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Elena: Wer streikt, wird erfasst
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Thema: Elena: Wer streikt, wird erfasst (Gelesen 4086 mal)
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SiLæncer
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ELENA kommt erneut auf den Prüfstand
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Antwort #15 am:
23 März, 2010, 13:23 »
Der Umfang der zentralen Speicherung von Arbeitnehmerdaten (ELENA) kommt nochmals auf den Prüfstand. Das haben die Koalitionsspitzen nach Informationen von dpa bei ihrem Treffen am heutigen Dienstag vereinbart. Dabei sollen vor allem die jüngsten Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung berücksichtigt werden, hieß es.
Für den elektronischen Entgeltnachweis müssen Arbeitgeber seit Jahresbeginn die Daten ihrer Angestellten an eine zentrale Speicherstelle bei der Deutschen Rentenversicherung senden. Vor allem Datenschützer und Gewerkschaften kritisieren die Datensammlung heftig. Im Internet werden derzeit Unterschriften für eine Massen-Verfassungsbeschwerde gegen Elena gesammelt. Nach Angaben der Organisatoren gibt es bereits mehr als 23.000 Teilnehmer.
Auch die neuen Vorgaben für die allgemeine Speicherung von Telefon- und Internetdaten werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Karlsruhe hatte die bisherige Massenspeicherung dieser Daten verworfen. Die Koalitionsrunde ließ nach Teilnehmerangaben einen Zeitplan dafür offen. Zunächst müsse die Überprüfung im Rahmen der EU abgewartet werden.
Quelle :
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Elena-Verfassungsbeschwerde wird übergeben
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Antwort #16 am:
31 März, 2010, 12:35 »
Die Bürgerrechtler vom FoeBuD haben in kurzer Zeit 22.005 Unterstützer für eine Verfassungsbeschwerde gegen die Arbeitnehmerdatenbank Elena gesammelt. Heute werden über 60 Aktenordner beim Bundesverfassungsgericht abgegeben.
Am heutigen Tag wird die Bürgerrechtsorganisation FoeBuD (Verein zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs) die Verfassungsbeschwerde gegen den elektronischen Einkommensnachweis Elena in Karlsruhe übergeben. Die Datenschützer hatten eine Plattform online gestellt, mit der die Verfassungsbeschwerde gegen die umstrittene Arbeitnehmerdatenbank unterzeichnet werden konnte. FoeBuD will die Vorratsdatenspeicherung von Sozialdaten verhindern und die Löschung erreichen.
Insgesamt wurden 22.005 Vollmachten erteilt, die dem Bundesverfassungsgericht nun überreicht werden. Innerhalb von zwei Wochen erreichten den FoeBuD über 40 Kisten mit Briefen. Von allen Vollmachten wurde der Barcode eingescannt, um sie den elektronisch gemachten Angaben der Unterzeichner zuordnen zu können. Nun werden über 60 Aktenordner in einem Transporter zum Bundesverfassungsgericht gebracht. Möglich war das durch den freiwilligen Einsatz vieler Helfer und von Unternehmen. Eine Bielefelder Firma stellte eine Brieföffnungsmaschine zur Verfügung, eine andere einen schnellen Barcodescanner.
Baden-Württembergs Justizminister Ulrich Goll (FDP) begrüßte die Verfassungsbeschwerde. "Die anlasslose Speicherung der Daten von über 30 Millionen Arbeitnehmern auf Vorrat ist mit dem verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz kaum in Einklang zu bringen", kritisierte er. Es werde ohne konkreten Anlass eine außerordentlich große Zahl sensibler Daten, die von erheblicher Aussagekraft über die Lebensumstände der betroffenen Bürger sind, in einem einheitlichen Datenspeicher in staatlicher Regie auf Vorrat gesammelt und je nach Bedarf zu den gesetzlich freigegebenen Zwecken nutzbar gemacht, sagte der Minister. Ihm sei unklar, warum der Staat von mehreren Millionen Arbeitnehmern wissen muss, was sie im Einzelnen verdienen, wie oft sie krank sind und warum ihnen der Arbeitgeber gekündigt habe.
Das Elena-Verfahren für den elektronischen Entgeltnachweis war als Jobcard von der rot-grünen Bundesregierung gestartet worden. Seit 1. Januar 2010 sollen die Arbeitgeber für jeden Arbeiter und Angestellten einmal monatlich einen Datensatz an eine zentrale Datenbank bei der Deutschen Rentenversicherung in Würzburg übermitteln. Darin enthalten sind Angaben zu Gehalt, Sozialabgaben, Kündigungsgründe wie Abmahnungen und Angaben zu den Fehlzeiten auch im Falle von Streiks.
Quelle :
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Weitere Kritik an Elena
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Antwort #17 am:
01 April, 2010, 17:06 »
Das Verfahren zum Elektronischen Entgeltnachweis (Elena), gegen das Bürgerrechtler am gestrigen Mittwoch mit rund 22.000 Unterstützern Verfassungsbeschwerde eingelegt haben, stößt auch in den Reihen konservativer Politiker verstärkt auf Widerspruch. Für den elektronischen Entgeltnachweis müssen Arbeitgeber seit Jahresbeginn die Daten ihrer Angestellten unter anderem zu Einkommen, Arbeitsstunden, Krankheitstagen und Urlaubstagen an eine zentrale Speicherstelle bei der Deutschen Rentenversicherung senden.
Es handle sich dabei um eine Art Vorratsdatenspeicherung, die weit über die nicht minder umkämpfte verdachtsunabhängige Protokollierung von Telekommunikationsdaten hinausgehe, erklärte der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hans-Peter Uhl, gegenüber heise online. Damit bestätigte der CSU-Politiker einen Bericht der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ), der ihn ähnlich kritisch gegenüber Elena zitiert. Uhl betonte, dass es sich dabei nicht um einen Aprilscherz handle.
Die Innenpolitiker der Union hätten den Aufbau des zentralen Registers für Arbeitnehmerdaten "schon immer mit Stirnrunzeln" begleitet, führte der Innenexperte weiter aus. Die Entscheidung sei aber "an uns vorbei gegangen". So sei der Innenausschuss des Bundestags zwar für allgemeine Fragen des Datenschutzes zuständig. Die Federführung für Elena habe aber bei den Wirtschaftspolitikern gelegen. Ferner seien die Ausschüsse für Arbeit und Soziales sowie für Recht hauptsächlich einbezogen worden.
Konkret sieht Uhl nun neben dem von der CDU-geführten Bundesarbeitsministerium das unter der Leitung der FDP stehende Wirtschaftsministerium gefordert, weitere Korrekturen am Elena-System vorzunehmen. Er wolle in deren Bereiche nicht ohne Not hineinreden, meinte der Münchner Politiker weiter. Aber es liege ihm am Herzen, auf einen "Wertungswiderspruch" hinzuweisen. So habe das Bundesverfassungsgericht das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung im Telekommunikationssektor gekippt, obwohl es dort seiner Ansicht nach "um vergleichsweise harmlose Daten" gehe. Diese sollten zudem zur Verfolgung schwerer Straftaten und zur Rettung von Menschenleben herangezogen werden. Demgegenüber würden bei Elena "deutlich sensiblere" Informationen etwa über Einkommen, Fehlzeiten oder Kündigungen gesammelt. Und dies zudem zum Zweck des Bürokratieabbaus, der ein minderes Rechtsziel darstelle.
Der Sammelklage in Karlsruhe gegen Elena will sich Uhl trotzdem nicht anschließen. "Das wäre stillos" gegenüber der Fraktion, befand der Unionssprecher. CDU-Politiker hatten Elena zuletzt Anfang März im Rahmen einer Debatte über ein Moratorium für das Verfahren im Bundestag verteidigt. Es stelle ein Signal für Innovationen dar und erfülle höchste Datensicherheitsstandards, hatte es damals geheißen. Zudem habe die Bundesregierung bereits dafür gesorgt, dass etwa Daten über eine Teilnahme an Streiks nicht mehr erhoben werden sollten. Dennoch schloss sich nun auch die CDU-Datenschutzexpertin Beatrix Philipp laut NOZ der Kritik Uhls an mit den Worten: "So wie Elena angelegt ist, kann das nicht gehen." Sowohl das Ausmaß der erfassten Daten als auch ihre zentrale Vorhaltung schieße über das Ziel hinaus.
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar untermauerte derweil seine Bedenken gegenüber dem Speichersystem: "Die Frage ist, ob ein solches Verfahren wirklich verhältnismäßig ist, ob sich die angestrebten Ziele nicht mit sehr viel weniger Daten erreichen lassen." Er hätte sich gewünscht, dass bei jeder einzelnen Informationskategorie überprüft worden wäre, ob sie notwendig ist. Konkrete Sicherheitslücken fürchtet Schaar bei Elena nicht. Alle Daten würden verschlüsselt gespeichert. Sie könnten zudem nur abgerufen werden, wenn der Arbeitnehmer dies fallbezogen erlaube.
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"Elena" wird möglicherweise überarbeitet
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Antwort #18 am:
05 April, 2010, 16:00 »
Der elektronische Entgeltnachweis "Elena" wird möglicherweise überarbeitet: Laut Handelsblatt will Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle die Meldepflicht überprüfen lassen. Möglich sei etwa, dass kleine und mittlere Unternehmen davon befreit werden.
Nach Informationen des Handelsblatt gibt es im Bundeswirtschaftsministerium Überlegungen, den elektronischen Entgeltnachweis "Elena" neu zu regeln. Es gebe erhebliche Zweifel an der Praxistauglichkeit von Elena. Denkbar sei beispielsweise, dass kleine und mittlere Unternehmen künftig vollständig von der Meldepflicht befreit werden. Seit Januar 2010 müssen Arbeitgeber die Daten unter anderem über Einkommen und Fehlzeiten von rund 40 Millionen Beschäftigten monatlich an die Deutsche Rentenversicherung in Würzburg senden.
Gegen das Verfahren hatten Wirtschaftsverbände wegen des hohen Aufwands protestiert, aber auch Bürgerrechtsorganisationen und Politiker wie die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Sie kritisierten die Speicherung von großen Mengen an sensiblen Daten ohne ihrer Auffassung nach konkreten Anlass. Datenschützer wollen eine Verfassungsbeschwerde gegen Elena einreichen.
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Ist ELENA verfassungswidrig?
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Antwort #19 am:
11 April, 2010, 17:08 »
Kaum ist die Vorratsdatenspeicherung zumindest offiziell ad acta gelegt, steht schon die nächste Datensammlung ins Haus. ELENA, der elektronische Entgeltnachweis, ist jedoch nicht nur bürger-, sondern auch verfassungsrechtlich umstritten.
Es ist etwas mehr als einen Monat her, dass das Bundesverfassungsgericht die sogenannte Vorratsdatenspeicherung, eine riesige Sammlung von Kommunikationsverbindungsdaten, die von den Telekommunikationsfirmen zum Zwecke der "Sicherheit" gesammelt werden sollten, in seiner bisherigen Form für verfassungswidrig erklärte. Während dieses Datenmonster zumindest vorerst besiegt scheint, lässt das nächste nicht auf sich warten. Die Rede ist von ELENA, einer Datensammlung, deren Zweck es eigentlich sein sollte, die Verwaltung im Bereich Arbeit zu vereinfachen und Sozialbetrug zu verhindern.
Dazu soll eine Unmenge an Daten über den einzelnen Arbeitnehmer vom Arbeitgeber an einen Zentralrechner der Deutschen Rentenversicherung weitergeleitet werden. Zu diesen Daten gehören unter anderem Adresse, Steuerklasse, Gehaltshöhe, Arbeitsstundenzahl, Fehltage mit der Angabe von Gründen, Abmahnungen und Kündigungen. Zugang zu diesen Daten haben bis 2015 die Arbeitsämter, danach auch Krankenkassen, Pflegekassen, Studentenwerke, Renten- und Unfallversicherungen, Sozialämter und Jobcenter. Diese Liste könnte jedoch durch ein einfaches Bundesgesetz problemlos erweitert werden, beispielsweise um Polizei und Finanzämter. Die Aussage aus dem Bundeswirtschaftsministerium, die Daten der Arbeitnehmer seien "zu 100 Prozent geschützt" und könnten nur mit deren Genehmigung abgerufen werden, wirkt da schon fast wie Hohn. Zumal diese Genehmigung nur ein einziges Mal zu Beginn erteilt werden muss, um die Daten freizugeben.
Dieser neue Vorstoß in Richtung des gläsernen Bürgers ist jedoch alles andere als unumstritten. So hält Prof. Spiros Simitis vom Deutschen Ethikrat "das Verfahren für eindeutig verfassungswidrig. Erstens, es sind Daten dabei, von denen man nicht weiß, wozu sie überhaupt da sind. Es herrscht also keine Klarheit über die die notwendigen Daten. Es ist zweitens so, dass man nicht weiß, wer genau an diese Daten heran kann". Ebenfalls "offen ist auch, welche Rechte hat der Betroffene, was kann er korrigieren, wird er laufend informiert?". Prof. Ulrich Goll, der baden-württembergische Justizminister(FDP), garantiert sogar "alle Daten, die erhoben werden, werden hinterher für andere Zwecke genutzt, als es ursprünglich im Gesetz drinsteht". Auch sein Parteikollege und ehemaliger Bundesinnenminister Gerhart Baum hält die Datensammlung ELENA für verfassungswidrig und für noch schlimmer als die Vorratsdatenspeicherung, da hier "eine Bundeseinrichtung zentral und gleich für bis zu fünf Jahre" die Daten speichere. "Für mich verstößt Elena gegen die informationelle Selbstbestimmung, das Verfahren enthält eindeutig verfassungswidrige Elemente", so Baum. Dementsprechend wurde beim Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde eingelegt. Bleibt nur zu hoffen, dass dieser stattgegeben wird und nicht bereits die nächste Datensammlung in den Startlöchern steht.
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Bundesjustizminsterin stellt ELENA grundsätzlich infrage
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Antwort #20 am:
04 Mai, 2010, 13:08 »
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) stellt die zu Jahresbeginn gestartete zentrale Erfassung von elektronischen Entgeltnachweisen (ELENA) grundsätzlich infrage. Sie sei dafür, ELENA einer ganz kritischen Prüfung zu unterziehen, sagte die Ministerin am Dienstag in Berlin.
ELENA habe sich zu etwas verwandelt, was kein Mensch mehr möchte, sagte die Leutheusser-Schnarrenberger. Auch das Wirtschaftsministerium, das bei diesem Projekt federführend sei, sehe derzeit keinen Beitrag zum Bürokratieabbau. Vor allem kleine und mittelständische Unternehmen äußerten massiv Kritik. Datenschützer haben bereits eine Sammelbeschwerde gegen ELENA beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.
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Aus für Arbeitnehmerdatenbank Elena?
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Antwort #21 am:
05 Juli, 2010, 10:54 »
Laut der heutigen Ausgabe vom "Handelsblatt" will Wirtschaftsminister Brüderle die Arbeitnehmerdatenbank Elena aus Kostengründen vorübergehend einstampfen. Aus dem Kabinett ist nur mit wenig Widerstand zu rechnen. Auch in der CDU & CSU wuchs der Widerstand gegen Elena.
Eigentlich sollte für die Arbeitgeber alles einfacher und billiger werden. 87 Millionen Euro sollten mithilfe von Elena eingespart werden. Jetzt stellte sich aber heraus, dass die Einsparungen nur die größeren Unternehmen betreffen. Wie das "Handelsblatt" berichtet, haben sich letzte Woche die Staatssekretäre der am Verfahren beteiligten Ministerien getroffen, um die aktuelle Situation sieben Monate nach der Einführung von Elena zu erfassen. Neben den enormen Kosten wurde dort auch auf die datenschutzrechtliche Problematik hingewiesen.
Neben Frau Leutheusser-Schnarrenberger hatte auch Herr Brüderle schon vor Wochen seine Bedenken geäußert. Die finanziellen Belastungen dürfen nicht überhandnehmen, sagte er. Darüber hinaus sei noch immer unsicher, ob der Mittelstand durch dieses Verfahren tatsächlich entlastet wird. Das allerdings war die offizielle Begründung für die Einführung von Elena.
Zur Erklärung: Seit dem 1. Januar 2010 sind alle deutschen Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Bezüge ihrer Beschäftigten an eine zentrale Speicherstelle zu übermitteln. Man wollte damit die bisherigen Einkommensbescheinigungen in Papierform ablösen. Herr Brüderle sprach sich jetzt für eine Aussetzung des Verfahrens auf unbestimmte Zeit aus. Aktuell müsse man verschärft über ein Moratorium nachdenken, sagte er dem "Handelsblatt". Noch ist unklar, ob und für wie lange Elena tatsächlich ausgesetzt werden soll.
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Weiteres Rätselraten um ELENA
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Antwort #22 am:
07 Juli, 2010, 12:20 »
Der elektronische Entgeltnachweis (ELENA) wird auch vom Arbeitsministerium infrage gestellt. Ein Sprecher des Ministeriums erklärte, dass ein Moratorium und eine anschließende Neuregelung von ELENA denkbar sei, wenn den Firmen "sehr viele Mehrkosten" entstünden. Er betonte zudem, dass das Wirtschaftsministerium federführend sei. Was dort entschieden wird, werde man mittragen.
ELENA fasst alle Daten von Arbeitnehmern und Beamten zusammen, die für einen Einkommensnachweis nötig sind. Die Arbeitgeber sind seit dem 1. Januar verpflichtet, dafür die Entgeltdaten ihrer Beschäftigten unter anderem zu Einkommen, Arbeitsstunden, Krankheitstagen und Urlaubstagen an eine zentrale Speicherstelle bei der Deutschen Rentenversicherung zu melden. Die zentrale Speicherung von Arbeitnehmerdaten ist Teil der unter dem damaligen Bundeskanzler Gerhard Schröder eingeleiteten Hartz-Reform. Zuletzt hatte Wirtschaftsminister Brüderle ein Moratorium für ELENA angedeutet. Dies sei sinnvoll, wenn ELENA keine Entlastung für den Mittelstand bringe.
Unterdessen warnt der IT-Branchenverband Bitkom davor, ELENA zu stoppen. Es sei ein Fehler, auf die Kosten für Chipkarten und die elektronische Signatur zu schauen und Einsparungen von 85 Millionen Euro zu ignorieren. Mit den angenommenen Einsparungen verweist der Bitkom jedoch auf eine Berechnung des Wirtschaftsministeriums, die als völlig veraltet gilt. In ihr tauchen keine Kostenrechnungen für die Chipkarte auf, da angenommen wurde, dass 2012 zum Start der ELENA-Abfragen mit dem beendeten Rollout der elektronischen Gesundheitskarte allgemein Karten im Umlauf sind, die eine digitale Signatur speichern können. Derzeit gehen Fachleute davon aus, dass die elektronische Gesundheitskarte frühestens 2015 allgemein verfügbar ist.
Außerdem wurden die jährlichen Kosten für eine qualifizierte elektronische Signatur mit 3,30 Euro im Jahr angesetzt, sie liegen derzeit aber bei mindestens 20 Euro. Bei der Beantragung von Wohngeld oder Arbeitslosengeld I soll die Bundesagentur für Arbeit bzw. das Sozialamt diese Kosten für die Signaturkarte übernehmen. An dieser Regelung hatte sich Kritik entzündet, die sich vor allem auf die Kosten für die notwendigen Lesegeräte bezog, die von Städten und Gemeinden angeschafft werden müssen.
Über die nun laufende ELENA-Debatte, die eine Verschiebung und Überprüfung des Vorhabens allein aus Kostengründen thematisiert, sind die Bürgerrechtler vom FoeBuD ungehalten. Sie vermissen eine politische Debatte über die "Vorratsdatenspeicherung von Arbeitnehmerdaten". Der FoeBuD hat eine Verfassungsklage gegen ELENA initiiert und organisiert.
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Und der Retter ist: Die Kostenfrage
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Antwort #23 am:
12 Juli, 2010, 09:03 »
Die ehemalige "Jobcard", nunmehr "EleNa" geannt, steht vor dem Aus - allerdings nicht aus Datenschutzgründen
Schon als sich die unter der unter der Ägide von Peter Hartz entstandene Jobcard-Idee in einen "Elektronischer Entgeltnachweis" (Elena) verwandelte, wurde über ein komplettes Ende dieses Vorhabens spekuliert. Nun sieht es tatsächlich danach aus, dass Elena gestoppt wird. Doch die Begründung hierfür hat nicht etwa mit den datenschutzrechtlichen Problemen zu tun. Dabei hatten keineswegs nur die "üblichen Verdächtigen" auf solche hingewiesen - die offiziell zur Entbürokratisierung erschaffene Ich-weiß-alles-Datenbank machte nämlich auch vor Eintragungen zu Streiks etc. keinen Halt.
Nachdem die Kritik zu laut wurde, scheute sich die Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen, nicht, offen zuzugeben, dass die Datensparsamkeit bisher bei dem Projekt keine Rolle gespielt hatte. Sie verkündete, dass nunmehr die Daten auf ihre zwingende Notwendigkeit geprüft werden würden - was eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein sollte.
Wenn Elena nun vor einem Stopp steht, wie der Bundeswirtschaftsminister verlautbaren lässt, dann hat dies mit dem Datenschutz trotzdem wenig zu tun - auch wenn der FDP-Generalsekretär Christian Linder mitteilt, dass "Datensparsamkeit das Gebot der Stunde" sei. Die Entscheidung, ob Elena weitergeführt wird, hängt vielmehr davon ab, welche Kosten insbesondere auf die Wirtschaft und die Kommunen zukommen werden. Es ist nämlich alles andere als sicher, ob der Mittelstand durch das Vorhaben tatsächlich entlastet wird.
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Kritiker forderten bereits seit langem Prüfungen, ob durch Elena wirklich Bürokratie abgebaut wird. Trotzdem kam es dazu offenbar erst, nachdem das Projekt bereits angelaufen war. Technikfolgen- und Kostenabschätzungen scheinen erst dann opportun zu sein, wenn die Kassen zu leer sind. Und nur dann, wenn sich herausstellt, dass etwas zu teuer wird, zieht man den Datenschutz als zusätzliches Argument hinzu.
Darauf, dass der Datenschutz bei Abwägungsvorgängen gar nicht wirklich einbezogen wird, ließen bereits seit längerem Formulierungen wie die des Petitionsausschusses zur Telekommunikationsüberwachungsverordnung (TKÜV) schließen, in der es lapidar heißt, die Regelung sei "im Ergebnis ein tragbarer Kompromiss zwischen den Interessen einer effektiven Strafverfolgung und den wirtschaftlichen Interessen der Betreiber von Telekommunikationsanlagen".
Was dies über die Einstellung einer politischen Klasse, die sich in den letzten Jahren in Datenschutzfragen regelmäßig harsche Kritik bis hin zu Ohrfeigen des Bundesverfassungsgerichtes einhandelte, zum Thema Datensparsamkeit und -schutz aussagt ist klar: Solange wir es uns leisten können, verfahren wir nach dem Prinzip "lieber zu viel sammeln als zu wenig". Der Staat geriert sich als Datenmessie - denn alles könnte ja irgendwann mal nützlich sein.
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ELENA: Unternehmen sparen, Verwaltung zahlt
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Antwort #24 am:
14 September, 2010, 12:42 »
Auf die öffentliche Verwaltung kommen durch ELENA höhere laufende Kosten zu, größere Unternehmen sparen dagegen. Das ist das Ergebnis eines
Gutachtens
(PDF) des deutschen Normenkontrollrats (NKR). Während Behörden wie der Bundesanstalt für Arbeit verglichen mit dem bisherigen papiergebundenen Verfahren Mehrkosten in Höhe von rund 82 Millionen Euro jährlich entstehen, sinken die Ausgaben der Wirtschaft um 90 Millionen. Allerdings müssen Kleinstunternehmen mit höchstens 10 Mitarbeitern statt bislang einer nun 12 Meldungen pro Jahr abgeben. Ob für diese Firmen, die über 90 Prozent der deutschen Unternehmen ausmachen, ELENA höhere oder niedrigere Kosten verursacht, hat der NKR nicht ermittelt.
Den größten Anteil der zusätzlichen Verwaltungskosten machen die Erstattungen für die qualifizierte Signatur (QES) aus. Wer Wohn-, Eltern- oder Arbeitslosengeld beantragt, braucht ab Anfang 2012 eine mit der QES versehene Smartcard, um der jeweiligen Behörde Zugriff auf seine Daten zu gestatten. In seinen Berechnungen geht der NKR von einem QES-Preis von 8,33 Euro pro Jahr. Allerdings verlangen deutsche Trustcenter zurzeit zwischen 40 (T-Systems) und 59 (S-Trust) Euro jährlich dafür. Vor drei Jahren hatte der NKR in seinem damaligen ELENA-Gutachten noch 3,33 Euro angesetzt.
Zur Senkung der Verwaltungskosten sieht der NKR mehrere Möglichkeiten. So könne eine auf zehn Jahre verlängerte Gültigkeit der QES die jährlichen Kosten dafür auf 2 bis 4,50 Euro drücken. Zurzeit gilt die qualifizierte Signatur maximal fünf Jahre. Diese begrenzte Laufzeit ermöglicht es, die Schlüssel rechtzeitig durch längere zu ersetzen, bevor das Knacken zu einfach geworden ist. Außerdem, so der NKR, könne auf die elektronische Signatur zugunsten einer schriftlichen Vollmacht verzichtet werden. Bürger würden dann einem unabhängigen Dritten ermöglichen, ihre Daten mit seiner QES abzurufen. Diese Person könne etwa der Datenschutzbeauftragte der Behörde sein.
Die Einbeziehung weiterer Bescheinigungen in ELENA brächte der Verwaltung hingegen kaum Gewinne – stiege die Zahl der Dokumente von jetzt fünf auf fünfzehn, sänke der Aufwand der Behörden lediglich um gut 2 Millionen Euro. Die Unternehmen würden siebenmal soviel sparen.
ELENA sollte zur Entbürokratisierung beitragen und Kosten sparen, indem alle zur Beantragung von Sozialleistungen nötigen Daten zentral gespeichert werden. Bürgerrechtler kritisieren das Verfahren jedoch wegen der zentralen Sammlung und Speicherung von Informationen über alle Beschäftigungsverhältnisse. Außerdem sind die erhofften Spareffekte bisher nicht auszumachen, weshalb Wirtschaftsminister Brüderle bereits eine Aussetzung des Programms gefordert hatte.
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Bundesverfassungsgericht lehnt Eilantrag gegen ELENA ab
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Antwort #25 am:
22 September, 2010, 12:43 »
Das Bundesverfassungsgericht sieht derzeit keine Notwendigkeit zur sofortigen Aussetzung der mit dem elektronischen Entgeltnachweis (ELENA) verknüpften Datensammlung. Dies geht aus einem dreiseitigen Beschluss der Karlsruher Richter vom 14. September hervor, der heise online vorliegt. Der zuständige Erste Senat lehnt damit einen Eilantrag der Münchner Kanzlei Riechwald auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Aussetzung des ELENA-Gesetzes ab. Er räumt zwar ein, dass die Datenspeicherung einen Grundrechtseingriff darstelle, der "ein Risiko unbefugter und missbräuchlicher Datenzugriffe schafft". Die Richter meinen aber auch, dass es ausreicht, wenn die Verfassungsmäßigkeit der angegriffenen Bestimmungen im Hauptsacheverfahren geprüft wird. Dieses dürfte 2011 folgen.
Zur Begründung verweist das Verfassungsgericht auf bereits getroffene gesetzliche "Regelungen, die der Gefahr solcher Zugriffe entgegenwirken, die rechtmäßige Datenverwendung begrenzen oder sie außer zu Erprobungszwecken derzeit noch gänzlich ausschließen". Gespeicherte personenbezogene Informationen könnten "grundsätzlich erst ab 1. Januar 2012" abgerufen werden. Ein Zustand könne durch einstweilige Anordnung nur vorläufig "mit größter Zurückhaltung" geregelt werden, wenn dies zur Abwehr "schwerer Nachteile, zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten ist".
Die Kanzlei Riechwald, die fünf Beschwerdeführer vertritt, hatte dagegen argumentiert, dass durch das Gesetz alle Arbeitgeber schon seit Anfang des Jahres verpflichtet würden, "monatlich über das Internet zahlreiche Personaldaten aller Arbeitnehmer an eine neue Mammut-Datenspeicherungsbehörde in Würzburg zu übermitteln". Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung würde schon seit einiger Zeit auf vielfache Weise und in immer neuen "Spielarten" durch den Gesetzgeber unverhältnismäßig ausgehöhlt und gleichzeitig häufig durch Konzerne zusätzlich missachtet.
Der bei Riechwald mit der Federführung des Verfahrens beauftragte Rechtsanwalt Tobias Helmke kritisierte die Entscheidung gegenüber heise online als "bedauerlich und unverständlich". Er habe die Hoffnung gehabt, dass das Verfassungsgericht ähnlich wie bei der Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten schon vorab ein Zeichen setzen würde. Die Gefahr eines Missbrauchs der hochsensiblen Arbeitnehmerdaten sei bereits zum jetzigen Zeitpunkt groß.
Gegen ELENA laufen mehrere Klagen in Karlsruhe. So hat etwa auch der Datenschutzverein FoeBuD gemeinsam mit anderen Bürgerrechtsvereinigungen im März eine Sammelbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, die von 22.005 Bürgern unterstützt wird. Auch in der Regierungskoalition ist der Einkommensnachweis umstritten. Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle hatte sich zuletzt im Juli für ein Moratorium der groß angelegten Speicherung von Arbeitnehmerdaten eingesetzt. Der FDP-Politiker begründete dies mit einer Kostenexplosion und mangelndem Datenschutz. Die ebenfalls den Liberalen angehörende Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger stellte ELENA schon zuvor grundsätzlich infrage. Auch Innenpolitiker der CDU/CSU-Fraktion sehen das Speicherverfahren kritisch.
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Bundestag spricht sich gegen ELENA-Moratorium aus
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Antwort #26 am:
30 September, 2010, 20:16 »
Der Bundestag hat am Donnerstag mit den Stimmen der schwarz-gelben Koalition und der SPD den Antrag der Grünen zur Aussetzung und strikten Begrenzung des Elektronischen Entgeltnachweises (ELENA) abgewiesen, obwohl es auch in den Regierungsfraktionen bis in die Spitzen hinein viele Kritiker des IT-Großprojekts gibt. Die SPD enthielt sich bei der Abstimmung, während die Linken den Vorstoß aus den Reihen der Opposition unterstützten. Andreas Lämmel von der CDU/CSU-Fraktion begründete die Ablehnung eines Moratoriums mit der Ansage, dass "die wichtigsten Punkte des Antrags lange erledigt" seien.
Schon Anfang des Jahres sei die Datensammlung "eingedampft" worden, führte der CDU-Politiker aus. Auch die Unternehmen forderten trotz oder gerade wegen anfänglicher hoher Implementierungskosten mittlerweile eine Fortführung von ELENA, da die Verfahren ins Laufen gekommen seien und sie sonst auf ihren Aufwendungen sitzen blieben. Wichtig sei nun eine "zügige Beseitigung von Softwareproblemen" und das erneute "Durchforsten" der gespeicherten Datensätze.
Für die FDP-Fraktion erinnerte Claudia Bögel daran, dass die frühere rot-grüne Regierungskoalition die Vorversion von ELENA 2002 als deutsches Vorzeigeprojekt zum Bürokratieabbau ins Leben gerufen habe. Ihr erschienen die jetzigen Stopprufe daher "fast bigott". Die Liberalen seien sich der Kritik hinsichtlich der Kosten und des zu übermittelnden Datensatzes bewusst. Man könne die Effizienz des ELENA-Verfahren tatsächlich noch "in wesentlichen Punkten" verbessern. Auch die Datenschutzbedenken seien "von der FDP zuerst geäußert" worden. Das Bundesverfassungsgericht habe jüngst aber einen Eilantrag gegen das Projekt abgelehnt, sodass man "nicht das Kind mit dem Bade ausschütten" müsse. Die Koalition werde ELENA "korrigieren und hübsch schlank auf den Laufsteg schicken".
Die SPD-Politikerin Doris Barnett sah den Antrag dem "Hype" rund um die Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten geschuldet. Letztlich würden mit dem Projekt aber nur alte Anordnungen für die Finanzverwaltung fortgesetzt, wobei man "ein paar Daten mehr mitgenommen" habe. Von einem "Übermaß" bei der Erfassung personenbezogener Informationen könne jedoch keine Rede sein. Auch um Datenschutzverstöße machte sich die Sozialdemokratin keine Sorgen, da etwa bei Krankenversicherungen noch keine vorgekommen und die Sicherheitsauflagen hoch seien. Informationen über eine Gewerkschaftszugehörigkeit und Streikdaten sein "raus". Es werde nur noch die Zeit festgehalten, "wann kein Geld fließt", was für die Berechnung des Arbeitslosengelds wichtig sei. Insgesamt habe die Politik "kein Ungeheuer losgelassen".
Das Bundesverfassungsgericht "hat uns den Auftrag gegeben, in uns zu gehen", hielt Jan Korte von der Links-Fraktion dagegen. ELENA sei nichts anderes als eine "Vorratsdatenspeicherung sensibelster Sozialdaten", die zentral gespeichert werden. Eine solche wecke Begehrlichkeiten, zudem könnten Persönlichkeitsprofile gebildet werden. Er forderte eine rasche Reduzierung der Datensätze und eine Aussetzung sämtlicher großer Datensammelprojekte.
Konstantin von Notz von den Grünen versuchte den Mitgliedern der Regierungskoalition ins Gewissen zu reden. Selbst Innenpolitiker der CDU/CSU-Fraktion hätten zurecht die Frage aufgeworfen, inwiefern eine anlasslose zentrale Datenspeicherung für den Bürokratieabbau legitim sei, wenn Karlsruhe eine solche selbst für höchste Rechtsgüter für verfassungswidrig erklärt habe. ELENA verstoße "gegen fundamentale Datenschutzgesetze". So gebe es etwa "keinen Auskunftsanspruch bis 2012". Das "größte Datensammelprojekt in der Geschichte der Bundesrepublik" sollte ursprünglich "ehrbaren Zielen dienen", räumte von Notz zwar ein. Es sei aber "leider schlecht gemacht" worden, "aus dem Ruder gelaufen" und aus Gründen des Datenschutzes, der Mittelstandsbelastung und der Verwaltungskosten sofort zu stoppen.
Gegen ELENA laufen mehrere Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht. So hat etwa der Datenschutzverein FoeBuD gemeinsam mit anderen Bürgerrechtsvereinigungen im März eine Sammelbeschwerde eingereicht, die von über 22.000 Bürgern unterstützt wird. Auch in der Regierungskoalition ist der Einkommensnachweis umstritten. Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle hatte sich zuletzt im Juli für ein Moratorium der groß angelegten Speicherung von Arbeitnehmerdaten stark gemacht und dafür Unterstützung von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) erhalten. Die ebenfalls den Liberalen angehörende Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger stellte ELENA bereits prinzipiell infrage.
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ELENA-Testphase soll verlängert werden
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Antwort #27 am:
19 November, 2010, 16:25 »
Die Bundesregierung will die Testphase für die umstrittene Arbeitnehmer-Datenbank ELENA verlängern. Sie soll nun zwei Jahre länger bis 2014 laufen, hieß es laut dpa in Koalitionskreisen nach dem Treffen der Spitzen von CDU/CSU und FDP im Kanzleramt.
Mit dem "elektronischen Entgeltnachweis" soll lästiger Papierkram in der Arbeitswelt abgeschafft werden. Anfang Januar startete die erste Phase: Unternehmen müssen mit ihren monatlichen Gehaltsabrechnungen für jeden ihrer Beschäftigten zahlreiche Eckdaten wie Name und Anschrift, Versicherungsnummer, Gesamt-, Steuer- und Sozialversicherungs-Bruttoeinkünfte, Abzüge für die Sozialversicherung sowie steuerfreie Bezüge verschlüsselt an die zentrale Datenbank der Deutschen Rentenversicherung übermitteln. Ursprünglich sollten mit Beginn des Regelbetriebs ab 2012 die für die Bewilligung von Anträgen auf Arbeitslosengeld, Wohngeld und Bundeselterngeld erforderlichen Daten elektronisch abgerufen werden können, papierne Arbeitgeberbescheinigungen sollten dann nicht mehr nötig sein.
Rund 3,2 Millionen Arbeitgeber erstellen jährlich etwa 60 Millionen Bescheinigungen über Einkommen und Beschäftigung ihrer Mitarbeiter. Diese wurden bisher ausgedruckt und von Ämtern zur Bewilligung von Sozialleistungen später wieder per Hand eingegeben.
Die Kommunen hatten gewarnt, dass die Kosten für den Aufbau von ELANA aus dem Ruder laufen. Ihnen drohten durch das Verfahren Mehrkosten von bis zu 250 Millionen Euro. Die Entlastungen für Unternehmen und Bürger seien dagegen äußerst gering, hieß es. Der Bundestag hatte sich Ende September gegen ein ELENA-Moratorium ausgesprochen.
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ELENA wird eingestellt
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Antwort #28 am:
18 Juli, 2011, 18:20 »
Der elektronische Einkommensnachweis ELENA wird eingestellt. Darauf haben sich das Wirtschafts- und das Arbeitsministerium verständigt. Bereits Ende 2010 wurde der Start des Systems von der Bundesregierung um zwei Jahre verschoben.
Nach einer Überprüfung hat die Bundesregierung entschieden, das ELENA-Verfahren schnellstmöglich einzustellen. Grund dafür sei eine mangelnde Verbreitung der qualifizierten elektronischen Signatur, heißt es zur Begründung aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Das System war von Datenschützern und Bürgerrechtlern scharf kritisiert worden, Wirtschaftsverbände hatten wegen des hohen Aufwands protestiert. Zu den Kritikern des Systems zählt auch Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP).
Die Bundesregierung argumentiert, umfassende Untersuchungen hätten jetzt gezeigt, dass sich der für das ELENA-Verfahren aus Datenschutzgründen notwendige Sicherheitsstandard "trotz aller Bemühungen in absehbarer Zeit nicht flächendeckend verbreiten wird". Davon hänge aber der Erfolg des ELENA-Verfahrens ab.
Die Bundesregierung will nun dafür Sorge tragen, dass die bisher gespeicherten Daten unverzüglich gelöscht und die Arbeitgeber von den bestehenden elektronischen Meldepflichten entlastet werden, heißt es in der Verlautbarung der beiden Ministerien. Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) will in Kürze einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen.
ELENA ganz fallen lassen, das will die Bundesregierung jedoch nicht: Das von Ursula von der Leyen (CDU) geführte Bundesarbeitsministerium soll ein Konzept erarbeiten, wie die bereits bestehende Infrastruktur des ELENA-Verfahrens und das erworbene Know-how für ein einfacheres und unbürokratisches Meldeverfahren in der Sozialversicherung genutzt werden kann.
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Jürgen
der Löter
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Re: ELENA wird eingestellt
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Antwort #29 am:
19 Juli, 2011, 04:13 »
Das klingt für mich in der Tat nicht danach, als ob die Datensammel- und Überwachungswut damit vorbei sei.
Fakt ist, dass die Sozialversicherung schon lange über einen grossen Teil der Daten verfügt, die ELENA zentral sammeln sollte.
Und genau diese Daten sind es, die ich nicht in den Griffeln der Flachbearbeiter unserer Disziplinierungseinrichtungen sehen will.
"Ein einfacheres und unbürokratisches Meldeverfahren in der Sozialversicherung" bedeutet nichts anderes als die mögliche Auswertung zu anderen Zwecken, als für die, zu deren Erfüllung allein ihre Erfassung überhaupt legitimiert ist.
Es bleibt wie es ist, U.v.d.L versucht, ihr Big Brother Projekt mit allen Mitteln am Leben zu erhalten
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