Was viele Mobilfunknutzer nicht wissen. Bei Vertragsende berechnen viele Provider ihnen in aller Stille ein Strafpfand, wenn die SIM-Karte nicht zurückgegeben wird.Viele Mobilfunkprovider in Deutschland berechnen ihren Kunden eine hohe Strafgebühr, wenn diese nach Vertragsende ihre SIM-Karte nicht zurückgeben. Das hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen ermittelt. Befragt wurden 25 Mobilfunkprovider und Netzbetreiber. Sieben Unternehmen ziehen die umstrittene Gebühr ein, die bei bis zu 29,65 Euro liegen kann.
Die Pfandgebühr für die Subscriber Identity Modules (SIM) wird meist bei einer der beiden letzten Rechnungen berechnet, ohne dass der Kunde dies registriert, so die Verbraucherzentrale. Wer den Sonderposten entdeckt und die SIM-Karte zurücksendet, bekommt das Geld erstattet. Talkline setzt dafür eine Frist von 14 Tagen, bei der Drillisch-Gruppe verfällt das Pfand nach drei Wochen komplett.
Geregelt wird der Umgang mit der SIM-Karte in den Geschäftsbedingungen. Zehn Mobilfunkanbieter lassen den Kunden danach die Entscheidungsfreiheit, wie sie nach Vertragsende mit den Chips verfahren. Acht Unternehmen verlangen von ihren Kunden die Rückgabe der SIM-Karte und sieben erheben zusätzlich ein Kartenpfand. Talkline berechnet für nicht zurückgesandte SIM-Karten 9,97 Euro, sechs Partner- und Tochterunternehmen der Drillisch AG verlangen 29,65 Euro, so die Verbraucherzentrale.
Drillisch-Sprecher Peter Eggers sagte den Verbraucherschützern zur Begründung: "Da sich auf der SIM-Karte kundenunabhängige Daten Dritter befinden, ist eine Rückforderung sinnvoll." Die Chips "fachgerecht unbrauchbar" zu machen, sei auch im Interesse der Kunden. Talkline erklärte, es ginge darum, "das Eigentum an den SIM-Karten für den jeweiligen Netzbetreiber zu bewahren". Die E-Plus-Marke Base argumentiert mit ihrer "Verantwortung gegenüber der Umwelt" für die Rückgabe des "Elektroschrotts".
Quelle :
www.golem.de