Autor Thema: Überwachung, Transparenz, Datenschutz  (Gelesen 92758 mal)

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“Freiheit statt Angst” Demo am 11. September geplant
« Antwort #1065 am: 22 August, 2010, 11:15 »
Ein breites Bündnis zahlreicher Gruppierungen und Vereine ruft dazu auf, erneut für mehr Bürgerrechte, Datenschutz und ein freies Internet auf die Straße zu gehen. Die Neuauflage der Demonstration "Freiheit statt Angst" findet am Samstag, den 11. September in Berlin statt.

Auch wenn man die Politiker bisher eher wenig für dieses Thema begeistern konnte, in der Bevölkerung ist der Datenschutz schon ein wenig angekommen. Spätestens die Vielzahl der Datenschutzskandale konnte dafür sorgen, dass sich immer mehr Personen Sorgen um ihre privaten Angaben machen. Nachdem sich in den vergangenen Monaten viele Menschen gegen die Vorratsdatenspeicherung (VDS) wendeten, wurde kürzlich auch die Klage gegen ELENA eingereicht. Doch die bereits realisierten Gesetze und Pläne in Berlin gehen bekanntlich weit über ELENA und die VDS hinaus.

Nach Ansicht der Organisatoren der geplanten Demo müssen die Richtlinien zur Vorratsdatenspeicherung auf europäischer Ebene gekippt werden, um hierzulande eine Neuauflage oder eine mögliche Wiedereinführung zu verhindern. In Deutschland sind die Internetsperren vorerst vom Tisch. Doch auf EU-Ebene oder bei unseren Nachbarländern noch lange nicht. Denn vertrauliche Daten werden beispielsweise auch im Namen der Europäischen Union gesammelt. "Im Aktionsplan zum sogenannten “Stockholmer Programm” ist der massive Ausbau europäischer Sicherheitsarchitekturen, die Aufrüstung an den Außengrenzen Europas und eine Zusammenführung von verschiedenen EU-Datenbanken vorgesehen. Damit wird nicht nur das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gefährdet. Auch die Menschenrechte von Migrantinnen und Migranten sollen dadurch beschnitten werden."

Die Macher der Demo warnen vor einer zunehmenden Vermischung der Kompetenzen von Polizei, Geheimdiensten und Militär. Auch werden immer häufiger polizeiliche Aufgaben an private Sicherheitsdienste und andere Firmen abgetreten. Die Überwachung jedes einzelnen Bürgers nimmt zu und führt uns immer weiter von einer offenen und wirklich freien Gesellschaft weg.

Die diesjährige Demonstration “Freiheit statt Angst 2010" beginnt am Samstag, den 11. September um 13.00 Uhr auf dem Potsdamer Platz in Berlin. Gleichzeitig rufen die Organisatoren dazu auf, sich am internationalen Aktionstag “Freedom not Fear” zu beteiligen. Der Zeitpunkt der Demo wurde sicher nicht zufällig ausgewählt. Dieses Datum dürfte seit dem Jahr 2001 vielen Menschen in Erinnerung bleiben. Zudem begründen sich auf internationaler Ebene zahlreiche Gesetze, die unsere Überwachung perfektioniert haben, auf die Geschehnisse des 11. September.

Weitere Informationen zu den Veranstaltungen können hier eingesehen werden.

Quelle : www.gulli.com

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Die Organisatoren der für den 11. September 2010 geplanten Demonstration unter dem Motto "Freiheit statt Angst" müssen sparen. Stattfinden soll die Veranstaltung, die den Trend zu immer mehr Überwachung kritisiert, aber in jedem Fall. Nur fällt der verringerten Spendenbereitschaft unter anderem ein Auftritt einer Band zum Opfer.

Das Organisationsbüro  bestätigte Golem.de, dass die Durchführung der Demonstration selbst nicht gefährdet ist. Sie ist angemeldet und soll in jedem Fall stattfinden. Zuvor hatte der Anwalt Thomas Stadler gebloggt, die Veranstaltung stehe "auf der Kippe".

Laut den Veranstaltern müssen aber durch die nicht wie erwartet eingegangenen Spenden einige geplante Maßnahmen gestrichen werden. So soll es nach bisherigem Stand keinen Auftritt einer Liveband geben, auch Werbung in Berlins öffentlichen Verkehrsmitteln über das sogenannte "Berliner Fenster" wird es nicht geben.

2009 Kosten von über 45.000 Euro

Bereits Anfang August 2010 hatten die Organisatoren einen Spendenaufruf veröffentlicht, in dem sie auch die Kosten der letztjährigen Veranstaltung zusammenfassten. Für die Technik der Kundgebung, Toiletten, aber auch Werbung und Anwaltskosten waren 2009 über 45.000 Euro zu bezahlen. Bis fünf Wochen vor dem 11. September 2010 gingen aber lediglich Zusagen über rund 20.000 Euro ein - ein Großteil wurde bis dahin noch nicht überwiesen.

Die Demonstration "Freiheit statt Angst" findet seit dem Jahr 2006 mindestens einmal jährlich statt, 2009 kamen dabei nach Angaben der Organisatoren über 25.000 Menschen auf dem Potsdamer Platz in Berlin zusammen. Mehr als 150 Organisationen unterstützen den Aufruf zur nächsten Veranstaltung, darunter der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, Chaos Computer Club, FoeBuD e.V. und Wikileaks.

Quelle : www.golem.de

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Datenschutz: ein codex digitalis für die Online-Welt
« Antwort #1067 am: 31 August, 2010, 17:09 »
Über 500 Datenschützer besuchten die diesjährige Sommerakademie  des unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz in Schleswig Holstein. Während gleichzeitig das Landesverfassungsgericht das Wahlrecht Schleswig Holsteins für verfassungswidrig  erklärte, bemühte man sich um ein grundlegend neues Datenschutzrecht, einen codex digitalis universalis, der neben der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UN Bestand haben könnte.

In Kiel wurden Facebook und Google abgewatscht, aber auch als Akteure eines großen Sozialexperimentes auf einen hohen Thron gehoben. Was ist eigentlich, wenn diese Global Players auf ihre Weise eine lex mercatoria durchsetzen wie die Handelsleute im Mittelalter, die sich nicht sonderlich um nationale Befindlichkeiten kümmerten? fragte der Jurist Gerrit Hornung in seinem Vortrag (PDF-Datei). Daraus könnte ein Gewohnheitsrecht des virtuellen Raumes entstehen, in dem die Konzerne ihre eigenen Standards setzen und nationale Vorgaben unterlaufen. Ein solches Verhalten zeige Google, das die Mails seines E-Mail-Dienstes scannt, um personalisierte Werbung zu ermöglichen. Damit werde das Fernmeldegeheimnis des § 88 Absatz 3 Telekommunikationsgesetzes unterlaufen, was Google ignoriert.

Gegen das "Gewohnheitsrecht" der Konzerne soll ein codex digitalis auf internationaler Ebene einen rechtsverbindlichen Gegenpunkt setzen. Wie Thilo Weichert ausführte (PDF-Datei), soll der codex digitalis analog zur Grundrechtecharta der Europäischen Union (PDF-Datei) ein umfassender Grundrechtsschutz für die digitale Welt sein. Einzelstücke wie eine "Lex Google StreetView" oder Maßnahmen gegen Facebook seien dagegen untauglich Flickschustereien. Eigentlich gehe es um nichts weniger als um einen universal gültigen codex:
"Unser Ziel ist es, diese Diskussion über die Ländergrenzen hinweg nach Europa und in die ganze Welt zu tragen. Unsere ersten Überlegungen zum Titel der heutigen Veranstaltung waren „codex digitalis universalis“. Bei der weiteren Planung wurde uns schnell klar, dass wir zunächst kleine, nationale Brötchen backen müssen. Aber unser Anspruch und unser Ziel bleiben eindeutig, eine freiheitliche und demokratische Weltrechtsordnung zu erreichen. So wichtig es nach dem zweiten Weltkrieg war, sich im Rahmen der UNO auf eine – analoge – Menschenrechtscharta zu einigen, so dringend ist es heute, eine universelle Grundrechtsordnung für die digitale Welt anzustreben."

Nationale kleine Brötchen der besonderen Art tischte Max Stadler auf, der parlamentarische Staatssekretär im Justizministerium. Er skizzierte die aktuellen Arbeiten am Arbeitnehmer-Datenschutz, wobei er ausdrücklich am Verbot der heimlichen Videoüberwachung festhielt, welches von Arbeitgeberseite kritisiert wird. Stadler skizzierte deren Befugnisse nach dem neuen Gesetz als abgestuften Regelmechanismus: Je mehr sich ein Verdacht gegen einen Arbeitnehmer erhärtet, desto mehr Zugriffsrechte hat der Arbeitgeber auf die angefallenen Daten. Der Datenschutz dürfe nicht die Supernanny der Nation werden, erklärte Stadler, freute sich aber auf die Einrichtung einer Stiftung Datenschutz, die etwa Vergleichstests von Antivirenprogrammen nach dem Vorbild der Stiftung Warentest durchführen und so "präventiv wirkende Gütesiegel" vergeben soll. Allerdings müsse noch die Finanzierung der Stiftung geklärt werden. Schließlich wünschte sich Stadler einen codex digitalis nach Art des Thermopapiers in Telefaxgeräten, auf dem die Informationen mit der Zeit verblassen. Für den 20. September kündigte er eine hochrangige Sitzung von Justiz- und Innenministerium an, auf der die Frage der Geodaten mit größter Dringlichkeit besprochen werden soll.

Weitere Vorträge kamen vom Bundesbeauftragten Peter Schaar und vom BSI-Präsidenten Michael Hange. Schaar mokierte sich über die Naivität von Datenschutzvorschlägen wie der Idee des Google-Chefs Eric Schmidt, der für jeden Menschen das Recht auf einen Neuanfang mit 21 bis 28 Jahren unter einem anderen Namen gefordert hatte. Solch ein Neuanfang sei nur mit einer Gesichtsoperation zu haben. Schaar warb für seine Idee eines zentralen Widerspruchsregisters gegen Veröffentlichungen von Daten im Internet und zeigte sich enttäuscht über die mangelnde Diskussionsbereitschaft in seinem neu eingerichteten Webforum zur Zukunft des Datenschutzes. Als ersten Schritt für einen codex digitalis universalis sah er Verhandlungen zwischen Spanien, Frankreich und Deutschland über gemeinsame Richtlinien zum Datenschutz, die vom auswärtigen Amt geführt werden sollen. BSI-Chef Hange stellte die Normierungs- und Gremienarbeit seines Amtes in den Vordergrund. Als größte Herausforderung für den Datenschutz der Zukunft nannte er das Thema "Smart Metering", wenn etwa Stromzähler Datenprofile von Hausbewohnern erfassen.

Marit Hansen, die stellvertretende Leiterin des Datenschutzzentrums, beschäftigte sich mit dem Thema Kontrollverlust (PDF-Datei der Folien) in zwei Varianten. Für den Informatiker stelle sich die Frage, ob es beweisbar sicheren Code geben kann. Ist dies nicht der Fall, weil er mit Software Programme schreibt, deren Sicherheit er nicht kenne, müssen andere Mechanismen her. Vor diesem Hintergrund plädierte Hansen für "Bananen-Software" mit Auto-Update-Funktionen, weil auch die IT-Sicherheit in Programmen nachreifen müsse. In einem zweiten Schritt untersuchte Hansen, wie der Kontrollverlust bei Bürgern ankommt. Das Spektrum reiche von Apathie und Passivität bis hin zu Forderungen von Kontrollbedürftigen, denen Placebo-Kontrollen angeboten werden.

Dass nach diesem Schema Datenschützer zu den Kontrolleuren gehören, die eine "Informationsangst" erfahren, zeigte die Umfrage, die unter den 500 Teilnehmern über Problemfelder des Datenschutzes durchgeführt wurde. Die Vorratsdatenspeicherung, die Datensammlungen von Facebook und anderen sozialen Netzwerken und der Arbeitnehmer-Datenschutz belegten dabei die ersten Plätze. Themen wie die elektronische Gesundheitskarte, der elektronische Personalausweis und Google/Suchmaschinen bildeten das Mittelfeld. Keine oder kaum Probleme sahen die versammelten Datenschützer beim Datenaustausch von SWIFT, bei der kommenden Volkszählung und bei den Sensornetzen sowie dem Smart Metering. Mit nur 27 Nennungen belegte die Datensammlung bei Hartz-IV-Anträgen den allerletzten Platz. Ob Langzeitarbeitslose einen codex digitalis brauchen oder eben nicht, weil ihre Daten vollständig erfasst sind, ist eine spannende Frage.

Quelle : www.heise.de

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Verfassungsbeschwerde gegen BSI-Gesetz eingereicht
« Antwort #1068 am: 01 September, 2010, 10:08 »
Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und der Grünen-Bundestagsabgeordnete Wolfgang Wieland haben beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde (PDF-Datei) gegen das seit August 2009 geltende Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes (PDF-Datei) eingereicht. Wieland erklärte laut Mitteilung, die kurz BSI-Gesetz genannten Regelungen ermächtigten zu einer grenzenlosen Vorratsdatensammlung. Breyer ergänzt, "dass die dem BSI erlaubte Kommunikations- und Surfprotokollierung direkt durch den Staat erfolgen und sogar die aufgerufenen Internetseiten umfassen soll, macht die Regelung von Grund auf verfassungswidrig, wenn man die Maßstäbe des Verfassungsgerichtsurteils zur Vorratsdatenspeicherung zugrunde legt".

Das Gesetz soll dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) mehr Mittel an die Hand geben, um Angriffe auf die IT-Infrastruktur des Bundes abzuwehren. Demnach darf das BSI zur Bekämpfung von Schadprogrammen alle "Protokolldaten" einschließlich personenbeziehbarer Nutzerinformationen wie IP-Adressen, die bei der Online-Kommunikation zwischen Bürgern und Verwaltungseinrichtungen des Bundes anfallen, unbegrenzt speichern und automatisiert auswerten. Vor allem E-Mail-Adressen sollen dabei aber herausgefiltert und durch Pseudonyme ersetzt werden, um die Erstellung von Kommunikationsprofilen zu verhindern.

Dabei werde auch jede Nutzung öffentlicher Internetportale von Bundesbehörden erfasst, erläutern Breyer und Wieland in einer Mitteilung. Es könne beispielsweise ermittelt werden, wer sich auf dem Internetportal der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung über Impotenz informiert hat. Die Ermächtigung sei auch unter Sicherheitsgesichtspunkten überflüssig. Das zeige sich daran, dass sie bis heute nicht angewendet worden sei. "Durch dieses Gesetz ist das BSI zum Bundesamt für Unsicherheit in der Informationstechnik geworden. In grotesker Weise wird verkannt, dass der Bürger nicht nur einen Anspruch auf Sicherheit durch den Staat, sondern auch einen Anspruch auf Sicherheit vor dem Staat hat", erklärte Wieland.

Quelle : www.heise.de

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Zukünftig strengere Geheimhaltung bei Indect
« Antwort #1069 am: 03 September, 2010, 17:40 »
Das EU-weite Überwachungsprojekt INDECT zog viel Kritik auf sich. Statt mit Veränderungen am Konzept versuchen die Verantwortlichen, der Unzufriedenheit mit Intransparenz zu begegnen: künftig sollen weitaus weniger Informationen über das Projekt öffentlich gemacht werden. So sollen sich die an der Entwicklung Beteiligten besser auf ihre Arbeit konzentrieren können.

Das Projekt richtete nun einen "Etihkrat" ein, der künftig entscheiden soll, welche Informationen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Zudem soll der Ethikrat, der eher die Aufgaben einer PR-Abteilung wahrnimmt, Argumentationshilfen und eine argumentative Linie vorgeben. Offenbar will man so verhindern, dass die laut gewordene Kritik die Mitarbeiter des Projekts demotiviert und von der Arbeit ablenkt. "Für alle, die an INDECT mitarbeiten, ist es entmutigend, dass sie einen signifikanten Teil ihrer Zeit mit Erklärungen verbringen müssen, worum es bei dem Projekt nicht geht, anstatt zu forschen", heißt es in den "Schlussfolgerungen" zum ersten Bericht des Ethikbeirats des von der EU-Kommission geförderten INDECT-Projekts. Insbesondere von Medien und Internet-Aktivisten fühlt man sich missverstanden.

Das Projekt Indect soll eine vernetzte Überwachungs-Infrastruktur schaffen und dadurch die innere Sicherheit in Europa verbessern. Dies stieß - insbesondere bei Datenschützern und Bürgerrechtlern - auf Kritik und Misstrauen. Es ist fraglich, ob die nun verhängte Geheimhaltung daran viel ändern wird.

Künftig sollen "Themen, die sich negativ auf die Polizeiarbeit, die nationale und öffentliche Sicherheit, oder das Ansehen der Beteiligten auswirken könnten" nicht mehr veröffentlicht werden. Was in diese Kategorie fällt, bestimmt der Ethikrat. Kritiker könnten darin leicht mangelnde Kontrolle und somit die Gefahr eines Machtmissbrauchs sehen.

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Kritik an Plänen für "Stiftung Datenschutz"
« Antwort #1070 am: 08 September, 2010, 12:50 »
Im Kampf um die Sicherheit sensibler privater Informationen hat der oberste Datenschützer in Rheinland-Pfalz der Bundesregierung Fehler vorgeworfen. Die von der schwarz-gelben Koalition geplante "Stiftung Datenschutz" sei der falsche Weg, erklärte der Landesdatenschutzbeauftragte Edgar Wagner. Dem Experten zufolge ist die Unabhängigkeit einer solchen Stiftung gefährdet, da sie mit Geld aus der Wirtschaft finanziert werden soll.

Wagner begrüßte zwar, dass Berlin sich um das Thema kümmere. "Eine von der Bundesregierung abhängige und von der Wirtschaft mitfinanzierte Stiftung wird dem Datenschutz aber nicht weiterhelfen, sondern die Stellung der Datenschutzbeauftragten schwächen", erklärte Wagner. So sei es fraglich, ob der Internetriese Google als ein möglicher Stiftungsfinanzierer ein Programm unterstütze, das nachher vor den Diensten des Konzerns warne. Besser ist es Wagner zufolge, vielfältige Aufklärungsangebote in den Bundesländern zu fördern.

Union und FDP hatten das Ziel einer "Stiftung Datenschutz" in ihrem Koalitionsvertrag festgehalten. Die Einrichtung soll den Bürgern – ähnlich wie die Stiftung Warentest – Orientierungshilfe geben und informieren, wo privaten Daten womöglich Gefahr droht.

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Piratenpartei veröffentlicht Indect-Dokumente
« Antwort #1071 am: 10 September, 2010, 21:11 »
Die Piratenpartei hat auf ihrem Server zwei Dokumente aus dem von der EU geförderten Indect-Forschungsprogramm veröffentlicht. Daraus geht im Detail hervor, welche Überwachungstechnologien im Rahmen von Indect entwickelt werden sollen.

Die europäischen Polizeibehörden würden gerne beobachten können, was genau die EU-Bürger so treiben – online und offline. Mit Hilfe einer kontinuierlichen Überwachung sollte es möglich werden, kriminelles Verhalten automatisch zu erkennen. Um die dafür benötigten Technologien zu entwickeln und zu testen, wurde Anfang des vergangenen Jahres auf Initiative der Polnischen Plattform für Heimatschutz das Programm Indect ins Leben gerufen. Das Programm wird aus dem siebten Rahmenprogramm der EU finanziert.

Sicherheit durch Überwachung

Indect steht für Intelligent Information System Supporting Observation, Searching and Detection for Security of Citizens in Urban Environment, übersetzt: Intelligentes Informationssystem zur Unterstützung der Beobachtung, Suche und Erkennung für die Sicherheit von Bürgern in der urbanen Umgebung. Auf der Website des Projekts wird betont: "Indect ist ein Forschungsprogramm. Die Liste der Ziele umfasst keinerlei globale Überwachung irgendeiner Gesellschaft."

Was tatsächlich im Rahmen von Indect entwickelt wird, geht aus Dokumenten hervor, die jetzt von der Piratenpartei veröffentlicht worden sind. Die beiden Dokumente mit den Titeln "D1.1 Report on the collection and analysis of user requirements" und "Evaluation of Components, D9.4 WP9" enthalten detaillierte Beschreibungen der vorgesehen Funktionen eines universellen Überwachungssystems. Darunter findet sich beispielsweise die Verarbeitung von Ton- und Bildaufnahmen aus Videoüberwachungskameras und die Überwachung von Websites mit Hilfe von "Sprachverarbeitung und Text-Mining".

Agenten im Netz

Dabei wird ein glober Überwachungsansatz verfolgt. Im Evaluationsdokument wird ausdrücklich betont, dass eine Überwachung ausschließlich "verdächtiger" Websites nicht ausreichend sei, da "Websites ihre Identität ändern und neue Websites ins Bild kommen." Folglich müsse ein System entwickelt werden, das das "Netz durchforstet", um "automatisch Websites zu finden, die möglicherweise kriminelle Verwendung finden".

Software-Agenten sollen die Aufgabe übernehmen, "automatisch und kontinuierlich öffentliche Ressourcen wie Websites, Diskussionsforen, UseNet-Gruppen, Fileserver, P2P-Netzwerke und individuelle Computersysteme zu überwachen". Dabei sollen "Inhalt und Verkehrsdaten" erfasst werden. Aus den gesammelten Daten sollen dann durch "Beziehungsmining" die Verhältnisse von Personen untereinander ermittelt und grafisch dargestellt werden.

Überwachungsdrohnen in der Luft

"Mobile Objekte" wie "Individuen, Fahrzeuge und Objekte" sollen unter anderem durch den Einsatz von unbemannten Fluggeräten (Unmanned Aerial Vehicles, kurz UAVs) praktisch in Echtzeit überwacht werden. Die erfassten Bewegungsdaten sollen dann für Offiziere im Außendienst auf "digitalen Vektorkarten" dargestellt werden, um "den Aufenthaltsort von bewegten Nutzern vorherzusagen und die Kontrolle von Überwachungsmaßnahmen zu unterstützen."

Der Polizei zur Hand

Alle gesammelten Erkenntnisse sollen den Polizeibehörden über ein zentrales Portal zur Verfügung gestellt werden. Die im System über Kriminelle gespeicherten Informationen könnten in Strafverfahren als "Beweismaterial [...] vor Gericht nützlich sein", heißt es in der Beschreibung von "Zielsetzung 4.2: Erfassung von Verhaltensprofilen bekannter Krimineller".

Am Indect-Programm arbeiten Hochschulen und Unternehmen aus verschiedenen EU-Staaten sowie die nordirische Polizeibehörde mit. Aus Deutschland sind beteiligt: die InnoTec DATA GmbH & Co. KG, die Firma PSI und die Universität Wuppertal.

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Tausende demonstrieren für Datenschutz auf Großdemo in Berlin
« Antwort #1072 am: 11 September, 2010, 18:22 »
Zum Auftakt der Kundgebung "Freiheit statt Angst" am heutigen Samstag in Berlin machten Redner vor allem gegen die Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten, den elektronischen Einkommensnachweis (ELENA), Websperren sowie die elektronische Gesundheitskarte  mobil. "Die Regierung hat gelernt", warnte die Journalistin Anne Roth vor einem "Schäuble im Schafspelz" unter Anspielung etwa auf Bundesinnenminister Thomas de Maizière, der sich in der Öffentlichkeit mit Forderungen nach neuen Überwachungsprojekten stärker zurückhält als seine Vorgänger. Aber auch der CDU-Politiker wolle  die verdachtsunabhängige Protokollierung elektronischer Nutzerspuren, den Bankdatenaustausch sowie die Bundeswehr im Innern. Sein neuestes, in der Praxis bereits ohne Ankündigung vorangetriebenes Projekt sei es, "die Trennung zwischen Polizei und Geheimdiensten aufzulösen".

"Es werden alle weiter beobachtet, die durchs Raster fallen", sagte Roth, die zusammen mit ihrem Lebensgefährten Andrej Holm monatelang wegen dessen "Hang zur Heimlichkeit" angesichts des Vorwurfs der Mitgliedschaft in der Organisation "militante gruppe" von Sicherheitsbehörden überwacht wurde. "Aber wir lassen uns nicht kontrollieren", rief die Aktivistin. "Wir sind gemeinsam gegen Überwachung." Mit der vierten Großdemonstration für Datenschutz in Folge werde erneut deutlich, "dass es wieder eine Bewegung für Freiheit" gebe. Die Veranstaltung im vergangenen Jahr, an der sich mehrere zehntausend Bürger beteiligt hatten, habe der Politik erst gezeigt, was sie mit ihrem Drängen auf Sperren im Rahmen des umkämpften Zugangserscherungsgesetzes "verschlafen" habe.

Frank Bsirske, Chef der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, begrüßte, dass das Bundesverfassungsgericht mittlerweile in seinem Urteil gegen die Vorratsdatenspeicherung "grundlegende Maßstäbe" aufgestellt habe. So dürfe der Bürger durch Überwachungsmaßnahmen "nicht unter Anpassungsdruck" geraten. Gebe es ständig Anzeichen, beschattet zu werden, "ist die Demokratie in Gefahr". Pressefreiheit brauche Informantenschutz. Auch die Meinungsfreiheit könne sich nur "ohne Vorzensur" entfalten. Bei der Vorratsdatenspeicherung dürfe daher "keine Kompromisse" geben: "Sie muss endgültig abgeschafft werden." Dies sei auf EU-Ebene nun zu verankern. Deutschland habe in den vergangenen 80 Jahren genug Erfahrungen damit gesammelt, dass "Datensammlungen missbraucht werden können".

Beim Vorstoß der Regierung zum Arbeitnehmerdatenschutz befürwortete Bsirske das geplante "Verbot heimlicher Videoüberwachung". Andererseits bringe der Entwurf neue Überwachungsbefugnisse für Arbeitgeber mit sich, etwa im Bezug auf Verbindungs- und Inhaltsdaten der Telekommunikation. Selbst "auf Verdacht hin" dürften Daten erhoben werden. So würde etwa die "Schnüffelei bei der Deutschen Bahn", vor deren Konzernrepräsentanz am Potsdamer Platz die Demonstration startete, "legalisiert". Man habe bei ver.di zudem beschlossen, den mit ELENA drohenden "Exzess an Datensammelwut" nicht umzusetzen. An die Politik appellierte er, das schon "zum Himmel stinkende Projekt" endgültig zu begraben. Nicht zuletzt plädierte er dafür, den Grundsatz der Datensparsamkeit stärker zu berücksichtigen, die Netzneutralität gesetzlich zu verankern und "die Medienkompetenz auch hinsichtlich des Urheberrechts zu stärken".

"Wir sind gemeinsam gegen Staatswillkür und Datengier", betonte Martin Grauduszus von der Freien Ärzteschaft. Er machte eine "neue Protestkultur" in Deutschland aus, an der die Politiker nicht mehr vorbeikämen. Die Menschen begehrten auf "gegen die Bürgerferne ihrer Regierenden". Am Beispiel von ELENA und der elektronischen Gesundheitskarte machte der streitbare Arzt darauf aufmerksam, dass "die Würde des Menschen auf dem Seziertisch" liege und "zur Datenschnüffelei" freigegeben sei. So werde durch die "E-Card" im Gesundheitswesen etwa das "unverzichtbare Bollwerk der ärztlichen Schweigepflicht" durch die im Hintergrund bereits angelegten "riesigen Server" zur Datenzusammenführung hinweggefegt. Eine solche weitere "Vorratsdatenspeicherung in Reinkultur", die "schlimmer als die Google-Krake" sei, müsse nötigenfalls wieder vom Verfassungsgericht gestoppt werden.

Auch der Anmelder der wieder von einem breiten Bündnis  von Nichtregierungsorganisationen und Parteien getragenen Demo, padeluun von der Datenschutzvereinigung FoeBuD, wies auf die Justiz als immer wieder geforderte Regulierungsinstanz für den Gesetzgeber hin. So hätte die Bewegung innerhalb von 14 Tagen 22.000 Unterstützer für eine Verfassungsbeschwerde gegen ELENA und 14.000 gegen das Gesetz für die geplante neue Volkszählung zusammengebracht. Als nächstes werde man "gegen das Zensurgesetz" zur Erschwerung des Zugangs zu rechtswidrigen Seiten vorgehen, kündigte der Mitausrichter des "Big Brother Award" an. Dieses müsse weg, sodass die Anwälte der Bürgerrechtler derzeit an der Klage in Karlsruhe arbeiteten.

Im Anschuss machte sich bei strahlendem Sonnenschein ein knapp ein Kilometer langer Protestzugs mit mehreren Wagen sowie bunten Fahnenträgern der beteiligten Parteien, einem antikapitalistischen und einem antifaschistischen Block und der obligatorischen "Datenkrake" auf den Weg durch die östliche Innenstadt vorbei am Auswärtigen Amt und historischen Gebäuden am Boulevard Unter den Linden zurück zum Ausgangspunkt. Teilnehmer reckten Plakate und großflächige Transparente mit Aufschriften wie "Stoppt die willkürliche Datenspeicherung", "Lauscher zu, wenn ich telefoniere" oder "Privacy is not a crime" in den Himmel. Auch ein sich als "Google Street View"-Kamerawagen ausgebendes Auto war am Start. Vertreter des Organisationsteams gingen von rund 7500 Demonstranten und einem sichtbaren Rückgang der Teilnehmerzahl im Vergleich zu den beiden Vorjahren, da derzeit "das Feindbild" fehle. Der Kampf um die Bürgerrechte und gegen den Überwachungswahn spiele sich aber zunehmend auf vielen verschiedenen Ebenen ab.

Zu Beginn der Abschlusskundgebung erinnerte Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung daran, dass der Einsatz verbrecherischer Mittel nicht dadurch besser werde, dass er von einer gewählten Regierung ausgehe. Unter Anspielung auf den neunten Jahrestag des 11. Septembers 2001 erklärte er, dass kein Terroranschlag es rechtfertige, "Killerdrohnen" einzusetzen oder personenbezogene Informationen über EU-Bürger unkontrolliert an die USA auszuliefern.

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Offenerhaushalt.de - Wohin fließt das Staatsgeld?
« Antwort #1073 am: 21 September, 2010, 16:55 »
Was passiert mit dem Steuergeld? Welches Ministerium bekommt welchen Anteil? Das Onlineangebot Offenerhaushalt.de visualisiert diese Informationen aus dem Bundeshaushalt.

Was passiert eigentlich mit den Steuern, die wir jedes Jahr bezahlen? Die Antwort darauf gibt der Bundeshaushalt, den das Bundesfinanzministerium veröffentlicht. Doch wer kann oder will sich schon durch tausende Seiten durcharbeiten? Das Internetangebot Offenerhaushalt.de illustriert, welches Ministerium wie viel Anteil an den Steuereinnahmen des Bundes erhält.

Rechteckige Ministerien

Der Staatshaushalt wird mit Hilfe eines Rechtecks visualisiert, das wiederum in verschiedene farbige Rechtecke unterteilt ist. Diese repräsentieren die Etats der einzelnen Ministerin: Je größer das Rechteck, desto mehr Geld bekommt das Ministerium. Den Löwenanteil - über ein Drittel des Staatsetats - bekommt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Will der Nutzer wissen, wie das Ministerium seinerseits seinen Etat unter seinen Ressorts aufteilt, klickt er auf das Rechteck eines Ministeriums und erhält ein neues Rechteck, das wiederum in farbige unterteilt ist.

Hinter dem Angebot steht eine Gruppe namens Tactical Tools, die nach eigenen Angaben "mit aktueller Webtechnologie Politik-Software und Werkzeuge für engagierte Bürger und für eine offene, transparente Demokratie zum Mitmachen" entwickelt.

Mehr Transparenz

Ziel von Offenerhaushalt.de sei, offenzulegen, "wie der Staat die Mittel seiner Bürger einsetzt", schreiben die Entwickler auf der Seite. "Wir sind uns sicher, den Bundeshaushalt damit leichter verständlich zu machen. Dadurch möchten wir einen Beitrag dazu leisten, Regierungshandeln transparenter und nachvollziehbarer zu machen."

Quelle : www.golem.de

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Privatadressen - Einwohnermeldeämter verkaufen an Datenhändler
« Antwort #1074 am: 04 Oktober, 2010, 14:00 »
Datenhändler kaufen Adressen im Tausenderpaket bei deutschen Bürgerämtern ein. Das amtliche öffentliche Verzeichnis der Einwohnermeldeämter steht dafür offen. Pro Datensatz nehmen die Behörden 5 bis 15 Euro.

Die Einwohnermeldeämter verkaufen Privatadressen auch an Datenhändler. Das berichtet das ZDF-Wirtschaftsmagazin Wiso unter Berufung auf die Behörde. "Es kommt schon vor, dass mit einer Anfrage 1.000 Adressen vermittelt werden", sagte Klaudia Zurth, Abteilungsleiterin im Bürgeramt Berlin, zu Wiso.

Der Zugriff auf die Bürgerdaten ist gebührenpflichtig, die Preise sind bundesweit uneinheitlich: Das Bürgeramt Berlin kassiert fünf Euro pro Adresse, in München liegt der Preis pro Adressdatensatz bei 15 Euro. Der Eintrag in das amtliche öffentliche Verzeichnis unterliegt in Deutschland der Meldepflicht und beinhaltet Namen, Staatsangehörigkeit, Religionsgemeinschaft, gegenwärtige und frühere Adresse, Familienstand und Kinder.

Bundesdatenschützer Peter Schaar hat gegenüber Wiso den Handel mit Bürgerdaten kritisiert: "Im Internetzeitalter hat das eine neue Qualität gewonnen. Diese Daten werden verwendet, um Profile zu aktualisieren, um den Adresshandel gegebenenfalls noch effizienter und noch ertragreicher zu gestalten." Das Bundesinnenministerium kündigte gegenüber Wiso an, zu prüfen, ob Melderegisterauskünfte "neu austariert werden müssen". Das Unternehmen Euro-Pro Gesellschaft für Data Processing aus Grävenwiesbach hat dem Magazin erklärt, von Meldeämtern Adressen bekommen zu haben. Die Firma bietet Bonitätsprüfungen für Privatpersonen und Firmen an.

Im Juni 2008 waren bereits durch ein Datenleck beim Behördensoftwarehersteller HSH Daten der Einwohnermeldeämter in 200 Kommunen über das Internet frei zugänglich. Wer eine Mausbewegung über einen Link zu einer Demoversion einer Onlineauskunft machte, erhielt den voreingestellten Benutzernamen und das Passwort für die Datenbank. Wurden mit der Installation das Auslieferungspasswort und der Benutzername vom Betreiber nicht geändert, war es möglich, auf das Informationsregister zuzugreifen und Einwohnerdaten zu lesen. Von den 40 Betreibern des Informationsregisters waren einige betroffen, räumte der Hersteller ein.

Quelle : www.golem.de

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Verfassungsschutz erwägt Akten-Digitalisierung
« Antwort #1075 am: 08 November, 2010, 10:34 »
Der Verfassungsschutz will seine bisher nur auf Papier vorliegenden Akten einscannen, um zukünftig eine Volltextsuche und weitere verbesserte Recherchemöglichkeiten nutzen zu können. Datenschützer warnen jedoch vor dieser neuen Form der Aktenrecherche. Diese widerspreche geltendem Recht, so die Kritiker.

Bisher liegen die meisten Berichte und Akten der Verfassungsschutz-Behörden von Bund und Ländern lediglich in Papierform vor. Nun will man diese jedoch digitalisieren, um eine effizientere Recherche, aber auch eine bessere Weitergabe von Informationen an andere Behörden zu ermöglichen.

Die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern sind aufgrund der in den Akten enthaltenen sensiblen Informationen besorgt. "Google darf nicht das Vorbild für die Recherche in den Dateien von Polizei und Verfassungsschutz sein", sagte der Stuttgarter Datenschutzbeauftragte Jörg Klingbeil, der Gastgeber der Konferenz. Damit spielt er auf die Tendenz von Google an, enorme Mengen an Daten zu digitalisieren und öffentlich zur Verfügung zu stellen.

Die Datenschützer befürchten, dass durch die Digitalisierung der Akten auch die Privatsphäre komplett unbeteiligter Personen verletzt werden könnte. Klingbeil erklärte: "In den Akten befinden sich auch Daten von Personen, gegen die sich die Maßnahmen der Behörden gar nicht gerichtet haben, zum Beispiel weil sie zufällig bei der gleichen Veranstaltung waren wie ein Verdächtiger. Wenn künftig solche Namen zentral recherchierbar sind, wäre die Zweckbindung der Datenverarbeitung nicht mehr zu gewährleisten". Er berichtete, die umfassende Datensammlung liege in der Natur des Verfassungsschutzes begründet, da dieser oftmals auch präventiv tätig werden müsse. Die Behörde dürfe daher "auch Erkenntnisse zu legalem Verhalten und mit noch unklarer Relevanz registrieren".

Dementsprechend ist der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar der Ansicht, dass für die Digitalisierung der Verfassungsschutz-Akten zunächst eine Gesetzesänderung erforderlich sei. Dabei müsse man jedoch äußerst vorsichtig vorgehen, um keine verfassungsmäßig garantierten Grundrechte zu verletzen.

Quelle : www.gulli.com

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Hausdurchsuchungen bei offensichtlich Unschuldigen
« Antwort #1076 am: 15 November, 2010, 09:07 »
Die Staatsanwaltschaft Osnabrück lässt die Wohnungen von Trojaneropfern von der Polizei durchsuchen und deren Rechner beschlagnahmen

Am Donnerstag den 29. April 2010 klingelten beim Windows-Fachmann Andreas S. um 8 Uhr morgens zwei Polizisten, die ihm einen Gerichtsbeschluss aushändigten und mehrere Stunden lang seine Wohnung durchsuchten, wobei sie besonders auf kleine Behältnisse achteten - angeblich, weil sich darin USB-Sticks befinden könnten. Sogar eine "Durchsuchung der Person" war in dem Beschluss angeordnet, blieb S. aber erspart. Anschließend nahmen sie einen PC, einen Laptop und zwei externe Datenträger mit.

Zur Begründung führten die Polizisten an, S. habe sich offensichtlich Malware eingefangen. Der Durchsuchungsbeschluss sprach von Malware-Verbreitung via Facebook und einem "Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen des Verdachts auf Ausspähens von Daten, der Datenveränderung u.a." Allerdings, so stellte sich später heraus, fungierte kein Rechner des Durchsuchten als Zombie, über den Straftaten begangen wurden. Und man wollte auch nicht prüfen, ob der Besitzer diese Straftaten selbst beging. Vielmehr hatte das Amtsgericht den Durchsuchungsbeschluss nur deshalb ausgestellt, weil Ermittler den Download einer als JPEG-Bild getarnten Malware auf dessen Rechner registrierten.

Ganz besonders intensiv untersuchten die Polizisten ein silbernes Etui für Visitenkarten mit etwa 4 Millimeter nutzbarer Innenabmessung. Daneben zum Vergleich ein USB-Stick.

Tatsächlich hatte sich S. professionell mit Malware beschäftigt und in dieser Funktion unter anderem mit Softwareanbietern wie Avira und Malwarebyte zusammengearbeitet. Dabei hatte er am 18. April unter anderen Malware-Programmen auch eine Datei namens "s1.jpg" heruntergeladen. Die heruntergeladenen Schädlinge installierte S. in einer sicheren Sandbox und untersuchte sie mit dem Universal Extractor. Bei der Bilddatei war ihm schon zu Anfang der Analyse aufgefallen, dass die ersten Bytes in der ASCII-Darstellung "MZ" lauteten, was auf ein Programm hindeutete.

All dies teilte er den Polizisten bereits vor der Durchsuchung mit, ohne dass sich diese von der Beschlagnahme der Computer abbringen hätten lassen. Weil ihm die Beamten erklärten, dass sie die Geräte aufgrund des Durchsuchungsbeschlusses ohnehin mitnehmen würden und er bei einer "freiwilligen" Herausgabe mit einer schnelleren Rückgabe rechnen könne, widersprach er der Sicherstellung zuerst nicht.

Nach der Durchsuchung schraubte sich S. aus alten Computerteilen einen Ersatzrechner zusammen und verfasste einen Brief an die Polizeiinspektion Celle, in dem er all dies noch einmal schriftlich darlegte und darauf hinwies, dass sich auf dem Rechner unter anderem ein wichtiger Schriftverkehr mit einer anderen Behörde befand. Zudem stellte er klar, dass die von ihm untersuchten Malware-Dateien verschlüsselt auf seinem Rechner lagern und machte der Polizei das Angebot, sie zu entschlüsseln, worauf diese allerdings nicht antwortete. Darauf hin wandte sich der Windows-Fachmann an den Rechtsanwalt Emanuel Schach, der am 3. Mai Beschwerde gegen die Durchsuchung und die Beschlagnahme einlegte.

Als das Amtsgericht dieser Beschwerde nicht nachgab, erwirkte Schach im Oktober einen Beschluss des Landgerichts, nach dem der Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts aufgehoben und die beschlagnahmte Hardware herausgegeben werden musste. Außerdem ordnete das Landgericht die Löschung der kopierten Daten an (Az.: 247 Gs (140 UJs 11147/10) 1737/10). In der Begründung bezieht sich die Instanz ausschließlich auf die Besonderheit, dass S. die Malware nicht unabsichtlich und zufällig, sondern absichtlich und zur Analyse herunterlud, weshalb eine Auswertung des Rechners und der Datenträger zur Feststellung des "genauen Infektionsweges" und des "genauen Wirkungsbereichs" nicht geeignet waren. Auf die Zulässigkeit und Verhältnismäßigkeit solcher Maßnahmen bei Personen, die sich unbeabsichtigt Malware herunterluden, geht der Beschluss nicht ein.

Die Staatsanwaltschaft Osnabrück teilte Telepolis auf Anfrage mit, dass Durchsuchungen bei Unbeteiligten nach §105 StPO zulässig sind. Dabei muss allerdings besonderer Wert darauf gelegt werden, dass diese auch verhältnismäßig - also nicht nur geeignet, sondern auch erforderlich und angemessen - sind. Darüber, wie die Staatsanwaltschaft und das Amtsgericht Osnabrück diese Verhältnismäßigkeit genau prüften, geben die beiden Stellen allerdings keine Auskunft und können deshalb auch Zweifel daran nicht ausräumen.

Das fängt bereits bei der Angemessenheit an: Für viele Menschen stellen Hausdurchsuchungen und Rechnerbeschlagnahmen einen wesentlich schlimmeren Eingriff dar, als die für ein Vergehen angedrohten Strafen. Vor die Wahl gestellt, würden sie auch unschuldig einen Strafbefehl im unteren vierstelligen Bereich akzeptieren, wenn sie dadurch verhindern können, dass ihre Alltagsgeschäfte für unbestimmte Zeit blockiert sind und fremde Menschen ihre persönlichsten Bilder und Briefe durchsuchen. Zudem ist solch ein Ereignis durch die Erfahrung eines relativ vollständigen Ausgeliefertseins durchaus dazu geeignet, Menschen in ähnlicher Weise zu traumatisieren wie ein sexueller Übergriff.

Auch S. klagt seitdem über Schlafstörungen und Albträume und musste sich von seinem Arzt mehrere Wochen lang mit Beruhigungsmitteln behandeln lassen. Inwieweit die Staatsanwaltschaft Osnabrück solche Wirkungen des sehr schweren Eingriffs in die Unverletzlichkeit der Wohnung, die körperliche Unversehrtheit und die Menschenwürde bei der Anordnung der Durchsuchung berücksichtigte, bleibt offen.

Zudem ist fraglich, ob man mildere Mittel in ausreichendem Maße prüfte: Die Frage, warum die Funktionsweisen des Trojaners nicht dadurch ermittelt wurden, dass man ihn in Zusammenarbeit mit Experten auf einem Testsystem installierte, bleibt auch auf Nachfrage unbeantwortet. Hinsichtlich der Möglichkeit einer vorherigen Ankündigung heißt es lapidar, dass dem Betroffenen nach § 33 StPO "in der Regel kein vorheriges rechtliches Gehör gewährt" wird. Doch wären Durchsuchungen bei offensichtlich Unschuldigen nicht geradezu klassische Beispiele für Konstellationen, die nicht der Regelfall sind?

Das Amtsgericht begründete seine Entscheidung, erst zu "schießen" und dann zu fragen, mit einem Verweis auf § 33 Absatz 4 StPO und damit, dass S. vor der Durchsuchung möglicherweise Daten gelöscht hätte. In der Vergangenheit, so der zuständige Richter, hätten Trojaneropfer "Datenträger nicht freiwillig herausgegeben", "oder aber erst nach vorheriger Löschung von Daten (privaten Bildern, privaten Texten, Dateien, bei denen der Zeuge befürchtete, sich der Strafverfolgung auszusetzen, wie z. B. Tauschbörsenprogrammen)". Fragen danach, ob es denn Hinweise gab, dass sich der Trojaner über persönliche Daten und Filesharingprogramme verbreitet, lassen sowohl das Amtsgericht als auch die Staatsanwaltschaft Osnabrück konsequent unbeantwortet - egal, wie oft man sie stellt.

Auch hinsichtlich der Erforderlichkeit solcher Eingriffe zur Untersuchung einer bereits bekannten Schadsoftware ergeben sich angesichts des Umfangs, in dem man Antworten verweigert, durchaus Zweifel. Darüber hinaus ist sogar offen, ob Durchsuchungen und Beschlagnehmen von Opferrechnern zur Ermittlung der Täter - die offenbar selbst die Staatsanwaltschaft außerhalb Deutschlands vermutet - grundsätzlich geeignet sind. Sinnvoller erschiene hier eine Feststellung eventueller Nutznießer, die sich aber eher durch die Verfolgung von Geldströmen als durch die von Infektionswegen ermitteln lassen.

Der Nichtraucher S. vermutet, dass die Durchsuchung der kleinen Behältnisse, in die seinen Angaben nach gar keine USB-Sticks passten, eventuell dazu gedient haben könnte, "Beifang" in Form von Marihuana oder anderen verbotenen Substanzen zu produzieren. Neben positiven Auswirkungen auf die Statistik hätte dies den potenziellen Nebeneffekt gehabt, dass auch eine rechtswidrige Durchsuchung im Nachhinein legitimiert gewesen wäre.

Die Staatsanwaltschaft Osnabrück bestreitet gegenüber Telepolis, dass sie auf "Beifang" aus gewesen sei, und meint sogar, dass man bei solchen Anlässen gefundene "Raubkopien" oder jugendpornografisches Material "nicht weiter verfolgen" würde. Wie dies mit dem Legalitätsprinzip zu vereinbaren ist, das Behördenmitarbeiter dazu zwingt, entdeckte Straftaten ohne Ausnahmen zu verfolgen, kann oder will man nicht sagen.

Quelle : http://www.heise.de/tp/

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Daten- und Verbraucherschützer nehmen Bundesregierung in die Zange
« Antwort #1077 am: 06 Dezember, 2010, 16:10 »
Der Verbraucher- und der Datenschutz könnte im Internet unter die Räder kommen. Davor warnen der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar. Beide Themen würden auch beim morgigen IT-Gipfel der Bundesregierung zu kurz kommen, sagte Schaar laut einer Mitteilung. Die Bedürfnisse der Verbraucher, ihr Recht auf Transparenz und einen aktiven, informierten Umgang mit ihren Daten müssten als Grundprinzip für das Internet der Zukunft festgelegt werden, forderte vzbv-Vorstand Gerd Billen.

Den Anfang dieses Monats vorgelegten Datenschutz-Kodex der Internetwirtschaft bezeichneten der Bundesdatenschutzbeauftragte und der vzbv als ersten guten Schritt, es gäbe aber noch Mängel. Billen kündigte an, die Umsetzung der Selbstverpflichtung kritisch zu begleiten und zu prüfen, ob sie als Alternative zu einer gesetzlichen Regelung taugt. Den ebenfalls am 1. Dezember von Bundesinnenminister Thomas de Maizière vorgelegten Gesetzentwurf kritisierten Schaar und Billen als "deutlich zu kurz gesprungen". Es sei zu hoffen, dass dies lediglich erste Gedanken zur Neugestaltung des Datenschutzes im Internet seien. Schaar forderte – ähnlich wie Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger – eine umfassende Modernisierung des Datenschutzes.

In einem 5-Punkte-Katalog fordern die Daten- und Verbraucherschützer, den gesetzlichen Rahmen zu verbessern. Dazu gehöre beispielsweise ein verbrieftes Widerspruchsrecht der Betroffenen gegen die Veröffentlichung ihrer Daten im Internet. Zweitens sollten freiwillige Selbstverpflichtungen mit Kontrollen und Sanktionen bei Nichteinhaltung begleitet werden. Verbraucher- und Datenschutz sollten drittens international durchgesetzt werden. Viertens müssten bei der Entwicklung neuer Technik die Erfordernisse des Datenschutzes frühzeitig berücksichtigt werden. Datenerhebung und -verarbeitung sollten fünftens transparent gestaltet werden.

Quelle : www.heise.de

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De Maizières neue Superbehörde: Verstößt sie gegen das Grundgesetz?
« Antwort #1078 am: 15 Dezember, 2010, 15:51 »
Bisher hat niemand die Folgen des jüngsten Vorschlags von Thomas de Maizière wirklich bis zum Ende durchdacht. Werden BSI, Bundespolizei und das BKA zu einer einzigen Bundespolizei mit Leitungsebene im Bundesinnenministerium zusammengeführt, so käme dies einer zentral gelenkten Behörde gleich. Die Gewalt der Polizei teilt unser Grundgesetz aber nicht zufällig auf 16 verschiedene Bundesländer auf.

Am 9. Dezember 2010 übergab die Regierungskommission unter der Leitung des früheren Berliner Innensenators Dr. Eckart Werthebach dem amtierenden Bundesminister des Innern, Dr. Thomas de Maiziére, ihren Bericht. Die Ausarbeitung enthält diverse Vorschläge zur „Optimierung der Arbeit der Sicherheitsbehörden unter Berücksichtigung der Schnittstellen“. Doch hinter dem harmlos klingenden Konzept steckt weit mehr, als auf den ersten Blick zu erkennen ist. Unter der Leitung des Bundesinnenministeriums (BMI) soll künstlich zusammengefügt werden, was dem Grundgesetz widerspricht und von seiner Struktur her überhaupt nicht zusammen passt. Auch deshalb würde eine Gesamtleitung der drei bisher eigenständigen Polizeien bzw. dem BSI im Bundesinnenministerium eingerichtet werden. Ein Schelm wer Böses dabei denkt.
 
Das BKA - ein unersättliches schwarzes Loch?

Zu einem der wichtigsten Bestandteile der neuen Superbehörde würde die jetzige Bundespolizei werden. Sie verfügt an den Bahnhöfen größerer Städte über ihre eigenen Dienststellen, in Großstädten sind es sogar mehrere. Die Bundespolizei ist unter anderem flächendeckend für die Sicherheit aller Bahnstrecken und auch auf sämtlichen Flughäfen für die Verkehrssicherheit verantwortlich. Somit wäre es im Rahmen der jetzt vorgeschlagenen Organisationsregelung, was so harmlos klingt wie ein neuer Haarschnitt, ein Leichtes, Schritt für Schritt die Mitarbeiter des BKA bundesweit einzusetzen.

Die Zusammenlegung von Polizeibehörden ist aber an sich nichts Neues, sie hat schon vor vielen Jahren begonnen. So wurde die Bahnpolizei Anfang der 90er in den Bundesgrenzschutz integriert, womit der Bundesgrenzschutz plötzlich und tagtäglich in ganz Deutschland präsent war. Im Jahre 2004 wandelte man den Bundesgrenzschutz in die heute noch bestehende Bundespolizei um. Deren Mitarbeiter verrichten Landauf, Landab ihren Dienst in Flughäfen, Freihäfen, auf sämtlichen Bahntrassen die unser Land durchqueren als auch in den deutschen Bahnhöfen. Sie sind außerdem beliebte Verstärkungskräfte für besondere polizeiliche Aufgaben. So bei CASTOR-Transporten, G 8-Treffen in Heiligendamm und so weiter.

Aber schon jetzt kommt es zu einer gewollten Zusammenarbeit zwischen Bundeskriminalamt (BKA) und dem Generalbundesanwalt (GBA). Problematisch ist vor allem, dass nachrichtendienstliche und polizeiliche Aufgaben miteinander vermischt werden, die nicht zusammen gehören. Der GBA ist ein staatsanwaltschaftliches Strafverfolgungsorgan mit rund 200 Mitarbeitern. Diese verfolgen Straftaten, die die innere Sicherheit des Staates durch terroristische Anschläge, Landesverrat oder Spionage bedroht. Das dem Generalbundesanwalt zugeordnete und weisungsabhängige BKA ist aber nur für die Verbrechensbekämpfung und nicht für nachrichtendienstliche Aufgaben zuständig. Die GBA bedient sich aber in seiner Alltagsroutine regelmäßig nachrichtendienstlicher Methoden und Mittel. Ist eine strikte Trennung zwischen polizeilichen und nachrichtendienstlichen Methoden für die Bundeskriminalpolizei, dem BKA, schon jetzt kaum mehr möglich, so würde man nach der Fusion eine inhaltliche Trennung komplett ausschließen. Diese Vermischung würde aber nicht zufällig passieren.

Auch steht im Grundgesetz zum Thema Superbehörde einiges geschrieben. So ist die Polizei bis auf wenige klar definierte Ausnahmen Ländersache. Dies ist auch eine Folge der negativen Erfahrungen von zentralen Behörden des Naziregimes. Würde man das Konzept der Werthebach-Kommission 1:1 in die Realität umsetzen, würde man sich also sehr weit von den Vorgaben des Grundgesetzes entfernen oder müsste dieses abändern. So einfach, wie sich Herr Werthebach und seine Kommissionsmitglieder sich das vorgestellt haben, wird man diese Zwangsfusion aber nicht umsetzen können. Der Öffentlichkeit diese grundlegenden Veränderungen als reine Organisationsneuregelung verkaufen zu wollen, weil man keine Befugnisse verändern würde, funktioniert schlicht und ergreifend nicht. Oder vielleicht doch?

Doch damit nicht genug. Die Befürchtungen der Bundesarbeitsgemeinschaft kritischer Polizistinnen und Polizisten (Hamburger Signal) e.V. gehen noch weiter darüber hinaus. Sie befürchten, das Bundesinnenministerium (BMI) könnte auf die Idee kommen, auch noch die Aufgaben und Befugnisse des Zolls mit in die neue Behörde zu integrieren. Und tatsächlich kritisierte der neue Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, dass die Reformvorschläge der Werthebach-Kommission genau deshalb zu kurz greifen würden.

Die "Kritischen" machen sich aber mittel- bis langfristig betrachtet noch aus anderen Gründen Sorgen. Wenn das BKA in Deutschland erst einmal flächendeckend installiert wäre, könnte man auf die Idee kommen, den Landeskriminalämtern weitere Aufgaben zu entreißen. Das BKA könnte argumentieren, dass sie mit ihren Spezialabteilungen wie der kriminologischen Forschung oder der hochwertigen Kriminaltechnik besser für die Bearbeitung der gehobenen Kriminalitätsbekämpfung geeignet seien. Alles oberhalb eines Kleinkriminellen wäre dann über kurz oder lang im Aufgabenbereich der neuen gigantischen Superbehörde verankert. Wenn, ja wenn es das Grundgesetz nicht geben würde.
 
Nach gut Dünken Führungspositionen besetzen!

Im Spiegel Online Forum schrieb ein langjähriger Mitarbeiter der Polizei, dass die Pläne von de Maizière nur ein Ziel haben. Man will damit dem BMI Optionen schaffen, um nach gut Dünken die Führungspositionen des BKA mit Beamten der Bundespolizei zu besetzen. Und das BKA selbst wurde ja erst vor zwei Jahren mit zahlreichen neuen Befugnissen ausgestattet. In Wiesbaden würde die angekündigte Entmachtung konkret so aussehen, dass an oberster Stelle die Leitungsebene des Bundesinnenministeriums steht. Darunter die 5.600 hoch spezialisierten Kriminalbeamten und die über 40.000 Polizistinnen und Polizisten der Bundespolizei. Diese handeln bisher zumeist im Truppenverband und sind eigenständige Arbeit nur im Einzelfall gewohnt.

Bei Spiegel Online berichten Insider, dass man sich 60 Jahre Bundeskriminalamt nicht einfach kaputt machen lassen will. BKA-Präsident Ziercke soll zudem eingeschnappt gewesen sein, weil man ihn nicht frühzeitig einweihte. Erste durchgesickerte Aussagen von ihm besagen, dass er sich intern gegen die Fusionspläne ausgesprochen hat. Ein öffentliches Statement steht aber noch aus.
 
Bürger präventiv belauschen, zentral handeln?

Der Berufsverband „Die Kritischen“ fordert derweil die Kollegen dazu auf, zunächst ihre Hausaufgaben zu machen, wie die Angleichung der Sicherungsstandards für Flugfracht an jene für Flugpassagiere. Man kritisiert, nur wenige der BKA-Gesetze seien bisher vom Bundesverfassungsgericht gekippt worden. So wurden damals umfassende Regelungen zum Lausch- und Videoangriff erlassen, weil es nach Auffassung des Gesetzgebers keine überwachungsfreien Räume geben dürfe. Auch andere Regelungen zur Rasterfahndung, dem Einsatz von V-Leuten und verdeckten Ermittlern, IMSI-Catchern und vieles mehr werden von Kritikern infrage gestellt Handelt es sich bei §§ 20a bis 20x des BKA-Gesetzes gar um Folterinstrumente eines Schnüffelstaates? Das "(...) alles im präventiven Bereich, noch bevor überhaupt eine Straftat vorliegt." Schon mit diesen geheimdienstlichen Instrumenten wäre das BKA schlechter zu kontrollieren, als das Bundesamt für Verfassungsschutz oder der Bundesnachrichtendienst.

Auch von daher erscheinen die Vorschläge der Werthebach-Kommission in einem anderen Licht. Das vorgelegte Konzept der Regierungskommission fällt vom Inhalt her alles andere zufällig aus. Bleibt momentan abzuwarten, wie sich die Situation weiter entwickelt.

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Datenschutz: Mini-Drohnen ins Visier
« Antwort #1079 am: 26 Dezember, 2010, 13:55 »
Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) sieht Datenschutzlücken beim privaten Einsatz von Drohnen mit eingebauten Kameras. Sie warnt vor einem illegalen Gebrauch unbemannter Flugkörper, die es inzwischen in Elektronikmärkten zu kaufen gibt. "Früher wurden sie nur militärisch genutzt, künftig gewinnt auch der Einsatz ziviler Drohnen an Bedeutung, etwa für Luftbilder", sagte Aigner der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. "Schon mit den kleinen helikopterähnlichen Hobby-Modellen kann man rechtlich schnell an Grenzen stoßen." Die Linksfraktion sieht ebenfalls Gefahren.

Obwohl Modellbauern schon seit geraumer Zeit Quadkopter-Bausätze zur Verfügung stehen, konzentriert sich die Kritik derzeit auf ein Produkt des französischen Unternehmens Parrot, das seit August auch über den stationären Handel vertrieben wird: Die von vier Propellern angetriebene AR.Drone lässt sich über die Software Free Flight per iPhone, iPad oder iPod touch steuern und ist unter anderem mit zwei Kameras bestückt. Ein Kamera-Ausflug in Nachbars Garten wäre aber "zumindest problematisch", warnt Verbraucherministerin Aigner. "Die Aufnahme von Personen, die sich in einer Wohnung aufhalten, (wäre) ohne deren Einwilligung sogar strafbar."

Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte, Peter Schaar, beschäftigt sich laut dpa mit den Kamera-Drohnen. Er könne in privaten Fällen aber nicht tätig werden, wenn das Datenschutzrecht nicht betroffen sei. Eine Sprecherin erklärte, es handle sich um eine Grauzone. Die Linksfraktion befürchtet zunehmende Probleme und fordert eine rechtliche Regelung. "Je billiger die Technik werden wird, desto massenhafter wird sie angewendet werden", sagte Datenschutzexperte Jan Korte der dpa. Die AR.Drone etwa kostet rund 300 Euro – eignet sich angesichts geringer Reichweite und kurzer Flugzeit aber nicht als Überwachungsdrohne. Für Bastler ergeben sich dank offener Schnittstellen aber schöne Experimentiermöglichkeiten.

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