europaweite Proteste gegen das Überwachungsprojekt INDECT
« Antwort #1146 am: 28 Juli, 2012, 11:25 »
Am Samstag sollen in vielen deutschen Städten sowie in Österreich, Tschechien und Frankreich Demonstrationen gegen das von der EU geförderte Sicherheitsforschungsproject INDECT stattfinden, das für "Intelligent Information System Supporting Observation, Searching and Detection for Security of Citizens in Urban Environment" steht. Zu dem "europaweiten Aktionstag" haben Bürgerrechtsorganisationen und das Netzwerk Anonymous aufgerufen. Übersichten der bereits angemeldeten Protestkundgebungen finden sich auf der Webseite"StoppIndect" und bei den anonymen Hackern.

Im Aufruf zur Demo in Berlin, die um 14 Uhr am Neptunbrunnen vor dem Roten Rathaus starten und zur Reinhardtstraße unweit vom Bahnhof Friedrichstraße führen soll, wird INDECT als der "nächste Grundrechteeinschränkungskatalog" nach dem in Europa zunächst gescheiterten Anti-Piraterie-Abkommen ACTA dargestellt. Die Teilnehmer des Protestzugs "ohne Truther und Nazis" sollen gegen den Überwachungsstaat und gegen den gläsernen Bürger auf die Straße gehen. Wehren möchte man sich gegen "Scanner, die darüber entscheiden, ob du kriminelle Handlungen begehst, nur weil du dich ungewöhnlich verhältst". Die zunächst geplante längere Demonstrationsroute hat die Polizei den Veranstaltern zufolge nicht genehmigt.

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Video - INDECT: Unschuldig überwacht ...
« Antwort #1147 am: 29 Juli, 2012, 21:00 »

posted on Anonymous Hamburg ...

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Überwachung Trapwire spioniert Bürger in großem Stil aus
« Antwort #1148 am: 14 August, 2012, 11:27 »

"If you see something, say something" -
Aufkleber einer Kampagne der US-Regierung
für mehr "öffentliche Wachsamkeit" in
Washington D.C.
(Bild: Elvert Barnes/CC BY-SA 2.0)
Das riesige Spionagesystem Trapwire ist lange niemandem aufgefallen, bis Wikileaks darauf hinwies. Es verknüpft Überwachungskameras mit Datenbanken und sucht Verdächtige.

Jahrelang ist niemand über das Überwachungssystem Trapwire gestolpert (auch wir nicht), obwohl es eigentlich kein Geheimnis war. Erst eine Veröffentlichung von Wikileaks vor wenigen Tagen sorgte dafür, dass die Überwachungssoftware einer breiteren Öffentlichkeit bekannt wurde.

Trapwire ist ein Algorithmus, der insbesondere Terroristen erkennen soll, bevor sie zuschlagen. Das zugrundeliegende Konzept heißt Predictive Policing. Dabei ist keines der Einzelteile von Trapwire revolutionär oder überraschend. Zu einem gespenstischen Instrument der Überwachung wird Trapwire jedoch durch den hohen Grad an Vernetzung.

Wie von Wikileaks veröffentlichte Dokumente nahelegen, die derzeit am besten via TOR zugänglich sind, ist das System inzwischen an vielen Orten vor allem in den USA und Großbritannien im Einsatz: in New Yorker U-Bahnen genauso wie in Casinos in Las Vegas, auf öffentlichen Plätzen in San Francisco, rund ums Weiße Haus und an der Londoner Börse.

Hier der gesamte Artikel

Quelle: www.golem.de
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Freiheit statt Angst: Anti-Überwachungsprotest zieht nach Brüssel
« Antwort #1149 am: 14 August, 2012, 16:15 »
Unter dem Motto "Freedom not Fear" hat der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung für Mitte September ein Vernetzungswochenende in Brüssel angesetzt. Im Vorbereitungswiki der Veranstaltung heißt es, dass die europäische Politik "unser tägliches Leben und unsere Bürgerrechte mehr und mehr beeinflusst". Dazu komme, dass die EU den Menschen verstärkt "unnötige und unverhältnismäßige staatliche Überwachungsmaßnahmen" auferlege. Man sei nicht mehr gewillt, dies länger hinzunehmen.

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Das seit über zwei Jahren geplante Gesetz zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes wird wahrscheinlich in dieser Legislaturperiode nicht mehr verabschiedet. Die Ausdehnung der betrieblichen Videoüberwachung, anlasslose Screenings der Mitarbeiter, ein ausgedehntes Fragerecht bei Vorstellungsgesprächen und vieles mehr möchte man den Bürgern offenbar erst nach der nächsten Bundestagswahl zumuten.

Der Vorsitzende des Innenausschusses des Deutschen Bundestages, Wolfgang Bosbach kommentiert gegenüber GLaktuell, die Bundesregierung beabsichtige nicht, das neue Gesetzesvorlagen noch im Herbst dieses Jahres in den Innenausschuss einzubringen. Es würde bis heute nicht auf der Tagesordnung stehen. Zwar gäbe es Anträge der Parteien der Opposition, nicht aber der Bundesregierung. Die IG Metall hatte unter anderem das Vorhaben aufgedeckt und kritisierte, dass das Gesetz den Unternehmen ermöglichen soll, sowohl bei der Anbahnung als auch bei der Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses auf zahlreiche persönliche Daten der Mitarbeiter zuzugreifen. Entgegen der jetzigen Rechtslage soll beispielsweise die Videoüberwachung in so gut wie allen betrieblichen Räumlichkeiten erlaubt werden.

Doch schaut man sich den Gesetzentwurf genauer an, fallen einem weitere Punkte ins Auge: Ärztliche Untersuchungen und medizinische Eignungstests (§32a) sollen so künftig unter bestimmten Bedingungen vor einer Einstellung vorgenommen werden dürfen. Arbeitgeber dürfen Daten über die Vermögensverhältnisse, Vorstrafen oder laufende Ermittlungsverfahren speichern (§32), sofern ein berechtigtes Interesse des Arbeitgebers besteht. Kirchliche Arbeitgeber dürfen Daten über die religiöse Überzeugung, Religionszugehörigkeit oder Weltanschauung der Beschäftigten erheben. Arbeitgebern im politischen Umfeld soll es erlaubt sein, Daten über die politische Meinung und die Geschwerschaftszugehörigkeit des Bewerbers zu speichern. Die Firmen dürfen ihre Mitarbeiter ohne deren Kenntnis bespitzeln, sofern sie den Verdacht haben, dass dieser eine Straftat oder eine andere schwerwiegende Pflichtverletzung begeht (§32e). Sogar den Einsatz von Ortungssystemen will man den Arbeitgebern unter bestimmten Bedingungen erlauben. Nämlich, sofern dies der Koordination der Einsätze der Beschäftigen oder ihrer Sicherheit dient. Daten von betrieblich genutzten Telekommunikationsdiensten dürfen gespeichert und ausgewertet werden, um eine stichprobenartige oder anlassbezogene Leistungs- und Verhaltenskontrolle durchzuführen (§32i). Die Daten der Beschäftigten dürfen sogar innerhalb einer Unternehmensgruppe ausgetauscht werden (§32m). Auch sollen Personalchefs Bewerber künftig deutlich mehr Fragen stellen dürfen als zuvor.

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2.) FM2A75 Pro 4, A8-5600K (APU mit 4x 3,6 GHz und Radeon HD7530D), 8GB DDR3 1600, 128GB SSD, 2TB HDD, Win10 x64 Pro, Idle Verbrauch ca. 45 Watt
3.) Raspberry Pi 512MB u.a. mit Raspbian
4.) GA-MA770-UD3, Phenom II x4 940, 8GB DDR2, Radeon HD6570, 2TiB, USB 3.0, 10 Pro x64 (+ XP Pro 32bit (nur noch offline)), Ubuntu 10.4 64bit, Cinergy S2 USB HD, NOXON DAB+ Stick, MovieBox Plus USB, ...

Samsung LE32B530 + Benq G2412HD @ HDMI 4:2; Tokaï LTL-2202B
XORO HRS-9200 CI+ (DVB-S2); XORO HRT-8720 (DVB-T2 HD)
Empfänger nur für FTA genutzt / ohne Abos
YAMAHA RX-V663 (AV-Receiver); marantz 7MKII; Philips SHP2700 ...
FritzBox 7590 mit VDSL2 50000

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190.000 Unterschriften gegen das Meldegesetz
« Antwort #1152 am: 04 September, 2012, 13:15 »
Wenn am kommenden Donnerstag der Innenausschuss des Bundesrats über die neue Fassung des Meldegesetztes berät, wollen sich Gegner des Vorhabens vor Ort zu Wort melden. Die Organisationen Campact, FoeBuD, Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und Deutsche Vereinigung für Datenschutz (DVD) laden die Innenminister ein, eine Liste von 190.000 Unterschriften entgegenzunehmen, die von der Bürgerrechtsorganisation Campact gesammelt wurden. Die Aktion soll von 9 bis 9.30 Uhr in Berlin vor dem Bundesrat stattfinden.

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Quelle : www.heise.de

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Länder kippen umstrittenes Meldegesetz im Bundesrat
« Antwort #1153 am: 06 September, 2012, 16:20 »
 Unter dem Eindruck von 190.000 Protestunterschriften hat der Bundesratsinnenausschuss das Meldegesetz abgelehnt. "Ein fauler Kompromiss im Vermittlungsausschuss muss verhindert werden", sagte Jan Korte.

Die Bundesländer lehnen das umstrittene Meldegesetz ab. Der Bundesratsinnenausschuss sprach sich am 6. September 2012 mit allen Stimmen dafür aus, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Das gab die innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Gisela Piltz bekannt. Vor der Sitzung übergab das Bündnis "Meine Daten sind keine Ware" mehr als 190.000 Unterschriften gegen das neue Meldegesetz.

"Die FDP-Fraktion setzt darauf, dass nun nicht nur in den Ländern, sondern auch im Bundestag eine Mehrheit für eine Einwilligungslösung gegeben ist", erklärte Piltz. Es ist aber ein Gesetzentwurf von FDP, CDU und CSU, der im Interesse der Direktmarketing- und Inkasso-Unternehmen Melderegisterauskünfte für Werbung und Adresshandel ohne Einwilligung der Meldepflichtigen ermöglichen sollte. Das vorgesehene Opt-out gilt laut Gesetzestext zudem nicht, "wenn die Daten ausschließlich zur Bestätigung oder Berichtigung bereits vorhandener Daten verwendet werden". "Staatliche Melderegister dürfen keine Grabbeltische der Werbewirtschaft und Adresshändler sein", sagte Schleswig-Holsteins Innenminister Andreas Breitner (SPD) als Vorsitzender des Bundesratsinnenausschusses.

Jan Korte, Innenexperte der Fraktion der Partei Die Linke, erklärte: "Doch das sind nicht die einzigen Probleme beim Meldegesetz. Das Meldegesetz muss grundsätzlich und nicht nur bei der Frage der Einwilligung geändert werden. Auch in der früheren Fassung gingen das Datenverscherbeln und die Einschränkungen der informellen Selbstbestimmung schon viel zu weit. Ein fauler Kompromiss im Vermittlungsausschuss muss verhindert werden."

Der Staat könne niemals glaubhaft von Unternehmen wie Facebook oder Google die Einhaltung strenger Datenschutzauflagen verlangen, solange er selbst als größter Datenkrake auftritt und einen Ausverkauf des Datenschutzes an die Privatwirtschaft betreibe, sagte Korte.

Quelle : www.golem.de

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Bundesrat schickt Meldegesetz in Vermittlungsausschuss
« Antwort #1154 am: 21 September, 2012, 13:16 »
Das umstrittene Meldegesetz soll überarbeitet werden: Meldeämter sollen Namen und Anschriften nur dann an Werbefirmen und Adresshändler weiterreichen dürfen, wenn die Bürger damit einverstanden sind. Mit diesem Anliegen (PDF-Datei) rief der Bundesrat an diesem Freitag den Vermittlungsausschuss von Länderkammer und Bundestag an.

Der Bundestag hatte das neue Gesetz Ende Juni auf den Weg gebracht und damit heftige Proteste ausgelöst. Der strittige Punkt: Nach dem bisherigen Entwurf sollten Meldeämter Namen und Adressen ohne ausdrückliche Einwilligung der Bürger zu Werbezwecken an Firmen weitergeben dürfen. Für große Empörung hatte gesorgt, dass an der Abstimmung im Parlament nur wenige Abgeordnete beteiligt waren – parallel lief an dem Tag das Halbfinalspiel der Fußball-EM zwischen Deutschland und Italien.

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