Autor Thema: Überwachung, Transparenz, Datenschutz  (Gelesen 92747 mal)

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SWIFT-Streit: Im EU-Parlament stehen die Zeichen auf Ablehnung
« Antwort #1005 am: 11 Februar, 2010, 07:44 »
Vor der heutigen Abstimmung des EU-Parlaments über die transatlantische Übergangsvereinbarung zur Weitergabe von Bankdaten  war die Debatte am Mittwoch von scharfer Kritik am Abkommen und der Vorgehensweise des EU-Rats beherrscht. Die Spitzen der meisten großen Fraktionen rieten den Abgeordneten im Einklang mit der Empfehlung  des Innenausschusses, den Vertrag mit den USA abzulehnen. Parlamentspräsident Jerzy Buzek betonte, dass "wir verantwortlich sind für die Bürgerrechte".

Das vom Rat Ende November im Hauruck-Verfahren beschlossene Interimsabkommen, das US-Behörden weiterhin Einblick in Überweisungsinformationen des Finanznetzwerks SWIFT gibt, atme allein "den Geist der Sicherheitsideologie der Vereinigten Staaten", bemängelte der Chef der Sozialdemokraten, Martin Schulz. Die Übertragungsmöglichkeit großer Datenmengen ohne Spezifizierung befände sich in einem grundlegender Widerspruch zu den Schutzrechten in Europa. Daten dürften in den USA "bis zu 90 Jahren gespeichert werden". Das Parlament könne daher der Vereinbarung nicht zustimmen. Ein spanischer Sozialist sprach sich aber für den Vertrag aus.

Ernst Strasser von der konservativen Europäischen Volkspartei (EVP) bezeichnete das Zustandekommen des Textes als "nicht akzeptabel". Einige Forderungen  des Parlaments vom September etwa nach einem Klagerecht und Fristen zur Löschung der Daten seien vom Rat nicht umgesetzt worden. "Wir wollen das weiter besprechen", schloss er sich indirekt der Forderung anderer Christdemokraten nach einer Verschiebung der Abstimmung an. Der CSU-Abgeordnete Manfred Weber wollte einen entsprechenden Antrag nur mittragen, wenn der Rat innerhalb eines Monats ein besseres Abkommen mit den USA aushandeln könne. Das maltesische EVP-Mitglied Simon Busuttil erklärte, im Interesse der Sicherheit der EU-Bürger für die Vereinbarung votieren zu wollen.

Laut Berichterstatterin Jeanine Hennis-Plasschaert müssen die EU-Bürger "Vertrauen haben können in den Datenschutz". Das von den SWIFT-Daten gefütterte Terrorist Finance Tracking Program (TFTP) der USA sei nicht mit europäischen Grundfreiheiten vereinbar. Die Liberale appellierte daher an die Parlamentarier "hart aufzutreten" und keinen "Ausverkauf wichtiger Grundsätze" zu betreiben. Die Sicherheit der Bürger werde nicht in Gefahr gebracht, da es noch andere rechtliche Instrumente für einen Datenaustausch gebe.

Für die Grünen stellte Rebecca Harms klar, dass das Abkommen, das viele als Verstoß gegen geltendes EU-Rechte gewertet hätten, nicht länger in Kraft bleiben dürfe. Die US-Diplomaten, die in den vergangenen Tagen bei den Abgeordneten vorstellig geworden seien, hätten ihr wichtige Einblicke in die "völlig unterschiedliche Rechtsdogmatik in den USA" verschafft. Das fange bei der Definition von Terrorismus an. Es läge daher noch eine große Aufgabe vor dem Parlament, wenn es in dem Abkommen eine effiziente Terrorbekämpfung und einen entsprechenden Grundrechtsschutz garantieren wolle.

Alfredo Perez Rubalcaba bat im Namen der spanischen Ratspräsidentschaft für mehr Zeit, um Rücksprache mit den anderen Regierungsvertretern, der Kommission und den USA nehmen zu können. Er hielt es für machbar, in drei Monaten im Einklang mit einer Erklärung (PDF-Datei) des Rats die Grundlage für eine langfristige Vereinbarung mit stärkeren Datenschutzbestimmungen vorstellen zu können. Die EU-Seite werde auf solide Garantien zur effektiven Aufsicht und zur Löschung der Daten, konkrete Angaben zur Form des Informationsaustauschs und eine klare Zweckbestimmung der Daten drängen, um Data Mining zu verhindern. Bis dahin dürfe der Datenfluss nicht unterbrochen werden. Ähnlich äußerte sich die neue Innenkommissarin Cecilia Malmström. Die Liberale Sophia In't Veld konterte, dass der Rat seit 2007 zahlreiche Möglichkeiten gehabt habe, "das ordentlich zu regeln".

Quelle : www.heise.de

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EU-Parlament kippt SWIFT-Abkommen zum Bankdatentransfer
« Antwort #1006 am: 11 Februar, 2010, 13:14 »
Das EU-Parlament hat die vom EU-Rat Ende November auf den letzten Drücker im Alleingang verabschiedete  transatlantische Übergangsvereinbarung zur Weitergabe von Bankdaten mit recht großer Mehrheit abgelehnt. 378 Abgeordnete votierten bei der Abstimmung am heutigen Donnerstag in Straßburg gegen das Abkommen, 196 dafür. In der abschließenden Debatte am gestrigen Mittwoch hatten die Spitzen der meisten großen Fraktionen den Abgeordneten im Einklang mit der Empfehlung des Innenausschusses bereits geraten, den Vertrag mit den USA abzulehnen. Sie sahen mit der Übereinkunft den in Europa garantierten Grundrechtsschutz nicht gewährleistet.

Die Volksvertreter haben damit erstmals von ihrem Mitentscheidungsrecht beim Abschluss internationaler Verträge auch im Bereich innerer Sicherheit Gebrauch gemacht, das sie durch den Vertrag von Lissabon Ende vergangenen Jahres bekommen haben. Die Parlamentsspitze sprach von einem "historischen Moment".

Mit dem Nein der Abgeordneten muss das am 1. Februar in Kraft getretene Abkommen ausgesetzt werden. Der Text sieht dafür eine 40-tägige Kündigungsfrist vor. Damit können US-Behörden zunächst nicht mehr EU-weit auf Überweisungsinformationen des Finanznetzwerks Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication (SWIFT) in Europa zurückgreifen. Gesonderte bilaterale Rechtsvereinbarungen zu diesem Zweck sind aber denkbar.

Die Fraktion der konservativen Europäischen Volkspartei (EVP) beantragte zunächst eine Verschiebung des Votums für einen Monat. Das Parlament müsse zunächst zusätzliche Informationen vom Rat und den USA einholen, um das Vorhaben noch einmal gründlich prüfen zu können, hieß es zur Begründung. Die neue EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström unterstützte dieses Begehr. Schon am 21. Februar werde sie einen Vorschlag für ein neues Abkommen vorlegen und sofort mit den Verhandlungen mit den USA für ein langfristige Vereinbarung beginnen. Dabei habe sie das Ziel, "ganz ehrgeizige Datenschutzbestimmungen" festzuschreiben.

Parlamentsberichterstatterin Jeanine Hennis-Plasschaert sprach sich gegen einen Aufschub aus. Der Ball habe lange genug im Feld des Rats gelegen. Die Regierungsvertreter hätten nichts getan, um das Problem rechtzeitig in Griff zu bekommen. Die Liberale betonte, dass die Sicherheit der EU-Bürger mit dem Votum nicht in Frage gestellt werde. Die europäischen Datenschutzgesetze dürften aber nicht weiter grob von den USA missachtet werden. Ein vergleichbarer Vorgang sei auch im US-Kongress undenkbar, erklärte sie unter Beifall des Plenums.

Ein dem Parlament noch kurz vor der Abstimmung übersandter Bericht des französischen Richters Jean-Louis Bruguière hatte laut Medienberichten zehn konkrete Fälle aufgelistet, in denen die Bankdaten bei der Terrorismusbekämpfung geholfen haben sollen. So hätten zum 5. Jahrestag des 11. September 2001 Islamisten zwölf Flugzeuge aus Europa über New York, San Francisco, Boston und Los Angeles zum Absturz bringen wollen. Die Überweisungsinformationen hätten nach diesen Anschlagversuchen zu neuen Spuren geführt, Identitäten bestätigt sowie Beziehungen zwischen den einzelnen Verantwortlichen der Terrorplanung ausgemacht. Außerdem sollen im Sommer 2007 Daten von SWIFT vor der Festnahme der Sauerland-Gruppe in Deutschland zu den Konto- und Überweisungsdaten eines ihrer Mitglieder geführt haben.

Quelle : www.heise.de



Sehr schön  :)

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Re: EU-Parlament kippt SWIFT-Abkommen zum Bankdatentransfer
« Antwort #1007 am: 12 Februar, 2010, 02:18 »
Ich verstehe ja, dass die Amis und ihre ergebenen Diener seit 9/11 die Büxen gestrichen voll haben.
Aber ich glaube nicht, dass die Sicherheit der westlichen Welt irgendwie davon profitiert, wenn die US-Geheimdienste sofort darüber informiert werden, dass Lieschen Müller ihren Spanien-Urlaub bezahlt.
Die "freiwilligen Spenden" gläubiger Zuwanderer an ihre kämpfenden "bedürftigen Brüder" dagegen, die ihr Vorbeter hierzulande stets in bar einsammelt, gehen mit Sicherheit an SWIFT komplett vorbei.

Also nützt es uns gar nichts, wenn wir alle uns vor den Cowboys komplett entblössen, THz-körperlich oder wirtschaftlich.

Jürgen
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USA: Handynutzer ohne Richterbeschluss orten?
« Antwort #1008 am: 14 Februar, 2010, 11:28 »
Rechtsexperten der Obama-Regierung befürworten eine Änderung beim Lokalisieren von Mobiltelefonen Verdächtiger. Künftig soll dafür kein Richterbeschluss mehr nötig sein. Datenschützer sind über die Pläne, die momentan vor Gericht verhandelt werden, empört.

Ein US-Berufungsgericht befasst sich seit dem gestrigen Freitag mit der Frage, ob die Polizei künftig das Recht haben soll, die Mobiltelefone Verdächtiger auch ohne Richterbeschluss zu "tracken", also deren Standortdaten abzurufen. Einige Rechtsexperten glauben, das Verfahren könne sich zu "einem der wichtigsten Kämpfe um die Privatsphäre in der modernen Ära" entwickeln.

Die Obama-Regierung hatte den Antrag gestellt, dass Telekommunikationsunternehmen zukünftig auch ohne Richterbeschluss verpflichtet sein sollen, Standortdaten auf Anforderung der Ermittlungsbehörden auszuhändigen. Diese Pläne hatte auch schon die Vorgängerregierung unter George Bush erwogen, allerdings niemals in die Tat umgesetzt. Das zuständige Gericht hatte damals gegen die Wünsche der Regierung entschieden und festgelegt, dass erst ausreichende Verdachtsmomente vorgelegt und die Abhörmaßnahmen vom Richter abgesegnet werden müssen.

Amerikanische Bürgerrechts-Organisationen wie die American Civil Liberties Union (ACLU) und die Electronic Frontier Foundation (EFF) sehen in den Plänen eine unverhältnismäßige Verletzung der Privatsphäre der Betroffenen. Zudem, so die Aktivisten, widersprechen diese Pläne der US-Verfassung, die Schutz vor "illegaler Durchsuchung und Beschlagnahmung" garantiert. ACLU-Sprecherin Catherine Crump sagte, grundsätzlich sei das "Tracking" von Mobiltelefonen zwar eine notwendige und akzeptable Methode der Verbrechensbekämpfung. "Die Frage ist, ob die Regierung erst verpflichtet sein sollte, zu zeigen, dass sie gute Gründe hat, zu glauben, dass das Tracking Beweise für eine Straftat aufdecken wird," erklärte Crump, "Wir glauben, das sollte sie. In diesem Gerichtsverfahren geht es nicht um den Schutz Krimineller. Es geht darum, unschuldige Menschen vor ungerechtfertigten Eingriffen in ihre Privatsphäre zu schützen."

Die Stellungnahmen der EFF und der Regierung zum Thema sind auch im Internet erhältlich.

Quelle: www.gulli.com
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Bundesdatenschützer rügt Krankenkassen-Webseiten
« Antwort #1009 am: 18 Februar, 2010, 18:05 »
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat bei einer stichprobenartigen Überprüfung der Web-Auftritte gesetzlicher Krankenkassen festgestellt, dass vielfach unzulässige Analysedienste zur Reichweitenmessung eingesetzt wurden.

Unzulässig seien solche Dienste dann, wenn sie das individuelle Surfverhalten von Nutzern registrieren und auswerten, ohne dass hierüber eine ausreichende Information stattfindet und ohne dass die Nutzer eingewilligt haben. Das teilte Schaars Behörde heute mit.

Schaar konnte demnach erreichen, dass die mehr als hundert Krankenkassen in seinem Zuständigkeitsbereich keine unzulässigen Analyseverfahren mehr verwenden. "Website-Anbieter dürfen solche Dienste nicht verwenden, bei denen eine wirksame Wahrnehmung des Rechts auf Widerspruch, Information und Auskunft an die Nutzerinnen und Nutzer unterbleibt oder bei denen die Daten nicht gelöscht werden", erklärte er.

Das Kontrollergebnis mache deutlich, wie wichtig datenschutzrechtliche Prüfungen und Beratungen sind. Schaar befürchtet, dass auch in vielen anderen Bereichen datenschutzwidrige Webanalysedienste genutzt werden und mahnte die Wirtschaft zur Einhaltung der Datenschutzbestimmungen.

Quelle : http://winfuture.de

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De Maizière für mehr Datenkontrolle im Bürgerinteresse
« Antwort #1010 am: 28 Februar, 2010, 12:37 »
Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) will beim Thema Datenkontrolle  eine Forderung von Internet-Aktivisten nach mehr Transparenz im Interesse der Bürger aufgreifen. Prüfenswert sei die Idee eines sogenannten Datenbriefs, mit dem Unternehmen jeweils zum Jahresende ihre Kunden über die gespeicherten persönlichen Daten informieren sollen, schrieb de Maizière in einem Beitrag  für den Tagesspiegel (Sonntag). Vom Koalitionspartner FDP kam der Einwand, dies bedeute für die Wirtschaft einen zu hohen bürokratischen Aufwand.

De Maizière unterstützte die Forderung vieler Internetnutzer, möglichst einfach die Fremdnutzung der persönlichen Daten kontrollieren zu können. "Das Bundesinnenministerium wird daher Vertreter der Netz-Community, des Datenschutzes und der Wirtschaft einladen, gemeinsam ein Konzept für einen solchen Datenbrief zu entwickeln und dieses in einem Pilotprojekt ergebnisoffen zu testen." Netzaktivisten wie der Chaos Computer Club wollen mit Hilfe des Datenbriefs die informationelle Selbstbestimmung der Bürger stärken und die Anhäufung von personenbezogenen Daten möglichst unattraktiv machen.

Die FDP-Innenpolitikerin Gisela Piltz unterstützte Forderungen nach mehr Transparenz, sprach sich aber gegen eine Verpflichtung der Unternehmen aus. "Ein solcher bürokratischer Aufwand, der mit hohen Kosten für die Unternehmen verbunden ist, ist durch nichts gerechtfertigt", sagte Piltz dem Tagesspiegel. Unternehmen sollten möglichst kostenlos Daten zur Verfügung stellen. Diese sollten aber nicht automatisch versendet werden müssen.

Quelle : www.heise.de

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Bei Gefahr Datenschutz überflüssig?
« Antwort #1011 am: 01 März, 2010, 20:46 »
Der Innenminister von Bayern spricht sich dafür aus, dass die Internetprovider bei Gefahr im Verzug die Daten ihrer Kunden sofort herausgeben müssen. In solchen Fällen müsse der Datenschutz schlichtweg zurückstehen. Das sei dann auch ohne richterliche Anordnung möglich.

Der Innenminister Bayerns sagte bei Cop2Cop zu dem Thema: "Die Telekom und andere Internetanbieter müssen rasch und unbürokratisch handeln, wenn es um Leib und Leben von Menschen geht. Ich fordere die Telekom auf, in ihren internen Abläufen sicherzustellen, dass Telekommunikationsdaten wie die so genannte IP-Adresse eines Internetnutzers oder dessen Telefonnummer sofort herausgegeben werden, wenn Gefahr im Verzug ist. Wenn ein Menschenleben gefährdet ist, muss der Datenschutz zurückstehen. Im Gesetz ist das klar geregelt."

Anlass für die Aussage von Joachim Herrmann war der am 4. Februar online angekündigte Selbstmord des 18jährigen Thorsten S. Die Polizeibeamten im nordrhein-westfälischen Greven hatten versucht, mit Hilfe der Telekom herauszufinden, wer seinen Suizid über ein Forum minutiös ankündigen wollte. Die zuständigen Mitarbeiter der Telekom hatten der Polizei aber die Herausgabe der Daten verweigert. Während der Selbstmörder die Durchführung seiner Pläne in dem Forum quasi live bloggte, versuchten die Polizisten über einen anderen ISP den Anschlussinhaber zu ermitteln. Beim Eintreffen der Ermittler war der Selbstmörder schon tot. Genau nachweisen lässt sich der Zeitpunkt des Todes nicht mehr. Es gab keine Hinweise auf Fremdeinwirkung, dementsprechend fand keine Obduktion statt.

Die ortsansässige Polizei hat mittlerweile Strafanzeige gegen mehrere Mitarbeiter der Telekom gestellt. Der Vorwurf lautet auf unterlassene Hilfeleistung. Herr Herrmann folgert daraus, dass die Herausgabe von Personendaten auch ohne richterliche Anordnung möglich sein muss. Das aber nur in dem Fall, dass dadurch ein Menschenleben gerettet werden kann.

Bleibt zu hoffen, dass man derartige Ausnahmen später nicht auch auf andere Fälle ausweiten möchte. Dererlei nachträgliche Erweiterungen der ursprünglichen Aussagen oder Wahlversprechen stellen in den Reihen der Politik leider keinen Einzelfall dar.

Quelle : www.gulli.com



Ja...Nee...schon klar ...  :P

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An den Nasen könnt ihr sie erkennen
« Antwort #1012 am: 03 März, 2010, 19:44 »
Die Nase wird zum nächsten Objekt der biometrischen Identifizierung, allmählich könnten Burkas als Kleidungsmittel im öffentlichen Raum attraktiv werden

Menschen lassen sich anhand ihres Genprofils, ihrer Stimme, ihrer Bewegungen, ihres Gesichts, ihrer Iris, ihrer Fingerabdrücke oder Nasen erkennen. Adrian Evans und Adrian Moorhouse vom Department of Electronic & Electrical Engineering der University of Bath haben die biometrischen Identifizierungsmöglichkeiten noch einmal erweitert und ein Programm entwickelt, um Menschen an ihren Nasen angeblich eindeutig erkennen zu können.

Nasen haben den Vorteil, dass sie ziemlich markante und deutliche Körpermerkmale sind, sagen die Wissenschaftler. Sie lassen sich nicht so leicht verbergen und verändern sich kaum durch Körpermimik, weswegen sie für heimliche Überwachung oder bei einer unkooperativen Person gut zur biometrischen Identifizierung geeignet seien.

Die Idee entstand aus einem u.a. vom Innenministerium finanzierten Projekt namens PhotoFace, aus einer stereofotometrischen Aufnahmetechnik exakt die dreidimensionalen Strukturen sich bewegender Gesichter herzustellen, um daraus ein Gesichtserkennungsprogramm zu entwickeln, das möglichst unter allen Lichtbedingungen und Aufnahmewinkeln funktioniert. Innerhalb von 20 ms werden dabei vier Aufnahmen mit vier verschiedenen Lichtquellen gemacht (was dann so geheim noch nicht funktionieren kann). Für die Nase wurde ein gesondertes Programm geschrieben, um deren 3D-Struktur zu analysieren, sie sechs grundlegenden Nasenformen (römisch, griechisch, nubisch, Adler-, Stups-, Himmelfahrtsnase) zuzuordnen und sie zu vermessen (Länge, Breite Nasenspitze und –sattel). Damit ließen sich, so die Wissenschaftler, Menschen gut und schneller als etwa durch Gesichtserkennung identifizieren. Getestet wurde das Programm allerdings nur an einer kleinen Gruppe von Versuchspersonen, weswegen die wirkliche Fehlerrate nicht bekannt ist.

Möglicherweise werden Burka-ähnliche Gewänder, die den ganzen Körper einschließlich Gesicht verhülle, allmählich zu einem Mittel, in öffentlichen Räumen die Erkennung zu umgehen, wenn das Vermummungsverbot nicht auf die Präsenz im gesamten öffentlichen Raum ausgedehnt werden sollte. Der Ganzkörperschleier könnte aus dem religiösen und sexuellen Kontext heraustreten und zur gebotenen Datenverhüllung für Bürger werden, die das urbane Recht auf Anonymität für sich reklamieren. Man könnte auch die Begründung des Verfassungsgerichts im Urteil zur Vorratsdatenspeicherung verwenden, nämlich dass "die Freiheitswahrnehmung der Bürger nicht total erfasst und registriert werden" darf und ein "diffus bedrohliches Gefühl des Beobachtetseins" entsteht.

Die mit immensen Geldern ausgestattete Forschung und Entwicklung von Sicherheitstechniken macht es möglich, Menschen anhand immer weiterer biometrischer Merkmale zu identifizieren und sie dann nicht nur beim Durchschreiten von Kontrollstationen, sondern mittels stationären oder mobilen (Fahrzeuge, Drohnen etc.) Überwachungskameras im öffentlichen Raum heimlich und aus der Ferne zu erkennen und zu verfolgen.

Quelle : http://www.heise.de/tp/

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Re: An den Nasen könnt ihr sie erkennen
« Antwort #1013 am: 03 März, 2010, 22:57 »
Ich prohezeihe eine deutliche Nachfragesteigerung für Groucho Marx Nasenbrillen
Bisher ein hierzulande eher weniger bekannter Scherzartikel, zukünftig ein Garant der Privatsphäre  ::)
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Re: An den Nasen könnt ihr sie erkennen
« Antwort #1014 am: 04 März, 2010, 13:46 »
ein weiterer beleg dafür, wie regierungsgelder verschleudert werden. es gibt bereits sehr viele abhandlungen und auch diplomarbeiten, in denen sehr gut belegt ist, warum sich eine identifizierung anhand von nasen, wangenknochen, ohrmuscheln usw kaum erfolgreich ist. ein einfaches gopher oder die alternative gogle/bing hatte einiges an mühe und geldern  erspart.
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"Unantastbare Menschenwürdekerne" nicht hinreichend beachtet
« Antwort #1015 am: 08 März, 2010, 09:50 »
Nach mehreren Urteilen des Bundesverfassungsgerichts  zugunsten der Freiheitsrechte der Bürger setzt dessen scheidender Präsident Hans-Jürgen Papier auf Einsicht beim Gesetzgeber. Er hoffe, dass die Entscheidungen wie zuletzt zur Vorratsdatenspeicherung "künftig auch die Gesetzgebung prägen werden", sagte Papier am Sonntag im Deutschlandfunk.

Er gehe davon aus, dass die Gesetzgebung auf die Vorgaben des Gerichts reagieren werde, "so dass wir nicht mehr so häufig Diskrepanzen zwischen der Gesetzgebung auf der einen Seite und der verfassungsmäßigen Rechtsprechung auf der anderen Seite vorfinden werden". Papier wies auf das Spannungsverhältnis von Freiheit und Sicherheit hin und betonte, dass es zunächst Aufgabe der Politik sei, hier für einen "gewissen harmonischen Ausgleich" zu sorgen. "Und sie hat in den letzten Jahren nicht immer das an harmonischem Ausgleich gefunden, das wir – das Bundesverfassungsgericht – eigentlich verlangen müssen." Es seien in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts "unantastbare Menschenwürdekerne" herausgearbeitet worden. Diese seien vom Gesetzgeber "in aller Regel nicht hinreichend beachtet" worden.

Das höchste deutsche Gericht hatte am vergangenen Dienstag entschieden, dass die massenhafte Speicherung von Telefon- und Internetdaten ohne konkreten Verdacht unzulässig ist. Die bislang gespeicherten Daten müssten unverzüglich gelöscht werden. Mit der Regelung hatte Deutschland eine EU-Richtlinie umgesetzt. Allerdings meinte Papier im Deutschlandfunk auch, der deutsche Gesetzgeber sei weit über die Intention der Europäischen Union hinausgegangen. Während es der EU um die Verfolgung schwerer Straftaten gehe, habe der Gesetzgeber hierzulande auch die Verwendung der Daten für geringere oder mittlere Kriminalität zugelassen. "Es gibt durchaus eine grundgesetzkonforme Umsetzung der Richtlinie", betonte Papier.

Papier räumte zugleich ein, dass das Grundrecht auf Schutz der informationellen Selbstbestimmung heute nicht nur durch den Staat, sondern auch durch Private und Unternehmen bedroht werde. "Der Staat hat wie bei den Freiheitsrechten, die körperliche Unversehrtheit, das Leben oder die Gesundheit schützen, auch hier beim Grundrecht auf Datenschutz eine Schutzpflicht. (...) Hier ist in der Tat der Gesetzgeber gerufen und gefordert." Allerdings trage auch jeder einzelne Bürger "ein hohes Maß an Selbstverantwortung" im Umgang mit seinen Daten.

In einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung hatte Papier bereits festgehalten: "Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass das Verbot einer Totalüberwachung zur Identität der Verfassung Deutschlands gehört und auch von der europäischen Gesetzgebung nicht im Grundsatz negiert werden darf. Das ist eine Entscheidung, die weit über den konkreten Fall hinausreicht." Gesetze, die Grundrechtseingriffe ermöglichen, müssten nicht nur den Menschenwürdekern unangetastet lassen. Sie hätten auch für "ein angemessenes Verhältnis von Zweck und Mittel" zu sorgen und "hinreichend bestimmt" sein, betonte Papier. "Einige Gesetze des Bundes und der Länder sind – absichtlich oder unabsichtlich – über das Ziel hinausgeschossen, Terrorismus oder Schwerkriminalität zu bekämpfen."

Quelle : www.heise.de

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EuGH fordert Unabhängigkeit deutscher Datenschützer
« Antwort #1016 am: 09 März, 2010, 18:46 »
Die deutschen Datenschützer sind nicht unabhängig genug. Das bestätigte der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil über die Datenschutzbehörden in Deutschland.

Deutschlands Datenschützer dürfen sich - theoretisch - freuen. Denn in seinem Urteil vom Dienstag gab das oberste europäische Gericht der Klage der EU-Kommision statt. Diese hatte ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland angestrengt, da sie die Praxis der deutschen Datenschutzbehörden für unvereinbar mit der Richtlinie 95/46/EG hielt. Teil dieser Richtlinie ist die Bestimmung, dass die Behörden zum Datenschutz unabhängig sein sollen, also ihrer Tätigkeit frei von Einflüssen von außen nachgehen können müssen. Diese Unabhängigkeit "ist erforderlich, um in allen Mitgliedsstaaten ein gleich hohes Niveau des Schutzes natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zu schaffen", sagte der EuGH in seinem Urteil.

Die völlige Unabhängigkeit der Datenschutzbehörden, so der Europäische Gerichtshof weiter, sei jedoch von der Bundesregierung "falsch umgesetzt" worden. Diese Einschätzung beruht darauf, dass die deutschen Datenschützer bisher der Kontrolle der Bundesländer unterstehen, wenn es um nicht öffentliche Sachverhalte geht. Das Gericht widersprach der Auffassung Deutschlands, dass die Unabhängigkeit auch unter staatlicher Kontrolle gewährleistet sei. Die Bundesrepublik steht mit diesem Gerichtsverfahren übrigens nicht allein da. Auch gegen Österreich wurde ein Vertragsverletzungsverfahren aufgrund mangelnder Unabhängigkeit seiner Datenschützer eingeleitet. Die Initiative ging von der ARGE Daten, einer österreichischen Bürgerrechtsorganisation, aus, die bei der EU-Kommission 2005 Beschwerde eingereicht hatte. Die Kommission untersucht derzeit, ob sie auch in dieser Angelegenheit vor dem EuGH klagt.

Die Entscheidung wurde von den deutschen Datenschützern mit Freude aufgenommen. "Europarechtswidrig ist nicht nur die organisatorische Einbindung knapp der Hälfte der Datenschutzaufsichtsbehörden für den nicht-öffentlichen Bereich in die jeweiligen Innenministerien, sondern auch die Aufsicht der Landesregierungen über die Datenschutzbehörden. Ich freue mich über diese klaren Worte des Europäischen Gerichtshofs. Dies ist eine deutliche Stärkung des Datenschutzes. Deutschland ist nun verpflichtet, alle Maßnahmen zu ergreifen, um die Vertragsverletzung zu beseitigen. Auch wenn sich das Urteil direkt auf die Aufsichtsbehörden der Länder bezieht, wird auch zu untersuchen sein, welche weiteren Konsequenzen sich für die anderen Stellen ergeben, die über den Datenschutz wachen", so der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar. Die Behörden des Datenschutzes sollen nach der EU-Direktive ihre Entscheidungen unabhängig treffen können, das Risiko einer Beeinflussung von außen müsse daher ausgeschlossen werden.

Quelle : www.gulli.com

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Datenschutz-Probleme nehmen atemberaubend zu
« Antwort #1017 am: 10 März, 2010, 14:00 »
Der Trend zur Kommerzialisierung personenbezogener Daten hat sich mit atemberaubender Geschwindigkeit verstärkt. Das erklärte der Landesdatenschutzbeauftragte von Rheinland-Pfalz, Edgar Wagner.

In seinem heute vorgelegten Tätigkeitsbericht weist er darauf hin, dass er eine Häufung von Datenschutzproblemen vor allem im privatwirtschaftlichen Bereich verzeichnet habe. Außerdem bereite ihm die Verbreitung von Überwachungstechniken der unterschiedlichsten Art Sorge.

Insbesondere der immer stärker um sich greifenden Videoüberwachung müssen deutlicher als bisher Grenzen gesetzt werden, forderte Wagner. Nicht nur seitens der Behörden, sondern auch im nicht-staatlichen Bereich breitet sich die Videoüberwachung rasant aus. So werden Tankstellen, Supermärkte und Einkaufspassagen überwacht, aber auch Gaststätten, Cafés, Eisdielen, Arztpraxen, Friseursalons und Freizeiteinrichtungen. Dies geschieht ohne Rücksicht auf die Gesetzeslage und weitgehend kontrollfrei, bemängelte der Datenschutzbeauftragte.

Das Datenschutzbewusstsein der Nutzer, aber auch der Anbieter ist nicht besonders ausgeprägt, so Wagner. Die Defizite seien bereits groß und werden im Zuge der technologischen Entwicklung immer größer. "Das kann nicht einfach achselzuckend hingenommen werden. Denn der Datenschutz ist Teil der Menschenwürde", erklärte er.

Es gebe aber auch ermutigende Anzeichen einer Besserung. Ausdruck dafür ist laut Wagner die ernorm wachsende Zahl der Eingaben beim Landesdatenschutzbeauftragten und erste Verhaltensänderungen beispielsweise in den sozialen Netzwerken. Wesentlichen Anteil an dieser positiven Entwicklung hätten die Medien, die im bisher nicht gekannten Umfange über Datenschutzskandale, Datenschutzpannen und Datenschutzprobleme berichten.

Quelle : http://winfuture.de

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Wie Arbeitnehmer bald per Handy überwacht werden sollen
« Antwort #1018 am: 13 März, 2010, 16:26 »
Mit einer neuen Technologie hat der japanische Telekom-Konzern KDDI ein neues Handy-System entwickelt, das zur Überwachung von Arbeitskräften verwendet werden soll. Präzise Bewegungssensoren des Telefons sollen helfen, die Arbeitshaltung der Mitarbeiter zu analysieren.

Putzt die Reinigungskraft wirklich die Treppen oder vertreibt sie sich nur untätig die Zeit? Repariert der Hausmeister wirklich den Türrahmen oder trödelt er nur unambitioniert herum? Arbeitgeber rund um den Globus, die es brennend interessiert, was ihre Mitarbeiter treiben, werden mit großer Neugierde ihre Blicke nach Japan richten. Der Traum der schrankenlosen Überwachung könnte für einige Firmenbosse schon bald Wirklichkeit werden.

Der japanische Telekom-Konzern KDDI stellte Arbeitgebern kürzlich eine neue Technologie vor, die die Kontrolle der Angestellten und Mitarbeiter deutlich vereinfachen soll. Mit Hilfe der Bewegungssensoren der Handys soll das neue System mit höchster Präzision ermitteln, ob sich der Beschäftigte wirklich in seiner erwünschten Arbeitshaltung befindet. So soll das Programm verstehen, wo sich der Mitarbeiter befindet und ob er wirklich seiner Arbeit nachgeht. Dank der Präzision der Technologie könne ans Tageslicht gebracht werden, ob die Person steht, rennt, sich bückt oder sogar Treppen steigt. Die Bewegungssensoren sollen beispielsweise aufzweigen, ob eine Reinigungskraft gerade putze oder doch nur pausiere.

Die Möglichkeit der Effizienzsteigerung stehe beim Mobilfunkanbieter an hoher Stelle, heißt es. Mithilfe der gesammelten Daten zu den Mitarbeitern könne man gewisse Arbeitsabläufe effektiver gestalten. Auch sei die zentrale Überwachung von auswärtigen Arbeitskräften wie Putzkräften oder Sicherheitsleuten kostengünstig realisierbar.

Um Datenschützer und Verfechter der Privatsphäre ruhig zu stellen, glaubt der japanische Telekom-Konzern KDDI eine kompromissbereite Lösung gefunden zu haben: "Bevor das System in den jeweiligen Firmen in Kraft tritt, sollte zwischen dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Vereinbarung unterschrieben werden", so Hiroyuki Yokoyama von KDDI.

Quelle : www.gulli.com

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Datenschützer stoppen Video-Bikes der Polizei
« Antwort #1019 am: 14 März, 2010, 18:18 »
Eigentlich klang der Plan der Polizei in Deutschlands Fahrradhauptstadt Münster nicht schlecht: Dort, wo häufig ein verkehrswidriges Verhalten von Zweiradfahrern beobachtet wurde, sollten Polizisten mit zwei aufgerüsteten City-Bikes auf Streife gehen. Die Fahrräder wurden extra dafür mit hochwertiger Kamera- und Videotechnik ausgestattet, um Übeltäter im Zweifelsfall eindeutig überführen zu können. Mit einer ähnlichen Technik sind auch die Streifenwagen der Polizei ausgestattet. Doch den Plänen der Münsteraner Schutzpatrouille wurde nun ein Strich durch die Rechnung gemacht - von Datenschützern.
   
Ende für die Video-Bikes

Laut eines Berichts der "Westfälischen Nachrichten" werde aus Datenschutzgründen auf den Kameraeinsatz verzichtet. Mit einer entsprechenden Bitte sei das Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen an die Polizei Münster herangetreten, der nun entsprochen wurde. Der NRW-Datenschutzbeauftragte habe Bedenken gegen den Einsatz der Video-Räder geäußert, heißt es weiter. Wohl auch, weil bei den Videoaufnahmen unbeteiligte Bürger aufgenommen wurden. Die Zeugenaussage eines Polizeibeamten, der ein Fehlverhalten beobachtet hat, reiche für die Beweisführung aus, meinen die Datenschützer.

Die beiden hochgerüsteten Fahrräder sollen nun an Unfallschwerpunkten in Münster zum Einsatz kommen. Dort könnten Fahrradfahrern Videos vorgeführt werden, um auf die Folgen von verkehrswidrigem Verhalten zu verweisen. Denkbare Szenarien sind beispielsweise, welche Folgen das Fahrradfahren unter Alkoholeinfluss oder mit eingeschaltetem MP3-Player haben kann. In einer Box auf dem Gepäckträger wurde zu diesem Zweck ein kleiner Monitor installiert. Pro Fahrrad kostete die neue Technik rund 250 Euro.

Video-Stopp auch in anderen Städten

Ganz aufgegeben hat man die Hoffnung ist Westfalen aber noch nicht, künftig auch mit einer videounterstützten Fahrradstreife durch die Stadt zu radeln. Allerdings müsse dafür eindeutige Rechtsgrundlage bestehen. Die hatte das Bundesverfassungsgericht zuletzt angezweifelt. Ähnlich sieht man es auch in anderen Städten Deutschlands. Eingestellt wurden die polizeiliche Videoüberwachung auf Fahrrädern zwischenzeitlich unter anderem in Köln und Freiburg, wo die Video-Bikes bereits seit mehreren Monaten im Einsatz waren. In Münster wurde auf die geplante Einführung ganz verzichtet.

Quelle: onlinekosten.de

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