Autor Thema: Überwachung, Transparenz, Datenschutz  (Gelesen 92766 mal)

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Berliner Polizei rasterte millionenfach Handy-Daten
« Antwort #1125 am: 23 Januar, 2012, 18:20 »
Die Berliner Polizei hat in den vergangenen Jahren auf der Suche nach Brandstiftern und politisch motivierten Straftätern weit mehr Mobilfunkdaten abgefragt als bisher bekannt. Bei einschlägigen Aktionen seien in 357 Fällen rund 4,2 Millionen Verbindungsdaten ausgewertet worden, erklärte die Vizepräsidentin der Berliner Polizei, Margarete Koppers, Berichten zufolge im Innenausschuss des Abgeordnetenhauses am Montag. Rund 1,7 Millionen Datensätze würden noch aufbewahrt, während der Rest mittlerweile gelöscht worden sei. Die Betroffenen seien nicht informiert worden.

Insgesamt gehen die Maßnahmen weit über die flächendeckende Erfassung von Mobilfunkdaten anlässlich einer Anti-Nazi-Demonstration in Dresden im Februar 2011 hinaus. Die dortige Polizeidirektion hatte per Funkzellenabfrage 138.630 Verbindungs- und Standortinformationen erhoben, das Landeskriminalamt parallel knapp 900.000 "Verkehrsdaten", 257.858 Rufnummern und 40.732 Bestandsdaten mit Namen und Anschrift von Mobilfunkteilnehmern. Der sächsische Datenschutzbeauftragte Andreas Schurig befand im Herbst, dass das Vorgehen unverhältnismäßig und so rechtswidrig gewesen sei.

Nach Angaben der Berliner Staatsanwaltschaft gehört die Auswertung von Mobilfunkdaten seit Jahren zu den normalen Ermittlungsmethoden und wird nur bei schweren Straftaten angewendet. Es werde eingegrenzt, wer sich zum entsprechenden Zeitpunkt am Tatort befunden habe. Koppers wusste nicht zu berichten, ob die Zahlen der Erfassung von Handy-Daten bereits vollständig sind. Zur Ergreifung von Straftätern sollen die Abfragen bislang nicht in entscheidendem Maße beigetragen haben.

Der Staatsrechtler Ulrich Battis von der Berliner Humboldt-Universität fordert im Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb), die Ermittlungsbehörden müssten jetzt genau darlegen, ob es für die Überprüfungen jeweils eine richterliche Anordnung gegeben habe. Anschließend sei zu bewerten, inwiefern die Maßnahme angesichts der aufzuklärenden Tat als verhältnismäßig einzustufen sei oder ob die Polizei "mit Kanonen auf Spatzen" geschossen habe.

Innensenator Frank Henkel (CDU) betonte, es sei alles "streng nach Recht und Gesetz abgelaufen". Autobrandstiftung sei eine schwere Straftat, die nicht bagatellisiert werden dürfe. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Wolfgang Bosbach hielt die Abfragen für nachvollziehbar. Dass auch Mobilfunkverbindungen Unbeteiligter in die Rasterung einbezogen würden, müsse man in Kauf nehmen. Der Berliner Koalitionspartner SPD sieht die Sache skeptischer. Der Rechtspolitiker Sven Kohlmeier unterstrich gegenüber dem Tagesspiegel, dass bei einem solchen Eingriff in die Grundrechte eine gründliche Abwägung erfolgen müsse.

Quelle : www.heise.de

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Offline Jürgen

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Re: Berliner Polizei rasterte millionenfach Handy-Daten
« Antwort #1126 am: 24 Januar, 2012, 00:18 »
Ich frage mich ernstlich, für wie dumm die Behörden die Tätergruppe halten, und wie weit diese Einschätzung zutrifft.

Hätte ich die Absicht, illegal ein Gänseblümchen zu knicken, dann würde ich ganz sicher kein Handy zu dieser Untat mitnehmen.
Heutzutage muss doch so langsam wirklich jeder wissen, dass das Spuren hinterlässt, die meist direkt zu seiner Person führen.

Nun versuche ich mir gerade eine Szene vorzustellen, mit dem Möchtegern-Anarcho, der gerade dabei ist, sein Feuer zu legen.
Plötzlich klingelt sein Handy, und er spricht:
"Du, 'sch kann grad nich', muss paar Autos abfackln.
Bildä lad' ich noch hoch, kannze dann kukün.
Und dann mussich hause, sonst regt sich dä Mama wieder so auf, weissu.
Dann bis morgen Digga."

Und dann denke ich, so blöd kann ja eigentlich keiner sein.
Auch wenn die Behörden das wohl ganz stark hoffen...

Jürgen
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Kriminalbeamte verteidigen Funkzellenabfrage in Berlin
« Antwort #1127 am: 24 Januar, 2012, 18:40 »
Der Berliner Landesverband des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK) hat die umstrittene Funkzellenabfrage in Berlin verteidigt. Man habe nur seine Pflicht als Ermittler getan und sehe kein Problem darin, diese Methode im millionenfachen Umfang einzusetzen, teilte der Verband in einer Stellungnahme mit. Der BDK fragt darin im Hinblick auf klassische Ermittlungsmethoden: "Fingerabdrücke dürfen nur noch in begrenzter Anzahl und zu bestimmten Delikten genommen werden?"

Seit den ersten Ermittlungserfolgen beim Einsatz der Funkzellenabfrage ist die Maßnahme umstritten. Eine wichtige Rolle in den Diskussionen spielte die Frage der Verhältnismäßigkeit. Der Berliner Fall, dass 4,2 Millionen Verbindungsdaten gespeichert und analysiert wurden, wird beispielsweise von den Berliner Grünen kritisiert. Sie fordern unter anderem, dass angefallene Daten, die nicht für Strafverfahren benötigt werden, sofort gelöscht werden.

Diese Forderung halten die Berliner Kriminalbeamten für übertrieben. Sie verweisen auf den Fingerabdruck als vergleichbares Fahndungssystem. Telefondaten seien wie Fingerabdruckspuren individuelle Muster. Finde man dieselben Muster an verschiedenen Tatorten, müsse hinterfragt werden, ob dies ein Zufall ist oder eine heiße Spur. "Wenn genügend Personal vorhanden wäre um Fingerabdruckspuren im Umfeld des Tatortes massenhaft aufzunehmen und auszuwerten, wäre das gleiche Prinzip erfüllt," heißt es in der Stellungnahme der Berliner Kriminalisten.

Quelle : www.heise.de



 ;muah

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Re: Kriminalbeamte verteidigen Funkzellenabfrage in Berlin
« Antwort #1128 am: 24 Januar, 2012, 21:53 »
Der Vergleich mit Fingerabdrücken ist an Zynismus kaum zu überbieten.

Bis vor ziemlich kurzer Zeit durften Fingerabdrücke tatsächlich nicht ohne konkreten Anlass erfasst und aufbewahrt werden.
Hauptsächlich gab es dafür zwei als ausreichend geltende Begründungen, nämlich einerseits im konkreten Verdachtsfall zum Vergleich mit Tatortspuren. andererseits zur Absicherung von Ersatz-Ausweispapieren, wenn eine Identifikation durch andere gleichwertige Papiere nicht möglich war. Letzteres habe ich vor Jahrzehnten erlebt, als mir mein erster Perso gestohlen wurde. Führerschein oder Reisepass hatte ich seinerzeit noch nicht. Aber nach erfolgter Ausstellung des neuen Persos erhielt ich die hinterlegten Fingerabdrücke im Original zurück.

Seit kurzem gilt es anscheinend als normal, wenn man für Reisepass & Co. erst einmal Klavier spielen soll.
Wir stehen offenbar alle unter Generalverdacht, als potentielle Terroristen.
Flächendeckende Erfassung von Fingerabdrücken, lückenlose Überwachung unseres Zahlungsverkehrs und aller modernen Kommunikationswege scheinen da nur der Anfang.
Am liebsten wäre den Schnüfflern wahrscheinlich die elektronische Fußfessel für jedermann  >:(
 
Mir scheint, ihr Rechtsverständnis hätten Legislative wie Exekutive mittlerweile in Syrien aktualisiert...  ;wusch

Jürgen
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Nicht nur Lob für Redings Datenschutzpläne
« Antwort #1129 am: 25 Januar, 2012, 19:00 »
Die Initiative der EU für einheitliche Datenschutzstandards in Europa hat in Deutschland ein grundsätzlich positives Echo gefunden. Zu Details wurde aber auch deutliche Kritik laut. Die Vorschläge der EU-Kommission für einen neuen Datenschutz-Rechtsrahmen seien "eine gute Grundlage, auf deren Basis allerdings noch einige Verbesserungen vorgenommen werden sollten", sagte der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar. Er erwarte von der Bundesregierung, dass sie sich in den anstehenden Beratungen der EU aktiv für einen verbesserten Datenschutz einsetze, erklärte Schaar.

Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich erklärte, "eine gegebenenfalls grundlegende Überprüfung des nationalen und des europäischen Datenschutzrechts" sei überfällig. Es müsse jetzt gelingen, das Datenschutzrecht im Zuge der anstehenden Verhandlungen auf EU-Ebene einfacher und effektiver zu machen. Allerdings sehe er mit Blick auf den künftigen "Datenaustausch im Sicherheitsbereich ... große Probleme bei der effektiven Wahrnehmung der Sicherheitsaufgaben", falls die Vorschläge der EU-Kommission umgesetzt werden sollten.

Die für den Verbraucherschutz zuständige Bundesministerin Ilse Aigner (CSU) sagte, wichtig seien gemeinsame europäische Datenschutzstandards "mit einer globalen Anziehungskraft". Dabei müsse das in Deutschland erreichte hohe Datenschutzniveau gewahrt bleiben.

Der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) lobte den Vorschlag von Viviane Reding. Die Interessenvertretung betonte, "ein europaweit einheitliches Datenschutzniveau sei bei richtiger Ausgestaltung und Umsetzung ein Wettbewerbsvorteil." Daneben wies er jedoch auf noch offene Fragen und kritische Punkte hin. So müssten Begriffe wie "personenbezogene Daten" genauer definiert werden. Auch der Vielfältigkeit des Marktes sollte durch differenzierte Lösungen Rechnung getragen werden. Dazu müsste sich die EU-Kommissarin nun mit der betroffenen Branche abstimmen.

Auch der Branchenverband Bitkom begrüßte den Vorstoß der Europäischen Kommission. Gleichzeitig übte er jedoch auch Kritik an einzelnen Teilen der Reformpläne. So sei das Einwilligungsprinzip, nach dem Internetnutzer künftig in zahlreichen Einzelfällen gesondert zur Nutzung ihrer Daten zustimmen sollen nur vordergründig zu deren Vorteil. Bitkom-Präsident Dieter Kempf sagte, "mit einem solchen Ansatz würde das Web zu einem Hindernisparcours umgebaut." Seiner Meinung nach ist auch keine Verschärfung des Datenschutzrechts über das deutsche Niveau hinaus nötig, sondern dessen Modernisierung. Dabei müssten Freiheitsrechte und Schutzbedarf in Einklang gebracht werden.

Für die Grünen erklärte die Fraktionsvorsitzende Renate Künast, der Entwurf weise in die richtige Richtung: "Datenschutz und digitale Welt müssen zusammengeführt werden." Das in den Vorschlägen enthaltene "Recht auf Vergessen" sei der richtige Denkansatz, wenn es um das Löschen von Inhalten im Internet gehe.

Hingegen kritisierte der Bundesvorsitzende der Piratenpartei, Sebastian Nerz, das von EU-Kommissarin Viviane Reding betonte Recht auf Vergessen im Internet offenbare "ein beinahe naives Verständnis von Technik". Die angestrebte europäische Novelle sei zwar im Prinzip zu begrüßen, aber in Teilen technisch nicht durchsetzbar und völlig abwegig. Wenn die neue Norm endlich in Kraft trete, habe sich die Technik im Internet längst weiterentwickelt.

Auch die innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Gisela Piltz, kritisierte: "Leider sind die Brüsseler Vorschläge an einigen Stellen bereits veraltet, bevor sie überhaupt Wirkung entfaltet haben." Angesichts digitaler Datenströme könnten national wirkende Regelungen allein den Schutz von Persönlichkeitsrechten aber nicht mehr effektiv gewährleisten.

Für die Deutsche Telekom erklärte Datenschutzbeauftragter Claus-Dieter Ulmer, für ein international tätiges Unternehmen sei die Harmonisierung innerhalb Europas ein nicht zu unterschätzender Vorteil. "Systeme, Plattformen und Geschäftsmodelle können endlich international aufgesetzt werden, ohne aufgrund einzelstaatlicher Gesetzgebung verschiedene und kostenintensive Lösungsansätze entwickeln zu müssen."

Dies begrüßte im Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) auch der Datenschutzexperte Thomas Schauf. Problematisch sei aber "die offenbar vorgesehene extreme Ausweitung des Konzepts der personenbezogenen Daten." Wenn der Nutzer mit einer "Inflation von Einwilligungsanfragen" auch bei technischen Daten konfrontiert werde, sei dies kaum in seinem Interesse.

Quelle : www.heise.de

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Deutsche Drohnen-Zulassung?
« Antwort #1130 am: 26 Januar, 2012, 12:28 »
Aus dem Videotext der ARD:
P108 ARDtext Do. 26.01.12 12:00
      Nachrichten tagesschau
Afghanistan-Einsatz im Bundestag      
                                      
Die Abgeordneten des Bundestags stimmen heute erneut über eine Verlängerung des Afghanistan-Einsatzes der Bundeswehr ab
                                      
Der Regierungsentwurf sieht vor, die deutsche Beteiligung am internationalen Afghanistan-Einsatz ISAF bis Ende 2013 zu verlängern. Eine Mehrheit gilt als sicher.                                
                                      
Die Abgeordneten sollen auch über eine Änderung des Luftverkehrsgesetzes abstimmen:
Auch "unbemannte Luftfahrtsysteme" sollen als Luftfahrtzeuge anerkannt werden.
Laut Regierung bedeutet das keine deutsche Drohnen-Zulassung.  


Was denn sonst?

Ausser den berüchtigten Miniatur-Hubschraubern mit Kameras an Bord, die seit einiger Zeit immer wieder für Überwachungzwecke verwendet werden sollen, fallen mir tatsächlich kaum andere unbemannte Flugobjekte ein, für die es einer besonderen rechtlichen Einordnung bedürfte.
Wetterballone oder Stratosphären-Segler für Untersuchungen der Luftzusammensetzung fallen unter die Freiheit von Forschung und Lehre, benötigen grundsätzlich keine spezielle Zulassung und kein neues Gesetz.
Für Fesselballone gilt ähnliches.
Natürlich werden die Luftfahrtbehörden trotzdem über solche Einsätze informiert, um eventuelle Konflikte mit normalem Flugbetrieb zu vermeiden.
Und gewisse lokale Verbote sind natürlich auch einzuhalten, wie z.B. in Einflugschneisen und Tiefflugzonen oder über Publikum.

So sehe ich, als zertifizierter Flugzeugelektroniker, auf den ersten Blick nur eine wesentliche Konsequenz einer solchen neuen Regelung:
Überwachungs-Drohnen irgendwie anzugreifen würde leicht zu einem gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr, was jedenfalls eine schwere Straftat bedeutete.
Bisher wäre es allenfalls um Sachbeschädigung gegangen, eventuell kombiniert mit Fundunterschlagung.

Also nix mehr mit Schlafzimmerfenster per Zwille oder Fangnetz verteidigen...

Oder fällt jemandem eine bessere Begründung dafür ein?

Jürgen

p.s.
weitere Lektüre zum Thema Drohnen z.B. hier:
http://www.vdi-nachrichten.com/artikel/Unbemannte-Flugsysteme-erobern-den-Himmel/55850/1
Ich denke, diese Seite darf getrost als nicht Technik-kritisch angesehen werden.
Daher das folgende Zitat daraus:
Derzeit allerdings, schätzt Gordon Strickert, Spezialist für UAVs am Institut für Flugsystemtechnik des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR), „hinkt die zivile Entwicklung der militärischen noch um sechs bis zehn Jahre hinterher“ – nicht zuletzt deshalb, weil die engen rechtlichen Rahmenbedingungen die Entwicklung und die Flugtests ziviler Drohnen wesentlich schwieriger machen als es bei militärischen Entwicklungen der Fall ist.

Entscheidend für die zivile Nutzung zumindest in Deutschland wird deshalb sein, wie schnell die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür auch auf Länderebene geschaffen werden.
Ich erspare mir jetzt weitere Kommentare...

Jürgen
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Surveillance Who's Who: Wer ist wer in der Überwachungsindustrie?
« Antwort #1131 am: 12 Februar, 2012, 15:40 »
Die Datenschutz-Organisation "Privacy International" (PI) rief vergangene Woche mit dem "Surveillance Who's Who" ein neues Projekt ins Leben. Dieses soll die Akteure und Geschäftsbeziehungen der Überwachungsindustrie beleuchten. Zu diesem Zweck dokumentiert die Website, welche Regierungen und Unternehmen die in Fachkreisen als "The Wiretappers' Ball" bezeichneten ISS-Konferenzen besucht haben.

Noch vor zehn Jahren, so Privacy International in einer Erklärung zu seinem neuen Projekt, sei der Umsatz der Überwachungsindustrie zu vernachlässigen gewesen. Heute schätzt die Organisation den Jahresumsatz auf rund fünf Milliarden US-Dollar, also knapp vier Milliarden Euro. Trotzdem sei das Thema jedoch sowohl von den Kontrollinstanzen als auch von der Zivilgesellschaft lange Zeit kaum beachtet worden.

"Käufer und Verkäufer treffen sich, unterhalten sich und tätigen Transaktionen auf geheimnisvollen Handelsmessen in aller Welt und die Details ihrer Geschäfte werden der kritischen Öffentlichkeit oft mit der allgegenwärtigen Verteidigung von 'nationaler Sicherheit' vorenthalten," berichtet PI über die Geschäfte der Überwachungsindustrie. In der Folge hätten sich "eine weit verbreitete Missachtung von Ethik und eine Kultur, in der die Verfolgung von Profit ohne Rücksicht auf Verluste die Norm ist" ausgebildet. Jahrelang hätten europäische und US-amerikanische Firmen Überwachungs-Technologie in repressive Regimes im Mittleren Osten und Nordafrika verkauft und damit den Machthabern geholfen, "die Meinungsfreiheit im Würgegriff zu halten, die Flammen des politischen Dissens zu ersticken und Individuen für Festnahme, Folter und Hinrichtung ins Visier zu nehmen". Diese Problematik rückte im vergangenen Jahr immer wieder in den Blickwinkel zumindest thematisch interessierter Internetnutzer, unter anderem mit der WikiLeaks-Veröffentlichung "Spy Files" (gulli:News berichtete). Sie ist aber noch immer nur unzureichend dokumentiert und der breiten Öffentlichkeit kaum bekannt.

Dazu, dies zu ändern, will PI nun mit dem "Surveillance Who's Who" beitragen. Dazu werden auf der Website die Besucher der sechs von 2006 bis 2009 abgehaltenen ISS-Messen dokumentiert. Neben zahlreichen US-Behörden waren demnach nachweislich auch Behörden von unter anderem Bahrain, dem Jemen, Saudi-Arabien, Pakistan, Kenia und Libyen Besucher der Konferenzen und hatten somit Zugang zu hochentwickelter Überwachungstechnologie.

Auch Deutschland war den Daten von PI zufolge maßgeblich auf den ISS-Konferenzen vertreten. 16 Firmen, darunter auch das als Hersteller des im letzten Jahr viel diskutierten "Staatstrojaners" in die Medien gekommene Unternehmen, besuchten die Konferenzen, um ihre Produkte anzubieten. Auch auf Kundenseite fanden sich einige Deutsche: insgesamt sechs deutsche Behörden besuchten die Konferenzen. So soll das Bundesinnenministerium, die Bundesnetzagentur, das Bundesamt für Verfassungsschutz, das Deutsche Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste, der Deutsche Inlandsgeheimdienst und das Zollkriminalamt die Messen besucht haben. Genaue Informationen, ob dort Überwachungstechnologie gekauft wurde (und wenn ja welche) liegen PI derzeit nicht vor.

Quelle: www.gulli.com

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Ungeschützter Verkehr mit Freunden, Google und Europol
« Antwort #1132 am: 20 Februar, 2012, 06:40 »
Über das Teilen von Daten

"Divide et impera!" - "Teile und Herrsche!" - soll Niccolò Machiavelli (1469-1527) gepredigt haben. Die damit verbundene Hoffnung: Man soll eine (gegnerische) Partei in Untergruppen aufspalten, damit sie leichter zu beherrschen und zu besiegen ist. Im Informationszeitalter ist jeder potentielle Kunde seine eigene Untergruppe; seine Behandlung lässt sich somit personalisieren - jedem seine eigene Schublade!

So orakelte ein Verantwortlicher bei Vodafone vor einem Jahr im Handelsblatt: "Langfristig sind auch Plattformen denkbar, über die das Navigationssystem Informationen über einen Stau auf dem täglichen Weg zur Arbeit direkt an den Wecker leitet, der dann eine Stunde früher klingelt." Einzige Voraussetzung dafür: Er muß bereit sein, seine Daten mit Vodafone zu teilen - wo sein Arbeitsort ist, wer ihm monatlich Lohn überweist, welchen Navi er auf welcher Wegstrecke nutzt und welche täglichen Routinen er so pflegt. Ähnliche Angebote lassen sich sicher auf Basis des Medienkonsums, der "Freunde" und Freizeitbeschäftigungen stricken.

Das Gängige allerdings ist mittlerweile schon langweilig. Jetzt kommt die "Selbst-Quantifizierung": Künftig sollen wir zusätzlich Herzfrequenz, Blutzucker, Schrittzahl, Kalorienverbrauch und Schlafverhalten messen, wie uns golem.de wissen lässt. Wem das noch nicht genug ist, kann sich mit einer Kamera beim Schlafen filmen. Wie aber ziehe ich jetzt tatsächlich sinnvolle Schlüsse aus meinen Bewegungen während meiner Tiefschlaf-Phase, meinem Kalorienverbrauch zu dieser Zeit und meinen Träumen? Da wird uns sicher Google beim Ordnen behilflich sein (kostenlos natürlich!) - die Suchmaschine will jetzt diensteübergreifende Benutzerprofile anlegen und bis 2020 "Gedanken lesen" ("2020 wird Google Gedanken lesen") können.

Der Autor Peter Bihr ist nun unter der Überschrift "Die Pflicht, Daten zu teilen" außerdem der Ansicht:

Zitat
Wer Verhaltensdaten sammelt, sollte sie auch teilen. Große Datensätze ermöglichen uns, mehr Bedeutung, mehr Wert zu schaffen. Skalierung ist der Schlüssel zu wahrhaft interessanten Erkenntnissen.

Zur Begründung führt Bihr an:

Zitat
Wenn man bedenkt, was die medizinische Forschung mit all unseren Körper- und Verhaltensdaten anstellen könnte, führt an dieser Frage kein Weg vorbei: Falls durch unsere Quantified-Self-Daten auch nur die Behandlung einer einzigen Krankheit möglich würde, wäre das allein nicht schon das Teilen wert?

Ob Google dann auch unsere gelesenen Gedanken mit anderen teilen wird?

Teilen läßt sich bei Facebook künftig sógar "frictionless" - so die Werbung: Es wird mir ganz warm ums Herz, wenn ich mir vorstelle, dass ich alle jemals bei Yahoo gelesenen Nachrichten und sämtliche bei Foodily aufgerufenen Rezepte "reibungslos" mit allen meinen Freunden teilen kann.

"Freunde" - das ist ein wenig unspezifisch. Peter Bihr rät: "Bevor wir persönliche Daten erheben und öffentlich teilen, sollten wir uns fragen: Wer interessiert sich für unsere Daten?" - Zu den besten Freunden könnten sich Bihr zufolge womöglich Markenartikler, Krankenkassen, Wissenschaftler "aller Coleur", Regierungen und Geheimdienste zählen. Allerdings bleibt Bihr die Frage schuldig, wie er das Teilen der Daten einerseits mit dem Datenschutz andererseits unter einen Hut bringen will.

"Reibungsloses Datenteilen"

"Reibungsloses Datenteilen" - das ist eine Vokabel, die wie Musik in der Europäischen Union klingen muß: In ihrer Entscheidung 2009/934/JHA haben die europäischen Regierungschefs die Beziehungen der europäischen Polizeibehörde Europol zu Partnern "einschließlich des Austauschs von personenbezogenen Daten" definiert.

Dem Ratsbeschluß zufolge dienen personenbezogene Daten der Identifikation einer natürlichen Person. Zu dieser Identifikation könnten sowohl eine Ausweisnummer oder "eines oder mehrerer Merkmale" genutzt werden, "die spezifisch für ihre physische, physiologische, geistige, ökonomische, kulturelle oder soziale Identität sind". Zur "Verarbeitung personenbezogener Daten" gehören "die Sammlung, Aufnahme, Ordnung, Speicherung, Anpassung, Veränderung, Suche, Beratung, Gebrauch und Bekanntgabe durch Übertragung, Weitergabe, oder in anderer Weise Verfügbarmachung, Abgleich oder Kombination, Blockade, Löschung oder Zerstörung".

Auch an die Verwendung personenbezogener Daten haben Angela Merkel und ihre Amtskollegen gedacht: Die Europäische Polizeibehörde Europol kann diese an Dritte übertragen, soweit der Direktor der Behörde "die Übertragung für absolut notwendig hält, um die essentiellen Interessen der betroffenen Mitgliedsstaaten zu schützen [...]". Da ist dem Verdächtigen zu wünschen, dass der Herr bzw. Frau Direktor gerade mal in einer Stimmung ist, in der die Daten nicht weitergegeben werden.

Die Mächtigen in Europa sind mittlerweile dabei, ihre Absichten mit Hilfe des Bevölkerungsscanners mit Namen "indect" in die Praxis umzusetzen: Dabei soll "abnormes Verhalten" mit Hilfe "intelligenter" Kameras erkannt und Personen identifiziert werden. Diese Erkenntnisse sollen mit Internet-Daten verglichen werden.

Bisher reden wir hier nur von Polizeibehörden. Das bedeutet aber nicht, dass andere leer ausgehen. Der Bundesverfassungsrichter Johannes Masing sorgt sich um die EU-Datenschutzverordnung, die den Datenaustausch zahlreicher Behörden zentral regeln soll:

Zitat
Insbesondere umfasst sie (die Verordnung, Anm. d. Autors) den gesamten innerstaatlichen Umgang mit Informationen aller Behörden, unabhängig von grenzüberschreitenden Bezügen. Unter ihren Anwendungsbereich fallen damit die Datenverwaltung im Finanz-, Ausländer- und Umweltrecht ebenso wie im Bereich der Sozialversicherungen, Krankenhäuser, Universitäten oder Schulen.

Das schafft neue Möglichkeiten, der Zielperson auf die Schliche zu kommen: Wie reagieren Blutdruck und Herzfrequenz auf ein bestimmtes Youtube-Video, wenn dieses einmal einen fetten Burger oder im anderen Fall nationalsozialistisches Gedankengut enthält? Und ab wann sind die Veränderungen als abnorm zu bezeichnen und beobachtungswürdig? Welche Behörde oder Krankenkasse sollte darauf Zugriff erhalten?

"Handlungsfeld Identifikation"

Kein Wunder, dass die Bundesregierung das "Handlungsfeld Identifikation" als attraktive Spielwiese entdeckt hat: Diesem Handlungsfeld "liegt das übergeordnete Ziel der Bereitstellung einer eindeutigen, ortsunabhängigen, elektronischen Identifizierungslösung für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung sowie einer Möglichkeit zur rechtsverbindlichen elektronischen Willenserklärung zugrunde".

Gebe ich eine solche "rechtsverbindliche elektronische Willenserklärung" zum reibungslosen Datenteilen mit allen ein, sobald ich den jeweiligen Dienst in Anspruch nehme? Gottwald Thiersch mußte unfreiwillig Daten mit einigen unserer Freunde (und Helfer) von der Polizei während einer Personenkontrolle teilen. Jahre später ist ihm die erzwungene Teilung vor die Füße gefallen (@Leistungsträger, Pflaumen, Gewinnertypen, Terroristen: Wir finden Euch!) - wenn seine Erzählung stimmt, kam er unschuldig in den Verdacht, mit Drogen zu handeln. Wegen dieses Verdachts wiederum wollte ein Staatsanwalt in einem Verfahren wegen Fahrerflucht angeblich keinen Sachverständigen bestellen. Ich vermute, Thiersch würde einen gewissen Reibungsverlust bestätigen.

Viel interessanter aber ist: Ist das Teilen von Daten überhaupt reibungslos möglich? Oder bedeutet "reibungslos" tatsächlich nur die unmittelbare Herrschaft Anderer über das eigene Ego? Niccolò Machiavelli jedenfalls hätte bestimmt seine helle Freude bei dieser Vorstellung gehabt.

Quelle : http://www.heise.de/tp/

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Re: Ungeschützter Verkehr mit Freunden, Google und Europol
« Antwort #1133 am: 21 Februar, 2012, 01:32 »
Vergesst es, mein Hirn bleibt Jungfrau.

Wer etwas über mich wissen will, der darf mich fragen oder sich mit den paar Daten bescheiden, die ich dafür freiwillig zur Verfügung stelle bzw. gezielt verbreite.
Mehr gibt es nicht, basta!

Eine Borg-Assimilation meiner selbst kommt nicht in Frage, in die Matrix gehe ich nicht.

I owe you nothing.

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Jürgen
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Überwachung: Was Joachim Gauck zur Vorratsdatenspeicherung sagte
« Antwort #1134 am: 21 Februar, 2012, 12:04 »

Joachim Gauck und Kanzlerin Angela Merkel
(Bild: John Macdougall/AFP/Getty Images)
Joachim Gauck hat im Jahr 2010 die Kritik an der Vorratsdatenspeicherung als hysterische Welle bezeichnet. Zugleich sagte der Kandidat für das Amt des Bundespräsidenten, dass er die Sorge um die Grundrechte der Kritiker teile.

Auf Twitter und in Blogs werden die netzpolitischen Aussagen von Joachim Gauck diskutiert, der seit dem 19. Februar 2012 offiziell Kandidat für die Nachfolge von Christian Wulff im Amt des Bundespräsidenten ist. In der Matinée-Serie Europa im Diskurs am Wiener Burgtheater hat sich Gauck am 5. Dezember 2010 ausführlich zum Thema Vorratsdatenspeicherung geäußert.

Gauck bezeichnete den Widerstand gegen die Vorratsdatenspeicherung als eine hysterische Reaktion, die den Beginn eines Spitzelstaates herbeirede. Auch wenn er diese Gefahr nicht sehe, müssten die Regierungen eindeutig erklären, warum diese Einschränkung der Grundrechte nötig sei, sonst seien die Freiheitsrechte in Gefahr, sagte Gauck.

Er sagte zu dem Grünen Hans-Christian Ströbele, der im Parlamentarischen Kontrollgremium des Deutschen Bundestages sitzt: "Was ich nicht so richtig nachvollziehen kann, ist, dass Herr Ströbele, bei der von mir getragenen Sorge, ob unsere Grundrechte eingeschränkt werden, nicht im Grunde eine hysterische Welle mit aufbaut, als sei die Speicherung von Daten, was möglicherweise meine Grundrechte ein wenig einschränkt, der Beginn eines Spitzelstaates."

Gauck weiter: "Das ist eine ganz tief sitzende Angst in vielen europäischen Völkern. Ich sehe die Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland nicht in der Gefahr, zu einem Spitzelstaat zu werden."

Umso mehr müssten die Regierungen "mit wirklich tragfähigen Belegen" aufzeigen, wie viel mehr Kontrollmöglichkeiten, Sicherungsmöglichkeiten und Fahndungsmöglichkeiten uns tatsächlich Erfolge brächten. "Denn sonst würde ich das doch als eine beginnende Gefahr dieses Sicherheitsmantras gegenüber der Freiheitsbotschaft sehen", so Gauck.

Diese Sorge von Menschen wie Ströbele um die Unverletzlichkeit unserer Grundrechte, "die teile ich", sagte Gauck.

Quelle: www.golem.de
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Karlsruhe beschränkt Verwendung von Telekommunikationsdaten
« Antwort #1135 am: 24 Februar, 2012, 13:04 »
Die Regelungen zur Speicherung und Herausgabe von Nutzerdaten, Passwörtern und PIN-Codes an Ermittlungsbehörden und andere staatliche Stellen sind teilweise verfassungswidrig (Az. 1 BvR 1299/05). Das hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss entschieden. Die Regeln verletzten zum Teil das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.

[Update: Schluss macht Karlsruhe mit der nach Ansicht der Kammer "verbreiteten aber umstrittenen Praxis", §113 auch für Auskünfte über den Inhaber einer IP-Adresse heranzuziehen: Die Regelung "berechtigt [...] nicht zu einer Zuordnung von dynamischen IP-Adressen", entschieden die Richter, auch weil dies einen Eingriff ins Fernmeldegeheimnis darstelle. Der Gesetzgeber hat hier bis Juni 2013 Zeit, eine verfassungskonforme Neuregelung zu schaffen.

Kassiert hat das Gericht zudem eine in §113 Satz 2 geregelte spezielle Auskunftspflicht der Provider gegenüber Strafverfolgern und Geheimdiensten, die Zugangssicherungscodes wie Passwörter oder PINs betraf. Das ist nach Ansicht der Richter nicht mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung vereinbar, "weil sie nicht den Anforderungen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes genügt". Der Zugriff auf diese Daten sei in dem derzeit geregelten Umfang "für die effektive Aufgabenwahrnehmung dieser Behörden nicht erforderlich". Die Vorschrift erlaube den Behörden Zugriff, ohne die Voraussetzungen dafür zu regeln. Auch hier hat das Verfassungsgericht eine Übergangsfrist bis Ende Juni 2013 angeordnet.

Keine Einwände hat Karlsruhe gegen die im Telekommunikationsgesetz (TKG) festgeschriebene Pflicht für Telekommunikationsanbieter, die persönlichen Daten zu Telefonnummern, E-Mail-Adressen oder anderen Anschlusskennungen zu speichern. Auch das über die Bundesnetzagentur abgewickelte automatische Auskunftsverfahren etwa für Strafverfolgungsbehörden ist in den Augen der Verfassungshüter nicht zu beanstanden, weil der damit einhergehende Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung "nur von begrenztem Gewicht" sei (§§ 111, 112 TKG).

Die Beschwerde richtete sich auch gegen §113, der alle Anbieter von Kommunikationsdienstleistungen (also etwa auch Krankenhäuser oder Hotels) verpflichtet, einer anfragenden Behörde direkt Auskunft zu erteilen, wenn dies "für die Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, die Gefahrenabwehr oder nachrichtendienstliche Aufgaben erforderlich ist".

Dagegen hat Karlsruhe grundsätzlich keine Einwände, macht aber eine klare Ansage für die Auslegung dieser Regelung. In der Praxis seien dabei bisher Rechtsgrundlagen, die die Behörden allgemein zur Erhebung von Daten ermächtigten, als ausreichend angesehen worden. Das sei nicht ausreichend: "Die Vorschrift ist jedoch verfassungskonform so auszulegen, dass es für den Datenabruf spezieller fachrechtlicher Ermächtigungsgrundlagen bedarf".

Das novellierte Telekommunikationsgesetz war im Juni 2004 in Kraft getreten. Ein Jahr später hatten vier E-Mail-Provider und zwei Privatpersonen eine Verfassungsbeschwerde gegen das Telekommunikationsgesetz (TKG) eingelegt. Die Internet-Unternehmen wandten sich dabei gegen die Auflage, Überwachungsschnittstellen ohne Entschädigung auf eigene Kosten vorhalten zu müssen. Dagegen hielten es die Privatpersonen für "grob unverhältnismäßig", persönliche Daten der gesamten Bevölkerung auf Vorrat zu speichern, nur weil ein Bruchteil dieser Daten einmal nützlich sein könnte. 2006 hatte das Bundesverfassungsgericht die Beschwerde in Teilen abgewiesen. Karlsruhe beschränkte sich auf die Überprüfung von Teilen des angegriffenen Gesetzes. ]

Quelle : www.heise.de

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Geheimdienste überwachten 37 Millionen Netzverbindungen
« Antwort #1136 am: 25 Februar, 2012, 10:24 »
Die deutschen Geheimdienste überwachen nach einem Bericht der Bild-Zeitung in immer größerem Stil E-Mails und andere Internet-Kommunikationen. Das schreibt das Blatt in seiner Samstagausgabe unter Berufung auf zwei neue Berichte des Parlamentarischen Kontrollgremiums des Bundestages (PKG).

Im Jahr 2010 wurden dem Zeitungsbericht zufolge mehr als 37 Millionen E-Mails und Datenverbindungen überprüft, weil darin bestimmte Schlagwörter wie "Bombe" vorkamen. Damit habe sich die Zahl im Vergleich zum Vorjahr mehr als verfünffacht. 2009 waren 6,8 Millionen Internet- und sonstige Kommunikationen überprüft worden. Außerdem habe das Bundesamt für Verfassungsschutz in 16 Fällen sogenannte IMSI-Catcher eingesetzt. Mit diesen Geräten lassen sich Handygespräche mithören und der Standort von Mobiltelefonen innerhalb einer Funkzelle bestimmen.

Trotz der Überwachung habe es nur in 213 Fällen verwertbare Hinweise für die Geheimdienste gegeben. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), Bundesnachrichtendienst (BND) und Militärischer Abschirmdienst (MAD) dürfen den Datenverkehr unter anderem im Rahmen der Terrorabwehr durchforsten.

Quelle : www.heise.de

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Stille SMS: Versand durch privates Unternehmen
« Antwort #1137 am: 26 Februar, 2012, 19:00 »
Der Versand von so genannten "stillen SMS", die für Standortüberwachung unter anderem von der Polizei genutzt werden, erfolgt offenbar in Niedersachsen durch ein privates Unternehmen. Dies berichtet das Nachrichtenpportal golem.de. Die verwendete Software soll allerdings mangelhaft sein.

Niedersachsen hat den Versand von "stillen SMS" an ein privates Telekommunikationsunternehmen übertragen. Dies bestätigte der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann (CDU) auf eine Anfrage der Abgeordneten der Linkspartei Kreszentia Flauger und Pia-Beate Zimmermann. So geht aus der Antwort hervor: "Die Polizei in Niedersachsen nutzt zum Versenden von 'stillen SMS' den Server eines privaten Anbieters von Telekommunikationsdienstleistungen". Um welches Unternehmen es sich hierbei handelt wurde absichtlich nicht erwähnt. Das Unternehmen fürchtet offenbar einen Image-Schaden: "Der Anbieter, der um Vertraulichkeit gebeten hat, muss mit erheblichen Nachteilen für seine Geschäftstätigkeit und gegebenenfalls auch mit Angriffen auf seine Systeme rechnen, wenn bekannt wird, dass er auch im Bereich der verdeckten polizeilichen Maßnahmen Dienstleistungen erbringt". Des weiteren soll die Software nicht vollständig funktionieren. Die Polizei soll nicht in der Lage sein, zu zählen, wie viele stille SMS über den Server verschickt wurden. Die Software ist anscheinend einfach nicht darauf ausgelegt. Allerdings kann was diese Problematik angeht Abhilfe geschaffen werden: "Nach vorsichtigen Schätzungen würde eine neue Programmierung der Software Kosten in Höhe von etwa 80.000 Euro verursachen".

Bei "stillen SMS" handelt es sich um Kurznachrichten, deren Empfang nicht auf dem Telefon des Empfängers angezeigt wird. Da das Endgerät allerdings eine Verbindung zur Funkzelle aufbaut, lässt sich dadurch der Standort bestimmen und Bewegungsprofile erstellen.

Der Autor meint: "Hier sieht man einmal wieder, was es bedeutet, hoheitliche Aufgaben der Strafverfolgung an private Dienstleister zu übertragen. Die Problematik mit fehlerhafter beziehungsweise unvollständiger Software erinnert an das Desaster mit verschiedenen Versionen des Staatstrojaners. Bei der Version der Firma Syborg fehlte die Funktion, Daten zu löschen. Auch hier konnte für 130 000 Euro die Funktion des Löschens extra bestellt werden. Da stellt sich nun natürlich die Frage, ob absichtlich mangelhafte Software verkauft wird, um nachträglich mehr Geld einzunehmen."

Quelle: www.gulli.com

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Scharfe Kritik am neuen Melderecht
« Antwort #1138 am: 05 Juli, 2012, 19:20 »
Nachdem die Verabschiedung des Bundesmeldegesetzes am Donnerstag vor einer Woche während des EM-Halbfinalspiels Deutschland gegen Italien zunächst weitgehend unbemerkt von einer breiteren Öffentlichkeit über die Bühne ging, hagelt es mittlerweile Proteste. Thilo Weichert etwa, Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), spricht von einer "Nacht- und Nebelaktion" des Bundestags, die "das bisherige Melderecht auf den Kopf stellen würde". Auch der bayerische Landesdatenschutzbeauftragte Thomas Petri lehnt die Initiative ab. Zuvor hatte der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar die Änderungen bereits gegenüber heise online kritisiert.

Stein des Anstoßes ist die von CDU/CSU und FDP im Parlament eingefügte Bestimmung zur Nutzung von Meldedaten für Werbung oder Adresshandel. Dem ursprünglichen Regierungsentwurf zufolge sollten Auskünfte über Vor- und Familiennamen, akademische Grade sowie gegenwärtige Anschriften für diese Zwecke nur herausgegeben werden, wenn die betroffene Person zugestimmt hat. Schwarz-Gelb änderte diese "Opt-in"-Bestimmung nicht nur in eine für den Bürger schwerer praktikable Widerspruchslösung. Sie relativierte diese zusätzlich: dem Entwurf zufolge greift das "Opt-out" nicht, wenn mit den erfassten Daten bereits vorhandene Informationen bestätigt oder berichtigt werden sollen. Ein Widerspruch ist so leicht auszuhebeln.

Diese unscheinbar wirkende Änderung hätte beim Inkrafttreten des Gesetzes "gravierende Konsequenzen für die betroffenen Bürger und die Kommunen mit ihren Meldebehörden", meint Weichert. Profitieren würden vor allem Auskunfteien und Adresshändler. Diese könnten sich bisher keine Adressen aus dem Melderegister ohne Einwilligung der Betroffenen beschaffen. Das Verbot umgingen viele Adresshändler schon heute, "indem sie für Gläubiger auftragshalber Meldeauskünfte vermitteln und diese danach für eigene Zwecke weiternutzen". Diese illegale Praxis solle nun anscheinend legalisiert und massiv ausgeweitet werden.

Mit der geplanten Änderung "würde eine nicht aktuelle Adresse genügen, und schon könnten die Firmen sich die behördlich beschafften, geprüften aktuellen Adressen besorgen", erläutert der schleswig-holsteinische Datenschutzbeauftragte. Riesige Bestände von nicht aktuellen Daten gebe es zuhauf. Adresshändler könnten sich so wertvolle Behördendaten beschaffen und diese danach teuer weiterveräußern. Zugleich würden den Kommunen wichtige Einnahmequellen in Form der Gebühren für Melderegisterauskünfte genommen, weil Interessenten wie Gläubiger sich bei den Adresshändlern und ihren Vorratsdaten bedienen könnten.

Weicherts Kollege Petri ist ebenfalls der Ansicht, dass das unpräzise formulierte Gesetz den Interessen der Werbe- und Inkassowirtschaft einseitig Vorrang vor dem Datenschutz einräumt. Einmal bei einen Adresshändler gelandete Daten könnten nicht wieder "eingefangen" werden. Der Würzburger Rechtsanwalt Chan-jo Jun rechnet mit Beschwerden beim Bundesverfassungsgericht und hält deren Erfolgsaussichten für hoch. Er erinnerte gegenüber der Main-Post an das Karlsruher Volkszählungsurteil von 1983 und das damit begründete "informationelle Selbstbestimmungsrecht", das mit der Initiative nicht ausreichend gewahrt bleibe.

Experten hinterfragen zudem die Wiedereinführung der Pflicht, dem Meldeamt bei einem neuen Eintrag ins Register eine Bescheinigung des Wohnungsgebers vorlegen zu müssen. In ganz Berlin gebe es pro Jahr offiziellen Zahlen zufolge 320 der sonst befürchteten "Scheinanmeldungen". Hier habe sich der Druck der Sicherheitsbehörden bemerkbar gemacht. Die Gegner setzen ihre Hoffnungen nun auf den Bundesrat, der dem Gesetz zur "Fortentwicklung des Meldewesens" noch zustimmen muss. Dem Vernehmen nach will unter anderem Schleswig-Holstein sich dafür einsetzen, dass die Länder den Vermittlungsausschuss mit dem Bundestag einberufen.

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Widerstand gegen neues Meldegesetz wird heftiger
« Antwort #1139 am: 09 Juli, 2012, 13:12 »
Mit Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner hat sich eine erste Stimme aus dem Regierungslager in die schärfer werdende Kritik am überarbeiteten Melderecht eingereiht. Nach dem Beschluss des neuen Bundesmeldegesetzes durch den Bundestag Ende Juni "sehe ich hier noch Diskussionsbedarf", sagte die CSU-Politikerin der Berliner Zeitung. Im ursprünglichen Regierungsentwurf hätten aus guten Gründen die Bürger ausdrücklich zustimmen müssen, dass Meldebehörden Auskünfte über Vor- und Familiennamen, akademische Grade sowie gegenwärtige Anschriften für Werbung und Adresshandel herausgeben dürften. Diese Form der Einwilligung hält Aigner "nach wie vor für den besseren Weg".

Mitten in der Sommerpause laufen Opposition sowie Verbraucher- und Datenschützer derweil weiter Sturm gegen das von Schwarz-Gelb zunächst heimlich, still und leise während der Fußball-EM im Parlament durchgebrachte Gesetz zur "Fortentwicklung des Meldewesens". Der Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Thomas Oppermann, kündigte an, den "besonders ärgerlichen Fall schwarz-gelber Klientelpolitik" im Bundesrat aufhalten zu wollen. Diese Linie bestätigte der Regierungschef des rot-grün regierten Bremen, Jens Böhrnsen: Er glaube, dass die Länder noch Korrekturen erreichen könnten, sagte der SPD-Politiker der Neuen Osnabrücker Zeitung. Für das grün-rot regierte Baden-Württemberg unterstrich Bundesratsminister Peter Friedrich (SPD), dass eine Weitergabe von Daten ohne Zustimmung des Bürgers nicht mitgetragen werde. Ähnliche Töne waren aus dem rot-grünen Rheinland-Pfalz zu hören.

Der SPD-Vorsitzende Sigmar Gabriel hatte das Gesetz Ende vergangener Woche als "gefährlichen Unsinn" bezeichnet. Er wolle nicht, dass seine Heimatstadt seine Adresse an Werbefirmen oder professionelle Datensammler verkaufen kann, führte er seine Einwände auf Facebook aus. Er wunderte sich zugleich "ein bisschen", dass der öffentliche Aufschrei so lange auf sich habe warten lassen. Matthias Höhn, Bundesgeschäftsführer der Linken, beklagte eine "gesetzlich verankerte Absage an das grundlegende Bürgerrecht auf informationelle Selbstbestimmung". Grünen-Fraktionschefin Renate Künast monierte im ZDF, dass sich Aigner "für die Bürger viel früher hätte einsetzen müssen". Die Verbraucherministerin habe dem Gesetz als Bundestagsabgeordnete "faktisch" zugestimmt. Nun werde es der Bundesrat kippen.

Die Länderkammer kann aber nur den Vermittlungsausschuss mit dem Bundestag anrufen, da das Gesetz nicht auf ihre Zustimmung angewiesen ist. Mit ihm wird eine Vorgabe der Föderalismusreform von 2006 umgesetzt, wonach das Melderecht von den Ländern auf den Bund übergeht. Theoretisch könnte die Regierungskoalition die Initiative mit der Kanzlermehrheit trotz Einspruch des Bundesrats unverändert durchboxen, wenn die Schlichtungsgespräche zu keiner Einigung führen.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar legte mit seinen Vorbehalten derweil nach. Es gehe nicht an, dass Daten, die der Staat zwangsweise erhebt, gegen Entgelt und ohne Einwilligung des Betroffenen weitergegeben würden. Florian Glatzner vom Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) geißelte im MDR einen Datenskandal. Vordrucke oder Hinweise für den Widerspruch zur Datenweitergabe gebe es bei den meisten Ämtern auf deren Webseiten. Sonst müssten sich Bürger derzeit im noch geltenden Meldegesetz ihres Bundeslandes unter "Rechte des Betroffenen" kundig machen und sich auf diese entsprechenden Paragrafen beziehen.

Der stellvertretende Geschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindetags, Helmut Dedy, wehrte sich gegen den Vorwurf, dass die Kommunen mit Adressen handeln wollten. Für diese sei der Schutz der personenbezogenen Daten ein "kostbares Gut", erklärte er gegenüber der "Süddeutschen Zeitung". Ein Entgegenkommen gegenüber den Adresshändlern im Bundesmeldegesetz wäre "problematisch".

Kommentatoren haben zudem das Video der Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag entdeckt und sehen darin einen "Ausverkauf der Bürgerrechte in nur 57 Sekunden" sowie einen "Tiefpunkt des Parlamentarismus". Stein des Anstoßes: Zu später Stunde am Abend des vorletzten Sitzungstages vor der Sommerpause verzichteten die nur noch spärlich anwesenden Abgeordneten auf die sonst bei derlei Gesetzesvorhaben übliche abschließende Aussprache und gaben die vorgesehenen Redebeiträge zu Protokoll. Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) hatte bereits vor Jahren angesichts einer Häufung vergleichbarer Vorgänge gewarnt, dass eine derartige Herangehensweise nicht zum Standard der parlamentarischen Demokratie werden dürfe.

Eine Kampagne gegen das Gesetz haben die Bürgerrechtsorganisationen FoeBuD und Campact gestartet. Sie fordern die Chefs aller Bundesländer auf, gegen die Initiative zu stimmen. Der Appell kann online mitgezeichnet werden. 35.000 Unterschriften haben sich bereits angesammelt. Zur Erläuterung verweisen beide Organisationen auf den Hauptkritikpunkt, wonach die Bürger laut den Änderungen der Koalition aktiv Widerspruch gegen die Weitergabe ihrer Stammdaten durch die Meldebehörden einlegen müssten. Selbst dieses "Opt-out" nütze aber nicht, wenn die Informationen dem Adresshändler oder Werber schon einmal vorlägen und nur "berichtigt" oder ergänzt werden sollten. Da irgendwelche Angaben quasi schon immer im Besitz der Interessenten seien, wäre so "der Datenschutz bei Meldedaten am Ende". Verbraucherschützer verweisen, darauf, dass es daher beim Inkrafttreten der neuen Bestimmungen besonders wichtig würde, sich direkt bei Unternehmen gegen eine Nutzung und Weitergabe der Informationen auszusprechen.

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