Autor Thema: Überwachung, Transparenz, Datenschutz  (Gelesen 120546 mal)

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Entschließungsantrag zum SWIFT-Abkommen eingereicht
« Antwort #1035 am: 07 Mai, 2010, 16:56 »
Bayern und Thüringen unterstützen die Forderung nach strikterem Datenschutz im Rahmen des SWIFT-Abkommens. Besonders Bayern ist erfreut über die aktuelle Entwicklung.

Der Entschließungsantrag Länder Bayern und Thüringen zum langfristig umstrittenen SWIFT-Abkommen wurde heute vom Bundestag mit großer Mehrheit angenommen. Der bayrische Innenminister Joachim Herrmann erläuterte vor dem Bundesrat:

    “Wir müssen beim SWIFT-Abkommen für einen angemessenen Ausgleich zwischen dem Erfordernis der Terrorismusbekämpfung und dem Schutz der Daten unserer Bürgerinnen und Bürger sorgen. Klar ist: Im Kampf gegen den internationalen Terrorismus können wir nicht darauf verzichten, internationale Finanzbewegungen auf terroristische Hintergründe zu untersuchen. Wir müssen aber auch gewährleisten, dass unsere bewährten europäischen Datenschutz- und Rechtsschutzstandards in jedem Fall gewahrt werden. Deswegen müssen wir das SWIFT-Abkommen streng auf Zwecke der Terrorismusbekämpfung beschränken und eine ausreichende Kontrolle der Datenübermittlung sowie Datenlöschung sicherstellen. Jeder betroffene Bürger muss eine Überprüfung durch unabhängige Richter oder Datenschutzbehörden verlangen können. Wichtig ist für mich auch eine kurze Befristung des geplanten Abkommens. Denn nach einer Phase der Erprobung müssen wir überprüfen, ob der angestrebte Ausgleich zwischen Terrorismusbekämpfung und Schutz europäischer Bankdaten auch tatsächlich gelungen ist.”

Wie sich die Forderung nach der Wahrung dieser "bewährten" europäischen Daten- und Rechtsschutzstandards mit dem Aufruf zur Wiederaufnahme der Vorratsdatenspeicherung durch konservative Parteien infolge des Verfassungsurteils vereinbaren lässt, muss Gegenstand von Spekulationen bleiben. Das Verhandlungsmandat des SWIFT-Abkommens fand Ende April nicht nur die Billigung der EU-Innenminister, sondern auch die der bayrischen Konservativen, da es laut Herrmann konform mit dem thüringisch-bayrischen Entschließungsantragsantrag geht. Er führte aus, es berücksichtige die wesentlichen "bayrischen" Forderungen, doch gelte es nun, in den Verhandlungen sowie bei der Ausarbeitung der Regelung mit den USA "das Ziel eines ausreichenden Daten- und Rechtsschutzes konsequent weiterzuverfolgen". Der Entschluss des Bundesrates sei in Bezug auf die weitere Entwicklung sehr wichtig, da er sowohl der EU als auch der Bundesregierung für die zukünftigen Verhandlungen den Rücken stärke und "ein klares politisches Signal" setze.

Quelle: www.gulli.com

In den kommenden Wochen wird sich zeigen, ob sich die EU dem Druck der USA zu einer Regelung der Übermittlung von Banktransferinformationen bis zum Sommer beugen und inwiefern in der Ausarbeitung des Abkommens der Schutz europäischer Bürger gewahrt wird.
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EU-Minister geben grünes Licht für Bankdaten-Abkommen
« Antwort #1036 am: 11 Mai, 2010, 16:27 »
Die EU handelt mit den USA ein neues Abkommen über die Weitergabe von Bankkunden-Daten an US-Terrorfahnder aus. Der Rat der EU-Minister gab am Dienstag in Brüssel offiziell grünes Licht für die Verhandlungen. Drei Monate nach dem Scheitern  der ersten Vereinbarung führt die EU-Kommission nun erste Gespräche  mit den Amerikanern. Bis zum Sommer soll ein neuer Vertrag stehen.

Das Abkommen soll amerikanischen Geheimdiensten im Kampf gegen Terroristen den Zugriff auf Daten von europäischen Bankkunden erlauben. Dabei geht es um Name, Adresse, Empfänger und Höhe der Überweisung. Das gilt aber nur für den Fall, dass ein Kunde Geld in Länder außerhalb der EU überweist. Die USA wollen auf diese Weise Geldtransfers von Terroristen aufdecken und deren Finanzströme trockenlegen.

Widerstand gibt es allerdings aus dem Europaparlament, das zustimmen muss und im Februar das erste sogenannte Swift-Abkommen gestoppt hatte. Die Abgeordneten verlangen strenge Auflagen für die US-Geheimdienste und einen besseren Datenschutz. So sollen betroffene Bürger ein Klagerecht gegen die Verwendung ihrer Daten bekommen. Außerdem sollen die USA keine Daten an befreundete Geheimdienste weitergeben. Umstritten ist auch die lange Speicherdauer der Daten von fünf Jahren.

Quelle : www.heise.de

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Energieverbrauch soll lückenlos aufgezeichnet werden!
« Antwort #1037 am: 17 Mai, 2010, 19:16 »
Ein wenig klingt das geplante Vorhaben nach BigBrother reloaded. Die Bundesnetzagentur forderte eine obligatorische Aufzeichnung des Energie-Verbrauchsverhaltens in allen Wohnungen Deutschlands. Jeglicher Einspruch soll uns untersagt werden.

Den Einbau herkömmlicher, datenschutzfreundlicher Stromzähler möchte man am liebsten verbieten. An ihrer Stelle sollen digitale Geräte stehen, die mindestens alle fünfzehn Minuten den Zählerstand mitschneiden und die auch eine Fernauslesung erlauben. Das Bundeswirtschaftsministerium kündigte bereits im März eine Prüfung der Vorschläge der Bundesnetzagentur an.

Anhand der neuen Zähler könnte man flächendeckend nachvollziehen, welche Geräte wir benutzen. Auch würde aufgezeichnet, wann wir aufstehen, abwesend sind oder ins Bett gehen. Auch lassen sich Regelmäßigkeiten und Unregelmäßigkeiten unseres Verhaltens in unserer Wohnung ermitteln. Beispielsweise könnten auch nicht angemeldete Untermieter nachgewiesen oder der Bezug von staatlichen Hilfsleistungen z. B. aufgrund der eheähnlichen Lebensgemeinschaft des offiziellen und des nicht gemeldeten Mieters infrage gestellt werden. Neben den Sozialämtern und anderen Behörden würden auch Marktforscher zu gerne erfahren, zu welchen Uhrzeiten wir welche Geräte benutzen. Mit diesem Feature könnte man perfekt Einbrüche planen. Kann der Dieb remote auslesen, zu welchen Uhrzeiten wir auf der Arbeit sind, braucht er sich bei seinem Raubzug keine Gedanken mehr machen.

Hintergrund: Seit dem 01. dieses Jahres dürfen in Neubauten und komplett sanierten Wohnungen nur noch digitale Zähler eingebaut werden. Bei bestehenden Anschlüssen ist der Einbau bisher nicht verpflichtend. Hat der Vormieter einen digitalen Zähler verwendet, besteht für seinen Nachfolger derzeit kein Widerspruchsrecht. Selbst wenn sich alle Bewohner einer Wohnung einig wären, können sie von ihrem Stromversorger momentan nicht verlangen, dass dieser den digitalen Zähler gegen ein älteres Gerät austauscht. Die von der Bundesnetzagentur versprochene „signifikante“ Effizienz der neuen Geräte ist weder untersucht noch wissenschaftlich belegt worden. Zudem besteht die Gefahr, dass durch diese Beschnüffelung eine Änderung des Verbrauchsverhaltens erfolgt. Ist dies noch eine Motivation zum Sparen - oder werden wir durch die Überwachung zu einem sparsamen Handeln gedrängt? Gegen die Pläne spricht auch der hohe Anschaffungspreis der Zähler. Fünf bis sieben Milliarden Euro würde das Vorhaben bundesweit kosten, auf den einzelnen Verbraucher umgerechnet wären dies etwa 125 Euro. Diese Kosten werden natürlich die Verbraucher zu tragen haben. Bei einem lückenlosen Einbau digitaler Erfassungsgeräte wäre laut Bundesnetzagentur gar mit einem sprunghaften Anstieg der Stromkosten zu rechnen.

Regulär gilt. Die Bundesnetzagentur hat derartige Forderungen überhaupt nicht aufzustellen, sie hat kein Recht zu verbindlichen Vorgaben. Natürlich verspricht man den Datenschutz beim Ausbau und Betrieb des neuen Netzes ausgiebig zu berücksichtigen und die Rechte der Anwender zu wahren. Steht das Netz aus digitalen Zählern erst mal, wird das kaum jemand effektiv überprüfen können. Auch dem Missbrauch wäre Tür und Tor geöffnet: Alt hergebrachte Zähler können nur mechanisch an Ort und Stelle manipuliert werden, bei elektronischen Geräten ginge dies auch remote.

Patrick Breyer hat auf Daten-Speicherung.de zahlreiche Forderungen an Bundesnetzagentur, Gesetzgeber und Stromversorger gestellt, die man im Fall einer obligatorischen Einführung beachten müsste.

Quelle : www.gulli.com

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Offline Jürgen

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Re: Energieverbrauch soll lückenlos aufgezeichnet werden!
« Antwort #1038 am: 18 Mai, 2010, 00:01 »
Das geschilderte Verhalten, die fernabfragbare Viertelstundenmessung, wird keinesfalls das Ende der Fahnenstange sein.

- Solche Zähler können auch zur Einführung stark variabler bis willkürlicher Stromtarife dienen.
So könnte z.B. die Überschreitung eines kurzfristig festgelegten Schwellwerts zu einer x-beliebigen Uhrzeit dazu führen, plötzlich den zehnfachen Kilowattstundenpreis zahlen zu müssen. Konsequenz wäre, vor Einschalten des Boilers oder Staubsaugers erst im Internet den dafür gültigen Strompreis nachschlagen zu müssen. Der Zähler ist ja oft nicht direkt erreichbar und er hat ohnehin kein ausreichendes Display, um solche Tarifschwankungen (vorab) direkt anzeigen zu können.
Derlei erinnern wir alle noch lebhaft von zweifelhaften analogen Modemzugängen oder CallByCall-Betrügern...

- Bei jeder Art von Zahlungsverzug oder ähnlichen Streitigkeiten könnte der individuelle Stromtarif problemlos deutlich erhöht werden.

- Im Gegensatz zu den bei Privathaushalten bisher verbauten Zählern könnte auch eine Berechnung von Blindlasten erfolgen, wie bisher nur bei gewerblichen Grossverbrauchern üblich. Dadurch dürfte -trotz erwiesener Wirksamkeit bei'm Wirkleistungsverbrauch- der Einsatz von Energiesparlampen und LED-Leuchtmitteln regelrecht bestraft werden können, die nämlich heutzutage meist erhebliche Blindlastkomponenten aufweisen, aufgrund von cos phi von ca. 0.2 bis 0.3 kapazitiv. Dann zählte die übliche ESL von 11 Watt mit ca. 27 - 30 VA...

- Um einzelne Geräte gezielt unterscheiden zu können, bedürfte es einer integrierten standardisierten Powerline-Schnittstelle. Die kommt dann sicherlich bald.
Der Geschröpfte bezahlt's dann mit dem Gerätepreis, ohne es zu wissen...


Ich persönlich würde alle erdenklichen Gegenmassnahmen ergreifen, um solchen Irrsinn nicht unnötig mitmachen zu müssen.
Dazu gehörten dann zweifellos Experimente mit Piezo-Feuerzeug-Elementen an empfindlicher Elektronik, Eingriffe aller Art in Verbraucher, Zeitschaltuhren zur quasizufälligen Steuerung, Filterung und Blindstromkompensation, Verwendung von altmodischen Störquellen und eventuell Abkopplung weiterer Verbraucher vom öffentlichen Stromnetz z.B. durch Umstellung auf Gasbetrieb oder Solartechnik.
Auch erscheint es denkbar, gezielt zu einem Stromanbieter zu wechseln, der noch eine altmodische Erfassung und Abrechnung ermöglicht.
Dadurch könnte nämlich durchaus ein neuer Markt entstehen, für diskreten Stromverbrauch.

Wir erinnern uns an die Deutsche Bundespost, die sich häufig anmasste, durch Verwaltungsvorschrift Verordnungen von quasi Gesetzeskraft durchzusetzen, von denen im Laufe der Jahre etliche schliesslich nicht vor Gericht standhielten. Das betraf nicht nur Verbote von Telefonen (und Zubehör wie Verlängerungskabeln und Steckdosen) und Anrufbeantwortern (oder ehemals sogar Ansagetexten) aus anderen Quellen, sondern auch z.B. die illegalen Lizenzforderungen für Mikrowellenöfen und Satanlagen, oder für letztere die unsägliche Filternorm, die uns allein auf TV-Sat festlegen und die Nutzung von Astra und Eutelsat versagen sollte.

Es scheint nun, dass sich die Netzagentur eine ähnlich umfassende Macht verschaffen will, ebenfalls ohne ausreichende Rechtsgrundlage.
Dabei geht es nicht nur um hanebüchene Verstösse gegen den Datenschutz bzw. den verbrieften Schutz der Privatsphäre, sondern um einen krassen Angriff gegen die grundgesetzlich zwingend vorgeschriebene Gewaltenteilung, in der Qualität eines schleichenden Umsturzes...

Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht...

Jürgen
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Veränderungen stehen an. Dies ist der bisherige Stand:
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Grundrechte-Report 2010 beklagt "ungebremste Datensammelwut"
« Antwort #1039 am: 20 Mai, 2010, 17:01 »
Der Grundrechte-Report 2010 zieht erneut eine kritische Bilanz der gelebten Verfassungswirklichkeit hierzulande. "Auch in einer gefestigten Demokratie sind die Grundrechte nicht vor offener oder schleichender Aushöhlung sicher", erklärte der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum zur Vorstellung des "alternativen Verfassungsschutzberichts" am Donnerstag in Karlsruhe. Das zeige der Bericht anhand von einigen staatlichen Maßnahmen und zahlreichen Einzelfällen. In dem Sammelwerk, das in diesem Jahr 280 Seiten umfasst und zum 14. Mal erschien, dokumentieren neun Bürger- und Menschenrechtsorganisationen unter der Ägide der Humanistischen Union und der Gustav-Heinemann-Initiative jährlich den Umgang mit dem Grundgesetz.

Herausgeber Till Müller-Heidelberg kritisierte bei der Präsentation des Bands eine
"ungebremste Datensammelwut staatlicher Behörden". Baum wertete zum Beispiel das Verfahren für den elektronischen Entgeltnachweis (ELENA) als "weiteren Schritt hin zum Überwachungsstaat". Auch die geplante Neuauflage des Abkommens zur "Auslieferung" von Bankdaten des Finanznetzwerks SWIFT ohne wirksamen Datenschutz sei ein Beleg für besorgniserregende Entwicklungen. Neben Artikeln zu diesen und anderen Themen enthält der Report auch einen Beitrag von Justizstaatssekretär Max Stadler (FDP) über den befürchteten "Vertrauensverlust durch Internet-Zugangssperren".

Quelle : www.heise.de

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Machtwort auf der Insel: Big Brother, nein Danke!
« Antwort #1040 am: 23 Mai, 2010, 12:10 »
Die groß angelegte Überwachung der Bürger scheint in Großbritannien nicht mehr zeitgemäß zu sein. Während im Fernsehen die letzte Staffel der Container-Show Big Brother läuft, kündigt die neue konservativ-liberale Regierung eine radikale Kehrtwende bei der inneren Sicherheit an. Vorratsdatenspeicherung und Internetsperren sollen abgeschafft werden. Voran schreitet der seit 11. Mai amtierende Premierminister David Cameron. Zum Gram der Geheimdienste verzichtet er auf besonderen Personenschutz und gilt damit in den Augen vieler als leichtsinnig.

London gilt bei Kritikern als Weltmeister bei der Datensammlung und Überwachung. Mehr als 4,5 Millionen Kameras filmen das Leben der Briten und sollen Kriminelle abschrecken. Eine völlige Auswertung des Videomaterials können die Behörden jedoch weder personell noch finanziell leisten. Doch die Aufrüstung mit CCTV (Closed Circuit Television) hat laut Bürgerrechtlern dazu geführt, dass die Leute aus Furcht vor Verfolgung Angst haben, ihren Gedanken freien Lauf zu lassen.

Damit soll auf der Insel nun Schluss sein. Die neue Regierung will entsprechende Verbote und Zensur in bestehenden Gesetzen streichen, wie aus der am Donnerstag veröffentlichten Koalitionsvereinbarung hervorgeht. Die europaweite Einführung von Personalausweisen mit Fingerabdrücken, Iris und Gesichtsmerkmalen soll in Großbritannien nicht kommen.

Die Liste der neuen Freiheiten ist lang. DNA-Datenbanken und die öffentliche Kameraüberwachung sollen stärker reguliert werden. In Schulen soll kein Fingerabdruck von Kindern ohne Erlaubnis der Eltern mehr erfasst werden. Das Internet soll offener werden. Auf den Prüfstand kommt unter anderem das Verleumdungsrecht, das London neben dem Scheidungsrecht zum Mekka für Millionklagen machte. Wie in Deutschland sollen Briten ein Auskunftsrecht in Behörden erhalten. Kurzum: Dem Volk soll die Angst vor dem Staat genommen werden.

Cameron stellte bereits wenige Tage nach seinem Amtsantritt als Regierungschef die etablierten Sicherheitsregeln für einen Premier auf den Kopf. Der 43-Jährige läuft die wenigen hundert Meter zwischen Downing Street No. 10 und dem Parlamentsgebäude wie ein Tourist frei und teilweise ohne Personenschutz herum. Der Inlandsgeheimdienst MI5 stufte Camerons Bedrohung laut Medienberichten auf "akut" hoch, womit ein Anschlagversuch als sehr wahrscheinlich angenommen wird.

Siehe dazu auch:

    * Neue britische Regierungskoalition will Vorratsdatenspeicherung begrenzen

Quelle : www.heise.de

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Datenschützer kritisieren Lastschriftverfahren bei Rewe
« Antwort #1041 am: 25 Mai, 2010, 12:25 »
Kunden des Handelskonzerns Rewe, die mit EC-Karte und Unterschrift im Online-Lastschriftverfahren bezahlen, unterschreiben dabei laut einem Bericht des Radionsenders NDR Info auch eine Einwilligungserklärung zur Datenweitergabe und -speicherung. Die Kunden bekämen keine Durchschrift der Einverständniserklärung, auch würden sie nicht durch Aushänge aufgeklärt. Die Rewe-Gruppe habe die Praxis mit Umweltschutzgründen rechtfertigt, hieß es in dem Bericht. Sie gerate nun in das Visier von Datenschützern.

Nach Ansicht des schleswig-holsteinischen Datenschutzbeauftragten Thilo Weichert verhalte Rewe sich damit "eindeutig rechtswidrig". Die Datenschützer seien von Rewe über Neuerungen des Verfahrens nicht informiert worden und fühlten sich nun getäuscht. Bettina Gayk vom nordrhein-westfälischen Datenschutzzentrum sei laut dem Bericht davon ausgegangen, dass der Kunde eine Durchschrift der Einwilligungserklärung bekommt.

Rewe- und Penny-Kunden genehmigen laut dem Bericht mit ihrer Unterschrift unter anderem die Weitergabe ihrer Daten an ein Unternehmen für Zahlungsdienstleistungen sowie zwei Wirtschaftsauskunfteien. Weichert meinte, die Kunden würden in einer Zwangssituation an der Kasse stehend zu einer Vielzahl von Erklärungen gezwungen, die sie überhaupt nicht abschätzen könnten. Zudem gebe es bei einem für Rewe und zahlreiche andere Unternehmen tätigen Dienstleister "Hinweise darauf, dass die Kundendaten über längere Zeit gespeichert werden und eventuell sogar Profile erstellt werden".

Die Landesdatenschützer wollen laut NDR Info am 10. Juni über den künftigen Umgang mit dem Online-Lastschriftverfahren beraten. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen prüfe, wie er gegen die Rewe Group vorgehen könne, sagte eine Sprecherin.

Quelle : www.heise.de

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EU-Kommission: Strenge Regeln für Datenaustausch mit US-Behörden
« Antwort #1042 am: 26 Mai, 2010, 18:06 »
Die EU-Kommission  pocht bei der Übermittlung von Daten an US-Behörden zur Terror-Abwehr auf die Einhaltung von Datenschutzstandards. Justizkommissarin Viviane Reding legte am Mittwoch in Brüssel einen Vorschlag für die Verhandlungen über ein entsprechendes Grundsatzabkommen mit den USA vor. "Unsere Grundrechte müssen jederzeit gewahrt werden", betonte Reding.

Nach der kritischen Debatte innerhalb der EU über die Weitergabe von Passagierdaten und Informationen über Finanztransaktionen an US-Behörden will die Kommission in einem neu zu verhandelnden Abkommen nun den Datenschutz verankern und kommt damit einer Forderung des EU-Parlaments nach. Im Februar hatten die Abgeordneten den zuvor hastig geschlossenen Vertrag über die Weitergabe von Transferinformationen durch den Finanzdienstleister SWIFT abgelehnt. Die zuständigen Minister hatten daraufhin den Weg für ein neues Abkommen frei gemacht.

Reding schlägt nun vor, dass die Rechte der vom Datenaustausch betroffenen Bürger durch das Abkommen nicht angetastet werden dürfen. "Ich will sicherstellen, dass jedes Abkommen mit den USA ein hohes Maß an Datenschutz garantiert", so die Justizkommissarin in einer Videobotschaft. Dazu gehöre auch "das Recht, unsere persönlichen Daten einzusehen, wenn sie gesammelt wurden, und das Recht, sie zu korrigieren oder löschen zu lassen". Redings Kollegin für Inneres, Cecilia Malmström, schließt sich dem an: "Ein robustes Abkommen über den Schutz personenbezogener Daten wäre für beide Seiten des Atlantiks von Vorteil."

Dem Vorschlag zufolge soll die Nutzung der übermittelten Daten klar auf die Bekämpfung von Verbrechen und Terrorismus beschränkt werden. Auch sollen EU-Bürger das Recht erhalten, gegen eine unrechtmäßige Verarbeitung ihrer Daten in den Vereinigten Staaten Rechtsmittel einlegen zu können. Weiter fordert Reding unabhängige Stellen beiderseits des Atlantiks, die den Datentransfer überwachen und die Betroffenen bei der Wahrnehmung ihrer Rechte unterstützen.

Mit dem Vorschlag der Justizkommissarin liegt der Ball nun beim Rat, der das Verhandlungsmandat absegnen muss. "Es wäre nützlich, wenn der Rat den Mandatsentwurf so rasch wie möglich annehmen würde, damit die Verhandlungen über dieses und andere wichtige Abkommen zwischen der EU und den Vereinigten Staaten umgehend aufgenommen werden können", unterstrich Reding. Das Europäische Parlament soll in allen Phasen der Verhandlungen umfassend unterrichtet werden und muss den Verhandlungsergebnissen zustimmen.

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Innenminister wollen Zugriff auf Telefondaten
« Antwort #1043 am: 29 Mai, 2010, 10:54 »
Die Innenminister von Bund und Ländern dringen auf eine rasche gesetzliche Regelung, um der Polizei wieder den Zugriff auf Telefonverbindungsdaten zu ermöglichen. Seitdem das Bundesverfassungsgerichts die sogenannte Vorratsdatenspeicherung für nichtig erklärt hat, sei die Fahndung nach Kriminellen erheblich erschwert worden, wurde nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur (dpa) bei der Konferenz der Innenminister in Hamburg am Freitag beklagt. Mit großer Mehrheit verlangten deshalb die Ressortchefs eine Gesetzesinitiative auf Bundesebene. Lediglich Nordrhein-Westfalen habe sich enthalten, bestätigte der baden-württembergische Innenminister Heribert Rech (CDU) auf Anfrage.

In einem der dpa vorliegenden internen Vermerk heißt es: "Bereits jetzt zeigen sich gravierende Auswirkungen im Bereich der Strafverfolgung." Viele Telefonanbieter würden die Verbindungsdaten in kurzer Zeit wieder löschen oder gar nicht erst speichern, unter anderem weil immer mehr Kunden Verträge über eine Flatrate haben.

Deshalb steige die Zahl der Fälle, in denen die Ermittler mit ihren Anfragen ins Leere laufen. Dies gelte auch für kriminelle Umtriebe im Internet wie Betrügereien bei Ebay-Versteigerungen oder Kinderpornografie. So seien im Jahr 2007 etwa 20 Prozent der Auskunftsersuchen des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg von den Netzanbietern nicht beantwortet worden, weil die Daten nicht mehr gespeichert waren. Im laufenden Jahr 2010 betrage die Quote bereits knapp 60 Prozent.

Das Bundesverfassungsgericht hatte in seiner Entscheidung am 2. März dieses Jahres die Vorschriften im Telekommunikationsgesetz für nichtig erklärt, die eine Speicherung von Verbindungsdaten für die Strafverfolgung geregelt hatten. Der Zugriff des Staates auf vorsorglich und ohne Anlass gespeicherte Daten sei nur in Ausnahmefällen zulässig. Zugleich forderten die obersten Richter in Karlsruhe vom Gesetzgeber eine detaillierte Regelung darüber, wie auf Vorrat gespeicherte Daten verwendet werden.

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Wende im Datenschutz?
« Antwort #1044 am: 30 Mai, 2010, 16:50 »
Nach dem Skandal um Google Streetview und den öffentlichen Protesten gegen Facebooks Privatsphäre-Einstellung fordern Politiker schärfere Datenschutzrichtlinien.

Im Ö1-Kalender für das Jahr 2006 – kongenial illustriert von Rudi Klein – lese ich zum Monat August. „Ich habe eine gute und eine schlechte Nachricht in einem: es ist gut, dass es nicht noch schlechter werden kann“. Angesichts der vielen Skandale in den letzten Jahren ist das eine "optimistische" Sicht auf den Datenschutz im Internet - aber vielleicht gibt es doch Anlass zur Hoffnung. Denn die Diskussionen um die Panne bei Google Streetview und die Privatsphäre-Einstellungen bei Facebook haben ein Gutes: der Schutz unserer persönlichen Daten und unserer Privatsphäre ist endlich auf die politische und gesellschaftliche Agenda gesetzt worden.

Zwar darf man zu Recht mißtrauisch sein, wenn Ilse Aigner (Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz., CSU) – „näher am Menschen“ – öffentlichkeitswirksam einen „offenen Brief an Mark Zuckerberg“ schreibt und fordert „Privates muß privat bleiben“. Denn niemand wird gezwungen, bei Facebook Mitglied zu werden und dort Privates oder gar Intimes öffentlich zu machen. Trotzdem machen es viele Diensteanbieter im Internet ihren Nutzern nicht leicht, eigenverantwortlich und selbstbestimmt mit eigenen Daten und „Verkehrsspuren“ im Netz umzugehen. Man wird erst einmal und automatisch „nackt ausgezogen“ und hat dann später die Möglichkeit, per Mausklicks oder sogenannten „opt-out“-Verfahren sich wieder vor der Entblößung zu schützen.

Bei Facebook und anderen Seiten kann man zwar mit mehr oder weniger großem Aufwand seine Daten schützen oder von vornherein sparsam mit Privatem sein. Google Streetview hingegen fotografiert erst einmal alles – und löscht oder verpixelt dann erst auf Zuruf der Abgebildeten. Dass zudem „ganz nebenbei“ und, wenn wir Google glauben dürfen: völlig unbeabsichtigt seit 2007 Datenverkehr aus offenen, d. h. völlig ungeschützten WLAN-Netzen mitgeschnitten wurde, zeigt, wie problematisch die „Sammelwut“ geworden ist. Zudem weigert sich Google bislang, deutschen Datenschützern Einblick in die unrechtmäßig gesammelten Daten zu gewähren. Ilse Aigner geht davon aus, dass über 50.000 Einzelklagen gegen den Suchmaschinenbetreiber gestellt werden; in Österreich ist eine rechtliche Auswertung derzeit nicht möglich - Google hat die Daten auf Verlangen der Datenschützer gelöscht.

„Meine Daten gehören mir“ - unter dieses Motto stellt EU-Justizkommissar Viviane Reding ihre Bemühungen um einen zeitgemäßen Datenschutz, der den Erfordernissen und Herausforderungen der digitalen Informationsgesellschaft angepaßt ist. Auch auf nationaler Ebene werden Weichen gestellt: für Deutschland kündigt Ilse Aigner bis zum Herbst 2010 einen Entwurf zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Netz sowie „Richtlinien für Datenschutz und Privatsphäre im Internet“ an. In Österreich wurden die Fahrten der Streetview-Autos erst einmal zur Gänze verboten und nun fordert Medienstaatssekretär Josef Ostermayer (SPÖ), Datensammeln auch ohne Vorsatz unter Strafe zu stellen, "damit Unternehmen gar nicht in Versuchung kommen". Und auch in den Vereinigten Staaten müssen sich Google und Facebook inzwischen kritische Fragen stellen lassen.

Nicht in Versuchung geraten dürfen aber auch die Internetnutzer: Privates, aber persönliche Daten wie  Adressen, Geburtstage und Kontoverbindungen werden gerne allzu leichtfertig in vorbereitete Formulare eingegeben und ohne weitere Bedenken dubiose „Datenschutzrichtlinien“ und „Geschäftsbedingungen“ bestätigt. Die Frage, wessen Aufgabe es ist, Daten zu schützen, läßt sich einfach beantworten: es ist unser aller Aufgabe und stellt sich nicht nur einer Gruppe, sondern Gesellschaft, Politik, Industrie und Endnutzer gleichermaßen. Auch die der Innenminister der deutschen Bundesländer, die eine rasche gesetzliche Regelung fordern, um der Exekutive wieder den Zugriff auf Telefonverbindungsdaten zu ermöglichen.

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USA will Attentäter zukünftig im Voraus erkennen
« Antwort #1045 am: 03 Juni, 2010, 20:25 »
Was klingt wie eine Utopie aus einem bekannten Kinofilm soll von Homeland Security in die Tat umgesetzt werden. Durch Informationsverknüpfung sollen Attentäter im Voraus erkennbar sein - ein zielführendes Projekt?

Technisch ist es durchaus möglich, die Körpersignale einer Person in einer Menschenmenge zu erkennen. Am einfachsten lässt sich dies durch biometrische Sensoren in der Umgebung bewerkstelligen. Doch bedeutet das, dass auf diese Weise auch potentielle Attentäter ganz einfach auszumachen sind?

Ein aktuelles Forschungsprojekt des US-amerikanischen Heimatschutzministeriums (Department of Homeland Security, DHS) soll genau dies erreichen. Ein Wissenschaftlerteam soll daher feststellen, ob es möglich ist, mit High-End-Geräten Personen mit böswilligen Absichten in Menschenansammlungen auszumachen. Das Projekt, das von derselben Behörde geleitet wird, die auch den Stealth Bomber entwickelte, lief bereits 2007 an. Es basiert auf der immer noch unbewiesenen Ansicht, dass Technologie Körper- und Verhaltenssignale sowie unterschwellige Veränderungen der Stimme etwa durch Stress sowohl identifizieren als auch interpretieren kann, wodurch das arglistige Vorhaben einer Person im Voraus berechenbar wäre. Aus deterministischer Sicht ist diese Idee sicherlich reizvoll, aus realistischer jedoch extrem unwahrscheinlich.

Doch tatsächlich ließ Bob Burns, der stellvertretende Leiter der damit betrauten Homeland Security Advanced Research Project Agency (HSARPA), dazu verlauten, man konzentriere sich auf die Voraberkennung terroristischer Akte.

Die zuständigen Forscher verknüpfen dazu hochauflösende Kameras mit schwachen Lasern und Geräten zur Überwachung biometrischer und Standortveränderungen. Diese messen unter anderem die Erweiterung der Pupillen, Körpertemperatur, Herzfrequenz und Unruhe der Bewegung. Dadurch sollen Vorhersagen möglich werden.

Die Forschungsarbeit an der Erkennung negativer Absichten hat bis heute etwa 20 Millionen US-Dollar verschlungen und zeigt, wo die Zukunft der Screening-Technologie liegt: Das Ziel, das es künftig zu identifizieren gilt, ist nicht mehr ein explosiver Gegenstand oder ähnliches, sondern die Person hinter dem Vorhaben.

Doch die Forschungsarbeit hat bisher noch kaum Früchte getragen. Trotz hohen technischen Aufwands ist es nur allzu oft nicht gelungen, Personen, die direkt mit fehlgeschlagenen Anschlägen in New York  oder Virginia in Zusammenhang standen, schon bei der Einreise zu erkennen. Aber das Heimatschutzministerium will sich so schnell nicht geschlagen geben und forscht weiter. Und solange der "Kampf gegen den Terror" nicht endet, sind die Forschungsgelder sicher.

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Re: USA will Attentäter zukünftig im Voraus erkennen
« Antwort #1046 am: 03 Juni, 2010, 22:49 »
Oha, dann sollte man wohl zukünftig besser keinem heissen Schneckchen auf die Figur oder in die Augen schauen.
Und nicht öffentlich an seinen Chef oder die Steuer, die Schwiegermutter oder irgendwelche Politiker denken.
Sonst wären nämlich oft sehr ähnliche ungewöllte körperliche Reaktionen beobachtbar...
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3.) Raspberry Pi 512MB u.a. mit Raspbian
4.) GA-MA770-UD3, Phenom II x4 940, 8GB DDR2, Radeon HD6570, 2TiB, USB 3.0, 10 Pro x64 (+ XP Pro 32bit (nur noch offline)), Ubuntu 10.4 64bit, Cinergy S2 USB HD, NOXON DAB+ Stick, MovieBox Plus USB, ...

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Ärger um neues Swift-Abkommen
« Antwort #1047 am: 08 Juni, 2010, 15:43 »
Das umstrittene Bankdaten-Abkommen  zwischen der EU und den USA droht auch im zweiten Anlauf im Europaparlament zu scheitern. Der Entwurf des neuen Vertrages, den die EU-Kommission mit den USA in den vergangenen Wochen ausgehandelt hat, sorgt bei den Abgeordneten in Brüssel für Unmut. Führende Parlamentarier aus mehreren Fraktionen drohen nach der Lektüre des Textes damit, den Vertrag wie bereits im Februar scheitern zu lassen. Das Europaparlament muss dem Swift-Abkommen, das US-Fahndern im Kampf gegen den Terrorismus Zugriff auf die Daten europäischer Bankkunden geben soll, zustimmen.

"Die Gefahr besteht, dass das EU-Parlament ein zweites Mal 'Nein' sagen wird", sagte der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Alexander Alvaro, am Dienstag. Die USA müssten verbindliche Zusagen zum Datenschutz machen. "In der Substanz des Abkommens hat sich nur wenig geändert", kritisierte auch der Grünen-Abgeordnete Jan Philipp Albrecht. Auch aus den großen Fraktionen von Sozialisten und Christdemokraten kommt Kritik. Sie richtet sich vor allem gegen die lange Speicherfrist der Daten von fünf Jahren sowie dagegen, größere Pakete von Daten ohne Einzelfallprüfung weiterzugeben. Auch das geforderte Klagerecht für betroffene Bürger geht den Parlamentariern nicht weit genug.

Die Abgeordneten fühlen sich unter Zeitdruck: Das EU-Parlament soll nach dem Zeitplan der EU-Kommission bereits im Juli seine Zustimmung geben. "Das ist das größte Problem, weil das Parlament seine Kritik nicht in die neue Verhandlungsrunde einbringen könnte", sagte Albrecht. Bis Ende Juni soll nach Angaben der EU-Kommission ein Vertragstext vorliegen, dem das Parlament und die EU-Minister zustimmen müssen. Das erste fertig ausgehandelte Abkommen war im Februar am Nein des Europaparlaments gescheitert.

Quelle : www.heise.de

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Datenschützer kritisieren Swift-Abkommen
« Antwort #1048 am: 23 Juni, 2010, 11:16 »
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz Peter Schaar meint, der von der EU-Kommission mit den USA ausgehandelte Entwurf für ein neues Swift-Abkommen erfülle nicht die datenschutzrechtlichen Mindestanforderungen. Das sagte Schaar laut einem Bericht der Frankfurter Rundschau. Es könne nicht hingenommen werden, dass die in die USA übermittelten Daten regelmäßig fünf Jahre gespeichert werden sollen. "Wer jetzt zu übertriebener Eile antreibt, könnte sich morgen die Augen reiben, weil das Abkommen erneut scheitert", sagte Schaar demnach

Nach Angaben der Zeitung wollen die EU-Mitgliedstaaten den Vertrag bereits am morgigen Donnerstag durchwinken. Er soll US-Terrorfahndern erlauben, Daten von Bankkunden abzurufen, die der in Belgien ansässige Finanzdienstleister Swift verwaltet. Auf diese Weise wollen die USA die Finanzströme des internationalen Terrorismus ausforschen. Dabei geht es um Name, Adresse, Empfänger und Höhe einer Banküberweisung, wenn ein Europäer Geld in Länder außerhalb der EU schickt.

Der Europäische Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx stört sich wie Schaar an der Datenaufbewahrungsfrist. Laut einer Mitteilung sagte der Niederländer, es gebe in dem Abkommen zwar signifikante Verbesserungen. Doch zeigte er sich besorgt über den Plan, den US-Behörden die Übermittlung großer Mengen von Bankdaten an US-Behörden ("bulk transfers") zu erlauben. Auch müsse das Abkommen in den Punkten Durchsetzbarkeit der Datenschutzrechte für die Bürger, gerichtliche Aufsicht und unabhängige Kontrolle verbessert werden. Das EU-Parlament, das im Februar eine frühere Version des Swift-Abkommens blockiert hatte, drohte bereits mit einem neuerlichen Nein.

EU-Kommissarin Cecilia Malmström verteidigte das Swift-Abkommen in einem Interview mit der Frankfurter Rundschau. Die USA seien auf fast alle Einwände von EU-Seite eingegangen. Während des gesamten Verhandlungsprozesses habe es enge Kontakte mit dem Parlament gegeben. Dem Parlament sei die nötige Zeit für die Prüfung eingeräumt worden. Allerdings gebe es eine Sicherheitslücke, solange keine Daten an die USA geliefert würden.

Das neue Abkommen sei insbesondere beim Datenschutz deutlich verbessert worden. Zur Datenspeicherfrist sagte die EU-Kommissarin, die USA hätten mit Statistiken belegt, dass für die Terrorbekämpfung und für Gerichtsverfahren oft Daten herangezogen werden müssten, die zwischen drei und fünf Jahre alt seien. Zu Europol gebe es derzeit als Kontrollinstanz keine Alternative.

Quelle : www.heise.de

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Wie Handys die Welt beobachten
« Antwort #1049 am: 24 Juni, 2010, 12:29 »
Apple überrumpelt seine Nutzer mit einer weitreichenden Forderung: Der iPhone-Konzern will künftig Bewegungsdaten von allen iPads und iPhones erfassen dürfen. Damit ist der Konzern nicht allein - Mobilfunkbetreiber machen das schon lang, und Wissenschaftler entdecken Handys als Sensoren.

Die Nachricht versteckte sich in den Untiefen der Nutzungsbedingungen. Apple hat in dieser Woche seine Software für das iPhone und andere Geräte wie das iPad aktualisiert - und wer sie installieren will, muss vorher einmal sein Okay zu umfangreichen Detailklauseln geben.

Eine davon hat es diesmal in sich.

Denn Apple will jetzt, dass die Nutzer dem Konzern explizit das Recht geben, Bewegungsdaten zu erheben - anonymisiert, aber potentiell immer und überall. Apple will wissen dürfen, wo sich seine Kunden aufhalten. Die Daten sollen bei Nachfrage auch an Diensteanbieter weitergegeben werden. Im Passus zu standortbezogenen Diensten heißt es, der Konzern, seine Partner und seine Lizenznehmer könnten "präzise Standortdaten erheben, nutzen und weitergeben, einschließlich des geografischen Standorts Ihres Apple-Computers oder -Geräts in Echtzeit". Die Standortdaten würden anonymisiert erhoben.

Diese Nutzungsbedingung dürfte ziemlich viele Nutzer überrascht haben - wenn sie ihnen im Wust der Regelungen überhaupt aufgefallen ist. Bewegungsdaten von allen iPads und iPhones erfassen zu dürfen, eröffnet neue Ansätze für Dienste und Werbevermarktung. Aber wirft auch Fragen zum Datenschutz auf.

Apple ist mit seinen Plänen nicht allein. Auch andere Konzerne haben das Potential der Technik entdeckt. Anonymisierte Bewegungsdaten fallen schon heute bei jedem Mobilnetzbetreiber an.

Werbung nach Erfolg und Standort optimieren

Was man mit ihnen herausfinden kann, zeigt ein Beispiel aus dem Alltag. Ein Einkaufszentrum will mehr Passanten anlocken und probiert verschiedene Werbemittel aus - Plakatwände an der einen Straße, Handzettelverteiler an der anderen. Dann messen die Manager des Einkaufszentrums anhand der Handy-Daten, welche Aktion die meisten Passanten anlockt. Die Technik, die sie dafür brauchen, ist nicht mal besonders kompliziert, und die Ergebnisse sind erstaunlich. "Man kann in solchen Fällen messen, aus welcher Richtung die Passanten kommen und wie die Bewegungsmuster sich verändern", sagt der belgische Mathematiker Vincent Blondel.

Blondel hat sich mit den wertvollen Datensätzen beschäftigt, die durch Handy-Nutzer anfallen - mit den Möglichkeiten für Stadtplaner, für Verkehrsforscher und für Mathematiker wie ihn, die soziale Netze erforschen. Der Experte hat vor kurzem eine Konferenz am Massachusetts Institute of Technology (MIT) organisiert, bei der Wissenschaftler Auswertungen von Mobilfunkdaten zeigten. Für Blondel und seine Kollegen sind Mobiltelefone ein riesiges Sensorennetzwerk. Eine Quelle, die die Forschung bislang kaum ausgeschöpft hat.

Zwar ist die gebräuchliche Ortsbestimmung über Antennenpeilung nicht so präzise wie GPS-Lokalisierung, die bei Apple inzwischen Standard ist. Aber sie reicht für viele Einsatzmöglichkeiten aus, und Blondel ist sich sicher: "Man kann sich viele Fälle vorstellen, in denen die Auswertung solcher Daten für kommerzielle Marktforschung interessant ist."

Für lokalisierte Werbung auf Handys zum Beispiel. Google versucht sich daran gerade mit aller Macht - der Konzern will einer der führenden Betriebssystemanbieter für Mobilgeräte werden, um Anzeigen auch auf den Standort des Nutzers zuschneiden zu können. Es liegt nahe, dass das auch ein Grund für Apples neue Bestimmungen war, zumal der Konzern gerade selbst mit dem Dienst iAd in die Anzeigenvermarktung einsteigt.

Vodafone übermittelt Daten an TomTom zur Stauprognose

Die Datenspuren von Handys lassen sich aber auch für andere Zwecke auswerten. Anonymisiert übermittelt zum Beispiel der Mobilfunkanbieter Vodafone in Deutschland und anderen EU-Staaten ständig Bewegungsprofile aus seinem Netz an TomTom - für den Stauprognose-Dienst "HD Traffic". Dessen Grundprinzip: Wo sich Handys auf den Straßen kaum bewegen, gibt es ein Problem. Aus den Handy-Zellen-Daten und den GPS-gestützten "Live-Navis" kann man ableiten, mit welchem Durchschnittstempo sich wie viele Fahrzeuge bewegen.

Vodafone-Sprecher Dirk Ellenbeck legt Wert darauf, dass keine persönlichen Daten weitergegeben werden: "Da kann niemand nachverfolgen, welcher Nutzer sich wo befunden hat. Das ist die Voraussetzung dafür, dass wir diese Daten überhaupt weitergeben dürfen. Wären sie personenbezogen, müssten die Kunden vorab ausdrücklich zustimmen." Die GPS-gestützten Informationen der "Live-Navis", die regelmäßig ihre konkrete Position an TomTom melden, sind Ellenbeck zufolge in Städten elementar für eine brauchbare Stauansage - die Auflösung reiner Handy-Zellen-Daten allein genüge da nicht.

Wohin reisen Touristen?

Auch Wissenschaftler haben anonymisierte Mobilfunkdaten schon oft genutzt - für Verkehrsprojekte. Siemens ermittelt bei einem Forschungsvorhaben in China anhand solcher Daten die Verkehrsdichte. In Israel flossen die Daten von 160.000 Mobilfunknutzern in ein Verkehrsmodell ein. Besonders kreativ waren Forscher in Estland, die schon 2005 anhand von 9,2 Millionen Roaming-Anrufen bestimmt haben, zu welchen Zeiten sich wie viele Touristen in welchen Regionen aufhalten.

14 Universitäten und Forschungseinrichtungen haben im EU-geförderten Projekt Socionical Methoden entwickelt, um bei Katastrophen zum Beispiel in einem vollen Fußballstadion Menschenbewegungen zu erfassen - durch Mobilfunkdaten. Die Technik soll Rettungsdiensten fast live Hinweise geben, wo sie gebraucht werden und wie sie dort hinkommen.

Je spezieller die Fragen, umso präziser die Datenquellen, auf die Forscher zuzugreifen versuchen. Ein Dienstleister für den Flughafen Hamburg hat anhand von Bluetooth-Geräten untersucht, wie sich Besucher durch den Einkaufsbereich zu ihrem Gate bewegen. Das System erkennt und verfolgt Geräte mit aktiviertem Bluetooth-Empfänger so genau, dass kleinteilige anonyme Bewegungsprofile entstehen.

Billigtarife als Bonus für Datenfreigabe?

Die bisher gebräuchliche Handy-Ortsbestimmung über Mobilfunkzellen ist längst nicht so präzise und deshalb für viele Projekte nicht zu gebrauchen - aber das wird sich ändern, sagt Michael May. Er erforscht am Fraunhofer-Institut für Intelligente Analyse- und Informationssysteme (IAIS) neue Verfahren zur Untersuchung und Anonymisierung von Mobilfunkdaten. Die Ortung in Mobilfunkzellen werde exakter und die Verbreitung von Geräten mit GPS und W-Lan größer. "Die Hürden für eine genaue Verfolgung einzelner Nutzer und Nutzergruppen von Mobilgeräten werden in Zukunft nicht technische sein", sagt May. "Die Politik muss entscheiden, welche Auswertung zulässig und gesellschaftlich erwünscht ist."

Klar ist: Für eine kommerzielle Nutzung gibt es schon jetzt rechtliche Grenzen. Handy-Daten dürfen nur dann genutzt werden, wenn eine Identifizierung des Nutzers unverhältnismäßig großen Aufwand bedeuten würde. Sobald es um eine nicht-anonyme Auswertung geht, müssen die Betroffenen ausdrücklich zustimmen. Vielleicht wird es sogar einmal Billigtarife für Menschen mit offenen Bewegungsprofilen geben - man stimmt der Nutzung zu und zahlt dafür weniger.

Wie wird man wirklich anonym?

Das Problem bei der Anonymisierung: Je größer die Datensätze sind, desto leichter kann man die Identität des Nutzers rekonstruieren. Wenn nur Name oder Gerätenummer durch Pseudonyme ausgetauscht werden, lässt sich anhand der Bewegungsmuster schnell herausfinden, wo der Nutzer arbeitet, lebt, wann und wo er Urlaub macht - das kann genügen, um einen Namen zuzuordnen.

Diese Probleme sind zu lösen, indem Pseudonyme regelmäßig geändert werden. Oder man gibt statt individueller Daten nur sogenannte Belastungswerte weiter: Es wird nicht verraten, welches Gerät wann wo war, sondern wie viele Personen sich in einem Zeitraum in einem Gebiet aufgehalten haben.

Wie viel man mit anonymisierten Handy-Daten herausfinden kann, hat Mathematiker Blondel in Belgien gezeigt. Er hat zum Beispiel die Verbindungen von zwei Millionen Handy-Nutzern analysiert - und ermittelt, dass flämische und wallonische Belgier kaum miteinander telefonieren. Das Land ist kommunikativ gespalten.

Blondel ist begeistert davon, wie gut Mobilfunkdaten tatsächliche Netzwerke abbilden. "Diese Daten sind einzigartig", sagt er. "Forscher können erstmals große soziale Netzwerke basierend auf echten Daten untersuchen, statt mit Teilmengen aus Umfragen zu arbeiten."

Quelle : www.spiegel.de

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