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Bundesregierung will Redefreiheit weiter einschränken
« am: 19 Oktober, 2010, 12:04 »
Ein Gesetzentwurf soll den Tatbestand der Volksverhetzung von Gruppen auf Einzelne ausdehnen

Dem Bundestag liegt seit Kurzem ein Gesetzentwurf vor, der den Artikel 4 des vom Europarat beschlossenen "Zusatzprotokolls zum Übereinkommen über Computerkriminalität betreffend die Kriminalisierung mittels Computersystemen begangener Handlungen rassistischer und fremdenfeindlicher Art" umsetzen soll. Dafür wird § 130 des Strafgesetzbuches so ergänzt, dass er nicht mehr nur "Teile der Bevölkerung", sondern auch Einzelne betrifft.

Der erste Absatz des Paragrafen lautet dann wie folgt:

Zitat
Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1    gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auf- fordert oder
2    die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Wie der Lawblogger  Udo Vetter anmerkte, ist diese Änderung unter anderem deshalb problematisch, weil schon die bisherige Fassung des Tatbestands der "Volksverhetzung" nur sehr schwer mit der im Grundgesetz geschützten Meinungsfreiheit vereinbar war und Richter häufig einen Ausweg darin fanden, dass sie feststellten, dass sich eine Äußerung "nicht erkennbar gegen eine abgrenzbare Gruppe" richtete. Auch deshalb, weil ihnen dieser Ausweg nun verschlossen bleibt, ist anzunehmen, dass die Vorschrift über kurz oder lang vor dem Bundesverfassungsgericht landet.


Durch den neu gefassten Paragrafen sind Vetter zufolge "nicht mehr nur Menschen, die ihre Weltanschauung kommunizieren wollen und sich bewusst entsprechend artikulieren" potenzielle Täter, sondern alle, die sich "im Rahmen einer sozialen Interaktion dazu hinreißen [lassen], sich unkorrekt zu äußern". Und "Tatorte", so der erfahrene Strafverteidiger, sind dann nicht mehr nicht mehr nur politische Schriften und Rednertribünen, sondern "Schulhof, Straßenbahn und Werkshalle". Dort allerdings haben die Betroffenen durchaus weniger Möglichkeiten, sich gegen Vorwürfe zu wehren und auch sonst potenziell schlechtere Karten als Berufspolitiker:

Zitat
Käme einiges von dem, was derzeit Politiker unserer, mit einigen Bauchschmerzen noch so zu nennenden Volksparteien sagen, aus anderem Mund, ergäbe [sich] für empfindsame Staatsanwälte durchaus ein Anfangsverdacht. Denkt man das weiter, ergibt sich die Legalität einer politischen Meinung künftig nicht mehr anhand der Meinung, sondern aus der Person des Äußernden und seiner Verankerung im politischen Mainstream.

Dass der Entwurf vor seiner Verabschiedung durch den Bundestag noch einmal geändert wird, ist nicht nur deshalb unwahrscheinlich, weil Union und FDP dort über eine absolute Mehrheit verfügen, sondern auch, weil sich keine der Oppositionsparteien für entsprechende Korrekturen einsetzt. Vielmehr gibt es in der SPD und unter den Grünen sogar Stimmen, die eine noch weiter gefasste Vorschrift fordern, welche noch mehr Tatbestände unter Strafe stellt.

Der Verweis auf den Europarat entschuldigt die Bundesregierung insofern nur bedingt, als deutsche Politiker erstens die auf dortiger Ebene getroffene Entscheidung weder verhinderten, noch so kommunizierten, dass sie öffentlich diskutiert worden wäre, und zweitens, weil der Entwurf lediglich die Redefreiheit einschränkt und keine Änderungen vornimmt, die einer übermäßigen Zensur einen Riegel vorschieben.

Geradezu aufdrängen würde sich dazu beispielsweise die Konkretisierung des Tatbestands der Volksverhetzung, so dass klarer geregelt ist, welche Bereiche nicht unter ihn fallen können. Dies hätte zum Beispiel in der Weise geschehen können, dass man das sehr weit gefasste und unbestimmte "Teile der Bevölkerung" aus dem Paragrafen streicht, nachdem dort nun konkret die "nationale, rassische, religiöse oder [...] ethnische Herkunft" aufgeführt werden. Ohne diese Streichung besteht nach dem Inkrafttreten der Änderung in noch stärkerem Ausmaß als bisher die Gefahr, dass auch Parteipolitiker, Vereinsmitglieder oder Manager auf den Volksverhetzungsparagrafen zurückgreifen könnten, wenn sie Kritik gegen sich unterbinden wollen.

Zum Vorwurf machen muss sich die Bundesregierung aber auch, dass sie die sich durch die Gesetzesänderung bietende Gelegenheit, das Ehrverletzungsrecht an die technische Entwicklung anzupassen, ungenutzt ließ, obwohl mittlerweile sogar Polizisten fordern, dass Beleidigungen dem Ordnungswidrigkeiten- und Zivilrecht überlassen bleiben sollten.

Außerhalb des Internets gibt es eine Art natürliche Bremse, die bisher dafür sorgte, dass die Strafverfolgungsbehörden nicht über ein bestimmtes Ausmaß hinaus mit Beleidigungsanzeigen beschäftigt wurden. Wer nämlich das in öffentlichen Verkehrsmitteln oder auf der Straße übliche "Arschloch" und andere Alltagsbeleidigungen anzeigen wollte, dem fehlen im allgemeinen Name und Adresse des Täters. Um sie zu ermitteln, müsste er selbst strafbar handeln und sich beispielsweise der Nötigung oder der Amtsanmaßung schuldig machen.

Im Internet ist dies anders: Dort kann derjenige, der solche Äußerungen macht, relativ unproblematisch über seine IP-Nummer ermittelt werden. Auch nachdem das Bundesverfassungsgericht das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung für grundgesetzwidrig erklärte, ist dies häufig noch über Abrechnungsdaten möglich. Und gerade dann, wenn jemand eigentlich nicht vorhat, eine Straftat zu begehen, benutzt er selten Anonymisierungssoftware. Durch diese außerhalb des Internets nicht gegebene Möglichkeit zur Feststellung der Personalien werden immer mehr Polizisten, Staatsanwälte und Richter gebunden, die sonst Gewalttaten verfolgen und bestrafen könnten.

Quelle : http://www.heise.de/tp/

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