Autor Thema: Überwachung, Transparenz, Datenschutz  (Gelesen 120509 mal)

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Kompromiss für neues SWIFT-Abkommen steht
« Antwort #1050 am: 24 Juni, 2010, 17:40 »
Im Streit  um den Transfer von Bankdaten aus Europa in die USA zur Terrorismusbekämpfung zeichnet sich eine Einigung ab. Verhandlungsführer des EU-Parlaments, des Ministerrates und der Kommission haben sich darauf verständigt, den Zugriff von US-Behörden auf Überweisungsinformationen des Finanznetzwerks SWIFT schärfer zu kontrollieren und langfristig ein eigenes europäisches Auswertungssystem aufzubauen. Dadurch soll die Notwendigkeit der Übermittlung der sensiblen Finanzdaten an die Vereinigten Staaten wegfallen. Alexander Alvaro, innenpolitischer Sprecher der FDP im EU-Parlament und Berichterstatter für das geplante neue SWIFT-Abkommen, sprach von einem "Durchbruch" nach "zähen Verhandlungen". Der Kompromiss trage "den Ansprüchen nach Sicherheit, aber auch der Freiheit und Privatsphäre der EU-Bürger Rechnung".

Abgeordnete der beiden größten Fraktionen im EU-Parlament haben ihre Zustimmung zu der ausgehandelten Linie signalisiert. "Wir wollen ein Votum im Juli", erklärte der stellvertretende Vorsitzende der Sozialdemokraten, Claude Moraes, am heutigen Donnerstag in Brüssel. So könnte die überarbeitete Übereinkunft bereits am 7. Juli den Segen der Mehrheit der Volksvertreter erhalten und Anfang Juli in Kraft treten. Er sprach von deutlichen Verbesserungen gegenüber dem ursprünglich von der Kommission mit Washington ausgehandelten Text. Die Sozialdemokraten wollen aber noch eine Verkürzung der Laufzeit des Abkommens von fünf auf drei Jahre erreichen. "Wir sind auf einem guten Weg", verkündete auch der Vize-Fraktionsvorsitzende der konservativen Europäischen Volkspartei (EVP), Manfred Weber. Dem CSU-Politiker war es besonders wichtig, dass die EU ein eigenes Programm zur Durchforstung der Überweisungsdaten auf die Beine stellt.

Alvaro freute sich, dass es "für die bekannten Probleme rechtsverbindliche Lösungen" gebe. So werde künftig "ein europäischer Beamter vor Ort in den USA jeden Datenzugriff kontrollieren und gegebenenfalls blockieren können". Langfristig hätten die Abgeordneten "eine rechtsverbindliche Zusage der Kommission und des Rates" erhalten, dass in den kommenden Jahren eine europäische Lösung für die Auswertung der Daten geschaffen werden solle. Abgeordnete der Fraktionen der Linken und der Grünen wollen den Kompromiss dagegen nicht mittragen. "Die große Koalition aus Konservativen und Sozialdemokraten" sei "eingenickt", monierte der grüne Innenexperte Jan Philipp Albrecht. Sie schade damit "nicht nur der Stellung des Parlaments, sondern vor allem der Verhandlungsposition der Europäischen Union gegenüber den USA" in Sachen Datenschutzstandards.

Das Parlament hatte im Februar zunächst eine vom EU-Rat in aller Eile beschlossene Übergangsvereinbarung zur transatlantischen Weitergabe von Bankdaten gekippt und damit die neuen Gespräche über die Fortsetzung der Maßnahme nötig gemacht. Mitte des Monats drohten auch die Spitzen der großen Fraktionen noch mit einer zweiten Blockade des Abkommens, da ihnen der Schutz der Privatsphäre der EU-Bürger wieder nicht ausreichend gewährleistet schien. Auch Datenschützer mahnten in den vergangenen Tagen umfangreiche weitere Verbesserungen an. Die Kommission bestand dagegen auf einer raschen Verabschiedung des Vertrags.

Quelle : www.heise.de

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Deutschland stimmt Swift-Abkommen zu
« Antwort #1051 am: 28 Juni, 2010, 12:20 »
Deutschland hat dem Swift-Abkommen über die Weitergabe von Bankkunden-Daten an die USA zugestimmt. Dies teilte Innenminister Thomas de Maizière (CDU) mit. Im Dezember war es über das Thema noch zum Streit zwischen ihm und Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) gekommen. Bei der Abstimmung über ein Interimsabkommen hatte sich de Maizière nur enthalten, obwohl die Justizministerin ihre Ablehnung deutlich gemacht hatte. Das Interimsabkommen scheiterte dann später im Europäischen Parlament.

De Maizière erklärte: "Das Abkommen enthält insbesondere im Hinblick auf den Rechtsschutz und den Datenschutz deutliche Verbesserungen gegenüber dem Interimsabkommen." So werde die Menge der Daten, die übermittelt werden, möglichst gering gehalten. Berichtigungen, Löschungen und Sperrungen könnten die Betroffenen über die Datenschutzbehörden der jeweiligen Mitgliedstaaten verlangen. Die Datenschützer leiteten die Anfrage an die USA weiter. Auch der Sprecher des Justizministeriums, Anders Mertzlufft, verwies auf die Verbesserungen: "Künftig gibt es keinen Automatismus bei der Datenübergabe des Unternehmens Swift an die USA."

Der Vertrag über die Weitergabe von Daten europäischer Bankkunden an US-Terrorfahnder tritt wahrscheinlich Anfang August in Kraft. In der vergangenen Woche gaben die Sozialdemokraten im Europaparlament ihren Widerstand gegen das Abkommen auf. Somit wird es bei der Abstimmung am 7. Juli im Parlament wohl eine klare Mehrheit geben. Im Februar hatten die Abgeordneten das Interimsabkommen abgelehnt, weil sie die Standards für den Datenschutz nicht erfüllt sahen.

Das Abkommen erlaubt den US-Geheimdiensten den Zugriff auf europäische Bankkundendaten wie Name, Adresse, Empfänger und Höhe einer Banküberweisung, wenn ein Europäer Geld in Länder außerhalb der EU schickt. Im Dezember hatte Leutheusser-Schnarrenberger von der Berliner Opposition scharfe Kritik geerntet, weil sie sich nicht gegen de Maizière durchgesetzt habe.

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Das monatelang umstrittene Bankdaten-Abkommen wird aller Voraussicht nach im August in Kraft treten können. Nach dem sogenannten SWIFT-Abkommen können Daten des Dienstleisters SWIFT, über den die Banken ihre Transaktionen untereinander und länderübergreifend abwickeln, an US-Strafverfolgungsbehörden und -Geheimdienste zur Terrorbekämpfung weitergeben werden. Dies betrifft laut dem Abkommen Überweisungen in Länder außerhalb der EU und Zahlungen aus solchen Ländern. Die Daten sollen es ermöglichen, die Finanzströme des internationalen Terrorismus zu kappen; ob dies durch die Weitergabe dieser Überweisungsdaten aber effektiv möglich wird, ist auch unter Strafverfolgern umstritten. Und Datenschützer kritisisieren auch weiterhin, dass durch den Vertrag die Bürger- und Menschenrechte in Frage gestellt würden.

Der Rechtsausschuss des Europaparlamentes billigte am Montagabend in Straßburg mit 42 Ja-Stimmen den Vertrag mit den USA. Nun gilt als sicher, dass auch das Plenum des Parlaments am Donnerstag mit großer Mehrheit zustimmt. Acht Ausschussmitglieder stimmten mit Nein.

Ein erstes Abkommen mit den USA war im November vergangenen Jahres – noch gemäß dem EU-Vertrag von Nizza – vom Ministerrat unterzeichnet worden. Im Februar hatte das Parlament dieses Abkommen wegen Datenschutz-Bedenken abgelehnt. Der Text hatte zuvor auch zu Verstimmungen zwischen FDP und Union in der Bundesregierung geführt, weil Bundesinnenminister Thomas de Maizière die Annahme im Ministerrat durch Enthaltung nicht verhinderte.

Das wegen der Ablehnung des Parlaments ausgehandelte neue Abkommen war im Juni von allen 27 EU-Regierungen gebilligt und Ende des Monats unterschrieben worden. Es kann aber gemäß dem neuen Lissabon-Vertrag nicht ohne Billigung durch das Parlament in Kraft treten. Liberale, Sozialdemokraten und Christdemokraten sind jetzt einhellig für die neue und verbesserte Fassung des Abkommens.

Zu den Änderungen gehört eine Ankündigung, dass die EU innerhalb von zwölf Monaten Pläne erarbeitet, um künftig selbst die Bankdaten auszuwerten und nur noch verdächtige Zahlungsvorgänge an die US-Geheimdienste weiterzuleiten. Neu eingeführt wurde eine Gruppe unabhängiger Prüfer, die die Datenauswertung in den USA kontrollieren können. Auch wurde eine Einspruchsmöglichkeit für Betroffene in den USA geschaffen.

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EU-Parlament verabschiedet neues SWIFT-Abkommen zum Bankdatentransfer
« Antwort #1053 am: 08 Juli, 2010, 13:26 »
Das EU-Parlament hat am heutigen Donnerstag mit 484 zu 109 Stimmen ein neues  transatlantisches Übereinkommen zur Weitergabe von Überweisungsinformationen des Finanznetzwerks SWIFT (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication) abgesegnet. US-Behörden können damit von Anfang August an wieder auf die begehrten Bankdaten zugreifen und in ihr darauf basierendes Anti-Terror-Programm TFTP (Terrorist Finance Tracking Program) einspeisen.

Das Abkommen betrifft Daten wie Name, Adresse, Empfänger und Höhe einer Überweisung für Transaktionen in Länder außerhalb der EU und Zahlungen aus solchen Ländern. Die Daten sollen es ermöglichen, die Finanzströme des internationalen Terrorismus zu kappen; ob dies durch die Weitergabe dieser Überweisungsdaten aber effektiv möglich wird, ist auch unter Strafverfolgern umstritten. Das in Belgien beheimatete und Server unter anderem auch in der Schweiz betreibende Unternehmen wickelt nahezu alle grenzüberschreitenden Bankgeschäfte für europäische Banken ab und meldet täglich mehr als 15 Millionen Transaktionen. Das Vorgängerabkommen hatten die Abgeordneten zunächst im Januar gekippt.

Auch der erste Entwurf für eine Neuauflage aus Brüssel stieß bei vielen Parlamentariern zunächst auf Widerstand. "In schwierigem Fahrwasser" sei es Verhandlungsführern der Volksvertreter, des EU-Rates und der EU-Kommission dann aber gelungen, "deutliche Verbesserungen zu erreichen", erklärte der zuständige parlamentarische Berichterstatter, Alexander Alvaro. Laut dem FDP-Abgeordneten schützt die überarbeite Vereinbarung "sowohl Recht der Bürger auf Privatheit als auch auf Sicherheit". Die Forderungen des Parlaments seien erfüllt worden.

Das sehen Datenschützer und Bürgerrechtler anders. So bemängelt die "European Digital Rights"-Initiative (EDRI), dass für den Datentransfer nach wie vor keine Richtergenehmigung erforderlich sei. Stattdessen solle just die Polizeibehörde Europol über Gesuche Washingtons wachen. Die Definition von Terrorismus bleibe ferner vage und das Einschreiten des Rechtswegs für EU-Bürger weiterhin eine holprig Sache. Nach wie vor sei die übermittelte Datenmenge unverhältnismäßig groß, sodass sich eine Spionagegefahr ergebe.

Der Innenexperte der Grünen im EU-Parlament, Jan Philipp Albrecht, sprach von einem Rückschlag für die Verhandlungen um einen verbindlichen Grundrechtsschutz in der Sicherheitszusammenarbeit. Zwar habe das Parlament Korrekturen erreicht, der grundsätzlichen Kritik an der "massenweisen verdachtsunabhängigen Datenweitergabe und den viel zu langen Speicherfristen" sei aber nicht nachgekommen worden. Konservative, Sozialdemokraten und Liberale akzeptierten so "eine Absenkung bisher geltender Rechtsstaatsprinzipien" und riskierten "eine EU-rechtswidrige Regelung".

Der europäische Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx beäugt das neue Abkommen ebenfalls skeptisch. Es greife in die Privatsphäre der Bürger ein und sei "alles andere als zufriedenstellend", sagte er der Nachrichtenagentur AFP: "Die Mängel müssen in den kommenden Jahren beseitigt werden." Wie der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hält der EU-Datenschützer vor allem die generelle Speicherpflicht von fünf Jahren für zu lang. "Überwiegend mit Furcht und Skepsis" sieht Hustinx auch die geplante EU-Initiative, innerhalb von drei Jahren ein eigenes System zum Durchleuchten von Bankkundendaten aufzubauen. Eine kleine Nachbesserung soll es bei der Kontrolle der Verwendung der Finanzdaten in den USA geben. So versicherte Parlamentspräsident Jerzy Buzek, dass er in Einklang mit einem Änderungsantrag darauf drängen werde, die Aufsicht so bald wie möglich nicht allein durch EU-Beamte, sondern unter Mitwirkung parlamentarischer Kräfte durchzuführen.

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SWIFT-Abkommen auch vom Bundestag gebilligt
« Antwort #1054 am: 09 Juli, 2010, 09:29 »
Wenige Stunden nach dem Europaparlament  hat sich auch der Bundestag hinter das umstrittene Bankdaten-Abkommen Swift gestellt. Mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP billigte das Berliner Parlament am Donnerstagabend einen Entschließungsantrag, in dem der überarbeiteten Vereinbarung zwischen der EU und den USA "deutliche Verbesserungen zum Daten- und Rechtsschutz" zugestanden werden. Obwohl die EU-Kommission nicht alle Vorgaben habe umsetzen können, handle es sich um ein "respektables Verhandlungsergebnis", in dem wesentliche Forderungen der Europäer berücksichtigt worden seien.

Nach der Billigung durch das Europaparlament können US-Geheimdienste für die Terrorismusbekämpfung künftig wieder die Daten europäischer Bankkunden auswerten. Das Abkommen betrifft Daten wie Name, Adresse, Empfänger und Höhe einer Überweisung für Transaktionen in Länder außerhalb der EU und Zahlungen aus solchen Ländern, die über den Finanzdienstleister SWIFT abgewickelt werden. Das in Belgien beheimatete und Server unter anderem auch in der Schweiz betreibende Unternehmen wickelt nahezu alle grenzüberschreitenden Bankgeschäfte für europäische Banken ab und meldet täglich mehr als 15 Millionen Transaktionen.

Nachdem die Parlamentarier den ursprünglichen Vertragstext im Februar aus Datenschutzgründen abgelehnt hatten, handelte die EU-Kommission schärfere Kontrollen der US-Anfragen sowie einen verbesserten Rechtsschutz für EU-Bürger aus. Kritiker halten das Abkommen aber weiter für eine weit überzogeneverdachtsunabhängige Sammlung von Daten unbescholtener Bürger, die kaum dazu dienlich sei, die Finanzströme des internationalen Terrorismus zu stoppen.

In dem Bundestags-Beschluss wird das Abkommen gleichermaßen als Baustein für die amerikanische wie für die europäische Sicherheit gewürdigt. Auch Deutschland könne es sich nicht leisten, auf die Erkenntnisse der US-Terrorfahnder zu verzichten.

Auch US-Präsident Barack Obama hat die Zustimmung des Europaparlaments zum Bankdaten-Abkommen am Donnerstag begrüßt. Er sprach in einer schriftlichen Erklärung von einem "wichtigen Werkzeug" zur Terrorabwehr. "Die Bedrohung durch den Terrorismus, mit der die USA und die Europäische Union konfrontiert sind, dauert an, und mit dieser Vereinbarung werden alle unsere Bürger sicherer sein", betonte Obama.

Er hob zugleich hervor, dass das Abkommen bedeutende zusätzliche Datenschutz-Mechanismen enthalte. Der Schutz der Privatsphäre und die persönlichen Freiheitsrechte seien der US-Regierung sehr wichtig. "Wir sind entschlossen, Bürger aller Nationen zu schützen, während wir gleichzeitig fundamentale Rechte aufrechterhalten", hieß es abschließend in der Erklärung.

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Kritik am beschlossenen SWIFT-Abkommen
« Antwort #1055 am: 10 Juli, 2010, 18:36 »
Nachdem das Europarlament das SWIFT-Abkommen durchwinkte, stimmte auch die Mehrheit der Abgeordneten in Deutschen Bundestag für das Bankdaten-Abkommen. Darauf reagiert BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit heftiger Kritik.

Das SWIFT-Abkommen soll es amerikanischen Geheimdiensten ermöglichen, Bankdaten von EU-Bürgern zu erlangen und diese zwecks Terrorismusbekämpfung auszuwerten. Abgreifbar wären unter anderem verdächtige Überweisungen aus der EU ins Ausland. Das Abkommen tritt ab dem 1. August in Kraft. Die EU – Kommission hatte zuvor erwirkt, dass strengere Kontrollen die Datenanfragen aus Amerika beschränken.

Der Partei DIE GRÜNEN ist das allerdings nicht genug. Sie ist entschieden gegen das Abkommen und übte nun in einer Stellungnahme heftige Kritik. Der Vertrag würde keinerlei Verbesserung gegenüber dem aufweisen, der bereits im Frühjahr wegen mangelnder Berücksichtigung der Datenschutzgesetze abgelehnt wurde, so Claudia, Roth Bundesvorsitzende der Grünen. Denn „Die Daten sollen auch weiterhin in großen Paketen übermittelt und in den USA für fünf Jahre gespeichert werden“. Der Rechtsschutz innerhalb Europas würde auf ein deutlich niedrigeres Niveau wie dem des US-Rechts abgesenkt. Zudem würde eine juristische Prüfung, welche Daten tatsächlich für die Terrorismusbekämpfung relevant wären, ausbleiben und Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes unterlaufen.

Weiter kritisierte Roth die Unbeständigkeit der Parteien, die dem Gesetz zustimmten, obwohl dies nicht ihren Parteizielen entspreche. Die „selbst ernannte Bürgerrechtspartei FDP“ hätte noch beim ersten SWIFT-Abkommen in einem Parteitagsbeschluss mit dem Grünen übereingestimmt und Mindestanforderungen für ein neues Abkommen gestellt. Und „Obwohl nun keine ihrer Forderungen wirklich berücksichtigt wurden, unternahm die FDP und allen voran die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger keinerlei Versuche, einen Stopp des Abkommens im Europäischen Rat zu erwirken oder dort zumindest eine hörbare Kritik einzubringen. In der schwarz-gelben Bundesregierung gibt es derzeit keine Stimme für Bürgerrechte. Die konservativen Hardliner der europäischen Sicherheitspolitik haben somit auch in Zukunft leichtes Spiel.“ Auch an die SPD richtete sich Roth. Die Sozialdemokraten wären dem Druck der spanischen Ratspräsidentschaft und des dortigen sozialdemokratischen Ministerpräsidenten José Zapatero nicht gewachsen und „widerstandslos eingeknickt“.

Die Grünen verdeutlichten, dass sie den „Verlust von politischen Partnern in Datenschutz- und Bürgerrechtsfragen“ bedauern. Dennoch begrüßen sie den „Vorstoß der EU-Justizkommissarin Vivienne Reding“ für ein Datenschutzabkommen im Sicherheitsbereich mit Amerika und werden an diesem mitwirken.

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EU-Bürger sollen laut dem jüngst verabschiedeten Abkommen zwischen den Europäischen Institutionen und dem US-Finanzministerium Auskunftsrechte über das Treiben der US-Terrorjäger beim Zugriff auf EU-Banktransfersdaten (Terrorist Finanicial Tracking Programm, TFTP) erhalten. heise online machte die Probe aufs Exempel und versuchte sich beim US-Finanzministerium, bei den EU-Institutionen und bei den nationalen Datenschutzbeauftragten schlau zu machen, wie man nun Auskunft darüber erlangen kann, ob und welche persönlichen Daten beim US-Finanzministerium auf Halde liegen. Bemerkenswert dazu vor allem die Antwort aus dem US-Ministerium: Man bedauere, keine weiteren Informationen zu den Auskunftsverfahren, etwaigen Kosten und Fristen erteilen zu können.

Der künftig für Anfragen zuständige nationale Beauftragter für den Datenschutz kann vorerst noch nicht viel dazu sagen, wie das Verfahren genau aussieht. Die nationalen Datenschutzbehörden sollen laut dem Wortlaut des neuen Vertrages Ansprechpartner für die Bürger des jeweiligen Landes sein und deren Auskunftsersuchen an den Datenschutzbeauftragten des US-Finanzministeriums weiterleiten. Welche Möglichkeiten es für den Bürger und die nationalen Datenschützer gibt, wenn ein Auskunftsersuchen abgelehnt wird, das entziehe sich vorerst der Kenntnis der Experten im Haus, sagte die Sprecherin des Bundesbeauftragten für den Datenschutz. Man werde das ganze wohl auf sich zukommen lassen.

Die Artikel-29-Gruppe der EU-Datenschutzbeauftragten hatte bis zuletzt gewarnt (PDF Datei), dass man sich auf der Basis des Abkommens praktisch außerstande sehe, die Datenschutzrechte der EU-Bürger zu gewährleisten. Denn man fungiere hier lediglich als "Poststelle" für die US-Behörden, habe selbst aber keinerlei Möglichkeit, selbst die Einhaltung von Schutzstandards zu überprüfen.

In einem Q&A-Dokument (PDF Datei) des US-Finanzministeriums zu dem neuen Abkommen stehen an erster Stelle der den Europäern zugesagten Änderungen die Zugangsrechte – "einschließlich eines Verfahrens zur Überprüfung, dass individuelle Datenschutzrechte gewahrt wurden". An zweiter Stelle wird der Anspruch auf Löschung oder Korrektur der Daten erwähnt und schließlich wird eine eigene Webseite versprochen, in der das Finanzministerium betroffenen Bürger aufklären will. Die Zusage, dass europäischen Bürgern nun Rechtsmittel in die Hand gegeben werden, wurde auch von den Befürwortern im Europaparlament und von den EU-Mitgliedsstaaten als großer Fortschritt bezeichnet.

Die Nachfrage beim EU-Rat ergibt, dass die Auskunftsrechte möglicherweise überaus beschränkt sind. Laut dem zuständigen Sprecher werden sich nämlich die Auskunftsrechte nicht auf die Daten erstrecken, die zwar als Teil der ganzen Datenpakete übertragen, aber von US-Filtern dann nicht als wichtig erachtet und somit nicht dem US-Finanzbehörden weitergeleitet wurden. Was in den so genannten "non-extracted data" vorliege, davon hätten ja auch die US-Behörden keine Kenntnis. Nicht, dass diese praktisch als Beifang ergatterten Daten sofort gelöscht würden, nein, sie können bis zu fünf Jahren gespeichert werden. Eine solche verdachtslose Vorratsdatenspeicherung auf amerikanischem Boden hatte unter anderem der Europäische Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx als Fehler (PDF Datei) des Abkommens bezeichnet.

Keine Antwort hat man beim Rat der EU oder beim US-Finanzministerium schließlich auf die Frage, ob die Auskunftsrechte der Bürger sich auch auf früher im TFTP gespeicherte Daten erstrecken. Prinzipiell sei es die Kommission, so heißt es beim Rat, die für Umsetzungsfragen zuständig sei. Die Sprecher der zuständigen Kommissarin Malmström sahen sich zu einer Antwort auf solche offenbar unangenehmen Fragen allerdings diese Woche nicht in der Lage. Vielleicht erhält der Berichterstatter des Parlaments Alexander Alvaro ja irgendwann eine Antwort auf seine seinerseits an die Kommission gerichtete Anfrage zu diesen Themen.

Im Ergebnis müssen Bürger, die erwägen, die über sie in den USA gespeicherten Daten abzufragen, sich wie schon im Fall der Flugpassagierdaten in ein für sie vorerst völlig undurchsichtiges Verfahren begeben. Europas Datenschützer und Datenschutzexperten wie etwa Ralf Bendrath, wissenschaftlicher Mitarbeiter des grünen Europaabgeordneten Jan Philipp Albrecht, beurteilen auch die viel gepriesenen neuen Rechtsmittel, die den EU-Bürgern künftig helfen sollen, ihre Datenschutzrechte gegenüber den US-Behörden durchzusetzen, überaus skeptisch. Auf den einschlägigen Privacy Act der USA, der Bürgern erlaubt, über sich bei Behörden gespeicherte Daten abzufragen, können sich EU-Bürger vor einem US-Gericht nicht berufen, denn er gilt nur für US-Bürger und in den USA wohnende Personen, erläutert Bendrath.

Und was sagt das US-Finanzministerium zur Frage, ob EU-Bürger nun wegen eines TFTP-Widerspruchs vor ein US-Gericht ziehen können und ob man denn gewillt ist, Auskunftsrechte oder gar Ansprüche auf Löschung zu gewähren? Gar nichts.

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« Letzte Änderung: 18 Juli, 2010, 11:35 von SiLæncer »

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Russland: Geheimdienst darf auf Verdacht verhaften
« Antwort #1057 am: 20 Juli, 2010, 21:17 »
Dem russische Geheimdienst FSB der einst aus dem KGB hervorging wurden nun in einem Gesetz mehr Rechte zugesprochen. Zukünftig darf er russische Bürger verhaften, auch wenn diese keine Straftat begangen haben. Mit dieser Maßnahme will man Extremismus in der Förderation entgegentreten.

Der Föderale Dienst für Sicherheit der Russischen Föderation (FSB) erlangte durch ein vom Staatspräsident Medwedjew herbeigeführtes Gesetz mehr Macht.  Dieses besagt, dass künftig das Ignorieren oder das nicht Befolgen von Anweisungen des FSBs dazu ausreichen um einen Bürger für bis zu 15 Tage in Sicherheitsgewahrsam zu nehmen. Bislang wurden solche Vergehen mit Geldstrafen geahndet. Grund für diese Maßnahme sei die Tatsache, dass man extremistischen Aktivitäten ein Ende setzen wolle.

Weiter ist der Geheimdienst dazu befugt Russen zu verwarnen, wenn die Vermutung besteht, der Bürger könne wegen seinem politischen Verhalten eine Straftat begehen. Die russische Zeitung "Nesawissimaja Gaseta" meint, dass diese Vermutungen durch "anonyme Spitzelberichte" zustande kommen werden.

Das Gesetz wurde erstaunlich schnell von der Duma sowie dem Staatspräsidenten durchgewunken. Vermutlich da bereits im Frühjahr soziale Aufstände die Regierung beunruhigten.

Die Opposition unterstellte dem Kremel nach der Verabschiedung, dass das Gesetz dem FSB ermöglichen, würde so vorzugehen wie der ehemalige KGB. Auch Menschenrechtsbeauftragter Wladimir Lukin verlor kein gutes Wort an dem neuen Beschluss. Es wäre ein Gesetz entstanden, dass das russische Rechtssystem zersetze und dem Vertrauensverlust der Bevölkerung am FSB fördere.

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Nun auch Anwälte für Kennzeichnungspflicht bei Polizisten
« Antwort #1058 am: 27 Juli, 2010, 22:25 »
Nach Amnesty International sprach sich nun auch der Deutsche Anwaltverein für eine Kennzeichnungspflicht bei Polizisten aus. Eine solche Kennzeichnung würde zu einem größeren Vertrauen der Bürger gegenüber der Polizei führen und eine rechtliche Verfolgung unzulässiger Übergriffe der Exekutive vereinfachen.

Dass die Polizei sich auch nicht immer an Regeln und Gesetze hält ist spätestens seit einem Bericht von Amnesty International bewiesen. Allein in Diesem wurde von 138 Fällen berichtet in denen Bürger von der Polizei nicht korrekt behandelt wurden. Es kommt allerdings in den seltensten Fällen zu einer Klage gegen die entsprechenden Beamten, da diese oft nicht zu identifizieren sind. Aus diesem Grunde forderte bereits die Menschenrechtsorganisation Amnesty Internatioal eine Kennzeichnungspflicht damit falsch handelnde Beamten zur Rechenschaft gezogen werden können.

Der Deutsche Anwaltverein folgte nun diesem Beispiel. In einer siebenseitigen Stellungnahme  schildert er, dass eine Identifizerungsmöglichkeit bei Beamten im Einsatz zwingend notwendig wäre. Der Verein argumentiert, dass man dieses Verlangen nicht mit einem pauschalen Misstrauensvotum gegenüber der gesamten Polizei gleichsetzen solle. Vielmehr würde eine solche Kennzeichnung schon vom deutschen demokratischen Rechtstaat vorausgesetzt. Denn eine der tragenden Prinzipien des demokratischen Rechtsstaates sei die Kontrollierbarkeit staatlicher Macht. Die Polizei, die über weitreichende Befugnisse verfüge, mit denen sie auch oft in die Grundrechte eines Bürgers eingreife, müsse auch unter solch einer Kontrolle stehen.
Weiter würde eine namentliche oder auch nur aus Buchstaben und Zahlen bestehende Kennzeichnung, das Vertrauen der Bürger in die Polizei erhöhen. Zudem sei es eine Selbstverständlichkeit in einer modernen Gesellschaft den Bürgern offen, kommunikativ und transparent entgegenzutreten.

Da eine solche Maßnahme allerdings nicht nur Gutes mit sich bringt, da Kritiker beispielsweise befürchten, dass Familien von Beamten durch eine namentliche Kennzeichnung gefährdet werden, bleibt abzuwarten ob es tatsächlich zu einer derartigen gesetzlichen Regelung kommt.

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Offline Jürgen

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Re: Nun auch Anwälte für Kennzeichnungspflicht bei Polizisten
« Antwort #1059 am: 28 Juli, 2010, 00:20 »
Auf meinem Job bin ich vertraglich verpflichtet, stets gut sichtbar ein Namensschild zu tragen.
Mit meinem echten Nachnamen, "natürlich".

Insofern halte ich es für durchaus angemessen, wenn uniformierte Polizisten im Dienst zumindest eine Art eindeutiger Dienstnummer klar erkennbar tragen müssten.
Ich erinnere mich gut, das eine Freundin einmal bei einer Razzia in einer Kneipe von einem  - bzw. dem einzigen anwesenden - Polizeihund unprovoziert gebissen wurde und dass hinterher angeblich weder Hund noch Hundeführer festgestellt werden konnten...

Jürgen
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28,x°,23.5°,19,2°,13°Ost
,1mØ Multifeed, mit Quattro LNBs; Multiswitches 4x 5/10(+x) - alle ohne Terrestrik und modifiziert für nur ein 12V DC Steckernetzteil (Verbrauch insgesamt 15 Watt)
1mØ mit DiSEqC 1.3/USALS als LNB2 an DVB-S2 STB, aktuell 30°W bis 55°O
1.) FM2A88X Extreme6+, A8-6600K (APU mit 4x 3,9 GHz und Radeon HD8570D), 16GB DDR3 1866, 128GB SSD, 3TB HDD, Win10 x64 Pro 1909 / 10.0.17763.107, Terratec T-Stick Plus (für DAB+), Idle Verbrauch ca. 35 Watt
2.) FM2A75 Pro 4, A8-5600K (APU mit 4x 3,6 GHz und Radeon HD7530D), 8GB DDR3 1600, 128GB SSD, 2TB HDD, Win10 x64 Pro, Idle Verbrauch ca. 45 Watt
3.) Raspberry Pi 512MB u.a. mit Raspbian
4.) GA-MA770-UD3, Phenom II x4 940, 8GB DDR2, Radeon HD6570, 2TiB, USB 3.0, 10 Pro x64 (+ XP Pro 32bit (nur noch offline)), Ubuntu 10.4 64bit, Cinergy S2 USB HD, NOXON DAB+ Stick, MovieBox Plus USB, ...

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XORO HRS-9200 CI+ (DVB-S2); XORO HRT-8720 (DVB-T2 HD)
Empfänger nur für FTA genutzt / ohne Abos
YAMAHA RX-V663 (AV-Receiver); marantz 7MKII; Philips SHP2700 ...
FritzBox 7590 mit VDSL2 50000

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SWIFT-Abkommen zum Finanzdatentransfer tritt in Kraft
« Antwort #1060 am: 31 Juli, 2010, 11:16 »
Vom 1. August an können US-Sicherheitsbehörden internationale Finanzströme wieder einfacher durchleuchten. Am morgigen Sonntag tritt die umkämpfte neue transatlantische Übereinkunft zur Weitergabe von Überweisungsinformationen des Finanznetzwerks SWIFT  (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication) in Kraft. Die in Belgien beheimatete Genossenschaft bündelt Überweisungsinformationen von 9000 Banken aus über 200 Ländern. Über das Netzwerk werden täglich im Durchschnitt rund 16 Millionen Transaktionen und Transfers mit einem Volumen von über 4,8 Billionen Euro abgewickelt.

Washington kann mit dem Inkrafttreten des Abkommens nun erneut auf die begehrten Bankdaten zugreifen und sie in das Anti-Terror-Programm TFTP (Terrorist Finance Tracking Program) einspeisen. Es soll helfen, Finanzquellen des internationalen Terrorismus aufzudecken und zu kappen. Ob dies die Weitergabe der Überweisungsangaben effektiv möglich macht, ist aber selbst unter Strafverfolgern umstritten.

Im Rahmen des SWIFT-Abkommens, dem die EU-Abgeordneten Anfang Juli nach zunächst angekündigtem erneuten Widerstand grünes Licht gaben, werden der Name des Absenders und des Empfängers, die Kontodaten sowie die Summe und der Verwendungszweck einer Überweisung übermittelt. Betroffen sind Europäer, die Geld in Länder außerhalb der EU etwa in die USA, nach Afrika, Asien oder Südamerika transferieren. Überweisungen innerhalb Europas sollen außen vor bleiben. Als problematisch gilt vor allem die Tatsache, dass das in Belgien beheimatete Finanznetzwerk nach eigenen Angaben seine Datensätze mehr schlecht als recht filtern kann: An die US-Behörden gehen so komplette Datenpakete mit beispielsweise allen Überweisungen, die Personen aus Berlin an einem bestimmten Tag oder einer ganzen Woche nach Marokko getätigt haben. Die Informationen werden in den USA in der Regel fünf Jahre lang gespeichert.

Im Vorfeld des Inkrafttreten der Regelungen verschärfte der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar noch einmal seine Kritik auch an dem vom EU-Parlament leicht überarbeiteten Abkommen. Dieses entspreche nicht dem durch die Grundrechte-Charta und die allgemeine Datenschutzrichtlinie der EU vorgegebenen Bürgerrechtsniveau und unterlaufe so "unverzichtbare und bewährte Standards", bemängelte der Experte. Es sei zu erwarten, dass der Großteil der an die USA übermittelten Daten Personen beträfen, "die in keinerlei terroristische Aktivitäten verwickelt sind". Weder der Umfang der Informationsübermittlung, noch die Kriterien für den Datenzugriff seien sauber eingegrenzt. Die vorgesehene Speicherdauer sei "unverhältnismäßig", die ermöglichte Datenschutzkontrolle bleibe "lückenhaft".

Als "pikant" bezeichnete Schaar in diesem Zusammenhang, dass mit Europol ausgerechnet eine Behörde über Auskunftsbegehren der USA wachen solle, die zugleich von den US-Diensten mit den aus dem Datenbestand gewonnenen Erkenntnissen versorgt werde. Zwar sehe der Vertrag eine zusätzliche Kontrolle der Datenverarbeitung jenseits des Atlantiks durch unabhängige Prüfer vor, von denen einer durch die EU-Kommission benannt werden solle. Diese hätten jedoch nur eng begrenzte Befugnisse. Bei Verweigerung der Auskunftserteilung erführen zudem weder der Betroffene noch sein nationaler Datenschutzbeauftragter im europäischen Heimatland, ob und gegebenenfalls weshalb jemand in dem US-System gespeichert sei.

Als "einziges Bürgerrechts-Trauerspiel" bezeichnete Jan Korte, Mitglied im Vorstand der Linksfraktion im Bundestag, den Deal um die Finanzdaten. Das neue Abkommen sei "mit unglaublicher Geschwindigkeit" durch die Volksvertretungen gepeitscht worden. Das Projekt sei den europäischen Regierungen so wichtig gewesen, "dass sie nahezu alle Mitwirkungs- und Unterrichtungsrechte der nationalen Parlamente faktisch unterlaufen haben". Nicht einmal eine ausstehende Beurteilung der Übereinkunft durch den juristischen Dienst des EU-Parlaments zur Kontrolle des Bankdatentransfers sei abgewartet worden.

Das Abkommen ist zunächst auf fünf Jahre begrenzt, verlängert sich aber danach automatisch, wenn er nicht rechtzeitig vorher von einer der beiden Vertragsseiten gekündigt wird. Die EU soll in den nächsten Jahren nach dem Willen der europäischen Volksvertreter ein eigenes System zur Auswertung der Finanzdaten aufbauen und damit den massenhaften Datentransfer beenden. Neuer Streit über diesen Ansatz ist jedoch absehbar, weil einige Mitgliedsstaaten eine solche Fahndung bislang ablehnen.

Quelle : www.heise.de

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Anonyme Bewerbungen - Bewerbung ohne Namen, ohne Bild und ohne Alter
« Antwort #1061 am: 05 August, 2010, 10:08 »
Zwei Ministerien wollen künftig auf anonyme Bewerbungen setzen. Hinweise auf Alter, Geschlecht, Familie und ethnische Wurzeln sollen in Bewerbungsunterlagen möglichst unkenntlich gemacht werden. Auch Bundesdatenschützer Peter Schaar begrüßt die Idee anonymer Bewerbungen.
Ohne Namen, ohne Bild, ohne Alter: Ausschließlich die Qualifikation soll aus einer anonymen Bewerbung hervorgehen. Dafür plädiert die Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Das Bundesfamilienministerium und das nordrhein-westfälische Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales wollen dies künftig umsetzen.

Mit den anonymen Bewerbungen sollen sich die Bewerbungschancen für diejenigen erhöhen, die normalerweise deutlich verminderte Chancen haben, überhaupt zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen zu werden: über 50-Jährige zum Beispiel, Eltern kleiner Kinder oder Migranten.

Eine solche Vorgehensweise sei auch aus Sicht des Datenschutzes zu begrüßen, meint der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar. Die anonymen Bewerbungen würden alle Angaben enthalten, die der Arbeitgeber in einem ersten Auswahlverfahren benötigt, so Schaar. "Zudem entsprechen sie dem zentralen Grundsatz des Datenschutzes: Datensparsamkeit. Hiernach sollen so wenig personenbezogene Daten wie möglich erhoben, verarbeitet oder genutzt werden."

Der Datenschützer hält den Ansatz zudem für geeignet, "um die zum Teil weitreichenden Recherchen von Arbeitgebern im Internet und in sozialen Netzwerken einzuschränken". Auch das in der Abstimmung befindliche Beschäftigtendatenschutzgesetz sollte hier klare Grenzen setzen, fordert Schaar.

Quelle : www.golem.de

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EU-Kommission zu SWIFT: Daten bleiben anonym
« Antwort #1062 am: 07 August, 2010, 11:06 »
Bankdaten von unbescholtenen Bürgern, die im Rahmen des Terrorist Finance Tracking Programm (TFTP) an die USA ausgehändigt werden, bleiben laut Michele Cercone, Sprecher von Innenkommissarin Cecilia Malmström, „anonym". Daher können Bürger in Bezug auf solche Daten auch kein Auskunftsrecht geltend machen. Cercone reagierte mit seiner Antwort auf eine ausführliche Anfrage  von heise online vom 15. Juli. Seit dem 1. August ist das zwischen den EU und den USA ausgehandelte und nach wie vor umstrittene TFTP-Programm in Kraft, das den USA den Zugriff auf beim belgischen Bankendienstleister SWIFT gespeicherte Überweisungsdaten zum Zweck der Terrorabwehr und -prävention ermöglicht.
„Stimmt", teilte Cercone, nach fast einem Monat Ermittlungsarbeit der eigenen Experten mit. „Daten, die durch den ausgewiesenen Provider an das US Finanzministerium übertragen worden sind, werden nicht unbeschränkt durchforstet, sondern sind Grundlage spezifischer Suchanfragen, die auf der Basis eines bestehenden Verdachts vorgenommen werden. Daten, die nicht Gegenstand solcher spezifischer Suchanfragen sind, bleiben anonym und das Finanzministerium kann solche Daten nicht ansehen."

Wessen Daten also als „Beifang" auf dem Tisch des US-Finanzministeriums landen, der guckt mit Blick auf ein Auskunftsrecht in die Röhre. Warum diese Daten nicht automatisch nach Abschluss der Ermittlungen gelöscht, sondern 5 Jahre gespeichert werden, hat bei den Verhandlungen offenbar niemand gefragt. Zum Auskunftsverfahren für alle diejenigen, deren Daten das US-Finanzministerium „sehen" kann, verwies Cercone auf den Artikel 5 des TFTP-Abkommens, nach dem jedermann Anspruch auf eine „Bestätigung" des US-Finanzministeriums darüber hat, ob seine Daten missbräuchlich verwendet wurden.

Inwieweit der nationale Datenschutzbeauftragte die Möglichkeit hat, Antworten zu überprüfen, ist nach wie vor unklar. Laut TFTP sind die nationale Datenschützer Adressaten für die Auskunftsersuchen der EU-Bürger und sie müssen gegenüber den EU-Behörden auch deren Identität bestätigen.

Das steht in einer diese Woche von US-Finanzministerium veröffentlichten Anleitung zu den Auskunftsverfahren. Bürger, die Zugang oder Löschung bestimmter Datensätze wünschen, müssen demnach erst einmal selbst die Hosen herunter lassen. „Jede Anfrage sollte eine Kopie des Führerscheins, Passes oder eines anderen offiziellen Dokumentes beinhalten, auf der eine persönliche Unterschrift ist. Die Eingabe sollte angemessen die spezielle Anfrage beschreiben und, wo nötig, die Datensätze beschreiben, nach denen gefragt wird." Wer Daten löschen oder korrigieren lassen will, muss laut dem Text „eine klare Identifikation des Datensatzes, einschließlich einer Beschreibung desselben, des Datums und anderer Details" vorlegen. Außerdem solle man genau mitteilen, was geändert oder für den Zugriff blockiert werden solle.

Eine interessante Antwort gibt das US-Finanzministerium aber doch in seiner Anleitung. Wer Rechtsmittel einlegen wolle, der kann sich laut der Behörde auf zwei gesetzliche Grundlagen berufen, auf den der Administrative Procedure Act, der Bürgern ermöglicht Verfahren und Entscheidungen von Behörden zu widersprechen, und auf den „Freedom of Information Act" (FOIA), das Pendent zum Informationsfreiheitsgesetz. Insbesondere letzteres könnte möglicherweise helfen, die Einsicht in die zufällig mitgespeicherten Daten zu erzwingen.

Cercone verweist in seiner Antwort im übrigen auf weitere einschlägige Gesetze, auf die sich Kläger aus Europa stützten könnten, den so genannten Inspector General Act, Bestimmungen zur Umsetzung von Empfehlungen der 9/11-Kommission aus dem Jahr 2007 sowie das Gesetz über Computerbetrug und -Mißbrauch (Computer Fraud and Abuse Act).

Quelle : www.heise.de
« Letzte Änderung: 07 August, 2010, 11:12 von SiLæncer »

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Rheinland-Pfalz vor Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung
« Antwort #1063 am: 19 August, 2010, 15:19 »
Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat am Donnerstag in Mainz nach ersten Beratungen über den Gesetzentwurf im April den Entwurf zur Novellierung  des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (POG) beschlossen. In der Neufassung des Polizeigesetzes werden unter anderem die sogenannte Quellen-TKÜ und die Online-Durchsuchung verankert.

Die rheinland-pfälzische Polizei erhält damit die Befugnis, Programme auf IT-Systemen zu installieren, die ein Mitschneiden von Kommunikation etwa in Form von Internet-Telefonie noch vor einer Verschlüsselung erlauben (Quellen-TKÜ). Voraussetzung für die Maßnahme ist ein richterlicher Beschluss.

Mit der gesetzlichen Zulassung von Online-Durchsuchungen dürfen rheinland-pfälzische Ermittler künftig zudem verdeckt auf Computer von Terrorverdächtigen und Schwerkriminellen zugreifen. Rheinland-Pfalz sei damit das erste Bundesland nach Inkrafttreten des BKA-Gesetzes Anfang 2009, das die gesetzliche Zulassung einer Online-Durchsuchung anstrebe, erklärte Innenminister Karl Peter Bruch (CDU). Die Erfahrungen in Bayern (wo Online-Durchsuchungen bereits seit 2008 möglich sind) und auf Bundesebene zeigten, dass diese Maßnahme "absoluten Ausnahmecharakter" habe, versicherte Bruch. Das Bundesverfassungsgericht hatte Anfang 2008 damals bestehende Länder-Regelungen zur Online-Durchsuchung für verfassungswidrig erklärt , den möglichen Einsatz der Maßnahme stark eingeschränkt und im gleichen Zug ein Grundrecht auf "Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme" formuliert.

Das Internet werde zunehmend zur "Vorbereitung polizeirelevanter Gefährdungslagen" genutzt, erklärte der Innenminister von Rheinland-Pfalz nun. Deshalb sei es unerlässlich, "dass die Methoden der Sicherheitsbehörden mit den technischen Möglichkeiten der Terroristen und Kriminellen Schritt halten". Dazu gehört laut Innenministerium auch, "die Polizei zur Unterbrechung oder Verhinderung der Telekommunikation zu ermächtigen, um dadurch in besonderen Gefahrenlagen besonders wichtige Rechtsgüter wie Leib und Leben oder Freiheit einer Person effektiv schützen zu können". Als Beispiel wird hier die Fernzündung von Bomben über Mobilfunkgeräte angeführt.

Aufgehoben wird in der Neufassung des rheinland-pfälzischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes die 2004 erteilte Ermächtigung zum automatisierten Kfz-Kennzeichen-Scanning. Das Bundesverfassungsgericht hatte diese Maßnahme im Jahr 2008 für verfassungswidrig erklärt. Zurückrudern muss Rheinland-Pfalz auch bei der Rasterfahndung, die künftig nicht mehr "bereits im Vorfeld einer konkreten Gefahr" zulässig ist, sondern nur noch "zur Abwehr einer Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder Landes oder für Leib, Leben oder Freiheit einer Person". Auch diese Änderung beruht auf einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.

Im Hinblick auf zeugnisverweigerungsberechtigte Berufsgeheimnisträger sehe das neue Landes-POG einen weitergehenden Schutz als das BKA-Gesetz vor, heißt es in Mainz weiter. So dürften außer Geistlichen, Strafverteidigern und Abgeordneten auch Ärzte, Rechtsanwälte und Journalisten die Auskunft bei "polizeilichen Befragungen zur Abwehr von Gefahren für hochwertige Rechtsgüter" verweigern. Diese Berufsgruppen seien zudem "vor verdeckten Datenerhebungen umfassend geschützt". Der Gesetzesentwurf, der nun dem rheinland-pfälzischen Parlament zugeleitet wird, stelle eine "ausgewogene Balance" zwischen den Freiheitsrechten aller und dem Sicherheitsauftrag des Staates zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger dar, resümierte Innenminister Bruch.

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Schweizer Bundestrojaner stößt auf Widerstand
« Antwort #1064 am: 19 August, 2010, 20:45 »
Mit seiner Idee, eine weitreichende Überarbeitung des Bundesgesetzes betreffend der Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) durchzuführen, ist die Schweizer Bundesregierung auf heftigen Widerstand gestoßen. Von Parteien über die Internetgemeinde bis zu den Providern wird Kritik an der Maßnahme laut.

Oft genug wird Politikern vorgeworfen, dass sie sich nicht an die moderne digitale Welt anpassen. Der Bundesrat, das oberste Exekutivorgan der Schweiz, ist da anders. Er wollte eine Revision des "Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs"(BÜPF) vornehmen, damit das Gesetz den Anforderungen des 21. Jahrhunderts gerecht werden kann. Teil dieser Überarbeitung waren Bestimmungen wie die Verdoppelung der Aufbewahrungsfrist von Daten auf 12 Monate, die Pflicht aller Internet-User sich zu identifizieren oder auch die Erlaubnis für Ermittlungsbehörden zur Implantierung von "Informatikprogrammen in ein Datensystem". Mit solchen Trojanern wäre es möglich, Tastaturanschläge mitzulesen, die Inhalte von Festplatten zu scannen oder sogar ein an den Computer angeschlossenes Mikrofon in eine Wanze umzufunktionieren. In der Schweiz wird, bevor ein wichtiger Gesetzesentwurf im Parlament eingebracht wird, eine sogenannte Vernehmlassung durchgeführt. Hierbei wird ein Vorentwurf zusammen mit einem erläuternden Bericht den Kantonen, Parteien und anderen interessierten Kreisen zugesandt, die sich dann, ebenso wie Nicht-Adressaten, dazu äußern können.
 

Gegen den nun vorgelegten Gesetzesentwurf hat sich eine Front des Widerstandes in der Schweiz gebildet. So sprechen Blogger und Kommentatoren im Netz von einer "Aushöhlung der Bürgerrechte" und vom "Überwachungswahn der Beamten in Bern". Doch die Internetgemeinde ist nicht allein mit ihrer Kritik. Auch die Parteien laufen Sturm gegen den Entwurf. Pascal Gloor, Partei-Vizepräsident der Schweizer Piratenpartei, sieht zwar die Notwendigkeit, die Polizei mit Mitteln zur Bekämpfung von Verbrechen auszustatten, warnt jedoch vor Fehlentwicklungen. "Es sind viele kleine Schritte, die wir im Namen der Sicherheit akzeptieren. Und plötzlich haben wir einen Überwachungsstaat", so Gloor. Die Sozialdemokratische Partei der Schweiz (SP) sprach vom "schwersten denkbaren Eingriff in die Privatsphäre", die Schweizerische Volkspartei (SVP) kritisiert die zu niedrigen Hürden für einen Einsatz der Trojaner, die FDP sorgt sich um "schwerwiegende Folgen" für die betroffenen Computer und sogar die Christlichdemokratische Volkspartei (CVP) meldet "gewisse Vorbehalte" an. Auch Internet-, Post- und Fernmeldeanbieter wehren sich gegen die Revision. Sie sollen die Überwachung durchführen sowie die Kosten dafür übernehmen. Dies stehe "in krassem Widerspruch mit den Interessen der Kunden" und sei eine "Verletzung fiskalischer Grundsätze und verfassungsmässiger Prinzipien". Die Chancen für den Einsatz eines Bundestrojaners in der Schweiz scheinen nicht sonderlich gut zu stehen.

Quelle : www.gulli.com

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