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Manning-Prozess: Analyse der Verteidigungs-Strategie
« Antwort #420 am: 12 Dezember, 2011, 16:41 »
Das Bradley Manning Support Network widerspricht der Darstellung, Mannings Verteidiger David Coombs wolle im bevorstehenden Prozess den fragilen emotionalen Zustand des mutmaßlichen Whistleblowers in den Vordergrund stellen. Ein entsprechender Bericht der britischen Zeitung "The Guardian" sei "irreführend", kritisieren Mannings Unterstützer. Sie beleuchten Coombs' Strategie sehr detailliert.

Die Verteidigungsstrategie in der bevorstehenden Anhörung - sowie einem möglichen Kriegsgerichts-Verfahren - sei in den Medien derzeit Gegenstand vieler Spekulationen, schreibt das Bradley Manning Support Network. Letztendlich wissen könne man erst während der Verhandlung, welche Strategie Coombs wählen werde. Es sei aber davon auszugehen, dass der Anwalt nichts unversucht lassen werde, um Manning möglichst effektiv zu verteidigen. Um der Öffentlichkeit ein besseres Verständnis der von Coombs kürzlich präsentierten Liste von Zeugen zu ermöglichen, recherchierte die Aktivistin Emma Cape vom Bradley Manning Support Network verschiedene Hintergründe des Verfahrens und der möglichen Verteidigungsstrategie.

Cape geht unter anderem auf die - von den Verantwortllchen bislang abgelehnte - Anforderung von US-Präsident Barack Obama als Zeuge ein. Obama habe im Rahmen einer öffentlichen Konfrontation mit Manning-Unterstützern Manning vorverurteilt, indem er impliziert habe, Manning habe das Gesetz gebrochen. "Wenn Präsident Obama unvorsichtig genug ist, so eine Aussage in der Öffentlichkeit zu treffen, hat er wahrscheinlich hinter verschlossenen Türen ähnliche Aussagen getroffen," mutmaßt Cape. Derartige Beeinflussungen der öffentlichen Meinung - und möglicherweise der zuständigen Juristen - stellen nach US-Militärrecht einen Missbrauch von Kommando-Autorität dar. Die Verteidigung, so geht aus Coombs' Dokument hervor, will Obama daher zur "Natur seiner Diskussionen mit Militärangehörigen bezüglich dieses Falles" befragen sowie dazu, ob er andere Aussagen getätigt habe, die "entweder die Anklage in diesem Fall oder PFC Mannings Recht auf einen fairen Prozess beeinflussen würden".

Zudem plane Coombs' Team, Obamas "Heuchelei bezüglich Behauptungen, größere Transparenz der Regierung und Whistleblowing zu unterstützen" anzusprechen. In den USA werde viel Material unnötigerweise als geheim eingestuft; die Entscheidung, ein Dokument als vertraulich einzustufen, werde oft nicht von einer zweiten Person überprüft. Eine interne Untersuchung der US-Regierung sei zu dem Schluss gekommen, dass 35% der Geheimdokumente nicht aus Gründen der nationalen Sicherheit - und somit nach US-Recht zu unrecht - als geheim eingestuft seien. Dies wird, so deutet das von Coombs vor Gericht eingereichte Dokument an, eine Rolle bei der Verteidigung Mannngs spielen. Anscheinend plant Coombs, gegen den schwersten gegen Manning vorgebrachten Anklagepunkt, "Unterstützung des Feindes", das Argument anzuführen, dass die Behauptungen, die Leaks hätten die nationale Sicherheit gefährdet, seien unzutreffend. 

Dazu soll offenbar auch US-Außenministerin Hillary Clinton als Zeugin befragt werden. Clinton soll ausländischen Diplomaten über Aussagen getroffen haben, denen zufolge die Leaks die Arbeit der amerikanischen Diplomaten und Außenpolitiker nicht nachhaltig behindern oder gefährden.

Der ehemalige US-Verteidigungsminister Dr. Robert Gates soll ebenfalls als Zeuge befragt werden. Er soll zu einer von ihm kurz nach dem Leak getätigten Aussage Stellung nehmen, dass durch die Leaks keine Soldaten im Irak und Afghanistan konkret gefährdet worden seien und dass keine "sensiblen Geheimdienst-Quellen oder -Methoden" offengelegt worden seien. Ebenso soll Gates im November 2010 folgendes gesagt haben: "Jede andere Regierung auf der Welt weiß, dass die US-Regierung leckt wie ein Sieb, und dass sie das schon seit langem tut. […] Tatsache ist, Regierungen machen Geschäfte mit den Vereinigten Staaten, weil es in ihrem Interesse liegt, nicht weil sie uns mögen, nicht weil sie uns vertrauen und nicht weil sie glauben, dass wir Geheimnisse für uns behalten können. Viele Regierungen - einige Regierungen - machen Geschäfte mit uns, weil sie uns fürchten, manche, weil sie uns respektieren, die meisten, weil sie uns brauchen". Zu dieser Aussage soll Gates nach Coombs' Wunsch ebenfalls im Prozess Stellung nehmen.

Cape erklärt, die US-Regierung habe zwar womöglich ein Interesse daran, an einem rangniederen Soldaten, der zum Whistleblower wurde, wie Manning, ein Exempel zu statuieren. Die Realität sei aber "dass US-Offizielle häufig Informationen preisgeben, die eigentlich geheim sind, vor allem, wenn es den Interessen der USA dient". Die Bürgerrechts-Organisation "American Civil Liberties Union" (ACLU) habe kürzlich unter dem Informationsfreiheits-Gesetz eine Reihe der auch von WikiLeaks veröffentlichten Depeschen angefordert und veröffentlicht. Durch einen Vergleich der von der US-Regierung herausgegebenen redigierte Version mit dem von WikiLeaks veröffentlichten Original seien die Bürgerrechtler zu dem Schluss gekommen, dass "Geheimhaltungs-Entscheidungen nach wie vor anhand der Frage getroffen werden, welche Informationen die Handlungen USA in einem positiven Licht erscheinen lassen, statt die Informationen herauszugeben, die die US-Bevölkerung braucht".

Daneben will Coombs - wie in den Medien bereits letzte Woche berichtet - auf Mannings Misshandlung im Militärgefängnis von Quantico ausdrücklich eingehen. Wenn Unregelmäßigkeiten und Gesetzesbrüche bei Mannings Untersuchungshaft nachgewiesen werden könnten, so die Hoffnung von Mannings Unterstützern und Verteidigung, könne man argumentieren, dass das Verfahren bereits unrechtmäßig beeinflusst worden sei. Im Falle einer Verurteilung könne man außerdem anführen, Manning habe einen Teil seiner Strafe bereits abgebüßt.

Zeugen aus dem Militär sollen außerdem aussagen, dass es in Mannings Einheit - und unter Geheimdienst-Analysten im Irak im Allgemeinen - normal gewesen sei, Software auf Dienstrechnern zu installieren und Geheimhaltungsvorschriften im Umgang mit den Dokumenten eher locker auszulegen. Dadurch sollen die Manning zur Last gelegten IT-Verbrechen - die allerdings zu den weniger schweren Anklagepunkten zählen - relativiert werden.

Cape geht auch auf die Auswahl von Zeugen ein, die "erhebliche Medien-Aufmerksamkeit erlangt" habe: Zeugen, die aussagen sollen, dass Manning "während er im Militär diente unter emotionalem Stress stand und psychologisch betreut wurde, um an seinen Problemen zu arbeiten". Ein entsprechender Artikel des Guardian, dem zufolge Coombs versuche, Mannings "fragilen mentalen Zustand" in den Vordergrund zu stellen sei ohne Absprache mit Coombs veröffentlicht worden und "irreführend". Es gebe zwar für besagten emotionalen Stress bei Manning "viele Beweise". Dies treffe aber auf viele Soldaten zu und Mannings Unterstützer glauben nicht, dass diese Argumentation eine große Rolle dabei spielen wird, den Vorwürfen gegen Manning zu begegnen. Vielmehr, so erklärte Manning-Unterstützer und Ex-Soldat Jeff Paterson, könnten diese Zeugen darauf abzielen, von vorne herein auf eine vergleichsweise milde Strafe im Falle einer Verurteilung abzuzielen. Vor US-Militrägerichten gebe es keine Pause zwischen der Feststellung der Schuld und der Festlegung des Strafmaßes, weswegen Coombs wahrscheinlich direkt alle relevanten Zeugen vor Ort haben wolle. Zudem sind Behauptungen über Mannings angebliche emotionale Instabilität mit Skepsis zu betrachten, da sie durchaus einer bestimmten politischen Agenda dienen könnten, wie bereits im Sommer in diesem Kommentar ausgeführt. Der Guardian schien bereits damals eine entsprechende Agenda zu verfolgen.

Das Unterstützer-Netzwerk weist darauf hin, dass zusätzlich zu den auf der Liste aufgeführten 48 Personen auch weitere Zeugen geladen werden könnten. Die Liste umfasse lediglich die Zeugen, deren Vorladung aufgrund ihrer "möglicherweise entgegengesetzten politischen Sympathien" am kompliziertesten sei. Andere, Manning gegenüber positiver eingestellte Zeugen könnten später berufen werden. "Das lässt die Möglichkeit offen, dass noch Zeugen vor das Kriegsgericht berufen werden können, die über internationale Menschenrechts-Gesetze und die Nürnberg-Prinzipien über das korrekte Verhalten im Kriegsfall aussagen", berichtet Cape. Die Zeugenliste schließe also keineswegs die Möglichkeit aus, dass Mannings mutmaßliche Handlungen "auch als Whistleblowing-Handlungen vor Gericht verteidigt werden".

Quelle: www.gulli.com

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Julian Assange: Berufungsantrag angenommen
« Antwort #421 am: 16 Dezember, 2011, 18:16 »
Der britische Supreme Court befasste sich am heutigen Freitag mit dem Berufungs-Antrag von WikiLeaks-Mitbegründer Julian Assange. Die zuständigen Richter kamen zu dem Schluss, dass der Antrag zulässig ist, und erteilten dem WikiLeaks-Chef die Erlaubnis, seinen Berufungsantrag sieben Richtern des Supreme Court vorzulegen.

Assange hatte seinen Berufungsantrag erst, den gängigen Prozeduren folgend, an den "Divisional Court" gerichtet. Dieser hatte jedoch entschieden, dass sich aufgrund des "großen öffentlichen Interesses" direkt der Supreme Court, das höchste britische Gericht, mit dem Antrag befassen sollte. Heute befassten sich drei Richter des Supreme Court Lord Hope, Lord Mance und Lord Dyson - mit den schriftlichen Stellungnahmen der Beteiligten und entschieden über den Berufungsantrag.

Die Richter kamen zu dem Ergebnis, dass Assanges Berufungsantrag zulässig ist. Sie erklärten ferner, aufgrund der großen Wichtigkeit der von Assange aufgeworfenen Frage, ob ein Staatsanwalt eine "juristische Autorität" sei - Assanges Verteidiger hatten dies angezweifelt und somit bezweifelt, dass der gegen Assange ausgestellte internationale Haftbefehl der schwedischen Staatsanwältin Marianne Ny rechtskräftig war - sollten sich gleich sieben Richter mit dem Fall befassen. Die Verhandlung soll am 1. und 2. Februar stattfinden. Details über den Zeitpunkt der Verhandlung sowie die zuständigen Richter sollen Anfang Januar veröffentlicht werden.

Der Supreme Court ist nunmehr das dritte Gericht, das sich mit Assanges Fall befasst. Zuvor hatten der Londoner "Magistrate Court" sowie der "High Court" sich mit dem Fall befasst. Assange hatte beide Prozesse verloren und anschließend Berufung eingelegt.

Quelle: www.gulli.com

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FoWL: WikiLeaks gründet eigenes Soziales Netzwerk
« Antwort #422 am: 18 Dezember, 2011, 10:45 »
Die Whistleblowing-Website WikiLeaks eröffnete am gestrigen Samstag nach mehrfacher Vorankündigung ihr eigenes Soziales Netzwerk. Dieses ist speziell für Aktivisten und WikiLeaks-Unterstützer konzipiert und trägt den Namen "Friends of WikiLeaks", kurz "FoWL". Das Netzwerk verfügt offenbar über eine Art "Zellenstruktur", wie sie in ähnlicher Form bei Widerstandsgruppen zu finden sein könnte.

Das Netzwerk befindet sich derzeit im Beta-Stadium. Es handelt sich allerdings um eine offene Beta, das heißt, jeder Interessierte kann dem Netzwerk bereits beitreten. Allerdings werden Nutzer zum jetztigen Zeitpunkt noch nicht miteinander vernetzt, wie es später durch das in einer Art "Zellenstruktur" organisierte Freundes-System geschehen soll.

FoWL ist laut eigener Beschreibung "ein Netzwerk von Menschen aus aller Welt, die WikiLeaks, seine Leute, seine mutmaßlichen Quellen und seine Mission verteidigen". FoWL unterstützt WikiLeaks sowie dessen Partner und Unterstützer "öffentlich und im privaten". In dem sozialen Netzwerk, so wird versprochen, können WikiLeaks-Sympathisanten "neue Freunde und neue Verbündete finden, sich für geschätzte Werte einsetzen und für ein gemeinsames Anliegen kämpfen". Bei FoWL, so die Hoffnung der Betreiber, sollen sich Personen mit "gemeinsamen Überzeugungen und Zielen" treffen und zu "einem starken und widerstandsfähigen Netzwerk" verbinden.

Die Nutzer von FoWL sollen einen Beitrag zur Mission von WikiLeaks leisten. Teil des Tagesgeschäfts der Website sind sie aber ausdrücklich nicht. Wie betont wird, sind FoWL-Nutzer nicht am Einreichen sensibler Dokumente beteiligt und handhaben keine Geheiminformationen. Es geht vielmehr um die Unterstützung von WikiLeaks, um Presse- und Aufklärungsarbeit, Finanzierungskampagnen, das Organisieren von Demonstrationen und ähnliche Aufgaben. Auch andere Organisationen und Projekte, die ähnliche Werte und Zielsetzungen wie WikiLeaks vertreten, soll FoWL unterstützen.

FoWL hat einerseits das Ziel, Personen aus derselben geographischen Region zusammen zu bringen. Andererseits sollen WikiLeaks-Sympathisanten weltweit vernetzt werden. Deswegen hat jeder Nutzer des Social Networks sechs Freunde aus seiner näheren Umgebung sowie sechs aus aller Welt (die allerdings, wenn gewünscht, alle eine bestimmte Sprache sprechen). Jeder Nutzer hat genau zwölf Freunde und nicht, wie in herkömmlichen Sozialen Netzwerken, beliebig viele. Dadurch entsteht eine Art Zellenstruktur. Die Freunde werden vom System automatisch ausgewählt. Der Nutzer hat allerdings die Möglichkeit, inaktive Freunde von der Liste zu löschen und durch aktive Nutzer zu ersetzen. Wer FoWL beitreten will, muss neben E-Mail-Adresse, Sprachen und geographischer Region auch eine kurze Beschreibung verfassen, in der er - soweit er dies mit seinem Bedürfnis nach Geheimhaltung vereinbaren kann - seine "Überzeugungen, Fähigkeiten und Erfahrungen" erläutert. Diese Beschreibung können die Personen auf der Freundesliste des Nutzers einsehen.

Quelle: www.gulli.com

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Vorverfahren gegen mutmaßlichen Wikileaks-Informanten läuft
« Antwort #423 am: 18 Dezember, 2011, 14:30 »
Seinen 24. Geburtstag durfte der als Wikileaks-Informant verdächtigte Bradley Manning gestern bei einer Anhörung in Fort Meade (Maryland, USA) verbringen. Das bereits am Freitag gestartete und auf eine Woche angesetzte Anhörungsverfahren (Pre-Trial Hearing) dient dazu herauszufinden, ob ein Militärgerichtsverfahren (Court Martial) gegen Manning eröffnet wird oder nicht. Dem Soldaten droht im Fall einer Verurteilung eine lebenslange Gefängnisstrafe wegen der Unterstützung des Feindes. Seine Anhänger fordern seine Freilassung.

Am Freitag wurden zunächst vor allem Verfahrensfragen geklärt. Dabei scheiterte sowohl ein Befangenheitsantrag der Verteidigung gegen den Leiter des Verfahrens – Ermittlungsoffizier Lt. Almanza – als auch ein Antrag der Wikileaks-Anwälte, der darauf zielte, Julian Assange und den Wikileaks-Anwälten freien Zugang zum Mannings-Verfahren zu gewähren.

Die eigentlichen Anhörungen begannen dann gestern mit verschiedenen Zeugenvernehmungen. Dabei verzögerten vor allem technische Probleme immer wieder den Fortgang; die Zeugen wurden teilweise telefonisch befragt und es kam fortlaufend zu Verbindungs- und Verständigungsproblemen. Die Verteidigung sprach immer wieder emotionale Probleme Mannings an, die sie bei der Beurteilung des Falles berücksichtigt sehen will. Der 24-jährige US-Soldat war offenbar als homosexueller Einzelgänger ohne Freunde bekannt.

Mannings wird vorgeworfen, dass er während seines Einsatzes im Irak geheime US-Dokumente von Dienstrechnern dupliziert und der Enthüllungsplattform Wikileaks zugespielt habe. Wikilieaks' Veröffentlichung zahlreicher Diplomatendepeschen und anderer Aufzeichnungen hatte für erhebliches Aufsehen gesorgt und neben diplomatischen Peinlichkeiten auch brutale Kriegsdetails ans Tageslicht gebracht.

Die Verteidigung versuchte am Samstag auch, Zweifel an den Anschuldigungen zu streuen. So sei der junge Obergefreite nicht der Einzige mit Zugang zu seinem Computer gewesen, von dem aus der riesige Datenklau unternommen worden sein soll. Ein als Zeuge befragter, an der Ermittlung beteiligter IT-Experte des Militärs sagte aus, dass der Rechner nicht passwortgeschützt gewesen sei.

Das Verfahren wird heute gegen 16 Uhr hiesiger Zeit fortgesetzt.

Quelle : www.heise.de

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Vorverfahren gegen mutmaßlichen Wikileaks-Informanten geht zu Ende
« Antwort #424 am: 22 Dezember, 2011, 13:45 »
Am Donnerstag vor Weihnachten geht die militärgerichtliche Voruntersuchung im Fall des US-Soldaten Bradley Manning mit den Plädoyers von Anklage und Verteidigung zu Ende. Dem Obergefreiten der US-Armee wird vorgeworfen, während seiner Dienstzeit im Irak geheime Dokumente an Wikileaks weitergeleitet zu haben. Das Gericht muss bis 16. Januar entscheiden, ob die vorgelegten Beweise für ein Hauptverfahren ausreichen.

Seit sieben Tagen wird vor dem Militärgericht in Fort Meade (US-Bundesstaat Maryland) darüber verhandelt, welche Beweise gegen den 23-jährigen Manning vorliegen. Nach der Behandlung von Verfahrensfragen kamen vor allem IT-Forensiker der US-Armee zu Wort. Forensiker David Shaver sagte laut einem Bericht des US-Magazins Wired am vergangenen Sonntag aus, dass er auf einem der beiden von Manning benutzten Laptops 10.000 diplomatische Depeschen gefunden habe sowie eine Excel-Datei mit Wget-Makros, um diese Depeschen im militärischen SIPRnet zu finden und downzuloaden.

Am Montag folgte die Aussage des Forensikers Mark Johnson von der Firma ManTech International, der im Auftrag der US-Armee die Macbooks Pro von Manning untersuchte. Er fand ein Passwort, dass Manning sowohl für seine Chats wie für die Verschlüsselung von Dateien benutzte. Teile eines Chats mit einem amerikanischen Hacker konnten rekonstruiert werden, in dem Manning sich damit brüstete, das Material für das Wikileaks-Video Collateral Murder beschafft zu haben.

Außerdem soll eine isländische Telfonnummer gefunden worden sein, die angeblich Assange zugeordnet werden konnte, sowie ein Chatprotokoll, in dem ein als Assange identifizierter Teilnehmer mit Manning Kontakt gehabt haben soll. Die Chats, die mit dem Multimessaging-Programm Adium über den Server Jabber.ccc.de abgewickelt wurden, sollen mit "dawgnetwork" und "pressassociation" zwei Pseudonyme enthalten, die nach Ansicht der Forensiker dem Wikileaks-Gründer zugeordnet werden können.

Am Dienstag wurde Manning mit dem US-Hacker Adrian Lamo konfrontiert, der nach einem Chat mit Manning die US-Behörden alarmiert hatte. Lamo, der als Journalist im Umfeld des US-Hackermagazines 2600 in das Verfahren eingeführt wurde, wurde vor allem von Mannings Rechtsanwalt David Coombs ins Verhör genommen. Er sagte aus, dass er den Chat mit Manning an das Magazin Wired verkauft hatte und keine Probleme damit hatte, gegenüber Manning als Geistlicher aufzutreten, der im Chat das Beichtgeheimnis befolgt.

Manning selbst verzichtete an diesem Tag auf seine einzige Möglichkeit, selbst zum Verfahren auszusagen. Seine Verteidiger befragten Zeugen, die von chaotischen IT-Zuständen im irakischen Militärlager berichteten. So hätten viele Soldaten im Dienst an ihren Computern Spiele gespielt und Filme geschaut, die verbotenerweise im abgesicherten Netzwerk des Militärs gespeichert wurden. Insgesamt verfolgen Mannings Verteidiger die Strategie, den 23-jährigen Soldaten als psychisch hochgradig gefährdete Person darzustellen, die eigentlich keinen Zugang zu geheimen Informationen hätte haben dürfen. Manning sei wegen seiner Homosexualität im Irak isoliert gewesen und habe mit mehrfachen Gewaltausbrüchen versucht, auf seine verzweifelte Lage aufmerksam zu machen.

Quelle : www.heise.de

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30 Jahre Haft für mutmaßlichen Wikileaks-Zulieferer Manning?
« Antwort #425 am: 23 Dezember, 2011, 12:30 »
Das Vorverfahren gegen den mutmaßlichen Wikileaks-Informanten Bradley Manning ist mit den Plädoyers von Anklage und Verteidigung zu Ende gegangen. Dabei ließen beide Seiten erkennen, dass sie mit einem Militärprozess gegen den Obergefreiten rechnen, der während seiner Dienstzeit im Irak zahlreiche geheime Dokumente weitergeleitet haben soll. Ob dieser Prozess stattfindet, muss der Ermittlungsrichter bis zum 16. Januar entscheiden. Dabei muss er auch entscheiden, welche Punkte der Anklage verhandelt werden.

In seinem Schlussplädoyer im Vorverfahren versuchte Mannings Anwalt David Coombs die Bedeutung der Aktionen von Bradley Manning in einen historischen Kontext zu stellen. So hätten die Dokumente, die Manning weitergegeben haben soll, keinesfalls den Schaden angerichtet, den die Anklage maßlos übertreibend darstellen würde. Darum wären 30 Jahre Haft für den 24-jährigen Soldaten genug, erklärte Coombs. Sein Plädoyer für eine Strafmilderung im Rahmen des Vorverfahrens wird von Prozessbeobachtern als Indiz gewertet, dass alle Seiten mit einem Militärprozess rechnen.

Die Anklage nannte die vorgelegten Beweise erdrückend. Sie bezeugten, dass Manning "konstant, bewusst und methodisch" Dokumente an Wikileaks weitergegeben habe. Für diese Form der "Unterstützung des Feindes" in 22 Anklagepunkten forderte sie eine lebenslängliche Freiheitsstrafe. Bis zum Entscheid durch den zuständigen Ermittlungsrichter hat Bradley Manning Zeit, sich selbst schuldig zu bekennen und damit den Militärprozess zu umgehen. In diesem Fall würde eine mildere Strafe als lebenslänglich verhängt werden. Der Ermittlungsrichter kann seinerseits die Anklagepunkte reduzieren oder abändern, um den Prozess zu beschleunigen.

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Nazi-Leaks: Anonymous gründet Leaking-Portal gegen Rechts
« Antwort #426 am: 01 Januar, 2012, 16:00 »
Die Aktivisten der bereits zuvor mehrfach gegen Rechtsextreme im Netz in Erscheinung getretenen Operation Blitzkrieg wollen damit die bisher geleakten Daten auf einer zentralen Seite für die Öffentlichkeit zugänglich machen. Für den Betrieb des Portals setzen die Anons auf die Mithilfe der Öffentlichkeit. Jeder, der mit dem Projekt sympathisiert, soll sich beteiligen dürfen. "Ob man Daten einreicht oder sie auswertet bleibt jedem selber überlassen", so einer der beteiligten Hacktivisten. Man freue sich jedenfalls auf Zusendungen von Material. Auf dem Chaos Communication Congress (28C3) beherzigten dies offenbar schon einige Hacktivisten; es wurden mehrere Seiten mit rechtsextremem Hintergrund ins Visier genommen und Daten veröffentlicht.

Bisher stehen auf Nazi-Leaks unter anderem Daten von Aryansbook, Blood and Honour, isdrecords, der NPD, und Thor Steinar zur Verfügung. Von einigen Seiten stehen gleich die Daten mehrerer Leaks bei Nazi-Leaks im Netz. So werden von der NPD etwa das bei der taz veröffentlichte E-Mail-Archiv sowie die vor Kurzem geleakte und viel diskutierte Spenderliste zur Analyse angeboten. Die Hacktivisten kündigen an, dass weitere Daten folgen sollen. Wie erfolgreich das Portal letztendlich wird, ist noch nicht abzusehen. Dies dürfte nicht zuletzt von der Unterstützung abhängen, die Nazi-Leaks von den Internet-Nutzern erhält. In den letzten Jahren wurden zahlreiche Leak-Portale mit unterschiedlichem Hintergrund gegründet - manche mehr, manche weniger erfolgreich. Nazi-Leaks befasst sich zweifellos mit einem wichtigen Thema. Wird es auch entsprechend viel genutzt werden?

Quelle: www.gulli.com

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DJV kritisiert Nazi-Leaks wegen schlechter Recherche
« Antwort #427 am: 07 Januar, 2012, 07:30 »
Der Deutsche Journalisten Verband (DJV) kritisiert aktuelle Tätigkeiten des Internet-Kollektivs Anonymous rund um die "Operation Blitzkrieg" sowie das Portal "Nazi-Leaks". Die Anons ließen es bei dem Projekt, das dem Leaking von Informationen über Rechtsextreme dient, an journalistischer Sorgfalt vermissen, so der Vorwurf des DJV.

Das Portal Nazi-Leaks war Ende Dezember von Anons der gegen Rechtsextremismus gerichteten "Operation Blitzkrieg" gegründet worden. Dort sollen Daten aus verschiedenen bisher erfolgten Hacks von Nazi-Websites und -Foren zentral zur Verfügung gestellt werden. Unter anderem finden sich dort bereits Informationen über die von Rechtsextremen frequentierte - und vom Marketing her speziell an diese gerichtete - Kleidungsmarke Thor Steiner, die NPD und die rechts gerichtete Zeitung "Junge Freiheit".

Im Internet löste Nazi-Leaks sehr kontroverse Diskussionen aus. Von einem lobenswerten Projekt gegen Neonazis war ebenso die Rede wie von einem "Internet-Pranger". Nun mischt sich auch der DJV in die Diskussion ein und stellt sich dabei - zumindest ansatzweise - auf die Seite der Kritiker der Aktion. Der DJV kritisiert speziell den Leak von Daten der "Jungen Freiheit". Darüber heißt es in einer Stellungnahme des Verbandes: "Darunter befinden sich auch Daten der Zeitung Junge Freiheit - nach deren Angaben eine Adressliste von Autoren, Interviewpartnern und Personen, die für Interviews angefragt wurden, diese aber nie gegeben haben. Die anonymen Betreiber der Homepage bezeichnen die Daten der Jungen Freiheit hingegen als 'Autorenliste'. Journalistische Sorgfalt war hier nicht am Werk, statt dessen werden Journalisten und für Interviews angefragte Personen als rechtsextrem gebrandmarkt. Mit gründlicher Recherche oder investigativer Aufklärung hat das nichts zu tun."

Die Stellungnahme allerdings bezieht sich speziell auf einen konkreten Leak, bei dem nach Ansicht des DJV unsorgfältig recherchiert wurde. Grundsätzlich nimmt der DJV dagegen nicht zu Nazi-Leaks Stellung. Diese Tatsache sorgt unter den Kommentatoren der entsprechenden Stellungnahme prompt für Unmut. "Würde es sich also um eine korrekte Liste handeln, wäre es nach Auffassung des DJV völlig in Ordnung, dass Name, Adresse, Telefonnummer und E.Mail-Adresse veröffentlicht werden. Dass diese Journalisten und ihre Familien bereits jetzt nach der Veröffentlichung der Daten terrorisert werden ist also nach Auffassung des DJV völlig o.k.? Das darf ja wohl nicht wahr sein! Vielleicht sollten Sie sich weniger von Ihrer persönlichen Abneigung gegen die JF, als vielmehr dem Ideal der Pressefreiheit leiten lassen," schimpft etwa ein gewisser "Dahlem". "Philip" wird noch deutlicher: die Stellungnahme sei "ein Hohn", da sie die Tatsache, dass es im Internet einen "öffentlichen Pranger fuer 'rechte' Journalisten gibt" nicht verurteile. Der DJV solle "sich für diese Stellungnahme schämen und schnellstens zurück auf den Boden des Grundgesetzes kommen". Ähnlich äußern sich auch andere Kommentatoren.

Die in die "Operation Blitzkrieg" involvierten Hacktivisten nehmen die Kritik gelassen. Ein Sprecher der Operation sagte gegenüber gulli:News, die Kritik des DJV sei im konkreten Fall durchaus berechtigt. Grundsätzlich sei man aber an der Meinung "irgendwelcher Organisationen" nicht interessiert.

Quelle: www.gulli.com

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Twitter-Daten: Erneute Niederlage für WikiLeaks-Unterstützer
« Antwort #428 am: 07 Januar, 2012, 15:27 »
Die drei WikiLeaks-Unterstützer Jacob Appelbaum, Rop Gonggrijp und Birgitta Jonsdottir mussten am vergangenen Mittwoch eine erneute Schlappe vor Gericht hinnehmen bei dem Versuch, ihre Twitter-Daten vor dem Zugriff der US-Ermittlungsbehörden zu schützen. Ihre Daten waren vor rund einem Jahr im Rahmen einer "Grand Jury"-Untersuchung gegen WikiLeaks von US-Justizministerium angefordert worden.

Im Rahmen der Untersuchung, die feststellen soll, ob in den USA Anklage gegen WikiLeaks erhoben werden kann, waren umfangreiche Datensätze der drei - teils ehemaligen - WikiLeaks-Mitarbeiter angefordert worden. Seitdem kämpfen die drei mit Unterstützung von Bürgerrechts-Aktivisten vor Gericht gegen die Aushändigung der Daten. Ihre Argumentation ist, dass der Antrag ihre Privatsphäre und Meinungsfreiheit verletzt. Sie verloren jedoch in beiden bisher mit der Sache befassten Instanzen. 

Am vergangenen Mittwoch gab es für die drei Transparenz-Aktivisten erneut eine Niederlage vor Gericht. Der zuständige Richter, U.S. District Judge Liam O’Grady, lehnte einen Antrag der drei Aktivisten ab, die Daten dem Zugriff der Behörden zu entziehen, während ein Bundesgericht sich mit dem kürzlich gestellten Berufungsantrag befasst. Zur Begründung erklärte O'Grady, die Berufung habe geringe Erfolgaussichten, da bereits existierende Urteile - in den USA ein wichtiger Maßstab der Rechtssprechung - zu einem "überwältigenden" Ausmaß die Position der Regierung unterstützten. Das Gerichtsverfahren habe "der Regierung bereits seit über einem Jahr den rechtmäßigen Zugriff auf potentielle Beweise verwehrt", so der Richter.

"Wir sind natürlich enttäuscht von dieser Entscheidung und wir denken, dass der Richter einen Fehler gemacht hat," erklärte Aden Fine, ein Jurist der Bürgerrechtsorganisation "American Civil Liberties Union" (ACLU), der Jonsdottir in diesem Fall vor Gericht vertritt. Fine sagte außerdem, seine Mandantin denke derzeit über mögliche nächste Schritte nach. So könnte sie womöglich das Berufungsgericht ersuchen, die Übergabe der Daten zu verzögern. Über den Microblogging-Dienst Twitter äußerte sich Jonsdottir selbst ähnlich; sie schrieb, ihre Anwälte würden in den nächsten Tagen eine Entscheidung treffen, ob sie gegen die nun getroffene Entscheidung gerichtlich vorgehen.

Quelle: www.gulli.com

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Nazi-Leaks kündigt neue Veröffentlichungen an
« Antwort #429 am: 08 Januar, 2012, 14:34 »
Trotz teils heftiger Kritik von verschiedenen Seiten soll das umstrittene Projekt "Nazi-Leaks" nicht nur fortgeführt werden, sondern in Kürze sogar eine Reihe neuer Leaks veröffentlichen. Das erklärte ein Sprecher des Internet-Kollektivs Anonymous, das Nazi-Leaks betreibt, gegenüber dem Nachrichtenmagazin Spiegel Online.

Nazi-Leaks, das sich das Sammeln geleakter Informationen über Rechtsextreme und deren Kontaktpersonen auf die Fahnen geschrieben hat, stand von Anfang an stark in der Kritik. Gegner sprachen von einem "Internet-Pranger". Zudem wurde bei zumindest einem Leak offenbar schlecht recherchiert und eine Liste von "Autoren, Interviewpartnern und Personen, die für Interviews angefragt wurden, diese aber nie gegeben haben" der rechts gerichteten Zeitung "Junge Freiheit" als "Autorenliste" dargestellt. Damit zog Nazi-Leaks die Kritik des Deutschen Journalisten Verbandes (DJV) auf sich (gulli:News berichtete).

Die hinter dem Projekt stehenden Aktivisten - angeblich sollen es fünf bis zehn Personen sein, die das Portal betreiben - sind jedoch trotz der Kritik offenbar weiterhin von ihrer Sache überzeugt und wollen fleißig weiter machen. Ein Sprecher von Nazi-Leaks kündigte gegenüber dem Nachrichten-Magazin "Spiegel Online" an, es werde in Kürze weitere Leaks geben. In Bezug auf die negativen Äußerungen der letzten Zeit sprach der anonyme Sprecher von "berechtigter Kritik", auf die das Projekt reagieren will, indem es künftig "Filter verbessern" wird. Eine Einstellung oder Einschränkung des Betriebs planen die Aktivisten aber auf keinen Fall, im Gegenteil. "Es wird mehr folgen, auch aus dem internationalen Bereich," kündigte der Sprecher an.

Nazi-Leaks bietet im Wesentlichen Daten an , die bereits bei anderen Leaks an die Öffentlichkeit gelangten. Nach Bekanntwerden der durch die NSU verübten rechtsextremen Mordserie hätten die Aktivisten entschieden, "es wäre angebracht, einfach mal alles zentral anzubieten". Nach der eigenen politischen Verortung gefragt, sagte der Sprecher, die Gruppe heiße Linksextremismus genauso wenig gut wie den von rechts. Konkreter wurde er aber nicht.

Gegenüber gulli:News bestätigten die Hacktivisten die Darstellung des Spiegel. Genauere Informationen über die Natur der bevorstehenden Leaks liegen aber bislang nicht vor.

Quelle: www.gulli.com

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#NOLOGS: WikiLeaks-Unterstützer gegen Twitter-Logging
« Antwort #430 am: 09 Januar, 2012, 12:43 »
Um die Privatsphäre und Meinungsfreiheit von Aktivisten zu schützen, wollen viele Twitter-Nutzer, angeregt von der Whistleblowing-Plattform WikiLeaks, den Microblogging-Dienst dazu bewegen, auf eine Speicherung von Logs zu verzichten. Daten, die nicht gespeichert werden, können von den Behörden nicht abgefragt und womöglich missbraucht werden, so die Argumentation von "#NOLOGS".

In der derzeit laufenden "Grand Jury"-Untersuchung, die bestimmen soll, ob WikiLeaks-Aktivisten in den USA angeklagt werden können, wurden von Twitter umfangreiche Daten mehrerer mit der Whistleblowing-Plattform in Verbindung stehender Personen abgefragt. Konkret betroffen sind davon die Informatiker Jacob Appelbaum (USA) und Rop Gonggrijp (Niederlande) sowie die isländische Künsterlin, Aktivistin und Parlamentsabgeordnete Birgitta Jonsdottir. Alle drei waren zwischenzeitlich für WikiLeaks tätig; Appelbaum ist dies soweit bekannt bis heute. Daneben wurden Daten des offiziellen WikiLeaks-Twitter-Accounts (@wikileaks) angefordert. Auch Twitter-Daten von WikiLeaks-Gründer Julian Assange sowie dem mutmaßlichen Informanten Bradley Manning sollten übergeben werden. Die beiden haben jedoch keine bekannten Accounts bei dem Dienst. Appelbaum, Gonggrijp und Jonsdottir gehen derzeit mit Unterstützung von Bürgerrechts-Aktivisten juristisch gegen die Daten-Abfrage vor, verloren bislang jedoch in erster und zweiter Instanz.

Um derartige Vorgänge zukünftig zu vermeiden, rief WikiLeaks die Kampagne "NOLOGS" ins Leben. Durch diese soll Twitter bewegt werden, keine Logs von Benutzer-Aktivitäten mehr anzulegen und zu speichern. So soll die Anzahl von Daten, die von den Behörden gegen Aktivisten verwendet werden können, stark reduziert werden. Angesichts der Bedeutung, die Twitter mittlerweile für die Organisation von Protesten - in demokratischen Ländern ebenso wie in autoritären Regimes - hat, erscheint vielen Internet-Nutzern dieses Anliegen durchaus vernünftig. Die Anzahl von Tweets, die das Hashtag #NOLOGS verwenden, zeigt, dass die Aktion durchaus Anklang findet. Ob diese massenhaften Unterstützungs-Bekundungen jedoch ausreichen, um Twitter tatsächlich zu einer Revision seiner Logging-Praktiken zu bewegen, bleibt abzuwarten.

Quelle: www.gulli.com

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Manning-Anhörung: Assange-Petition abgelehnt
« Antwort #431 am: 12 Januar, 2012, 16:40 »
Das höchste Berufungsgericht des US-Militärs lehnte am gestrigen Mittwoch eine Petition von WikiLeaks-Gründer Julian Assange, seinen Anwälten den Zugriff auf sämtliche Gerichtsdokumente im Fall Manning zu garantieren, ab. Assange hatte argumentiert, er sei in diesem Fall Betroffener, da versucht werde, eine Verschwörung zwischen ihm und Manning zu konstruieren.

In seinem Antrag hatte Assange sogar beantragt, während Mannings kürzlich durchgeführter Anhörung ein mit einer Sicherheits-Einstufung versehenes Mitglied seines Juristen-Teams dem unter Ausschluss stattfindenden Teil der Verhandlungen beiwohnen zu lassen, in dem Geheiminformationen diskutiert wurden.

Der "U.S. Court of Appeals for the Armed Forces", das höchste Berufungsgericht der US-Streitkräfte, lehnte Assanges Antrag nun jedoch ohne Kommentar ab. Assange bliebe nun lediglich noch die Möglichkeit, sich an den US Supreme Court, das höchste Gericht der USA, zu wenden. Zuvor war der Antrag schon von der Aufsicht des für die Manning-Anhörung zuständigen Gerichts sowie von der ersten Berufungsinstanz abgelehnt worden. Zur Begründung hieß es, es gebe keine Basis für eine Sonderbehandlung Assanges, nur weil dieser in Zukunft angeklagt werden könnte. Zudem hätten es Assange und seine Anwälte geschafft, der Anhörung von den für die Öffentlichkeit reservierten Plätzen aus beizuwohnen.

"Wir sind enttäuscht von dem Beschluss, aber wie so vieles in den Manning-Vorgängen selbst ist diese Entscheidung undurchschaubar," kommentierte Baher Azmy vom "Center for Constitutional Rights", das den Antrag im Namen von Assange und WikiLeaks einreichte, die Vorgänge. "Das Gericht bietet keine wie auch immer geartete Analyse seiner Entscheidung an, so dass wir, so sehr wir die Entscheidung auch kritisieren, die scheinbar zugrunde liegenden Argumente buchstäblich nicht verstehen oder auf diese reagieren können."

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Interne Papiere über Rasterfahndung in Brandenburg geleakt
« Antwort #432 am: 15 Januar, 2012, 10:32 »
Interne Untersuchungsergebnisse über Kfz-Massenabgleiche und Eingriffe in die Telekommunikation in Brandenburg sind auf der US-Enthüllungsplattform Public Intelligence aufgetaucht. Zu finden sind dort ein Forschungsbericht vom April 2011 nebst Präsentation des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht über "Recht und Praxis der anlassbezogenen automatischen Kennzeichenfahndung, Verkehrsdatenabfrage und Mobilfunkortung zur Gefahrenabwehr in Brandenburg". Ihm angehängt ist ein Brief des brandenburgischen Innenministeriums an die untergeordneten Polizeibehörden, wie die Paragraphen zur "Datenerhebung durch Eingriffe in die Telekommunikation" (§ 33b Abs. 3, Abs. 6 Satz 2 BbgPolG) und zur "anlassbezogenen automatischen Kennzeichenfahndung" (§ 36a BbgPolG) auszulegen seien.

Dem über 180 Seiten starken Bericht zufolge fanden sämtliche 341 Verkehrsdatenabfragen und Ortungen von Mobiltelefonen zur Standortbestimmung von verdächtigen oder gefährdeten Personen statt, in fast allen Fällen durch Abfrage der entsprechenden Geodaten bei den Telekommunikationsanbietern. Veränderungen haben sich vor allem durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 2.3.2010 zur Vorratsdatenspeicherung ergeben. Beispielsweise habe sich die Relation von präventiven Verkehrsdatenabfragen nach § 33b BbgPolG und repressiven Abfragen nach § 100g StPO von 2009 (1:5) bis 2010 (1:1) deutlich verschoben. Als Ursache nennen die Forscher einen deutlichen Rückgang der repressiven Verkehrsdatenabfragen von 555 richterlichen Anordnungen nach § 100g StPO in 2009 auf weniger als die Hälfte im Jahr 2010, während die Zahl der Abfragen nach § 33b BbgPolG gleichgeblieben sei.

Zudem habe sich in Reaktion auf das Urteil sowohl das Auskunftsverhalten als auch die Speicherpraxis der Provider verändert. Weiter heißt es: "Die inzwischen deutlich verkürzten Speicherfristen dürften sich auf die Fälle der unmittelbaren Gefahrenabwehr freilich nicht in nennenswertem Umfang auswirken. Denn für eine kurze Zeitspanne von etwa sieben Tagen sind die Daten bei den allermeisten Anbietern auch heute noch verfügbar, sodass die Standortdatenabfrage, die im Gefahrenfall ja in aller Regel auf Echtzeitdaten bezogen ist, als Maßnahme der Gefahrenabwehr jedenfalls grundsätzlich auch weiterhin verfügbar sein dürfte. Allerdings ist auch das Auskunftsverhalten der Anbieter restriktiver geworden."

Deutlich verändert habe sich dagegen die Situation bei der Kennzeichenfahndung. Das Kraftfahrzeug-Kennzeichen-Erkennungssystem (KESY) speichert von jedem vorbeifahrenden Fahrzeug unter anderem ein Foto von hinten, das eingelesene Kfz-Kennzeichen, das Ausstellungsland des Kennzeichens sowie den Zeitpunkt und den Standort der Aufzeichnung. Der Bericht zeichnet ein Bild, das den offiziellen Aussagen etwa von Politikern widerspricht, die Polizei mache von der Befugnis "zurückhaltend" oder "maßvoll" Gebrauch: Von Januar 2009 bis Dezember 2010 hat sich demnach die Zahl der Einsätze mehr als verzehnfacht. Insgesamt rasterte die Brandenburger Polizei im Jahr 2010 2479 mal den Fahrzeugverkehr. Inzwischen gebe es "praktisch keine völlig überwachungsfreien Tage mehr".

Statt zur "Verfolgung schwerer Straftaten" nutzt die Polizei die Rasterfahndung fast durchweg zur Suche nach gestohlenen Fahrzeugen. Nur 5% der Abgleiche dienen der Abwehr von Gefahren, 2% der Verfolgung anderen Straftaten. Unter diesen 7% finden sich vor allem Einsätze an Orten und bei Veranstaltungen, die als "gefährdet" oder "gefährlich" gelten, etwa Fußballspiele oder "Rockertreffen". Überwacht wurden unter anderem die Anreise zu einer Geburtstagsfeier und zu einer "Rockerhochzeit". Zudem gibt der Bericht an, 4 Prozent der Kennzeichen würden falsch erkannt. Ursache seien Verschmutzung oder Abdeckung, aber auch Leerzeichen und Bindestriche. Bei fünf während 24 Stunden eingesetzten Geräten kommt das System auf 9600 falsch eingelesene Kennzeichen.

Insgesamt ist die Erfolgsbilanz aller Rasterfahndungsmaßnahmen ziemlich mäßig und wirkt eher wie die Auflistung von Zufallstreffern: Eine "suizidgefährdete Person", eine Person, die "im Verdacht einer Tötung" stand sowie ein mutmaßlicher Bandendieb wurden aufgegriffen und ein Waffendiebstahl sei verhindert worden.

Quelle und Links : http://www.heise.de/newsticker/meldung/Interne-Papiere-ueber-Rasterfahndung-in-Brandenburg-geleakt-1413299.html

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Wikileaks produziert TV-Serie mit Moderator Julian Assange
« Antwort #433 am: 24 Januar, 2012, 13:55 »
Wikileaks-Gründer Julian Assange hat die Produktion einer eigenen TV-Sendung angekündigt. Darin sollen Politiker, Revolutionäre und Vordenker interviewt werden. Die halbstündige Serie soll im März anlaufen.

Die Serie hat laut Wikileaks das hohe Ziel, die Chancen und Gefahren der Zukunft mit Vordenkern zu diskutieren, die an der Prägung von Welt und Gesellschaft mitwirken. Moderator Assange will dabei mit den Gästen über ihre jeweiligen Zukunftsvisionen debattieren und deren Philosophien hintergründig und klar darstellen, wie Wikileaks am Montag mitteilte. Dabei setzt das Format stark auf den Bekanntheitsgrad von Assange, um kontroverse Stimmen aus dem gesamten politischen Spektrum zusammen zu bringen.

Ab Mitte März soll die Serie wöchentlich mit zunächst zehn halbstündigen Episoden ausgestrahlt werden. Laut Wikileaks decken erste Lizenzverträge bereits mehr als 600 000 Zuschauer über Kabel, Satellit und Terrestrik ab. Konkrete Details, um welche Partner in welchen Ländern es sich dabei handelt, ließ die Plattform zunächst allerdings offen.

Quelle : http://www.digitalfernsehen.de

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WikiLeaks-Überwachung: FBI soll Dokumente herausgeben
« Antwort #434 am: 31 Januar, 2012, 13:17 »
Das "Electronic Privacy Information Center" (EPIC) geht gegen das US-Justizministerium sowie die Bundespolizeibehörde FBI vor Gericht. EPIC will die Behörden unter dem Informationsfreiheitsgesetz (Freedom of Information Act, FOIA) auf Herausgabe von Dokumenten über die Überwachung von WikiLeaks-Mitarbeitern und -Unterstützern verklagen.

Betroffen sind Dokumente, die belegen, welche Informationen über WikiLeaks-Unterstützer von den Sozialen Mediendiensten Facebook und Twitter sowie von den Payment-Diensten PayPal und Visa im Rahmen von Ermittlungen angefordert wurden. Gerade nach Beginn der Veröffentlichung der Cablegate-Dokumente im November 2011 war es zu massivem Behörden-Interesse an WikiLeaks-Unterstützern gekommen. PayPal und Visa sowie MasterCard wurden außerdem angeblich von den Behörden dazu gedrängt, ihre Geschäftsbeziehungen mit WikiLeaks einzufrieren, was sie daraufhin auch taten. WikiLeaks-Unterstützer sprechen von einer "Banken-Blockade". Die Unternehmen betonen allerdings, lediglich aufgrund von AGB-Verstößen durch WikiLeaks so gehandelt zu haben.

EPIC hatte bereits im Juni 2011 Anträge unter dem FOIA an das Justizministerium und das FBI gestellt. Diesen wurde bislang allerdings nicht nachgekommen, weswegen nun die Klage vor dem "District Court" im US-Bundesstaat Columbia erfolgte.


Quelle: www.gulli.com

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